KVWL kompakt - Nr. 01 / 2017

Nr. 1 | 27. Januar 2017
BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN |
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE
16 Millionen für bessere Arzneimitteltherapie
Projekt AdAM erhält Fördermittel aus dem Innovationsfonds
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Der Weg in die Niederlassung: Wir machen ihn frei!
Praxisbörsentag und Niederlassungsseminar am 18. März 2017
> Seite 11
In der Heftmitte:
praxis intern mit allen praxisrelevanten Informationen
Mit Amtlichen
Bekanntmach
ungen
unter anderem
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gen von
Vertragsarztsi
tzen
ab Seite 21
Inhalt
4
11
4
16 Millionen für bessere Arzneimitteltherapie
Projekt AdAM erhält Fördermittel aus dem Innovationsfonds
11
Der Weg in die Niederlassung: Wir machen ihn frei!
7. Westfälischer Praxisbörsentag und Niederlassungsseminar
am 18. März 2017 in Dortmund
14
Hausärztinnen mit Leib und Seele — Melanie Zuch und Christa Bittscheidt
führen die Arztpraxis am Schloss in Varenholz mit Engagement und Humor
16
Reif für die Selbstständigkeit — mit Patenschaften der KVWL
17
Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL
19
Brücken bauen, Gräben überwinden:
Herausforderungen der sektorenübergreifenden Versorgung
Gesundheitskongress des Westens 2017 vom 7. bis 8. März in Köln
14
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STANDARDS
30
Impressum
21
Amtliche Bekanntmachungen
22 Ausschreibungen von Vertragsarzt-/
Vertragspsychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe
2
Nr. 1 | 27. Januar 2017
mit praxisrelevanten Informationen
in der Heftmitte zum Heraustrennen
Politische Weichen werden neu gestellt
Dabei werden verlässliche Prognosen immer
schwieriger. Das liegt zum einen an den bewegten Zeiten, in denen wir leben, und die
dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit sehr sensibel auf singuläre Ereignisse reagiert. Zum
anderen scheint sich die Zeit der großen
Volksparteien aus unterschiedlichsten Gründen dem Ende zuzuneigen, was in der Konsequenz dazu führt, dass die Parlamente bunter
und Koalitionsbildungen komplizierter werden.
Werden die politischen Weichen auf Landesund Bundesebene neu gestellt, gilt das natürlich auch für die Gesundheitspolitik. Traditionell aufgrund der ebenso mächtigen wie
widerstreitenden Interessengruppen nicht
unbedingt ganz oben auf der Liste der beliebtesten Jobs für aufstrebende Politiker.
Da wir also nicht wissen, wer unsere zukünftigen Ansprechpartner auf der politischen Bühne sein werden, konzentrieren wir uns auf
unsere eigenen Stärken. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern und Mitgliedern haben wir die
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten zu einer starken Interessenvertretung der
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in unserem Landesteil ausgebaut. Wir werden in der Politik als lösungsorientierter und
verlässlicher Partner wahrgenommen. Und
wenn wir den Worten Oscar Wildes zustimmen,
dass Nachahmung die höchste Form der Anerkennung ist, haben wir auch genug Belege
dafür, dass unsere Ideen und Konzepte in der
KV-Welt anerkannt werden.
Diesen Kurs werden wir auch im neuen Jahr
konsequent fortsetzen. Wir tun dies engagiert
und mit dem klaren Ziel, die Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder weiter zu verbessern.
Dazu gehört natürlich auch, dass wir beim
Thema Honorargerechtigkeit nicht locker
lassen. Insofern werden wir uns an den bevorstehenden gesundheitspolitischen Weichenstellungen auf allen Ebenen mit Nachdruck
beteiligen.
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Kaum haben wir die KV-Wahlen hinter uns
gelassen, stehen bereits die nächsten Urnengänge an. Aus nordrhein-westfälischer Sicht
handelt es sich geradezu um ein Superwahljahr, denn nach den Landtagswahlen im Mai,
sind wir im September aufgerufen, den Deutschen Bundestag neu zu wählen.
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Dr. Wolfgang-Axel Dryden,
1. KVWL-Vorsitzender
Dr. Gerhard Nordmann,
2. KVWL-Vorsitzender
Thomas Müller,
KVWL-Vorstandsmitglied
16 Millionen Euro für
eine bessere Arzneimitteltherapie
Projekt AdAM erhält Fördermittel aus dem Innovationsfonds
M
Wie funktioniert AdAM?
Die Abkürzung AdAM steht für „Anwendung für digital unterstütztes
Arzneimitteltherapie-Management“.
Ziel des Projekts ist es, die Qualität,
Sicherheit, Kosteneffizienz und Koordination der ambulanten Arzneimitteltherapie zu verbessern. Auf
diese Weise sollen unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen, Dosierungsfehler, Kontraindikationen oder
andere Risiken von Medikamenten
reduziert werden. Am Ende können
dadurch zum Beispiel Krankenhauseinweisungen und gar Todesfälle
vermieden werden wie in vielen internationalen Studien nachgewiesen
wurde. Im Fokus stehen multimorbide Patienten, die fünf oder mehr Medikamente über mindestens zwei
Quartale einnehmen (Polypharmazie). Die Teilnahme am Projekt ist
freiwillig und die Betreuung der Patienten erfolgt federführend durch
den behandelnden Hausarzt. Erklärt
sich der Patient zu einer Teilnahme
am Projekt AdAM bereit, erhält der
1/2017
ehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie für bundesweit 18,6 Millionen
Menschen bei gleichzeitigen Einsparungen von bis zu 2,75 Milliarden Euro für die gesetzlichen
Krankenkassen: Mit AdAM, einem gemeinsamen Projekt von KVWL und
Barmer GEK, könnte ein echter Meilenstein zur Verbesserung der Arzneimitteltherapie von Patienten mit Polypharmazie gelegt werden. Für die
Umsetzung in Westfalen-Lippe erhielt
das Projekt nun Fördermittel in Höhe
von ca. 16 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds — und damit eine reale Chance auf die Überführung in die
Regelversorgung. „Mit unserem Projekt AdAM können wir die Versorgung
der Patienten in der gesetzlichen
Krankenversicherung nachweislich
verbessern. Unser Ziel ist deshalb
klar: Ein arztgestütztes Arzneimitteltherapie-Management soll Teil der
GKV-Regelversorgung werden“, erklärt Thomas Müller, Vorstandsmitglied der KVWL.
Stichwort Innovationsfonds
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Im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (2015) wurde ein Innovationsfonds eingerichtet. Bis 2019 stehen jährlich 300 Millionen Euro für
innovative Projekte aus dem Bereich der neuen Versorgungsformen und
der Versorgungsforschung zur Verfügung. Welche Projekte Fördermittel
erhalten, entscheidet der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelte Innovationsausschuss. In regelmäßigen Förderbekanntmachungen legt er auch die zu erfüllenden Kriterien fest. Den einzelnen Förderwellen sind zudem thematische Schwerpunkte zugrunde gelegt, wie zum
Beispiel „Versorgungsmodelle für strukturschwache Gebiete“ oder „Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie“. Aber auch themenoffene Vorhaben können eingereicht werden.
Hausarzt über eine Webapplikation im
Sicheren Netz der KVen (SNK) von
der Barmer GEK eine Aufstellung
sämtlicher Verordnungen aller beteiligten Ärzte und weiterer behandlungsrelevanter Informationen aus
der medizinischen Vorgeschichte des
Patienten. Basierend auf diesen Informationen führt der Arzt ein umfassendes Medikations-Management
durch und erstellt für den Patienten
den bundeseinheitlichen Medikationsplan, der auch die vom Patienten angegebene Selbstmedikation umfasst.
Darüber hinaus erhält der Arzt auf
Wunsch über die verwendete Software automatisierte Hinweise über
mögliche Neben- und Wechselwirkungen einzelner Wirkstoffe sowie patientenspezifische Hinweise bei neu
beschriebenen Arzneimittelrisiken
wie zum Beispiel Rote-Hand-Briefe
der Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft (AKdÄ). Neben den Risiken sind auch die Bewertung und der sinnhafte Einsatz neuer
Arzneimittel ein wichtiger Bestandteil der Arzneimitteltherapie. Daher
erhält der Arzt zusätzlich Informationen zur frühen Nutzenbewertung
neuer Medikamente. Auch über die
stationäre Aufnahme eines Patienten
wird der Hausarzt künftig über das
AdAM-System informiert. „Der Hausarzt kann die Arzneimitteltherapie
koordinieren und optimieren. So werden auch Doppelverordnungen,
Wechselwirkungen oder Dosierfehler
sichtbar, und der Arzt kann reagieren“, erklärt Thomas Müller, Vorstandsmitglied der KVWL. Bei schwierigen Fällen kann sich der Arzt an die
eigens für das Projekt eingerichtete
Pharmakotherapie-Beratungshotline
der KVWL wenden. Für die Patienten
AdAM - mehr Sicherheit bei Arzneimitteln
Arzt informiert Patient über AdAM
Patient erhält ergänzende Informationen
zum Projekt von seiner Krankenkasse
Patient erteilt schriftliche Einverständniserklärung
zur Datenfreigabe
Arzt kann für eingeschriebenen Patienten
über KVWL-Portal arztübergreifende Medikationsliste
und weitere Behandlungsinformationen anfordern
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Arzt kann telefonisch Expertenrat
tenrat
zur Pharmakotherapie
ie von
Problempatienten einholen
nholen
5
Arzt kann über KVWL-Portal
Risikoprüfung für Patienten durchführen
und Arzneimitteltherapie optimieren
Arzt erhält automatisch und patientenspezifisch
Risikowarnungen der AkdÄ, Rote-Hand-Briefe,
Informationen zur frühen Nutzenbewertung etc.
Geförderte Projekte
Die KVWL ist neben AdAM nach derzeitigem Stand der Förderbescheide an drei weiteren Projekten beteiligt,
die ebenfalls eine Förderung durch den Innovationsfonds erhalten. Hier eine kurze Übersicht:
ACD
(Accountable Care Deutschland)
Projektleitung: Prof. Dr. Leonie Sundmacher, LMU München
Weitere Beteiligte: Universität Düsseldorf, Medizinische Hochschule Hannover, AOK Rheinland/HH, AOK NW,
Techniker Krankenkasse, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), KVHH, KVSH, KVWL, KVNO
Themenfeld: Versorgungsforschung; Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung
Ziel: Reduktion potenziell vermeidbarer Hospitalisierungen, sog. ambulant-sensitiver Krankenhausfälle
CIRSForte
(Projekt zur Fortentwicklung von Fehlerberichts- und Lernsystemen (CIRS) für die ambulante Versorgung
zu einem implementierungsreifen System)
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Projektleitung: Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach, Dipl.Soz. Martin Beyer, Goethe-Universität Frankfurt
Weitere Beteiligte: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Techniker Krankenkasse, Ärztliches Zentrum für
Qualität in der Medizin (ÄZQ), Asklepios Kliniken GmbH, KVWL
Themenfeld: Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung
Ziel: Breitenimplementierbarkeit von CIRS in der Regelversorgung durch Erstellung einer Nutzungs- und Barrierenanalyse beim Betrieb von CIRS, durch Erarbeitung und Konsentierung von Empfehlungen zur Einrichtung und
zum Betrieb von CIRS im ambulanten Sektor und durch Implementierung und Evaluierung der neuen Empfehlungen in Pilotregionen
RESIST
(Resistenzvermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfekten)
Projektleitung: Verband der Ersatzkassen e.V. (Konsortialführer) mit TK, Barmer GEK, DAK, KKH, hkk und HEK
Weitere Beteiligte: KBV, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), elf regionale KVen, Universität
Rostock
Themenfeld: Arzneimitteltherapiesicherheit
Ziel: Optimierung der indikationsgerechten Antibiotikaverordnung, Reduktion der Verordnung von Reserveantibiotika, Förderung des Shared Decision Making und der Adhärenz der Patienten
6
soll der Medikationsplan Hinweise
zur richtigen Einnahme der Arzneimittel und zum Grund ihrer Einnahme enthalten. Auf diese Weise soll
die Mitarbeit der Patienten im Rahmen der Arzneimitteltherapie gefördert werden.
Rückblick
Wer kann an AdAM teilnehmen?
Mithilfe einer Potenzialanalyse wird
ermittelt, welche der rund 4.000
Hausärzte in Westfalen-Lippe für
eine Teilnahme an AdAM in Frage
kommen. Zu den Voraussetzungen
zählt beispielsweise, dass der Arzt
eine bestimmte Mindestmenge von
Barmer GEK-Patienten mit Polypharmazie behandelt. Als Zielgröße für
die externe Evaluation durch die Universität Frankfurt und Universität
Bielefeld werden ca. 1.400 Ärzte und
ca. 35.000 Patienten in WestfalenLippe für das Projekt AdAM benötigt.
KOMMENTAR
Offen und innovativ
Ich glaube stark daran, dass wir die
Arzneimittelversorgung der Patienten mit den Fördermitteln des Innovationsfonds nachhaltig verbessern können. Es braucht immer einen
Impuls, um aus ersten Ideen wirklich
innovative Projekte zu entwickeln,
und den haben wir durch den Innovationsfonds erhalten. Wir sehen die
Möglichkeit, neue Projekte breit angelegt anzugehen, gemeinsam mit den vielen verschiedenen
Akteuren des Gesundheitssystems. Ich sehe auch ein großes
Interesse in der westfälisch-lippischen Ärzteschaft an medizinischen, aber auch organisatorischen und technischen Innovationen. Unsere Ärzte sind offen gegenüber Veränderungen, das
ist sehr wichtig für uns. An unserem Projekt AdAM zur Unterstützung der Arzneimitteltherapie können rund 1.400 Ärzte aus
Westfalen-Lippe teilnehmen — das ist wirklich großartig!
Besonders begrüßenswert finde ich außerdem, dass die Projektförderung ein individuelles, wissenschaftlich fundiertes
Evaluationskonzept voraussetzt. Das war immer unsere Achillesferse: Wir machen zwar viele gute Sachen in Westfalen-Lippe, aber eine wissenschaftliche Auswertung dieser Projektvorhaben konnten wir nicht realisieren, weil uns dafür einfach die
Mittel fehlten. Natürlich bedeuten die Projektanträge viel Arbeit für uns, aber das ist Arbeit, die sich lohnt. Ich bin inhaltlich
überzeugt von unseren eingereichten Projektvorschlägen und
freue mich sehr über die positiven Beschlussfassungen.
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Bereits im Jahr 2013 haben KVWL,
Barmer GEK und die Mitglieder des
Praxisnetzes Gesundheitsregion Siegerland (GRS) ein Projekt zur Verbesserung der Therapiesicherheit erprobt, das als Vorläufer von AdAM
betrachtet werden kann. Die Evaluation des Projekts ergab, dass bereits
nach einem halben Jahr Projektlaufzeit rund 60 Prozent der teilnehmenden Patienten weniger Wirkstoffe erhielten als zuvor (verglichen mit
einer Kontrollgruppe, die nicht am
Projekt teilnahm). Damit einher ging
eine Ersparnis von rund 90 Euro an
Arzneikosten pro Patient im selben
Zeitraum. Auch die beteiligten Ärzte
und Patienten zeigten sich zufrieden:
80 Prozent der Ärzte gaben an, dass
die Arzneimitteltherapiegespräche
sie bei der Behandlung ihrer Patienten unterstützen. 75 Prozent war es
nach eigenen Angaben gelungen, bereits im ersten Jahr des Projekts
eine qualitative Änderung in der Arzneimittelauswahl für ihre Patienten
umzusetzen. Auch die Patienten waren zufrieden: 90 Prozent würden es
begrüßen, wenn eine derartige Arzneimittelberatung weiterhin angeboten würde.
Thomas Müller,
KVWL-Vorstandsmitglied
7
1/2017
Die Patienten werden von der Barmer GEK schriftlich über das Projekt
AdAM informiert. Die KVWL wird alle
Hausarztpraxen mit ausreichendem
Patientenpotenzial über die weiteren Details des Projektes informieren. Bei Interesse erhalten sie in der
Praxis die Möglichkeit, sich für das
Projekt einzuschreiben.
8
klärt Müller. So kann ein Hausarzt
pro Patient, den er im Rahmen von
AdAM betreut, jährlich 80 Euro abrechnen. Tauschen sich Haus- und
Facharzt bezüglich der Arzneimitteltherapie eines Patienten im Konsil
aus, erhalten die Ärzte eine zusätzliche Vergütung dieser Leistung in
Höhe von jährlich 40 Euro pro Patient.
Welche Vorteile haben Ärzte und
Patienten von einer Teilnahme?
