04 www.karlsdorf-neuthard.de Amtsblatt der Gemeinde Freitag, 27. Januar 2017 40 Jahre Kunst von Linde Baumgärtner Seite 2 Überholverbot an Bushaltestelle Neuthard Nord KAKAGE-Prunksitzung am 11. Februar, 19.31 Uhr in der Altenbürghalle Karten-Vorverkauf im Toto/Lotto-Shop in Karlsdorf Foto: iStock/Thinkstock Seite 3 HCN-Prunksitzung am 18. Februar, 19.31 Uhr in der Bruchbühlhalle Karten-Vorverkauf am 28.01. um 14 Uhr, Haus der Harmonika MEGA Faschingsparty am „Schmutzigen Donnerstag“ in der Altenbürghalle Einlass: 19 Uhr Karten-Vorverkauf am 18.02. von 17 bis 19 Uhr in der Altenbürghalle Faschingsball mit „Die Saalbacher“ am 25. Februar, 19.31 Uhr in der Bruchbühlhalle Karten-Vorverkauf am 18.02. von 14 bis 16 Uhr im Kulturhaus „Alte Schule“ Eisflächen sind nicht tragfähig Foto: Gemeinde 2 | Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 27. Januar 2017 · Nr. 04 Zum Titelthema Aus dem Gemeindeleben Eisflächen sind nicht tragfähig 40 Jahre Kunst von Linde Baumgärtner Auf den meisten Gewässern in der Region ist die Eisdecke noch deutlich zu dünn, um sie sicher betreten zu können. Allen Hobbyeisläufern und Eisspaziergängern sei deshalb eine deutliche Warnung vor dem Betreten von Eisflächen auf Seen und Bächen ausgesprochen. Auch wenn die Eisdecke stabil aussieht, gibt es in der Nähe des bewachsenen Ufers und bei Zuflüssen Stellen mit stark eingeschränkter Tragfähigkeit. Bitte nehmen Sie die entsprechenden Warnhinweise ernst, damit nicht, wie an anderer Stelle bereits geschehen, Personen zu Schaden kommen. Besonders Kindern sollten diese Gefahren erklärt und nähergebracht werden. Wer sich in diesen Tagen auf Eisflächen begeht, der bringt sich in Lebensgefahr. (mü) Vernissage im Rathaus Neuthard Aus dem Gemeinderat Gemeinderatssitzung vom 24.01.2017 Nachdem die Gemeinderatssitzung am 17.01.2017 aufgrund von Terminsachen vorgezogen werden musste, war die Tagesordnung für die Sitzung am 24.01.2017 im öffentlichen Teil mit drei Tagesordnungspunkten relativ übersichtlich. Behandelt wurden im Einzelnen folgende Tagesordnungspunkte: Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 17.01.2017 Der Bürgermeister gab bekannt, dass der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.01.2017 beschlossen hat, einen berufsbegleitenden Ausbildungsplatz für den Studiengang Bachelor of Arts zur Verfügung zu stellen. Stellungnahme zu Bausachen Bauantrag zur Erweiterung eines Gebäudes auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1288, Hildastraße, OT Karlsdorf Dieses Baugesuch musste im Gemeinderat behandelt werden, weil es sich um den sogenannten unüberplanten Innenbereich nach § 34 BauGB handelt. Bauvorhaben in Bereichen, die nicht überplant sind, d. h. in denen kein Bebauungsplan vorliegt, werden regelmäßig dem Gemeinderat vorgelegt. Da die beantragte Erweiterung als geringfügig eingestuft werden konnte, hat der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen für das Bauvorhaben erteilt. Bauantrag zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 2974, Pfarrer-Scherrer-Straße, OT Karlsdorf Auch Baugesuche, die innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes liegen, werden dem Gemeinderat vorgelegt, wenn mit dem Bauantrag bzw. im Kenntnisgabeverfahren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig werden, d. h. wenn das geplante Bauvorhaben nicht in allen Punkten dem Bebauungsplan in dessen Geltungsbereich es liegt entspricht. Dies war im vorliegenden Fall in geringfügigem Ausmaß der Fall. Die Überschreitungen der Bestimmungen des Bebauungsplans waren dabei als gering zu betrachten. Folglich hat der Gemeinderat auch einstimmig das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt und der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für eine Überschreitung der Gebäudeecke in der Größenordnung von 0,9 m x 0,43 m sowie einer Terrassenüberdachung über der südlichen Baugrenze zugestimmt. Kunst bereichert das Leben, macht es bunter, vielfältiger, verrät viel von dem, der sie geschaffen hat und regt den Betrachter an, sich mit dem Kunstwerk auseinanderzusetzen und es auf sich wirken zu lassen. Dazu hatten und haben zahlreiche Kunstfreunde und Weggefährten von Linde Baumgärtner reichlich Gelegenheit bei der Vernissage ihrer sehenswerten Ausstellung im Rathaus Neuthard. Eingestimmt wurden die Besucher mit Musik von Bernhard Geiger und Raimund Glastetter. Willkommen hieß die Gäste Bürgermeister Sven Weigt. Er dankte für die Ausstellung, die Farbe und Kunst ins Rathaus brächte. Weigt erwähnte die Parallelen in der Politik und in der Kunst. Politiker und Künstler wollten Dinge vorantreiben, experimentieren, kreativ und flexibel sein und beide wüssten nie, was am Ende herauskommt. Linde Baumgärtner und ihre Kunst nahe brachte den Gästen Rolf Ohnemus. Er ist Vorsitzender des Kunstkreises KarlsdorfNeuthard, dem Linde Baumgärtner als Gründungsmitglied angehört. Am Anfang ihres künstlerischen Schaffens stand das Kunsthandwerk. Doch ihre Neugier auf andere Gestaltungs- und Ausdrucksformen der Kunst war groß. Ihr künstlerischer Weg führte von der Glasmalerei über das Aquarellieren und das Formen mit Ton. Ihre Wissbegier war noch nicht gestillt, denn sie bildete sich nicht nur