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Info & News: Vereinigung Cockpit sieht weiter Angriff auf Grundrecht
Geschrieben 26. Jan 2017 - 11:41 Uhr
Am heutigen Mittwoch endete die mündliche Verhandlung zum Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe. In der zweitägigen Verhandlung hat sich das Gericht sehr ausführlich mit den Inhalten und realen Auswirkungen
des Gesetzes befasst. Ein Grundrecht unter dem Vorbehalt von Mehrheiten sei kein Grundrecht mehr. Verschiedenen
Vorträge haben die Massivität des Eingriffs noch einmal deutlich aufgezeigt, hieß es seitens Ilja Schulz, Präsident der
Vereinigung Cockpit.
"Die Bundesregierung hat ihr Gesetz verteidigt, von dem sie selbst nicht so recht darzustellen vermochte, welchen Zweck es
eigentlich verfolgt. Am Ende drängt sich der Eindruck auf, dass dieses Gesetz von Anfang an nur dazu gedacht war
vermeintlich unbequeme kleine Gewerkschaften zu unterdrücken und durch die Meinung der Mehrheit zu ersetzen", so
Schulz weiter.
"Unsere Bedenken haben sich voll bestätigt. Es handelt sich um eine Grundrechtsverletzung, einen Eingriff in die
Tariffreiheit und das Streikrecht der Vereinigung Cockpit. Das Gesetz schafft Rechtsunsicherheit. Es wird entgegen der
Behauptung der Bundesregierung zu weniger Solidarität auf Arbeitnehmerseite führen und stört den Betriebsfrieden. Es
besteht keine Notwendigkeit zu einer so gravierenden Änderungen des Tarifrechts", so Gerhart Baum, Bundesminister a.D.
und Verfahrensbevollmächtigter der Verfassungsbeschwerde der VC. Mit einem Urteil ist nicht vor dem 2. Quartal zu
rechnen.
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