Newsletter Stade – Landesbergen

Newsletter
Stade – Landesbergen
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Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
ich freue mich, Ihnen den 4. Newsletter zum Ersatzneubauprojekt der 380-kV-Leitung Stade – Landesbergen
präsentieren zu können. Die Planungen für das Projekt schreiten weiter voran. Für den nördlichen Teil der
Leitung im Raum Stade wurden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren bei der Genehmigungsbehörde Ende Juli eingereicht. Für den südlichen Teil der Leitung zwischen Dollern und Landesbergen wird
TenneT die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren voraussichtlich Anfang 2017 einreichen.
Was ist der Inhalt dieses Newsletters?
Einmal mehr beschäftigen wir uns mit den aktuellen Themen rund um den Netzausbau zwischen Dollern und
Landesbergen. Durch die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes im Dezember 2015 wurde das Projekt
Stade – Landesbergen zum Pilotprojekt für die Erdverkabelung. Seit Anfang 2016 passen wir die Planungen
entsprechend der neuen Gesetzeslage an. Anfang 2017 wird diese Arbeit abgeschlossen sein und TenneT
wird bei der verfahrensführenden Behörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, den Antrag
auf Eröffnung des Raumordnungsverfahrens stellen.
Sie möchten mehr über die Antragstrasse und die Hintergründe für die Planung wissen?
Wir sind im Januar 2017 mit unseren Infomärkten entlang des Ersatzneubaus unterwegs, um Sie über den
aktuellen Stand zu informieren und uns mit Ihnen auszutauschen. Dort können Sie die Karten der Antragstrasse
einsehen und uns Ihre Fragen dazu stellen. So können Sie diese Veranstaltungen nutzen, um sich auf Ihre Beteiligung im Raumordnungsverfahren vorzubereiten, wenn Sie offiziell und verfahrensgerecht zu den in den Gemeinden
ausliegenden Karten und Begründungen für die Antragstrasse Stellung nehmen können. Die Termine für unsere
Infomärkte finden Sie auf Seite 8 des Newsletters. Parallel zum laufenden Raumordnungsverfahren werden wir
im Jahr 2017 auch schon mit der Vorbereitung der Planfeststellung beginnen, um die wichtige Transportleitung
Stade – Landesbergen pünktlich im Jahr 2023 ans Netz gehen zu lassen. Die Vorbereitungen dazu stellen wir
Ihnen in diesem Newsletter ebenfalls vor.
Schließlich freue ich mich, mich Ihnen als Ihre neue Bürgerreferentin und damit als Nachfolgerin von
Carolin Kürth vorstellen zu können. Mir ist ein offener Dialog wichtig und ich beantworte gerne Ihre Fragen
und Anregungen. Jetzt wünsche ich Ihnen erst einmal eine informative Lektüre!
Ihre
Renate Gaus
Referentin für Bürgerbeteiligung
Renate Gaus
Referentin für Bürgerbeteiligung
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Aktuelles
Neue gesetzliche Voraussetzungen
Im Dezember 2015 haben Bundestag und Bundesrat die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes beschlossen.
Der Ersatzneubau Stade – Landesbergen wurde als ein Pilotprojekt zur Teilerdverkabelung im Wechselstrombereich in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen.
Ziel dieser Gesetzesänderung ist, den Einsatz von Erdkabeln und die technische
Weiterentwicklung voranzutreiben. Wichtig zu wissen ist, dass der Gesetzgeber klare
Kriterien für diese Maßnahme aufgestellt hat, an denen wir unsere Planung ausrichten
(blauer Kasten auf dieser Seite). Gerne erläutern wir Ihnen diese Vorgaben des
Gesetzgebers in unseren Infomärkten (Termine: Seite 8 des Newsletters).
Die gesetzliche Grundlage für Erdverkabelung in der HöchstspannungsDrehstrom-Übertragung ist § 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG).
