Nr. 1 | 27. Januar 2017 BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN | Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE 16 Millionen für bessere Arzneimitteltherapie Projekt AdAM erhält Fördermittel aus dem Innovationsfonds > Seite 4 Der Weg in die Niederlassung: Wir machen ihn frei! Praxisbörsentag und Niederlassungsseminar am 18. März 2017 > Seite 11 In der Heftmitte: praxis intern mit allen praxisrelevanten Informationen Mit Amtlichen Bekanntmach ungen unter anderem mit aktuellen Ausschreibun gen von Vertragsarztsi tzen ab Seite 21 Inhalt 4 11 4 16 Millionen für bessere Arzneimitteltherapie Projekt AdAM erhält Fördermittel aus dem Innovationsfonds 11 Der Weg in die Niederlassung: Wir machen ihn frei! 7. Westfälischer Praxisbörsentag und Niederlassungsseminar am 18. März 2017 in Dortmund 14 Hausärztinnen mit Leib und Seele — Melanie Zuch und Christa Bittscheidt führen die Arztpraxis am Schloss in Varenholz mit Engagement und Humor 16 Reif für die Selbstständigkeit — mit Patenschaften der KVWL 17 Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL 19 Brücken bauen, Gräben überwinden: Herausforderungen der sektorenübergreifenden Versorgung Gesundheitskongress des Westens 2017 vom 7. bis 8. März in Köln 14 1/2017 STANDARDS 30 Impressum 21 Amtliche Bekanntmachungen 22 Ausschreibungen von Vertragsarzt-/ Vertragspsychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe 2 Nr. 1 | 27. Januar 2017 mit praxisrelevanten Informationen in der Heftmitte zum Heraustrennen Politische Weichen werden neu gestellt Dabei werden verlässliche Prognosen immer schwieriger. Das liegt zum einen an den bewegten Zeiten, in denen wir leben, und die dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit sehr sensibel auf singuläre Ereignisse reagiert. Zum anderen scheint sich die Zeit der großen Volksparteien aus unterschiedlichsten Gründen dem Ende zuzuneigen, was in der Konsequenz dazu führt, dass die Parlamente bunter und Koalitionsbildungen komplizierter werden. Werden die politischen Weichen auf Landesund Bundesebene neu gestellt, gilt das natürlich auch für die Gesundheitspolitik. Traditionell aufgrund der ebenso mächtigen wie widerstreitenden Interessengruppen nicht unbedingt ganz oben auf der Liste der beliebtesten Jobs für aufstrebende Politiker. Da wir also nicht wissen, wer unsere zukünftigen Ansprechpartner auf der politischen Bühne sein werden, konzentrieren wir uns auf unsere eigenen Stärken. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern und Mitgliedern haben wir die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten zu einer starken Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in unserem Landesteil ausgebaut. Wir werden in der Politik als lösungsorientierter und verlässlicher Partner wahrgenommen. Und wenn wir den Worten Oscar Wildes zustimmen, dass Nachahmung die höchste Form der Anerkennung ist, haben wir auch genug Belege dafür, dass unsere Ideen und Konzepte in der KV-Welt anerkannt werden. Diesen Kurs werden wir auch im neuen Jahr konsequent fortsetzen. Wir tun dies engagiert und mit dem klaren Ziel, die Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder weiter zu verbessern. Dazu gehört natürlich auch, dass wir beim Thema Honorargerechtigkeit nicht locker lassen. Insofern werden wir uns an den bevorstehenden gesundheitspolitischen Weichenstellungen auf allen Ebenen mit Nachdruck beteiligen. 1/2017 Kaum haben wir die KV-Wahlen hinter uns gelassen, stehen bereits die nächsten Urnengänge an. Aus nordrhein-westfälischer Sicht handelt es sich geradezu um ein Superwahljahr, denn nach den Landtagswahlen im Mai, sind wir im September aufgerufen, den Deutschen Bundestag neu zu wählen. 