Blaue Karte EU Erteilung einer Blauen Karte EU für hochqualifizierte Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung, die der Qualifikation angemessen ist. Die Blaue Karte EU wird für vier Jahre ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist oder für eine Laufzeit von mindestens vier Jahren geschlossen wurde. Bei kürzeren Arbeitsverträgen wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zuzüglich drei Monaten erteilt. In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung ist vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen. *Sie haben ausländische Familienangehörige in Berlin, die ebenfalls einen Aufenthaltstitel benötigen?* Dann buchen Sie bitte einen gemeinsamen Termin für die Beantragung der Blauen Karte EU und der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen. Die für Ihre Familienangehörigen erforderlichen Unterlagen finden Sie [[https://service.berlin.de/dienstleistung/305289/standort/121885/|hier]]. Voraussetzungen Besitz eines deutschen, anerkannten ausländischen oder eines einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses In der Online-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) kann eine Abfrage gehalten werden, ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist (siehe weiterführende Informationen). Enthält die Datenbank keine aussagekräftige Information, sind Antragsteller verpflichtet, bei der ZAB eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses zu beantragen und diese vorzulegen (siehe weiterführende Informationen). Qualifizierte Beschäftigung mit einem Mindestgehalt von 50.800 Euro brutto / Jahr oder 39.624 Euro brutto / Jahr in einem Mangelberuf Aus der qualifizierten Beschäftigung muss ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 50.800 Euro (bzw. 4.233 Euro brutto / monatlich) erzielt werden. In bestimmten Mangelberufen ist auch ein Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 39.624 Euro (bzw. 3.302 Euro brutto / monatlich) ausreichend. Mangelberufe sind derzeit: Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure, Ingenieurswissenschaftler, Humanmediziner (außer Zahnärzte) sowie akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich bei - einem Jahresbruttoeinkommen von mindestens 50.800 Euro (bzw. 4.233 Euro brutto / monatlich) - oder einem Jahresbruttoeinkommen von 39.624 (bzw. 3.302 Euro brutto / monatlich) in einem Mangelberuf und mit einem deutschen Hochschulabschluss Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist hingegen erforderlich bei - Beschäftigung in einem Mangelberuf - und Besitz eines ausländischen Hochschulabschlusses. Berufsausübungserlaubnis Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin, Ingenieurswesen), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der Blauen Karte EU nachgewiesen werden. Hauptwohnsitz in Berlin Persönliche Vorsprache ist erforderlich Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen. Erforderliche Unterlagen Gültiger Pass 1 aktuelles biometrisches Foto 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund http://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/foto-mustertafel.pdf Hochschulzeugnis Im Original und in Kopie; ggf. zusammen mit Bewertung der ZAB (siehe Voraussetzungen) Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot Im Original und in Kopie Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur auf ausdrücklichen Antrag hin erteilt werden. Nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich. Formular Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung (ausgefüllt) Nur wenn Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (siehe Voraussetzungen) Formular Stellenbeschreibung (vom Arbeitgeber auszufüllen) Nur wenn Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (siehe Voraussetzungen) Berufsausübungserlaubnis Nur wenn erforderlich (siehe Voraussetzungen) Krankenversicherung Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen. Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin * Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) *oder* * Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters Mehr zum Thema im Abschnitt ?Weiterführende Informationen? Formulare Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (deutsch-griechisch-türkisch-serbo-kroatisch) http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?72304 Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (deutsch-spanisch-portugiesisch-russisch) http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?72307 Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (deutsch-englisch-französisch-italienisch) http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?72301 Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?50328 Stellenbeschreibung http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?50329 Merkblatt Krankenversicherung http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?130143 Gebühren - 100 Euro für die erstmalige Erteilung einer Blauen Karte EU mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr - 110 Euro für die erstmalige Erteilung einer Blauen Karte EU mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr - 65 Euro für die Verlängerung um bis zu drei Monate - 80 Euro für die Verlängerung um mehr als drei Monate - Maximal 28,80 Euro für türkische Staatsangehörige Rechtsgrundlagen § 19a Aufenthaltsgesetz - AufenthG http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19a.html Durchschnittliche Bearbeitungszeit Da die Blaue Karte EU als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt wird, empfiehlt sich die Vorsprache ca. 6 bis 8 Wochen vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels. Weiterführende Informationen Informationsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Anerkennungsgesetz http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ Informationen der Bundesagentur für Arbeit http://www.arbeitsagentur.de/nn_29928/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/sta rtseite-aktuelles-5.html Datenbank zu ausländischen Hochschulabschlüssen http://www.anabin.kmk.org Individuelle Zeugnisbewertungen http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung) http://service.berlin.de/dienstleistung/120686/ Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?402544 PDF-Dokument erzeugt am 01.02.2017
© Copyright 2024 ExpyDoc