Leuner Nachrichten

Leuner
Nachrichten
Biskirchen
Bissenberg
Lahnbahnhof
Leun
Stockhausen
Im Auftrag der Stadt Leun kostenlos an alle Haushalte!
Rathaus der Stadt Leun · Bahnhofstr. 25 · 35638 Leun · Tel. 06473 9144-0 · Fax 914450 · www.Leun.de · E-Mail:[email protected]
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Leun
Amtliche Bekanntmachungen
EINLADUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lade ich Sie zur 06. öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun
für:
Dienstag, 31. Januar 2017, um 19.30 Uhr
in das Rathaus der Stadt Leun, Bahnhofstr. 25, 35638 Leun,
ein.
Die Sitzung ist öffentlich, soweit nicht für einzelne Punkte die
Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Förderungsrichtlinien der Stadt Leun (auf Homepage der Stadt
Leun einsehbar)
3. Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune
4. Anfragen und Mitteilungen
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Zipp, Vorsitzender
EINLADUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lade ich Sie zu der 06. öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun
für:
Donnerstag, 2. Februar 2017, um 19.30 Uhr
in das Rathaus der Stadt Leun, Bahnhofstr. 25, 35638 Leun,
ein.
Die Sitzung ist öffentlich, soweit nicht für einzelne Punkte die
Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. a) Änderung Entwässerungssatzung
b) Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben
3. Anfragen und Mitteilungen
Mit freundlichem Gruß
Silke Interthal, Vorsitzende
EINLADUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lade ich zur 8. öffentlichen Stadtverordnetensitzung der
Stadt Leun für:
Montag, 6. Februar 2017, um 19.00 Uhr
in das Haus der Begegnung, Limburger Str. 3, 35638 Leun,
ein.
Die Sitzung ist öffentlich, soweit nicht für einzelne Punkte die
Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Jahrgang 15
27. Jan. 2017
Nr. 04
Tagesordnung:
1. Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Sachstandsberichte mit Aussprache:
• Kommunales Investitionsprogramm
• Gewerbegebiet Hollergewann
• Hütte Am Hain
• Brunnenhäuschen
• Feuerwehrhaus
• Brandschutz in der Verwaltung
• Flüchtlingsarbeit
• Interkommunale Zusammenarbeit – weitere Vorgehensweise
• Abwasserverband „Ulmtal-Lahn“
– Verbandsumlage
– Satzungsänderung
4. Anfragen und Mitteilungen
5. Bericht des Stadtverordnetenvorstehers
6. Mitteilung über außerplanmäßige Ausgaben
7. Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern für das Ortsgericht Leun II
(Bissenberg, Stockhausen) und Leun III (Biskirchen)
8. Haushaltsbegleitverfügung und aufsichtsbehördliche
Genehmigung vom 13. Januar 2017 zum Haushalt 2017
9. a) Änderung Entwässerungssatzung
b) Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Ambrosius, Stadtverordnetenvorsteher
Die Stadt Leun ehrt Bürgerinnen und
Bürger für herausragende Leistungen
und Verdienste auf kulturellem,
sportlichem und sozialem Gebiet
Wir bitten die Leuner Bevölkerung um Einreichung von Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern, auf die die nachstehende Richtlinie (Ehrenordnung der Stadt Leun) für die Verleihung von Auszeichnungen für herausragende Leistungen im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich zutreffen kann. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass sich die Vorschläge auch auf Bürgerinnen
und Bürger beziehen können, welche keinem eingetragenen
Verein angehören.
Entsprechende Vorschläge sind bis spätestens zum 31. Januar
2017 beim Magistrat der Stadt Leun, Bahnhofstraße 25, 35638
Leun, einzureichen.
Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Leun
unter www.leun.de – Formulare – Vereine – Vorschläge Ehrungen.
Bitte halten Sie die Abgabefrist unbedingt ein.
Satzung über die Straßenreinigung
(Straßenreinigungssatzung – StrRS)
Aus gegebenem Anlass bzw. aufgrund der jetzigen Jahreszeit/
Witterungsverhältnisse und auf Beschwerden der Bevölkerung
weist die Stadt Leun auf die gültige Straßenreinigungssatzung
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vom 17.08.1999 hin. Insbesondere auf die Abschnitte Teil I, Teil II
und Teil III Winterdienst, welche hiermit nachfolgend auszugsweise veröffentlicht wird. Wir bitten Sie, den darin enthaltenen
Verpflichtungen zum Winterdienst und der Reinigung des Gehweges ordnungsgemäß nachzukommen.
Außerdem weisen wir die Grundstückseigentümer in der Stadt
Leun nochmals auf ihre Verpflichtung zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern hin, welche in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 27
Abs. 5 Hessisches Straßengesetz:
„Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der
geschlossenen Ortslage sind verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen.
Kommen die Eigentümer oder Besitzer dieser Verpflichtung nicht
nach, so kann die Straßenbaubehörde nach Aufforderung und
Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen.“
Auszug aus der Straßenreinigungssatzung:
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBI. 1992 I S. 534), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBI. I S. 562), und des § 10 Abs.
5 des Hessischen Straßenbaugesetzes (HStrG) vom 09.10.1962
(GVBI.S. 437), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998
(GVBI. I S. 562) hat die Stadtverordnetenversammlung in der Stadt
Leun in ihrer Sitzung am 16.08.1999 folgende
Satzung über die Straßenreinigung
(Straßenreinigungssatzung – StrRS)
beschlossen:
Teil l ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Übertragung der Reinigungspflicht
(1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach
§ 10 Abs. l–3 HStrG wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten
Grundstücke übertragen.
§ 2 Gegenstand der Reinigungspflicht
(1) Zu reinigen sind
a) innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 7 Abs. l Satz 2
HStrG) alle öffentlichen Straßen,
b) außerhalb der geschlossenen Ortslage die Straßen, an die
bebauten Grundstücke angrenzen.
(2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf:
c) Die Fahrbahnen einschließlich Radwege, Moped Wege und
Standspuren,
d) die Parkplätze,
e) die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,
f) die Gehwege,
g) die Überwege,
h) Böschungen, Stützmauern u.a.
(3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren
Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z.B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen) sowie räumlich von
einer Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege. Soweit in
Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang
der Grundstücksgrenze.
(4) Überwege sind die als solche besonders gekennzeichneten
Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die Übergänge
an Straßenkreuzungen und -einmündungen in Verlängerung
der Gehwege.
§ 3 Verpflichtete
(1) Verpflichtete i. S. dieser Satzung für die in § l bezeichneten
Grundstücke sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung
des Grundstücks dinglich Berechtigte, denen – abgesehen
von der oben erwähnten Wohnungsberechtigung – nicht nur
eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche
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Dienstbarkeit zusteht. Diese Verpflichteten können sich zur
Erfüllung ihrer Pflichten auch geeigneter Dritter bedienen, bleiben jedoch der Stadt gegenüber verantwortlich.
(2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende
Grundstück (Kopfgrundstück) und die dahinterliegenden
Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine Straßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind jedoch nur solche Grundstücke, die nicht selbst an eine öffentliche Straße
oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Diese Grundstücke
bilden auch dann eine Straßenreinigungseinheit, wenn sie
durch mehrere Straßen erschlossen werden.
(3) Hintereinander zur sie erschließenden Straße liegen Grundstücke dann, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer dieser
Straße zugekehrten Seite hinter dem Kopfgrundstück liegen.
Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit
gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht wechselt von Woche zu Woche, beginnend beim Eigentümer oder Besitzer des Kopfgrundstückes und fortfahrend in der Reihenfolge der Hinterlieger.
(4) Wird die Straßenreinigungseinheit durch mehrere Straßen erschlossen, so gilt die Verpflichtung zur Reinigung nur für eine
Straße. In diesem Falle regelt der Magistrat die Zuordnung der
Grundstücke zu der zu reinigenden Straße sowie die Reihenfolge, in der die Reinigungspflicht zu erfüllen ist, durch Bescheid.
(5) Dient das Kopfgrundstück als Garagengrundstück (Garagenhof) oder als Abstellplatz für Kraftfahrzeuge, so regelt der
Magistrat durch Bescheid die Reihenfolge, in der die Reinigungspflicht von den einzelnen Miteigentümern zu erfüllen
ist, sowie die im Einzelnen zu reinigende Fläche.
§ 4 Umfang der Reinigungspflicht
Die Reinigungspflicht umfasst
a) die Allgemeine Straßenreinigung (§§ 6 – 9),
b) den Winterdienst (§§ 10 und 11).
