IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO 1/2016 Somersemester 2016 Neu ab 2016: Vernetzung der österreichischen Hochschulombudsstellen Anlaufstelle für Studierende mit Individualanliegen sein, zur Vermittlung zwischen den hochschulischen Anspruchsgruppen beitragen, eine Informations- und Vernetzungsplattform für alle Hochschulombudsstellen bieten und Beiträge zur Systemverbesserung leisten: das sind die wichtigsten neuen Geschäftsfelder, die in einer Begleitstudie zu den neuen gesetzlichen Möglichkeiten der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft analysiert wurden. In einer vom Institut für Verwaltungsmanagement durchgeführten Studie wurden in Expertinnenund Experteninterviews die Kern au fgab en zu Zukunftsempfehlungen herausgearbeitet. Ab dem Frühjahr 2016 erfolgt die Umsetzung. Ein erster wichtiger Schritt zur weiteren Vernetzung ist am 2. Juni 2016 in Klagenfurt die Tagung „Konfliktmanagement und Qualitätssicherung durch Ombudsstellen (für Studierende und zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis) an österreichischen Hochschulen: Erfahrungsberichte und Zukunftsperspektiven“ (siehe das Tagungsprogramm im Inneren dieser IHO-Ausgabe). Im Rahmen der erwähnten Klagenfurter Tagung wird auch die Gründung eines gesamtösterreichischen HochschulombudsstellenNetzwerkes erfolgen. Dieses informelle Netz soll als Kooperationsbasis für die Ombudsstelle im Ministerium und die bereits jetzt schon bestehenden hochschulischen Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen an den Hochschulen dienen, und zwar sowohl für Studierende als auch für die Wahrung bzw. Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis (siehe dazu die ÖsterreichKarte in der Mittelauflage dieses Heftes). Die vielfältigen Aufgaben des Netzes werden den Austausch aus alltäglichen Erfahrungen, den Vergleich von Arbeitsmethoden und Interventionsmechanismen, Trainings- und Weiterbildungsmassnahmen sowie generell die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung hochschulischer Ombudsstellen im gesamten Tertiär-Bereich umfassen. Auch die Beratung für Institutionen, die sich hochschulische Ombudsstellen einrichten wollen, ist als wichtiger Aufgabenbereich vorgesehen. Hochschulische Ombudsstellen werden immer bedeutender. Sie sind bereits seit 2005 als eine der Empfehlungen in der europäischen Charter für Forscher enthalten. Die Charta und ihre Ziele sind mittlerweile auch ein wichtiger Bestandteil der Leistungsvereinbarungen des Wissen schaftsministeriums mit den öffentlichen Universitäten. IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Inhaltsverzeichnis Leitartikel Vernetzung aller Hochschulombudsstellen Seite 1, 3 Leitartikel Seite 2 Tätigkeitsbericht der Ombudstelle für Studierende im BMWFW für das Studienjahr 2014/15 Seite 4-6 Arbeitsgespräche zum Tätigkeitsbericht Seite 7 Karlheinz Töchterle begrüßt Vernetzung der Ombudstelle Seite 7 Ombudsstelle für Studierende gegen Mobilitätsbeschränkungen Seite 8 Kommuniqué des Wissenschaftsausschusses Seite 9 Interview mit Frau Mag. Andrea Kuntzl, SPÖWissenschaftssprecherin Seite 10-12 Petra Steger: Rede im NR- Plenum aus 26. März 2015 Seite 12-13 Wissenschaftsausschuss Seite 13 Neue Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der FH des BFI Wien Seite 14 Neue Ombudsstelle Studienrecht an der Fachhochschule Technikum Wien Seite 14 Ombudsstellen für Studierende an der Medizinischen Universität Wien in Planung Seite 14 Inserat NWV Seite 29 Ombudsstelle und ähnliche Einrichtungen an östereichischen Universitäten und Hochschulen Seite 16-17 Aus dem Tätigkeitsbericht 2014/15 Seite 18 Zahlungsgrafik Seite 19 Konfliktmanagement und Qualitätssicherung durch Ombudsstellen an österreichischen Hochschulen: Erfahrungsberichte und Zukunftsperspektiven Seite 20 Aus der Leistungsvereinbarung des BMWFW mit der Universität Klagenfurt Seite 20 Programm Seite 21-22 Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende Seite 23-26 Innsbruck Descriptors Seite 27-29 AESOP: Ein europäisches Hochschulombudsmann-Projekt auch mit österreichischem Know-How Seite 30 Termine & Literatur Seite 31 Veranstaltungen 2016 Seite 32 Impressum Seite 32 2016 bedeutet mehr Zeit zum Arbeiten, da Schaltjahr, mit bekanntermaßen einem Kalendertag mehr, im Monat Februar, dem Neunundzwanzigsten. Es war auch im Februar (am 17.), dass sich der Wissenschaftsausschuss des Nationalrates mit dem Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende für das Studienjahr 2014/15 befasst hat. Diese Ausgabe der Informationen für Hochschul-Ombudsdienste (IHO) widmet sich daher schwerpunktmäßig der parlamentarischen Behandlung dieses Berichtes. Ebenfalls enthält dieses IHO ein Interview mit Frau Abgeordneter Mag.a Andrea Kuntzl über die alten / neuen Herausforderungen an die Ombudsstelle, weiters den Redebeitrag von Frau Abgeordneter Petra Steger im Nationalratsplenum anlässlich der Beschlussfassung zu der auf sie zurückgehenden Novelle 2015 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes. Im Rahmen ihrer Betreuungsarbeit von Studierendenanliegen gibt die Ombudsstelle für Studierende neben dem jährlichen Tätigkeitsbericht auch unterjährig Stellungnahmen zu aktuellen GesetzesNovellen heraus, die aktuellste zur Novelle 2016 des Studienförderungsgesetzes 1992. Nachdem der Mai alles neu (ge)macht (haben wird), findet Anfang Juni in Klagenfurt eine gemeinsame Tagung der Alpen-Adria-Universität, der Universitätenkonferenz sowie der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität zu den Themen Erfahrungsberichte und Zukunftsperspektiven hochschulischer Ombudsstellen statt. Durch die EU-Charta für Forscher aus dem Jahr 2005 werden solche Institutionen immer wichtiger. Viele österreichische Hochschulinstitutionen haben sich in „letters of endorsement“ zu deren Zielen bekannt. Zum Informations- und Erfahrungsaustausch wird in Klagenfurt ein informelles Hochschulombuds-Netzwerk gegründet werden: mittels Schwarmintelligenz wird Expertise gebündelt werden. Dr. Josef Leidenfrost, MA Leiter der Ombudsstelle für Studierende im BMWFW Abbildungen: Ombudsstelle: S. 1, 2, 3, 5, 7, 16/17, 19, 20, 23, 26,30 Parlament: S. 7,9,11,12 FH bfi: S. 14 ENOHE: S. 9 2 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Geplante Aktivitäten des österreichischen Netzwerkes: Im Rahmen der Entwicklung einer österreichweiten Hochschul-Mobilitätsstrategie durch das BMWFW wurde zudem der Vorschlag diskutiert, an allen österreichischen Hochschulen Ombudsstellen inklusive mobilitätsrelevanter Aspekte in deren Portfolios einzurichten. • gemeinsame Webinars (erstmals am 29. September 2016 mit ENOHE) • „Möglichkeitsräume“ (=Intensivseminare, erstmals im Spätherbst 2016 zum Thema „Studienbeiträge“ in Graz) Nationale und internationale Kooperationen Durch diese Vernetzung von Ombudsstellen soll es zur Weitergabe von Expertisen im Alltag kommen. Neben den nationalen stellen auch die internationalen Kontakte der Ombudsstelle für Studierende ein wesentliches Zukunftselement in der weiteren Betreuungs- und Informationsarbeit dar. Die Ombudsstelle im Ministerium ist über das Institut für Staatsorganisation und Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt in ein Projekt „Organisationsrechtliche Rahmenbedingungen von Ombudsstellen“ eingebunden, so wie die Volksanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die Parlamentarische Bundesheerkommission, die Umweltanwältin Steiermark sowie die Landesvolksanwaltschaften Tirols und Vorarlbergs. • gemeinsame Tagungen mit anderen Netzwerken (erstmals im Frühjahr 2017 mit dem deutschen Netzwerk BEVEOM Beschwerde- und Verbesserungsmanagement und Ombudswesen in Salzburg) • gemeinsame Schulungen (zu Themen der Konfliktbehandlung, Mediation, Supervision, formalrechtliche Verfahren versus Vermittlung…) • gemeinsame zialthemen Enqueten zu Spe- • gemeinsame Jahresberichte • gemeinsame Erstellung von Arbeitsund Schulungsunterlagen zum hochschulischen Ombudswesen Die faktische bzw. von zugrundeliegenden Regelungen geforderte Unabhängigkeit bestehender Ombuds-Einrichtungen soll gesichert und Standards beschrieben werden, die der derzeitigen Rechtslage und den Notwendigkeiten am besten entsprechen. • einen gemeinsamen Blog betreiben Anderen Standards hatte sich die zwölfte Jahreskonferenz des europäischen Netzwerkes von Hochschulombudsstellen (ENOHE) in Innsbruck im Mai 2015 gewidmet, den sogenannten „Innsbruck Descriptors“, die als gesamteuropäisches Dokument richtungsweisend für die Etablierung, Stabilisierung und den Ausbau von hochschulischen Ombudsstellen sein sollen. Seit dem Frühjahr 2016 ist die Ombudsstelle für Studierende im BMWFW an einem von Aserbaidschan koordinierten Erasmus+-Projekt „Advocacy Establishment for Students through Ombudsman Position (AESOP)“ beteiligt, das im Rahmen des europäischen Hochschulombudsnetzwerkes ENOHE zu einer Erweiterung der Expertise auch auf europäischer Ebene beitragen wird. 3 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende im BMWFW für das Studienjahr 2014/15 Mit 15. Dezember 2015 legte die Ombudsstelle für Studierende im BMWFW gemäß § 31 Abs. 7 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 ihren dritten Tätigkeitsbericht an den Herrn Bundesminister und an den Nationalrat vor. Die vorgebrachten Anliegen stammen gemäß taxativer Aufzählung im Gesetz von Studieninteressentinnen und -interessenten, Studienwerberinnen und -werbern, von Studierenden sowie von ehemaligen Studierenden. Es wurden aber auch Anliegen ausländische Institutionen betreffend sowie von an hochschulischen Themen Interessierten behandelt. Dieser Bericht 2014/15 ist der erste, der nach der Novelle 2015 zum HS-QSG 2011 erstellt worden ist, mit den wesentlichen gesetzlichen Neuerungen: •• •• In Bezug auf die Gesamtstudierendenzahl an den oben genannten Institutionen sind mit Stichtagsabweichungen (Erhebungsstichtage für Studierende an öffentlichen Universitäten: 28. Februar 2015; an Fachhochschulen und an Privatuniversitäten: 15. November 2015; an Pädagogischen Hochschulen: 3. August 2015) für das Wintersemester 2014/15 insgesamt 377.263 Studierende statistisch erfassbar (2013/14: 365.599). Die Zahl der Studienneuzugelassenen (an öffentlichen Universitäten) bzw. Studienwerberinnen und -werber (an Fachhochschulen) betrug: •• an öffentlichen Universitäten 44.584 dass die Ombudsstelle amtswegig (also von sich aus) Anliegen aufgreifen kann (§ 31 Abs. 3) dass die bisherige Verschwiegenheitspflicht der Omdusstelle jener der Volksanwaltschaft angeglichen worden ist, d.h. in ihren Berichten im Zusammenhang mit Anliegen Namen von Institutionen genannt werden können (§ 31 Abs.e 6 und 7) Berichtszeitraum ist der 1. September 2014 bis 30. September 2015. Berichtsgegenstände Statistiken und Personen generelle •• Berichtsgegenstände im Bericht 2014/15 sind die Wahrnehmungen und Veranlassungen der Omudsstelle zu im Berichtszeitraum vorgebrachten Anliegen aus dem Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service-und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschulraum, dies vor allem im Hinblick auf die gesetzlich definierte Ombudsfunktion. an Fachhochschulen 53.635 Personen (Mehrfachbewerbungen möglich!) An Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen gibt es keine verfügbaren Bewerberinnen- und Bewerberzahlen. Anliegen in Zahlen (pp. 72ff.) 41% der Anliegen wurden von der Ombudsstelle gegenüber den Anbringerinnen und Anbringern von Anliegen direkt schriftlich oder telefonisch erledigt. 