Amtsblatt für den Landkreis Börde 11. Jahrgang 25.01.2017 Inhalt: 1.Landkreis Börde: Bekanntmachung der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 01.02.2017 2.Landkreis Börde: Eigenbetrieb, Straßenbau und -unterhaltung Bekanntmachung über den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 3.Verbandsgemeinde Flechtingen: Bekanntmachung der Sitzung des Sozialausschusses am 31.01.2017 Landkreis Börde Der Landrat Bekanntmachung der Sitzung des Kultur-und Sozialausschusses am 01.02.2017 Die nächste ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses findet am Mittwoch, 01.02.2017 17:00 Uhr im Sitzungsraum 1 des Landkreises Börde, Verwaltungsgebäude Gerikestraße 104 in 39340 Haldensleben zu folgender Tagesordnung statt: Öffentlicher Teil 1Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2 Feststellung zum Änderungsbedarf der Tagesordnung 3 Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 02.11.2016 4 Vorlagen 4.1 Integrationskonzept des Landkreises Börde 4.2Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen (Entschädigungssatzung für Integrationslotsen) 4.3Örtliches Teilhabemanagementprojekt des Landkreises Börde im Rahmen der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 5 Mündliche Berichte 5.1Information zu den Entscheidungen des Landesschulamtes im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Berichterstatterin: Monique Michl, Sachgebietsleiterin im Fachdienst Schulen und Kultur, Landkreis Börde 5.2Information des Fachdienstes Migration Berichterstatterin: Corinna Sladky, Leiterin des Fachdienstes Migration 5.3Information zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Landkreis Börde Berichterstatterin: Corinna Sladky, Leiterin des Fachdienstes Migration 6 Anträge, Anfragen und Anregungen Nichtöffentlicher Teil 7 Information 8 nichtöffentlich zu beratende Themen Öffentlicher Teil 9 Schließung der Sitzung Haldensleben, 19.01.2017 gez. Walker Landrat Landkreis Börde Der Landrat Bekanntmachung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Straßenbau und -unterhaltung“ für das Wirtschaftsjahr 2017 Der Kreistag des Landkreises Börde hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Straßenbau und -unterhaltung“ für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt beschlossen: Den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Straßenbau und -unterhaltung“ für das Wirtschaftsjahr 2017 bestehend aus: dem Erfolgsplan mit den Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 10.961.660,00 EUR in Höhe von 10.961.660,00 EUR in Höhe von 2.955,40 TEUR der Stellenübersicht dem Finanzplan 2017 – 2020 auf Grundlage des Investitionsprogramms . Im Wirtschaftsjahr 2017 sind: a) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen. b)ein Kassenkredit ist nicht geplant. Nr. 6 4.Verbandsgemeinde Flechtingen: Bekanntmachung der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Sozialausschusses am 31.01.2017 5. Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“: Hinweisbekanntmachung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 6. Trink- und Abwasserverband Börde: Bekanntmachung über den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2017 7.Impressum TOP 1:Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden des Sozialausschusses und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit TOP 2: Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung TOP 3:Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 05.04.2016 TOP 4:Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden über wichtige Angelegenheiten der Verbandsgemeinde TOP 5:Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Nichtöffentlicher Teil: TOP 6:Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 05.04.2016 TOP 7:Einvernehmen zur 1. Änderung zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung vom 14.08.2015 zwischen dem Landkreis Börde und der Seniorenhilfe GmbH für die Tageseinrichtung „Abenteuerland“ Standort 1 in Calvörde Vorlage: VGR/001/2017/BV TOP 8:Einvernehmen zur 1. Änderung zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung vom 14.08.2015 zwischen dem Landkreis Börde und der Seniorenhilfe GmbH für die Tageseinrichtung „Abenteuerland“ Standort 2 in Calvörde Vorlage: VGR/002/2017/BV TOP 9:Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden über wichtige Angelegenheiten der Verbandsgemeinde TOP 10:Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Öffentlicher Teil: TOP 11: Schließung der Sitzung Flechtingen, den 2016-01-17 M. Weiß Verbandsgemeinde Flechtingen Verbandsgemeindebürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Kommune: Verbandsgemeinde Flechtingen Datum: 31.01.2017, 19:00 Uhr Gremium: Hauptausschuss Sozialausschuss Sitzungsort:Haus der Jugend und Vereine der Gemeinde Flechtingen (Saal 1), Zum Sportplatz 1, 39345 Flechtingen Sitzungsinhalt:VGR-HA/015/ gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses und des Sozialauschusses Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP 1:Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit TOP 2: Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung TOP 3:Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 18.10.2016 TOP 4:1. Beratung zum Haushalt 2017 der Verbandsgemeinde Flechtingen Vorlage: VGR/003/2017/IV TOP 5:Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden über wichtige Angelegenheiten der Verbandsgemeinde TOP 6: Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Nichtöffentlicher Teil: TOP 7:Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 18.10.2016 TOP 8:Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden über wichtige Angelegenheiten der Verbandsgemeinde TOP 9: Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Öffentlicher Teil: TOP 10: Schließung der Sitzung Rogätz 6.der Verwaltung der Verbandsgemeinde Flechtingen, Lindenplatz 13 – 15 in 39345 Flechtingen zur Einsicht und kostenlosen Mitnahme während der Dienstzeiten aus. Im Internet steht das Amtsblatt unter www.avh-untere-ohre.de unter der Rubrik Amtsblatt zur Verfügung. Haldensleben, 18. Januar 2017 Achim Grossmann Verbandsgeschäftsführer Trink- und Abwasserverband Börde Aufgrund des § 16 Gesetz über Kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG) vom 24. März 1997 (GVBl. S. 446) in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Verbandsversammlung folgenden Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2017. 