§ 5 Verschmutzung durch Abwasser
Den Straßen, insbesondere auch den Rinnen, Gräben und Kanälen dürfen keine Spül-, Haus-, Fäkal- oder gewerblichen Abwässer zugeleitet werden. Untersagt ist auch das Ableiten von Jauche, Blut oder sonstigen schmutzigen oder übelriechenden Flüssigkeiten.
Teil II ALLGEMEINE STRASSENREINIGUNG
§ 6 Umfang der Allgemeinen Straßenreinigung
(1) Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile)
sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine
Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße aus
ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden
oder beseitigt wird. Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind
Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile), wenn sie mit einer
festen Decke (Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Teer oder einem in ihrer Wirkung ähnlichen Material) versehen sind.
(2) Bei nicht ausgebauten Straßen (Straßenabschnitten/Straßenteilen) oder Straßen mit wassergebundener Decke umfasst die
Reinigung nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem.
(3) Der Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere
Umstände entgegenstehen (z.B. ausgerufener Wassernotstand).
(4) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, welche
die Straßen nicht beschädigen.
(5) Der Straßenkehrricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder
Nachbarn zugeführt, noch in Straßensinkkästen, sonstige
Entwässerungsanlagen oder offene Abzug Gräben geschüttet werden.
§ 7 Reinigungsfläche
(1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus –
in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt
– bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert
sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßen-
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mitten. Bei Plätzen ist außer dem Gehweg und der Straßenrinne ein 4 m breiter Streifen – vom Gehwegrand in Richtung
Fahrbahnmitte – zu reinigen.
(2) Hat die Straße vor dem Grundstück eine durch Mittelstreifen
oder ähnlichen Einrichtungen getrennte Fahrbahn, so hat der
Verpflichtete die gesamte Breite der seinem Grundstück zugekehrten Fahrbahn zu reinigen.
§ 8 Reinigungszeiten
Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen
Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Räumen
notwendig machen, sind die Straßen am Tage vor einem Sonntag
oder einem gesetzlichen Feiertag, und zwar
a) in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 18.00
Uhr,
b) in der Zeit vom 1 . Oktober bis 31. März bis spätestens 16.00
Uhr
zu reinigen.
§9 Freihalten der Vorrichtungen für die Entwässerung und
für die Brandbekämpfung
Oberirdische, der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienende Einrichtungen auf der Straße müssen jederzeit von allem
Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen, auch
von Schnee und Eis, freigehalten werden.
Teil III WINTERDIENST
§10 Schneeräumung
(1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht (§§ 6 – 9)
haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken (§ 7) in einer solchen Breite von
Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5m Breite entlang der Grundstücksgrenze
(2) Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur
Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit
gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf
der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit
ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der
gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke
verpflichtet.
(3) Die in Frage kommende Gehwegfläche bestimmt sich nach §
7 Abs. l der Satzung, wobei bei den gegenüberliegenden
Grundstücken deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite
zu projizieren ist.
(4) Mündet in Straßen mit einseitigem Gehweg auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite eine Straße ein, so sind die
Eigentümer oder Besitzer der Eckgrundstücke verpflichtet,
zusätzlich zu der in Satz 4 festgelegten Gehwegfläche auch
den Teil des Gehweges von Schnee zu räumen, der gegenüber
der einmündenden Straße liegt und zwar jeweils bis zu gedachten Verlängerung der Achse der einmündenden Straße.
(5) Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken
müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist.
(6) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und
zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens l ,25
m zu räumen.
(7) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls – soweit
möglich und zumutbar – aufzuhacken und abzulagern.
(8) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke (Abs. 4) auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf
der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden,
das der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird.
(9) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.
(10) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sie sind
bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen.
Leuner Nachrichten
§ 11 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten (§ 3) die
Gehwege (§ 2 Abs. 3), die Überwege (§ 2 Abs. 4), die Zugänge
zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang (§10 Abs. 6)
derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach
allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch
für „Rutschbahnen“. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen findet § 10 Abs. l Satz 2 Anwendung.
(2) Bei Straßen mit einseitigem Gehweg findet für die Beseitigung von Schnee-und Eisglätte die Regelung des § 10 Abs.
2-4 Anwendung.
(3) Bei Eisglätte sind die Gehwege in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2 m abzustumpfen. Noch nicht ausgebaute Gehwege und ähnliche, dem Fußgängerverkehr dienende sonstige Straßenteile müssen in einer Mindesttiefe von
1,50 m, höchstens 2 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. § 10 Abs. 5 gilt entsprechend.
(4) Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 10 zu räumende Fläche abgestumpft zu werden.
(5) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches
abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückständen verwendet werden. Die Rückstände sind
spätestens nach der Frostperiode von dem jeweils Winterdienstpflichtigen zu beseitigen.
(6) Auftauendes Eis auf den in den Absätzen l bis 3 bezeichneten
Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des
§ 10 Abs. 8 zu beseitigen. Hierbei dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, welche die Straßen nicht beschädigen.
(7) § 10 Abs. 10 gilt entsprechend.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Leun,
Herr Tiebel, Tel. 06473 9144-19, gerne zur Verfügung.
Ordnungsamt der Stadt Leun
Notdienste/Bereitschaftsdienste
Bereitschaftsdienst Wasserversorgung
und Bauhof der Stadt Leun
Der Bereitschaftsdienst ist wie folgt zu erreichen:
Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von
07.00 bis 12.45 Uhr
Bauhof der Stadt Leun, Tel. 0177 6614835.
Montag bis Donnerstag von 16.00 bis zum nächsten Tag 07.00
Uhr, Freitag von 12.45 bis Montag 07.00 Uhr
ENWAG Wetzlar, Tel. 06441 939-0
Rufbereitschaft Hessen Forst
Forstamt Weilburg – Kampweg 1 – 35781 Weilburg – Tel. 06471
62934-0 – Fax 06471 62934-40 – Mobil 0151 1086073.
Winterdienst
Die Winterrufbereitschaft ist wie folgt geregelt:
Montag bis Freitag von 04.00 bis 07.00 Uhr sowie von 17.00 bis
21.00 Uhr. Samstag von 05.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag von 07.00
bis 18.00 Uhr.
In dringenden Fällen ist der Bereitschaftsdienst unter MobilTelefon 0151 16203032 erreichbar.
Leun ist online – besuchen Sie uns
im Internet – http://www.leun.de
Leuner Nachrichten
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Aus dem Rathaus wird berichtet
Abräumung von Grabstätten wegen Ablauf
der Ruhefrist auf den Friedhöfen Biskirchen,
Bissenberg alt, Leun und Stockhausen
Auf den Friedhöfen der Stadt Leun ist für einige Grabstätten die
30-jährige Ruhefrist abgelaufen. Nach den Bestimmungen der
Friedhofsordnung der Stadt Leun werden die Grabstätten - nach
Ablauf der Ruhefrist bei Reihengrabstätten bzw. des Nutzungsrechts bei Wahlgrabstätten – von der Stadt Leun abgeräumt. Die
Kosten sind von den Nutzungsberechtigten zu tragen. Die Räumung ist für den Zeitraum August bis Oktober 2017 vorgesehen.
Betroffen sind alle Reihengräber und –nischen, in denen die Beisetzung vor dem 1. Juli 1987 stattfand sowie Wahlgräber und nischen, deren Nutzungsrecht vor dem 1. Juli 2017 abgelaufen
sein wird. Die betroffenen Nutzungsberechtigten werden über die
bevorstehende Räumung informiert.
(Bei einer gewünschten vorzeitigen Räumung bitten wir einen
schriftlichen Antrag der/s Nutzungsberechtigten bei der Friedhofsverwaltung einzureichen).
Folgende Gebühren werden erhoben:
Reihengräber: ................................................................ 296,00 
Wahlgräber, 2 Stellen: ................................................... 450,00 
Urnen-Reihengräber: ............................ 152,00  zzgl. 144,00 
................................................ für die Dauerbestattung der Urne
Urnen-Wahlgräber, 2 Stellen: ................ 160,00  zzgl. 144,00 
.................................................. je Urne für die Dauerbestattung
Urnen-Reihennische: ........................... 144,00  inkl. anonymer
........................................................... Dauerbestattung der Urne
Urnen-Wahlnische mit 2 Urnen: .......... 288,00  inkl. anonymer
......................................................... Dauerbestattung der Urnen
Für Urnen, die in Reihengräbern bzw. Wahlgräbern beigesetzt sind,
wird je Urne eine Gebühr von 144,00  für die anonyme Dauerbestattung erhoben.
Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, Grabmale oder
sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Sollten Nutzungsberechtigte Anspruch auf bauliche Anlagen, Urnenwandplatten,
Bepflanzung oder sonstige Grabausstattungen erheben, so ist
dies bis spätestens 31. Juli 2017 schriftlich bei der Friedhofsverwaltung anzumelden (E-Mail: [email protected]).
Der Abtransport dieser Gegenstände ist unmittelbar nach der Grabräumung durch die Nutzungsberechtigten zu erledigen, dafür
anfallende Kosten gehen zu Lasten der Nutzungsberechtigten.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Nutzungsberechtigten die
Grabräumung von einer Fachfirma (Steinmetzbetrieb o. ä.) durchführen lassen. Die Firma muss jedoch vorher schriftlich die Genehmigung bei der Stadt einholen.
Magistrat der Stadt Leun
Friedhofsverwaltung
Bürgersprechstunde
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Bürgermeister Joachim Heller lädt zur Bürgersprechstunde ein.
Diese Sprechstunden finden wöchentlich statt, jeweils donnerstags von 16.00 – 17.00 Uhr im Rathaus der Stadt Leun, Stadtteil
Stockhausen, Bahnhofstr. 25, 35638 Leun, Zimmer des Bürgermeisters.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Abfallgebührenbescheide werden
verschickt
In diesen Tagen erhalten die rund 65.000 Grundstückseigentümer
im Lahn-Dill-Kreis (ohne Wetzlar) ihre Abfallgebührenbescheide –
diese beinhalten die Endabrechnung 2016 sowie die Vorauszahlung für das Jahr 2017. Neu: Die Zahl der Mindestleerungen sinkt.
Wer Abfall vermeidet und gut trennt, kann künftig noch etwas
mehr sparen.
Die Abfallgebühr im Lahn-Dill-Kreis wird bereits seit 2014 nicht
mehr pauschal nach Personenzahl, sondern nach Gefäßgröße und
Nr. 04/2017
Leerungshäufigkeit berechnet. Neben der Grundgebühr für den
Restabfallbehälter wird bei Rest- und Bioabfall eine Leistungsgebühr pro Leerung erhoben. Die Bürger haben somit mehr Einfluss auf die Höhe ihrer Abfallgebühr.
Der Begriff „Mindestleerungen“ meint die Anzahl der Leerungen,
die mindestens berechnet werden. Für Restabfall waren zuletzt
12 Mindestleerungen durch die Abfallgebührenordnung festgelegt, für Bioabfall 16 Leerungen (für Altpapier gibt es keine
Mindestleerungen). Für beide Abfallarten wurden die Mindestleerungen auf jeweils zehn Leerungen gesenkt. Bei Ein-Personen-Grundstücken ist auf Antrag eine Reduzierung auf je fünf
Leerungen möglich.
Weitere Infos über die Abfallgebühren im Lahn-Dill-Kreis gibt es
auf den Internetseiten der Abfallwirtschaft Lahn-Dill (www.awld.
de). Dort ist auch ein Gebührenrechner eingestellt.
Unsere Jubilare
Wir gratulieren
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung
gratulieren nachstehend aufgeführten Einwohnern
zu deren Ehrentag recht herzlich und wünschen
Gottes Segen:
30. Januar 2017
Liesel Weber, Mühlhöllweg 7, Bissenberg
85
Ottilie Streck, Allendorfer Straße 43,
Bissenberg
75
2. Februar 2017 – Diamanthochzeit
EHELEUTE THERESE UND KURT SCHMIDT
Am Füllenfeld 2, Stockhausen
Dem Jubelpaar übermitteln wir hiermit die besten
Wünsche. Möge ihm auch weiterhin ein glückliches
und gesundes Beisammensein beschieden sein.
Bereitschaftsdienste
Notrufe
Feuerwehr, Rettungsdienst
Tel. 112
Polizei
Tel. 110
Krankentransport, Rettungsdienst Tel. 06441 19222
Krankentransport, sitzend
Straßheim, Leun-Biskirchen
Tel. 06473 3377
Apotheken-Dienst:
Samstag, 28. Januar 2017:
Apotheke am Brunnenplatz, Sinn, Kirchstr. 3, Tel. 02772 52034
Sonntag, 29. Januar 2017:
Amts-Apotheke zum Engel, Weilburg, Marktplatz 13,
Tel. 06471 30566
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
An Wochenenden, Feiertagen sowie an Werktagen von 18.00 bis
07.00 Uhr. Telefon 116 117
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte am Wochenende:
Tel. 01805 607011. Hier ist die jeweils aktuelle Telefonnummer
des Wochenend-Notdienstes zu erfahren.
apl Ambulantes Pflegezentrum Lahn:
Häusliche Alten-, Kranken- und Behandlungspflege rund um die
Uhr, Wetzlarer Str. 55, Leun, Tel. 06473 3279.
Nr. 04/2017
–5–
Caritas Sozialstation Braunfels:
Goethestr. 9, 35578 Wetzlar, Tel. 06442 9502-0, Fax 950222,
Mobil 0177 6538867, rund um die Uhr.
AWO Kreisverband Lahn-Dill e.V.:
Ambulante Dienste, Tel. 06441 4483486 oder 0151 61334382.
EAM
Strom- und Erdgasversorgung ...... 0561 9330-9330
Netz und Einspeisung .................... 0800 3250532*
Entstörungsdienst:
Strom ............................................. 0800 3410134*
Erdgas ............................................ 0800 3420234*
*kostenfreie Rufnummern
Rufbereitschaft Gasversorgung:
Gasversorgung Lahn-Dill GmbH (Energie- und Wassergesellschaft, Wetzlar) (06441) 939-0
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“:
Tel. 08000 116016, vertraulich – kostenfrei – rund um die Uhr,
www.HILFETELEFON.DE
Kirchliche Nachrichten
Ev. Kirchengemeinde Leun
Donnerstag, 26. Januar 2017
15.30 Uhr Krabbel- und Spielkreis für Eltern mit Kindern
von 0 bis 3 Jahren im Gemeindehaus
16.00 Uhr Bücherei im Gemeindehaus (bis 18.00 Uhr)
Sonntag, 29. Januar 2017, 4. Sonntag nach Epiphanias
11.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
11.00 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus
Montag, 30. Januar 2017
17.30 Uhr Jungschar im Gemeindehaus
Dienstag, 31. Januar 2017
18.00 Uhr Katechumenenunterricht im Gemeindehaus
Leun
Mittwoch, 1. Februar 2017
20.00 Uhr Sitzung des Presbyteriums im Gemeindehaus
Donnerstag, 2. Februar 2017
15.30 Uhr Krabbel- und Spielkreis für Eltern mit Kindern
von 0 bis 3 Jahren im Gemeindehaus
16.00 Uhr Bücherei im Gemeindehaus (bis 18.00 Uhr)
Bücherei
Die Bücherei hat donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr im Gemeindehaus geöffnet.
Während der Öffnungszeit besteht die Möglichkeit zum Austausch
bei Kaffee und Gebäck.
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Leuner Nachrichten
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Termin im Kalender vorzumerken: Männerkreis
am Mittwoch, 08.02., um 20.00 Uhr im
Niederbieler Weg 8 b in Leun. Der Abend steht
unter dem Thema: „Loslassen“.
Pfarrbüro
Das Pfarrbüro (Leun, Pfarrgasse 11) hat montags, mittwochs und donnerstags von 09.00 – 11.00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon 1250, E-Mail: [email protected], www.
evangelische-kirchengemeinde-leun.de
CVJM Leun
Termine von Jugendkreis bitte bei Ronny Rudolph, Wetzlarer Str.
50, Tel. 0171 9976565, oder bei Fam. Krombach, Niederbieler
Weg 8a, Tel. 411629, erfragen.
Montag, 30. Januar 2017
17.30 Uhr Jungschar im Gemeindehaus
Dienstag, 31. Januar 2017
20.15 Uhr Posaunenchor im Vereinshaus
Ev. Gemeinschaft Leun
Donnerstag, 26. Januar 2017
19.30 Uhr Gebetstreff im Vereinshaus
20.00 Uhr Bibelstunde mit Ronny Rudolph
Samstag, 28. Januar 2017
08.00 Uhr Gebetstreff im Vereinshaus
Donnerstag, 2. Februar 2017
19.30 Uhr Gebetstreff im Vereinshaus
20.00 Uhr Bibelstunde mit Joshua Bremer
Christliche Gemeinde Leun
www.CG-Leun.de
„Lass mich am Morgen hören deine Gnade;
denn ich hoffe auf dich.
