Newsletter Ausland Januar 2017

Newsletter Ausland Januar 2017
1.
Aktuelles
Inhalt
1.
Aktuelles .................................................. 1
1.1
Englisch als Firmensprache – das sagen
die Experten............................................. 1
1.2
Neue Steuerpauschalen für
Auslandsreisen ab 2017 .......................... 2
1.3
Mobile Arbeitnehmer: EU plant neue
Regeln zur sozialen Sicherung ................ 2
2.
Beschäftigung im Inland ........................... 3
2.1
Wirtschaft braucht ausländische
Naturwissenschaftler ............................... 3
2.2
EU plant Visa-Erleichterungen für Bürger
aus der Ukraine ....................................... 3
3.
Entsendung ins Ausland .......................... 4
3.1
Dänemark erhebt neue Umlage bei
Auslandsentsendungen ........................... 4
3.2
Mindestlohn in Europa: erhebliche
Unterschiede............................................ 4
4.
Rechtliches .............................................. 5
4.1
Gerichtshof urteilt zu Studienbeihilfen für
Grenzgänger ............................................ 5
4.2
Foto für USA-Visum: nur noch ohne Brille 5
4.3
Japan verschärft steuerliche Meldepflicht
– auch für Ausländer................................ 5
1.1 Englisch als Firmensprache – das sagen
die Experten
Bertelsmann, Adidas, Siemens, Lufthansa,
HypoVereinsbank und nun Volkswagen: Die
Liste der Unternehmen, in denen Englisch die
offizielle Firmensprache ist, wächst. Experten
fordern, dass sich noch mehr Firmen umstellen
müssten, um im Rennen um internationale
Fachkräfte mitzuhalten.
Mit der Ankündigung, Englisch als Konzernsprache
einzuführen, hat Volkswagen nicht die gesamte
Belegschaft, sondern das globale Management ins
Visier genommen. So bestätigte der VW-Konzern,
dass international besetzte Meetings innerhalb der
nächsten fünf Jahre verbindlich auf die Sprache
Englisch umgestellt werden. Führungskräfte müssen zudem verhandlungssicheres Englisch sprechen können, und auch Fahrzeugpräsentationen auf
Messen sollen nur noch in englischer Sprache
stattfinden.
Konzernchef Karlheinz Blessing machte deutlich,
dass der Schritt vor allem der Personalentwicklung
geschuldet ist: "Als global aufgestellter Konzern
brauchen wir die weltweit besten Leute", sagte
Blessing. Die gemeinsame Sprache verbessere
Zugang und Zusammenarbeit von internationalen
Spitzenkräften im Top-Management.
Sprache als Türöffner im globalen Wettbewerb
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir starten ins neue Jahr mit einem wichtigen
Thema unseres globalen Arbeitsalltags: der
Sprache. Gerade in international aktiven Firmen ist
Englisch als Unternehmenssprache im Trend. Wir
haben uns mit Experten darüber unterhalten,
welche Chancen und Risiken sich dahinter
verbergen.
Außerdem im aktuellen Newsletter: Aktuelle
Pauschalen für Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Ausland und Informationen für Arbeitgeber, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden.
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice
Für Henning Vöpel, Direktor des Hamburgischen
Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), geht der Trend in
Richtung Englisch als Firmensprache in Deutschland noch nicht schnell genug. Zwar betreffe dies
nicht alle Branchen, aber etwa bei Tech-Start-ups
laufe man mit der deutschen Sprache an internationalen Entwicklungen vorbei. "Das Thema ist in der
jüngsten Zeit immer dringlicher geworden: Zu verlangen, dass alle, die hierherkommen, Deutsch
sprechen, ist im internationalen Kontext eigentlich
eher vermessen", so Vöpel. Die deutsche Sprache
sei für Spitzenkräfte eine Hürde, die sie in Ländern
wie Kanada nicht hätten.
