vorvertragliche Informationen

DRK-Seniorenzentrum Warburghof
Mit Sicherheit gut
aufgehoben
DRK-Informationsbroschüre
gemäß § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
zum
DRK-Heimvertrag
für Pflegeeinrichtungen gem. § 71 Abs. 2 SGB XI
Stand Januar 2017
Gesellschaft für soziale Einrichtungen des DRK-Landesverbandes Niedersachsen gGmbH - Seniorenzentrum Warburghof
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Impressum
DRK-Seniorenzentrum Warburghof
Warburghof 3-5
30627 Hannover
www.drk-warburghof.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Stefanie Eiffert
Tel.: 0511 5607-100
Fax: 0511 5607-117
Email: [email protected]
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Eine wichtige Wahl für den
Lebensabend
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
herzlich willkommen im DRK-Seniorenzentrum Warburghof. Es ist uns eine Freude,
Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen.
Das eigene Zuhause zu verlassen und sich in die Obhut eines Seniorenheimes zu
begeben, ist für viele Menschen eine schwere Entscheidung, weshalb wir es uns zur
Aufgabe gemacht haben, Ihnen diese Entscheidung zu erleichtern. Wir geben Ihnen
die Möglichkeit, in freundlicher Atmosphäre und in einer schönen Umgebung zu
wohnen und von hilfsbereiten und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
begleitet zu werden.
Leben, Wohnen, Pflege und Betreuung, Individualität in Gemeinschaft und mehr - all
dies bieten wir als Begleiter eines kostbaren Lebensabschnitts.
Auf den folgenden Seiten haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt,
um Ihnen unsere Einrichtung vorzustellen und um Ihnen einen Überblick über unsere
Leistungen zu geben.
Schauen Sie sich um und sprechen Sie uns an. Zu einem persönlichen Besuch sind
Sie ganz herzlich eingeladen!
Ihre
Stefanie Eiffert
Einrichtungsleitung
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Was
istist
Wasuns
unswichtig
wichtig
Stationäre Altenpflege im Deutschen Roten Kreuz bietet unter Beachtung der Würde des alten Menschen einen Schutz seiner Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen. Im Mittelpunkt steht die professionelle Aktivierung, um das selbständige Leben im Alter soweit und solange wie möglich zu fördern und zu erhalten, sowie
gezielte Hilfe, um menschliches Leiden im Alter zu verhüten und / oder zu lindern.
Jeder Bewohner1 einer stationären DRK-Altenpflegeeinrichtung hat entsprechend der
individuellen Pflegebedürftigkeit das gleiche Recht auf qualifizierte und aktivierende
Pflege und Betreuung, unabhängig von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, sozialer Stellung sowie religiöser und politischer Überzeugung.
Wesentliche Orientierungsmaßstäbe ergeben sich aus den Grundsätzen des
Deutschen Roten Kreuzes:
Menschlichkeit Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu
leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches
Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und
Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie
fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
Unparteilichkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht
nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung.
Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei
den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Neutralität Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit,
an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn
auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als
Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen
sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
Im Text wird aus sprachlichen Gründen der Begriff „Bewohner“ verwendet, dieser schließt Bewohnerinnen ausdrücklich mit ein.
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Freiwilligkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und
uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Einheit In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit
im ganzen Gebiet ausüben.
Universalität Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist Welt umfassend. In ihr
haben alle nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
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Inhalt
Teil I
Allgemeines Leistungsangebot
Seite
I. 1
I. 1.1
I. 1.2
Gebäude
Lage des Gebäudes
Ausstattung des Gebäudes
I. 2
I. 2.1
I. 2.1.1
I. 2.2
I. 2.3
Leistungen
Pflege – und Betreuungsleistungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Unterkunft und Verpflegung
Wäscheversorgung
8
8
9
10
11
I. 3
Qualitätsprüfungen
12
Teil II
Konkrete Leistungen, Konzept, Entgelte und Leistungsausschlüsse
II. 1
II. 2
II. 3
II. 4
II. 5
II. 6
II. 7
Was wir für Sie leisten
Das Einrichtungskonzept - Grundlage unseres Handelns
Geborgenheit in unserem gerontopsychiatrischen Wohnbereich
Abschied in Würde
Was unsere Leistungen kosten - die Entgelte
Unter welchen Bedingungen sich Preise und Leistungen verändern
Was wir nicht für Sie leisten können - Leistungsausschlüsse
13
13
16
17
19
20
21
Teil III
Ansprechpartner und Erreichbarkeit
25
III. 1
Ihre Ansprechpartner auf einen Blick
25
Teil IV
Unser Leitbild
5
5
6
27
IV. 1
Gemeinsames Leitbild der stationären Altenpflegeeinrichtungen der GfsE
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27
Teil I – Allgemeines
Leistungsangebot
I.1
I.1.1
Gebäude
Lage des Gebäudes
Das DRK-Seniorenzentrum Warburghof befindet sich im hannoverschen Stadtteil
Groß-Buchholz im Stadtviertel Roderbruch.
Der Stadtteil ist etwa 8 km vom Stadtzentrum von Hannover entfernt und verfügt über
eine gute Infrastruktur, sodass das Stadtzentrum mit öffentlichen Verkehrsmitteln
innerhalb von 20 Minuten erreicht werden kann.
Ungefähr drei Gehminuten vom DRK-Seniorenzentrum entfernt befindet sich ein
kleines Einkaufszentrum mit:









I.1.2
Apotheke
Bäcker
Drogerie
Einkaufsmöglichkeiten
Eiscafé
Optiker
Postfiliale
Stadtsparkasse
verschiedene Ärzte
Ausstattung des Gebäudes
Das DRK-Seniorenzentrum Warburghof bietet derzeit insgesamt 158 Pflegeplätze
in Einzel- und Doppelzimmern an, die auch zur Kurzzeitpflege genutzt werden können.
