Seite 4 Gegenüber dem Kalenderjahr 2016 ist keine Hebesatzänderung bei der Grundsteuer A und der Grundsteuer B vorgesehen, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Versendung Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer 2017 gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes 1. Steuerfestsetzung Hinweis: Das BMG räumt die Möglichkeit ein, in o. g. Fällen der Übermittlung von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise. - Der Widerspruch ist auf diesem Vordruck durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und zu unterschreiben. - Der ausgefüllte Vordruck kann an die Stadtverwaltung, ClaraZetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen übersandt bzw. in der Meldestelle abgegeben werden. - Die Vervielfältigung dieses Vordrucks ist möglich. - Widersprüche, die bereits bei der Anmeldung in der Meldebehörde der Stadt Hildburghausen auf dem Beiblatt geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit. Unterschrift: ........................................................................................ Hildburghausen, den .......................................................................... 6. gem. § 36 Abs. 2 BMG an das Bundesamt für Wehrerfassung ( ) 5. gem. § 51 Abs. 1 BMG beantrage ich eine Auskunftssperre. Mein berechtigtes Interesse an dieser Sperre begründe ich umseitig. ( ) 4. gem. § 50 Abs. 5 BMG an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern in Form von gedruckten Nachschlagewerken (§ 50 Abs. 3 BMG). ( ) 3. gem. § 50 Abs. 5 BMG an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zum Zwecke der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG). ( ) 2. gem. § 50 Abs. 5 BMG an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allg. Wahlen für Zwecke der Wahlwerbung (§ 50 Abs. 1 BMG). ( ) 1. gem. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Diese Sperre bezieht sich ausschließlich auf die öffentlichrechtliche Religionsgesellschaft, der ich nicht angehöre, deren Mitglied aber ein Angehöriger meiner Familie ist. ( ) Ich bitte, meine persönlichen Daten in den nachstehend angekreuzten Fällen nicht zu übermitteln: ........................................................................................................... ........................................................................................................... Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr.., PLZ, Ort): Geburtsdatum: ................................................................................... Name, Vorname .................................................................................. zu Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft seit 1.11.2015 (bitte untenstehende Hinweise beachten) Widerspruch Impressum Ende des amtlichen Teils Die Stadt Hildburghausen haftet nicht für veröffentlichte Beiträge anderer Personen! Stadt Hildburghausen - Tel. (0 36 85) 774-0 mindestens 1 x monatlich Stadt Hildburghausen Kurier Verlag GmbH 98646 Hildburghausen, Bachplatz 1, Tel. (0 36 85) 79 36-0 Verantwortlich: Alfred Emmert Bezugsmöglichkeiten u. Das Amtsblatt wird über die Zeitung Bezugsbedingungen: „Südthüringer Rundschau“ kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Hildburghausen verteilt. Möglich über Stadtverwaltung Hildburghausen Einzelbezug: Clara-Zetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen bei Übernahme der Versandkosten in Höhe von 1,45 3 • Tel.: (0 36 85) 774 - 136 Druck: Presse Druck Oberfranken GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 11, 96050 Bamberg. Herausgeber : Erscheinungsweise: Geltungsbereich: Herstellungsleitung: Holger Obst Bürgermeister Stadt Hildburghausen Hildburghausen, 12. Januar 2017 Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen, Wir weisen darauf hin, dass für verspätet eingehende Zahlungen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen. Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Hildburghausen, Clara-Zetkin-Str. 3, 98646 Hildburghausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Zur Vermeidung von Säumnisfolgen wird die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats für die Stadtkasse Hildburghausen empfohlen. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder bei der schriftlich beantragten "Jahreszahlung" 01.07.) abgebucht. Die Steuerpflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden um pünktliche Zahlung zu den genannten Terminen bzw. zu den auf dem Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitsterminen gebeten. 2. Zahlungsaufforderung Hinweis: Ein besonderer Grundsteuerbescheid ergeht nur, wenn sich die Steuerschuld oder der Steuerpflichtige geändert haben. Ansonsten behält der bisherige Grundsteuerbescheid auch für die Folgejahre seine Gültigkeit. Eintretende Änderungen bei der Steuerhöhe werden den Steuerschuldnern jeweils durch Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die im Jahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2016 zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs, 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Mit dem Tag der Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2017 eingegangen wäre. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleiben bis zum Abschluss des Aus- von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2017 verzichtet wird. wahlverfahrens bei uns und werden danach unter Beachtung des Datenschutzes Der Stadtrat hat am 22. Juni 2016 im Rahmen der Beschlussfassung mit der vernichtet. Bei Rücksendewunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte Hebesatzung die Hebesätze in unveränderter Höhe von einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei. - 300 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) Holger Obst - 389 v.H. für bebaute/ bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B) Bürgermeister Stadt Hildburghausen festgesetzt. Amtsblatt der Stadt Hildburghausen Nr. 01/17 vom 21.01.2017 Siegel Ja: 23 Nein: 0 Enthaltungen: 1 Siegel Ja: 19 Nein: 0 Enthaltungen: 5 Beschluss-Nr. 604/2016 vom 21.12.2016 Teil B Bis zum Abwägungstermin lag keine Stellungnahme von Bürgern vor. