Luna® Experience 200 g/l Fluopyram 200 g/l Tebuconazole Formulierung: SC (Suspensionskonzentrat) Fungizid gegen pilzliche Krankheiten an Keltertrauben und Kernobst. Pflanzenschutzmittel - frei verkäuflich Produktart: Fungizid Artikelnummer Produkt Gebindegröße Geb. je Verkaufseinheit Geb. je Palette Pfl.Reg.Nr. Österreich 79706324 Luna® Experience 1l 12 720 3250 79711220 Luna® Experience 5l 4 160 3250 Wirkungsweise Luna Experience enthält die beiden systemischen Wirkstoffe Fluopyram und Tebuconazole. Fluopyram gehört zu der chemischen Klasse der Benzamide und wirkt als SDH Inhibitor (Wirkungsmechanismus [FRAC-Gruppe 7]:C2). Tebuconazole ist ein Ergosterol-Biosynthese-Hemmer (Wirkungsmechanismus [FRAC-Gruppe 3]: G1) mit einem breiten Wirkungsspektrum. Luna Experience unterbindet das Keimschlauchwachstum und die Etablierung der Haustorien. Durch eine kombinierte Aktivität beider Wirkstoffe auf der Pflanzenoberfläche und im Pflanzengewebe wird bei vorbeugendem Einsatz eine hohe und lang anhaltende Bekämpfungssicherheit gewährleistet. Registrierte Indikationen Weinbau - Nutzung als Keltertrauben - Freiland • Weinreben Gegen Echten Mehltau (Oidium) [Uncinula necator], Schwarzfäule [Guignardia bidwellii] an Weinreben mit max. 0,4 l/ha im Abstand von 12-14 Tagen spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Berechnungsbasis Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, ab Stadium 16 (6. Laubblatt entfaltet) bis Stadium 73 (Beeren sind schrotkorngroß; Trauben beginnen sich abzusenken). Wartefrist: 28 Tage Max. 2 Anwendungen Sonstige Auflagen und Hinweise: Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Jahr und Kultur mit Pflanzenschutzmitteln, welche die Wirkstoffe Fluopyram oder Fluopicolide enthalten. Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. In Abhängigkeit von der Bestandesdichte und dem Entwicklungsstadium der Kulturpflanze werden folgende Aufwandmengen festgelegt: BBCH-Entwicklungsstadium Aufwandmenge von Stadium 16 (6 Blätter entfaltet) bis Stadium 61 (bis Beginn der Blüte) 0,09 – 0,25 l/ha bis Stadium 73 (Beeren sind schrotkorngroß; Trauben beginnen sich abzusenken) 0,16 - 0,40 l/ha Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen einsetzen. Sonstige Empfehlungen: Unter dem Aspekt des Resistenzmanagements empfehlen wir, Luna Experience grundsätzlich im Wechsel mit Fungiziden aus anderen Wirkstoffklassen einzusetzen. Sonstige Auflagen und Hinweise für die Reg. Indikation gegen Echten Mehltau im Weinbau: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Obstbau - Freiland Gegen Echten Mehltau [Podosphaera leucotricha] an Kernobst mit 0,125 l/ha/m Kronenhöhe, max. 0,375 l/ha im Abstand von 14 Tagen spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: 500 l/ha/m Kronenhöhe Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, ab Stadium 55 (Blütenknospen werden sichtbar) bis Stadium 77 (etwa 70% der sortentypischen Fruchtgröße erreicht). Wartefrist: 14 Tage Max. 2 Anwendungen Sonstige Empfehlungen: Unter dem Aspekt des Resistenzmanagements empfehlen wir Luna Experience grundsätzlich im Wechsel mit Fungiziden aus anderen Wirkstoffklassen einzusetzen. Gegen Pilzliche Lagerfäulen an Kernobst mit 0,25 l/ha/m Kronenhöhe, max. 0,75 l/ha im Abstand von 14 Tagen spritzen oder sprühen. Wasseraufwandmenge: 500 l/ha/m Kronenhöhe Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, ab Stadium 75 (etwa 50% der sortentypischen Fruchtgröße erreicht) bis Stadium 85 (Fortgeschrittene Fruchtreife: zunehmend sortentypische Intensität der Deckfarbe). Wartefrist: 14 Tage Max. 2 Anwendungen Sonstige Auflagen und Hinweise für die Reg. Indikationen im Obstbau: Insgesamt nicht mehr als 4 Anwendungen pro Jahr und Kultur. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen einsetzen. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Sonstige Auflagen und Hinweise für alle Reg. Indikationen: Klassifikation des/der Wirkstoffe(s) gemäß Fungicide Resistance Action Committee (FRAC): Wirkmechanismus (FRAC GRUPPE): 3; Wirkmechanismus (FRAC GRUPPE): 7 Pflanzenverträglichkeit Nach unseren Erfahrungen ist Luna Experience in den empfohlenen Aufwandmengen in allen Sorten gut verträglich. Mischbarkeit Keltertrauben: Luna Experience ist mit den gängigen Fungiziden und Insektiziden mischbar (z.B. Melody Combi, Profiler, Ortho Phaltan SC, Teldor, Confidor WG 70, Envidor, Runner). Bei der Tankmischung mit Profiler ist die richtige Mischreihenfolge zu beachten (siehe Verpackung Profiler oder Produktbeschreibung Profiler). Kernobst: Luna Experience war in Versuchen mit folgenden Fungiziden und Insektiziden mischbar: Captan, Calypso, Confidor WG 70, Envidor, Runner. Grundsätzlich sind bei der Mischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln