Leistungsbeschreibung

Landeshauptstadt
München
Referat für Arbeit
und Wirtschaft
Veranstaltungen
Ausschreibung eines Vertrages über die Bereitstellung
und den Betrieb von Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten
für die Dauer des Oktoberfestes von 16.09.2017 bis 03.10.2017
Leistungsbeschreibung
1. Allgemeines
Für das Oktoberfest sucht die Landeshauptstadt München einen Betreiber für
Gepäckaufbewahrungen. Das Oktoberfest 2017 findet von 16.09.2017 bis 03.10.2017 auf der
Theresienwiese in München statt.
2. Standorte
München; Umfeld der Theresienwiese; insgesamt 12 Standorte teils in Grünflächen, teils auf
öffentlichem Grund (siehe beiliegender, vorläufiger Plan). Die exakte Positionierung erfolgt nach
der Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden vor Ort. Je Standort stehen ca. 50 qm zur Nutzung
zur Verfügung (Tiefe max. 3 Meter). An alle Standorten ist Strom verfügbar. Den Stromanschluss
muss der Vertragsnehmer beauftragen.
3. Zeitraum
16.09.2017 – 03.10.2017
4. Aufbau
frühestens 11.09.2017 bis spätestens 15.09.2017, 12.00 Uhr
5. Öffnungszeiten
Mindestöffnungszeiten der Gepäckaufbewahrungen:
Samstag, 16.09.17:
8.00 - 1.00 Uhr
Sonntag, 17.09.17:
8.00 - 1.00 Uhr
Montag, 18.09.17:
9.00 - 1.00 Uhr
Dienstag, 19.09.17:
9.00 - 1.00 Uhr
Mittwoch, 20.09.17:
9.00 - 1.00 Uhr
Donnerstag, 21.09.17: 9.00 - 1.00 Uhr
Freitag, 22.09.17:
9.00 - 1.00 Uhr
Samstag, 23.09.17:
8.00 - 1.00 Uhr
Sonntag, 24.09.17:
8.00 - 1.00 Uhr
Montag, 25.09.17:
9.00 - 1.00 Uhr
Dienstag, 26.09.17:
9.00 - 1.00 Uhr
Mittwoch, 27.09.17:
9.00 - 1.00 Uhr
Donnerstag, 28.09.17: 9.00 - 1.00 Uhr
Freitag, 29.09.17:
9.00 - 1.00 Uhr
Samstag, 30.09.17:
8.00 - 1.00 Uhr
Sonntag, 01.10.17:
8.00 - 1.00 Uhr
Montag, 02.10.17:
9.00 - 1.00 Uhr
Dienstag 03.10.17:
8.00 - 1.00 Uhr
6. Abbau:
05.10.2017 bis spätestens 15.00 Uhr
7. Gebühren
einheitliche Gebühren inkl. MwSt.
kleines Gepäckstück (≤10 kg): 4.- Euro
großes Gepäckstück (>10 kg): 7.- Euro
Kinderwagen: 3.- Euro
8. Mustervertrag
Ein Mustervertrag liegt der Leistungsbeschreibung bei.
9. Zuschlagskriterium
Den Zuschlag erhält der Bieter, der über Referenzen seine Leistungsfähigkeit nachweisen kann,
die Anforderungen der Leistungsbeschreibung in einem Konzept darlegt und erfüllt und das
höchste Nutzungsentgelt (Angabe eines Nettobetrages) an die Stadt zu zahlen bereit ist.