Leuner Nachrichten Biskirchen Bissenberg Lahnbahnhof Leun Stockhausen Im Auftrag der Stadt Leun kostenlos an alle Haushalte! Rathaus der Stadt Leun · Bahnhofstr. 25 · 35638 Leun · Tel. 06473 9144-0 · Fax 914450 · www.Leun.de · E-Mail:[email protected] Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Leun Amtliche Bekanntmachungen EINLADUNG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur 06. öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun für: Dienstag, 31. Januar 2017, um 19.30 Uhr in das Rathaus der Stadt Leun, Bahnhofstr. 25, 35638 Leun, ein. Die Sitzung ist öffentlich, soweit nicht für einzelne Punkte die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Förderungsrichtlinien der Stadt Leun (auf Homepage der Stadt Leun einsehbar) 3. Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune 4. Anfragen und Mitteilungen Mit freundlichen Grüßen Patrick Zipp, Vorsitzender EINLADUNG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zu der 06. öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun für: Donnerstag, 2. Februar 2017, um 19.30 Uhr in das Rathaus der Stadt Leun, Bahnhofstr. 25, 35638 Leun, ein. Die Sitzung ist öffentlich, soweit nicht für einzelne Punkte die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. a) Änderung Entwässerungssatzung b) Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben 3. Anfragen und Mitteilungen Mit freundlichem Gruß Silke Interthal, Vorsitzende EINLADUNG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich zur 8. öffentlichen Stadtverordnetensitzung der Stadt Leun für: Montag, 6. Februar 2017, um 19.00 Uhr in das Haus der Begegnung, Limburger Str. 3, 35638 Leun, ein. Die Sitzung ist öffentlich, soweit nicht für einzelne Punkte die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Jahrgang 15 27. Jan. 2017 Nr. 04 Tagesordnung: 1. Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Sachstandsberichte mit Aussprache: • Kommunales Investitionsprogramm • Gewerbegebiet Hollergewann • Hütte Am Hain • Brunnenhäuschen • Feuerwehrhaus • Brandschutz in der Verwaltung • Flüchtlingsarbeit • Interkommunale Zusammenarbeit – weitere Vorgehensweise • Abwasserverband „Ulmtal-Lahn“ – Verbandsumlage – Satzungsänderung 4. Anfragen und Mitteilungen 5. Bericht des Stadtverordnetenvorstehers 6. Mitteilung über außerplanmäßige Ausgaben 7. Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern für das Ortsgericht Leun II (Bissenberg, Stockhausen) und Leun III (Biskirchen) 8. Haushaltsbegleitverfügung und aufsichtsbehördliche Genehmigung vom 13. Januar 2017 zum Haushalt 2017 9. a) Änderung Entwässerungssatzung b) Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben Mit freundlichem Gruß Jürgen Ambrosius, Stadtverordnetenvorsteher Die Stadt Leun ehrt Bürgerinnen und Bürger für herausragende Leistungen und Verdienste auf kulturellem, sportlichem und sozialem Gebiet Wir bitten die Leuner Bevölkerung um Einreichung von Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern, auf die die nachstehende Richtlinie (Ehrenordnung der Stadt Leun) für die Verleihung von Auszeichnungen für herausragende Leistungen im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich zutreffen kann. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass sich die Vorschläge auch auf Bürgerinnen und Bürger beziehen können, welche keinem eingetragenen Verein angehören. Entsprechende Vorschläge sind bis spätestens zum 31. Januar 2017 beim Magistrat der Stadt Leun, Bahnhofstraße 25, 35638 Leun, einzureichen. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Leun unter www.leun.de – Formulare – Vereine – Vorschläge Ehrungen. Bitte halten Sie die Abgabefrist unbedingt ein. Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung – StrRS) Aus gegebenem Anlass bzw. aufgrund der jetzigen Jahreszeit/ Witterungsverhältnisse und auf Beschwerden der Bevölkerung weist die Stadt Leun auf die gültige Straßenreinigungssatzung Leuner Nachrichten –2– vom 17.08.1999 hin. Insbesondere auf die Abschnitte Teil I, Teil II und Teil III Winterdienst, welche hiermit nachfolgend auszugsweise veröffentlicht wird. Wir bitten Sie, den darin enthaltenen Verpflichtungen zum Winterdienst und der Reinigung des Gehweges ordnungsgemäß nachzukommen. Außerdem weisen wir die Grundstückseigentümer in der Stadt Leun nochmals auf ihre Verpflichtung zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern hin, welche in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 27 Abs. 5 Hessisches Straßengesetz: „Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen. Kommen die Eigentümer oder Besitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Straßenbaubehörde nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen.“ Auszug aus der Straßenreinigungssatzung: Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBI. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBI. I S. 562), und des § 10 Abs. 5 des Hessischen Straßenbaugesetzes (HStrG) vom 09.10.1962 (GVBI.S. 437), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBI. I S. 562) hat die Stadtverordnetenversammlung in der Stadt Leun in ihrer Sitzung am 16.08.1999 folgende Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung – StrRS) beschlossen: Teil l ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN § 1 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 10 Abs. l–3 HStrG wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen. § 2 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Zu reinigen sind a) innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 7 Abs. l Satz 2 HStrG) alle öffentlichen Straßen, b) außerhalb der geschlossenen Ortslage die Straßen, an die bebauten Grundstücke angrenzen. (2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf: c) Die Fahrbahnen einschließlich Radwege, Moped Wege und Standspuren, d) die Parkplätze, e) die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, f) die Gehwege, g) die Überwege, h) Böschungen, Stützmauern u.a. (3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z.B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen) sowie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. (4) Überwege sind die als solche besonders gekennzeichneten Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die Übergänge an Straßenkreuzungen und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege. § 3 Verpflichtete (1) Verpflichtete i. S. dieser Satzung für die in § l bezeichneten Grundstücke sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte, denen – abgesehen von der oben erwähnten Wohnungsberechtigung – nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Nr. 04/2017 Dienstbarkeit zusteht. Diese Verpflichteten können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten auch geeigneter Dritter bedienen, bleiben jedoch der Stadt gegenüber verantwortlich. (2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück (Kopfgrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine Straßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind jedoch nur solche Grundstücke, die nicht selbst an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Diese Grundstücke bilden auch dann eine Straßenreinigungseinheit, wenn sie durch mehrere Straßen erschlossen werden. (3) Hintereinander zur sie erschließenden Straße liegen Grundstücke dann, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer dieser Straße zugekehrten Seite hinter dem Kopfgrundstück liegen. