Pestalozzihalle

graben-neudorf.de
04
Donnerstag
26.01.2017
Foto: Comstock/Stockbyte/Thinkstock
Das Bürgerbüro
ist am Mittwoch,
den 1. Februar 2017
wegen einer
Fortbildungsveranstaltung
geschlossen!
Pestalozzihalle
Freitag, 27.01.2017
ab 17:15 Uhr
Gemeindebibliothek
Öffnungszeiten und Veranstaltungen
S. 9, 10
B- Junioren
Foto: naumoid/iStock/Thinkstock
Samstag, 28.01.2017
ab 08:45 Uhr
ab 12:40 Uhr
ab 16:35 Uhr
E2- Junioren
E1- Junioren
C- Junioren
Sonntag, 29.01.2017
Hallenbad „SaSch”
Foto: iStockphoto/Thinkstock
Verbilligte Eintrittskarten für das Hallenbad „SaSch” im Bürgerbüro erhältlich
S. 5
Besuchen Sie die Wochenmärkte in Graben-Neudorf
Immer donnerstags und samstags
in der
S. 5
ab 08:45 Uhr
ab 11:00 Uhr
ab 13:40 Uhr
ab 16:20 Uhr
Bambini
F2- Junioren
F1- Junioren
D- Junioren
Wie in den Jahren zuvor garantieren wir auch in diesem
Jahr wieder hochklassige und spannende Spiele.
Für das leibliche Wohl ist wie immer
bestens gesorgt.
Wichtige Rufnummern und Adressen
2|
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 26. Januar 2017 · Nr. 04
Feuerwehr Notruf 112
Rettungsdienst Tel. 112
Strom, Erdgas-, Wasser-, Abwasserversorgung
Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf
Hauptstr. 39, 76676 Graben-Neudorf
07255/901-0
E-Mail: [email protected]
Telefon Bürgerbüro
07255/901-110
Sprechzeiten im Rathaus
Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und Do. 15.00 – 18.00 Uhr
Mittwochs und freitags nachmittags ist das Rathaus geschlossen.
Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten können Gesprächstermine mit
dem jeweiligen Ansprechpartner im Rathaus vereinbart werden.
Sprechzeiten des Bürgerbüros
Mo., Di. 7.30 – 16.00 Uhr; Mi., Fr. 7.30 – 12.00 Uhr;
Do. 7.30 – 18.00 Uhr
Polizeiposten Graben-Neudorf
Polizeirevier Philippsburg
07255/9378
07256/9329-0
Wenn der Hausarzt nicht zu erreichen ist, übernimmt in dringenden
Fällen den Bereitschaftsdienst:
Notfallpraxis Kirrlach, Rheinstr. 28
Tel. 116 117
Freitag von 19.00 Uhr bis Sonntag 23.00 Uhr
Feiertage 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr
Notfallpraxis Bruchsal, Zollhallenstr. 6
Tel. 116 117
Mo., Di., Do.: jew. von 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr,
Mi. ab 13.00 Uhr bis Do. 7.00 Uhr, Fr. 19.00 Uhr bis Mo. 7.00 Uhr,
Feiertage 8.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Kinderärztliche Notfallpraxis
Tel. 0180 6072100
Knielinger Allee 101 im Gebäude der Kinderklinik Karlsruhe
Mo., Di. und Do. von 19.00 – 22.00 Uhr
Mi. von 13.00 - 22.00 Uhr
Freitag und an Vorabenden von Feiertagen von 17.00 – 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertagen von 8.00 – 22.00 Uhr
Nach 22.00 Uhr übernimmt die Kinder- und Jugendklinik die Notfallversorgung.
Soziale Dienste
Kirchliche Sozialstation Nördliche Hardt e.V.
Hauptstr. 11a
07255/6425
Die Sozialstation ist ständig unter dieser Rufnummer für Sie erreichbar.
