Vorlage 66/ 98/2016 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Freigabe verkaufsoffener Sonntagnachmittage im Jahre 2017 Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die Freigabe der nachfolgend aufgeführten verkaufsoffenen Sonntagnachmittage mit einer Öffnungszeit von 13.00 bis 18.00 Uhr: 1. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in den Stadtteilen Stadtmitte und Altstadt aus Anlass der Messen Beauty und Top Hair am Sonntag, dem 02.04.2017. 2. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt aus Anlass der Messe Interpack und in dem Stadtteil Benrath aus Anlass des Maimarktes am Sonntag, dem 07.05.2017. 3. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in den Stadtteilen Bilk und Unterbilk aus Anlass des Kult-Tour- und Stadtteilfestes am Sonntag, dem 11.06.2017. 4. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in dem Stadtteil Oberkassel aus Anlass des Luegalleefestes am Sonntag, dem 27.08.2017. 5. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in dem Stadtteil Eller aus Anlass des Gumbertstraßenfestes und in dem Stadtteil Kaiserswerth aus Anlass des Kartoffelfestes und des Büchermarktes am Sonntag, dem 10.09.2017. 6. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in dem Stadtteil Carlstadt aus Anlass des Hohe-Straßen-Festes und in den Stadtteilen Pempelfort und Derendorf aus Anlass des Nordstraßenfestes am Sonntag, dem 17.09.2017. 7. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in den Stadtteilen Pempelfort, Derendorf, Gerresheim, Benrath, Kaiserswerth, Bilk, Unterbilk, Oberkassel und Eller aus Anlass der örtlichen Weihnachtsmärkte am Sonntag, dem 03.12.2017. 8. Einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt aus Anlass des Innenstadt-Weihnachtsmarktes am Sonntag, dem 10.12.2017. RSD Vorlage Sachdarstellung: Der Rheinische Einzelhandels- und Dienstleistungsverband (REHDV) beantragt in Abstimmung mit den örtlichen Werbegemeinschaften die Freigabe verkaufsoffener Sonntagnachmittage für das Jahr 2017. Der Antrag umfasst drei gesamtstädtische Sonntagnachmittagsfreigaben, die durch den Ausschluss einzelner Stadtteile eingeschränkt sind, und sechs weitere anlassbezogene Sonntagnachmittagsfreigaben, die jeweils auf einzelne Stadtteile begrenzt sind. § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) ermächtigt die zuständige örtliche Seite 1 von 8 Vorlage 66/ 98/2016 Ordnungsbehörde, an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen die Öffnungszeiten für Verkaufsstellen durch Verordnung für die Dauer von fünf Stunden freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile oder auch Handelszweige beschränken. Diese gesetzlichen Vorgaben des seit 18. Mai 2013 in Kraft getretenen Ladenöffnungsgesetzes wurden in jüngster Zeit durch diverse Urteile zur Zulässigkeit von Sonntagsfreigaben - insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 - konkretisiert. Das Wirtschaftsministerium nimmt Bezug auf diese für die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagnachmittagen sehr stringente Rechtsprechung und hat die Kommunen per Erlass vom 20.11.2015 um entsprechende Beachtung gebeten. Im Kern stellen die neue Rechtsprechung und der darauf aufbauende Erlass des Wirtschaftsministeriums folgende Voraussetzungen auf: Der für die Sonntagnachmittagsfreigabe Anlass gebende Grund muss im Vordergrund stehen, so dass durch diesen mehr Besucher angezogen werden als durch die Öffnung der Verkaufsstellen selbst. Die Sonntagsöffnung darf nach den gesamten Umständen lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet werden. Dieser Einschätzung muss eine schlüssige und vertretbare Prognose zugrunde liegen. Die Ladenöffnung muss in einem sehr engen räumlichen Bezug zu der anlassgebenden Veranstaltung stehen. Auf Grund dieser durch Rechtsprechung konkretisierten Rechtslage wurde der Antrag des REHV in der Beschlussvorlage um folgende Punkte gekürzt: 1. Verkaufsoffener Sonntagnachmittag in dem Stadtteil Unterbilk aus Anlass des Festes „Indian Summer“ am Sonntag, dem 17.09.2017. 