ÖNORM B1600 - Trauerspiel für den Verleger

ORIENTIERUNG BLINDER U.
SEHBEHINDERTER MENSCHEN IM
ÖFFENTLICHEN RAUM
Behinderungsgleichstellung
ÖNORM 1600
ÖNORM V2102-1
BEHINDERUNGSGLEICH
STELLUNGSGESETZ
Keine Benachteiligung durch
Behinderung
Gleichbehandlung von behinderten
u. nicht behinderten Menschen in
allen Bereichen des täglichen
Lebens ist zu gewährleisten
U. A. REGELWERKE
ÖNORM 1600
ÖNORM V2105 Taktile Handlaufinformationen
ÖNORM V2102-1Taktile Bodeninformationen
ÖNORM 1600
Reflexionswert K 5O als Vorgabe
bei Gestaltung visueller
Bodeninformationen im öffentlichen
Raum zur barrierefreien Nutzung.
Leuchtdichtekontrast 𝐾 ≥ 50 für
Markierungen von Hindernissen (bei
100 Lux gemessen) Anlassfall:
Treppenstufenmarkierungen
ÖNORM 1600
Keine Oberfläche absorbiert oder reflektiert das Licht
vollständig
Kombinationen Dunkelblau-Weiß
Kombinationen Schwarz - Weiß
Umsetzbar erfolgreich möglich
Gelb im Gegensatz hat Signalwirkung
leuchtet mehr als andere Farben
In Verbindung mit dunklen Flächen oder in der Dunkelheit
besonders schnell wahrnehmbar
Farben Beige, Hellgrau, Meliert, nicht Einfarbig, Terrazzo o.ä.
Umsetzung K 5O schwieriger
Lux Zahl statt 100 auf Erhöhung 200
Lediglich eine Reduzierung um 10 %
AUSZUG AUS ÖNORM 1600
5.3.1 .5 Markierung bei allgemein zugänglichen Bereichen in Baulichkeiten
Zumindest die An- und die Austrittstufe eines Treppenlaufes müssen in der ganzen
Treppenbreite an der Vorderkante der Trittstufe mindestens 5 cm breit markiert werden.
Diese Markierung hat dem Kontrast der Kontraststufe (𝑲 ≥50 gemäß Tabelle 1 ) zu
entsprechen. Bei Treppenanlagen, die aus maximal 5 Stufen bestehen, muss jede Trittund Setzstufe markiert werden.
Vor abwärts führenden Treppen muss in einem Abstand von 30cm bis 40 cm vor der
ersten Stufe ein taktiles Aufmerksamkeitsfeld über die gesamte Treppenbreite in einer
Tiefe von mindestens 40 cm ausgeführt werden (gemäße Bild 8). Ausgenommen davon
sind räumlich abgeschlossene Treppenhäuser.
AUSZUG AUS ÖNORM 1600
AUSZUG AUS DIN 18040-1
4.3.6.4 Orientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen
Für sehbehinderte Menschen müssen die Elemente der Treppe leicht erkennbar sein.
Das wird z.B. erreicht mit Stufenmarkierungen aus durchgehenden Streifen, die folgende
Eigenschaften aufweisen:
 auf Trittstufen beginnen sie an der Vorderkante und sind 4 cm bis 5 cm breit
 auf Setzstufen beginnen sie an der Oberkante und sind mindestens 1 cm,
vorzugsweise 2 cm breit;
 sie heben sich visuell kontrastierend sowohl gegenüber Tritt- und Setzstufe, als
auch gegenüber den jeweils unten anschließenden Podesten ab.
Bei bis zu drei Einzelstufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, muss
jede Stufe mit einer Markierung versehen werden. In Treppenhäusern müssen die erste
und letzte Stufe – vorzugsweise alle Stufen - mit einer Markierung versehen werden.
Handläufe müssen sich visuell kontrastierend vom Hintergrund abheben.
GESTALUNGSEINSCHRÄNKUNG
Eine Vorgabe des Leuchtdichtekontrastes führt zu Einschränkungen in der Gestaltungsfreiheit
Helle/weiße u. dunkle Fliesen oder
Platten müssen in Kombi verlegt
werden
Oder
Stufenanlagen bis 5 Stufen erhalten
pro Stufe vorderkantig einen
Streifen
AKZEPTANZ DER ÖNORM 1600
OPTION 1
Streifen kleben / eingefärbte Epoxidharzstreifen aufbringen,
die sich hinsichtlich der Leuchtdichte unterscheiden.