Die Einrichtung besteht aus einem Hauptgebäude mit drei Etagen, aus denen drei
unterschiedlich großen Wohnbereiche ergeben.
Der Wohnbereich 1 umfasst das Nebengebäude, das Erdgeschoss mit dem geschützten Demenzbereich und die 1. Etage, mit insgesamt 70 Plätzen.
Der Wohnbereich 2 befindet sich im 2. Obergeschoß und hat Platz für 42 Bewohner.
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Im Wohnbereich 3, der sich im 3. Obergeschoß befindet,
finden 46 Bewohner Platz.
Beispiel
Bewohnerzimmer
Zimmer:
19,64 m²
Flur + Bad: 8,80 m²
Loggia:
2,52 m²
Die Zimmer sind mit Terrasse oder Balkon, Kabelanschluss, Telefonanschluss und Rufanlage und größtenteils mit einem eigenen Badezimmer mit Dusche ausgestattet.
Die Zimmer können von unseren Bewohnern mit dem
eigenen Möbiliar eingerichtet werden.
Jeder Wohnbereich verfügt über ein separates Pflegebad mit einer Hubpflegewanne, sowie einem Sitz- und Liegebadelifter, einer Dusche,
einer Toilette, einem Waschbecken und einem Spiegel.
Unseren Bewohnern und Ihren Angehörigen stehen verschiedene Räumlichkeiten
und Sitzgruppen im Innen- und Außenbereich zur Verfügung:
 der Speisesaal im Erdgeschoss kann als Veranstaltungssaal mit Bühne und
Mikrofonanlage für bis zu 200 Personen genutzt werden
 unser Café im Erdgeschoss bietet Platz für 45 Gäste
 ein großer Gymnastikraum im Untergeschoss
 ein Snoezelenraum im Erdgeschoss
 ein Gemeinschaftsraum (Wohnzimmer) im 1. Obergeschoss, sowie Wohnflure
mit Kommunikationsbereichen auf allen Etagen
 eine Bibliothek im Erdgeschoss
 ein Friseur- und Fußpflegesalon im Untergeschoss
 einen Therapiegarten mit Endlosrundgang und Sitzmöglichkeiten
 eine Terrasse im Innenhof mit Sitzmöglichkeiten
Der Zugang zu unserem Haus und zu den Wohnbereichen ist barrierefrei. Mit unseren Aufzügen sind alle Etagen auch Gehhilfen, Gehwagen (Rollator) und Rollstuhl zu
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erreichen. Zur weiteren Unterstützung sind alle Flure und Treppenhäuser mit Handläufen ausgestattet.
In unserem Eingangsbereich befindet sich frei zugänglich ein Münztelefon. Außerdem steht Bewohnern und Besuchern der Einrichtung im Aufenthaltsbereich im Erdgeschoss ein kostenfreies WLAN-Netz zur Verfügung.
I.2
Leistungen
Bei den Leistungen, die wir unseren Bewohnern anbieten, handelt es sich insbesondere um Leistungen der Pflege und Betreuung, mit der Gewährung der Unterkunft
verbundene Leistungen und selbstverständlich eine umfassende Versorgung mit
Speisen und Getränken.
Die Leistungen werden in den §§ 2 bis 10 und § 12 des Heimvertrages für das
DRK-Seniorenzentrum Warburghof dargestellt. Nachfolgend erhalten Sie zu den
Vertragsbestandteilen eine kurze Übersicht:
-
Wohnraum (§ 3 des Vertrages),
-
Leistungen der Hauswirtschaft (§ 4 des Vertrages)
-
Verpflegung (§ 5 des Vertrages),
-
Leistungen der Verwaltung (§ 6 des Vertrages),
-
Leistungen der Haustechnik (§ 7 des Vertrages)
-
Allgemeine Pflegeleistungen (§ 8 des Vertrages),
-
Behandlungspflege (§ 9 des Vertrages),
-
Leistungen der soziale Betreuung (§ 10 des Vertrages),
-
Zusatzleistungen (§ 12 des Vertrages).
Für Fragen zu den Vertragsleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die von uns allgemein angebotenen Leistungen ergeben sich zudem aus dem
„Rahmenvertrag über die vollstationäre Versorgung gemäß § 75 Absatz 1 SGB XI für
das Land Niedersachsen“ in der jeweils geltenden Fassung. Der Rahmenvertrag ist
gemäß § 75 Absatz 1 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den
überörtlichen Trägern der Sozialhilfe abgeschlossen und für uns unmittelbar verbindlich. Soweit Sie Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI oder der Hilfe
zur Pflege (Sozialhilfe) nach SGB XII beziehen, sind die Regelungen des Rahmenvertrages nach Maßgabe des § 15 WBVG auch für den zwischen Ihnen und uns zu
schließenden Heimvertrag verbindlich zu beachten.
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I.2.1
Pflege – und Betreuungsleistungen
Art und Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen
hängen von der Schwere der Pflege- bzw.
Betreuungsbedürftigkeit ab.
Nach Möglichkeit berücksichtigen wir den Wunsch nach
Pflege durch Pflegekräfte des gleichen Geschlechts. Leistungen der Behandlungspflege werden auf der Grundlage
der ärztlichen Verordnung erbracht und sind Bestandteil
der Pflegeplanung.
I.2.1.1 Zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
Für anspruchsberechtigte pflegeversicherte Bewohner bietet das Heim zusätzliche
Betreuung und Aktivierung im Sinne des § 87 b SGB XI und der jeweils gültigen
Richtlinie nach § 87 b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen an.
