Arbeitskreis VII

26. Januar 2017
55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar
Arbeitskreis VII: Fortschritt statt Rückzug? Die Rolle der Polizei bei der
Verkehrsüberwachung
Polizei, Kommunen, Private – wer blitzt in Zukunft?
Personalknappheit auf der einen Seite, zusätzliche Aufgaben bei der Ermittlung von
Straf- und Ordnungswidrigkeiten auf der anderen Seite stellen die Polizei vor
Probleme. Vor diesem Hintergrund diskutiert der Arbeitskreis VII unter anderem die
Frage, ob die Überwachung des Verkehrs z.B. durch die Kommunen unter
Beteiligung privater Organisationen erfolgen kann. Grundsätzlich ist die
Verkehrsüberwachung Aufgabe des Staates und darf nur dann delegiert werden,
wenn gewährleistet ist, dass das Verfahren weiter in der Hoheit der Behörde bleibt –
vor allem wenn es um die Auswertung der erhobenen Daten geht.
Allerdings muss das Ziel weiterhin der Erhalt der Verkehrssicherheit und nicht das
Erzielen möglichst hoher Einnahmen sein. So müssen beispielweise für Messstellen
der stationären und mobilen Überwachung des Straßenverkehrs nachvollziehbare
Kriterien zugrunde gelegt werden. Nur so ist Akzeptanz und Einsicht bei den
Verkehrsteilnehmern zu erwarten. Die Einnahmen aus Verwarnungs- und
Bußgeldern sollten die Kosten der Verkehrsüberwachung decken. Darüber hinaus
erzielte Einnahmen müssen zielgerichtet in die Verbesserung der Verkehrssicherheit
fließen.
Nach Ansicht des ADAC kann die Übertragung von polizeilichen Aufgaben an
private Organisationen in speziellen Bereichen durchaus sinnvoll sein, beispielsweise
bei der Begleitung von Groß- und Schwertransporten.
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