Newsletter Ausland Januar 2017 1. Aktuelles Inhalt 1. Aktuelles .................................................. 1 1.1 Englisch als Firmensprache – das sagen die Experten............................................. 1 1.2 Neue Steuerpauschalen für Auslandsreisen ab 2017 .......................... 2 1.3 Mobile Arbeitnehmer: EU plant neue Regeln zur sozialen Sicherung ................ 2 2. Beschäftigung im Inland ........................... 3 2.1 Wirtschaft braucht ausländische Naturwissenschaftler ............................... 3 2.2 EU plant Visa-Erleichterungen für Bürger aus der Ukraine ....................................... 3 3. Entsendung ins Ausland .......................... 4 3.1 Dänemark erhebt neue Umlage bei Auslandsentsendungen ........................... 4 3.2 Mindestlohn in Europa: erhebliche Unterschiede............................................ 4 4. Rechtliches .............................................. 5 4.1 Gerichtshof urteilt zu Studienbeihilfen für Grenzgänger ............................................ 5 4.2 Foto für USA-Visum: nur noch ohne Brille 5 4.3 Japan verschärft steuerliche Meldepflicht – auch für Ausländer................................ 5 1.1 Englisch als Firmensprache – das sagen die Experten Bertelsmann, Adidas, Siemens, Lufthansa, HypoVereinsbank und nun Volkswagen: Die Liste der Unternehmen, in denen Englisch die offizielle Firmensprache ist, wächst. Experten fordern, dass sich noch mehr Firmen umstellen müssten, um im Rennen um internationale Fachkräfte mitzuhalten. Mit der Ankündigung, Englisch als Konzernsprache einzuführen, hat Volkswagen nicht die gesamte Belegschaft, sondern das globale Management ins Visier genommen. So bestätigte der VW-Konzern, dass international besetzte Meetings innerhalb der nächsten fünf Jahre verbindlich auf die Sprache Englisch umgestellt werden. Führungskräfte müssen zudem verhandlungssicheres Englisch sprechen können, und auch Fahrzeugpräsentationen auf Messen sollen nur noch in englischer Sprache stattfinden. Konzernchef Karlheinz Blessing machte deutlich, dass der Schritt vor allem der Personalentwicklung geschuldet ist: "Als global aufgestellter Konzern brauchen wir die weltweit besten Leute", sagte Blessing. Die gemeinsame Sprache verbessere Zugang und Zusammenarbeit von internationalen Spitzenkräften im Top-Management. Sprache als Türöffner im globalen Wettbewerb Sehr geehrte Damen und Herren, wir starten ins neue Jahr mit einem wichtigen Thema unseres globalen Arbeitsalltags: der Sprache. Gerade in international aktiven Firmen ist Englisch als Unternehmenssprache im Trend. Wir haben uns mit Experten darüber unterhalten, welche Chancen und Risiken sich dahinter verbergen. Außerdem im aktuellen Newsletter: Aktuelle Pauschalen für Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Ausland und Informationen für Arbeitgeber, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden. Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice Für Henning Vöpel, Direktor des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), geht der Trend in Richtung Englisch als Firmensprache in Deutschland noch nicht schnell genug. Zwar betreffe dies nicht alle Branchen, aber etwa bei Tech-Start-ups laufe man mit der deutschen Sprache an internationalen Entwicklungen vorbei. "Das Thema ist in der jüngsten Zeit immer dringlicher geworden: Zu verlangen, dass alle, die hierherkommen, Deutsch sprechen, ist im internationalen Kontext eigentlich eher vermessen", so Vöpel. Die deutsche Sprache sei für Spitzenkräfte eine Hürde, die sie in Ländern wie Kanada nicht hätten. Englisch müsse als Innovations- und Arbeitssprache anerkannt werden, lautet die Empfehlung des Experten. "Allerdings ist es sicherlich nicht trivial, alle Mitarbeiter gleichermaßen mitzunehmen", gibt Vöpel zu bedenken. Newsletter Ausland Januar 2017 Umstellung durch Fordern und Fördern Diese Erfahrung