Eisflächen sind nicht tragfähig

04
www.karlsdorf-neuthard.de
Amtsblatt der Gemeinde
Freitag, 27. Januar 2017
40 Jahre Kunst
von Linde Baumgärtner Seite 2
Überholverbot an
Bushaltestelle Neuthard Nord
KAKAGE-Prunksitzung
am 11. Februar, 19.31 Uhr
in der Altenbürghalle
Karten-Vorverkauf
im Toto/Lotto-Shop in Karlsdorf
Foto: iStock/Thinkstock
Seite 3
HCN-Prunksitzung
am 18. Februar, 19.31 Uhr
in der Bruchbühlhalle
Karten-Vorverkauf
am 28.01. um 14 Uhr,
Haus der Harmonika
MEGA Faschingsparty
am „Schmutzigen Donnerstag“
in der Altenbürghalle
Einlass: 19 Uhr
Karten-Vorverkauf
am 18.02. von 17 bis 19 Uhr
in der Altenbürghalle
Faschingsball
mit „Die Saalbacher“
am 25. Februar, 19.31 Uhr
in der Bruchbühlhalle
Karten-Vorverkauf
am 18.02. von 14 bis 16 Uhr
im Kulturhaus „Alte Schule“
Eisflächen sind nicht tragfähig
Foto: Gemeinde
2 | Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 27. Januar 2017 · Nr. 04
Zum Titelthema
Aus dem Gemeindeleben
Eisflächen sind nicht tragfähig
40 Jahre Kunst von Linde Baumgärtner
Auf den meisten Gewässern in der Region ist die Eisdecke noch
deutlich zu dünn, um sie sicher betreten zu können. Allen Hobbyeisläufern und Eisspaziergängern sei deshalb eine deutliche
Warnung vor dem Betreten von Eisflächen auf Seen und Bächen
ausgesprochen. Auch wenn die Eisdecke stabil aussieht, gibt es
in der Nähe des bewachsenen Ufers und bei Zuflüssen Stellen mit
stark eingeschränkter Tragfähigkeit.
Bitte nehmen Sie die entsprechenden Warnhinweise ernst, damit
nicht, wie an anderer Stelle bereits geschehen, Personen zu Schaden kommen. Besonders Kindern sollten diese Gefahren erklärt
und nähergebracht werden. Wer sich in diesen Tagen auf Eisflächen begeht, der bringt sich in Lebensgefahr. (mü)
Vernissage im Rathaus Neuthard
Aus dem Gemeinderat
Gemeinderatssitzung vom 24.01.2017
Nachdem die Gemeinderatssitzung am 17.01.2017 aufgrund von
Terminsachen vorgezogen werden musste, war die Tagesordnung für die Sitzung am 24.01.2017 im öffentlichen Teil mit drei
Tagesordnungspunkten relativ übersichtlich. Behandelt wurden
im Einzelnen folgende Tagesordnungspunkte:
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen
Sitzung am 17.01.2017
Der Bürgermeister gab bekannt, dass der Gemeinderat in der
nichtöffentlichen Sitzung vom 17.01.2017 beschlossen hat, einen
berufsbegleitenden Ausbildungsplatz für den Studiengang
Bachelor of Arts zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme zu Bausachen
Bauantrag zur Erweiterung eines Gebäudes auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1288, Hildastraße, OT Karlsdorf
Dieses Baugesuch musste im Gemeinderat behandelt werden,
weil es sich um den sogenannten unüberplanten Innenbereich
nach § 34 BauGB handelt. Bauvorhaben in Bereichen, die nicht
überplant sind, d. h. in denen kein Bebauungsplan vorliegt, werden regelmäßig dem Gemeinderat vorgelegt. Da die beantragte
Erweiterung als geringfügig eingestuft werden konnte, hat der
Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen für das Bauvorhaben erteilt.
Bauantrag zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
auf dem Grundstück Flst.-Nr. 2974, Pfarrer-Scherrer-Straße,
OT Karlsdorf
Auch Baugesuche, die innerhalb des Geltungsbereichs eines
Bebauungsplanes liegen, werden dem Gemeinderat vorgelegt,
wenn mit dem Bauantrag bzw. im Kenntnisgabeverfahren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig werden, d. h. wenn das geplante Bauvorhaben nicht in
allen Punkten dem Bebauungsplan in dessen Geltungsbereich es
liegt entspricht. Dies war im vorliegenden Fall in geringfügigem
Ausmaß der Fall. Die Überschreitungen der Bestimmungen des
Bebauungsplans waren dabei als gering zu betrachten. Folglich
hat der Gemeinderat auch einstimmig das Einvernehmen zum
Bauvorhaben erteilt und der Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplans für eine Überschreitung der Gebäudeecke
in der Größenordnung von 0,9 m x 0,43 m sowie einer Terrassenüberdachung über der südlichen Baugrenze zugestimmt.
