Beschlussvorlage

Vorlage 66/ 98/2016
X öffentlich
nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Freigabe verkaufsoffener Sonntagnachmittage im Jahre 2017
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beschließt die Freigabe der nachfolgend aufgeführten
verkaufsoffenen Sonntagnachmittage mit einer Öffnungszeit von 13.00 bis 18.00 Uhr:
1. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in den Stadtteilen Stadtmitte und
Altstadt aus Anlass der Messen Beauty und Top Hair am Sonntag, dem
02.04.2017.
2. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in den Stadtteilen Stadtmitte,
Altstadt und Carlstadt aus Anlass der Messe Interpack und in dem Stadtteil
Benrath aus Anlass des Maimarktes am Sonntag, dem 07.05.2017.
3. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in den Stadtteilen Bilk und Unterbilk
aus Anlass des Kult-Tour- und Stadtteilfestes am Sonntag, dem 11.06.2017.
4. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in dem Stadtteil Oberkassel aus
Anlass des Luegalleefestes am Sonntag, dem 27.08.2017.
5. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in dem Stadtteil Eller aus Anlass
des Gumbertstraßenfestes und in dem Stadtteil Kaiserswerth aus Anlass des
Kartoffelfestes und des Büchermarktes am Sonntag, dem 10.09.2017.
6. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in dem Stadtteil Carlstadt aus
Anlass des Hohe-Straßen-Festes und in den Stadtteilen Pempelfort und
Derendorf aus Anlass des Nordstraßenfestes am Sonntag, dem 17.09.2017.
7. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in den Stadtteilen Pempelfort,
Derendorf, Gerresheim, Benrath, Kaiserswerth, Bilk, Unterbilk, Oberkassel und
Eller aus Anlass der örtlichen Weihnachtsmärkte am Sonntag, dem
03.12.2017.
8. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in den Stadtteilen Stadtmitte,
Altstadt und Carlstadt aus Anlass des Innenstadt-Weihnachtsmarktes am
Sonntag, dem 10.12.2017.
RSD Vorlage
Sachdarstellung:
Der Rheinische Einzelhandels- und Dienstleistungsverband (REHDV) beantragt in
Abstimmung mit den örtlichen Werbegemeinschaften die Freigabe verkaufsoffener
Sonntagnachmittage für das Jahr 2017. Der Antrag umfasst drei gesamtstädtische
Sonntagnachmittagsfreigaben, die durch den Ausschluss einzelner Stadtteile
eingeschränkt sind, und sechs weitere anlassbezogene
Sonntagnachmittagsfreigaben, die jeweils auf einzelne Stadtteile begrenzt sind.
§ 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) ermächtigt die zuständige örtliche
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Ordnungsbehörde, an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen die Öffnungszeiten
für Verkaufsstellen durch Verordnung für die Dauer von fünf Stunden freizugeben.
Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile oder auch Handelszweige
beschränken.
Diese gesetzlichen Vorgaben des seit 18. Mai 2013 in Kraft getretenen
Ladenöffnungsgesetzes wurden in jüngster Zeit durch diverse Urteile zur Zulässigkeit
von Sonntagsfreigaben - insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 - konkretisiert. Das
Wirtschaftsministerium nimmt Bezug auf diese für die Freigabe von verkaufsoffenen
Sonntagnachmittagen sehr stringente Rechtsprechung und hat die Kommunen per
Erlass vom 20.11.2015 um entsprechende Beachtung gebeten.
Im Kern stellen die neue Rechtsprechung und der darauf aufbauende Erlass des
Wirtschaftsministeriums folgende Voraussetzungen auf:
 Der für die Sonntagnachmittagsfreigabe Anlass gebende Grund muss im
Vordergrund stehen, so dass durch diesen mehr Besucher angezogen werden
als durch die Öffnung der Verkaufsstellen selbst.
 Die Sonntagsöffnung darf nach den gesamten Umständen lediglich als Annex
zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet werden. Dieser
Einschätzung muss eine schlüssige und vertretbare Prognose zugrunde
liegen.
 Die Ladenöffnung muss in einem sehr engen räumlichen Bezug zu der
anlassgebenden Veranstaltung stehen.
Auf Grund dieser durch Rechtsprechung konkretisierten Rechtslage wurde der
Antrag des REHV in der Beschlussvorlage um folgende Punkte gekürzt:
1. Verkaufsoffener Sonntagnachmittag in dem Stadtteil Unterbilk aus Anlass des
Festes „Indian Summer“ am Sonntag, dem 17.09.2017.