AWO-Sozialstation Linkenheim
07247/89922
Graben-Neudorf/Dettenheim
Ambulante Pflege, Essen auf Rädern, Betreuungsgruppen
Einsatzleitung Frau Wender
Seniorenzentrum Rheinaue Tel. 07255/7646-0
Beratung rund um die Pflege
Tages-, Kurzzeit-, Dauerpflege
07255/725006
Psychologische Beratungsstelle Graben-Neudorf
Für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen
0721/93668600
Bahnhofsring 39, Termine nach telefonischer Vereinbarung
Telefonseelsorge
rund um die Uhr, kostenfrei
0800/1110111
0800/1110222
Beratungstelefon der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e. V.
Montags bis freitags, 8.00 bis 16.00 Uhr 07251/715111
Ermutigung und Hilfe bei Gewalt
Belästigung - Stalking - Zwangsehe – Vergewaltigung
Eine Initiative des Arbeitskreises Frauen gegen Gewalt
Kontakt: Bruchsal
07251/79364
Waghäusel
07254/207111
Landkreis Karlsruhe
0721/93651300
Beratung und Schutz für Frauen
und deren Kinder bei häuslicher Gewalt
Beratungsstelle Libelle, Wörthstraße 7, 76646 Bruchsal, 07251/915022
Bereitschaftsdienst der Tierärzte
Tierärztliche Klinik und Praxis (Kleintiere)
Dr. med. vet. Christian Nees
Neue Bahnhofstr. 14, Weingarten
oder bei Notfällen rund um die Uhr
Wichtige Rufnummern und Adressen
EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale Ettlingen
07243/180-0
Störungsmeldestelle – Strom (Tag und Nacht erreichbar) 0800/3629477
MVV Energie
Notfälle – Erdgas
0800/2901000
Servicehotline – Erdgas
0800/6882255
Wasserwerk Graben-Neudorf
Herr Flohr
0170/6302983
Zentralkläranlage Graben-Neudorf/Dettenheim
Herr Beerkircher
0176/11190100
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Samstags, sonntags und feiertags jeweils von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr übernimmt den Bereitschaftsdienst am:
28.01. und 29.01.2017
J. Badayei, Huttenheimer Str. 17, 76707 Dettenheim, Tel. 07255/5044
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Ihr Pflegeteam A. Gess
– 24 Stunden für Sie erreichbar –
Polizei Notruf 110
07244/77040
0171/220 88 84
In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar. Weitere Notdienste finden Sie auf
www.kzvbw.de oder unter Tel. 0621 – 38000803
Bereitschaftsdienst der Apotheken
Die Dienstbereitschaft wechselt täglich um 8.30 Uhr.
Freitag, 27.01.2017:
Schloss-Apotheke, Bruchsal
Schloßstr. 1, Tel. 07251 – 1 34 11
Samstag, 28.01.2017:
Via-Apotheke, Spöck
Friedrichstr. 27, Tel. 07249 – 34 97
Sonntag, 29.01.2017:
Nikolaus-Apotheke, Weiher
Hauptstr. 80, Tel. 07251 – 6 19 60
Montag, 30.01.2017:
Stadt-Apotheke, Bruchsal
Kaiserstr. 95, Tel. 07251 – 24 84
Dienstag, 31.01.2017:
Barbara-Apotheke, Neuthard
Hauptstr. 50, Tel. 07251 – 4 11 43
Mittwoch, 01.02.2017:
Apotheke im Globus, Wiesental
Hambrücker Landstr. 4, Tel. 07254 – 95 77 60
Donnerstag, 02.02.2017:
Rhein-Apotheke, Liedolsheim
Hauptstr. 41, Tel. 07247 – 41 94
Weitere Notdienste finden Sie auf www.lak-bw.notdienst-portal.de oder
unter Tel. 0800 0022833
Impressum
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Herausgeber: Gemeinde GrabenNeudorf, Tel. 07255 901-0,
Internet: www.graben-neudorf.de,
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Bürgermeister Christian
Eheim oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch
interessiert“ und den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
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Anzeigenberatung: K. Nussbaum
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Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
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Kündigung des Abonnements nur
zum Halbjahresende möglich.
