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WINTERAKADEMIE2017
28. Januar 2017
Mövenpick Airport Hotel Stuttgart
Mini(malinvasive) Zahnheilkunde
Ein Win-Win-Modell für alle Beteiligten
Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart
Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts
Mini(malinvasive) Zahnheilkunde
Ein Win-Win-Modell für alle Beteiligten
Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,
„Großer Chirurg, großer Schnitt, kleiner Chirurg ...“
Wer kennt sie nicht, derartige oder ähnliche Sprüche ... Aus heutiger Sicht: Anachronismus!
Schnee von gestern. „Old School“!
Die neuen Zauberworte heißen: „Atraumatisch“ und „Minimalinvasiv!“
und sind laut Definition charakterisiert als „ohne – oder mit nur sehr geringer – Verletzung von
Körpergewebe einhergehende Behandlungstechniken“.
In der Zahnmedizin ist diese Entwicklung ganz besonders offensichtlich.
Die modernen Diagnoseverfahren führen zu einem frühzeitigen Erkennen von Schäden mit
entsprechenden therapeutischen Konsequenzen:
• Black’s „Extension for prevention“ ist schon lange nicht mehr „beautiful“.
• Moderne Füllungstherapie versucht, nur irreversibel erkranktes Gewebe zu entfernen!
• In der modernen Parodontitistherapie ist Chirurgie die Ausnahme!
Konservatives, „geschlossenes“ Vorgehen verspricht in den meisten Fällen
den besten Langzeiterfolg.
• Die Anfertigung von Zahnersatz ist nicht zwangsläufig mit einem iatrogenen
Substanzverlust verbunden. Moderne Klebetechniken machen’s möglich.
• Sogar in der Implantologie gilt: Weniger ist manchmal mehr ...
Und die (Minimierungs-) Entwicklung geht weiter!
Nicht nur bei Smartphones; nicht nur bei den Batterien für die Elektromobilität ... auch in der Medizin!
Mit – wie Sie sehen und hören werden – „Riesenschritten“! Zum Nutzen von Patient und Praxisteam –
ein echtes Win-Win-Modell!
Ich freue mich auf einen informativen und kurzweiligen Fortbildungstag und vor allem auch
auf ein Wiedersehen.
Herzlichst, Ihr
Johannes Einwag
Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart
Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts
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28. Januar 2017 · Mövenpick Airport Hotel Stuttgart
Mini(malinvasive) Zahnheilkunde
Ein Win-Win-Modell für alle Beteiligten
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Programm
Uhrzeit
Thema
09.00 – 09.15 Uhr
Begrüßung und Eröffnung
09.15 – 09.30 Uhr
Einführung ins Thema
Einwag, Stuttgart
09.30 – 10.15 Uhr
Muss alle Karies entfernt werden?
Meyer-Lückel, Aachen
10.15 – 11.00 Uhr
Grenzen der direkten Füllungstherapie?
Tauböck, Zürich
11.00 – 11.45 Uhr
Kaffeepause
11.45 – 12.30 Uhr
Parodontologie
12.30 – 13.30 Uhr
Mittagessen
13.30 – 14.30 Uhr
Minimal invasiver Zahnersatz
Kern, Kiel
14.30 – 15.30 Uhr
Implantologie
Schwarz, Düsseldorf
15.30 – 16.00 Uhr
Abschlussdiskussion und Verabschiedung
Einwag, Stuttgart
Wann sollte man weniger bohren?
Sind Inlays/Onlays noch zeitgemäß?
Geht’s auch ohne Chirurgie?
Weniger ist häufig mehr
Wieviel Implantate braucht der Mensch?
Referent
Einwag, Stuttgart,
Bühler, Eislingen,
Montigel, Heilbronn
Westermann, Emsdetten
Sichern Sie sich frühzeitig Ihren Platz mit beiliegender Anmeldung!
a priori Werbeagentur
Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart
Herdweg 50, 70174 Stuttgart
Ihre Ansprechpartnerin: Martina Flohr
Telefon: 0711/2271655
Telefax: 0711/2271641
E-Mail: [email protected]
www.zfz-stuttgart.de
Landeszahnärztekammer
Baden-WürttembergFortbildungsZentrum
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zahnmedizinisches
Stuttgart
Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart
Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts
Mövenpick Airport Hotel Stuttgart
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Martina Flohr
Herdweg 50
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Kursgebühren
Zahnärztinnen / Zahnärzte 295 €
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ich melde u. g. Teilnehmer zur
an. Die Teilnehmer erhalten
entsprechend der aktuell gültigen Punktebewertung von Fortbildungen der BZÄK/DGZMK/KZBV 7 Punkte.
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schnellstmöglich zu. Für weitere Informationen oder Fragen erreichen Sie uns auch telefonisch unter (0711) 2271655.
WINTERAKADEMIE2017
28. Januar 2017
Mövenpick Airport Hotel Stuttgart
Mini(malinvasive) Zahnheilkunde
Freuen Sie sich auf Top-Vorträge mit Top-Referenten!