3 Dr. Wolfgang-Axel Dryden, 1. KVWL-Vorsitzender Dr. Gerhard Nordmann, 2. KVWL-Vorsitzender Thomas Müller, KVWL-Vorstandsmitglied 16 Millionen Euro für eine bessere Arzneimitteltherapie Projekt AdAM erhält Fördermittel aus dem Innovationsfonds M Wie funktioniert AdAM? Die Abkürzung AdAM steht für „Anwendung für digital unterstütztes Arzneimitteltherapie-Management“. Ziel des Projekts ist es, die Qualität, Sicherheit, Kosteneffizienz und Koordination der ambulanten Arzneimitteltherapie zu verbessern. Auf diese Weise sollen unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen, Dosierungsfehler, Kontraindikationen oder andere Risiken von Medikamenten reduziert werden. Am Ende können dadurch zum Beispiel Krankenhauseinweisungen und gar Todesfälle vermieden werden wie in vielen internationalen Studien nachgewiesen wurde. Im Fokus stehen multimorbide Patienten, die fünf oder mehr Medikamente über mindestens zwei Quartale einnehmen (Polypharmazie). Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig und die Betreuung der Patienten erfolgt federführend durch den behandelnden Hausarzt. Erklärt sich der Patient zu einer Teilnahme am Projekt AdAM bereit, erhält der 1/2017 ehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie für bundesweit 18,6 Millionen Menschen bei gleichzeitigen Einsparungen von bis zu 2,75 Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenkassen: Mit AdAM, einem gemeinsamen Projekt von KVWL und Barmer GEK, könnte ein echter Meilenstein zur Verbesserung der Arzneimitteltherapie von Patienten mit Polypharmazie gelegt werden. Für die Umsetzung in Westfalen-Lippe erhielt das Projekt nun Fördermittel in Höhe von ca. 16 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds — und damit eine reale Chance auf die Überführung in die Regelversorgung. „Mit unserem Projekt AdAM können wir die Versorgung der Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung nachweislich verbessern. Unser Ziel ist deshalb klar: Ein arztgestütztes Arzneimitteltherapie-Management soll Teil der GKV-Regelversorgung werden“, erklärt Thomas Müller, Vorstandsmitglied der KVWL. Stichwort Innovationsfonds 4 Im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (2015) wurde ein Innovationsfonds eingerichtet. Bis 2019 stehen jährlich 300 Millionen Euro für innovative Projekte aus dem Bereich der neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung zur Verfügung. Welche Projekte Fördermittel erhalten, entscheidet der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelte Innovationsausschuss. In regelmäßigen Förderbekanntmachungen legt er auch die zu erfüllenden Kriterien fest. Den einzelnen Förderwellen sind zudem thematische Schwerpunkte zugrunde gelegt, wie zum Beispiel „Versorgungsmodelle für strukturschwache Gebiete“ oder „Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie“. Aber auch themenoffene Vorhaben können eingereicht werden. Hausarzt über eine Webapplikation im Sicheren Netz der KVen (SNK) von der Barmer GEK eine Aufstellung sämtlicher Verordnungen aller beteiligten Ärzte und weiterer behandlungsrelevanter Informationen aus der medizinischen Vorgeschichte des Patienten. Basierend auf diesen Informationen führt der Arzt ein umfassendes Medikations-Management durch und erstellt für den Patienten den bundeseinheitlichen Medikationsplan, der auch die vom Patienten angegebene Selbstmedikation umfasst. Darüber hinaus erhält der Arzt auf Wunsch über die verwendete Software automatisierte Hinweise über mögliche Neben- und Wechselwirkungen einzelner Wirkstoffe sowie patientenspezifische Hinweise bei neu beschriebenen Arzneimittelrisiken wie zum Beispiel Rote-Hand-Briefe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ). Neben den Risiken sind auch die Bewertung und der sinnhafte