B-Jugend Vatanspor Hemer VATANCUP 2017 Ort Anschrift Turnier Datum Beginn Spielzeit Wechselzeit Parkhalle Hemer Parkstr. 48 (Gesamtschule Hemer) B-Jugend 22.01.2017 16:15 Uhr 7 min. 2 min. Teilnehmerfeld Gruppe 1 SV Brackel Vatanspor Hemer TuS Versetal SV Deilinghofen Sundwig PSV Hagen Gruppe 2 Borussia Dröschede 2 BSV Menden Menden United RW Lüdenscheid SC Kirchhörde 2 Vorrunde Spielnummer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Uhrzeit 16:15 16:24 16:33 16:42 16:51 17:00 17:09 17:18 17:27 17:36 17:45 17:54 18:03 18:12 18:21 18:30 18:39 18:48 18:57 19:06 Spielpaarung PSV Hagen – Vatanspor Hemer SC Kirchhörde 2 – BSV Menden SV Brackel – TuS Versetal Borussia Dröschede 2 – Menden United Vatanspor Hemer – SV Deilinghofen BSV Menden – RW Lüdenscheid TuS Versetal PSV Hagen Menden United – SC Kirchhörde 2 SV Deilinghofen Sundwig – SV Brackel RW Lüdenscheid – Borussia Dröschede 2 Vatanspor Hemer – TuS Versetal BSV Menden – Menden United SV Deilinghofen Sundwig – PSV Hagen RW Lüdenscheid – SC Kirchhörde 2 SV Brackel – Vatanspor Hemer Borussia Dröschede 2 – BSV Menden TuS Versetal – SV Deilinghofen Sundwig Menden United – RW Lüdenscheid PSV Hagen – SV Brackel SC Kirchhörde 2 – Borussia Dröschede 2 Uhrzeit 19:15 19:24 19:33 19:42 Spielpaarung Endrunde Spielnummer 1. Halbfinale 2. Halbfinale Spiel Platz 3 Endspiel Seite 1 FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballturniere Gültig für die Saison 2016/2017 I. Veranstalter Vereine, die dem DFB oder seinen Mitgliedsverbänden angehören, dürfen Fußballturniere in der Halle unter Einhaltung nachfolgender Bestimmungen veranstalten. Der veranstaltende Verein muss mit einer Mannschaft beteiligt sein. II. Genehmigungsverfahren 1. Hallenturniere sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist vom Veranstalter einzuholen. 2. Als Hallenfußballturniere werden nur solche Veranstaltungen anerkannt, an denen mindestens 4 Mannschaften beteiligt sind. 3. Die Genehmigung ist spätestes einen Monat vor dem ersten Spieltermin unter Vorlage der Turnierbestimmungen mit einer Aufstellung der teilnehmenden Mannschaften und eines Zeitplanes zu beantragen. III. Organisation 1. Leitung, Organisation und Durchführung eines Turniers obliegen dem veranstaltenden Verein. 2. Turniere müssen nach einem festen Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der Spiele und die evtl. auszutragenden Entscheidungsspiele, Verlängerungen und die Bestimmungen für die Spielentscheidung durch 6-meter- bzw. 9-meterschießen müssen vor Beginn des Turniers festliegen. 3. Vor Beginn eines Turniers müssen die Beteiligten auf diese Bestimmungen hingewiesen werden. schaften gelten die Bestimmungen der FIFA bzw. der UEFA. V. Spielregeln und Bestimmungen 1. Fußballspiele in der Halle werden nach den vom DFB anerkannten Spielregeln, den Bestimmungen der Satzungen und Ordnungen des DFB, des WFLV und nach diesen Richtlinien durchgeführt. VI. Sporthalle und Spielfeld IX. Ausrüstung der Spieler 1. Die Sporthalle muss so beschaffen sein, dass das Spielfeld vom Zuschauerraum abgegrenzt werden kann. 2. Das Spielfeld muss rechteckig sein. Die Länge soll nicht mehr als 50 m und nicht weniger als 30 m, die Breite nicht mehr als 25 m und nicht weniger als 15 m betragen. Es kann mit Bande gespielt werden, jedoch muss diese mindestens 1 m hoch und fest verankert sein. 3. Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt nach den Spielregeln, sie ist den jeweiligen Größenverhältnissen in der Halle anzupassen. Der Strafraum entspricht dem Wurfkreis (Torraum Handballfeld, 6 m Torabstand). Bei fehlendem Wurfkreis ist ein rechteckiger Torraum abzuzeichnen, der mindestens 6 m tief sein muss. 4. Die Tore sind 3 m bzw. 5 m breit und 2 m hoch. 5. Für den Strafstoß ist vom Mittelpunkt des Tores entfernt ein Punkt 6 m bzw. 9 m (bei einer Torbreite von 5 Metern) zu markieren. 4. Über Streitigkeiten, die sich aus Vorkommnissen während eines Turniers oder über die Auslegung der Turnierbestimmungen ergeben, entscheidet ein vom Veranstalter vor Beginn des Turniers zu bildendes Schiedsgericht, dem mindestens 3 Personen angehören müssen. