#ä;ä;ä-@ ll,:ri ir.r:1il:reti;l:lal:irr ü Wozu eine Sportfahrten Kaskoversicherung? Wer hat sie nichi in den eigenen Vereinsreihen - die Mitglieder und Nichtmitglieder, die Eltern und Freunde, die Wochenende fürWochenende den Sohn, Neffen, Mannschaftskameraden mit dem privaten Pl(W zum Training, Wettkampf oder Auswärtsspiel bringen. Gern nimmt **n ,ucir noch einen Mannschaftskameraden mit, denn es müssen ja nicht alle fahren und man hatte sich sowieso schon für das eigene Fahrzeug entschieden' Jahrelang geht alles gut aber irgendwann passiert es. Auf einer Fahrt zum Turnier komrnt ein Vater neiglltzeis von-der Fahrbähn ab. Gott sei Dank sind alle Insassen unverletzt, aber das Auto hat eine völlig zerschrammte rechte Seite' Der Vater wendetiich an den Verein. Er möchte die Votlkasko für seinen PKW nicht in Anspruch nehmen. Man war doch schließlich für den Verein unterwegs, da muss es doch Versicherungssch utz geben. lm Verein zulkt man Äit den Schultern. Nein, die Haftpflicht des L§B greift in solchen Fällen nicht. Du warst zwar [m lnteresse des Vereins unterwegs, aber dein Auto musst du schon setbst versichern. Der Vater ist erbost r.rnd enttäuscht. Das ist also der Dank für all die Jahre. Der verärgerte Vater beschließt in Zukunft die Kinder nicht mehr zu fahren und die anderen gutwilligen Eltern über diesen Vorgang zu informieren. Mit einer §portfahrten Kaskoversicherung häüe man den Arger verhindern könnenDefendo nät im Auftrag des Landessportbundes hier ein Vertragswerk verhandelt, dass den gehören Einsatz aller mitgliedsäigenen P!flV beim Transport von Sportlern versichert. Dazu auch PK\Iü, die Eigentum der mit dem Vereinsmitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sind; auf die Firma eines Vereinsmitglieds zugelasaen sind; einem Vereinsmitglied von seinem Arbeitgeber fär Rechnung und auf eigene Gefahr überlassen werden. Außerdem sind Sponsorenfahrzeuge, die dem Verein von einer Firma unentgeltlich überlassen werden, mifu ersichert. . '. der Der Vertrag wird unbürokratisch gehandhabt. Die Prämie berechnet sich nach der Anzahl Mitglieder Ind dem gewünschten Semstbehatt. Ein kleinerVerein bekommt so den Versicherungsschutz schon für 203,- € brutto im Jahr' lm Schadeniall muss der Verein bestätigen, dass es sich bei der oben beschriebenen Fahrt um eine versicherte Beförderungsfahrt handette und es muss angegeben werden, welche Sportler oder Funktionäre sich in dem Auto befunden haben. Wenn ich mit meinem Vereln zu vielen Spielen und Turnieren reise, dann ist dieser Versicherungsschutz eine lnvestition, auf die der Verein nicht verzichten sollte' Fordern sie den Antrag und die Bedingungen für diesen Vertrag an und würdigen Sie auf diesem Weg das ehrenamtliche Engagement lhrer Ettern, Trainer und Mitglieder. iä.Fr"g*n-stehen lhnen die Mitarbeitlr der defendo Assekuranzmakler GmbH gerne zur Veffügung. Philipp Schneckmann 030 - 37 44 29 612 Philipp.schneckmann@defendo-assekuraF?nl?l{ler. de CI30 - 37 44 29 614 Regine Regine. bandermann@defendo-asseku ranzmakler. de Bandermann ,fäl!