Einzelversand nur gegen Bezahlung
der halbjährlich zu entrichtenden
Abonnementgebühr.
Nachhaltigkeit
Energie
Wir verwenden zu 100 % zertifizierten
Strom aus Wasserkraft und vermeiden
damit Umweltauswirkungen – keine
CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall.
Papier
Das eingesetzte Papier ist aus deutscher
Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier.
Der verwendete Holzschliff wird aus
Durchforstungsholz von nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Bezugspreis: halbjährlich 18,90 € inkl.
Zustellung.
Einzelverkaufspreis: 0,90 €
Bildnachweise:
© Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Mehr Informationen:
www.nussbaum-slr.de/nussbaummedien/ökologie
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 26. Januar 2017· Nr. 04
Neujahrsempfang
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 26. Januar 2017 · Nr. 04
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Außerdem werde am 01.06.2017 der Spatenstich für die Erweiterung der Pestalozzi-Gemeinschaftsschule vorgenommen. Mit
Blick auf die „Neue Mitte“ kündigte Bürgermeister Christian
Eheim an, dass er die Bebauung des Areals mit einem verlässlichen und starken Partner aus einer Hand anstrebt und das
Projekt zügig vorantreiben will. Er werde deshalb dem Gemeinderat in Kürze städtebauliche Ziele für das Areal vorschlagen:
„Angebote für Senioren wie betreutes Wohnen, Tagespflege
und ein Generationencafé gehören genauso in die Mitte wie –
wenn möglich – ein Hotel und ein gastronomisches Angebot.
Das alles muss in einer hochwertigen Architektur verwirklicht
werden.“
Der Bürgermeister informiert
nachfolgend finden Sie aktuelle Meldungen aus dem Gemeindeleben.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister
Christian Eheim
Dreispuriger Ausbau der B36 zwischen
Leopoldshafen und Hochstetten geplant
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat bereits die Planungen für
einen dreispurigen Ausbau der B36 zwischen Leopoldshafen und
Hochstetten aufgenommen. Dabei soll die neue dritte Fahrspur
auf einer Strecke von rund 4,6 Kilometern mit Telematik je nach
Tageszeit und Verkehrsbelastung ihre Fahrtrichtung ändern. Das
teilen die Bürgermeister Ute Göbelbecker (Dettenheim), Bernd
Stober (Eggenstein-Leopoldshafen), Michael Möslang (Linkenheim-Hochstetten) und Christian Eheim (Graben-Neudorf ) nach
einem Gespräch bei Regierungspräsidentin Nicolette Kressl mit.
Insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Verkehrsprobleme im Jahr 2016, hatten sich die Bürgermeister der Anliegergemeinden der B36 im nördlichen Landkreis zu einem gemeinsamen Vorgehen für einen B36-Ausbau entschlossen.
Das Regierungspräsidium beabsichtigt die Öffentlichkeit im
Laufe des Jahres umfassend über die Ausbaupläne zu informieren. Derzeit wird mit einer Planungs- und Bauzeit von etwa fünf
Jahren gerechnet.
„Wir begrüßen den Plan des Regierungspräsidiums ausdrücklich. Der Bau einer dritten Fahrspur in Verbindung mit Telematik
bringt eine Entlastung für die B36, beansprucht vergleichsweise
wenig neue Flächen und ist gleichzeitig kostengünstig, weil die
Brückenbauwerke, die von der B36 in diesem Abschnitt unterquert werden, bei dieser Lösung erhalten bleiben können”, so
die Bürgermeister in einer gemeinsamen Erklärung nach dem
Gespräch.
Die Rathauschefs betonen außerdem, dass der jetzt geplante
3-spurige Ausbau außerhalb des Bedarfsplans des Bundes finanziert und realisiert werden kann: „Mit dem dreispurigen Ausbau
kann damit vergleichsweise schnell eine Entlastung auf der B36
erzielt werden.”
