Newsletter Stade – Landesbergen 2 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, ich freue mich, Ihnen den 4. Newsletter zum Ersatzneubauprojekt der 380-kV-Leitung Stade – Landesbergen präsentieren zu können. Die Planungen für das Projekt schreiten weiter voran. Für den nördlichen Teil der Leitung im Raum Stade wurden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren bei der Genehmigungsbehörde Ende Juli eingereicht. Für den südlichen Teil der Leitung zwischen Dollern und Landesbergen wird TenneT die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren voraussichtlich Anfang 2017 einreichen. Was ist der Inhalt dieses Newsletters? Einmal mehr beschäftigen wir uns mit den aktuellen Themen rund um den Netzausbau zwischen Dollern und Landesbergen. Durch die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes im Dezember 2015 wurde das Projekt Stade – Landesbergen zum Pilotprojekt für die Erdverkabelung. Seit Anfang 2016 passen wir die Planungen entsprechend der neuen Gesetzeslage an. Anfang 2017 wird diese Arbeit abgeschlossen sein und TenneT wird bei der verfahrensführenden Behörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, den Antrag auf Eröffnung des Raumordnungsverfahrens stellen. Sie möchten mehr über die Antragstrasse und die Hintergründe für die Planung wissen? Wir sind im Januar 2017 mit unseren Infomärkten entlang des Ersatzneubaus unterwegs, um Sie über den aktuellen Stand zu informieren und uns mit Ihnen auszutauschen. Dort können Sie die Karten der Antragstrasse einsehen und uns Ihre Fragen dazu stellen. So können Sie diese Veranstaltungen nutzen, um sich auf Ihre Beteiligung im Raumordnungsverfahren vorzubereiten, wenn Sie offiziell und verfahrensgerecht zu den in den Gemeinden ausliegenden Karten und Begründungen für die Antragstrasse Stellung nehmen können. Die Termine für unsere Infomärkte finden Sie auf Seite 8 des Newsletters. Parallel zum laufenden Raumordnungsverfahren werden wir im Jahr 2017 auch schon mit der Vorbereitung der Planfeststellung beginnen, um die wichtige Transportleitung Stade – Landesbergen pünktlich im Jahr 2023 ans Netz gehen zu lassen. Die Vorbereitungen dazu stellen wir Ihnen in diesem Newsletter ebenfalls vor. Schließlich freue ich mich, mich Ihnen als Ihre neue Bürgerreferentin und damit als Nachfolgerin von Carolin Kürth vorstellen zu können. Mir ist ein offener Dialog wichtig und ich beantworte gerne Ihre Fragen und Anregungen. Jetzt wünsche ich Ihnen erst einmal eine informative Lektüre! Ihre Renate Gaus Referentin für Bürgerbeteiligung Renate Gaus Referentin für Bürgerbeteiligung 3 Aktuelles Neue gesetzliche Voraussetzungen Im Dezember 2015 haben Bundestag und Bundesrat die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes beschlossen. Der Ersatzneubau Stade – Landesbergen wurde als ein Pilotprojekt zur Teilerdverkabelung im Wechselstrombereich in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen. Ziel dieser Gesetzesänderung ist, den Einsatz von Erdkabeln und die technische Weiterentwicklung voranzutreiben. Wichtig zu wissen ist, dass der Gesetzgeber klare Kriterien für diese Maßnahme aufgestellt hat, an denen wir unsere Planung ausrichten (blauer Kasten auf dieser Seite). Gerne erläutern wir Ihnen diese Vorgaben des Gesetzgebers in unseren Infomärkten (Termine: Seite 8 des Newsletters). Die gesetzliche Grundlage für Erdverkabelung in der HöchstspannungsDrehstrom-Übertragung ist § 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Darin sind klare Kriterien für die Umsetzung definiert. Eine Erdverkabelung ist möglich, wenn beim Bau einer Freileitung die gesetzlich geltenden Mindestabstände von 200 Metern zu Wohngebäuden im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) bzw. von 400 Metern zu Wohngebäuden im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) nicht eingehalten werden können. Auch wenn Natura 2000-Gebiete zum Schutz der Natur oder streng geschützte Arten durch Freileitungen beeinträchtigt werden (§§ 34, 44 Bundesnaturschutzgesetz) ist ein Erdkabel eine Option. Zusätzlich fordert der Gesetzgeber, dass Teilerdverkabelungsabschnitte technisch und wirtschaftlich effizient betrieben werden können. 4 Erdverkabelung – Technik und Methodik 1 2 Technische Details Für die Erdverkabelung werden Höchstspannungskabel mit einem Durchmesser von rund 150 Millimetern verwendet. Das im Betrieb entstehende elektrische Feld wird durch einen geerdeten Kupfermantel und durch das umgebende Erdreich vollständig abgeschirmt. Die Kabelanlage besteht in der Regel aus insgesamt zwölf Einzelkabeln, die in Kunststoff-Kabelschutzrohre eingezogen werden. 3 4 5 1 Kupfer-Millikenleiter 1 2 Leitfähige Bandierung 3 Leitschicht innen, leitfähiges VPE 2 4 Isolierung, VPE trocken vernetzt 6 7 8 9 10 5 Leitschicht, außen leitfähiges VPE 6 Leitfähiges Polster 11 7 Kupfer-Drahtschirm 8 Gegenwendel 9 Leitfähiges Quellvlies 10 Aluminium-Schichtmantel 11 HDPE 3-Außenmantel mit leitfähiger Skinschicht 1 In Millikenleitern besteht der leitende Kern aus mehreren Sektoren, deren Anordnung über die Kabellänge variiert, um Übertragungsverluste zu minimieren. 2 Vernetztes Niederdruck-Polyethylen 3 Hochdruck-Polyethylen Abbildung 1: Aufbau eines 380-kV-Kabels, exemplarische Darstellung (Quelle: ABB) 5 Erdverkabelung – Technik und Methodik Kabelverlegung Da die Kabel nicht an jeder Stelle der Trasse gleichzeitig verlegt werden können, werden Wanderbaustellen eingerichtet. Während der Baumaßnahme werden zwei circa neun Meter breite Gräben geöffnet und nach Verlegung der Leerrohre wieder verfüllt. Für die eigentliche Kabelverlegung wird am Anfang des Abschnittes ein Kabeltrommelwagen platziert. Der Kabeleinzug erfolgt dann über eine Seilwinde, die am Ende des Kabelabschnitts steht. Für den anschließenden Betrieb der Erdkabelleitung ist ein gesicherter Schutzbereich von mindestens 25 Metern notwendig, in dem nur solche Pflanzen wachsen dürfen, die das verlegte Kabel nicht gefährden. Ist aufgrund der Querung von anderen Ver- und Entsorgungseinrichtungen, vorhandenen Infrastrukturen und breiteren Gewässern keine offene Bauweise möglich, werden Bohrungen angewendet. Abdeckplatte Warnband 0,25 m zurückgefüllter Boden 0,2 m 0,1 m 0,6 m Nach Verlegung des Kabels wird die Baustraße wieder zurückgebaut und der getrennt gelagerte Mutterboden Bauphase wieder aufgebracht. Am Ende der Baumaßnahmen wird die Umgebung des Bauabschnitts wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Broschüre zur Erdverkabelung: Sandbettung 0,5 m 0,25 m Rohrdurchmesser http://www.tennet.eu/fileadmin/user_upload/ Our_Grid/Onshore_Germany/Allgemein/160308_ AC_Erdkabelbroschuere.pdf Bauphase Bodenaushub Bodenaushub Mutterboden Mutterboden 45˚ Warnband Temporäre Baustraße Abdeckplatte Nenntiefe Rohrachse: 1,6 m ca. 1,8 m 1,9 m Leerrohr für Nachrichtenkabel Leerrohr für Monitoring 0,6 m 0,5 m 1,8 m 0,6 m 5,5 m 0,6 m 11,3 m 19,9 m Gehölzfreier Schutzstreifen – mind. 25 Meter Temporäre Flächeninanspruchnahme während der Bauphase – ca. 45 m Abbildung 2: Regelgrabenprofil (Beispiel) 1,8 m 6 Auslegung der Raumordnungsunterlagen – Ihre Beteiligung im Verfahren Wo werden die RaumordnungsUnterlagen veröffentlicht? TenneT legt Ordner mit den Antragsunterlagen (Karten und Erläuterungen) in den Gemeinden aus, die von der geplanten Trasse betroffen sind und die von der zuständigen Raumordnungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg, festgelegt werden. Dort kann man sich während der Öffnungszeiten informieren. Außerdem werden die Unterlagen auf den Webseiten von Raumordnungsbehörde und TenneT zu Verfahrensbeginn veröffentlicht. Wann findet die öffentliche Auslegung statt? Informationen über Termin und Ort der öffentlichen Auslegung erhalten Sie direkt von Ihrer Gemeinde oder auf der TenneT-Projektwebseite. In einem Zeitraum von vier Wochen können die Unterlagen eingesehen werden. Bis zu sechs Wochen nach Auslegungsbeginn haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hinweise an die Behörde zu senden. Wie kann ich mich am Raumordnungsverfahren beteiligen? Träger öffentlicher Belange, wie Kommunen und Verbände, aber auch Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen einsehen und ihre Hinweise an die verfahrensführende Behörde senden. Alternativ können Sie sich auch an Ihre Gemeinde wenden und Ihre Stellungnahme dort abgeben. Die Gemeinde als zuständiger Träger öffentlicher Belange sammelt alle Stellungnahmen und sendet diese an die Planungsbehörde. Das Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg leitet das Raumordnungsverfahren. Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Dezernat 2, Raumordnung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg E-Mail: [email protected] Stade –Herrenwyk Landesbergen geplanter 380-kV-Leitungsbau Stade – Herrenwyk Landesbergen geplanter 380-kV-Leitungsbau geplanter 380-kV-Leitungsbau Ostküstenleitung (Stand: November 2016) Ostküstenleitung geplanter 380-kV-Leitungsbau (Stand: November 2016) Schleswig-Holstein Norderstedt geplanter 380-kV-Leitungsbau Norderstedt Stade – Landesbergen (Stand: November 2016) Stade – Landesbergen geplanter 380-kV-Leitungsbau Norderstedt (Stand: November 2016) geplanter 380-kV-Leitungsbau bestehende 220-kV-Leitung, die durch Kreis Segeberg – Raum Lübeck Norderstedt geplanter 380-kV-Leitungsbau Kreis Segeberg – Raum Lübeck bestehende 220-kV-Leitung, die durch (Stand: November 2016) (Stand: Oktober 2016) bestehende 220-kV-Leitung, die wird durch geplante 380-kV-Leitung ersetzt (Stand: November 2016) Norderstedt (Stand: Oktober 2016) A20 bestehende 220-kV-Leitung, die durch geplante 380-kV-Leitung wird A20 ersetzt Planung Freileitung geplante 380-kV-Leitung ersetzt wird Bestehende 220-kV-Leitung, die durch bestehende 220-kV-Leitung, die durch Planung Freileitung Abschnitt 1: ersetzt wird Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens geplante 380-kV-Leitung