OPTION 2
Zwei hinsichtlich der Leuchtdichte stark unterschiedliche
Fliesen/ Platten verlegen
von Fall zu Fall auf Architektenwunsch messen lassen
PROBLEM FÜR INDUSTRIE
Nicht unerheblicher Zeitaufwand der Vermessungen incl. Kostenfaktor
Verkaufsfähiges Material für einige tausend Euro müsste vernichtet werden
Schwere Umsetzbarkeit
OPTION 3
Architekt klärt mit Bauherrschaft ab, ob Ausführung (aufgeklebte Streifen,
Epoxidharzstreifen) oder
Deutlich erkennbar Treppen auszuführen sind
KEINE AKZEPTANZ DER
ÖNORM 1600 IM AKT. PUNKT
OPTION 1
Medizinisches Gutachten einholen zur Darlegung, dass
Leuchtdichtekontrast von 𝐾 ≥ 50 medizinisch nicht erforderlich ist
OPTION 2
Leuchtdichtekontrast 𝐾 ≥ 50 gepaart mit starker gestalterischer
Einschränkung
Architektenverband mobilisieren unterstützend
Deutlich erkennbare Markierung mit
𝐾 > 30 - 40 unter entsprechenden Parametern
LUX 200 und mehr Treppenausleuchtung seitlich
KEINE AKZEPTANZ DER ÖNORM
1600 IM AKT. PUNKT
Technische Aussage 7 des Österreichischen Fliesenverbandes sensibilisiert und spricht
von deutlicher Markierung bzgl. des Lichtreflexionswertes Bzgl. Sicherheitsmarkierung bei
Stufenanlagen
Ein Kontrastwert K von 50 ist
laut der Keramikherstellerindustrie kaum erreichbar. Nur
bei sehr wenigen Farben
kommt man auf die
gewünschte LRV Differenz,
z.B.: Schwarz- Weiß. Selbst
hier ist dies nicht immer zur
Gänze zu erzielen, da wichtige
Parameter dies erschweren
(Einstrahlwinkel des Lichtes,
Oberfläche des Objektes,
Materialzusammensetzung).
Um den Sinn des Erkennens
des Hindernisses zu erfüllen,
würden auch min. 30 LRV
ausreichen oder auch ein
Kontraststreifen genügen.
GROSSANGELEGTE
STUFENANLAGEN
Deutlich erkennbar abgesetzte Ein- u. Austrittsstufen sind nicht unbedingt
barrierefrei
Sicherheitsmarkierungen auf einzelnen Stufen anzuraten
Sicherheitsmarkierungen verbessern die Orientierung und den Komfort im
öffentlichen Raum
Kontrastreiche Gestaltung als Leitsystem keine Sonderlösung für
Menschen mit Sehbehinderung sondern Systemleistung für alle
Menschen
AUS DER PRAXIS
Quelle: information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin / Info Schrift B-113 / Anforderungen an Barrierefreie Treppen und
Stufen
AUS DER PRAXIS
Quelle: information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin / Info Schrift B-113 / Anforderungen an Barrierefreie Treppen und Stufen
AUS DER PRAXIS
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Siehe Bericht aus der Tageszeitung "Berliner Kurier" vom 17.03.2007 - Anhang B
Quelle: information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin / Info Schrift B-113 / Anforderungen an Barrierefreie Treppen und Stufen
AUS DER PRAXIS
Quelle: information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin / Info Schrift B-113 / Anforderungen an Barrierefreie Treppen und Stufen
AUS DER PRAXIS
Quelle: information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin / Info Schrift B-113 / Anforderungen an Barrierefreie Treppen und Stufen
AUS DER PRAXIS
Quelle: information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin / Info Schrift B-113 / Anforderungen an Barrierefreie Treppen und Stufen
ÖNORM V2102-1
TAKTILE BODENINFORMATIONEN
Taktiles Leitsystem
Anthrazit Gebrochenes Weiß
R 11 out door - in door
Musterschutz 7 Stege_ 6 Vertiefungen
1515-BLINDENLEITSYSTEM M 1:2,5
VERLEGESCHEMA
neu
Bestand
VIELEN DANK FÜR IHRE ZEIT