Einsatz neuer Arzneimittel ein wichtiger Bestandteil der Arzneimitteltherapie. Daher erhält der Arzt zusätzlich Informationen zur frühen Nutzenbewertung neuer Medikamente. Auch über die stationäre Aufnahme eines Patienten wird der Hausarzt künftig über das AdAM-System informiert. „Der Hausarzt kann die Arzneimitteltherapie koordinieren und optimieren. So werden auch Doppelverordnungen, Wechselwirkungen oder Dosierfehler sichtbar, und der Arzt kann reagieren“, erklärt Thomas Müller, Vorstandsmitglied der KVWL. Bei schwierigen Fällen kann sich der Arzt an die eigens für das Projekt eingerichtete Pharmakotherapie-Beratungshotline der KVWL wenden. Für die Patienten AdAM - mehr Sicherheit bei Arzneimitteln Arzt informiert Patient über AdAM Patient erhält ergänzende Informationen zum Projekt von seiner Krankenkasse Patient erteilt schriftliche Einverständniserklärung zur Datenfreigabe Arzt kann für eingeschriebenen Patienten über KVWL-Portal arztübergreifende Medikationsliste und weitere Behandlungsinformationen anfordern 1/2017 Arzt kann telefonisch Expertenrat tenrat zur Pharmakotherapie ie von Problempatienten einholen nholen 5 Arzt kann über KVWL-Portal Risikoprüfung für Patienten durchführen und Arzneimitteltherapie optimieren Arzt erhält automatisch und patientenspezifisch Risikowarnungen der AkdÄ, Rote-Hand-Briefe, Informationen zur frühen Nutzenbewertung etc. Geförderte Projekte Die KVWL ist neben AdAM nach derzeitigem Stand der Förderbescheide an drei weiteren Projekten beteiligt, die ebenfalls eine Förderung durch den Innovationsfonds erhalten. Hier eine kurze Übersicht: ACD (Accountable Care Deutschland) Projektleitung: Prof. Dr. Leonie Sundmacher, LMU München Weitere Beteiligte: Universität Düsseldorf, Medizinische Hochschule Hannover, AOK Rheinland/HH, AOK NW, Techniker Krankenkasse, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), KVHH, KVSH, KVWL, KVNO Themenfeld: Versorgungsforschung; Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung Ziel: Reduktion potenziell vermeidbarer Hospitalisierungen, sog. ambulant-sensitiver Krankenhausfälle CIRSForte (Projekt zur Fortentwicklung von Fehlerberichts- und Lernsystemen (CIRS) für die ambulante Versorgung zu einem implementierungsreifen System) 1/2017 Projektleitung: Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach, Dipl.Soz. Martin Beyer, Goethe-Universität Frankfurt Weitere Beteiligte: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Techniker Krankenkasse, Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Asklepios Kliniken GmbH, KVWL Themenfeld: Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung Ziel: Breitenimplementierbarkeit von CIRS in der Regelversorgung durch Erstellung einer Nutzungs- und Barrierenanalyse beim Betrieb von CIRS, durch Erarbeitung und Konsentierung von Empfehlungen zur Einrichtung und zum Betrieb von CIRS im ambulanten Sektor und durch Implementierung und Evaluierung der neuen Empfehlungen in Pilotregionen RESIST (Resistenzvermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfekten) Projektleitung: Verband der Ersatzkassen e.V. (Konsortialführer) mit TK, Barmer GEK, DAK, KKH, hkk und HEK Weitere Beteiligte: KBV, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), elf regionale KVen, Universität Rostock Themenfeld: Arzneimitteltherapiesicherheit Ziel: Optimierung der indikationsgerechten Antibiotikaverordnung, Reduktion der Verordnung von Reserveantibiotika, Förderung des Shared Decision Making und der Adhärenz der Patienten 6 soll der Medikationsplan Hinweise zur richtigen Einnahme der Arzneimittel und zum Grund ihrer Einnahme enthalten. Auf diese Weise soll die Mitarbeit der Patienten im Rahmen der Arzneimitteltherapie gefördert werden. Rückblick