2. Die gesamtstädtische Sonntagsnachmittagsfreigabe aus Anlass der Messe
Beauty wurde auf die Stadtteile Altstadt und Stadtmitte beschränkt.
3. Die gesamtstädtische Sonntagsnachmittagsfreigabe aus Anlass der Messe
Interpack wurde auf die Stadtteile Altstadt, Stadtmitte und Carlstadt
beschränkt.
4. Die gesamtstädtische Sonntagsnachmittagsfreigabe aus Anlass des
Innenstadtweihnachtsmarktes wurde auf die Stadtteile Altstadt, Stadtmitte und
Carlstadt begrenzt.
RSD Vorlage
Die beantrage Freigabe aus Anlass des Festes „Indian Summer“ entspricht nicht den
gesetzlichen Voraussetzungen, da bei diesem Event die Öffnung der Verkaufsstellen
im Vordergrund steht. Das die Verkaufsöffnung begleitende Rahmenprogramm spielt
eine untergeordnete Rolle. Die Öffnung der Verkaufsstellen stellt hier seinen eigenen
Anlass gebenden Grund dar.
Die für das gesamte Stadtgebiet beantragte Sonntagnachmittagsfreigabe aus Anlass
des Innenstadtweihnachtsmarktes wurde im Sinne der neuen Rechtsprechung und
der Erlasslage auf die unmittelbar betroffenen Stadtteile reduziert, so dass der
geforderte enge Bezug zwischen Veranstaltung und geöffneten Verkaufsstellen
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besteht.
Auch die gesamtstädtischen Sonntagnachmittagsfreigaben aus Anlass der Messen
entsprechen dem Erfordernis des engen räumlichen Bezuges zwischen Anlass und
Verkaufsstellenöffnung nicht. Von der Sonntagnachmittagsfreigabe aus Anlass der
Messe Beauty ist im Gegensatz zu der Sonntagsnachmittagsfreigabe aus Anlass der
Messe Interpack auch der Stadtteil Carlstadt ausgeschlossen, da dies einerseits so
von dem REHV beantragt ist und anderseits andernfalls für diesen Stadtteil das
gesetzliche Höchstmaß von 4 Sonntagsfreigaben für das Jahr 2017 ausgeschöpft ist
und somit bei einer möglichen weiteren Intention aus Anlass eines Großereignisses
wie z.B. des „Grand Depart“, dieser Stadtteil nicht mehr partizipieren könnte und
damit einer weiteren gesamtstädtischen oder auf den gesamten Innenstadtbereich
beschränkten Freigabe entgegenstehen würde.
Begründung zu den Anlässen im Einzelnen:
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Bei der Messe „Beauty“ handelt es sich mit weit über 1000 Ausstellern und Marken
aus 25 Ländern um die bedeutendste Fachmesse für professionelle Kosmetik. Mehr
als 50.000 registrierte Fachbesucher aus aller Welt besuchen diese Leitmesse und
mit ihr die Landeshauptstadt Düsseldorf. Die themenbegleitenden Messen „Top Hair
International“ und „make-up artist“ sowie messebegleitende Veranstaltungen und
Aktionen ziehen weitere interessierte Besucher an. Die Messe Interpack ist die
weltweit bedeutendste Messe der Verpackungsindustrie, erstreckt sich über
sämtliche Messehallen und zieht 150.000 Besucher aus aller Welt an. Darüber
hinaus kommen viele Aussteller, deren Mitarbeiter sowie weitere auf den Messen
tätige Personen in die Stadt. Sie beleben die Düsseldorfer Innenstadt und versorgen
sich dort auch am Messesonntag. Dass die Messebesucher vordergründig von der
Messe selbst angezogen werden, versteht sich von selbst. Diese besucherstarken
Leitmessen ziehen erfahrungsgemäß mehr Besucher in die Landeshauptstadt als
durch die begleitende Ladenöffnung angezogen werden. An einem normalen
Wochentag besuchen in fünf Stunden rund 46.000 Menschen die drei
innerstädtischen Einkaufsbereiche Schadowstraße, Königsallee, Flinger Straße. ( s.
