kundmachung - Land Oberösterreich

X«Leerfeld»
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
4021 Linz • Kärntnerstraße 10 – 12
Geschäftszeichen:
AUWR-2006-4558/540-Müb
Bearbeiterin: Ing. Mag. Elisabeth Mühlberger
Tel: (+43 732) 77 20-13433
Fax: (+43 732) 77 20-213409
E-Mail: [email protected]
Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren,
KKW Paks II, Ungarn;
– UVP-Genehmigung
www.land-oberoesterreich.gv.at
Linz, 18. Jänner 2017
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KUNDMACHUNG
Gemäß § 10 Abs. 7 letzter Satz des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000,
BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2016, wird von der Oö. Landesregierung
kundgemacht:
Ungarn hat Österreich das Vorhaben „Errichtung zweier Kernkraftwerksblöcke auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Paks (Paks II)“ nach dem UN/ECE Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und Art. 7 UVPRichtlinie 2011/92/EU notifiziert.
Projektwerberin ist MVM Paks II. geschlossene AG, 7030 Paks, Gagarin Str. 1-3. 302/B, Ungarn.
Für dieses Vorhaben wird ein UVP-Verfahren nach ungarischem Recht (Umweltschutzgesetz
LIII. 1995, UVP-Regierungsverordnung Nr. 314/2005) unter Beteiligung Österreichs nach der
Espoo-Konvention bzw. UVP-Richtlinie durchgeführt. Zuständige Behörde ist die Süd-Transdanubische Aufsichtsbehörde für Umwelt- und Naturschutz.
Ungarn hat die UVP-Genehmigung übermittelt. Die UVP-Genehmigung liegt in englischer Fassung
vom 24. Jänner 2017 bis einschließlich 21. Februar 2017 während der Amtsstunden beim Amt
der Oö. Landesregierung, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Zimmer 1D194,
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die UVP-Genehmigung ist zusätzlich im Internet auf der Homepage des Landes Oberösterreich,
http://www.land-oberoesterreich.gv.at > Service > Amtstafel > Kundmachungen >
Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie auf der Homepage des Umweltbundesamtes,
http://www.umweltbundesamt.at/uvpkkwpaksii/, abrufbar.
Im Auftrag:
Ing. Mag. Elisabeth Mühlberger
Hinweise:
Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels und des Ausdrucks finden Sie unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur.
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und
Wasserwirtschaft / Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10 – 12, 4021 Linz, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses
Schreibens an. Damit Sie bei einer Vorsprache die für Sie zuständigen Ansprechpartner sicher antreffen, empfehlen wir Ihnen eine telefonische
Terminvereinbarung.
Sie erreichen uns optimal mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Fahrplanauskunft: www.ooevg.at)
DVR.0069264