Kunst bereichert das Leben, macht es bunter, vielfältiger, verrät
viel von dem, der sie geschaffen hat und regt den Betrachter an,
sich mit dem Kunstwerk auseinanderzusetzen und es auf sich
wirken zu lassen. Dazu hatten und haben zahlreiche Kunstfreunde und Weggefährten von Linde Baumgärtner reichlich Gelegenheit bei der Vernissage ihrer sehenswerten Ausstellung im
Rathaus Neuthard. Eingestimmt wurden die Besucher mit Musik
von Bernhard Geiger und Raimund Glastetter. Willkommen hieß
die Gäste Bürgermeister Sven Weigt. Er dankte für die Ausstellung, die Farbe und Kunst ins Rathaus brächte. Weigt erwähnte
die Parallelen in der Politik und in der Kunst. Politiker und Künstler wollten Dinge vorantreiben, experimentieren, kreativ und
flexibel sein und beide wüssten nie, was am Ende herauskommt.
Linde Baumgärtner und ihre Kunst nahe brachte den Gästen
Rolf Ohnemus. Er ist Vorsitzender des Kunstkreises KarlsdorfNeuthard, dem Linde Baumgärtner als Gründungsmitglied angehört. Am Anfang ihres künstlerischen Schaffens stand das Kunsthandwerk. Doch ihre Neugier auf andere Gestaltungs- und Ausdrucksformen der Kunst war groß. Ihr künstlerischer Weg führte
von der Glasmalerei über das Aquarellieren und das Formen mit
Ton. Ihre Wissbegier war noch nicht gestillt, denn sie bildete sich
nicht nur in der Bearbeitung von Ton weiter, sondern ebenso in
der Malerei und der grafischen Gestaltung. Sie malt mit Acryl,
Aquarell, Mischtechnik, schafft Drucke und Radierungen und
wagt sich erfolgreich an die nicht ganz einfache Raku-Technik.
Wunderschöne Skulpturen und Gefäße entstehen. In der Malerei
liebt sie strahlend hell leuchtende Farben, die ihrem Wesen entsprechen. Interessierten zeigt sie ihre Kunst nicht nur in ihrem
Heimatort, sondern in Ausstellungen weit darüber hinaus im
süddeutschen Raum.
Bis zum 6. Oktober kann die Ausstellung zu den Öffnungszeiten
des Rathauses Neuthard besichtigt werden.
(Text/Fotos: hüb)
Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 27. Januar 2017 · Nr. 04
Überholverbot bei der Bushaltestelle Neuthard
Nord wird öfter missachtet
Erhebliche Verkehrsgefährdung für Fußgänger und entgegenkommende Fahrzeuge
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6. Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen,
müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer
Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.
Diese Regel gilt für alle „normalen“ Haltestellen. Bei der Haltestelle Neuthard ist auf beiden Seiten eine Sperrfläche und
als Besonderheit der Fahrbahnteiler eingerichtet, so dass dort
selbstverständlich ein generelles Überholverbot gilt!
Es bleibt zu hoffen, dass sich künftig die Situation in diesem
Bereich nach dieser Veröffentlichung und nach der Montage der
Markierungspoller verbessert. (fj)
Arbeiten zum Winterschnitt in vollem Gange
Bei anhaltenden Minustemperaturen widmen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindebauhofes dem sogenannten Winterschnitt. Dabei geht es in erster Linie um den
Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern, die aufgrund ihrer
Wuchsform einer solchen Maßnahme bedürfen.
Vor etwas mehr als einem halben Jahr wurde die neugestaltete
Bushaltestelle Neuthard Nord freigegeben – und leider muss
dort öfter festgestellt werden, dass sich manche Verkehrsteilnehmer bei einem wartenden Bus nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten. Bedingt durch die Barrierefreiheit mit
einem Fahrbahnteiler kommt es oft zu gefährlichen Verkehrssituationen, wenn etwa ein Bus länger hält und Fahrzeuge aus der
sich dahinter bildenden Schlange ausscheren und innerorts verkehrswidrig den Bus überholen – und damit Fußgänger ebenso
wie entgegenkommende Fahrzeuge gefährden.
Diese Situation wurde bei der jüngsten Verkehrsschau Anfang
Dezember 2016 vor Ort in Augenschein genommen. Es wurde
sich darauf verständigt, dass das verbotswidrige Überfahren der
Sperrfläche und die Benutzung der Gegenfahrbahn nicht weiter geduldet werden können. Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard
wird in Absprache mit dem Landratsamt eine bauliche Änderung
vornehmen, so dass in Zukunft dort hoffentlich eine Besserung
eintritt. Zudem wird auch die Polizei (Verkehrsdienst) gebeten,
zu neuralgischen Zeiten dort verstärkt Kontrollen durchzuführen.
Die neue Straßengestaltung mit der Bushaltestelle auf beiden
Straßenseiten und dem Fahrbahnteiler wurde deshalb so umgestaltet, damit ein Vorbeifahren an dem Bus während des Haltevorgangs nicht möglich ist und die querenden Fußgänger auch
geschützt werden.
An dieser Stelle verweisen wir auf den entsprechenden Paragraphen aus der Straßenverkehrsordnung:
StVO § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
1. An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und
an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig
vorbeigefahren werden.
2. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit
Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand
vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.
3. Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und
Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt
werden.
4. An Omnibussen des Linienverkehrs und gekennzeichneten
Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und
Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den
Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen
auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.
5. Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das
Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
Zum großen Teil stehen die Gehölze an Straßen und Wegen
und müssen deshalb zur Verkehrssicherheit die entsprechenden
Abstände einhalten. Die Fachleute sprechen vom „Straßenlichtraumprofil“, das in jedem Fall freizuhalten ist. Da hier teilweise
stärkere Eingriffe erforderlich sind, müssen sich diese Arbeiten
in der Vegetationsruhe konzentrieren. Das Bauhofpersonal hat
über die Sommermonate diejenigen Stellen in einen Pflegeplan
vermerkt, die dann im Winterhalbjahr abgearbeitet werden. Viel
zu tun gibt es auch bei den in der Unterhaltslast befindlichen
Bächen und Kanälen, bei denen jetzt auch die Pflege der Ufergehölze ansteht. An vielen Stellen müssen beispielsweise Weiden
„auf den Kopf“ gesetzt werden, um gewässertypische Uferrandstreifen hervorzubringen. Die Kolonnen gehen dabei abschnittsweise vor, d.h. einerseits erfolgt ein drastischer Rückschnitt und
an anderer Stelle bleiben die Gehölze inselartig stehen. Wie in
den vergangenen Jahren praktiziert, wird das Schnittgut mit
einem mobilen Häckselgerät vor Ort zerkleinert. Das Häckselgut
findet anschließend in öffentlichen Grünanlagen Verwendung
für das Abdecken der Pflanzflächen. (mü)
Nepper, Schlepper, Bauernfänger:
Unseriöse Anzeigenwerbung greift um sich
Wir berichteten bereits schon mehrfach über fragwürdige
Geschäftspraktiken einer Druckerei, die örtlichen Gewerbetreibenden teure, sogenannte Ketten-Anzeigenaufträge andienen
wollte.
Aktuell gibt es eine ganz ähnliche Anzeigenwerbung von einem
„Verlag für Printmediengestaltung” aus Andernach am Rhein.
Dieser Verlag hat mehreren Unternehmen auch in KarlsdorfNeuthard einen Anzeigenplatz in einer neuen „Bürgerinformationsbroschüre” angeboten. Dabei wurde offensichtlich der (falsche) Eindruck erweckt, dass diese von der Gemeinde herausgegeben wird. Schickt man das zumeist per Fax zugeschickte
Angebot zurück, geht man einen Auftrag über mehrere Werbeanzeigen ein, dessen Kosten für den Auftraggeber schnell ins
vierstellige gehen. Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich
4 | darauf hin, dass derzeit keine Neubürger-, Familien- oder sonstige Informationsbroschüre im Namen oder Auftrag der Gemeinde
aufgelegt wird.
Sollte dies wieder einmal der Fall sein, nimmt die beauftragte
Firma in aller Regel persönlichen Kontakt mit den Werbekunden
auf und kann sich durch ein Empfehlungsschreiben vom Rathaus
ausweisen.
In allen anderen Fällen raten wir zur größten Vorsicht. Fragen
Sie im Zweifel lieber bei der Gemeindeverwaltung nach, wenn
sich auf deren Namen berufen wird. Oftmals stehen die Kosten
bei solchen Anzeige-Folgeaufträgen in keinem Verhältnis zur
erbrachten Gegenleistung, weshalb sich eine kritische Prüfung
empfiehlt. (hut)
Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 27. Januar 2017 · Nr. 04
Samstag, 25. Februar
Musikverein Neuthard
Kappenabend im „Haus der Musik“
Sonntag, 26. Februar – 14.31 Uhr
KAKAGE
Faschingsumzug im Ortsteil Karlsdorf
nach Umzug – Abschluss im „Hummelstall“ Karlsdorf
„Rosenmontag“, 27. Februar – 15 Uhr
Spiel- und Krabbelgruppe Karlsdorf-Neuthard
Faschingsfeier im Feuerwehrhaus Neuthard
„Rosenmontag“, 27. Februar – 16 Uhr
Förderverein Kind und Jugend
Teeniefasching in der Altenbürghalle
Städtebauliche Erneuerung
„Ortsmitte Neuthard II“
Sanierungsberatung
Zur Erläuterung der Fördermodalitäten bei der Durchführung von privaten Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der
Sanierung „Ortsmitte Neuthard II” wenden sich interessierte
Bürgerinnen und Bürger bitte direkt an den Projektleiter,
Herrn Hildebrand von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Tel. 0721/35454-244, E-Mail: klaus-peter.
[email protected].
Herr Hildebrand wird dann einen persönlichen Vor-Ort-Termin vereinbaren.
Aktuelle Faschings-Kampagne
Faschingsveranstaltungen:
Mittwoch, 1. Februar – 14 Uhr
DRK Karlsdorf
Seniorennachmittag – Bunter Faschingsnachmittag
Mit „Dieter & Co.“ im Alois-Bolz-Heim
Samstag, 11. Februar – 19.31 Uhr
KAKAGE
Prunksitzung in der Altenbürghalle
Mittwoch, 15. Februar – 19.31 Uhr
Kath. Pfarramt St. Sebastian Neuthard
Frauenfasching im Pfarrheim St. Bernhard
Samstag, 18. Februar – 19.31 Uhr
Harmonika-Club Karlsdorf-Neuthard
HCN-Prunksitzung in der Bruchbühlhalle
- Kartenvorverkauf am 28.01.
Mittwoch, 22. Feburar – 14.01 Uhr
Altenwerk Neuthard
Seniorenfasching im Pfarrheim St. Bernhard
„Schmutziger Donnerstag“, 23. Februar – 15 bis 17 Uhr
Jugend- und Familienzentrum
Kinderfasching für Grundschulkinder im JUZ
„Schmutziger Donnerstag“, 23. Februar
FC Germania Karlsdorf und FV Neuthard
Mega Faschingsparty in der Altenbürghalle
mit „Knutschfleck” & „DJ 2Sestic”
Einlass: 19 Uhr. Eintritt: 10,- €.
