Blaue Karte EU - Service Berlin

Blaue Karte EU
Erteilung einer Blauen Karte EU für hochqualifizierte Ausländer zur Ausübung
einer Beschäftigung, die der Qualifikation angemessen ist.
Die Blaue Karte EU wird für vier Jahre ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag
unbefristet ist oder für eine Laufzeit von mindestens vier Jahren geschlossen
wurde. Bei kürzeren Arbeitsverträgen wird die Blaue Karte EU für die Dauer des
Arbeitsverhältnisses zuzüglich drei Monaten erteilt.
In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung ist vor jedem Wechsel des
Arbeitsplatzes die Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen.
*Sie haben ausländische Familienangehörige in Berlin, die ebenfalls einen
Aufenthaltstitel benötigen?*
Dann buchen Sie bitte einen gemeinsamen Termin für die Beantragung der Blauen
Karte EU und der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen. Die für
Ihre Familienangehörigen erforderlichen Unterlagen finden Sie
[[https://service.berlin.de/dienstleistung/305289/standort/121885/|hier]].
Voraussetzungen
Besitz eines deutschen, anerkannten ausländischen oder eines einem
deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses
In der Online-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB) kann eine Abfrage gehalten werden, ob der ausländische
Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist (siehe weiterführende
Informationen).
Enthält die Datenbank keine aussagekräftige Information, sind Antragsteller
verpflichtet, bei der ZAB eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung
ihres Abschlusses zu beantragen und diese vorzulegen (siehe weiterführende
Informationen).
Qualifizierte Beschäftigung mit einem Mindestgehalt von 50.800 Euro
brutto / Jahr oder 39.624 Euro brutto / Jahr in einem Mangelberuf
Aus der qualifizierten Beschäftigung muss ein Jahresbruttoeinkommen von
mindestens 50.800 Euro (bzw. 4.233 Euro brutto / monatlich) erzielt werden.
In bestimmten Mangelberufen ist auch ein Jahresbruttoeinkommen in Höhe
von 39.624 Euro (bzw. 3.302 Euro brutto / monatlich) ausreichend.
Mangelberufe sind derzeit: Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten,
Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure,
Ingenieurswissenschaftler, Humanmediziner (außer Zahnärzte) sowie
akademische Fachkräfte in der Informations- und
Kommunikationstechnologie.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich bei
- einem Jahresbruttoeinkommen von mindestens 50.800 Euro (bzw. 4.233
Euro brutto / monatlich)
- oder einem Jahresbruttoeinkommen von 39.624 (bzw. 3.302 Euro brutto /
monatlich) in einem Mangelberuf und mit einem deutschen
Hochschulabschluss
Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist hingegen erforderlich bei
- Beschäftigung in einem Mangelberuf
- und Besitz eines ausländischen Hochschulabschlusses.
Berufsausübungserlaubnis
Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B.
Humanmedizin, Ingenieurswesen), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw.
deren Zusage vor Erteilung der Blauen Karte EU nachgewiesen werden.
Hauptwohnsitz in Berlin
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Pass
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und
geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
http://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/foto-mustertafel.pdf
Hochschulzeugnis
Im Original und in Kopie; ggf. zusammen mit Bewertung der ZAB (siehe
Voraussetzungen)
Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
Im Original und in Kopie
Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur auf ausdrücklichen Antrag hin erteilt
werden. Nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich.
Formular Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung (ausgefüllt)
Nur wenn Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (siehe
Voraussetzungen)
Formular Stellenbeschreibung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
Nur wenn Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (siehe
Voraussetzungen)
Berufsausübungserlaubnis
Nur wenn erforderlich (siehe Voraussetzungen)
Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen
ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte
sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und
Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte
das Merkblatt lesen.
Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
* Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
*oder*
* Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Mehr zum Thema im Abschnitt ?Weiterführende Informationen?
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
(deutsch-griechisch-türkisch-serbo-kroatisch)
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?72304
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
(deutsch-spanisch-portugiesisch-russisch)
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?72307
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
(deutsch-englisch-französisch-italienisch)
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?72301
Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?50328
Stellenbeschreibung
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?50329
Merkblatt Krankenversicherung
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?130143
Gebühren
- 100 Euro für die erstmalige Erteilung einer Blauen Karte EU mit einer
Geltungsdauer von bis zu einem Jahr
- 110 Euro für die erstmalige Erteilung einer Blauen Karte EU mit einer
Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
- 65 Euro für die Verlängerung um bis zu drei Monate
- 80 Euro für die Verlängerung um mehr als drei Monate
- Maximal 28,80 Euro für türkische Staatsangehörige
Rechtsgrundlagen
§ 19a Aufenthaltsgesetz - AufenthG
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19a.html
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Da die Blaue Karte EU als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt wird,
empfiehlt sich die Vorsprache ca. 6 bis 8 Wochen vor Ablauf des bisherigen
Aufenthaltstitels.
Weiterführende Informationen
Informationsportal des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung zum Anerkennungsgesetz
http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/nn_29928/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/sta
rtseite-aktuelles-5.html
Datenbank zu ausländischen Hochschulabschlüssen
http://www.anabin.kmk.org
Individuelle Zeugnisbewertungen
http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html
Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung
(Meldebestätigung)
http://service.berlin.de/dienstleistung/120686/
Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?402544
PDF-Dokument erzeugt am 01.02.2017