WINTERAKADEMIE2017 28. Januar 2017 Mövenpick Airport Hotel Stuttgart Mini(malinvasive) Zahnheilkunde Ein Win-Win-Modell für alle Beteiligten Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Mini(malinvasive) Zahnheilkunde Ein Win-Win-Modell für alle Beteiligten Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen, „Großer Chirurg, großer Schnitt, kleiner Chirurg ...“ Wer kennt sie nicht, derartige oder ähnliche Sprüche ... Aus heutiger Sicht: Anachronismus! Schnee von gestern. „Old School“! Die neuen Zauberworte heißen: „Atraumatisch“ und „Minimalinvasiv!“ und sind laut Definition charakterisiert als „ohne – oder mit nur sehr geringer – Verletzung von Körpergewebe einhergehende Behandlungstechniken“. In der Zahnmedizin ist diese Entwicklung ganz besonders offensichtlich. Die modernen Diagnoseverfahren führen zu einem frühzeitigen Erkennen von Schäden mit entsprechenden therapeutischen Konsequenzen: • Black’s „Extension for prevention“ ist schon lange nicht mehr „beautiful“. • Moderne Füllungstherapie versucht, nur irreversibel erkranktes Gewebe zu entfernen! • In der modernen Parodontitistherapie ist Chirurgie die Ausnahme! Konservatives, „geschlossenes“ Vorgehen verspricht in den meisten Fällen den besten Langzeiterfolg. • Die Anfertigung von Zahnersatz ist nicht zwangsläufig mit einem iatrogenen Substanzverlust verbunden. Moderne Klebetechniken machen’s möglich. • Sogar in der Implantologie gilt: Weniger ist manchmal mehr ... Und die (Minimierungs-) Entwicklung geht weiter! Nicht nur bei Smartphones; nicht nur bei den Batterien für die Elektromobilität ... auch in der Medizin! Mit – wie Sie sehen und hören werden – „Riesenschritten“! Zum Nutzen von Patient und Praxisteam – ein echtes Win-Win-Modell! Ich freue mich auf einen informativen und kurzweiligen Fortbildungstag und vor allem auch auf ein Wiedersehen. Herzlichst, Ihr Johannes Einwag Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts WINTERAKADEMIE2017 BZ ÄK 7 BV gspunkte un 28. Januar 2017 · Mövenpick Airport Hotel Stuttgart Mini(malinvasive) Zahnheilkunde Ein Win-Win-Modell für alle Beteiligten / KZ Fortbil d n! melde n a zt t e J / DGZ M K Programm Uhrzeit Thema 09.00 – 09.15 Uhr Begrüßung und Eröffnung 09.15 – 09.30 Uhr Einführung ins Thema Einwag, Stuttgart 09.30 – 10.15 Uhr Muss alle Karies entfernt werden? Meyer-Lückel, Aachen 10.15 – 11.00 Uhr Grenzen der direkten Füllungstherapie? Tauböck, Zürich 11.00 – 11.45 Uhr Kaffeepause 11.45 – 12.30 Uhr Parodontologie 12.30 – 13.30 Uhr Mittagessen 13.30 – 14.30 Uhr Minimal invasiver Zahnersatz Kern, Kiel 14.30 – 15.30 Uhr Implantologie Schwarz, Düsseldorf 15.30 – 16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Verabschiedung Einwag, Stuttgart Wann sollte man weniger bohren? Sind Inlays/Onlays noch zeitgemäß? Geht’s auch ohne Chirurgie? Weniger ist häufig mehr Wieviel Implantate braucht der Mensch? Referent Einwag, Stuttgart, Bühler, Eislingen, Montigel, Heilbronn Westermann, Emsdetten Sichern Sie sich frühzeitig Ihren Platz mit beiliegender Anmeldung! a priori Werbeagentur Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart Herdweg 50, 70174 Stuttgart Ihre Ansprechpartnerin: Martina Flohr Telefon: 0711/2271655 Telefax: 0711/2271641 E-Mail: [email protected] www.zfz-stuttgart.de Landeszahnärztekammer Baden-WürttembergFortbildungsZentrum Körperschaft des öffentlichen Rechts Zahnmedizinisches Stuttgart Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Mövenpick Airport Hotel Stuttgart schluss de 017 2 . .1 25 m Jetzt an ZFZ Stuttgart Martina Flohr Herdweg 50 70174 Stuttgart Ja, en per Fax an (0711) 22 71641 eld Ihre Anmeldung senden Sie bitte oder in einem Fensterkuvert an: 28. Januar 2017 Anme l WINTERAKADEMIE2017 Kursgebühren Zahnärztinnen / Zahnärzte 295 € Winter-Akademie 2017 ich melde u. g. Teilnehmer zur an. Die Teilnehmer erhalten entsprechend der aktuell gültigen Punktebewertung von Fortbildungen der BZÄK/DGZMK/KZBV 7 Punkte. Ja, ich möchte regelmäßig den ZFZ-Newsletter des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart zugesendet bekommen. Der ZFZ-Newsletter enthält Informationen über neue und aktuelle Fortbildungen. Teilnehmer (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Titel Vorname Name 1 2 3 4 Privatanschrift Kursgebühr in € Frau Herr Frau Herr Frau Herr Frau Herr Sie möchten mehr Teilnehmer anmelden? Einfach diese Anmeldung kopieren und Teilnehmer eintragen. Anschrift Rechnungsempfänger Rechnungsträger Titel Vorname Name (Ansprechpartner) Frau Herr Straße, Hausnummer PLZ, Ort Tel. E-Mail Praxisstempel/Datum/Unterschrift Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung geht Ihnen schnellstmöglich zu. Für weitere Informationen oder Fragen erreichen Sie uns auch telefonisch unter (0711) 2271655. WINTERAKADEMIE2017 28. Januar 2017 Mövenpick Airport Hotel Stuttgart Mini(malinvasive) Zahnheilkunde Freuen Sie sich auf Top-Vorträge mit Top-Referenten! „Das primäre Ziel einer Kariesbehandlung ist es, das Voranschreiten einer Läsion nachhaltig zu verhindern und hierbei möglichst wenig Zahnhartsubstanz zu opfern.