Retail Services Marktreport 2015/2016 Düsseldorf, Engel & Völkers Commercial). An
Samstagen erhöht sich die Besucherzahl im Wesentlichen durch Kunden des
örtlichen Einzelhandels in fünf Stunden auf ca. 85.000 Menschen. Diese Zahlen sind
vergleichbar mit der Frequentierung des Einzelhandels an verkaufsoffenen
Sonntagen. Setzt man diese Zahlen ins Verhältnis zu jenen der Messebesucher, wird
deutlich, dass die Messen selbst mehr Besucher anziehen als durch die Öffnung der
Verkaufsstellen angezogen werden, so dass die Leitmessen Interpack und Beauty
ein die Voraussetzungen erfüllender Anlass für einen verkaufsoffenen
Sonntagnachmittag sind. Um dem geforderten engen räumlichen Bezug zwischen
Veranstaltung und Ladenöffnung zu entsprechen, wurde die Ladenöffnung in der
Beschlussvorlage entgegen dem Antrag nicht auf das gesamte Stadtgebiet (unter
Ausschluss einzelner Stadtteile) gefasst, sondern auf die genannten Innenstadtteile
beschränkt.
Der Maimarkt in Benrath findet traditionell im Mai eines jeden Jahres auf Initiative der
Aktionsgemeinschaft Benrath e.V. statt und erfreut sich großer Beliebtheit auch bei
zahlreichen auswärtigen Besuchern. Neben zahlreichen Marktständen werden
vielfältige Aktivitäten in dem Stadtteil Benrath angeboten. Wie in den vergangenen
Jahren ist davon auszugehen, dass das Fest mehr als 10.000 Besucher zu
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verzeichnen hat. Bei diesem traditionellen Benrather Stadtteilfest ist die Öffnung der
Verkaufsstellen erfahrungsgemäß eine begrüßenswerte zusätzliche Attraktion für die
Besucher, die aber nicht durch diese selbst sondern überwiegend durch das
Stadtteilfest angezogen werden.
Im neunten Jahr in Folge feiert der Stadtbezirk 3 im Jahre 2017 das Kult-Tour-Fest.
Unter dem Motto „Bilk ist auf der Rolle“ wird vor, hinter und in den Düsseldorf
Arcaden eine buntes Programm zusammengestellt, das vor allem von und mit dem
Stadtbezirk 3 in Beziehung stehenden Musikern, Künstlern und Literaten gestaltet
wird. Der Kunstmarkt in den Düsseldorf Arcaden wird durch Gesangsdarbietungen,
Tanzgruppen, Mitmachanimationen, Literarisches und viele weitere Aktionen ergänzt,
die das Fest einzigartig machen und zahlreiche Besucher auch aus anderen
Stadtteilen erwarten lassen. Wie auch schon in den Vorjahren soll das Kult-Tour-Fest
von einem verkaufsoffenen Sonntagnachmittag begleitet werden. Die Erfahrung der
vergangenen Jahre hat auch bei diesem Stadtteilfest gezeigt, dass die Veranstaltung
selbst den Hauptmotivationsgrund der Besucher zur Teilnahme darstellt.
Das Luegalleefest findet traditionell im dritten Quartal eines jeden Jahres auf
Initiative der Werbegemeinschaft „Wir in Oberkassel e.V.“ statt. Neben dem Markt
werden vielfältige Aktivitäten in und um den Stadtteil Oberkassel geboten. Wie in den
vergangenen Jahren ist davon auszugehen, dass eine erhebliche Zahl - auch
auswärtiger - Besucher an dem Fest teilnehmen wird. Erfahrungsgemäß ist mit einer
Beteiligung von rund 60.000 Personen zu rechnen, die in erster Linie durch das Fest
selbst angezogen werden.
Das Gumbertstraßenfest in Eller findet im Jahre 2013 zum 25. Mal in Eller statt. Es
wird seit Jahren als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung festgesetzt
und seit 1997 in Kombination mit einem verkaufsoffenen Sonntagnachmittag
durchgeführt. Die Besucherzahl steigt von Jahr zu Jahr stetig an. Der Trödelmarkt als
Teilelement des Festes erstreckt sich über die komplette Gumbertstraße und bietet
für diesen Tag ein besonders belebendes Element. In den zurückliegenden Jahren
waren bei einer Wohnbevölkerung von 33.000 Einwohnern mehr als 70.000
Besucher zu verzeichnen. Dass bei diesem traditionellem Straßenfest die Öffnung
der Verkaufsstellen nicht im Vordergrund steht, belegt schon die Tatsache, dass die
Veranstaltung ohne Sonntagsöffnung gewachsen ist und dieser erst später als
zusätzlicher Programmpunkt initiiert wurde.