Pflegeversicherte Bewohner sind berechtigt, dieses zusätzliche Betreuungsangebot
in Anspruch zu nehmen, wenn die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen sie als pflegebedürftig in eine Pflegestufe eingestuft hat oder sie einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben,
der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht.
Zu den hier angebotenen Leistungen Zählen:
 Malen und Basteln
 Handwerklichen Arbeiten und leichten Gartenarbeiten
 Kochen und Backen, sowie Zutaten für die
Mahlzeiten vorbereiten
 Erinnerungsalben anfertigen
 Musik hören, Musizieren und Singen
 Brett- und Kartenspiele
 Spaziergänge und Ausflüge
 Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe
 Besuchen von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen und Gottesdiensten
 Lesen und Vorlesen
 Fotoalben anschauen
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I.2.2
Unterkunft und Verpflegung
Die Unterkunft und Verpflegung umfasst
die Leistungen, die den Aufenthalt des
Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen. Hierzu gehören zum
einem die Unterbringung in einem Zimmer, sowie die Versorgung mit Nahrungsmitteln.
Der Leistungsbereich im Rahmen der
Speisenzubereitung umfasst drei Mahlzeiten sowie zwei Zwischenmahlzeiten pro Tag. Selbstverständlich bieten wir Diät- oder
Schonkost an.
Desweitern bieten wir zu Feiertagen besondere Festessen. Auch an Tagen mit großen Veranstaltungen (z.B. Sommer- oder Herbstfest) werden besondere Speisen
angeboten.
Als kostenfreie Getränke stehen den Bewohnern Kaffee, Tee, Fruchtsäfte, Kakao,
Mineralwasser, Milch, Malzbier oder helles Bier zur Verfügung. An den oben bereits
genannten Festtagen, werden zudem noch zusätzliche Getränke angeboten.
Die Verpflegung richtet sich selbstverständlich nach dem Nährstoffbedarf der Bewohner und berücksichtigt individuelle Bedürfnisse. Beachtung finden ebenfalls Sonderkostformen und Diäten, aber auch Gewohnheiten und Unverträglichkeiten der
Bewohner. Die Darreichungsform der Speisen wird auf die individuelle Situation abgestimmt.
Über eine monatliche Speiseplanbesprechung haben die Bewohner bei der Erstellung des Speiseplans ein Mitspracherecht über die Bewohnervertretung.
Die aktuellen Wochenspeisepläne hängen in unseren Fluren an den Informationstafeln aus.
Die Mahlzeiten können zu folgenden Zeiten eingenommen werden:
Frühstück:
Zwischenmahlzeit:
Mittagessen:
Nachmittagskaffee:
Abendessen:
Spätmahlzeit:
Nachtmahlzeit:
ab 8.00 Uhr
nach Bedarf
ab 11.30 Uhr
ab 14.30 Uhr
ab 17.45 Uhr
nach Bedarf
nach Bedarf
Außerhalb dieser Zeiten können bei Bedarf zusätzliche Speisen wie Joghurt, Obst
sowie diverse Getränke angefordert werden.
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Bewohnern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, an den Mahlzeiten in den Gemeinschaftsräumen teilzunehmen, werden die Mahlzeiten im Zimmer serviert. Bewohnern mit Hilfebedarf werden die Mahlzeiten entsprechend des
individuellen Hilfebedarfs angerichtet und ggf. angereicht.
Bei Fragen bezüglich der Speiseversorgung können sich unserer Bewohner an den
Heimbeirat oder an die Küchenleitung wenden.
I.2.2.1
Wäscheversorgung
Zum Dienstleistungsangebot der Einrichtung im Bereich Unterkunft und Verpflegung
gehört die Reinigung der maschinenwaschbaren Wäsche durch einen externen
Dienstleister. Wir haben hierfür einen Kooperationsvertrag mit CWS Boco geschlossen.
Die persönliche Wäsche der Bewohner wird durch die Einrichtung kostenfrei gekennzeichnet, soweit dies nicht anderweitig sichergestellt ist.
Die Kosten für das waschen der Wäsche sind in den Heimkosten enthalten. Muss ein
Kleidungsstück jedoch chemisch gereinigt werden, entstehen zusätzliche Kosten, die
die Bewohner selbsttragen müssen. Durch den geschlossenen Kooperationsvertrag
sind diese Kosten jedoch gering. Einer chemischen Reinigung kann selbstverständlich jederzeit widersprochen werden.
Zweimal in der Woche wird die Wäsche abgeholt und in die Einrichtung zurück gebracht.
Sollte es einmal zu einer Reklamation im Bereich der Wäscheversorgung für unsere
Bewohner kommen, so wird diese zeitnah über die Bezugspflegekraft des Bewohner
oder den Wäschebeauftragten im Wohnbereich an die Wäscherei weiter gegeben.
Von dort aus wird die weitere Bearbeitung der Beschwerde direkt mit der Serviceabteilung der Wäscherei sicher gestellt.
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I.3
Qualitätsprüfungen
Im September 2015 wurde durch die
Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von
Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter für das Seniorenzentrum Warburghof Verbraucherfreundlichkeit festgestellt.
www.heimverzeichnis.de
(direkt zu unserer Einrichtung über http://www.bit.ly/drkwh)
Im März 2016 erfolgte in der Pflegeeinrichtung gemäß §114 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen im Auftrag der Verbände
der gesetzlichen Pflegekassen eine Qualitätsprüfung.
Dabei erzielte das DRK-Seniorenzentrum Warburghof die Gesamtnote 1,4.
