Vatanspor Hemer - Borussia Dröschede

B-Jugend
Vatanspor Hemer
VATANCUP 2017
Ort
Anschrift
Turnier
Datum
Beginn
Spielzeit
Wechselzeit
Parkhalle Hemer
Parkstr. 48 (Gesamtschule Hemer)
B-Jugend
22.01.2017
16:15 Uhr
7 min.
2 min.
Teilnehmerfeld
Gruppe 1
SV Brackel
Vatanspor Hemer
TuS Versetal
SV Deilinghofen Sundwig
PSV Hagen
Gruppe 2
Borussia Dröschede 2
BSV Menden
Menden United
RW Lüdenscheid
SC Kirchhörde 2
Vorrunde
Spielnummer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Uhrzeit
16:15
16:24
16:33
16:42
16:51
17:00
17:09
17:18
17:27
17:36
17:45
17:54
18:03
18:12
18:21
18:30
18:39
18:48
18:57
19:06
Spielpaarung
PSV Hagen – Vatanspor Hemer
SC Kirchhörde 2 – BSV Menden
SV Brackel – TuS Versetal
Borussia Dröschede 2 – Menden United
Vatanspor Hemer – SV Deilinghofen
BSV Menden – RW Lüdenscheid
TuS Versetal PSV Hagen
Menden United – SC Kirchhörde 2
SV Deilinghofen Sundwig – SV Brackel
RW Lüdenscheid – Borussia Dröschede 2
Vatanspor Hemer – TuS Versetal
BSV Menden – Menden United
SV Deilinghofen Sundwig – PSV Hagen
RW Lüdenscheid – SC Kirchhörde 2
SV Brackel – Vatanspor Hemer
Borussia Dröschede 2 – BSV Menden
TuS Versetal – SV Deilinghofen Sundwig
Menden United – RW Lüdenscheid
PSV Hagen – SV Brackel
SC Kirchhörde 2 – Borussia Dröschede 2
Uhrzeit
19:15
19:24
19:33
19:42
Spielpaarung
Endrunde
Spielnummer
1. Halbfinale
2. Halbfinale
Spiel Platz 3
Endspiel
Seite 1
FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballturniere
Gültig für die Saison 2016/2017
I. Veranstalter
Vereine, die dem DFB oder seinen
Mitgliedsverbänden angehören, dürfen
Fußballturniere in der Halle unter Einhaltung nachfolgender Bestimmungen
veranstalten. Der veranstaltende Verein
muss mit einer Mannschaft beteiligt
sein.
II. Genehmigungsverfahren
1. Hallenturniere sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist vom
Veranstalter einzuholen.
2. Als Hallenfußballturniere werden nur
solche Veranstaltungen anerkannt, an
denen mindestens 4 Mannschaften
beteiligt sind.
3. Die Genehmigung ist spätestes
einen Monat vor dem ersten Spieltermin unter Vorlage der Turnierbestimmungen mit einer Aufstellung der
teilnehmenden
Mannschaften
und
eines Zeitplanes zu beantragen.
III. Organisation
1. Leitung, Organisation und Durchführung eines Turniers obliegen dem
veranstaltenden Verein.
2. Turniere müssen nach einem festen
Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der
Spiele und die evtl. auszutragenden
Entscheidungsspiele, Verlängerungen
und die Bestimmungen für die
Spielentscheidung durch 6-meter- bzw.
9-meterschießen müssen vor Beginn
des Turniers festliegen.
3. Vor Beginn eines Turniers müssen
die Beteiligten auf diese Bestimmungen
hingewiesen werden.
schaften gelten die Bestimmungen der
FIFA bzw. der UEFA.
V. Spielregeln und Bestimmungen
1. Fußballspiele in der Halle werden
nach den vom DFB anerkannten Spielregeln,
den
Bestimmungen
der
Satzungen und Ordnungen des DFB,
des WFLV und nach diesen Richtlinien
durchgeführt.
VI. Sporthalle und Spielfeld
IX. Ausrüstung der Spieler
1. Die Sporthalle muss so beschaffen
sein,
dass
das
Spielfeld
vom
Zuschauerraum abgegrenzt werden
kann.