2. Die gesamtstädtische Sonntagsnachmittagsfreigabe aus Anlass der Messe Beauty wurde auf die Stadtteile Altstadt und Stadtmitte beschränkt. 3. Die gesamtstädtische Sonntagsnachmittagsfreigabe aus Anlass der Messe Interpack wurde auf die Stadtteile Altstadt, Stadtmitte und Carlstadt beschränkt. 4. Die gesamtstädtische Sonntagsnachmittagsfreigabe aus Anlass des Innenstadtweihnachtsmarktes wurde auf die Stadtteile Altstadt, Stadtmitte und Carlstadt begrenzt. RSD Vorlage Die beantrage Freigabe aus Anlass des Festes „Indian Summer“ entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen, da bei diesem Event die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund steht. Das die Verkaufsöffnung begleitende Rahmenprogramm spielt eine untergeordnete Rolle. Die Öffnung der Verkaufsstellen stellt hier seinen eigenen Anlass gebenden Grund dar. Die für das gesamte Stadtgebiet beantragte Sonntagnachmittagsfreigabe aus Anlass des Innenstadtweihnachtsmarktes wurde im Sinne der neuen Rechtsprechung und der Erlasslage auf die unmittelbar betroffenen Stadtteile reduziert, so dass der geforderte enge Bezug zwischen Veranstaltung und geöffneten Verkaufsstellen Seite 2 von 8 Vorlage 66/ 98/2016 besteht. Auch die gesamtstädtischen Sonntagnachmittagsfreigaben aus Anlass der Messen entsprechen dem Erfordernis des engen räumlichen Bezuges zwischen Anlass und Verkaufsstellenöffnung nicht. Von der Sonntagnachmittagsfreigabe aus Anlass der Messe Beauty ist im Gegensatz zu der Sonntagsnachmittagsfreigabe aus Anlass der Messe Interpack auch der Stadtteil Carlstadt ausgeschlossen, da dies einerseits so von dem REHV beantragt ist und anderseits andernfalls für diesen Stadtteil das gesetzliche Höchstmaß von 4 Sonntagsfreigaben für das Jahr 2017 ausgeschöpft ist und somit bei einer möglichen weiteren Intention aus Anlass eines Großereignisses wie z.B. des „Grand Depart“, dieser Stadtteil nicht mehr partizipieren könnte und damit einer weiteren gesamtstädtischen oder auf den gesamten Innenstadtbereich beschränkten Freigabe entgegenstehen würde. Begründung zu den Anlässen im Einzelnen: RSD Vorlage Bei der Messe „Beauty“ handelt es sich mit weit über 1000 Ausstellern und Marken aus 25 Ländern um die bedeutendste Fachmesse für professionelle Kosmetik. Mehr als 50.000 registrierte Fachbesucher aus aller Welt besuchen diese Leitmesse und mit ihr die Landeshauptstadt Düsseldorf. Die themenbegleitenden Messen „Top Hair International“ und „make-up artist“ sowie messebegleitende Veranstaltungen und Aktionen ziehen weitere interessierte Besucher an. Die Messe Interpack ist die weltweit bedeutendste Messe der Verpackungsindustrie, erstreckt sich über sämtliche Messehallen und zieht 150.000 Besucher aus aller Welt an. Darüber hinaus kommen viele Aussteller, deren Mitarbeiter sowie weitere auf den Messen tätige Personen in die Stadt. Sie beleben die Düsseldorfer Innenstadt und versorgen sich dort auch am Messesonntag. Dass die Messebesucher vordergründig von der Messe selbst angezogen werden, versteht sich von selbst. Diese besucherstarken Leitmessen ziehen erfahrungsgemäß mehr Besucher in die Landeshauptstadt als durch die begleitende Ladenöffnung angezogen werden. An einem normalen Wochentag besuchen in fünf Stunden rund 46.000 Menschen die drei innerstädtischen Einkaufsbereiche