Nr. 6 / 11. Jahrgang

Amtsblatt für den Landkreis Börde
11. Jahrgang
25.01.2017
Inhalt:
1.Landkreis Börde: Bekanntmachung der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 01.02.2017
2.Landkreis Börde: Eigenbetrieb, Straßenbau und -unterhaltung Bekanntmachung über den Wirtschaftsplan
für das Wirtschaftsjahr 2017
3.Verbandsgemeinde Flechtingen: Bekanntmachung der Sitzung des Sozialausschusses am 31.01.2017
Landkreis Börde
Der Landrat
Bekanntmachung der Sitzung des Kultur-und Sozialausschusses am 01.02.2017
Die nächste ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses findet am Mittwoch,
01.02.2017 17:00 Uhr im Sitzungsraum 1 des Landkreises Börde, Verwaltungsgebäude
Gerikestraße 104 in 39340 Haldensleben zu folgender Tagesordnung statt:
Öffentlicher Teil
1Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der
Beschlussfähigkeit
2
Feststellung zum Änderungsbedarf der Tagesordnung
3
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 02.11.2016
4
Vorlagen
4.1 Integrationskonzept des Landkreises Börde
4.2Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen (Entschädigungssatzung für Integrationslotsen)
4.3Örtliches Teilhabemanagementprojekt des Landkreises Börde im Rahmen der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
5
Mündliche Berichte
5.1Information zu den Entscheidungen des Landesschulamtes im Zusammenhang mit
der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
Berichterstatterin: Monique Michl, Sachgebietsleiterin im Fachdienst Schulen und
Kultur, Landkreis Börde
5.2Information des Fachdienstes Migration
Berichterstatterin: Corinna Sladky, Leiterin des Fachdienstes Migration
5.3Information zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Landkreis
Börde
Berichterstatterin: Corinna Sladky, Leiterin des Fachdienstes Migration
6
Anträge, Anfragen und Anregungen
Nichtöffentlicher Teil
7
Information
8
nichtöffentlich zu beratende Themen
Öffentlicher Teil
9
Schließung der Sitzung
Haldensleben, 19.01.2017
gez. Walker
Landrat
Landkreis Börde
Der Landrat
Bekanntmachung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Straßenbau und -unterhaltung“ für das Wirtschaftsjahr 2017
Der Kreistag des Landkreises Börde hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Straßenbau und -unterhaltung“ für das Wirtschaftsjahr 2017 wie
folgt beschlossen:
Den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Straßenbau und -unterhaltung“ für das Wirtschaftsjahr 2017 bestehend aus:
dem Erfolgsplan mit den Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen
in Höhe von 10.961.660,00 EUR
in Höhe von 10.961.660,00 EUR
in Höhe von 2.955,40 TEUR
der Stellenübersicht
dem Finanzplan 2017 – 2020 auf Grundlage des Investitionsprogramms .
Im Wirtschaftsjahr 2017 sind:
a) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen.
b)ein Kassenkredit ist nicht geplant.