teilt auch Winfried Berner, ein auf Change-Prozesse spezialisierter Unternehmensberater. "Manches englischsprachige Meeting wird zur Qual, wenn man nur mit Mühe den Worten eines Native Speaker folgen kann und erleben muss, wie gut andere Kollegen mit Vokabeln und Idiomen umgehen", so Berner. Die Angst, sich zu blamieren, führe oft dazu, dass Meeting-Teilnehmer sich mit Wortbeiträgen zurückhalten. Die Lösung sollte nun allerdings nicht sein, trotz offizieller englischer Firmensprache in international besetzten Meetings Deutsch zu sprechen. Denn: "Es sperrt alle, die kein Deutsch sprechen, aus dem Diskussions- und Entscheidungsprozess aus". Berner empfiehlt, die Firmensprache Englisch konsequent einzufordern und keine Ausnahmen zuzulassen. "Wer dann seine Position halten oder Karriere machen will, muss sein Englisch auf ein Niveau bringen, das verhandlungssicher ist. Nur eine klare Ansage löst den entsprechenden Handlungsdruck aus". Gleichzeitig müsse das Unternehmen den Lernprozess großzügig und ermutigend unterstützen. "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass professionelle Gruppentrainings sinnvoller sind als Einzelunterricht. Entscheidend ist nämlich nicht das Training von Vokabeln und Grammatik, sondern der Abbau von Hemmschwellen und der Aufbau von Geläufigkeit." "Wohlfühlen mit der Sprache" Der Sportartikel-Hersteller Adidas geht offensiv mit möglichen Ängsten von Bewerbern um, die sich zum Beispiel für ein duales Studium bewerben. Auf der Ausbildungsplattform Ausbildung.de erklärt die Personalabteilung: "Als internationale Firma, die weltweit vertreten ist, ist Englisch unsere Firmensprache. Aber keine Angst, Du musst nicht perfekt im Englischen sein. Du solltest gute Kenntnisse mitbringen und Dich mit der Sprache wohlfühlen. Du wirst sehen, Du wirst Dich ganz schnell an das Englisch gewöhnen". Auswirkungen auf die Teamleistung Dass die Kommunikation in einer fremden Sprache im Alltag für verschiedene Problemfelder sorgt, ist Gegenstand einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung. Unter dem Titel "Englisch als Lingua Franca in Unternehmen" wurden die Auswirkungen auf die Teams eines Unternehmens untersucht, das Englisch als Firmensprache einführte. "Mehrsprachige, interkulturelle Teams haben häufig Schwierigkeiten, ihre internen Prozesse im Gespräch in der Lingua Franca zu steuern – also Rollen zu übernehmen und auszuüben, Handlungsmuster konsequent zielorientiert umzusetzen und Ergebnisse zusammenzufassen", heißt es in der Analyse. Zudem würden Teilnehmer mit geringen Sprachkenntnissen, die durchaus fachlich kompetent seien, ihren Beitrag nicht adäquat einbringen. Quelle: TK Seite 2 1.2 Neue Steuerpauschalen für Auslandsreisen ab 2017 Für berufliche Auslandsreisen hat das Bundesfinanzministerium aktuelle Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekanntgegeben. Im Rundschreiben veröffentlicht das Ministerium eine Tabelle mit den Pauschbeträgen bei einer Abwesenheit von ganzen Kalendertagen sowie für den An- und Abreisetag. Änderungen haben sich vor allem für die USA, einige osteuropäische Länder, Russland sowie für einzelne afrikanische und asiatische Staaten ergeben. Das aktuelle Rundschreiben steht unter www.bundesfinanzministerium.de zum Download bereit. Quelle: Bundesfinanzministerium 1.3 Mobile Arbeitnehmer: EU plant neue Regeln zur sozialen Sicherung Die Europäische Union arbeitet an neuen Regeln für die soziale Sicherheit mobiler Arbeitnehmer. Für sie sollen neue Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld gelten, aber auch schärfere Kontrollmöglichkeiten bei Entsendungen. Mitte Dezember 2016 legte die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen einen Plan vor, der "klare, faire und durchsetzbare" Regeln für ausländische Arbeit-nehmer in den EU-Mitgliedstaaten beinhaltet. Neben strengeren Bedingungen für Arbeitslose, die sich in einem fremden EU-Ausland