Ausbau- und Nachversicherungsgarantie

Geschäftspartner
Berufsunfähigkeitsschutz
Januar 2017
Ausbau- und Nachversicherungsgarantie
Was tun, wenn bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse der Versicherungsschutz erhöht werden soll?
Bei der ALTE LEIPZIGER gibt es eine einfache Lösung: Die sog. Ausbau- und Nachversicherungsgarantie.
Neues Highlight unserer Ausbaugarantie!
 Eine Erhöhung ist für Verträge mit Beginn ab 01.01.2017 im bestehenden Vertrag möglich.
Weitere Highlights unserer Ausbau- und Nachversicherungsgarantie im neuen Vertrag!
 Ausbau als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
 Für die Erhöhung kann (unabhängig vom Ursprungsvertrag) eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine
Rentenversicherung1 mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
 Bei ALfonds (FR10) ist im Rahmen der Ausbau- und Nachversicherungsgarantie eine Erhöhung im Vertrag möglich.
 Dynamik
 Unabhängig davon, ob im Ursprungsvertrag eine Dynamik vereinbart wurde, kann beim neuen Vertrag eine Dynamik
eingeschlossen werden.
 Beitragsfreie Dynamik bei Berufsunfähigkeit²
 Es ist ebenfalls möglich, im neuen Vertrag eine beitragsfreie Dynamik bei Berufsunfähigkeit einzuschließen, auch wenn
der Ursprungsvertrag diese nicht enthält.
 Garantierte Rentensteigerung bei Ausbau- und Nachversicherungsgarantie2
 Im neuen Vertrag kann die garantierte Rentensteigerung eingeschlossen werden, auch wenn dies im Ursprungsvertrag nicht
berücksichtigt wurde.
 Das Schlussalter kann erhöht werden
 Die Laufzeit des neuen Vertrages kann, unabhängig vom Ursprungsvertrag, bis zum Schlussalter 67 Jahren
vereinbart werden (gegebenenfalls Einschränkung durch den Berufsrisikenkatalog), sofern bisher mindestens Schlussalter
60 Jahre vereinbart war.
 Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
 Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit können vereinbart werden, sofern der Ursprungsvertrag diese bereits enthält.
Rahmenbedingungen
 Grundsätzlich besteht die Ausbau- und Nachversicherungsgarantie, die in den Versicherungsunterlagen festgehalten ist.
 Zur beruflichen Risikoeinschätzung wird mindestens die Berufsgruppe des Ursprungsvertrages zugrunde gelegt
 Keine Schlechterstellung bei inzwischen erfolgtem Berufswechsel in eine ungünstigere Berufsgruppe (Ausnahme: Für
Schüler, Studenten und Hausfrauen-/männern mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2017 ist der zum Zeitpunkt der
Nachversicherungsgarantie ausgeübte Beruf für die BG-Einstufung des neuen Vertrags maßgebend.)
 Für den neuen Vertrag gilt
 der dann gültige Tarif,
 die Risikoeinstufung des zuletzt abgeschlossenen Vertrages (z. B. Ausschlussklauseln, Prämienzuschläge etc.),
 keine Ausbau- und Nachversicherungsgarantie
 Eine angemessene Relation zum Einkommen muss gegeben sein.
1
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Übersteigt der Jahresaufwand der Rentenversicherung für die innerhalb der letzten fünf Jahre im Rahmen der Ausbau- und Nachversicherungsgarantie
abgeschlossenen Verträge zusammen mit der aktuellen Erhöhung und der ursprünglichen Rentenversicherung die Summe von 12.000 €, so ist eine erneute
Risikoprüfung erforderlich.
In Einzelfällen (beispielsweise medizinische Erschwerungen) behalten wir uns vor, individuell zu prüfen.
www.vermittlerportal.de
pv 406.07-01.2017
Für die aktuellen Tarife gilt Folgendes:
Ausbaugarantie
Für Berufseinsteiger besonders interessant: Hier kann
 im bestehenden Vertrag,
 ohne Ereignis,
 bei Alter zu Vertragsbeginn unter 15 Jahre bis zum Alter 20 bzw. innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre,
 bis maximal Alter 35,
 bis zur Obergrenze auch mehrfach (auf den Ursprungsvertrag)
… eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente von mindestens 1.800 € (600 € bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Jahresrente abgeschlossen werden, wenn bereits eine Berufsunfähigkeitsrente versichert ist. Die gesamte Jahresrente aus allen
Versicherungen darf maximal 30.000 € betragen.
Für Verträge (Beginn ab 7.2000) gelten mit unserer Zustimmung die für den Kunden jeweils besseren Grenzen (maximale gesamte
BU-Rentenhöhe, minimale BU-Rente) aus den Bedingungen des Ursprungsvertrages und den aktuellen Bedingungen.
Nachversicherungsgarantie
Innerhalb von 6 Monaten nach dem Ereignis bis Alter 50 kann bei
 Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft,
Nachversicherungsoption
 Geburt oder Adoption eines Kindes,
bis zum Alter 50!
 Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
 Beginn eines Studiums,
 Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Berufsausbildung oder nach Erreichen eines akademischen Abschlusses,
 Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung (beispielsweise Facharztausbildung, Bachelor, Master, Staatsexamen);
dies gilt für Akademiker, die eine ihrer Ausbildung entsprechende berufliche Tätigkeit ausüben,
 Abschluss einer Meisterprüfung,
 Wechsel in die berufliche Selbständigkeit (Hauptberuf),
 Befreiung des selbständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem
Zeitpunkt, in dem die Mindestpflichtversicherungszeit erfüllt ist,
 Wegfall der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk,
 Reduzierung oder Wegfall einer betrieblichen Altersversorgung,
 Abschluss eines Kauf- oder Darlehensvertrag durch den Versicherten über mindestens 50.000 € in Verbindung mit dem Kauf
bzw. Aus-/Umbau von eigen genutztem Wohneigentum sowie von fremd oder gewerblich genutzten Immobilien,
 Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV,
 Nachhaltiger Steigerung des Bruttojahreseinkommens bei nicht Selbständigen um mindestens 10 % im Vergleich zum
Vorjahreseinkommen,
 Nachhaltiger Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre um mindestens 30 % bei
Selbständigen im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davor liegenden Jahre,
…eine neue Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherung mit einer ggf. eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente zwischen
1.800 € (600 € bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) und 6.000 € Jahresrente abgeschlossen werden, wenn bereits
Berufsunfähigkeitsschutz versichert ist. Auch hier darf die gesamte Jahresrente aus allen Versicherungen maximal 30.000 €
betragen.
Erfolgt die Erhöhung im Rahmen einer Ausbaugarantie bzw. Nachversicherung in einem neuen Vertrag, gelten für Verträge
(Beginn ab 7.2000) mit unserer Zustimmung die für den Kunden jeweils besseren
 Nachversicherungsereignisse,
 Grenzen (maximale gesamte BU-Rentenhöhe, minimale BU-Rente) und
 Regelungen zur Ausbaugarantie (ausgenommen der Erhöhung im bestehenden Vertrag) aus den Bedingungen des
Ursprungsvertrages und den aktuellen Bedingungen.
Telefon 06171 66-2030 • [email protected]
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel · www.vermittlerportal.de
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