Gültig ab 01.02.2017 Höhe der Gebühren für Hausschlachtungen

Gültig ab 01.02.2017
Höhe der Gebühren
für Hausschlachtungen und
gesonderte Trichinenuntersuchungen bei Wildschweinen/Dachsen
1.
Schlachttier- und/oder Fleischuntersuchung
Spalte 3
Gebühr mit
Schlachttieruntersuchung
Euro/Tier
Spalte 4
Gebühr ohne
Schlachttieruntersuchung
Euro/Tier
Rind
34,00 €
27,40 €
Jungrind/Kalb
34,00 €
27,40 €
Schwein – 25 kg und mehr
30,95 €
26,50 €
Ferkel – weniger als 25 kg
30,95 €
26,50 €
Schaf oder Ziege
22,00 €
17,80 €
Einhufer
50,00 €
48,20 €
andere Paarhufer
34,00 €
27,40 €
Tarif-Nr.
7.IX.11/
8.1
Tierarten/
Gewichtsklassen
erlegtes Haarwild:
- Wildwiederkäuer
21,10 €
- Wildschwein
35,90 €
Farmwild:
2.
- Wildwiederkäuer
30,10 €
21,10 €
- Wildschwein
44,90 €
35,90 €
gesonderte Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen/Dachsen
Tarif-Nr. 7.IX.11/7.5 und 8.2
- mit Probenahme durch amtl. Fleischhygienepersonal
Gebühr 32,85 € / Tier
- mit Probenahme durch amtl. Fleischhygienepersonal
(ab 6 Tieren am gleichen Ort und in zeitlichem Zusammenhang) Gebühr 17,20 € / Tier
3.
- ohne Probenahme durch amtl. Fleischhygienepersonal
Gebühr 11,45 € / Tier
Probenahme für BSE-Test
Tarif-Nr. 7.IX.11/10.1
Gebühr 12,75 €