aufhalten, ist eine verschärfte Kontrolle bei Entsendungen zu erwarten. Die Pläne im Einzelnen: Verwaltungsvorschriften Die Verwaltungsvorschriften für entsandte Arbeitnehmer werden so gestaltet, dass der Sozialversicherungsstatus eines Arbeitnehmers über die Grenzen hinaus überprüfbar ist. Außerdem werden Verfahren zwischen den mitgliedstaatlichen Behörden festgelegt, um möglichen unfairen Praktiken und Missbrauch einen Riegel vorzuschieben. Kinderbeihilfe Das Land der Erwerbstätigkeit der Eltern ist auch weiterhin für die Zahlung von Kinderbeihilfe zuständig. Dieser Betrag kann nicht angepasst werden, wenn das Kind woanders lebt. Arbeitslosengeld Ein EU-Land darf festlegen, dass ausländische EUBürger erst dann Anspruch auf Arbeitslosengeld eines jeweiligen Landes haben, wenn sie mindestens drei Monate lang dort erwerbstätig waren. Der Zeitraum der Exportmöglichkeit von Arbeitslosenleistungen soll auf sechs Monate von bisher drei Monaten erweitert werden. Seite 3 Für Grenzgänger wird der Mitgliedstaat, in dem Erwerbstätige in den letzten zwölf Monaten gearbeitet haben, für die Zahlung von Arbeitslosengeld zuständig. Newsletter Ausland Januar 2017 Unter den zugewanderten MINT-Fachkräften mit beruflichen Abschlüssen blieben die Spitzenreiter mit Polen, Rumänien und Ungarn unverändert. Gute Chancen für MINT-Fachkräfte Pflegeleistungen In Bezug auf Pflegeleistungen wird eindeutig geklärt, was diese beinhalten und wo mobile Bürger sie beantragen können. Sozialleistungen Mitgliedsstaaten dürfen beschließen, keine Sozialleistungen an Menschen zu zahlen, die nicht erwerbstätig oder arbeitssuchend sind und sich nicht legal im jeweiligen Land aufhalten. Nicht erwerbstätige Bürger dürfen sich legal in einem Mitgliedstaat aufhalten, wenn sie über ausreichende Existenzmittel verfügen und umfassend krankenversichert sind. Mehr zum Thema Welche Vorschriften für Arbeitgeber bei Entsendungen von Arbeitskräften innerhalb der Europäischen Union gelten, erfahren Sie unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 213078). Quelle: EU-Kommission 2. Beschäftigung im Inland 2.1 Wirtschaft braucht ausländische Naturwissenschaftler Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat in seinem Herbstbericht den Fachkräftemangel in Bezug auf naturwissenschaftliche Berufe untersucht. Fazit: Es fehlen so viele wie nie zuvor. Und: Ohne Zuwanderer, die bereits jetzt als Arbeitskräfte in Deutschland tätig sind, würde es noch düsterer aussehen. Mehr als 2,6 Millionen naturwissenschaftliche Akademiker arbeiten in Deutschland, davon kommen 16,6 Prozent aus dem Ausland. Diese Zahlen hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Ende 2016 in seinem Herbstgutachten vorgelegt. In einem Zeitraum von drei Jahren ist laut der Studie der Anteil der zugewanderten Akademiker um mehr als zwei Prozentpunkte gestiegen. Ähnlich sieht es bei den qualifizierten Fachkräften aus: 13 Prozent stammen aus dem Ausland – Tendenz steigend. Insgesamt ging die Zahl der Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) in Deutschland allerdings leicht zurück – sie liegt aktuell bei knapp über 9 Millionen Erwerbstätigen. "Im Ganzen trugen die zugewanderten MINT-Kräfte zu einem Wertschöpfungsbeitrag in Höhe von 157 Milliarden Euro bei", bilanziert das Institut. Zuwanderer aus Polen, Spanien und Indien Deutlich gewandelt haben sich dem Bericht zufolge die Herkunftsländer: Polen, Spanien und Indien waren zuletzt die häufigsten Heimatländer zugewanderter Naturwissenschaftler und lösten damit China, Frankreich und Russland ab. Vor allem in der Metall- und Elektroindustrie haben die zugewanderten Akademiker und Fachkräfte gute Perspektiven: 94 Prozent der MINT-Akademiker haben dort einen unbefristeten Job, 70 Prozent sind in Fach- und Führungspositionen tätig. "Die Arbeitsbedingungen von MINT-Kräften sind generell sehr gut", bewertet das IW die aktuelle