Wer kann an AdAM teilnehmen? Mithilfe einer Potenzialanalyse wird ermittelt, welche der rund 4.000 Hausärzte in Westfalen-Lippe für eine Teilnahme an AdAM in Frage kommen. Zu den Voraussetzungen zählt beispielsweise, dass der Arzt eine bestimmte Mindestmenge von Barmer GEK-Patienten mit Polypharmazie behandelt. Als Zielgröße für die externe Evaluation durch die Universität Frankfurt und Universität Bielefeld werden ca. 1.400 Ärzte und ca. 35.000 Patienten in WestfalenLippe für das Projekt AdAM benötigt. KOMMENTAR Offen und innovativ Ich glaube stark daran, dass wir die Arzneimittelversorgung der Patienten mit den Fördermitteln des Innovationsfonds nachhaltig verbessern können. Es braucht immer einen Impuls, um aus ersten Ideen wirklich innovative Projekte zu entwickeln, und den haben wir durch den Innovationsfonds erhalten. Wir sehen die Möglichkeit, neue Projekte breit angelegt anzugehen, gemeinsam mit den vielen verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems. Ich sehe auch ein großes Interesse in der westfälisch-lippischen Ärzteschaft an medizinischen, aber auch organisatorischen und technischen Innovationen. Unsere Ärzte sind offen gegenüber Veränderungen, das ist sehr wichtig für uns. An unserem Projekt AdAM zur Unterstützung der Arzneimitteltherapie können rund 1.400 Ärzte aus Westfalen-Lippe teilnehmen — das ist wirklich großartig! Besonders begrüßenswert finde ich außerdem, dass die Projektförderung ein individuelles, wissenschaftlich fundiertes Evaluationskonzept voraussetzt. Das war immer unsere Achillesferse: Wir machen zwar viele gute Sachen in Westfalen-Lippe, aber eine wissenschaftliche Auswertung dieser Projektvorhaben konnten wir nicht realisieren, weil uns dafür einfach die Mittel fehlten. Natürlich bedeuten die Projektanträge viel Arbeit für uns, aber das ist Arbeit, die sich lohnt. Ich bin inhaltlich überzeugt von unseren eingereichten Projektvorschlägen und freue mich sehr über die positiven Beschlussfassungen. 1/2017 Bereits im Jahr 2013 haben KVWL, Barmer GEK und die Mitglieder des Praxisnetzes Gesundheitsregion Siegerland (GRS) ein Projekt zur Verbesserung der Therapiesicherheit erprobt, das als Vorläufer von AdAM betrachtet werden kann. Die Evaluation des Projekts ergab, dass bereits nach einem halben Jahr Projektlaufzeit rund 60 Prozent der teilnehmenden Patienten weniger Wirkstoffe erhielten als zuvor (verglichen mit einer Kontrollgruppe, die nicht am Projekt teilnahm). Damit einher ging eine Ersparnis von rund 90 Euro an Arzneikosten pro Patient im selben Zeitraum. Auch die beteiligten Ärzte und Patienten zeigten sich zufrieden: 80 Prozent der Ärzte gaben an, dass die Arzneimitteltherapiegespräche sie bei der Behandlung ihrer Patienten unterstützen. 75 Prozent war es nach eigenen Angaben gelungen, bereits im ersten Jahr des Projekts eine qualitative Änderung in der Arzneimittelauswahl für ihre Patienten umzusetzen. Auch die Patienten waren zufrieden: 90 Prozent würden es begrüßen, wenn eine derartige Arzneimittelberatung weiterhin angeboten würde. Thomas Müller, KVWL-Vorstandsmitglied 7 1/2017 Die Patienten werden von der Barmer GEK schriftlich über das Projekt AdAM informiert. Die KVWL wird alle Hausarztpraxen mit ausreichendem Patientenpotenzial über die weiteren Details des Projektes informieren. Bei Interesse erhalten sie in der Praxis die Möglichkeit, sich für das Projekt einzuschreiben. 