Nr. 6
4.Verbandsgemeinde Flechtingen: Bekanntmachung der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Sozialausschusses am 31.01.2017
5. Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“: Hinweisbekanntmachung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes für das
Wirtschaftsjahr 2017
6. Trink- und Abwasserverband Börde: Bekanntmachung über den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2017
7.Impressum
TOP 1:Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden des Sozialausschusses und
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit
TOP 2:
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
TOP 3:Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom
05.04.2016
TOP 4:Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden über wichtige Angelegenheiten der
Verbandsgemeinde
TOP 5:Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses
Nichtöffentlicher Teil:
TOP 6:Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom
05.04.2016
TOP 7:Einvernehmen zur 1. Änderung zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung vom 14.08.2015 zwischen dem Landkreis Börde und
der Seniorenhilfe GmbH für die Tageseinrichtung „Abenteuerland“ Standort
1 in Calvörde
Vorlage: VGR/001/2017/BV
TOP 8:Einvernehmen zur 1. Änderung zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung vom 14.08.2015 zwischen dem Landkreis Börde und
der Seniorenhilfe GmbH für die Tageseinrichtung „Abenteuerland“ Standort
2 in Calvörde
Vorlage: VGR/002/2017/BV
TOP 9:Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden über wichtige Angelegenheiten der
Verbandsgemeinde
TOP 10:Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses
Öffentlicher Teil:
TOP 11:
Schließung der Sitzung
Flechtingen, den 2016-01-17
M. Weiß
Verbandsgemeinde Flechtingen
Verbandsgemeindebürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Kommune:
Verbandsgemeinde Flechtingen
Datum:
31.01.2017, 19:00 Uhr
Gremium: Hauptausschuss
Sozialausschuss
Sitzungsort:Haus der Jugend und Vereine der Gemeinde Flechtingen
(Saal 1), Zum Sportplatz 1, 39345 Flechtingen
Sitzungsinhalt:VGR-HA/015/ gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses und des
Sozialauschusses
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
TOP 1:Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und
der Anwesenheit
TOP 2:
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
TOP 3:Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom
18.10.2016
TOP 4:1. Beratung zum Haushalt 2017 der Verbandsgemeinde Flechtingen
Vorlage: VGR/003/2017/IV
TOP 5:Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden über wichtige Angelegenheiten der
Verbandsgemeinde
TOP 6:
Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses
Nichtöffentlicher Teil:
TOP 7:Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom
18.10.2016
TOP 8:Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden über wichtige Angelegenheiten der
Verbandsgemeinde
TOP 9:
Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses
Öffentlicher Teil:
TOP 10:
Schließung der Sitzung
Rogätz
6.der Verwaltung der Verbandsgemeinde Flechtingen, Lindenplatz 13 – 15 in 39345
Flechtingen
zur Einsicht und kostenlosen Mitnahme während der Dienstzeiten aus.
Im Internet steht das Amtsblatt unter www.avh-untere-ohre.de unter der Rubrik Amtsblatt
zur Verfügung.
Haldensleben, 18. Januar 2017
Achim Grossmann
Verbandsgeschäftsführer
Trink- und Abwasserverband Börde
Aufgrund des § 16 Gesetz über Kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt
(EigBG) vom 24. März 1997 (GVBl. S. 446) in der derzeit gültigen Fassung beschließt
die Verbandsversammlung folgenden Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2017.
1. Erfolgsplan (§ 3 EigBVO)
TAV Börde Erträge Gesamt
17.940.355 €
davon Trinkwasser
davon Abwasser
davon Photovoltaik
7.042.616 €
10.884.839 €
12.900 €
TAV Börde Aufwendungen Gesamt
17.940.355 €
davon Trinkwasser
davon Abwasser
davon Photovoltaik
7.042.616 €
10.884.839 €
12.900 €
2. Vermögensplan (§ 4 EigBVO)
TAV Börde Einnahmen Gesamt
11.376.172 €
davon Trinkwasser
davon Abwasser davon Photovoltaik
2.622.968 €
8.746.755 €
6.449 €
TAV Börde Ausgaben Gesamt
11.376.172 €
davon Trinkwasser
davon Abwasser
davon Photovoltaik
2.622.968 €
8.746.755 €
6.449 €
3. Stellenübersicht (§ 76 KVG)
Der TAV Börde hat in seinem Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2017 insgesamt 71 Stellen für Beschäftigte vorgesehen. Die Vergütung erfolgt für die Geschäftsführerin außer
Tarif und für die Beschäftigten nach TVöD.
4. Verpflichtungsermächtigungen (§ 107 KVG LSA i. V. m. § 16 GKG LSA)
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht ausgewiesen.
5. Kreditaufnahme (§ 108 KVG LSA i. V. m. § 16 GKG LSA)
Der Gesamtbetrag für neue Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen wird auf
0,00 Euro festgesetzt.