in der Bearbeitung von Ton weiter, sondern ebenso in der Malerei und der grafischen Gestaltung. Sie malt mit Acryl, Aquarell, Mischtechnik, schafft Drucke und Radierungen und wagt sich erfolgreich an die nicht ganz einfache Raku-Technik. Wunderschöne Skulpturen und Gefäße entstehen. In der Malerei liebt sie strahlend hell leuchtende Farben, die ihrem Wesen entsprechen. Interessierten zeigt sie ihre Kunst nicht nur in ihrem Heimatort, sondern in Ausstellungen weit darüber hinaus im süddeutschen Raum. Bis zum 6. Oktober kann die Ausstellung zu den Öffnungszeiten des Rathauses Neuthard besichtigt werden. (Text/Fotos: hüb) Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 27. Januar 2017 · Nr. 04 Überholverbot bei der Bushaltestelle Neuthard Nord wird öfter missachtet Erhebliche Verkehrsgefährdung für Fußgänger und entgegenkommende Fahrzeuge | 3 6. Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten. Diese Regel gilt für alle „normalen“ Haltestellen. Bei der Haltestelle Neuthard ist auf beiden Seiten eine Sperrfläche und als Besonderheit der Fahrbahnteiler eingerichtet, so dass dort selbstverständlich ein generelles Überholverbot gilt! Es bleibt zu hoffen, dass sich künftig die Situation in diesem Bereich nach dieser Veröffentlichung und nach der Montage der Markierungspoller verbessert. (fj) Arbeiten zum Winterschnitt in vollem Gange Bei anhaltenden Minustemperaturen widmen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindebauhofes dem sogenannten Winterschnitt. Dabei geht es in erster Linie um den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern, die aufgrund ihrer Wuchsform einer solchen Maßnahme bedürfen. Vor etwas mehr als einem halben Jahr wurde die neugestaltete Bushaltestelle Neuthard Nord freigegeben – und leider muss dort öfter festgestellt werden, dass sich manche Verkehrsteilnehmer bei einem wartenden Bus nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten. Bedingt durch die Barrierefreiheit mit einem Fahrbahnteiler kommt es oft zu gefährlichen Verkehrssituationen, wenn etwa ein Bus länger hält und Fahrzeuge aus der sich dahinter bildenden Schlange ausscheren und innerorts verkehrswidrig den Bus überholen – und damit Fußgänger ebenso wie entgegenkommende Fahrzeuge gefährden. Diese Situation wurde bei der jüngsten Verkehrsschau Anfang Dezember 2016 vor Ort in Augenschein genommen. Es wurde sich darauf verständigt, dass das verbotswidrige Überfahren der Sperrfläche und die Benutzung der Gegenfahrbahn nicht weiter geduldet werden können. Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard wird in Absprache mit dem Landratsamt eine bauliche Änderung vornehmen, so dass in Zukunft dort hoffentlich eine Besserung eintritt. Zudem wird auch die Polizei (Verkehrsdienst) gebeten, zu neuralgischen Zeiten dort verstärkt Kontrollen durchzuführen. Die neue Straßengestaltung mit der Bushaltestelle auf beiden Straßenseiten und dem Fahrbahnteiler wurde deshalb so umgestaltet, damit ein Vorbeifahren an dem Bus während des Haltevorgangs nicht möglich ist und die querenden Fußgänger auch geschützt werden. An dieser Stelle verweisen wir auf den entsprechenden Paragraphen aus der Straßenverkehrsordnung: StVO § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse 1. An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. 2. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten. 3. Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden. 4. An Omnibussen des Linienverkehrs und gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten. 5. Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. Zum großen Teil stehen die Gehölze an Straßen und Wegen und müssen deshalb zur Verkehrssicherheit die entsprechenden Abstände einhalten. Die Fachleute sprechen vom „Straßenlichtraumprofil“, das in jedem Fall freizuhalten ist. Da hier teilweise stärkere Eingriffe erforderlich sind, müssen sich diese Arbeiten in der Vegetationsruhe konzentrieren. Das Bauhofpersonal hat über die Sommermonate diejenigen Stellen in einen Pflegeplan vermerkt, die dann im Winterhalbjahr abgearbeitet werden. Viel zu tun gibt es auch bei den in der Unterhaltslast befindlichen Bächen und Kanälen, bei denen jetzt auch die Pflege der Ufergehölze ansteht. An vielen Stellen müssen beispielsweise Weiden „auf den Kopf“ gesetzt werden, um gewässertypische Uferrandstreifen hervorzubringen. Die Kolonnen gehen dabei abschnittsweise vor, d.h. einerseits erfolgt ein drastischer Rückschnitt und an anderer Stelle bleiben die Gehölze inselartig stehen. Wie in den vergangenen Jahren praktiziert, wird das Schnittgut mit einem mobilen Häckselgerät vor Ort zerkleinert. Das Häckselgut findet anschließend in öffentlichen Grünanlagen Verwendung für das Abdecken der Pflanzflächen. (mü) Nepper, Schlepper, Bauernfänger: Unseriöse Anzeigenwerbung greift um sich Wir berichteten bereits schon mehrfach über fragwürdige Geschäftspraktiken einer Druckerei, die örtlichen Gewerbetreibenden teure, sogenannte Ketten-Anzeigenaufträge andienen wollte. Aktuell gibt es eine ganz ähnliche Anzeigenwerbung von einem „Verlag für Printmediengestaltung” aus Andernach am Rhein. Dieser Verlag hat mehreren Unternehmen auch in KarlsdorfNeuthard einen Anzeigenplatz in einer neuen „Bürgerinformationsbroschüre” angeboten. Dabei wurde offensichtlich der (falsche) Eindruck erweckt, dass diese von der Gemeinde herausgegeben wird. Schickt man das zumeist per Fax zugeschickte Angebot zurück, geht man einen Auftrag über mehrere Werbeanzeigen ein, dessen Kosten für den Auftraggeber schnell ins vierstellige gehen. Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich 4 | darauf hin, dass derzeit keine Neubürger-, Familien- oder sonstige Informationsbroschüre im Namen oder Auftrag der Gemeinde aufgelegt wird. Sollte dies wieder einmal der Fall sein, nimmt die beauftragte Firma in aller Regel persönlichen Kontakt mit den Werbekunden auf und kann sich durch ein Empfehlungsschreiben vom Rathaus ausweisen. In allen anderen Fällen raten wir zur größten Vorsicht. Fragen Sie im Zweifel lieber bei der Gemeindeverwaltung nach, wenn sich auf deren Namen berufen wird. Oftmals stehen die Kosten bei solchen Anzeige-Folgeaufträgen in keinem Verhältnis zur erbrachten Gegenleistung, weshalb sich eine kritische Prüfung empfiehlt. (hut) Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 27. Januar 2017 · Nr. 04 Samstag, 25. Februar Musikverein Neuthard Kappenabend im „Haus der Musik“ Sonntag, 26. Februar – 14.31 Uhr KAKAGE Faschingsumzug im Ortsteil Karlsdorf nach Umzug – Abschluss im „Hummelstall“ Karlsdorf „Rosenmontag“, 27. Februar – 15 Uhr Spiel- und Krabbelgruppe Karlsdorf-Neuthard Faschingsfeier im Feuerwehrhaus Neuthard „Rosenmontag“, 27. Februar – 16 Uhr Förderverein Kind und Jugend Teeniefasching in der Altenbürghalle Städtebauliche Erneuerung „Ortsmitte Neuthard II“ Sanierungsberatung Zur Erläuterung der Fördermodalitäten bei der Durchführung von privaten Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierung „Ortsmitte Neuthard II” wenden sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bitte direkt an den Projektleiter, Herrn Hildebrand von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Tel. 0721/35454-244, E-Mail: klaus-peter. [email protected]. Herr Hildebrand wird dann einen persönlichen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Aktuelle Faschings-Kampagne Faschingsveranstaltungen: Mittwoch, 1. Februar – 14 Uhr DRK Karlsdorf Seniorennachmittag – Bunter Faschingsnachmittag Mit „Dieter & Co.“ im Alois-Bolz-Heim Samstag, 11. Februar – 19.31 Uhr KAKAGE Prunksitzung in der Altenbürghalle Mittwoch, 15. Februar – 19.31 Uhr Kath. Pfarramt St. Sebastian Neuthard Frauenfasching im Pfarrheim St. Bernhard Samstag, 18. Februar – 19.31 Uhr Harmonika-Club Karlsdorf-Neuthard HCN-Prunksitzung in der Bruchbühlhalle - Kartenvorverkauf am 28.01. Mittwoch, 22. Feburar – 14.01 Uhr Altenwerk Neuthard Seniorenfasching im Pfarrheim St. Bernhard „Schmutziger Donnerstag“, 23. Februar – 15 bis 17 Uhr Jugend- und Familienzentrum Kinderfasching für Grundschulkinder im JUZ „Schmutziger Donnerstag“, 23. Februar FC Germania Karlsdorf und FV Neuthard Mega Faschingsparty in der Altenbürghalle mit „Knutschfleck” & „DJ 2Sestic” Einlass: 19 Uhr. Eintritt: 10,- €. Unter 18 Jahren Eintritt nur mit Partypass: www.partypass.de Freitag, 24. Februar – 14.01 Uhr Altenwerk Karlsdorf Seniorenfasching im Thomas-Morus-Heim Samstag, 25. Februar – 14 bis 17 Uhr Förderverein Kind und Jugend / Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus Karlsdorf Kinderfasching im Thomas-Morus-Heim Samstag, 25. Februar – 19.31 Uhr Musikverein Karlsdorf Faschingsball mit den „Saalbachern“ in der Bruchbühlhalle Die Gemeindeverwaltung informiert Sprechzeiten des Bürgermeisters Februar OT Karlsdorf Mittwoch, den 08.02.2017 von 16.00 bis 18.00 Uhr – entfällt Mittwoch, den 22.02.2017 von 16.00 bis 18.00 Uhr – entfällt OT Neuthard Mittwoch, den 01.02.2017 von 16.00 bis 18.00 Uhr – entfällt Mittwoch, den 15.02.2017 von 16.00 bis 18.00 Uhr – entfällt Es ist jedoch jederzeit ein persönliches Gespräch möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten können Sie gerne einen Termin unter der Rufnummer 443-207 vereinbaren. Sven Weigt, Bürgermeister Tipps und Termine Samstag, 28. Januar – 10.30 bis 11.30 Uhr Bibliothek am Mühlenplatz Der schlaue Lesefuchs kommt! Samstag, 28. Januar – 10.30 Uhr Bibliothek am Mühlenplatz BIMBAM Bibliotrophy (Die Faschings-Termine stehen unter der Rubrik „Aktuelle Faschingskampagne”) Bürgerecke Pflegestützpunkt Bruchsal Beratung bei allen Fragen rund um Pflege und Altern Im Pflegestützpunkt erhalten Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen kostenlos Informationen rund um das Thema Pflege und Alter. Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale Beratungsstelle. Er bietet neben Informationen über gesetzliche und kommunale Leistungen auch Auskünfte über regionale Betreuungsangebote und Hilfeleistung bei der Inanspruchnahme der Leistungen. Zudem ist der Pflegestützpunkt kompetenter Ansprechpartner für Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätige. Sprechzeiten in Bruchsal Mo. – Mi. 09.00 – 12.00 Uhr Do. 09.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.00 Uhr Fr. 09.00 – 13.00 Uhr Weitere Termine nach vorheriger Absprache. Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe Standort Bruchsal, Am Otto-Oppenheimer-Platz 5 Telefon: 07251/79-199, Mobil: 0151/12588834 Fax: 07251/79-496, E-Mail: pflegestuetzpunkt.bruchsal @landratsamt-karlsruhe.de Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 27. Januar 2017 · Nr. 04 Jubilare am 30. Januar Fatime Altintaş, Kohlfahrtstr. 32 Victoria Theil, Marienstr. 13 85 Jahre 70 Jahre am 31. Januar Karl Stäbler, Leharstr. 7 90 Jahre Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen ihnen für das neue Lebensjahr alles Gute, vor allem Gesundheit. Verschenkbörse Wohnwand Kiefer, ca. 2,50 m breit, kostenlos an Selbstabholer abzugeben. Tel. 0170.9378052. Bibliothek am Mühlenplatz Wir sind für Sie da! Dienstag 10.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 15.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 15.00 – 19.00 Uhr Freitag 10.00 – 15.00 Uhr Samstag 10.00 – 12.00 Uhr Amalienstraße 2a, Tel. 07251/3474-0, Fax 07251/3474-11 Bibliothek am Mühlenplatz – Wir sorgen für gute Unterhaltung! Man muss dem Körper Gutes tun, damit er Lust hat, darin zu wohnen. Immer aktuell informiert über die Bibliothek am Mühlenplatz. Einfach auf unserer Homepage www.karlsdorf-neuthard.de nachschauen. Am Dienstag fand das erste Lesepatentreffen im neuen Jahr statt. Der Büchertisch war gut gefüllt. Die Bibliotheksleiterin, Jutta Walde, hatte wieder tolle neue Bücher für Kindergarten- und Schulkinder zum Vorlesen mitgebracht. Die Lesepaten konnten aus diesem großen Angebot auswählen und die nächste Vorlesestunde vorbereiten. Die Lesepaten lesen regelmäßig in allen 4 Kindergärten und in der Seniorenwohnanlage Am Baumgarten. Falls Sie auch Lust haben, Kindern und Senioren vorzulesen, dann melden Sie sich einfach in der Bibliothek oder kommen beim nächsten Treffen am Dienstag, 24. April um 10 Uhr in der Bibliothek vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Der schlaue Lesefuchs Diese Vorlesestunde ist eine Aktion der Vorlesepaten und findet von Oktober – März jeden 2. Samstag von 10.30 – 11.30 Uhr in der Bibliothek statt. Nächster Termin: 28. Jan. 2017. Sichert euch eine Lesefuchssammelkarte. Ihr könnt Stempel sammeln und beim Abschlussfest tolle Preise gewinnen!! | 5 BimBam BiblioTrophy Werde Lesestar in der Bibliothek am Mühlenplatz und gewinne den Pokal! Auch im Jahr 2017 gibt es in der Bibliothek am Mühlenplatz wieder die Möglichkeit, bei jedem Besuch einen Stempel auf einer Stempelkarte zu sammeln. Wenn die Karte voll ist, gibt man diese einfach in der Bibliothek ab und erhält dafür eine neue Stempelkarte. Am 28. Januar 2017 um 10.30 Uhr werden die Sieger aus 2016 ausgelost. Der Sieger erhält unseren Wanderpokal. Teilnehmen können alle Kinder und Jugendlichen. Die Stempelkarten für 2017 sind bereits in der Bibliothek erhältlich. Die neuen Veranstaltungsprogramme sind da. Ab sofort können Sie die aktuellen Programme in der Bibliothek abholen. Unsere neue Reihe hat Geburtstag und wird 1 Jahr alt!! In Zusammenarbeit mit der Caritas Wohnanlage Drei Kronen bieten wir auch in diesem Jahr ein Jahreszeitliches Bücherfrühstück im Café Drei Kronen Wir treffen uns: Dienstag, 7. Febr. und Dienstag, 14. Juni von 9.30 – 11.00 Uhr Wer Kaffeedurst und Appetit auf ein zweites Frühstück und vor allem Lust auf Bücher in netter Gesellschaft hat, ist herzlich willkommen! Wir freuen uns auf Sie!! Christiane Rathgeb sorgt für das Frühstück und Jutta Walde versorgt Sie mit den Neuheiten aus der Bibliothek. Kindertheater im Februar in der Bibliothek Das Theater Artisjok kommt mit ihrem Stück „Lieselotte macht Urlaub” Lieselotte ist nicht irgendeine gewöhnliche Kuh – nein, sie ist eine Postkuh und hilft dem Briefträger bei der Arbeit. Doch der macht Urlaub und schreibt der Bäuerin eine Ansichtskarte: „Ferien machen, das will ich auch“, denkt Lieselotte, packt ihren Koffer und trabt zur Bushaltestelle. Als auch nach Stunden kein Bus gekommen ist, trottet sie enttäuscht wieder in Richtung Hof zurück. Doch was ist das? Eine große Wiese?! Das perfekte Urlaubsziel! Für Kinder ab 4 Jahren und Ältere Eintritt: 3,50 € Karten sind im Vorverkauf in der Bibliothek erhältlich!! Veranstaltungen im Januar und Februar: Samstag, 28. Jan. um 10.30 Uhr BIM BAM Bibliothropy Siegerehrung und Lesefuchs Dienstag, 7. Febr. von 9.30 – 11 Uhr Lesefrühstück im Café 3 Kronen Mittwoch, 8. Febr. um 15 Uhr Kindertheater „Lieselotte macht Urlaub“ Samstag, 11. Febr. um 10.30 Uhr Lesefuchs Mittwoch, 15. Febr. von 15.30 – 17.30 Uhr Leseabenteuer mit Bastelspaß – ausgebucht Mittwoch, 22. Febr. von 9.30 – 11 Uhr Lesefrühstück in der Bibliothek Highlight im März: Freitag, 17. März um 20 Uhr findet in Zusammenarbeit mit der Bürgerstiftung Karlsdorf-Neuthard, Heimatverein Karlsdorf und der Heimatforschung Neuthard eine Zeitreise durch die Dörfer Karlsdorf und Neuthard statt. Untermalt wird diese Reise mit Zithermusik, vielen historischen Hintergründen und leckerem Essen. Eintritt: 5,00 €. Karten sind im Vorverkauf in der Bibliothek erhältlich!! Auf einen Blick 6 | Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 27. Januar 2017 · Nr. 04 Notrufe Bereitschaftsdienste Polizei-Notruf Polizeiposten Karlsdorf-Neuthard Europäischer Notruf (Feuerwehr - Rettungsdienst - Notarzt) Krankentransportdienst 110 42760 112 19222 Bürgermeisteramt Zentrale 443-0 Apothekennotdienst Der Apotheken-Notdienstfinder Festnetz (kostenfreie Rufnummer) 0800/00 22 8 33 Von jedem Handy ohne Vorwahl (Kosten max. 69 ct/Min) 22 8 33 Homepage für Apotheken-Notdienste www.aponet.de Samstag, 28. Januar Schönborn-Apotheke, Bruchsal, Styrumstr. 