Newsletter Sommersemster 2016

IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Informationen für
Hochschul-Ombudsdienste
IHO 1/2016
Somersemester 2016
Neu ab 2016: Vernetzung der
österreichischen Hochschulombudsstellen
Anlaufstelle für Studierende mit Individualanliegen sein, zur Vermittlung zwischen den
hochschulischen Anspruchsgruppen beitragen, eine Informations- und Vernetzungsplattform für alle Hochschulombudsstellen bieten
und Beiträge zur Systemverbesserung leisten:
das sind die wichtigsten neuen Geschäftsfelder, die in einer Begleitstudie zu den neuen
gesetzlichen Möglichkeiten der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für
Wissenschaft,
Forschung und
Wirtschaft analysiert wurden.
In einer vom
Institut
für
Verwaltungsmanagement
durchgeführten
Studie wurden
in Expertinnenund Experteninterviews die
Kern au fgab en
zu
Zukunftsempfehlungen
herausgearbeitet. Ab dem Frühjahr 2016 erfolgt die Umsetzung. Ein erster wichtiger Schritt zur
weiteren Vernetzung ist am 2. Juni 2016 in
Klagenfurt die Tagung „Konfliktmanagement
und Qualitätssicherung durch Ombudsstellen (für Studierende und zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis) an österreichischen Hochschulen: Erfahrungsberichte und
Zukunftsperspektiven“ (siehe das Tagungsprogramm im Inneren dieser IHO-Ausgabe).
Im Rahmen der erwähnten Klagenfurter Tagung wird auch die Gründung eines gesamtösterreichischen HochschulombudsstellenNetzwerkes erfolgen. Dieses informelle Netz
soll als Kooperationsbasis für die Ombudsstelle im Ministerium und die bereits jetzt
schon bestehenden hochschulischen Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen an
den Hochschulen dienen, und zwar sowohl
für Studierende als auch für die Wahrung
bzw. Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis (siehe dazu die ÖsterreichKarte in der Mittelauflage dieses Heftes).
Die vielfältigen Aufgaben des Netzes werden den Austausch
aus
alltäglichen
Erfahrungen,
den Vergleich
von
Arbeitsmethoden und
Interventionsmechanismen,
Trainings- und
Weiterbildungsmassnahmen sowie
generell
die
Zusammenarbeit bei der
Weiterentwicklung hochschulischer Ombudsstellen im gesamten Tertiär-Bereich umfassen. Auch die Beratung
für Institutionen, die sich hochschulische
Ombudsstellen einrichten wollen, ist als
wichtiger Aufgabenbereich vorgesehen.
Hochschulische Ombudsstellen werden
immer bedeutender. Sie sind bereits seit
2005 als eine der Empfehlungen in der
europäischen Charter für Forscher enthalten. Die Charta und ihre Ziele sind mittlerweile auch ein wichtiger Bestandteil
der Leistungsvereinbarungen des Wissen
schaftsministeriums mit den öffentlichen
Universitäten.
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Inhaltsverzeichnis
Leitartikel
Vernetzung aller Hochschulombudsstellen
Seite 1, 3
Leitartikel
Seite 2
Tätigkeitsbericht der Ombudstelle für Studierende im BMWFW für das Studienjahr 2014/15
Seite 4-6
Arbeitsgespräche zum Tätigkeitsbericht
Seite 7
Karlheinz Töchterle begrüßt Vernetzung der
Ombudstelle
Seite 7
Ombudsstelle für Studierende gegen Mobilitätsbeschränkungen
Seite 8
Kommuniqué des Wissenschaftsausschusses
Seite 9
Interview mit Frau Mag. Andrea Kuntzl, SPÖWissenschaftssprecherin
Seite 10-12
Petra Steger: Rede im NR- Plenum aus 26. März
2015
Seite 12-13
Wissenschaftsausschuss
Seite 13
Neue Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der FH des BFI Wien
Seite 14
Neue Ombudsstelle Studienrecht an der Fachhochschule Technikum Wien
Seite 14
Ombudsstellen für Studierende an der Medizinischen Universität Wien in Planung
Seite 14
Inserat NWV
Seite 29
Ombudsstelle und ähnliche Einrichtungen an
östereichischen Universitäten und Hochschulen
Seite 16-17
Aus dem Tätigkeitsbericht 2014/15
Seite 18
Zahlungsgrafik
Seite 19
Konfliktmanagement und Qualitätssicherung
durch Ombudsstellen an österreichischen
Hochschulen: Erfahrungsberichte und Zukunftsperspektiven
Seite 20
Aus der Leistungsvereinbarung des BMWFW mit
der Universität Klagenfurt
Seite 20
Programm
Seite 21-22
Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende
Seite 23-26
Innsbruck Descriptors
Seite 27-29
AESOP: Ein europäisches Hochschulombudsmann-Projekt auch mit österreichischem
Know-How
Seite 30
Termine & Literatur
Seite 31
Veranstaltungen 2016
Seite 32
Impressum
Seite 32
2016 bedeutet mehr Zeit zum Arbeiten,
da Schaltjahr, mit bekanntermaßen einem
Kalendertag mehr, im Monat Februar,
dem Neunundzwanzigsten. Es war auch
im Februar (am 17.), dass sich der Wissenschaftsausschuss des Nationalrates mit
dem Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für
Studierende für das Studienjahr 2014/15
befasst hat. Diese Ausgabe der Informationen für Hochschul-Ombudsdienste (IHO)
widmet sich daher schwerpunktmäßig der
parlamentarischen Behandlung dieses Berichtes. Ebenfalls enthält dieses IHO ein
Interview mit Frau Abgeordneter Mag.a
Andrea Kuntzl über die alten / neuen Herausforderungen an die Ombudsstelle, weiters den Redebeitrag von Frau Abgeordneter Petra Steger im Nationalratsplenum
anlässlich der Beschlussfassung zu der
auf sie zurückgehenden Novelle 2015 des
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes.
Im Rahmen ihrer Betreuungsarbeit von
Studierendenanliegen gibt die Ombudsstelle für Studierende neben dem jährlichen Tätigkeitsbericht auch unterjährig
Stellungnahmen zu aktuellen GesetzesNovellen heraus, die aktuellste zur Novelle
2016 des Studienförderungsgesetzes 1992.
Nachdem der Mai alles neu (ge)macht
(haben wird), findet Anfang Juni in Klagenfurt eine gemeinsame Tagung der
Alpen-Adria-Universität, der Universitätenkonferenz sowie der Österreichischen
Agentur für wissenschaftliche Integrität zu
den Themen Erfahrungsberichte und Zukunftsperspektiven hochschulischer Ombudsstellen statt. Durch die EU-Charta für
Forscher aus dem Jahr 2005 werden solche
Institutionen immer wichtiger. Viele österreichische Hochschulinstitutionen haben
sich in „letters of endorsement“ zu deren
Zielen bekannt. Zum Informations- und Erfahrungsaustausch wird in Klagenfurt ein
informelles
Hochschulombuds-Netzwerk
gegründet werden: mittels Schwarmintelligenz wird Expertise gebündelt werden.
Dr. Josef Leidenfrost, MA
Leiter der Ombudsstelle für Studierende im
BMWFW
Abbildungen:
Ombudsstelle: S. 1, 2, 3, 5, 7, 16/17, 19,
20, 23, 26,30
Parlament: S. 7,9,11,12
FH bfi: S. 14
ENOHE: S. 9
2
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Geplante Aktivitäten des
österreichischen Netzwerkes:
Im
Rahmen
der
Entwicklung
einer österreichweiten Hochschul-Mobilitätsstrategie durch das BMWFW wurde
zudem der Vorschlag diskutiert, an allen
österreichischen Hochschulen Ombudsstellen inklusive mobilitätsrelevanter Aspekte in deren Portfolios einzurichten.
• gemeinsame Webinars
(erstmals am 29. September 2016 mit ENOHE)
• „Möglichkeitsräume“
(=Intensivseminare, erstmals im Spätherbst 2016 zum Thema
„Studienbeiträge“ in Graz)
Nationale und internationale
Kooperationen
Durch diese Vernetzung von Ombudsstellen soll es zur Weitergabe von Expertisen
im Alltag kommen. Neben den nationalen stellen auch die internationalen Kontakte der Ombudsstelle für Studierende
ein wesentliches Zukunftselement in der
weiteren Betreuungs- und Informationsarbeit dar. Die Ombudsstelle im Ministerium ist über das Institut für Staatsorganisation und Verwaltungsreform im
Bundeskanzleramt in ein Projekt „Organisationsrechtliche
Rahmenbedingungen von Ombudsstellen“ eingebunden,
so wie die Volksanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die Parlamentarische
Bundesheerkommission, die Umweltanwältin Steiermark sowie die Landesvolksanwaltschaften Tirols und Vorarlbergs.
• gemeinsame Tagungen mit anderen
Netzwerken
(erstmals im Frühjahr 2017 mit dem deutschen Netzwerk
BEVEOM Beschwerde- und
Verbesserungsmanagement und Ombudswesen in Salzburg)
• gemeinsame Schulungen (zu Themen der Konfliktbehandlung, Mediation, Supervision, formalrechtliche
Verfahren versus Vermittlung…)
• gemeinsame
zialthemen
Enqueten
zu
Spe-
• gemeinsame Jahresberichte
• gemeinsame Erstellung von Arbeitsund
Schulungsunterlagen
zum
hochschulischen Ombudswesen
Die faktische bzw. von zugrundeliegenden
Regelungen geforderte Unabhängigkeit
bestehender Ombuds-Einrichtungen soll
gesichert und Standards beschrieben werden, die der derzeitigen Rechtslage und den
Notwendigkeiten am besten entsprechen.
• einen gemeinsamen Blog betreiben
Anderen Standards hatte sich die zwölfte Jahreskonferenz des europäischen
Netzwerkes von Hochschulombudsstellen
(ENOHE) in Innsbruck im Mai 2015 gewidmet, den sogenannten „Innsbruck Descriptors“, die als gesamteuropäisches Dokument richtungsweisend für die Etablierung,
Stabilisierung und den Ausbau von hochschulischen Ombudsstellen sein sollen.
Seit dem Frühjahr 2016 ist die Ombudsstelle für Studierende im BMWFW an einem von Aserbaidschan
koordinierten Erasmus+-Projekt „Advocacy Establishment for Students through
Ombudsman Position (AESOP)“ beteiligt, das im Rahmen des europäischen
Hochschulombudsnetzwerkes
ENOHE
zu einer Erweiterung der Expertise auch
auf europäischer Ebene beitragen wird.
3
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende im
BMWFW für das Studienjahr 2014/15
Mit 15. Dezember 2015 legte die Ombudsstelle
für Studierende im BMWFW gemäß § 31 Abs.
7 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011
ihren dritten Tätigkeitsbericht an den Herrn
Bundesminister und an den Nationalrat vor.
Die vorgebrachten Anliegen stammen gemäß
taxativer Aufzählung im Gesetz von Studieninteressentinnen und -interessenten, Studienwerberinnen und -werbern, von Studierenden sowie von ehemaligen Studierenden. Es
wurden aber auch Anliegen ausländische Institutionen betreffend sowie von an hochschulischen Themen Interessierten behandelt.
