Hildburghäuser Stadtanzeiger Offizielles Amtsblatt der Stadt

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Gegenüber dem Kalenderjahr 2016 ist keine Hebesatzänderung bei der
Grundsteuer A und der Grundsteuer B vorgesehen, so dass aus Gründen
der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Versendung
Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung der Grundsteuer 2017 gemäß § 27 Abs. 3 des
Grundsteuergesetzes
1. Steuerfestsetzung
Hinweis:
Das BMG räumt die Möglichkeit ein, in o. g. Fällen der Übermittlung
von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, beachten Sie
bitte folgende Hinweise.
- Der Widerspruch ist auf diesem Vordruck durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und zu unterschreiben.
- Der ausgefüllte Vordruck kann an die Stadtverwaltung, ClaraZetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen übersandt bzw. in der
Meldestelle abgegeben werden.
- Die Vervielfältigung dieses Vordrucks ist möglich.
- Widersprüche, die bereits bei der Anmeldung in der Meldebehörde
der Stadt Hildburghausen auf dem Beiblatt geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Unterschrift: ........................................................................................
Hildburghausen, den ..........................................................................
6. gem. § 36 Abs. 2 BMG an das Bundesamt für Wehrerfassung
( )
5. gem. § 51 Abs. 1 BMG beantrage ich eine Auskunftssperre. Mein
berechtigtes Interesse an dieser Sperre begründe ich umseitig.
( )
4. gem. § 50 Abs. 5 BMG an Adressbuchverlage für die Herausgabe
von Adressbüchern in Form von gedruckten Nachschlagewerken (§ 50
Abs. 3 BMG).
( )
3. gem. § 50 Abs. 5 BMG an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zum
Zwecke der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG).
( )
2. gem. § 50 Abs. 5 BMG an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allg. Wahlen für Zwecke der Wahlwerbung (§ 50 Abs.
1 BMG).
( )
1. gem. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Diese Sperre bezieht sich ausschließlich auf die öffentlichrechtliche Religionsgesellschaft, der ich nicht angehöre, deren Mitglied
aber ein Angehöriger meiner Familie ist.
( )
Ich bitte, meine persönlichen Daten in den nachstehend angekreuzten
Fällen nicht zu übermitteln:
...........................................................................................................
...........................................................................................................
Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr.., PLZ, Ort):
Geburtsdatum: ...................................................................................
Name, Vorname ..................................................................................
zu Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) in
Kraft seit 1.11.2015 (bitte untenstehende Hinweise beachten)
Widerspruch
Impressum
Ende des amtlichen Teils
Die Stadt Hildburghausen haftet nicht für veröffentlichte Beiträge anderer Personen!
Stadt Hildburghausen - Tel. (0 36 85) 774-0
mindestens 1 x monatlich
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98646 Hildburghausen, Bachplatz 1,
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„Südthüringer Rundschau“ kostenlos an alle
erreichbaren Haushalte der Stadt Hildburghausen verteilt.
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von 1,45 3 • Tel.: (0 36 85) 774 - 136
Druck:
Presse Druck Oberfranken GmbH & Co. KG,
Gutenbergstraße 11, 96050 Bamberg.
Herausgeber :
Erscheinungsweise:
Geltungsbereich:
Herstellungsleitung:
Holger Obst
Bürgermeister
Stadt Hildburghausen
Hildburghausen, 12. Januar 2017
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen, Wir weisen darauf hin, dass für verspätet eingehende Zahlungen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und
Mahngebühren erhoben werden müssen.
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt
Hildburghausen, Clara-Zetkin-Str. 3, 98646 Hildburghausen schriftlich
oder zur Niederschrift einzulegen.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Zur Vermeidung von Säumnisfolgen wird die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats für die Stadtkasse Hildburghausen empfohlen.
Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen (15.02.,
15.05., 15.08., 15.11. oder bei der schriftlich beantragten "Jahreszahlung" 01.07.) abgebucht. Die Steuerpflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden um pünktliche Zahlung zu den genannten
Terminen bzw. zu den auf dem Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitsterminen gebeten.
