Gültig ab 1. März 2017 Die Ersatzversorgung mit elektrischer Energie erfolgt aufgrund der jeweils geltenden Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden* und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV – vom 26. Oktober 2006) sowie der Ergänzenden Bedingungen der N-ERGIE Aktiengesellschaft. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft ist Ersatzversorger im Netzgebiet der MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH. * Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke kaufen. STROM ERSATZV HH ET Eintarifzähler Netto ohne Stromsteuer Netto mit Stromsteuer STROM Allgemeine Preise der Ersatz versorgung für Haushaltskunden Brutto Bis ca. 1.400 kWh/Jahr Energiepreis Grundpreis 23,25ct/kWh 73,80EUR/Jahr 25,30ct/kWh 73,80EUR/Jahr 30,11ct/kWh 87,82EUR/Jahr Ab ca. 1.400 kWh/Jahr Energiepreis Grundpreis 21,27ct/kWh 101,70EUR/Jahr 23,32ct/kWh 101,70EUR/Jahr 27,75ct/kWh 121,02EUR/Jahr Die N-ERGIE rechnet immer nach der günstigeren STROM ERSATZV HH ET-Preisregelung ab. STROM ERSATZV HH DT Doppeltarifzähler Netto ohne Stromsteuer Netto mit Stromsteuer Brutto Bis ca. 1.300 kWh HT/Jahr Energiepreis HT Energiepreis NT Grundpreis 24,48ct/kWh 16,66ct/kWh 86,70EUR/Jahr 26,53ct/kWh 18,71ct/kWh 86,70EUR/Jahr 31,57ct/kWh 22,26ct/kWh 103,17EUR/Jahr Ab ca. 1.300 kWh HT/Jahr Energiepreis HT Energiepreis NT Grundpreis 23,05ct/kWh 16,66ct/kWh 105,60EUR/Jahr 25,10ct/kWh 18,71ct/kWh 105,60EUR/Jahr 29,87ct/kWh 22,26ct/kWh 125,66EUR/Jahr Die N-ERGIE rechnet immer nach der günstigeren STROM ERSATZV HH DT-Preisregelung ab. Für die Festlegung bzw. Änderung der Schwachlast-/Hochtarif- und Niedertarifzeiten sowie für die Aufladezeiten ist ausschließlich die Main-Donau Netzgesellschaft als Netzbetreiber verantwortlich. Im Netzgebiet der Main-Donau Netzgesellschaft gelten derzeit (Stand März 2017) folgende Niedertarifzeiten: – an Werktagen (montags bis freitags) von 22.00 bis 6.00 Uhr des folgenden Tages – an Samstagen von 13.00 bis 24.00 Uhr – an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Nürnberg von 0.00 bis 6.00 Uhr des folgenden Tages Weitere Preise Netto Brutto Stromwandlersatz 21,70EUR/Jahr 25,82EUR/Jahr Kommunikationseinrichtung für Fernauslesung 50,00EUR/Jahr 59,50EUR/Jahr Die Bruttopreise enthalten die Energielieferung, die Stromsteuer, Abgaben gemäß dem Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG), die Kosten der Netznutzung und des Messstellenbetriebs sowie die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 01-02-100-0012-0001 Eine Veränderung oder Teilung der vorgenannten Zeiten entsprechend den Belastungsverhältnissen der elektrischen Anlagen des Netzbetreibers bleibt vorbehalten. Die oben genannten Zeitschaltungen erfolgen in Lastgruppen, sodass die Zeiten jeweils um bis zu +/– 10 Minuten variieren können. Bei einer Änderung der Schwachlast-/Hochtarif- und Niedertarifzeiten sowie der Aufladezeiten durch den Netzbetreiber gelten diese Zeiten automatisch; § 5 Abs. 2 und 3 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) findet insofern keine Anwendung. Stromsteuer Die Energiepreise enthalten eine Stromsteuer in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Steuersätze. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach § 2 Nr. 3 Stromsteuergesetz sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft nach § 2 Nr. 5 Stromsteuergesetz unterliegen nach § 9 b Stromsteuergesetz einem ermäßigten Steuersatz. Für Strommengen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften mit einem ermäßigten Steuersatz verwendet werden, kann die Erstattung der gezahlten Stromsteuer vom Kunden beim zuständigen Hauptzollamt geltend gemacht werden. Konzessionsabgabe Die Energiepreise enthalten den Konzessionsabgabenhöchstsatz gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung KAV, Stand 7. Juli 2005) vom 9. Januar 1992, der an die Städte und Gemeinden abgeführt wird. Verein barungen mit Städten und Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben bezahlt werden, genießen Vorrang. Die Energiepreise werden dann in diesen Städten und Gemeinden entsprechend herabgesetzt. Laufzeit der Ersatzversorgung Die Ersatzversorgung endet gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG mit dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde aufgrund eines anderen Liefervertrags beliefert wird, jedoch spätestens drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Wenn Sie mehr über die N-ERGIE und ihre Produkte und Dienstleistungen wissen möchten – wir sind bei allen Energiefragen für Sie da. N-ERGIE Aktiengesellschaft Am Plärrer 43 90429 Nürnberg Telefon: 0800 1008009 (kostenfrei) [email protected] www.n-ergie.de
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