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht wechselt von Woche zu Woche, beginnend beim Eigentümer oder Besitzer des Kopfgrundstückes und fortfahrend in der Reihenfolge der Hinterlieger. (4) Wird die Straßenreinigungseinheit durch mehrere Straßen erschlossen, so gilt die Verpflichtung zur Reinigung nur für eine Straße. In diesem Falle regelt der Magistrat die Zuordnung der Grundstücke zu der zu reinigenden Straße sowie die Reihenfolge, in der die Reinigungspflicht zu erfüllen ist, durch Bescheid. (5) Dient das Kopfgrundstück als Garagengrundstück (Garagenhof) oder als Abstellplatz für Kraftfahrzeuge, so regelt der Magistrat durch Bescheid die Reihenfolge, in der die Reinigungspflicht von den einzelnen Miteigentümern zu erfüllen ist, sowie die im Einzelnen zu reinigende Fläche. § 4 Umfang der Reinigungspflicht Die Reinigungspflicht umfasst a) die Allgemeine Straßenreinigung (§§ 6 – 9), b) den Winterdienst (§§ 10 und 11). § 5 Verschmutzung durch Abwasser Den Straßen, insbesondere auch den Rinnen, Gräben und Kanälen dürfen keine Spül-, Haus-, Fäkal- oder gewerblichen Abwässer zugeleitet werden. Untersagt ist auch das Ableiten von Jauche, Blut oder sonstigen schmutzigen oder übelriechenden Flüssigkeiten. Teil II ALLGEMEINE STRASSENREINIGUNG § 6 Umfang der Allgemeinen Straßenreinigung (1) Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile), wenn sie mit einer festen Decke (Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Teer oder einem in ihrer Wirkung ähnlichen Material) versehen sind. (2) Bei nicht ausgebauten Straßen (Straßenabschnitten/Straßenteilen) oder Straßen mit wassergebundener Decke umfasst die Reinigung nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem. (3) Der Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen (z.B. ausgerufener Wassernotstand). (4) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, welche die Straßen nicht beschädigen. (5) Der Straßenkehrricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn zugeführt, noch in Straßensinkkästen, sonstige Entwässerungsanlagen oder offene Abzug Gräben geschüttet werden. § 7 Reinigungsfläche (1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus – in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt – bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßen- Nr. 04/2017 –3– mitten. Bei Plätzen ist außer dem Gehweg und der Straßenrinne ein 4 m breiter Streifen – vom Gehwegrand in Richtung Fahrbahnmitte – zu reinigen. (2) Hat die Straße vor dem Grundstück eine durch Mittelstreifen oder ähnlichen Einrichtungen getrennte Fahrbahn, so hat der Verpflichtete die gesamte Breite der seinem Grundstück zugekehrten Fahrbahn zu reinigen. § 8 Reinigungszeiten Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, und zwar a) in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 18.00 Uhr, b) in der Zeit vom 1 . Oktober bis 31. März bis spätestens 16.00 Uhr zu reinigen. §9 Freihalten der Vorrichtungen für die Entwässerung und für die Brandbekämpfung Oberirdische, der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienende Einrichtungen auf der Straße müssen jederzeit von allem Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen, auch von Schnee und Eis, freigehalten werden. Teil III WINTERDIENST §10 Schneeräumung (1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht (§§ 6 – 9) haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken (§ 7) in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5m Breite entlang der Grundstücksgrenze (2) Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. (3) Die in Frage kommende Gehwegfläche bestimmt sich nach § 7 Abs. l der Satzung, wobei bei den gegenüberliegenden Grundstücken deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite zu projizieren ist. (4) Mündet in Straßen mit einseitigem Gehweg auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite eine Straße ein, so sind die Eigentümer oder Besitzer der Eckgrundstücke verpflichtet, zusätzlich zu der in Satz 4 festgelegten Gehwegfläche auch den Teil des Gehweges von Schnee zu räumen, der gegenüber der einmündenden Straße liegt und zwar jeweils bis zu gedachten Verlängerung der Achse der einmündenden Straße. (5) Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. (6) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens l ,25 m zu räumen. (7) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls – soweit möglich und zumutbar – aufzuhacken und abzulagern. (8) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke (Abs. 4) auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, das der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. (9) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden. (10) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen. Leuner Nachrichten § 11 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten (§ 3) die Gehwege (§ 2 Abs. 3), die Überwege (§ 2 Abs. 4), die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang (§10 Abs. 6) derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für „Rutschbahnen“. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen findet § 10 Abs. l Satz 2 Anwendung. (2) Bei Straßen mit einseitigem Gehweg findet für die Beseitigung von Schnee-und Eisglätte die Regelung des § 10 Abs. 2-4 Anwendung. (3) Bei Eisglätte sind die Gehwege in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2 m abzustumpfen. Noch nicht ausgebaute Gehwege und ähnliche, dem Fußgängerverkehr dienende sonstige Straßenteile müssen in einer Mindesttiefe von 1,50 m, höchstens 2 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. § 10 Abs. 5 gilt entsprechend. (4) Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 10 zu räumende Fläche abgestumpft zu werden. (5) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückständen verwendet werden. Die Rückstände sind spätestens nach der Frostperiode von dem jeweils Winterdienstpflichtigen zu beseitigen. (6) Auftauendes Eis auf den in den Absätzen l bis 3 bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des § 10 Abs. 8 zu beseitigen. Hierbei dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, welche die Straßen nicht beschädigen. (7) § 10 Abs. 10 gilt entsprechend. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Leun, Herr Tiebel, Tel. 06473 9144-19, gerne zur Verfügung. Ordnungsamt der Stadt Leun Notdienste/Bereitschaftsdienste Bereitschaftsdienst Wasserversorgung und Bauhof der Stadt Leun Der Bereitschaftsdienst ist wie folgt zu erreichen: Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 07.00 bis 12.45 Uhr Bauhof der Stadt Leun, Tel. 0177 6614835. Montag bis Donnerstag von 16.00 bis zum nächsten Tag 07.00 Uhr, Freitag von 12.45 bis Montag 07.00 Uhr ENWAG Wetzlar, Tel. 06441 939-0 Rufbereitschaft Hessen Forst Forstamt Weilburg – Kampweg 1 – 35781 Weilburg – Tel. 06471 62934-0 – Fax 06471 62934-40 – Mobil 0151 1086073. Winterdienst Die Winterrufbereitschaft ist wie folgt geregelt: Montag bis Freitag von 04.00 bis 07.00 Uhr sowie von 17.00 bis 21.00 Uhr. Samstag von 05.