05_KFZ - ZUSATZVERSICHERUNG DES LSB BRANDENBURG

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Wozu eine Sportfahrten Kaskoversicherung?
Wer hat sie nichi in den eigenen Vereinsreihen - die Mitglieder und Nichtmitglieder, die Eltern
und Freunde, die Wochenende fürWochenende den Sohn, Neffen, Mannschaftskameraden
mit dem privaten Pl(W zum Training, Wettkampf oder Auswärtsspiel bringen. Gern nimmt
**n ,ucir noch einen Mannschaftskameraden mit, denn es müssen ja nicht alle fahren und
man hatte sich sowieso schon für das eigene Fahrzeug entschieden'
Jahrelang geht alles gut aber irgendwann passiert es. Auf einer Fahrt zum Turnier komrnt ein
Vater neiglltzeis von-der Fahrbähn ab. Gott sei Dank sind alle Insassen unverletzt, aber das
Auto hat eine völlig zerschrammte rechte Seite'
Der Vater wendetiich an den Verein. Er möchte die Votlkasko für seinen PKW nicht in
Anspruch nehmen. Man war doch schließlich für den Verein unterwegs, da muss es doch
Versicherungssch utz geben.
lm Verein zulkt man Äit den Schultern. Nein, die Haftpflicht des L§B greift in solchen Fällen
nicht. Du warst zwar [m lnteresse des Vereins unterwegs, aber dein Auto musst du schon
setbst versichern. Der Vater ist erbost r.rnd enttäuscht. Das ist also der Dank für all die Jahre.
Der verärgerte Vater beschließt in Zukunft die Kinder nicht mehr zu fahren und die anderen
gutwilligen Eltern über diesen Vorgang zu informieren.
Mit einer §portfahrten Kaskoversicherung häüe man den Arger verhindern könnenDefendo nät im Auftrag des Landessportbundes hier ein Vertragswerk verhandelt, dass den
gehören
Einsatz aller mitgliedsäigenen P!flV beim Transport von Sportlern versichert. Dazu
auch PK\Iü, die
Eigentum der mit dem Vereinsmitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Familienangehörigen sind;
auf die Firma eines Vereinsmitglieds zugelasaen sind;
einem Vereinsmitglied von seinem Arbeitgeber fär Rechnung und auf eigene Gefahr
überlassen werden.
Außerdem sind Sponsorenfahrzeuge, die dem Verein von einer Firma unentgeltlich
überlassen werden, mifu ersichert.
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Der Vertrag wird unbürokratisch gehandhabt. Die Prämie berechnet sich nach der Anzahl
Mitglieder Ind dem gewünschten Semstbehatt. Ein kleinerVerein bekommt so den
Versicherungsschutz schon für 203,- € brutto im Jahr'
lm Schadeniall muss der Verein bestätigen, dass es sich bei der oben beschriebenen Fahrt
um eine versicherte Beförderungsfahrt handette und es muss angegeben werden, welche
Sportler oder Funktionäre sich in dem Auto befunden haben.
Wenn ich mit meinem Vereln zu vielen Spielen und Turnieren reise, dann ist dieser
Versicherungsschutz eine lnvestition, auf die der Verein nicht verzichten sollte'
Fordern sie den Antrag und die Bedingungen für diesen Vertrag an und würdigen Sie auf
diesem Weg das ehrenamtliche Engagement lhrer Ettern, Trainer und Mitglieder.
iä.Fr"g*n-stehen lhnen die Mitarbeitlr der defendo Assekuranzmakler GmbH gerne zur
Veffügung.
Philipp Schneckmann 030 - 37 44 29 612
Philipp.schneckmann@defendo-assekuraF?nl?l{ler. de
CI30 - 37 44 29 614
Regine
Regine. bandermann@defendo-asseku ranzmakler. de
Bandermann
,fäl!ääi-&
A$:ekura*zmakler GmbH
Feuersozietät Berlin Brandenburg
FEUERSOZIETAT
Versicherung Aktiengesellschaft
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Klz-ZusaEve
Finanzgruppe
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r de n La n dess po rtb u n d
Brandenburg e.V.