Teilerdverkabelung geplante 380-kV-Leitung ersetzt wird geplantePlanung 380-kV-Leitung ersetzt wird Abschnitt 1: Planung Teilerdverkabelung Abschnitt 1: Raum Stade bestehendes Stade Abschnitt 1: Umspannwerk Abschnitt 1: bestehendes Umspannwerk Raum Stade Stade Raum Stade Raum Stade in Planung befindliches Umspannwerk Raum Stade Mecklenburg1 Abschnitt 2: Stade Hamburg Stade inRaum Planung befindliches Umspannwerk MecklenburgStade Stade 1 Abschnitt 2: Kabelübergangsanlage 1 2: Abschnitt Abschnitt 2: Kabelübergangsanlage 1 Abschnitt 2: Vorpommern Dollern – Sottrum Dollern –Vorpommern Sottrum 1 Abschnitt 2: Bestandsleitung Dollern Bestandsleitung Dollern – Sottrum Dollern – Sottrum Dollern Dollern – Sottrum Dollern Abschnitt 3: Abschnitt 3:– Sottrum 380-kV-Freileitung Dollern Dollern 380-kV-Freileitung Elbe Abschnitt 3: Elbe Die Genehmigung der Leitung Stade – Landesbergen Abschnitt 3: Sottrum – Grafschaft Hoya Dollern 220-kV-Freileitung Abschnitt 3: Wir beabsichtigen noch im Jahr 2017 das RaumordnungsSottrum – Grafschaft Hoya Sottrum – Grafschaft Hoya Elbe 220-kV-Freileitung Stade Abschnitt 3: Elbe soll nach Abschluss der Raumordnung für den Bereich Abschnitt 4: – Grafschaft Sottrum Hoya 220-kV-Erdkabel verfahren abzuschließen und parallel mit der Erstellung Elbe der Sottrum Hoya Stade 220-kV-Erdkabel Grafschaft Abschnitt 4: ––Grafschaft Hoya Landesbergen Abschnitt 4: Sottrum – Grafschaft Hoya 110-kV-Freileitung Stade Unterlagen für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren von Dollern bis Landesbergen in vier einzelnen Planfest Grafschaft Hoya – Landesbergen 110-kV-Freileitung Abschnitt 4: Stade Abschnitt 4: – HochspannungsUmspannwerk Grafschaft Hoya – Landesbergen Baltic Cable (HGÜ Stade Baltic Cable (HGÜ – Hochspannungszu beginnen. stellungsverfahren erfolgen: Abschnitt 4: Grafschaft Umspannwerk Bundeslandgrenze Gleichstrom-Übertragung) Grafschaft Hoya Hoya –– Landesbergen Landesbergen Gleichstrom-Übertragung) Umspannwerk Grafschaft Hoya – Landesbergen Bundeslandgrenze Bundeslandgrenze Landkreisgrenze 2 Bundeslandgrenze Umspannwerk In Vorbereitung auf diesen zweiten erforderlichen GenehPlanfeststellungsabschnitt 1: Umspannwerk Gemeindegrenze Bundeslandgrenze Gemeindegrenze Landkreisgrenze Umspannwerk migungsschritt sprachen die im Planfeststellungsverfahren Raum Stade Bundeslandgrenze Niedersa chsen Bundeslandgrenze Landkreisgrenze Bundeslandgrenze 2 zuständige Niedersächsische Landesbehörde für StraßenLandkreisgrenze 22 bau und Verkehr, TenneT und Träger öffentlicher Belange Planfeststellungsabschnitt 2: Landkreisgrenze Landkreisgrenze Rotenburg (Wümme) 2 im Juni 2016 über Inhalt und Umfang der für das Verfahren Dollern – Sottrum Hamburg Hamburg Hamburg Hamburg Niedersachsen chsen Niedersa Niedersachsen chsenPlanfeststellungsabschnitt 3: Niedersa Weil die Naturräume im Trassenverlauf heterogen sind Sottrum – Grafschaft Hoya notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung. Bremen Sottrum und regional zum Teil viele Trassenvarianten zu untersuchen Rotenburg (Wümme) Rotenburg (Wümme) sind, ist mit unterschiedlich schellen Fortschritten im Rotenburg (Wümme) Rotenburg (Wümme) Soltau Planungs verfahren zu rechnen. Daher wurden zur Vorberei- 3 Verden Weser Bremen Bremen Bremen Bremen Wechold Weser 4 Weser Weser Weser