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag von 07.00 bis 18.00 Uhr. In dringenden Fällen ist der Bereitschaftsdienst unter MobilTelefon 0151 16203032 erreichbar. Leun ist online – besuchen Sie uns im Internet – http://www.leun.de Leuner Nachrichten –4– Aus dem Rathaus wird berichtet Abräumung von Grabstätten wegen Ablauf der Ruhefrist auf den Friedhöfen Biskirchen, Bissenberg alt, Leun und Stockhausen Auf den Friedhöfen der Stadt Leun ist für einige Grabstätten die 30-jährige Ruhefrist abgelaufen. Nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung der Stadt Leun werden die Grabstätten - nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihengrabstätten bzw. des Nutzungsrechts bei Wahlgrabstätten – von der Stadt Leun abgeräumt. Die Kosten sind von den Nutzungsberechtigten zu tragen. Die Räumung ist für den Zeitraum August bis Oktober 2017 vorgesehen. Betroffen sind alle Reihengräber und –nischen, in denen die Beisetzung vor dem 1. Juli 1987 stattfand sowie Wahlgräber und nischen, deren Nutzungsrecht vor dem 1. Juli 2017 abgelaufen sein wird. Die betroffenen Nutzungsberechtigten werden über die bevorstehende Räumung informiert. (Bei einer gewünschten vorzeitigen Räumung bitten wir einen schriftlichen Antrag der/s Nutzungsberechtigten bei der Friedhofsverwaltung einzureichen). Folgende Gebühren werden erhoben: Reihengräber: ................................................................ 296,00 Wahlgräber, 2 Stellen: ................................................... 450,00 Urnen-Reihengräber: ............................ 152,00 zzgl. 144,00 ................................................ für die Dauerbestattung der Urne Urnen-Wahlgräber, 2 Stellen: ................ 160,00 zzgl. 144,00 .................................................. je Urne für die Dauerbestattung Urnen-Reihennische: ........................... 144,00 inkl. anonymer ........................................................... Dauerbestattung der Urne Urnen-Wahlnische mit 2 Urnen: .......... 288,00 inkl. anonymer ......................................................... Dauerbestattung der Urnen Für Urnen, die in Reihengräbern bzw. Wahlgräbern beigesetzt sind, wird je Urne eine Gebühr von 144,00 für die anonyme Dauerbestattung erhoben. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Sollten Nutzungsberechtigte Anspruch auf bauliche Anlagen, Urnenwandplatten, Bepflanzung oder sonstige Grabausstattungen erheben, so ist dies bis spätestens 31. Juli 2017 schriftlich bei der Friedhofsverwaltung anzumelden (E-Mail: [email protected]). Der Abtransport dieser Gegenstände ist unmittelbar nach der Grabräumung durch die Nutzungsberechtigten zu erledigen, dafür anfallende Kosten gehen zu Lasten der Nutzungsberechtigten. Es besteht die Möglichkeit, dass die Nutzungsberechtigten die Grabräumung von einer Fachfirma (Steinmetzbetrieb o. ä.) durchführen lassen. Die Firma muss jedoch vorher schriftlich die Genehmigung bei der Stadt einholen. Magistrat der Stadt Leun Friedhofsverwaltung Bürgersprechstunde Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Bürgermeister Joachim Heller lädt zur Bürgersprechstunde ein. Diese Sprechstunden finden wöchentlich statt, jeweils donnerstags von 16.00 – 17.00 Uhr im Rathaus der Stadt Leun, Stadtteil Stockhausen, Bahnhofstr. 25, 35638 Leun, Zimmer des Bürgermeisters. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Abfallgebührenbescheide werden verschickt In diesen Tagen erhalten die rund 65.000 Grundstückseigentümer im Lahn-Dill-Kreis (ohne Wetzlar) ihre Abfallgebührenbescheide – diese beinhalten die Endabrechnung 2016 sowie die Vorauszahlung für das Jahr 2017. Neu: Die Zahl der Mindestleerungen sinkt. Wer Abfall vermeidet und gut trennt, kann künftig noch etwas mehr sparen. Die Abfallgebühr im Lahn-Dill-Kreis wird bereits seit 2014 nicht mehr pauschal nach Personenzahl, sondern nach Gefäßgröße und Nr. 04/2017 Leerungshäufigkeit berechnet. Neben der Grundgebühr für den Restabfallbehälter wird bei Rest- und Bioabfall eine Leistungsgebühr pro Leerung erhoben. Die Bürger haben somit mehr Einfluss auf die Höhe ihrer Abfallgebühr. Der Begriff „Mindestleerungen“ meint die Anzahl der Leerungen, die mindestens berechnet werden. Für Restabfall waren zuletzt 12 Mindestleerungen durch die Abfallgebührenordnung festgelegt, für Bioabfall 16 Leerungen (für Altpapier gibt es keine Mindestleerungen). Für beide Abfallarten wurden die Mindestleerungen auf jeweils zehn Leerungen gesenkt. Bei Ein-Personen-Grundstücken ist auf Antrag eine Reduzierung auf je fünf Leerungen möglich. Weitere Infos über die Abfallgebühren im Lahn-Dill-Kreis gibt es auf den Internetseiten der Abfallwirtschaft Lahn-Dill (www.awld. de). Dort ist auch ein Gebührenrechner eingestellt. Unsere Jubilare Wir gratulieren Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung gratulieren nachstehend aufgeführten Einwohnern zu deren Ehrentag recht herzlich und wünschen Gottes Segen: 30. Januar 2017 Liesel Weber, Mühlhöllweg 7, Bissenberg 85 Ottilie Streck, Allendorfer Straße 43, Bissenberg 75 2. Februar 2017 – Diamanthochzeit EHELEUTE THERESE UND KURT SCHMIDT Am Füllenfeld 2, Stockhausen Dem Jubelpaar übermitteln wir hiermit die besten Wünsche. Möge ihm auch weiterhin ein glückliches und gesundes Beisammensein beschieden sein. Bereitschaftsdienste Notrufe Feuerwehr, Rettungsdienst Tel. 112 Polizei Tel. 110 Krankentransport, Rettungsdienst Tel. 06441 19222 Krankentransport, sitzend Straßheim, Leun-Biskirchen Tel. 06473 3377 Apotheken-Dienst: Samstag, 28. Januar 2017: Apotheke am Brunnenplatz, Sinn, Kirchstr. 3, Tel. 02772 52034 Sonntag, 29. Januar 2017: Amts-Apotheke zum Engel, Weilburg, Marktplatz 13, Tel. 06471 30566 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: An Wochenenden, Feiertagen sowie an Werktagen von 18.00 bis 07.00 Uhr. Telefon 116 117 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte am Wochenende: Tel. 01805 607011. Hier ist die jeweils aktuelle Telefonnummer des Wochenend-Notdienstes zu erfahren. apl Ambulantes Pflegezentrum Lahn: Häusliche Alten-, Kranken- und Behandlungspflege rund um die Uhr, Wetzlarer Str. 55, Leun, Tel. 06473 3279. Nr. 04/2017 –5– Caritas Sozialstation Braunfels: Goethestr. 9, 35578 Wetzlar, Tel. 06442 9502-0, Fax 950222, Mobil 0177 6538867, rund um die Uhr. AWO Kreisverband Lahn-Dill e.V.: Ambulante Dienste, Tel. 06441 4483486 oder 0151 61334382. EAM Strom- und Erdgasversorgung ...... 0561 9330-9330 Netz und Einspeisung .................... 0800 3250532* Entstörungsdienst: Strom ............................................. 0800 3410134* Erdgas ............................................ 0800 3420234* *kostenfreie Rufnummern Rufbereitschaft Gasversorgung: Gasversorgung Lahn-Dill GmbH (Energie- und Wassergesellschaft, Wetzlar) (06441) 939-0 Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: Tel. 08000 116016, vertraulich – kostenfrei – rund um die Uhr, www.HILFETELEFON.DE Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Leun Donnerstag, 26. Januar 2017 15.30 Uhr Krabbel- und Spielkreis für Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren im Gemeindehaus 16.00 Uhr Bücherei im Gemeindehaus (bis 18.00 Uhr) Sonntag, 29. Januar 2017, 4. Sonntag nach Epiphanias 11.