Unter 18 Jahren Eintritt nur mit Partypass:
www.partypass.de
Freitag, 24. Februar – 14.01 Uhr
Altenwerk Karlsdorf
Seniorenfasching im Thomas-Morus-Heim
Samstag, 25. Februar – 14 bis 17 Uhr
Förderverein Kind und Jugend /
Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus Karlsdorf
Kinderfasching im Thomas-Morus-Heim
Samstag, 25. Februar – 19.31 Uhr
Musikverein Karlsdorf
Faschingsball mit den „Saalbachern“
in der Bruchbühlhalle
Die Gemeindeverwaltung informiert
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Februar
OT Karlsdorf
Mittwoch, den 08.02.2017 von 16.00 bis 18.00 Uhr – entfällt
Mittwoch, den 22.02.2017 von 16.00 bis 18.00 Uhr – entfällt
OT Neuthard
Mittwoch, den 01.02.2017 von 16.00 bis 18.00 Uhr – entfällt
Mittwoch, den 15.02.2017 von 16.00 bis 18.00 Uhr – entfällt
Es ist jedoch jederzeit ein persönliches Gespräch möglich. Zur
Vermeidung von Wartezeiten können Sie gerne einen Termin
unter der Rufnummer 443-207 vereinbaren.
Sven Weigt, Bürgermeister
Tipps und Termine
Samstag, 28. Januar – 10.30 bis 11.30 Uhr
Bibliothek am Mühlenplatz
Der schlaue Lesefuchs kommt!
Samstag, 28. Januar – 10.30 Uhr
Bibliothek am Mühlenplatz
BIMBAM Bibliotrophy
(Die Faschings-Termine stehen unter der Rubrik „Aktuelle
Faschingskampagne”)
Bürgerecke
Pflegestützpunkt Bruchsal
Beratung bei allen Fragen rund um Pflege und Altern
Im Pflegestützpunkt erhalten Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen kostenlos Informationen rund um das Thema Pflege und
Alter. Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale Beratungsstelle. Er
bietet neben Informationen über gesetzliche und kommunale
Leistungen auch Auskünfte über regionale Betreuungsangebote
und Hilfeleistung bei der Inanspruchnahme der Leistungen.
Zudem ist der Pflegestützpunkt kompetenter Ansprechpartner
für Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätige.
Sprechzeiten in Bruchsal
Mo. – Mi. 09.00 – 12.00 Uhr
Do.
09.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
Fr.
09.00 – 13.00 Uhr
Weitere Termine nach vorheriger Absprache.
Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe
Standort Bruchsal, Am Otto-Oppenheimer-Platz 5
Telefon: 07251/79-199, Mobil: 0151/12588834
Fax: 07251/79-496, E-Mail: pflegestuetzpunkt.bruchsal
@landratsamt-karlsruhe.de
Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 27. Januar 2017 · Nr. 04
Jubilare
am 30. Januar
Fatime Altintaş, Kohlfahrtstr. 32
Victoria Theil, Marienstr. 13
85 Jahre
70 Jahre
am 31. Januar
Karl Stäbler, Leharstr. 7
90 Jahre
Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat gratulieren den
Jubilaren recht herzlich und wünschen ihnen für das neue Lebensjahr alles Gute, vor allem Gesundheit.
Verschenkbörse
Wohnwand Kiefer, ca. 2,50 m breit, kostenlos an Selbstabholer
abzugeben. Tel. 0170.9378052.
Bibliothek am Mühlenplatz
Wir sind für Sie da!
Dienstag 10.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 19.00 Uhr
Freitag 10.00 – 15.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Amalienstraße 2a, Tel. 07251/3474-0, Fax 07251/3474-11
Bibliothek am Mühlenplatz – Wir sorgen für gute Unterhaltung!
Man muss dem Körper Gutes tun, damit er Lust hat, darin zu
wohnen.
Immer aktuell informiert über die Bibliothek am Mühlenplatz.
Einfach auf unserer Homepage www.karlsdorf-neuthard.de
nachschauen.
Am Dienstag fand das erste Lesepatentreffen im neuen Jahr statt.
Der Büchertisch war gut gefüllt. Die Bibliotheksleiterin, Jutta
Walde, hatte wieder tolle neue Bücher für Kindergarten- und
Schulkinder zum Vorlesen mitgebracht. Die Lesepaten konnten
aus diesem großen Angebot auswählen und die nächste Vorlesestunde vorbereiten. Die Lesepaten lesen regelmäßig in allen 4
Kindergärten und in der Seniorenwohnanlage Am Baumgarten.
Falls Sie auch Lust haben, Kindern und Senioren vorzulesen,
dann melden Sie sich einfach in der Bibliothek oder kommen
beim nächsten Treffen am Dienstag, 24. April um 10 Uhr in
der Bibliothek vorbei.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Der schlaue Lesefuchs
Diese Vorlesestunde ist eine Aktion der Vorlesepaten und findet von Oktober – März
jeden 2. Samstag von 10.30 – 11.30 Uhr in
der Bibliothek statt.