Sottrum Verden (Aller) Sottrum Sottrum Sottrum 3 33 3 Verden Verden Verden Verden Nienburg (Weser) Soltau Soltau Soltau Soltau Aller Verden (Aller) Verden Verden (Aller) (Aller)Celle Verden (Aller) Landesbergen Wechold Nienburg/ Weser tung der weiteren technischen Planung drei Teilabschnitte vorgeschlagen, für die getrennte Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden können. Die Trassenabschnitte liegen jeweils zwischen den Umspannwerken Dollern, Sottrum, Wechold und Landesbergen. Wechold Wechold Wechold Planfeststellungsabschnitt 4: Grafschaft Hoya – Landesbergen 7 8 Infomärkte zum Raumordnungsverfahren Anfang 2017 Dialog und Transparenz sind für uns wichtige Aspekte bei der Planung und Umsetzung von Netzausbauprojekten. Aus diesem Grund werden wir die Bürgerinnen und Bürger in der Region Ende Januar 2017 wieder mit unseren Infomärkten über den aktuellen Stand der Planung informieren und ihre Fragen beantworten. Infomarkt im Abschnitt Dollern – Sottrum: 23.01.2017, 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr Rathaus Zeven, Am Markt 4, 27404 Zeven Infomarkt im Abschnitt Sottrum – Grafschaft Hoya: 24.01.2017, 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr Rathaus Gemeinde Sottrum, Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum Infomarkt im Abschnitt Grafschaft Hoya – Landesbergen: 25.01.2017, 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Holte, Schulstraße 20, 31613 Wietzen OT Holte 9 Kontakt Transparenz und Bürgerbeteiligung sind TenneT ein wichtiges Anliegen Daher möchten wir Sie auch weiterhin während des Genehmigungsverfahrens über das Projekt Stade – Landesbergen informieren und die jeweils nächsten Schritte erläutern. Aktuelle Informationen zum Projektstand erhalten Sie über unsere Internetseite http://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore- projekte-deutschland/stade-landesbergen/ sowie über diesen Projekt-Newsletter. Haben Sie noch Fragen oder Anregungen? Als zuständige Referentin für Bürgerbeteiligung freue ich mich auf einen Anruf oder eine E-Mail. Telefon:+49 (921)50740-4719 E-Mail:[email protected] Sie möchten unseren Newsletter nicht mehr erhalten? Dann schreiben Sie bitte eine Mail an: [email protected] TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Mit rund 22.000 Kilometern Hoch- und Höchstspannungsleitungen in den Niederlanden und in Deutschland bieten wir 41 Millionen Endverbrauchern rund um die Uhr eine zuverlässige und sichere Stromversorgung. TenneT entwickelt mit etwa 3.000 Mitarbeitern als verantwortungsbewusster Vorreiter den nordwesteuropäischen Energiemarkt weiter und integriert im Rahmen der nachhaltigen Energieversorgung vermehrt erneuerbare Energien. Taking power further TenneT TSO GmbH Verantwortlich gemäß Pressegesetz: Bernecker Straße 70 Martin Groll 95448 Bayreuth Deutschland Telefon + 49 (0)921 50740-4094 Fax + 49 (0)921 50740-4095 E-Mail [email protected] Twitter @TenneT_DE www.tennet.eu 579-161061 © TenneT TSO GmbH – Januar 2017 Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne ausdrückliche Zustimmung der TenneT TSO GmbH vervielfältigt oder auf irgendeine andere Weise veröffentlicht werden. Aus dem Inhalt des vorliegenden Dokuments können keine Rechte abgeleitet werden.
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