Dreikönigstreffen 2017
Rund 350 Bürgerinnen und Bürger besuchten das Dreikönigstreffen der Gemeinde Graben-Neudorf am 20.01.2017 in der
Pestalozzi-Halle. Unter den Besuchern befanden sich auch die
beiden ehemaligen Bürgermeister, Ehrenbürger Werner Juchler
und Oberbürgermeister Hans D. Reinwald. In seiner Neujahrsansprache betonte Bürgermeister Christian Eheim mit Blick auf die
vielen Baustellen, dass Graben-Neudorf eine wachsende und
starke Gemeinde sei. Der Bürgermeister betonte, dass im vergangenen Jahr mit dem Spatenstich für den Glasfaserausbau,
dem Beschluss zum Bau eines neuen Kindergartens mit neun
Gruppen in der Fröbelstraße und der Neuausrichtung der Strategie zur Unterbringung der Flüchtlinge wichtige Entscheidungen
getroffen wurden. „Auch im neuen Jahr wird es Spatenstiche und
bedeutende Weichenstellungen geben“, kündigte Bürgermeister
Christian Eheim ein. So werde der Bau einer Park-&-Ride-Anlage
südlich der Gemeindebibliothek beginnen. Neben zahlreichen
neuen Parkplätzen, wird es auf der Anlage auch Ladesäulen
für Elektrofahrzeuge und so genannte Fahrradboxen geben, in
denen Fahrradfahrer ihre Räder sicher und geschützt abstellen
können.
„Sportler des Jahres“ ausgezeichnet
Als „Sportler des Jahres“ wurden die Radsportlerin Christa Riffel, die für den RSV Edelweiß Oberhausen startet und Reiter Stefan Herzog von der Ortsgruppe Graben-Neudorf der Missouri
Foxtrott-Association ausgezeichnet. Christa Riffel wurde 2016
deutsche Jugendmeisterin bei den Straßen-Rennradmeisterschaften. Stefan Herzog wurde 2016 Europameister im Missouri
Foxtrott im Wettbewerb „Performance and Versatility“. Ehrungen für herausragende Leistungen gab es zudem für Corina
Heilig von der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten, die bei den Special
Olympics im Inlineskating die Goldmedaille errang. Ebenfalls
ausgezeichnet wurde der Ringer Johannes Kessel, der bei
den Militärweltmeisterschaften im Ringen Vize-Weltmeister im
Freistil wurde. Julia Schäfer wurde für ihren zweiten Platz bei
den Europmeisterschaften im Missouri Foxtrott ausgezeichnet.
Auch zwei Züchter aus Graben-Neudorf erreichten im vergangenen Jahr Spitzenleistungen und wurden geehrt: Helmut
Heil vom Kleintierzuchtverein Graben C251 errang mit seinen
Tauben bei der VDT-Schau in Erfurt den deutschen Meistertitel
und Harry Prestel vom Vogelschutz- und Zuchtverein Neudorf erreichte mit seinen Kanarienvögeln gleich zwei deutsche
Meisterschaften. Für ihren Bundessieg im Wettbewerb „Jugend
musiziert“ wurde die Bratschistin Viktoria Wagner in Abwesenheit geehrt. Die Moderation der Ehrungen übernahm der
Vorsitzende des Kulturausschusses Neudorf Michael Schlindwein. Zuvor hatte er, auch im Namen der Vorständevereinigung
Graben und deren Vorsitzenden Fritz Zimmermann, Grußworte
überbracht und an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, die
vielfältigen und attraktiven Angebote der örtlichen Vereine zu
nutzen.
Musikalisch umrahmt wurde der Neujahrsempfang durch den
Musikverein Graben. Mit Stücken wie „One Moment in Time“
oder „American Patrol“ begeisterten die Musikerinnen und Musiker das Publikum. Im Anschluss an das kurzweilige Programm
gab es bei Sekt, Bier und alkoholfreien Getränken im Foyer der
Pestalozzi-Halle die Gelegenheit zu Gesprächen.