6. Kassenkredit (§ 110 KVG LSA i. V. m. § 16 GKG LSA)
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
7. Umlagen
Die Umlagen werden mit 0,00 Euro festgesetzt.
Oschersleben, 06.12.2016
Flechtingen, den 2017-01-17
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Jahr 2017 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Wirtschaftsplan 2017 liegt in der Zeit vom 02.02.2017–10.02.2017 zur Einsichtnahme
im Eigenbetrieb „Straßenbau und -unterhaltung“ Verwaltungsgebäude Schützenstraße 49, M. Weiß
39340 Haldensleben, während der Dienstzeiten (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis Verbandsgemeindebürgermeister
16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Haldensleben, den 19.01.2017
Neuendorf
1. Betriebsleiterin.
Zielske
Verbandsgeschäftsführerin
Abwasserverband Haldensleben
„Untere Ohre“
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Hinweisbekanntmachung
des Abwasserverbandes Haldensleben „Untere Ohre“
über öffentliche Bekanntmachungen
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 07. Dezember 2016 die
Vermerk:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Straßenbau und -unterhaltung“, wurde der ObeFeststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017
ren Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt und laut Schreiben vom 21.12.2016, Aktenzeichen: 206.5.2-10210/bk-11-sbu/wp2017, für vollziehbar erklärt.
beschlossen.
Verbandsgemeinde Flechtingen
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Abwasserverbandes HaldensDer Verbandsgemeindebürgermeister
leben „Untere Ohre“.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Das Amtsblatt liegt im / in
Kommune:
Verbandsgemeinde Flechtingen
Datum:
31.01.2017, 18:30 Uhr
1.Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ (Sekretariat), Burgwall 6 in 39340
Gremium: Sozialausschuss
Haldensleben
Sitzungsort:Haus der Jugend und Vereine der Gemeinde Flechtingen
2.Bürgerbüro der Stadt Haldensleben, Markt 20 in 39340 Haldensleben
(Saal 1), Zum Sportplatz 1, 39345 Flechtingen
3.der Verwaltung der Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde – Weferlingen, Lange Straße
Sitzungsinhalt: VGR-SOZ/009/ Sitzung des Sozialausschusses
12 in 39646 Oebisfelde
4.der Verwaltung der Gemeinde Niedere Börde, Große Str. 9/10 in 39326 Niedere
Tagesordnung:
Börde / OT Groß Ammensleben
Öffentlicher Teil:
5.der Verwaltung der Verbandsgemeinde Elbe-Heide, Magdeburger Str. 40 in 39326
7/373
6595302-1
Bekanntmachung:
Der vorstehende Wirtschaftsplan des Trink- und Abwasserverbandes Börde für das Geschäftsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Wirtschaftsplan 2017 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, wurde formalrechtlich der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde vorgelegt und mit Verfügung vom
16.01.2017 bestätigt.
Vom Tage der Veröffentlichung an, liegt der Wirtschaftsplan 2017 in der Geschäftsstelle
des Trink- und Abwasserverbandes Börde, Magdeburger Straße 35, 39387 Oschersleben,
Zi. 202 während der öffentlichen Sprechzeiten, für zwei Wochen zur Einsicht aus.
Oschersleben, den 18.01.2017
Zielske
Verbandsgeschäftsführerin
Siegel
Impressum: Amtsblatt für den Landkreis Börde
Herausgeber:
Landkreis Börde, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben,
Tel.: 03904 7240-0, E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für die Bekanntmachungen des Landkreises Börde:
Landrat Landkreis Börde/Hans Walker
Verteilung:
Kostenlos an alle frei zugänglichen Haushalte
über den General-Anzeiger Landkreis Börde
Redaktion/Bezug: Büro Kreistag/Wahlen
Internet: Veröffentlichung unter www.boerdekreis.de