Arbeitskreis V: "Medizinische Begutachtung von

26. Januar 2017
55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar
Arbeitskreis V: Medizinische Begutachtung von Unfallopfern
Nach einem Unfall frühzeitig zum Fachanwalt
Vermeintlich leichte Verletzungen nach einem Verkehrsunfall können später größere
Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Auch auf Verdienstausfall oder
Schmerzensgeldforderungen können sich die ärztliche Begutachtung und die darauf
gestützte Beurteilung der Verletzung auswirken. Dies kann vor allem bei schweren
Verletzungen für die Unfallopfer existenziell sein. Der ADAC rät Unfallgeschädigten,
unmittelbar nach einem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren
und zur Behandlung der Unfallverletzungen einen geeigneten Facharzt auszuwählen,
um die Ursächlichkeit des Unfalls für erlittene Verletzungen von Anfang an belegen
zu können. Unfallopfer müssen sich – gerade bei schwereren Verletzungen – auch
von medizinischen Gutachtern untersuchen lassen. Auch hier muss der Anwalt seinen
Mandanten beraten, welchen Untersuchungen er sich stellen muss.
Versicherer brauchen ein ärztliches Attest, wenn Schmerzensgeld gezahlt werden soll.
Dafür muss der behandelnde Arzt vom Geschädigten von der ärztlichen
Schweigepflicht entbunden werden. Der Umfang mancher Formulare schreckt die
Betroffenen ab, da hier mitunter mehr preisgegeben werden soll, als für die
Regulierung des Unfalls nötig erscheint. Der ADAC weist darauf hin, dass eine
solche Entbindungserklärung sowohl im Sinne des Datenschutzes als auch des
Unfallopfers abgefasst sein muss.
Kommt es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, muss der Anwalt
gerade bei der Gutachterauswahl durch das Gericht auf die fachliche Eignung des
medizinischen Gutachters oder Unfallanalytiker achten und durch Gutachterprüfung
und Gutachterbefragung die Interessen des Unfallgeschädigten vertreten.
Pressekontakt:
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Tel.: (089) 7676-5387
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