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Im September feiert die Werbegemeinschaft „Wir Kaiserswerther e.V.“
nunmehr zum 18. Mal das traditionelle Kartoffelfest. Aus kleinen Anfängen
entstanden, erfreut sich das Kartoffelfest mit einem umfangreichen
Rahmenprogramm rund um die Kartoffel steigender Beliebtheit. Begleitet wird das
Kartoffelfest von dem Büchermarkt, der sich in Kaiserswerth als ein fester Bestandteil
in dem Düsseldorfer Veranstaltungskalender etabliert hat. Es wird mit mehreren
zehntausend Besuchern gerechnet. Der Stadtteil Kaiserswerth ist weit über die
Grenzen des Stadtteils hinaus als Ausflugziel bekannt und beliebt, ist jedoch
grundsätzlich kaum ein Shoppingziel für auswertige Besucher, so dass es schon
anhand der Stadtteilstruktur auf der Hand liegt, dass die überwiegende Zahl der
Besucher wegen des traditionellen Kartoffelfestes anreisen.
Vor 15 Jahren als Versuch gestartet, hat sich das Hohe-Straßen-Fest inzwischen zu
einer festen Größe in dem Düsseldorfer Veranstaltungskalender entwickelt. Ein
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buntes Programm mit Musik, Lesungen und einer Modenschau verleihen dem
Straßenfest den unverwechselbaren Charme, der in den zurückliegenden Jahren bis
zu 40.000 Besucher pro Veranstaltung anlockte. Das Hohe-Straße-Fest liegt mitten
in der Innenstadt. Die räumliche Beschränkung der Sonntagnachmittagsfreigabe auf
ausschließlich den Stadtteil Carlstadt stellt zum Einen den räumlich engen Bezug
des Festes mit der Öffnung der Verkaufsstellen her und stellt zum Anderen sicher,
dass die Ladenöffnung nicht in den Vordergrund tritt.
Seit 2006 veranstaltet die Werbegemeinschaft „Nördliche Innenstadt e.V.“, an jedem
vierten September-Sonntag ein Straßenfest zu dem bis zu 30.000 Besucher erwartet
werden. Traditionell stehen an diesem Tag die Kinder im Mittelpunkt, die vom
Kinderschminken bis zum Kletterturm bestens unterhalten werden. Über 120
Geschäfte, gastronomische Betriebe und öffentliche Einrichtungen nehmen an dem
Nordstraßenfest teil. Auch dieses sehr traditionelle Stadtteilfest ist aus der Idee
gewachsen, den Bürgern ein Stadtteilfest mit der Möglichkeit zum Feiern und zur
Begegnung zu bieten. Die zusätzliche Möglichkeit zum Sonntagseinkauf steht hier
nicht im Vordergrund, wird aber gerne zur Attraktivitätssteigerung des Festes
genutzt. Die Passantenfrequenz an üblichen Einkaufstagen von ca. 16.000 Personen
steht den prognostizierten Besucherzahlen des Norstraßenfestes mit ca. 30.000
Besuchern gegenüber. Diese Zahlen zeigen, dass die überwiegende Zahl der
Besucher auf Grund des Festes und nicht wegen der geöffneten Geschäfte in das
Quartier kommt. Die räumliche Ausdehnung der Ladenöffnungen wird an die
Strahlkraft der Veranstaltung angepasst, da nur in den Stadtteilen Derendorf und
Pempelfort geöffnet werden darf. Damit werden die Bereiche angesprochen, für die
der Geschäftsbereich wesentliche Versorgungfunktionen als Stadtbereichszentrum
übernimmt (s. Rahmenplan Einzelhandel der Stadt Düsseldorf).