2. Das Spielfeld muss rechteckig sein.
Die Länge soll nicht mehr als 50 m und
nicht weniger als 30 m, die Breite nicht
mehr als 25 m und nicht weniger als 15
m betragen. Es kann mit Bande
gespielt werden, jedoch muss diese
mindestens 1 m hoch und fest
verankert sein.
3. Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt
nach den Spielregeln, sie ist den
jeweiligen Größenverhältnissen in der
Halle anzupassen. Der Strafraum
entspricht dem Wurfkreis (Torraum
Handballfeld, 6 m Torabstand). Bei
fehlendem
Wurfkreis
ist
ein
rechteckiger Torraum abzuzeichnen,
der mindestens 6 m tief sein muss.
4. Die Tore sind 3 m bzw. 5 m breit und
2 m hoch.
5. Für den Strafstoß ist vom Mittelpunkt
des Tores entfernt ein Punkt 6 m bzw. 9
m (bei einer Torbreite von 5 Metern) zu
markieren.
4. Über Streitigkeiten, die sich aus
Vorkommnissen
während
eines
Turniers oder über die Auslegung der
Turnierbestimmungen
ergeben,
entscheidet ein vom Veranstalter vor
Beginn des Turniers zu bildendes
Schiedsgericht, dem mindestens 3
Personen angehören müssen. Die
Entscheidung des Schiedsgerichtes ist
unanfechtbar. Dies gilt auch für die
Wertung der Spiele.
VII. Der Ball
5. Bei jedem Turnier soll ein Sportarzt
oder ein Sanitätsdienst zugegen sein.
D-Junioren:
Größe 4, light, 340 - 360 g
IV. Beteiligungsvorschriften
C- bis A-Junioren, Senioren:
Größe 4, 400 - 440 g
Bei Hallenfußballspielen dürfen nur
Spieler eingesetzt werden, die im
Besitz
einer
ordnungsgemäßen
Spielerlaubnis des DFB bzw. eines
seiner Mitgliedsverbände sind. Für die
Beteiligung
ausländischer
Mann-
auf dem Spielfeld sein dürfen, je nach
Größe
des
Spielfeldes.
Die
Nummerierung der Spieler ist für das
gesamte Turnier beizubehalten. Hat
eine Mannschaft mehr als die zulässige
Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld,
ist das Spiel zu unterbrechen und der
Spieler, der das Spielfeld zusätzlich
betreten
hat,
zu
verwarnen.
Spielfortsetzung mit Freistoß für die
gegnerische Mannschaft erfolgt dort,
wo sich der Ball bei der Unterbrechung
befand.
1. Die Spielbälle müssen
reduziert sein (Futsalbälle):
sprung-
Größen/Gewichte
F-Junioren und jünger:
Größe 3 oder 4, S-light, bis 310 g
1. Für die Ausrüstung der Spieler gelten
- mit Ausnahme des Schuhwerks - die
gleichen Bestimmungen wie bei den
Spielen auf dem Feld.
2. Die Schuhe dürfen keine Stollen oder
Absätze haben.
3. Einzelheiten über die Spielkleidung,
z. B. auch über das Wechseln der
Spielkleidung, hat der veranstaltende
Verein in den Turnierbestimmungen
festzulegen.
X. Die Spielzeit
1. Die Spielzeit sollte 2 x 20 Min. nicht
überschreiten.
Die
Halbzeitpause
beträgt bis zu 5 Minuten.
2. Die Spielzeit wird nicht durch den
Schiedsrichter, sondern durch einen
von der Turnierleitung eingesetzten
Zeitnehmer festgestellt, der die Uhr
während einer Unterbrechung auf
Zeichen des Schiedsrichters anhalten
darf
(Time-out).
Bei
Spielunterbrechungen in der letzten Spielminute
jeder Halbzeit ist der Zeitnehmer
verpflichtet die Uhr anzuhalten.
3. Keine Mannschaft darf an einem
Turniertage - die gesamte Zeit aller von
ihr
bestrittenen
Spiele
und
Verlängerungen eingerechnet - länger
als die doppelte Normalspielzeit
(Feldfußball) spielen.