Ausblick
„Weniger unerwünschte Arzneimittelwirkungen, weniger Krankenhauseinweisungen, weniger Todesfälle —
in erster Linie profitiert der Patient
vom AdAM-Projekt“, fasst Thomas
Müller zusammen. Dabei erhält nicht
nur der Hausarzt einen besseren
Überblick über die ärztlichen Verordnungen seiner Patienten, auch
die Patienten selbst werden besser
informiert über Risiken und Nutzen
ihrer Arzneimitteltherapie. Dies motiviert, sich an die Verordnungen zu
halten. Für die Ärzte ist eine Teilnahme an AdAM auch wirtschaftlich
attraktiv: „Von dem Geld, das die
Barmer GEK weniger für Arzneimittel ausgibt, können wir den beteiligten Ärzten ein angemessenes Honorar für ihren Mehraufwand beim
Therapiemanagement zahlen“, er-
Das Projekt startet am 01.01.2017. Es
ist auf drei Jahre ausgelegt. Im ersten Halbjahr 2017 werden die technischen Vorarbeiten für eine reibungslose Umsetzung des Projekts
getroffen sowie ein Testlauf durchgeführt. In den Sommermonaten soll
dann der Roll-Out des Projekts beginnen. Dabei werden die teilnehmenden Ärzte zum Zweck der Evaluation in zwei Gruppen per Zufall
eingeteilt (Randomisierung). Die
KVWL wird die Ärzte bei der Umsetzung des Projekts unterstützen und
ist erster Ansprechpartner bei allen
Fragen rund um AdAM. Anschließend erfolgt die wissenschaftliche
Evaluation der Projektergebnisse
durch renommierte Forscher verschiedener Fakultäten der Universitäten Köln, Frankfurt/Main, Bochum
und Bielefeld. Diese wissenschaftliche Begleitung des Projekts ist eine
der Voraussetzungen, damit das
Projekt — eine positive Evaluation
vorausgesetzt — Chancen auf die
Aufnahme in die GKV-Regelversorgung hat und dann auch kassenübergreifend umgesetzt werden kann.
„Wir freuen uns sehr über die Fördermittel aus dem Innovationsfonds
und ich bin überzeugt, dass wir die
Arzneimitteltherapie mit AdAM
nachhaltig verbessern können“,
fasst Thomas Müller zusammen.
VP
Das Service-Center der
Informationen
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Service-Center
0231 / 94 32 10 00
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Westfälischer Praxisbörsentag
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SEMINARE
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18. MÄRZ 2017
Ärztehaus der KVWL
DORTMUND
ANMELDUNG UND INFORMATIONEN
www.kvwl.de/praxisboerse
PROGRAMM
Niederlassungsseminar
Westfälischer Praxisbörsentag
10.00 – 16.30 Uhr
8.30 – 16.30 Uhr
ANMELDUNG ERFORDERLICH
Zur Gutschrift Ihrer Fortbildungspunkte bringen Sie bitte
Ihren Barcode und die Anmeldebestätigung mit.
GESUCHE UND ANGEBOTE
Ob Gesuch oder Angebot: Nutzen Sie den Praxisbörsentag
für Ihr Anliegen!
10.00 – 12.00 Uhr
THEMENGEBIET BETRIEBSWIRTSCHAFT
Zertifiziert
mit
3 PUNKTEN
Wege und Möglichkeiten zur
erfolgreichen Praxisführung
Referent: Prof. Dr. jur. Vlado Bicanski (IWP)
DOPPELVORTRAG 9.00 – 10.30 Uhr oder 11.00 – 12.30 Uhr
ANMELDUNG NUR AM VERANSTALTUNGSTAG
Anmeldungen im Vorfeld sind leider nicht möglich. Bitte melden Sie sich am Veranstaltungstag am Info-Point der KVWL
an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Vorgehen bei einer Praxisabgabe
Referent: Peter Dittmann, KVWL
14.00 – 16.30 Uhr
THEMENGEBIET RECHT
Möglichkeiten der Berufsausübung
im ambulanten Sektor
Möglichkeiten der elektronischen
Praxisbörse im Internet
Referent: N.N., KVWL Consult GmbH
Referent: Rechtsanwalt Theo Sander (IWP)
12.00 – 14.00 Uhr · Mittagspause mit Imbiss
Markt der Möglichkeiten mit zahlreichen Informationsständen zur Praxisabgabe und Niederlassung
Der Weg in die Niederlassung: Wir machen ihn frei!
7. Westfälischer Praxisbörsentag und Niederlassungsseminar am 18. März 2017 im Ärztehaus Dortmund
am Samstag, 18. März, in der Zeit
von 8.30 bis 16.30 Uhr im Ärztehaus
in Dortmund. Im Foyer haben Praxisabgeber und Praxisübernehmer die
Gelegenheit, ihre Praxis bzw. ihr Praxis-Gesuch per Chiffre-Inserat an
großflächigen Pinnwänden auszuhängen, die für alle Besucher zugänglich
sind. Wie in den zurückliegenden
Jahren rechnen die Organisatoren
mit zahlreichen Teilnehmern. Was Sie
tun und beachten müssen, wenn Sie
am Westfälischen Praxisbörsentag
teilnehmen wollen? Hier die Übersicht:
Chiffre-Anzeige —
Was müssen Sie tun?
XIm Internet unter www.kvwl.de/
praxisboerse finden Sie neben allen
wichtigen Informationen zu den Veranstaltungen die Anmeldemöglichkeit zum Niederlassungsseminar sowie ein Inserat-Formular, das Sie
bequem zu Hause ausfüllen, anschließend ausdrucken und dann an
die KVWL senden können.
XAlternativ ist in dieser Ausgabe
von KVWL kompakt das Inserat auf
Seite 13 zum Ausschneiden abgedruckt.
1/2017
D
ie KVWL weiß, was Ärzte
brauchen — sie brauchen
fundierten Rat und aktuelle
Informationen. Vor allem
dann, wenn sie sich mit dem Gedanken tragen, den beruflichen Weg in
Richtung Niederlassung zu gehen
oder ihre Praxis an einen Nachfolger
abzugeben. Und wenn es um die Abgabe und die Übernahme bestehender Vertragsarztpraxen geht, ist die
KVWL der richtige Partner an Ihrer
Seite. Den Beweis dafür liefert sie jedes Frühjahr mit dem Westfälischen
Praxisbörsentag. Die mittlerweile
siebte Auflage der beliebten Informationsveranstaltung findet statt
11
XFaxen Sie das ausgefüllte Inserat
an 0231 / 94 32 31 33. Einsendeschluss ist Freitag, 10. März 2017.
XSie haben Fotos oder weiterfüh-
rendes Informationsmaterial zu Ihrer
Praxis? Dann lassen Sie uns dieses
Material (bis Format DIN A 4) im
Vorfeld zukommen.
Wie verläuft am Praxisbörsentag
die Kontaktaufnahme?
XDie abgegebenen Inserate erhal-
ten Chiffre-Nummern und werden
nach Fachgruppen und Regierungsbezirken geordnet an den Pinnwänden im Foyer des Ärztehauses ausgehängt.
1/2017
XEin Besucher möchte auf Ihr Inse-
12
rat reagieren oder Sie selbst wollen
Kontakt aufnehmen mit einem Inse-
renten? Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie lassen die Chiffre-Nummer
am Meeting-Point ausrufen oder Sie
tragen die entsprechende ChiffreNummer und Ihre persönlichen Kontaktdaten auf ein ausliegendes Kontaktformular ein und deponieren es
in den aufgestellten Sammelboxen.
Sollte im Laufe des Praxisbörsentages kein Gespräch zustande kommen, leitet die KVWL alle abgegebenen Anfragen an die jeweiligen Ärzte
weiter. vity
Sie wünschen weitere
Informationen?
Ihre Ansprechpartnerin:
Lena Grunwald
Tel: 0231 / 94 32 32 65
Fax: 0231 / 94 32 31 33
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
GB Kommunikation
Robert-Schimrigk-Str. 4 - 6
44141 Dortmund
Alle Informationen zum 7. Westfälischen Praxisbörsentag und zum
Niederlassungsseminar der KVWL
finden Sie auch im Internet unter
www.kvwl.de/praxisboerse.
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Westfälischer Praxisbörsentag
der KV Westfalen-Lippe
Besuchen
Sie uns!
Robert-Schimrigk-Str. 4 - 6
kostenfreie
SEMINARE
44141 Dortmund
Wenn Sie eine Praxis, einen Praxisnachfolger, Kooperationspartner oder eine Anstellung suchen, füllen Sie bitte dieses
Formular aus. Übrigens: Unter www.kvwl.de/praxisboerse liegt dieses Formular auch in einer elektronischen Form bereit.
Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular bis zum 10. März 2017 per Fax (Fax-Nr. 0231 / 94 32 31 33), per Post oder
E-Mail ([email protected]) zukommen. Wenn Sie möchten, dass Ihre Anzeige anonym veröffentlicht wird, denken
Sie bitte daran, Ihre Kontaktdaten auf einem gesonderten Blatt mitzusenden.
Biete
Einzelpraxis
Suche
Berufsausübungsgemeinschaft
Anstellung
Fachgebiet
Standort
Übergabe-/Übernahmezeitpunkt (Wunschtermin)
Zusatzinformationen (Praxisausstattung/Kontaktdaten)
Ich bin damit einverstanden, dass meine Anzeige auch elektronisch in der KV Börse erscheint. (www.kvboerse.de)
Melanie Zuch (li.) und Christa
Bittscheidt (2. v. r.) mit einem
Teil des Praxisteams der
Arztpraxis am Schloss in
Kalletal.
Fotos (3): KVWL/Steinberg
Hausärztinnen mit Leib und Seele
Melanie Zuch und Christa Bittscheidt führen die Arztpraxis am Schloss in Varenholz mit Engagement und Humor
1/2017
D
14
ie Möglichkeiten in der ambulanten Versorgung tätig
zu werden sind vielfältig.
Die Wege dorthin auch. Der
von Hausärztin Melanie Zuch in die
eigene Praxis führte von Hannover
über das Münsterland bis in das ostwestfälische Kalletal. Dort führt die
Fachärztin für Innere Medizin seit
zwei Jahren gemeinsam mit ihrer
Kollegin Christa Bittscheidt erfolgreich eine Hausarztpraxis. Im Gespräch mit KVWL kompakt verraten
die beiden Medizinerinnen, warum
ihre Entscheidung für die ambulante
Medizin genau richtig war und wo die
Vorteile des Arzt-Daseins im ländlichen Raum liegen.
Kleine Orte erfordern große Beschreibungen: Wollte man behaupten, die
Arztpraxis am Schloss läge in Kalletal, wäre das verwaltungstechnisch
richtig. Allerdings gingen die Varenholzer Lokalpatrioten vermutlich direkt auf die geschichtsträchtigen
Barrikaden. Im Zuge der für die 60er
und 70er Jahre des vergangenen
Jahrhunderts typischen Gebietsreformen verlor Varenholz seine Eigenständigkeit und wurde Teil der Groß-
gemeinde Kalletal. Geografisch
gesehen liegt Varenholz nur einen
Steinwurf von der nordrhein-westfälischen Landesgrenze zu Niedersachsen entfernt — und damit nicht weit
von dem Ort, in dem die medizinische
Ausbildung von Melanie Zuch begann: Hannover. Nach dem Studium
in der niedersächsischen Landeshauptstadt absolvierte die 42-Jährige ihr Praktisches Jahr im Münsterland und lernte während ihrer
medizinischen Aus- und Weiterbildung als Ärztin sowohl den ambulanten als auch den stationären Sektor
kennen. Sie habe auch am Klinikum
Herford eine schöne Zeit gehabt, berichtet Zuch, und habe sich für ihre
Zukunft gut vorstellen können, als
angestellte Ärztin tätig zu sein.
kleines Ärztehaus auf, in das neben
der Arztpraxis auch eine Apotheke
und eine Praxis für Physiotherapie
einzogen. Da Dr. Rothe jedoch aus
Altersgründen kürzer treten wollte,
begann die Suche nach einer Verstärkung für die modern eingerichtete,
ebenerdige Praxis im neuen Ärztehaus. Davon erfuhr wiederum Melanie Zuch von einer befreundeten
Krankenschwester aus dem Klinikum
Herford, die sie per Facebook kontaktierte, um ihr mitzuteilen, dass ihr
Hausarzt einen Nachfolger suche. So
arbeitete die dreifache Mutter im
Jahr 2014 einige Monate in der Praxis Rossknecht/Rothe mit, bevor sie
mit Beginn des Jahres 2015 die Praxis in eigener Verantwortung führte.
KVWL-Paten geben Starthilfe
Dass es schließlich anders kam, verdankt sie unter anderem dem Engagement von Dr. Michael Rossknecht
und Dr. Vinzenz Rothe. Die beiden
Ärzte betrieben in den Kalletaler Ortschaften Hohenhausen und Varenholz jahrelang eine überörtliche Gemeinschaftspraxis. Als Dr. Rossknecht
2013 die Praxis in Varenholz modernisieren wollte, kam die Idee für ein
Keine Angst vor der Verantwortung?
Oder den finanziellen Verpflichtungen? Melanie Zuch winkt ab und gibt
sich pragmatisch: „Ich habe eine Praxis mit einem bestehenden Patientenstamm übernommen. Da sind die
Risiken doch kalkulierbar.“ Außerdem
habe sie sehr gute Unterstützung
durch das Patenschaftsprogramm (s.
S. 16) der KVWL bekommen: „Davon
auch füreinander“, betont Melanie Zuch,
Fachärztin für Innere Medizin und Inhaberin
der Arztpraxis am Schloss in Kalletal.
bin ich total begeistert. Die Patenschaft lief sehr gut!“ Es habe sich als
großer Vorteil erwiesen, für alle aufkommenden Fragen nur einen einzigen Ansprechpartner zu haben. „Und
was unser Pate, Herr Sand, nicht
selbst wusste, hat er nach kurzer
Rücksprache mit seinen Kollegen aus
den Fachabteilungen der KVWL in
kürzester Zeit für uns in Erfahrung
gebracht“, lobt Melanie Zuch.
Verantwortung geteilt,
Zeit für das Privatleben gewonnen
Um sich nach dem turbulenten Start
im Alltag etwas mehr Entlastung zu
verschaffen, sah sich die Internistin
Große Wertschätzung der Arbeit
durch die Patienten
Und wie ist nun der Alltag in der
Arztpraxis am Schloss? Sowohl Melanie Zuch als Christa Bittscheidt heben die große Wertschätzung ihrer
Arbeit durch ihre Patienten hervor.
„Ich habe mich ganz bewusst für die
Allgemeinmedizin entschieden, weil
es mir wichtig ist, meine Patienten
im Ganzen zu sehen. Und dazu gehören auch die Bedingungen unter denen sie hier in der Gegend leben und
arbeiten“, erklärt Christa Bittscheidt,
die selbst in Varenholz aufgewach-
Allgemeinmedizinerin Christa Bittscheidt:
„Der Zuspruch und die Wertschätzung unserer Patienten bestätigen uns immer wieder aufs Neue, dass unsere Entscheidung
richtig war.“
sen ist. Und Praxisinhaberin Zuch ergänzt: „Unseren Vorgängern war es
wichtig, mit dieser Praxis die hausärztliche Versorgung hier im nördlichen Kalletal für die Zukunft zu sichern. Es ist in ländlichen Gegenden
wichtiger, gute Beziehungen zueinander zu pflegen. Das gilt auch für
das Arzt-Patienten-Verhältnis. In unserer Praxis wird viel gelacht und engagiert gearbeitet. Und unsere Patienten lassen uns ihre Dankbarkeit
spüren, dass wir sie versorgen. Und
damit meine ich nicht nur uns als
Ärztinnen, sondern uns als Personen.“ -ms
1/2017
„Wir arbeiten hier nicht nur mit- sondern
schon vor der Praxisübernahme nach
einer Verstärkung um — und fand sie
in Christa Bittscheidt. Kurioserweise
wusste die Fachärztin für Allgemeinmedizin schon länger von der bevorstehenden Nachfolgersuche für Dr.
Rothe. „Ich hätte mir eine Einzelselbständigkeit in einer Praxis allerdings
nicht vorstellen können“, betont die
zweifache Mutter, die ebenfalls in
Hannover studiert hat. Praxisinhaberin Melanie Zuch ist froh über die
Unterstützung: „Wir haben beide Familien mit schulpflichtigen Kindern
und teilen uns die Arbeit so auf, dass
jeder von uns einen freien Tag in der
Woche hat, an dem man mal Dinge
erledigen kann, die sonst liegen bleiben. Außerdem haben wir hier in der
Praxis ein Traumteam, in dem wir
nicht nur mit- sondern auch immer
füreinander arbeiten. Das ist ein
ganz wichtiger Rückhalt!“
15
Reif für die Selbstständigkeit —
mit Patenschaften der KVWL
Ihr Nutzen
Der Ablauf
Die Kundennähe
Sie sind Arzt oder Psychotherapeut,
planen die Eröffnung einer eigenen
Praxis und möchten zukünftig freiberuflich arbeiten? Dann kommen
erfahrungsgemäß viele Fragen auf
Sie zu, darunter Fragen organisatorischer Art, Fragen zur Abrechnung
von Leistungen, Fragen zur Vergütung, zum Verordnungsverhalten
oder zur Qualitätssicherung.