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Die Stadtteilweihnachtsmärkte in Gerresheim, Eller, Benrath, Pempelfort, Derendorf,
Oberkassel, Bilk, Unterbilk und Kaiserswerth finden seit vielen Jahren statt und sind
Traditionsveranstaltungen in den jeweiligen Stadtteilen. Sie genießen auf Grund ihrer
hohen Attraktivität zudem überörtliche Bedeutung und ziehen zahlreiche Besucher
auch aus anderen Stadtteilen und Nachbarstädten an. Diese traditionellen
Weihnachtsmärkte werden unabhängig von einer Ladenöffnung durchgeführt. Gerne
möchten die Werbegemeinschaften aber den Besuchern als willkommenes Beiwerk
auch die Möglichkeit zum Einkauf geben. Im Vordergrund steht bei den Besuchern
aber der Weihnachtsmarkt selber.
Der Düsseldorfer Weihnachtsmarkt im Innenstadtbereich jährt sich dieses Jahr zum
42. Mal. Im Jahre 1975 aus kleinsten Anfängen entstanden, hat er sich zu einem
überregionalen Besuchermagneten entwickelt. Weihnachtlich dekorierte Hütten
verwandeln die Innenstadt in ein Wintermärchen. Es werden sechs Millionen
Besucher erwartet, darunter allein 1,5 Millionen Gäste aus den Niederlanden. Doch
auch aus Großbritannien, Belgien und Frankreich werden wieder zahlreiche
Weihnachtsmarktbesucher nach Düsseldorf kommen. Im Jahre 2015 wurden laut
Erhebungen der „Düsseldorf Marketing und Tourismus GmbH (DMT)“ 2100
Touristenbusse sowie 740.000 Gästeübernachtungen in den letzten beiden Monaten
des gleichen Jahres gezählt. Selbst wenn man berücksichtigt, dass im November
2015 130.000 Besucher die Stadt wegen der Messe Medica aufsuchten, bleiben
610.000 Gäste, von denen eine deutliche Mehrheit die Weihnachtsmärkte als
Reisegrund gehabt haben wird. In der Adventszeit kommen somit weitaus mehr
Menschen in die Innenstadt als im übrigen Jahresverlauf. Dass insbesondere die
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ausländischen Gäste nicht vorwiegend aus Anlass der Sonntagsöffnung anreisen
belegt schon der Umstand, dass die Möglichkeit zum Sonntagseinkauf z.B. in den
Niederlanden ohnehin gegeben ist, eine Anreise nach Düsseldorf daher wohl
zweifelsfrei vordergründig wegen des Weihnachtsmarktes erfolgt. Durch die auf
Grund der neuen Rechtsprechung in diesem Jahr erstmalig eingeführte räumliche
Begrenzung der Ladenöffnung auf die Stadtteile Altstadt, Stadtmitte und Carlstadt
wird zudem sichergestellt, dass der enge räumliche Bereich zwischen Veranstaltung
und Ladenöffnung gegeben ist.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind keine stillen Feiertage, nicht mehr als ein
Adventssonntag pro Stadtteil und keine der ausgenommenen Feiertage (1. und 2.
Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Tag der Arbeit und Tag der
Deutschen Einheit) betroffen. Die Obergrenze von 4 Sonntagsfreigaben pro Jahr wird
in keinem Stadtteil überschritten. Auch ist die gesetzlich vorgeschriebene
Begrenzung auf nicht mehr als 11 kalendarisch betroffene Sonntage pro Jahr erfüllt.
Die gesetzlichen Regeln der seit 18. Mai 2013 geltenden Fassung des
Ladenöffnungsgesetzes auch in der durch Rechtsprechung und Ministeriumserlass
konkretisierten Auslegung und die Vorgaben des gemäß Ratsbeschluss vom
14.04.2011 von dem „Runden Tisch“ entwickelten Kriterienkataloges (Anlage 2) sind
erfüllt.
RSD Vorlage
Die Messen Beauty und Interpack sind äußerst besucherstarke Leitmessen, die bei
einer Einschränkung der Ladenöffnungen auf den Innenstadtbereich, den
konkretisierten gesetzlichen Vorgaben als auch den Anforderungen des
Kriterienkataloges entsprechen. Auf Grund dieser Messen wurden auch
zurückliegend Sonntagnachmittagsfreigaben vom Rat der Stadt Düsseldorf
beschlossen, die vor der konkretisierten Rechtslage unter Ausschluss einzelner
Stadtteile auf das gesamte Stadtgebiet bezogen waren.
