Prunksitzung des HCC Nächste öffentliche

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Nr. 04 · Freitag, 27. Januar 2017
Prunksitzung des HCC
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Der Kartenvorverkauf zur Prunksitzung
findet am Samstag, 28.01.2017 ab 10.00
Uhr in der Dreschhalle statt.
Nächste öffentliche
Gemeinderatssitzung
Dienstag, 31.01.2017, 19.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
Das Bürgerbüro informiert
Informationen zum Widerspruchsrecht
zu Veröffentlichungen und Datenübermittlungen aus dem Melderegister auf
Seite 3.
Grund- und Gewerbesteuer
Wir weisen darauf hin, dass am
15.02.2017 die erste Grundsteuerrate
sowie die erste Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2017 fällig wird.
Nähere Informationen entnehmen Sie
den amtlichen Bekanntmachungen.
2 | Mitteilungsblatt Hambrücken · 27. Januar 2017 · Nr. 04
Aktuelles
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Der Ehrenabend 2017
findet am Freitag, 07.
April 2017 in der Lußhardthalle statt. Die
Vereine werden deshalb gebeten, die zur
Ehrung anstehenden
Personen unter Angabe des Namens, der
Adresse und der besonderen Erfolge bis spätestens 27. Januar
2017 beim Bürgermeisteramt Hambrücken zu melden. Die
Kontaktdaten finden
Sie am Ende des Artikels.
Zum Ablauf des Ehrenabends:
Da das geänderte Programm des Ehrenabends 2014 die Attraktivität der Veranstaltung deutlich erhöht hat, wird auch in diesem Jahr bei
der Ehrung nur der größte Erfolg der jeweiligen Person
oder Mannschaft vorgelesen. Alle weiteren Erfolge werden in einem Flyer veröffentlicht, der beim Ehrenabend
öffentlich ausliegt.
Auch wird in diesem Jahr wieder eine Bewirtung vor und
während des Ehrenabends angeboten.
Aus diesem Grund bittet die Gemeindeverwaltung
darum, bei der Abgabe der Ehrungsanträge den jeweils
größten Erfolg zu kennzeichnen. Über eine elektronische
Meldung per E-Mail ([email protected]) wären
wir Ihnen sehr dankbar. Geehrt werden können Personen, Gruppen oder Mannschaften, die Mitglied in einem
Hambrücker Verein sind oder sonstige Personen, die in
Hambrücken wohnen und einen entsprechenden Erfolg
erzielt haben. Für Fragen und nähere Informationen steht
Ihnen Frau Susanne Neuberth vom Bürgerservice (Tel.
7100-22) gerne zur Verfügung. (jk)
Große HCC-Prunksitzung am 11.02.17
– Kartenvorverkauf am 28.01.2017
Ein stimmungsvolles Potpourri für alle großen und kleinen
Narren verheißt auch in diesem Jahr wieder die große HCCPrunksitzung, die am 11.02.2017 ab 19.31 Uhr in der Lußhardthalle über die Bühne geht. Der Kartenvorverkauf findet
am Samstag, 28.01.2017 ab 10.00 Uhr in der Dreschhalle am
Heuweg statt. Am gleichen Tag findet in der Pfarrkirche St.
Remigius in Hambrücken um 17 Uhr die Narrenmesse statt, zu
der das ganze fasenachtliche Volk sehr herzlich eingeladen ist.
Restkarten für die Prunksitzung gibt es bei der Bäckerei Steidle sowie an der Abendkasse. Sitzungspräsident Rolf Mayer, die
Elferräte und alle Mitwirkenden werden dafür sorgen, dass
mit einem Feuerwerk der guten Laune garantiert kein Auge
trocken bleibt. Alle Jahre wieder verwandelt sich dabei die
Lußhardthalle in ein Epizentrum des Frohsinns und der Narretei. Einen ganz besonderen Auftritt versprechen dabei auch
dieses Jahr wieder die Demmellerchen. Daneben werden
Büttenreden und das Männerballett das Publikum mitreißen
und begeistern. Für Akrobatik pur sorgt der Auftritt der Showtanzgruppe Next Generation. Gardetanz auf höchstem Niveau
gibt es bei den Garden Feuerfunken und Snowflakes. Auch die
1. Hambrücker Guggemusik „Forlebuzzel-Zunft“ wird wieder
ein ohrenbetäubendes Gastspiel geben. Daneben werden
auch „Tobbmaster Fitsch and the fabulous Fernando Horns“
die Halle aufmischen. Den Anfang werden wie immer die
„Waldböcklein“, die Kindergarde des HCC machen. Auch die
Hitparade wird wieder einen Glanzpunkt der diesjährigen
Prunksitzung darstellen. Für gute Unterhaltung ist mit der
Partyformation „Toys“ wieder bestens gesorgt. Die Verantwortlichen um HCC-Präsident Reiner Rudolph werden auch
für das leibliche Wohl der zahlreichen Fasenachter wieder
bestens gesorgt haben.