Dieser Bericht
2014/15 ist der erste,
der nach der Novelle 2015 zum HS-QSG
2011
erstellt worden ist, mit den wesentlichen
gesetzlichen
Neuerungen:
••
••
In Bezug auf die Gesamtstudierendenzahl an
den oben genannten Institutionen sind mit
Stichtagsabweichungen (Erhebungsstichtage
für Studierende an öffentlichen Universitäten: 28. Februar 2015; an Fachhochschulen
und an Privatuniversitäten: 15. November
2015; an Pädagogischen Hochschulen: 3. August 2015) für das Wintersemester 2014/15
insgesamt 377.263
Studierende statistisch
erfassbar
(2013/14:
365.599).
Die Zahl der Studienneuzugelassenen (an
öffentlichen Universitäten) bzw. Studienwerberinnen und -werber (an Fachhochschulen)
betrug:
•• an öffentlichen Universitäten 44.584
dass
die
Ombudsstelle
amtswegig (also von sich aus) Anliegen aufgreifen kann (§ 31 Abs. 3)
dass die bisherige Verschwiegenheitspflicht der Omdusstelle jener der Volksanwaltschaft angeglichen worden ist, d.h.
in ihren Berichten im Zusammenhang mit
Anliegen Namen von Institutionen genannt werden können (§ 31 Abs.e 6 und 7)
Berichtszeitraum ist der 1. September 2014
bis 30. September 2015.
Berichtsgegenstände
Statistiken
und
Personen
generelle
••
Berichtsgegenstände im Bericht 2014/15
sind die Wahrnehmungen und Veranlassungen der Omudsstelle zu im Berichtszeitraum
vorgebrachten Anliegen aus dem Studien-,
Lehr-, Prüfungs-, Service-und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschulraum, dies vor allem im Hinblick auf die
gesetzlich
definierte
Ombudsfunktion.
an Fachhochschulen 53.635 Personen
(Mehrfachbewerbungen möglich!)
An
Privatuniversitäten
und
Pädagogischen Hochschulen gibt es keine verfügbaren Bewerberinnen- und Bewerberzahlen.
Anliegen in Zahlen (pp. 72ff.)
41% der Anliegen wurden von der Ombudsstelle gegenüber den Anbringerinnen und Anbringern von Anliegen direkt schriftlich oder
telefonisch erledigt. 19% der Anliegen sind
nach entsprechender Befassung externer Stellen im Sinne der Anbringerinnen und Anbringer positiv erledigt worden (in Summe 60%).
Bei 8% der Anliegen war keine Lösung möglich.
Die „hochschulischen Bildungseinrichtungen“ gemäß § 31 (1) HS-QSG 2011 umfassen im Bericht in Interpretation dieses Begriffes die österreichischen öffentlichen
Universitäten (22), Privatuniversitäten (12),
Fachhochschulen
(21
Trägereinrichtungen) und Pädagogischen Hochschulen
(öffentliche und private, insgesamt 14).
17% der Anliegen wurden aufgrund aktueller Entwicklungen hinfällig. Bei 4% der
Anliegen ergab sich nach Überprüfung des
Sachverhaltes keine Zuständigkeit.
Bei
2% der Anliegen erfolgte keine Zustimmungserklärung durch Betroffene zur Weiterbearbeitung durch die Omudsstelle.
Aus den studienbezogenen und sonstigen
Anliegen wurden in thematisch und
zielgruppenorientierten Arbeitstagungen und
Publikationen die weitere gesetzlich aufgetragene Informations- und Service-Arbeit
wahrgenommen.
48% der Anliegen kamen von Männern, 52%
von Frauen
4
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in 332 Fällen von öffentlichen Universitäten.
in
57
Fällen
von
Fachhochschulen,
in 15 Fällen von Pädagogischen Hochschulen (darin nicht enthalten direkt
im BMBF, Abt. I/7 bearbeitete Anliegen),
in
8
Fällen
von
Privatuniversitäten,
in 28 Fällen von sonstigen Einrichtungen,
in 36 Fällen Stipendienstellen betreffend.
In 30 Fällen sind keine Institutionen genannt
und daher nicht erhoben (bei Erstauskünften
über Zulassungsverfahren und -kriterien etc.)
••
••
••
••
Häufigste Anliegen aus allen
Institutionenkategorien (pp. 53ff.)
83 Anliegen Zulassung zum Studium
(2013/14: 91)
55 zu Studienbeitrag/gebühr (2013/14: 46)
44 zu Administratives (2013/14: 39)
40 zu Leistungsbeurteilungen (2013/14: 34)
36 zu Studienbeihilfe (2013/14: 41)
30 zu Anerkennung / Anrechnung (2013/14:
35)
25 zu Fördermöglichkeiten
23 zu Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten
(2013/14: 37)
20 zu Sonstiges (2013/14: 26)
19 zu Curricula-Umstellungen (2013/14: 69)
Die Themenhäufigkeit variiert nach Hochschultypen (siehe pp. 59ff.)
••
••
••
Beschreibung von Individual-Anliegen
(pp. 73-96)
Wie bereits in den früheren Berichten werden auch im Bericht 2014/15 Anliegen von
Studieninteressent/inn/en, Studienwerber/
inne/n, Studierenden und ehemaligen Studierenden dargestellt, gegliedert in „Sachverhalt“, „Maßnahmen seitens der Ombudsstelle“, „Lösung/Keine (unmittelbare) Lösung
möglich“. Allenfalls zu berücksichtigende
Gesetzesmaterien oder andere (institutionsinterne) Regelwerke werden jeweils zu
Beginn der Anliegenschilderungen zitiert.
Wie 2012/13 und 2013/14 enthält der vorliegende Bericht 2014/15 etliche Vorschläge
an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen sowie an den Gesetzgeber.
Insgesamt
zehn
Vorschläge
ergehen an Organe und Angehörige von
Hochschulinstitutionen
zu/r/m
••
••
••
von öffentlichen Universitäten in deren
Mitteilungsblättern
bescheidmäßigen Zulassung zum jeweiligen Studium an öffentlichen Universitäten
Stempel „Rechtsmittelverzicht“ auf Bescheiden von öffentlichen Universitäten
klare(re)n Kriterien bei (allfälligen) Befristungen von Betreuungsverhältnissen im
Doktoratsstudium an öffentlichen Universitäten
geeigneten Form der Veröffentlichung
der Satzungen, der Studien- und Prüfungsordnungen sowie der allgemeinen
Bedingungen für abzuschließende Ausbildungsverträge von Fachhochschulen
Einführung von geeigneten Verfahren,
eventuell in Form einer unparteiischen
Person (in der Art eines Ombudsmanns),
um Beschwerden / Einsprüche von Forschern zu behandeln, einschließlich derer
über Konflikte zwischen Betreuern und
Nachwuchsforschern
nicht zeitgerechter, nicht beitragskonformer oder nicht eingelangter Überweisung
von Studien- und/oder Studierendenbeiträgen an öffentlichen Universitäten
Überprüfung
von
Regelungen
mit
„Kautions“-Einbehaltung resp. deren Gegenverrechnung sowie zur Beachtung des
Verbotes der Einhebung von pauschalierten Kostenbeiträgen an Fachhochschulen
Quereinsteiger/innenregelung für Studierende an den Medizinischen Universitäten Graz, Wien, Innsbruck und an der
MedFak der Universität Linz
Veröffentlichung wichtiger studienbezogener Mitteilungen von Hochschulinstitutionen in englischer Sprache
konsolidierten Fassung von Satzungen
15. Dezember 2015 Vorlagedatum
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Resumee und Ausblick
Im Berichtszeitraum stand die Omudsstelle sowohl dem Wissenschaftsrat als auch
dem Rechnungshof und der internen Revision des BMWFW, Verwaltungsteil WF,
weiters der Konferenz der Studienbeihilfenbehörde und Stipendienstellen für Direktkontakte zu Erfahrungen aus den Anliegen an die Omudsstelle und direkte
Verbesserungsvorschläge zur Verfügung.
Vorschläge an Organe und Angehörige
von Hochschulinstitutionen (pp. 97-112)
In Anlehnung an die Berichterstattung der
Volksanwaltschaft an National- und Bundesrat gem. Art. 148d B-VG, Volksanwaltschaftsgesetz 1977 §§ 1 und 2 Abs. 2 bzw.
GOG-Nov 1996, §§ 21 Abs. 1 und 78 Abs.
1 sind die Anliegen nicht institutions- oder
personenbezogen referenziert, sondern organ- bzw. funktionsbezogen. Alle beschriebenen Anliegen haben im Bericht Referenznummern und sind damit, so wie bei der
Volksanwaltschaft, bis zum Original-Datenbestand in der Ombudsstelle rückverfolgbar.
Nach
Institutionenkategorien
eingeteilt
sind die Beschreibungen in öffentliche Universitäten (13 Anliegen), Fachhochschulen (2 Anliegen), Privatuniversitäten (1
Anliegen), Pädagogische Hochschulen (2 Anliegen) sowie Studienförderung (1 Anliegen).
Der ständige Dialog der Omudsstelle mit Vertreterinnen und Vertretern der hochschulischen
Anspruchsgruppen (UNIKO, FHK, ÖPUK, RÖPH,
ÖH) ist fortgesetzt und intensiviert worden.
Im Berichtszeitraum haben (weitere) Hochschulinstitutionen lokale Ombudsstellen
eingerichtet bzw. in ihrem Fortbestand bestätigt oder konzeptiv vorbereitet, darunter
••
••
••
••
Neun Vorschläge sind an den Gesetzgeber
ergangen, zu/r/m:
••
••
••
••
••
••
••
••
••
die Medizinische Universität Wien,
die Anton-Bruckner-Privatuniversität
in Linz,
die FH des BFI in Wien sowie
das Technikum Wien.
Im Rahmen der programmatischen Arbeit
ist die Weitergabe von Expertise im Inland
im Rahmen eines Projektes des Instituts für
Staatsorganisation und Verwaltungsreform
im Bundeskanzleramt sowie international in
einem Erasmus+-Projekt vorgesehen, weiters
die Fortführung der öffentlichen Diskussion
der Aufgaben von Hochschulombudstellen.
Rechtsschutz bei Prüfungen auch (bei
Prüfungen) im Rahmen von Praktika
Aufnahmeverfahren für Studienwerberinnen und Studienwerber mit Behinderung
und / oder chronischer Krankheit an öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
Prüferinnen- und Prüferwahl an öffentlichen Universitäten
Studienwechsel zwischen öffentlichen
Universitäten
Adaptierung
resp.
Synchronisierung
der facheinschlägigen Terminologien in
hochschulrechtlichen Gesetzen
Sichtung und Überprüfung der Inhalte
von Ausbildungsverträgen an Fachhochschulen
Angleichung der Berechnungsgrundlagen
für „eigene(s)“ Einkommen von Studierenden und für die Errechnung der zumutbaren Eigenleistung der Studierenden
offiziellen Beauftragung der Psychologischen Beratungsstellen auch für Studierende an öffentlichen und privaten
Pädagogischen Hochschulen durch den
Bundesminister oder die Bundesministerin
Verschiebung der Wahltermine bei Wahlen in die Organe der ÖH von Dienstag
auf Donnerstag auf Mittwoch bis Freitag
zur besseren Wahrung des Wahlrechtes
auch für FH-Studierende aus berufsbegleitenden Studien
Bis dato noch nicht berücksichtigte Vorschläge der Omudsstelle an Organe und
Angehörige
von
Hochschulinstitutionen
sowie an den Gesetzgeber werden in entsprechenden
Themenspeichern
erfasst
und bei kommenden Novellen zur Realisierung jeweils abermals vorgeschlagen.