Gemäß § 115 Abs.1 SGB XI ist das Ergebnis der Prüfung mit dem
Pflegetransparenzbericht veröffentlicht.
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Teil II – Konkrete Leistungen,
Konzepte, Entgelte und Leistungsausschlüsse
Wir möchten Ihnen nachfolgend darstellen, welche Leistungen für Sie in Betracht
kommen können und auf welchem Konzept sie aufbauen. Das Konzept beschreibt
auch, für wen unsere Einrichtung geeignet ist und für welche besonderen Fälle nicht.
Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, was unsere Leistungen kosten, unter welchen Bedingungen die Preise angehoben werden dürfen und welche Leistungen wir auf Grund unserer Konzeption nicht abdecken können.
Bitte beachten Sie diese ausgeschlossenen Leistungen besonders!
II.1
Das Einrichtungskonzept – Grundlage unseres
Handelns
Das DRK-Seniorenzentrum Warburghof ist eine vollstationäre qualitäts- und dienstleistungsorientierte Altenpflegeeinrichtung der Gesellschaft für soziale Einrichtungen
des DRK-Landesverbandes Niedersachsen gGmbH.
Unsere Leistungen erbringen wir aufgrund eines pflegewissenschaftlich fundierten
Konzeptes.
Die Versorgung der versicherten Pflegebedürftigen in den Pflegestufen I bis III erbringen wir mit den Leistungen gemäß dem Elften Buch Sozialgesetzbuch. Bewohner, die (noch) keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung nach
SGB XI haben, versorgen wir nach den gleichen Grundsätzen.
Die nachfolgend auszugsweise wiedergegebene Konzeption soll verdeutlichen, wie
die ganzheitliche Pflege und Betreuung der Bewohner im DRK – Seniorenzentrum
Warburghof sichergestellt wird.
Pflegesystem:
Wir streben eine bewohnerorientierte, ganzheitliche Pflege und Betreuung durch das
System der Bezugspflege in unserem Hause an.
Pflegeprozess:
Um eine ganzheitliche und bewohnerorientierte Pflege und Betreuung in unserer Einrichtung zu gewährleisten, streben wir eine ziel- und problemlösungsorientierte Vorgehensweise an. Diese systematische Vorgehensweise wird konkret nachweisbar,
überprüfbar und transparent innerhalb unserer Pflegeprozessplanung.
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Bei Aufnahme eines neuen Heimbewohners wird von den Mitarbeitern2 eine ausführliche Anamnese soweit möglich mit dem Bewohner, dessen Angehörige oder sonstigen Bezugspersonen erstellt.
Für jeden Bewohner wird ein individueller Pflegeplan, gegliedert nach den AEDL´s
nach Monika Krohwinkel erstellt. Hinter der Abkürzung AEDL steht für Aktivitäten und
existenzielle Erfahrungen des Lebens. Dieses Konzept zielt auf einen fördernden
Pflegeprozess ab. Die 13 AEDL’S beschreiben verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel Kommunizieren, sich bewegen, sich pflegen, Essen und Trinken. Aus diesen
Bereichen werden für jeden Bewohner individuelle Probleme, Ressourcen und Wünsche abgeleitet und in die Pflege mit eingebunden und gefördert.
In die Pflegeplanung fließen auch die Informationen der Anamnese mit ein. In der
Pflegeplanung soll sichergestellt sein, dass pflegerische Bedürfnisse und Vorlieben
erfüllt und beibehalten werden. In die Pflegeplanung fließen unsere Standards und
Leitlinien für Grundpflege, Behandlungspflege und soziale Betreuung mit ein. Die in
der Pflegeplanung benannten Ziele werden regelmäßig und bei (eklatanten) Veränderungen von den zuständigen Mitarbeitern überprüft und neu erstellt.
Innerbetriebliche Kommunikation:
Unsere Kommunikation ist in Form und Inhalt an den Wahrnehmungs- und Verständigungsmöglichkeiten der Bewohner orientiert. Es wird darauf Wert gelegt, dass sich
die Mitarbeiter freundlich und höflich, mit Respekt und Achtung gegenüber unseren
Bewohnern, den Gästen und untereinander verhalten. Ausländische Mitarbeiter verpflichten sich in deutscher Sprache zu kommunizieren.
Erforderliche, notwendige Informationen werden durch ein strukturiertes Besprechungswesen für alle Bereiche unseres Hauses, schriftlich nachlesbar und transparent gemacht.
Die Bewohner, deren Angehörige und Betreuer haben die Möglichkeit mit den Bereichsleitungen Gesprächstermine zu vereinbaren um individuelle Angelegenheit zu
besprechen. Unsere Verwaltung sowie unsere Qualitätsmanagementbeauftragte haben zusätzliche Sprechzeiten.
Der Heimbeirat tagt eigenverantwortlich mit Unterstützung der Einrichtungsleitung;
auf Wunsch werden Bereichsleitungen eingeladen.
Qualitätsmanagementsystem:
Um Qualität im DRK-Seniorenzentrum Warburghof zu gewährleisten und zu verbessern, ist ein Qualitätsmanagement notwendig.
Dazu müssen Strukturen (Strukturqualität), Abläufe (Prozessqualität) sowie auch Ergebnisse (Ergebnisqualität) transparent gestaltet werden.
Fort- und Weiterbildung:
Durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen wird gewährleistet, dass unsere Mitarbeiter ihre Arbeit in einer hohen Qualität erbringen und auf dem neusten Stand des
Wissens sind. Außerdem steht Fachliteratur einschließlich Fachzeitschriften (mit Umlauflisten) in der hauseigenen Bibliothek zur Verfügung.