(jk)
Wir verkünden hier mit lautem
Schalle, nichts wie hin zur
Wann:
Samstag den 11.02.2017
Beginn: 19:31 Uhr
Eintritt: 12 €
Kartenvorbestellung
per mail: [email protected]
Abholung und Verkauf am 28.01.2017
von 10:00 – 12:00 in der Dreschhalle
Restkarten ab 30.01.2017 bei der
Bäckerei Steidle oder an der Abendkasse
Veranstalter: Hambrücker Carnevals Club 1979 e.V.
Meldungen zum Ehrenabend
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Mitteilungsblatt Hambrücken · 27. Januar 2017 · Nr. 04
Das Bürgerbüro informiert
Widerspruchsrecht zu Veröffentlichungen und Datenübermittlungen aus dem Melderegister
1. Veröffentlichungen von Geburtstags- und Ehejubiläen
Auf der Grundlage von § 50 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1.11.2015
werden Jubiläen von Einwohnern ab dem 70. Lebensjahr alle
5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht.
Ehejubiläen sind die goldene Hochzeit und jedes folgende
Ehejubiläum.
2. Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG vom 1.11.2015), § 6 des baden-württembergischen
Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften.
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von
minderjährigen Kindern).
3. Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von
Wahlvorschlägen
Die Meldebehörde darf nach § 50 Absatz 1 des Meldegesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1.11.2015
Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen
oder kommunalen Vertretungskörperschaften, allgemeinen
Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren in den sechs
vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister
über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften
von Gruppen von Wahl- oder Stimmberechtigten erteilen, für
deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen
bestimmend ist; bei Wahlen und Abstimmungen, an denen
auch ausländische Unionsbürger teilnehmen können, darf
die Meldebehörde Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad
und Anschriften sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeiten dieser Unionsbürger zu dem Zweck nutzen, ihnen
Informationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.
4. Meldedatenübermittlung zur Erstellung von Einwohnerbüchern und anderen Nachschlagewerken
Gemäß § 50 Absatz 3 Meldegesetz darf die Meldebehörde
Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften der
volljährigen Einwohner nur in Einwohnerbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken veröffentlichen und an andere zum
Zwecke der Herausgabe solcher Werke übermitteln.
5. Datenübermittlung für das Personalmanagement der
Bundeswehr
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und
Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür
tauglich sind. Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebörden dem Bundesamt
für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c
Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31.3.
folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden; Familiennamen,
Vornamen und die Anschrift.
Widerspruchsrecht
Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen
will, wird gebeten, dies der Gemeindeverwaltung Hambrücken, Hauptstr. 108, 76707 Hambrücken, schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift mitzuteilen.
| 3
Eine Mitteilung zu Ziffer 1-5 ist nicht erforderlich, wenn
bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben
worden ist.

Zurück an die
Gemeinde Hambrücken
Meldeamt
76707 Hambrücken
Absender:
___________________________________________________
Name, Vorname, Geburtsdatum
___________________________________________________
Straße, Hausnummer
Ich bitte von der Veröffentlichung meiner persönlichen
Daten
– wie nachstehend angekreuzt –
abzusehen
Ziffer 1- Presse
( )Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Gemeindeblatt bzw. BNN
Ziffer 2- Kirche
( )Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religions-
gesellschaften
Ziffer 3- Partei
( )Weitergabe pers. Daten an Parteien/Wählervereinigungen
Ziffer 4- Adressbuch
( )Übermittlung von Daten zur Erstellung von Einwohner büchern u.a., ähnl. Nachschlagewerke
Ziffer 5- Bundeswehr
( ) Weitergabe persönlicher Daten an die Bundeswehr
___________________________________________________
Datum, Unterschrift

Polizeiposten Bruhrain
Unfallgeschehen
Eine Vorfahrtsmissachtung ereignete sich am Donnerstag,
19.01.2017, 15.00 h im Bereich Kirchstraße/Kriegsstraße. Eine
Kraftfahrzeugführerin aus Leimen hatte die Ursache gesetzt
und war mit dem Pkw einer Frau aus Ubstadt-Weiher kollidiert. Ein Abschleppdienst war im Einsatz. Die Schadenshöhe
ist bislang nicht bekannt.
Sachbeschädigung
Durch einen bislang nicht bekannten Täter wurde in der
Zeit vom 21.01.2017, 19:00 Uhr bis 22.01.2017, 01:00 Uhr ein
geparkter Pkw mit Eiern beworfen. Der Pkw war im Zufahrtsweg zum Vereinsheim der Forlebuzzel-Zunft abgestellt.
Sie möchten mit uns sprechen?