Nächster Termin: 28. Jan. 2017. Sichert euch
eine Lesefuchssammelkarte. Ihr könnt Stempel sammeln und beim Abschlussfest tolle Preise gewinnen!!
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BimBam BiblioTrophy
Werde Lesestar in der Bibliothek am Mühlenplatz
und gewinne den Pokal! Auch im Jahr 2017 gibt es
in der Bibliothek am Mühlenplatz wieder die Möglichkeit, bei jedem Besuch einen Stempel auf einer
Stempelkarte zu sammeln.
Wenn die Karte voll ist, gibt man diese einfach in der Bibliothek
ab und erhält dafür eine neue Stempelkarte.
Am 28. Januar 2017 um 10.30 Uhr werden die Sieger aus 2016
ausgelost. Der Sieger erhält unseren Wanderpokal.
Teilnehmen können alle Kinder und Jugendlichen.
Die Stempelkarten für 2017 sind bereits in der Bibliothek
erhältlich.
Die neuen Veranstaltungsprogramme sind da.
Ab sofort können Sie die aktuellen Programme in der Bibliothek abholen.
Unsere neue Reihe hat Geburtstag und wird 1
Jahr alt!!
In Zusammenarbeit mit der Caritas Wohnanlage
Drei Kronen bieten wir auch in diesem Jahr ein
Jahreszeitliches Bücherfrühstück im Café Drei
Kronen
Wir treffen uns:
Dienstag, 7. Febr. und Dienstag, 14. Juni
von 9.30 – 11.00 Uhr
Wer Kaffeedurst und Appetit auf ein zweites Frühstück und vor
allem Lust auf Bücher in netter Gesellschaft hat, ist herzlich willkommen! Wir freuen uns auf Sie!!
Christiane Rathgeb sorgt für das Frühstück und Jutta Walde versorgt Sie mit den Neuheiten aus der Bibliothek.
Kindertheater im Februar in der Bibliothek
Das Theater Artisjok kommt mit ihrem Stück
„Lieselotte macht Urlaub”
Lieselotte ist nicht irgendeine gewöhnliche Kuh
– nein, sie ist eine Postkuh und hilft dem Briefträger bei der Arbeit. Doch der macht Urlaub
und schreibt der Bäuerin eine Ansichtskarte:
„Ferien machen, das will ich auch“, denkt Lieselotte, packt ihren Koffer und trabt zur Bushaltestelle. Als auch nach Stunden kein Bus gekommen ist, trottet sie
enttäuscht wieder in Richtung Hof zurück.
Doch was ist das? Eine große Wiese?!
Das perfekte Urlaubsziel!
Für Kinder ab 4 Jahren und Ältere
Eintritt: 3,50 €
Karten sind im Vorverkauf in der Bibliothek erhältlich!!
Veranstaltungen im Januar und Februar:
Samstag, 28. Jan. um 10.30 Uhr
BIM BAM Bibliothropy Siegerehrung und Lesefuchs
Dienstag, 7. Febr. von 9.30 – 11 Uhr
Lesefrühstück im Café 3 Kronen
Mittwoch, 8. Febr. um 15 Uhr
Kindertheater „Lieselotte macht Urlaub“
Samstag, 11. Febr. um 10.30 Uhr
Lesefuchs
Mittwoch, 15. Febr. von 15.30 – 17.30 Uhr
Leseabenteuer mit Bastelspaß – ausgebucht
Mittwoch, 22. Febr. von 9.30 – 11 Uhr
Lesefrühstück in der Bibliothek
Highlight im März:
Freitag, 17. März um 20 Uhr findet in Zusammenarbeit mit der
Bürgerstiftung Karlsdorf-Neuthard, Heimatverein Karlsdorf und
der Heimatforschung Neuthard eine Zeitreise durch die Dörfer
Karlsdorf und Neuthard statt. Untermalt wird diese Reise mit
Zithermusik, vielen historischen Hintergründen und leckerem
Essen.
Eintritt: 5,00 €. Karten sind im Vorverkauf in der Bibliothek erhältlich!!