6
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Arbeitsgespräche zum
Tätigkeitsbericht
Karlheinz Töchterle
begrüßt Vernetzung
Ombudsstellen
Ab dem Frühjahr 2016 sind zum Tätigkeitsbericht 2014/15 entsprechende Direktgespräche
zur Institutionalisierung von Rückkoppelungsmechanismen mit allen Interessensvertretungen pro Institutionenkategorie vorgesehen.
der
Wissenschaftsausschuss im Parlament
– EU-Vorhabensbericht und Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende auf der Tagesordnung
Bereits stattgefunden haben diese Gespräche mit der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) am 14. März 2016
in Hall in Tirol sowie mit dem Ausschuss
für Qualitätsmanagement der Fachhochschulkonferenz (FHK) am 28. April in Wien.
Wien (OTS/ÖVP-PK) 17. Februar 2016 by ots.at
Der
Wissenschaftsausschuss
im
Parlament kommt heute zu seiner ersten Sitzung 2016 zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem eine
aktuelle Aussprache, der Tätigkeitsbericht
der Ombudsstelle für Studierende sowie die
Jahresvorschau 2016 auf die EU-Vorhaben
im Bereich Wissenschaft und Forschung.
.....
Am 17. Mai in Wien steht eine Zusammenkunft
mit dem Forum Lehre der UNIKO auf dem Programm. Noch vor Ende des Sommersemesters
wird es Zusammenkünfte mit der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen sowie
mit dem Vorsitzteam der Bundes-ÖH geben.
Der
Tätigkeitsbericht
der
Ombudsstelle für Studierende, deren Leiter Dr. Josef Leidenfrost dem Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung steht, wird
heute ebenso im Ausschuss diskutiert.
Töchterle begrüßt dabei insbesondere das
geplante Vernetzungstreffen der bestehenden Ombudsstellen an den Universitäten sowie die Gründung eines informellen österreichischen Netzwerkes eben dieser Stellen.
„Neben dem bereits bestehenden ständigen Austausch mit sämtlichen Hochschulpartnern kann ein gezielter Erfahrungsaustausch der einzelnen Stellen sicher dazu
beitragen, weitere Verbesserungen für
Studierende und Lehrende in ihrem Studienalltag zu erreichen“, so Töchterle.
Karl Heinz Töchterle: Begrüßt
die Vernetzung der
Ombudsstellen
7
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Ombudsstelle für Studierende gegen
Mobilitätsbeschränkungen
Parlamentskorrespondenz Nr. 35 vom
Ombudsstelle für klare Regeln bei
Wechsel von Studium und Studienort
25.01.2016
Aus den Erfahrungen des Berichtsjahres leitet
die Ombudsstelle einige konkret Vorschläge
für den Gesetzgeber ab. So gibt es immer wieder Probleme mit von Hochschule zu Hochschule verschiedenen Aufnahmeverfahren.
Wien (PK) – Einschränkung in der Wahl von
Studienort und Studienfach sieht die Ombudsstelle für Studierende immer wieder an
den österreichischen Hochschulen. Zu den
häufigsten Anliegen, die von Studierenden,
die im akademischen Jahr 2014/15 an die
Stelle herangetragen wurden, gehörten Probleme bei der Zulassung zum Studium. Die
Ombudsstelle versucht, Einzelfälle in Zusammenarbeit mit den Hochschulen zu lösen, setzt sich aber auch für grundsätzliche
Änderungen ein, um Probleme künftig zu
vermeiden. Der Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle enthält dementsprechend neben einer Übersicht über die wichtigsten Anliegen,
die sie im Berichtsjahr zu behandeln hatte,
auch konkrete Vorschläge an die Hochschulen wie an den Gesetzgeber, wie das studentische Leben erleichtert werden könnte.
Derzeit müssen StudentInnen, die an eine andere Uni wechseln, im Regelfall Aufnahmeverfahren inklusive allfälliger Aufnahmetests
erneut durchführen. Die Ombudsstelle regt
daher an, dass bestandene einschlägige Aufnahmeverfahren bei einem Studienort-Wechsel an anderen Standorten anerkannt werden
und nicht zu wiederholen sind.
Im
zin
ten
die
für
In 506 Fällen wandten sich Studierende im
Studienjahr 2014/15 mit ihren Anliegen an
die Ombudsstelle. An erster Stelle standen
dabei mit 83 Anfragen an die Ombudsstelle
Fragen der Zulassung zum Studium. 55 StudentInnen hatten Probleme bei der Bezahlung der Studiengebühr, in 40 Fällen ging
es um negative Leistungsbeurteilungen und
in 30 um Probleme bei der Anrechnung von
Prüfungsleistungen. Die meisten Anliegen
mit 163 Beschwerden gab es an der größten
Universität des Landes, an der Uni Wien. An
der Uni Graz gab es mit 23 Beschwerden die
zweitmeisten Anliegen, gefolgt von der Wirtschaftsuni Wien, an der sich 17 Studenten an
die Ombudsstelle für Studierende wandten.
Falle des Studiums der Zahnmedian den Medizinischen UniversitäGraz, Wien und Innsbruck empfiehlt
Ombudsstelle, einheitliche Regelungen
QuereinsteigerInnen in das Studium.
Eine weitere Empfehlung lautet, dass Studierende bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung auch einen Prüfer mit facheinschlägigen Kenntnissen von einer anderen
Universität wählen können sollen. Derzeit
können sie sich nur eine Prüfer/ eine Prüferin der eigenen Universität aussuchen.
Vorgeschlagen wird auch, dass die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) nicht mehr von Dienstag bis
Donnerstag, sondern von Mittwoch bis Freitag
durchgeführt werden. Damit könnten mehr
berufsbegleitend Studierende an Fachhochschulen teilnehmen, meint die Ombudsstelle.
2015 erfolgte auch mit einer Novelle des
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes
2011 eine wesentliche gesetzliche Änderung.
Der Handlungsspielraum der 2012 eingerichteten Ombudsstelle wurde dadurch erweitert, dass der Stelle die Möglichkeit eingeräumt wurde, bei der Behandlung von
Anliegen auch von sich aus tätig zu werden.
Zudem wurde ihre Verschwiegenheitspflicht
an jene der Volksanwaltschaft angeglichen.
Tätigkeitsbericht 2014/15 im Netz
http://www.hochschulombudsmann.at/
wp-content/uploads/2016/01/Taeitigkeitsbericht-2014-15_Stand-25.1.2015.pdf
Damit ist für die Ombudsstelle eine umfassendere
Berichtlegung
als
bisher
möglich. Dabei gelte es jedoch, die Balance zwischen Vertraulichkeit und Transparenz zu wahren, heißt es im Bericht.
Reaktionen auf den Bericht können direkt an
[email protected] geschickt werden.
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
9
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Interview mit Frau Mag.a Andrea Kuntzl,
SPÖ-Wissenschaftssprecherin
• Hatten Sie bisher bereits Kontakte mit
der Ombudsstelle für Studierende?
Einzelfälle, die oft auch eine größere Gruppe
betreffen können, die im Prozess des Systems
nicht bedacht wurden oder werden konnten.
Die Studierenden Ombudsstelle ist eine sehr
wichtige Institution einerseits für die Studierenden mit ihren Anliegen als, andererseits
genauso für uns in der Gesetzgebung. Durch
den regelmäßigen Austausch und Kontakt
mit den MitarbeiterInnen der Stelle als auch
durch die Berichte ist es uns möglich, einen
Einblick in Problemstellungen aus dem Alltag der Universitäten zu bekommen, den wir
sonst vielleicht nur durch Einzelschicksale
bekommen und oft sich somit die Dimension
der Problemstellung nicht einschätzen lässt.
Der Kontakt im Parlament, bei den fachlich sehr spannenden Tagungen, organisiert durch die Ombudsstelle, und der informelle Austausch sind hier entscheidend,
um schnell und richtig reagieren zu können.
Ich sehe es als eine absolute Stärke und wichtige Unterstützung für den Gesetzgeber somit
der Realität des Hochschulalltages gerecht
werden zu können, um nicht ein System per
se zu erhalten, als viel mehr allen Beteiligten Rahmenbedingungen zur Verfügung zu
stellen, die einem zukunftsorientierten weltoffenen Hochschulwesen entsprechen. Eine
Schwäche, die wir alle in den letzten Jahren
bemerkt und evaluiert haben , und nun zum
Glück behoben , war die Nicht-Möglichkeit
der Ombudsstelle auch von sich aus tätig zu
werden, wenn diese Missstände entdeckt hat.
Ich glaube mit dem neuen Auftrag wird in Zukunft dafür Sorge getragen werden, Lösungen noch schneller herbeiführen zu können.
• Wie sehen Sie die Rolle der Ombudsstelle?
• Die Ombudsstelle hat aufgrund der
Gesetzesnovelle
zum
HochschulQualitätssicherungsgesetz 2011 Kompetenzerweiterungen erfahren: Wie
soll dabei die Kommunikation mit den
Anspruchsgruppen erfolgen, welche
Chancen resultieren aus dieser Kompetenzerweiterung, welche Risiken?
Für mich ist klar, dass die Ombudsstelle als
eine Art Vermittler-Position und Anwaltschaft
für die Problemstellungen sowohl der Studierenden, als auch für alle anderen im Universitätsfeld tätigen Personen ist. Gerade in der
Kooperation mit der Österreichischen Hochschüler_Innenschaft gelingt es so sehr oft, an
verschiedenen Stellen tätig zu werden und
gemeinsam eine schnelle Lösung zu erlangen.
Ich denke, dass gerade in Zukunft die Studierenden Ombudsstelle ihren Bekanntheitsgrad
erhöhen wird, wenn nun durch die Gesetzesanpassung, die Stelle auch von sich aus tätig
werden kann, wenn Missstände vorhanden sind.
Kommunikation im Rahmen der Arbeit der
Ombudsstelle ist entscheidend, vor allem
wenn es darum geht, zwischen der Person mit
dem Anliegen und der Institution zu vermitteln. Oft werden dabei informelle Gespräche
und Telefonate um Problemstellungen zeitnah
lösen zu können unumgänglich sein. Wichtig
erachte ich jedoch auch, dass die gute Tradition der Tätigkeitsberichte um einen Gesamtüberblick über die Entwicklungen im letzten
Jahr, vor allem auch für die Gesetzgebung,
weitergeführt wird und somit ein wirklicher
Monitoringprozess der Gesetze vollzogen wird.
•
Wie
bewerten
Sie
die
Kernleistungen
(Ombuds-,
Informationsund
Servicetätigkeiten)?
Was sind die Ziele der OS aus Ihrer Sicht?
Welche Stärken hat sie, welche Schwächen
orten Sie?
Ich sehe keine Risiken im Hinblick der Novellierung der Kompetenzerweiterung, ansonsten wäre sie ja auch nicht durchgeführt worden. Dennoch glaube ich, das eine
enge Kooperation mit der ÖH oder auch BetriebsrätInnen und Rektoraten der Hochschulen nur von Vorteil für alle Beteiligten
sein kann. Ganz klassische Anliegen bei denen die Ombudsstelle tätig werden sollte,
sind meiner Meinung nach, wenn erkannt
wird, dass es sich nicht um ein Einzelanliegen, zum Beispiel einer Studierenden bei Aner
Wie bereits erwähnt liegt die Stärke der Ombudsstelle vor allem in vermittelnden Charakter als zentrale Schnittstelle zwischen Hochschulen, Studierenden, MitarbeiterInnen und
Gesetzgebung. Keine andere Institution hat
die Möglichkeit die persönlichen Anliegen von
Studierenden aus Systemsicht zu sammeln,
zu verstehen und tätig zu werden. Die Rahmenbedingungen können noch so gut sein,
doch bedarf es oft das Erkennen von Missständen und den Vorschlag von Lösungen für
10
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
kennung von Prüfungen im Studium oder
Problemen beim Wechsel in ein anderes Studienfach, handelt, als viel mehr um ein systemisch immanentes Problem. Hier muss die
Ombudsstelle von sich aus tätig werden
können um pro-aktiv eine Lösung zu finden, bevor noch mehr Studierende an einem Studienfortschritt behindert werden.
ist eine direkte Information und Schilderung
an der Stelle, die ihn beheben könnte mit Sicherheit von Nöten. Da wir ein Land mit vielen
Universitäts- und Fachhochschulstandorten
sind, ist einen zentral organisierte Information,
die Fallbeispiele aus den einzelnen Institutionen sammelt und koordiniert, sicher hilfreich.