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele. VII. Der Ball 5. Bei jedem Turnier soll ein Sportarzt oder ein Sanitätsdienst zugegen sein. D-Junioren: Größe 4, light, 340 - 360 g IV. Beteiligungsvorschriften C- bis A-Junioren, Senioren: Größe 4, 400 - 440 g Bei Hallenfußballspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die im Besitz einer ordnungsgemäßen Spielerlaubnis des DFB bzw. eines seiner Mitgliedsverbände sind. Für die Beteiligung ausländischer Mann- auf dem Spielfeld sein dürfen, je nach Größe des Spielfeldes. Die Nummerierung der Spieler ist für das gesamte Turnier beizubehalten. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld, ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der das Spielfeld zusätzlich betreten hat, zu verwarnen. Spielfortsetzung mit Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand. 1. Die Spielbälle müssen reduziert sein (Futsalbälle): sprung- Größen/Gewichte F-Junioren und jünger: Größe 3 oder 4, S-light, bis 310 g 1. Für die Ausrüstung der Spieler gelten - mit Ausnahme des Schuhwerks - die gleichen Bestimmungen wie bei den Spielen auf dem Feld. 2. Die Schuhe dürfen keine Stollen oder Absätze haben. 3. Einzelheiten über die Spielkleidung, z. B. auch über das Wechseln der Spielkleidung, hat der veranstaltende Verein in den Turnierbestimmungen festzulegen. X. Die Spielzeit 1. Die Spielzeit sollte 2 x 20 Min. nicht überschreiten. Die Halbzeitpause beträgt bis zu 5 Minuten. 2. Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt, der die Uhr während einer Unterbrechung auf Zeichen des Schiedsrichters anhalten darf (Time-out). Bei Spielunterbrechungen in der letzten Spielminute jeder Halbzeit ist der Zeitnehmer verpflichtet die Uhr anzuhalten. 3. Keine Mannschaft darf an einem Turniertage - die gesamte Zeit aller von ihr bestrittenen Spiele und Verlängerungen eingerechnet - länger als die doppelte Normalspielzeit (Feldfußball) spielen. XI. Spielleitung E-Junioren: Größe 3 oder 4, light, bis 340 g VIII. Die Spieler 1. Eine Mannschaft darf aus höchstens 15 Spielern bestehen, von denen mindestens 4, höchstens 6 gleichzeitig 1. Die Spiele müssen (Senioren)/sollen (Juniorenbereich) von zugelassenen Schiedsrichtern geleitet werden. XII. Spielregeln 1. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Bei Seitenaus wird der Ball durch Einkicken ins Spiel gebracht, woraus kein direktes Tor erzielt werden kann. Bei Toraus, verursacht durch die angreifende Mannschaft wird der Ball durch Werfen oder Rollen vom Torwart ins Spiel gebracht (Abstoß). Bei Toraus, verursacht durch die verteidigende Mannschaft (einschließlich Torwart), ist auf Eckstoß zu entscheiden. Hieraus kann ein Tor direkt erzielt werden. Verbotenes Spiel innerhalb des eigenen Strafraumes wird mit Strafstoß geahndet. 2. Ein Tor kann aus jeder beliebigen Entfernung erzielt werden (ausgenommen durch einen Abwurf). 3. Beim Abstoß, bei der Ausführung von Straf-, Frei- und Eckstößen sowie beim Einkicken von der Seitenlinie müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mind. 5 m vom Ball entfernt sein. Beim Anstoß müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaften mind. 3 m vom Ball entfernt sein. Der Anstoß erfolgt als „Fair-PlayAnstoß“: Hierbei wird der Ball von der ballführenden Mannschaft vom Anstoßpunkt kontrolliert zum Gegner gespielt. Dieser spielt den Ball kontrolliert zurück. XIII. Spiel- bzw. Platzierungsentscheidungen von der Strafstoßmarke Beide Mannschaften haben abwechselnd je drei Torschüsse auszuführen. Die Mannschaft, die die Wahl gewonnen hat, führt den ersten Torschuss aus. Nachschießen, gleichgültig, ob der Ball vom Torhüter abgewehrt wird oder vom Torpfosten bzw. der Querlatte zurückprallt, ist nicht erlaubt. Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je drei Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat. Ein Spieler darf erst ein zweites Mal antreten, wenn alle teilnahmeberechtigten Spieler (alle Spieler, die für das betreffende Spiel im Spielbericht eingetragen sind und spielberechtigt sind) bereits einen Strafstoß ausgeführt haben. 