19% der Anliegen sind nach entsprechender Befassung externer Stellen im Sinne der Anbringerinnen und Anbringer positiv erledigt worden (in Summe 60%). Bei 8% der Anliegen war keine Lösung möglich. Die „hochschulischen Bildungseinrichtungen“ gemäß § 31 (1) HS-QSG 2011 umfassen im Bericht in Interpretation dieses Begriffes die österreichischen öffentlichen Universitäten (22), Privatuniversitäten (12), Fachhochschulen (21 Trägereinrichtungen) und Pädagogischen Hochschulen (öffentliche und private, insgesamt 14). 17% der Anliegen wurden aufgrund aktueller Entwicklungen hinfällig. Bei 4% der Anliegen ergab sich nach Überprüfung des Sachverhaltes keine Zuständigkeit. Bei 2% der Anliegen erfolgte keine Zustimmungserklärung durch Betroffene zur Weiterbearbeitung durch die Omudsstelle. Aus den studienbezogenen und sonstigen Anliegen wurden in thematisch und zielgruppenorientierten Arbeitstagungen und Publikationen die weitere gesetzlich aufgetragene Informations- und Service-Arbeit wahrgenommen. 48% der Anliegen kamen von Männern, 52% von Frauen 4 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste in 332 Fällen von öffentlichen Universitäten. in 57 Fällen von Fachhochschulen, in 15 Fällen von Pädagogischen Hochschulen (darin nicht enthalten direkt im BMBF, Abt. I/7 bearbeitete Anliegen), in 8 Fällen von Privatuniversitäten, in 28 Fällen von sonstigen Einrichtungen, in 36 Fällen Stipendienstellen betreffend. In 30 Fällen sind keine Institutionen genannt und daher nicht erhoben (bei Erstauskünften über Zulassungsverfahren und -kriterien etc.) •• •• •• •• Häufigste Anliegen aus allen Institutionenkategorien (pp. 53ff.) 83 Anliegen Zulassung zum Studium (2013/14: 91) 55 zu Studienbeitrag/gebühr (2013/14: 46) 44 zu Administratives (2013/14: 39) 40 zu Leistungsbeurteilungen (2013/14: 34) 36 zu Studienbeihilfe (2013/14: 41) 30 zu Anerkennung / Anrechnung (2013/14: 35) 25 zu Fördermöglichkeiten 23 zu Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten (2013/14: 37) 20 zu Sonstiges (2013/14: 26) 19 zu Curricula-Umstellungen (2013/14: 69) Die Themenhäufigkeit variiert nach Hochschultypen (siehe pp. 59ff.) •• •• •• Beschreibung von Individual-Anliegen (pp. 73-96) Wie bereits in den früheren Berichten werden auch im Bericht 2014/15 Anliegen von Studieninteressent/inn/en, Studienwerber/ inne/n, Studierenden und ehemaligen Studierenden dargestellt, gegliedert in „Sachverhalt“, „Maßnahmen seitens der Ombudsstelle“, „Lösung/Keine (unmittelbare) Lösung möglich“. Allenfalls zu berücksichtigende Gesetzesmaterien oder andere (institutionsinterne) Regelwerke werden jeweils zu Beginn der Anliegenschilderungen zitiert. Wie 2012/13 und 2013/14 enthält der vorliegende Bericht 2014/15 etliche Vorschläge an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen sowie an den Gesetzgeber. Insgesamt zehn Vorschläge ergehen an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen zu/r/m •• •• •• von öffentlichen Universitäten in deren Mitteilungsblättern bescheidmäßigen Zulassung zum jeweiligen Studium an öffentlichen Universitäten Stempel „Rechtsmittelverzicht“ auf Bescheiden von öffentlichen Universitäten klare(re)n Kriterien bei (allfälligen) Befristungen von Betreuungsverhältnissen im Doktoratsstudium an öffentlichen Universitäten geeigneten Form der Veröffentlichung der Satzungen, der Studien- und Prüfungsordnungen sowie der allgemeinen Bedingungen für abzuschließende Ausbildungsverträge von Fachhochschulen Einführung von geeigneten Verfahren, eventuell in Form einer unparteiischen Person (in der Art eines Ombudsmanns), um Beschwerden / Einsprüche von Forschern zu behandeln, einschließlich derer über Konflikte zwischen Betreuern und Nachwuchsforschern nicht zeitgerechter, nicht beitragskonformer oder nicht eingelangter Überweisung von Studien- und/oder Studierendenbeiträgen an öffentlichen Universitäten Überprüfung von Regelungen mit „Kautions“-Einbehaltung resp. deren Gegenverrechnung sowie zur Beachtung des Verbotes der Einhebung von pauschalierten Kostenbeiträgen an Fachhochschulen Quereinsteiger/innenregelung für Studierende an den Medizinischen Universitäten Graz, Wien, Innsbruck und an der MedFak der Universität Linz Veröffentlichung wichtiger studienbezogener Mitteilungen von Hochschulinstitutionen in englischer Sprache konsolidierten Fassung von Satzungen 15. Dezember 2015 Vorlagedatum 5 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Resumee und Ausblick Im Berichtszeitraum stand die Omudsstelle sowohl dem Wissenschaftsrat als auch dem Rechnungshof und der internen Revision des BMWFW, Verwaltungsteil WF, weiters der Konferenz der Studienbeihilfenbehörde und Stipendienstellen für Direktkontakte zu Erfahrungen aus den Anliegen an die Omudsstelle und direkte Verbesserungsvorschläge zur Verfügung. Vorschläge an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen (pp. 97-112) In Anlehnung an die Berichterstattung der Volksanwaltschaft an National- und Bundesrat gem. Art. 148d B-VG, Volksanwaltschaftsgesetz 1977 §§ 1 und 2 Abs. 2 bzw. GOG-Nov 1996, §§ 21 Abs. 1 und 78 Abs. 1 sind die Anliegen nicht institutions- oder personenbezogen referenziert, sondern organ- bzw. funktionsbezogen. Alle beschriebenen Anliegen haben im Bericht Referenznummern und sind damit, so wie bei der Volksanwaltschaft, bis zum Original-Datenbestand in der Ombudsstelle rückverfolgbar. Nach Institutionenkategorien eingeteilt sind die Beschreibungen in öffentliche Universitäten (13 Anliegen), Fachhochschulen (2 Anliegen), Privatuniversitäten (1 Anliegen), Pädagogische Hochschulen (2 Anliegen) sowie Studienförderung (1 Anliegen). Der ständige Dialog der Omudsstelle mit Vertreterinnen und Vertretern der hochschulischen Anspruchsgruppen (UNIKO, FHK, ÖPUK, RÖPH, ÖH) ist fortgesetzt und intensiviert worden. Im Berichtszeitraum haben (weitere) Hochschulinstitutionen lokale Ombudsstellen eingerichtet bzw. in ihrem Fortbestand bestätigt oder konzeptiv vorbereitet, darunter •• •• •• •• Neun Vorschläge sind an den Gesetzgeber ergangen, zu/r/m: •• •• •• •• •• •• •• •• •• die Medizinische Universität Wien, die Anton-Bruckner-Privatuniversität in Linz, die FH des BFI in Wien sowie das Technikum Wien. Im Rahmen der programmatischen Arbeit ist die Weitergabe von Expertise im Inland im Rahmen eines Projektes des Instituts für Staatsorganisation und Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt sowie international in einem Erasmus+-Projekt vorgesehen, weiters die Fortführung der öffentlichen Diskussion der Aufgaben von Hochschulombudstellen. Rechtsschutz bei Prüfungen auch (bei Prüfungen) im Rahmen von Praktika Aufnahmeverfahren für Studienwerberinnen und Studienwerber mit Behinderung und / oder chronischer Krankheit an öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen Prüferinnen- und Prüferwahl an öffentlichen Universitäten Studienwechsel zwischen öffentlichen Universitäten Adaptierung resp. Synchronisierung der facheinschlägigen Terminologien in hochschulrechtlichen Gesetzen Sichtung und Überprüfung der Inhalte von Ausbildungsverträgen an Fachhochschulen Angleichung der Berechnungsgrundlagen für „eigene(s)“ Einkommen von Studierenden und für die Errechnung der zumutbaren Eigenleistung der Studierenden offiziellen Beauftragung der Psychologischen Beratungsstellen auch für Studierende an öffentlichen und privaten Pädagogischen Hochschulen durch den Bundesminister oder die Bundesministerin Verschiebung der Wahltermine bei Wahlen in die Organe der ÖH von Dienstag auf Donnerstag auf Mittwoch bis Freitag zur besseren Wahrung des Wahlrechtes auch für FH-Studierende aus berufsbegleitenden Studien Bis dato noch nicht berücksichtigte Vorschläge der Omudsstelle an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen sowie an den Gesetzgeber werden in entsprechenden Themenspeichern erfasst und bei kommenden Novellen zur Realisierung jeweils abermals vorgeschlagen. 6 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Arbeitsgespräche zum Tätigkeitsbericht Karlheinz Töchterle begrüßt Vernetzung Ombudsstellen Ab dem Frühjahr 2016 sind zum Tätigkeitsbericht 2014/15 entsprechende Direktgespräche zur Institutionalisierung von Rückkoppelungsmechanismen mit allen Interessensvertretungen pro Institutionenkategorie vorgesehen. der Wissenschaftsausschuss im Parlament – EU-Vorhabensbericht und Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende auf der Tagesordnung Bereits stattgefunden haben diese Gespräche mit der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) am 14. März 2016 in Hall in Tirol sowie mit dem Ausschuss für Qualitätsmanagement der Fachhochschulkonferenz (FHK) am 28. April in Wien. Wien (OTS/ÖVP-PK) 17. Februar 2016 by ots.at Der Wissenschaftsausschuss im Parlament kommt heute zu seiner ersten Sitzung 2016 zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem eine aktuelle Aussprache, der Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende sowie die Jahresvorschau 2016 auf die EU-Vorhaben im Bereich Wissenschaft und Forschung. ..... Am 17. Mai in Wien steht eine Zusammenkunft mit dem Forum Lehre der UNIKO auf dem Programm. Noch vor Ende des Sommersemesters wird es Zusammenkünfte mit der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen sowie mit dem Vorsitzteam der Bundes-ÖH geben. Der Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, deren Leiter Dr. Josef Leidenfrost dem Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung steht, wird heute ebenso im Ausschuss diskutiert. Töchterle begrüßt dabei insbesondere das geplante Vernetzungstreffen