Stabwechsel bei den Spargelhoheiten
Beim Dreikönigstreffen der Gemeinde Graben-Neudorf wurden die amtierenden Spargelhoheiten Miriam Kammerer,
Antonia Petri und Maike Weiß mit großem Applaus verabschiedet. „Würdevoll und mit großem Engagement haben Sie
unsere Gemeinde im letzten Jahr bei zahlreichen Anlässen
vertreten“, dankte Bürgermeister Christian Eheim den ausscheidenden Spargelhoheiten. In ihrer Abschiedsrede erinnerten die Spargelhoheiten an die Höhepunkte ihrer Amtszeit,
zu denen zweifellos der Besuch bei Bundeskanzlerin Angela
Merkel gehörte. Im Anschluss wurden dann die neuen Spargelhoheiten inthronisiert: Neue Spargelkönigin ist Antonia
Fleischer, ihr zur Seite stehen die Spargelprinzessinnen
Clara Boppré und Carolin Mezger. Antonia Fleischer studiert
in Freiburg „English and American Studies“ mit Nebenfach
BWL, Clara Boppré hat eine Ausbildung zur Physiotherapeutin
in Karlsruhe begonnen und Carolin Mezger engagiert sich im
Rahmes eines FSJ im Asylbwerberheim in Bruchsal. Zahlreiche
befreundete Hoheiten machten den Damen beim Neujahrsempfang ihre Aufwartung.
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 26. Januar 2017· Nr. 04
Technischer Ausschuss vergab Aufträge
|5
3.
In seiner Sitzung am 16.01.2017 vergab der Technische Ausschuss des Gemeinderates Aufträge im Zusammenhang mit der
Sanierung der Pestalozzi-Halle. Der Auftrag für den Anschluss
des neuen Leitungsnetzes der Pestalozzi-Halle an die öffentliche
Trinkwasserversorgung in Höhe von 15.325,93 Euro wurde an
die Firma Seith Leitungsbau GmbH & Co. KG aus Dettenheim
vergeben. Außerdem stimmte der Technische Ausschuss einem
Nachtrag an die Firma Barth für das Gewerk Sanitär-/Heizungsinstallation in Höhe von 16.327,49 Euro zu. Der Nachtrag war für
Kernbohrungen zur Installation des neuen Trinkwasserleitungssystems und für die Verlegung des WC für Menschen mit Behinderungen notwendig geworden.
4.
5.
6.
Sprechstunden des Bürgermeisters
Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters findet nach telefonischer Vereinbarung statt. Termine können mit Frau Rolli/Frau
Bonelli, Tel. 901-203, vereinbart werden.
7.
8.
Aktuelles aus Graben-Neudorf
Partnerschaftskomitee
9.
Besuchen Sie die Wochenmärkte
auf dem Kirchplatz im OT Graben,
donnerstags von 9.00 bis 13.30 Uhr
und bei der Pestalozzi-Halle,
samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie die örtlichen Einzelhandelsgeschäfte.
Homepage des HGV: www.hgv-gn.de
Foto: /Stockphoto/Thinkstock
Liebe Freunde und Interessierte!
Unser nächstes Treffen findet am Dienstag, den 31. Januar 2017
ab 19.00 Uhr im Gasthaus „Zur Linde“ in Neudorf statt.
Es wäre schön, möglichst viele von euch zu sehen, da wir euch
die Pläne für dieses Jahr kurz vorstellen wollen.
Neue Ideen und gute, interessante Vorschläge sind uns auch
immer herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf euch!
Bis bald,
Erika und Ute
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzung des Gemeinderates
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Am Montag, 30. Januar 2017 findet um 19:00 Uhr im Ratssaal
des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates
statt.
Die Bevölkerung wird hierzu herzlich eingeladen.
Tagesordnung
1. Fragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 09.01.2017
10.
11.
12.
13.