Darin sind klare Kriterien für die Umsetzung definiert. Eine Erdverkabelung
ist möglich, wenn beim Bau einer Freileitung die gesetzlich geltenden Mindestabstände von 200 Metern zu Wohngebäuden im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) bzw. von 400 Metern zu Wohngebäuden im Geltungsbereich
eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) nicht eingehalten werden können. Auch wenn Natura 2000-Gebiete
zum Schutz der Natur oder streng geschützte Arten durch Freileitungen
beeinträchtigt werden (§§ 34, 44 Bundesnaturschutzgesetz) ist ein Erdkabel
eine Option. Zusätzlich fordert der Gesetzgeber, dass Teilerdverkabelungsabschnitte technisch und wirtschaftlich effizient betrieben werden können.
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Erdverkabelung – Technik und Methodik
1
2
Technische Details
Für die Erdverkabelung werden Höchstspannungskabel
mit einem Durchmesser von rund 150 Millimetern verwendet.
Das im Betrieb entstehende elektrische Feld wird durch
einen geerdeten Kupfermantel und durch das umgebende
Erdreich vollständig abgeschirmt. Die Kabelanlage besteht
in der Regel aus insgesamt zwölf Einzelkabeln, die in
Kunststoff-Kabelschutzrohre eingezogen werden.
3
4
5
1 Kupfer-Millikenleiter 1
2 Leitfähige Bandierung
3 Leitschicht innen, leitfähiges VPE 2
4 Isolierung, VPE trocken vernetzt
6
7
8
9
10
5 Leitschicht, außen leitfähiges VPE
6 Leitfähiges Polster
11
7 Kupfer-Drahtschirm
8 Gegenwendel
9 Leitfähiges Quellvlies
10 Aluminium-Schichtmantel
11 HDPE 3-Außenmantel mit leitfähiger Skinschicht
1 In Millikenleitern besteht der leitende Kern aus mehreren Sektoren, deren Anordnung über die Kabellänge variiert,
um Übertragungsverluste zu minimieren.
2 Vernetztes Niederdruck-Polyethylen
3 Hochdruck-Polyethylen
Abbildung 1:
Aufbau eines 380-kV-Kabels, exemplarische Darstellung (Quelle: ABB)
5
Erdverkabelung – Technik und Methodik
Kabelverlegung
Da die Kabel nicht an jeder Stelle der Trasse gleichzeitig
verlegt werden können, werden Wanderbaustellen eingerichtet. Während der Baumaßnahme werden zwei circa
neun Meter breite Gräben geöffnet und nach Verlegung der
Leerrohre wieder verfüllt. Für die eigentliche Kabelverlegung
wird am Anfang des Abschnittes ein Kabeltrommelwagen
platziert. Der Kabeleinzug erfolgt dann über eine Seilwinde,
die am Ende des Kabelabschnitts steht.
Für den anschließenden Betrieb der Erdkabelleitung ist
ein gesicherter Schutzbereich von mindestens 25 Metern
notwendig, in dem nur solche Pflanzen wachsen dürfen,
die das verlegte Kabel nicht gefährden. Ist aufgrund der
Querung von anderen Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
vorhandenen Infrastrukturen und breiteren Gewässern
keine offene Bauweise möglich, werden Bohrungen
angewendet.