8 klärt Müller. So kann ein Hausarzt pro Patient, den er im Rahmen von AdAM betreut, jährlich 80 Euro abrechnen. Tauschen sich Haus- und Facharzt bezüglich der Arzneimitteltherapie eines Patienten im Konsil aus, erhalten die Ärzte eine zusätzliche Vergütung dieser Leistung in Höhe von jährlich 40 Euro pro Patient. Welche Vorteile haben Ärzte und Patienten von einer Teilnahme? Ausblick „Weniger unerwünschte Arzneimittelwirkungen, weniger Krankenhauseinweisungen, weniger Todesfälle — in erster Linie profitiert der Patient vom AdAM-Projekt“, fasst Thomas Müller zusammen. Dabei erhält nicht nur der Hausarzt einen besseren Überblick über die ärztlichen Verordnungen seiner Patienten, auch die Patienten selbst werden besser informiert über Risiken und Nutzen ihrer Arzneimitteltherapie. Dies motiviert, sich an die Verordnungen zu halten. Für die Ärzte ist eine Teilnahme an AdAM auch wirtschaftlich attraktiv: „Von dem Geld, das die Barmer GEK weniger für Arzneimittel ausgibt, können wir den beteiligten Ärzten ein angemessenes Honorar für ihren Mehraufwand beim Therapiemanagement zahlen“, er- Das Projekt startet am 01.01.2017. Es ist auf drei Jahre ausgelegt. Im ersten Halbjahr 2017 werden die technischen Vorarbeiten für eine reibungslose Umsetzung des Projekts getroffen sowie ein Testlauf durchgeführt. In den Sommermonaten soll dann der Roll-Out des Projekts beginnen. Dabei werden die teilnehmenden Ärzte zum Zweck der Evaluation in zwei Gruppen per Zufall eingeteilt (Randomisierung). Die KVWL wird die Ärzte bei der Umsetzung des Projekts unterstützen und ist erster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um AdAM. Anschließend erfolgt die wissenschaftliche Evaluation der Projektergebnisse durch renommierte Forscher verschiedener Fakultäten der Universitäten Köln, Frankfurt/Main, Bochum und Bielefeld. Diese wissenschaftliche Begleitung des Projekts ist eine der Voraussetzungen, damit das Projekt — eine positive Evaluation vorausgesetzt — Chancen auf die Aufnahme in die GKV-Regelversorgung hat und dann auch kassenübergreifend umgesetzt werden kann. „Wir freuen uns sehr über die Fördermittel aus dem Innovationsfonds und ich bin überzeugt, dass wir die Arzneimitteltherapie mit AdAM nachhaltig verbessern können“, fasst Thomas Müller zusammen. VP Das Service-Center der Informationen aus einer Hand Service-Center 0231 / 94 32 10 00 Unsere Telefonservice-Zeiten: Die Service-Hotline der KVWL `jk Ihr direkter Draht zumontags allen Fragen rund um die vertragsärztliche und bis donnerstags 7.30 bis 17.30 Uhr freitags psychotherapeutische Tätigkeit.7.30 bis 15.00 Uhr Schnell, verlässlich, kompetent. Besuchen Sie uns ! Niederlassungsseminar & Westfälischer Praxisbörsentag kostenfreie SEMINARE SAMSTAG 18. MÄRZ 2017 Ärztehaus der KVWL DORTMUND ANMELDUNG UND INFORMATIONEN www.kvwl.de/praxisboerse PROGRAMM Niederlassungsseminar Westfälischer Praxisbörsentag 10.00 – 16.30 Uhr 8.30 – 16.30 Uhr ANMELDUNG ERFORDERLICH Zur Gutschrift Ihrer Fortbildungspunkte bringen Sie bitte Ihren Barcode und die Anmeldebestätigung mit. GESUCHE UND ANGEBOTE Ob Gesuch oder Angebot: Nutzen Sie den Praxisbörsentag für Ihr Anliegen! 10.00 – 12.00 Uhr THEMENGEBIET BETRIEBSWIRTSCHAFT Zertifiziert mit 3 PUNKTEN Wege und Möglichkeiten zur erfolgreichen Praxisführung Referent: Prof. Dr. jur. Vlado Bicanski (IWP) DOPPELVORTRAG 9.00 – 10.30 Uhr oder 11.00 – 12.30 Uhr ANMELDUNG NUR AM VERANSTALTUNGSTAG Anmeldungen im Vorfeld sind leider nicht möglich. Bitte melden Sie sich am Veranstaltungstag am Info-Point der KVWL an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Vorgehen bei einer Praxisabgabe Referent: Peter Dittmann, KVWL 14.00 – 16.30 Uhr THEMENGEBIET RECHT Möglichkeiten der Berufsausübung im ambulanten Sektor Möglichkeiten der elektronischen Praxisbörse im Internet Referent: N.N., KVWL Consult GmbH Referent: Rechtsanwalt Theo Sander (IWP) 12.00 – 14.00 Uhr · Mittagspause mit Imbiss Markt der Möglichkeiten mit zahlreichen Informationsständen zur Praxisabgabe und Niederlassung Der Weg in die Niederlassung: Wir machen ihn