Wir sind während der Öffnungszeiten telefonisch für Sie
unter der Tel.-Nr. 07254/985597-0 erreichbar. Außerhalb unserer Erreichbarkeit wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier
Philipps­burg unter Tel.-Nr. 07256/9329-0.
Ebenso können Sie vertrauliche Hinweise unter der Tel.-Nr.
0721/939-6666 beim Polizeipräsidium Karlsruhe auf Band
sprechen.
4 | Mitteilungsblatt Hambrücken · 27. Januar 2017 · Nr. 04
Auf einen Blick
Tageselternverein Bruchsal
Landkreis Karlsruhe Nord e.V.
Notrufnummern
Rettung und Feuerwehr
Polizei
Deutsches Rotes Kreuz
Polizeiposten Waghäusel (7:30-16:30 Uhr)
Polizeirevier Philippsburg
112
110
01806/112112
07254/985597-0
07256/9329-0
Störungsstellen
Wasserwerk Waghäusel
07254/1310
Erdgas Südwest GmbH
07243/2160
Strom
0800/3629477
Kabel BW (Kabelfernsehen)
01806/888150
E-Mail:
[email protected]
Straßenbeleuchtung
HSG Zander
Störung Straßenbeleuchtung
0800/1001873
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Der Zahnarzt ist samstags, sonntags und feiertags in der
Zeit von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr in der Praxis anwesend –
in dringenden Fällen auch außerhalb der Sprechstunden
telefonisch erreichbar.
Der zahnärztliche Notfalldienst ist unter Tel. 01806-112112
erreichbar bzw. auch jederzeit im Internet unter www.zahn-forum.
de/karlsruhe.html aktuell abrufbar.
28.01.2017, 08.00 Uhr - 30.01.2017, 08.00 Uhr
J. Badayei, Huttenheimer Str. 17, 76706 Dettenheim, Tel. 07255/5044
Tierärztlicher Notdienst
an Wochenenden und Feiertagen
Haus der Begegnung, Tunnelstr. 27, 76646 Bruchsal
Tel. 0 72 51 / 98 19 87 - 0/Fax 0 72 51 / 98 19 87 - 9
E-Mail: [email protected]
www.tageselternverein-bruchsal.de
Kindertagespflege – familiär gut betreut
Die Kindertagespflege ist eine individuelle Form der Kinderbetreuung für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren. Die Tagespflegepersonen bieten Ihnen als Eltern für Ihr Kind eine flexible Betreuung in familiärer Atmosphäre. Durch die kleinen Gruppengrößen
und die dauerhafte Bezugsperson findet eine individuelle Förderung für Ihr Kind statt.
Die Kindertagespflege ist ein wichtiges Unterstützungssystem, um Familie und Beruf gut miteinander zu vereinbaren.
Die Tagespflegepersonen besitzen eine gültige Pflegeerlaubnis
und bilden sich durch jährliche Fortbildungen stetig weiter. Als
Eltern, deren Kind durch eine qualifizierte Tagespflegeperson
betreut wird, haben Sie die Möglichkeit, Anträge für finanzielle
Zuschüsse zu beantragen. Hierüber informiert Sie der Tageselternverein gerne.
Ihr Ansprechpartner für Fragen bzgl. Kindertagespflege und
Tageseltern in der Gemeinde ist Frau Fritz, Telefon-Nr.: 07251 981
987 804
E-Mail: [email protected]
Sprechstunden im Rathaus Hambrücken:
Immer am 3. Donnerstag im Monat, von 09:30 – 11:00 Uhr.
Weitere Gesprächstermine können nach Vereinbarung gerne
auch zu anderen Zeiten angeboten werden.
Pflegestützpunkt
Tel. 07251/441441 o.