Englisch müsse als Innovations- und Arbeitssprache
anerkannt werden, lautet die Empfehlung des Experten. "Allerdings ist es sicherlich nicht trivial, alle
Mitarbeiter gleichermaßen mitzunehmen", gibt
Vöpel zu bedenken.
Newsletter Ausland Januar 2017
Umstellung durch Fordern und Fördern
Diese Erfahrung teilt auch Winfried Berner, ein auf
Change-Prozesse spezialisierter Unternehmensberater. "Manches englischsprachige Meeting wird
zur Qual, wenn man nur mit Mühe den Worten eines
Native Speaker folgen kann und erleben muss, wie
gut andere Kollegen mit Vokabeln und Idiomen
umgehen", so Berner. Die Angst, sich zu blamieren,
führe oft dazu, dass Meeting-Teilnehmer sich mit
Wortbeiträgen zurückhalten.
Die Lösung sollte nun allerdings nicht sein, trotz
offizieller englischer Firmensprache in international
besetzten Meetings Deutsch zu sprechen. Denn:
"Es sperrt alle, die kein Deutsch sprechen, aus dem
Diskussions- und Entscheidungsprozess aus".
Berner empfiehlt, die Firmensprache Englisch konsequent einzufordern und keine Ausnahmen zuzulassen. "Wer dann seine Position halten oder Karriere machen will, muss sein Englisch auf ein Niveau
bringen, das verhandlungssicher ist. Nur eine klare
Ansage löst den entsprechenden Handlungsdruck
aus".
Gleichzeitig müsse das Unternehmen den Lernprozess großzügig und ermutigend unterstützen. "Wir
haben die Erfahrung gemacht, dass professionelle
Gruppentrainings sinnvoller sind als Einzelunterricht. Entscheidend ist nämlich nicht das Training
von Vokabeln und Grammatik, sondern der Abbau
von Hemmschwellen und der Aufbau von Geläufigkeit."
"Wohlfühlen mit der Sprache"
Der Sportartikel-Hersteller Adidas geht offensiv mit
möglichen Ängsten von Bewerbern um, die sich
zum Beispiel für ein duales Studium bewerben. Auf
der Ausbildungsplattform Ausbildung.de erklärt die
Personalabteilung: "Als internationale Firma, die
weltweit vertreten ist, ist Englisch unsere Firmensprache. Aber keine Angst, Du musst nicht perfekt
im Englischen sein. Du solltest gute Kenntnisse
mitbringen und Dich mit der Sprache wohlfühlen. Du
wirst sehen, Du wirst Dich ganz schnell an das
Englisch gewöhnen".
Auswirkungen auf die Teamleistung
Dass die Kommunikation in einer fremden Sprache
im Alltag für verschiedene Problemfelder sorgt, ist
Gegenstand einer Studie des Bundesinstituts für
Berufsbildung. Unter dem Titel "Englisch als Lingua
Franca in Unternehmen" wurden die Auswirkungen
auf die Teams eines Unternehmens untersucht, das
Englisch als Firmensprache einführte.
"Mehrsprachige, interkulturelle Teams haben häufig
Schwierigkeiten, ihre internen Prozesse im Gespräch in der Lingua Franca zu steuern – also
Rollen zu übernehmen und auszuüben, Handlungsmuster konsequent zielorientiert umzusetzen und
Ergebnisse zusammenzufassen", heißt es in der
Analyse. Zudem würden Teilnehmer mit geringen
Sprachkenntnissen, die durchaus fachlich kompetent seien, ihren Beitrag nicht adäquat einbringen.
Quelle: TK
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1.2 Neue Steuerpauschalen für Auslandsreisen
ab 2017
Für berufliche Auslandsreisen hat das Bundesfinanzministerium aktuelle Pauschalbeträge für
Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekanntgegeben.
Im Rundschreiben veröffentlicht das Ministerium
eine Tabelle mit den Pauschbeträgen bei einer
Abwesenheit von ganzen Kalendertagen sowie für
den An- und Abreisetag. Änderungen haben sich
vor allem für die USA, einige osteuropäische
Länder, Russland sowie für einzelne afrikanische
und asiatische Staaten ergeben.