Abdeckplatte
Warnband
0,25 m zurückgefüllter Boden
0,2 m
0,1 m
0,6 m
Nach Verlegung des Kabels wird die Baustraße wieder
zurückgebaut
und der getrennt gelagerte Mutterboden
Bauphase
wieder aufgebracht. Am Ende der Baumaßnahmen
wird die Umgebung des Bauabschnitts wieder in ihren
ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Weiterführende Informationen finden Sie
in unserer Broschüre zur Erdverkabelung:
Sandbettung
0,5 m
0,25 m
Rohrdurchmesser
http://www.tennet.eu/fileadmin/user_upload/
Our_Grid/Onshore_Germany/Allgemein/160308_
AC_Erdkabelbroschuere.pdf
Bauphase
Bodenaushub
Bodenaushub
Mutterboden
Mutterboden
45˚
Warnband
Temporäre Baustraße
Abdeckplatte
Nenntiefe
Rohrachse: 1,6 m
ca. 1,8 m
1,9 m
Leerrohr für
Nachrichtenkabel
Leerrohr für
Monitoring
0,6 m
0,5 m
1,8 m
0,6 m
5,5 m
0,6 m
11,3 m
19,9 m
Gehölzfreier Schutzstreifen – mind. 25 Meter
Temporäre Flächeninanspruchnahme während der Bauphase – ca. 45 m
Abbildung 2: Regelgrabenprofil (Beispiel)
1,8 m
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Auslegung der Raumordnungsunterlagen – Ihre Beteiligung im Verfahren
Wo werden die RaumordnungsUnterlagen veröffentlicht?
TenneT legt Ordner mit den Antragsunterlagen (Karten
und Erläuterungen) in den Gemeinden aus, die von der
geplanten Trasse betroffen sind und die von der zuständigen
Raumordnungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg, festgelegt werden.
Dort kann man sich während der Öffnungszeiten informieren. Außerdem werden die Unterlagen auf den Webseiten
von Raumordnungsbehörde und TenneT zu Verfahrensbeginn veröffentlicht.
Wann findet die öffentliche Auslegung statt?
Informationen über Termin und Ort der öffentlichen
Auslegung erhalten Sie direkt von Ihrer Gemeinde
oder auf der TenneT-Projektwebseite.
In einem Zeitraum von vier Wochen können die Unterlagen
eingesehen werden. Bis zu sechs Wochen nach Auslegungsbeginn haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hinweise an die
Behörde zu senden.
Wie kann ich mich am Raumordnungsverfahren beteiligen?
Träger öffentlicher Belange, wie Kommunen und Verbände,
aber auch Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen
einsehen und ihre Hinweise an die verfahrensführende
Behörde senden. Alternativ können Sie sich auch an Ihre
Gemeinde wenden und Ihre Stellungnahme dort abgeben.
Die Gemeinde als zuständiger Träger öffentlicher Belange
sammelt alle Stellungnahmen und sendet diese an die
Planungsbehörde.
Das Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg
leitet das Raumordnungsverfahren.
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Dezernat 2, Raumordnung
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
E-Mail: [email protected]
Stade
–Herrenwyk
Landesbergen
geplanter
380-kV-Leitungsbau
Stade
– Herrenwyk
Landesbergen
geplanter
380-kV-Leitungsbau
geplanter