Tu mir kund den Weg, den ich gehen soll;
denn mich verlangt nach dir.“
Psalm 143,8
Herzliche Einladung
Sonntag, 29. Januar 2017
10.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde
Dienstag, 31. Januar 2017
17.00 Uhr Jungschar
Mittwoch, 1. Februar 2017
20.00 Uhr Gebet für die Welt
Freitag, 3. Februar 2017
19.00 Uhr Teenkreis
Vorausschau
Sonntag, 5. Februar 2017
10.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde
Röntgenweg 4
Leuner Nachrichten
–6–
Evangelische Kirchengemeinde Biskirchen
Biskirchen
Sonntag, 29. Januar 2017
11.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Heynen-Rust
Bissenberg
Sonntag, 29. Januar 2017
09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Heynen-Rust
Stockhausen
Freitag, 27. Januar 2017
15.30 Uhr Kindergottesdienst
Die Kollekte ist bestimmt für
Versöhnung für Menschenrechtsarbeit der Ev. Kirche im Rheinland
Für Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen gemeinsam
Samstag, 28. Januar 2017
Herzliche Einladung! Das Begegnungscafé in Biskirchen ist wieder
geöffnet! In einer gemütlichen Atmosphäre soll es bei Kaffee/Tee
und Gebäck in der Zeit von 15.00 – 17.00 Uhr möglich sein mit
Menschen, die in unseren Dörfern Zuflucht gefunden haben, ins
Gespräch zu kommen, nachzuhören, wie es ihnen geht, dadurch
mehr über sie zu erfahren und ihnen auch von unserem Leben
hier zu erzählen. Dazu laden wir alle Gemeindeglieder herzlich ein!
Dienstag, 31. Januar 2017
16.00 Uhr Katechumenen Unterricht
Donnerstag, 2. Februar 2017
15.30 Uhr Konfirmanden Unterricht
18.00 Uhr Vorbereitungstreffen Goldene Konfirmation
Bücherei
Die Bücherei ist am Mittwoch in der Zeit von 18.00 – 18.45 Uhr
und am Freitag in der Zeit von 15.30 – 16.30 Uhr geöffnet.
Küsterangelegenheiten Biskirchen!
Unsere Küsterin aus Biskirchen, Frau Irina Knoll, hat in der Zeit
vom 23.01. – 30.01.2017 Urlaub.
Wenden Sie sich in diesem Zeitraum bitte in allen Küsterangelegenheiten an Frau Christiane Heynen, Bissenberger Str. 6,
Biskirchen, Tel. 06473 3652.
Goldene Konfirmation
Am 26.03.2017 feiern wir in unserer Kirchengemeinde die Goldene Konfirmation. Dazu sind alle Gemeindeglieder, die vor 50 Jahren in unserer Kirchengemeinde konfirmiert worden sind, herzlich
eingeladen.
Wer an einem anderen Ort konfirmiert worden ist, diesen Tag aber
gerne in unserer Kirchengemeinde begehen möchte, kann gerne
ebenfalls teilnehmen und am 2. Februar 2017 an dem Vortreffen
teilnehmen oder sich bei Pfarrerin Cornelia Heynen-Rust melden.
Auch bei weiteren Fragen steht Pfarrerin Cornelia Heynen-Rust,
Bissenberger Str. 6, 35638 Leun-Biskirchen, Tel. 06473 3652,
gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf die diesjährigen Goldkonfirmandinnen und Goldkonfirmanden.
Nr. 04/2017
Herzliche Einladung zu unserer Seniorenfreizeit im
kommenden Jahr!
Unsere Seniorenfreizeit findet vom 19.06. – 25.06.2017 statt. In
diesem Jahr geht es an den Bodensee. Das Hotel „Zum Goldenen
Ochsen“ in Stockach wartet auf uns. Wir werden gemeinsam die
schöne Landschaft um den Bodensee herum, aber auch den
Bodensee selbst erkunden. Die Fahrtkosten betragen 465,– 
(Fahrt, Sonderfahrten, Halbpension) zuzüglich 45,–  für Eintritte
etc. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt 60,–  (10,–  pro Nacht).
Es ist von jetzt an möglich, sich für die Fahrt anzumelden. Anmeldungen und nähere Informationen bei Pfarrerin Cornelia HeynenRust, Bissenberger Str. 6, 35638 Leun-Biskirchen (Tel. 06473 3652).
Unsere Kirchengemeinde im Internet: http://biskirchen.ekir.de
Katholische Kirchengemeinde St. Anna
Braunfels, Kirchort: Maria Himmelfahrt Leun
Samstag, 28. Januar 2017
18.00 Uhr EUCHARISTIEFEIER
Der Bus fährt auf Anforderung! Bitte rufen Sie bis
Freitag, 12.00 Uhr, im Pfarrbüro an, um sich zur
Mitfahrt anzumelden
Montag, 30. Januar 2017
19.00 Uhr GLAUBENSKURS
„Begegnung mit dem lebendigen Gott“ nach Prof.
Ivancic. Seminarleitung: Pastoralreferentin Andjelka
Ferincevic. Anmeldung nicht erforderlich. Herzliche
Einladung!
Mittwoch, 1. Februar 2017
17.00 Uhr Wortgottesfeier in der Gertrudisklinik Biskirchen
Donnerstag, 2. Februar 2017
15.00 Uhr SENIORENNACHMITTAG im Pfarrheim, Hellweg 12,
Leun. Herzliche Einladung zu einem geselligen
Nachmittag! Bitte melden Sie sich bis Dienstag, 31.01.,
12.00 Uhr, im Pfarrbüro oder bei Frau Duba (Tel. 1288)
an. Aber auch ohne Anmeldung sind Sie HERZLICH
WILLKOMMEN!
Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Leun!
Donnerstag, 02.02., und Freitag, 03.02., von 10.00 bis 12.00 Uhr!
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen auch an das zentrale
Pfarrbüro in Braunfels!
E-Mailadressen für Leun
[email protected]
[email protected]
Öffnungszeiten des zentralen Pfarrbüros in Braunfels,
Hubertusstr. 8
Montag – Freitag 10.00 – 12.00 Uhr, Montag – Donnerstag 14.00
– 16.00 Uhr! Tel. 06442 953530, Fax 06442 9535319, E-Mail:
[email protected].
-Anzeige-
Bei einem Trauerfall in Ihrer Familie oder
in Ihrem Freundeskreis sind wir für Sie da:
BESTATTUNGEN
Günter Knoth
Lessingstr.
4 · 35606 Solms-Oberndorf
Knoth, Bestattungsinstitut
Telefon 0 64 42 / 17 72 · Mobil 01 71 / 7 71 49 97
Übernahme von
Erd-, Feuer-, See- und Friedwald-Bestattungen
Erledigung aller Formalitäten
Überführung mit eigenem Bestattungswagen
d
Freiwillige Feuerwehr Biskirchen
Einsatzabteilung
Unsere nächsten Übungen finden am Mittwoch, 25. Januar 2017,
um 20.00 Uhr und am Samstag, 28. Januar 2017, um 14.30
Uhr statt. Bitte kommt pünktlich zu den Übungen, bei Verhinderung bitte bei der Wehrführung abmelden. Danke.
Minifeuerwehr
Unser nächstes Treffen ist am Samstag, 28. Januar 2017, von
14.30 – 16.30 Uhr. Alle Kinder von 6 – 10 Jahren sind herzlich
eingeladen mitzumachen.
Unsere Feuerwehr im Internet: www.ff-biskirchen.de oder
www.feuerwehr-leun.de
Nr. 04/2017
–7–
Freiwillige Feuerwehr Stockhausen
Unsere nächste Übung findet am Samstag, 28.01.17, um 15.00
Uhr statt. Um zahlreiche Teilnahme, sowie im Verhinderungsfall
um Abmeldung bei der Wehrführung wird gebeten. Interessierte
Zuschauer sind ebenfalls herzlich willkommen.
Ihre Feuerwehr auch im Internet. Informationen hierzu unter:
www.Feuerwehr-Leun.de
Vereine und Verbände
Bündnis 90/Die Grünen –
Ortsverband Leun
Gemeinsame Winterwanderung Freie Wähler Leun und
Bündnis90/Die Grünen
Die diesjährige Winterwanderung findet gemeinsam mit den Freien Wählern Leun am Samstag, 04.02.2017, statt. Abmarsch ist
um 13.00 Uhr vom Feytiat-Platz Leun.
