zum - Datenschutz

datenschutz-berater.de
41. Jahrgang
DSB 01/2017
DATENSCHUTZBERATER
Ihr zuverlässiger Partner für Datenschutz und Datensicherheit
Chefredakteur Dr. Philipp Kramer
Datenschutz im Fokus
DSGVO: Die neun Grundsätze zum Datenschutz
Auch die DSGVO hat wie das BDSG Grundsätze. Welche sind es? Und was bedeutet es für Unternehmen
und Behörden, dass diese Grundsätze unmittelbar anzuwenden sind?
Seite 6
Big Data und Tracking
Viele personenbezogene Daten zu verwenden und das Surfverhalten von Verbrauchern zu verfolgen,
ermöglicht Unternehmen, gezielte Angebote zu machen. Was erlaubt die DSGVO?
Seite 9
Web Real-Time Communication: Chancen, Risiken und Schutzbedarf
Sollen Computer miteinander sprechen, bedarf es bestimmter Regeln, wie bei Skype. WebRTC ist ein
offener Standard. Der Datenschutzbeauftragte sollte grob wissen, wie die Technik funktioniert.
Seite 12
Entwurf des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes
Wohin geht es bei der Schaffung der Ersatzvorschriften in einem neuen BDSG? Die Stellungnahme der
GDD zeigt wichtige Punkte auf.
Seite 14
Fragen aus der Praxis
Abmahnung durch die Verbraucherzentrale – hafte ich gegenüber meinem Arbeitgeber?
Wie steht der Datenschutzbeauftragte da, wenn eine Website seiner verantwortlichen Stelle gegen das
Telemediengesetz verstößt, beispielsweise weil eine Datenschutzerklärung nicht vollständig ist?
Seite 16
Aktuelles aus den Aufsichtsbehörden
Fernwartungstool: Vorsicht vor Vertrauen
Tools wie TeamViewer sind beliebt, ermöglichen sie es doch dem Nutzer, sich von Fachleuten aus der
Ferne durch Zugriff auf sein Gerät helfen zu lassen. Doch was verlangt die Datensicherheit?
Seite 17
Rechtsprechung
Datenschutzrechtsprechung aktuell auf einen Blick
Seite 18
Umfassender Unterlassungsanspruch bei ungewollter Werbe-Mail
Seite 19
Stolperfalle Stellenausschreibung: Personenbezogene Daten können
Entschädigungsanspruch auslösen
Seite 20
Stichwort des Monats
Datenverarbeitung
ISSN 0170-7256
Nachrichten Seite 4
Service Seite 23
Veranstaltungen Seite 24
Seite 22
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Begriffliche Klarheit ist das A und O für die Anwendung der DSGVO. Welche Verarbeitungen
personenbezogener Daten sind von der DSGVO erfasst? Was bedeutet der Begriff Datenverarbeitung?