• Zur Weiterentwicklung der Kernleistungen soll es einen Beirat geben.
Zentrale Themen sind die namentliche Veröffentlichung der institutionsbezogenen Anliegen im
Tätigkeitsbericht und die
Veröffentlichung
von
Empfehlungen
an
Organe
und
Gesetzgeber.
Was halten Sie davon?
• Durch die Novelle 2015 wird auch die
Verschwiegenheitspflicht an die Regelungen der Volksanwaltschaft angeglichen. Diese Kompetenzerweiterung bedeutet, dass
Hochschulen
namentlich
spätestens beim jährlichen
Tätigkeitsbericht
genannt
werden
können.
Welche
Chancen
und
Risiken resultieren aus dieser
Kompetenzerweiterung?
Die Verschwiegenheitspflicht hat
Vor- und Nachteile. Wo sich durch
eine Nicht-Nennung der Institution keine Lösung erwarten lässt
und eine gewisse Art von Öffentlichkeit einen Fortschritt erwirken
würde, finde ich eine womöglich
schnellere Kommunikation und
Veröffentlichung auch auf anderem Wege als in einem jährlichen Tätigkeitsbericht sinnvoll.
Andrea Kuntzl: „Ich wünsche mir, dass die sehr gute
Kooperation mit dem Gesetzgeber auch in Zukunft weiter
geführt wird.“
Gerade mit einem neuen Profil und der Kompetenzerweiterung halte ich die Beratung
durch einen Beirat als eine gut
durchdachte
Entscheidung,
da es sich hier, wie bereits erwähnt, sehr oft um personenbezogene Daten handelt und
Datenschutz gerade in der
modernen Zeit der digitalen
Information sehr wichtig ist.
Die
Kompetezerweiterung
ist
jedoch
auch
dazu
eingeführt
worden,
dass sehr viele Anliegen
transparenter sind und auch eine gewisse
Öffentlichkeit
dafür
geschaffen
werden kann. Ich glaube die Ombudsstelle steht sogar in der Pflicht dem Gesetzgeber einen wirklich Einblick zu geben und
somit
auch
Empfehlungen
auszusprechen. Schließlich leben wir ein einer parlamentarischen Demokratie in der Lösungen nicht zuletzt durch Beratung und
Feedback entstehen sollen und müssen.
Ob
laufende
Korrespondenz
vor Abschluss des Anliegens zu veröffentlichen sich positiv auf die Vermittlungsposition auswirkt, meine ich in den meisten
Fällen zu bezweifeln, bin mir aber sicher,
dass die langjährige Erfahrung und der geschulte Umgang mit heiklen, oft personenbezogenen Daten, durch die MitarbeiterInnen der Ombudsstelle mit sehr viel Bedacht
betrieben wurde und auch weiterhin wird.
• Welche Leistungen soll die Ombudsstelle
vermehrt anbieten?
• Bei welchen Themen und Leistungen
kann eine dezentrale Ombudsstelle
bzw. ombudsmannähnliche Stelle vom
Know-how der zentralen Ombudsstelle profitieren (und umgekehrt)?
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass Tagungen
und Fachinformationen durch die Ombudsstelle bis jetzt immer sehr hilfreich waren und
freue mich weiterhin über sehr wichtigen Input
und vor allem Feedback aus der umgesetzten
Realität der Gesetze, die wir dafür entwickeln.
Eine direkte Vor-Ort-Lösung der Probleme ist meist sehr viel leichter, denn die
Stelle, die vermittelt, kennt die Akteure,
was natürlich eine andere Gesprächsbasis schafft. Dennoch ist der Faktor der Erfahrung aus anderen Fallbeispielen zu
lernen, gerade bei systemimmanenten Problemstellungen, nicht zu unterschätzen.
Dezentrale Ombudsstellen
haben mehr
• In welchen Bereichen ist eine Intensivierung der Kommunikation mit der
Ombudsstelle wünschenswert?
Wenn ein Systemmangel erkannt wird, der im
Alltag des Hochschullebens Probleme bereitet,
11
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Petra Steger: „Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Kompetenzen der Ombudsstelle
erweitert werden“
Einfluss und Möglichkeiten bei direkter
Vermittlung, zentrale und österreichweite tätige Institutionen schöpfen aus einem ganz
anderen Wissenstand. Umgekehrt müssen
diese Erfahrungen vor Ort jedoch auch zusammengetragen und analysiert werden.
Der Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für
Studierende 2014 / 15 ist der erste seit der
Novelle 2015 zum Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011. Diese Novelle geht
auf zwei verschiedene Anträge von Nationalratsabgeordneten mehrerer Parteien
zurück, auf den Antrag 598/A der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und
Kollegen vom 2. September 2014 sowie auf
den Antrag 923/A der Abgeordneten Univ.Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea
Kuntzl, Petra Steger, Rouven Ertlschweiger,
MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und
Kollegen vom 25. Februar 2015. Mit besagter Novelle ist die Verschwiegenheitspflicht
der Ombudsstelle jener der Volksanwaltschaft angeglichen worden. Zudem kann
die Ombudsstelle von sich aus bei der Behandlung von Anliegen tätig werden. Nachfolgend Auszüge aus dem Debattenbeitrag
von Frau Abgeordneter Petra Steger (FPÖ) im
Plenum des Nationalrates am 26. März 2015
• Welche Rolle soll die Ombudsstelle in
Zukunft wahrnehmen?
Die Zukunft der Ombudsstelle sehe ich ganz
klar weiterhin in der vermittelnden Position zwischen den einzelnen Studierenden
und den Institutionen, in der Kooperation
und mit den gesetzlichen Interessenvertretungen der am Hochschulraum Beteiligten.
Mit der Kompetenzerweiterung kommt neben dem schon jetzt stattfindenden jährlichen Bericht an die Gesetzgebung, auch
die Verpflichtung zur Schaffung von Öffentlichkeit bei Problemstellungen dazu.
Dass die Ombudsstelle nun sozusagen ein Initiativrecht besitzt und auch darüber informieren kann, wo die Missstände liegen, erachte ich als sehr wichtig und eine sehr große
Aufgabe für das kommenden Berichtsjahr.
Außerdem wünsche ich mir, dass die sehr
gute Kooperation mit dem Gesetzgeber auch in Zukunft weitergeführt wird.
„Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! ...
Ich spreche zum Antrag betreffend Ombudsstelle für Studierende. Jedes Semester stehen
Studenten vor neuen Schwierigkeiten und
Problemen – Problemen, die ihr Studium betreffen, wie Organisation, Professoren und
vieles mehr. Zum Beispiel: Prüfungen werden
nicht anerkannt werden, Prüfungen werden
aberkannt, Zwangsstudienplanänderungen,
es gibt keinen Platz in einer Pflichtübung oder
überhaupt keinen Studienplatz, und, und,
und. – Es gibt unzählige solcher Hindernisse,
allen gemein ist jedoch, dass sich die Studenten gegenüber den Universitäten und den Professoren immer in der schwächeren Position
befinden. Die Studenten haben oft leider keine
Möglichkeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Genau deswegen ist die Studierenden-Ombudsstelle so wichtig. Sie ist eine Anlaufstelle für Studenten, eine Stelle, die sich dieser
Probleme annimmt und versucht, sie durch
Gespräche mit dem Rektorat, mit den Instituten, mit Professoren, mit anderen Studenten oder auch mit der Politik zu lösen.
Das Problem bisher war nur, dass die Ombudsstelle teilweise zu wenige gesetzliche
Kompetenzen hatte, um in manchen Fällen
wirklich effektiv sein zu können. Genau das
12
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Wissenschaftsausschuss
soll jetzt mit diesem Antrag zum HochschulQualitätssicherungsgesetz geändert werden.
...
Es freut mich sehr, dass meine Ideen von
dem ursprünglichen Antrag – ich habe ja
bereits im August 2014 zu dem Thema, zur
Ombudsstelle, einen Antrag eingebracht
– aufgegriffen wurden und jetzt ein gemeinsamer Antrag daraus geworden ist.
Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Kompetenzen der Ombudsstelle erweitert werden und
damit der Ombudsstelle die Möglichkeit gegeben wird, den Studenten noch besser zu helfen.
Im Wissenschaftsausschuss werden alle Gesetzesvorlagen und Anträge, die sich auf die
Hochschulpolitik beziehen, behandelt. Das
umfasst Universitäten und Fachhochschulen,
Personal und Studierende, Lehre und Forschung, Zugang, Qualität und Finanzierung.
Oft wird im Ausschuss über Abkommen über
wissenschaftliche Zusammenarbeit beraten.
Auch Tierversuche fallen in die Zuständigkeit des Wissenschaftsausschusses. Seine Beratungen finden zweimal im Halbjahr statt.
Worum geht es genau? – Dieser Antrag bewirkt
genau zwei wichtige Veränderungen. Erstens:
Die Ombudsstelle kann in Zukunft auch auf
eigene Wahrnehmung hin tätig werden. Bis
jetzt konnte sie nur aktiv werden, wenn ein
Student mit einem konkreten Missstand zum
Ombudsmann hingegangen ist und ihn darum gebeten hat. Das Problem war jedoch,
dass das viele Studenten nicht getan haben.
Informationen über den Ausschuss, Sitzungstermine, Tagungsordnungspunkte und Ergebnisse sind unter dem Punkt „Parlament aktiv
– Ausschüsse – Wissenschaftsausschuss“ zu
finden. Die Namen der Mitglieder, Kurzbiographien sowie Kontaktdetails auf der Homepage des Parlaments unter dem Punkt „Wer
ist wer?“: www.parlinkom.gv.at
Obmann:
Dr. Andreas F. Karlsböck
Obmannstellvertreter:
Mag. Andrea Kuntzl, Sigrid Maurer, Dr. Karlheinz Töchterle
Warum? – Weil sie einerseits vielleicht nicht
wussten, dass es die Ombudsstelle gibt. Vielleicht hatten sie gewisse Hemmungen, oder
vielleicht haben sie gedacht, dass es eigentlich
nicht viel bringt und dass es zu keiner Lösung
kommt.
Mitglieder (Stand 5. Februar 2016):
Da wären wir schon bei der zweiten wichtigen Änderung, nämlich bei der Verschwiegenheitspflicht. Natürlich ist es wichtig, dass
der Ombudsmann zur Verschwiegenheit
verpflichtet ist, besonders dann, wenn es um
personenbezogene Daten von Studenten geht,
und natürlich auch besonders dann, wenn es
der Student wünscht.
SPÖ: Buchmayr Harry
(8) Cap Josef, Dr.
Grossmann Elisabeth, Mag.
Hakel Elisabeth
Kucharowits Katharina
Kucher Philip
Kuntzl Andrea, Mag.