Tel. 07251/63020
Apotheken
Freitag, 27.01.2017
Kur-Apotheke am Bahnhof, Mingolsheim, Bahnhofstr. 9,
Tel. 07253/4456
Schloss-Apotheke, Bruchsal, Schlossstr. 1, Tel. 07251/13411
Samstag, 28.01.2017
Hirsch-Apotheke, Wiesental, Mannheimer Str. 4, Tel. 07254/1444
Schönborn-Apotheke, Bruchsal, Styrumstr. 10, Tel. 07251/934525
Sonntag, 29.01.2017
Michaelsberg-Apotheke, Untergrombach, Weingartener Str. 2,
Tel. 07257/3727
Nikolaus-Apotheke, Weiher, Hauptstr. 80, Tel. 07251/61960
St.-Ulrich-Apotheke, Östringen, Georg-Friedrich-Händel-Str. 1,
Tel. 07253/27272
Montag, 30.01.2017
Apotheke am Rathaus, Blankenloch, Rathausstr. 1C,
Tel. 07244/9476360
Stadt-Apotheke, Bruchsal, Kaiserstr. 95, Tel. 07251/2484
Dienstag, 31.01.2017
Barbara-Apotheke, Neuthard, Hauptstr. 50, Tel. 07251/41143
Laurentius-Apotheke, Kronau, Kirrlacher Str. 22, Tel. 07253/4192
Storchen-Apotheke, Ubstadt, Obere Str. 1, Tel. 07251/961476
Mittwoch, 01.02.2017
Apotheke im Globus, Wiesental, Hambrücker Landstr. 4,
Tel. 07254/957760
Punkt-Apotheke, Bruchsal, Franz-Sigel-Str. 83, Tel. 07251/931830
Donnerstag, 02.02.2017
Einhorn-Apotheke, Gondelsheim, Bruchsaler Str. 37,
Tel. 07252/41603
Kraichgau-Apotheke, Östringen, Hauptstr. 111, Tel. 07253/21184
Viktoria-Apotheke, Bruchsal, Prinz-Wilhelm-Str. 1, Tel. 07251/82077
Beratung bei allen Fragen rund um Pflege und Altern
Im Pflegestützpunkt erhalten Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen kostenlos Informationen rund um das Thema Pflege und
Alter. Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale Beratungsstelle. Er
bietet neben Informationen über gesetzliche und kommunale
Leistungen auch Auskünfte über regionale Betreuungsangebote und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen.
Zudem ist der Pflegestützpunkt kompetenter Ansprechpartner
für Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätige.
Sprechzeiten in Bruchsal
Mo. – Mi. 09.00 – 12.00 Uhr
Do.
09.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
Fr.
09.00 – 13.00 Uhr
Weitere Termine nach vorheriger Absprache.
Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe
Standort Bruchsal
Am Otto-Oppenheimer-Platz 5
Telefon: 07251 / 79 – 199
Mobil: 0151 / 12588834
Fax: 07251 / 79 – 496
E-Mail: [email protected].
Abfallwirtschaft aktuell
Die nächsten Abfuhrtermine
Bitte stellen Sie Ihre Müllbehälter am Abfuhrtag bis spätestens
6.00 Uhr zur Leerung bereit. Achten Sie bitte darauf, dass die
Vorderseite des Behälters, wie auf dem Gefäßdeckel mit Pfeil
gekennzeichnet, zur Straße ausgerichtet ist. Dies gilt auch für die
Wertstofftonne.
Mitteilungsblatt Hambrücken · 27. Januar 2017 · Nr. 04
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Aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat
Am Dienstag, 31.01.2017 findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal
des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
Hierzu ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.
Alle Informationen zur öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie seit Ende September 2015 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hambrücken unter www.hambruecken.
de. Auf der Startseite befindet sich der Link zum Ratsinformationssystem.
Tagesordnung:
Fragen der Bürgerinnen und Bürger
1.Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
2. Abriss Gebäude Grundstück Hauptstraße 131;
Auftragsvergabe
3. Bebauungsplan „Wittum-/Falltor-/Ostendstraße“;
Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Beschluss
über die öffentliche Auslegung sowie über die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange
4.
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan/Örtliche
Bauvorschriften „Kraichgaustraße“ gemäß § 12 BauGB im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
1. Beratung und Beschlussfassung über die im Zuge der
nochmaligen Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
2. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan/zu den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10
Abs. 1 BauGB
5. Umbau und Sanierung des Rathauses;
Beauftragung von Fachplanern
6. Beauftragung der Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH
7.Abschluss einer Vereinbarung mit dem Vogelschutz- und
Zuchtverein über die Unterhaltung des Spielplatzes im
Vogelparkgelände
8. Annahme einer Spende
9.Bekanntgabe der in letzter nichtöffentlicher Sitzung am
20.12.2016 gefassten Beschlüsse
10. Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche
Um was es geht. Die Themen im Schnelldurchlauf!
TOP 1
In der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.12.2016
wurde dem Gemeinderat der Entwurf der Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan für das Jahr 2017 ausgehändigt. Der Gemeinderat berät über das Planwerk und die Fraktionen halten ihre
Reden zum Haushalt.
TOP 2
In der Gemeinderatssitzung am 30.11.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag zum Abriss der Gebäude auf
den Grundstücken Hauptstraße 123 bis 129 sowie 133 an die
Firma Oettinger aus Malsch zu vergeben. Nachdem die GemeinWertstoff: MGB (80 l – 240 l) und Container (660 l – 1.100 l):
Montag, 30. Januar 2017
Restmüll: MGB (60 l – 240 l):
Montag, 6. Februar 2017
Restmüll: Container (1.100 l):
Dienstag, 31. Januar 2017
Wertstoffhof und Grünabfallsammelplatz beim Hebewerk III,
Hambrücken
de zwischenzeitlich das Grundstück Hauptstraße 131 erworben
hat, entscheidet der Gemeinderat über den Abriss der dortigen
Gebäude.
