Richtlinie_Eintritt_Jugenschutzgesetz

Richtlinie Jugendschutz
Schmiechner Vatertag
Kinder bis einschließlich 11 Jahre haben freien Eintritt.
Kinder ab 12 Jahre bezahlen den vollen Preis.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
a) Erhalten einen Stempelabdruck des Musikverein Schmiechen auf den Handrücken.
Kein Kontrollband.
b) Solange sich der Jugendliche im Zelt befindet muss eine erziehungsberechtigte Person
ebenfalls im Zelt anwesend sein.
c) Eintritt bzw. Wiedereintritt nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
d) Keine Abgabe von Bier.
e) Keine Abgabe von Spirituosen.
f) Keine Abgabe von Tabakwaren.
g) Personensorgeberechtigte Personen (Eltern) können die Erziehungsbeauftragung für ihr
Kind nicht übertragen!
h) Kind und Erziehungsberechtigte müssen sich Ausweisen.
Jugendliche über 16 Jahren
a) Erhalten ein Kontrollband des Musikverein Schmiechen in heller Farbe.
b) Solange sich der Jugendliche nach 24:00 Uhr im Zelt befindet muss eine
erziehungsberechtigte/erziehungsbeauftragte Person ebenfalls im Zelt anwesend sein.
c) Eintritt bzw. Wiedereintritt nach 24:00 Uhr nur in Begleitung einer
erziehungsberechtigten/erziehungsbeauftragten Person am Eingang.
d) Keine Abgabe von Spirituosen.
e) Keine Abgabe von Tabakwaren.
f) Personensorgeberechtigte Personen (Eltern) können die Erziehungsbeauftragung für ihr
Kind übertragen (schriftlich).
g) Kind und Erziehungsberechtigte bzw. Erziehungsbeauftragte müssen sich Ausweisen.