Situation. Fachkräfte, Meister, Techniker, Ingenieure werden gesucht: Ende Oktober 2016 blieben 400.000 Stellen im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich in Deutschland unbesetzt. Dem gegenüber stehen knapp 198.000 Arbeitslose aus diesen Berufsgruppen. Die Arbeitskräftelücke lag damit 8,9 Prozent höher als im Oktober des Vorjahres und damit so hoch wie nie zuvor seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2011. "Die Engpässe im MINT-Bereich würden jedoch noch größer ausfallen, wenn nicht das MINTBeschäftigungswachstum von ausländischen Arbeitnehmern im Zeitraum vom 4. Quartal 2012 bis zum 1. Quartal 2016 überproportional hoch ausgefallen wäre", heißt es im Bericht. "Bei MINT-Facharbeiterberufen würde es ohne die Dynamik bei Ausländern gar keine Beschäftigungsgewinne mehr geben. Der Beitrag ausländischer MINT-Arbeitskräfte zur Fachkräftesicherung in Deutschland reicht folglich vom Elektriker bis zum Ingenieur." Der MINT-Herbstreport, der auch Besonderheiten der einzelnen Bundesländer aufzeigt, wurde im Auftrag mehrerer Arbeitgeberverbände erstellt. Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW) 2.2 EU plant Visa-Erleichterungen für Bürger aus der Ukraine Staatsangehörige der Ukraine sollen noch im ersten Halbjahr 2017 befristet visumfrei in den europäischen Schengenraum einreisen dürfen. Dies erklärte der EU-Gesandte für die Ukraine, Hugues Mingarelli. Als östliches Partnerland strebt die Ukraine den Beitritt zur Europäischen Union an. Bis zu 90 Tage sollen Geschäftsleute und Touristen pro Halbjahr in die EU sowie in die Schweiz und Norwegen reisen dürfen, ohne ein Visum für den Schengenraum zu beantragen. Großbritannien und Irland gehören nicht zu den Unterzeichnern des Schengener Abkommens und sind somit von dieser Regelung ausgenommen. Zurzeit müssen Ukrainer, die nach Deutschland oder in ein anderes Schengenland reisen wollen, einen Visaantrag in einem der fünf Visazentren einreichen. Visa zur Arbeitsaufnahme können nur persönlich in Kiew beantragt werden. Newsletter Ausland Januar 2017 Seite 4 Sozialversicherungsabkommen ist in Arbeit Beitrag wird automatisch eingezogen Langfristig strebt das Land die Mitgliedschaft in der Europäischen Union an. Mit Deutschland pflegt die Ukraine eine jahrzehntelange Verbindung über Verträge zur wirtschaftlichen, kulturellen und behördlichen Zusammenarbeit. Zurzeit werde unter anderem an einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen gearbeitet, teilt die ukrainische Botschaft mit. Die Bundesregierung unterstützt den Reformkurs der Regierung durch die Finanzierung von Kooperationsprojekten unter anderem im Wohnbau, im Energiemanagement und bei der Modernisierung der Verwaltung. Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, entsandte Mitarbeiter im dänischen Register für ausländische Dienstleister (RUT) anzumelden. Dafür gibt es ein entsprechendes Onlineportal. Ausnahme: Der Mitarbeiter ist als Monteur von technischen Anlagen nicht länger als acht Tage im Land und entsprechend qualifiziert. Für den Bauoder Handwerksbereich gilt das allerdings nicht. Quelle: Deutsch-dänische Handelskammer 3.2 Mindestlohn in Europa: erhebliche Unterschiede Wirtschaft auf dem Weg zur Stabilisierung Die Volkswirtschaft der Ukraine, die einst als Kornkammer Europas galt, wird vom Auswärtigen Amt als "stark modernisierungsbedürftig" bezeichnet, sei aber auf einem guten Weg: "Die gegenwärtige ukrainische Regierung hat sich einem umfassenden Reformprogramm verschrieben, dessen Umsetzung die Wettbewerbsfähigkeit der ukrainischen Wirtschaft deutlich erhöhen dürfte", erklärt das Amt. Die Ukraine verzeichne seit Mitte 2015 Anzeichen für eine Stabilisierung. Bevor die Visumfreiheit in Kraft tritt, arbeitet die EU Berichten zufolge an einem Aussetzungsmechanismus. So soll die Visumfreiheit wieder aufgehoben werden können, wenn gegen das Aufenthaltsrecht verstoßen wird. Quelle: TK 