380-kV-Leitungsbau
Ostküstenleitung
(Stand:
November
2016)
Ostküstenleitung
geplanter
380-kV-Leitungsbau
(Stand: November
2016)
Schleswig-Holstein
Norderstedt
geplanter
380-kV-Leitungsbau
Norderstedt
Stade – Landesbergen
(Stand:
November
2016)
Stade – Landesbergen
geplanter
380-kV-Leitungsbau
Norderstedt
(Stand:
November
2016)
geplanter
380-kV-Leitungsbau
bestehende
220-kV-Leitung,
die
durch
Kreis
Segeberg
–
Raum
Lübeck
Norderstedt
geplanter
380-kV-Leitungsbau
Kreis
Segeberg
–
Raum
Lübeck
bestehende
220-kV-Leitung,
die
durch
(Stand: November
2016)
(Stand:
Oktober
2016)
bestehende
220-kV-Leitung,
die wird
durch
geplante
380-kV-Leitung
ersetzt
(Stand: November
2016)
Norderstedt
(Stand:
Oktober
2016)
A20
bestehende
220-kV-Leitung,
die durch
geplante
380-kV-Leitung
wird
A20 ersetzt
Planung
Freileitung
geplante
380-kV-Leitung
ersetzt
wird
Bestehende
220-kV-Leitung,
die
durch
bestehende
220-kV-Leitung,
die
durch
Planung
Freileitung
Abschnitt
1: ersetzt wird
Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens
geplante
380-kV-Leitung
Teilerdverkabelung
geplante
380-kV-Leitung
ersetzt
wird
geplantePlanung
380-kV-Leitung
ersetzt
wird
Abschnitt
1:
Planung
Teilerdverkabelung
Abschnitt
1:
Raum
Stade
bestehendes
Stade
Abschnitt
1: Umspannwerk
Abschnitt
1:
bestehendes
Umspannwerk
Raum
Stade
Stade
Raum
Stade
Raum
Stade
in
Planung
befindliches
Umspannwerk
Raum
Stade
Mecklenburg1
Abschnitt
2:
Stade Hamburg
Stade
inRaum
Planung
befindliches
Umspannwerk
MecklenburgStade
Stade
1
Abschnitt
2:
Kabelübergangsanlage
1
2:
Abschnitt
Abschnitt
2:
Kabelübergangsanlage
1
Abschnitt
2:
Vorpommern
Dollern
– Sottrum
Dollern
–Vorpommern
Sottrum
1
Abschnitt
2:
Bestandsleitung
Dollern
Bestandsleitung
Dollern – Sottrum
Dollern
–
Sottrum
Dollern
Dollern
– Sottrum
Dollern
Abschnitt
3:
Abschnitt
3:– Sottrum
380-kV-Freileitung
Dollern
Dollern
380-kV-Freileitung
Elbe
Abschnitt
3:
Elbe Die Genehmigung der Leitung Stade – Landesbergen
Abschnitt
3:
Sottrum
– Grafschaft
Hoya
Dollern
220-kV-Freileitung
Abschnitt
3:
Wir
beabsichtigen
noch im Jahr 2017 das RaumordnungsSottrum
–
Grafschaft
Hoya
Sottrum – Grafschaft
Hoya
Elbe
220-kV-Freileitung
Stade
Abschnitt
3:
Elbe soll nach Abschluss der Raumordnung für den Bereich
Abschnitt
4: – Grafschaft
Sottrum
Hoya
220-kV-Erdkabel
verfahren
abzuschließen und parallel mit der Erstellung Elbe
der
Sottrum
Hoya
Stade
220-kV-Erdkabel
Grafschaft
Abschnitt
4: ––Grafschaft
Hoya
Landesbergen
Abschnitt
4:
Sottrum
– Grafschaft Hoya
110-kV-Freileitung
Stade
Unterlagen
für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren
von Dollern bis Landesbergen in vier einzelnen Planfest
Grafschaft
Hoya – Landesbergen
110-kV-Freileitung
Abschnitt
4:
Stade
Abschnitt
4: – HochspannungsUmspannwerk
Grafschaft
Hoya
– Landesbergen
Baltic
Cable
(HGÜ
Stade
Baltic
Cable
(HGÜ
–
Hochspannungszu
beginnen.