W ann beginnt eine Patenschaft?
Eine Erstberatung erfolgt vor oder
spätestens direkt nach der Zulassung. Die zweite Beratung findet ca.
ein halbes Jahr später statt, direkt
nach Erhalt Ihrer ersten Abrechnung.
Die Patenschaft ist ein kostenloser
Service der KVWL. Zum Hintergrund: Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vertritt die Interessen von gut 14.000
Ärzten und Psychotherapeuten. Die
KVWL zählt damit zu den größten
von 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Zu den zentralen Aufgaben gehört die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen
Versorgung. Dafür erbringt die
KVWL zahlreiche Dienstleistungen
für Ärzte und Patienten in Westfalen-Lippe. Weitere Informationen
finden Sie unter www.kvwl.de.
1/2017
Antworten finden Sie bei der KVWL
— gemeinsam mit Ihrem persönlichen Paten, Ihrem Ansprechpartner
für die nächsten zwei Jahre.
Als ausgebildeter Experte der KVWL
begleitet er Ihren Start in die
Selbstständigkeit mit fundierten
Informationen und umfassender,
bedarfsgerechter Beratung.
Übrigens: Dieses Angebot gibt
es auch bei Anstellung in einer Praxis oder MVZ.
Im zweiten Jahr rücken zunehmend
betriebswirtschaftliche Fragen sowie Aspekte des Praxismanagements in den Fokus der Beratung.
Selbstverständlich können Sie Ihren
Paten auch zu anderen Themen
ansprechen und weitere persönliche
Beratungen vereinbaren.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass
individuelle juristische oder steuerrechtliche Beratungen nicht in den
Zuständigkeitsbereich des Paten
fallen. Er wird Ihnen jedoch gerne
fachkundige Ansprechpartner vermitteln.
Ihr Kontakt für alle Fragen zum Thema Patenschaften:
16
Service-Center der KVWL
Tel.: 0231 / 94 32 10 00
Beratungstermine vereinbaren Sie bitte
online unter: www.kvwl.de — Beratung
E-Mail: [email protected]
Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 7.30 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 15 Uhr.
Sicherung der ambulanten Versorgung:
Förderverzeichnis der KVWL
D
ie KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu
ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und
zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich oder einen
Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.
Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden
Städten und Gemeinden gestellt werden:
Stadt oder Gemeinde
Hausärzte
Altena
Hausärzte
Borgholzhausen
Hausärzte
Brilon
Hausärzte
Espelkamp
Hausärzte
Halle
Hausärzte
Isselburg
Hausärzte
Kierspe
Hausärzte
Löhne
Hausärzte
Meinerzhagen
Hausärzte
Nachrodt-Wiblingwerde
Hausärzte
Neuenrade
Hausärzte
Oelde
Hausärzte
Olsberg
Hausärzte
Rahden
Hausärzte
Rheda-Wiedenbrück
Hausärzte
Rhede
Hausärzte
Werdohl
Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung oder
Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 14. Dezember 2013 (KVWL kompakt 1/2014) aufgeführt.
1/2017
Fachgruppe
Der Vorstand der KVWL gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich an:
17
KVWL-Abteilung Praxisberatung
Tel.: 0231 / 94 32 94 00
E-Mail: [email protected]
7. und 8. März 2017
KÖLN | Kongresszentrum Gürzenich
Eröffnet wird der Kongress mit einem Vortrag des berühmten
Neurobiologen und Hirnforschers Gerald Hüther.
D I E N S T A G 7. M Ä R Z 2 0 17
M I T T W O C H 8 . M Ä R Z 2 0 17
9:30 bis 11:30 ERÖFFNUNGSVERANSTALTUNG
9:00 bis 10:30
11:00 bis 12:30
Herkulesaufgabe für die
nächste Legislaturperiode:
Integrierte Versorgungsplanung
über die Sektoren hinweg
Gemeinsam handeln, integriert
versorgen, leistungsgerecht
honorieren – Braucht es eine
neue Vergütungssystematik?
Geriatrie als
Ambulante VersorgungsGemeinschaftsaufgabe –
angebote im stationären
Sektorübergreifende Versorgung Sektor? Gatekeeper vor
Impulsreferate
den Krankenhäusern?
Input
Impulsreferate
Staatssekretär Lutz Stroppe
Dr. Wolfgang Dryden
Bundesministerium für Gesundheit
1. Vorsitzender
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Podiumsdiskussion
Jochen Brink
Präsident
Krankenhausgesellschaft
Nordrhein-Westfalen e. V.
Dr. Christiane Groß
Präsidentin
Deutscher Ärztinnenbund e. V.
Dr. Dirk Heinrich
Bundesvorsitzender
NAV Virchow-Bund und
Vorstandsvorsitzender, Spitzenverband
Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa)
Andreas Storm
Vorstand
DAK-Gesundheit
Moderation
Prof. Dr. Wolfgang Greiner
Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie
und -management
Universität Bielefeld
Wiss. Leiter des Kongresses
Wer’s kann und macht, der
rechnet ab – warum wir eine neue
Vergütungssystematik brauchen
Jochen Brink
Präsident
Krankenhausgesellschaft
Nordrhein-Westfalen e. V.
Sektorübergreifende Versorgung
und Vergütung als zentrale Aufgabe
und Chance
Dr. Bernhard Rochell
Verwaltungsdirektor
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Eine für alle? Erfahrungen und
Perspektiven in der Bewertung
medizinischer Leistungen
Prof. Dr. Jürgen Wasem
Lehrstuhl für Medizinmanagement
Universität Duisburg-Essen
EBM und DRG in einem System –
so kann es gehen
Moderation
Dr. Klaus Reinhardt
Leiter der Gruppe „Öffentliches
Gesundheitswesen“, Ministerium für
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
NRW
Dr. Gerhard Nordmann
2. Vorsitzender
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Andreas Schlüter
Input
Björn Broge
Prokurist
AQUA-Institut
Ambulantes Potential in der
stationären Notfallversorgung
Statements und Podiumsdiskussion
Matthias Blum
Hauptgeschäftsführer
KBS Geschäftsführungs-GmbH
Geschäftsführer
Krankenhausgesellschaft
Nordrhein-Westfalen e. V.
Dirk Ruiss
Dr. Hans-Joachim Helming
Leiter der Landesvertretung NRW
Verband der Ersatzkassen e. V.
Moderation
Vorstandsvorsitzender
Kassenärztliche Vereinigung
Brandenburg
Andreas Daniel
Alexander Schmidtke
Leiter Stabsbereich Politik
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Vorstandsvorsitzender
Klinikum Augsburg
ABSCHLUSSVERANSTALTUNG
15:30 bis 17:00
Aktuelle gesundheitspolitische Themen
und Schwerpunkte in Nordrhein-Westfalen
Input
Ministerin Barbara Steffens
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Moderation und Befragung
Ulf Fink, Senator a. D.
Kongresspräsident, WISO-Gruppe
1/2017
Vorsitzender
Hartmannbund – Verband
der Ärzte Deutschlands e. V.
Dr. Frank Stollmann
13:45 bis 15:15
18
www.gesundheitskongress-des-westens.de
Das komplette Kongressprogramm und ONLINEANMELDUNG – EINFACH UND SCHNELL Registrieren Sie sich für Mittwoch, den 8. März 2017 zum Sondertarif Niedergelassene*
in Höhe von 80,00 EUR (+19% MwSt. = 95,20 EUR)
BRÜCKEN
BAUEN –
GUTE VERSORGUNG
über die Sektoren hinweg
7. und 8. März 2017 | KÖLN
Kongresszentrum Gürzenich
* Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können den Sondertarif in Anspruch nehmen. Informationen über den Sondertarif
für den 1. Kongresstag und Teilnahmebedingungen erhalten Sie im Kongressbüro.
FORTBILDUNGSPUNKTE
Die Zertifizierung als ärztliche Fortbildung wird bei der Ärztekammer Nordrhein beantragt.
Kongressbüro Gesundheitskongress des Westens
Telefon +49 (0) 2234 - 95322-51
E-Mail [email protected]
in Kooperation mit der
Veranstalterin
WISO S. E. Consulting GmbH
Brücken bauen, Gräben überwinden:
Herausforderungen der sektorenübergreifenden Versorgung
Der Gesundheitskongress des Westens 2017 vom 7. bis 8. März in Köln
Der Dreiklang aus Über-, Unter- und
Fehlversorgung ist das Motiv all derer, die sich Gedanken über gute
Versorgung machen. Dazu gehört
auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die
den Gesundheitskongress des Westens als Partner unterstützt.
Herausforderungen
gemeinsam bewältigen
Ganz konkret zeigt die zunehmende
(Fehl-) Inanspruchnahme der stationären Notfallversorgung, dass es im
bundesdeutschen Gesundheitssystem Probleme gibt, die der eine
Sektor nicht ohne den anderen lösen
kann. Dabei lassen sich an diesem
konkreten Beispiel viele Probleme
festmachen, die unser sektoriertes
Gesundheitssystem insgesamt betreffen, und daher auf dem Gesundheitskongress des Westens 2017 diskutiert werden sollen. So geht es
zum Beispiel um Fragen der Informationsgewinnung, -verarbeitung und
-weiterleitung, die im Kölner Gürzenich unter den Schwerpunktthemen
„Big Data“ und Digitalisierung besprochen werden. Zudem müssen
Fragen der Finanzierung von Leistungen geklärt werden, zum Beispiel unter den Stichpunkten Risikostrukturausgleich, Kassen im
Wettbewerb oder Innovationsfonds.
Zu diesem Themenkomplex hält auch
der 1. Vorsitzende der KVWL, Dr.
Wolfgang-Axel Dryden, sein Impulsreferat „Wer’s kann und macht, der
rechnet ab — warum wir eine neue
Vergütungssystematik brauchen“.
Will man eine funktionierende sektorenübergreifende Versorgung hinbekommen, muss man weitere Herausforderungen bewältigen, so zum
Beispiel Probleme der Qualitätssi-
cherung oder der Rekrutierung von
Fachkräften lösen.
Sind die Rahmenbedingungen geklärt, müssen diese an konkreten
Projekten erprobt werden. So hält Dr.
Gerhard Nordmann, 2. KVWL-Vorsitzender, einen Vortrag im Rahmen
der Veranstaltung „Geriatrie als Gemeinschaftsaufgabe — Sektorübergreifende Versorgung“.
Erprobung an konkreten Projekten
In diese Diskussion fließt mit dem demografischen Wandel ein weiteres
Großthema der gesundheitspolitischen Gegenwart und Zukunft ein,
das ebenfalls beide Sektoren betrifft,
bei dem die niedergelassenen Hausund Fachärzte sowie Psychotherapeuten jedoch eine besondere Expertise besitzen. Niemand ist so nah am
Patienten, niemand kennt ihren sozialen und familiären Hintergrund besser. Gerade in der geriatrischen Versorgung eine wichtige Voraussetzung
für eine engmaschige und effiziente
Betreuung.
Auch in diesem Jahr verspricht der
Gesundheitskongress des Westens
also interessante Vorträge und spannende Diskussionen zu aktuellen gesundheitspolitischen Fragen, die einen Besuch im Kölner Gürzenich
lohnen. -ms
1/2017
D
ie sektorenübergreifende
Zusammenarbeit ist eines
der wichtigsten gesundheitspolitischen Themen
der Zukunft. Kritiker bemängeln oft,
dass sich kaum ein anderes Gesundheitssystem der Welt eine ähnlich kategorische Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung
„leiste“, wie die Deutschen. Mit steigendem Innovations- und Rationalisierungsdruck erweisen sich ambulanter und stationärer Sektor
zunehmend als tektonische Platten,
an deren Berührungspunkten es zu
erheblichen Verwerfungen kommt.
„Natürlich verschwendet dieses System gewaltige finanzielle Ressourcen. Schlimmer noch ist: Patienten
werden beim Übergang zwischen den
Sektoren oft unzureichend behandelt.“ Mit dieser deutlichen Kritik begründen die Organisatoren des diesjährigen Gesundheitskongresses des
Westens, der am 7. und 8. März in
Köln stattfindet, das diesjährige Kongressmotto: Brücken bauen — Gute
Versorgung über die Sektoren hinweg.
19
20
1/2017
1/20
1/
2017
1
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der
Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Feststellung des Haushaltsvoranschlages
der KVWL für das Wirtschaftsjahr 2017
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hat in ihrer 30. ordentlichen Sitzung
der XIV. Amtsperiode am 3. Dezember 2016 den Haushaltsvoranschlag der KVWL für das Jahr 2017 festgestellt.
Er schließt ab mit einer Gesamthöhe von 131.044.600,00
Euro, davon der Investitionshaushalt mit Ausgaben in
Höhe von 4.835.300,00 Euro und der Verwaltungshaushalt mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von
126.209.300,00 Euro.
Der nach § 24 Abs. 2 der Satzung der KVWL einzubehaltende Verwaltungskostenanteil wird für das Wirtschaftsjahr 2017 (Abrechnungsquartale 4/2016 bis 3/2017) auf
2,2 % festgesetzt.
Das Stellensoll 2017 der KVWL beträgt 778,95 Stellen zuzüglich 1,0 Stelle bei der Kurärztlichen Verwaltungsstelle
= 779,95 Stellen.
Der Wirtschaftsplan der Kurärztlichen Verwaltungsstelle
wird auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen für
das Jahr 2017 mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe
von 147.900,00 EUR festgestellt.
1/2017
Feststellung des Wirtschaftsplanes der Kurärztlichen Verwaltungsstelle für das Wirtschaftsjahr 2017
Der Verwaltungskostenprozentsatz wird für das Wirtschaftsjahr 2017 (Abrechnungsquartale 4/2016 — 3/2017)
für manuell abrechnende Leistungserbringer auf 6,9 %
und für die EDV abrechnenden Leistungserbringer auf 4,9
% festgesetzt.
Der Haushaltsvoranschlag kann in den Service-Centern
der KVWL in Dortmund und Münster in der Zeit vom
06.02.2017 bis 20.02.2017 von den Mitgliedern der KVWL
eingesehen werden.
Dr. med. Volker Schrage,
Vorsitzender der KVWL-Vertreterversammlung
21
Ausschreibung von Vertragsarzt- und
Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe
Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben
schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß §
103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV Westfalen-Lippe, Stichwort „Ausschreibung“, Robert-Schimrigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund, gerichtet werden. Bitte
geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Ausschreibung an. Die Frist für den Eingang der Bewerbungen
(Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) ist der
20.02.2017 (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschreiben können Sie von unserer Homepage (www.kvwl.de, in
den Rubriken Mitglieder, Sicherstellung sowie Niederlassung/Bedarfsplanung) herunterladen. Wir leiten die Bewerbungen an den Praxisinhaber weiter.
Januar 2017
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Angaben zu den
Praxen machen können. Bei den Bemerkungen zur zukünftigen Tätigkeit in der Praxis (Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Anstellung) handelt es sich um
Eigenangaben des verbleibenden Praxispartners, um
deren Beachtung gebeten wird. Bewerbungen von Ärzten mit anderen Planungen sind jedoch dadurch nicht
ausgeschlossen.
Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öffentlich ausgehängt.
