erhaltet ihr weitere Informationen zur

Anmeldung für das Schuljahr 2017/2018
bis zum 20. Februar 2017
BERUFSBILDENDE SCHULEN I
EMDEN
Öffnungszeiten
Schülerbüros:
Öffnungszeiten
desdes
Schülersekretariats:
Kompetenzzentrum für berufliche Bildung
1.
Abschluss/Berechtigung:
1.2. Berufseinstiegsklasse
Abschluss/Berechtigung:
Neu!
neue
Schulform
2.
Montag bis Donnerstag
Freitag
07:30 - 15:00 Uhr
07:30 - 13:00 Uhr
Schulformen, die keinen schulischen Abschluss voraussetzen
1.1. Berufsvorbereitungsjahr Wirtschaft
4. Schulformen, die den Erweiterten Sekundarabschluss I voraussetzen
4.1. Berufliches Gymnasium Wirtschaft
Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit
Evtl. ist der Hauptschulabschluss möglich (bei freiwilliger Teilnahme
an einem Förderkurs und Erreichung eines bestimmten
Notendurchschnitts)
Abschluss/Berechtigung:
Abschluss/Berechtigung:
Hauptschulabschluss oder Verbesserung des Hauptschulabschlusses
Aufnahme in eine einjährige Berufsfachschule Wirtschaft
oder einer Berufsausbildung
5.
2.1. Einjährige Berufsfachschule Wirtschaft
Schwerpunkte Einzelhandel oder Großhandel
3.
Erweiterter Sekundarabschluss I (bei Erfüllung bestimmter
Leistungsanforderungen)
Aufnahmevoraussetzung:
Sekundarabschluss I, Berufsschulabschluss sowie eine
Abschluss/Berechtigung:
erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
Fachhochschulreife / Fachhochschulstudium
Aufnahmevoraussetzung:
Sekundarabschluss I, Berufsschulabschluss sowie eine
erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
Abschluss/Berechtigung:
Fachhochschulreife / Fachhochschulstudium
5.3. Zweijährige Fachschule Sozialpädagogik
in Vollzeitform (2 Jahre)
Aufnahmevoraussetzung:
Evtl. Anrechnung auf die kaufmännische Berufsausbildungszeit
3.2. Berufsfachschule Altenpflege (3 Jahre)
"Staatlich anerkannte/r Altenpflegerin/Altenpfleger"
Erweiterter Sekundarabschluss I
Abschluss/Berechtigung:
3.3. Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in
Aufnahmevoraussetzung:
Schulformen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung
oder einen der Berufsausbildung gleichwertigen Abschluss voraussetzen
5.2. Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik; Klasse 12
3.1. Einjährige Berufsfachschule Wirtschaft / Höhere Handelsschule
Schwerpunkte Einzelhandel, Großhandel oder Büromanagement
Abschluss/Berechtigung:
in Teilzeitform (3,5 Jahre)
Aufnahmevoraussetzung:
"Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assitent/in"
Erweiterter Sekundarabschluss I; Besuch der 2-jährigen Fachschule
Sozialpädagogik bei Erreichen bestimmter Mindestleistungen
Abschluss/Berechtigung:
Sekundarabschluss I, beruflicher Abschluss als
bei Erreichen bestimmter Mindestleistungen
"Staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher" / Fachhochschulreife
5.5. Dreijährige Fachschule Heilerziehungspflege
Aufnahmevoraussetzung:
neue
Schulform
Fachhochschulreife / Fachhochschulstudium
Abschluss/Berechtigung:
3.5. Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik; Klassen 11 und 12
Abschluss/Berechtigung:
"Staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher" / Fachhochschulreife
"Staatlich geprüfte/r Sozialassistentin/Sozialassistent"
3.4. Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft; Klassen 11 und 12
Abschluss/Berechtigung:
Sekundarabschluss I, beruflicher Abschluss als
"Staatlich geprüfte/r Sozialassistentin/Sozialassistent"
5.4. Zweijährige Fachschule Sozialpädagogik
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss Bewerber/innen mit Fachhochschulreife, Abitur oder abgeschlossener
Berufsausbildung können direkt in die Klasse 2 eingeschult werden
Abschluss/Berechtigung:
Allgemeine Hochschulreife
Hochschulstudium beliebiger Fachrichtung
5.1. Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft; Klasse 12
Aufnahme in die Klasse II der Zweijährigen Berufsfachschule Wirtschaft
(bei vorherigem Hauptschulabschluss und Erreichen eines bestimmten
Notendurchschnitts)
Evtl. Anrechnung auf die kaufmännische Berufsausbildungszeit
Schulformen, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss voraussetzen
Abschluss/Berechtigung:
Allgemeine Hochschulreife
Hochschulstudium beliebiger Fachrichtung
4.2. Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik
Schulformen, die den Hauptschulabschluss voraussetzen
Abschluss/Berechtigung:
Steinweg 24 - 26721 Emden
Telefon Wirtschaft: 04921 874101
Telefon Sozialwesen: 04921 874109
Telefax: 04921 874107 oder 04921 874102
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bbs1emden.de
Sekundarabschluss I und erfolgreicher Besuch
der Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege (Schwerpunkt
Persönliche Assistenz) oder erfolgreich abgeschlossene mind.
zweijährige Berufsausbildung oder Hochschulzugangsberechtigung und 400 Std. einschlägiges Praktikum
"Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in"
Fachhochschulreife
Fachhochschulreife / Fachhochschulstudium
Emden,
Emden, 23.