stellungsverfahren erfolgen:
Abschnitt
4:
Grafschaft
Umspannwerk
Bundeslandgrenze
Gleichstrom-Übertragung)
Grafschaft Hoya
Hoya –– Landesbergen
Landesbergen
Gleichstrom-Übertragung)
Umspannwerk
Grafschaft
Hoya – Landesbergen
Bundeslandgrenze
Bundeslandgrenze
Landkreisgrenze
2
Bundeslandgrenze
Umspannwerk
In Vorbereitung auf diesen zweiten erforderlichen GenehPlanfeststellungsabschnitt 1:
Umspannwerk
Gemeindegrenze
Bundeslandgrenze
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Umspannwerk
migungsschritt
sprachen
die
im
Planfeststellungsverfahren
Raum Stade
Bundeslandgrenze
Niedersa chsen
Bundeslandgrenze
Landkreisgrenze
Bundeslandgrenze
2 zuständige Niedersächsische Landesbehörde für StraßenLandkreisgrenze
22 bau und Verkehr, TenneT und Träger öffentlicher Belange
Planfeststellungsabschnitt 2:
Landkreisgrenze
Landkreisgrenze
Rotenburg (Wümme)
2 im Juni 2016 über Inhalt und Umfang der für das Verfahren Dollern – Sottrum
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Niedersachsen
chsen
Niedersa
Niedersachsen
chsenPlanfeststellungsabschnitt 3:
Niedersa
Weil die Naturräume im Trassenverlauf heterogen sind
Sottrum – Grafschaft Hoya
notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bremen
Sottrum
und regional
zum Teil viele Trassenvarianten zu untersuchen
Rotenburg
(Wümme)
Rotenburg
(Wümme)
sind,
ist
mit
unterschiedlich
schellen Fortschritten im
Rotenburg (Wümme)
Rotenburg
(Wümme)
Soltau
Planungs­
verfahren zu rechnen. Daher wurden zur Vorberei-
3
Verden
Weser
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Wechold
Weser
4 Weser
Weser
Weser
Sottrum
Verden (Aller) Sottrum
Sottrum
Sottrum
3
33
3
Verden
Verden
Verden
Verden
Nienburg (Weser)
Soltau
Soltau
Soltau
Soltau
Aller
Verden (Aller)
Verden
Verden (Aller)
(Aller)Celle
Verden (Aller)
Landesbergen
Wechold
Nienburg/
Weser
tung der weiteren technischen Planung drei Teilabschnitte
vorgeschlagen, für die getrennte Planfeststellungsverfahren
durchgeführt werden können. Die Trassenabschnitte liegen
jeweils zwischen den Umspannwerken Dollern, Sottrum,
Wechold und Landesbergen.
Wechold
Wechold
Wechold
Planfeststellungsabschnitt 4:
Grafschaft Hoya – Landesbergen
7
8
Infomärkte zum Raumordnungsverfahren Anfang 2017
Dialog und Transparenz sind für uns wichtige Aspekte bei der Planung
und Umsetzung von Netzausbauprojekten. Aus diesem Grund werden wir
die Bürgerinnen und Bürger in der Region Ende Januar 2017 wieder mit
unseren Infomärkten über den aktuellen Stand der Planung informieren
und ihre Fragen beantworten.
Infomarkt im Abschnitt Dollern – Sottrum:
23.01.2017, 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Rathaus Zeven, Am Markt 4, 27404 Zeven
Infomarkt im Abschnitt Sottrum – Grafschaft Hoya:
24.01.2017, 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Rathaus Gemeinde Sottrum, Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
Infomarkt im Abschnitt Grafschaft Hoya – Landesbergen:
25.01.2017, 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Holte, Schulstraße 20, 31613 Wietzen OT Holte
9
Kontakt
Transparenz und Bürgerbeteiligung
sind TenneT ein wichtiges Anliegen
Daher möchten wir Sie auch weiterhin während
des Genehmigungsverfahrens über das Projekt
Stade – Landesbergen informieren und die jeweils
nächsten Schritte erläutern.
Aktuelle Informationen zum Projektstand
erhalten Sie über unsere Internetseite
http://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-­
projekte-deutschland/stade-landesbergen/
sowie über diesen Projekt-Newsletter.
Haben Sie noch Fragen oder Anregungen?
Als zuständige Referentin für Bürgerbeteiligung
freue ich mich auf einen Anruf oder eine E-Mail.
Telefon:+49 (921)50740-4719
E-Mail:[email protected]
Sie möchten unseren Newsletter nicht mehr erhalten?
Dann schreiben Sie bitte eine Mail an:
[email protected]
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Höchstspannungsleitungen in den Niederlanden und in Deutschland bieten wir 41 Millionen Endverbrauchern
rund um die Uhr eine zuverlässige und sichere Stromversorgung. TenneT entwickelt mit etwa 3.000 Mitarbeitern
als verantwortungsbewusster Vorreiter den nordwesteuropäischen Energiemarkt weiter und integriert im Rahmen
der nachhaltigen Energieversorgung vermehrt erneuerbare Energien.
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