Gemeì nde Stegen Landkrei s Bre'i sgau-Hochschwarzwal d ORTSBAUSATZUNG der Gemeinde Stegen über die Zulässìgkeìt von llerbeanlagen und Automaten uo' . ..3.1.'. 00..93. . . . Aufgiuncl von $ 4 der Gemeindeordnung fúr Baden-l,lijrttemberg (Genr0) und des $ der Gemeinde Stegen der- -Lqqd-e¡bauordnung (LBO) hat der Gemeinderat .liche .. 31- !U-93.... folgende Satzunq als õr Bauvorschrìft beschlossen: 73 am $l Gel tungsbereì ch Die Vorschriften dieser Satzung geìten Gernejnde Stegen (0rtsteì geìten nur, wenn s ind. ìn ìe für das gesamte Gemeindegebiet der ). Sie abweichenden Regelungen getroffen Stegen, Stegen-Eschbach und Stegen-Wittental Bebauungsplänen keine q2 Genehmìgungspfìicht für l,lerbeanì agen (l ) llerbeanlagen sìnd grundsätzlìch genehmìgungspfììchtig. (2) Nicht genehmigungspflichtig ist abweichend von 5 52 Abs. ì Nr. 32 180 eine t¡lerbeanlage mìt einer Größe unter 0,25 qm pro Grundstück. $3 Besondere Anforderungen und Gestaltung der l{erbeanlage (l) sìnd nur an der Stätte der Leistung ìm Erdgeschoßbereich dijrfen im übrigen nicht über einer Höhe von 3,00 Metern angebracht werden. Sie dürfen das Orts- und Straßenbild nicht beeinträch- Werbeaniagen zulässìg und tigen. Pro Grundstück darf nur eine l.lerbeanlage er'richtet vrerden,. deren insgesamt nìcht mehr als 2 qm betrãgt. (2) Nicht zugelassen Größe werden: l iche Schnift- und Bildwerbung sowie Lichtwerbung in Form von Leuchtschri ft, l,Jechsel- und Blinklicht und l^lerbeanìagen ìn grel len Farben. Beweg - L' $4 Automaten Automaten alìer Art bedÜrfen der Genehmigung. $5 Ausnahmen ì. Ausnahmen 2, Ausnahmswe'ise können Werbeanìagen zugelassen von 5 3 sind aufgesteìlt werden und in Gebjeten mit gewerbììcher Nutzung mögììch werden' die zeitlich begrenzt die auf örtliChe Veranstaltungen hinweisen' ' 56 0rdnungsri dri gkei ten ordnungsw.idrig ìm Sinne von $ 74 LBo handelt, wer den aufgrund von $ 73 LBo ergangõnen Feitsetzungen dieser Satzung zuwìderhandelt. $7 Inkrafttreten Diese Satzung Kraft. Stegen, den trìtt mit der ortsübìichen Bekanntmachung nach 5 l2 .. .3 1. 08,93 ( Kuster Bürge"meì Hi nwei Satzung ) ster s: verìetzt worden sind. ( Kuster Bürgermeì ) ster BaUGB in
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