Ende der Bewerberfrist: 20.02.2017
Hausärztliche Versorgung
(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
Regierungsbezirk Arnsberg
1/2017
Bereich Arnsberg I
a5865
Hausarztpraxis im MB Arnsberg
nach Vereinbarung
a5896
Hausarztpraxis im MB Arnsberg
nach Vereinbarung
a4418
Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a5503
Hausarztpraxis im MB Dortmund
nach Vereinbarung
a5726
Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5866
Hausarztpraxis im MB Dortmund
nach Vereinbarung
a5888
Hausarztpraxis im MB Dortmund (zwei neue Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5935
Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch
Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a6001
Hausarztpraxis im MB Dortmund
sofort
a6002
Hausarztpraxis im MB Dortmund
nach Vereinbarung
a5647
Hausarztpraxis im MB Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a5816
Hausarztpraxis im MB Hamm
nach Vereinbarung
a5867
Hausarztpraxis im MB Hamm
nach Vereinbarung
a5868
Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
22
Hausärztliche Versorgung
(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
a6004
Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
4/17
a6077
Hausarztpraxis im MB Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2
hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a6005
Hausarztpraxis im MB Hamm
sofort
a6121
Hausarztpraxis im MB Kamen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)
2/17
a4203
Hausarztpraxis im MB Lünen
nach Vereinbarung
a5555
Hausarztpraxis im MB Lünen
nach Vereinbarung
a5815
Hausarztpraxis im MB Lünen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partnach Vereinbarung
ner für Gemeinschaftspraxis)
a5901
Hausarztpraxis im MB Lünen
sofort
a5687
Hausarztpraxis im MB Schwerte (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
Bereich Arnsberg II
b5586
Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer
Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b6036
Hausarztpraxis im MB Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b6045
Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5271
Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b5399
Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5530
Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5706
Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5661
Hausarztpraxis im MB Herne
nach Vereinbarung
a3236
Hausarztpraxis im MB Witten
sofort
b4274
Hausarztpraxis im MB Witten
nach Vereinbarung
b5785
Hausarztpraxis im MB Witten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5222
Hausarztpraxis im MB Minden
nach Vereinbarung
d5928
Hausarztpraxis im MB Minden (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
d6072
Hausarztpraxis im MB Minden (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
d6109
Hausarztpraxis im MB Minden
sofort
1/2017
Regierungsbezirk Detmold
Regierungsbezirk Münster
m6130
Hausarztpraxis im MB Bottrop (auch Anstellung möglich)
sofort
m5518
Hausarztpraxis im MB Coesfeld
nach Vereinbarung
m5526
Hausarztpraxis im MB Coesfeld
nach Vereinbarung
m4550
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m5857
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m5973
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m6112
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für KV-übergreifende
Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
23
Hausärztliche Versorgung
(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
m6131
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis,
auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m6137
Hausarztpraxis im MB Gladbeck (auch 2 hälftige Zulassungen möglich, auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5742
Hausarztpraxis im MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5880
Hausarztpraxis im MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5852
Hausarztpraxis im MB Marl (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
m4941
Hausarztpraxis im MB Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5519
Hausarztpraxis im MB Münster
nach Vereinbarung
m6095
Hausarztpraxis im MB Münster
2/17
m6129
Hausarztpraxis im MB Münster
sofort
m6117
Hausarztpraxis im MB Ochtrup
sofort
m5356
Hausarztpraxis im MB Recklinghausen
nach Vereinbarung
m6042
Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
m6113
Hausarztpraxis im MB Stadtlohn
nach Vereinbarung
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
Regierungsbezirk Arnsberg
1/2017
Bereich Arnsberg I
24
a5329
Augenarztpraxis im Kreis Soest
nach Vereinbarung
a6008
Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
3/18
a6009
Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
3/18
a6011
Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund
2/17
a6012
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Hochsauerlandkreis (auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5657
Chirurgische Praxis im Kreis Unna
nach Vereinbarung
a5931
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund
(auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a5872
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a5462
Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis
nach Vereinbarung
a5776
Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a6122
Frauenarztpraxis im Kreis Soest (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a6123
Frauenarztpraxis im Kreis Soest (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5167
Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a5297
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a5819
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund
(auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a5891
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund
nach Vereinbarung
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
a4095
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5754
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a5755
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassunnach Vereinbarung
gen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
a5939
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a6015
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a5508
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis
nach Vereinbarung
a5892
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a5415
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Soest (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a5411
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna
nach Vereinbarung
a5328
Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund
nach Vereinbarung
a5463
Nervenarztpraxis im Hochsauerlandkreis
nach Vereinbarung
b5945
Augenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b5493
Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Herne
1/18
b6103
Chirurgische Praxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
2/17
b5953
Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Herne (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b5905
Chirurgische Praxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5056
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b3813
Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis
sofort
b5790
Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch
Anstellung möglich- neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
b5948
Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b6104
Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis
nach Vereinbarung
b5667
Frauenarztpraxis im Kreis Olpe (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b6119
HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Bochum
2/17
b5723
HNO-Arztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b5206
HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hagen
nach Vereinbarung
b6049
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum
(hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a3237
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis
nach Vereinbarung
b5557
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis
(auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5792
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis
nach Vereinbarung
b5793
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (auch 2 hälftige
Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5398
Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b5457
Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
1/2017
Bereich Arnsberg II
25
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
b6022
Nervenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis
nach Vereinbarung
b5941
Nervenarztpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b6105
Orthopädische Praxis im Kreis Siegen-Wittgenstein
nach Vereinbarung
b6120
Urologische Praxis in der krfr. Stadt Herne (hälftiger Versorgungsauftrag - auch
Anstellung möglich)
2/17
b5943
Urologische Praxis im Kreis Siegen-Wittgenstein
nach Vereinbarung
1/2017
Regierungsbezirk Detmold
26
d5914
Augenarztpraxis im Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch
Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5997
Augenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke
sofort
d6126
Augenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
d5686
Augenarztpraxis im Kreis Paderborn (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch
Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5536
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie, im Kreis Lippe (auch 2 hälftige
Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5312
Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d4913
Frauenarztpraxis im Kreis Lippe
nach Vereinbarung
d5346
Frauenarztpraxis im Kreis Lippe
nach Vereinbarung
d5759
Frauenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
d6124
HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis
- auch Anstellung möglich)
2/17
d5993
HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
2/18
d5994
HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
2/18
d5886
HNO-Arztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
sofort
d5998
Hautarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d4903
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspranach Vereinbarung
xis)
d5834
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulasnach Vereinbarung
sungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
d5884
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen
möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5365
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
sofort
d5680
Nervenarztpraxis im Kreis Höxter
nach Vereinbarung
d4887
Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
d5725
Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d6074
Orthopädische Praxis im Kreis Lippe
nach Vereinbarung
d5920
Urologische Praxis im Kreis Minden-Lübbecke
nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Münster
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
m5972
Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
m5844
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, im Kreis Borken (auch 2 hälftige
Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5640
Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen
möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5287
Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m5575
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, in der krfr. Stadt Münster (neuer
nach Vereinbarung
Partner für MVZ)
m6133
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Plastische Chirurgie, im Kreis Recklinghausen
sofort
m6135
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bottrop
2/17
m5607
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m6136
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag, auch
Anstellung möglich)
2/17
m4889
Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m6138
Frauenarztpraxis im Kreis Steinfurt (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
m5960
Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf
2/17
m5961
Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf
2/17
m4489
Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt
sofort
m6040
Hautarztpraxis im Kreis Warendorf
2/18
m6098
HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
m4714
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Steinfurt
nach Vereinbarung
m5812
Orthopädische Praxis im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstelsofort
lung möglich)
m6094
Orthopädische Praxis im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch
Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
2/17
m6097
Orthopädische Praxis im Kreis Steinfurt (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
2/17
m6099
Orthopädische Praxis im Kreis Warendorf (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
Psychotherapeutensitze *
Bereich Arnsberg I
a/p1162
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund
(hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
sofort
a/p1087
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund
(hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p1105
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund
(hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p1180
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Dortmund
(hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p1181
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Dortmund (auch
Anstellung möglich)
3/17
a/p831
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im MB Meschede (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a/p1179
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p797
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
1/2017
Regierungsbezirk Arnsberg
27
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
a/p1139
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p1149
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im MB Schmallenberg
(hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
sofort
a/p1104
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im MB Winterberg (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
1/2017
Bereich Arnsberg II
b/p1045
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
b/p1182
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der kfrfr. Stadt Bochum (hälftiger
nach Vereinbarung
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
b/p1183
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger
Versorgungsauftrag)
sofort
b/p1185
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) in der krfr. Stadt Bochum
(hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p1184
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p1186
Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Ennepe-RuhrKreis (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)
2/17
b/p941
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p1048
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p1098
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger
Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p877
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b/p1187
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Märkischen Kreis (hälftiger
Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p945
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p1027
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p1135
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b/p1025
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger
Versorgungsauftrag)
sofort
b/p1044
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT + TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein
nach Vereinbarung
nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Detmold
28
d/p1012
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger
nach Vereinbarung
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
d/p1051
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger
nach Vereinbarung
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
d/p1178
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2
hälftige Zulassungen möglich)
2/17
d/p1072
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Gütersloh (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
d/p1056
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (APT, TP und VT) im Kreis Herford (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1057
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1156
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger
Versorgungsauftrag)
sofort
d/p1157
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1168
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag)
3/17
d/p955
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1031
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p1175
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
1/18
d/p985
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
d/p1110
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1176
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p1032
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
d/p1142
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
d/p1165
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Minden-Lübbecke
(auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
4/17
d/p1177
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Paderborn (hälftinach Vereinbarung
ger Versorgungsauftrag)
m/p1062
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p1081
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Borken (auch 2
hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p1128
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken
3/17
m/p1152
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1190
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (hälftiger Versorgungsauftrag)
2/17
m/p907
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p1169
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
Versorgungsauftrag)
3/17
m/p1174
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1189
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p1170
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
1/2017
Regierungsbezirk Münster
29
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
m/p1093
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen
(lokaler Sonderbedarf - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p928
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghausen (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p1126
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen
1/18
m/p931
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Warendorf (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1188
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Warendorf (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
* In Klammern ist die ausgeübte Therapieform des Praxisin-habers
(VT = Verhaltenstherapie; TP = tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie;
APT= analytische Psychotherapie) angegeben. Bei einem eventuell stattfindenden
Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss u.a. die bislang angebotene Therapieform.
Impressum
Herausgeberin
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Straße 4—6
44141 Dortmund
Tel. 0231 / 94 32 0
1/2017
Redaktionsausschuss
Dr. Wolfgang-Axel Dryden (verantw.)
Dr. Gerhard Nordmann
Thomas Müller
30
Redaktion
Kassenärztliche Vereinigung WestfalenLippe
Geschäftsbereich Kommunikation
Heike Achtermann
Michael Hedergott (vity)
Martin Steinberg (-ms)
Vanessa Pudlo (VP)
E-Mail: [email protected]
Druck
Bonifatius GmbH
Karl-Schurz-Straße 26
33100 Paderborn
Titelbild: Fotolia.de
Januar 2017
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
Anästhesiologie
d6125
Anästhesiologische Praxis in der ROR Bielefeld (krfr. Stadt Bielefeld)
nach Vereinbarung
m5975
Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - auch 2
hälftige Zulassungen möglich -
nach Vereinbarung
m6114
Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (Kreis Borken) - auch 2 hälftige
Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis
nach Vereinbarung
d6127
Anästhesiologische Praxis in der ROR Paderborn (Kreis Paderborn) - hälftiger
Versorgungsauftrag -
sofort
Innere Medizin - fachärztlich d6128
Internistische Praxis, Schwerpunkt Gastroenterologie in der ROR Bielefeld
(Kreis Gütersloh) - hälftiger Versorgungsauftrag, auch Anstellung möglich, neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis -
sofort
a4084
Internistische Praxis, Schwerpunkt Angiologie in der ROR Dortmund (krfr. Stadt
Dortmund) - neuer Partner für fachübergreifende Gemeinschaftspraxis -
nach Vereinbarung
m5743
Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie, in der ROR Emscher-Lippe
(krfr. Stadt Gelsenkirchen) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich -
nach Vereinbarung
m6132
Internistische Praxis, Schwerpunkt Kardiologie, in der ROR Münster (Kreis Steinsofort
furt) - hälftiger Versorgungsauftrag, auch Anstellung möglich -
m6134
Internistische Praxis in der ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - neuer Partner
für Gemeinschaftspraxis, hälftiger Versorgungsauftrag, auch Anstellung möglich -
2/17
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatriepraxis in der ROR Emscher-Lippe (Kreis Recklingnach Vereinbarung
hausen)
Ihre Ansprechpartner:
Team Praxisberatung
Tel.: 0231 / 94 32 94 00
Fax: 0231 / 9 43 28 30 31
E-Mail: [email protected]
1/2017
m5849
31
Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit!
CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der
medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren
auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit.
CIRS-NRW ist:
„
freiwillig
„
einfach
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anonym
„
übersichtlich
„
interaktiv
„
effektiv
www.cirs-nrw.de
Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
ABRECHNUNG
Ausgabe 1 | 2017
VERTRÄGE
02 Übersicht zu Zahlungsterminen und zur
Abgabe der Quartalsabrechnung 1/2017
10 Disease-Management-Programme:
Wichtige Informationen für Ihre Praxis
02 Genehmigungsantrag für Bedruckung von
Blankoformularen ist zum 1. Januar 2017
entfallen
10 DMP-Diabetes — Neue Anlage 23 (Vergütung
von Patientenschulungen) ab dem 1. Januar
2017
02 Weitere Beschlüsse des Bewertungsausschusses
(BA) und Erweiterten Bewertungsauschusses (EBA)
VERORDNUNG
FORUM
11 Mehr Sicherheit für Patienten, Ärzte und
Pflegepersonal: Umstellung von Luer-Verbindern
auf neue verwechslungssichere Verbinder
03 Informationen zu Änderungen der Richtlinien
des Gemeinsamen Bundesausschusses
12 Umgang mit Fehlern und
daraus lernen — CIRS-NRW
08 Praxissoftware für Heilmittelverordnungen
Übergangsregelung für das 1. Quartal 2017
12 Vereinfachte Chronikerbescheinigung
08 Übermittlung von Befunden an den MDK ab dem
1. Januar 2017
13 Dringlichkeitsentscheidungen treffen und Notfälle erkennen lernen
13 Infektionsjahresbericht für 2015 ist verfügbar
09 Krankentransport-Richtlinie
Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
14 Workshop- und Seminarangebote der
KVWL Consult GmbH
16 Fortbildungsangebote der Akademie für
medizinische Fortbildung der ÄKWL und der
KVWL
ABRECHNUNG
Zahlungstermine
Zahlung
Restzahlung
1. Abschlagszahlung
2. Abschlagszahlung
3. Abschlagszahlung
Restzahlung
Quartal
3/2016
1/2017
1/2017
1/2017
4/2016
Ausführungstag
25. Januar 2017
15. Februar 2017
10. März 2017
13. April 2017
25. April 2017
Bei Rückfragen zu Ihren Zahlungsein- und -ausgängen oder zu den
Terminen wenden Sie sich bitte an das Team Honorarbuchhaltung,
Tel.: 0231 / 94 32 30 30
Abgabe der Quartalsabrechnung 1/2017
Abgabetermin
Der späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 1/2017 ist
Montag, 10. April 2017
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Abgabe der Quartalsabrechnung zu Honorarabzügen führen kann (vgl. Abrechnungsrichtlinien).
Öffnungszeiten
Sie können uns Ihre begleitenden Unterlagen zu der Quartalsabrechnung mit der Post oder einem anderen Dienstleistungsunternehmen
zusenden. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Abrechnung persönlich bei uns abzugeben.
montags bis donnerstags
freitags
von 8 Uhr bis 17 Uhr
von 8 Uhr bis 14 Uhr
Darüber hinaus ist geöffnet am:
Freitag, 31.03.2017
Mittwoch, 05.04.2017
Freitag, 07.04.2017
Montag, 10.04.2017
von 8 bis 15 Uhr
von 8 bis 18.30 Uhr
von 8 bis 15 Uhr
von 8 bis 18.30 Uhr
Während unserer Öffnungszeiten sind die Mitarbeiter des
Service-Centers als Ansprechpartner für Sie da.
Möchten Sie die Abgabe der Abrechnung mit einem persönlichen Beratungsgespräch verbinden, vereinbaren Sie bitte einen Termin in
Dortmund oder Münster mit dem Service-Center der KVWL, Tel.: 0231/
94 32 10 00. Sie erreichen uns telefonisch montags bis donnerstags
von 7.30 bis 17.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 15 Uhr.
Alternativ stehen Ihnen diese Informationen immer aktuell auf
unserer Internetseite www.kvwl.de in der Rubrik Terminkalender
unter dem Suchbegriff „Abrechnung“ oder über den nebenstehenden QR-Code zur Verfügung.
02
|
1.2017
Genehmigungsantrag für
Bedruckung von
Blankoformularen ist zum 1.
Januar 2017 entfallen
Zum 1. Januar 2017 ist der Genehmigungsantrag für die Blankoformularbedruckung entfallen. Darauf haben sich die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) und der
GKV-Spitzenverband geeinigt. Der
Bundesmantelvertrag-Ärzte wurde
entsprechend geändert.
Die Genehmigungspflicht konnte entfallen, da Ärzte ohnehin verpflichtet
sind, für die Blankoformularbedruckung nur zertifizierte Software zu
verwenden. Die Verpflichtung zur
Nutzung zertifizierter Software besteht somit weiterhin. Kommt es
bei der Erstellung der Formulare zu
Fehlern, sollte die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder
die KBV informiert werden. Durch
den Wegfall des Antrags wird für Vertragsärzte und KVen der bürokratische Aufwand reduziert.
Weitere Beschlüsse des Bewertungsausschusses (BA)
und Erweiterten Bewertungsausschusses (E-BA)
Der BA sowie der E-BA haben in den
letzten Sitzungen des Jahres 2016
mehrere Beschlüsse mit Wirkung zum
01.01.2017 getroffen, über die wir in
der nächsten Ausgabe ausführlich
berichten werden. Diese Beschlüsse
betreffen u.a. nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa), die weiterführende sozialpädiatrische Versorgung,
U-Untersuchungen und Mukoviszidose-Screening, Humangenetik sowie
Zuschläge für Infektionsdialysen. Darüber hinaus haben sich die Partner
des Bundesmantelvertrages-Ärzte auf
eine Verlängerung der Übergangsregelung für NäPa in Ausbildung bis
zum 31.12.2018 verständigt sowie
weitere Änderungen vereinbart. Weitere Informationen finden Sie unter
www.kvwl.de sowie den Beschlüssen
der 386. Sitzung des BA und 49. Sitzung des E-BA vom 12.12.2016.