Das aktuelle Rundschreiben steht unter
www.bundesfinanzministerium.de zum Download
bereit.
Quelle: Bundesfinanzministerium
1.3 Mobile Arbeitnehmer: EU plant neue Regeln
zur sozialen Sicherung
Die Europäische Union arbeitet an neuen Regeln
für die soziale Sicherheit mobiler Arbeitnehmer.
Für sie sollen neue Bedingungen für den Bezug
von Arbeitslosengeld gelten, aber auch schärfere Kontrollmöglichkeiten bei Entsendungen.
Mitte Dezember 2016 legte die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen einen Plan vor, der "klare,
faire und durchsetzbare" Regeln für ausländische
Arbeit-nehmer in den EU-Mitgliedstaaten beinhaltet.
Neben strengeren Bedingungen für Arbeitslose, die
sich in einem fremden EU-Ausland aufhalten, ist
eine verschärfte Kontrolle bei Entsendungen zu
erwarten.
Die Pläne im Einzelnen:
Verwaltungsvorschriften
Die Verwaltungsvorschriften für entsandte Arbeitnehmer werden so gestaltet, dass der Sozialversicherungsstatus eines Arbeitnehmers über die Grenzen hinaus überprüfbar ist. Außerdem werden Verfahren zwischen den mitgliedstaatlichen Behörden
festgelegt, um möglichen unfairen Praktiken und
Missbrauch einen Riegel vorzuschieben.
Kinderbeihilfe
Das Land der Erwerbstätigkeit der Eltern ist auch
weiterhin für die Zahlung von Kinderbeihilfe
zuständig. Dieser Betrag kann nicht angepasst
werden, wenn das Kind woanders lebt.
Arbeitslosengeld
Ein EU-Land darf festlegen, dass ausländische EUBürger erst dann Anspruch auf Arbeitslosengeld
eines jeweiligen Landes haben, wenn sie mindestens drei Monate lang dort erwerbstätig waren.
Der Zeitraum der Exportmöglichkeit von Arbeitslosenleistungen soll auf sechs Monate von bisher drei
Monaten erweitert werden.
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Für Grenzgänger wird der Mitgliedstaat, in dem
Erwerbstätige in den letzten zwölf Monaten gearbeitet haben, für die Zahlung von Arbeitslosengeld
zuständig.
Newsletter Ausland Januar 2017
Unter den zugewanderten MINT-Fachkräften mit
beruflichen Abschlüssen blieben die Spitzenreiter
mit Polen, Rumänien und Ungarn unverändert.
Gute Chancen für MINT-Fachkräfte
Pflegeleistungen
In Bezug auf Pflegeleistungen wird eindeutig geklärt, was diese beinhalten und wo mobile Bürger
sie beantragen können.
Sozialleistungen
Mitgliedsstaaten dürfen beschließen, keine Sozialleistungen an Menschen zu zahlen, die nicht
erwerbstätig oder arbeitssuchend sind und sich
nicht legal im jeweiligen Land aufhalten. Nicht
erwerbstätige Bürger dürfen sich legal in einem
Mitgliedstaat aufhalten, wenn sie über ausreichende Existenzmittel verfügen und umfassend krankenversichert sind.
Mehr zum Thema
Welche Vorschriften für Arbeitgeber bei Entsendungen von Arbeitskräften innerhalb der
Europäischen Union gelten, erfahren Sie unter
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 213078).
Quelle: EU-Kommission
2.
Beschäftigung im Inland
2.1 Wirtschaft braucht ausländische
Naturwissenschaftler
Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat in
seinem Herbstbericht den Fachkräftemangel in
Bezug auf naturwissenschaftliche Berufe untersucht. Fazit: Es fehlen so viele wie nie zuvor.
Und: Ohne Zuwanderer, die bereits jetzt als
Arbeitskräfte in Deutschland tätig sind, würde es
noch düsterer aussehen.
