Datenschutz im Zeitalter der Digitalisierung und

Europäische Kommission - Erklärung
Datenschutz im Zeitalter der Digitalisierung und Globalisierung: Gemeinsame
Erklärung von Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová vor dem Tag
des Datenschutzes 2017
Brüssel, 27. Januar 2017
„Morgen, am 28. Januar, findet der Europäische Tag des Datenschutzes statt. Der Schutz der
personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht in der Europäischen Union; er ist Teil der „europäischen
DNA“ und verdient die höchsten Schutzstandards.
2016 war ein historisches Jahr für den Schutz personenbezogener Daten in der EU. Wir haben uns auf
eine Datenschutzreform geeinigt, die den digitalen Binnenmarkt in der EU beleben wird, indem sie das
Vertrauen der Verbraucher in Online-Dienste fördert und Rechtssicherheit für die Unternehmen auf der
Grundlage klarer und einheitlicher Rechtsvorschriften schafft.Derzeit sind wir dabei, die Vorschriften in
die Praxis umzusetzen.
Strenge Datenschutzbestimmungen bilden die Grundlage für einen florierenden digitalen Binnenmarkt.
Sie bilden die Grundlage für den freien Datenfluss über die Grenzen hinweg. Wenn die Menschen
darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten geschützt sind, werden sie
Dienstleistungen und neue Technologien eher nutzen. Erst vor zwei Wochen hat die Kommission eine
Änderung der Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um ein höheres Maß an Datenschutz im Bereich der
elektronischen Kommunikation zu gewährleisten. Die geänderten Datenschutzbestimmungen für die
elektronische Kommunikation dienen dem Schutz der Verbraucher in Bezug auf Inhalte und Metadaten,
unabhängig von den benutzten Diensten, und eröffnen gleichzeitig neue Möglichkeiten für
Unternehmen. Wir fordern das Europäische Parlament und den Rat auf, unseren Vorschlag zügig
anzunehmen.
Die digitale Wirtschaft ist ein globaler Markt, und wenn die personenbezogenen Daten der Europäer ins
Ausland übermittelt werden, geschieht das nicht ohne Schutz. Im August letzten Jahres haben wir den
EU-US-Datenschutzschild für einen besseren Schutz der übermittelten personenbezogenen Daten auf
beiden Seiten des Atlantiks ins Leben gerufen, wobei gleichzeitig die Rechtssicherheit für Unternehmen
gewährleistet wird. Mehr als 1700 Unternehmen unterstützen den EU-US-Datenschutzschild, und es
gibt 700 weitere Anträge. Wir werden weiterhin auf internationaler Ebene für unsere Werte in Bezug
auf den Datenschutz eintreten. Aus diesem Grund werden wir uns aktiv mit wichtigen Partnern wie
Japan und Südkorea darum bemühen, Angemessenheitsbeschlüsse zu erreichen.
Straftäter kennen keine Grenzen, und deshalb muss auch der Datenaustausch zwischen den Polizeiund Justizbehörden innerhalb Europas und mit unseren internationalen Partnern strengen
Datenschutzstandards unterliegen. Innerhalb der Union wird die neue Polizei-Richtlinie den Austausch
erleichtern, um die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und den Schutz
personenbezogener Daten zu gewährleisten. Auf internationaler Ebene sorgt das Rahmenabkommen
zwischen der EU und den USA, das am 1. Februar 2017 in Kraft treten wird, dafür, dass die
personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger der EU bei ihrer Übermittlung an amerikanische
Justiz- und Polizeibehörden angemessen geschützt werden. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger werden
auch das Recht haben, ihre Datenschutzrechte bei US-Gerichten einzuklagen.
Im Jahr 2017 werden wir auf den wichtigen Errungenschaften aufbauen, um zu gewährleisten, dass
Bürger und Unternehmen von strengen und klaren Vorschriften profitieren. Wir wollen erreichen, dass
der EU-Datenschutzstandard Vorbild für einen weltweiten Standard wird.“
Hintergrund
Jedes Jahr am 28. Januar begeht die Europäische Kommission den Europäischen Tag des
Datenschutzes.
Die Reform der Datenschutzvorschriften wurde im April 2016 abgeschlossen (Erklärung), und die
neuen Vorschriften gelten ab Mai 2018. Für Einzelheiten zu Voraussetzungen, die Unternehmen bis Mai
2018 erfüllen müssen, siehe unsere animierte Infografik für KMU: Protect personal data, protect your
business (Für alle Sprachfassungen klicken Sie hier).
Der EU-US-Datenschutzschild wurde am 12. Juli 2016 angenommen (Pressemitteilung) und ist am
1. August 2016 vollständig in Kraft getreten (siehe Daily News). Für weitere Informationen siehe auch
den Leitfaden für Bürger und das Factsheet über den EU-US-Datenschutzschild.
Das Rahmenabkommen wurde am 2. Juni 2016 unterzeichnet (siehe Erklärung), und es wird am
1. Februar 2017 in Kraft treten.
Der Entwurf einer Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation und die Verordnung
über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe
und Einrichtungen der Europäischen Union wurden am 10. Januar 2017 von der Kommission
angenommen (Pressemitteilung), gemeinsam mit einer Mitteilung über den strategischen Ansatz für die
Weitergabe personenbezogener Daten auf internationaler Ebene und einer Mitteilung über die Belebung
der Datenwirtschaft.
Weitere Informationen über die neuen Datenschutzvorschriften entnehmen Sie bitte den
Factsheets (auf Englisch verfügbar):
Wie stärkt die Datenschutzreform die Rechte der Bürgerinnen und Bürger?
Wie wird die EU-Reform die Datenschutzvorschriften an neue technologische Entwicklungen anpassen?
Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen in Europa?
Welche Auswirkungen hat die Reform der Datenschutzvorschriften auf soziale Netzwerke?
Wie stärkt die Reform der EU-Datenschutzvorschriften den Binnenmarkt?
Wie erleichtert die Reform der EU-Datenschutzvorschriften die internationale Zusammenarbeit?
Wie vereinfacht die Reform der EU-Datenschutzvorschriften bestehende Vorschriften?
Die Reform der EU-Datenschutzvorschriften und Big Data
Strengere Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation
Weitere Informationen
Neue EU-Datenschutzbestimmungen
Strategie für einen digitalen Binnenmarkt
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