Mayer Elmar
Das Problem bisher war nur, dass die bis jetzt
gültige Verschwiegenheitspflicht viel zu streng
war. Das hat dazu geführt, dass die Ombudsstelle nicht einmal irgendwie berichten oder
bekannt machen konnte, an welchen Universitäten es welche Missstände gibt und wie diese konkrete Universität reagiert hat, als man
sie darauf angesprochen hat.
ÖVP: El Habbassi Asdin, BA
(8) Ertlschweiger Rouven, MSc
Himmelbauer Eva-Maria, BSc
Hofinger Manfred, Ing.
Jank Brigitte
Karl Beatrix, Mag. Dr.
Ofenauer Friedrich, Mag.
Töchterle Karlheinz, Dr.
Wir wollen erreichen, dass die Ombudsstelle genau das tun kann, genau das bekannt
machen kann. Mit diesem Antrag sind solche
Universitäten nicht mehr von der Verschwiegenheitspflicht umfasst und können eben öffentlich bekannt gemacht werden. Das gibt
der Ombudsstelle teilweise erst die notwendige Effektivität, um gegen Ungerechtigkeiten
vorzugehen, denn keine Universität der Welt
möchte irgendwie veröffentlicht wissen, was
alles falsch läuft, oder am Ende einen schlechten Ruf haben....“
FPÖ: Deimek Gerhard, Dipl.-Ing.
(6) Karlsböck Andreas F., Dr.
Kassegger Axel, MMMag. Dr.
Lintl Jessi, Dr.
Riemer Josef A.
Steger Petra
13
GRÜNE:
(4) Lichtenecker Ruperta, Dr.
Maurer Sigrid
Walser Harald, Dr.
Zinggl Wolfgang, Mag. Dr.
NEOS : Gamon Claudia Angela, MSc
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Neue Ombudsstelle zur
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der FH des BFI
Wien
enger Abstimmung mit der Servicestelle
„Qualitäts- und Studiengangsentwicklung“
wahrgenommen.
Kontakt und Terminvereinbarung:
Mag. Eva Vogt
Email: [email protected]
Telefon: +43 1 333 40 77 – 348
http://www.technikum-wien.at/studieninformationen/infos-zum-studium/ombudsstellestudienrecht/
Neue Ombudsstelle
Studienrecht an der Fachhochschule Technikum Wien
Die „Ombudsstelle Studienrecht“ ist für
die Beratung und Vermittlung in studienrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Die
Angehörigen
(AssistentInnen,
Lehrende,
Studierende,
StudierendenvertreterInnen,
StudiengangsleiterInnen…) der FH können
sich in Problem- und Konfliktfällen studienrechtlicher Art an die Ombudsstelle wenden.
http://www.fh-vie.ac.at/Die-FH/Ombudsstelle-Sicherung-wissenschaftlicher-Praxis/NeueOmbudsstelle-zur-Sicherung-guter-wissenschaftlicher-Praxis-an-der-FH-des-BFI-Wien
Die Ombudsstelle befasst sich nicht mit
allgemeiner Hilfe und Beratung in Fragen des studentischen Lebens (z.B. Unterstützungen, Förderungen, Wohnung…)
und nicht mit Fragen, die die Gleichstellungsproblematik betreffen (vgl. Gender
/ Diversity-Verantwortliche der FHTW).
Die FH des BFI Wien ist seit 2012 Mitglied der
Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) und hat sich damit verpflichtet, gravierende Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens an
die Agentur zu melden und die wissenschaftliche Qualitätskontrolle weiter zu entwickeln.
Mit der Gründung der neuen Ombudsstelle
zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die erste dieser Art im Fachhochschulsektor, setzt die FH des BFI Wien einen weiteren Schritt in Richtung Qualitätsführerschaft.
Die Ombudsstelle ist Ansprechpartner für
wissenschaftliches Fehlverhalten sowohl
von Studierenden als auch dem hauptberuflichen Lehr- und Forschungspersonals.
Die Ombudsstelle agiert unparteiisch und
hat im Wesentlichen die Aufgabe der Konfliktprävention
(Information,
Beratung)
und Konfliktlösung (Vermittlung). Sie versucht, Konflikte auf Studiengangsebene
durch
geeignete
Kommunikationsmaßnahmen zu lösen, bevor der Instanzenzug
gem. FHStG in Anspruch genommen wird.
Falls das nicht gelingt, unterstützt die Ombudsstelle das Rektorat bzw. FH-Kollegium
beim Management von Beschwerden gegen
Entscheidungen der Studiengangsleitung.
Die Ombudsstelle setzt sich aus den Mitgliedern des Qualitätszirkels Forschung und Entwicklung (F&E) unter der Führung der Kollegiumsleitung zusammen. Die Ombudsstelle für
wissenschaftliches Fehlverhalten tagt anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich.
Die Aufgaben der Ombudsstelle sind:
Information und Beratung der Angehörigen der
FHTW in studienrechtlichen Angelegenheiten
[email protected]
••
••
••
••
Kommunikation mit beteiligten Personen
in konkreten, sich abzeichnenden Konfliktfällen
Management von Beschwerden im Sinne
des § 10 Abs. 3 Z 1 FHStG idgF (Beschwerden gegen die Entscheidung der Studiengangsleitung)
Abstimmung und Austausch mit der HTW
in studienrechtlichen Angelegenheiten
Dokumentation einzelner Fälle und Weiterentwicklung des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen / Prüfungsordnung im Rahmen der „AG Studienrecht“
des FH-Kollegiums
Neue Ombudsstelle für Studierende an der Medizinischen
Universität Wien
noch nicht netzpräsent
Die Aufgaben der Ombudsstelle werden in
14
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Herausgeber:
FH.-Prof. Mag. Dr. Werner Hauser
Mag. Dr. Christian Schweighofer
Ständige Redaktion:
Mag. Markus Grimberger
FH.-Prof. Mag. Dr. Erich Hauer
RA MMag. Dr. Stefan Huber, LL.M.
MR Dr. Heinz Kasparovsky
Dr. Elvira Mutschmann-Sanchez
MMag. Dr. Christoph Pasrucker
___________________________________________________________________________________________________________
Werner Hauser | Christian Schweighofer (Hg.)
Neue@Hochschulzeitung | N@HZ
Die N@HZ erscheint viermal jährlich mit brisanten Fachbeiträgen, Hochschulrechtlichen Entscheidungen sowie einer Darstellung von aktuellen Normen und Literatur.
Wesentliche einschlägige hochschulpolitische Themen werden diskutiert, wodurch der Dialog
zwischen einschlägiger Rechtslehre und Praxis vorangetrieben wird.
Mit jeder Ausgabe der N@HZ wird allen mit (Rechts-)Fragen des gesamten österreichischen
Hochschulwesens befassten Personen (Studierende, wissenschaftliches Personal, Verwaltungspersonal, Leitungsverantwortliche) aktuelle und pointierte facheinschlägige Hinweise geboten.
Die Fachbeiträge des Hefts 2 |2016:
• Wilma Hauser| Werner Hauser, Grundlegende Inhalte des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen
• Sebastian Pribas, Zur Verwendung der „Ministerreserve“ gemäß § 12 Abs 5 UG – eine kritische Betrachtung einer Entwicklung
• Christian Schweighofer, Kollektive Rechtsgestaltung im Fachhochschul-Sektor. Teil I
___________________________________________________________________________________________________________
ISBN 2306-6059, pdf-Datei
Jahres-Abo-Preis € 58,-.
Nach Bezahlung des Jahresabonnements wird per E-Mail ein Code zugesandt, der ermöglicht, sowohl den
laufenden Jahrgang als auch alle bisher erschienenen Jahrgänge unbeschränkt zu nutzen.
Bestellungen oder weitere Informationen unter www.nwv.at oder [email protected]
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Ombudsstellen
und ähnliche Einrichtungen
an österreichischen Universitäten
und Hochschulen
SALZbuRG
Stand: Mai 2016
Paris-Lodron Universität Salzburg
Kommission zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis
INNSbRuCK
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Ombudsbeauftrage an der Fakultät
für Bildungswissenschaften
DoRNbIRN
FH Vorarlberg
Beschwerdekommission
des FH-Kollegiums
Medizinische Universität Innsbruck
Kommission zur Wahrung der guten
wissenschaftlichen Praxis
Allgemeine Informationen:
www.bmwfw.gv.at
www.bmbf.gv.at
www.hochschulombudsmann.at
www.hochschulombudsfrau.at
Seekirchen
KLAGENfuRT
Universitäten, Medizinische Universitäten, Universitäten der Künste:
www.bmwfw.gv.at
Privatuniversitäten:
www.privatuniversitaeten.at
Fachhochschulen:
www.fhk.ac.at
Pädagogische Hochschulen:
www.paedagogischehochschulen.at
16
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Ombudsstelle für Studierende
Ombudsstelle zur Sicherung der
guten wissenschaftlicher Praxis
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
LINZ
Johannes Kepler Universität Linz
Ombudsstelle für gute
wissenschaftliche Praxis
WIEN
Universität Wien
Ombudsstelle für internationale
Programm-Studierende
Ombudsstelle zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis
ST.PÖLTEN
Anton Bruckner Privatuniversität
für Musik, Schauspiel und Tanz
Ombudsstelle für Studierende
FH St. Pölten
Beschwerdekommission
des FH-Kollegiums
Wirtschaftsuniversität Wien
Ombudsstelle für Studierende
Medizinische Universität Wien
Ombudsstelle für Studierende
Technische Universität Wien
Plagiatsprüfung an den Fakultäten
Krems
Universität für Bodenkultur Wien
Ombudsstelle zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis
Veterinärmedizinische Universität Wien
Ombudsstelle für die Einhaltung der
guten wissenschaftlichen Praxis
FH Wien-Studiengänge der WKW
Ombudsstelle für Studierende
FH des bfi Wien
Ombudsstelle zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis
FH Campus Wien
Stelle für Gleichbehandlungsfragen
FH Technikum Wien
Ombudsstelle Studienrecht
oberschützen
EISENSTADT
FH Burgenland
Arbeitsausschuss für
Gleichbehandlung und Beschwerde
GRAZ
Medizinische Universität Graz
Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung
Ombudsperson Doktoratsstudium
Technische Universität Graz
Ombudsstelle für Studierende
Commission for Scientific Integrity and Ethics
Karl-Franzens Universität Graz
Büro des Studiendirektors
Beschwerdekommission für Fälle vermuteten
wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Vertrauensperson zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis
CAMPUS 02 Fachhochschule der Wirtschaft
Beschwerdeausschuss des FH-Kollegiums
Psychologische Beratung für Studierende
17
Bundesweit tätige
einrichtungen:
Ombudsstelle für Studierende im
Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft, Wien
Ombudsstelle in der Nationalagentur
Lebenslanges Lernen, Wien
Österreichische Agentur für
wissenschaftliche Integrität, Wien
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Aus dem Tätigkeitsbericht 2014/15:
Anliegen zu Studien- / Studierendenbeiträgen
an öffentlichen Universitäten
In ihren jährlichen Tätigkeitsberichten veröffentlicht die Ombudsstelle für Studierende studentische Anliegen sowie Empfehlungen respektive Vorschläge an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen
und an den Gesetzgeber. 2014/15 war dabei ein Schwerpunkt der Zahlungsverlauf für Studien- / Studierendenbeiträge an öffentlichen Universitäten und allfällige Konsequenzen bei Nichterfüllung der Vorschriften.