der bestehenden Ombudsstellen an den Universitäten sowie die Gründung eines informellen österreichischen Netzwerkes eben dieser Stellen. „Neben dem bereits bestehenden ständigen Austausch mit sämtlichen Hochschulpartnern kann ein gezielter Erfahrungsaustausch der einzelnen Stellen sicher dazu beitragen, weitere Verbesserungen für Studierende und Lehrende in ihrem Studienalltag zu erreichen“, so Töchterle. Karl Heinz Töchterle: Begrüßt die Vernetzung der Ombudsstellen 7 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Ombudsstelle für Studierende gegen Mobilitätsbeschränkungen Parlamentskorrespondenz Nr. 35 vom Ombudsstelle für klare Regeln bei Wechsel von Studium und Studienort 25.01.2016 Aus den Erfahrungen des Berichtsjahres leitet die Ombudsstelle einige konkret Vorschläge für den Gesetzgeber ab. So gibt es immer wieder Probleme mit von Hochschule zu Hochschule verschiedenen Aufnahmeverfahren. Wien (PK) – Einschränkung in der Wahl von Studienort und Studienfach sieht die Ombudsstelle für Studierende immer wieder an den österreichischen Hochschulen. Zu den häufigsten Anliegen, die von Studierenden, die im akademischen Jahr 2014/15 an die Stelle herangetragen wurden, gehörten Probleme bei der Zulassung zum Studium. Die Ombudsstelle versucht, Einzelfälle in Zusammenarbeit mit den Hochschulen zu lösen, setzt sich aber auch für grundsätzliche Änderungen ein, um Probleme künftig zu vermeiden. Der Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle enthält dementsprechend neben einer Übersicht über die wichtigsten Anliegen, die sie im Berichtsjahr zu behandeln hatte, auch konkrete Vorschläge an die Hochschulen wie an den Gesetzgeber, wie das studentische Leben erleichtert werden könnte. Derzeit müssen StudentInnen, die an eine andere Uni wechseln, im Regelfall Aufnahmeverfahren inklusive allfälliger Aufnahmetests erneut durchführen. Die Ombudsstelle regt daher an, dass bestandene einschlägige Aufnahmeverfahren bei einem Studienort-Wechsel an anderen Standorten anerkannt werden und nicht zu wiederholen sind. Im zin ten die für In 506 Fällen wandten sich Studierende im Studienjahr 2014/15 mit ihren Anliegen an die Ombudsstelle. An erster Stelle standen dabei mit 83 Anfragen an die Ombudsstelle Fragen der Zulassung zum Studium. 55 StudentInnen hatten Probleme bei der Bezahlung der Studiengebühr, in 40 Fällen ging es um negative Leistungsbeurteilungen und in 30 um Probleme bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen. Die meisten Anliegen mit 163 Beschwerden gab es an der größten Universität des Landes, an der Uni Wien. An der Uni Graz gab es mit 23 Beschwerden die zweitmeisten Anliegen, gefolgt von der Wirtschaftsuni Wien, an der sich 17 Studenten an die Ombudsstelle für Studierende wandten. Falle des Studiums der Zahnmedian den Medizinischen UniversitäGraz, Wien und Innsbruck empfiehlt Ombudsstelle, einheitliche Regelungen QuereinsteigerInnen in das Studium. Eine weitere Empfehlung lautet, dass Studierende bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung auch einen Prüfer mit facheinschlägigen Kenntnissen von einer anderen Universität wählen können sollen. Derzeit können sie sich nur eine Prüfer/ eine Prüferin der eigenen Universität aussuchen. Vorgeschlagen wird auch, dass die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) nicht mehr von Dienstag bis Donnerstag, sondern von Mittwoch bis Freitag durchgeführt werden. Damit könnten mehr berufsbegleitend Studierende an Fachhochschulen teilnehmen, meint die Ombudsstelle. 2015 erfolgte auch mit einer Novelle des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes 2011 eine wesentliche gesetzliche Änderung. Der Handlungsspielraum der 2012 eingerichteten Ombudsstelle wurde dadurch erweitert, dass der Stelle die Möglichkeit eingeräumt wurde, bei der Behandlung von Anliegen auch von sich aus tätig zu werden. Zudem wurde ihre Verschwiegenheitspflicht an jene der Volksanwaltschaft angeglichen. Tätigkeitsbericht 2014/15 im Netz http://www.hochschulombudsmann.at/ wp-content/uploads/2016/01/Taeitigkeitsbericht-2014-15_Stand-25.1.2015.pdf Damit ist für die Ombudsstelle eine umfassendere Berichtlegung als bisher möglich. Dabei gelte es jedoch, die Balance zwischen Vertraulichkeit und Transparenz zu wahren, heißt es im Bericht. Reaktionen auf den Bericht können direkt an [email protected] geschickt werden. 8 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste 9 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Interview mit Frau Mag.a Andrea Kuntzl, SPÖ-Wissenschaftssprecherin • Hatten Sie bisher bereits Kontakte mit der Ombudsstelle für Studierende? Einzelfälle, die oft auch eine größere Gruppe betreffen können, die im Prozess des Systems nicht bedacht wurden oder werden konnten. Die Studierenden Ombudsstelle ist eine sehr wichtige Institution einerseits für die Studierenden mit ihren Anliegen als, andererseits genauso für uns in der Gesetzgebung. Durch den regelmäßigen Austausch und Kontakt mit den MitarbeiterInnen der Stelle als auch durch die Berichte ist es uns möglich, einen Einblick in Problemstellungen aus dem Alltag der Universitäten zu bekommen, den wir sonst vielleicht nur durch Einzelschicksale bekommen und oft sich somit die Dimension der Problemstellung nicht einschätzen lässt. Der Kontakt im Parlament, bei den fachlich sehr spannenden Tagungen, organisiert durch die Ombudsstelle, und der informelle Austausch sind hier entscheidend, um schnell und richtig reagieren zu können. Ich sehe es als eine absolute Stärke und wichtige Unterstützung für den Gesetzgeber somit der Realität des Hochschulalltages gerecht werden zu können, um nicht ein System per se zu erhalten, als viel mehr allen Beteiligten Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, die einem zukunftsorientierten weltoffenen Hochschulwesen entsprechen. Eine Schwäche, die wir alle in den letzten Jahren bemerkt und evaluiert haben , und nun zum Glück behoben , war die Nicht-Möglichkeit der Ombudsstelle auch von sich aus tätig zu werden, wenn diese Missstände entdeckt hat. Ich glaube mit dem neuen Auftrag wird in Zukunft dafür Sorge getragen werden, Lösungen noch schneller herbeiführen zu können. • Wie sehen Sie die Rolle der Ombudsstelle? • Die Ombudsstelle hat aufgrund der Gesetzesnovelle zum HochschulQualitätssicherungsgesetz 2011 Kompetenzerweiterungen erfahren: Wie soll dabei die Kommunikation mit den Anspruchsgruppen erfolgen, welche Chancen resultieren aus dieser Kompetenzerweiterung, welche Risiken? Für mich ist klar, dass die Ombudsstelle als eine Art Vermittler-Position und Anwaltschaft für die Problemstellungen sowohl der Studierenden, als auch für alle anderen im Universitätsfeld tätigen Personen ist. Gerade in der Kooperation mit der Österreichischen Hochschüler_Innenschaft gelingt es so sehr oft, an verschiedenen Stellen tätig zu werden und gemeinsam eine schnelle Lösung zu erlangen. Ich denke, dass gerade in Zukunft die Studierenden Ombudsstelle ihren Bekanntheitsgrad erhöhen wird, wenn nun durch die Gesetzesanpassung, die Stelle auch von sich aus tätig werden kann, wenn Missstände vorhanden sind. Kommunikation im Rahmen der Arbeit der Ombudsstelle ist entscheidend, vor allem wenn es darum geht, zwischen der Person mit dem Anliegen und der Institution zu vermitteln. Oft werden dabei informelle Gespräche und Telefonate um Problemstellungen zeitnah lösen zu können unumgänglich sein. Wichtig erachte ich jedoch auch, dass die gute Tradition der Tätigkeitsberichte um einen Gesamtüberblick über die Entwicklungen im letzten Jahr, vor allem auch für die Gesetzgebung, weitergeführt wird und somit ein wirklicher Monitoringprozess der Gesetze vollzogen wird. • Wie bewerten Sie die Kernleistungen (Ombuds-, Informationsund Servicetätigkeiten)? Was sind die Ziele der OS aus Ihrer Sicht? Welche Stärken hat sie, welche Schwächen orten Sie? Ich sehe keine Risiken im Hinblick der Novellierung der Kompetenzerweiterung, ansonsten wäre sie ja auch nicht durchgeführt worden. Dennoch glaube ich, das eine enge Kooperation mit der ÖH oder auch BetriebsrätInnen und Rektoraten der Hochschulen nur von Vorteil für alle Beteiligten sein kann. Ganz klassische Anliegen bei denen die Ombudsstelle tätig werden sollte, sind meiner Meinung nach, wenn erkannt wird, dass es sich nicht um ein Einzelanliegen, zum Beispiel einer Studierenden bei Aner Wie bereits erwähnt liegt die Stärke der Ombudsstelle vor allem in vermittelnden Charakter als zentrale Schnittstelle zwischen Hochschulen, Studierenden, MitarbeiterInnen und Gesetzgebung. Keine andere Institution hat die Möglichkeit die persönlichen Anliegen von Studierenden aus Systemsicht zu sammeln, zu verstehen und tätig zu werden. Die Rahmenbedingungen können noch so gut sein, doch bedarf es oft das Erkennen von Missständen und den Vorschlag von Lösungen für 10 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste kennung von Prüfungen im Studium oder Problemen beim Wechsel in ein anderes Studienfach, handelt, als viel mehr um ein systemisch immanentes Problem. Hier muss die Ombudsstelle von sich aus tätig werden können um pro-aktiv eine Lösung zu finden, bevor noch mehr Studierende an einem Studienfortschritt behindert werden. ist eine direkte Information und Schilderung an der Stelle, die ihn beheben könnte mit Sicherheit von Nöten. Da wir ein Land mit vielen Universitäts- und Fachhochschulstandorten sind, ist einen zentral organisierte Information, die Fallbeispiele aus den einzelnen Institutionen sammelt und koordiniert, sicher hilfreich. • Zur Weiterentwicklung der Kernleistungen soll es einen Beirat geben. Zentrale Themen sind die namentliche Veröffentlichung der institutionsbezogenen Anliegen im Tätigkeitsbericht und die Veröffentlichung von Empfehlungen an Organe und Gesetzgeber. Was halten Sie davon? • Durch die Novelle 2015 wird auch die Verschwiegenheitspflicht an die Regelungen der Volksanwaltschaft angeglichen. Diese Kompetenzerweiterung bedeutet, dass Hochschulen namentlich spätestens beim jährlichen Tätigkeitsbericht genannt werden können. Welche Chancen und Risiken resultieren aus dieser Kompetenzerweiterung? Die Verschwiegenheitspflicht hat Vor- und Nachteile. Wo sich durch eine Nicht-Nennung der Institution keine Lösung erwarten lässt und eine gewisse Art von Öffentlichkeit einen Fortschritt erwirken würde, finde ich eine womöglich schnellere Kommunikation und Veröffentlichung auch auf anderem Wege als in einem jährlichen Tätigkeitsbericht sinnvoll. Andrea Kuntzl: „Ich wünsche mir, dass die sehr gute Kooperation mit dem Gesetzgeber auch in Zukunft weiter geführt wird.