Alle oben beschriebenen Stadtteilfeste und die Weihnachtsmärkte haben auf Grund
ihrer Größe, ihrer Attraktivität, der überwiegend jahrelangen Tradition und ihres
Bekanntheitsgrades ein sehr hohes Besucheraufkommen. Die Besucher werden bei
diesen Düsseldorfer Traditionsveranstaltungen in erster Linie von dem Fest selbst
zur Anreise inspiriert und nehmen die Möglichkeit zum Einkauf als eine positive und
gern mitgenommene Begleiterscheinung wahr. Die Ladenöffnungen sind auf die
jeweiligen Stadtteile beschränkt und an die Strahlkraft der Anlässe angepasst. Da es
sich um etablierte Events mit Tradition handelt, wird die Strahlkraft plausibel auf
Basis der Besucherzahlen der vergangenen Jahre dargestellt. Obwohl die Zahlen der
prognostizierten Festgäste nicht den prognostizierten Besucherzahlen der
Ladenöffnung gegenübergestellt werden sind die Sonntagsnachmittagsfreigaben
zulässig. Insoweit müssen nicht zwingend Passanten- oder Kundenzählungen
erfolgen (so auch VG Münster vom 27. Juli 2016, AZ.: 9 L 1099/16). Es kann aber
auf Passantenfrequenzzählungen der Industrie- und Handelskammer aus dem Jahre
2011 in zahlreichen Düsseldorfer Stadteilen zurückgegriffen werden. So besuchten
damals in fünf Stunden zur jeweils frequenzstärksten Zeit den Einkaufsbereich von
Benrath ca. 8.700 Personen, von Oberkassel ca. 5.500 Personen, von Eller ca. 5.700
Personen und von Kaiserswerth ca. 4.100 Personen. Diese Zahlen lassen im
Verhältnis zu den prognostizierten Besucherzahlen der Anlässe darauf schließen,
dass die anlassgebenden Veranstaltungen gegenüber den Ladenöffnungen im
Vordergrund stehen. Auf Grund dieser Veranstaltungen wurden auch in den
zurückliegenden Jahren verkaufsoffene Sonntagnachmittage vom Rat der Stadt
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Düsseldorf beschlossen.
Es wird empfohlen, dem Antrag – gekürzt um die oben beschriebenen
Einschränkungen – zu entsprechen. Der Entwurf der entsprechenden
ordnungsbehördlichen Verordnung liegt dieser Drucksache als Anlage bei.
Den betroffenen Bezirksvertretungen, dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss, der
Gewerkschaft Verdi, den Kirchen, der Industrie- und Handelskammer und der
Handwerkskammer wurde im Wege der Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben.
Die Kirchen lehnen die Sonntagnachmittagsfreigaben, wie auch in den Vorjahren,
aus Gründen des Sonn- und Feiertagschutzes und des Arbeitnehmerschutzes
grundsätzlich ab. Die Gewerkschaft ver.di sieht die durch Rechtsprechung
konkretisierten Voraussetzungen für alle beantragten Termine als nicht gegeben an.
Die Industrie- und Handelskammer stimmt dem Antrag des Rheinischen
Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes - teilweise hinsichtlich der räumlichen
Ausdehnung mit Einschränkungen, die in der Beschlussvorlage berücksichtigt
worden sind - zu und legt zudem belastbare Besucherzahlen vor. Das
Anhörungsergebnis der Handwerkskammer lag zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung noch nicht vor. Die Anhörungen der Handwerkskammer, der
Bezirksvertretungen und des Ordnungs- und Verkehrsausschusses werden bis zur
behandelnden Ratssitzung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Anhörungen werden
in der Ratssitzung mündlich vorgetragen.
Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatum
Ergebnis
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Bezirksvertretung 1
Bezirksvertretung 3
Bezirksvertretung 4
Bezirksvertretung 5
Bezirksvertretung 7
Bezirksvertretung 8
Bezirksvertretung 9
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
11.01.2017
27.01.2017
31.01.2017
25.01.2017
31.01.2017
24.01.2017
26.01.2017
DB
23.01.2017
02.02.2017
-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-
RSD Vorlage
Anlagen:
X beigefügt
nicht vorhanden
Nr.
Anlage
1
2
3
4
5
6
7
Antrag
Kriterienkatalog
Ordnungsbehördliche Verordnung
Stellungnahme der katholischen Kirche
Stellungnahme der evangelischen Kirche
Stellungnahme ver.di
Stellungnahme der IHK
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Alternative:
keine
Amt / Institut:
Ordnungsamt
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Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Dr. Keller
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