“ Prof. Dr. Hendrik Meyer-Lückel mit dem Vortrag Muss alle Karies entfernt werden? – Wann sollte man weniger bohren? PD Dr. Tobias Tauböck Prof. Dr. Hendrik Meyer-Lückel „Selbst ausgedehnte Zahnhartsubstanzdefekte, die früher ausschließlich indirekten Restaurationsformen vorbehalten waren, können heutzutage in vielen Fällen mit direkten Kompositrestaurationen unter maximaler Schonung gesunder Zahnhartsubstanz nachhaltig versorgt werden.“ PD Dr. Tobias Tauböck mit dem Vortrag Grenzen der direkten Füllungstherapie: Sind Inlays/Onlays noch zeitgemäß? „Dieser Vortrag vermittelt Ihnen einprägsam die Kenntnisse, die Sie benötigen, um ab morgen 90 % der PAR-Patienten erfolgreich zu behandeln.“ Dr. Wolfgang Westermann mit dem Vortrag Parodontologie – Geht’s auch ohne Chirurgie? Prof. Dr. Matthias Kern Dr. Wolfgang Westermann „Bei kariesfreien Pfeilerzähnen erlauben häufig einzelne Adhäsivflügel die Verankerung minimal-invasiver, hoch belastbarer Restaurationen, und dies nicht nur bei Einzelzahnersatz, sondern auch bei abnehmbaren Teilprothesen.“ Prof. Dr. Matthias Kern mit dem Vortrag Minimal invasiver Zahnersatz – Weniger ist häufig mehr „Die Anzahl der zu verwendenden Implantate wird durch zahlreiche Faktoren, wie z.B. Lokalisation (OK vs. UK), Art der Versorgung (festsitzend vs. herausnehmbar) oder systemische Risikofaktoren bestimmt.“ Prof. Dr. Frank Schwarz mit dem Vortrag Implantologie – Wieviel Implantate braucht der Mensch? Prof. Dr. Frank Schwarz Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg § 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen erkennen die Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. § 2 Anmeldung (1) Die Anmeldungen zu den Fortbildungskursen können schriftlich per Fax/ Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online über das Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind und nicht alle Unterlagen beinhalten, welche sich aus der Kursbeschreibung ergeben, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung. (2) Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. (3) Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste. § 3 Rechnung (1) Nach der Anmeldebestätigung erhält der Kursteilnehmer eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr. (2) Die Kursgebühr ist innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels fällig. Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständigem Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Ratenzahlungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. (3) Vorbereitungsassistenten erhalten eine 30%ige Ermäßigung auf die Kursgebühr, solange die Fortbildungsveranstaltung nicht durch andere Teilnehmer ausgebucht ist. Eine Bescheinigung der zuständigen Kammer über den Status des Kursteilnehmers als Vorbereitungsassistent ist mit der Anmeldung vorzulegen. Dies gilt nicht für Teilnehmer einer strukturierten Fortbildung. § 4 Kursabsage durch den Veranstalter (1) Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, bleibt vorbehalten. (2) Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt. (3) Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. § 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer (1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen. (2) Die Stornierung ist innerhalb folgender Fristen möglich: · Intensiv-/Teamkurse bis 8 Tage vor Kursbeginn, · Kurse nach der ZFA-Aufstiegsfortbildung bis 4 Wochen vor Kursbeginn · ZMP-/DH-/ZMV-Kurse und Kurse zur strukturierte Fortbildung bis zu 8 Wochen vor Kursbeginn. (3) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer vor der in Absatz 2 benannten Frist erhält der Kursteilnehmer eine Gutschrift über die volle Kursgebühr. Diese Gutschrift ist übertragbar und kann innerhalb von 2 Jahren beim Veranstalter – auch für einen anderen Kurs – eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt die Gutschrift. (4) Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar. (5) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne vorher storniert zu haben, so verbleibt die Kursgebühr beim Veranstalter. Der Kursteilnehmer hat jedoch die Möglichkeit, im Einzelfall gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. § 6 Urheberschutz (1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt. (2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden. § 7 Datenschutz Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung des Bundesund Landesdatenschutzgesetzes. § 8 Teilnahmebescheinigung Mit Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die Teilnahme, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird. § 9 Haftung Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art. § 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahe kommt.
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