ääi-& A$:ekura*zmakler GmbH Feuersozietät Berlin Brandenburg FEUERSOZIETAT Versicherung Aktiengesellschaft :5 Klz-ZusaEve Finanzgruppe rs i c heru n g fü r de n La n dess po rtb u n d Brandenburg e.V. 1. Gegenstand der Versicherung Versichert ist, in Ergänzung zum Sport-Haftpflicht-Versicherungsvertrag des Landessportbundes Brandenburg e.V., die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Vereines aus Ansprüchen wegen Unfallschäden an mitgliedseigenen Personenkraftwagen, die im Auftrage des Vereins anlässlich satzungsgemäßer, versicherter Veranstaltungen gemäß Zitf .2.4 zur Beförderung von Personen gemäß Zitf .2.2 eingesetzt werden. Mitversichert sind nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall die Kosten - für die Bergung des Fahrzeuges; für das Abschleppen des Fahzeuges zur nächsten Vertragswerkstatt bis zum Höchstbetrag von 150,00 EUR je Schadenfall für öffentliche Verkehrsmittel einschl. Taxen für die Weiterbeförderung der lnsassen vom Unfallort zum Veranstaltungsort oder nach Hause bis zum Höchstbetrag von 150,00 EUR je Schadenfall 2. Versicherungsumfang 2. 1 Versicherte Fahrzeuge Versicherte Fahrzeuge sind alle mitgliedseigenen Personenkraftwagen, soweit sie nicht aufgrund eines Vertragsverhältnisses als gewerbliches Beförderungsmittel (2.8. Taxi, Mietwagen) eingesetzt sind. Als mitgliedseigene PKW gelten auch solche, die - Eigentum der mit dem Vereinsmitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sind; auf die Firma eines Vereinsmitglieds zugelassen sind; einem Vereinsmitglied von seinem Arbeitgeber für Rechnung und auf eigene Gefahr überlassen werden. 2.2 Versicherte Beförderung Versichert sind die Fahrten zur Beförderung der - c o ;o I o o N o aktiven Sportler des Vereins; Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft Am Karlsbad 4-5 10785 Berlin Telefon {0 30) 26 33-0 Telefax (0 30) 26 33-400 www.f eu ersozietaet.d e Vorsitzender des Auf slchtsrates: Friedrich Schubring-Giese Vorstand: Dr. Frederic Boßbeck (Vorsitzender) Barbara Schick (stv. Vorstand) Amtsgericht Ber in HRB 90762 Sltz Berlin Konten: Berliner Sparkasse (BLZ 1 00 500 00) Kto. 025 001 005 tBAN DE6t 100 500 00 0250 0100 54 Btc (swift code) 4 BELADEBE l\,4ittelbrandenburgische Sparkasse (BLZ 1 60 500 00) Kto. 350 400 1 76 2 Sparkasse Spree-Neiße (BLZ 18050000) K|a.320412507 5 Feuersozietät Berlin Brandenburg @ Versicherung Aktiengesellschaft - - FEUERSOZIETAT 5 Finanzgruppe Vereinsfunktionäre. Als Funktionäre in diesem Sinne gelten alle Mitglieder, den den satzungsgemäß bestimmten Organen des Vereins angehören, sowie auch andere Mitglieder des Vereins, die durch den Vorstand ständig oder vorübergehend mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen im Rahmen der Aufgaben des Vereins beauftragt sind; Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-, Kampf- und Zielrichter des Vereins; unentgeltlich tätige Helfer und Betreuer zu und von versicherten Veranstaltungen, an denen die beförderten Personen in lhrer Funktion und im offiziellen Auftrag des Vereins teilzunehmen haben. 2.3 Versicherter Fahrtenbereich - Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg zu und von den versicherten Veranstaltungen, sofern keine abweichende Regelung vereinbart ist. - Versichert ist der direkte Weg von der Wohnung zur versicherten Veranstaltung und wieder zurück. \Mrd der direkte Weg nicht von der Wohnung aus angetreten, sondern z.B. von der Arbeitsstätte aus, so gilt der Versicherungsschutz sinngemäß. Das Gleiche gilt für den Rückweg. Fahrten, die der Bildung von Fahrgemeinschaften der Teilnehmer anlässlich einer versicherten Veranstaltung dienen, sind mitversichert. - Bei Unterbrechung des direkten Weges zu und von den versicherten Veranstaltungen besteht für die Dauer der Unterbrechung kein Versicherungsschutz. Bei Fahrten von mehr als 3 Stunden gilt ein üblicher Rastaufenthalt nicht als Unterbrechung. - Unter Beförderungsfahrten sind grundsätzlich