2. Zahlungsaufforderung
Hinweis: Ein besonderer Grundsteuerbescheid ergeht nur, wenn sich
die Steuerschuld oder der Steuerpflichtige geändert haben. Ansonsten behält der bisherige Grundsteuerbescheid auch für die Folgejahre
seine Gültigkeit. Eintretende Änderungen bei der Steuerhöhe werden
den Steuerschuldnern jeweils durch Grundsteueränderungsbescheide
mitgeteilt.
Für diejenigen Steuerpflichtigen, die im Jahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2016 zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs, 3 des
Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 hiermit
durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Mit dem Tag der Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein,
wie wenn ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2017
eingegangen wäre.
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleiben bis zum Abschluss des Aus- von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2017 verzichtet wird.
wahlverfahrens bei uns und werden danach unter Beachtung des Datenschutzes Der Stadtrat hat am 22. Juni 2016 im Rahmen der Beschlussfassung mit der
vernichtet. Bei Rücksendewunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte Hebesatzung die Hebesätze in unveränderter Höhe von
einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
- 300 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
Holger Obst
- 389 v.H. für bebaute/ bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B)
Bürgermeister
Stadt Hildburghausen
festgesetzt.
Amtsblatt der Stadt Hildburghausen Nr. 01/17 vom 21.01.2017
Siegel
Ja: 23
Nein: 0
Enthaltungen: 1
Siegel
Ja: 19
Nein: 0
Enthaltungen: 5
Beschluss-Nr. 604/2016 vom 21.12.2016
Teil B
Bis zum Abwägungstermin lag keine Stellungnahme von Bürgern vor.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die
Bürger, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe
Beschlussgegenstand:
Einfacher Bebauungsplan für das Innenstadtquartier "Untere Marktstraße, Am der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Torbogen, Schlossberg, J.-S.-Bach-Platz" Gem. Hildburghausen - 2. Abwägungs- Das gesamte Abwägungsprotokoll sowie der Nachweis der Benachrichtigung der
Träger öffentlicher Belange und Bürger, deren Anregungen nicht oder nur teilbeschluss
weise berücksichtigt wurden, sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung
beizufügen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt das Abwägungsprotokoll vom 22.11.2016 zum einfa- Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen
chen Bebauungsplan für das Innenstadtquartier Untere Marktstraße, J.-S.-BachAnzahl der Mitglieder des Stadtrates: 25
davon anwesend: 23
Platz, Schlossberg, Am Torbogen in der Gemarkung Hildburghausen.
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Teil A – Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange (Pkt. A 1 bis Ja-Stimmen: 22
Pkt. A 31) und Teil B – Anregungen der Bürger (keine).
2. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgegebenen Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung)
Stellungnahmen (Teil A des Abwägungsprotokolls) sowie die während der öffent- haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der
lichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger (Teil B des Abwägungs- Abstimmung mitgewirkt: protokolls) hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft:
Holger Obst
Bürgermeister
Siegel
Teil A
Stadt Hildburghausen
Berücksichtigt wird die Stellungnahme von
1.
TEN Thüringer Energienetze GmbH vom 12.05.2016
4.
WAVH vom 11.05.2016
Beschluss-Nr. 605/2016 vom 21.12.2016
5.
Fernwasserversorgung Südthüringen vom 09.05.2016
6.
Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 310 vom 10.05.2016
Beschlussgegenstand:
8.
Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, AS SteinsEinfacher Bebauungsplan für das Innenstadtquartier "Untere Marktstraße, Am Torburgmuseum vom 25.05.2016
bogen, Schlossberg, J.-S.-Bach-Platz" Gem. Hildburghausen - Satzungsbeschluss
9.
Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Bau- u.
Kunstdenkmalpflege vom 27.05.2016
Beschluss:
13.
Landesamt für Verbraucherschutz vom 14.07.2016
Auf Grund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung so17.