Wir wollen über Tiefenbach mit einem kleinen Zwischenstop weiter nach Braunfels zur Obermühle laufen, wo wir dann einkehren.
Mitwanderer sind wie immer herzlich willkommen.
Der Vorstand
Stadtteil
Leun
Gesangverein „Germania“ 1866 Leun e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am 11. Februar 2017 um 19.00 Uhr im Haus der Begegnung in
Leun.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Berichte
a) Schriftführerin
b) Kassiererin
c) Kassenprüfer
4. Aussprache
5. Entlastung des Vorstandes
-Anzeige-
Schreinerei
• Innenausbau
• Möbelbau
• Fenster in Holz,
Kunststoff, Alu
• Rollläden und
Motorantriebe
• Türen
• Treppenbau
• Fußböden
• Glaserei
• Insektenschutz
• Reparaturen
Keller
GmbH
Traditionsbetrieb seit 1890
Geschäftsführer
Schreinermeister
Arnd Keller
Büro und Verwaltung:
Keller
GmbH
Forsthausstr. 22
35792 Löhnberg
Werkstatt:
Schulstr. 1
35792 Löhnberg
Bestattung
• Erd-, Feuer-, Seeu. Waldbestattung
• Ausstellung von
Urnen und Särgen
• Eigener Kühlraum
• Dekorationen
• Modernes Bestattungsfahrzeug
• Erledigung aller
Formalitäten
• Bestattungsvorsorge
Telefon: 06471 8416 (Betrieb) · 06471 - 62116 (Verwaltung)
Telefax: 06471 626886 · Mobil: 0151 12745883
Leuner Nachrichten
6. Bericht der Chorleiterin
7. Ehrungen
8. Berufung eines Wahlausschusses
9. Wahlen
a) Vorsitzende/r
b) Stellvertretende/r Vorsitzende/r
c) Kassierer/in
d) Schriftführer/in
e) 6 weitere Mitglieder des Vorstandes
f) Wahl von 2 Kassenprüfern
10. Planung für 2017
11. Verschiedenes
Zu dieser Veranstaltung sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis 8. Februar
2017 an die Vorsitzende Erika Lotz, Schäfergasse 3, in Leun zu
richten.
Wackenbach-Lerchen Leun e.V.
Bericht zur Jahreshauptversammlung
2017
In der Jahreshauptversammlung am 16.
Januar 2017 konnten die WackenbachLerchen wider Erwarten auf ein aktives und erfolgreiches Jahr
zurückblicken, nachdem gleich zu Beginn des Vereinsjahres der
völlig unerwartete Rücktritt und Vereinsaustritt des erst kurz vorher
wiedergewählten 1. Vorsitzenden zu einer den Fortbestand bedrohenden Vereinskrise führte. Mit vereinten Kräften des verbleibenden Vorstandes wurde dann kurzfristig ein Konzept erarbeitet, mit dem die vom vormaligen 1. Vorsitzenden nahezu ausnahmslos allein übernommenen Vereinsfunktionen auf die Mitglieder des Vorstandes übertragen wurden.
Man brauchte letztendlich nicht nur einen neuen Vorsitzenden,
sondern auch einen neuen Kassierer, einen Textverwalter, einen
neuen Webmaster, einen neuen Tontechniker zum Bedienen des
großen Mischpultes und schließlich einen neuen Moderator. Bei
den Vorstandswahlen in der am 16. März 2016 einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung wurden Wolfgang Redling
zum 1. Vorsitzenden, Hans-Jürgen Schneider zum 2. Vorsitzenden sowie Willi Baumann, Günther Letzel und Dieter Großmann
zu Beisitzern bestellt, denen die oben genannten Aufgaben zugeteilt wurden. Unter diesen schwierigen Umständen ist es nicht
hoch genug zu bewerten, dass sich Wolfgang Redling dazu bereit
erklärt hatte, den Vorsitz des Vereins zu übernehmen. Dafür wurde
ihm von der Versammlung der dafür gebührende Dank ausgesprochen.
Diese Veränderungen haben an den Verein neue Herausforderungen gestellt, lassen andererseits aber auch eine neue, entspannte
Atmosphäre spüren, die sich positiv auf die Chorproben und Auftritte auswirken. Ein besonderer Dank von Wolfgang Redling ging
daher auch an die Musiker und Sänger, die die vielen, meist kurzfristig entstandenen Termine trotz anderer Verpflichtungen mit
viel Verständnis angenommen haben. Die Bilanz des Jahres kann
sich daher sehen lassen, denn neben den 32 Chorproben gab es
21 öffentliche Auftritte sowie 6 weitere Zusammenkünfte zu anderen Anlässen, womit 2016 als aktivstes Jahr in die Vereinsgeschichte eingeht. Darunter waren Auftritte bei den VDK-Ortsgruppen Günterod, Ulmtal, Wetzlar und Waldgirmes, in Seniorenheimen von Wetzlar und Solms, bei der Seniorenfeier in der Stadthalle Aßlar vor 350 Besuchern oder der erste Auftritt in einer Kirche am 3. Advent in Obershausen. Weitere Highlights waren die
zwei Auftritte beim Hessentag in Herborn, die Auftritte in den
Kurparks von Bad Nauheim und Braunfels, beim Heimatverein
Hermanstein und drei Auftritte in der Heimatgemeinde Leun.
Wolfgang Redling bedankte sich abschließend bei allen, die das
ganze Jahr über ihren Beitrag geleistet und den Verein unterstützt
haben.
An erster Stelle bedankte er sich bei seinen Vorstandskollegen,
die ihm zu jeder Zeit mit Rat und Tat zur Seite standen. Besonders
hervorzuheben ist die Arbeit von Günther Letzel, der nicht nur
Funktionsmängel am Mischpult behoben, sondern auch mit einem ungemein großen Zeitaufwand eine neue Homepage aufgebaut hat, auf die man über www.wackenbachlerchen.de Zugang
Leuner Nachrichten
–8–
erhält. Ebenso ist die professionelle Handhabung der Finanzen
des neuen Kassenwartes Hans-Jürgen Schneider lobend zu erwähnen. In der einzigen anstehenden Wahl wurde Hermann Srnec
zum Kassenprüfer bestellt. Der Ausblick auf das anstehende Jahr
sieht vor, dass der Chor im ersten Halbjahr zunächst stark für die
Aufnahme einer neuen CD in Anspruch genommen wird. Darüber
hinaus feststehende Termine sind:
• 14. Mai 2017 – Auftritt bei der einweihungsfeier des Denkmals
am Dollber
• 5. Juni 2017 – Auftritt beim Jubiläumsfest in Leun
• 10. oder 17. Juni 2017 – Auftritt beim Hessentag in
Rüsselsheim
• 7. Juli 2017 – Auftritt im Kurpark Bad Nauheim
Schießsportverein
Leun/Lahn e.V.
Termine
28. Januar 2017
Winterwanderung nach Ehringshausen,
Treffpunkt 12.30 Uhr im Schützenhaus zu einem kleinen Imbiss.
Los geht es um 13.30 Uhr nach Ehringshausen zum Gasthof
Solmser Hof; bitte wegen Abendessen in die Liste eintragen. Fußkranke bitte auch für das Abendessen anmelden, Gäste sind herzlich willkommen. Wir freuen uns auf eine gute Beteiligung.
Februar 2017
Vereinsmeisterschaften aller Klassen. Hier sind besonders die
Schützen gefragt, die eine WBK besitzen. Die Meisterschaften
werden als Bedürfnis für den Besitz der WBK anerkannt.
17. Februar 2017
Kreissitzung des Schützenkreises 41 Wetzlar in Lahnau, Beginn
19.00 Uhr in Lahnau.
Training
Mittwochs und freitags von 20.00 bis 23.00 Uhr. Jugendtraining
mittwochs von 18.00 bis 20.00 Uhr. Jugendwart Sebastian Queck,
Tel. 06473 8643.
Wir sind im Internet unter www.ssv-leun.de.
Die Räumlichkeiten des
Schützenhauses können
natürlich auch für Feierlichkeiten angemietet
werden (auch von Nicht-Mitgliedern).
Näheres erfahren Sie auf der Homepage oder beim
Vorstand (06441 52541).
Stadtteil
Biskirchen
Auf zum Wetzlarer Karnevalszug!