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl 11.00 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Montag, 30. Januar 2017 17.30 Uhr Jungschar im Gemeindehaus Dienstag, 31. Januar 2017 18.00 Uhr Katechumenenunterricht im Gemeindehaus Leun Mittwoch, 1. Februar 2017 20.00 Uhr Sitzung des Presbyteriums im Gemeindehaus Donnerstag, 2. Februar 2017 15.30 Uhr Krabbel- und Spielkreis für Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren im Gemeindehaus 16.00 Uhr Bücherei im Gemeindehaus (bis 18.00 Uhr) Bücherei Die Bücherei hat donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr im Gemeindehaus geöffnet. Während der Öffnungszeit besteht die Möglichkeit zum Austausch bei Kaffee und Gebäck. -Anzeige- Suchen Sie nicht länger – entdecken Sie uns! Für unsere Sparten ambulante Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft suchen wir engagierte Mitarbeiter (m./w.) im Teilzeitbereich oder auf 450 €. Ambulantes Pflegezentrum Schicken Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung zu. Das Team wartet auf Sie! Ambulantes Pflegezentrum Lahn Uwe Bördner • Wetzlarer Str. 55 • 35638 Leun Telefon (06473) 3279 • Fax (06473) 3596 www.apl-leun.de • [email protected] Leuner Nachrichten -Anzeige- Schlafke, Pietät Ihr Ansprechpartner Tag und Nacht Erd-, Feuer-, See-, Waldbestattung • Weltliche Trauerreden • Eigene Versorgungsräume • Eigene Kühlung • Vorsorge 35619 Braunfels • Borngasse 24 a • (06442) 4457 „For men only“ Schon jetzt herzliche Einladung, den nächsten Termin im Kalender vorzumerken: Männerkreis am Mittwoch, 08.02., um 20.00 Uhr im Niederbieler Weg 8 b in Leun. Der Abend steht unter dem Thema: „Loslassen“. Pfarrbüro Das Pfarrbüro (Leun, Pfarrgasse 11) hat montags, mittwochs und donnerstags von 09.00 – 11.00 Uhr geöffnet. Kontakt Telefon 1250, E-Mail: [email protected], www. evangelische-kirchengemeinde-leun.de CVJM Leun Termine von Jugendkreis bitte bei Ronny Rudolph, Wetzlarer Str. 50, Tel. 0171 9976565, oder bei Fam. Krombach, Niederbieler Weg 8a, Tel. 411629, erfragen. Montag, 30. Januar 2017 17.30 Uhr Jungschar im Gemeindehaus Dienstag, 31. Januar 2017 20.15 Uhr Posaunenchor im Vereinshaus Ev. Gemeinschaft Leun Donnerstag, 26. Januar 2017 19.30 Uhr Gebetstreff im Vereinshaus 20.00 Uhr Bibelstunde mit Ronny Rudolph Samstag, 28. Januar 2017 08.00 Uhr Gebetstreff im Vereinshaus Donnerstag, 2. Februar 2017 19.30 Uhr Gebetstreff im Vereinshaus 20.00 Uhr Bibelstunde mit Joshua Bremer Christliche Gemeinde Leun www.CG-Leun.de „Lass mich am Morgen hören deine Gnade; denn ich hoffe auf dich. Tu mir kund den Weg, den ich gehen soll; denn mich verlangt nach dir.“ Psalm 143,8 Herzliche Einladung Sonntag, 29. Januar 2017 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde Dienstag, 31. Januar 2017 17.00 Uhr Jungschar Mittwoch, 1. Februar 2017 20.00 Uhr Gebet für die Welt Freitag, 3. Februar 2017 19.00 Uhr Teenkreis Vorausschau Sonntag, 5. Februar 2017 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde Röntgenweg 4 Leuner Nachrichten –6– Evangelische Kirchengemeinde Biskirchen Biskirchen Sonntag, 29. Januar 2017 11.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Heynen-Rust Bissenberg Sonntag, 29. Januar 2017 09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Heynen-Rust Stockhausen Freitag, 27. Januar 2017 15.30 Uhr Kindergottesdienst Die Kollekte ist bestimmt für Versöhnung für Menschenrechtsarbeit der Ev. Kirche im Rheinland Für Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen gemeinsam Samstag, 28. Januar 2017 Herzliche Einladung! Das Begegnungscafé in Biskirchen ist wieder geöffnet! In einer gemütlichen Atmosphäre soll es bei Kaffee/Tee und Gebäck in der Zeit von 15.00 – 17.00 Uhr möglich sein mit Menschen, die in unseren Dörfern Zuflucht gefunden haben, ins Gespräch zu kommen, nachzuhören, wie es ihnen geht, dadurch mehr über sie zu erfahren und ihnen auch von unserem Leben hier zu erzählen. Dazu laden wir alle Gemeindeglieder herzlich ein! Dienstag, 31. Januar 2017 16.00 Uhr Katechumenen Unterricht Donnerstag, 2. Februar 2017 15.30 Uhr Konfirmanden Unterricht 18.00 Uhr Vorbereitungstreffen Goldene Konfirmation Bücherei Die Bücherei ist am Mittwoch in der Zeit von 18.00 – 18.45 Uhr und am Freitag in der Zeit von 15.30 – 16.30 Uhr geöffnet. Küsterangelegenheiten Biskirchen! Unsere Küsterin aus Biskirchen, Frau Irina Knoll, hat in der Zeit vom 23.01. – 30.01.2017 Urlaub. Wenden Sie sich in diesem Zeitraum bitte in allen Küsterangelegenheiten an Frau Christiane Heynen, Bissenberger Str. 6, Biskirchen, Tel. 06473 3652. Goldene Konfirmation Am 26.03.2017 feiern wir in unserer Kirchengemeinde die Goldene Konfirmation. Dazu sind alle Gemeindeglieder, die vor 50 Jahren in unserer Kirchengemeinde konfirmiert worden sind, herzlich eingeladen. Wer an einem anderen Ort konfirmiert worden ist, diesen Tag aber gerne in unserer Kirchengemeinde begehen möchte, kann gerne ebenfalls teilnehmen und am 2. Februar 2017 an dem Vortreffen teilnehmen oder sich bei Pfarrerin Cornelia Heynen-Rust melden. Auch bei weiteren Fragen steht Pfarrerin Cornelia Heynen-Rust, Bissenberger Str. 6, 35638 Leun-Biskirchen, Tel. 06473 3652, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf die diesjährigen Goldkonfirmandinnen und Goldkonfirmanden. Nr. 04/2017 Herzliche Einladung zu unserer Seniorenfreizeit im kommenden Jahr! Unsere Seniorenfreizeit findet vom 19.06. – 25.06.2017 statt. In diesem Jahr geht es an den Bodensee. Das Hotel „Zum Goldenen Ochsen“ in Stockach wartet auf uns. Wir werden gemeinsam die schöne Landschaft um den Bodensee herum, aber auch den Bodensee selbst erkunden. Die Fahrtkosten betragen 465,– (Fahrt, Sonderfahrten, Halbpension) zuzüglich 45,– für Eintritte etc. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt 60,– (10,– pro Nacht). Es ist von jetzt an möglich, sich für die Fahrt anzumelden. Anmeldungen und nähere Informationen bei Pfarrerin Cornelia HeynenRust, Bissenberger Str. 6, 35638 Leun-Biskirchen (Tel. 06473 3652). Unsere Kirchengemeinde im Internet: http://biskirchen.ekir.de Katholische Kirchengemeinde St. Anna Braunfels, Kirchort: Maria Himmelfahrt Leun Samstag, 28. Januar 2017 18.00 Uhr EUCHARISTIEFEIER Der Bus fährt auf Anforderung! Bitte rufen Sie bis Freitag, 12.00 Uhr, im Pfarrbüro an, um sich zur Mitfahrt anzumelden Montag, 30. Januar 2017 19.00 Uhr GLAUBENSKURS „Begegnung mit dem lebendigen Gott“ nach Prof. Ivancic. Seminarleitung: Pastoralreferentin Andjelka Ferincevic. Anmeldung nicht erforderlich. Herzliche Einladung! Mittwoch, 1. Februar 2017 17.00 Uhr Wortgottesfeier in der Gertrudisklinik Biskirchen Donnerstag, 2. Februar 2017 15.00 Uhr SENIORENNACHMITTAG im Pfarrheim, Hellweg 12, Leun. Herzliche Einladung zu einem geselligen Nachmittag! Bitte melden Sie sich bis Dienstag, 31.01., 12.00 Uhr, im Pfarrbüro oder bei Frau Duba (Tel. 1288) an. Aber auch ohne Anmeldung sind Sie HERZLICH WILLKOMMEN! Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Leun! Donnerstag, 02.02., und Freitag, 03.02., von 10.00 bis 12.00 Uhr! Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen auch an das zentrale Pfarrbüro in Braunfels! E-Mailadressen für Leun [email protected] [email protected] Öffnungszeiten des zentralen Pfarrbüros in Braunfels, Hubertusstr. 8 Montag – Freitag 10.00 – 12.00 Uhr, Montag – Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr! Tel. 06442 953530, Fax 06442 9535319, E-Mail: [email protected]. -Anzeige- Bei einem Trauerfall in Ihrer Familie oder in Ihrem Freundeskreis sind wir für Sie da: BESTATTUNGEN Günter Knoth Lessingstr. 4 · 35606 Solms-Oberndorf Knoth, Bestattungsinstitut Telefon 0 64 42 / 17 72 · Mobil 01 71 / 7 71 49 97 Übernahme von Erd-, Feuer-, See- und Friedwald-Bestattungen Erledigung aller Formalitäten Überführung mit eigenem Bestattungswagen d Freiwillige Feuerwehr Biskirchen Einsatzabteilung Unsere nächsten Übungen finden am Mittwoch, 25. Januar 2017, um 20.00 Uhr und am Samstag, 28. Januar 2017, um 14.30 Uhr statt. Bitte kommt pünktlich zu den Übungen, bei Verhinderung bitte bei der Wehrführung abmelden. Danke. Minifeuerwehr Unser nächstes Treffen ist am Samstag, 28. Januar 2017, von 14.30 – 16.30 Uhr. Alle Kinder von 6 – 10 Jahren sind herzlich eingeladen mitzumachen. Unsere Feuerwehr im Internet: www.ff-biskirchen.de oder www.feuerwehr-leun.de Nr. 04/2017 –7– Freiwillige Feuerwehr Stockhausen Unsere nächste Übung findet am Samstag, 28.01.17, um 15.00 Uhr statt. Um zahlreiche Teilnahme, sowie im Verhinderungsfall um Abmeldung bei der Wehrführung wird gebeten. Interessierte Zuschauer sind ebenfalls herzlich willkommen. Ihre Feuerwehr auch im Internet. Informationen hierzu unter: www.Feuerwehr-Leun.de Vereine und Verbände Bündnis 90/Die Grünen – Ortsverband Leun Gemeinsame Winterwanderung Freie Wähler Leun und Bündnis90/Die Grünen Die diesjährige Winterwanderung findet gemeinsam mit den Freien Wählern Leun am Samstag, 04.02.2017, statt. Abmarsch ist um 13.00 Uhr vom Feytiat-Platz Leun. Wir wollen über Tiefenbach mit einem kleinen Zwischenstop weiter nach Braunfels zur Obermühle laufen, wo wir dann einkehren. Mitwanderer sind wie immer herzlich willkommen. Der Vorstand Stadtteil Leun Gesangverein „Germania“ 1866 Leun e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung am 11. Februar 2017 um 19.00 Uhr im Haus der Begegnung in Leun. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Totenehrung 3. Berichte a) Schriftführerin b) Kassiererin c) Kassenprüfer 4. Aussprache 5. Entlastung des Vorstandes -Anzeige- Schreinerei • Innenausbau • Möbelbau • Fenster in Holz, Kunststoff, Alu • Rollläden und Motorantriebe • Türen • Treppenbau • Fußböden • Glaserei • Insektenschutz • Reparaturen Keller GmbH Traditionsbetrieb seit 1890 Geschäftsführer Schreinermeister Arnd Keller Büro und Verwaltung: Keller GmbH Forsthausstr. 22 35792 Löhnberg Werkstatt: Schulstr. 1 35792 Löhnberg Bestattung • Erd-, Feuer-, Seeu. Waldbestattung • Ausstellung von Urnen und Särgen • Eigener Kühlraum • Dekorationen • Modernes Bestattungsfahrzeug • Erledigung aller Formalitäten • Bestattungsvorsorge Telefon: 06471 8416 (Betrieb) · 06471 - 62116 (Verwaltung) Telefax: 06471 626886 · Mobil: 0151 12745883 Leuner Nachrichten 6. Bericht der Chorleiterin 7. Ehrungen 8. Berufung eines Wahlausschusses 9. Wahlen a) Vorsitzende/r b) Stellvertretende/r Vorsitzende/r c) Kassierer/in d) Schriftführer/in e) 6 weitere Mitglieder des Vorstandes f) Wahl von 2 Kassenprüfern 10. Planung für 2017 11. Verschiedenes Zu dieser Veranstaltung sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis 8. Februar 2017 an die Vorsitzende Erika Lotz, Schäfergasse 3, in Leun zu richten. Wackenbach-Lerchen Leun e.V. Bericht zur Jahreshauptversammlung 2017 In der Jahreshauptversammlung am 16. Januar 2017 konnten die WackenbachLerchen wider Erwarten auf ein aktives und erfolgreiches Jahr zurückblicken, nachdem gleich zu Beginn des Vereinsjahres der völlig unerwartete Rücktritt und Vereinsaustritt des erst kurz vorher wiedergewählten 1. Vorsitzenden zu einer den Fortbestand bedrohenden Vereinskrise führte. Mit vereinten Kräften des verbleibenden Vorstandes wurde dann kurzfristig ein Konzept erarbeitet, mit dem die vom vormaligen 1. Vorsitzenden nahezu ausnahmslos allein übernommenen Vereinsfunktionen auf die Mitglieder des Vorstandes übertragen wurden. Man brauchte letztendlich nicht nur einen neuen Vorsitzenden, sondern auch einen neuen Kassierer, einen Textverwalter, einen neuen Webmaster, einen neuen Tontechniker zum Bedienen des großen Mischpultes und schließlich einen neuen Moderator. Bei den Vorstandswahlen in der am 16. März 2016 einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung wurden Wolfgang Redling zum 1. Vorsitzenden, Hans-Jürgen Schneider zum 2. Vorsitzenden sowie Willi Baumann, Günther Letzel und Dieter Großmann zu Beisitzern bestellt, denen die oben genannten Aufgaben zugeteilt wurden. Unter diesen schwierigen Umständen ist es nicht hoch genug zu bewerten, dass sich Wolfgang Redling dazu bereit erklärt hatte, den Vorsitz des Vereins zu übernehmen. Dafür wurde ihm von der Versammlung der dafür gebührende Dank ausgesprochen. Diese Veränderungen haben an den Verein neue Herausforderungen gestellt, lassen andererseits aber auch eine neue, entspannte Atmosphäre spüren, die sich positiv auf die Chorproben und Auftritte auswirken. Ein besonderer Dank von Wolfgang Redling ging daher auch an die Musiker und Sänger, die die vielen, meist kurzfristig entstandenen Termine trotz anderer Verpflichtungen mit viel Verständnis angenommen haben. Die Bilanz des Jahres kann sich daher sehen lassen, denn neben den 32 Chorproben gab es 21 öffentliche Auftritte sowie 6 weitere Zusammenkünfte zu anderen Anlässen, womit 2016 als aktivstes Jahr in die Vereinsgeschichte eingeht. Darunter waren Auftritte bei den VDK-Ortsgruppen Günterod, Ulmtal, Wetzlar und Waldgirmes, in Seniorenheimen von Wetzlar und Solms, bei der Seniorenfeier in der Stadthalle Aßlar vor 350 Besuchern oder der erste Auftritt in einer Kirche am 3. Advent in Obershausen. Weitere Highlights waren die zwei Auftritte beim Hessentag in Herborn, die Auftritte in den Kurparks von Bad Nauheim und Braunfels, beim Heimatverein Hermanstein und drei Auftritte in der Heimatgemeinde Leun. Wolfgang Redling bedankte sich abschließend bei allen, die das ganze Jahr über ihren Beitrag geleistet und den Verein unterstützt haben. An erster Stelle bedankte er sich bei seinen Vorstandskollegen, die ihm zu jeder Zeit mit Rat und Tat zur Seite standen. Besonders hervorzuheben ist die Arbeit von Günther Letzel, der nicht nur Funktionsmängel am Mischpult behoben, sondern auch mit einem ungemein großen Zeitaufwand eine neue Homepage aufgebaut hat, auf die man über www.wackenbachlerchen.de Zugang Leuner Nachrichten –8– erhält. Ebenso ist die professionelle Handhabung der Finanzen des neuen Kassenwartes Hans-Jürgen Schneider lobend zu erwähnen. In der einzigen anstehenden Wahl wurde Hermann Srnec zum Kassenprüfer bestellt. Der Ausblick auf das anstehende Jahr sieht vor, dass der Chor im ersten Halbjahr zunächst stark für die Aufnahme einer neuen CD in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus feststehende Termine sind: • 14. Mai 2017 – Auftritt bei der einweihungsfeier des Denkmals am Dollber • 5. Juni 2017 – Auftritt beim Jubiläumsfest in Leun • 10. oder 17. Juni 2017 – Auftritt beim Hessentag in Rüsselsheim • 7. Juli 2017 – Auftritt im Kurpark Bad Nauheim Schießsportverein Leun/Lahn e.V. Termine 28. Januar 2017 Winterwanderung nach Ehringshausen, Treffpunkt 12.30 Uhr im Schützenhaus zu einem kleinen Imbiss. Los geht es um 13.30 Uhr nach Ehringshausen zum Gasthof Solmser Hof; bitte wegen Abendessen in die Liste eintragen. Fußkranke bitte auch für das Abendessen anmelden, Gäste sind herzlich willkommen. Wir freuen uns auf eine gute Beteiligung. Februar 2017 Vereinsmeisterschaften aller Klassen. Hier sind besonders die Schützen gefragt, die eine WBK besitzen. Die Meisterschaften werden als Bedürfnis für den Besitz der WBK anerkannt. 