VERORDNUNG
Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht zusammengestellt und um wichtige Hinweise für die Praxis ergänzt. Die vollständigen Beschlüsse, mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail, finden Sie jeweils auf den Internetseiten des
G-BA (www.g-ba.de). Zudem weisen wir jeweils darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS) hierzu noch ausführlichere Informationen gegeben haben.
Stand: 4. Januar 2017 (Redaktionsschluss)
Richtlinie /
Anlage
In Kraft
getreten
Weitere
Informationen
ERGEBNIS
Arzneimittel-Richtlinie
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der
Versicherten. Die Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen
Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen
und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse
und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.
Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Der G-BA hat im letzten Monat die unten stehenden Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer
zugelassenen Vergleichstherapie getroffen. Sieht der G-BA einen Zusatznutzen, stellt er fest, ob dieser quantifizierbar ist, und
beschließt, ob Hinweise oder Anhaltspunkte vorliegen, um den Zusatznutzen als gering, beträchtlich oder erheblich einzustufen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich.
In den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzen-Bewertung des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung,
kann also, insbesondere für Indikationen ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich teurer sein als der zukünftige
verhandelte Preis. (Verliefen Nutzen-Bewertung oder Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit
Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Verordnungsentscheidung genau zu der indikationsbezogenen
Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation, und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der
Patientendokumentation.
Therapiegebiet: Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Selexipag /
Uptravi®
15.12.2016
Selexipag (Uptravi®) ist zugelassen für die Langzeitbehandlung der
pulmonal arteriellen Hypertonie (PAH) bei erwachsenen Patienten
der WHO-Funktionsklassen (WHO-FC) II bis III entweder als Kombinationstherapie, wenn die Erkrankung mit einem Endothelin-Rezeptor-Antagonisten (ERA) und/oder einem Phosphodiesterase-5
(PDE-5)-Inhibitor unzureichend kontrolliert ist, oder als Monotherapie, wenn diese Therapien nicht infrage kommen. Der Zusatznutzen
von Selexipag gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist
laut G-BA nicht belegt.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Therapiegebiet: Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
Albutrepenonacog alfa /
Idelvion®
01.12.2016
Der Wirkstoff Albutrepenonacog alfa wird für die Therapie und
Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie B (kongenitaler Faktor-IX-(F-IX)-Mangel) angewendet. Albutrepenonacog alfa
ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan
Drug) zugelassen. Die Therapie mit Albutrepenonacog alfa ist
aufgrund fehlender paralleler Kontrollgruppen nicht zuverlässig zu
bewerten; der G-BA hat den Zusatznutzen daher als nicht quantifizierbar eingestuft.
1.2017
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
|
03
VERORDNUNG
Richtlinie /
Anlage
In Kraft
getreten
Eftrenonacog
alfa / Alprolix®
15.12.2016
ERGEBNIS
Eftrenonacog alfa (Alprolix®) besitzt einen Orphan Drug-Status
und wird als rekombinanter Gerinnungsfaktor IX zur Therapie und
Prophylaxe von Blutungen bei Patienten aller Altersgruppen mit
Hämophilie B angewendet. In Deutschland wird die Patientenzahl
auf zirka 580 bis 660 geschätzt. Der G-BA kommt insgesamt zu
dem Schluss, dass die Therapie mit Eftrenonacog alfa aufgrund
fehlender paralleler Kontrollgruppen nicht zuverlässig zu bewerten
ist, der Zusatznutzen wird daher als nicht quantifizierbar eingestuft.
Weitere
Informationen
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Therapiegebiet: Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems
Ataluren /
Translarna®
01.12.2016
(Neubewertung nach
Fristablauf)
Therapeutisches
Gebiet: Duchenne
Muskeldystrophie
Es handelt sich um eine erneute Nutzenbewertung des Wirkstoffs
Ataluren nach Ablauf der Befristung. Ataluren ist als Arzneimittel
zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen.
Aufgrund der positiven Effekte von Ataluren wurde ein geringer
Zusatznutzen konsentiert. Die ebenfalls positiven Ergebnisse
(Zeit, um vier Treppenstufen hinunterzusteigen, Zeit bis zu einer
mindestens zehnprozentigen Verschlechterung der Gehstrecke in
einer Subgruppe, Verbesserung der Gehstrecke in einer Subgruppe)
der Metaanalyse wurden lediglich unterstützend herangezogen, da
diese nur eine Teilpopulation der untersuchten Patienten umfasste.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen
Daratumuab /
Darzalex®
01.12.2016
Der Wirkstoff Daratumumab ist für die Behandlung erwachsener
Patienten mit rezidiviertem und refraktärem Multiplen Myelom
angezeigt. Daratumumab ist als Arzneimittel zur Behandlung eines
seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen. Daratumumab erhielt
von der EMA eine bedingte Zulassung. Der G-BA befand, dass die
Wirksamkeit und Sicherheit von Daratumumab wegen der unsicheren, unkontrollierten Datenlage nicht abschließend bewertbar
waren und konsentierte einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Im Rahmen der erteilten bedingten Zulassung hat die EMA die
Auflage zur Vorlage von Daten aus noch laufenden Phase-III-Studien mit Kombinationstherapien aus Daratumumab mit Lenalidomid
oder Bortezomib erteilt. Der G-BA sah es daher als angemessen an,
seinen Beschluss auf drei Jahre zu befristen.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Elotuzumab /
Empliciti®
01.12.2016
Elotuzumab ist in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason
zur Behandlung des Multiplen Myeloms bei Erwachsenen indiziert,
welche mindestens eine vorangegangene Therapie erhalten haben.
Aufgrund des moderaten Vorteils von Elotuzumab bei der Mortalität, die durch die Nachteile bei der Sicherheit nicht aufgehoben
werden, sah der G-BA einen Anhaltspunkt für einen geringen
Zusatznutzen von Elotuzumab im Vergleich zu Lenalidomid + Dexamethason.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
04
|
1.2017
VERORDNUNG
Weitere
Informationen
Richtlinie /
Anlage
In Kraft
getreten
Nivolumab /
Obdivo® und
Ipilimumab /
Yervoy®
15.12.2016
Nivolumab (Opdivo®) wurde zunächst als Monotherapie (s. G-BA-Beschluss vom 07.01.2016: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen
in der Subgruppe therapienaiver Patienten mit einem BRAF-V600wt Melanom) und jetzt aktuell in Kombination mit Ipilimumab
(Yervoy®) zugelassen zur Behandlung erwachsener Patienten
mit fortgeschrittenem (nicht resezierbaren oder metastasierten)
Melanom. Es wurde vom G-BA eine Aktualisierung der zweckmäßigen Vergleichstherapie beschlossen, da sich beim Melanom der
Therapiestandard fortlaufend ändert. Der G-BA sah in allen Anwendungsgebieten den Zusatznutzen als nicht belegt an. Der Beschluss
für unbehandelte Patienten BRAF-V600-Wildtyp wurde bis zum
15.06.2017 befristet, um zeitnah eine Bewertung im Vergleich zum
jetzt aktuellen Therapiestandard zu ermöglichen.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Nivolumab /
Obdivo®
15.12.2016
Entfristung des G-BA-Beschlusses vom 07.01.2016 (Hinweis auf
einen beträchtlichen Zusatznutzen gegen Dacarbazin in der Subgruppe therapienaiver Patienten mit einem BRAF-V600-Wildtyp
Melanom, kein Zusatznutzen in den weiteren Subgruppen).
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Talimogen
laherparepvec /
Imlygic®
15.12.2016
Talimogen laherparepvec ist zugelassen zur Behandlung erwachsener Patienten mit nicht resezierbarem, lokal oder entfernt metastasiertem Melanom Stadium IIIB, IIIC und IVM1a ohne Knochen-,
Hirn-, Lungen- oder andere viszerale Beteiligung. Es handelt sich
um ein modifiziertes und abgeschwächtes onkolytisches Virus, das
auf dem Herpes-simplex-Virus Typ 1 (HSV-1) basiert. Talimogen soll
gleichzeitig lokal und systemisch wirken. Der Zusatznutzen von Talimogen laherparepvec ist aufgrund fehlender Daten im Vergleich
zur zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Obinutuzumab /
Gazyvaro®
15.12.2016
Obinutuzumab (Gazyvaro®) wurde in Kombination mit Chlorambucil
am 15.08.2014 erstmals in Verkehr gebracht als Orphan Drug zur
Erstlinienbehandlung der chronisch lymphatischen Leukämie (CLL).
Am 13.06.2016 erfolgte die Zulassungserweiterung in Kombination
mit Bendamustin zur Therapie von erwachsenen Patienten mit
einem Follikulären Lymphom (FL), die auf eine Behandlung mit Rituximab oder einem rituximabhaltigen Regime nicht angesprochen
haben oder während bzw. bis zu sechs Monate nach der Behandlung progredient wurden (Rituximab-refraktär), die Gegenstand
der aktuellen Bewertung ist. Der G-BA kam in der Gesamtschau zu
dem Ergebnis, dass wegen der hohen Unsicherheit insbesondere
aufgrund der geringen Zahl von Ereignissen beim Gesamtüberleben
ein Zusatznutzen zwar vorliegt, dieser jedoch nicht quantifiziert
werden kann.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
15.12.2016
Gegenstand der aktuellen Bewertung von Ibrutinib ist die Erweiterung des Anwendungsgebietes auf nicht vorbehandelte Patienten
mit CLL, sofern diese nicht bereits bewertet wurden. Der G-BA
kam in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, dass der Zusatznutzen
in allen Subgruppen nicht belegt ist, da jeweils keine geeigneten
Daten im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt
wurden.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
(Entfristung)
(neues Anwendungsgebiet)
Ibrutinib /
Imbruvica®
(neues Anwendungsgebiet)
ERGEBNIS
1.2017
|
05
VERORDNUNG
Weitere
Informationen
Richtlinie /
Anlage
In Kraft
getreten
Eribulin /
Halaven®
01.12.2016
Am 1. April 2016 hat Eribulin die Zulassung für ein neues Anwendungsgebiet erhalten: Eribulin wird angewendet zur Behandlung
von erwachsenen Patienten mit nicht resezierbarem Liposarkom,
die wegen einer fortgeschrittenen oder metastasierten Tumorerkrankung eine Vorbehandlung mit einer Anthrazyklin enthaltenden
Therapie (sofern sie geeignet war) erhalten haben. Aufgrund der
vorliegenden Ergebnisse erkannte der G-BA bei Patienten, für die
Dacarbazin eine geeignete Therapieoption darstellt, für Eribulin
einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Für
Patienten, die für andere Therapieoptionen außer Dacarbazin in
Frage kommen, hat der pharmazeutische Unternehmer keine Daten
vorgelegt; ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
15.12.2016
Crizotinib (Xalkori®) wurde am 15.11.2012 zunächst für das Anwendungsgebiet Behandlung des vorbehandelten anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK) – positivem, fortgeschrittenem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) in Verkehr gebracht. Mit der
Vorlage des finalen Studienberichtes zur Studie Profile 1007 sah
der G-BA die Auflagen der Befristung als umgesetzt an. Infolge der
erheblich eingeschränkten Interpretierbarkeit des 2. Datenschnittes konnten aus diesen Daten jedoch keine neuen Erkenntnisse
gewonnen werden. In Konsequenz wurden für die Neubewertung
die Daten, die bereits der Erstbewertung zugrunde lagen, herangezogen. Für Patienten, die für eine Chemotherapie prinzipiell infrage
kommen, wurde basierend aufgrund der deutlichen Vorteile bei den
Endpunkten Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität
ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Crizotinib gegenüber Chemotherapie konsentiert.
Für die BestSC-Population legte der pharmazeutische Unternehmer wiederum keine Daten vor. Somit besteht weiterhin kein
Zusatznutzen.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
15.12.2016
Der G-BA hat beschlossen, dem plausibel begründeten Antrag
des Unternehmens auf Fristverkürzung stattzugeben, da eine
ausreichende Datengrundlage für eine valide erneute Bewertung
früher zu erwarten ist. Der Beschluss zu Osimertinib ist nun neu
bis zum 30.04.2017 befristet. Solange Osimertinib außer Verkehr
ist, besteht jedoch keine Verpflichtung zur Einreichung eines neuen
Dossiers mit Fristablauf.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
(neues Anwendungsgebiet)
Crizotinib /
Xalkori®
(Neubewertung
nach Fristablauf)
Osimertinib /
Tagrisso®
(Fristverkürzung)
Therapeutisches
Gebiet: nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
ERGEBNIS
Therapiegebiet: Stoffwechselerkrankungen
Migalastat /
Galafold®
06
|
01.12.2016
1.2017
Der Wirkstoff Migalastat wird für die Behandlung von Morbus Fabry,
einer seltenen angeborenen Stoffwechselstörung, angewendet. Migalastat ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens
(Orphan Drug) zugelassen. Basierend auf den Studienergebnissen
ließ sich bei Migalastat keine Quantifizierung des Zusatznutzens
ableiten. Der G-BA weist in den Tragenden Gründen zum Beschluss
darauf hin, dass die orale Verabreichungsform als möglicher Vorteil
von Migalastat angesehen werden kann. Dies bildete sich in den
Studienergebnissen zum Beispiel zur Lebensqualität jedoch nicht
ab. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Fiktion eines Zusatznutzens bei Orphan Drugs ist der Zusatznutzen von Migalastat nicht
quantifizierbar.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
VERORDNUNG
Weitere
Informationen
Richtlinie /
Anlage
In Kraft
getreten
Sitagliptin /
Januvia®,
Xelevia®
15.12.2016
Für das Anwendungsgebiet Sitagliptin + Metformin (zweckmäßige Vergleichstherapie Sulfonylharnstoff+ Metformin) wurde ein
Anhaltpunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt. Der
Beschluss wurde auf 18 Monate befristet. Der G-BA hat weiterhin
beschlossen, dass der Zusatznnutzen von Sitagliptin gegenüber der
jeweiligen zVT für die anderen Anwendungsgebiete nicht belegt ist.
Hierbei wird den Begründungen des IQWiG gefolgt.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
15.12.2016
Der G-BA hat keinen Zusatznutzen für die Fixkombination Sitagliptin/Metformin beschlossen. Der Grund hierfür ist, dass die für die
Befristung entscheidende TECOS-Studie für die Nutzenbewertung
nicht herangezogen werden kann, da keine Auswertungen zu Patienten mit einer Mindestdosis Metformin t1700 mg/Tag vorliegen
und die Befristungsauflage somit nicht erfüllt wurde.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
15.12.2016
Der ursprüngliche Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
von Saxagliptin in der Kombination mit Metformin gegenüber der
zweckmäßigen Vergleichstherapie Metformin + Sulfonylharnstoff
fällt wegen Nachteilen bei den Endpunkten „symptomatische nicht
schwere Hypoglykämien“ und „Hospitalisierung wegen Herzinsuffizienz“ weg und ist nicht mehr belegt. Für die anderen Patientenpopulationen ist der Zusatznutzen weiterhin nicht belegt, da keine
neuen Daten eingereicht wurden.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
15.12.2016
Zur Studie liegen keine Auswertungen für die relevante Teilpopulation der Patienten vor, die eine Metformin-Dosis entsprechend
der festen Wirkstoffkombination erhalten haben. Damit erfüllte
das pharmazeutische Unternehmen nicht die Befristungsauflagen,
sodass der G-BA keinen Zusatznutzen festgestellen konnte. Der
ursprüngliche Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von
Saxagliptin/Metformin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie fällt damit weg und ist nicht mehr belegt.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Das zweite Pflegestärkungsgesetz sieht ab 1. Januar 2017 die
Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade vor. Dadurch wird
eine Anpassung der Krankentransport-Richtlinie (§ 8 Abs. 3 KT-RL)
erforderlich, wo derzeit auf Pflegestufen Bezug genommen wird.
Es wird eine Übergangsregelung geben, die bis zur Anpassung des
Verordnungsformulars gilt.
G-BA: FNB
KVWL-Internet,
(s. S. 9 dieser
Ausgabe)
(erneute Bewertung
nach Fristablauf)
Sitagliptin /
Metformin
(Fixkombination)/ Janumet®,
Velmetia®
ERGEBNIS
(erneute Bewertung
nach Fristablauf)
Saxagliptin /
Onglyza®
(erneute Bewertung
nach Fristablauf)
Saxagliptin /
Metformin (Fixkombination)/
Komboglyze®
(erneute Bewertung
nach Fristablauf)
Krankentransport-Richtlinie
Anpassung an
Pflegegrade
15.12.2016
1.2017
|
07
VERORDNUNG
Praxissoftware für Heilmittelverordnungen
Übergangsregelung für das 1. Quartal 2017
Wer zur Verordnung von Heilmitteln sein Praxisverwaltungssystem nutzt, darf ab Januar nur noch eine von der
KBV zertifizierte Software verwenden. Die neue Software
soll Ärzte bei der korrekten Verordnung von Heilmitteln
unterstützen. Da die Zertifizierung jedoch bis Ende 2016
nicht vollständig abgeschlossen werden konnte, wurde zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband eine
Übergangsregelung vereinbart. Demnach können Ärzte
bis zum 31. März 2017 auch eine nicht zertifizierte Praxisverwaltungssoftware für die Verordnung von Heilmitteln
nutzen. Ob ein Softwareprodukt für die Heilmittelverordnung zertifiziert ist, können Ärzte über die Zulassungslisten für Praxisverwaltungssysteme erfahren, die die KBV
führt. Sie sind online abrufbar unter www.kbv.de/377108.