IHK Südthüringen vom 02.06.2016
wie § 83 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der derzeit gültigen Fassung
20.
Landesamt für Vermessung u. Geoinformation, Katasterbereich Schmal- wird nach Beschlussfassung durch den Stadtrat vom 21.12.2016 folgende Satkalden vom 30.05.2016
zung der Stadt Hildburghausen über den Bebauungsplan für das Gebiet „Untere
22.
Landespolizei Thüringen , PI Hildburghausen vom 24.05.2016
Marktstraße / Am Torbogen / Schlossberg / J.-S.-Bach-Platz/“ in der Gemarkung
23.1. Landratsamt, Bauamt vom 31.05.2016
Hildburghausen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit dem Textteil (Teil
Holger Obst
Bürgermeister
Stadt Hildburghausen
mehrheitlich angenommen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Einzelbeantragung der Sanierungsbetreuung 2017 im
Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz. Die Kosten betragen
50.000,00 ” und werden mit 80 % gefördert (40.000,00 ”). Der Mitleistungsanteil der Stadt beträgt 10.000,00 ”. Der Bewilligungszeitraum ist vom 01.01. bis
31.12.2017 vorzusehen.
Beschlussgegenstand:
Beschluss des Einzelantrags für die Sanierungsbetreuung 2017
Beschluss-Nr. 602/2016 vom 21.12.2016
Holger Obst
Bürgermeister
Stadt Hildburghausen
mehrheitlich angenommen
Herrn Dr. Hanspeter Wulff-Woesten
wohnhaft: K.-Liebknecht-Straße 21, 98646 Hildburghausen
Ausgabe Nr.: 1
Landratsamt, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde vom 17.05.2016
Landratsamt, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde vom
13.05.2016
23.4. Landratsamt, Umweltamt, Untere Wasserbehörde vom 12.05.2016
23.5. Landratsamt, Umweltamt, Untere Bodenschutzbehörde vom
13.05.2016
23.6. Landratsamt, Untere Abfallbehörde vom 26.05.2016
23.7. Landratsamt, Untere Denkmalbehörde vom 26.05.2016
23.8. Landratsamt, SG Brandschutz vom 27.05.2016
23.9. Landratsamt, Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde vom 12.05.2016
26.
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein vom 10.05.2016
27.
Gemeinde Straufhain vom 04.05.2016
28.
Stadt Römhild vom 17.05.2016
30.
Stadt Schleusingen vom 23.05.2016
31.
Gemeinde Auengrund vom 13.05.2016
Keine erneute Stellungnahme wurde abgegeben von
7.
Deutsche Telekom
8.
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
15.
Thüringer Liegenschaftsmanagement
23.10. Landratsamt, Amt für Bau und Wirtschaft, SG Kommunalentwicklung
und Tourismus
29.
Gemeinde Veilsdorf
Teilweise bzw. nicht berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Am Verfahren nicht beteiligt war
7.
Kampfmittelräumdienst Tauber Delaborierung GmbH
10.
Straßenbauamt Südwestthüringen
11.
Thüringer Landesamt für Umwelt und Geologie
12.
Thüringer Landesbergamt
14.
Deutsche Bahn, DB Netz AG
16.
Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I3
18.
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
19.
Landwirtschaftsamt Hildburghausen
21.
Thüringer Forstamt Heldburg
24.
Landratsamt Gesundheitsamt
25.
Bundesagentur für Arbeit
23.2.
23.3.
Hildburghausen, 21. Januar 2017
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hildburghausen beschließt die Vergabe des Joseph-MeyerPreises der Stadt Hildburghausen für das Jahr 2017 an
Beschlussgegenstand:
Vergabe des Joseph-Meyer-Preises für das Jahr 2017
Beschluss-Nr. 577/2016 vom 21.12.2016
Amtlicher Teil
16. Jahrgang, 01/2017
Offizielles Amtsblatt der Stadt Hildburghausen
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