3. In fast allen Ländern der EU gibt es einen Mindestlohn – die Werte variieren zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten jedoch erheblich. Zwischen 215 und 1.923 Euro pro Monat weichen aktuell die Mindestlöhne in den EU-Mitgliedsstaaten voneinander ab. Das zeigt die aktuelle Datenübersicht "Mindestlöhne in Europa und Beitrittsländern" des Statistischen Amts der Europäischen Union, Eurostat. Das Schlusslicht bildet Bulgarien, die höchsten Mindestlöhne werden in Luxemburg gezahlt. Einen Mindestlohn gibt es in 22 der insgesamt 28 EU-Länder. Ausnahmen sind Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden. Auch in den vier Beitrittskandidaten Albanien, Mazedonien, Serbien und Montenegro gibt es eine Lohnuntergrenze – sie liegt unter 500 Euro, ebenso wie in insgesamt zehn EU-Mitgliedsstaaten. Entsendung ins Ausland Deutschland im oberen Drittel 3.1 Dänemark erhebt neue Umlage bei Auslandsentsendungen Ausländische Arbeitgeber müssen bei Entsendungen künftig einen Beitrag in einen Fonds einzahlen. Dieser kommt für Arbeitnehmer auf, deren Arbeitgeber den Gehaltsforderungen nicht nachkommen. Der neue Arbeitsmarktfonds für entsandte Mitarbeiter (AFU) ist seit dem 1. Oktober 2016 eingerichtet worden. Beteiligen müssen sich alle ausländischen Unternehmen, die auch die Arbeitsmarktzusatzrente ATP in Dänemark zahlen. Der Beitrag wird zusammen mit den sonstigen Sozialabgaben erhoben, wie Helle Syberg Kalo von der deutsch-dänischen Handelskammer erklärt. Die Höhe des AFU-Beitrags lag 2016 bei 11,30 Dänischen Kronen (rund 1,50 Euro). Der Wert für 2017 stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Weitere Neuregelung: Die Namen säumiger Arbeitgeber, die eine Auszahlung des AFU verursachen, werden auf einer Liste veröffentlicht. "Es ist zu erwarten, dass dänische Auftraggeber vor der Auftragserteilung sicherstellen werden, dass das jeweilige Dienstleistungsunternehmen nicht in dieser Liste verzeichnet ist", so Kalo. Bis zu 1.000 Euro Lohn erhalten Arbeitnehmer in Griechenland, Portugal, Malta, Spanien und Slowenien sowie in der Türkei. Über dieser Marke liegen die Mindestlöhne in Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Irland und Luxemburg. Gemäß dem Ranking wird in Deutschland der sechsthöchste Mindestlohn gezahlt. Berücksichtigt man jedoch das Preisniveau der jeweiligen Länder, liegt das Mindestlohnniveau in Deutschland sogar an zweithöchster Stelle. Jeder zweite Slowene verdient Mindestlohn Den größten Anteil an Mindestlohnbeziehern unter den Erwerbstätigen verzeichnet Slowenien mit 51,2 Prozent, den niedrigsten Anteil stellen Tschechien und Spanien mit 35 Prozent. In einem Vergleich mit dem Jahr 2014 wurde ein Anstieg um mehr als zwei Prozentpunkte in Rumänien und Bulgarien verzeichnet. Einen Rückgang von mehr als zwei Prozentpunkte registrierten Irland, Litauen, Luxemburg, Lettland und die Slowakei. Quelle: Eurostat Seite 5 4. Rechtliches 4.1 Gerichtshof urteilt zu Studienbeihilfen für Grenzgänger Luxemburg knüpft die Gewährung der Studienbeihilfe für Kinder von Grenzgängern an Bedingungen: So müssen Eltern eine bestimmte Zeit in Luxemburg gearbeitet haben, bevor sie für ihre Kinder Beihilfe beantragen dürfen. Dieser Zeitraum darf aber durchaus unterbrochen sein, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EUGH). Luxemburg hatte die Zahlung von Studienbeihilfen bis Juli 2014 an die Bedingung geknüpft, dass der Grenzgänger zur Zeit des Beihilfeantrags mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen in Luxemburg gearbeitet hat. Dies wurde inzwischen durch eine flexiblere Regelung ersetzt: Innerhalb von sieben Jahren vor der Beantragung der Beihilfe müssen Grenzgänger fünf Jahre in Luxemburg erwerbstätig sein. Newsletter Ausland Januar 2017 4.2 Foto für USA-Visum: nur noch ohne Brille Antragssteller für ein USA-Visum dürfen auf dem Foto keine Brille mehr tragen. Laut Botschaft ist es