TOP 3
Von Seiten des Landkreises Karlsruhe ist geplant, neben bereits
aufgestellten Wohncontainern die Errichtung eines dauerhaften
Gebäudes für Gemeinschaftsunterkünfte und die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen auf dem Grundstück Wittumstraße 4 durchzuführen. Hierfür ist die Änderung des bestehenden
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ für den Bereich des
Grundstückes Wittumstraße 4 erforderlich.
Der Gemeinderat entscheidet über den Entwurf des Bebauungsplanes „Wittum-/Falltor-/Ostendstraße“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan. Der Gemeinderat
entscheidet über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
TOP 4
Der Gemeinderat berät über die während der nochmaligen
Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Bedenken
und Anregungen und beschließt die Stellungnahmen.
Des Weiteren entscheidet der Gemeinderat über den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kraichgaustraße“ sowie der örtlichen Bauvorschriften hierzu.
TOP 5
Für den geplanten Umbau und die Sanierung des Rathausgebäudes ist die Beauftragung von Fachplanern für die Gewerke Tragwerksplanung, Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektro sowie
Brandschutz erforderlich. In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Architekturbüro Zirpel hat die Verwaltung hierzu Vorschläge erarbeitet. Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragsvergabe.
TOP 6
Im Zuge der Sanierung der Schulgebäude in Hambrücken hält
die Gemeindeverwaltung die Hinzuziehung einer Vergabeberatungsstelle für erforderlich.
Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragsvergabe.
TOP 7
Der Vogelschutz- und Zuchtverein ist mit der Bitte an die
Gemeindeverwaltung herangetreten, Unterstützung für die
Unterhaltung des Spielplatzes auf dem Vogelparkgelände zu
erhalten.
Hierfür wurde seitens der Verwaltung ein Vereinbarungsentwurf ausgearbeitet.
Der Gemeinderat berät über den Abschluss der Vereinbarung.
TOP 8
Auf der Grundlage der aktuellen Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg entscheidet der Gemeinderat über
die Annahme einer Spende.
Öffnungszeiten:
Sommer (01.04.-31.10.):
Mi: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sa: 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Winter (01.11.-31.03.):
Mi: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sa: 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anlieferbedingungen: siehe Müllwegweiser für den Landkreis
Karlsruhe
Beim Wertstoffhof sowie im Rathaus kann auch Naturkorken
abgegeben werden.
6 | Mitteilungsblatt Hambrücken · 27. Januar 2017 · Nr. 04
Amtliche Bekanntmachungen
Geburtstage im Februar
01.02.
05.02.
06.02.
15.02.
Hildegard Krämer
Elwina Stahldecker
Johann Hollerbach
Anton Khim
75 Jahre
80 Jahre
80 Jahre
75 Jahre
Grund- und Gewerbesteuer
Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2017 die erste Grundsteuerrate sowie die erste Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr
2017 fällig wird.
Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen,
bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit
Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Wagner vom Steueramt, Tel. 7100-36, [email protected]
Veranstaltungskalender
Samstag, 28.01.2017
Fastnachtsgottesdienst der Seelsorgeeinheit in der Pfarrkirche Hambrücken (Beginn um 17.00 Uhr)
Samstag, 28.01.2017
Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr im Feuerwehrhaus (Beginn um 19.00 Uhr)
Samstag, 11.02.2017
Prunksitzung des HCC in der Lußhardthalle
(Beginn 19.31 Uhr)
Dienstag, 14.02.2017
Faschingsveranstaltung des Altenwerks im Pfarrzentrum
(Beginn 14.00 Uhr)
Freitag, 24.02.2017
Faschingsveranstaltung des Fußballvereins im Sporthaus
(Beginn 20.01 Uhr)
Samstag, 25.02.2017
Kinderfaschingsveranstaltung des Fußballvereins in der Lußhardthalle (14-17 Uhr, Einlass ab 13:30 Uhr)
Samstag, 25.02.2017
Wellfleisch- und Saukopfessen des Schützenvereins beim
Vereinsheim
Sonntag, 26.02.2017
Faschingsumzug des HCC (Beginn 14.01 Uhr)
Gebrauchtwarenbörse
Folgendes ist kostenlos abzugeben:
- Kiefernholzschreibtisch mit Schublade, 130 x 65 cm (Tel. 903028)
- bis zu 1500 Knochensteine, Tel. 3972649
Auch Sie haben sicherlich Dinge (z. B. Betten, Schrank, Kinderwagen, Elektrogeräte, usw.), die Sie nicht mehr benötigen und
deshalb kostenlos an interessierte Einwohner abgeben können.
