Werteprüfungen in e-zoll Für Zolleinsteiger & Profis geeignet! Ihre Pflichten als Verantwortlicher! PRAXIS-Seminare Was tut man, wenn falsche Angaben gemacht wurden? ½-Tages-Praxisseminar von 13.00 bis 16.00 Uhr Salzburg Wien Dienstag, 04. April 2017 Donnerstag, 20. April 2017 Vorläufige Anwendung bereits Ende Februar 2017 zu erwarten! Besonderheiten der Ursprungsregeln im EU-Kanada-Abkommen Blaupause für künftige Abkommen der EU (zB. TTIP, Japan) ½-Tages-Praxisseminar von 13.00 bis 17.00 Uhr Linz Dienstag, 07. Februar 2017 Salzburg Mittwoch, 08. Februar 2017 Wien Dienstag, 14. Februar 2017 Graz Donnerstag, 16. Februar 2017 Inhalt des Seminars Inhalt des Seminars Die EU-Kommission legt immer mehr Wert auf die richtige Angabe bestimmter Daten in e-zoll, vor allem bezüglich Wert, Eigenmasse, besondere Maßeinheit und Warennummer. Mit Anwendung des Abkommens EU-Kanada (CETA) werden in den meisten Fällen bereits die Zölle beseitigt, sofern es sich um präferenzielle Ursprungswaren des Abkommens handelt. Importeure und vor allem Exporteure können von CETA profitieren, wenn sie die Ursprungsregeln des Abkommens kennen und korrekt anwenden. Dadurch wurden mehrere Initiativen in den letzten Jahren sowohl auf EU- als auch nationaler Ebene veranlasst, um eine Qualitätssteigerung diesbezüglich zu erreichen. Dies betrifft vor allem: Einhaltung der Textbeschreibungen von KN-Codes Angabe glaubwürdiger Eigenmassen oder Stückzahlen bis zur Ermittlung des Meursing Zusatzcode. Erfahren Sie direkt die Gründe, Prüfungsmöglichkeiten und weitere Entwicklungen zu diesem Thema von einem Top-Experten aus der österreichischen Zollverwaltung! Seminarteilnehmer Zollverantwortliche & Zollsachbearbeiter Zolldeklaranten & Zollmitarbeiter bei Frächtern und Transporteure Spediteure www.kitzler-verlag.at CETAAbkommen Export- & Importleiter Referent/Werteprüfung Gerald Baldasty Spezialist für den Zolltarif. Autor des Österreichischen Gebrauchszolltarifs, des Intrastat-Handbuchs sowie der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur. Projektmanager für ezoll Import & Export, TARIC, Kontingent-verwaltung, elektronische Zolltarifabfrage uvm. Referent/CETA Abkommen Rudolf Schnabl Experte für Warenursprung und präferentielle Drittstaatenbeziehungen der EU im BMF. Delegierter zum Ausschuss für den Zollkodex (Bereich Ursprung) bei der EU. Buchautor sowie nationale und intern. Vortragstätigkeit im Bereich Ursprung & Präferenzen. Tel. 01/713 53 34 – 0 Die CETA Ursprungsregeln folgen nur teilweise den aus den bisherigen Freihandelsabkommen der EU bekannten Ursprungsregeln. Sie bauen auf die NAFTA (USA/Kanada/Mexiko) Ursprungsregeln auf und enthalten viele neue Bestimmungen, die im Seminar eingehend behandelt werden. So ist z.B. im CETA Ursprungsprotokoll kein zollamtlich bestätigter Ursprungsnachweis (es gibt nur die Ursprungserklärung im Rahmen der Selbstzertifizierung) und auch kein Ermächtigter Ausführer vorgesehen. Um eine CETA Ursprungserklärung erstellen zu dürfen, müssen sich die EU Ausführer bei ihrer Zollbehörde in der EU REX (Registrierter Ausführer) Datenbank (findet ab 1.1.2017 Anwendung) registrieren lassen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt daher bei den vielen Bestimmungen dieser neuen Ursprungsregeln wie zB: Volle Kumulierung Vollständige Erzeugung und ausreichende Fertigung Ursprungskumulierung Voller Kumulierung und Lieferantenerklärung Minimalbehandlung, Territorialitätsprinzip, buchmäßige Trennung Alternative Ursprungsregeln für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Fische und Meeresfrüchte, Spinnstoffe und Kleidung, Fahrzeuge Wortlaut der Ursprungserklärung „Langzeit“-Ursprungserklärung für