Auch in diesem Jahr wollen wir wieder am
Wetzlarer Karnevalszug am 26.02.2017 teilnehmen. Hierzu sind noch Plätze im Bus frei.
Wie jedes Jahr treffen wir uns um 12.00 Uhr an
der Bushaltestelle „Kirche“, in Biskirchen, Abfahrt
ist um 12.15 Uhr.
Die Rückfahrt ist 1 Stunde nach Auflösung
des Zuges vorgesehen.
Die Kosten werden sich für Busfahrt, Teilnahmegebühr und Zugabzeichen auf ca.
10,00 Euro pro Teilnehmer belaufen. Anmeldungen und Zahlungen bitte bis zum
05.02.2017 bei Familie Adomat im Landhotel
Adler, Am Hain 13, Biskirchen, Tel. 06473 92920.
Für Getränke und Wurfmaterial ist jeder selbst verantwortlich.
Mitnahme von Bollerwagen auf Anfrage.
In diesem Sinne: Helau und Alaaf
Nr. 04/2017
TSG Biskirchen
Hallenturnier für Seniorenmannschaften
Am Samstag, den 04.02.2017 findet wieder das traditionelle
Hallenturnier für Aktive Senioren-Mannschaften ab 16.00 Uhr in
der Turnhalle der Lahn-Ulm-Schule Biskirchen statt. Dazu laden
wir die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Für Speisen und
Getränke ist bestens gesorgt.
Folgende Mannschaften nehmen teil:
FC Burgsolms, SG Niederbiel, SG Roth-Simmersbach, 1SCS
Sachsenhausen, SG Bissenberg/Leun/Tiefenbach, TSG Biskirchen.
Die TSG ruft „HELAU“
Am Samstag, den 11.02.2017 findet ein Pyjamaball in unserem
Sportheim statt. Dazu laden wir alle Faschingsbegeisterten recht
herzlich ein. Beginnen wollen wir um 20.11 Uhr. Für Speisen und
Getränke ist ebenfalls bestens gesorgt.
Wir freuen uns auf einen stimmungsvollen Abend, mit Lachen,
Singen, Tanzen, Narretei.
Schützenverein „Volle Zehn“ Biskirchen
Rundenwettkampfergebnisse
Oberliga West Luftgewehr
SV Biskirchen – SV Freienseen
1523:1506
SV Biskirchen
5:0
SV Freienseen
Knapp, Nils 393
1:0
387 Hofmann, Lukas
Wilke, Jasmin 383
1:0
376 Nold, Laura
Diehl, Johannes 381
1:0
379 Hofmann, Dirk
Müller, Burkhard 366
1:0
364 Rehmet, Markus
Mannschaft 1523
1:0
1506 Mannschaft
Vor dem letzten Wettkampf gegen den SV Annerod belegt die
Mannschaft den 2. Platz in der Oberliga West.
Biskirchener Bahnen-Golf-Verein e.V.
Jahreshauptversammlung
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, den 28. Januar 2017 ab 17.00 Uhr im Haus des Gastes in
Biskirchen statt.
Nachfolgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung der und Begrüßung
2. Feststellung Beschlussfähigkeit
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Sportbericht
5. Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Aussprache zu den Berichten
8. Entlastung des Vorstands
9. Wahl eines/r Kassenprüfers/in für 2 Jahr
10. Wahl eines/r Ersatz Kassenprüfer/in für 2 Jahre
11. Weiterführung des Minigolfbetriebes
12. Anträge
13. Verschiedenes
14. Schlusswort
Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis zum 25. Januar 2017 bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes
eingereicht werden!
Spielerversammlung
Vor der Jahreshauptversammlung findet am 28. Januar 2017 ab
16.00 Uhr im Haus des Gastes in Biskirchen eine Aktivenversammlung statt!
Alle Informationen findet Ihr auch im Internet unter http://
www.minigolf-biskirchen.de
Nr. 04/2017
–9–
Natur- und Vogelschutzverein Biskirchen e.V.
Rückblick auf ein ereignisreiches Jahr
Der Natur- und Vogelschutzverein Biskirchen e.V.
(NuV) blickt auf die zahlreichen Aktivitäten des
Geschäftsjahres 2016 zurück.
Leun-Biskirchen. 43 Mitglieder haben an der Jahreshauptversammlung des Natur- und Vogelschutzvereins Biskirchen
teilgenommen. Im Mittelpunkt standen Tätigkeitsberichte und die
Vorstandsergänzungswahl.
Vorsitzender Alexander Zech blickte auf ein ereignisreiches Jahr
2016 zurück. Die traditionellen Aktivitäten wurden um zahleiche
weitere Aktionen ergänzt. Hierzu zählten die Säuberung der
Schwalbenhäuser und der Nisthilfen in der Kirche sowie die Erstellung einer Nistplattform in Zusammenarbeit mit der Hessischen
Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON). Im September fand außerdem eine Lehrfahrt in den Hessenpark nach
Neu Anspach statt.
Mehr als die Hälfte aller Veranstaltungen wurde speziell für Kinder
und Jugendliche angeboten. Hierzu konnte der Jugendleiter Peter
Thorn mit Stolz berichten, dass eine tolle Zusammenarbeit mit
der KiTa Rabennest, der Grundschule und der Betreuenden
Grundschule Biskirchen stattgefunden hatte. Zu den gemeinsamen Veranstaltungen zählten der Bau eines großen Insektenhotels,
die Honigernte, die Insekten-Exkursion, die Teilnahme am LeunerFerienpaß, die Apfelernte sowie der Aktivitätstag.
Alexander Zech bedankte sich noch einmal für die Erstellung des
sehr informativen 40seitigen Tätigkeitsberichts „NuV Aktiv“, der
eine positive Resonanz bei den Lesern hervorrief. Der NuV Aktiv
ist heute noch in der Brunnenapotheke in Biskirchen erhältlich.
Ein weiterer Dank galt den zahlreichen Helfern bei den Veranstaltungen, der Betreuung des Lehrgartens, des Feldlehrpfades, der
13 Nistkastenreviere, der Hütte auf dem Hain sowie der städtischen Einrichtungen wie Dorfplatz und Haus des Gastes.
Zum Abschluss seiner Ausführungen gab Alexander Zech einen
Ausblick auf 2017. Hier steht speziell der Artenschutz im Fokus
der Aufgaben.
Mit gezielten Maßnahmen im Bereich verschiedener Vogelarten
wie z.B. Feldlerche, Rauch- und Mehlschwalbe sowie Waldkauz
soll der Bestand gesichert werden. Zudem erfolgt eine Neuordnung im Bereich der gepachteten Liegenschaften zum Wohle der
dort ansässigen und teilweise bestandsbedrohten Lebewesen.
Während der Versammlung wurde Jürgen Ambrosius für 25jährige Mitgliedschaft geehrt und erhielt ein Präsent.
Bei den Vorstandsergänzungswahlen wurden Richard Oberding
als 2. Vorsitzender, Udo Nachbar als Schriftführer, Peter Thorn als
Jugendleiter und Sabine Fennel als 2. Kassiererin in ihren Ämtern
bestätigt.
Kontakt: www.nuv-biskirchen.de
Stadtteil
Stockhausen
SV Stockhausen 1979 e.V.
Die Spielberichte finden Sie unter: www.sv-stockhausen.de
Handballspielankündigungen
• 28.01.2017 13:45 Uhr mJE II HSG Grünberg/
Mücke – JSGmE W/W/S/B Mittelhessen II
• 28.01.2017 15:00 Uhr wJC TSG Reiskirchen –
wJSG W/W/S/B Mittelhessen
• 28.01.2017 15:45 Uhr mJD II HSG Eibelsh./Ewersb. – JSGmD
W/W/S/B Mittelhessen II
• 28.01.2017 16:00 Uhr wJE wJSG W/W/S/B Mittelhessen – KSG
Bieber II
• 28.01.2017 17:15 Uhr wJD II wJSG W/W/S/B Mittelhessen II –
wJSG W/W/S/B Mittelhessen III
Leuner Nachrichten
• 28.01.2017 18:30 Uhr mJC JSGmC W/W/S/B Mittelhessen –
HSG Großen-Buseck/Beuern
• 28.01.2017 20:00 Uhr Frauen FSG Stockhausen/Aßlar – HSG
Großen-Buseck/Beuern
• 29.01.2017 10:30 Uhr wJD I KSG Bieber II – wJSG W/W/S/B
Mittelhessen I
• 29.01.2017 12:30 Uhr mJD I HSG Marburg/Cappel – JSGmD
W/W/S/B Mittelhessen I
• 29.01.2017 15:15 Uhr mJE I JSG Kirchhain/Neustadt – JSGmE
W/W/S/B Mittelhessen I
• 29.01.2017 16:30 Uhr Männer II SSV Allendorf – SV Stockhausen II
Handballergebnisse
• wJE VfB Driedorf – wJSG W/W/S/B Mittelhessen 0:5
• wJD III VfB Driedorf – wJSG W/W/S/B Mittelhessen III 21:7 (11:2)
• mJE I JSGmE W/W/S/B Mittelhessen I – JSG Wetzlar/
Niedergirmes I 0:5
• mJD I JSGmD W/W/S/B Mittelhessen I – mJSG Linden II 21:15
(15:6)
• mJE II JSGmE W/W/S/B Mittelhessen II – JSG Wetzlar/
Niedergirmes II 0:5
• wJD II wJSG W/W/S/B Mittelhessen II – HSG Eibelsh./Ewersb.