Mehr als 2,6 Millionen naturwissenschaftliche
Akademiker arbeiten in Deutschland, davon kommen 16,6 Prozent aus dem Ausland. Diese Zahlen
hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Ende
2016 in seinem Herbstgutachten vorgelegt. In einem
Zeitraum von drei Jahren ist laut der Studie der Anteil der zugewanderten Akademiker um mehr als
zwei Prozentpunkte gestiegen.
Ähnlich sieht es bei den qualifizierten Fachkräften
aus: 13 Prozent stammen aus dem Ausland – Tendenz steigend. Insgesamt ging die Zahl der Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaft und Technik (MINT) in Deutschland allerdings leicht zurück – sie liegt aktuell bei
knapp über 9 Millionen Erwerbstätigen. "Im Ganzen
trugen die zugewanderten MINT-Kräfte zu einem
Wertschöpfungsbeitrag in Höhe von 157 Milliarden
Euro bei", bilanziert das Institut.
Zuwanderer aus Polen, Spanien und Indien
Deutlich gewandelt haben sich dem Bericht zufolge
die Herkunftsländer: Polen, Spanien und Indien
waren zuletzt die häufigsten Heimatländer zugewanderter Naturwissenschaftler und lösten damit
China, Frankreich und Russland ab.
Vor allem in der Metall- und Elektroindustrie haben
die zugewanderten Akademiker und Fachkräfte gute
Perspektiven: 94 Prozent der MINT-Akademiker
haben dort einen unbefristeten Job, 70 Prozent sind
in Fach- und Führungspositionen tätig.
"Die Arbeitsbedingungen von MINT-Kräften sind
generell sehr gut", bewertet das IW die aktuelle
Situation. Fachkräfte, Meister, Techniker, Ingenieure werden gesucht: Ende Oktober 2016 blieben
400.000 Stellen im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich in Deutschland unbesetzt. Dem
gegenüber stehen knapp 198.000 Arbeitslose aus
diesen Berufsgruppen. Die Arbeitskräftelücke lag
damit 8,9 Prozent höher als im Oktober des Vorjahres und damit so hoch wie nie zuvor seit Beginn der
Aufzeichnungen im Jahr 2011.
"Die Engpässe im MINT-Bereich würden jedoch
noch größer ausfallen, wenn nicht das MINTBeschäftigungswachstum von ausländischen
Arbeitnehmern im Zeitraum vom 4. Quartal 2012 bis
zum 1. Quartal 2016 überproportional hoch ausgefallen wäre", heißt es im Bericht. "Bei MINT-Facharbeiterberufen würde es ohne die Dynamik bei Ausländern gar keine Beschäftigungsgewinne mehr
geben. Der Beitrag ausländischer MINT-Arbeitskräfte zur Fachkräftesicherung in Deutschland reicht
folglich vom Elektriker bis zum Ingenieur."
Der MINT-Herbstreport, der auch Besonderheiten
der einzelnen Bundesländer aufzeigt, wurde im
Auftrag mehrerer Arbeitgeberverbände erstellt.
Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
2.2 EU plant Visa-Erleichterungen für Bürger
aus der Ukraine
Staatsangehörige der Ukraine sollen noch im
ersten Halbjahr 2017 befristet visumfrei in den
europäischen Schengenraum einreisen dürfen.
Dies erklärte der EU-Gesandte für die Ukraine,
Hugues Mingarelli. Als östliches Partnerland
strebt die Ukraine den Beitritt zur Europäischen
Union an.
Bis zu 90 Tage sollen Geschäftsleute und Touristen
pro Halbjahr in die EU sowie in die Schweiz und
Norwegen reisen dürfen, ohne ein Visum für den
Schengenraum zu beantragen. Großbritannien und
Irland gehören nicht zu den Unterzeichnern des
Schengener Abkommens und sind somit von dieser
Regelung ausgenommen.
