Geschäftspartner Berufsunfähigkeitsschutz Januar 2017 Ausbau- und Nachversicherungsgarantie Was tun, wenn bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse der Versicherungsschutz erhöht werden soll? Bei der ALTE LEIPZIGER gibt es eine einfache Lösung: Die sog. Ausbau- und Nachversicherungsgarantie. Neues Highlight unserer Ausbaugarantie! Eine Erhöhung ist für Verträge mit Beginn ab 01.01.2017 im bestehenden Vertrag möglich. Weitere Highlights unserer Ausbau- und Nachversicherungsgarantie im neuen Vertrag! Ausbau als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Für die Erhöhung kann (unabhängig vom Ursprungsvertrag) eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Rentenversicherung1 mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Bei ALfonds (FR10) ist im Rahmen der Ausbau- und Nachversicherungsgarantie eine Erhöhung im Vertrag möglich. Dynamik Unabhängig davon, ob im Ursprungsvertrag eine Dynamik vereinbart wurde, kann beim neuen Vertrag eine Dynamik eingeschlossen werden. Beitragsfreie Dynamik bei Berufsunfähigkeit² Es ist ebenfalls möglich, im neuen Vertrag eine beitragsfreie Dynamik bei Berufsunfähigkeit einzuschließen, auch wenn der Ursprungsvertrag diese nicht enthält. Garantierte Rentensteigerung bei Ausbau- und Nachversicherungsgarantie2 Im neuen Vertrag kann die garantierte Rentensteigerung eingeschlossen werden, auch wenn dies im Ursprungsvertrag nicht berücksichtigt wurde. Das Schlussalter kann erhöht werden Die Laufzeit des neuen Vertrages kann, unabhängig vom Ursprungsvertrag, bis zum Schlussalter 67 Jahren vereinbart werden (gegebenenfalls Einschränkung durch den Berufsrisikenkatalog), sofern bisher mindestens Schlussalter 60 Jahre vereinbart war. Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit können vereinbart werden, sofern der Ursprungsvertrag diese bereits enthält. Rahmenbedingungen Grundsätzlich besteht die Ausbau- und Nachversicherungsgarantie, die in den Versicherungsunterlagen festgehalten ist. Zur beruflichen Risikoeinschätzung wird mindestens die Berufsgruppe des Ursprungsvertrages zugrunde gelegt Keine Schlechterstellung bei inzwischen erfolgtem Berufswechsel in eine ungünstigere Berufsgruppe (Ausnahme: Für Schüler, Studenten und Hausfrauen-/männern mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2017 ist der zum Zeitpunkt der Nachversicherungsgarantie ausgeübte Beruf für die BG-Einstufung des neuen Vertrags maßgebend.) Für den neuen Vertrag gilt der dann gültige Tarif, die Risikoeinstufung des zuletzt abgeschlossenen Vertrages (z. B. Ausschlussklauseln, Prämienzuschläge etc.), keine Ausbau- und Nachversicherungsgarantie Eine angemessene Relation zum Einkommen muss gegeben sein. 1 2 Übersteigt der Jahresaufwand der Rentenversicherung für die innerhalb der letzten fünf Jahre im Rahmen der Ausbau- und Nachversicherungsgarantie abgeschlossenen Verträge zusammen mit der aktuellen Erhöhung und der ursprünglichen Rentenversicherung die Summe von 12.000 €, so ist eine erneute Risikoprüfung erforderlich. In Einzelfällen (beispielsweise medizinische Erschwerungen) behalten wir uns vor, individuell zu prüfen. www.vermittlerportal.de pv 406.07-01.2017 Für die aktuellen Tarife gilt Folgendes: Ausbaugarantie Für Berufseinsteiger besonders interessant: Hier kann im bestehenden Vertrag, ohne Ereignis, bei Alter zu Vertragsbeginn unter 15 Jahre bis zum Alter 20 bzw. innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre, bis maximal Alter 35, bis zur Obergrenze auch mehrfach (auf den Ursprungsvertrag) … eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente von mindestens 1.800 € (600 € bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) Jahresrente abgeschlossen werden, wenn bereits eine Berufsunfähigkeitsrente versichert ist. Die gesamte Jahresrente aus allen Versicherungen darf maximal 30.000 € betragen. Für Verträge (Beginn ab 7.2000) gelten mit unserer Zustimmung die für den Kunden jeweils besseren Grenzen (maximale gesamte BU-Rentenhöhe, minimale BU-Rente) aus den Bedingungen des Ursprungsvertrages und den aktuellen Bedingungen. Nachversicherungsgarantie Innerhalb von 6 Monaten nach dem Ereignis bis Alter 50 kann bei Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Nachversicherungsoption Geburt oder Adoption eines Kindes, bis zum Alter 50! Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Beginn eines Studiums, Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Berufsausbildung oder nach Erreichen eines akademischen Abschlusses, Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung (beispielsweise Facharztausbildung, Bachelor, Master, Staatsexamen); dies gilt für Akademiker, die eine ihrer Ausbildung entsprechende berufliche Tätigkeit ausüben, Abschluss einer Meisterprüfung, Wechsel in die berufliche Selbständigkeit (Hauptberuf), Befreiung des selbständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Zeitpunkt, in dem die Mindestpflichtversicherungszeit erfüllt ist, Wegfall der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk, Reduzierung oder Wegfall einer betrieblichen Altersversorgung, Abschluss eines Kauf- oder Darlehensvertrag durch den Versicherten über mindestens 50.000 € in Verbindung mit dem Kauf bzw. Aus-/Umbau von eigen genutztem Wohneigentum sowie von fremd oder gewerblich genutzten Immobilien, Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV, Nachhaltiger Steigerung des Bruttojahreseinkommens bei nicht Selbständigen um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahreseinkommen, Nachhaltiger Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre um mindestens 30 % bei Selbständigen im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davor liegenden Jahre, …eine neue Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherung mit einer ggf. eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente zwischen 1.800 € (600 € bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) und 6.000 € Jahresrente abgeschlossen werden, wenn bereits Berufsunfähigkeitsschutz versichert ist. Auch hier darf die gesamte Jahresrente aus allen Versicherungen maximal 30.000 € betragen. Erfolgt die Erhöhung im Rahmen einer Ausbaugarantie bzw. Nachversicherung in einem neuen Vertrag, gelten für Verträge (Beginn ab 7.2000) mit unserer Zustimmung die für den Kunden jeweils besseren Nachversicherungsereignisse, Grenzen (maximale gesamte BU-Rentenhöhe, minimale BU-Rente) und Regelungen zur Ausbaugarantie (ausgenommen der Erhöhung im bestehenden Vertrag) aus den Bedingungen des Ursprungsvertrages und den aktuellen Bedingungen. Telefon 06171 66-2030 • [email protected] ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel · www.vermittlerportal.de Privatkunden Vertriebsunterstützung Telefon 06171 66-2030 · [email protected] Seite 2 von 2
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