Des Weiteren werden unsere Mitarbeiter in Zusatzfunktionen, wie zum Beispiel
Brandschutzhelfer oder Sicherheitsbeauftragte, ausgebildet. Hiermit werden wir auch
gesetzlichen Anforderungen gerecht.
Im Text wird aus sprachlichen Gründen der Begriff „Mitarbeiter“ verwendet, dieser schließt Mitarbeiterinnen ausdrücklich mit ein.
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Beschreibung ergänzender sozialer und therapeutischer Angebote:
Interne Dienstleistungen des Hauses:
 Unser Haus ist ,,OFFEN“, d. h. es gibt keine geregelten Besuchszeiten
 Die Medizinversorgung und hauswirtschaftliche Versorgung ist gewährleistet
 Die Mitarbeite der Verwaltung unterstützen die Bewohner bei behördlichen
Angelegenheiten
Externe Dienstleistung im Haus:
 Friseur und Fußpflege im Haus
 Krankengymnasten, Ergo-, Logo- oder andere Therapeuten (über Rezept)
 Englisch-Kurs für Senioren
Leistung des Begleitenden und sozialen Dienstes
Der Begleitende und soziale Dienst (BUSD) hält ein umfangreiches Beschäftigungsangebot vor. Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresstrukturierende Angebote beleben den Heimalltag. Durch das vielseitige Betreuungsangebot des BUSD haben unsere Bewohner die Gelegenheit, nach persönlichem Interesse und vorhandenen Neigungen zu wählen.
Personelle Ausstattung:
Die Anzahl der Mitarbeiter im Haus errechnet sich aus dem Stellenschlüssel (Anzahl
der Bewohner und deren Einstufung). Weiterhin arbeiten eine wechselnde Anzahl
von Schüler/-innen, Praktikant/-innen und Bundesfreiwilligendienstleistende im Haus.
Die Qualifikation und Aufgaben sind anhand von Stellenbeschreibungen ersichtlich.
Sachliche Ausstattung:
Das Haupthaus verfügt über zwei Personenfahrstühle und einen Lastenaufzug.
II.3 Geborgenheit in unserem gerontopsychiatrischen
Wohnbereich
Bereits seit 2002 gibt es im DRKSeniorenzentrum Warburghof eine
gerontopsychiatrische Wohneinheit mit 15 Plätzen. Hier finden
Menschen mit chronischer Verwirrtheit sowie dementiellen Erkrankungen ein besonderes Zuhause. Die Wohneinheit besteht
aus einer geräumigen, modernen,
gemütlichen Wohnküche mit angrenzendem, liebevoll eingerichtetem Wintergarten. Von hieraus
bietet sich ein Ausblick in den
schön bepflanzten Garten, der
durch eine große Glastür im Wintergarten zugänglich.
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15
Der Garten ist auf die Bedürfnisse dementiell erkrankter Bewohner abgestimmt. Alle
Wege sind so angelegt, dass sie immer wieder am Ausgangspunkt enden und keine
Sackgassen bilden. Somit wird den Weglauftendenzen der Bewohner entgegengewirkt und dem erhöhten Bewegungsdrang Rechnung getragen. Der Garten bietet
Anreize und Anregungen, die verlorengegangenen Ressourcen der Bewohner wachzurufen und soweit möglich zu erhalten.
Das liebevoll hergerichtete Wohnumfeld bietet den dementiell erkrankten Bewohnern
das Gefühl von Vertrautheit und Sicherheit.
Eine feste Tagesablaufstruktur (orientiert an der individuellen Biografie) gibt den Bewohner Halt und Geborgenheit. Feste Rituale und regelmäßig wiederkehrende Abläufe vermitteln Orientierung und das Gefühl von Sicherheit.
Durch biografisch orientierte, leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Geschirr spülen,
fegen, bügeln, Staub wischen, Tische eindecken, etc.) erfahren die Bewohner das
Gefühl des Gebrauchtwerdens und der Wertschätzung.
Das DRK-Seniorenzentrum Warburghof legt besonderen Wert auf die ganzheitliche
Rundum-Betreuung der dementiell Erkrankten. Dies wird durch fortlaufend geschultes Fachpersonal, durch eine liebevolle medizinische, körperliche und seelische Betreuung und dementen gerechte Beschäftigungsangebote gewährleistet. Gerontopsychiatrisch ausgebildetes Fachpersonal und Fachärzte sichern unseren hohen
Qualitätsanspruch.
II.4 Abschied in Würde
Konzept Hospiz- und Sterbebegleitung
In unsere Einrichtung ziehen Menschen ein,
die meistens in der Gewissheit leben, dass
das DRK-Seniorenzentrum Warburghof ihr
letztes Zuhause sein wird.
Zu diesem Abschnitt des Lebens gehört unweigerlich die Auseinandersetzung mit der
Endlichkeit des Lebens. Zur ganzheitlichen
Pflege und Betreuung unserer Bewohner bieten wir für diese Zeit neben der Begleitung durch die Mitarbeiter der Einrichtung auch das Angebot des DRK Palliativ- und
Hospizdienstes Hannover.
Der DRK-Palliativ- und Hospizdienst umfasst die intensive Betreuung Schwerstkranker und Sterbender, um Leiden zu lindern und entsprechend den Wünschen soziale,
seelisch-geistige und religiös-spirituelle Aspekte zu berücksichtigen.
Es soll eine menschenwürdige Begleitung im Sterbeprozess durch zwischenmenschliche Nähe gewährleistet werden.
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Der Kontakt zwischen Begleitern und Bewohnern soll, wenn gewünscht, so früh wie
möglich hergestellt werden, um eine adäquate Vertrauensbasis zu schaffen.