Zurzeit müssen Ukrainer, die nach Deutschland
oder in ein anderes Schengenland reisen wollen,
einen Visaantrag in einem der fünf Visazentren
einreichen. Visa zur Arbeitsaufnahme können nur
persönlich in Kiew beantragt werden.
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Sozialversicherungsabkommen ist in Arbeit
Beitrag wird automatisch eingezogen
Langfristig strebt das Land die Mitgliedschaft in der
Europäischen Union an. Mit Deutschland pflegt die
Ukraine eine jahrzehntelange Verbindung über Verträge zur wirtschaftlichen, kulturellen und behördlichen Zusammenarbeit. Zurzeit werde unter anderem an einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen gearbeitet, teilt die ukrainische Botschaft
mit. Die Bundesregierung unterstützt den Reformkurs der Regierung durch die Finanzierung von
Kooperationsprojekten unter anderem im Wohnbau,
im Energiemanagement und bei der Modernisierung
der Verwaltung.
Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet,
entsandte Mitarbeiter im dänischen Register für
ausländische Dienstleister (RUT) anzumelden.
Dafür gibt es ein entsprechendes Onlineportal.
Ausnahme: Der Mitarbeiter ist als Monteur von
technischen Anlagen nicht länger als acht Tage im
Land und entsprechend qualifiziert. Für den Bauoder Handwerksbereich gilt das allerdings nicht.
Quelle: Deutsch-dänische Handelskammer
3.2 Mindestlohn in Europa: erhebliche
Unterschiede
Wirtschaft auf dem Weg zur Stabilisierung
Die Volkswirtschaft der Ukraine, die einst als Kornkammer Europas galt, wird vom Auswärtigen Amt
als "stark modernisierungsbedürftig" bezeichnet, sei
aber auf einem guten Weg: "Die gegenwärtige
ukrainische Regierung hat sich einem umfassenden
Reformprogramm verschrieben, dessen Umsetzung
die Wettbewerbsfähigkeit der ukrainischen Wirtschaft deutlich erhöhen dürfte", erklärt das Amt. Die
Ukraine verzeichne seit Mitte 2015 Anzeichen für
eine Stabilisierung.
Bevor die Visumfreiheit in Kraft tritt, arbeitet die EU
Berichten zufolge an einem Aussetzungsmechanismus. So soll die Visumfreiheit wieder aufgehoben
werden können, wenn gegen das Aufenthaltsrecht
verstoßen wird.
Quelle: TK
3.
In fast allen Ländern der EU gibt es einen Mindestlohn – die Werte variieren zwischen den
einzelnen Mitgliedsstaaten jedoch erheblich.
Zwischen 215 und 1.923 Euro pro Monat weichen
aktuell die Mindestlöhne in den EU-Mitgliedsstaaten
voneinander ab. Das zeigt die aktuelle Datenübersicht "Mindestlöhne in Europa und Beitrittsländern"
des Statistischen Amts der Europäischen Union,
Eurostat. Das Schlusslicht bildet Bulgarien, die
höchsten Mindestlöhne werden in Luxemburg
gezahlt.
Einen Mindestlohn gibt es in 22 der insgesamt 28
EU-Länder. Ausnahmen sind Dänemark, Italien,
Zypern, Österreich, Finnland und Schweden. Auch
in den vier Beitrittskandidaten Albanien, Mazedonien, Serbien und Montenegro gibt es eine Lohnuntergrenze – sie liegt unter 500 Euro, ebenso wie
in insgesamt zehn EU-Mitgliedsstaaten.
Entsendung ins Ausland
Deutschland im oberen Drittel
3.1 Dänemark erhebt neue Umlage bei
Auslandsentsendungen
Ausländische Arbeitgeber müssen bei Entsendungen künftig einen Beitrag in einen Fonds
einzahlen. Dieser kommt für Arbeitnehmer auf,
deren Arbeitgeber den Gehaltsforderungen nicht
nachkommen.