Brückensanierung 2017
Brücke Nr. 43 – Wirtschaftswegbrücke über die Bahn im
Wald, Abt. 19
Auftragsvergabe
Brückensanierung 2017
Brücken Nr. 1, 8, 10 (über Saugraben)
Vorstellung Brückenprüfungen sowie Beschluss über Entwurfsplanung und Ausschreibung der Instandsetzungsarbeiten
Brückensanierung 2017
Brücken Nr. 27, 30, 36/1, 36/2
Vorstellung Brückenprüfungen sowie Beschluss über Entwurfsplanung und Ausschreibung
Bebauungsplan „Mitte” und Bebauungsplan „Mitte, Teilbereich Jugendzentrum”
Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Bebauungspläne
nach § 2 Abs. 1 BauGB aufgrund der Erweiterung der Pestalozzi-Schule
Bebauungsplan „Mittlerer Schlag”
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes
nach § 2 Abs. 1 BauGB auf Grund des Neubaus des Kindergartens St. Josef
Nordindustrie II
Sachstand zum gestellten Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur
Behandlung von mineralischen Abfällen
Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB zur Änderung des
Bebauungsplanes „Nordindustrie II” und Beschluss zum
Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB
Kirchenstraße 33 – Neubau Sozialwohnungsbau
Beauftragung Objektplanung Gebäude und Innenräume
Spenden und Sponsoring der Gemeinde Graben-Neudorf
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung
Verschiedenes
Wünsche, Anregungen, Anträge und Beschwerden aus der
Mitte des Gemeinderates
Bekanntmachungen der Ämter
Hallenbadbesuch in Bruchsal (SaSch)
Die Gemeinde bietet für die Einwohner/innen für den Zeitraum,
in dem das Graben-Neudorfer Freibad geschlossen ist, verbilligte
Eintrittskarten für das Hallenbad in Bruchsal (SaSch) an und übernimmt die entstehenden Beförderungskosten für die Bahnfahrt
von Graben-Neudorf nach Bruchsal zum Hallenbad.
Eintrittskarten für das Bad werden im Bürgerbüro zum Preis von
3,20 € für Erwachsene und 2,40 € für Ermäßigte verkauft. Auch
die entsprechenden Fahrscheine können im Bürgerbüro erworben werden.
Die Rückerstattung der Fahrtkosten wird im Nachhinein vorgenommen. Hierfür ist es erforderlich, den Hinfahrtfahrschein an
der Kasse des SaSch abstempeln zu lassen und die Fahrkarten
beim Bürgerbüro vorzulegen. Nähere Informationen erhalten Sie
im Bürgerbüro des Rathauses.
Forstrevier
Für den Gemeindewald Graben-Neudorf und den Kammerforst
ist Herr Revierleiter Martin Schmidt zuständig.
Diese Woche findet aus dienstlichen Gründen keine Sprechstunde des Försters statt.
Außerhalb der Sprechzeiten ist Herr Schmidt unter der Tel.-Nr.
07255/719575 erreichbar.
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 26. Januar 2017 · Nr. 04
Gemeinde Graben-Neudorf
Hauptstr. 39
76676 Graben-Neudorf
Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen auf Antrag
Die Gemeinde Graben-Neudorf bietet interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf Wunsch an, folgende Jubiläen im Mitteilungsblatt zur Veröffentlichung zu bringen.
Altersjubiläen: 70, 75, 80, 85, 90 Jahre und älter
Ehejubiläen: 50. Ehejubiläum und folgende Ehejubiläen
Zur Veröffentlichung bitten wir Sie, diese Textseite mit Ihren Namen, Anschrift und Art des Jubiläums zu
versehen und von Ihnen unterschrieben spätestens 2 Wochen vor dem Jubiläum an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.
Name(n) _______________________________________________________________________________
Adresse _______________________________________________________________________________

70. Geburtstag am ____________________________

75. Geburtstag am ____________________________

80. Geburtstag am ____________________________

85. Geburtstag am ____________________________

90. Geburtstag am ____________________________

95. Geburtstag am ____________________________

100. Geburtstag am ____________________________

über 100 Lebensjahre (Geburtstag am ______________________________)

50. Ehejubiläum am ____________________________

60. Ehejubiläum am ____________________________

65. Ehejubiläum am ____________________________

____ Ehejubiläum am ____________________________
Es ist mein/unser Wunsch, dass die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Graben-Neudorf
erfolgt.