17. Februar 2017 Kreissitzung des Schützenkreises 41 Wetzlar in Lahnau, Beginn 19.00 Uhr in Lahnau. Training Mittwochs und freitags von 20.00 bis 23.00 Uhr. Jugendtraining mittwochs von 18.00 bis 20.00 Uhr. Jugendwart Sebastian Queck, Tel. 06473 8643. Wir sind im Internet unter www.ssv-leun.de. Die Räumlichkeiten des Schützenhauses können natürlich auch für Feierlichkeiten angemietet werden (auch von Nicht-Mitgliedern). Näheres erfahren Sie auf der Homepage oder beim Vorstand (06441 52541). Stadtteil Biskirchen Auf zum Wetzlarer Karnevalszug! Auch in diesem Jahr wollen wir wieder am Wetzlarer Karnevalszug am 26.02.2017 teilnehmen. Hierzu sind noch Plätze im Bus frei. Wie jedes Jahr treffen wir uns um 12.00 Uhr an der Bushaltestelle „Kirche“, in Biskirchen, Abfahrt ist um 12.15 Uhr. Die Rückfahrt ist 1 Stunde nach Auflösung des Zuges vorgesehen. Die Kosten werden sich für Busfahrt, Teilnahmegebühr und Zugabzeichen auf ca. 10,00 Euro pro Teilnehmer belaufen. Anmeldungen und Zahlungen bitte bis zum 05.02.2017 bei Familie Adomat im Landhotel Adler, Am Hain 13, Biskirchen, Tel. 06473 92920. Für Getränke und Wurfmaterial ist jeder selbst verantwortlich. Mitnahme von Bollerwagen auf Anfrage. In diesem Sinne: Helau und Alaaf Nr. 04/2017 TSG Biskirchen Hallenturnier für Seniorenmannschaften Am Samstag, den 04.02.2017 findet wieder das traditionelle Hallenturnier für Aktive Senioren-Mannschaften ab 16.00 Uhr in der Turnhalle der Lahn-Ulm-Schule Biskirchen statt. Dazu laden wir die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Folgende Mannschaften nehmen teil: FC Burgsolms, SG Niederbiel, SG Roth-Simmersbach, 1SCS Sachsenhausen, SG Bissenberg/Leun/Tiefenbach, TSG Biskirchen. Die TSG ruft „HELAU“ Am Samstag, den 11.02.2017 findet ein Pyjamaball in unserem Sportheim statt. Dazu laden wir alle Faschingsbegeisterten recht herzlich ein. Beginnen wollen wir um 20.11 Uhr. Für Speisen und Getränke ist ebenfalls bestens gesorgt. Wir freuen uns auf einen stimmungsvollen Abend, mit Lachen, Singen, Tanzen, Narretei. Schützenverein „Volle Zehn“ Biskirchen Rundenwettkampfergebnisse Oberliga West Luftgewehr SV Biskirchen – SV Freienseen 1523:1506 SV Biskirchen 5:0 SV Freienseen Knapp, Nils 393 1:0 387 Hofmann, Lukas Wilke, Jasmin 383 1:0 376 Nold, Laura Diehl, Johannes 381 1:0 379 Hofmann, Dirk Müller, Burkhard 366 1:0 364 Rehmet, Markus Mannschaft 1523 1:0 1506 Mannschaft Vor dem letzten Wettkampf gegen den SV Annerod belegt die Mannschaft den 2. Platz in der Oberliga West. Biskirchener Bahnen-Golf-Verein e.V. Jahreshauptversammlung Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, den 28. Januar 2017 ab 17.00 Uhr im Haus des Gastes in Biskirchen statt. Nachfolgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung der und Begrüßung 2. Feststellung Beschlussfähigkeit 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Sportbericht 5. Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Aussprache zu den Berichten 8. Entlastung des Vorstands 9. Wahl eines/r Kassenprüfers/in für 2 Jahr 10. Wahl eines/r Ersatz Kassenprüfer/in für 2 Jahre 11. Weiterführung des Minigolfbetriebes 12. Anträge 13. Verschiedenes 14. Schlusswort Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis zum 25. Januar 2017 bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes eingereicht werden! Spielerversammlung Vor der Jahreshauptversammlung findet am 28. Januar 2017 ab 16.00 Uhr im Haus des Gastes in Biskirchen eine Aktivenversammlung statt! Alle Informationen findet Ihr auch im Internet unter http:// www.minigolf-biskirchen.de Nr. 04/2017 –9– Natur- und Vogelschutzverein Biskirchen e.V. Rückblick auf ein ereignisreiches Jahr Der Natur- und Vogelschutzverein Biskirchen e.V. (NuV) blickt auf die zahlreichen Aktivitäten des Geschäftsjahres 2016 zurück. Leun-Biskirchen. 43 Mitglieder haben an der Jahreshauptversammlung des Natur- und Vogelschutzvereins Biskirchen teilgenommen. Im Mittelpunkt standen Tätigkeitsberichte und die Vorstandsergänzungswahl. Vorsitzender Alexander Zech blickte auf ein ereignisreiches Jahr 2016 zurück. Die traditionellen Aktivitäten wurden um zahleiche weitere Aktionen ergänzt. Hierzu zählten die Säuberung der Schwalbenhäuser und der Nisthilfen in der Kirche sowie die Erstellung einer Nistplattform in Zusammenarbeit mit der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON). Im September fand außerdem eine Lehrfahrt in den Hessenpark nach Neu Anspach statt. Mehr als die Hälfte aller Veranstaltungen wurde speziell für Kinder und Jugendliche angeboten. Hierzu konnte der Jugendleiter Peter Thorn mit Stolz berichten, dass eine tolle Zusammenarbeit mit der KiTa Rabennest, der Grundschule und der Betreuenden Grundschule Biskirchen stattgefunden hatte. Zu den gemeinsamen Veranstaltungen zählten der Bau eines großen Insektenhotels, die Honigernte, die Insekten-Exkursion, die Teilnahme am LeunerFerienpaß, die Apfelernte sowie der Aktivitätstag. Alexander Zech bedankte sich noch einmal für die Erstellung des sehr informativen 40seitigen Tätigkeitsberichts „NuV Aktiv“, der eine positive Resonanz bei den Lesern hervorrief. Der NuV Aktiv ist heute noch in der Brunnenapotheke in Biskirchen erhältlich. Ein weiterer Dank galt den zahlreichen Helfern bei den Veranstaltungen, der Betreuung des Lehrgartens, des Feldlehrpfades, der 13 Nistkastenreviere, der Hütte auf dem Hain sowie der städtischen Einrichtungen wie Dorfplatz und Haus des Gastes. Zum Abschluss seiner Ausführungen gab Alexander Zech einen Ausblick auf 2017. Hier steht speziell der Artenschutz im Fokus der Aufgaben. Mit gezielten Maßnahmen im Bereich verschiedener Vogelarten wie z.B. Feldlerche, Rauch- und Mehlschwalbe sowie Waldkauz soll der Bestand gesichert werden. Zudem erfolgt eine Neuordnung im Bereich der gepachteten Liegenschaften zum Wohle der dort ansässigen und teilweise bestandsbedrohten Lebewesen. Während der Versammlung wurde Jürgen Ambrosius für 25jährige Mitgliedschaft geehrt und erhielt ein Präsent. Bei den Vorstandsergänzungswahlen wurden Richard Oberding als 2. Vorsitzender, Udo Nachbar als Schriftführer, Peter Thorn als Jugendleiter und Sabine Fennel als 2. Kassiererin in ihren Ämtern bestätigt. Kontakt: www.nuv-biskirchen.de Stadtteil Stockhausen SV Stockhausen 1979 e.V. Die Spielberichte finden Sie unter: www.sv-stockhausen.de Handballspielankündigungen • 28.01.2017 13:45 Uhr mJE II HSG Grünberg/ Mücke – JSGmE W/W/S/B Mittelhessen