Kundmachung zur Volksabstimmung "Gemeindepark

KUNDMACHUNG zur Volksabstimmung
„Gemeindepark Garnmarkt Nord“
über die Auflegung des Wählerverzeichnisses für die Volksabstimmung
Das Wählerverzeichnis für die am 19. März 2017 stattfindende Volksabstimmung
„Gemeindepark Garnmarkt Nord“ liegt vom 24.01.2017 bis einschließlich
02.02.2017 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und am Samstag,
28.01.2017, von 09:00 bis 11:00 Uhr im Rathaus Götzis, Meldeamt, Zimmer Nr.
26 zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb dieser Frist kann jeder Staatsbürger, der entweder als
Stimmberechtigter eingetragen ist oder für sich das Stimmrecht in Anspruch
nimmt, zum Wählerverzeichnis wegen Aufnahme vermeintlich
Nichtstimmberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich
Stimmberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt Götzis
einen Berichtigungsantrag stellen. Der Berichtigungsantrag ist für jeden
einzelnen Fall gesondert zu stellen. Wenn der Berichtigungsantrag mündlich
gestellt wird, ist sein wesentlicher Inhalt in einer Niederschrift, die vom
Antragsteller zu unterfertigen ist, festzuhalten. Wenn im Berichtigungsantrag die
Aufnahme eines vermeintlich Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis
begehrt wird, sind nach Möglichkeit auch die zur Begründung des Begehrens
notwendigen Belege anzuschließen.
Berichtigungsanträge, die erst nach Ablauf der Einsichtsfrist beim
Marktgemeindeamt Götzis einlangen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Christian Loacker, Bürgermeister