Anliegenbeschreibung
Empfehlung
Entrichtung der Studien- / Studierendenbeiträge an einer öffentlichen Universität (inner/
außerhalb der offiziellen Nachfrist)
Zu nicht zeitgerechter, nicht beitragskonformer oder nicht eingelangter Überweisung von
Studien / Studierendenbeiträgen an öffentlichen Universitäten
•Zahlen 2015-00033, 2015-00220, 2015-00238)
•[§§ 61, 62 und 91 UG 2002 idgF]
[§ 62 Abs. 1-4, UG 2002]
Sachverhalt
Mehrere Studierende einer öffentlichen Universität wandten sich im Zusammenhang mit
der Entrichtung von Studien- und / oder Studierendenbeiträgen aus verschiedenen Gründen an die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft dieser Universität sowie teilweise
auch an die Ombudsstelle für Studierende. Die
Betroffenen hatten entweder zu wenig, zu
spät oder gar keine Studien- respektive Studierendenbeiträge entrichtet und waren vom
Ausschluss aus den jeweiligen auslaufenden Curricula (im Diplomstudium) bedroht.
Die gängige Alltagspraxis zeigt, dass Fortsetzungsmeldungen an öffentlichen Universitäten
nicht aktiv von der oder dem Studierenden getätigt werden (wobei gesetzlich auch nicht normiert ist, wem gegenüber und wie diese Fortsetzungsmeldungen zu tätigen sind), sondern auf
der Vorschreibung des jeweiligen Studien- und
Studierenden- oder nur des Studierendenbeitrages für das jeweilige folgende Semester durch
die Universität und die fristgerechte Begleichung des erforderlichen Betrages durch den
Studierenden oder die Studierende beruhen.
Aus etlichen Anlassfällen bei der Ombudsstelle ist ersichtlich, dass bei Nicht- und / oder
Fehleinzahlungen die nachfolgenden Wiederholungs-Aufforderungen teilweise automationsunterstützt ohne individuelle Namensnennung und ohne Zustellüberprüfung erfolgen
und dadurch mitunter Fristen von Studierenden NICHT notwendigerweise ausschließlich
selbstverschuldet von diesen versäumt werden.
Maßnahme seitens der Ombudsstelle
DieOmbudsstelle für Studierende wandte sich in
einem gemeinsamen Schreiben mit der Universitätsvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft dieser Universität an das vor Ort dafür zuständige Organ und
referenzierte die drohenden Nichterwirkungen von Fortsetzungsmeldungen und Verluste
von Curricula aufgrund der Fehleinzahlungen
oder Nicht-Einzahlungen der Betroffenen. Es
wurde ersucht, aufgrund der damit einhergehenden unverhältnismäßigen Konsequenzen die Individual-Situationen zu überprüfen.
Konkrete dokumentierbare Anliegen von Studienwerberinnen und Studienwerbern bei der Erstzulassung bzw. bei Studierenden bei der Fortsetzungsmeldung zu nicht bzw. nicht korrekt
einbezahlten oder nicht zeitgerecht eingelangten Studien- und Studierendenbeiträgen sollten
vom für Zulassungen zuständigen Organ, in
Fällen lediglich nichteingezahlter Studierendenbeiträge mit der jeweiligen Hochschülerinnen-und Hochschülerschaft, überprüft werden.
Teilweise Lösung möglich
Die jeweiligen Situationen der von der Ombudsstelle für Studierende und der Österreichischen
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft personenbezogen
bekanntgemachten Anliegen
sind von der Universität überprüft und im Sinne
der Betroffenen geregelt worden. In einem Fall,
zu dem es im Vorfeld zur Befassung der Ombudsstelle und der ÖH von einer rechtsfreundlichen Vertretung Eventualanträge im Gegenstande gegeben hatte, sind nach formalrechtlicher
Abweisung resp. Zurückweisung durch die Universität auch die Volksanwaltschaft, der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen sowie der
Senat der Universität mitbefasst worden. Dieser
Fall war zu Redaktionsschluss noch anhängig.
Die
Einzelentscheidungen
über
spezielle Tatbestände sollten beim für die Zulassung
zuständigen
Organ
liegen.
Es wird daher den zuständigen Organen vorgeschlagen, besondere Fälle mit allfälligen unverhältnismäßig negativen Konsequenzen (z.B.
Umstellung in ein neues Curriculum kurz vor
Studienabschluss) entsprechend zu beurteilen.
18
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Zahlungsgrafik
Zahlungsverlauf
studierende – öffentliche universitäten
Zulassungsüberprüfung,
Aufnahmeverfahren etc.
erfolgreich abgeschlossen
amtswegige
Abmeldung vom
Studium: nicht
zugelassen / nicht
fortgesetzt gemeldet
Fortsetzungsmeldung an BRZ:
zugelassen /
fortgesetzt gemeldet
Vorschreibung durch
Universitäten über BRZ
18,70
18,20
ENdE dER NACHFRIST
18,70
18,70
18,20
Informationsübernahme
durch Universitäten
Studierende
zahlen auf Universitäts-Konten ein
ST
FRI
CH
A
E
N
T
EIN
EM SFRIS
G
L
G
AL SUN
LAS
ZU
18,70
18,70
Zahlungserinnerung(en) durch
Universitäten
18,20
Zahlungserinnerung(en) durch
Universitäten
BRZ meldet an
Universitäten, dass
Zahlungen ok sind
BRZ meldet an Universitäten, dass Zahlungen
nicht ok sind
19
Zahlungsinformationen von den Banken
an das BRZ
18,20
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Konfliktmanagement und Qualitätssicherung durch
Ombudsstellen an österreichischen Hochschulen:
Erfahrungsberichte und Zukunftsperspektiven
Tagung in Klagenfurt am 2. Juni 2016
In der alltäglichen Routine des Hochschulbetriebes verläuft erfahrungsgemäß nicht immer alles reibungslos.
Im hochschulischen Informations- und Beziehungsmanagement können nicht für alle Individualanliegen sämtliche rechtlichen oder sonstigen operativen Regelungen vorab definiert und festgelegt werden. Daher gibt es immer mehr
außerhierarchische und niedrigschwellig erreichbare Stellen, die hier vermittelnd auftreten.
Bereits vor mehr als 30 Jahren wurde in Spanien auf Eigeninitiative der Universität Leon (Provinz Kastilien und Leon) die allererste hochschulische Ombudsstelle in Europa eingerichtet. Heutzutage gibt es derartige Institutionen bereits in mehr als 20 europäischen Ländern.
In Österreich bestehen derartige Einrichtungen derzeit an 16 Universitäten und Hochschulen,
entweder für Studierende, für Studienrecht oder zur Wahrung bzw. Sicherung guter wissenschaftlicher
Praxis
(http://www.hochschulombudsmann.at/ombudsstellen-in-osterreich/).
Ombudsstellen
sowohl
für
Studierende
als
auch
für
Wissenschaftlerinnen
und
Wissenschaftler
werden
immer
bedeutender,
da
bereits
in
der
Europäischen
Charta
für
Forscher
2005
für
Beschwerdeprozesse
ausdrücklich ombudsmann-ähnliche Personen bzw. Einrichtungen gefordert wurden (http://ec.europa.eu/euraxess/index.cfm/rights/europeanCharter). Die Charta und
ihre Ziele sind mittlerweile auch in die Leistungsvereinbarungen des Wissenschaftsministeriums mit den öffentlichen Universitäten als wesentliches Element eingegangen.
Die gemeinsame Veranstaltung der Hauptkooperationspartner Alpen-Adria-Universität Klagenfurt,
der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität, der Österreichischen UniversitätenKonferenz, der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz, dient der Präsentation bestehender
Modelle hochschulischer Ombudsstellen auf institutioneller, regionaler und europäischer Ebene.
Außerdem soll in Klagenfurt ein informelles Netzwerk aller bestehenden entsprechenden Stellen im österreichischen Hochschulraum gegründet werden, in Analogie zum European Network
of Ombudsmen in Higher Education. bzw. zum European Network of Research Integrity Offices. Die Ziele des österreichischen Netzes sollen eine intensive Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und gemeinsame Veranstaltungen zur professionellen Weiterentwicklung sein.
Aus der Leistungsvereinbarung des BMWFW
mit der
Universität Klagenfurt
Universität Klagenfurt
Die Universität Klagenfurt verpflichtet sich, die Umsetzung der
Europäischen Charta für Forschende und den Verhaltenskodex für
die Einstellung von Forschenden
bedarfsgerecht weiter zu entwickeln sowie die Mitgliedschaft in der
Agentur für wissenschaftliche Integrität (bzw. einer dieser gleichzuhaltenden Agentur) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft aufrecht zu erhalten.
Bundesministerium für
Wissenschaft, Forschung
und Wirtschaft
Leistungsvereinbarung
2016 - 2018
20
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Programm
9:30h Registrierung, Begrüßungsgetränke
10:00h Begrüßungen und Eröffnung
Moderation der gesamten Veranstaltung: Bakk. Mag. Uwe Markus SOMMERSGUTER,
Kleine Zeitung
••
Univ.-Prof. Dr.rer.nat. Oliver VITOUCH, Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt und
Vizepräsident der Universitätenkonferenz
••
Univ. Prof. i.R., Dipl.-Ing., Dr. nat tech. Christine MANNHALTER, Vorsitzende des Vorstandes
der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität
••
Dipl.-Ing. Siegfried SPANZ, Geschäftsführer der Fachhochschule Kärnten, Mitglied des FHKPräsidiums, Fachhochschulkonferenz
••
Mag.iur. Dr.med. Dagmar SCHAFFLER-SCHADEN, Studiengangsleiterin Humanmedizin an der
Paracelsus Medizinische Privatuniversität, Öster-reichische Privatuniversitätenkonferenz
••
Univ.-Prof. HR Mag.phil. Mag.theol. Dr.phil. Dr.theol. Erwin RAUSCHER, Rektor der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich, Vorsitzender der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz
der österreichischen Pädagogischen Hochschulen
••
Julia STOPPER, B.A., Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft AAU Klagenfurt
••
Mag.rer.soc.oec. Dr.rer.soc.oec. Iris Eliisa RAUSKALA, Leiterin der Sektion VI im BMWFW
••
Dr.phil. Josef LEIDENFROST, MA (Mediation), Leiter der Ombudsstelle für Studierende
10:20h Hauptvortrag
••
Mag.rer.soc.oec. Dr.rer.soc.oec. Iris Eliisa RAUSKALA, Leiterin der Sektion VI im BMWFW: Annotationen zum sich wandelnden Verhältnis Staat & Bürger/innen: Das Beispiel der hochschulischen Ombudstellen
Anschließend
Gründung des österreichischen Netzwerkes hochschulischer Ombudsstellen
10:40h Impulsreferate Teil 1
Hochschulische Ombudsstellen: Die Faktoren „regional“ und „national“
••
em. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. sc. techn. Reinhard HABERFELLNER, Studierenden-Ombudsmann
der Technischen Universität Graz: Die Ombudsstelle an der Technischen Universität Graz –
Rückblick - Ausblick
••
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dr.h.c.mult. Bernhard HOFMANN-WELLENHOF, ehem. Vizerektor für Lehre, Technische Universität Graz: Die Commission for Scientific Integrity and Ethics
an der TUG – ein Erfahrungsbericht
••
Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Nicole FÖGER, Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität, Wien: Die ÖAWI - Eine Bilanz der ersten operativen Jahre
••
Drei Theorie - Praxis-Fragen an die Zukunft des Hochschulombudswesens in Österreich: Mag.