Schadowstraße, Königsallee, Flinger Straße. ( s. Retail Services Marktreport 2015/2016 Düsseldorf, Engel & Völkers Commercial). An Samstagen erhöht sich die Besucherzahl im Wesentlichen durch Kunden des örtlichen Einzelhandels in fünf Stunden auf ca. 85.000 Menschen. Diese Zahlen sind vergleichbar mit der Frequentierung des Einzelhandels an verkaufsoffenen Sonntagen. Setzt man diese Zahlen ins Verhältnis zu jenen der Messebesucher, wird deutlich, dass die Messen selbst mehr Besucher anziehen als durch die Öffnung der Verkaufsstellen angezogen werden, so dass die Leitmessen Interpack und Beauty ein die Voraussetzungen erfüllender Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag sind. Um dem geforderten engen räumlichen Bezug zwischen Veranstaltung und Ladenöffnung zu entsprechen, wurde die Ladenöffnung in der Beschlussvorlage entgegen dem Antrag nicht auf das gesamte Stadtgebiet (unter Ausschluss einzelner Stadtteile) gefasst, sondern auf die genannten Innenstadtteile beschränkt. Der Maimarkt in Benrath findet traditionell im Mai eines jeden Jahres auf Initiative der Aktionsgemeinschaft Benrath e.V. statt und erfreut sich großer Beliebtheit auch bei zahlreichen auswärtigen Besuchern. Neben zahlreichen Marktständen werden vielfältige Aktivitäten in dem Stadtteil Benrath angeboten. Wie in den vergangenen Jahren ist davon auszugehen, dass das Fest mehr als 10.000 Besucher zu Seite 3 von 8 Vorlage 66/ 98/2016 verzeichnen hat. Bei diesem traditionellen Benrather Stadtteilfest ist die Öffnung der Verkaufsstellen erfahrungsgemäß eine begrüßenswerte zusätzliche Attraktion für die Besucher, die aber nicht durch diese selbst sondern überwiegend durch das Stadtteilfest angezogen werden. Im neunten Jahr in Folge feiert der Stadtbezirk 3 im Jahre 2017 das Kult-Tour-Fest. Unter dem Motto „Bilk ist auf der Rolle“ wird vor, hinter und in den Düsseldorf Arcaden eine buntes Programm zusammengestellt, das vor allem von und mit dem Stadtbezirk 3 in Beziehung stehenden Musikern, Künstlern und Literaten gestaltet wird. Der Kunstmarkt in den Düsseldorf Arcaden wird durch Gesangsdarbietungen, Tanzgruppen, Mitmachanimationen, Literarisches und viele weitere Aktionen ergänzt, die das Fest einzigartig machen und zahlreiche Besucher auch aus anderen Stadtteilen erwarten lassen. Wie auch schon in den Vorjahren soll das Kult-Tour-Fest von einem verkaufsoffenen Sonntagnachmittag begleitet werden. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat auch bei diesem Stadtteilfest gezeigt, dass die Veranstaltung selbst den Hauptmotivationsgrund der Besucher zur Teilnahme darstellt. Das Luegalleefest findet traditionell im dritten Quartal eines jeden Jahres auf Initiative der Werbegemeinschaft „Wir in Oberkassel e.V.“ statt. Neben dem Markt werden vielfältige Aktivitäten in und um den Stadtteil Oberkassel geboten. Wie in den vergangenen Jahren ist davon auszugehen, dass eine erhebliche Zahl - auch auswärtiger - Besucher an dem Fest teilnehmen wird. Erfahrungsgemäß ist mit einer Beteiligung von rund 60.000 Personen zu rechnen, die in erster Linie durch das Fest selbst angezogen werden. Das Gumbertstraßenfest in Eller findet im Jahre 2013 zum 25. Mal in Eller statt. Es wird seit Jahren als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung festgesetzt und seit 1997 in Kombination mit einem verkaufsoffenen Sonntagnachmittag durchgeführt. Die Besucherzahl steigt von Jahr zu Jahr stetig an. Der Trödelmarkt als Teilelement des Festes erstreckt sich über die komplette Gumbertstraße und bietet für diesen Tag ein besonders belebendes Element. In den zurückliegenden Jahren waren bei einer Wohnbevölkerung von 33.000 Einwohnern mehr als 70.000 Besucher zu verzeichnen. Dass bei diesem traditionellem Straßenfest die Öffnung der Verkaufsstellen nicht im Vordergrund steht, belegt schon die Tatsache, dass die Veranstaltung ohne Sonntagsöffnung gewachsen ist und dieser erst später als zusätzlicher Programmpunkt initiiert wurde. RSD Vorlage Im September feiert die Werbegemeinschaft „Wir Kaiserswerther e.V.