Als „Abnehmer“ rufen Sie einfach die im Mitteilungsblatt veröffentlichte Telefonnummer an und vereinbaren die Abholung des
Gegenstandes direkt mit dem Anbieter.
Als „Anbieter“ rufen Sie einfach beim Bürgermeisteramt (71
00-10) an. Ihr Angebot und Ihre Telefonnummer werden dann im
Mitteilungsblatt veröffentlicht. Aus Datenschutzgründen werden
Name und Adresse nicht genannt.
Sobald ein Gegenstand vermittelt ist, muss dies der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden, damit das entsprechende Angebot aus der Liste gestrichen werden kann.
Fundamt
Gefunden wurde
1 Handy
1 einzelner Schlüssel
1 Messgerät (Fundort Traffostation Kolpingstraße)
Zweckverband „Wasserversorgung Lußhardt“
Schutz der Wasserleitungen vor Frost
Vor der kommenden kalten Jahreszeit bitten wir um Beachtung
nachstehender Hinweise:
Frost verursacht immer wieder empfindliche Schäden an Wasserleitungen und Wasserzählern. Diese können vermieden werden,
wenn rechtzeitig notwendige Vorkehrungen getroffen werden:
·Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren rechtzeitig instand setzen. Mit Eintritt der Kälte,
Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen und
Wasseruhren schließen.
· Luftdurchlässiges Mauerwerk abdichten.
·Freiliegende Wasserrohre und Wasseruhren in frostgefährdeten Räumen mit wasserabweisendem Isoliermaterial umhüllen. Hierzu können Kork, Glaswolle u.Ä. verwendet werden.
·Gartenleitungen sowie Leitungen in frostgefährdeten und
unbewohnten Räumen schließen und entleeren.
·Wasserzählerschächte im Freien dicht abdecken. Der Zugang
zum Abstellhahn und Wasserzähler muss allerdings jederzeit
möglich sein.
·Eingefrorene Innenleitungen nicht mit Lötlampen oder offenem Feuer auftauen. Ziehen Sie den Fachmann hinzu, damit
das Auftauen an der richtigen Stelle begonnen wird.
Wasserverluste und Kosten für Schäden an Leitungen und
Wasseruhren, die durch mangelnden Schutz entstehen, hat
der Wasserabnehmer selbst zu tragen!
Schulen
Handelslehranstalt Bruchsal
Informationsveranstaltungen an der Handelslehranstalt
Bruchsal
Die Handelslehranstalt Bruchsal informiert über ihr umfangreiches Bildungsangebot am
Donnerstag, 02. Februar 2017
in der Stadtgrabenstraße 1 und 2.
18:30 Uhr Berufskolleg I und II in der Aula Haus C
Sowohl das Berufskolleg I als auch das Berufskolleg II sind jeweils
einjährige Bildungsgänge, die mit Bestehen der Abschlussprüfungen im Berufskolleg II zum Erwerb der Fachhochschulreife
führen.
19:30 Uhr Berufsfachschule für Wirtschaft
(Wirtschaftsschule) l im Raum A 106 Haus A
Die zweijährige Berufsfachschule für Wirtschaft (Wirtschaftsschule) führt in zwei Jahren zur Fachschulreife, der sogenannten
„Mittleren Reife“. Vermittelt werden eine gehobene Allgemeinbil-
Ende des kostenlosen Teils
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Mitteilungsblatt Hambrücken • 27. Januar 2017 • Nr. 4
Verlosungen
2x2 Karten für
TSG 1899 Hoffenheim vs.
SV Darmstadt 98
Veranstaltungstermin:
18.02.2017
WIRSOL Rhein-Neckar-Arena, Sinsheim
Teilnahmeschluss:
Donnerstag, 02.02.2017
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Nr. 4 • 27. Januar 2017 • Mitteilungsblatt Hambrücken
TRAUER
Was man tief in seinem Herzen besitzt,
kann man nicht durch den Tod verlieren.
Danksagung
Johann Wolfgang von Goethe
Hedwig Brenner
Herzlichen Dank an alle, die sich in stiller Trauer mit uns
verbunden fühlten und ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise
zum Ausdruck brachten.
Besonderen Dank:
– Frau Pastoralreferentin Marlene Hartmann für die
würdevolle Gestaltung der Trauerfeier
– Organistin Frau Jutta Zimmermann für die musikalische
Umrahmung
– Herrn Dr. Häussler, Frau Dr. Horak und Frau Dr. Setzer
mit Praxisteam für die ärztliche Betreuung
– der Sozialstation St. Elisabeth Forst
– dem Krankenhaus Bruchsal
– Herrn Franz Notheisen
– dem Bestattungsinstitut Jäckle GmbH für die liebevolle
Begleitung und hilfreiche Unterstützung
– allen Verwandten, Bekannten, Freunden und Nachbarn
– allen, die Sie auf ihrem letzten Weg begleitet haben.