rer.soc.oec. Barbara JÜNGER im Gespräch mit Dr. phil. Josef LEIDENFROST, MA (Mediation)
21
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
12:00h (bis 12:15h) Kaffeepause
12:15h Impulsreferate Teil 2
Hochschulische Ombudsstellen: Der Faktor „europäisch“
••
Ben ELGER, Office of the Independent Adjudicator, Reading, UK Ten Years After: Talking
Truth to Power – Experiences in Safeguarding Students’ Rights in England and Wales
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Mag.phil. Patrizia JANKOVIC, BMWFW: Die Europäische Charta für Forscher:„…geeignete Verfahren evt. in der Art eines Ombudsmanns“ – Betreuung zwischen Fiktion und Realität
13:15h Mittagsimbiss
13:45h Impulsreferate Teil 3
Hochschulische Ombudsstellen und Konfliktmanagement
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Assoz. Prof. Mag.iur. Dr.iur. Sascha FERZ, Karl-Franzens-Universität Graz, Graz: Konfliktkultur an österreichischen Universitäten – Ein mitarbeiter_innen_zentriertes Praxisprojekt an
der Universität Graz
14:15h Arbeitskreise
Anschließend parallele Arbeitskreise
Arbeitskreis A:
Gründungs-Szenarien für Hochschul-Ombudsstellen:
Bisherige Erfahrungen mit Studierendenvertretungen, Ausblicke auf zukünftige KooperationsSzenarien
Vorsitz: Dr. phil. Josef LEIDENFROST, MA (Mediation)
Impulsreferat: Julia STOPPER, B.A., Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschüler
schaft AAU Klagenfurt
Arbeitskreis B:
Mindestkriterien für (zu schaffende) und Arbeitsmethoden an (bestehenden) Hochschul-Ombudsstellen und Kommissionen zur Wahrung / Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Vorsitz: Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Nicole FÖGER
Impulsreferat: Helga Nolte, Ombudsstelle der Universität Hamburg
15:30h Berichte aus den Arbeitskreisen
Schlussrunde, Zukunftsempfehlungen
Universitäten vor dem Kadi? Tagung in Wien am 20. Juni 2016
Am 20. Juni 2016 findet in Wien eine gemeinsame Tagung des Bundesverwaltungsgerichts, der Universitätenkonferenz, der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Ombudsstelle für Studierende
zum Thema „Universitäten vor dem Kadi? Erste Erfahrungen mit dem Bundesverwaltungsgericht
als neue Rechtsmittelinstanz an öffentlichen Universitäten“ statt. Dabei werden bisherige Erfahrungen mit hochschulrechtlichen Themen aus der Perspektive einer Universitätsprofessorin, eines Richters am Bundesverwaltungsgericht, eines Vertreters der Rechtsabteilung des BMWFW, der
ÖH und des Hochschulombudsmannes erörtert. Die Konsequenzen bundesverwaltungsgerichtlicher Verfahren und Erkenntnisse werden erläutert und etwaige Fragenabschätzungen diskutiert.
Nähere Informationen unter: http://www.hochschulombudsmann.at/vorschau/
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Im Rahmen ihrer Tätigkeiten gibt die Ombudsstelle für Studierende im BMWFW auch Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen den Hochschulbereich betreffend ab. Die aktuellste Stellungnahme erfolgte zum Studienförderungsgesetz 1991, Novelle 2016 und ist hier abgedruckt.
• Frühere Stellungnahmen:
• Zu Gesetzen:
••
Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Entwurf einer Änderung des Universitätsgesetzes 2002-UG (20. August 2015)
••
Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem
das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz –
Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (23. März 2015)
••
Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Entwurf einer Änderung des Universitätsgesetzes 2002 – UG (28. Oktober 2014)
••
Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz,
mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätsicherungsgesetz und das
Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden sollen (30. April 2014)
••
Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (25. März 2014)
• Zu Verordnungen:
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Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zum Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, mit der
die Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung geändert werden soll
••
Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Entwurf einer Verordnung über die Wahltage
der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2015
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Die „Innsbruck Descriptors“:
Über die Raisons-d’etre von Hochschulombudsstellen
Zur weiteren Verbreitung der Idee von Hochschulombudsstellen wo sie noch entstehen
sollen und werden sowie zur Hebung von
deren Sichtbarkeit wo sie bereits bestehen
haben die rund 80 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an der 12. Jahreskonferenz des
Europäischen Netzwerkes der Hochschulombudsstellen (ENOHE) in Innsbruck im Mai
2015 erstmals die sogenannten „Innsbruck
Descriptors“ diskutiert. Sie sollen generelle
Definitionen und Stellungnahmen zu den raisons-d’être der sowie zu Erwartungshaltungen, Errungenschaften und Fähigkeiten von
Hochschulombudsstellen kompakt zusammenfassen, um deren Konzepte weiterzutragen. Nachstehend wird die Entwurfsfassung
abgedruckt. Reaktionen dazu sind erbeten an
[email protected]
••
••
••
••
••
GENERAL INTRODUCTION
Initiatives to establish Ombudsmen for
Higher Education
••
Initiatives to establish ombudsmen for higher
education can be taken by a wide range of
agencies, individuals and official bodies for a
wide range of reasons and may take many
forms:
••
Reasons to establish an Ombuds function
include (but are not confined to):
••
••
••
••
••
personal convictions of individuals (e.g.
rector, dean or director) or groups (e.g.
student representatives), decision taken
by the governing bodies at the institution
concerned
structural necessity (e.g. as a result of
sub-optimal operation of procedures in
faculties, or for certain specialist areas, or
for groups of universities )
political reasons (e.g. by governments,
ministers) at the initiative of the minister
or members of parliament and by enacting legislation
the establishment of higher education
ombudsmen is usually a voluntary measure on the part of the individual institutions of higher education and conditions
are rarely imposed by parliament or the
ministries responsible for education.
••
••
(re-) designing curricula for a faculty (e.g.
at the Vienna University of Technology,
Faculty of Physics)
student representatives on the basis of a
motion submitted by students to the senate for an entire university (e.g. at the University of Frankfurt am Main), established
by a decision of the senate
by the rectorate for all students at a university (e.g. Graz University of Technology), established by a decision of the senate
by the rector or rectorate, for all students
at a university (e.g. at the University of
Klagenfurt), established by a decision of
the rector
by the vice-rectorate at the personal initiative of the Vice-Rector for International Relations for students taking part in
international study programmes (e.g. at
the University of Vienna), established by a
decision of the rector
an own initiative as an organisational
measure implemented by the faculty for
students (e.g. Faculty of Education at the
University of Innsbruck)
by the quality manager on his or her own
initiative for all students
as a result of external requirement by a
body with jurisdiction in this area (e.g.
adoption by Scottish universities of a Model Complaints Handling Procedure developed in conjunction with the Scottish Public Services Ombudsman)
more examples
Terminology, Legal Basis and Framework
Conditions
Terminology
•• The term “ombudsman” is rooted in the
word “ombud”, which in turn is derived
from the Old Norse word umbod , meaning proxy or attorney.
In the higher education sector, ombudsmen
may operate at national, regional or institutional level, and a wide range of terms are used:
•• Austria: Ombudsstellen für Studierende
•• Belgium: ombudsman / ombudsfrouw
•• Croatia: studentski pravobranitelji
•• Denmark: student ambassador
•• England/Wales: Office of the Independent
Initiators (examples)
••
media pressure after a highly escalated
case of lack of academic integrity and honesty
student representatives as a quality assurance measure within the framework of
the German Research Foundation, DFG,
(Research Ombudsman), created in the
mid-1990s covering all institutions receiving research funding in response to
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
••
••
••
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••
••
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••
••
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Adjudicator for Higher Education
France: médiateur/defénseur académique
Germany: Ombudspersonen für Studierende; DFG-Ombudsman für die Wissenschaft
Ireland: ombudsman
Israel: ombudsman
Italy: difensore degli studenti
Malta: university ombudsman
Norway: studentombudet
Poland: Rzecznik akademicki
Portugal: provedor do estudante
Russia:
Scotland: a variety of titles within institutions, e.g. ‘complaints manager’; at national level reporting to the Scottish Ppublic
S services Oombudsman
Spain: defensor universitario
Sweden: ombudsman för studenter; Universitetskanslerämbetet
Switzerland: Studentenombudsmann
Netherlands: ombudsman
Remit of Ombudsmen for Higher Education
General
••
Student Ombudsman at the Ministry
for Science, Research and Economic Affairs, Vienna (reporting to the responsible
government minister and parliament)
http://www.hochschulombudsmann.at/
Matters related to degree programmes,
teaching, examinations, services and administration at higher education institutions (§
31 (3) of the Act on Quality Assurance in Higher Education HS-QSG 2011)
••
Office of the Independent Adjudicator for
Higher Education, Reading, United Kingdom (with public annual reports)
http://www.oiahe.org.uk/
All acts or omissions of universities including
complaints and academic appeals where the
internal process has been exhausted but the
complainant remains dissatisfied. Excludes
admissions issues and narrow academic judgements.
Legal Basis and Framework Conditions
••
••
••
••
••
••
In a number of European countries, higher education ombudsmen (centralised or
decentralised) are enshrined in law.
decentralised: Malta, since 1993, in the
Higher Education Act
decentralised: Spain, since 2001, in the
Ley Orgánica de las universidades
decentralised: Croatia, since 2007
centralised: England and Wales, since
2004, in the Higher Education Act
centralised: Austria, since 2012, in the
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
(HS-QSG) 2011
•• Scotland
Under a Model Complaint Handling Procedure developed by SPSO, complaints from anyone (members of the public as well as students
and applicants), defined as ‘an expression of
dissatisfaction by one or more individuals
about the standard of service, action or lack
of action by or on behalf of the insitution’.
Particular:
••
e.g. Student Ombudsman at the FHWien
University of Applied Sciences of the WKW,
Vienna, Austria
http://www.fh-wien.ac.at/campus-leben/
ombudsstelle/
•• e.g. Student Ombudsman at the University
of Klagenfurt, Austria
http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/42888.htm
•• e.g. Ombudsman at the Faculty of Education at the University of Innsbruck, Austria
http://www.uibk.ac.at/fakultaeten/bildungswissenschaften/studium-und-lehre/ombudsstelle.html
•• e.g. Ombudspersons at the ETH Zürich,
Switzerland
https://www.ethz.ch/de/die-eth-zuerich/
organisation/ombuds-und-vertrauenspersonen/ombudsstelle.html
•• e.g. Ombudsman at Goethe-University
Frankfurt/Main, Germany
http://www.uni-frankfurt.de/38426337/
ombudsmann1
Positioning
••
••
••
••
••
••
••
••
an independent institution that is not
bound by directives from hierarchies such
as the rectorate, heads of institutes, management or other decision-makers
an institution that exists as an independent organisational unit
an institution with an independent budget
an institution with autonomy in personnel
matters
an institution with (ideally geographically)
separate offices, but at least with a separate entrance
an institution with clear lines of communication and links to government bodies/
other official bodies such as those responsible for study matters and supervisory
authorities
an institution with its own statutes / own
rules of procedure
an Institution with an independent web
presence
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
••
e.g. Ombuds’ Committee at the University
of Hamburg
http://www.uni-hamburg.de/forschung/service/gute-wissenschaftliche-praxis/geschaeftsstelle.html
•• More examples!