Graben-Neudorf, den ____________________________________________________________________
Unterschrift(en) ____________________________________________________________________
Ende des kostenlosen Teils
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Veranstaltungstermin:
18.02.2017
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Teilnahmeschluss:
Donnerstag, 02.02.2017
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das Heimspiel der
Rhein-Neckar Löwen vs.
TVB 1898 Stuttgart
Veranstaltungstermin:
25.02.2017
SAP Arena, Mannheim
Teilnahmeschluss:
Sonntag, 05.02.2017
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Wann ist eine Mietkürzung unzulässig?
(djd/red). Nicht alles, was dem
Mieter nicht gefällt, rechtfertigt
eine Mietminderung. Hier die
wichtigsten Punkte, bei denen
eine Kürzung der monatlichen
Zahlungen nicht zulässig ist:
• Wenn der Mangel bereits bei
der Übergabe der Wohnung
vorlag und der Mieter diesen
auch kannte oder kennen
musste.
• Wenn der Vermieter keine
Mängelanzeige bekommen
hat.
• Wenn der Schaden selbstverschuldet ist.
• Wenn der Mangel unerheblich ist.
• Wenn der Mieter die Beseitigung des vorliegenden Schadens selbst verhindert hat.
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Winterliche Verkehrssünden können teuer sein
Ausbildung – Fahrtkosten richtig absetzen
(red). In der kalten Jahreszeit
sollten Autofahrer besonders
auf der Hut sein. Das bedeutet
nicht allein ein der Witterung
angepasstes
Fahrverhalten,
sondern auch das Befolgen
typischer
Winterpflichten.
Vernachlässigt oder ignoriert
man diese, drohen Bußgelder.
Deshalb sollte man die Regeln
besser kennen.
Da wäre zunächst die laut
Straßenverkehrsordnung für
PKW vorgeschriebene „situative Winterreifenpflicht“ zu
nennen. Wer bei Glätte, Eis
oder Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit
einem Bußgeld von 60 Euro
und einem Punkt in Flensburg rechnen. Richtig teuer
wird es, wenn durch das eigene
Versäumnis andere behindert
oder gefährdet werden oder es
sogar zu einem Unfall kommt.
Dann ist im Übrigen auch der
Versicherungsschutz gefährdet.
Ein Guckloch genügt nicht
Auch Faulheit beim morgendlichen Freikratzen der Scheiben wird bestraft. Mindestens
10 Euro kostet es, wenn lediglich ein Guckloch die Fahrersicht ermöglicht. Grundsätzlich müssen alle Scheiben von
Eis und Schnee befreit sein, um
freie Sicht zu haben. Schneefrei sollten vor dem Start auch
Scheinwerfer, Blinker und
Rückleuchten sein. Ebenso verboten ist der Fahrtantritt mit
schneebeladenem Dach. Wird
man damit erwischt kostet dies
25 Euro. Mit 5 Euro Buße noch
vergleichsweise günstig ist
das Fahren mit verschneitem
Kennzeichen. Zu den winterspezifischen Verkehrssünden
zählt auch das Warmlaufenlassen des Motors im Stand. Dafür werden 10 Euro fällig. Wer
bei Sichtbehinderung durch
Schnee das Abblendlicht nicht
einschaltet, zahlt außerorts
60 Euro und „kassiert“ einen
Punkt in Flensburg.
(VLH/red). Jeder Student und
Azubi kann seine Fahrtkosten
zur Uni, zur Berufsschule oder
zum Job von der Steuer absetzen. Entweder mit 30 Cent
pro Kilometer und einfacher
Fahrt, das ist die Pendlerpauschale. Oder aber mit 30 Cent
für jeden gefahrenen Kilometer hin und wieder nach
Hause zurück, das ist die sogenannte Dienstreisepauschale.