“ nunmehr zum 18. Mal das traditionelle Kartoffelfest. Aus kleinen Anfängen entstanden, erfreut sich das Kartoffelfest mit einem umfangreichen Rahmenprogramm rund um die Kartoffel steigender Beliebtheit. Begleitet wird das Kartoffelfest von dem Büchermarkt, der sich in Kaiserswerth als ein fester Bestandteil in dem Düsseldorfer Veranstaltungskalender etabliert hat. Es wird mit mehreren zehntausend Besuchern gerechnet. Der Stadtteil Kaiserswerth ist weit über die Grenzen des Stadtteils hinaus als Ausflugziel bekannt und beliebt, ist jedoch grundsätzlich kaum ein Shoppingziel für auswertige Besucher, so dass es schon anhand der Stadtteilstruktur auf der Hand liegt, dass die überwiegende Zahl der Besucher wegen des traditionellen Kartoffelfestes anreisen. Vor 15 Jahren als Versuch gestartet, hat sich das Hohe-Straßen-Fest inzwischen zu einer festen Größe in dem Düsseldorfer Veranstaltungskalender entwickelt. Ein Seite 4 von 8 Vorlage 66/ 98/2016 buntes Programm mit Musik, Lesungen und einer Modenschau verleihen dem Straßenfest den unverwechselbaren Charme, der in den zurückliegenden Jahren bis zu 40.000 Besucher pro Veranstaltung anlockte. Das Hohe-Straße-Fest liegt mitten in der Innenstadt. Die räumliche Beschränkung der Sonntagnachmittagsfreigabe auf ausschließlich den Stadtteil Carlstadt stellt zum Einen den räumlich engen Bezug des Festes mit der Öffnung der Verkaufsstellen her und stellt zum Anderen sicher, dass die Ladenöffnung nicht in den Vordergrund tritt. Seit 2006 veranstaltet die Werbegemeinschaft „Nördliche Innenstadt e.V.“, an jedem vierten September-Sonntag ein Straßenfest zu dem bis zu 30.000 Besucher erwartet werden. Traditionell stehen an diesem Tag die Kinder im Mittelpunkt, die vom Kinderschminken bis zum Kletterturm bestens unterhalten werden. Über 120 Geschäfte, gastronomische Betriebe und öffentliche Einrichtungen nehmen an dem Nordstraßenfest teil. Auch dieses sehr traditionelle Stadtteilfest ist aus der Idee gewachsen, den Bürgern ein Stadtteilfest mit der Möglichkeit zum Feiern und zur Begegnung zu bieten. Die zusätzliche Möglichkeit zum Sonntagseinkauf steht hier nicht im Vordergrund, wird aber gerne zur Attraktivitätssteigerung des Festes genutzt. Die Passantenfrequenz an üblichen Einkaufstagen von ca. 16.000 Personen steht den prognostizierten Besucherzahlen des Norstraßenfestes mit ca. 30.000 Besuchern gegenüber. Diese Zahlen zeigen, dass die überwiegende Zahl der Besucher auf Grund des Festes und nicht wegen der geöffneten Geschäfte in das Quartier kommt. Die räumliche Ausdehnung der Ladenöffnungen wird an die Strahlkraft der Veranstaltung angepasst, da nur in den Stadtteilen Derendorf und Pempelfort geöffnet werden darf. Damit werden die Bereiche angesprochen, für die der Geschäftsbereich wesentliche Versorgungfunktionen als Stadtbereichszentrum übernimmt (s. Rahmenplan Einzelhandel der Stadt Düsseldorf). RSD Vorlage Die Stadtteilweihnachtsmärkte in Gerresheim, Eller, Benrath, Pempelfort, Derendorf, Oberkassel, Bilk, Unterbilk und Kaiserswerth finden seit vielen Jahren statt und sind Traditionsveranstaltungen in den jeweiligen Stadtteilen. Sie genießen auf Grund ihrer hohen Attraktivität zudem überörtliche Bedeutung und ziehen zahlreiche Besucher auch aus anderen Stadtteilen und Nachbarstädten an. Diese traditionellen