Landeshauptstadt München Referat für Arbeit und Wirtschaft Veranstaltungen Ausschreibung eines Vertrages über die Bereitstellung und den Betrieb von Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten für die Dauer des Oktoberfestes von 16.09.2017 bis 03.10.2017 Leistungsbeschreibung 1. Allgemeines Für das Oktoberfest sucht die Landeshauptstadt München einen Betreiber für Gepäckaufbewahrungen. Das Oktoberfest 2017 findet von 16.09.2017 bis 03.10.2017 auf der Theresienwiese in München statt. 2. Standorte München; Umfeld der Theresienwiese; insgesamt 12 Standorte teils in Grünflächen, teils auf öffentlichem Grund (siehe beiliegender, vorläufiger Plan). Die exakte Positionierung erfolgt nach der Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden vor Ort. Je Standort stehen ca. 50 qm zur Nutzung zur Verfügung (Tiefe max. 3 Meter). An alle Standorten ist Strom verfügbar. Den Stromanschluss muss der Vertragsnehmer beauftragen. 3. Zeitraum 16.09.2017 – 03.10.2017 4. Aufbau frühestens 11.09.2017 bis spätestens 15.09.2017, 12.00 Uhr 5. Öffnungszeiten Mindestöffnungszeiten der Gepäckaufbewahrungen: Samstag, 16.09.17: 8.00 - 1.00 Uhr Sonntag, 17.09.17: 8.00 - 1.00 Uhr Montag, 18.09.17: 9.00 - 1.00 Uhr Dienstag, 19.09.17: 9.00 - 1.00 Uhr Mittwoch, 20.09.17: 9.00 - 1.00 Uhr Donnerstag, 21.09.17: 9.00 - 1.00 Uhr Freitag, 22.09.17: 9.00 - 1.00 Uhr Samstag, 23.09.17: 8.00 - 1.00 Uhr Sonntag, 24.09.17: 8.00 - 1.00 Uhr Montag, 25.09.17: 9.00 - 1.00 Uhr Dienstag, 26.09.17: 9.00 - 1.00 Uhr Mittwoch, 27.09.17: 9.00 - 1.00 Uhr Donnerstag, 28.09.17: 9.00 - 1.00 Uhr Freitag, 29.09.17: 9.00 - 1.00 Uhr Samstag, 30.09.17: 8.00 - 1.00 Uhr Sonntag, 01.10.17: 8.00 - 1.00 Uhr Montag, 02.10.17: 9.00 - 1.00 Uhr Dienstag 03.10.17: 8.00 - 1.00 Uhr 6. Abbau: 05.10.2017 bis spätestens 15.00 Uhr 7. Gebühren einheitliche Gebühren inkl. MwSt. kleines Gepäckstück (≤10 kg): 4.- Euro großes Gepäckstück (>10 kg): 7.- Euro Kinderwagen: 3.- Euro 8. Mustervertrag Ein Mustervertrag liegt der Leistungsbeschreibung bei. 9. Zuschlagskriterium Den Zuschlag erhält der Bieter, der über Referenzen seine Leistungsfähigkeit nachweisen kann, die Anforderungen der Leistungsbeschreibung in einem Konzept darlegt und erfüllt und das höchste Nutzungsentgelt (Angabe eines Nettobetrages) an die Stadt zu zahlen bereit ist.
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