Im Namen aller Angehörigen:
Josef Brenner und Annerose Debatin mit Familie
Hambrücken, im Januar 2017
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Wir beraten Sie im Trauerfall und stehen Ihnen
in schweren Stunden des Abschieds zur Seite.
Auf Wunsch besuchen wir Sie gerne zu Hause.
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Wenn wir den Menschen, der von uns gegangen ist, im
Gedächtnis bewahren, bleibt er bei uns, einflussreicher,
nein, gegenwärtiger als der lebende.
Antoine de Saint Exupery
Mitteilungsblatt Hambrücken • 27. Januar 2017 • Nr. 4
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TRAUER
DANKSAGUNG
Wenn die Kraft versiegt, die Sonne nicht mehr wärmt,
dann ist der ewige Frieden die Erlösung.
Justina Grub
geb. Notheisen
* 21. 2. 1926 † 1. 1. 2017
Herzlichen Dank allen Verwandten, Nachbarn und Bekannten
für die liebevolle Anteilnahme beim Heimgang unserer lieben Mutter,
Schwiegermutter, Oma, Uroma, Tante, Cousine und Schwägerin
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Hambrücken, Januar 2017
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wird es dir sein, als lachten alle Sterne,
weil ich auf einem von ihnen wohne,
weil ich auf einem von ihnen lache.
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Mitteilungsblatt Hambrücken • 27. Januar 2017 • Nr. 4
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Winterliche Verkehrssünden können teuer sein
(red). In der kalten Jahreszeit
sollten Autofahrer besonders
auf der Hut sein. Das bedeutet
nicht allein ein der Witterung
angepasstes
Fahrverhalten,
sondern auch das Befolgen
typischer
Winterpflichten.
Vernachlässigt oder ignoriert
man diese, drohen Bußgelder.
Deshalb sollte man die Regeln
besser kennen.
Da wäre zunächst die laut
Straßenverkehrsordnung für
PKW vorgeschriebene „situative Winterreifenpflicht“ zu
nennen. Wer bei Glätte, Eis
oder Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit
einem Bußgeld von 60 Euro
und einem Punkt in Flensburg rechnen. Richtig teuer
wird es, wenn durch das eigene
Versäumnis andere behindert
oder gefährdet werden oder es
sogar zu einem Unfall kommt.
Dann ist im Übrigen auch der
Versicherungsschutz gefährdet.
Ein Guckloch genügt nicht
Auch Faulheit beim morgendlichen Freikratzen der Scheiben wird bestraft. Mindestens
10 Euro kostet es, wenn lediglich ein Guckloch die Fahrersicht ermöglicht. Grundsätzlich müssen alle Scheiben von
Eis und Schnee befreit sein, um
freie Sicht zu haben. Schneefrei sollten vor dem Start auch
Scheinwerfer, Blinker und
Rückleuchten sein. Ebenso verboten ist der Fahrtantritt mit
schneebeladenem Dach. Wird
man damit erwischt kostet dies
25 Euro. Mit 5 Euro Buße noch
vergleichsweise günstig ist
das Fahren mit verschneitem
Kennzeichen. Zu den winterspezifischen Verkehrssünden
zählt auch das Warmlaufenlassen des Motors im Stand. Dafür werden 10 Euro fällig. Wer
bei Sichtbehinderung durch
Schnee das Abblendlicht nicht
einschaltet, zahlt außerorts
60 Euro und „kassiert“ einen
Punkt in Flensburg.
Foto: Halfpoint/iStock/Thinkstock
Ausbildung – Fahrtkosten richtig absetzen
(VLH/red). Jeder Student und
Azubi kann seine Fahrtkosten
zur Uni, zur Berufsschule oder
zum Job von der Steuer absetzen. Entweder mit 30 Cent
pro Kilometer und einfacher
Fahrt, das ist die Pendlerpauschale. Oder aber mit 30 Cent
für jeden gefahrenen Kilometer hin und wieder nach
Hause zurück, das ist die sogenannte Dienstreisepauschale.
Fahrtkosten im Studium
Vor 2014 galten sowohl die
Fahrt zur Hochschule als auch
zum Ausbildungsbetrieb als
Dienstreise. Seit 2014 wird
die Hochschule per Gesetz als
„erste Tätigkeitsstätte“ deklariert. Das bedeutet, dass die
Fahrten dorthin lediglich mit
der Pendlerpauschale absetzbar sind. Die Praxissemester
im Betrieb gelten aber weiterhin als Auswärtstätigkeit,
die an einer vorübergehenden
Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.
Diese Kosten können mit den
tatsächlich gefahrenen Kilo-
metern abgerechnet werden.
