Europäische Kommission - Erklärung Datenschutz im Zeitalter der Digitalisierung und Globalisierung: Gemeinsame Erklärung von Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová vor dem Tag des Datenschutzes 2017 Brüssel, 27. Januar 2017 „Morgen, am 28. Januar, findet der Europäische Tag des Datenschutzes statt. Der Schutz der personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht in der Europäischen Union; er ist Teil der „europäischen DNA“ und verdient die höchsten Schutzstandards. 2016 war ein historisches Jahr für den Schutz personenbezogener Daten in der EU. Wir haben uns auf eine Datenschutzreform geeinigt, die den digitalen Binnenmarkt in der EU beleben wird, indem sie das Vertrauen der Verbraucher in Online-Dienste fördert und Rechtssicherheit für die Unternehmen auf der Grundlage klarer und einheitlicher Rechtsvorschriften schafft.Derzeit sind wir dabei, die Vorschriften in die Praxis umzusetzen. Strenge Datenschutzbestimmungen bilden die Grundlage für einen florierenden digitalen Binnenmarkt. Sie bilden die Grundlage für den freien Datenfluss über die Grenzen hinweg. Wenn die Menschen darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten geschützt sind, werden sie Dienstleistungen und neue Technologien eher nutzen. Erst vor zwei Wochen hat die Kommission eine Änderung der Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um ein höheres Maß an Datenschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation zu gewährleisten. Die geänderten Datenschutzbestimmungen für die elektronische Kommunikation dienen dem Schutz der Verbraucher in Bezug auf Inhalte und Metadaten, unabhängig von den benutzten Diensten, und eröffnen gleichzeitig neue Möglichkeiten für Unternehmen. Wir fordern das Europäische Parlament und den Rat auf, unseren Vorschlag zügig anzunehmen. Die digitale Wirtschaft ist ein globaler Markt, und wenn die personenbezogenen Daten der Europäer ins Ausland übermittelt werden, geschieht das nicht ohne Schutz. Im August letzten Jahres haben wir den EU-US-Datenschutzschild für einen besseren Schutz der übermittelten personenbezogenen Daten auf beiden Seiten des Atlantiks ins Leben gerufen, wobei gleichzeitig die Rechtssicherheit für Unternehmen gewährleistet wird. Mehr als 1700 Unternehmen unterstützen den EU-US-Datenschutzschild, und es gibt 700 weitere Anträge. Wir werden weiterhin auf internationaler Ebene für unsere Werte in Bezug auf den Datenschutz eintreten. Aus diesem Grund werden wir uns aktiv mit wichtigen Partnern wie Japan und Südkorea darum bemühen, Angemessenheitsbeschlüsse zu erreichen. Straftäter kennen keine Grenzen, und deshalb muss auch der Datenaustausch zwischen den Polizeiund Justizbehörden innerhalb Europas und mit unseren internationalen Partnern strengen Datenschutzstandards unterliegen. Innerhalb der Union wird die neue Polizei-Richtlinie den Austausch erleichtern, um die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Auf internationaler Ebene sorgt das Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA, das am 1. Februar 2017 in Kraft treten wird, dafür, dass die personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger der EU bei ihrer Übermittlung an amerikanische Justiz- und Polizeibehörden angemessen geschützt werden. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger werden auch das Recht haben, ihre Datenschutzrechte bei US-Gerichten einzuklagen. Im Jahr 2017 werden wir auf den wichtigen Errungenschaften aufbauen, um zu gewährleisten, dass Bürger und Unternehmen von strengen und klaren Vorschriften profitieren. Wir wollen erreichen, dass der EU-Datenschutzstandard Vorbild für einen weltweiten Standard wird.“ Hintergrund Jedes Jahr am 28. Januar begeht die Europäische Kommission den Europäischen Tag des Datenschutzes. Die Reform der Datenschutzvorschriften wurde im April 2016 abgeschlossen (Erklärung), und die neuen Vorschriften gelten ab Mai 2018. Für Einzelheiten zu Voraussetzungen, die Unternehmen bis Mai 2018 erfüllen müssen, siehe unsere animierte Infografik für KMU: Protect personal data, protect your business (Für alle Sprachfassungen klicken Sie hier). Der EU-US-Datenschutzschild wurde am 12. Juli 2016 angenommen (Pressemitteilung) und ist am 1. August 2016 vollständig in Kraft getreten (siehe Daily News). Für weitere Informationen siehe auch den Leitfaden für Bürger und das Factsheet über den EU-US-Datenschutzschild. Das Rahmenabkommen wurde am 2. Juni 2016 unterzeichnet (siehe Erklärung), und es wird am 1. Februar 2017 in Kraft treten. Der Entwurf einer Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation und die Verordnung über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union wurden am 10. Januar 2017 von der Kommission angenommen (Pressemitteilung), gemeinsam mit einer Mitteilung über den strategischen Ansatz für die Weitergabe personenbezogener Daten auf internationaler Ebene und einer Mitteilung über die Belebung der Datenwirtschaft. Weitere Informationen über die neuen Datenschutzvorschriften entnehmen Sie bitte den Factsheets (auf Englisch verfügbar): Wie stärkt die Datenschutzreform die Rechte der Bürgerinnen und Bürger? Wie wird die EU-Reform die Datenschutzvorschriften an neue technologische Entwicklungen anpassen? Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen in Europa? Welche Auswirkungen hat die Reform der Datenschutzvorschriften auf soziale Netzwerke? Wie stärkt die Reform der EU-Datenschutzvorschriften den Binnenmarkt? Wie erleichtert die Reform der EU-Datenschutzvorschriften die internationale Zusammenarbeit? Wie vereinfacht die Reform der EU-Datenschutzvorschriften bestehende Vorschriften? Die Reform der EU-Datenschutzvorschriften und Big Data Strengere Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation Weitere Informationen Neue EU-Datenschutzbestimmungen Strategie für einen digitalen Binnenmarkt STATEMENT/17/154 Kontakt für die Medien: Johannes BAHRKE (+32 2 295 86 15) Nathalie VANDYSTADT (+32 2 296 70 83) Christian WIGAND (+32 2 296 22 53) Melanie VOIN (+ 32 2 295 86 59) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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