26. Januar 2017 55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar Arbeitskreis VII: Fortschritt statt Rückzug? Die Rolle der Polizei bei der Verkehrsüberwachung Polizei, Kommunen, Private – wer blitzt in Zukunft? Personalknappheit auf der einen Seite, zusätzliche Aufgaben bei der Ermittlung von Straf- und Ordnungswidrigkeiten auf der anderen Seite stellen die Polizei vor Probleme. Vor diesem Hintergrund diskutiert der Arbeitskreis VII unter anderem die Frage, ob die Überwachung des Verkehrs z.B. durch die Kommunen unter Beteiligung privater Organisationen erfolgen kann. Grundsätzlich ist die Verkehrsüberwachung Aufgabe des Staates und darf nur dann delegiert werden, wenn gewährleistet ist, dass das Verfahren weiter in der Hoheit der Behörde bleibt – vor allem wenn es um die Auswertung der erhobenen Daten geht. Allerdings muss das Ziel weiterhin der Erhalt der Verkehrssicherheit und nicht das Erzielen möglichst hoher Einnahmen sein. So müssen beispielweise für Messstellen der stationären und mobilen Überwachung des Straßenverkehrs nachvollziehbare Kriterien zugrunde gelegt werden. Nur so ist Akzeptanz und Einsicht bei den Verkehrsteilnehmern zu erwarten. Die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern sollten die Kosten der Verkehrsüberwachung decken. Darüber hinaus erzielte Einnahmen müssen zielgerichtet in die Verbesserung der Verkehrssicherheit fließen. Nach Ansicht des ADAC kann die Übertragung von polizeilichen Aufgaben an private Organisationen in speziellen Bereichen durchaus sinnvoll sein, beispielsweise bei der Begleitung von Groß- und Schwertransporten. Pressekontakt: Andreas Hölzel Tel.: (089) 7676-5387 [email protected] Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adac. ADAC Pressestelle Hansastraße 19 80686 München Tel.: (089) 7676-0 [email protected] www.presse.adac.de Leitung Pressestelle Alexander Machowetz
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