“ Gerade mit einem neuen Profil und der Kompetenzerweiterung halte ich die Beratung durch einen Beirat als eine gut durchdachte Entscheidung, da es sich hier, wie bereits erwähnt, sehr oft um personenbezogene Daten handelt und Datenschutz gerade in der modernen Zeit der digitalen Information sehr wichtig ist. Die Kompetezerweiterung ist jedoch auch dazu eingeführt worden, dass sehr viele Anliegen transparenter sind und auch eine gewisse Öffentlichkeit dafür geschaffen werden kann. Ich glaube die Ombudsstelle steht sogar in der Pflicht dem Gesetzgeber einen wirklich Einblick zu geben und somit auch Empfehlungen auszusprechen. Schließlich leben wir ein einer parlamentarischen Demokratie in der Lösungen nicht zuletzt durch Beratung und Feedback entstehen sollen und müssen. Ob laufende Korrespondenz vor Abschluss des Anliegens zu veröffentlichen sich positiv auf die Vermittlungsposition auswirkt, meine ich in den meisten Fällen zu bezweifeln, bin mir aber sicher, dass die langjährige Erfahrung und der geschulte Umgang mit heiklen, oft personenbezogenen Daten, durch die MitarbeiterInnen der Ombudsstelle mit sehr viel Bedacht betrieben wurde und auch weiterhin wird. • Welche Leistungen soll die Ombudsstelle vermehrt anbieten? • Bei welchen Themen und Leistungen kann eine dezentrale Ombudsstelle bzw. ombudsmannähnliche Stelle vom Know-how der zentralen Ombudsstelle profitieren (und umgekehrt)? Aus Erfahrung kann ich sagen, dass Tagungen und Fachinformationen durch die Ombudsstelle bis jetzt immer sehr hilfreich waren und freue mich weiterhin über sehr wichtigen Input und vor allem Feedback aus der umgesetzten Realität der Gesetze, die wir dafür entwickeln. Eine direkte Vor-Ort-Lösung der Probleme ist meist sehr viel leichter, denn die Stelle, die vermittelt, kennt die Akteure, was natürlich eine andere Gesprächsbasis schafft. Dennoch ist der Faktor der Erfahrung aus anderen Fallbeispielen zu lernen, gerade bei systemimmanenten Problemstellungen, nicht zu unterschätzen. Dezentrale Ombudsstellen haben mehr • In welchen Bereichen ist eine Intensivierung der Kommunikation mit der Ombudsstelle wünschenswert? Wenn ein Systemmangel erkannt wird, der im Alltag des Hochschullebens Probleme bereitet, 11 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Petra Steger: „Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Kompetenzen der Ombudsstelle erweitert werden“ Einfluss und Möglichkeiten bei direkter Vermittlung, zentrale und österreichweite tätige Institutionen schöpfen aus einem ganz anderen Wissenstand. Umgekehrt müssen diese Erfahrungen vor Ort jedoch auch zusammengetragen und analysiert werden. Der Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende 2014 / 15 ist der erste seit der Novelle 2015 zum Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011. Diese Novelle geht auf zwei verschiedene Anträge von Nationalratsabgeordneten mehrerer Parteien zurück, auf den Antrag 598/A der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen vom 2. September 2014 sowie auf den Antrag 923/A der Abgeordneten Univ.Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Petra Steger, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen vom 25. Februar 2015. Mit besagter Novelle ist die Verschwiegenheitspflicht der Ombudsstelle jener der Volksanwaltschaft angeglichen worden. Zudem kann die Ombudsstelle von sich aus bei der Behandlung von Anliegen tätig werden. Nachfolgend Auszüge aus dem Debattenbeitrag von Frau Abgeordneter Petra Steger (FPÖ) im Plenum des Nationalrates am 26. März 2015 • Welche Rolle soll die Ombudsstelle in Zukunft wahrnehmen? Die Zukunft der Ombudsstelle sehe ich ganz klar weiterhin in der vermittelnden Position zwischen den einzelnen Studierenden und den Institutionen, in der Kooperation und mit den gesetzlichen Interessenvertretungen der am Hochschulraum Beteiligten. Mit der Kompetenzerweiterung kommt neben dem schon jetzt stattfindenden jährlichen Bericht an die Gesetzgebung, auch die Verpflichtung zur Schaffung von Öffentlichkeit bei Problemstellungen dazu. Dass die Ombudsstelle nun sozusagen ein Initiativrecht besitzt und auch darüber informieren kann, wo die Missstände liegen, erachte ich als sehr wichtig und eine sehr große Aufgabe für das kommenden Berichtsjahr. Außerdem wünsche ich mir, dass die sehr gute Kooperation mit dem Gesetzgeber auch in Zukunft weitergeführt wird. „Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! ... Ich spreche zum Antrag betreffend Ombudsstelle für Studierende. Jedes Semester stehen Studenten vor neuen Schwierigkeiten und Problemen – Problemen, die ihr Studium betreffen, wie Organisation, Professoren und vieles mehr. Zum Beispiel: Prüfungen werden nicht anerkannt werden, Prüfungen werden aberkannt, Zwangsstudienplanänderungen, es gibt keinen Platz in einer Pflichtübung oder überhaupt keinen Studienplatz, und, und, und. – Es gibt unzählige solcher Hindernisse, allen gemein ist jedoch, dass sich die Studenten gegenüber den Universitäten und den Professoren immer in der schwächeren Position befinden. Die Studenten haben oft leider keine Möglichkeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Genau deswegen ist die Studierenden-Ombudsstelle so wichtig. Sie ist eine Anlaufstelle für Studenten, eine Stelle, die sich dieser Probleme annimmt und versucht, sie durch Gespräche mit dem Rektorat, mit den Instituten, mit Professoren, mit anderen Studenten oder auch mit der Politik zu lösen. Das Problem bisher war nur, dass die Ombudsstelle teilweise zu wenige gesetzliche Kompetenzen hatte, um in manchen Fällen wirklich effektiv sein zu können. Genau das 12 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Wissenschaftsausschuss soll jetzt mit diesem Antrag zum HochschulQualitätssicherungsgesetz geändert werden. ... Es freut mich sehr, dass meine Ideen von dem ursprünglichen Antrag – ich habe ja bereits im August 2014 zu dem Thema, zur Ombudsstelle, einen Antrag eingebracht – aufgegriffen wurden und jetzt ein gemeinsamer Antrag daraus geworden ist. Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Kompetenzen der Ombudsstelle erweitert werden und damit der Ombudsstelle die Möglichkeit gegeben wird, den Studenten noch besser zu helfen. Im Wissenschaftsausschuss werden alle Gesetzesvorlagen und Anträge, die sich auf die Hochschulpolitik beziehen, behandelt. Das umfasst Universitäten und Fachhochschulen, Personal und Studierende, Lehre und Forschung, Zugang, Qualität und Finanzierung. Oft wird im Ausschuss über Abkommen über wissenschaftliche Zusammenarbeit beraten. Auch Tierversuche fallen in die Zuständigkeit des Wissenschaftsausschusses. Seine Beratungen finden zweimal im Halbjahr statt. Worum geht es genau? – Dieser Antrag bewirkt genau zwei wichtige Veränderungen. Erstens: Die Ombudsstelle kann in Zukunft auch auf eigene Wahrnehmung hin tätig werden. Bis jetzt konnte sie nur aktiv werden, wenn ein Student mit einem konkreten Missstand zum Ombudsmann hingegangen ist und ihn darum gebeten hat. Das Problem war jedoch, dass das viele Studenten nicht getan haben. Informationen über den Ausschuss, Sitzungstermine, Tagungsordnungspunkte und Ergebnisse sind unter dem Punkt „Parlament aktiv – Ausschüsse – Wissenschaftsausschuss“ zu finden. Die Namen der Mitglieder, Kurzbiographien sowie Kontaktdetails auf der Homepage des Parlaments unter dem Punkt „Wer ist wer?“: www.parlinkom.gv.at Obmann: Dr. Andreas F. Karlsböck Obmannstellvertreter: Mag. Andrea Kuntzl, Sigrid Maurer, Dr. Karlheinz Töchterle Warum? – Weil sie einerseits vielleicht nicht wussten, dass es die Ombudsstelle gibt. Vielleicht hatten sie gewisse Hemmungen, oder vielleicht haben sie gedacht, dass es eigentlich nicht viel bringt und dass es zu keiner Lösung kommt. Mitglieder (Stand 5. Februar 2016): Da wären wir schon bei der zweiten wichtigen Änderung, nämlich bei der Verschwiegenheitspflicht. Natürlich ist es wichtig, dass der Ombudsmann zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, besonders dann, wenn es um personenbezogene Daten von Studenten geht, und natürlich auch besonders dann, wenn es der Student wünscht. SPÖ: Buchmayr Harry (8) Cap Josef, Dr. Grossmann Elisabeth, Mag. Hakel Elisabeth Kucharowits Katharina Kucher Philip Kuntzl Andrea, Mag. Mayer Elmar Das Problem bisher war nur, dass die bis jetzt gültige Verschwiegenheitspflicht viel zu streng war. Das hat dazu geführt, dass die Ombudsstelle nicht einmal irgendwie berichten oder bekannt machen konnte, an welchen Universitäten es welche Missstände gibt und wie diese konkrete Universität reagiert hat, als man sie darauf angesprochen hat. ÖVP: El Habbassi Asdin, BA (8) Ertlschweiger Rouven, MSc Himmelbauer Eva-Maria, BSc Hofinger Manfred, Ing. Jank Brigitte Karl Beatrix, Mag. Dr. Ofenauer Friedrich, Mag. Töchterle Karlheinz, Dr. Wir wollen erreichen, dass die Ombudsstelle genau das tun kann, genau das bekannt machen kann. Mit diesem Antrag sind solche Universitäten nicht mehr von der Verschwiegenheitspflicht umfasst und können eben öffentlich bekannt gemacht werden. Das gibt der Ombudsstelle teilweise erst die notwendige Effektivität, um gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen, denn keine Universität der Welt möchte irgendwie veröffentlicht wissen, was alles falsch läuft, oder am Ende einen schlechten Ruf haben....“ FPÖ: Deimek Gerhard, Dipl.