Weihnachtsmärkte werden unabhängig von einer Ladenöffnung durchgeführt. Gerne möchten die Werbegemeinschaften aber den Besuchern als willkommenes Beiwerk auch die Möglichkeit zum Einkauf geben. Im Vordergrund steht bei den Besuchern aber der Weihnachtsmarkt selber. Der Düsseldorfer Weihnachtsmarkt im Innenstadtbereich jährt sich dieses Jahr zum 42. Mal. Im Jahre 1975 aus kleinsten Anfängen entstanden, hat er sich zu einem überregionalen Besuchermagneten entwickelt. Weihnachtlich dekorierte Hütten verwandeln die Innenstadt in ein Wintermärchen. Es werden sechs Millionen Besucher erwartet, darunter allein 1,5 Millionen Gäste aus den Niederlanden. Doch auch aus Großbritannien, Belgien und Frankreich werden wieder zahlreiche Weihnachtsmarktbesucher nach Düsseldorf kommen. Im Jahre 2015 wurden laut Erhebungen der „Düsseldorf Marketing und Tourismus GmbH (DMT)“ 2100 Touristenbusse sowie 740.000 Gästeübernachtungen in den letzten beiden Monaten des gleichen Jahres gezählt. Selbst wenn man berücksichtigt, dass im November 2015 130.000 Besucher die Stadt wegen der Messe Medica aufsuchten, bleiben 610.000 Gäste, von denen eine deutliche Mehrheit die Weihnachtsmärkte als Reisegrund gehabt haben wird. In der Adventszeit kommen somit weitaus mehr Menschen in die Innenstadt als im übrigen Jahresverlauf. Dass insbesondere die Seite 5 von 8 Vorlage 66/ 98/2016 ausländischen Gäste nicht vorwiegend aus Anlass der Sonntagsöffnung anreisen belegt schon der Umstand, dass die Möglichkeit zum Sonntagseinkauf z.B. in den Niederlanden ohnehin gegeben ist, eine Anreise nach Düsseldorf daher wohl zweifelsfrei vordergründig wegen des Weihnachtsmarktes erfolgt. Durch die auf Grund der neuen Rechtsprechung in diesem Jahr erstmalig eingeführte räumliche Begrenzung der Ladenöffnung auf die Stadtteile Altstadt, Stadtmitte und Carlstadt wird zudem sichergestellt, dass der enge räumliche Bereich zwischen Veranstaltung und Ladenöffnung gegeben ist. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind keine stillen Feiertage, nicht mehr als ein Adventssonntag pro Stadtteil und keine der ausgenommenen Feiertage (1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Tag der Arbeit und Tag der Deutschen Einheit) betroffen. Die Obergrenze von 4 Sonntagsfreigaben pro Jahr wird in keinem Stadtteil überschritten. Auch ist die gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung auf nicht mehr als 11 kalendarisch betroffene Sonntage pro Jahr erfüllt. Die gesetzlichen Regeln der seit 18. Mai 2013 geltenden Fassung des Ladenöffnungsgesetzes auch in der durch Rechtsprechung und Ministeriumserlass konkretisierten Auslegung und die Vorgaben des gemäß Ratsbeschluss vom 14.04.2011 von dem „Runden Tisch“ entwickelten Kriterienkataloges (Anlage 2) sind erfüllt. RSD Vorlage Die Messen Beauty und Interpack sind äußerst besucherstarke Leitmessen, die bei einer Einschränkung der Ladenöffnungen auf den Innenstadtbereich, den konkretisierten gesetzlichen Vorgaben als auch den Anforderungen des Kriterienkataloges entsprechen. Auf Grund dieser Messen wurden auch zurückliegend Sonntagnachmittagsfreigaben vom Rat der Stadt Düsseldorf beschlossen, die vor der konkretisierten Rechtslage unter Ausschluss einzelner Stadtteile auf das gesamte Stadtgebiet bezogen waren. Alle oben beschriebenen Stadtteilfeste und die Weihnachtsmärkte haben auf Grund ihrer Größe, ihrer Attraktivität, der überwiegend jahrelangen Tradition und ihres Bekanntheitsgrades ein sehr hohes Besucheraufkommen. Die Besucher werden bei diesen Düsseldorfer Traditionsveranstaltungen in erster Linie von dem Fest selbst zur Anreise inspiriert und nehmen die Möglichkeit zum Einkauf als eine