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe Beschlussgegenstand: Einfacher Bebauungsplan für das Innenstadtquartier "Untere Marktstraße, Am der Gründe in Kenntnis zu setzen. Torbogen, Schlossberg, J.-S.-Bach-Platz" Gem. Hildburghausen - 2. Abwägungs- Das gesamte Abwägungsprotokoll sowie der Nachweis der Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange und Bürger, deren Anregungen nicht oder nur teilbeschluss weise berücksichtigt wurden, sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung beizufügen. Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt das Abwägungsprotokoll vom 22.11.2016 zum einfa- Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen chen Bebauungsplan für das Innenstadtquartier Untere Marktstraße, J.-S.-BachAnzahl der Mitglieder des Stadtrates: 25 davon anwesend: 23 Platz, Schlossberg, Am Torbogen in der Gemarkung Hildburghausen. Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Teil A – Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange (Pkt. A 1 bis Ja-Stimmen: 22 Pkt. A 31) und Teil B – Anregungen der Bürger (keine). 2. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgegebenen Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) Stellungnahmen (Teil A des Abwägungsprotokolls) sowie die während der öffent- haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der lichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger (Teil B des Abwägungs- Abstimmung mitgewirkt: protokolls) hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft: Holger Obst Bürgermeister Siegel Teil A Stadt Hildburghausen Berücksichtigt wird die Stellungnahme von 1. TEN Thüringer Energienetze GmbH vom 12.05.2016 4. WAVH vom 11.05.2016 Beschluss-Nr. 605/2016 vom 21.12.2016 5. Fernwasserversorgung Südthüringen vom 09.05.2016 6. Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 310 vom 10.05.2016 Beschlussgegenstand: 8. Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, AS SteinsEinfacher Bebauungsplan für das Innenstadtquartier "Untere Marktstraße, Am Torburgmuseum vom 25.05.2016 bogen, Schlossberg, J.-S.-Bach-Platz" Gem. Hildburghausen - Satzungsbeschluss 9. Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Bau- u. Kunstdenkmalpflege vom 27.05.2016 Beschluss: 13. Landesamt für Verbraucherschutz vom 14.07.2016 Auf Grund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung so17. IHK Südthüringen vom 02.06.2016 wie § 83 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der derzeit gültigen Fassung 20. Landesamt für Vermessung u. Geoinformation, Katasterbereich Schmal- wird nach Beschlussfassung durch den Stadtrat vom 21.12.2016 folgende Satkalden vom 30.05.2016 zung der Stadt Hildburghausen über den Bebauungsplan für das Gebiet „Untere 22. Landespolizei Thüringen , PI Hildburghausen vom 24.05.2016 Marktstraße / Am Torbogen / Schlossberg / J.-S.-Bach-Platz/“ in der Gemarkung 23.1. Landratsamt, Bauamt vom 31.05.2016 Hildburghausen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit dem Textteil (Teil Holger Obst Bürgermeister Stadt Hildburghausen mehrheitlich angenommen Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Einzelbeantragung der Sanierungsbetreuung 2017 im Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz. Die Kosten betragen 50.000,00 ” und werden mit 80 % gefördert (40.000,00 ”). Der Mitleistungsanteil der Stadt beträgt 10.000,00 ”. Der Bewilligungszeitraum ist vom 01.01. bis 31.12.2017 vorzusehen. Beschlussgegenstand: Beschluss des Einzelantrags für die Sanierungsbetreuung 2017 Beschluss-Nr. 602/2016 vom 21.12.2016 Holger Obst Bürgermeister Stadt Hildburghausen mehrheitlich angenommen Herrn Dr. Hanspeter Wulff-Woesten wohnhaft: K.-Liebknecht-Straße 21, 98646 Hildburghausen Ausgabe Nr.: 1 Landratsamt, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde vom 17.05.2016 Landratsamt, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 13.05.2016 23.4. Landratsamt, Umweltamt, Untere Wasserbehörde vom 12.05.2016 23.5. Landratsamt, Umweltamt, Untere Bodenschutzbehörde vom 13.05.2016 23.6. Landratsamt, Untere Abfallbehörde vom 26.05.2016 23.7. Landratsamt, Untere Denkmalbehörde vom 26.05.2016 23.8. Landratsamt, SG Brandschutz vom 27.05.2016 23.9. Landratsamt, Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde vom 12.05.2016 26. Verwaltungsgemeinschaft Feldstein vom 10.05.2016 27. Gemeinde Straufhain vom 04.05.2016 28. Stadt Römhild vom 17.05.2016 30. Stadt Schleusingen vom 23.05.2016 31. Gemeinde Auengrund vom 13.05.2016 Keine erneute Stellungnahme wurde abgegeben von 7. Deutsche Telekom 8. Vodafone Kabel Deutschland GmbH 15. Thüringer Liegenschaftsmanagement 23.10. Landratsamt, Amt für Bau und Wirtschaft, SG Kommunalentwicklung und Tourismus 29. Gemeinde Veilsdorf Teilweise bzw. nicht berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Am Verfahren nicht beteiligt war 7. Kampfmittelräumdienst Tauber Delaborierung GmbH 10. Straßenbauamt Südwestthüringen 11. Thüringer Landesamt für Umwelt und Geologie 12. Thüringer Landesbergamt 14. Deutsche Bahn, DB Netz AG 16. Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I3 18. Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung 19. Landwirtschaftsamt Hildburghausen 21. Thüringer Forstamt Heldburg 24. Landratsamt Gesundheitsamt 25. Bundesagentur für Arbeit 23.2. 23.3. Hildburghausen, 21. Januar 2017 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Hildburghausen beschließt die Vergabe des Joseph-MeyerPreises der Stadt Hildburghausen für das Jahr 2017 an Beschlussgegenstand: Vergabe des Joseph-Meyer-Preises für das Jahr 2017 Beschluss-Nr. 577/2016 vom 21.12.2016 Amtlicher Teil 16. Jahrgang, 01/2017 Offizielles Amtsblatt der Stadt Hildburghausen Hildburghäuser Stadtanzeiger
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