22:15 (15:8)
• wJC wJSG W/W/S/B Mittelhessen – HSG K/P/G/Butzbach
18:27 (8:13)
• wJD I wJSG W/W/S/B Mittelhessen I – HSG K/P/G/Butzbach
18:16 (8:10)
• mJB JSGmB Stockh./Aßlar/Burgs. – HSG Lumdatal kampflos
für Lumdatal
• mJA mJSG Bieber/Heuchelheim – JSGmA Stockh./Aßlar/Burgs
35:24 (18:12)
• mJC HSG Hinterland – JSGmC W/W/S/B Mittelhessen 19:21
(8:12)
• Frauen HSG Lumdatal III – FSG Stockhausen/Aßlar 24:23 12:10)
• Männer VfB Driedorf – SV Stockhausen 20:12 (11:8)
• Männer II HSG Hinterland II – SV Stockhausen II 28:19 (16:10)
Tischtennisspielankündigungen
• 27.01.2017 20:00 Uhr TuS 1909 Philippstein III –
SV Stockhausen II
• 01.02.2017 18:15 Uhr Jugend SV Stockhausen –
SG 04 Niederbiel
• 02.02.2017 18:00 Uhr Jugend TSV 1908 Garbenheim –
SV Stockhausen
Tischtennisergebnisse
• SV Stockhausen – TTC 1951 Ehringshausen III 8:1
• Schüler TTC Merkenbach 1984 III – SV Stockhausen 5:0
• Schüler TC 1964 Großaltenstädten III – SV Stockhausen 0:5
• Schüler TV 1894 Braunfels – SV Stockhausen 5:0
Spielberichte
wJC wJSG W/W/S/B Mittelhessen – HSG K/P/G/Butzbach
18:27 (8:13)
Auch wenn am Ende eine Niederlage auf der Anzeigentafel aufleuchtete gelang den wJC-Mädels im Heimspiel gegen den
ungeschlagenen Tabellenführer aus Butzbach ein guter Start in
Jahr 2017. Von Beginn an war
-Anzeigees ein offener Schlagabtausch
zweier spielstarker Teams in
der die Gastgeber erst kurz vor
der Pause den Gegner leicht
davonziehen lassen mussten.
Nach dem Seitenwechsel versuchte die Heimmannschaft in
der Offensive mit schnellen
Spielzügen den Torerfolg, wodurch in der Folge auch der
Rückstand auf nur noch 3 Tore
zusammenschmolz. Leider
konnte das dann doch hohe
Tempospiel nicht bis zum
Ende durchgehalten werden,
was Butzbach dann zu einem
um 3 – 4 Treffer zu hohen Sieg
Abfallwirtschaft
Lahn-Dill
Leuner Nachrichten
– 10 –
nutzen konnte. Mit der heutigen Mannschaftsleistung, insbesondere mit einer glänzend aufgelegten Whitney Ring im Tor, wäre
der Vizemeistertitel zum Saisonende nichts Unmögliches…
Für die WJSG Mittelhessen spielten: Whitney Ring im Tor, Emely
Jacobi (2), Lisa Wirbelauer, Emma Urselmann, Nele Beer (5), Nike
Ambrosius (8), Maxine Will (1), Nicole Lupp, Katharina Biemer (1),
Marie Bölzer (1), Vivien Schmidt.
Polo- und T-Shirts mit Vereinswappen
Es können weiterhin noch Poloshirts zum Preis von 10,–  und TShirts zum Preis von 5,–  erworben werden. Bei Interesse wendet euch bitte an Edwin Karl.
Schiedsrichter gesucht
Wir benötigen immer noch weitere Schiedsrichter. Sollten Sie Interesse haben, eine Schiedsrichter Ausbildung zu absolvieren,
wenden Sie sich an den Vorstand.
Nr. 04/2017
Dort erwarteten uns schon Erika und Edgar mit heißem Glühwein,
Bierknackern, Fettebroten und viel Sonnenschein. Hierfür noch
mals „vielen Dank“; auch ein Dankeschön an die Familie Wigand
für die Bereitstellung von Bänken.
Vogelschutzgruppe Stockhausen e.V.
Die Vogelschutzgruppe Stockhausen lädt alle Mitglieder recht
herzlich zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 27. Januar
2017, um 19.00 Uhr in den kleines Saal des DGH ein.
Die Tagesordnungspunkte wurden bereits im Amtsblättchen veröffentlicht.
MGV Stockhausen
Am Montag, den 13. Februar 2017 um 19.00 Uhr findet im kleinen Saal des Dorfgemeinschaftshauses die diesjährige Jahreshauptversammlung des MGV Stockhausen statt. Alle Mitglieder
sind dazu herzlich eingeladen.
Die Tagesordnung lautet:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Verlesung des Protokolls von 2016
4. Rechenschaftsbericht
5. Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Neuwahl eines Kassenprüfers
8. Satzungsänderung
§ 2: Zwecke des Vereins
§ 3: Mitglieder
§ 8: Vorstand
9. Vorschau auf 2017
10. Verschiedenes
Anträge zum Punkt 10. Verschiedenes sollten bis 1 Woche vor
dem Termin der Jahreshauptversammlung beim Vorsitzenden eingebracht werden.
Schützenverein Stockhausen
Die diesjährige Winterwanderung der „DIANA SCHÜTZEN“ ging
am Samstag, den 21. Januar bei tollem Winterwetter zur Pizzeria
„Fulvio“ in Burgsolms.
Über Tiefenbach und die Bauernhöfe wanderten wir zur Feldscheune der Familie Wigand im Leuner Feld.
Nachdem alle gut gestärkt waren ging der Weg weiter zum Lahnbahnhof und über den Radweg nach Burgsolms. Bei gutem Essen und Trinken wurde noch ein paar Stunden in geselliger Runde
gefeiert.
Einladung!
Zum 55. Familientreff am 10. Februar um 19.00 Uhr sind alle
Vereinsmitglieder herzlich eingeladen. Anmeldungen bitte bis zum
4. Februar an B. Müller, Tel. 2847.
Drei-Tagesausflug in die Eifel
Wir planen im Jahr 2017 (erstes Wochenende August) einen Ausflug in die Eifel mit Stadtführung in Aachen etc. Näheres wird
noch später bekannt gegeben.
Interessierte Mitglieder melden sich bitte kurzfristig an. Auch
Nichtmitglieder können an der Fahrt teilnehmen. Näheres ist bei
B. Müller, Tel. 2847, oder E. Luh, Tel. 1717, zu erfahren.
Wettkampfergebnis
Altersklasse 30 Schuss LG. – Kreisklasse
Reiskirchen 1 – Stockhausen 1
684:809
Einzelschützen: Frank Siegert 274 Ringe, Burkhard Müller 269
Ringe und Hans Scheuermann 266 Ringe.
Termine
• Gaumeisterschaft 2017 der Senioren A am 4. Februar
in Erdbach.
• Jahreshaptversammlung am 11. März um 20.00 Uhr.
Stadtteil
Bissenberg
TSV 1920 Bissenberg e.V.
Am Freitag, 03.02.2017, findet um 19.00 Uhr im
Sportlerheim Bissenberg ein Treffen zur Vorstandsfindung statt.
Zu diesem Treffen wurde persönlich und schriftlich
vom einberufenen Findungsausschuss eingeladen. Wir bitten um
zahlreiches Erscheinen der Eingeladenen.
Nr. 04/2017
– 11 –
Heimat- und Kulturverein Bissenberg e.V.
