ORIENTIERUNG BLINDER U. SEHBEHINDERTER MENSCHEN IM ÖFFENTLICHEN RAUM Behinderungsgleichstellung ÖNORM 1600 ÖNORM V2102-1 BEHINDERUNGSGLEICH STELLUNGSGESETZ Keine Benachteiligung durch Behinderung Gleichbehandlung von behinderten u. nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens ist zu gewährleisten U. A. REGELWERKE ÖNORM 1600 ÖNORM V2105 Taktile Handlaufinformationen ÖNORM V2102-1Taktile Bodeninformationen ÖNORM 1600 Reflexionswert K 5O als Vorgabe bei Gestaltung visueller Bodeninformationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung. Leuchtdichtekontrast 𝐾 ≥ 50 für Markierungen von Hindernissen (bei 100 Lux gemessen) Anlassfall: Treppenstufenmarkierungen ÖNORM 1600 Keine Oberfläche absorbiert oder reflektiert das Licht vollständig Kombinationen Dunkelblau-Weiß Kombinationen Schwarz - Weiß Umsetzbar erfolgreich möglich Gelb im Gegensatz hat Signalwirkung leuchtet mehr als andere Farben In Verbindung mit dunklen Flächen oder in der Dunkelheit besonders schnell wahrnehmbar Farben Beige, Hellgrau, Meliert, nicht Einfarbig, Terrazzo o.ä. Umsetzung K 5O schwieriger Lux Zahl statt 100 auf Erhöhung 200 Lediglich eine Reduzierung um 10 % AUSZUG AUS ÖNORM 1600 5.3.1 .5 Markierung bei allgemein zugänglichen Bereichen in Baulichkeiten Zumindest die An- und die Austrittstufe eines Treppenlaufes müssen in der ganzen Treppenbreite an der Vorderkante der Trittstufe mindestens 5 cm breit markiert werden. Diese Markierung hat dem Kontrast der Kontraststufe (𝑲 ≥50 gemäß Tabelle 1 ) zu entsprechen. Bei Treppenanlagen, die aus maximal 5 Stufen bestehen, muss jede Trittund Setzstufe markiert werden. Vor abwärts führenden Treppen muss in einem Abstand von 30cm bis 40 cm vor der ersten Stufe ein taktiles Aufmerksamkeitsfeld über die gesamte Treppenbreite in einer Tiefe von mindestens 40 cm ausgeführt werden (gemäße Bild 8). Ausgenommen davon sind räumlich abgeschlossene Treppenhäuser. AUSZUG AUS ÖNORM 1600 AUSZUG AUS DIN 18040-1 4.3.6.4 Orientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen Für sehbehinderte Menschen müssen die Elemente der Treppe leicht erkennbar sein. Das wird z.B. erreicht mit Stufenmarkierungen aus durchgehenden Streifen, die folgende Eigenschaften aufweisen: auf Trittstufen beginnen sie an der Vorderkante und sind 4 cm bis 5 cm breit auf Setzstufen beginnen sie an der Oberkante und sind mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm breit; sie heben sich visuell kontrastierend sowohl gegenüber Tritt- und Setzstufe, als auch gegenüber den jeweils unten anschließenden Podesten ab. Bei bis zu drei Einzelstufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, muss jede Stufe mit einer Markierung versehen werden. In Treppenhäusern müssen die erste und letzte Stufe – vorzugsweise alle Stufen - mit einer Markierung versehen werden. Handläufe müssen sich visuell kontrastierend vom Hintergrund abheben. GESTALUNGSEINSCHRÄNKUNG Eine Vorgabe des Leuchtdichtekontrastes führt zu Einschränkungen in der Gestaltungsfreiheit Helle/weiße u. dunkle Fliesen oder Platten müssen in Kombi verlegt werden Oder Stufenanlagen bis 5 Stufen erhalten pro Stufe vorderkantig einen Streifen AKZEPTANZ DER ÖNORM 1600 OPTION 1 Streifen kleben / eingefärbte Epoxidharzstreifen aufbringen, die sich hinsichtlich der Leuchtdichte unterscheiden. OPTION 2 Zwei hinsichtlich der