1. Gegenstand der Versicherung
Versichert ist, in Ergänzung zum Sport-Haftpflicht-Versicherungsvertrag des Landessportbundes Brandenburg e.V., die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Vereines aus
Ansprüchen wegen Unfallschäden an mitgliedseigenen Personenkraftwagen, die im Auftrage des Vereins anlässlich satzungsgemäßer, versicherter Veranstaltungen gemäß
Zitf .2.4 zur Beförderung von Personen gemäß Zitf .2.2 eingesetzt werden.
Mitversichert sind nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall die Kosten
-
für die Bergung des Fahrzeuges;
für das Abschleppen des Fahzeuges zur nächsten Vertragswerkstatt bis zum
Höchstbetrag von 150,00 EUR je Schadenfall
für öffentliche Verkehrsmittel einschl. Taxen für die Weiterbeförderung der lnsassen
vom Unfallort zum Veranstaltungsort oder nach Hause bis zum Höchstbetrag von
150,00 EUR je Schadenfall
2. Versicherungsumfang
2. 1
Versicherte Fahrzeuge
Versicherte Fahrzeuge sind alle mitgliedseigenen Personenkraftwagen, soweit sie nicht
aufgrund eines Vertragsverhältnisses als gewerbliches Beförderungsmittel (2.8. Taxi,
Mietwagen) eingesetzt sind.
Als mitgliedseigene PKW gelten auch solche, die
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Eigentum der mit dem Vereinsmitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sind;
auf die Firma eines Vereinsmitglieds zugelassen sind;
einem Vereinsmitglied von seinem Arbeitgeber für Rechnung und auf eigene Gefahr
überlassen werden.
2.2 Versicherte Beförderung
Versichert sind die Fahrten zur Beförderung der
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aktiven Sportler des Vereins;
Feuersozietät Berlin Brandenburg
Versicherung Aktiengesellschaft
Am Karlsbad 4-5 10785 Berlin
Telefon {0 30) 26 33-0
Telefax (0 30) 26 33-400
www.f eu ersozietaet.d e
Vorsitzender des Auf slchtsrates:
Friedrich Schubring-Giese
Vorstand:
Dr. Frederic Boßbeck (Vorsitzender)
Barbara Schick (stv. Vorstand)
Amtsgericht Ber in HRB 90762
Sltz Berlin
Konten:
Berliner Sparkasse (BLZ 1 00 500 00) Kto. 025 001 005
tBAN DE6t 100 500 00 0250 0100 54
Btc (swift code)
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BELADEBE
l\,4ittelbrandenburgische Sparkasse (BLZ 1 60 500 00) Kto. 350 400 1 76 2
Sparkasse Spree-Neiße (BLZ 18050000) K|a.320412507 5
Feuersozietät Berlin Brandenburg
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Versicherung Aktiengesellschaft
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FEUERSOZIETAT
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Finanzgruppe
Vereinsfunktionäre. Als Funktionäre in diesem Sinne gelten alle Mitglieder, den den
satzungsgemäß bestimmten Organen des Vereins angehören, sowie auch andere
Mitglieder des Vereins, die durch den Vorstand ständig oder vorübergehend mit der
Wahrnehmung bestimmter Funktionen im Rahmen der Aufgaben des Vereins beauftragt sind;
Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-, Kampf- und
Zielrichter des Vereins;
unentgeltlich tätige Helfer und Betreuer
zu und von versicherten Veranstaltungen, an denen die beförderten Personen in lhrer
Funktion und im offiziellen Auftrag des Vereins teilzunehmen haben.
2.3 Versicherter Fahrtenbereich
-
Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg zu und von den versicherten Veranstaltungen, sofern keine abweichende Regelung vereinbart ist.
-
Versichert ist der direkte Weg von der Wohnung zur versicherten Veranstaltung und
wieder zurück. \Mrd der direkte Weg nicht von der Wohnung aus angetreten, sondern z.B. von der Arbeitsstätte aus, so gilt der Versicherungsschutz sinngemäß. Das
Gleiche gilt für den Rückweg. Fahrten, die der Bildung von Fahrgemeinschaften der
Teilnehmer anlässlich einer versicherten Veranstaltung dienen, sind mitversichert.