Bitte beachten Sie, wie bereits in der Juni-Ausgabe von
„praxis intern Nr. 6/2016“ erwähnt, dass seit dem 1. Januar 2017 die neuen Vordrucke mit dem zweiten elektronisch lesbaren ICD-10-Feld benutzt werden müssen (siehe
rote Markierung rechts). Die alten Heilmittelvordrucke
verlieren ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr aufgebraucht werden.
Hinweis: Für Sie besteht keine Verpflichtung, dieses
zweite ICD-10-Feld auszufüllen. Möchten Sie allerdings besondere Verordnungsbedarfe geltend machen, ist der zweite ICD-10-Code teilweise erforderlich. Dies betrifft Indikationen in Zusammenhang
mit postoperativer Versorgung sowie Myelopathie
oder Radikulopathie bei Bandscheibenschäden.
Übermittlung von Befunden an den MDK ab dem 1. Januar 2017
Neues Umschlagverfahren: Neues Muster 86
Seit dem 1. Januar 2017 senden Ärzte versichertenbezogene Daten, die
von Krankenkassen zur Begutachtung angefordert werden, direkt an
den MDK und nicht erst an die Krankenkassen. Durch diese Neuregelung kommt der Gesetzgeber einer
Forderung der Bundesbeauftragten
für Datenschutz und Informationsfreiheit nach, um die Daten im Umschlagverfahren besser zu schützen.
08
|
1.2017
Für den neuen Übermittlungsweg
erhält der Arzt von den Krankenkassen neben dem Anschreiben, aus
dem der Grund für die Begutachtung durch den MDK hervorgeht, einen bereits vollständig ausgefüllten
Weiterleitungsbogen (Muster 86),
der unter anderem die Anschrift
des MDK, eine Vorgangsnummer und
die Daten des Patienten beinhaltet.
Der Vertragsarzt fügt dem Weiterleitungsbogen lediglich die angeforderten Unterlagen in Kopie bei und
schickt diese direkt an den MDK und
nicht mehr – wie bisher – in einem
separaten Umschlag an die Krankenkasse.
Für den Versand der Unterlagen an
den MDK stellt die Krankenkasse
dem Vertragsarzt auch weiterhin
einen Freiumschlag zur Verfügung.
Dieser muss ab dem 1. April 2017 im
Format C5 sein.
Weitere Informationen online unter
www.kbv.de in den Bereichen Aktuell sowie Praxisnachrichten.
VERORDNUNG
Krankentransport-Richtlinie
Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade
Das zweite Pflegestärkungsgesetz
führt mit Wirkung vom 1. Januar
2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in das Sozialgesetzbuch
XI ein. In diesem Zusammenhang
werden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die
Krankentransport-Richtlinie wird
entsprechend angepasst.
Neue Pflegegrade als Voraussetzung für die Verordnung
Bisher konnten Vertragsärzte Fahrten zur ambulanten Behandlung
verordnen und Krankenkassen diese
Fahrten genehmigen, wenn der Versicherte einen Pflegebescheid mit
der Einstufung in Pflegestufe 2
oder 3 vorlegte.
Seit dem 1. Januar 2017 können
solche Fahrten für Versicherte mit
Pflegegrad 3, 4 oder 5 verordnet
und genehmigt werden. Bei der Verordnung müssen Patienten ihren
Einstufungsbescheid nach SGB XI
vorlegen. Darüber hinaus müssen
sie wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität einer Beförderung bedürfen. Dabei können
die Mobilitätsbeeinträchtigungen
somatische oder kognitive Ursachen
haben. Hierbei gilt:
•
•
Bei Pflegegrad 4 und 5 wird
die dauerhafte Mobilitätseinschränkung unterstellt.
Bei Pflegegrad 3 ist eine
dauerhafte Mobilitätseinschränkung gesondert festzustellen, denn hier ist diese
nicht immer gegeben beziehungsweise muss vom Arzt
individuell beurteilt werden.
Auszug aus Muster 4
waren und ab dem 1. Januar 2017
mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind. Bei ihnen ist die gesonderte Feststellung der Mobilitätseinschränkung nicht erforderlich.
Die Überleitung aus der bisherigen
Pflegestufe in einen höheren, neuen
Pflegegrad erfolgt automatisch.
Wie verordnen?
Das Muster 4 „Verordnung einer Krankenbeförderung“ soll im Laufe des
Jahres 2017 angepasst werden. Bis es
soweit ist, haben KBV und GKV-Spit-
zenverband eine Übergangsregelung
vereinbart. Bei der Verordnung einer
Fahrt zur ambulanten Behandlung
für Patienten, die einen Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3, 4 oder
5 vorlegen und die oben genannten
Voraussetzungen erfüllen, darf über
den 1. Januar 2017 hinaus auf dem
Verordnungsformular das Kästchen
„Dauerhafte
Mobilitätseinschränkung/Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“
oder Pflegestufe 2 bzw. 3 vorgelegt“
(s. Abbildung oben) angekreuzt werden.
IN DER ÜBERSICHT
Verordnung von Fahrten zur ambulanten Behandlung
für Patienten seit dem 1. Januar 2017:
• mit Pflegegrad 4 oder 5,
• mit Pflegegrad 3 nach gesonderter Feststellung einer
Mobilitätseinschränkung,
• die unter die Bestandsschutzregelung fallen (Einstufung
ab 1. Januar 2017 mindestens in Pflegegrad 3 bei vorheriger
Einstufung bis 31. Dezember 2016 in Pflegestufe 2).
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.kbv.de in
den Rubriken Aktuell sowie Praxisnachrichten.
Bestandsschutzregelung
Des Weiteren wurde eine Bestandsschutzregelung beschlossen. Demnach sind die Verordnungsvoraussetzungen auch bei den Versicherten
erfüllt, die bis zum 31. Dezember
2016 in Pflegestufe 2 eingestuft
1.2017
|
09
VERTRÄGE
Disease-Management-Programme:
Wichtige Informationen für Ihre Praxis
Mit den folgenden Punkten bringen
wir Sie und Ihre Praxisteams rund
um das Thema Disease-Management-Programme (DMP) noch einmal auf den aktuellen Stand, damit
Sie die Abläufe und Organisation
in Ihrer Praxis optimal abstimmen
können.
Wann werden
DMP-Leistungen honoriert?
Bereits seit 2007 gilt: Patienten
werden von den Krankenkassen aus
dem DMP ausgeschrieben, wenn in
zwei aufeinander folgenden Dokumentationszeiträumen (Quartal
oder Halbjahr) keine gültigen Dokumentationen für dieses DMP erstellt
wurden. Leistungen im Rahmen der
DMP- Vereinbarungen (z. B. Dokumentations-, Schulungs- oder Betreuungspauschalen) werden nur
für eingeschriebene Patienten vergütet. Es kam manchmal vor, dass
koordinierende Ärzte DMP-Leistungen auch für nicht mehr teilnehmende Patienten zur Abrechnung
vorlegten.
Bitte beachten Sie: Ab dem 1.
Quartal 2017 werden die Kassen diese DMP-Leistungen nicht mehr vergüten. Nehmen Sie Ihre Abrechnung
entsprechend vor und bearbeiten
Sie in jedem Fall die Reminder- und
Kontoinformationen über die vorliegenden Dokumentationen von
der Datenstelle INTER-FORUM aus
Leipzig. Außerdem versenden viele
Krankenkassen Informationsschreiben zu Ein- und Ausschreibungen
ihrer Patienten.
Diese Information ist vergütungsrelevant. Im Zweifel schreiben Sie den Patienten neu ein.
Was ist bei Überweisungen an
Diabetologische Schwerpunktpraxen (DSPen) zu beachten?
DMP-Leistungen auf Überweisung
dürfen von der Diabetologische
Schwerpunktpraxis nur abgerech010
|
1.2017
net werden, wenn die Überweisung
von einem am DMP teilnehmenden
Arzt für einen im DMP eingeschriebenen Patienten ausgestellt wurde.
Diese Überweisung muss seit dem
1. Januar 2017 zwingend mit dem
Hinweis „DMP“ gekennzeichnet
sein. Muss ein DMP-Patient länger
als ein Quartal durch den mit- und
weiterbehandelnden Arzt betreut
werden, muss der Patient unbedingt
in jedem Quartal der DSP eine Überweisung mit dem Hinweis "DMP"
vorlegen.
in die Praxis kommt, kann weiterhin
über sie abgerechnet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
das Service-Center der KVWL unter
Tel.: 0231 /94 32 10 00.
Wenn Sie im Zweifel sind, ob ein
Patient wirklich gültig in ein
DMP eingeschrieben ist, schreiben Sie ihn neu ein.
Was ist bei einem
Arztwechsel wichtig?
Der Patient kann, z. B. wenn er umzieht, seinen DMP-Arzt wechseln.
Der neue Arzt muss dazu in der
DMP-Software nur eine Folgedokumentation (ohne TE/EWE) erstellen
und diese an die Datenstelle INTER-FORUM/Leipzig übermitteln.
Diese schickt die Information an
die Krankenkasse des Patienten, die
wiederum informiert den vorherigen koordinierenden Arzt über den
Wechsel des Patienten.
Was ist bei einem Krankenkassenwechsel wichtig?
Der Patient muss noch einmal neu
in das betreffende DMP eingeschrieben werden (mit TE/EWE und einer
Erstdokumentation).
Welche Folgen hat die Fusion der
Barmer GEK mit der Deutschen
BKK?
Zum 1. Januar 2017 fusionierten die
BARMER GEK und die Deutsche BKK
zur BARMER. DMP- Teilnehmer müssen in diesem Fall nicht neu eingeschrieben werden. Sie bleiben im Behandlungsprogramm. Die BARMER
GEK hat außerdem bestätigt, dass
die elektronische Gesundheitskarte der Deutschen BKK im Jahr 2017
weiterhin gültig ist. Das bedeutet:
Wenn ein Patient mit dieser Karte
DMP-Diabetes — Neue
Anlage 23 (Vergütung von
Patientenschulungen) ab
dem 01.01.2017
Zum 01.01.2017 trat eine neue Anlage 23 (Vergütung von Patientenschulungen) des DMP-Diabetes in
Kraft. Diese enthält jetzt alle Schulungen, die vom Bundesversicherungsamt akkreditiert worden sind.
Neu ist jetzt auch die Möglichkeit
von Einzel, Nach- und Wiederholungsschulungen.
Die weiteren Einzelheiten, wie Symbolnummern, Wertigkeiten einzelnen Voraussetzungen usw., entnehmen Sie bitte der im Internet
veröffentlichten Anlage 23. Diese
finden Sie unter folgendem Link:
https://www.kvwl.de/arzt/recht/
kvwl/dmp_diabetes/dmp_diabetes_anlage_23.pdf
FORUM
Mehr Sicherheit für Patienten, Ärzte und Pflegepersonal
Umstellung von Luer-Verbindern auf neue verwechslungssichere Verbinder
In vielen Praxen kommt er tagtäglich zum Einsatz, der Luer-Anschluss. Hierbei handelt es sich um
ein universelles Verbindungssystem, das in ganz unterschiedlichen
medizinischen und pflegerischen
Bereichen zum Einsatz kommt. Der
Einsatz identischer Luer-Verbinder für sehr viele unterschiedliche
Anwendungszwecke führte in der
Vergangenheit häufig zu Verwechslungen im medizinischen Alltag,
mit teilweise erheblichen Schädigungen für die Patienten. Die neue
internationale Norm ISO 80369 soll
zukünftig dazu beitragen, Fehlverbindungen zu vermeiden. Sie verpflichtet den Hersteller, die Bauart
einzelner Systeme so zu verändern,
dass unterschiedliche Funktionsteile nicht mehr versehentlich miteinander verbunden werden können
(z.B. eine enterale Spritze an einen zentralen Venenkatheter). Mit
dieser Norm wird das medizinische
Fachpersonal bei der Vermeidung
von Fehlern durch einheitliche, verwechslungssichere Systeme unterstützt. Erklärtes Ziel: die Steigerung
der Patientensicherheit mit möglichst geringem Umstellungsaufwand für Ärzte und Pflegepersonal.
Zum Hintergrund: Der ursprünglich lediglich für die Verbindung
zwischen einer Kanüle und einer
Spritze vorgesehene Luer-Verbinder
führte aufgrund seiner einfachen,
bequemen und sicheren Handha-
IHR KONTAKT
Bei Fragen zur Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung
wenden Sie sich an
Anke Westerberg
Tel.: 0231 / 94 32 33 34
E-Mail: [email protected]
BITTE BEACHTEN SIE
Wenn Sie Patienten behandeln, die mit Luer-Verbindern der vier definierten
Bereiche versorgt werden, tauschen Sie sich bitte in enger Abstimmung mit
den übrigen am Behandlungsprozess Beteiligten, wie zum Beispiel den Mitarbeitern von Alten- oder Pflegeheimen, aus.
Damit möglichst viele Nutzer von der Umstellung der Luer-Verbinder erfahren, bitten wir Sie, das Thema in einem Ihrer nächsten Qualitätszirkel-Treffen
anzusprechen. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) stellt die E-Mailadresse [email protected] zur Verfügung und bittet
alle beteiligten Institutionen und Anwender um rege Meldung der eigenen
Erfahrungen. Die Erfahrungsberichte können dann in eine Überarbeitung der
Handlungsempfehlungen einfließen.
Diese Empfehlung in der Lang- und Kurzversion „Hilfestellung zur Umstellung
von Luer-Verbindern auf neue verwechslungssichere Verbinder“ und auch
weiterführende Materialien finden Sie auf der der Homepage des APS unter
www.aps-ev.de
bung zu der heutigen, weit darüber
hinausgehenden Verwendung. So
finden sich beispielsweise Anwendungen für Katheter, Dreiwegehähne, Infusionsschläuche oder Spinalnadeln. Luer-Verbinder ermöglichen
technisch fast jede beliebige Verbindung hin zum und weg vom Patienten. Sie sind zwischen verschiedenen Herstellern kompatibel und
international etabliert.
Die europäische Normungsorganisation CEN publizierte 2000 eine Studie, die das von Luer-Verbindungen
ausgehende Risiko analysierte. Als
Folge der dort gewonnenen Ergebnisse wurde im Jahr 2008 die DIN EN
15546-1 veröffentlicht.
Nachdem durch die Veröffentlichung der Norm das Thema zunehmend in den Fokus der öffentlichen
Diskussion rückte, wurde eine internationale Arbeitsgruppe mit dem
Thema befasst und die Normenreihe
ISO 80369 entwickelt.
Bislang wurden für vier Anwendungsbereiche neue Verbindertypen
(Small Bore Connectors) definiert:
XVerbinder für enterale Ernährung
XAtemsysteme und Antriebsgase
für respiratorische Systeme
XPlethysmographische
Blutdruckmessung
Xneuroaxiale Anwendungen
Die
Medizinprodukte-Hersteller
müssen diese Norm umsetzen, um
die Anwendungsrisiken zu minimieren. Die Luer-Verbinder bleiben
zwar bestehen, dürfen dann aber
nur noch für intravasculäre und
transdermale Anwendungen weiterverwendet werden. Die Einführung
hat 2016 begonnen.
Die Gesundheitseinrichtungen müssen im laufenden Versorgungsprozess die komplexe Umstellung von
den Luer-Verbindern auf die neuen
Verbinder vornehmen. Hierbei ist
es erforderlich, dass alle Beteiligten die Schnittstellen zwischen den
unterschiedlichen Gesundheitseinrichtungen/Dienstleistern berücksichtigen und gut bedienen.
1.2017
|
011
FORUM
Umgang mit Fehlern und daraus lernen — CIRS-NRW
CIRS steht für „Critical-Incident-Reporting-System“ und ist ein Lernund Berichtssystem für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung,
das Sie innerhalb Ihres praxiseigenen
Qualitätsmanagements als ergänzendes Instrument einsetzen können.
Um eine echte Fehlerkultur zu etablieren, ist es wichtig, über kritische
Ereignisse, also Fehler oder Vorkommnisse, die vermeidbar gewesen wären, offen zu sprechen. Die
Nutzung eines CIRS trägt dazu bei,
Risiken in der eigenen Einrichtung
zu erkennen. Eingestellte Berichte
und Kommentare der Kollegen sowie
Lösungsvorschläge des analysierenden Expertenteams (ÄZQ: Experten
des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin) sensibilisieren
Sie, nicht den gleichen Fehler in der
eigenen Praxis zu wiederholen.