Bei einem sich deutlich verschlechterndem Allgemeinzustand des Bewohners und
einem damit verbundenem beginnenden Sterbeprozess, meldet die Bezugspflegekraft/„Palliativ care“-Fachkraft den Bedarf über eine Koordinatonsstelle, sodass Begleiter über den Palliativ- und Hospizdienstes vermittelt werden können.
Die eingesetzten Hospizbegleiter/-innen arbeiten ehrenamtlich und werden im Vorfeld ihres Einsatzes in einem über mehrere Monate dauernden Qualifizierungskurs
durch den DRK Palliativ- und Hospizdienst Hannover ausgebildet. Nach dieser Ausbildung erhalten die Hospizbegleiter Unterstützung durch regelmäßige Supervision
und Weiterbildung durch den DRK-Palliativ- und Hospizdienst Hannover.
Die Mitarbeiter des Wohnbereiches kooperieren weiterhin mit den behandelnden Ärzten, sowie einem Palliativarzt, wodurch auch ein regelmäßiger Austausch zwischen
Hospizkoordinatoren bzw. Bezugspflegekräften und Arzt gewährleistet ist.
Ein regelmäßiger Austausch der Koordinatoren verschiedener Einrichtungen ist gewährleistet.
Bereits bei Einzug wird der Wunsch nach Begleitung während des Sterbeprozesses
im Aufnahmegespräch ermittelt und dokumentiert. Im Berichtsbogen und im Maßnahmennachweis werden die Einsätze dokumentiert.
II.5 Was unsere Leistungen kosten – die Entgelte
Derzeit gelten die in der Tabelle angegebenen Entgelte für unsere Leistungen. Das
Entgelt für Pflegeleistungen und Betreuung ist abhängig von der Pflegestufe gemäß
§ 15 SGB XI, also von der Art und dem Umfang, in dem der Heimbewohner Hilfen
benötigt.
Entsprechend Ihrer Pflegestufe entnehmen Sie die Entgelte der folgenden Tabelle
(Angaben in Euro pro Tag):
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Pflegegrade
1
2
3
4
5
Entgelt für Pflegeleistungen
und Betreuung
31,58
40,48
56,66
73,52
81,08
Entgelt für Unterkunft
14,38
14,38
14,38
14,38
14,38
5,05
5,05
5,05
5,05
5,05
Investitionsaufwendungen für
Einzelzimmer mit Dusche
14,53
14,53
14,53
14,53
14,53
Investitionsaufwendungen für
Einzelzimmer ohne Dusche
14,26
14,26
14,26
14,26
14,26
Investitionsaufwendungen für
Doppelzimmer
12,51
12,51
12,51
12,51
12,51
tägliches Gesamtheimentgelt für Einzelzimmer mit
Dusche
65,54
74,44
90,62
107,48
115,04
tägliches Gesamtheimentgelt für Einzelzimmer
65,27
74,17
90,35
107,21
114,77
tägliches Gesamtheimentgelt für Doppelzimmer
63,52
72,42
88,60
105,46
113,02
Entgelt für Verpflegung
Im DRK-Seniorenzentrum Warburghof wird eine besondere Betreuung für Pflegebedürftige im Sinne des § 87b SGB XI angeboten. Für dieses Angebot gibt es zusätzliche Betreuungskräfte, die sich mit den Pflegekräften um tägliche Aktivitäten kümmern. Das monatliche Entgelt für diese Leistung beträgt 128,98 € und wird bei gesetzlich pflegeversicherten Bewohnern direkt mit der Pflegekasse abgerechnet und
von dieser getragen.
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II.6 Unter welchen Bedingungen sich Leistungen und
Preise verändern
Die Möglichkeiten für Veränderungen der Leistungen und der Preise und auch die
Verpflichtung zu solchen Veränderungen sind im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in den §§ 7 bis 9 gesetzlich geregelt. Die Darstellung der Bedingungen,
unter denen sich Leistungen und Preise verändern können, soll Ihnen dabei helfen,
die Entscheidung für eine bestimmte Pflegeeinrichtung oder auch eine bestimmte
Wohnform, die Ihren Interessen am besten entspricht, zu treffen. Dazu ist es auch
wichtig zu wissen, wann sich Leistungen und Preise ändern können.
Anpassung von Leistungen und der Entgelte bei Veränderungen des Pflege- oder
Betreuungsbedarfs
Wir sind verpflichtet, Ihnen eine Anpassung der Leistungen anzubieten, wenn sich Ihr
Pflege- oder Betreuungsbedarf ändert. Das Entgelt verändert sich dann in dem Umfang, in dem Sie das Angebot zur Änderung der Leistungen annehmen.
Gleichzeitig sind wir dazu berechtigt, durch eine einseitige Erklärung eine Anpassung der Leistungen und damit auch eine Anpassung der Entgelte vorzunehmen,
soweit Sie Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Elften Sozialgesetzbuch
oder Hilfe in Einrichtungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen. Dies betrifft Veränderungen hinsichtlich der Einstufung in eine Pflegestufe gemäß § 15 SGB XI.
Entgelterhöhungen bei Veränderungen der Berechnungsgrundlage
Erhöhungen des Entgelts für Investitionsaufwendungen des DRK-Seniorenzentrum
Warburghof sind nur zulässig, soweit sie nach der Art des Betriebes notwendig sind
und nicht durch öffentliche Förderung gedeckt werden.
Sowohl für die vertragliche Umsetzung der Leistungs- und Entgeltanpassungen als
auch der Entgelterhöhungen gelten besondere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher (§§ 8 und 9 WBVG).