4. Spieler, die vom Schiedsrichter im Spiel oder Sonderbericht einer Tätlichkeit oder Beleidigung eines Schiedsrichters beschuldigt werden, sind von den weiteren Spielen des Turniers ausgeschlossen. 5. Wird durch Feldverweis auf Zeit oder Dauer die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspieler verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertung bei verschuldetem Spielabbruch. 6. Andere Regelverstöße, die über diese Bestimmungen hinausgehen, werden nach den FIFA-Futsalregeln geahndet. XV. Spielberichte Bei jedem Turnier sind HallenSpielberichte zu erstellen und der Stelle zuzusenden, die die Genehmigung erteilt hat. XVI. Schlussbestimmungen XIV. Strafbestimmungen 4. Erfolgt die Spielfortsetzung (Ausnahmen Strafstoß und Anstoß) nicht innerhalb von 4 Sekunden wird das Spiel wie folgt fortgesetzt: Bei Eckstoß mit Torabwurf Beim Einkick, Einkick für den Gegner Bei Freistoß, Freistoß für den Gegner Abstoß, Freistoß für den Gegner auf der Torraumlinie Wenn der Torwart in seiner Spielhälfte den Ball mit der Hand oder dem Fuß kontrolliert, Freistoß für den Gegner. Die Zeitvorgabe beginnt, sobald die ausführende Mannschaft in der Lage ist, das Spiel fortzusetzen. Freistöße für die angreifende Mannschaft, die innerhalb des Strafraumes verhängt werden, werden auf die Strafraumlinie zurückverlegt. 5. Wenn der Ball die Decke berührt, so wird ein Einkick von der Seitenlinie ausgeführt. 6. Nach Abstoß ist der Ball erst nach Verlassen des Torraums im Spiel. 7. Alle Freistöße sind indirekt. 8. Der gegnerischen Mannschaft wird ein Freistoß zugesprochen, wenn ein Spieler versucht, durch Hineingleiten von der Seite oder von hinten den Ball zu spielen, wenn ein Gegner ihn spielt oder versucht zu spielen (Hineingrätschen, Sliding, Tackling); dies gilt nicht für den Torwart in seinem Strafraum, sofern die Aktion nicht fahrlässig, rücksichtslos oder übermäßig hart erfolgt. 1. Für Vergehen während eines Spiels kann der Schiedsrichter gegen Spieler folgende Strafen verhängen: a) Verwarnung b) Zeitstrafe 2 Minuten c) Feldverweis auf Dauer. 2. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Die Mannschaft kann bei Unterzahl wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens nach Ablauf von 2 Minuten. Die Verhängung eines Feldverweises auf Zeit gegen einen Spieler ist während eines Spiels nur einmal möglich. Bei einem weiteren strafbaren Vergehen dieses Spielers im selben Spiel ist er auf Dauer des Feldes zu verweisen. 3. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis auf Dauer hinnehmen musste, kann bei Unterzahl wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens nach 2 Minuten. Spieler, die auf Dauer des Feldes verwiesen werden, sind automatisch gesperrt (§ 3 SpO/WFLV und § 9 RuVO/WFLV bzw. § 27 JSpO/WFLV) und sind von den weiteren Spielen des Turniers ausgeschlossen. Die Bestimmungen der §§ 3 SpO/WFLV, 9, 10, 11 RuVO/WFLV bzw. §§ 25-30 JSpO/WFLV sowie § 3 RuVO/WFLV finden Anwendung. 1. Die Veranstalter von Turnieren können weitere Spielbestimmungen erlassen. Diese dürfen jedoch dem Sinne dieser Vorschriften und den Fußballregeln nicht entgegenstehen. 2. Bei Einsatz eines Spielfeldbelages aus Kunstrasen kann der Ball (gemäß VII) durch einen normalen Spielball ersetzt werden. 3. Für die Altersklassen E-Junioren und jünger können im Sinne einer altersgerechten Spielform (Aspekte der Fair-Play-Liga) insbesondere von den Regeln „X, Abs. 2“ und „XII, Abs. 4“ abgewichen werden. 4. Alle offiziellen Kreisoder Verbandshallenwettbewerbe müssen nach den FIFA-Futsalregeln ausgetragen werden. Alle anderen Fußballspiele in der Halle können nach den FIFA-Futsal-regeln müssen aber mindestens nach diesen Bestimmungen ausgetragen werden. 5. Die vg. Bestimmungen wurden durch den Verbands-Fußball-Ausschuss und Verbands-Jugend-Ausschuss beschlossen (Stand: 25.04.2016).
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