Fahrten zu verstehen, bei denen sich mindestens zwei Personen im PKW befinden. Sofern der Fahrer des Fahrzeuges selbst nicht an der Veranstaltung teilzunehmen hat, ist nach Beendigung der Beförderungsfahrt auch der direkte Rückweg (nach Hause) und danach der erneute direkte Weg (von zu Hause) zur Veranstaltung zum Zweck der Wiederabholung der beförderten Personen m itversichert (sogenannte Leer- oder Abholfahrten). - Versicherte Veranstaltungen sind auch solche, die am Sitz des Vereins durchgeführt werden, jedoch unter spieltechnischem Aspekt Auswärtsspiele sind. - Unter Fahrt ist ein Bewegungsvorgang zu verstehen. Nicht versichert sind demnach Schäden, die während des Parkens entstehen. 2.4 Versicherte satzungsgemäße Veranstaltungen 1 . Wettkämpfe/-spiele, sowie sportliche Darbietungen (2. B. Schauturnen) 2. offiziell angesetzte Trainings-/Übungsstunden des Vereins und angesetztes Sondereinzeltraining von Leistungssportlern c o e o o o I Feuersozielät Berlin Brandenburg Versicherun g Aktien gesellschaft Am Karlsbad 4-5. 10785 Berlin Telefon (0 30) 26 33-0 Telefax (0 30) 26 33-400 www.feuersozietaet.de N o Vorsitzender des Aufsichtsrates: Friedrich Schubring-Giese Ko nte n: Vorstand: Dr. Frederic Roßbeck (Vorsitzender) Barbara Schick (stv. Vorstand) Amtsgericht Berl n HRB 90762 tBAN DE61 100 500 00 0250 0100 54 BIC (Swift Code) BELADEBE S tz Berlln Berliner Sparkasse (BLZ 1 00 500 00) Kto. 025 001 005 4 Mittelbrandenburgische Sparkasse (BLZ 16050000) Kto. 350 440 1762 Sparkasse Spree-Neiße (BLZ 180 500 00) Kta.320 412 507 5 Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicheru n @ g Aktien gesel Ischaft FEUERSOZ'ETAT g 5 Finanzgruppe 3. Vorstands- u. Ausschusssitzungen des Vereins 4. satzungsgemäße Versammlungen des Vereins und seiner Abteilungen, soweit das Mitglied bei diesen Versammlungen seine satzungsgemäßen Rechte wahrnehmen kann (2.8. Mitglieder- oder Hauptversammlungen) 5, Lehrgänge und Tagungen der Sportorganisationen 6. Wahrnehmung offizieller Repräsentationsaufgaben des Vereins 7. otfiziell vom Verein angesetzte Bau-, Wartungs- und lnstandsetzungsarbeiten 8. offiziellvereinbarte Gesprächstermine mit Behörden und übergeordneten Sportorganisationen 9. mehrtägige Jugendfreizeiten des Vereins 3. Eigene Fahrzeugversicherungen Besteht für das eingesetzte Fahrzeug eine Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko), ist diese zunächst in Anspruch zu nehmen. Eigene Fahrzeug-Vollversicherungen (Vollkasko), brauchen nicht in Anspruch genommen zu werden. Wrd die eigene Fahrzeugversicherung in Anspruch genommen, so wird eine dort vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung im Rahmen dieser Ktz-Zusalzversicherung unter Berücksichtigung der hier vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet, unter der Voraussetzung, dass der Entschädigungsbetrag die Selbstbeteiligung der Fahzeugversicherung übersteigt und der übersteigende Teil durch die Fahzeugversicherung übernommen wird. Mit Ausnahme der möglichen Erstattung der Selbstbeteiligung aus der Fahzeugversicherung sind Ersatzleistungen jedoch immer nur aus einer Versicherung KfzZusatzversicherung oder eigene Fahrzeugversicherung - möglich. 4. Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt bei Fahrten innerhalb Europas. Fahrten außerhalb der EU sind dem Versicherer vorher anzuzeigen. 