Der neue Arbeitsmarktfonds für entsandte Mitarbeiter (AFU) ist seit dem 1. Oktober 2016 eingerichtet
worden. Beteiligen müssen sich alle ausländischen
Unternehmen, die auch die Arbeitsmarktzusatzrente
ATP in Dänemark zahlen. Der Beitrag wird zusammen mit den sonstigen Sozialabgaben erhoben, wie
Helle Syberg Kalo von der deutsch-dänischen Handelskammer erklärt. Die Höhe des AFU-Beitrags lag
2016 bei 11,30 Dänischen Kronen (rund 1,50 Euro).
Der Wert für 2017 stand bei Redaktionsschluss
noch nicht fest.
Weitere Neuregelung: Die Namen säumiger Arbeitgeber, die eine Auszahlung des AFU verursachen,
werden auf einer Liste veröffentlicht. "Es ist zu erwarten, dass dänische Auftraggeber vor der Auftragserteilung sicherstellen werden, dass das jeweilige Dienstleistungsunternehmen nicht in dieser
Liste verzeichnet ist", so Kalo.
Bis zu 1.000 Euro Lohn erhalten Arbeitnehmer in
Griechenland, Portugal, Malta, Spanien und Slowenien sowie in der Türkei. Über dieser Marke liegen
die Mindestlöhne in Großbritannien, Deutschland,
Frankreich, Belgien, Niederlande, Irland und Luxemburg.
Gemäß dem Ranking wird in Deutschland der
sechsthöchste Mindestlohn gezahlt. Berücksichtigt
man jedoch das Preisniveau der jeweiligen Länder,
liegt das Mindestlohnniveau in Deutschland sogar
an zweithöchster Stelle.
Jeder zweite Slowene verdient Mindestlohn
Den größten Anteil an Mindestlohnbeziehern unter
den Erwerbstätigen verzeichnet Slowenien mit 51,2
Prozent, den niedrigsten Anteil stellen Tschechien
und Spanien mit 35 Prozent. In einem Vergleich mit
dem Jahr 2014 wurde ein Anstieg um mehr als zwei
Prozentpunkte in Rumänien und Bulgarien verzeichnet. Einen Rückgang von mehr als zwei Prozentpunkte registrierten Irland, Litauen, Luxemburg,
Lettland und die Slowakei.
Quelle: Eurostat
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4.
Rechtliches
4.1 Gerichtshof urteilt zu Studienbeihilfen für
Grenzgänger
Luxemburg knüpft die Gewährung der Studienbeihilfe für Kinder von Grenzgängern an Bedingungen: So müssen Eltern eine bestimmte Zeit
in Luxemburg gearbeitet haben, bevor sie für
ihre Kinder Beihilfe beantragen dürfen. Dieser
Zeitraum darf aber durchaus unterbrochen sein,
entschied jetzt der Europäische Gerichtshof
(EUGH).
Luxemburg hatte die Zahlung von Studienbeihilfen
bis Juli 2014 an die Bedingung geknüpft, dass der
Grenzgänger zur Zeit des Beihilfeantrags mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen in Luxemburg gearbeitet hat. Dies wurde inzwischen durch
eine flexiblere Regelung ersetzt: Innerhalb von
sieben Jahren vor der Beantragung der Beihilfe
müssen Grenzgänger fünf Jahre in Luxemburg
erwerbstätig sein.
Newsletter Ausland Januar 2017
4.2 Foto für USA-Visum: nur noch ohne Brille
Antragssteller für ein USA-Visum dürfen auf
dem Foto keine Brille mehr tragen. Laut Botschaft ist es damit einfacher, Menschen zu
erkennen und das Genehmigungsverfahren zu
beschleunigen.
Wie die US-Botschaft auf ihrer Internetseite erklärt,
hätten sich in der Vergangenheit viele Visa-Anträge
verzögert, da die Identifizierung auf dem Foto
schwierig sei.