XI. Spielleitung
E-Junioren:
Größe 3 oder 4, light, bis 340 g
VIII. Die Spieler
1. Eine Mannschaft darf aus höchstens
15 Spielern bestehen, von denen
mindestens 4, höchstens 6 gleichzeitig
1. Die Spiele müssen (Senioren)/sollen
(Juniorenbereich) von zugelassenen
Schiedsrichtern geleitet werden.
XII. Spielregeln
1. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Bei
Seitenaus wird der Ball durch Einkicken
ins Spiel gebracht, woraus kein direktes
Tor erzielt werden kann. Bei Toraus,
verursacht durch die angreifende
Mannschaft wird der Ball durch Werfen
oder Rollen vom Torwart ins Spiel
gebracht (Abstoß).
Bei Toraus, verursacht durch die verteidigende Mannschaft (einschließlich
Torwart),
ist
auf
Eckstoß
zu
entscheiden.
Hieraus kann ein Tor direkt erzielt
werden. Verbotenes Spiel innerhalb
des eigenen Strafraumes wird mit
Strafstoß geahndet.
2. Ein Tor kann aus jeder beliebigen
Entfernung
erzielt
werden
(ausgenommen durch einen Abwurf).
3. Beim Abstoß, bei der Ausführung
von Straf-, Frei- und Eckstößen sowie
beim Einkicken von der Seitenlinie
müssen die Spieler der gegnerischen
Mannschaft mind. 5 m vom Ball entfernt
sein. Beim Anstoß müssen die Spieler
der gegnerischen Mannschaften mind.
3 m vom Ball entfernt sein.
Der Anstoß erfolgt als „Fair-PlayAnstoß“: Hierbei wird der Ball von der
ballführenden
Mannschaft
vom
Anstoßpunkt kontrolliert zum Gegner
gespielt. Dieser spielt den Ball
kontrolliert zurück.
XIII. Spiel- bzw. Platzierungsentscheidungen von der Strafstoßmarke
Beide
Mannschaften
haben
abwechselnd je drei Torschüsse
auszuführen. Die Mannschaft, die die
Wahl gewonnen hat, führt den ersten
Torschuss
aus.
Nachschießen,
gleichgültig, ob der Ball vom Torhüter
abgewehrt wird oder vom Torpfosten
bzw. der Querlatte zurückprallt, ist nicht
erlaubt.
Wenn beide Mannschaften nach
Ausführung von je drei Torschüssen die
gleiche Anzahl von Toren erzielt haben,
werden die Torschüsse in der gleichen
Reihenfolge fortgesetzt, bis eine
Mannschaft bei gleicher Anzahl von
Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat.
Ein Spieler darf erst ein zweites Mal
antreten, wenn alle teilnahmeberechtigten Spieler (alle Spieler, die für das
betreffende Spiel im Spielbericht
eingetragen sind und spielberechtigt
sind) bereits einen Strafstoß ausgeführt
haben.
4. Spieler, die vom Schiedsrichter im
Spiel
oder
Sonderbericht
einer
Tätlichkeit oder Beleidigung eines
Schiedsrichters beschuldigt werden,
sind von den weiteren Spielen des
Turniers ausgeschlossen.
5. Wird durch Feldverweis auf Zeit oder
Dauer die Zahl der Spieler einer
Mannschaft auf weniger als zwei
Feldspieler verringert, so muss das
Spiel abgebrochen werden. Es gelten
die Bestimmungen für Spielwertung bei
verschuldetem Spielabbruch.
6. Andere Regelverstöße, die über
diese Bestimmungen hinausgehen,
werden nach den FIFA-Futsalregeln
geahndet.
XV. Spielberichte
Bei jedem Turnier sind HallenSpielberichte zu erstellen und der Stelle
zuzusenden, die die Genehmigung
erteilt hat.
XVI. Schlussbestimmungen
XIV. Strafbestimmungen
4.
Erfolgt
die
Spielfortsetzung
(Ausnahmen Strafstoß und Anstoß)
nicht innerhalb von 4 Sekunden wird
das Spiel wie folgt fortgesetzt:
 Bei Eckstoß mit Torabwurf
 Beim Einkick, Einkick für den
Gegner
 Bei Freistoß, Freistoß für den
Gegner
 Abstoß, Freistoß für den Gegner
auf der Torraumlinie
 Wenn der Torwart in seiner
Spielhälfte den Ball mit der Hand
oder dem Fuß kontrolliert, Freistoß
für den Gegner.