21. Januar
Januar 2017
2017
Anmeldungen für das Schuljahr 2017/2018
vom 1. bis 20. Februar 2017
BBS
Öffnungszeiten des Schulbüros: Montag bis Donnerstag 7.30 - 15.00 Uhr, Freitag bis 13.00 Uhr
(geöffnet am 30./31.01. von 9.00 - 12.00 Uhr!)
Anmeldeformulare finden Sie unter „Service/Informationen“ auf www.bbs2-emden.de oder direkt über den QR-Code.
Abgabe der schriftlichen Anmeldungen bitte als Einzelblätter ohne Mappe!
1.
Schulformen, die keinen schulischen Abschluss voraussetzen
1.1 Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Berechtigung:
Besuch einer Berufseinstiegsklasse oder Erwerbstätigkeit
ohne Besuch der Berufsschule, Hauptschulabschluss möglich
1.2 Berufseinstiegsklasse (BEK)
Fachrichtungen:
Technik, Ernährung/Hauswirtschaft
Abschluss:
Hauptschulabschluss
Berechtigung:
Besuch einer Berufsfachschule oder Ausbildung möglich
2.
Schulformen, die den Hauptschulabschluss voraussetzen
2.1 Einjährige Berufsfachschule
Fachrichtungen:
Bautechnik, Dachdeckungstechnik, Elektrotechnik (versch. Schwerpunkte), Mechatronik, Fahrzeugtechnik, Gastronomie, Hauswirtschaft und Pflege, Holztechnik, Körperpflege, Metalltechnik
Aufnahmevoraussetzung: Notendurchschnitt in De, Ma, En in der Regel mindestens 3,5
Abschluss:
Erweiterter Sek.I-Abschluss möglich
(gilt nur für Realschulabsolventen)
2.2 Zweijährige Berufsfachschule – Pflegeassistenz – (Berufsausbildung)
Abschluss:
„Staatlich geprüfte/r Pflegeassistent/in“
Realschulabschluss oder Erweiterter Sekundarabschluss I möglich
3.
Schulformen, die den Sek.I-Realschulabschluss voraussetzen
3.1 Einjährige Berufsfachschule – Hauswirtschaft und Pflege/
Schwerpunkt Persönliche Assistenz – für Realschulabsolventen
Abschluss:
evtl. Erweiterter Sekundarabschluss I
Ziel:
Vorbereitung auf einen Pflegeberuf
3.2 Einjährige Berufsfachschule – Elektrotechnik/Schwerpunkt Informationstechnik –
für Realschulabsolventen
Abschluss:
evtl. Erweiterter Sekundarabschluss I
Ziel:
Vorbereitung auf informationstechnische Ausbildung
4.
5.
Emden
Tel.: 0 49 21 87 40 00
Fax.: 0 49 21 87 40 04
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bbs2-emden.de
Schulformen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
5.1 Fachoberschule – Klasse 12
Schwerpunkte:
• Technik
NEUER SCHWERPUNKT
• Ernährung
Aufnahmevoraussetzung: Berufsschulabschluss und erfolgreiche einschlägige
Berufsausbildung
Abschluss:
Fachhochschulreife
5.2 Zweijährige Fachschule – Technik („Technikerschule“)
Fachrichtungen:
• Elektrotechnik, Schwerpunkt Energietechnik und
Prozessautomatisierung
• Elektrotechnik, Schwerpunkt Datenverarbeitung
• Maschinentechnik
• Mechatronik
Jeweils in Vollzeitunterricht (2 Jahre) oder Abendform (4 Jahre)
Aufnahmevoraussetzung: Berufsschulabschluss und erfolgreich abgeschlossene
einschlägige Berufsausbildung und eine einjährige einschlägige
Tätigkeit nach der Ausbildung.
Bewerber für die Abend-/Teilzeitform:
Berufsanfänger unmittelbar nach der Ausbildung müssen eine
einschlägige Berufstätigkeit bis spätestens zur Abschlussprüfung
nachweisen.
Abschluss:
„Staatlich geprüfte/r Techniker/in“, Fachhochschulreife
Optionale Qualifikation: Ausbildereignungsprüfung, Roboter-Zertifikat (KUKA),
Teilbereiche des REFA-Grundscheins (nur Maschinentechnik)
5.3 Zweijährige Fachschule – Hotel- und Gaststättengewerbe („Hotelfachschule“)
Vollzeitunterricht (2 Jahre) oder Teilzeitunterricht (3 Jahre)
Aufnahmevoraussetzung: siehe Nr. 5.2
Abschluss:
„Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in“, Fachhochschulreife
Optionale Qualifikation: Ausbildereignungsprüfung
Schulformen, die den Erweiterten Sekundarabschluss I voraussetzen
4.1 Berufliches Gymnasium – Technik bzw. Gesundheit und Soziales
Schwerpunkte:
• Informationstechnik
NEUER SCHWERPUNKT
• Mechatronik
• Gestaltungs- und Medientechnik
• Ernährungswissenschaft (Ökotrophologie)
Abschluss:
Abitur (Allgemeine Hochschulreife)
Emden, 21. Januar 2017 - Berufsbildende Schulen II - Wiegers, Schulleiter