Leuchtdichte stark unterschiedliche Fliesen/ Platten verlegen von Fall zu Fall auf Architektenwunsch messen lassen PROBLEM FÜR INDUSTRIE Nicht unerheblicher Zeitaufwand der Vermessungen incl. Kostenfaktor Verkaufsfähiges Material für einige tausend Euro müsste vernichtet werden Schwere Umsetzbarkeit OPTION 3 Architekt klärt mit Bauherrschaft ab, ob Ausführung (aufgeklebte Streifen, Epoxidharzstreifen) oder Deutlich erkennbar Treppen auszuführen sind KEINE AKZEPTANZ DER ÖNORM 1600 IM AKT. PUNKT OPTION 1 Medizinisches Gutachten einholen zur Darlegung, dass Leuchtdichtekontrast von 𝐾 ≥ 50 medizinisch nicht erforderlich ist OPTION 2 Leuchtdichtekontrast 𝐾 ≥ 50 gepaart mit starker gestalterischer Einschränkung Architektenverband mobilisieren unterstützend Deutlich erkennbare Markierung mit 𝐾 > 30 - 40 unter entsprechenden Parametern LUX 200 und mehr Treppenausleuchtung seitlich KEINE AKZEPTANZ DER ÖNORM 1600 IM AKT. PUNKT Technische Aussage 7 des Österreichischen Fliesenverbandes sensibilisiert und spricht von deutlicher Markierung bzgl. des Lichtreflexionswertes Bzgl. Sicherheitsmarkierung bei Stufenanlagen Ein Kontrastwert K von 50 ist laut der Keramikherstellerindustrie kaum erreichbar. Nur bei sehr wenigen Farben kommt man auf die gewünschte LRV Differenz, z.B.: Schwarz- Weiß. Selbst hier ist dies nicht immer zur Gänze zu erzielen, da wichtige Parameter dies erschweren (Einstrahlwinkel des Lichtes, Oberfläche des Objektes, Materialzusammensetzung). Um den Sinn des Erkennens des Hindernisses zu erfüllen, würden auch min. 30 LRV ausreichen oder auch ein Kontraststreifen genügen. GROSSANGELEGTE STUFENANLAGEN Deutlich erkennbar abgesetzte Ein- u. Austrittsstufen sind nicht unbedingt barrierefrei Sicherheitsmarkierungen auf einzelnen Stufen anzuraten Sicherheitsmarkierungen verbessern die Orientierung und den Komfort im öffentlichen Raum Kontrastreiche Gestaltung als Leitsystem keine Sonderlösung für Menschen mit Sehbehinderung sondern Systemleistung für alle Menschen AUS DER PRAXIS Quelle: information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin / Info Schrift B-113 / Anforderungen an Barrierefreie Treppen und Stufen AUS DER PRAXIS Quelle: information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin / Info Schrift B-113 / Anforderungen an Barrierefreie Treppen und Stufen AUS DER PRAXIS 6 Siehe Bericht aus der Tageszeitung "Berliner Kurier" vom 17.03.2007 - Anhang B Quelle: information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin / Info Schrift B-113 / Anforderungen an Barrierefreie Treppen und Stufen AUS DER PRAXIS Quelle: information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin / Info Schrift B-113 / Anforderungen an Barrierefreie Treppen und Stufen AUS DER PRAXIS Quelle: information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin / Info Schrift B-113 / Anforderungen an Barrierefreie Treppen und Stufen AUS DER PRAXIS Quelle: information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin / Info Schrift B-113 / Anforderungen an Barrierefreie Treppen und Stufen ÖNORM V2102-1 TAKTILE BODENINFORMATIONEN Taktiles Leitsystem Anthrazit Gebrochenes Weiß R 11 out door - in door Musterschutz 7 Stege_ 6 Vertiefungen 1515-BLINDENLEITSYSTEM M 1:2,5 VERLEGESCHEMA neu Bestand VIELEN DANK FÜR IHRE ZEIT
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