Auf einen Blick
6 | Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 27. Januar 2017 · Nr. 04
Notrufe
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf
Polizeiposten Karlsdorf-Neuthard
Europäischer Notruf
(Feuerwehr - Rettungsdienst - Notarzt)
Krankentransportdienst
110
42760
112
19222
Bürgermeisteramt
Zentrale
443-0
Apothekennotdienst
Der Apotheken-Notdienstfinder
Festnetz (kostenfreie Rufnummer)
0800/00 22 8 33
Von jedem Handy ohne Vorwahl (Kosten max. 69 ct/Min)
22 8 33
Homepage für Apotheken-Notdienste www.aponet.de
Samstag, 28. Januar
Schönborn-Apotheke, Bruchsal, Styrumstr. 10,
Tel. 934525
Via Apotheke, Stutensee-Spöck, Friedrichstr. 27,
Tel. 07249-3497
Post-Apotheke, Knittlingen, Stuttgarter Str. 1,
Tel. 07043-32323
Sonntag, 29. Januar
Michaelsberg-Apotheke, Untergrombach, Weingartener Str. 2,
Tel. 07257-3727
Nikolaus-Apotheke, Ubstadt-Weiher, Hauptstr. 80,
Tel. 61960
Montag, 30. Januar
Stadt-Apotheke, Bruchsal, Kaiserstr. 95,
Tel. 2484
Apotheke am Rathaus, Stutensee-Blankenloch, Rathausstr. 1 c,
Tel. 07244/9476360
Dienstag, 31. Januar
Storchen-Apotheke, Ubstadt-Weiher, Obere Str. 1,
Tel. 961476
Barbara-Apotheke, Neuthard, Hauptstr. 50,
Tel. 41143
Markt-Apotheke, Bretten, Marktplatz 6,
Tel. 07252-2322
Mittwoch, 1. Februar
Punkt-Apotheke, Bruchsal, Franz-Sigel-Str. 83,
Tel. 931830
Hardt-Apotheke, Linkenheim-Hochstetten, Mittelpfad 23,
Tel. 07247-944936
Rosen-Apotheke, Oberderdingen, Schillerstr. 19,
Tel. 07045-524
Donnerstag, 2. Februar
Viktoria-Apotheke, Bruchsal, Prinz-Wilhelm-Str. 1,
Tel. 82077
Rhein-Apotheke, Dettenheim-Liedolsheim, Hauptstr. 41,
Tel. 07247-4194
Einhorn-Apotheke, Gondelsheim, Bruchsaler Str. 37,
Tel. 07252-41603
Freitag, 3. Februar
Hirsch-Apotheke, Bruchsal, Bahnhofstr. 8,
Tel. 2656
Blumen-Apotheke, Stutensee-Blankenloch, Hauptstr. 109,
Tel. 07244-93493
Jugend- und ­
Familienzentrum
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
von Freitag 19 Uhr bis Montag 7 Uhr
(Sa. und So. rund um die Uhr)
Mo., Di., Do. von 19 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages
Mi. 13 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages
Augenärztlicher Notfalldienst
Kinderärztlicher Notfalldienst
Zahnärztlicher Notfalldienst
www.kzvbw.de/site/notdienstsuche
Gebührenfreie Zahnarzt-Hotline
jeden Mittwoch von 14 bis 18 Uhr
01806/072500
01806/072100
01806/112112
0800/4747800
Samstag, 28. Januar, 8 Uhr bis Montag, 30. Januar, 8 Uhr
Dr. B. Seydler, Dr. S. Gork-Streitzig, Dr. S. Schlien,
Dr. T. Benmalek, Hauptstr. 47, Bad Schönborn,
07253/953565
Tierärztlicher Notdienst
an Wochenenden und Feiertagen
nur an Wochenenden
0721/495566
07251/441441
Soziale Dienste
Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
08000/116016
DROBS Alkohol- und Drogenberatungsstelle
9323840
Dr. S. Knapp-Eckhardt, Bahnhofplatz 2, Bruchsal, Tel. 5056793
Pflegestützpunkt im Landkreis Karlsruhe, Standort Bruchsal
79-199
Sozialstation St. Elisabeth
3661717
Störungsstellen
Wasserrohrbruch
Erdgas Südwest GmbH
Strom - EnBW
Kabelfernsehen
40770
01802/056229
0800/3629477
01806/888150
Abfallentsorgung
Öffnungszeiten Kompostieranlage
Mittwoch, Freitag 14 – 17 Uhr, Samstag 9 – 17 Uhr
Abfuhrtage für Wertstoff- und Restmülltonnen
Freitag, 03. Februar
Leerung der Wertstofftonnen in beiden Ortsteilen
Foto: iStock, Thinkstock
AbfallWirtschaftsBetrieb Landkreis Karlsruhe
Sperrmüll-Hotline
0800/2982030
Privatkunden-Hotline
0800/2982020
Containerdienst-Hotline
0800/2982010
Reklamations-Hotline
0800/2160150
Die Termine sind immer donnerstags, 15 bis 17 Uhr, am 02.02.,
16.02., 02.03., 16.03., 30.03., 13.04., 27.04. und 11.05.2017.
Informationen unter Tel. 40284, Eva Lindner.
Familien, Senioren und Soziales
Tel. 4414880, E-Mail: [email protected]
Spiel- und Krabbelgruppe
Karlsdorf-Neuthard
Waldspielgruppe im Frühjahr
Am Donnerstag, den 02. Februar beginnen wir wieder mit der
Waldspielgruppe. Das Angebot richtet sich an Kinder ab etwa
2 1/2 Jahren mit begleitendem Erwachsenen. Wir werden
gemeinsam singen, den Wald erkunden, mit Naturmaterialien
basteln und spielen.
116 117
Seniorenwohnanlage
„Drei Kronen“
Einladung zum Bücherfrühstück in Drei Kronen
Auch im neuen Jahr findet in Drei Kronen wieder regelmäßig
das Bücherfrühstück in Kooperation mit der Bibliothek KarlsdorfNeuthard statt.
Ende des kostenlosen Teils
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Karlsdorf-Neutharder Nachrichten • 27. Januar 2017 • Nr. 4
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Nr. 4 • 27. Januar 2017 • Karlsdorf-Neutharder Nachrichten
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Karlsdorf-Neutharder Nachrichten • 27. Januar 2017 • Nr. 4
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GESCHÄFTSANZEIGEN
Karlsdorf-Neutharder Nachrichten • 27. Januar 2017 • Nr. 4
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ENERGIERATGEBER
Foto: XXLPhoto/iStock/Thinkstock
Integrierte Energiesparkonzepte beim Neubau
(akz-o/red). Bei jedem Neubau stellt sich die Frage nach
dem richtigen Heizsystem.