II • 28.01.2017 15:00 Uhr wJC TSG Reiskirchen – wJSG W/W/S/B Mittelhessen • 28.01.2017 15:45 Uhr mJD II HSG Eibelsh./Ewersb. – JSGmD W/W/S/B Mittelhessen II • 28.01.2017 16:00 Uhr wJE wJSG W/W/S/B Mittelhessen – KSG Bieber II • 28.01.2017 17:15 Uhr wJD II wJSG W/W/S/B Mittelhessen II – wJSG W/W/S/B Mittelhessen III Leuner Nachrichten • 28.01.2017 18:30 Uhr mJC JSGmC W/W/S/B Mittelhessen – HSG Großen-Buseck/Beuern • 28.01.2017 20:00 Uhr Frauen FSG Stockhausen/Aßlar – HSG Großen-Buseck/Beuern • 29.01.2017 10:30 Uhr wJD I KSG Bieber II – wJSG W/W/S/B Mittelhessen I • 29.01.2017 12:30 Uhr mJD I HSG Marburg/Cappel – JSGmD W/W/S/B Mittelhessen I • 29.01.2017 15:15 Uhr mJE I JSG Kirchhain/Neustadt – JSGmE W/W/S/B Mittelhessen I • 29.01.2017 16:30 Uhr Männer II SSV Allendorf – SV Stockhausen II Handballergebnisse • wJE VfB Driedorf – wJSG W/W/S/B Mittelhessen 0:5 • wJD III VfB Driedorf – wJSG W/W/S/B Mittelhessen III 21:7 (11:2) • mJE I JSGmE W/W/S/B Mittelhessen I – JSG Wetzlar/ Niedergirmes I 0:5 • mJD I JSGmD W/W/S/B Mittelhessen I – mJSG Linden II 21:15 (15:6) • mJE II JSGmE W/W/S/B Mittelhessen II – JSG Wetzlar/ Niedergirmes II 0:5 • wJD II wJSG W/W/S/B Mittelhessen II – HSG Eibelsh./Ewersb. 22:15 (15:8) • wJC wJSG W/W/S/B Mittelhessen – HSG K/P/G/Butzbach 18:27 (8:13) • wJD I wJSG W/W/S/B Mittelhessen I – HSG K/P/G/Butzbach 18:16 (8:10) • mJB JSGmB Stockh./Aßlar/Burgs. – HSG Lumdatal kampflos für Lumdatal • mJA mJSG Bieber/Heuchelheim – JSGmA Stockh./Aßlar/Burgs 35:24 (18:12) • mJC HSG Hinterland – JSGmC W/W/S/B Mittelhessen 19:21 (8:12) • Frauen HSG Lumdatal III – FSG Stockhausen/Aßlar 24:23 12:10) • Männer VfB Driedorf – SV Stockhausen 20:12 (11:8) • Männer II HSG Hinterland II – SV Stockhausen II 28:19 (16:10) Tischtennisspielankündigungen • 27.01.2017 20:00 Uhr TuS 1909 Philippstein III – SV Stockhausen II • 01.02.2017 18:15 Uhr Jugend SV Stockhausen – SG 04 Niederbiel • 02.02.2017 18:00 Uhr Jugend TSV 1908 Garbenheim – SV Stockhausen Tischtennisergebnisse • SV Stockhausen – TTC 1951 Ehringshausen III 8:1 • Schüler TTC Merkenbach 1984 III – SV Stockhausen 5:0 • Schüler TC 1964 Großaltenstädten III – SV Stockhausen 0:5 • Schüler TV 1894 Braunfels – SV Stockhausen 5:0 Spielberichte wJC wJSG W/W/S/B Mittelhessen – HSG K/P/G/Butzbach 18:27 (8:13) Auch wenn am Ende eine Niederlage auf der Anzeigentafel aufleuchtete gelang den wJC-Mädels im Heimspiel gegen den ungeschlagenen Tabellenführer aus Butzbach ein guter Start in Jahr 2017. Von Beginn an war -Anzeigees ein offener Schlagabtausch zweier spielstarker Teams in der die Gastgeber erst kurz vor der Pause den Gegner leicht davonziehen lassen mussten. Nach dem Seitenwechsel versuchte die Heimmannschaft in der Offensive mit schnellen Spielzügen den Torerfolg, wodurch in der Folge auch der Rückstand auf nur noch 3 Tore zusammenschmolz. Leider konnte das dann doch hohe Tempospiel nicht bis zum Ende durchgehalten werden, was Butzbach dann zu einem um 3 – 4 Treffer zu hohen Sieg Abfallwirtschaft Lahn-Dill Leuner Nachrichten – 10 – nutzen konnte. Mit der heutigen Mannschaftsleistung, insbesondere mit einer glänzend aufgelegten Whitney Ring im Tor, wäre der Vizemeistertitel zum Saisonende nichts Unmögliches… Für die WJSG Mittelhessen spielten: Whitney Ring im Tor, Emely Jacobi (2), Lisa Wirbelauer, Emma Urselmann, Nele Beer (5), Nike Ambrosius (8), Maxine Will (1), Nicole Lupp, Katharina Biemer (1), Marie Bölzer (1), Vivien Schmidt. Polo- und T-Shirts mit Vereinswappen Es können weiterhin noch Poloshirts zum Preis von 10,– und TShirts zum Preis von 5,– erworben werden. Bei Interesse wendet euch bitte an Edwin Karl. Schiedsrichter gesucht Wir benötigen immer noch weitere Schiedsrichter. Sollten Sie Interesse haben, eine Schiedsrichter Ausbildung zu absolvieren, wenden Sie sich an den Vorstand. Nr. 04/2017 Dort erwarteten uns schon Erika und Edgar mit heißem Glühwein, Bierknackern, Fettebroten und viel Sonnenschein. Hierfür noch mals „vielen Dank“; auch ein Dankeschön an die Familie Wigand für die Bereitstellung von Bänken. Vogelschutzgruppe Stockhausen e.V. Die Vogelschutzgruppe Stockhausen lädt alle Mitglieder recht herzlich zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 27. Januar 2017, um 19.00 Uhr in den kleines Saal des DGH ein. Die Tagesordnungspunkte wurden bereits im Amtsblättchen veröffentlicht. MGV Stockhausen Am Montag, den 13. Februar 2017 um 19.00 Uhr findet im kleinen Saal des Dorfgemeinschaftshauses die diesjährige Jahreshauptversammlung des MGV Stockhausen statt. Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen. Die Tagesordnung lautet: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Verlesung des Protokolls von 2016 4. Rechenschaftsbericht 5. Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Neuwahl eines Kassenprüfers 8. Satzungsänderung § 2: Zwecke des Vereins § 3: Mitglieder § 8: Vorstand 9. Vorschau auf 2017 10. Verschiedenes Anträge zum Punkt 10. Verschiedenes sollten bis 1 Woche vor dem Termin der Jahreshauptversammlung beim Vorsitzenden eingebracht werden. Schützenverein Stockhausen Die diesjährige Winterwanderung der „DIANA SCHÜTZEN“ ging am Samstag, den 21. Januar bei tollem Winterwetter zur Pizzeria „Fulvio“ in Burgsolms. Über Tiefenbach und die Bauernhöfe wanderten wir zur Feldscheune der Familie Wigand im Leuner Feld. Nachdem alle gut gestärkt waren ging der Weg weiter zum Lahnbahnhof und über den Radweg nach Burgsolms. Bei gutem Essen und Trinken wurde noch ein paar Stunden in geselliger Runde gefeiert. Einladung! Zum 55. Familientreff am 10. Februar um 19.00 Uhr sind alle Vereinsmitglieder herzlich eingeladen. Anmeldungen bitte bis zum 4. Februar an B. Müller, Tel. 2847. Drei-Tagesausflug in die Eifel Wir planen im Jahr 2017 (erstes Wochenende August) einen Ausflug in die Eifel mit Stadtführung in Aachen etc. Näheres wird noch später bekannt gegeben. Interessierte Mitglieder melden sich bitte kurzfristig an. Auch Nichtmitglieder können an der Fahrt teilnehmen. Näheres ist bei B. Müller, Tel. 2847, oder E. Luh, Tel. 1717, zu erfahren. Wettkampfergebnis Altersklasse 30 Schuss LG. – Kreisklasse Reiskirchen 1 – Stockhausen 1 684:809 Einzelschützen: Frank Siegert 274 Ringe, Burkhard Müller 269 Ringe und Hans Scheuermann 266 Ringe. Termine • Gaumeisterschaft 2017 der Senioren A am 4. Februar in Erdbach. • Jahreshaptversammlung am 11. März um 20.00 Uhr. Stadtteil Bissenberg TSV 1920 Bissenberg e.V. Am Freitag, 03.02.2017, findet um 19.00 Uhr im Sportlerheim Bissenberg ein Treffen zur Vorstandsfindung statt. Zu diesem Treffen wurde persönlich und schriftlich vom einberufenen Findungsausschuss eingeladen. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen der Eingeladenen. Nr. 04/2017 – 11 – Heimat- und Kulturverein Bissenberg e.V. Us Dorf en aale Bilder! Wer was wu mer hej sei un wer erkinnt die Leu? Der kann bei Schepps Gini, Tel. 2554, un bei Hanneshinnes Ellen, Tel. 2244, owends noh 5 auer ohruffe. Die Offlösung vom letzte mol: Chreste Willi (Willi Henrich) Mier gradeleen ach noch zoum 90. Gebootsdoag Pressemitteilungen Pflegefall – was tun? Ratgeber der Verbraucherzentrale Hessen zur Pflegereform 2017 Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, stehen oft in kürzester Zeit weitreichende Entscheidungen an: Soll die Pflege in einem Heim stattfinden oder zu Hause, von wem wird sie übernommen? Angehörige sind mit Begriffen wie Pflegegutachten, Pflegegrad, Grund- und Behandlungspflege konfrontiert und oft überfordert, zumal Anfang des Jahres weitreichende Änderungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Kraft getreten sind. Der Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ gibt Schritt für Schritt Hilfestellung, angefangen von dem Antrag bei der Pflegekasse bis zur Organisation der Pflege. Er stellt außerdem die Umstellung auf die neuen Pflegegrade und den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vor. Das Buch erscheint in Kooperation mit der ZDF-Sendung WISO. Beruf und Pflege unter einen Hut zu bekommen, kann sehr schwierig sein. Es gibt aber mehrere, gesetzlich geregelte Möglichkeiten, vorübergehend aus dem Job auszusteigen oder die Arbeitszeit zu reduzieren. „Am Ende habe ich gewusst, was ich am Anfang gerne gewusst hätte“, sagen viele Angehörige, die schon länger in der Pflege tätig sind. Pflegebedürftige und Angehörige sollten deshalb wissen, bei welchen Anlaufstellen es Unterstützung gibt und ihren rechtlichen Anspruch auf Beratung, z.B. bei der Pflegekasse wahrnehmen. Der Besuch des Begutachters zur Einstufung kann vorbereitet werden, es lohnt sich, sich die Begutachtungskriterien vorab genauer anzusehen. Den Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ gibt es zum Abholpreis von 16,90 in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen. Für zusätzlich 2,50 bei Einzelversand, also für insgesamt 19,40 , kommt er – mit Rechnung – auch ins Haus. Unter http:// www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/DE-HE/pflegefall_was_tun ist er für 13,99 Euro als E-Book erhältlich. 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Februar 2017 von 09.00 bis 15.00 Uhr im Beratungszentrum der Verbraucherzentrale Hessen, Große Friedberger Str. 13–17, in Frankfurt statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner lobte die Workshops als „wichtigen Beitrag, um sowohl Erwachsenen und damit in der Folge auch den Kindern vorzuleben, wie wichtig gesunde Ernährung“ sei. „Bei der Ernährung können – wie in vielen anderen Bereichen auch – die Weichen gar nicht früh genug gestellt werden“, betonte Grüttner. Ein Ziel des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP) sind starke, gesunde Kinder. Eine gesundheitsfördernde Ernährung spielt hierbei eine große Rolle. Doch was brauchen die Kleinen täglich, um körperlich und geistig fit zu sein? Die Lebensmittelhersteller bieten ein unüberschaubares Angebot an Kinderprodukten an. Vieles ist überflüssig oder unsinnig und zudem teuer wie Babykekse, Kindermilch für Zwei- und Dreijährige oder Obstmus aus dem Quetschbeutel. Neben den Grundlagen einer ausgewogenen Kinderernährung liefern Informationen zum Umgang mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Essgewohnheiten in anderen Kulturen die Grundlage für die Auswahl gesunder Mahlzeiten. Daneben zeigt der Workshop „Ausgewogene Ernährung im Kleinkindalter“ Betreuungskräften wie sie geschickt mit Naschkatzen und Gemüsemuffeln umgehen. Durch den Tag führen die Referentinnen Eva-Maria Maier, Multiplikatorin des BEP, und Bettina Meints-Korinth, Ernährungsfachkraft der Verbraucherzentrale Hessen. Die Veranstaltung vertieft die Inhalte des Fachtags „Bildungsort Esstisch“ ist aber auch unabhängig von der Teilnahme am Fachtag für alle Fachkräfte in der Kinderbetreuung und Interessierte offen. Sie wird mit Mitteln des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gefördert. Traueranzeigen In dankbarer Erinnerung Anzeigenannahme Tel. 06643-9627-0 oder www.anzeigen.wittich.de – 12 – Nr. 4/2017 Die Kanzlei am Schillerplatz informiert: – Anzeige – Leuner Nachrichten Wann muss die Miete auf dem Konto des Vermieters eingehen? Im Gesetz heißt es unter § 556b Abs. 1 BGB zu dieser Fragestellung: „Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.“ Nachruf Wir haben Abschied genommen von unserem Freund und Sportkameraden Jörg Messerschmidt Wir trauern mit seiner Familie und werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. TSV 1920 Bissenberg Alte Herren-Abteilung Wir geben ihrer AnteilnAhme Worte! Für viele Mieter ist diese Regelung jedoch mehrdeutig und trägt somit eher zur Verwirrung, statt zu Klärung bei. Doch mit Urteil vom 05.10.2016, Az: VIII ZR 222/15 hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Frage nun endgültig entschieden: Wer die Miete am dritten Werktag des Monats überweist, hat rechtzeitig gezahlt. Es kommt nicht darauf an, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Entscheidend hierbei sei vielmehr, dass der Mieter seiner Bank bis zum dritten Werktag den entsprechenden Zahlungsauftrag erteilt. Der BGH ging im Rahmen seiner Entscheidung sogar soweit, dass er anderslautenden Formularklauseln in Mietverträgen für unwirksam nach § 307 Abs. 1 BGB erklärte. Damit sind sogenannte Rechtzeitigkeitsklauseln gemeint, die sich in zahlreichen Mietverträgen über Wohnraum finden: Wir haben Abschied genommen von unserem Vater, Schwiegervater und Opa Heinz Ellinger Herzlichen Dank sagen wir allen, die ihre Anteilnahme in Wort und Schrift zum Ausdruck brachten, denn das hat uns tief berührt. Im Namen aller Angehörigen Karin Künkel Leun, im Januar 2017 „Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes. Aus mehrfacher verspäteter Mietzahlung kann der Mieter keine Rechte ehrleiten, vielmehr kann dies im Einzelfall ein Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses (…).“ Durch eine solche Klausel werde dem Mieter das Risiko von Zahlungsverzögerungen im Überweisungsverkehr auferlegt, die durch den Zahlungsdienstleister verursacht werde. Eine solche Regelung im Mietvertrag weiche zu Ungunsten des Mieters von den gesetzlichen Vorschriften der § 556 b Abs. 1, §§ 269, 270 BGB ab. Die, im zu entscheidenden Fall, fristlose bzw. hilfsweise ordentliche Kündigung gegenüber der Mieterin, die stets am 3. Werktag des Monats das Geld in bar eingezahlt und gleichzeitig ihrer Bank den Überweisungsauftrag erteilte, war somit unwirksam. Wir beraten Sie vor Abschluss eines Mietvertrages und vertreten Ihre rechtlichen Interessen, sollte es bereits Streitigkeiten bezüglich eines bestehenden oder beendeten Mietverhältnisses geben. Verschenken Sie kein Geld! Ihre Kanzlei am Schillerplatz Wir nehmen in Dankbarkeit Abschied von unserem langjährigen Vereinskameraden Nachruf Jörg Messerschmidt Traurigkeit erfüllt unser Herz und hilflos versuchen unsere Gedanken das Unbegreifliche zu ergründen. Sie fragen nach dem Sinn und wollen diese Endgültigkeit nicht fassen. Er wird uns unvergessen bleiben. TSV 1920 Bissenberg e.V. - Der Vorstand - Bissenberg, im Januar 2017 Ihr Partner für Anzeigen nach Maß! Nr. 4/2017 – 13 – Leuner Nachrichten GmbH Tel.: E-Mail: Homepage: 06441 – 2093914 [email protected] www.fahrschulebecker.de Sie finden uns in: Wetzlar, Aßlar, Leun-Biskirchen und Greifenstein-Allendorf Wir lösen auch Ihren Bildungsgutschein der Arbeitsagentur ein. 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