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Pressemitteilungen
Pflegefall – was tun?
Ratgeber der Verbraucherzentrale Hessen zur Pflegereform
2017
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, stehen oft in kürzester
Zeit weitreichende Entscheidungen an: Soll die Pflege in einem
Heim stattfinden oder zu Hause, von wem wird sie übernommen?
Angehörige sind mit Begriffen wie Pflegegutachten, Pflegegrad,
Grund- und Behandlungspflege konfrontiert und oft überfordert,
zumal Anfang des Jahres weitreichende Änderungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Kraft getreten sind.
Der Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ gibt Schritt für Schritt Hilfestellung, angefangen von dem Antrag bei der Pflegekasse bis zur
Organisation der Pflege. Er stellt außerdem die Umstellung auf
die neuen Pflegegrade und den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
vor. Das Buch erscheint in Kooperation mit der ZDF-Sendung
WISO.
Beruf und Pflege unter einen Hut zu bekommen, kann sehr schwierig sein. Es gibt aber mehrere, gesetzlich geregelte Möglichkeiten,
vorübergehend aus dem Job auszusteigen oder die Arbeitszeit zu
reduzieren. „Am Ende habe ich gewusst, was ich am Anfang gerne
gewusst hätte“, sagen viele Angehörige, die schon länger in der
Pflege tätig sind. Pflegebedürftige und Angehörige sollten deshalb wissen, bei welchen Anlaufstellen es Unterstützung gibt und
ihren rechtlichen Anspruch auf Beratung, z.B. bei der Pflegekasse
wahrnehmen. Der Besuch des Begutachters zur Einstufung kann
vorbereitet werden, es lohnt sich, sich die Begutachtungskriterien
vorab genauer anzusehen.
Den Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ gibt es zum Abholpreis von
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Leuner Nachrichten
Workshop „Ausgewogene Ernährung
im Kleinkindalter“
Verbraucherzentrale Hessen bildet Fachkräfte in der Kinderbetreuung in Frankfurt fort
Was Kinder am liebsten essen, ist nicht immer das, was auch am
besten für ihre Entwicklung ist. Das Wissen über das richtige Was,
Wie und Wann einer ausgewogenen Kinderernährung ist in Kitas
und der Kindertagespflege ein wichtiges Thema. Ab wann können Kinder alles essen? Brauchen sie spezielle Kinderprodukte?
Das sind nur einige Fragen, die im Fokus des Workshops „Ausgewogene Ernährung im Kleinkindalter“ stehen. Die Veranstaltung
ist für Fachkräfte in der Kinderbetreuung und Interessierte offen.
Sie findet am 8. Februar 2017 von 09.00 bis 15.00 Uhr im Beratungszentrum der Verbraucherzentrale Hessen, Große Friedberger
Str. 13–17, in Frankfurt statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine
Anmeldung ist erforderlich.
Der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner lobte die
Workshops als „wichtigen Beitrag, um sowohl Erwachsenen und
damit in der Folge auch den Kindern vorzuleben, wie wichtig gesunde Ernährung“ sei. „Bei der Ernährung können – wie in vielen
anderen Bereichen auch – die Weichen gar nicht früh genug gestellt werden“, betonte Grüttner.
Ein Ziel des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP)
sind starke, gesunde Kinder. Eine gesundheitsfördernde Ernährung spielt hierbei eine große Rolle. Doch was brauchen die Kleinen täglich, um körperlich und geistig fit zu sein? Die Lebensmittelhersteller bieten ein unüberschaubares Angebot an Kinderprodukten an. Vieles ist überflüssig oder unsinnig und zudem
teuer wie Babykekse, Kindermilch für Zwei- und Dreijährige oder
Obstmus aus dem Quetschbeutel.
Neben den Grundlagen einer ausgewogenen Kinderernährung liefern Informationen zum Umgang mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Essgewohnheiten in anderen Kulturen die Grundlage
für die Auswahl gesunder Mahlzeiten. Daneben zeigt der Workshop „Ausgewogene Ernährung im Kleinkindalter“ Betreuungskräften wie sie geschickt mit Naschkatzen und Gemüsemuffeln
umgehen.
Durch den Tag führen die Referentinnen Eva-Maria Maier,
Multiplikatorin des BEP, und Bettina Meints-Korinth, Ernährungsfachkraft der Verbraucherzentrale Hessen. Die Veranstaltung vertieft die Inhalte des Fachtags „Bildungsort Esstisch“ ist aber auch
unabhängig von der Teilnahme am Fachtag für alle Fachkräfte in
der Kinderbetreuung und Interessierte offen. Sie wird mit Mitteln
des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gefördert.
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Wann muss die Miete auf dem Konto des Vermieters
eingehen?
Im Gesetz heißt es unter § 556b Abs. 1 BGB zu dieser Fragestellung:
„Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der
einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen
ist.“
Nachruf
Wir haben Abschied genommen von unserem
Freund und Sportkameraden
Jörg Messerschmidt
Wir trauern mit seiner Familie und werden ihm
ein ehrendes Gedenken bewahren.
TSV 1920 Bissenberg Alte Herren-Abteilung
Wir geben ihrer AnteilnAhme Worte!
Für viele Mieter ist diese Regelung jedoch mehrdeutig und trägt
somit eher zur Verwirrung, statt zu Klärung bei. Doch mit Urteil
vom 05.10.2016, Az: VIII ZR 222/15 hat der Bundesgerichtshof (BGH)
diese Frage nun endgültig entschieden: Wer die Miete am dritten
Werktag des Monats überweist, hat rechtzeitig gezahlt.
Es kommt nicht darauf an, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto
des Vermieters eingegangen ist. Entscheidend hierbei sei vielmehr,
dass der Mieter seiner Bank bis zum dritten Werktag den entsprechenden Zahlungsauftrag erteilt. Der BGH ging im Rahmen seiner
Entscheidung sogar soweit, dass er anderslautenden Formularklauseln in Mietverträgen für unwirksam nach § 307 Abs. 1 BGB erklärte.
Damit sind sogenannte Rechtzeitigkeitsklauseln gemeint, die sich in
zahlreichen Mietverträgen über Wohnraum finden:
Wir haben Abschied genommen
von unserem Vater,
Schwiegervater und Opa
Heinz Ellinger
Herzlichen Dank sagen wir allen,
die ihre Anteilnahme in Wort und
Schrift zum Ausdruck brachten,
denn das hat uns tief berührt.
Im Namen aller Angehörigen
Karin Künkel
Leun, im Januar 2017
„Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes. Aus mehrfacher
verspäteter Mietzahlung kann der Mieter keine Rechte ehrleiten,
vielmehr kann dies im Einzelfall ein Grund für eine Kündigung des
Mietverhältnisses (…).“
Durch eine solche Klausel werde dem Mieter das Risiko von Zahlungsverzögerungen im Überweisungsverkehr auferlegt, die durch
den Zahlungsdienstleister verursacht werde. Eine solche Regelung
im Mietvertrag weiche zu Ungunsten des Mieters von den gesetzlichen Vorschriften der § 556 b Abs. 1, §§ 269, 270 BGB ab.
Die, im zu entscheidenden Fall, fristlose bzw. hilfsweise ordentliche
Kündigung gegenüber der Mieterin, die stets am 3. Werktag des
Monats das Geld in bar eingezahlt und gleichzeitig ihrer Bank den
Überweisungsauftrag erteilte, war somit unwirksam. Wir beraten
Sie vor Abschluss eines Mietvertrages und vertreten Ihre rechtlichen
Interessen, sollte es bereits Streitigkeiten bezüglich eines bestehenden oder beendeten Mietverhältnisses geben.
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Abschied von unserem
langjährigen Vereinskameraden
Nachruf
Jörg
Messerschmidt
Traurigkeit erfüllt unser Herz und
hilflos versuchen unsere Gedanken
das Unbegreifliche zu ergründen.
Sie fragen nach dem Sinn und
wollen diese Endgültigkeit nicht
fassen.
Er wird uns unvergessen bleiben.
TSV 1920 Bissenberg e.V.
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Brauchwasser-Wärmepumpen · Öltankanlagen
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Telefon 06473/411661
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Beilagenhinweis
Dieser Ausgabe liegt ein Prospekt von Fenster und
Haustüren Dieter Sauter, Wetzlar, bei.
Wir bitten um Beachtung!
GmbH & Co. KG
Inh. Stefan Krug
Abwassermeister
Fachbetrieb für Gebäude- und
Grundstücksentwässerung
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