Arbeitskreis VI

26. Januar 2017
55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar
Arbeitskreis VI: Die Abgaskrise – Konsequenzen für Verbraucherschutz
und Hersteller
ADAC für Musterklage zur Klärung zentraler Fragen
Der Abgasskandal hat zu einer tiefen Verunsicherung der Verbraucher geführt und
setzt die Automobilindustrie kaum kalkulierbaren finanziellen Risiken aus. Hohe
Schadensersatzzahlungen in den USA wecken auch bei den europäischen
Autofahrern eine entsprechende Erwartungshaltung. Bislang steht betroffenen
Autobesitzern in Deutschland nur die Möglichkeit einer Individualklage zur
Verfügung, um zu ihrem Recht zu kommen. Dieser Weg birgt jedoch für beide Seiten
das Risiko hoher Prozesskosten. Zudem wurden im vergangenen Jahr teils sehr
widersprüchliche Urteile gefällt.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass in Deutschland der Bedarf für ein
kollektives Rechtsinstrument in Verbraucherangelegenheiten besteht. Eine kollektive
Maßnahme hätte die erhebliche Verunsicherung von Anfang an entschärfen und das
Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen klären können. Dabei bietet vor allem
die Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, komplexe und teure Beweisfragen
verbindlich zu entscheiden.
Der ADAC setzt sich bereits seit 2015 dafür ein, die Empfehlung der Europäischen
Kommission zum kollektiven Rechtsschutz umzusetzen. Ein Instrument dieser
Rechtsdurchsetzung könnte zur Klärung vieler Fälle beitragen, ohne eine Vielzahl
ähnlich gelagerter Prozesse führen zu müssen. Ziel eines solchen Gruppenverfahrens
ist es nicht, möglichst hohe Entschädigungszahlungen der beklagten Unternehmen zu
erreichen, sondern die vielen komplexen Sachverhalte im Zuge des Abgasskandals
zügig und nachvollziehbar aufzuarbeiten.
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