10, Tel. 934525 Via Apotheke, Stutensee-Spöck, Friedrichstr. 27, Tel. 07249-3497 Post-Apotheke, Knittlingen, Stuttgarter Str. 1, Tel. 07043-32323 Sonntag, 29. Januar Michaelsberg-Apotheke, Untergrombach, Weingartener Str. 2, Tel. 07257-3727 Nikolaus-Apotheke, Ubstadt-Weiher, Hauptstr. 80, Tel. 61960 Montag, 30. Januar Stadt-Apotheke, Bruchsal, Kaiserstr. 95, Tel. 2484 Apotheke am Rathaus, Stutensee-Blankenloch, Rathausstr. 1 c, Tel. 07244/9476360 Dienstag, 31. Januar Storchen-Apotheke, Ubstadt-Weiher, Obere Str. 1, Tel. 961476 Barbara-Apotheke, Neuthard, Hauptstr. 50, Tel. 41143 Markt-Apotheke, Bretten, Marktplatz 6, Tel. 07252-2322 Mittwoch, 1. Februar Punkt-Apotheke, Bruchsal, Franz-Sigel-Str. 83, Tel. 931830 Hardt-Apotheke, Linkenheim-Hochstetten, Mittelpfad 23, Tel. 07247-944936 Rosen-Apotheke, Oberderdingen, Schillerstr. 19, Tel. 07045-524 Donnerstag, 2. Februar Viktoria-Apotheke, Bruchsal, Prinz-Wilhelm-Str. 1, Tel. 82077 Rhein-Apotheke, Dettenheim-Liedolsheim, Hauptstr. 41, Tel. 07247-4194 Einhorn-Apotheke, Gondelsheim, Bruchsaler Str. 37, Tel. 07252-41603 Freitag, 3. Februar Hirsch-Apotheke, Bruchsal, Bahnhofstr. 8, Tel. 2656 Blumen-Apotheke, Stutensee-Blankenloch, Hauptstr. 109, Tel. 07244-93493 Jugend- und Familienzentrum Ärztlicher Bereitschaftsdienst von Freitag 19 Uhr bis Montag 7 Uhr (Sa. und So. rund um die Uhr) Mo., Di., Do. von 19 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages Mi. 13 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages Augenärztlicher Notfalldienst Kinderärztlicher Notfalldienst Zahnärztlicher Notfalldienst www.kzvbw.de/site/notdienstsuche Gebührenfreie Zahnarzt-Hotline jeden Mittwoch von 14 bis 18 Uhr 01806/072500 01806/072100 01806/112112 0800/4747800 Samstag, 28. Januar, 8 Uhr bis Montag, 30. Januar, 8 Uhr Dr. B. Seydler, Dr. S. Gork-Streitzig, Dr. S. Schlien, Dr. T. Benmalek, Hauptstr. 47, Bad Schönborn, 07253/953565 Tierärztlicher Notdienst an Wochenenden und Feiertagen nur an Wochenenden 0721/495566 07251/441441 Soziale Dienste Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000/116016 DROBS Alkohol- und Drogenberatungsstelle 9323840 Dr. S. Knapp-Eckhardt, Bahnhofplatz 2, Bruchsal, Tel. 5056793 Pflegestützpunkt im Landkreis Karlsruhe, Standort Bruchsal 79-199 Sozialstation St. Elisabeth 3661717 Störungsstellen Wasserrohrbruch Erdgas Südwest GmbH Strom - EnBW Kabelfernsehen 40770 01802/056229 0800/3629477 01806/888150 Abfallentsorgung Öffnungszeiten Kompostieranlage Mittwoch, Freitag 14 – 17 Uhr, Samstag 9 – 17 Uhr Abfuhrtage für Wertstoff- und Restmülltonnen Freitag, 03. Februar Leerung der Wertstofftonnen in beiden Ortsteilen Foto: iStock, Thinkstock AbfallWirtschaftsBetrieb Landkreis Karlsruhe Sperrmüll-Hotline 0800/2982030 Privatkunden-Hotline 0800/2982020 Containerdienst-Hotline 0800/2982010 Reklamations-Hotline 0800/2160150 Die Termine sind immer donnerstags, 15 bis 17 Uhr, am 02.02., 16.02., 02.03., 16.03., 30.03., 13.04., 27.04. und 11.05.2017. Informationen unter Tel. 40284, Eva Lindner. Familien, Senioren und Soziales Tel. 4414880, E-Mail: [email protected] Spiel- und Krabbelgruppe Karlsdorf-Neuthard Waldspielgruppe im Frühjahr Am Donnerstag, den 02. Februar beginnen wir wieder mit der Waldspielgruppe. Das Angebot richtet sich an Kinder ab etwa 2 1/2 Jahren mit begleitendem Erwachsenen. Wir werden gemeinsam singen, den Wald erkunden, mit Naturmaterialien basteln und spielen. 116 117 Seniorenwohnanlage „Drei Kronen“ Einladung zum Bücherfrühstück in Drei Kronen Auch im neuen Jahr findet in Drei Kronen wieder regelmäßig das Bücherfrühstück in Kooperation mit der Bibliothek KarlsdorfNeuthard statt. Ende des kostenlosen Teils Lesen Sie dieses Mitteilungsblatt 8 Wochen kostenlos im Abo. Weitere Informationen auf der nächsten Seite. Das war‘s leider. Ohne ein Abonnement verpassen Sie: Amtliche Bekanntmachungen, Vereinsberichte, Schulen, Kindergärten, örtliche Einrichtungen, Veranstaltungen, Angebote und vieles mehr ... Müssen Sie aber nicht. 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Januar 2017 • Nr. 4 Verlosungen 2x2 Karten für TSG 1899 Hoffenheim vs. SV Darmstadt 98 Veranstaltungstermin: 18.02.2017 WIRSOL Rhein-Neckar-Arena, Sinsheim Teilnahmeschluss: Donnerstag, 02.02.2017 Jetzt profitieren mit der NUSSBAUMCARD 3x2 Karten für das Heimspiel der Rhein-Neckar Löwen vs. TVB 1898 Stuttgart Veranstaltungstermin: 25.02.2017 SAP Arena, Mannheim Teilnahmeschluss: Sonntag, 05.02.2017 Jetzt teilnehmen unter www.VorteilePlus.de/Verlosungen Musik-Center Pietsch 3 % Nachlass auf alle Musikinstrumente Biffachstraße 4, 76646 Bruchsal-Heidelsheim Und so funktioniert’s: Durch das Vorzeigen der NUSSBAUMCARD bei den teilnehmenden Partnern kann bei Anlässen aller Art gespart werden: Von Freizeit- und Wellness-Einrichtungen über die lokale Gastronomie bis hin zu Optikern, Blumengeschäften und vielem mehr! Mehr dazu erfahren Sie auf www.VorteilePlus.de Museum unterm Trifels Kosmetik-Studio S. 