frei! 7. Westfälischer Praxisbörsentag und Niederlassungsseminar am 18. März 2017 im Ärztehaus Dortmund am Samstag, 18. März, in der Zeit von 8.30 bis 16.30 Uhr im Ärztehaus in Dortmund. Im Foyer haben Praxisabgeber und Praxisübernehmer die Gelegenheit, ihre Praxis bzw. ihr Praxis-Gesuch per Chiffre-Inserat an großflächigen Pinnwänden auszuhängen, die für alle Besucher zugänglich sind. Wie in den zurückliegenden Jahren rechnen die Organisatoren mit zahlreichen Teilnehmern. Was Sie tun und beachten müssen, wenn Sie am Westfälischen Praxisbörsentag teilnehmen wollen? Hier die Übersicht: Chiffre-Anzeige — Was müssen Sie tun? XIm Internet unter www.kvwl.de/ praxisboerse finden Sie neben allen wichtigen Informationen zu den Veranstaltungen die Anmeldemöglichkeit zum Niederlassungsseminar sowie ein Inserat-Formular, das Sie bequem zu Hause ausfüllen, anschließend ausdrucken und dann an die KVWL senden können. XAlternativ ist in dieser Ausgabe von KVWL kompakt das Inserat auf Seite 13 zum Ausschneiden abgedruckt. 1/2017 D ie KVWL weiß, was Ärzte brauchen — sie brauchen fundierten Rat und aktuelle Informationen. Vor allem dann, wenn sie sich mit dem Gedanken tragen, den beruflichen Weg in Richtung Niederlassung zu gehen oder ihre Praxis an einen Nachfolger abzugeben. Und wenn es um die Abgabe und die Übernahme bestehender Vertragsarztpraxen geht, ist die KVWL der richtige Partner an Ihrer Seite. Den Beweis dafür liefert sie jedes Frühjahr mit dem Westfälischen Praxisbörsentag. Die mittlerweile siebte Auflage der beliebten Informationsveranstaltung findet statt 11 XFaxen Sie das ausgefüllte Inserat an 0231 / 94 32 31 33. Einsendeschluss ist Freitag, 10. März 2017. XSie haben Fotos oder weiterfüh- rendes Informationsmaterial zu Ihrer Praxis? Dann lassen Sie uns dieses Material (bis Format DIN A 4) im Vorfeld zukommen. Wie verläuft am Praxisbörsentag die Kontaktaufnahme? XDie abgegebenen Inserate erhal- ten Chiffre-Nummern und werden nach Fachgruppen und Regierungsbezirken geordnet an den Pinnwänden im Foyer des Ärztehauses ausgehängt. 1/2017 XEin Besucher möchte auf Ihr Inse- 12 rat reagieren oder Sie selbst wollen Kontakt aufnehmen mit einem Inse- renten? Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie lassen die Chiffre-Nummer am Meeting-Point ausrufen oder Sie tragen die entsprechende ChiffreNummer und Ihre persönlichen Kontaktdaten auf ein ausliegendes Kontaktformular ein und deponieren es in den aufgestellten Sammelboxen. Sollte im Laufe des Praxisbörsentages kein Gespräch zustande kommen, leitet die KVWL alle abgegebenen Anfragen an die jeweiligen Ärzte weiter. vity Sie wünschen weitere Informationen? Ihre Ansprechpartnerin: Lena Grunwald Tel: 0231 / 94 32 32 65 Fax: 0231 / 94 32 31 33 Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe GB Kommunikation Robert-Schimrigk-Str. 4 - 6 44141 Dortmund Alle Informationen zum 7. Westfälischen Praxisbörsentag und zum Niederlassungsseminar der KVWL finden Sie auch im Internet unter www.kvwl.de/praxisboerse. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Westfälischer Praxisbörsentag der KV Westfalen-Lippe Besuchen Sie uns! Robert-Schimrigk-Str. 4 - 6 kostenfreie SEMINARE 44141 Dortmund Wenn Sie eine Praxis, einen Praxisnachfolger, Kooperationspartner oder eine Anstellung suchen, füllen Sie bitte dieses Formular aus. Übrigens: Unter www.kvwl.de/praxisboerse liegt dieses Formular auch in einer elektronischen Form bereit. Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular bis zum 10. März 2017 per Fax (Fax-Nr. 0231 / 94 32 31 33), per Post oder E-Mail ([email protected]) zukommen. Wenn Sie möchten, dass Ihre Anzeige anonym veröffentlicht wird, denken Sie bitte daran, Ihre Kontaktdaten auf einem gesonderten Blatt mitzusenden. Biete Einzelpraxis Suche Berufsausübungsgemeinschaft Anstellung Fachgebiet Standort Übergabe-/Übernahmezeitpunkt (Wunschtermin) Zusatzinformationen (Praxisausstattung/Kontaktdaten) Ich bin damit einverstanden, dass meine Anzeige auch elektronisch in der KV Börse erscheint. (www.kvboerse.de) Melanie Zuch (li.) und Christa Bittscheidt (2. v. r.) mit einem Teil des Praxisteams der Arztpraxis am Schloss in Kalletal. Fotos (3): KVWL/Steinberg Hausärztinnen mit Leib und Seele Melanie Zuch und Christa Bittscheidt führen die Arztpraxis am Schloss in Varenholz mit Engagement und Humor 1/2017 D 14 ie Möglichkeiten in der ambulanten Versorgung tätig zu werden sind vielfältig. Die Wege dorthin auch. Der von Hausärztin Melanie Zuch in die eigene Praxis führte von Hannover über das Münsterland bis in das ostwestfälische Kalletal. Dort führt die Fachärztin für Innere Medizin seit zwei Jahren gemeinsam mit ihrer Kollegin Christa Bittscheidt erfolgreich eine Hausarztpraxis. Im Gespräch mit KVWL kompakt verraten die beiden Medizinerinnen, warum ihre Entscheidung für die ambulante Medizin genau richtig war und wo die Vorteile des Arzt-Daseins im ländlichen Raum liegen. Kleine Orte erfordern große Beschreibungen: Wollte man behaupten, die Arztpraxis am Schloss läge in Kalletal, wäre das verwaltungstechnisch richtig. Allerdings gingen die Varenholzer Lokalpatrioten vermutlich direkt auf die geschichtsträchtigen Barrikaden. Im Zuge der für die 60er und 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts typischen Gebietsreformen verlor Varenholz seine Eigenständigkeit und wurde Teil der Groß- gemeinde Kalletal. Geografisch gesehen liegt Varenholz nur einen Steinwurf von der nordrhein-westfälischen Landesgrenze zu Niedersachsen entfernt — und damit nicht weit von dem Ort, in dem die medizinische Ausbildung von Melanie Zuch begann: Hannover. Nach dem Studium in der niedersächsischen Landeshauptstadt absolvierte die 42-Jährige ihr Praktisches Jahr im Münsterland und lernte während ihrer medizinischen Aus- und Weiterbildung als Ärztin sowohl den ambulanten als auch den stationären Sektor kennen. Sie habe auch am Klinikum Herford eine schöne Zeit gehabt, berichtet Zuch, und habe sich für ihre Zukunft gut vorstellen können, als angestellte Ärztin tätig zu sein. kleines Ärztehaus auf, in das neben der Arztpraxis auch eine Apotheke und eine Praxis für Physiotherapie einzogen. Da Dr. Rothe jedoch aus Altersgründen kürzer treten wollte, begann die Suche nach einer Verstärkung für die modern eingerichtete, ebenerdige Praxis im neuen Ärztehaus. Davon erfuhr wiederum Melanie Zuch von einer befreundeten Krankenschwester aus dem Klinikum Herford, die sie per Facebook kontaktierte, um ihr mitzuteilen, dass ihr Hausarzt einen Nachfolger suche. So arbeitete die dreifache Mutter im Jahr 2014 einige Monate in der Praxis Rossknecht/Rothe mit, bevor sie mit Beginn des Jahres 2015 die Praxis in eigener Verantwortung führte. KVWL-Paten geben Starthilfe Dass es schließlich anders kam, verdankt sie unter anderem dem Engagement von Dr. Michael Rossknecht und Dr. Vinzenz Rothe. Die beiden Ärzte betrieben in den Kalletaler Ortschaften Hohenhausen und Varenholz jahrelang eine überörtliche Gemeinschaftspraxis. Als Dr. Rossknecht 2013 die Praxis in Varenholz modernisieren wollte, kam die Idee für ein Keine Angst vor der Verantwortung? Oder den finanziellen Verpflichtungen? Melanie Zuch winkt ab und gibt sich pragmatisch: „Ich habe eine Praxis mit einem bestehenden Patientenstamm übernommen. Da sind die Risiken doch kalkulierbar.“ Außerdem habe sie sehr gute Unterstützung durch das Patenschaftsprogramm (s. S. 16) der KVWL bekommen: „Davon auch füreinander“, betont Melanie Zuch, Fachärztin für Innere Medizin und Inhaberin der Arztpraxis am Schloss in Kalletal. bin ich total begeistert. Die Patenschaft lief sehr gut!