-
Bei Unterbrechung des direkten Weges zu und von den versicherten Veranstaltungen besteht für die Dauer der Unterbrechung kein Versicherungsschutz. Bei Fahrten
von mehr als 3 Stunden gilt ein üblicher Rastaufenthalt nicht als Unterbrechung.
-
Unter Beförderungsfahrten sind grundsätzlich Fahrten zu verstehen, bei denen sich
mindestens zwei Personen im PKW befinden. Sofern der Fahrer des Fahrzeuges
selbst nicht an der Veranstaltung teilzunehmen hat, ist nach Beendigung der Beförderungsfahrt auch der direkte Rückweg (nach Hause) und danach der erneute direkte Weg (von zu Hause) zur Veranstaltung zum Zweck der Wiederabholung der beförderten Personen m itversichert (sogenannte Leer- oder Abholfahrten).
-
Versicherte Veranstaltungen sind auch solche, die am Sitz des Vereins durchgeführt
werden, jedoch unter spieltechnischem Aspekt Auswärtsspiele sind.
-
Unter Fahrt ist ein Bewegungsvorgang zu verstehen. Nicht versichert sind demnach
Schäden, die während des Parkens entstehen.
2.4 Versicherte satzungsgemäße Veranstaltungen
1
. Wettkämpfe/-spiele, sowie sportliche Darbietungen (2. B. Schauturnen)
2. offiziell angesetzte Trainings-/Übungsstunden des Vereins und angesetztes Sondereinzeltraining von Leistungssportlern
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Feuersozielät Berlin Brandenburg
Versicherun g Aktien gesellschaft
Am Karlsbad 4-5. 10785 Berlin
Telefon (0 30) 26 33-0
Telefax (0 30) 26 33-400
www.feuersozietaet.de
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Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Friedrich Schubring-Giese
Ko nte n:
Vorstand:
Dr. Frederic Roßbeck (Vorsitzender)
Barbara Schick (stv. Vorstand)
Amtsgericht Berl n HRB 90762
tBAN DE61 100 500 00 0250 0100 54
BIC (Swift Code) BELADEBE
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tz Berlln
Berliner Sparkasse (BLZ 1 00 500 00) Kto. 025 001 005
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Mittelbrandenburgische Sparkasse (BLZ 16050000) Kto. 350 440 1762
Sparkasse Spree-Neiße (BLZ 180 500 00) Kta.320 412 507 5
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Versicheru
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g Aktien gesel Ischaft
FEUERSOZ'ETAT
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Finanzgruppe
3. Vorstands- u. Ausschusssitzungen des Vereins
4. satzungsgemäße Versammlungen des Vereins und seiner Abteilungen, soweit das
Mitglied bei diesen Versammlungen seine satzungsgemäßen Rechte wahrnehmen
kann (2.8. Mitglieder- oder Hauptversammlungen)
5, Lehrgänge und Tagungen der Sportorganisationen
6. Wahrnehmung offizieller Repräsentationsaufgaben des Vereins
7. otfiziell vom Verein angesetzte Bau-, Wartungs- und lnstandsetzungsarbeiten
8. offiziellvereinbarte Gesprächstermine mit Behörden und übergeordneten Sportorganisationen
9. mehrtägige Jugendfreizeiten des Vereins
3. Eigene Fahrzeugversicherungen
Besteht für das eingesetzte Fahrzeug eine Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko), ist diese zunächst in Anspruch zu nehmen. Eigene Fahrzeug-Vollversicherungen (Vollkasko),
brauchen nicht in Anspruch genommen zu werden.
Wrd die eigene Fahrzeugversicherung in Anspruch genommen, so wird eine dort vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung im Rahmen dieser Ktz-Zusalzversicherung unter Berücksichtigung der hier vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet, unter der Voraussetzung,
dass der Entschädigungsbetrag die Selbstbeteiligung der Fahzeugversicherung übersteigt und der übersteigende Teil durch die Fahzeugversicherung übernommen wird.
