Allgemeine Preise der Ersatzversorgung für - N

Gültig ab 1. März 2017
Die Ersatzversorgung mit elektrischer Energie erfolgt aufgrund der jeweils geltenden Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden* und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Nieder­spannungsnetz
(Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV – vom 26. Oktober 2006) sowie der Ergänzenden Bedingungen der N-ERGIE
Aktien­gesellschaft. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft ist Ersatzversorger im Netzgebiet der MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH.
* Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht
über­steigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke kaufen.
STROM ERSATZV HH ET
Eintarifzähler
Netto
ohne Stromsteuer
Netto
mit Stromsteuer
STROM
Allgemeine Preise der Ersatz­
versorgung für ­Haushaltskunden
Brutto
Bis ca. 1.400 kWh/Jahr
Energiepreis
Grundpreis
23,25ct/kWh
73,80EUR/Jahr
25,30ct/kWh
73,80EUR/Jahr
30,11ct/kWh
87,82EUR/Jahr
Ab ca. 1.400 kWh/Jahr
Energiepreis
Grundpreis
21,27ct/kWh
101,70EUR/Jahr
23,32ct/kWh
101,70EUR/Jahr
27,75ct/kWh
121,02EUR/Jahr
Die N-ERGIE rechnet immer nach der günstigeren STROM ERSATZV HH ET-Preisregelung ab.
STROM ERSATZV HH DT
Doppeltarifzähler
Netto
ohne Stromsteuer
Netto
mit Stromsteuer
Brutto
Bis ca. 1.300 kWh HT/Jahr
Energiepreis HT
Energiepreis NT
Grundpreis
24,48ct/kWh
16,66ct/kWh
86,70EUR/Jahr
26,53ct/kWh
18,71ct/kWh
86,70EUR/Jahr
31,57ct/kWh
22,26ct/kWh
103,17EUR/Jahr
Ab ca. 1.300 kWh HT/Jahr
Energiepreis HT
Energiepreis NT
Grundpreis
23,05ct/kWh
16,66ct/kWh
105,60EUR/Jahr
25,10ct/kWh
18,71ct/kWh
105,60EUR/Jahr
29,87ct/kWh
22,26ct/kWh
125,66EUR/Jahr
Die N-ERGIE rechnet immer nach der günstigeren STROM ERSATZV HH DT-Preisregelung ab.
Für die Festlegung bzw. Änderung der Schwachlast-/Hochtarif- und Niedertarifzeiten sowie für die Aufladezeiten ist
ausschließlich die Main-Donau Netzgesellschaft als Netzbetreiber verantwortlich.
Im Netzgebiet der Main-Donau Netzgesellschaft gelten derzeit (Stand März 2017) folgende Niedertarifzeiten:
– an Werktagen (montags bis freitags)
von 22.00 bis 6.00 Uhr des folgenden Tages
– an Samstagen von 13.00 bis 24.00 Uhr
– an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Nürnberg von 0.00 bis 6.00 Uhr des folgenden Tages
Weitere Preise
Netto
Brutto
Stromwandlersatz
21,70EUR/Jahr
25,82EUR/Jahr
Kommunikationseinrichtung für Fernauslesung
50,00EUR/Jahr
59,50EUR/Jahr
Die Bruttopreise enthalten die Energielieferung, die Stromsteuer, Abgaben gemäß dem Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG), die Kosten der Netznutzung und des Messstellenbetriebs sowie die Mehrwertsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe.
01-02-100-0012-0001
Eine Veränderung oder Teilung der vorgenannten Zeiten entsprechend den Belastungsverhältnissen der elektrischen
Anlagen des Netzbetreibers bleibt vorbehalten. Die oben genannten Zeitschaltungen erfolgen in Lastgruppen, sodass
die Zeiten jeweils um bis zu +/– 10 Minuten variieren können. Bei einer Änderung der Schwachlast-/Hochtarif- und
Niedertarifzeiten sowie der Aufladezeiten durch den Netzbetreiber gelten diese Zeiten automatisch; § 5 Abs. 2 und 3 der
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) findet insofern keine Anwendung.
Stromsteuer
Die Energiepreise enthalten eine Stromsteuer in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Steuersätze.
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach § 2 Nr. 3 Stromsteuergesetz sowie Unternehmen
der Land- und Forstwirtschaft nach § 2 Nr. 5 Stromsteuergesetz unterliegen nach § 9 b Stromsteuergesetz einem ermäßigten Steuersatz. Für Strommengen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften
mit einem ermäßigten Steuersatz verwendet werden, kann die Erstattung der gezahlten Stromsteuer
vom Kunden beim zuständigen Hauptzollamt geltend gemacht werden.
Konzessionsabgabe
Die Energiepreise enthalten den Konzessionsabgabenhöchstsatz gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der
Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung KAV,
Stand 7. Juli 2005) vom 9. Januar 1992, der an die Städte und Gemeinden abgeführt wird. Verein­
barungen mit Städten und Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben bezahlt
werden, genießen Vorrang. Die Energiepreise werden dann in diesen Städten und Gemeinden
entsprechend herabgesetzt.
Laufzeit der Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung endet gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG mit dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde
aufgrund eines anderen Liefervertrags beliefert wird, jedoch spätestens drei Monate nach Beginn
der Ersatzversorgung.
Wenn Sie mehr über die N-ERGIE und ihre Produkte und Dienstleistungen
wissen möchten – wir sind bei allen Energiefragen für Sie da.
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
Telefon: 0800 1008009 (kostenfrei)
[email protected]
www.n-ergie.de