••
Procedure for Dealing with Issues
••
For Selected Areas such as:
•• recognition and accreditation issues
•• complaints/academic
appeals/relationship/improvement management
•• admission
•• nostrification
•• (specialist) matters concerning students
studying on international programmes
•• others
••
••
••
Ideal Person:
••
Drawing up a Job Profile:
•• define minimum required competences
•• define nice-to-haves
Identification Process
•• recruitment commission
•• job advertisement
•• both
decide on nomination or selection procedure
•• hold (public) hearings
•• official nomination or appointment (chosen by a committee) (e.g. senate, University of Applied Sciences Council)
•• official presentation
Profile
•• staff member from the institution
•• external candidate in pectore or through
job advertisement
•• with experience in higher education administration, teaching, and management
•• with experience in conflict management
/ conflict processes / conflict mediation/
conflict resolution
•• possibly with mediation training
•• social skills
•• OTHERS
••
••
••
••
••
••
••
••
••
••
••
The way in which a matter put before a student ombudsman is dealt with depends on its
nature, whether it is, for example,
••
••
••
record the issue (by telephone, contact
form, personal meeting)
verify the facts, figures and other data, if
necessary request (additional) written documents
carry out an initial analysis of the issue and possible solutions, make a decision about whether to pursue the matter
further
obtain the consent of the party who submitted the matter to pursue it further
obtain the facts of the matter from the
perspective of the institution by contacting
the person (most recently) involved at the
institution
obtain a statement/account of the facts
draw up a proposal for a solution
forward the proposal to the institution
forward the most important details of the
institution’s reaction(s) to the person who
submitted the complaint
ensure that the complainant’s confidentiality is protected unless otherwise agreed.
If a Complaint is Justified:
Types of Issues and How to Handle Them:
Types of Issue
••
an issue that concerns an entire category of institution that will require major
changes to existing regulations
••
an informal matter for which there is an
informal solution,
a formal matter with formal complaint
procedures,
a personal issue where it is possible to find
a personal solution,
a systemic issue that requires changes to
be made,
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obtain a statement and / or statement of
the facts from the / superior at the institution
draw up a recommendation for those in
positions of responsibility at the institution
forward the recommendation to the responsible body with a request for a statement or suitable measure(s) to resolve the
matter
forward the recommendation to the head
of the institution with a request for a
statement
deal with the recommendation
deal with the solution / non-resolution
(e.g. at a regular meeting with the head of
the institution or at any relevant [perhaps
also extraordinary] sessions of the responsible bodies or agencies)
publication of the matter and details of
how it was resolved or not resolved (e.g. in
the annual report)
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
AESOP: Ein europäisches Hochschulombudsmann–
Projekt auch mit österreichischem Know-How
werden. Hochschulangehörige sollen in speAESOP, “Advocacy Establishment for Stuziellen Kursen und Seminaren gemeinsam
dents through Ombudsman Position“, lautrainiert werden und Arbeitsprozesse sowie
tet der Titel eines europäischen Projektes im
Interventionsmechanismen
kennenlernen.
Rahmen des Erasmus+-Programms, an dem
die Ombudsstelle für Studierende im BundesEine der Grundlagen dazu werden die sogeministerium für Wissenschaft Forschung und
nannten „Innsbruck Descriptors“ sein, die
Wirtschaft ab dem Sommersemester 2016
im Mai 2015 bei der europäischen Hochals Projektpartner aus Österreich teilnimmt.
schulombudsmann-Konferenz
in
InnsDas besagte Projekt wird von Aserbaidschan
bruck erstmals diskutiert worden sind.
aus koordiniert und hat Partnerinstitutionen (in
Ombudsstellen:
Grundsätzlialphabetischer Reihenfolge) in Armenien, Finnche
Elemente,
lokale
Besonderheiten
land, Georgien, Italien, Portugal, in der Ukraine,
in Polen und im VerIm Juni 2016 wird in Klaeinigten Königreich.
genfurt ein österreichEs wurde unter der
weites Netzwerk der
Programmlinie “Caderzeit
bestehenden
pacity Building for
Ombudsstellen
für
Higher
Education
Studierende an Univer(CBHE)
eingereicht
sitäten und Fachhochund genehmigt und
schulen und jener für
hat eine Laufzeit von
die Wahrung der gu36 Monaten. AESOP
ten wissenschaftlichen
ist das erste EU-gePraktik gegründet werförderte
transnatiden. Unter diesen Omonale Projekt zum
budsstellen finden sich
Ausbau von Studiespezielle Einrichtungen
rendenvertretungen
nur für internationale
und -rechten, an dem
das
Wissenschafts- Rima Mammadova, Khazar Universität Baku, Josef Leiden- Programmstudierende
oder für eine bestimmministerium über die
frost und Irena Imelua, Kaukasus Universität Tiflis
te Fakultät, aber auch für
Ombudsstelle für Studie gesamte Institution.
dierende beteiligt ist.
Ende Jänner fand nunmehr in Brüssel ein von
der Exekutivagentur für Bildung, Audiovision und Kultur der Europäischen Kommission organisiertes erstes Arbeitstreffen aller
Projektnehmer aus der letzten Antragsrunde
statt. Österreich war durch mehrere Hochschulen, durch die OeADGmbH sowie durch
die Ombudsstelle im BMWFW vertreten.
Zwei neue lokale Ombudsstellen sollen 2016
gegründet werden. Das Netzwerk soll zum
gegenseitigen innerstaatlichen Erfahrungsaustausch und zur verstärkten Kooperation
beitragen. Es ist beabsichtigt, dass die österreichischen Hochschulinstitutionen mit ihren
lokalen Ombudsstellen als “Associate Partners“
an dem EU-Projekt AESOP teilnehmen können.
Hauptziele des Projektes
Die Projektpartner kommen aus Aserbaidschan Georgien, Italien, Österreich, Polen,
Portugal, der Ukraine und aus Großbritanien.
Die Hauptzielsetzungen des Projektes sind die
Initialisierung von Konfliktmanagement- und
Beschwerdemechanismen innerhalb studentischer Selbstvertretungskörperschaften in
den beteiligten und nunmehr unabhängigen
Nachfolgestaaten der Sowjetunion, unter Einbeziehung der Erfahrungen und Verwertung
der bisherigen Erfahrungen aus einigen westeuropäischen Ländern. Dabei sollen spezielle
Handbücher und Richtlinien vorbereitet und
allen Projektpartnern zur Verfügung gestellt
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Internationale Termine
• UNIversal Inclusion Rights and Opportunities for Persons with Disabilities in the Academic Context, Cavallerizza Reale of the University of Torino , 12.-14. Mai 2016
http://universalinclusion.unito.it/
• The 25th EAN (European Access Network) Conference 29.- 31. Mai 2016, University
College Dublin, Ireland
http://eanconference2016.wix.com/dublin
• NAFSA (North American Foreign Student Advisors): 29. Mai.-3.Juni 2016 in Denver,
Colorado
http://www.nafsa.org/Attend_Events/Annual_Conference/Future_Conference_Sites/
• EAIR (European Association for Institution Research) 38th Annual Forum Birmingham
31. August - 3. September 2016 “ONLY CONNECT: COLLABORATION, COOPERATION
AND CAPACITY BUILDING THROUGH HE PARTNERSHIPS”
http://www.eairweb.org/forum2016/
• EAIE (European Association for International Education): 13.-16. September 2016 in
Liverpool
http://www.eaie.org/liverpool.html
• USOA (United States Ombudsman Association): 17.-21. Oktober 2016 in Arlington, Virginia
http://www.usombudsman.org/
Literaturtipps:
•• Oliver Vettori, Gudrun Salmhofer, likas Mitterauer & Karls Ledermüller Eine Frage der Wirksamkeit? Qulitätsmanagement als Impulsgeber für Veränderungen an Hochschulen (UniversitätsVerlagWebler Bielefeld 2015)
•• Tätigkeitsbericht 2015 der Psychologische Beratungsstelle für Studierende Graz
http://www.studierendenberatung.at/fileadmin/redaktion/
PBS_Graz/Taetigkeitsbericht/PSB_Taetigkeitsbericht2015_
Kurzform_GRAZ-1_01.pdf
•• Leistungsbericht 2014/ 2015 des Rechnungshofs (hrsgg.
vom Rechnungshof Wien 2015)
•• Full of bright minds AUSTRIAN-AMERICAN EDUCATIONAL COMMISSION ANNUAL REPORT 2014/15
http://www.fulbright.at/fileadmin/fulbright/Facts_and_Figures/FulbrightAustria_AnnualReport1415.pdf
•• Universitätsrecht 2., überarbeitete Auflage von Ass.-Prof.
Mag. Dr. Manfred Novak (Neuer Wissenschaftlicher Verlag
Wien/ Graz 2015)
•• Werner Hauser (Hg.) Hochschulrecht Jahrbuch 2016 (Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Wien/ Graz 2016)
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für
Wisenschaft, Forschung und Wirtschaft
Veranstaltungen 2016
Die Ombudsstelle für Studierende wird auch im Jahr 2016 gemäß HS-QSG 2011
in Kooperation mit ihren Anspruchsgruppen ihrem Arbeitsauftrag nach entsprechender Service- und Informationsarbeit sowie Betreuungsarbeit bei der Behandlung von Anliegen nachkommen. Zu Beispielen guter Durchführungspraxis genauso wie zu Generalthemen sind unter anderem folgende Veranstaltungen geplant:
• “Konfliktmanagement und Qualitätssicherung durch Ombudsstellen (für Studierende und
zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis) an österreichischen Hochschulen: Erfahrungsberichte und Zukunftsperspektiven“, gemeinsam mit der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität, der Österreichischen
Universitäten-Konferenz, der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz, der Österreichischen
Privatuniversitäten-Konferenz, der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen
Pädagogischen Hochschulen und der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft am 2. Juni 2016 in Klagenfurt, Kärnten
• “Universitäten vor dem Kadi: Erste Erfahrungen mit dem Bundesverwaltungsgericht als neue
Rechtsmittelinstanz“ am 20. Juni 2016 in Wien
• „Brauchen Pädagogische Hochschulen einen Ombudsmann / eine Ombudsfrau?“, gemeinsam
mit der Pädagogischen Hochschule Burgenland und der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz
der österreichischen Pädagogischen Hochschulen im Herbst 2016 an der Pädagogischen Hochschule Burgenland in Eisenstadt
• „Behinderung, Diversität, Inklusion: Wegmarken für den österreichischen Hochschulraum“,
gemeinsam mit dem Verein Uniability, der Behindertenanwaltschaft, der Donauuniversität
Krems, der Fachhochschule Krems und der Pädagogischen Hochschule Krems im Herbst 2016 in
Krems/Donau
• Tag der offenen Tür im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft am
26. Oktober 2016, Minoritenplatz 5, in Wien
• BeSt³ Messe Innsbruck, 19.-21. Oktober 2016 in Innsbruck, Tirol
• BeSt³ Messe Klagenfurt, 24.-26. November 2016 in Klagenfurt, Kärnten
Impressum
IMPRESSUM und OFFENLEGUNG
Medieninhaber und Herausgeber:
Ombudsstelle für Studierende im
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Postadresse: Minoritenplatz 5, 1010 Wien, Tel. 01-53120-5544 (Sekretariat)
[email protected] / [email protected]
www.hochschulombudsmann.at / www.hochschulombudsfrau.at
Die „Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO“ erscheinen zweimal pro Jahr.
Unternehmensgegenstand: Information über den Bestand und die Entwicklung sowie
Diskussion von Themen aus dem Bereich des hochschulischen Ombudswesens im In- und
Ausland
Grafik und Bildrecherche: Alberina Nuka
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost, MA
Die nächste Ausgabe erscheint zu Beginn des Wintersemesters 2016/17.
Beiträge in kursiver Schrift geben die Meinung der/ des Autor/s/in wieder oder sind
zitierte Dokumente.
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