Neben dieser passiven Nutzung
eines CIRS (Lesen und lernen von
Fällen aus anderen Einrichtungen)
können Sie Ihren Kollegen auch
von Fehlern innerhalb der eigenen
Praxis berichten und so aktiv einen
wichtigen Beitrag zur Verbesserung
der Patientensicherheit in Westfalen-Lippe leisten.
Das Berichtssystem CIRS-NRW besteht seit dem Jahr 2012 und beinhaltet inzwischen zirka 680 Fallberichte; davon beinahe 80 aus
dem niedergelassenen Bereich.
CIRS-NRW ist sektorenübergreifend und erfüllt mit seinem niederschwelligen Zugang, der Wahrung
der Anonymität sowie der damit
einhergehenden Sanktionsfreiheit
die Mindestanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, der
in seiner QM-Richtlinie explizit ein
Fehlermeldesystem, also ein CIRS,
fordert. Das Lern- und Berichtssystem CIRS-NRW können Sie sich ganz
einfach unter www.cirs-nrw.de
ansehen. Sie benötigen dazu keine
Login-Daten.
Im Seminar „Umgang mit Fehlern
und daraus lernen – CIRS-NRW“
stellen wir Ihnen Grundkonzepte
der Sicherheitskultur und der Fehlerentstehung vor und diskutieren gemeinsam Fallbeispiele aus der Praxis
und welche Strategien zum Umgang
und zur Vermeidung angewendet
werden können. Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro pro Person.
Zielgruppe: Ärzte, MFA, QMB
Termine: 15. März 2017, 15 bis 18.30
Uhr, KVWL-Bezirksstelle Minden;
10. Mai 2017, 15 bis 18.30 Uhr, Ärztekammer Münster; 11. Oktober 2017,
15 bis 18.30 Uhr, KVWL Dortmund.
Weitere Informationen zu dem Seminar und das Anmeldeformular
finden Sie auf unserer Homepage
unter www.kvwl.de/terminkalender. Hier finden Sie auch unsere
Teilnahmebedingungen. Beachten
Sie dabei bitte insbesondere die
Hinweise zu den Stornogebühren
(§4). Gerne senden wir Ihnen das
Anmeldeformular auch per Fax oder
E-Mail zu.
Ihre Ansprechpartnerin
Jasmin Lindemann
Tel.: 0231 / 94 32 15 02
E-Mail: [email protected]
Vereinfachte Chronikerbescheinigung
Das Ausstellen einer Chronikerbescheinigung ist einfacher geworden! Bereits seit Oktober 2016 gibt
es ein bundesweit einheitliches Formular mit deutlich weniger Feldern,
das elektronisch ausgefüllt werden
kann. Neu ist ferner, dass die Vertragsärzte das Formular vorhalten.
Es wird nicht mehr von den Kassen
an die Versicherten ausgegeben,
sondern die Ärzte haben es in ihrer
Praxis vorrätig.
Einer der großen Kritikpunkte der
Ärzte an dem bisherigen Muster 55
war, dass die Krankenkassen unterschiedliche Vordrucke verwenden
und sie diese deshalb per Hand ausfüllen mussten. Zudem wurden Angaben verlangt, die nicht nachvollziehbar waren. Das Formularlabor
Westfalen-Lippe reichte daraufhin
012
|
1.2017
einen deutlich verschlankten Formularentwurf bei der KBV und dem
GKV-Spitzenverband ein. Diesen
nahmen die KBV und der GKV-Spitzenverband auf und entwickelten
anhand des Entwurfs die neue übersichtlichere
Chronikerbescheinigung im neuen A6-Format – nicht
größer als ein Rezept. Die anzugebenen Informationen wurden auf
das Nötigste reduziert. Der Ausfüllbereich für die Krankenkassen ist
vollständig weggefallen. Zusätzlich
geben Ärzte auf der neuen Bescheinigung künftig nur noch die Dauerdiagnose/n an und vermerken, seit
wann der Versicherte wegen dieser
Erkrankung dauerhaft in Behandlung ist und ob diese weiterhin erforderlich ist. Die Bescheinigung
kann am Praxiscomputer elektro-
nisch ausgefüllt oder per Blankoformularbedruckung erstellt werden.
Abrechnung unverändert
Die Abrechnung erfolgt unverändert
über die hausärztliche Versichertenpauschale, alternativ über die arztgruppenübergreifende GOP 01610.
Patienten benötigen die Chronikerbescheinigung, wenn sie bei ihrer
Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Laut Gesetz
beträgt die Belastungsgrenze für
chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in
Dauerbehandlung sind, ein Prozent
ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen
zum Lebensunterhalt. Normalerweise liegt die Belastungsgrenze bei
zwei Prozent.
FORUM
Dringlichkeitsentscheidungen treffen und Notfälle erkennen lernen
Medizinische Fachangestellte sind für Patienten die
ersten Kontaktpersonen in der Praxis. Sie entscheiden,
ob ein Patient direkt zum Arzt vorgelassen wird oder
ob er noch warten kann. Diese verantwortungsvolle
Aufgabe birgt ein hohes Fehlerpotenzial, sodass medizinisch-fachliche Kompetenzen in der Dringlichkeitseinschätzung gefordert sind. Wir bieten dazu eine Fortbildung in zwei Modulen an:
Modul I (Organisationsmodul) richtet sich an Praxisinhaber und leitende Angestellte. Mithilfe von
Fallbeispielen werden unter anderem Fragen zu den
Rahmenbedingungen, zur optimalen Gestaltung der Arbeitsumgebung sowie zur fachlichen Unterstützung der
mit der medizinischen Ersteinschätzung betrauten Mitarbeiter behandelt.
Modul II (Medizinisches Basismodul) richtet sich an
Medizinische Fachangestellte. Es werden Methoden zur
Beurteilung der Dringlichkeit medizinischer Alltagsbeschwerden geübt. Mithilfe eines Gesprächsleitfadens
lernen die Teilnehmenden, ein zielgerichtetes Beratungsgespräch zu führen und Handlungsempfehlungen
zu bestimmten Leitsymptomen zu erteilen. Zudem lernen die Teilnehmenden verschiedene Fragetechniken
kennen.
Termine:
Modul I (Organisationsmodul)
Zielgruppe: Ärzte, leitende Angestellte
15. März 2017, 10 bis 13 Uhr, Ärztekammer Münster
16. März 2017, 10 bis 13 Uhr, Ärztekammer Münster
8. November 2017, 10 bis 13 Uhr, KVWL Dortmund
9. November 2017, 10 bis 13 Uhr, KVWL Dortmund
Modul II (Medizinisches Basismodul)
Zielgruppe: MFA und Arzthelferinnen
15. März 2017, 15 bis 19 Uhr, Ärztekammer Münster
16. März 2017, 15 bis 19 Uhr, Ärztekammer Münster
8. November 2017, 15 bis 19 Uhr, KVWL Dortmund
9. November 2017, 15 bis 19 Uhr, KVWL Dortmund
Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro pro Person pro
Modul. Unseren Flyer mit weiteren Informationen und
das Anmeldeformular finden Sie unter www.kvwl.de/
terminkalender. Hier finden Sie auch unsere Teilnahmebedingungen. Beachten Sie dabei bitte insbesondere die
Hinweise zu den Stornogebühren (§4). Gerne senden wir
Ihnen den Flyer und das Anmeldeformular auch per Fax,
E-Mail oder Post zu.
Ihre Ansprechpartnerin
Jasmin Lindemann
Tel.: 0231 / 94 32 15 02
E-Mail: [email protected]
Infektionsjahresbericht
für 2015 ist verfügbar
Im Rahmen der infektionsepidemiologischen Berichterstattung ist der
Infektionsjahresbericht für 2015
fertiggestellt worden. Der Bericht
gibt einen umfassenden Überblick
über die erfassten meldepflichtigen Infektionserkrankungen in
Nordrhein-Westfalen. Erstmals ist
der Jahresbericht nicht als CD-ROM
sondern nur elektronisch über die
Homepage des LZG.NRW unter www.
lzg.nrw.de und den Rubriken Infektionsschutz sowie Meldewesen und
Infektionsberichte verfügbar.
1.2017
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013
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Seminare 01.2017
Weitere Seminarinformationen und Anmeldung:
www.kvwl-consult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54
Telefontraining für Auszubildende
(im 1. Lehrjahr)
Die Teilnehmer/innen werden in die
Grundlagen des Telefonmanagements
eingeführt. Im Vordergrund steht die
Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens. Mit Hilfe von Feedback, Hinweisen
und Tipps werden die Auszubildenden
angeregt, eigene Stärken auszubauen
und im Praxisalltag effektiv einzusetzen.
Termine: 15. März 2017 (Ärztehaus
Münster), 31. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Das 1x1 der Teamführung in der
Arztpraxis — Erfolgreich im
Team — Basiskurs (für Führungsverantwortliche, Teamleiter und
Praxismanager)
Komplexe Arbeitsabläufe in der Arztpraxis machen die Bildung und optimale
Zusammenarbeit von gut funktionierenden Teams unverzichtbar. Dieses Seminar führt Führungsverantwortliche in
konstruktive Formen moderner Teamarbeit ein, um ihr Praxisteam erfolgreich
zu steuern und ihre Rolle als Teamleitung konstruktiv zu festigen.
Termin: 1. März 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Das 1x1 der Teamführung in der
Arztpraxis — Herausfordernde
Teamsituationen managen —
Aufbaukurs (für Führungsverantwortliche, Teamleiter und
Praxismanager)
In diesem Seminar werden herausfordernde Situationen in der Teamarbeit
bearbeitet. Dabei beschäftigen sich die
Teilnehmer mit den Dynamiken und
unterschiedlichen Ausprägungen im
Praxisbetrieb. Zur Förderung einer er14
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1.2017
folgreichen Teamarbeit werden Ideen,
Handlungsmethoden und Maßnahmen
vorgestellt und gemeinsam entwickelt.
Termine: 1. Februar 2017 (Ärztehaus
Münster), 17. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Terminplanung vermeidet
Wartezeiten und Hektik
Mit Hilfe einer funktionierenden Terminplanung lassen sich Angebot und Nachfrage einer Arztpraxis so in Einklang
bringen, dass Wartezeiten von mehr als
20 Minuten seltene Ausnahmen werden.
Wie und was dabei zu beachten ist, wird
in diesem Seminar mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis erläutert.
Termine: 22. März 2017 (Ärztehaus
Münster), 10. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 18.30 Uhr
Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Telefontraining Intensiv
Das Intensivseminar ist gedacht für
routinierte Arzthelferinnen im Umgang
mit schwierigen Gesprächspartnern und
herausfordernden Situationen im Praxisalltag.
Termine: 22. März 2017 (Ärztehaus Dortmund), 10. Mai 2017 (Ärztehaus Münster), 7. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentinnen: Juliane Feldner
(Personaltrainerin/Psychologin), Marion
Creß, Kommunikationstrainerin
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Kommunikationstraining für
Auszubildende
Die Teilnehmer/innen des Seminars
lernen ein sicheres und souveränes
Auftreten in Gesprächen und im Umgang
mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen
und Patienten. Weitere Inhalte sind das
eigene Gesprächsverhalten als „junger“
Mitarbeiter und Berufseinsteiger zu
reflektieren und im Kontext der Aufgabenstellung einer Arztpraxis richtig
einzusetzen.
Termine: 22. Februar 2017 (MuM Bünde),
29. März 2017 (Ärztehaus Dortmund), 14.
Juni 2017 (Ärztehaus Münster), 21. Juni
2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Praxisorganisation — Tipps und
Tricks vom Profi (für Ärzte und
MFA)
Es sind häufig die gleichen Fehler, die in
Arztpraxen gemacht werden und die
Ärzten, Medizinischen Fachangestellten
sowie Patienten das Leben schwer machen. Und es gibt fast immer Lösungen,
oft sogar recht einfache, mit denen
mancher Stress vermieden werden kann.
Einige beispielhafte, typische Fehler aus
verschiedenen Bereichen der Praxisorganisation werden in diesem Seminar
aufgezeigt und Möglichkeiten, sie zu
verhindern.
Termine: 8. März und 5. Juli 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 18.30 Uhr
Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Telefonknigge für die Arztpraxis
(Basis-Telefontraining)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse
zu Verhaltensregeln und moderner Höflichkeit am Telefon und trainiert Ausschnittsituationen und Telefongespräche
in der Arztpraxis trainiert, mit dem Ziel,
korrekte und stilsichere Umgangs- und
Kommunikationsformen im telefonischen Kontakt mit Patienten und Geschäftspartnern zu kennen und zu beherrschen
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Termine: 8. März 2017 (Ärztehaus Münster), 3. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund),
12. Juli 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Marion Creß, Kommunikationstrainerin
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Der gute Weg durch die Ausbildung zur MFA (für Auszubildende im 1. Lehrjahr)
Das Seminar für Auszubildende im 1.
Lehrjahr vermittelt Wissen über das
eigene Auftreten — sicher wirken durch
Kompetenz, Freundlichkeit und Stilsicherheit; gutes Benehmen und höflicher
Umgang in der Arztpraxis; Kleidung,
Manieren und Distanz/Nähe sowie
Grundkenntnisse zu Kommunikationssituationen im Berufsleben.
Termin: 3. Mai 2017, Ärztehaus Münster
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Rhetorik und Führung
Im Praxisalltag ergeben sich viele Gesprächssituationen, in denen eine flexible Sprecherpersönlichkeit, die sich auf
der Grundlage von Respekt, Verständnis
und Entscheidungsstärke auf den Gesprächspartner einstellen kann, gefragt
ist. Hinzu kommen noch rhetorische
Verpflichtungen im gesellschaftlichen
Umfeld. Wie gelingt eine professionelle
und authentische Selbstdarstellung?
Welche Erstsignale sollen besonders
herausgearbeitet werden? Arbeitsschwerpunkte dieses Workshops sind:
Rhetorische Beurteilungskriterien (Optik/
Akustik/Sprache), Eigen- und Fremdwahrnehmung in der Führungskommunikation, Impression Management: Erstsignale,
Beziehungsaufbau, Entscheidungsstärke,
Praxistipps: Anmoderationen, Kurzstatements, Gesellschaftsreden.
Termin: 15. März 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und
Managementtrainer
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Praxiswertermittlung und
-bewertung
Das Seminar geht auf die verschiedenen
Anlässe einer Praxisbewertung ein und
zeigt die unterschiedlichen Bewertungsmethoden. Anlässe sind zum Beispiel die
Gründung einer Gemeinschaftspraxis,
die Kreditprolongation, Basel II oder der
Praxisverkauf. Die steuerlichen Vergünstigungen werden ausführlich besprochen. Die finanziellen Auswirkungen und
die Integration des Praxiswertes als Teil
des Gesamtvermögens sind ebenfalls
Bestandteil des Seminars.
Termin: 29. März 2017 (Ärztehaus
Münster), 21. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15.30 bis 19 Uhr
Dozenten: Dr. Hans-Joachim Krauter,
Diplom- Volkswirt, Michael Feldkämper,
Steuerberater/Rechtsbeistand, Moritz
Feldkämper, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Zielorientiertes Verhandeln
Ob beruflich oder privat — „Verhandeln
Sie stets so, dass Ihr Verhandlungspartner sein Gesicht wahrt!“ Diese Maxime
gewinnt insbesondere bei der Übernahme ärztlicher Praxen an Bedeutung. Der
Workshop stellt eine Checkliste für die
rhetorische Vorbereitung von Übernahmeverhandlungen vor, gibt Hinweise zur
Wahrnehmung der eigenen Persönlichkeitsstruktur (als Verhandler) und erarbeitet Argumentationskataloge zur strategischen Ausrichtung berufsspezifischer Verhandlungssituationen.
Termin: 1. Februar 2017, Ärztehaus Dortmund
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und
Managementtrainer
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Führungszirkel
Im Führungszirkel wird mit einer fachlich
erfahrenen Moderation an führungsrelevanten Themen im kollegialen Austausch
gearbeitet. In der Veranstaltung treffen
sich Teamleitungen, Praxismanager und
Praxisverantwortliche außerhalb der
Arztpraxis zu relevanten Führungsfragen und praxistauglichen Empfehlungen.
Termin: 5. April 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Unzufriedene Patienten — was
tun? Rhetorisches Deeskalationstraining für MFA
Erwartungen und Wünsche von Patienten scheinen manchmal ins Uferlose zu
gehen. In dem Seminar erhalten die
Teilnehmer/Innen zahlreiche und fundierte Hinweise, wie sie eskalierende und
bedrängende Gespräche und Angriffe
durch geschickte und situationsangemessene Anwendung von Kommunikationsstrategien gezielt abbauen oder
minimieren können.