Das Brillenverbot, das seit dem 1. November 2016
in Kraft ist, gilt nur für neu ausgestellte Visa und
Pässe. Dokumente, die noch gültig sind, können
auch mit Brille verwendet werden und müssen erst
nach Ablauf ihrer Gültigkeit ein brillenfreies Passfoto
erhalten.
Quelle: Botschaft der USA
4.3 Japan verschärft steuerliche Meldepflicht –
auch für Ausländer
Ungleichbehandlung innerhalb der EU
Studenten, die in Luxemburg wohnen, müssen
derartige Bedingungen nicht erfüllen – insofern liege
eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedsstaaten vor, urteilte der
EUGH. Zugleich erkennt das Gericht aber das Anliegen Luxemburgs als berechtigt an, "sicherzustellen,
dass der Grenzgänger ein Band der Integration mit
der luxemburgischen Gesellschaft aufweist; es darf
daher eine hinreichende Verbundenheit mit diesem
Mitgliedstaat verlangt werden, um der Gefahr von
„Stipendientourismus“ entgegenzutreten".
Keine Kopplung an das Einkommen
Auch Grenzgänger aus Deutschland profitieren von
der luxemburgischen Studienbeihilfe, die – anders
als das BAföG in Deutschland – nicht an das Einkommen der Eltern gekoppelt und somit gerade für
Grenzgänger interessant ist. In den vergangenen
Jahren hat Luxemburg immer wieder Änderungen
an Kindergeld- und Studienbeihilfegesetzen vorgenommen. Eine 2011 beschlossene Residenzpflicht
wurde nach einem Urteil des EUGH inzwischen
wieder aufgehoben.
Regelung in Deutschland
Wer in Deutschland wohnt, hat grundsätzlich Anspruch auf deutsche Berufsausbildungsförderung
für die Kinder – selbst wenn diese im Ausland stattfindet. Es gibt allerdings besondere Bedingungen,
die an die Hochschule und die Ausbildung geknüpft
sind.
Ausländische Studierende können in Deutschland
ebenfalls BAföG beantragen. Dafür gibt es eine
Reihe von unterschiedlichen Voraussetzungen. So
können die EU-Staatsangehörigkeit, eine fehlende
Unterstützung durch das Elternhaus oder die Voraufenthaltsdauer der Eltern in Deutschland Kriterien
für die Förderung sein.
Quelle: EUGH; Bundesregierung
Mitarbeiter japanischer Tochtergesellschaften,
die Aktien oder erfolgsabhängige Vergütungen
des Unternehmens erhalten, müssen künftig an
die japanischen Steuerbehörden gemeldet werden. Dies gilt auch dann, wenn sie im Ausland
leben oder gar nicht mehr dort beschäftigt sind.
"Bisher galten diese Meldepflichten nur für Arbeitnehmer, die in Japan ansässig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung aktiv beschäftigt waren",
erklärt Anne König von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers. "Die Erklärungspflicht wird nun auch auf im Ausland ansässige Personen und ehemalige Mitarbeiter ausgeweitet."
Die Neuregelung gilt für Einnahmen ab dem
1. Januar 2016 – also auch rückwirkend. Die Meldepflicht obliegt der jeweiligen japanischen Tochtergesellschaft oder Niederlassung und muss für in
Deutschland lebende Mitarbeiter bis zum 30. April
des Folgejahres erfolgen. Das Formular steht auf
der Internetseite der japanischen Steuerbehörde in
japanischer Sprache zur Verfügung.
Nach Angaben der Japanischen Industrie- und
Handelskammer zu Düsseldorf leben mehr als
30.000 japanische Staatsangehörige in Deutschland, viele davon sind entsandte Mitarbeiter
japanischer Unternehmen.
Quelle: pwc
Weitere Information zu Themen rund um
Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht
finden Sie in unserem Firmenkundenportal
www.firmenkunden.tk.de.
Vertiefte Informationen, Gesetzestexte und
praktische Rechner haben wir für Sie in unserem
Online-Lexikon zur Sozialversicherung TK-Lex
zusammengestellt unter www.tk-lex.tk.de.