KUNDMACHUNG zur Volksabstimmung „Gemeindepark Garnmarkt Nord“ über die Auflegung des Wählerverzeichnisses für die Volksabstimmung Das Wählerverzeichnis für die am 19. März 2017 stattfindende Volksabstimmung „Gemeindepark Garnmarkt Nord“ liegt vom 24.01.2017 bis einschließlich 02.02.2017 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und am Samstag, 28.01.2017, von 09:00 bis 11:00 Uhr im Rathaus Götzis, Meldeamt, Zimmer Nr. 26 zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb dieser Frist kann jeder Staatsbürger, der entweder als Stimmberechtigter eingetragen ist oder für sich das Stimmrecht in Anspruch nimmt, zum Wählerverzeichnis wegen Aufnahme vermeintlich Nichtstimmberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Stimmberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt Götzis einen Berichtigungsantrag stellen. Der Berichtigungsantrag ist für jeden einzelnen Fall gesondert zu stellen. Wenn der Berichtigungsantrag mündlich gestellt wird, ist sein wesentlicher Inhalt in einer Niederschrift, die vom Antragsteller zu unterfertigen ist, festzuhalten. Wenn im Berichtigungsantrag die Aufnahme eines vermeintlich Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis begehrt wird, sind nach Möglichkeit auch die zur Begründung des Begehrens notwendigen Belege anzuschließen. Berichtigungsanträge, die erst nach Ablauf der Einsichtsfrist beim Marktgemeindeamt Götzis einlangen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Christian Loacker, Bürgermeister
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