Wie heizt man wirtschaftlich,
zukunftssicher, umweltfreundlich und mit zeitgemäßem
Komfort? Der Trend geht zu
regenerativen Energiequellen.
Laut Statistischem Landesamt verloren Öl- und Gasheizungen in den letzten Jahren
weiter an Bedeutung. Der Anteil regenerativer Energien,
wie z. B. Holz, Solarthermie
oder Geothermie, wuchs und
wächst hingegen kontinuierlich. Trendverstärkend wirkt,
dass jeder Neubau die EnergieEinsparverordnung
(EnEV)
erfüllen muss. Als Nachweis
dient der Energieausweis.
Kaminöfen & Co.
Als zukunftssichere Alternative bieten sich moderne Holzheizungen an, z. B. Kachelöfen,
Kaminöfen oder Heizkamine,
die mit Scheitholz oder Pellets befeuert werden und hohe
Wirkungsgrade erzielen. Ihr
Potenzial zur Energie- und
Emissionseinsparung im Neubau ist groß. Bei der Auswahl
des Heizsystems ist einiges zu
beachten. Es sollte von Anfang an auf die individuellen
Bedürfnisse der Nutzer und
die Architektur zugeschnitten sein und sich durch seine
hohe Qualität und handwerkliche Verarbeitung langfristig
bezahlt machen. Hierfür ist
der Kachelofen- und Luftheizungsbauer unerlässlich. Als
Fachmann kann er umfassend
beraten, kennt die Vorschriften
und wird das System optimal
auf die Anforderungen abstimmen. So kommt ein Niedrigenergiehaus mit geringem
Wärmebedarf beispielsweise
mit einer kleiner dimensionierten Anlage aus. Hier bietet
sich ein Grundkachelofen mit
Wasserwärmetauscher
und
Pufferspeicher an, der auch
mit Solarthermie kombiniert
werden kann. Gerade beim
Neubau können Bauherren
von Grund auf ein integriertes Energiesparkonzept realisieren: von der Gebäudeausrichtung, der Architektur, der
Wärmedämmung bis zum intelligenten Energiemix mit einem Kachelofen als Herzstück
eines modularen Heizsystems.
Die richtigen Ansprechpartner
findet man über das Infoportal
der AdK, Arbeitsgemeinschaft
der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V.
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Foto: LianeM/iStock/Thinkstock
Energetische Dachsanierung wird gefördert
(djd/red). Eine Investition in
einen Dachausbau oder eine
Dacherneuerung zum Beispiel
dient nicht nur dem Werterhalt
der Immobilie, sondern kann
auch eine gute Rendite abwerfen. Einerseits rechnet sich ein
Dachaufbau mit einer Hochleistungsdämmung langfristig durch die Energiekosteneinsparungen.
Andererseits
kann eine Dachsanierung sogar günstiger werden, wenn
die Dämmung die aktuellen
Anforderungen der EnEV
deutlich übertrifft. Eine Mus-
terrechnung als pdf-Download
und weitere Informationen findet man unter www.rgz24.de/
Dachausbau. Die Rechnung
vergleicht die Kosten einer
Dachsanierung, die gerade
noch die aktuellen EnEV-Vorgaben erfüllt, mit einer Modernisierung, die einen KfWförderfähigen Dämmstandard
erreicht. Sie zeigt, dass die
mögliche Förderung die Mehrkosten für eine bessere Dämmschicht überschreitet, das aufwändig gedämmte Dach also
unterm Strich günstiger ist.
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Nr. 4 • 27. Januar 2017 • Karlsdorf-Neutharder Nachrichten
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Foto: AndreyPopov/iStock/Thinkstock
Mietvertrag stressfrei kündigen
(djd/pt/red). In Sachen Kündigung müssen einige Dinge
beachtet werden. Da gilt es zunächst, die gesetzlichen Fristen
einzuhalten. Die Frist der ordentlichen Kündigung beträgt
für den Mieter grundsätzlich
drei Monate. Die des Vermieters verlängert sich nach fünf
und nach acht Jahren um je
drei weitere auf maximal neun
Monate.
Foto: trendobjects/iStock/Thinkstock
Winterliche Verkehrssünden können teuer sein
(red). In der kalten Jahreszeit
sollten Autofahrer besonders
auf der Hut sein. Das bedeutet
nicht allein ein der Witterung
angepasstes
Fahrverhalten,
sondern auch das Befolgen
typischer
Winterpflichten.
Vernachlässigt oder ignoriert
man diese, drohen Bußgelder.
Deshalb sollte man die Regeln
besser kennen.
Da wäre zunächst die laut
Straßenverkehrsordnung für
PKW vorgeschriebene „situative Winterreifenpflicht“ zu
nennen. Wer bei Glätte, Eis
oder Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit
einem Bußgeld von 60 Euro
und einem Punkt in Flensburg rechnen. Richtig teuer
wird es, wenn durch das eigene
Versäumnis andere behindert
oder gefährdet werden oder es
sogar zu einem Unfall kommt.
Dann ist im Übrigen auch der
Versicherungsschutz gefährdet.