Mit Ausnahme der möglichen Erstattung der Selbstbeteiligung aus der Fahzeugversicherung sind Ersatzleistungen jedoch immer nur aus einer Versicherung KfzZusatzversicherung oder eigene Fahrzeugversicherung - möglich.
4. Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt bei Fahrten innerhalb Europas. Fahrten außerhalb der EU
sind dem Versicherer vorher anzuzeigen.
5. Ausschlüsse
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf
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Versicherung Aktiengesellschaft
Am Karlsbad 4-5.10785 Berl n
Telefon (0 30) 26 33-0
Telefax (0 30) 2633-400
www.feuersozietaet.de
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Friedrich Schubring-Giese
Konten:
rstand:
Dr. Frederic Boßbeck (Vorsitzender)
Barbara Schick (stv. Vorstand)
Amtsgerlcht Berlln HRB 90762
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BIC {Swift Code) BELADEBE
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tz Berl
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Berliner Sparkasse (BLZ 1 00 500 00) Kto. 025 001 005
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Mittelbrandenburgische Sparkasse (BLZ 1 60 500 00) Kto. 350 400 1 76
Sparkasse Spree-Neiße (BLZ 18050000) Kto.320412547 5
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Feuersozietät Berlin Brandenburg
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Versich eru n g Aktien gesel lsc haft
FEUERSOZIETAT
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Finanzgrrppe
5.1 Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, mit Ausnahme von Bruchschäden an der Verglasung des Pkw,
5.4 Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert,
äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Überführungs- und Zulassungskosten,
Kosten für die Stempelung eines Kennzeichens, Nutzungsausfall, Kosten eines Ersatzwagens, Treibstoff und Verlust des Schadenfreiheitsrabattes (siehe hiezu Zusalzversicherung Rabattverlust)
5.5 gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen,
6. Risikobegrenzungen
Nicht versichert sind
6.1 Schäden, die anlässlich anderer als der durch die vorgenannten Bestimmungen gedeckten Fahrten eintreten (2.B. Besorgungsfahrten, auch wenn diese zum üblichen
Aufgabenbereich der versicherten Personen gehören),
6.2 Schäden, für die eine anderweitige Ersatzmöglichkeit besteht (2.8. gegnerische
Haft pflichtversicherung),
6.3 Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt werden,
6.4 Schäden, die Folge einer Gefahrerhöhung sind (2.B. Trunkenheit, Drogen, abgefahrene Reifen),
6.5 Ferner wird Versicherungsschutz nicht gewährt, für Schäden, die durch Aufruhr,
innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand oder Erdbeben unmittelbar oder mittelbar verursacht werden; für Schäden durch Kernenergie.
7. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
7
.1 Der Versicherungsschutz beginnt für den einzelnen Verein mit dem beantragten
Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor Eingang des Beitrages.
7
.2 Der Vertrag kann durch den Verein ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ablauf gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer jedoch spätestens
am Tag des Ablaufs des Vertrages zugegangen sein,
7.3 Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Ausscheiden des Vereins aus dem Landessportbund und/oder mit Beendigung des Sport-Haftpflicht-Vertrages des Landessportbundes.
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Feuersozietät Berlin Brandenburq
Versicherung Aktiengesellschaft
Am Karlsbad 4-5.10785 Berlin
Telefon (0 30) 26 33-0
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Vorsltzender des Aufsichtsrates:
Friedrich Schubring-Glese
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Vorstand:
Dr. Frederic Boßbeck (Vorsitzender)
Barbara Sch ck (stv. Vorstand)
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Sltz Berlln
tBAN DE61 100 500 00 0250 0100 54
Berliner Sparkasse (BLz 1 00 500 00) Kto. 025 001 005
Btc (swift code)
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Mittelbrandenburgische Sparkasse (BLZ 16050000) Kto. 350400 1762
Sparkasse Spree-Neiße (BLZ 180 500 00) Kto. 320 41 2 507 5
Feuersozietät Berlin Brandenburg
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8. Ersatzleistungen
Die Höchstersatzleistung je Schadenfall ist der Wiederbeschaffungswert des Fahzeuges
oder seiner Teile am Tage des Schadens, abzüglich des Restwertes des beschädigten
Fahzeuges bzw. der Fahzeugteile, maximal jedoch 25.000 Euro. Diese Versicherungssumme steht zweimal je Versicherungsjahr zur Verfügung. Wiederbeschaffungswert ist
der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu enryerben.
Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung
entsprechender Abzug gemacht (neu für alt).
9. Beitrag und Selbstbeteiligung
Die Höhe des Selbstbehalts und des Beitrages entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anmeldung.
Zusatzversicheru ng Rabattverlust
ln Eruveiterung des Sportfahrtenvertrages ersetzt die Feuersozietät Berlin Brandenburg
Versicherung AG den sich in der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung aus der Rückstufung ergebenden Verlust an Schadenfreiheitsrabatt bis zu dem Beitragssatz, den der
Fahzeughalter ohne den oder die bei Sportfahrten verursachten Schäden innerhalb der
nächsten zwei Jahre erreicht hätte. Grundlage für die Berechnung ist der Beitrag des
vom Unfall betroffenen Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadens.
Voraussetzung für den Ersatz des Schadenfreiheitsrabattverlustes in der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung ist, dass
-
der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde,
der Drittschaden nicht geringer ist als der Rabattverlust. Sofern der Drittschaden geringer ist als der Rabattverlust, ist die Ersatzleistung begrenzt auf die Höhe des Drittschadens.
Spätere Veränderungen des Versicherungsbeitrages, egal aus welcher Ursache (Fahrzeugwechsel, Beitragserhöhung, Anderung der Schadenfreiheitsrabattstaffel sowie durch
bei Privatfahrten verursachte Schäden), bleiben unberücksichtigt.
Schäden, für die Ersatz des Schadenfreiheitsrabattverlustes beansprucht wird, sind
unter Beifügung folgender Unterlagen formlos zu melden:
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Feuersozietät Berlin Brandenburg
Versicherung Aktiengesel lschaft
Am Karlsbad 4-5 10785 Be'lin
Telefon (0 30) 26 33-0
Telefax (0 30) 26 33-400
www.f eu ersozietaet. de
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Friedrich Schubring-Giese
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Dr. Frederic Roßbeck (Vorsltzendea
Barbara Schick (stv. Vorstand)
Amtsgericht Berlin HRB 90762
Sitz Ber in
tBAN DE61 100 500 00 0250 0100 54
Btc (swifr code) BELADEBE
N4ittelbrandenburgische Sparkasse (BLZ 16050000) Kto. 350400 176
Sparkasse Spree-Neiße (BLZ 18050000) Kto.324412547 5
Berliner Sparkasse (BLZ '1 00 500 00) Kto. 025 001 005
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Versi cheru
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FEUERSOZIETAT
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Fi na nzg ru p
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Voraussetzung für die Erstattung des Rabattverlustes ist
-
eine Bestätigung des Vereins, dass es sich um eine genehmigte Beförderungsfahrt gehandelt hat,
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die Vorlage des Versicherungsscheins mit den dazugehörigen Verbraucherinformationen (AKB/TB),
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die Beitragsrechnung für das laufende Versicherungsjahr,
eine Bestätigung des Kraftfahzeug-Haftpflichtversicherers
stende Entschädigung.
über die zu lei-
Der Beitragszuschlag für den Einschluss dieser Zusalzvereinbarung beträgt 2Oo/o auf
den jewei igen Ja h resbeitrag zur Kfz-Zusatzversicheru ng.
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Feuersozielät Berlin Brandenburg
Versicherun g Aktlen gesellschaft
Am Karlsbad 4-5 , 10785 Berlin
Te efon (0 30) 26 33-0
Teletax (0 30) 26 33-400
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Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Friedrich Schubring-Giese
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Dr. Frederlc Roßbeck (Vorsitzender)
Barbara Schick (stv. Vorstand)
Amtsgericht Berlln HRB 90762
Sitz Berl n
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IBAN DE61 100 500 00 0250010054
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I\,4ittelbrandenburgische Sparkasse (BLZ 1 60 500 00) Kto. 350
Sparkasse Spree-Neiße (BLZ 18050000) Kto.320412547 5
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