Die Zeitvorgabe beginnt, sobald die
ausführende Mannschaft in der Lage
ist, das Spiel fortzusetzen.
Freistöße für die angreifende Mannschaft, die innerhalb des Strafraumes
verhängt werden, werden auf die
Strafraumlinie zurückverlegt.
5. Wenn der Ball die Decke berührt, so
wird ein Einkick von der Seitenlinie
ausgeführt.
6. Nach Abstoß ist der Ball erst nach
Verlassen des Torraums im Spiel.
7. Alle Freistöße sind indirekt.
8. Der gegnerischen Mannschaft wird
ein Freistoß zugesprochen, wenn ein
Spieler versucht, durch Hineingleiten
von der Seite oder von hinten den Ball
zu spielen, wenn ein Gegner ihn spielt
oder
versucht
zu
spielen
(Hineingrätschen, Sliding, Tackling);
dies gilt nicht für den Torwart in seinem
Strafraum, sofern die Aktion nicht
fahrlässig,
rücksichtslos
oder
übermäßig hart erfolgt.
1. Für Vergehen während eines Spiels
kann der Schiedsrichter gegen Spieler
folgende Strafen verhängen:
a) Verwarnung
b) Zeitstrafe 2 Minuten
c) Feldverweis auf Dauer.
2. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl
ohne vorausgegangene als auch nach
erfolgter Verwarnung ausgesprochen
werden. Die Mannschaft kann bei
Unterzahl wieder durch einen Spieler
ergänzt werden, wenn die gegnerische
Mannschaft ein Tor erzielt hat,
spätestens nach Ablauf von 2 Minuten.
Die Verhängung eines Feldverweises
auf Zeit gegen einen Spieler ist
während eines Spiels nur einmal
möglich. Bei einem weiteren strafbaren
Vergehen dieses Spielers im selben
Spiel ist er auf Dauer des Feldes zu
verweisen.
3. Eine Mannschaft, die einen
Feldverweis auf Dauer hinnehmen
musste, kann bei Unterzahl wieder
durch einen Spieler ergänzt werden,
wenn die gegnerische Mannschaft ein
Tor erzielt hat, spätestens nach 2
Minuten.
Spieler, die auf Dauer des Feldes
verwiesen werden, sind automatisch
gesperrt (§ 3 SpO/WFLV und § 9
RuVO/WFLV bzw. § 27 JSpO/WFLV)
und sind von den weiteren Spielen des
Turniers ausgeschlossen.
Die
Bestimmungen
der
§§
3
SpO/WFLV, 9, 10, 11 RuVO/WFLV
bzw. §§ 25-30 JSpO/WFLV sowie § 3
RuVO/WFLV finden Anwendung.
1. Die Veranstalter von Turnieren
können weitere Spielbestimmungen
erlassen. Diese dürfen jedoch dem
Sinne dieser Vorschriften und den
Fußballregeln nicht entgegenstehen.
2. Bei Einsatz eines Spielfeldbelages
aus Kunstrasen kann der Ball (gemäß
VII) durch einen normalen Spielball
ersetzt werden.
3. Für die Altersklassen E-Junioren und
jünger können im Sinne einer
altersgerechten Spielform (Aspekte der
Fair-Play-Liga) insbesondere von den
Regeln „X, Abs. 2“ und „XII, Abs. 4“
abgewichen werden.
4.
Alle
offiziellen
Kreisoder
Verbandshallenwettbewerbe
müssen
nach
den
FIFA-Futsalregeln
ausgetragen werden.
Alle anderen Fußballspiele in der Halle
können nach den FIFA-Futsal-regeln
müssen aber mindestens nach diesen
Bestimmungen ausgetragen werden.
5. Die vg. Bestimmungen wurden durch
den Verbands-Fußball-Ausschuss und
Verbands-Jugend-Ausschuss
beschlossen (Stand: 25.04.2016).