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Sofern nicht anders angegeben gilt der Vorteil nur für den Karteninhaber und nicht für Begleitpersonen. Dies ist ein Angebot der Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG. Fragen beantwortet Ihnen gerne die G.S. Vertriebs GmbH unter Tel. 06227 35828-30 [email protected] Bei einem Einkauf im Wert von 50 Euro erhalten Sie 5 Euro Nachlass Franz-Peter-Sigel-Straße 38, 76669 Bad Schönborn Kraichtal-Immobilien 150 € Preisnachlass auf die Vermittlungsgebühr Bahnhofstraße 32b, 76703 Kraichtal Rudisch Hörakustik Römermuseum Osterburken 1 € Nachlass auf den Erwachsenen-Eintrittspreis Römerstraße 4, 74706 Osterburken 10 % Rabatt auf Hörgerätebatterien Hauptstraße 161, 76297 Stutensee Pestalozzistraße 3, 76676 Graben-Neudorf Kirchstraße 1, 76689 Karlsdorf-Neuthard Hautnah ABACUS Nachhilfeinstitut Rhein-Neckar 10 % Rabatt auf alle Gesichtsbehandlungen Friedrichstraße 14, 76703 Kraichtal Viele weitere Vorteile und Partner finden Sie auf www.VorteilePlus.de Sie sind Unternehmer und haben Interesse an einer Partnerschaft? Schreiben Sie uns doch eine E-Mail an [email protected] 30 € Nachlass auf das gesamte Angebot Tel.: 06222 / 77 23 93, www.abacus-nachhilfe.de Anzeigen Nr. 4 • 27. Januar 2017 • Karlsdorf-Neutharder Nachrichten TRAUER Wir beraten Sie im Trauerfall und stehen Ihnen in schweren Stunden des Abschieds zur Seite. Auf Wunsch besuchen wir Sie gerne zu Hause. - in allen Gemeinden - Wir sind Tag und Nacht für Sie da. 0800 - 523 25 53 D-76689 Karlsdorf-Neuthard Telefon: 0 72 51 / 816 33 [email protected] www.bestatter-jaeckle.de GESUNDHEIT UND BEAUTY Praxis für Podologie Eva-Maria Tomov sektorale Heilpraktikerin staatlich geprüfte Podologin ie g ut Ge h e n S h s le be n d u rc Volker Nagel & Josef Oszter Als Familienbetrieb mit über 100-jähriger Tradition beraten und begleiten wir Sie im Trauerfall gewissenhaft und vertrauensvoll. 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Nur mit Anmeldung (kann auch durch uns erfolgen z.B. Minijob). 0170/5860439 LUST AUF EINE NEUE HERAUSFORDERUNG? DWA hat sich seit 1984 auf innovative Lösungen rund um die Reinstwasserversorgung von Dialysezentren spezialisiert und entwickelt seither Systeme zur Herstellung von ultrareinem Permeat und dessen Verteilung bis in das Dialysegerät. Als mittelständischer Betrieb sind wir sowohl in Deutschland als auch auf internationalen Märkten erfolgreich tätig. Die K. Nussbaum Vertriebs GmbH hat sich auf den Vertrieb von Anzeigen spezialisiert und übernimmt im Auftrag von Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG den Anzeigenverkauf für deren zurzeit rund 50 Amts- und private Mitteilungsblätter im Raum Baden. Die K. Nussbaum Vertriebs GmbH sucht ab sofort, zunächst befristet für 2 Jahre eine/-n Verkaufsmitarbeiter/-in im Innendienst (39 Stunden/Woche) Ihre Aufgaben: - Telefonische Beratung und Betreuung unserer Werbekunden im Outbound - Werbeverkauf für Print- und Online-Produkte - Pflege von Bestandskunden und Gewinnung von Neukunden - Erstellen von kundenindividuellen Angeboten mit abschlusssicherer Nachverfolgung - Auftragsabwicklung Ihr Profil: - Kommunikations- und Kontaktstärke - Strukturierte und ergebnisorientierte Arbeitsweise - Freundliches und sicheres Auftreten (kundennah) Ihre Qualifikation: - Berufserfahrung im Telefonverkauf - Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung - PC-Kenntnisse (MS Office) Arbeitstage: - Montag bis Donnerstag von 07:45 Uhr bis 17:00 Uhr - Freitag von 07:45 Uhr bis 13:00 Uhr Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Nr. KN 056 und falls vorhanden, Ihrer E-Mail-Adresse an unsere Personalabteilung. K. Nussbaum Vertriebs GmbH Personalabteilung, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot K. NUSSBAUM Vertriebs GmbH | Opelstr. 29 | 68789 St. Leon-Rot Tel. 06227 5449-0 | Fax 06227 5449-1190 | www.knvertrieb.de Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort einen Elektriker (m/w) in Vollzeit für unsere Produktion Ihre Hauptaufgaben: Montage von elektrischen, elektronischen und mechanischen Baugruppen Verdrahten von Schaltschränken Durchführung von Funktionsprüfungen, sicherheitstechnischen Prüfungen sowie Prüfungen gemäß DGUV 3 / VDE 0702 Ihre Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung als Elektriker/-in bzw. vergleichbare Qualifikation Berufserfahrung in einem vergleichbaren Bereich Engagement, selbständiges Arbeiten, Motivation und Teamfähigkeit Sprache: Deutsch in Wort und Schrift Wünschenswert: Erfahrung im Umgang mit ERP-Systemen Erfahrung im Umgang mit MS Office Wir bieten Ihnen ein interessantes, abwechslungsreiches und herausforderndes Aufgabengebiet in einem stetig wachsenden Unternehmen mit leistungsgerechter Vergütung und Sozialleistungen. Unser Teamgeist ist geprägt durch offene Türen und einen partnerschaftlichen, vertrauensvollen Umgang auf allen Ebenen. Für das ausgewogene Gleichgewicht zwischen Beruf und Freizeit bieten wir Ihnen flexible Arbeitszeiten. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 17. Februar 2017 mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen an: DWA GmbH & Co. KG Frau Nina Eglin Leitung Materialwirtschaft & Produktion Großer Sand 8 76698 Ubstadt-Weiher Nutzen Sie gerne die Möglichkeit sich online zu bewerben unter [email protected] GESCHÄFTSANZEIGEN Karlsdorf-Neutharder Nachrichten • 27. Januar 2017 • Nr. 4 Anzeigen ENERGIERATGEBER Foto: XXLPhoto/iStock/Thinkstock Integrierte Energiesparkonzepte beim Neubau (akz-o/red). Bei jedem Neubau stellt sich die Frage nach dem richtigen Heizsystem. Wie heizt man wirtschaftlich, zukunftssicher, umweltfreundlich und mit zeitgemäßem Komfort? Der Trend geht zu regenerativen Energiequellen. Laut Statistischem Landesamt verloren Öl- und Gasheizungen in den letzten Jahren weiter an Bedeutung. Der Anteil regenerativer Energien, wie z. B. Holz, Solarthermie oder Geothermie, wuchs und wächst hingegen kontinuierlich. Trendverstärkend wirkt, dass jeder Neubau die EnergieEinsparverordnung (EnEV) erfüllen muss. Als Nachweis dient der Energieausweis. Kaminöfen & Co. Als zukunftssichere Alternative bieten sich moderne Holzheizungen an, z. B. Kachelöfen, Kaminöfen oder Heizkamine, die mit Scheitholz oder Pellets befeuert werden und hohe Wirkungsgrade erzielen. Ihr Potenzial zur Energie- und Emissionseinsparung im Neubau ist groß. Bei der Auswahl des Heizsystems ist einiges zu beachten. Es sollte von Anfang an auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzer und die Architektur zugeschnitten sein und sich durch seine hohe Qualität und handwerkliche Verarbeitung langfristig bezahlt machen. Hierfür ist der Kachelofen- und Luftheizungsbauer unerlässlich. Als Fachmann kann er umfassend beraten, kennt die Vorschriften und wird das System optimal auf die Anforderungen abstimmen. So kommt ein Niedrigenergiehaus mit geringem Wärmebedarf beispielsweise mit einer kleiner dimensionierten Anlage aus. Hier bietet sich ein Grundkachelofen mit Wasserwärmetauscher und Pufferspeicher an, der auch mit Solarthermie kombiniert werden kann. Gerade beim Neubau können Bauherren von Grund auf ein integriertes Energiesparkonzept realisieren: von der Gebäudeausrichtung, der Architektur, der Wärmedämmung bis zum intelligenten Energiemix mit einem Kachelofen als Herzstück eines modularen Heizsystems. Die richtigen Ansprechpartner findet man über das Infoportal der AdK, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V. Benzin. Super. Diesel. Heizöl. Draisstraße 6 76646 Bruchsal Tel. 07251 9728-0 www.rossnagel-mineraloele.de Foto: LianeM/iStock/Thinkstock Energetische Dachsanierung wird gefördert (djd/red). Eine Investition in einen Dachausbau oder eine Dacherneuerung zum Beispiel dient nicht nur dem Werterhalt der Immobilie, sondern kann auch eine gute Rendite abwerfen. Einerseits rechnet sich ein Dachaufbau mit einer Hochleistungsdämmung langfristig durch die Energiekosteneinsparungen. Andererseits kann eine Dachsanierung sogar günstiger werden, wenn die Dämmung die aktuellen Anforderungen der EnEV deutlich übertrifft. Eine Mus- terrechnung als pdf-Download und weitere Informationen findet man unter www.rgz24.de/ Dachausbau. Die Rechnung vergleicht die Kosten einer Dachsanierung, die gerade noch die aktuellen EnEV-Vorgaben erfüllt, mit einer Modernisierung, die einen KfWförderfähigen Dämmstandard erreicht. Sie zeigt, dass die mögliche Förderung die Mehrkosten für eine bessere Dämmschicht überschreitet, das aufwändig gedämmte Dach also unterm Strich günstiger ist. Anzeigen Nr. 4 • 27. Januar 2017 • Karlsdorf-Neutharder Nachrichten Recht, Finanzen und VeRsicheRung Auch im neuen Jahr 2017 gut beraten – wir sind für Sie da! Rechtsanwälte Schwerter &Kollegen B. Schwerter · C. C. Schwerter · Fachanwältin für Familienrecht Ehe- u. Familienrecht Vertragsrecht Fachanwalt für Strafrecht Arbeitsrecht Gesellschafts- u. Handelsrecht M. Brandes · N. F. Mack Erbrecht Fachanwalt Testamente für Familienrecht UnternehmensArbeitsrecht nachfolge Zivilrecht Vorsorgevollmachten privates Baurecht Schönbornstraße 33 • 76646 Bruchsal • Telefon 07251 30225-0 Fax 07251 30225-29 • E-Mail: [email protected] www.rechtsanwaelte-schwerter.de Foto: AndreyPopov/iStock/Thinkstock Mietvertrag stressfrei kündigen (djd/pt/red). In Sachen Kündigung müssen einige Dinge beachtet werden. Da gilt es zunächst, die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Die Frist der ordentlichen Kündigung beträgt für den Mieter grundsätzlich drei Monate. Die des Vermieters verlängert sich nach fünf und nach acht Jahren um je drei weitere auf maximal neun Monate. Foto: trendobjects/iStock/Thinkstock Winterliche Verkehrssünden können teuer sein (red). In der kalten Jahreszeit sollten Autofahrer besonders auf der Hut sein. Das bedeutet nicht allein ein der Witterung angepasstes Fahrverhalten, sondern auch das Befolgen typischer Winterpflichten. Vernachlässigt oder ignoriert man diese, drohen Bußgelder. Deshalb sollte man die Regeln besser kennen. Da wäre zunächst die laut Straßenverkehrsordnung für PKW vorgeschriebene „situative Winterreifenpflicht“ zu nennen. Wer bei Glätte, Eis oder Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Richtig teuer wird es, wenn durch das eigene Versäumnis andere behindert oder gefährdet werden oder es sogar zu einem Unfall kommt. Dann ist im Übrigen auch der Versicherungsschutz gefährdet. Ein Guckloch genügt nicht Auch Faulheit