Mehrfachsendungen identischer Ursprungserzeugnisse mit einer Geltungsdauer bis zu 12 Monaten Registrierung der EU Ausführer Prüfung der Ursprungserklärung (Prüfungsrecht des Importstaates) Nach dem Seminar können die Teilnehmer die Waren ursprungsrechtlich nach den neuen CETA Ursprungsregeln bewerten und die entsprechenden Ursprungserklärungen beurteilen (Import – kann der Ausführer aus Kanada die Ursprungsregeln erfüllen?) und ausstellen (Export). www.kitzler-verlag.at Ihr Wissensvorsprung für die Praxis! Werteprüfungen in e-zoll CETA-Abkommen Termin 1 – Linz Hotel ibis Linz City Dienstag, 04. April 2017 von 13.00 bis 16.00 Uhr AT Hotel Sbg. West Bundesstr. 4, 5073 SalzburgWals, Tel. (0662) 8581-0 Dienstag, 07. Februar 2017 Kärntner Str. 18-20, 4020 Linz von 13.00 bis 17.00 Uhr Tel. (0732) 69401-0 Termin 2 – Wien Hotel Ibis Mariahilf Termin 2 – Salzburg AT Hotel Sbg. West Termin 3 – Wien Hotel Ibis Mariahilf Termin 4 – Graz Hotel Novapark Graz Donn., 16. Februar 2017 von 13.00 bis 17.00 Uhr Fischeraustr. 22, 8051 Graz Tel. (0316) 68 20 10-0 Termin 1 – Salzburg Donnerstag, 20. April 2017 Mariahilfer Gürtel 22-24, 1060 von 13.00 bis 16.00 Uhr Wien, Tel. (01) 599 98 - 0 Mittw., 08. Februar 2017 von 13.00 bis 17.00 Uhr Bundesstr. 4, 5073 SalzburgWals, Tel. (0662) 8581-0 WANN & WO Dienstag, 14. Februar 2017 Mariahilfer Gürtel 22-24, 1060 von 13.00 bis 17.00 Uhr Wien, Tel. (01) 599 98 - 0 Praxishandbuch Die Lieferantenerklärung Rudolf Schnabl – Andreas Rassinger Praxishandbuch über das Informationsverfahren für Produktion und Handel von präferenziellen Ursprungswaren 2016. Broschiert, ca. 130 Seiten Preis: € 28,- (zzgl. Versandkosten) ISBN: 978-3-902586-70-4 Export & Import für die Praxis Herzig, Dupont, Feuchtinger, Mlejnek, Schnabl, Schöller, Schramm A4 Loseblatt in einem Ordner 2016. Auf neuestem Stand! Preis: € 98,00 (zzgl. Versandkosten) ISBN: 978-3-902586-15-5 Information Seminarbeitrag: Seminar Werteprüfungen in e-zoll: EUR 298,- exkl. 20% USt. Beinhaltet Kaffeepause mit Imbiss, Getränke, umfangreiche Arbeitsmappe sowie Schreibunterlagen. Seminar CETA-Abkommen: EUR 318,- exkl. 20% USt. Beinhaltet Kaffeepause mit Imbiss, Getränke, umfangreiche Arbeitsmappe, Praxishandbuch „Die Lieferantenerklärung“, sowie Schreibunterlagen. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bitte vor Seminarbeginn begleichen. Bei kurzfristiger Anmeldung und Überweisung später als 7 Tage vor dem Termin bitten wir Sie, am Veranstaltungstag eine Kopie Ihres Überweisungsauftrages unserem Betreuer beim Seminar-Empfang vorzulegen. Bei Stornierung bis 20 Kalendertage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 58,-- exkl. USt. verrechnet, danach 75% des Seminarbeitrags. Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Kurstag wird die volle Gebühr verrechnet. Die Stornogebühr entfällt bei Nennung einer Ersatzperson. ANMELDUNG Anmeldung: Fax (01) 713 53 34 DW 85, e-mail [email protected], Homepage www.kitzler-verlag.at. Seminarinformation: Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Silke Schneider unter Tel. (01) 713 53 34-17 gerne zur Verfügung. Bitte faxen unter +43 1 713 53 34-85 Ja, ich melde mich an für die Teilnahme am Seminar Werteprüfungen in e-zoll Salzburg, 04. April 2017 Wien, 20. April 2017 Vor- und Nachname, Titel Seminar CETA-Abkommen Linz, 07. Februar 2017 Salzburg, 08. Februar 2017 Wien, 14. Februar 2017 Graz, 16. Februar 2017 Tätigkeit/Position im Unternehmen Firma Ich bestelle ___Stk. Praxishandbuch Die Lieferantenerklärung á 28,- Straße PLZ, Ort Tel/Fax Ich bestelle ___Stk. Handbuch Export & Import für die Praxis á EUR 98,- e-mail Ort, Datum Unterschrift
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