„Das primäre Ziel einer Kariesbehandlung ist es, das Voranschreiten einer Läsion
nachhaltig zu verhindern und hierbei möglichst wenig Zahnhartsubstanz zu opfern.“
Prof. Dr. Hendrik Meyer-Lückel mit dem Vortrag
Muss alle Karies entfernt werden? – Wann sollte man weniger bohren?
PD Dr. Tobias Tauböck
Prof. Dr. Hendrik Meyer-Lückel
„Selbst ausgedehnte Zahnhartsubstanzdefekte, die früher ausschließlich
indirekten Restaurationsformen vorbehalten waren, können heutzutage in vielen
Fällen mit direkten Kompositrestaurationen unter maximaler Schonung
gesunder Zahnhartsubstanz nachhaltig versorgt werden.“
PD Dr. Tobias Tauböck mit dem Vortrag
Grenzen der direkten Füllungstherapie: Sind Inlays/Onlays noch zeitgemäß?
„Dieser Vortrag vermittelt Ihnen einprägsam die Kenntnisse, die Sie benötigen,
um ab morgen 90 % der PAR-Patienten erfolgreich zu behandeln.“
Dr. Wolfgang Westermann mit dem Vortrag
Parodontologie – Geht’s auch ohne Chirurgie?
Prof. Dr. Matthias Kern
Dr. Wolfgang Westermann
„Bei kariesfreien Pfeilerzähnen erlauben häufig einzelne Adhäsivflügel
die Verankerung minimal-invasiver, hoch belastbarer Restaurationen, und dies
nicht nur bei Einzelzahnersatz, sondern auch bei abnehmbaren Teilprothesen.“
Prof. Dr. Matthias Kern mit dem Vortrag
Minimal invasiver Zahnersatz – Weniger ist häufig mehr
„Die Anzahl der zu verwendenden Implantate wird durch zahlreiche Faktoren,
wie z.B. Lokalisation (OK vs. UK), Art der Versorgung (festsitzend
vs. herausnehmbar) oder systemische Risikofaktoren bestimmt.“
Prof. Dr. Frank Schwarz mit dem Vortrag
Implantologie – Wieviel Implantate braucht der Mensch?
Prof. Dr. Frank Schwarz
Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart
Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der
Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen
Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem
jeweiligen Veranstalter und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen
erkennen die Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer
Baden-Württemberg grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Anmeldung
(1) Die Anmeldungen zu den Fortbildungskursen können schriftlich
per Fax/ Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online
über das Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht
möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind und nicht alle Unterlagen beinhalten, welche sich aus
der Kursbeschreibung ergeben, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine
schriftliche Anmeldebestätigung.
(2) Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres
Eingangs berücksichtigt.
(3) Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen
Platz auf der Warteliste.
§ 3 Rechnung
(1) Nach der Anmeldebestätigung erhält der Kursteilnehmer eine
Rechnung über die Höhe der Kursgebühr.
(2) Die Kursgebühr ist innerhalb des in der Rechnung genannten
Zahlungsziels fällig. Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständigem
Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Ratenzahlungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
(3) Vorbereitungsassistenten erhalten eine 30%ige Ermäßigung auf
die Kursgebühr, solange die Fortbildungsveranstaltung nicht durch
andere Teilnehmer ausgebucht ist. Eine Bescheinigung der zuständigen Kammer über den Status des Kursteilnehmers als Vorbereitungsassistent ist mit der Anmeldung vorzulegen. Dies gilt nicht für
Teilnehmer einer strukturierten Fortbildung.
§ 4 Kursabsage durch den Veranstalter
(1) Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer
Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender
Gründe, bleibt vorbehalten.
(2) Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere
einen Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig
wie möglich mitgeteilt.
(3) Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter umgehend
die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters.
§ 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer
(1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit einen bereits gebuchten
Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.
(2) Die Stornierung ist innerhalb folgender Fristen möglich:
· Intensiv-/Teamkurse bis 8 Tage vor Kursbeginn,
· Kurse nach der ZFA-Aufstiegsfortbildung bis 4 Wochen vor Kursbeginn
· ZMP-/DH-/ZMV-Kurse und Kurse zur strukturierte Fortbildung bis
zu 8 Wochen vor Kursbeginn.
(3) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer vor der in Absatz 2
benannten Frist erhält der Kursteilnehmer eine Gutschrift über die
volle Kursgebühr. Diese Gutschrift ist übertragbar und kann innerhalb von 2 Jahren beim Veranstalter – auch für einen anderen Kurs –
eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt die Gutschrift.
(4) Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen.
Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar.
(5) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung
ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung
nicht erscheinen, ohne vorher storniert zu haben, so verbleibt die
Kursgebühr beim Veranstalter. Der Kursteilnehmer hat jedoch die
Möglichkeit, im Einzelfall gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen,
dass gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Urheberschutz
(1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen
sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches
vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb
von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.
(2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberechtlich geschützt
und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches
vorheriges Einverständnis des Veranstalters vervielfältigt werden.
Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder die den
Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.
§ 7 Datenschutz
Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter
elektronisch gespeichert. Die Speicherung und weitere Verarbeitung
der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung des Bundesund Landesdatenschutzgesetzes.
§ 8 Teilnahmebescheinigung
Mit Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen
Nachweis über die Teilnahme, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel,
Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.
§ 9 Haftung
Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine
gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahe kommt.