die Anwendungshinweise der Mischpartner zu beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Mindestabstände zu Oberflächengewässern Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten: Weinbau - Spritzen oder Sprühen 15 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50%) 5 m (Abdriftminderungsklasse 75%) 3 m (Abdriftminderungsklasse 90%) 3 m (Abdriftminderungsklasse 95%) Kernobst - Spritzen oder Sprühen 40 m (Regelabstand) 30 m (Abdriftminderungsklasse 50%) 30 m (Abdriftminderungsklasse 75%) 20 m (Abdriftminderungsklasse 90%) 15 m (Abdriftminderungsklasse 95%) Erklärung zu den Abdriftminderungsklassen Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/ 13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig. Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25% reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer im Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dicht belaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbereite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m. Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung auf abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern (davon mindestens 10 m bewachsener Grünstreifen) einzuhalten: Weinbau - Spritzen oder sprühen 15 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50%) 10 m (Abdriftminderungsklasse 75%) 10 m (Abdriftminderungsklasse 90%) 10 m (Abdriftminderungsklasse 95%) Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung auf abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern (davon mindestens 20 m bewachsener Grünstreifen) einzuhalten: Kernobst - Spritzen oder sprühen 40 m (Regelabstand) 30 m (Abdriftminderungsklasse 50%) 30 m (Abdriftminderungsklasse 75%) 20 m (Abdriftminderungsklasse 90%) 20 m (Abdriftminderungsklasse 95%) Für die Reg. Indikationen Kernobst: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/ B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung). Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) GHS07 (dickes Ausrufesymbol) GHS08 (Gesundheitsgefahr) GHS09 (Umwelt) Achtung Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! H319: Verursacht schwere Augenreizung. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P501: Inhalt / Behälter als gefährlicher Abfall einer Entsorgung zuführen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P308+P313: Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) SPe 4: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die in hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.: Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden.: Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.: Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen.: Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.: Vergiftungsnotruf: 01 / 406 43 43: Erste-Hilfe-Maßnahmen/Hinweise für den Arzt Allgemeine Hinweise: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Betroffenen in stabile Seitenlage legen und transportieren. Einatmen: An die frische Luft bringen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife abwaschen, wenn verfügbar mit viel Polyethylenglycol 400 und anschließend Reinigung mit Wasser. Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Mund ausspülen. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine Symptome bekannt oder erwartet. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung: Symptomatische Behandlung. Wenn eine größere Mengen aufgenommen wird, sollte eine Magenspülung nur innerhalb der ersten beiden Stunden in Betracht gezogen werden. Die Applikation von Aktivkohle und Natriumsulfat wird aber immer empfohlen. Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Handhabung und Lagerung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Nur in Räumen mit geeigneter Absaugvorrichtung verwenden. Hygienemaßnahmen Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Arbeitskleidung getrennt aufbewahren. Nach der Arbeit sofort Hände waschen, gegebenenfalls duschen. Beschmutzte Kleidung sofort ausziehen und vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Nicht reinigungsfähige Kleidungsstücke vernichten (verbrennen). Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Es wird empfohlen, Pflanzenschutzmittel entsprechend den Sicherheitsanforderungen so zu lagern, wie sie für Stoffe der WGK 3 zu erfüllen sind. Anforderungen an Lagerräume und Behälter Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Zusammenlagerungshinweise Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tiernahrung fernhalten. Geeignete Werkstoffe HDPE (Polyethylen hoher Dichte) Spezifische Endanwendungen Die Anweisungen auf dem Etikett beachten. Internetausgabe, Stand: 27.01.2017
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