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Berlin, 25. Januar 2017
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Gesetzentwurf zur Modernisierung der
Netzentgeltstruktur im Bundeskabinett beschlossen.
Das Bundeskabinett hat heute dem von
Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Entwurf des
Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur
(Netzentgeltmodernisierungsgesetz) zugestimmt.
Das Gesetz passt die sog. vermiedenen Netzentgelte
schrittweise an die Erfordernisse der Energiewende an. Dabei
handelt es sich um Zahlungen für dezentrale Einspeisungen, die
aus den Netzkosten finanziert werden.
Bundesminister Sigmar Gabriel: „Das Gesetz ist ein weiterer
wichtiger Schritt für mehr Kostengerechtigkeit bei den
Netzentgelten. Die schrittweise Abschaffung der vermiedenen
Netzentgelte dämpft bundesweit die Netzkosten. Zugleich wirkt
sie gegen die Spreizung der Netzentgelte in Deutschland. Denn
die Netzgebiete in Deutschland sind in unterschiedlich hohem
Maße von den vermiedenen Netzentgelten betroffen.“
Der Gesetzentwurf enthält eine Abschaffung der vermiedenen
Netzentgelte in drei Schritten: 2017/2018 werden die
Berechnungsgrundlagen korrigiert. Sodann sollen ab 2018 für
Anlagen mit volatiler Stromerzeugung und ab 2021 für alle
anderen Anlagen die Zahlungen für Neuanlagen vollständig und
für Bestandsanlagen schrittweise über 10 Jahre abgeschafft
werden.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
www.bmwi.de
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