datenschutz-berater.de 41. Jahrgang DSB 01/2017 DATENSCHUTZBERATER Ihr zuverlässiger Partner für Datenschutz und Datensicherheit Chefredakteur Dr. Philipp Kramer Datenschutz im Fokus DSGVO: Die neun Grundsätze zum Datenschutz Auch die DSGVO hat wie das BDSG Grundsätze. Welche sind es? Und was bedeutet es für Unternehmen und Behörden, dass diese Grundsätze unmittelbar anzuwenden sind? Seite 6 Big Data und Tracking Viele personenbezogene Daten zu verwenden und das Surfverhalten von Verbrauchern zu verfolgen, ermöglicht Unternehmen, gezielte Angebote zu machen. Was erlaubt die DSGVO? Seite 9 Web Real-Time Communication: Chancen, Risiken und Schutzbedarf Sollen Computer miteinander sprechen, bedarf es bestimmter Regeln, wie bei Skype. WebRTC ist ein offener Standard. Der Datenschutzbeauftragte sollte grob wissen, wie die Technik funktioniert. Seite 12 Entwurf des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes Wohin geht es bei der Schaffung der Ersatzvorschriften in einem neuen BDSG? Die Stellungnahme der GDD zeigt wichtige Punkte auf. Seite 14 Fragen aus der Praxis Abmahnung durch die Verbraucherzentrale – hafte ich gegenüber meinem Arbeitgeber? Wie steht der Datenschutzbeauftragte da, wenn eine Website seiner verantwortlichen Stelle gegen das Telemediengesetz verstößt, beispielsweise weil eine Datenschutzerklärung nicht vollständig ist? Seite 16 Aktuelles aus den Aufsichtsbehörden Fernwartungstool: Vorsicht vor Vertrauen Tools wie TeamViewer sind beliebt, ermöglichen sie es doch dem Nutzer, sich von Fachleuten aus der Ferne durch Zugriff auf sein Gerät helfen zu lassen. Doch was verlangt die Datensicherheit? Seite 17 Rechtsprechung Datenschutzrechtsprechung aktuell auf einen Blick Seite 18 Umfassender Unterlassungsanspruch bei ungewollter Werbe-Mail Seite 19 Stolperfalle Stellenausschreibung: Personenbezogene Daten können Entschädigungsanspruch auslösen Seite 20 Stichwort des Monats Datenverarbeitung ISSN 0170-7256 Nachrichten Seite 4 Service Seite 23 Veranstaltungen Seite 24 Seite 22 Da te ww ns w. chu da te tzk Je nsc on tz f t a hut nm zk ere nz el onf de er e n nz 20 » 17 .d e Begriffliche Klarheit ist das A und O für die Anwendung der DSGVO. Welche Verarbeitungen personenbezogener Daten sind von der DSGVO erfasst? Was bedeutet der Begriff Datenverarbeitung?
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