Anmeldung für das Schuljahr 2017/2018 bis zum 20. Februar 2017 BERUFSBILDENDE SCHULEN I EMDEN Öffnungszeiten Schülerbüros: Öffnungszeiten desdes Schülersekretariats: Kompetenzzentrum für berufliche Bildung 1. Abschluss/Berechtigung: 1.2. Berufseinstiegsklasse Abschluss/Berechtigung: Neu! neue Schulform 2. Montag bis Donnerstag Freitag 07:30 - 15:00 Uhr 07:30 - 13:00 Uhr Schulformen, die keinen schulischen Abschluss voraussetzen 1.1. Berufsvorbereitungsjahr Wirtschaft 4. Schulformen, die den Erweiterten Sekundarabschluss I voraussetzen 4.1. Berufliches Gymnasium Wirtschaft Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit Evtl. ist der Hauptschulabschluss möglich (bei freiwilliger Teilnahme an einem Förderkurs und Erreichung eines bestimmten Notendurchschnitts) Abschluss/Berechtigung: Abschluss/Berechtigung: Hauptschulabschluss oder Verbesserung des Hauptschulabschlusses Aufnahme in eine einjährige Berufsfachschule Wirtschaft oder einer Berufsausbildung 5. 2.1. Einjährige Berufsfachschule Wirtschaft Schwerpunkte Einzelhandel oder Großhandel 3. Erweiterter Sekundarabschluss I (bei Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen) Aufnahmevoraussetzung: Sekundarabschluss I, Berufsschulabschluss sowie eine Abschluss/Berechtigung: erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung Fachhochschulreife / Fachhochschulstudium Aufnahmevoraussetzung: Sekundarabschluss I, Berufsschulabschluss sowie eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung Abschluss/Berechtigung: Fachhochschulreife / Fachhochschulstudium 5.3. Zweijährige Fachschule Sozialpädagogik in Vollzeitform (2 Jahre) Aufnahmevoraussetzung: Evtl. Anrechnung auf die kaufmännische Berufsausbildungszeit 3.2. Berufsfachschule Altenpflege (3 Jahre) "Staatlich anerkannte/r Altenpflegerin/Altenpfleger" Erweiterter Sekundarabschluss I Abschluss/Berechtigung: 3.3. Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in Aufnahmevoraussetzung: Schulformen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen der Berufsausbildung gleichwertigen Abschluss voraussetzen 5.2. Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik; Klasse 12 3.1. Einjährige Berufsfachschule Wirtschaft / Höhere Handelsschule Schwerpunkte Einzelhandel, Großhandel oder Büromanagement Abschluss/Berechtigung: in Teilzeitform (3,5 Jahre) Aufnahmevoraussetzung: "Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assitent/in" Erweiterter Sekundarabschluss I; Besuch der 2-jährigen Fachschule Sozialpädagogik bei Erreichen bestimmter Mindestleistungen Abschluss/Berechtigung: Sekundarabschluss I, beruflicher Abschluss als bei Erreichen bestimmter Mindestleistungen "Staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher" / Fachhochschulreife 5.5. Dreijährige Fachschule Heilerziehungspflege Aufnahmevoraussetzung: neue Schulform Fachhochschulreife / Fachhochschulstudium Abschluss/Berechtigung: 3.5. Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik; Klassen 11 und 12 Abschluss/Berechtigung: "Staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher" / Fachhochschulreife "Staatlich geprüfte/r Sozialassistentin/Sozialassistent" 3.4. Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft; Klassen 11 und 12 Abschluss/Berechtigung: Sekundarabschluss I, beruflicher Abschluss als "Staatlich geprüfte/r Sozialassistentin/Sozialassistent" 5.4. Zweijährige Fachschule Sozialpädagogik Sekundarabschluss I - Realschulabschluss Bewerber/innen mit Fachhochschulreife, Abitur oder abgeschlossener Berufsausbildung können direkt in die Klasse 2 eingeschult werden Abschluss/Berechtigung: Allgemeine Hochschulreife Hochschulstudium beliebiger Fachrichtung 5.1. Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft; Klasse 12 Aufnahme in die Klasse II der Zweijährigen Berufsfachschule Wirtschaft (bei vorherigem Hauptschulabschluss und Erreichen eines bestimmten Notendurchschnitts) Evtl. Anrechnung auf die kaufmännische Berufsausbildungszeit Schulformen, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss voraussetzen Abschluss/Berechtigung: Allgemeine Hochschulreife Hochschulstudium beliebiger Fachrichtung 4.2. Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik Schulformen, die den Hauptschulabschluss voraussetzen Abschluss/Berechtigung: Steinweg 24 - 26721 Emden Telefon Wirtschaft: 04921 874101 Telefon Sozialwesen: 04921 874109 Telefax: 04921 874107 oder 04921 874102 E-Mail: [email protected] Internet: www.bbs1emden.de Sekundarabschluss I und erfolgreicher Besuch der Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege (Schwerpunkt Persönliche Assistenz) oder erfolgreich abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung oder Hochschulzugangsberechtigung und 400 Std. einschlägiges Praktikum "Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in" Fachhochschulreife Fachhochschulreife / Fachhochschulstudium Emden, Emden, 23. 21. Januar Januar 2017 2017 Anmeldungen für das Schuljahr 2017/2018 vom 1. bis 20. Februar 2017 BBS Öffnungszeiten des Schulbüros: Montag bis Donnerstag 7.30 - 15.00 Uhr, Freitag bis 13.00 Uhr (geöffnet am 30./31.01. von 9.00 - 12.00 Uhr!) Anmeldeformulare finden Sie unter „Service/Informationen“ auf www.bbs2-emden.de oder direkt über den QR-Code. Abgabe der schriftlichen Anmeldungen bitte als Einzelblätter ohne Mappe! 1. Schulformen, die keinen schulischen Abschluss voraussetzen 1.1 Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berechtigung: Besuch einer Berufseinstiegsklasse oder Erwerbstätigkeit ohne Besuch der Berufsschule, Hauptschulabschluss möglich 1.2 Berufseinstiegsklasse (BEK) Fachrichtungen: Technik, Ernährung/Hauswirtschaft Abschluss: Hauptschulabschluss Berechtigung: Besuch einer Berufsfachschule oder Ausbildung möglich 2. Schulformen, die den Hauptschulabschluss voraussetzen 2.1 Einjährige Berufsfachschule Fachrichtungen: Bautechnik, Dachdeckungstechnik, Elektrotechnik (versch. Schwerpunkte), Mechatronik, Fahrzeugtechnik, Gastronomie, Hauswirtschaft und Pflege, Holztechnik, Körperpflege, Metalltechnik Aufnahmevoraussetzung: Notendurchschnitt in De, Ma, En in der Regel mindestens 3,5 Abschluss: Erweiterter Sek.I-Abschluss möglich (gilt nur für Realschulabsolventen) 2.2 Zweijährige Berufsfachschule – Pflegeassistenz – (Berufsausbildung) Abschluss: „Staatlich geprüfte/r Pflegeassistent/in“ Realschulabschluss oder Erweiterter Sekundarabschluss I möglich 3. Schulformen, die den Sek.I-Realschulabschluss voraussetzen 3.1 Einjährige Berufsfachschule – Hauswirtschaft und Pflege/ Schwerpunkt Persönliche Assistenz – für Realschulabsolventen Abschluss: evtl. Erweiterter Sekundarabschluss I Ziel: Vorbereitung auf einen Pflegeberuf 3.2 Einjährige Berufsfachschule – Elektrotechnik/Schwerpunkt Informationstechnik – für Realschulabsolventen Abschluss: evtl. Erweiterter Sekundarabschluss I Ziel: Vorbereitung auf informationstechnische Ausbildung 4. 5. Emden Tel.: 0 49 21 87 40 00 Fax.: 0 49 21 87 40 04 E-Mail: [email protected] Internet: www.bbs2-emden.de Schulformen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen 5.1 Fachoberschule – Klasse 12 Schwerpunkte: • Technik NEUER SCHWERPUNKT • Ernährung Aufnahmevoraussetzung: Berufsschulabschluss und erfolgreiche einschlägige Berufsausbildung Abschluss: Fachhochschulreife 5.2 Zweijährige Fachschule – Technik („Technikerschule“) Fachrichtungen: • Elektrotechnik, Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomatisierung • Elektrotechnik, Schwerpunkt Datenverarbeitung • Maschinentechnik • Mechatronik Jeweils in Vollzeitunterricht (2 Jahre) oder Abendform (4 Jahre) Aufnahmevoraussetzung: Berufsschulabschluss und erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und eine einjährige einschlägige Tätigkeit nach der Ausbildung. Bewerber für die Abend-/Teilzeitform: Berufsanfänger unmittelbar nach der Ausbildung müssen eine einschlägige Berufstätigkeit bis spätestens zur Abschlussprüfung nachweisen. Abschluss: „Staatlich geprüfte/r Techniker/in“, Fachhochschulreife Optionale Qualifikation: Ausbildereignungsprüfung, Roboter-Zertifikat (KUKA), Teilbereiche des REFA-Grundscheins (nur Maschinentechnik) 5.3 Zweijährige Fachschule – Hotel- und Gaststättengewerbe („Hotelfachschule“) Vollzeitunterricht (2 Jahre) oder Teilzeitunterricht (3 Jahre) Aufnahmevoraussetzung: siehe Nr. 5.2 Abschluss: „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in“, Fachhochschulreife Optionale Qualifikation: Ausbildereignungsprüfung Schulformen, die den Erweiterten Sekundarabschluss I voraussetzen 4.1 Berufliches Gymnasium – Technik bzw. Gesundheit und Soziales Schwerpunkte: • Informationstechnik NEUER SCHWERPUNKT • Mechatronik • Gestaltungs- und Medientechnik • Ernährungswissenschaft (Ökotrophologie) Abschluss: Abitur (Allgemeine Hochschulreife) Emden, 21. Januar 2017 - Berufsbildende Schulen II - Wiegers, Schulleiter
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