-Ing. (6) Karlsböck Andreas F., Dr. Kassegger Axel, MMMag. Dr. Lintl Jessi, Dr. Riemer Josef A. Steger Petra 13 GRÜNE: (4) Lichtenecker Ruperta, Dr. Maurer Sigrid Walser Harald, Dr. Zinggl Wolfgang, Mag. Dr. NEOS : Gamon Claudia Angela, MSc IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Neue Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der FH des BFI Wien enger Abstimmung mit der Servicestelle „Qualitäts- und Studiengangsentwicklung“ wahrgenommen. Kontakt und Terminvereinbarung: Mag. Eva Vogt Email: [email protected] Telefon: +43 1 333 40 77 – 348 http://www.technikum-wien.at/studieninformationen/infos-zum-studium/ombudsstellestudienrecht/ Neue Ombudsstelle Studienrecht an der Fachhochschule Technikum Wien Die „Ombudsstelle Studienrecht“ ist für die Beratung und Vermittlung in studienrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Die Angehörigen (AssistentInnen, Lehrende, Studierende, StudierendenvertreterInnen, StudiengangsleiterInnen…) der FH können sich in Problem- und Konfliktfällen studienrechtlicher Art an die Ombudsstelle wenden. http://www.fh-vie.ac.at/Die-FH/Ombudsstelle-Sicherung-wissenschaftlicher-Praxis/NeueOmbudsstelle-zur-Sicherung-guter-wissenschaftlicher-Praxis-an-der-FH-des-BFI-Wien Die Ombudsstelle befasst sich nicht mit allgemeiner Hilfe und Beratung in Fragen des studentischen Lebens (z.B. Unterstützungen, Förderungen, Wohnung…) und nicht mit Fragen, die die Gleichstellungsproblematik betreffen (vgl. Gender / Diversity-Verantwortliche der FHTW). Die FH des BFI Wien ist seit 2012 Mitglied der Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) und hat sich damit verpflichtet, gravierende Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens an die Agentur zu melden und die wissenschaftliche Qualitätskontrolle weiter zu entwickeln. Mit der Gründung der neuen Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die erste dieser Art im Fachhochschulsektor, setzt die FH des BFI Wien einen weiteren Schritt in Richtung Qualitätsführerschaft. Die Ombudsstelle ist Ansprechpartner für wissenschaftliches Fehlverhalten sowohl von Studierenden als auch dem hauptberuflichen Lehr- und Forschungspersonals. Die Ombudsstelle agiert unparteiisch und hat im Wesentlichen die Aufgabe der Konfliktprävention (Information, Beratung) und Konfliktlösung (Vermittlung). Sie versucht, Konflikte auf Studiengangsebene durch geeignete Kommunikationsmaßnahmen zu lösen, bevor der Instanzenzug gem. FHStG in Anspruch genommen wird. Falls das nicht gelingt, unterstützt die Ombudsstelle das Rektorat bzw. FH-Kollegium beim Management von Beschwerden gegen Entscheidungen der Studiengangsleitung. Die Ombudsstelle setzt sich aus den Mitgliedern des Qualitätszirkels Forschung und Entwicklung (F&E) unter der Führung der Kollegiumsleitung zusammen. Die Ombudsstelle für wissenschaftliches Fehlverhalten tagt anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich. Die Aufgaben der Ombudsstelle sind: Information und Beratung der Angehörigen der FHTW in studienrechtlichen Angelegenheiten [email protected] •• •• •• •• Kommunikation mit beteiligten Personen in konkreten, sich abzeichnenden Konfliktfällen Management von Beschwerden im Sinne des § 10 Abs. 3 Z 1 FHStG idgF (Beschwerden gegen die Entscheidung der Studiengangsleitung) Abstimmung und Austausch mit der HTW in studienrechtlichen Angelegenheiten Dokumentation einzelner Fälle und Weiterentwicklung des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen / Prüfungsordnung im Rahmen der „AG Studienrecht“ des FH-Kollegiums Neue Ombudsstelle für Studierende an der Medizinischen Universität Wien noch nicht netzpräsent Die Aufgaben der Ombudsstelle werden in 14 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Herausgeber: FH.-Prof. Mag. Dr. Werner Hauser Mag. Dr. Christian Schweighofer Ständige Redaktion: Mag. Markus Grimberger FH.-Prof. Mag. Dr. Erich Hauer RA MMag. Dr. Stefan Huber, LL.M. MR Dr. Heinz Kasparovsky Dr. Elvira Mutschmann-Sanchez MMag. Dr. Christoph Pasrucker ___________________________________________________________________________________________________________ Werner Hauser | Christian Schweighofer (Hg.) Neue@Hochschulzeitung | N@HZ Die N@HZ erscheint viermal jährlich mit brisanten Fachbeiträgen, Hochschulrechtlichen Entscheidungen sowie einer Darstellung von aktuellen Normen und Literatur. Wesentliche einschlägige hochschulpolitische Themen werden diskutiert, wodurch der Dialog zwischen einschlägiger Rechtslehre und Praxis vorangetrieben wird. Mit jeder Ausgabe der N@HZ wird allen mit (Rechts-)Fragen des gesamten österreichischen Hochschulwesens befassten Personen (Studierende, wissenschaftliches Personal, Verwaltungspersonal, Leitungsverantwortliche) aktuelle und pointierte facheinschlägige Hinweise geboten. Die Fachbeiträge des Hefts 2 |2016: • Wilma Hauser| Werner Hauser, Grundlegende Inhalte des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen • Sebastian Pribas, Zur Verwendung der „Ministerreserve“ gemäß § 12 Abs 5 UG – eine kritische Betrachtung einer Entwicklung • Christian Schweighofer, Kollektive Rechtsgestaltung im Fachhochschul-Sektor. Teil I ___________________________________________________________________________________________________________ ISBN 2306-6059, pdf-Datei Jahres-Abo-Preis € 58,-. Nach Bezahlung des Jahresabonnements wird per E-Mail ein Code zugesandt, der ermöglicht, sowohl den laufenden Jahrgang als auch alle bisher erschienenen Jahrgänge unbeschränkt zu nutzen. Bestellungen oder weitere Informationen unter www.nwv.at oder [email protected] 15 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen an österreichischen Universitäten und Hochschulen SALZbuRG Stand: Mai 2016 Paris-Lodron Universität Salzburg Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis INNSbRuCK Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Ombudsbeauftrage an der Fakultät für Bildungswissenschaften DoRNbIRN FH Vorarlberg Beschwerdekommission des FH-Kollegiums Medizinische Universität Innsbruck Kommission zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis Allgemeine Informationen: www.bmwfw.gv.at www.bmbf.gv.at www.hochschulombudsmann.at www.hochschulombudsfrau.at Seekirchen KLAGENfuRT Universitäten, Medizinische Universitäten, Universitäten der Künste: www.bmwfw.gv.at Privatuniversitäten: www.privatuniversitaeten.at Fachhochschulen: www.fhk.ac.at Pädagogische Hochschulen: www.paedagogischehochschulen.at 16 Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Ombudsstelle für Studierende Ombudsstelle zur Sicherung der guten wissenschaftlicher Praxis IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste LINZ Johannes Kepler Universität Linz Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis WIEN Universität Wien Ombudsstelle für internationale Programm-Studierende Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ST.PÖLTEN Anton Bruckner Privatuniversität für Musik, Schauspiel und Tanz Ombudsstelle für Studierende FH St. Pölten Beschwerdekommission des FH-Kollegiums Wirtschaftsuniversität Wien Ombudsstelle für Studierende Medizinische Universität Wien Ombudsstelle für Studierende Technische Universität Wien Plagiatsprüfung an den Fakultäten Krems Universität für Bodenkultur Wien Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Veterinärmedizinische Universität Wien Ombudsstelle für die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis FH Wien-Studiengänge der WKW Ombudsstelle für Studierende FH des bfi Wien Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis FH Campus Wien Stelle für Gleichbehandlungsfragen FH Technikum Wien Ombudsstelle Studienrecht oberschützen EISENSTADT FH Burgenland Arbeitsausschuss für Gleichbehandlung und Beschwerde GRAZ Medizinische Universität Graz Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung Ombudsperson Doktoratsstudium Technische Universität Graz Ombudsstelle für Studierende Commission for Scientific Integrity and Ethics Karl-Franzens Universität Graz Büro des Studiendirektors Beschwerdekommission für Fälle vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Vertrauensperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis CAMPUS 02 Fachhochschule der Wirtschaft Beschwerdeausschuss des FH-Kollegiums Psychologische Beratung für Studierende 17 Bundesweit tätige einrichtungen: Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wien Ombudsstelle in der Nationalagentur Lebenslanges Lernen, Wien Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität, Wien IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Aus dem Tätigkeitsbericht 2014/15: Anliegen zu Studien- / Studierendenbeiträgen an öffentlichen Universitäten In ihren jährlichen Tätigkeitsberichten veröffentlicht die Ombudsstelle für Studierende studentische Anliegen sowie Empfehlungen respektive Vorschläge an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen und an den Gesetzgeber. 2014/15 war dabei ein Schwerpunkt der Zahlungsverlauf für Studien- / Studierendenbeiträge an öffentlichen Universitäten und allfällige Konsequenzen bei Nichterfüllung der Vorschriften. Anliegenbeschreibung Empfehlung Entrichtung der Studien- / Studierendenbeiträge an einer öffentlichen Universität (inner/ außerhalb der offiziellen Nachfrist) Zu nicht zeitgerechter, nicht beitragskonformer oder nicht eingelangter Überweisung von Studien / Studierendenbeiträgen an öffentlichen Universitäten •Zahlen 2015-00033, 2015-00220, 2015-00238) •[§§ 61, 62 und 91 UG 2002 idgF] [§ 62 Abs. 1-4, UG 2002] Sachverhalt Mehrere Studierende einer öffentlichen Universität wandten sich im Zusammenhang mit der Entrichtung von Studien- und / oder Studierendenbeiträgen aus verschiedenen Gründen an die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft dieser Universität sowie teilweise auch an die Ombudsstelle für Studierende. Die Betroffenen hatten entweder zu wenig, zu spät oder gar keine Studien- respektive Studierendenbeiträge entrichtet und waren vom Ausschluss aus den jeweiligen auslaufenden Curricula (im Diplomstudium) bedroht. Die gängige Alltagspraxis zeigt, dass Fortsetzungsmeldungen an öffentlichen Universitäten nicht aktiv von der oder dem Studierenden getätigt werden (wobei gesetzlich auch nicht normiert ist, wem gegenüber und wie diese Fortsetzungsmeldungen zu tätigen sind), sondern auf der Vorschreibung des jeweiligen Studien- und Studierenden- oder nur des Studierendenbeitrages für das jeweilige folgende Semester durch die Universität und die fristgerechte Begleichung des erforderlichen Betrages durch den Studierenden oder die Studierende beruhen. Aus etlichen Anlassfällen bei der Ombudsstelle ist ersichtlich, dass bei Nicht- und / oder Fehleinzahlungen die nachfolgenden Wiederholungs-Aufforderungen teilweise automationsunterstützt ohne individuelle Namensnennung und ohne Zustellüberprüfung erfolgen und dadurch mitunter Fristen von Studierenden NICHT notwendigerweise ausschließlich selbstverschuldet von diesen versäumt werden. Maßnahme seitens der Ombudsstelle DieOmbudsstelle für Studierende wandte sich in einem gemeinsamen Schreiben mit der Universitätsvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft dieser Universität an das vor Ort dafür zuständige Organ und referenzierte die drohenden Nichterwirkungen von Fortsetzungsmeldungen und Verluste von Curricula aufgrund der Fehleinzahlungen oder Nicht-Einzahlungen der Betroffenen. Es wurde ersucht, aufgrund der damit einhergehenden unverhältnismäßigen Konsequenzen die Individual-Situationen zu überprüfen. Konkrete dokumentierbare Anliegen von Studienwerberinnen und Studienwerbern bei der Erstzulassung bzw. bei Studierenden bei der Fortsetzungsmeldung zu nicht bzw. nicht korrekt einbezahlten oder nicht zeitgerecht eingelangten Studien- und Studierendenbeiträgen sollten vom für Zulassungen zuständigen Organ, in Fällen lediglich nichteingezahlter Studierendenbeiträge mit der jeweiligen Hochschülerinnen-und Hochschülerschaft, überprüft werden. Teilweise Lösung möglich Die jeweiligen Situationen der von der Ombudsstelle für Studierende und der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft personenbezogen bekanntgemachten Anliegen sind von der Universität überprüft und im Sinne der Betroffenen geregelt worden. In einem Fall, zu dem es im Vorfeld zur Befassung der Ombudsstelle und der ÖH von einer rechtsfreundlichen Vertretung Eventualanträge im Gegenstande gegeben hatte, sind nach formalrechtlicher Abweisung resp. Zurückweisung durch die Universität auch die Volksanwaltschaft, der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen sowie der Senat der Universität mitbefasst worden. Dieser Fall war zu Redaktionsschluss noch anhängig. Die Einzelentscheidungen über spezielle Tatbestände sollten beim für die Zulassung zuständigen Organ liegen. Es wird daher den zuständigen Organen vorgeschlagen, besondere Fälle mit allfälligen unverhältnismäßig negativen Konsequenzen (z.B. Umstellung in ein neues Curriculum kurz vor Studienabschluss) entsprechend zu beurteilen. 