positive und gern mitgenommene Begleiterscheinung wahr. Die Ladenöffnungen sind auf die jeweiligen Stadtteile beschränkt und an die Strahlkraft der Anlässe angepasst. Da es sich um etablierte Events mit Tradition handelt, wird die Strahlkraft plausibel auf Basis der Besucherzahlen der vergangenen Jahre dargestellt. Obwohl die Zahlen der prognostizierten Festgäste nicht den prognostizierten Besucherzahlen der Ladenöffnung gegenübergestellt werden sind die Sonntagsnachmittagsfreigaben zulässig. Insoweit müssen nicht zwingend Passanten- oder Kundenzählungen erfolgen (so auch VG Münster vom 27. Juli 2016, AZ.: 9 L 1099/16). Es kann aber auf Passantenfrequenzzählungen der Industrie- und Handelskammer aus dem Jahre 2011 in zahlreichen Düsseldorfer Stadteilen zurückgegriffen werden. So besuchten damals in fünf Stunden zur jeweils frequenzstärksten Zeit den Einkaufsbereich von Benrath ca. 8.700 Personen, von Oberkassel ca. 5.500 Personen, von Eller ca. 5.700 Personen und von Kaiserswerth ca. 4.100 Personen. Diese Zahlen lassen im Verhältnis zu den prognostizierten Besucherzahlen der Anlässe darauf schließen, dass die anlassgebenden Veranstaltungen gegenüber den Ladenöffnungen im Vordergrund stehen. Auf Grund dieser Veranstaltungen wurden auch in den zurückliegenden Jahren verkaufsoffene Sonntagnachmittage vom Rat der Stadt Seite 6 von 8 Vorlage 66/ 98/2016 Düsseldorf beschlossen. Es wird empfohlen, dem Antrag – gekürzt um die oben beschriebenen Einschränkungen – zu entsprechen. Der Entwurf der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung liegt dieser Drucksache als Anlage bei. Den betroffenen Bezirksvertretungen, dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss, der Gewerkschaft Verdi, den Kirchen, der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer wurde im Wege der Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Kirchen lehnen die Sonntagnachmittagsfreigaben, wie auch in den Vorjahren, aus Gründen des Sonn- und Feiertagschutzes und des Arbeitnehmerschutzes grundsätzlich ab. Die Gewerkschaft ver.di sieht die durch Rechtsprechung konkretisierten Voraussetzungen für alle beantragten Termine als nicht gegeben an. Die Industrie- und Handelskammer stimmt dem Antrag des Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes - teilweise hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung mit Einschränkungen, die in der Beschlussvorlage berücksichtigt worden sind - zu und legt zudem belastbare Besucherzahlen vor. Das Anhörungsergebnis der Handwerkskammer lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Die Anhörungen der Handwerkskammer, der Bezirksvertretungen und des Ordnungs- und Verkehrsausschusses werden bis zur behandelnden Ratssitzung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Anhörungen werden in der Ratssitzung mündlich vorgetragen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss Bezirksvertretung 1 Bezirksvertretung 3 Bezirksvertretung 4 Bezirksvertretung 5 Bezirksvertretung 7 Bezirksvertretung 8 Bezirksvertretung 9 Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.01.2017 27.01.2017 31.01.2017 25.01.2017 31.01.2017 24.01.2017 26.01.2017 DB 23.01.2017 02.02.2017 -/-/-/-/-/-/-/-/-/-/- RSD Vorlage Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 2 3 4 5 6 7 Antrag Kriterienkatalog Ordnungsbehördliche Verordnung Stellungnahme der katholischen Kirche Stellungnahme der evangelischen Kirche Stellungnahme ver.di Stellungnahme der IHK Seite 7 von 8 Vorlage 66/ 98/2016 Alternative: keine Amt / Institut: Ordnungsamt RSD Vorlage Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Keller Seite 8 von 8
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