Ein Guckloch genügt nicht
Auch Faulheit beim morgendlichen Freikratzen der Scheiben wird bestraft. Mindestens
10 Euro kostet es, wenn lediglich ein Guckloch die Fahrersicht ermöglicht. Grundsätzlich müssen alle Scheiben von
Eis und Schnee befreit sein, um
freie Sicht zu haben. Schneefrei sollten vor dem Start auch
Scheinwerfer, Blinker und
Rückleuchten sein. Ebenso verboten ist der Fahrtantritt mit
schneebeladenem Dach. Wird
man damit erwischt kostet dies
25 Euro. Mit 5 Euro Buße noch
vergleichsweise günstig ist
das Fahren mit verschneitem
Kennzeichen. Zu den winterspezifischen Verkehrssünden
zählt auch das Warmlaufenlassen des Motors im Stand. Dafür werden 10 Euro fällig. Wer
bei Sichtbehinderung durch
Schnee das Abblendlicht nicht
einschaltet, zahlt außerorts
60 Euro und „kassiert“ einen
Punkt in Flensburg.
Kündigen bei Mieterhöhung?
Doch es gibt Ausnahmen. Dem
Mieter stehen beispielsweise
bei Mieterhöhungen Sonderkündigungsrechte nach Paragraf 561 BGB zu. Auch gibt es
eine erleichterte Kündigung
des Vermieters, wenn er mit
dem Mieter in einem Haus
wohnt und dieses über nicht
mehr als zwei Wohnungen
verfügt. Im Übrigen muss der
Vermieter stets ein berechtigtes
Interesse haben, um das Mietverhältnis beenden zu können.
Als solches gelten Eigenbedarf,
eine nicht angemessene wirt-
Foto: AntonioGuillem/iStock/Thinkstock
schaftliche Verwertbarkeit der
Mietsache sowie schwerwiegende Vertragsverletzungen
des Mieters. Der Mieter muss
bei ordentlicher Kündigung
keine Gründe nennen, sofern
im Mietvertrag nicht formularmäßig der Verzicht zur ordentlichen Kündigung bis zu
einem Zeitraum von 48 Monaten enthalten ist. Hier kann der
Mieter selbst dann nicht vorher
kündigen, wenn er die Immobilie etwa bei Schwerbehinderung nicht mehr nutzen kann.
Immer schriftlich einreichen
Eine Kündigung muss immer
schriftlich erfolgen, die Übermittlung per Fax oder E-Mail
reicht nicht. Und sie wird erst
mit Zugang beim jeweiligen
Vertragspartner
wirksam.
Auch eine außerordentliche
fristlose Kündigung ist möglich – beim Vorliegen wichtiger
Gründe wie laufend verspäteter Mietzahlungen oder gesundheitlicher Gefährdung des
Mieters.
Karlsdorf-Neutharder Nachrichten • 27. Januar 2017 • Nr. 4
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7
Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
1
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
6
4
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
8
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4
8
1
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(red). Der beste Schutz vor
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Die Bereitschaft, sich mit unbekannten Themen auseinanderzusetzen, steigert die
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das Durchbrechen routinierter Handlungen fordert das
Foto: djd/IKK classic/thx
Gehirn. Anstatt beispielsweise
immer die rechte Hand für bestimmte Tätigkeiten zu nutzen,
kann die linke eingesetzt werden. Diese Änderung steigert
die Konzentration und Koordination.
Neben den geistigen Herausforderungen verhilft auch
Bewegung zu einer geistigen
Leistungssteigerung. Durch die
erhöhte Sauerstoffzufuhr wird
das Gehirn besser durchblutet
und bleibt aktiv.
Foto: Monkey Business Images/Monkey Business/Thinkstock
Auf einen Blick: Pflegereform 2017
(djd/red). Seit Januar 2017 gelten neue gesetzliche Regelungen für Pflegebedürftige und
ihre Angehörigen. Die Reform
soll Schluss machen mit dem in
Minuten gemessenen Hilfebedarf, der wenig Spielraum lässt
für die eigentlichen Bedürfnisse der Betroffenen.
Keine Pflegestufen mehr:
Anstelle der bisherigen drei
Pflegestufen gibt es jetzt fünf
Pflegegrade, die sich am tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag orientieren.
Weniger Hürden: Im Zentrum der Neuregelungen steht
die Gleichbehandlung von
geistigen und körperlichen
Einschränkungen. Der neue
Pflegegrad 1 greift bereits bei
geringen
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und
ermöglicht einen leichteren
Zugang zu den Pflegeleistungen. Künftig wird es mehr Anspruchsberechtigte geben.
Leichter Übergang: „Die bisherigen Pflegestufen gehen
mit Jahresbeginn automatisch
in den entsprechenden Pflegegrad über. Dabei wird niemand
schlechter gestellt“, so die Expertin der Pflegekasse. Bei der
ambulanten Pflege steigen die
Leistungen von bisher 123 bis
728 Euro pro Monat auf 125 bis
901 Euro.
Bessere Prävention: Ein Ziel
der Reform ist, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen
möglichst zu erhalten oder
wiederherzustellen. Neu ist
die Vielfalt der Empfehlungen,
die der Gutachter dafür aussprechen kann (z. B. Kurse zur
Sturzprävention, Vermeidung
von Fehl- und Mangelernährung, Hilfs- und Pflegehilfsmittel,
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen).
Informationen zum Thema
Pflege findet man auch unter
www.ikk-classic.de.