5. Ausschlüsse Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf c o ? o l o N o Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft Am Karlsbad 4-5.10785 Berl n Telefon (0 30) 26 33-0 Telefax (0 30) 2633-400 www.feuersozietaet.de Vorsitzender des Aufsichtsrates: Friedrich Schubring-Giese Konten: rstand: Dr. Frederic Boßbeck (Vorsitzender) Barbara Schick (stv. Vorstand) Amtsgerlcht Berlln HRB 90762 tBAN DE61 100 500 00 0250 0100 54 BIC {Swift Code) BELADEBE Vo S tz Berl n Berliner Sparkasse (BLZ 1 00 500 00) Kto. 025 001 005 4 Mittelbrandenburgische Sparkasse (BLZ 1 60 500 00) Kto. 350 400 1 76 Sparkasse Spree-Neiße (BLZ 18050000) Kto.320412547 5 2 Feuersozietät Berlin Brandenburg @ Versich eru n g Aktien gesel lsc haft FEUERSOZIETAT a 5 Finanzgrrppe 5.1 Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, mit Ausnahme von Bruchschäden an der Verglasung des Pkw, 5.4 Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Überführungs- und Zulassungskosten, Kosten für die Stempelung eines Kennzeichens, Nutzungsausfall, Kosten eines Ersatzwagens, Treibstoff und Verlust des Schadenfreiheitsrabattes (siehe hiezu Zusalzversicherung Rabattverlust) 5.5 gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen, 6. Risikobegrenzungen Nicht versichert sind 6.1 Schäden, die anlässlich anderer als der durch die vorgenannten Bestimmungen gedeckten Fahrten eintreten (2.B. Besorgungsfahrten, auch wenn diese zum üblichen Aufgabenbereich der versicherten Personen gehören), 6.2 Schäden, für die eine anderweitige Ersatzmöglichkeit besteht (2.8. gegnerische Haft pflichtversicherung), 6.3 Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, 6.4 Schäden, die Folge einer Gefahrerhöhung sind (2.B. Trunkenheit, Drogen, abgefahrene Reifen), 6.5 Ferner wird Versicherungsschutz nicht gewährt, für Schäden, die durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand oder Erdbeben unmittelbar oder mittelbar verursacht werden; für Schäden durch Kernenergie. 7. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 7 .1 Der Versicherungsschutz beginnt für den einzelnen Verein mit dem beantragten Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor Eingang des Beitrages. 7 .2 Der Vertrag kann durch den Verein ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ablauf gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer jedoch spätestens am Tag des Ablaufs des Vertrages zugegangen sein, 7.3 Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Ausscheiden des Vereins aus dem Landessportbund und/oder mit Beendigung des Sport-Haftpflicht-Vertrages des Landessportbundes. c o I o o I N o Feuersozietät Berlin Brandenburq Versicherung Aktiengesellschaft Am Karlsbad 4-5.10785 Berlin Telefon (0 30) 26 33-0 Telefax (0 30) 26 33-400 www.feuersozietaet.de Vorsltzender des Aufsichtsrates: Friedrich Schubring-Glese Konten: Vorstand: Dr. Frederic Boßbeck (Vorsitzender) Barbara Sch ck (stv. Vorstand) Amtsgericht Berlin HRB 90762 Sltz Berlln tBAN DE61 100 500 00 0250 0100 54 Berliner Sparkasse (BLz 1 00 500 00) Kto. 025 001 005 Btc (swift code) 4 BELADEBE Mittelbrandenburgische Sparkasse (BLZ 16050000) Kto. 350400 1762 Sparkasse Spree-Neiße (BLZ 180 500 00) Kto. 320 41 2 507 5 Feuersozietät Berlin Brandenburg @ FEUERSOZIETAT Versicherung Aktiengesellschaft a 5 Finanzgruppe 8. Ersatzleistungen Die Höchstersatzleistung je Schadenfall ist der Wiederbeschaffungswert des Fahzeuges oder seiner Teile am Tage des Schadens, abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahzeuges bzw. der Fahzeugteile, maximal jedoch 25.000 Euro. Diese Versicherungssumme steht zweimal je Versicherungsjahr zur Verfügung. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu enryerben. Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt). 9. Beitrag und Selbstbeteiligung Die Höhe des Selbstbehalts und des Beitrages entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anmeldung. Zusatzversicheru ng Rabattverlust ln Eruveiterung des Sportfahrtenvertrages ersetzt die Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG den sich in der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung aus der Rückstufung ergebenden Verlust an Schadenfreiheitsrabatt bis zu dem Beitragssatz, den der Fahzeughalter ohne den oder die bei Sportfahrten verursachten Schäden innerhalb der nächsten zwei Jahre erreicht hätte. Grundlage für die Berechnung ist der Beitrag des vom Unfall betroffenen Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadens. Voraussetzung für den Ersatz des Schadenfreiheitsrabattverlustes in der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung ist, dass - der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, der Drittschaden nicht geringer ist als der Rabattverlust. Sofern der Drittschaden geringer ist als der Rabattverlust, ist die Ersatzleistung begrenzt auf die Höhe des Drittschadens. Spätere Veränderungen des Versicherungsbeitrages, egal aus welcher Ursache (Fahrzeugwechsel, Beitragserhöhung, Anderung der Schadenfreiheitsrabattstaffel sowie durch bei Privatfahrten verursachte Schäden), bleiben unberücksichtigt. Schäden, für die Ersatz des Schadenfreiheitsrabattverlustes beansprucht wird, sind unter Beifügung folgender Unterlagen formlos zu melden: C o q o I o N o Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesel lschaft Am Karlsbad 4-5 10785 Be'lin Telefon (0 30) 26 33-0 Telefax (0 30) 26 33-400 www.f eu ersozietaet. de Vorsitzender des Aufsichtsrates: Friedrich Schubring-Giese Konten: Vorstand: Dr. Frederic Roßbeck (Vorsltzendea Barbara Schick (stv. Vorstand) Amtsgericht Berlin HRB 90762 Sitz Ber in tBAN DE61 100 500 00 0250 0100 54 Btc (swifr code) BELADEBE N4ittelbrandenburgische Sparkasse (BLZ 16050000) Kto. 350400 176 Sparkasse Spree-Neiße (BLZ 18050000) Kto.324412547 5 Berliner Sparkasse (BLZ '1 00 500 00) Kto. 025 001 005 4 2 Feuersozietät Berlin Brandenburg Versi cheru n @ g Aktien gesel schaft I FEUERSOZIETAT a Fi na nzg ru p pe Voraussetzung für die Erstattung des Rabattverlustes ist - eine Bestätigung des Vereins, dass es sich um eine genehmigte Beförderungsfahrt gehandelt hat, - die Vorlage des Versicherungsscheins mit den dazugehörigen Verbraucherinformationen (AKB/TB), - die Beitragsrechnung für das laufende Versicherungsjahr, eine Bestätigung des Kraftfahzeug-Haftpflichtversicherers stende Entschädigung. über die zu lei- Der Beitragszuschlag für den Einschluss dieser Zusalzvereinbarung beträgt 2Oo/o auf den jewei igen Ja h resbeitrag zur Kfz-Zusatzversicheru ng. I C o I o o I N o Feuersozielät Berlin Brandenburg Versicherun g Aktlen gesellschaft Am Karlsbad 4-5 , 10785 Berlin Te efon (0 30) 26 33-0 Teletax (0 30) 26 33-400 www.feuersozietaet.de Vorsitzender des Aufsichtsrates: Friedrich Schubring-Giese Vorstand: Dr. Frederlc Roßbeck (Vorsitzender) Barbara Schick (stv. Vorstand) Amtsgericht Berlln HRB 90762 Sitz Berl n Konten: Berliner Sparkasse (BLZ 1 00 500 00) Kto. 025 001 005 IBAN DE61 100 500 00 0250010054 4 Blc (sw ft code) BELADEBE I\,4ittelbrandenburgische Sparkasse (BLZ 1 60 500 00) Kto. 350 Sparkasse Spree-Neiße (BLZ 18050000) Kto.320412547 5 40O 17 6 2
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