damit einfacher, Menschen zu erkennen und das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Wie die US-Botschaft auf ihrer Internetseite erklärt, hätten sich in der Vergangenheit viele Visa-Anträge verzögert, da die Identifizierung auf dem Foto schwierig sei. Das Brillenverbot, das seit dem 1. November 2016 in Kraft ist, gilt nur für neu ausgestellte Visa und Pässe. Dokumente, die noch gültig sind, können auch mit Brille verwendet werden und müssen erst nach Ablauf ihrer Gültigkeit ein brillenfreies Passfoto erhalten. Quelle: Botschaft der USA 4.3 Japan verschärft steuerliche Meldepflicht – auch für Ausländer Ungleichbehandlung innerhalb der EU Studenten, die in Luxemburg wohnen, müssen derartige Bedingungen nicht erfüllen – insofern liege eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedsstaaten vor, urteilte der EUGH. Zugleich erkennt das Gericht aber das Anliegen Luxemburgs als berechtigt an, "sicherzustellen, dass der Grenzgänger ein Band der Integration mit der luxemburgischen Gesellschaft aufweist; es darf daher eine hinreichende Verbundenheit mit diesem Mitgliedstaat verlangt werden, um der Gefahr von „Stipendientourismus“ entgegenzutreten". Keine Kopplung an das Einkommen Auch Grenzgänger aus Deutschland profitieren von der luxemburgischen Studienbeihilfe, die – anders als das BAföG in Deutschland – nicht an das Einkommen der Eltern gekoppelt und somit gerade für Grenzgänger interessant ist. In den vergangenen Jahren hat Luxemburg immer wieder Änderungen an Kindergeld- und Studienbeihilfegesetzen vorgenommen. Eine 2011 beschlossene Residenzpflicht wurde nach einem Urteil des EUGH inzwischen wieder aufgehoben. Regelung in Deutschland Wer in Deutschland wohnt, hat grundsätzlich Anspruch auf deutsche Berufsausbildungsförderung für die Kinder – selbst wenn diese im Ausland stattfindet. Es gibt allerdings besondere Bedingungen, die an die Hochschule und die Ausbildung geknüpft sind. Ausländische Studierende können in Deutschland ebenfalls BAföG beantragen. Dafür gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Voraussetzungen. So können die EU-Staatsangehörigkeit, eine fehlende Unterstützung durch das Elternhaus oder die Voraufenthaltsdauer der Eltern in Deutschland Kriterien für die Förderung sein. Quelle: EUGH; Bundesregierung Mitarbeiter japanischer Tochtergesellschaften, die Aktien oder erfolgsabhängige Vergütungen des Unternehmens erhalten, müssen künftig an die japanischen Steuerbehörden gemeldet werden. Dies gilt auch dann, wenn sie im Ausland leben oder gar nicht mehr dort beschäftigt sind. "Bisher galten diese Meldepflichten nur für Arbeitnehmer, die in Japan ansässig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung aktiv beschäftigt waren", erklärt Anne König von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers. "Die Erklärungspflicht wird nun auch auf im Ausland ansässige Personen und ehemalige Mitarbeiter ausgeweitet." Die Neuregelung gilt für Einnahmen ab dem 1. Januar 2016 – also auch rückwirkend. Die Meldepflicht obliegt der jeweiligen japanischen Tochtergesellschaft oder Niederlassung und muss für in Deutschland lebende Mitarbeiter bis zum 30. April des Folgejahres erfolgen. Das Formular steht auf der Internetseite der japanischen Steuerbehörde in japanischer Sprache zur Verfügung. Nach Angaben der Japanischen Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf leben mehr als 30.000 japanische Staatsangehörige in Deutschland, viele davon sind entsandte Mitarbeiter japanischer Unternehmen. Quelle: pwc Weitere Information zu Themen rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht finden Sie in unserem Firmenkundenportal www.firmenkunden.tk.de. Vertiefte Informationen, Gesetzestexte und praktische Rechner haben wir für Sie in unserem Online-Lexikon zur Sozialversicherung TK-Lex zusammengestellt unter www.tk-lex.tk.de.
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