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II.7 Was wir nicht für Sie leisten können – Leistungsausschlüsse
Bei einer Änderung des Pflege- und Betreuungsbedarfs hat der Heimträger dem Bewohner nach § 8 Absatz 1 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) grundsätzlich eine entsprechende Anpassung der Leistungen anzubieten. Bestimmte Leistungen können jedoch
gemäß § 8 Absatz 4 WBVG vertraglich ausgeschlossen werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.
Das DRK-Seniorenzentrum Warburghof ist nach seiner Konzeption bzw. seiner personellen und baulichen Ausstattung nicht darauf eingerichtet, Bewohner mit folgenden Krankheitsbildern bzw. Versorgungsbedarfen zu versorgen:
Diagnose
Erklärung
Wachkoma, apallisches Syndrom und „Phase F“
… bedeuten, dass die Betroffenen nicht oder nicht kurzfristig
beheb-bare
hirnorganische
Schädigungen oder schwere
und schwerste Schädigungen
des zentralen Nervensystems
erlitten haben, z.B. nach einem
Kreislaufstillstand oder Schlaganfall.
Wachkomapatienten
können zwar die Augen geöffnet haben, können aber nicht
bzw. nur äußerst eingeschränkt
mit ihrer Umwelt kommunizieren. Sie sind nicht autonom
bewegungsfähig und müssen
rund um die Uhr umfassend
versorgt werden.
Der Ausschluss muss erfolgen, weil…
die mit den Landesverbänden
der Pflegekassen in Niedersachsen geschlossenen Vereinbarungen diese besondere
Leistung nicht vorsehen. Entsprechend ist auch nicht die
erforderliche erhöhte Personalausstattung bzw. die Refinanzierung des erforderlichen spezialisierten Personals zur Erbringung
solcher
intensivpflegerischer Leistungen mit
den öffentlichen Kostenträgern
vereinbart. Außerdem können
die erforderlichen Apparate und
Einrichtungen zur Versorgung
solcher Patienten nicht vorge-
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Der Ausschluss hat zur Folge,
dass in dem Fall, dass der
Heimbewohner die entsprechenden Erkrankungen aufweist,
der Heimvertrag beendet werden muss und ein Umzug erforderlich wird. Das gilt nicht,
wenn eine ambulante intensivpflegerische Versorgung im
Sinne des § 37 Abs. 2 S. 1 und
3 SGB V – Krankenversicherung – in der Einrichtung sichergestellt werden kann. Der
Heimträger kann die intensivpflegerische Versorgung gemäß § 37 Abs. 2 S. 1 und 3
SGB V weder selbst sicherstellen, noch für den Heimbewoh-
Zeitweise oder andauernde … bedeutet, dass der Betroffene, insbesondere aufgrund orBeatmungsbedürftigkeit
ganischer Schädigungen, ganz
oder teilweise nicht in der Lage
ist, eigenständig zu atmen, und
deshalb zeitweise oder andauernd maschinell beatmet werden muss.
Besonderer Versorgungsbedarf Bedeutet, dass der Betroffene
in Form laufender Beaufsichtiständig unter der Aufsicht einer
gung
Pflegefachkraft stehen muss,
sodass gewährleistet ist, dass
bei eintretendem Bedarf sofort
eine medizinisch-pflegerische
Intervention erfolgen kann (z.B.
das Absaugen von Bronchialsekreten oder die Pflege einer
Trachealkanüle).
Suchtmittelabhängigkeit, chrobedeutet, dass der Betroffene
nisch mehrfach geschädigte
psychische und organische BeAlkoholiker, Morbus Korsakoff
einträchtigungen aufweist, die
oftmals zu Desorientierung, Gedächtnisstörungen, Selbstvernachlässigung und nicht selten
zu aggressivem oder autoaggressivem Verhalten führen.
Erforderliche Unterbringung in
Die Unterbringung ist erfordereiner geschlossenen Einrichlich, wenn sie durch das Vor-
halten werden.
ner durchsetzen. Dies obliegt
dem Heimbewohner bzw. seinem Bevollmächtigten oder
gesetzlichen Betreuer.
die mit den Landesverbänden
der Pflegekassen in Niedersachsen geschlossenen Vereinbarungen diese besondere
Leistung nicht vorsehen. Entsprechend sind auch nicht die
erforderliche erhöhte Personalausstattung bzw. die Refinanzierung des erforderlichen spezialisierten Personals zur fach-
dass in dem Fall, dass der
Heimbewohner die entsprechenden Erkrankungen auweist, der Heimvertrag beendet
werden muss und ein Umzug
erforderlich wird.
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dass in dem Fall, dass der
Heimbewohner diesen beson-
tung / Abteilung
mundschaftsgericht / Betreuungsgericht angeordnet oder
zum Wohl des Heimbewohners
erforderlich ist und angeordnet
werden müsste, weil auf Grund
einer psychischen Krankheit
oder geistigen oder seelischen
Behinderung des Heimbewohners die Gefahr besteht, dass
er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt (§ 1906 BGB). Betroffen sind davon insbesondere Menschen mit dementiellen
Beeinträchtigungen des so genannten Läufertyps / mit Hinlauftendenz.
gerechten Betreuung der Betroffenen mit den öffentlichen
Kostenträgern vereinbart. Ihrem
besonderen Betreuungsbedarf
kann nur in spezialisierten Einrichtungen mit dafür spezifisch
qualifiziertem
Fachpersonal
entsprochen werden.
deren Versorgungsbedarf aufweist, der Heimvertrag beendet
werden muss und ein Umzug
erforderlich wird.