18 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Zahlungsgrafik Zahlungsverlauf studierende – öffentliche universitäten Zulassungsüberprüfung, Aufnahmeverfahren etc. erfolgreich abgeschlossen amtswegige Abmeldung vom Studium: nicht zugelassen / nicht fortgesetzt gemeldet Fortsetzungsmeldung an BRZ: zugelassen / fortgesetzt gemeldet Vorschreibung durch Universitäten über BRZ 18,70 18,20 ENdE dER NACHFRIST 18,70 18,70 18,20 Informationsübernahme durch Universitäten Studierende zahlen auf Universitäts-Konten ein ST FRI CH A E N T EIN EM SFRIS G L G AL SUN LAS ZU 18,70 18,70 Zahlungserinnerung(en) durch Universitäten 18,20 Zahlungserinnerung(en) durch Universitäten BRZ meldet an Universitäten, dass Zahlungen ok sind BRZ meldet an Universitäten, dass Zahlungen nicht ok sind 19 Zahlungsinformationen von den Banken an das BRZ 18,20 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Konfliktmanagement und Qualitätssicherung durch Ombudsstellen an österreichischen Hochschulen: Erfahrungsberichte und Zukunftsperspektiven Tagung in Klagenfurt am 2. Juni 2016 In der alltäglichen Routine des Hochschulbetriebes verläuft erfahrungsgemäß nicht immer alles reibungslos. Im hochschulischen Informations- und Beziehungsmanagement können nicht für alle Individualanliegen sämtliche rechtlichen oder sonstigen operativen Regelungen vorab definiert und festgelegt werden. Daher gibt es immer mehr außerhierarchische und niedrigschwellig erreichbare Stellen, die hier vermittelnd auftreten. Bereits vor mehr als 30 Jahren wurde in Spanien auf Eigeninitiative der Universität Leon (Provinz Kastilien und Leon) die allererste hochschulische Ombudsstelle in Europa eingerichtet. Heutzutage gibt es derartige Institutionen bereits in mehr als 20 europäischen Ländern. In Österreich bestehen derartige Einrichtungen derzeit an 16 Universitäten und Hochschulen, entweder für Studierende, für Studienrecht oder zur Wahrung bzw. Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (http://www.hochschulombudsmann.at/ombudsstellen-in-osterreich/). Ombudsstellen sowohl für Studierende als auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden immer bedeutender, da bereits in der Europäischen Charta für Forscher 2005 für Beschwerdeprozesse ausdrücklich ombudsmann-ähnliche Personen bzw. Einrichtungen gefordert wurden (http://ec.europa.eu/euraxess/index.cfm/rights/europeanCharter). Die Charta und ihre Ziele sind mittlerweile auch in die Leistungsvereinbarungen des Wissenschaftsministeriums mit den öffentlichen Universitäten als wesentliches Element eingegangen. Die gemeinsame Veranstaltung der Hauptkooperationspartner Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität, der Österreichischen UniversitätenKonferenz, der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz, dient der Präsentation bestehender Modelle hochschulischer Ombudsstellen auf institutioneller, regionaler und europäischer Ebene. Außerdem soll in Klagenfurt ein informelles Netzwerk aller bestehenden entsprechenden Stellen im österreichischen Hochschulraum gegründet werden, in Analogie zum European Network of Ombudsmen in Higher Education. bzw. zum European Network of Research Integrity Offices. Die Ziele des österreichischen Netzes sollen eine intensive Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und gemeinsame Veranstaltungen zur professionellen Weiterentwicklung sein. Aus der Leistungsvereinbarung des BMWFW mit der Universität Klagenfurt Universität Klagenfurt Die Universität Klagenfurt verpflichtet sich, die Umsetzung der Europäischen Charta für Forschende und den Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschenden bedarfsgerecht weiter zu entwickeln sowie die Mitgliedschaft in der Agentur für wissenschaftliche Integrität (bzw. einer dieser gleichzuhaltenden Agentur) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft aufrecht zu erhalten. Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Leistungsvereinbarung 2016 - 2018 20 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Programm 9:30h Registrierung, Begrüßungsgetränke 10:00h Begrüßungen und Eröffnung Moderation der gesamten Veranstaltung: Bakk. Mag. Uwe Markus SOMMERSGUTER, Kleine Zeitung •• Univ.-Prof. Dr.rer.nat. Oliver VITOUCH, Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt und Vizepräsident der Universitätenkonferenz •• Univ. Prof. i.R., Dipl.-Ing., Dr. nat tech. Christine MANNHALTER, Vorsitzende des Vorstandes der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität •• Dipl.-Ing. Siegfried SPANZ, Geschäftsführer der Fachhochschule Kärnten, Mitglied des FHKPräsidiums, Fachhochschulkonferenz •• Mag.iur. Dr.med. Dagmar SCHAFFLER-SCHADEN, Studiengangsleiterin Humanmedizin an der Paracelsus Medizinische Privatuniversität, Öster-reichische Privatuniversitätenkonferenz •• Univ.-Prof. HR Mag.phil. Mag.theol. Dr.phil. Dr.theol. Erwin RAUSCHER, Rektor der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich, Vorsitzender der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen •• Julia STOPPER, B.A., Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft AAU Klagenfurt •• Mag.rer.soc.oec. Dr.rer.soc.oec. Iris Eliisa RAUSKALA, Leiterin der Sektion VI im BMWFW •• Dr.phil. Josef LEIDENFROST, MA (Mediation), Leiter der Ombudsstelle für Studierende 10:20h Hauptvortrag •• Mag.rer.soc.oec. Dr.rer.soc.oec. Iris Eliisa RAUSKALA, Leiterin der Sektion VI im BMWFW: Annotationen zum sich wandelnden Verhältnis Staat & Bürger/innen: Das Beispiel der hochschulischen Ombudstellen Anschließend Gründung des österreichischen Netzwerkes hochschulischer Ombudsstellen 10:40h Impulsreferate Teil 1 Hochschulische Ombudsstellen: Die Faktoren „regional“ und „national“ •• em. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. sc. techn. Reinhard HABERFELLNER, Studierenden-Ombudsmann der Technischen Universität Graz: Die Ombudsstelle an der Technischen Universität Graz – Rückblick - Ausblick •• Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dr.h.c.mult. Bernhard HOFMANN-WELLENHOF, ehem. Vizerektor für Lehre, Technische Universität Graz: Die Commission for Scientific Integrity and Ethics an der TUG – ein Erfahrungsbericht •• Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Nicole FÖGER, Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität, Wien: Die ÖAWI - Eine Bilanz der ersten operativen Jahre •• Drei Theorie - Praxis-Fragen an die Zukunft des Hochschulombudswesens in Österreich: Mag. rer.soc.oec. Barbara JÜNGER im Gespräch mit Dr. phil. Josef LEIDENFROST, MA (Mediation) 21 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste 12:00h (bis 12:15h) Kaffeepause 12:15h Impulsreferate Teil 2 Hochschulische Ombudsstellen: Der Faktor „europäisch“ •• Ben ELGER, Office of the Independent Adjudicator, Reading, UK Ten Years After: Talking Truth to Power – Experiences in Safeguarding Students’ Rights in England and Wales •• Mag.phil. Patrizia JANKOVIC, BMWFW: Die Europäische Charta für Forscher:„…geeignete Verfahren evt. in der Art eines Ombudsmanns“ – Betreuung zwischen Fiktion und Realität 13:15h Mittagsimbiss 13:45h Impulsreferate Teil 3 Hochschulische Ombudsstellen und Konfliktmanagement •• Assoz. Prof. Mag.iur. Dr.iur. Sascha FERZ, Karl-Franzens-Universität Graz, Graz: Konfliktkultur an österreichischen Universitäten – Ein mitarbeiter_innen_zentriertes Praxisprojekt an der Universität Graz 14:15h Arbeitskreise Anschließend parallele Arbeitskreise Arbeitskreis A: Gründungs-Szenarien für Hochschul-Ombudsstellen: Bisherige Erfahrungen mit Studierendenvertretungen, Ausblicke auf zukünftige KooperationsSzenarien Vorsitz: Dr. phil. Josef LEIDENFROST, MA (Mediation) Impulsreferat: Julia STOPPER, B.A., Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschüler schaft AAU Klagenfurt Arbeitskreis B: Mindestkriterien für (zu schaffende) und Arbeitsmethoden an (bestehenden) Hochschul-Ombudsstellen und Kommissionen zur Wahrung / Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Vorsitz: Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Nicole FÖGER Impulsreferat: Helga Nolte, Ombudsstelle der Universität Hamburg 15:30h Berichte aus den Arbeitskreisen Schlussrunde, Zukunftsempfehlungen Universitäten vor dem Kadi? Tagung in Wien am 20. Juni 2016 Am 20. Juni 2016 findet in Wien eine gemeinsame Tagung des Bundesverwaltungsgerichts, der Universitätenkonferenz, der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Ombudsstelle für Studierende zum Thema „Universitäten vor dem Kadi? Erste Erfahrungen mit dem Bundesverwaltungsgericht als neue Rechtsmittelinstanz an öffentlichen Universitäten“ statt. Dabei werden bisherige Erfahrungen mit hochschulrechtlichen Themen aus der Perspektive einer Universitätsprofessorin, eines Richters am Bundesverwaltungsgericht, eines Vertreters der Rechtsabteilung des BMWFW, der ÖH und des Hochschulombudsmannes erörtert. Die Konsequenzen bundesverwaltungsgerichtlicher Verfahren und Erkenntnisse werden erläutert und etwaige Fragenabschätzungen diskutiert. Nähere Informationen unter: http://www.hochschulombudsmann.at/vorschau/ 22 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste 23 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste 24 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste 25 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Im Rahmen ihrer Tätigkeiten gibt die Ombudsstelle für Studierende im BMWFW auch Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen den Hochschulbereich betreffend ab. Die aktuellste Stellungnahme erfolgte zum Studienförderungsgesetz 1991, Novelle 2016 und ist hier abgedruckt. • Frühere Stellungnahmen: • Zu Gesetzen: •• Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Entwurf einer Änderung des Universitätsgesetzes 2002-UG (20. August 2015) •• Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (23. März 2015) •• Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Entwurf einer Änderung des Universitätsgesetzes 2002 – UG (28. Oktober 2014) •• Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätsicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden sollen (30. April 2014) •• Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (25. März 2014) • Zu Verordnungen: •• Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zum Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, mit der die Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung geändert werden soll •• Stellungnahme der Ombudsstelle für Studierende zum Entwurf einer Verordnung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2015 26 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Die „Innsbruck Descriptors“: Über die Raisons-d’etre von Hochschulombudsstellen Zur weiteren Verbreitung der Idee von Hochschulombudsstellen wo sie noch entstehen sollen und werden sowie zur Hebung von deren Sichtbarkeit wo sie bereits bestehen haben die rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der 12. Jahreskonferenz des Europäischen Netzwerkes der Hochschulombudsstellen (ENOHE) in Innsbruck im Mai 2015 erstmals die sogenannten „Innsbruck Descriptors“ diskutiert. Sie sollen generelle Definitionen und Stellungnahmen zu den raisons-d’être der sowie zu Erwartungshaltungen, Errungenschaften und Fähigkeiten von Hochschulombudsstellen kompakt zusammenfassen, um deren Konzepte weiterzutragen. Nachstehend wird die Entwurfsfassung abgedruckt. Reaktionen dazu sind erbeten an [email protected] •• •• •• •• •• GENERAL INTRODUCTION Initiatives to establish Ombudsmen for Higher Education •• Initiatives to establish ombudsmen for higher education can be taken by a wide range of agencies, individuals and official bodies for a wide range of reasons and may take many forms: •• Reasons to establish an Ombuds function include (but are not confined to): •• •• •• •• •• personal convictions of individuals (e.g. rector, dean or director) or groups (e.g. student representatives), decision taken by the governing bodies at the institution concerned structural necessity (e.g. as a result of sub-optimal operation of procedures in faculties, or for certain specialist areas, or for groups of universities ) political reasons (e.g. by governments, ministers) at the initiative of the minister or members of parliament and by enacting legislation the establishment of higher education ombudsmen is usually a voluntary measure on the part of the individual institutions of higher education and conditions are rarely imposed by parliament or the ministries responsible for education. •• •• (re-) designing curricula for a faculty (e.g. at the Vienna University of Technology, Faculty of Physics) student representatives on the basis of a motion submitted by students to the senate for an entire university (e.g. at the University of Frankfurt am Main), established by a decision of the senate by the rectorate for all students at a university (e.g. Graz University of Technology), established by a decision of the senate by the rector or rectorate, for all students at a university (e.g. at the University of Klagenfurt), established by a decision of the rector by the vice-rectorate at the personal initiative of the Vice-Rector for International Relations for students taking part in international study programmes (e.g. at the University of Vienna), established by a decision of the rector an own initiative as an organisational measure implemented by the faculty for students (e.g. Faculty of Education at the University of Innsbruck) by the quality manager on his or her own initiative for all students as a result of external requirement by a body with jurisdiction in this area (e.g. adoption by Scottish universities of a Model Complaints Handling Procedure developed in conjunction with the Scottish Public Services Ombudsman) more examples Terminology, Legal Basis and Framework Conditions Terminology •• The term “ombudsman” is rooted in the word “ombud”, which in turn is derived from the Old Norse word umbod , meaning proxy or attorney. In the higher education sector, ombudsmen may operate at national, regional or institutional level, and a wide range of terms are used: •• Austria: Ombudsstellen für Studierende •• Belgium: ombudsman / ombudsfrouw •• Croatia: studentski pravobranitelji •• Denmark: student ambassador •• England/Wales: Office of the Independent Initiators (examples) •• media pressure after a highly escalated case of lack of academic integrity and honesty student representatives as a quality assurance measure within the framework of the German Research Foundation, DFG, (Research Ombudsman), created in the mid-1990s covering all institutions receiving research funding in response to 27 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• Adjudicator for Higher Education France: médiateur/defénseur académique Germany: Ombudspersonen für Studierende; DFG-Ombudsman für die Wissenschaft Ireland: ombudsman Israel: ombudsman Italy: difensore degli studenti Malta: university ombudsman Norway: studentombudet Poland: Rzecznik akademicki Portugal: provedor do estudante Russia: Scotland: a variety of titles within institutions, e.g. ‘complaints manager’; at national level reporting to the Scottish Ppublic S services Oombudsman Spain: defensor universitario Sweden: ombudsman för studenter; Universitetskanslerämbetet Switzerland: Studentenombudsmann Netherlands: ombudsman Remit of Ombudsmen for Higher Education General •• Student Ombudsman at the Ministry for Science, Research and Economic Affairs, Vienna (reporting to the responsible government minister and parliament) http://www.hochschulombudsmann.at/ Matters related to degree programmes, teaching, examinations, services and administration at higher education institutions (§ 31 (3) of the Act on Quality Assurance in Higher Education HS-QSG 2011) •• Office of the Independent Adjudicator for Higher Education, Reading, United Kingdom (with public annual reports) http://www.oiahe.org.uk/ All acts or omissions of universities including complaints and academic appeals where the internal process has been exhausted but the complainant remains dissatisfied. Excludes admissions issues and narrow academic judgements. Legal Basis and Framework Conditions •• •• •• •• •• •• In a number of European countries, higher education ombudsmen (centralised or decentralised) are enshrined in law. decentralised: Malta, since 1993, in the Higher Education Act decentralised: Spain, since 2001, in the Ley Orgánica de las universidades decentralised: Croatia, since 2007 centralised: England and Wales, since 2004, in the Higher Education Act centralised: Austria, since 2012, in the Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) 2011 •• Scotland Under a Model Complaint Handling Procedure developed by SPSO, complaints from anyone (members of the public as well as students and applicants), defined as ‘an expression of dissatisfaction by one or more individuals about the standard of service, action or lack of action by or on behalf of the insitution’. Particular: •• e.g. Student Ombudsman at the FHWien University of Applied Sciences of the WKW, Vienna, Austria http://www.fh-wien.ac.at/campus-leben/ ombudsstelle/ •• e.g. Student Ombudsman at the University of Klagenfurt, Austria http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/42888.htm •• e.g. Ombudsman at the Faculty of Education at the University of Innsbruck, Austria http://www.uibk.ac.at/fakultaeten/bildungswissenschaften/studium-und-lehre/ombudsstelle.html •• e.g. Ombudspersons at the ETH Zürich, Switzerland https://www.ethz.ch/de/die-eth-zuerich/ organisation/ombuds-und-vertrauenspersonen/ombudsstelle.html •• e.g. Ombudsman at Goethe-University Frankfurt/Main, Germany http://www.uni-frankfurt.de/38426337/ ombudsmann1 Positioning •• •• •• •• •• •• •• •• an independent institution that is not bound by directives from hierarchies such as the rectorate, heads of institutes, management or other decision-makers an institution that exists as an independent organisational unit an institution with an independent budget an institution with autonomy in personnel matters an institution with (ideally geographically) separate offices, but at least with a separate entrance an institution with clear lines of communication and links to government bodies/ other official bodies such as those responsible for study matters and supervisory authorities an institution with its own statutes / own rules of procedure an Institution with an independent web presence 28 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste •• e.g. Ombuds’ Committee at the University of Hamburg http://www.uni-hamburg.de/forschung/service/gute-wissenschaftliche-praxis/geschaeftsstelle.html •• More examples! •• Procedure for Dealing with Issues •• For Selected Areas such as: •• recognition and accreditation issues •• complaints/academic appeals/relationship/improvement management •• admission •• nostrification •• (specialist) matters concerning students studying on international programmes •• others •• •• •• Ideal Person: •• Drawing up a Job Profile: •• define minimum required competences •• define nice-to-haves Identification Process •• recruitment commission •• job advertisement •• both decide on nomination or selection procedure •• hold (public) hearings •• official nomination or appointment (chosen by a committee) (e.g. senate, University of Applied Sciences Council) •• official presentation Profile •• staff member from the institution •• external candidate in pectore or through job advertisement •• with experience in higher education administration, teaching, and management •• with experience in conflict management / conflict processes / conflict mediation/ conflict resolution •• possibly with mediation