Termine: 15. Februar 2017 (Bezirksstelle
Lüdenscheid), 8. März 2017 (Bezirksstelle Minden), 24. Mai 2017 (Bezirksstelle
Detmold), 28. Juni 2017 (Ärztehaus
Münster)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
1.2017
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15
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.aekwl.de/katalog oder www.kvwl.de (Rubriken Mitglieder & Termine) Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App: www.aekwl.de/
app um sich zu Veranstaltungen anzumelden.
Borkum 2017
Fort- und Weiterbildungswoche
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL in der Zeit vom 29. April bis 7. Mai 2017. Nähere
Informationen über die Borkumwoche sowie die Möglichkeit die Borkum-Gesamtbroschüre anzufordern, finden Sie
unter www.aekwl.de/borkum bzw. www.aekwl.de/anforderung
Auskunft: 0251 / 9 29 22 04, E-Mail: [email protected]
Datum
vormittags
nachmittags
Sonntag,
30. April 2017
Montag,
1. Mai 2017
Donnerstag,
4. Mai 2017
Update
Kopf- und Gesichtsschmerzen
Prof. Ch. Maier,
Prof. M. Tegenthoff, Bochum
Update
Kardiologie
(DMP)
Prof. C. Stellbrink, Bielefeld
Update
Gastroenterologie
Prof. I. Flenker,
Sprockhövel
Update
Dermatologie
Prof. E. Stockfleth, Bochum
Update
Suchtmedizin
W. Terhaar, Münster
Update
Infektionskrankheiten
Dr. A. Bunte, Köln
Update
Pneumologie
(DMP)
PD Dr. G. Nilius,
Hagen
Update
Telemedizin/
Telematik
Dr. Dr. H-J. Bickmann, Siegen
Update
Phlebologie
Prof. A. Mumme,
Prof. M. Stücker,
Bochum
Die Arbeit von
Ärzte ohne Grenzen als Spannungsfeld zwischen Motivation,
Freude, Angst und
Verzweiflung
Dr. V. Westerbarkey, Berlin
Refresherkurse
• Chirotherapie
• Hautkrebsscreening
• Sonographie
(Strukturierte) Curriculare Fortbildungen
• Entwicklungs- und Sozialpädiatrie
• Geriatrische Grundversorgung
• Gesundheitsförderung und Prävention
• Psychosen-Psychotherapie
• Psychosomatische Grundversorgung
• Psychotraumatologie
• Psychotherapie der Traumafolgestörungen
• Transkulturelle Medizin
Fortbildungsseminare/Fortbildungskurse
• Abrechnung nach dem aktualisierten
EBM
|
Mittwoch,
3. Mai 2017
Update
DMP Diabetes
Dr. W.-A. Dryden, Dortmund
Abendvorträge
16
Dienstag,
2. Mai 2017
1.2017
Freitag,
5. Mai 2017
Risiko- und
Stressmanagement
Dr. J. A. Gehle,
Dr. M. Weniger,
Gelsenkirchen
Das berufsständische Versorgungswerk der
Ärzteschaft
L. Horstick, Ch.
Koopmann,
Münster,
Moderation:
Prof. I. Flenker,
Münster
• Demenzerkrankungen
• Der Leistenschmerz
• Diabetes und Haut
• Die kleine Chirurgie im ärztlichen Alltag
— Modul I
• Techniken des Gewebe– und Wundverschlusses — die kosmetisch ansprechende
Naht — Modul II
• EKG-Seminar – Interaktives EKG-Quiz
• Elektroenzephalographie (EEG)
• Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
• Interaktives Fallseminar: Schmerztherapie — Welches Schmerzmittel für welchen
Patienten?
• Klinische Tests an Knochen, Gelenken,
Muskeln und Nerven
• Lungenfunktion
• Manuelle Untersuchungsmethoden und
nicht-invasive Diagnostik bei Patienten mit
Rückenschmerz
• Mediensucht
• Motivierende Gesprächsführung
• Nahrungsmittelallergien
• Naturheilkundliche Therapiekonzepte
bei chronischen Erkrankungen
• Neurographie/Myographie
• Praktischer Taping-Kurs
• Proktologie für die Praxis
• Psychische Störungen bei Menschen
mit geistiger Behinderung
• Psychotherapie unter speziellen Gender-Gesichtspunkten
• Umgang mit gynäkologischen Problemen
in der Hausarztpraxis
Forum Arzt und Gesundheit
• Kommunikation in stressintensiven Kontexten
• Stressbewältigung durch Achtsamkeit
• Yoga-Praxisworkshop
Notfalltraining
• Notfälle in der Praxis — Notfallmedizinische Grundlagen — Reanimationsübungen
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Vorsitzender:
Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, Münster
Ressortleitung: Elisabeth Borg
Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster
Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49
E-Mail: [email protected] • Internet: www.aekwl.de
Akademie-Service- und EVA-Hotline: 0251 – 9 29 22 04
Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,
Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft
• Notfälle in der Praxis — Erweiterte Maßnahmen der Cardiopulmonalen Reanimation
• Kindliche Notfälle
• Fit für den Notfall — Wissenswertes für
den ärztlichen Notfalldienst
• Radiologie/Notfallradiologie
KVWL-Seminare
• KV aktuell — Betriebswirtschaftliche
Beratung im Rahmen der Niederlassung
• KV aktuell — Arznei- und Heilmittel
• KV aktuell — IT in der Arztpraxis
• KV aktuell — Serviceangebote der KVWL
• KV aktuell — Niederlassungsseminar
• KV aktuell — Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung und Abrechnung
genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen
• Moderatorentag für QZ-Moderatoren
Indikationsbezogene Fortbildungskurse
Psychotherapie — verhaltenstherapeutisch
• Chronische Depressionen mit Blick auf
CBASP
Psychotherapie — tiefenpsychologisch
fundiert
• Psychodynamische Gruppenpsychotherapie
Ultraschall-Fortbildungskurse
DEGUM-Aufbau-Modul
Darmsonographie
Appendizitis, CED, Divertikulitis, Karzinom (DEGUM zertifiziert)
Termin: Freitag, 29. September 2017
Ort: Witten/Hattingen
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke,
Frankfurt, Dr. med. M. Iasevoli, Witten,
Prof. Dr. med. A. Tromm, Hattingen
Teilnahmegebühr: 299 bis 345 Euro
Zertifiziert: 9 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Sonographie der Säuglingshüfte
nach Graf — Grundlagen und Update 2017
Entsprechend der QS-Vereinbarung
Säuglingshüfte vom 01.04.2012 nach §
135 Abs. 2 SGB V (Anlage V zur Ultraschall-Vereinbarung)
Termin: Samstag, 10. Juni 2017
Ort: Herne
Leitung: Dr. med. H. D. Matthiessen,
Münster, Dr. med. R. Listringhaus, Herne
Teilnahmegebühr: 290 bis 335 Euro
Zertifiziert: 12 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Kurse/Seminare/Workshops
Spezialisierungsqualifikationen
KPQM — KV-Praxis-Qualitätsmanagement
Für Medizinische Fachangestellte
und Angehörige anderer
Medizinischer Fachberufe
Schulung zum Qualitätsmanagement
Termine: jeweils Samstag, 25. Februar,
25. März, 10. Juni, 8. Juli, 14. Oktober, 18.
November 2017
Orte: Münster (25. Februar, 25. März, 18.
November), Dortmund (10. Juni, 8. Juli,
14. Oktober)
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B.
Schubert MBA, Bottrop, E. Göckeler-Leopold, Geseke, Dr. phil. H.-J. Eberhard,
Gütersloh, Dr. med. M.-P. Rodewyk, Dortmund
Teilnehmergebühr: 375 bis 435 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Qualifikation zum Moderator von
Qualitätszirkeln nach SGB V
Termine: jeweils Samstag, 18. März oder
10. Juni oder 16. September oder 25.
November 2017
Orte: Dortmund (18. März, 16. September), Münster (10. Juni, 25. November)
Leitung: Dr. med. M. Bolay, Münster
Teilnehmergebühr: 399 bis 459 Euro
Zertifiziert: 12 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Forum Arzt und Gesundheit
Stressbewältigung durch Achtsamkeit – Eine Einführung in die
Mindfulness-Based-Stress-Reduction (MBSR)
Termin: Samstag, 18. März 2017
Ort: Münster
Leitung: Dr. med. M. Weniger, Gelsenkirchen
Teilnehmergebühr: 330 bis 380 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
EVA – Spezialisierungsqualifikation
für MFA in hausärztlichen Praxen
(max. 271 UE) EVA
EVA-NP – Spezialisierungsqualifikationfür MFA in neurologischen/psychiatrischen und nervenärztlichen Praxen
(max. 220 UE) EVA-NP
EVA-O – Spezialisierungsqualifikation
für MFA in ophthalmologischen Praxen
(max. 228 UE) EVA-0
Ambulante Versorgung älterer
Menschen (60 UE) MODUL EVA
Ambulantes Operieren (60 UE)
MODUL
Arbeits- und Betriebsmedizin (140 UE)
MODUL
Augenheilkundlich-technische Assistenz
(120 UE) MODUL EVA-0
Ambulantes Operieren in der
Augenheilkunde (120 UE) MODUL
Versorgungsassistenz Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen (CED)
(120 UE) MODUL
Elektronische Praxiskommunikation und
Telematik (80 UE) MODUL EVA EVA-O
Ernährungsmedizin (120 UE)
Onkologie (120 UE)
MODUL
MODUL
EVA
EVA
Patientenbegleitung und Koordination
(Casemanagement) (40 UE)
MODUL
EVA
EVA-NP
EVA-0
Prävention im Kindes- und Jugendalter
(84 UE) MODUL
Suchtmedizinische Versorgung (60 UE)
MODUL
Auskunft: 0251 / 9 29 22 07
1.2017
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17
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Tabakentwöhnung: Informieren, motivieren, helfen
Täglich sterben in Deutschland
mehr als 300 Personen an den Folgen einer durch den Tabakkonsum
bedingten Krankheit. Eine wichtige
Maßnahme zur Senkung dieser Zahl
der Todesfälle ist die Bereitstellung
wirksamer Angebote für Raucher
zum dauerhaften Ausstieg aus dem
Tabakkonsum.
Wissenschaftliche Studien zeigen
eine gute Wirksamkeit einer Raucherberatung und Tabakentwöhnung durch Ärzte, aber auch, dass
sich die Mehrzahl von ihnen nicht
ausreichend für die Durchführung
einer solchen Maßnahme qualifiziert fühlt. (Interventionsstudie
zur Raucherentwöhnung in der
hausärztlichen Praxis (IRIS), Twardella/Brenner).
Ziel der Qualifikationsmaßnahme ist
es, Ärzten detaillierte Informationen
zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu
vermitteln, ihre Kenntnisse für eine
erfolgreiche Ansprache, Motivierung
und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische
Hilfestellung bei der Einführung von
Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten.
IM ÜBERBLICK
Curriculare Fortbildung gemäß Curriculum der Bundesärztekammer „Qualifikation Tabakentwöhnung“ (20 UE)
Blended-Learning-Angebot für Ärzte
Termin:
1. Präsenz-Termin (4 UE): Mittwoch, 13.
September 2017, 16 bis 20.30 Uhr
Telelernphase (8 UE): 1,5 Monate, von
September bis Oktober 2017
2. Präsenz-Termin (8 UE): Samstag, 14. Oktober 2017, 9 bis 17 Uhr
Ort: IT-Gebäude der KVWL, Robert-Schimrigk-Str. 8, 44141 Dortmund
Leitung: Dr. med. Dieter Geyer, Schmallenberg-Bad Fredeburg
Kosten: 449 Euro für Mitglieder, 515 Euro für Nichtmitglieder
Auskunft: Christoph Ellers, Tel.: 0251 / 9 29 22 17
Internet: www.aekwl.de/katalog
Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit 28 Punkten (Kategorie K) anrechenbar.
Der 20-stündige Kurs ist als Blended-Learning-Maßnahme
konzipiert. Blended-Learning ist eine
Lernform, bei der die Vorteile des
klassischen Präsenzlernens und die
des eLearnings didaktisch sinnvoll
miteinander kombiniert werden.
Die Qualifikationsmaßnahme teilt
sich in eine achtstündige tutoriell
begleitete Telelernphase und einen
zwölfstündigen Präsenzkurs auf.
Letzterer setzt sich aus einem vierstündigen Einführungsseminar und
einem achtstündigen Praxisseminar
zusammen.
DMP-Fortbildungsveranstaltungen
gemäß der „Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme
nach § 137 f SGB V für Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 bzw. für Versicherte mit Asthma bronchiale und
für Versicherte mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD)“ in Westfalen-Lippe
Train-the-trainer-Seminar zur Schulung von Patienten mit Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD)
Auskunft: Guido Hüls, Tel.: 0251 / 9 29 22 10
DMP-Diabetes
Auskunft: Eugénia de Campos, Thuc-linh Ly, Tel.: 0251 / 9 29 22 08/-24
18
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1.2017
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Mit Fehlern umgehen, aus Fehlern lernen
Risiko- und Fehlermanagement sind
unverzichtbare Bestandteile des Qualitätsmanagements entsprechend den
Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses in seiner Richtlinie über
grundsätzliche Anforderungen an ein
einrichtungsinternes Qualitätsmanagement.
Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
bietet vor diesem Hintergrund einen
halbtägigen Workshop zum Thema
„Risiko- und Fehlermanagement“ an,
der die Teilnehmer in die Lage versetzen soll, Begriffe wie Fehler, Risiko
und Fehlermeldesysteme zu definieren und die verschiedenen rechtlichen Vorgaben zu kennen.
Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmern die Kompetenz zu vermitteln,
selber eine Risikoermittlung und -beurteilung durchführen zu können sowie eine Anleitung von Maßnahmen
für den Arbeitsalltag zu entwickeln.
Im Rahmen dieses Workshops erhalten die Teilnehmer einen praxisorientierten Einblick in die verschiedenen
Themenbereiche des Risiko- und Fehlermanagements.
Qualifikation zum Moderator
von Qualitätszirkeln nach SGB V
gemäß der KBV-Dramaturgie zur
Moderatorengrundausbildung
Termine:
jeweils Samstag, 18. März, 10.
Juni, 16. September oder 25.
November 2017
Orte: Dortmund (18. März, 16.
September), Münster (10. Juni,
25. November)
Auskunft: Mechthild Vietz,
Tel.: 0251 / 9 29 22 09
IM ÜBERBLICK
Risiko- und Fehlermanagement: Praktische Umsetzung
mit Hilfe des Qualitätsmanagements
Workshop für Ärzte und Medizinische Fachangestellte
Termin: Mittwoch, 20. September 2017
Uhrzeit: 16 bis 20 Uhr
Ort: Ärztehaus Münster, Gartenstr. 210-2014, 48147 Münster
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Schubert MBA, Bottrop
Kosten: 169 Euro für Mitglieder, 199 Euro für Nichtmitglieder
Auskunft: Mechthild Vietz, Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Internet: www.aekwl.de/katalog
Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit 6 Punkten (Kategorie C) anrechenbar.
Borkum 2017
Bor
71. Fort- und Weiterbildungswoche
der Akademie für medizinische Fortbildung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe und
der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
in der Zeit vom 29. April bis 7. Mai 2017 (Montag, 1. Mai 2017/Feiertag)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 04
1.2017
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19
Terminplan
für die Abschlagszahlungen und Restzahlungen vom 1. Quartal 2017 bis zum 1. Quartal 2018
(Änderungen vorbehalten)
Quartal
Wochentag
Ausführungstag
1. Abschlagszahlung
2. Abschlagszahlung
3. Abschlagszahlung
Restzahlung
1/2017
1/2017
1/2017
4/2016
Mittwoch
Freitag
Donnerstag
Dienstag
15. Februar 2017
10. März 2017
13. April 2017
25. April 2017
1. Abschlagszahlung
2. Abschlagszahlung
3. Abschlagszahlung
Restzahlung
2/2017
2/2017
2/2017
1/2017
Montag
Montag
Freitag
Dienstag
15. Mai 2017
12. Juni 2017
14. Juli 2017
25. Juli 2017
1. Abschlagszahlung
2. Abschlagszahlung
3. Abschlagszahlung
Restzahlung
3/2017
3/2017
3/2017
2/2017
Dienstag
Montag
Montag
Mittwoch
15. August 2017
11. September 2017
16. Oktober 2017
25. Oktober 2017
1. Abschlagszahlung
2. Abschlagszahlung
3. Abschlagszahlung
Restzahlung
4/2017
4/2017
4/2017
3/2017
Mittwoch
Montag
Montag
Donnerstag
15. November 2017
11. Dezember 2017
15. Januar 2018
25. Januar 2018
1. Abschlagszahlung
2. Abschlagszahlung
3. Abschlagszahlung
Restzahlung
1/2018
1/2018
1/2018
4/2017
Donnerstag
Montag
Montag
Mittwoch
15. Februar 2018
12. März 2018
16. April 2018
25. April 2018
20
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1.2017