Arbeitnehmer, die regelmäßig an fünf Tagen pro Woche arbeiten, konnten bislang
pauschal für ihre Fahrten zur
Arbeit etwa 220 Tage beim Finanzamt veranschlagen. Mittlerweile prüft das Finanzamt
genau nach, wie viele Arbeitstage abzüglich Urlaub, Krankheitstagen, Feiertagen oder
Fortbildung der Arbeitnehmer
seinen Arbeitsplatz tatsächlich
aufgesucht hat. Ähnliches gilt
auch für Studenten: Es gibt
keine pauschale Zahl der Arbeitstage, die ein Student bei
der Steuererklärung ansetzen
kann. Dafür ist ein Studium
von Universität zu Universität und je Studiengang zu unterschiedlich. Man sollte sich
deshalb exakt notieren, wie
viele Tage man tatsächlich zur
Universität gefahren ist. Denn
auch in der vorlesungsfreien
Zeit können Seminare oder
Klausuren stattfinden. Quelle:
Vereinigte Lohnsteuerhilfe eV
Wann ist eine Mietkürzung unzulässig?
(djd/red). Nicht alles, was dem
Mieter nicht gefällt, rechtfertigt
eine Mietminderung. Hier die
wichtigsten Punkte, bei denen
eine Kürzung der monatlichen
Zahlungen nicht zulässig ist:
• Wenn der Mangel bereits bei
der Übergabe der Wohnung
vorlag und der Mieter diesen
auch kannte oder kennen
musste.
• Wenn der Vermieter keine
Mängelanzeige bekommen
hat.
• Wenn der Schaden selbstverschuldet ist.
• Wenn der Mangel unerheblich ist.
• Wenn der Mieter die Beseitigung des vorliegenden Schadens selbst verhindert hat.
Mehr Informationen für Mieter: www.iv-mieterschutz.de.
Mitteilungsblatt Hambrücken • 27. Januar 2017 • Nr. 4
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erhöht die Produktivität. Auch
das Durchbrechen routinierter Handlungen fordert das
Gehirn. Anstatt beispielsweise
immer die rechte Hand für bestimmte Tätigkeiten zu nutzen,
kann die linke eingesetzt werden. Diese Änderung steigert
die Konzentration und Koordination.
Neben den geistigen Herausforderungen verhilft auch
Bewegung zu einer geistigen
Leistungssteigerung. Durch die
erhöhte Sauerstoffzufuhr wird
das Gehirn besser durchblutet
und bleibt aktiv.
(djd/red). Das Zusammenspiel
aus einem gesunden BodyMass-Index (BMI), ausreichender Bewegung und einer
ausgewogenen Ernährung ist
Grundlage zur Aufrechterhaltung der Gelenkgesundheit.
Eine bewusste, gelenkschonende Ernährung kann wichtige
Nährstoffe für Knorpel und
Knochen liefern, aber auch
zur Verringerung von gelenkbelastendem Übergewicht beitragen. Der Zusammenhang
zwischen
Gelenkverschleiß
und Essgewohnheiten wird zunehmend wissenschaftlich untersucht. Ratsam ist eine möglichst fettarme, vitaminreiche
und vielseitige Ernährung.
An den Entzündungsprozessen
im Gelenk sind freie Radikale
beteiligt. Bei den Mahlzeiten
sollte man deshalb auf Vitamin E und C sowie Zink,
Kupfer, Selen und Mangan
achten. Diese Mikronährstoffe
fangen freie Radikale ab und
reduzieren oxidativen Stress.
Während Vitamin E und C
überwiegend in Karotten, Pap-
rika, Blattgemüse, Zitrus- und
Beerenfrüchten vorkommen,
finden sich Kupfer und Selen
in Vollkornprodukten, Nüssen,
Hülsenfrüchten und Pilzen. Da
die Ernährungsweise die entzündlichen Prozesse im Körper
beeinflusst, gilt es Lebensmittel
mit entzündungsfördernden
Eigenschaften zu meiden. Bei
Arthrose sind tierische Fette
ungünstig, da sie dem Körper Arachidonsäure zufügen.
Aus der Omega-6-Fettsäure
werden im Körper Entzündungsbotenstoffe gebildet. Der
Botenstoff steckt u. a. in fetter
Milch, Käse, Eiern und Butter.
Wichtig für die Gelenkgesundheit sind dagegen Lebensmittel
mit Omega-3-Fettsäuren etwa
in fettreichen Kaltwasser- oder
Meeresfischen. Saisonales Obst
und Gemüse enthält die meisten Mikronährstoffe. Auch
Dinkel oder Magermilchprodukte dürfen gerne verzehrt
werden. Ein gelenkfreundliches Abendessen wäre ein gemischter Salat mit Vollkornbrot. Zur Zubereitung sind
kaltgepresste Öle ideal.
Sudoku Nr. 4 | 2017 | mittel
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
1
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
6
4
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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