training •• social skills •• OTHERS •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• The way in which a matter put before a student ombudsman is dealt with depends on its nature, whether it is, for example, •• •• •• record the issue (by telephone, contact form, personal meeting) verify the facts, figures and other data, if necessary request (additional) written documents carry out an initial analysis of the issue and possible solutions, make a decision about whether to pursue the matter further obtain the consent of the party who submitted the matter to pursue it further obtain the facts of the matter from the perspective of the institution by contacting the person (most recently) involved at the institution obtain a statement/account of the facts draw up a proposal for a solution forward the proposal to the institution forward the most important details of the institution’s reaction(s) to the person who submitted the complaint ensure that the complainant’s confidentiality is protected unless otherwise agreed. If a Complaint is Justified: Types of Issues and How to Handle Them: Types of Issue •• an issue that concerns an entire category of institution that will require major changes to existing regulations •• an informal matter for which there is an informal solution, a formal matter with formal complaint procedures, a personal issue where it is possible to find a personal solution, a systemic issue that requires changes to be made, 29 obtain a statement and / or statement of the facts from the / superior at the institution draw up a recommendation for those in positions of responsibility at the institution forward the recommendation to the responsible body with a request for a statement or suitable measure(s) to resolve the matter forward the recommendation to the head of the institution with a request for a statement deal with the recommendation deal with the solution / non-resolution (e.g. at a regular meeting with the head of the institution or at any relevant [perhaps also extraordinary] sessions of the responsible bodies or agencies) publication of the matter and details of how it was resolved or not resolved (e.g. in the annual report) IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste AESOP: Ein europäisches Hochschulombudsmann– Projekt auch mit österreichischem Know-How werden. Hochschulangehörige sollen in speAESOP, “Advocacy Establishment for Stuziellen Kursen und Seminaren gemeinsam dents through Ombudsman Position“, lautrainiert werden und Arbeitsprozesse sowie tet der Titel eines europäischen Projektes im Interventionsmechanismen kennenlernen. Rahmen des Erasmus+-Programms, an dem die Ombudsstelle für Studierende im BundesEine der Grundlagen dazu werden die sogeministerium für Wissenschaft Forschung und nannten „Innsbruck Descriptors“ sein, die Wirtschaft ab dem Sommersemester 2016 im Mai 2015 bei der europäischen Hochals Projektpartner aus Österreich teilnimmt. schulombudsmann-Konferenz in InnsDas besagte Projekt wird von Aserbaidschan bruck erstmals diskutiert worden sind. aus koordiniert und hat Partnerinstitutionen (in Ombudsstellen: Grundsätzlialphabetischer Reihenfolge) in Armenien, Finnche Elemente, lokale Besonderheiten land, Georgien, Italien, Portugal, in der Ukraine, in Polen und im VerIm Juni 2016 wird in Klaeinigten Königreich. genfurt ein österreichEs wurde unter der weites Netzwerk der Programmlinie “Caderzeit bestehenden pacity Building for Ombudsstellen für Higher Education Studierende an Univer(CBHE) eingereicht sitäten und Fachhochund genehmigt und schulen und jener für hat eine Laufzeit von die Wahrung der gu36 Monaten. AESOP ten wissenschaftlichen ist das erste EU-gePraktik gegründet werförderte transnatiden. Unter diesen Omonale Projekt zum budsstellen finden sich Ausbau von Studiespezielle Einrichtungen rendenvertretungen nur für internationale und -rechten, an dem das Wissenschafts- Rima Mammadova, Khazar Universität Baku, Josef Leiden- Programmstudierende oder für eine bestimmministerium über die frost und Irena Imelua, Kaukasus Universität Tiflis te Fakultät, aber auch für Ombudsstelle für Studie gesamte Institution. dierende beteiligt ist. Ende Jänner fand nunmehr in Brüssel ein von der Exekutivagentur für Bildung, Audiovision und Kultur der Europäischen Kommission organisiertes erstes Arbeitstreffen aller Projektnehmer aus der letzten Antragsrunde statt. Österreich war durch mehrere Hochschulen, durch die OeADGmbH sowie durch die Ombudsstelle im BMWFW vertreten. Zwei neue lokale Ombudsstellen sollen 2016 gegründet werden. Das Netzwerk soll zum gegenseitigen innerstaatlichen Erfahrungsaustausch und zur verstärkten Kooperation beitragen. Es ist beabsichtigt, dass die österreichischen Hochschulinstitutionen mit ihren lokalen Ombudsstellen als “Associate Partners“ an dem EU-Projekt AESOP teilnehmen können. Hauptziele des Projektes Die Projektpartner kommen aus Aserbaidschan Georgien, Italien, Österreich, Polen, Portugal, der Ukraine und aus Großbritanien. Die Hauptzielsetzungen des Projektes sind die Initialisierung von Konfliktmanagement- und Beschwerdemechanismen innerhalb studentischer Selbstvertretungskörperschaften in den beteiligten und nunmehr unabhängigen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, unter Einbeziehung der Erfahrungen und Verwertung der bisherigen Erfahrungen aus einigen westeuropäischen Ländern. Dabei sollen spezielle Handbücher und Richtlinien vorbereitet und allen Projektpartnern zur Verfügung gestellt 30 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Internationale Termine • UNIversal Inclusion Rights and Opportunities for Persons with Disabilities in the Academic Context, Cavallerizza Reale of the University of Torino , 12.-14. Mai 2016 http://universalinclusion.unito.it/ • The 25th EAN (European Access Network) Conference 29.- 31. Mai 2016, University College Dublin, Ireland http://eanconference2016.wix.com/dublin • NAFSA (North American Foreign Student Advisors): 29. Mai.-3.Juni 2016 in Denver, Colorado http://www.nafsa.org/Attend_Events/Annual_Conference/Future_Conference_Sites/ • EAIR (European Association for Institution Research) 38th Annual Forum Birmingham 31. August - 3. September 2016 “ONLY CONNECT: COLLABORATION, COOPERATION AND CAPACITY BUILDING THROUGH HE PARTNERSHIPS” http://www.eairweb.org/forum2016/ • EAIE (European Association for International Education): 13.-16. September 2016 in Liverpool http://www.eaie.org/liverpool.html • USOA (United States Ombudsman Association): 17.-21. Oktober 2016 in Arlington, Virginia http://www.usombudsman.org/ Literaturtipps: •• Oliver Vettori, Gudrun Salmhofer, likas Mitterauer & Karls Ledermüller Eine Frage der Wirksamkeit? Qulitätsmanagement als Impulsgeber für Veränderungen an Hochschulen (UniversitätsVerlagWebler Bielefeld 2015) •• Tätigkeitsbericht 2015 der Psychologische Beratungsstelle für Studierende Graz http://www.studierendenberatung.at/fileadmin/redaktion/ PBS_Graz/Taetigkeitsbericht/PSB_Taetigkeitsbericht2015_ Kurzform_GRAZ-1_01.pdf •• Leistungsbericht 2014/ 2015 des Rechnungshofs (hrsgg. vom Rechnungshof Wien 2015) •• Full of bright minds AUSTRIAN-AMERICAN EDUCATIONAL COMMISSION ANNUAL REPORT 2014/15 http://www.fulbright.at/fileadmin/fulbright/Facts_and_Figures/FulbrightAustria_AnnualReport1415.pdf •• Universitätsrecht 2., überarbeitete Auflage von Ass.-Prof. Mag. Dr. Manfred Novak (Neuer Wissenschaftlicher Verlag Wien/ Graz 2015) •• Werner Hauser (Hg.) Hochschulrecht Jahrbuch 2016 (Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Wien/ Graz 2016) 31 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wisenschaft, Forschung und Wirtschaft Veranstaltungen 2016 Die Ombudsstelle für Studierende wird auch im Jahr 2016 gemäß HS-QSG 2011 in Kooperation mit ihren Anspruchsgruppen ihrem Arbeitsauftrag nach entsprechender Service- und Informationsarbeit sowie Betreuungsarbeit bei der Behandlung von Anliegen nachkommen. Zu Beispielen guter Durchführungspraxis genauso wie zu Generalthemen sind unter anderem folgende Veranstaltungen geplant: • “Konfliktmanagement und Qualitätssicherung durch Ombudsstellen (für Studierende und zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis) an österreichischen Hochschulen: Erfahrungsberichte und Zukunftsperspektiven“, gemeinsam mit der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität, der Österreichischen Universitäten-Konferenz, der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz, der Österreichischen Privatuniversitäten-Konferenz, der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen und der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft am 2. Juni 2016 in Klagenfurt, Kärnten • “Universitäten vor dem Kadi: Erste Erfahrungen mit dem Bundesverwaltungsgericht als neue Rechtsmittelinstanz“ am 20. Juni 2016 in Wien • „Brauchen Pädagogische Hochschulen einen Ombudsmann / eine Ombudsfrau?“, gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Burgenland und der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen im Herbst 2016 an der Pädagogischen Hochschule Burgenland in Eisenstadt • „Behinderung, Diversität, Inklusion: Wegmarken für den österreichischen Hochschulraum“, gemeinsam mit dem Verein Uniability, der Behindertenanwaltschaft, der Donauuniversität Krems, der Fachhochschule Krems und der Pädagogischen Hochschule Krems im Herbst 2016 in Krems/Donau • Tag der offenen Tür im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft am 26. Oktober 2016, Minoritenplatz 5, in Wien • BeSt³ Messe Innsbruck, 19.-21. Oktober 2016 in Innsbruck, Tirol • BeSt³ Messe Klagenfurt, 24.-26. November 2016 in Klagenfurt, Kärnten Impressum IMPRESSUM und OFFENLEGUNG Medieninhaber und Herausgeber: Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Postadresse: Minoritenplatz 5, 1010 Wien, Tel. 01-53120-5544 (Sekretariat) [email protected] / [email protected] www.hochschulombudsmann.at / www.hochschulombudsfrau.at Die „Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO“ erscheinen zweimal pro Jahr. Unternehmensgegenstand: Information über den Bestand und die Entwicklung sowie Diskussion von Themen aus dem Bereich des hochschulischen Ombudswesens im In- und Ausland Grafik und Bildrecherche: Alberina Nuka Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost, MA Die nächste Ausgabe erscheint zu Beginn des Wintersemesters 2016/17. Beiträge in kursiver Schrift geben die Meinung der/ des Autor/s/in wieder oder sind zitierte Dokumente. 32
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