beim morgendlichen Freikratzen der Scheiben wird bestraft. Mindestens 10 Euro kostet es, wenn lediglich ein Guckloch die Fahrersicht ermöglicht. Grundsätzlich müssen alle Scheiben von Eis und Schnee befreit sein, um freie Sicht zu haben. Schneefrei sollten vor dem Start auch Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten sein. Ebenso verboten ist der Fahrtantritt mit schneebeladenem Dach. Wird man damit erwischt kostet dies 25 Euro. Mit 5 Euro Buße noch vergleichsweise günstig ist das Fahren mit verschneitem Kennzeichen. Zu den winterspezifischen Verkehrssünden zählt auch das Warmlaufenlassen des Motors im Stand. Dafür werden 10 Euro fällig. Wer bei Sichtbehinderung durch Schnee das Abblendlicht nicht einschaltet, zahlt außerorts 60 Euro und „kassiert“ einen Punkt in Flensburg. Kündigen bei Mieterhöhung? Doch es gibt Ausnahmen. Dem Mieter stehen beispielsweise bei Mieterhöhungen Sonderkündigungsrechte nach Paragraf 561 BGB zu. Auch gibt es eine erleichterte Kündigung des Vermieters, wenn er mit dem Mieter in einem Haus wohnt und dieses über nicht mehr als zwei Wohnungen verfügt. Im Übrigen muss der Vermieter stets ein berechtigtes Interesse haben, um das Mietverhältnis beenden zu können. Als solches gelten Eigenbedarf, eine nicht angemessene wirt- Foto: AntonioGuillem/iStock/Thinkstock schaftliche Verwertbarkeit der Mietsache sowie schwerwiegende Vertragsverletzungen des Mieters. Der Mieter muss bei ordentlicher Kündigung keine Gründe nennen, sofern im Mietvertrag nicht formularmäßig der Verzicht zur ordentlichen Kündigung bis zu einem Zeitraum von 48 Monaten enthalten ist. Hier kann der Mieter selbst dann nicht vorher kündigen, wenn er die Immobilie etwa bei Schwerbehinderung nicht mehr nutzen kann. Immer schriftlich einreichen Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, die Übermittlung per Fax oder E-Mail reicht nicht. Und sie wird erst mit Zugang beim jeweiligen Vertragspartner wirksam. Auch eine außerordentliche fristlose Kündigung ist möglich – beim Vorliegen wichtiger Gründe wie laufend verspäteter Mietzahlungen oder gesundheitlicher Gefährdung des Mieters. Karlsdorf-Neutharder Nachrichten • 27. Januar 2017 • Nr. 4 Anzeigen Winterrabatte bis 28.02.2017 Dienstag: Herrenhaarschnitt 14,50 Euro Mittwoch: Haarsplissentfernungsschnitt 42,50 Euro Sofort lieferbar! % SALE % Donnerstag: Dauerwelle mit Schnitt und Frisur 75,50 Euro Freitag: Samstag: Ansatzfärbung mit Schnitt und Frisur 56,50 Euro Strähnen mit Schnitt und Frisur 65,50 Euro Olaplex ab 28,50 Euro Haarschnitt mit heißer Schere + 10 Euro Unsere Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr Elwi`s Haar- und Kosmetikstudio Pfälzer Str. 2 a, 76297 Stutensee-Spöck Tel. 07249 5059252 Endspurt 76646 Bruchsal für alle Ausstellungstücke! 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Das Gehirn muss gefordert werden, um ständig neue Nervenverbindungen zu bilden, die auch bis ins hohe Alter bestehen. Die Bereitschaft, sich mit unbekannten Themen auseinanderzusetzen, steigert die Konzentrationsfähigkeit und erhöht die Produktivität. Auch das Durchbrechen routinierter Handlungen fordert das Foto: djd/IKK classic/thx Gehirn. Anstatt beispielsweise immer die rechte Hand für bestimmte Tätigkeiten zu nutzen, kann die linke eingesetzt werden. Diese Änderung steigert die Konzentration und Koordination. Neben den geistigen Herausforderungen verhilft auch Bewegung zu einer geistigen Leistungssteigerung. Durch die erhöhte Sauerstoffzufuhr wird das Gehirn besser durchblutet und bleibt aktiv. Foto: Monkey Business Images/Monkey Business/Thinkstock Auf einen Blick: Pflegereform 2017 (djd/red). Seit Januar 2017 gelten neue gesetzliche Regelungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die Reform soll Schluss machen mit dem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, der wenig Spielraum lässt für die eigentlichen Bedürfnisse der Betroffenen. Keine Pflegestufen mehr: Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade, die sich am tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag orientieren. Weniger Hürden: Im Zentrum der Neuregelungen steht die Gleichbehandlung von geistigen und körperlichen Einschränkungen. Der neue Pflegegrad 1 greift bereits bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und ermöglicht einen leichteren Zugang zu den Pflegeleistungen. Künftig wird es mehr Anspruchsberechtigte geben. Leichter Übergang: „Die bisherigen Pflegestufen gehen mit Jahresbeginn automatisch in den entsprechenden Pflegegrad über. Dabei wird niemand schlechter gestellt“, so die Expertin der Pflegekasse. Bei der ambulanten Pflege steigen die Leistungen von bisher 123 bis 728 Euro pro Monat auf 125 bis 901 Euro. Bessere Prävention: Ein Ziel der Reform ist, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen möglichst zu erhalten oder wiederherzustellen. Neu ist die Vielfalt der Empfehlungen, die der Gutachter dafür aussprechen kann (z. B. Kurse zur Sturzprävention, Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung, Hilfs- und Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Informationen zum Thema Pflege findet man auch unter www.ikk-classic.de.
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