WTO entscheidet für die EU im Streit über russische

Europäische Kommission - Pressemitteilung
WTO entscheidet für die EU im Streit über russische Zölle auf leichte
Nutzfahrzeuge
Brüssel, 27. Januar 2017
Ein Panel der Welthandelsorganisation WTO hat heute die Antidumpingzölle, die die
Ausfuhren italienischer und deutscher leichter Nutzfahrzeuge nach Russland behindern, für
rechtswidrig erklärt.
Das Panel befand, dass Russland gegen eine ganze Reihe von WTO-Vorschriften verstieß, als es 2013
Antidumpingzölle in Höhe von 23 % bis fast 30 % auf italienische und deutsche Exportfahrzeuge
einführte.
Dies ist nur ein Beispiel für die zahlreichen Maßnahmen, mit denen Russland in den vergangenen
Jahren EU-Ausfuhren behindert hat. Die Entscheidung des Panels zeigt Russland, dass es seine
internationalen Verpflichtungen nicht willkürlich ignorieren darf.
„Erfreulicherweise hat die WTO ganz klar gegen eine der unfairen, protektionistischen und
wettbewerbsfeindlichen Maßnahmen entschieden, die derzeit in Russland in Kraft sind. Die auf leichte
Nutzfahrzeuge erhobenen Zölle sind mit den Verpflichtungen nicht vereinbar, die Russland mit seinem
Beitritt zur WTO eingegangen ist. Sie müssen nun beseitigt werden. Ich hoffe, dass Russland seinen
internationalen Verpflichtungen nachkommt und der Entscheidung unverzüglich Folge leistet“, erklärte
Handelskommissarin Cecilia Malmström.
Das Panel gab der EU in allen Verfahrensfragen Recht und bestätigte, dass die Analyse, die zur
Einführung der Zölle führte, in mehrerlei Hinsicht problematisch ist. Die russischen Behörden hatten
bestimmte inländische Hersteller nicht in ihre Berechnungen einbezogen, sodass ihre Analyse des der
heimischen Industrie angeblich entstandenen Schadens auf unrealistischen Zahlen beruhte. Bei der
Bewertung der Wirkung des angeblichen Dumpings hatten die Behörden noch einen anderen Faktor
außer Acht gelassen: die Überkapazitäten, die bei den Herstellern leichter Nutzfahrzeuge in Russland
bestehen und sich zu diesem Zeitpunkt auf das Siebenfache dessen beliefen, was der russische
Inlandsmarkt tatsächlich aufnimmt.
Die Parteien haben 60 Tage Zeit, um die Entscheidung anzufechten. Andernfalls wird von Russland
erwartet, dass es seine Antidumpingzölle auf leichte Nutzfahrzeuge aus der EU beseitigt.
Hintergrund
Die im Mai 2013 eingeführten Antidumpingzölle auf leichte Nutzfahrzeuge richten sich gegen Einfuhren
aus Deutschland, Italien und der Türkei.
Konkret betroffen sind leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht zwischen 2,8 und
3,5 Tonnen, Kastenaufbau und Dieselmotor mit einem Hubraum von 3000 cm3 oder weniger, zum
Transport von Fracht bis zu zwei Tonnen oder zum Transport sowohl von Fracht als auch von
Fahrgästen.
Diese von der Eurasischen Wirtschaftsunion erlassenen Maßnahmen gelten derzeit für Einfuhren in alle
ihr angehörenden Länder: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland. Sobald sie
beseitigt sind, gibt es keinerlei Antidumpingzölle auf Einfuhren aus den betreffenden EU-Ländern in
einen der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion mehr.
Russland ist von diesem Verfahren hauptsächlich betroffen, da Russland 2014, also zu dem Zeitpunkt,
an dem die EU den Fall vor die WTO gebracht hatte, das einzige Mitglied der Eurasischen
Wirtschaftsunion war, das den WTO-Regeln unterlag.
Dies ist nur eines von vier Streitbeilegungsverfahren bei der WTO, das die EU seit Russlands WTOBeitritt gegen Russland anstrengen musste. In den anderen drei Verfahren ging es um ein
Einfuhrverbot für Schweine und Schweinefleischprodukte, überhöhte Einfuhrzölle auf Papier und andere
Produkte sowie um eine Recyclingabgabe auf Kraftfahrzeuge. Zwei WTO-Panels haben 2016 in den
Verfahren wegen überhöhter Einfuhrzölle und wegen des Verbots von Schweinefleischimporten
entschieden, dass die Maßnahmen Russlands gegen die WTO-Regeln verstießen.
Weitere Informationen
EU fordert WTO-Konsultationen
EU fordert WTO-Panel
Streitbeilegung im Rahmen der WTO im Überblick (auf Englisch)
WTO-Verfahren gegen russische Antidumpingzölle auf leichte Nutzfahrzeuge aus Deutschland und
Italien
IP/17/151
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