Fahrtkosten im Studium
Vor 2014 galten sowohl die
Fahrt zur Hochschule als auch
zum Ausbildungsbetrieb als
Dienstreise. Seit 2014 wird
die Hochschule per Gesetz als
„erste Tätigkeitsstätte“ deklariert. Das bedeutet, dass die
Fahrten dorthin lediglich mit
der Pendlerpauschale absetzbar sind. Die Praxissemester
im Betrieb gelten aber weiterhin als Auswärtstätigkeit,
die an einer vorübergehenden
Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.
Diese Kosten können mit den
tatsächlich gefahrenen Kilo-
metern abgerechnet werden.
Arbeitnehmer, die regelmäßig an fünf Tagen pro Woche arbeiten, konnten bislang
pauschal für ihre Fahrten zur
Arbeit etwa 220 Tage beim Finanzamt veranschlagen. Mittlerweile prüft das Finanzamt
genau nach, wie viele Arbeitstage abzüglich Urlaub, Krankheitstagen, Feiertagen oder
Fortbildung der Arbeitnehmer
seinen Arbeitsplatz tatsächlich
aufgesucht hat. Ähnliches gilt
auch für Studenten: Es gibt
keine pauschale Zahl der Arbeitstage, die ein Student bei
der Steuererklärung ansetzen
kann. Dafür ist ein Studium
von Universität zu Universität und je Studiengang zu unterschiedlich. Man sollte sich
deshalb exakt notieren, wie
viele Tage man tatsächlich zur
Universität gefahren ist. Denn
auch in der vorlesungsfreien
Zeit können Seminare oder
Klausuren stattfinden. Quelle:
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf • 26. Januar 2017 • Nr. 4
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um ständig neue Nervenverbindungen zu bilden, die auch
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Die Bereitschaft, sich mit unbekannten Themen auseinanderzusetzen, steigert die
Konzentrationsfähigkeit und
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das Durchbrechen routinierter Handlungen fordert das
Gehirn. Anstatt beispielsweise
immer die rechte Hand für bestimmte Tätigkeiten zu nutzen,
kann die linke eingesetzt werden. Diese Änderung steigert
die Konzentration und Koordination.
Neben den geistigen Herausforderungen verhilft auch
Bewegung zu einer geistigen
Leistungssteigerung. Durch die
erhöhte Sauerstoffzufuhr wird
das Gehirn besser durchblutet
und bleibt aktiv.
(djd/red). Mit knapp 60 Jahren
fühlen sich die meisten Frauen
und Männer heute wie Ende 40
oder Anfang 50. Das gesteigerte Wohlbefinden wird vor allem vom persönlichen Lebensstil bestimmt. Denn entgegen
früherer Annahmen haben
Wissenschaftler
inzwischen
festgestellt, dass die Lebensweise den Alterungsprozess
doppelt so stark beeinflusst wie
genetische Faktoren. Neben
regelmäßiger körperlicher Aktivität, bewusster Entspannung
und einer ausgewogenen Ernährung kann dabei auch die
Zufuhr bestimmter Nährstoffe
oder Proteine eine Rolle spielen. Zum neuen Lebensgefühl
der „jungen Alten“ gehört auch
ein gepflegtes Äußeres. Um
den Anzeichen der Hautalte-
rung zu begegnen, empfehlen
Experten, dem altersbedingten
Kollagen-Abbau im Stoffwechsel von innen entgegenzuwirken. Klinischen Studien zufolge
kann die Kollagen-Produktion
in den tieferen Hautschichten durch die Einnahme von
Kollagen positiv beeinflusst
werden. Die Studienergebnisse
zeigen eine signifikante Faltenreduktion und eine Verbesserung der Hautelastizität durch
die regelmäßige Einnahme von
bioaktiven Kollagenpeptiden.
So sei etwa nach achtwöchiger
Einnahme eine durchschnittliche Reduzierung der Augenfalten um durchschnittlich circa
33 Prozent im Vergleich zur
Entwicklung unter Placebo erreicht worden.
Sudoku Nr. 4 | 2017 | mittel
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
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Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
6
4
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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