Die Pflicht des Heimträgers, eine Anpassung der Leistungen vorzunehmen, wird hinsichtlich der oben stehenden Krankheitsbilder bzw. besonderen Versorgungsbedarfe durch den abzuschließenden Vertrag ausgeschlossen.
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Teil III – Ansprechpartner und Erreichbarkeit
Möchten Sie bei uns wohnen und leben? Oder haben Sie noch Fragen?
– hier können Sie uns erreichen:
Warburghof 3-5, 30627 Hannover
Tel. 0511 5607-0, Fax: 0511 5607-222
… mit dem Pkw
nehmen Sie auf der B3 (Messeschnellweg) die Ausfahrt
Weidetorkreisel und fahren
auf die Karl-Wiechert-Allee in
Richtung MHH. Folgen Sie
dem Straßenverlauf und biegen Sie an der vierten Ampelkreuzung links ab in den Nobelring. Folgen Sie mit einer
weiteren Abbiegung nach links
der Straße und fahren dann
rechts in den Warburghof.
… mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Sie verlassen zu Fuß den Hauptbahnhof in Richtung Innenstadt und gelangen so
nach ca. 5 min zur U-Bahn-Haltestelle Kröpke, von wo aus Sie mit der Linie 4 in
Richtung Roderbruch fahren. Nach ca. 20 min Fahrzeit steigen Sie an der Haltestelle Roderbruchmarkt aus.
Alternativ zum Ausstieg Hauptbahnhof bietet sich auch die Nutzung der Regionalbahnen RE oder S-Bahnen. Diese Züge nutzen Sie bis zur Haltestelle KarlWiechert-Allee und steigen dort um in die Stadtbahn Linie 4 in Richtung
Roderbruch.
Die Haltestelle Roderbruchmarkt verlassen Sie entgegengesetzt der Fahrtrichtung,
überqueren nach rechts die Straßenbahnschienen und gehen geradeaus durch das
Einkaufszentrum Roderbruchmarkt, wonach Sie auf die Straße Nussriede treffen.
Folgen Sie der Straße etwa 50 m und biegen dann rechts ab. Sie gelangen nun in
den Warburghof. Folgen Sie dem Straßenverlauf und nach insgesamt etwa 4 min
Fußweg erreichen Sie rechtsseitig den Haupteingang des DRK-Seniorenzentrum
Warburghof.
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Ihre Ansprechpartner:
E-Mail: [email protected]
Internetadresse:
www.drk-warburghof.de
www.drk-einrichtungen.de
Heimträger:
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Einrichtungsleitung –
Frau Eiffert
 Verantwortlich für die
Pflegedienstleitung –
Herr Krell
 Steht in allen Ange-
gesamte Einrichtung –
Ihr Ansprechpartner in
allen organisationsbezogenen Angelegenheiten
legenheiten, die Pflege betreffend zur Verfügung
0511/5607-206
0511/5607-100
Küchenleitung
 sorgt für Speisen-&
Verwaltung
 Ihr Ansprechpartner für
Getränkeversorgung unserer Bewohner und der
Gäste
alle Verwaltungs-, Finanzierungs- und Abrechnungsfragen
0511/5607-102
0511/5607-140
Haustechnik
 Verantwortlich für alle
technischen Belange im
Bewohnerzimmer und
dessen Umgebung
0511/5607-150
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr DRK-Seniorenzentrum Warburghof
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Gemeinsames Leitbild der stationären
Altenpflegeeinrichtungen der GfsE
Wir, die Gesellschaft für soziale Einrichtungen, mit unseren
stationären Altenpflegeeinrichtungen, sind ein Tochterunternehmen des
DRK-Landesverbandes Niedersachsen e.V.,
Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen.
Wir orientieren uns in unserer Arbeit an den Grundsätzen des Roten Kreuzes:
Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Neutralität,
Einheit, Freiwilligkeit und Universalität.
Auf dieser Grundlage setzen wir uns in unseren stationären Altenpflegeeinrichtungen dafür
ein, dass unsere pflegebedürftigen Bewohner ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können, das der Würde
des Menschen entspricht.
Unser Pflege- und Betreuungsverständnis basiert auf dem Pflegemodell der Aktivitäten und
existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDLs) der Pflegewissenschaftlerin
Monika Krohwinkel
Die Zufriedenheit und das Wohlbefinden unserer Bewohner
und Gäste stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Wir richten unsere Dienstleistungen darauf aus, dass unsere pflegebedürftigen Bewohner
ihre körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte wiedergewinnen bzw. erhalten und dass
wir sie in der jeweiligen Lebensphase kompetent unterstützen und begleiten.
Unsere Dienstleistungen sind im Rahmen des Qualitätsmanagements
nachweisbar, überprüfbar und transparent.
Die Qualität unserer Dienstleistungen soll sich an den Bedürfnissen unserer Kunden, Bewohner und Gäste ausrichten und sich ständig verbessern.
Wir fördern unsere Mitarbeiter durch regelmäßig stattfindende
Fort- und Weiterbildungen. Die Zufriedenheit, das Engagement, die Motivation und die aktive
Beteiligung unserer Mitarbeiter am Qualitätsmanagementsystem durch geregelte Kommunikationsstrukturen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen ist uns dabei ein
besonderes Anliegen.
Als gemeinnütziges Unternehmen unterliegt das Handeln unserer Einrichtungen
den Maßstäben der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Das freiwillige und ehrenamtliche Engagement wird in unserer Arbeit
eingebunden, gefördert und geschätzt.
Wir arbeiten vernetzt untereinander im Verbund und mit ergänzenden Angeboten im Bereich
der Altenhilfe, um unsere Angebote weiterzuentwickeln und stellen uns der sozialpolitischen
Verantwortung für die uns anvertrauten Bewohner.
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