1. Erfolgsplan (§ 3 EigBVO) TAV Börde Erträge Gesamt 17.940.355 € davon Trinkwasser davon Abwasser davon Photovoltaik 7.042.616 € 10.884.839 € 12.900 € TAV Börde Aufwendungen Gesamt 17.940.355 € davon Trinkwasser davon Abwasser davon Photovoltaik 7.042.616 € 10.884.839 € 12.900 € 2. Vermögensplan (§ 4 EigBVO) TAV Börde Einnahmen Gesamt 11.376.172 € davon Trinkwasser davon Abwasser davon Photovoltaik 2.622.968 € 8.746.755 € 6.449 € TAV Börde Ausgaben Gesamt 11.376.172 € davon Trinkwasser davon Abwasser davon Photovoltaik 2.622.968 € 8.746.755 € 6.449 € 3. Stellenübersicht (§ 76 KVG) Der TAV Börde hat in seinem Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2017 insgesamt 71 Stellen für Beschäftigte vorgesehen. Die Vergütung erfolgt für die Geschäftsführerin außer Tarif und für die Beschäftigten nach TVöD. 4. Verpflichtungsermächtigungen (§ 107 KVG LSA i. V. m. § 16 GKG LSA) Verpflichtungsermächtigungen werden nicht ausgewiesen. 5. Kreditaufnahme (§ 108 KVG LSA i. V. m. § 16 GKG LSA) Der Gesamtbetrag für neue Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. 6. Kassenkredit (§ 110 KVG LSA i. V. m. § 16 GKG LSA) Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt. 7. Umlagen Die Umlagen werden mit 0,00 Euro festgesetzt. Oschersleben, 06.12.2016 Flechtingen, den 2017-01-17 Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Jahr 2017 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Wirtschaftsplan 2017 liegt in der Zeit vom 02.02.2017–10.02.2017 zur Einsichtnahme im Eigenbetrieb „Straßenbau und -unterhaltung“ Verwaltungsgebäude Schützenstraße 49, M. Weiß 39340 Haldensleben, während der Dienstzeiten (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis Verbandsgemeindebürgermeister 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Haldensleben, den 19.01.2017 Neuendorf 1. Betriebsleiterin. Zielske Verbandsgeschäftsführerin Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ Körperschaft des öffentlichen Rechts Hinweisbekanntmachung des Abwasserverbandes Haldensleben „Untere Ohre“ über öffentliche Bekanntmachungen Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 07. Dezember 2016 die Vermerk: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Straßenbau und -unterhaltung“, wurde der ObeFeststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 ren Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt und laut Schreiben vom 21.12.2016, Aktenzeichen: 206.5.2-10210/bk-11-sbu/wp2017, für vollziehbar erklärt. beschlossen. Verbandsgemeinde Flechtingen Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Abwasserverbandes HaldensDer Verbandsgemeindebürgermeister leben „Untere Ohre“. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Das Amtsblatt liegt im / in Kommune: Verbandsgemeinde Flechtingen Datum: 31.01.2017, 18:30 Uhr 1.Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ (Sekretariat), Burgwall 6 in 39340 Gremium: Sozialausschuss Haldensleben Sitzungsort:Haus der Jugend und Vereine der Gemeinde Flechtingen 2.Bürgerbüro der Stadt Haldensleben, Markt 20 in 39340 Haldensleben (Saal 1), Zum Sportplatz 1, 39345 Flechtingen 3.der Verwaltung der Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde – Weferlingen, Lange Straße Sitzungsinhalt: VGR-SOZ/009/ Sitzung des Sozialausschusses 12 in 39646 Oebisfelde 4.der Verwaltung der Gemeinde Niedere Börde, Große Str. 9/10 in 39326 Niedere Tagesordnung: Börde / OT Groß Ammensleben Öffentlicher Teil: 5.der Verwaltung der Verbandsgemeinde Elbe-Heide, Magdeburger Str. 40 in 39326 7/373 6595302-1 Bekanntmachung: Der vorstehende Wirtschaftsplan des Trink- und Abwasserverbandes Börde für das Geschäftsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan 2017 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, wurde formalrechtlich der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde vorgelegt und mit Verfügung vom 16.01.2017 bestätigt. Vom Tage der Veröffentlichung an, liegt der Wirtschaftsplan 2017 in der Geschäftsstelle des Trink- und Abwasserverbandes Börde, Magdeburger Straße 35, 39387 Oschersleben, Zi. 202 während der öffentlichen Sprechzeiten, für zwei Wochen zur Einsicht aus. Oschersleben, den 18.01.2017 Zielske Verbandsgeschäftsführerin Siegel Impressum: Amtsblatt für den Landkreis Börde Herausgeber: Landkreis Börde, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben, Tel.: 03904 7240-0, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für die Bekanntmachungen des Landkreises Börde: Landrat Landkreis Börde/Hans Walker Verteilung: Kostenlos an alle frei zugänglichen Haushalte über den General-Anzeiger Landkreis Börde Redaktion/Bezug: Büro Kreistag/Wahlen Internet: Veröffentlichung unter www.boerdekreis.de
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