“ Es habe sich als großer Vorteil erwiesen, für alle aufkommenden Fragen nur einen einzigen Ansprechpartner zu haben. „Und was unser Pate, Herr Sand, nicht selbst wusste, hat er nach kurzer Rücksprache mit seinen Kollegen aus den Fachabteilungen der KVWL in kürzester Zeit für uns in Erfahrung gebracht“, lobt Melanie Zuch. Verantwortung geteilt, Zeit für das Privatleben gewonnen Um sich nach dem turbulenten Start im Alltag etwas mehr Entlastung zu verschaffen, sah sich die Internistin Große Wertschätzung der Arbeit durch die Patienten Und wie ist nun der Alltag in der Arztpraxis am Schloss? Sowohl Melanie Zuch als Christa Bittscheidt heben die große Wertschätzung ihrer Arbeit durch ihre Patienten hervor. „Ich habe mich ganz bewusst für die Allgemeinmedizin entschieden, weil es mir wichtig ist, meine Patienten im Ganzen zu sehen. Und dazu gehören auch die Bedingungen unter denen sie hier in der Gegend leben und arbeiten“, erklärt Christa Bittscheidt, die selbst in Varenholz aufgewach- Allgemeinmedizinerin Christa Bittscheidt: „Der Zuspruch und die Wertschätzung unserer Patienten bestätigen uns immer wieder aufs Neue, dass unsere Entscheidung richtig war.“ sen ist. Und Praxisinhaberin Zuch ergänzt: „Unseren Vorgängern war es wichtig, mit dieser Praxis die hausärztliche Versorgung hier im nördlichen Kalletal für die Zukunft zu sichern. Es ist in ländlichen Gegenden wichtiger, gute Beziehungen zueinander zu pflegen. Das gilt auch für das Arzt-Patienten-Verhältnis. In unserer Praxis wird viel gelacht und engagiert gearbeitet. Und unsere Patienten lassen uns ihre Dankbarkeit spüren, dass wir sie versorgen. Und damit meine ich nicht nur uns als Ärztinnen, sondern uns als Personen.“ -ms 1/2017 „Wir arbeiten hier nicht nur mit- sondern schon vor der Praxisübernahme nach einer Verstärkung um — und fand sie in Christa Bittscheidt. Kurioserweise wusste die Fachärztin für Allgemeinmedizin schon länger von der bevorstehenden Nachfolgersuche für Dr. Rothe. „Ich hätte mir eine Einzelselbständigkeit in einer Praxis allerdings nicht vorstellen können“, betont die zweifache Mutter, die ebenfalls in Hannover studiert hat. Praxisinhaberin Melanie Zuch ist froh über die Unterstützung: „Wir haben beide Familien mit schulpflichtigen Kindern und teilen uns die Arbeit so auf, dass jeder von uns einen freien Tag in der Woche hat, an dem man mal Dinge erledigen kann, die sonst liegen bleiben. Außerdem haben wir hier in der Praxis ein Traumteam, in dem wir nicht nur mit- sondern auch immer füreinander arbeiten. Das ist ein ganz wichtiger Rückhalt!“ 15 Reif für die Selbstständigkeit — mit Patenschaften der KVWL Ihr Nutzen Der Ablauf Die Kundennähe Sie sind Arzt oder Psychotherapeut, planen die Eröffnung einer eigenen Praxis und möchten zukünftig freiberuflich arbeiten? Dann kommen erfahrungsgemäß viele Fragen auf Sie zu, darunter Fragen organisatorischer Art, Fragen zur Abrechnung von Leistungen, Fragen zur Vergütung, zum Verordnungsverhalten oder zur Qualitätssicherung. W ann beginnt eine Patenschaft? Eine Erstberatung erfolgt vor oder spätestens direkt nach der Zulassung. Die zweite Beratung findet ca. ein halbes Jahr später statt, direkt nach Erhalt Ihrer ersten Abrechnung. Die Patenschaft ist ein kostenloser Service der KVWL. Zum Hintergrund: Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vertritt die Interessen von gut 14.000 Ärzten und Psychotherapeuten. Die KVWL zählt damit zu den größten von 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Zu den zentralen Aufgaben gehört die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Dafür erbringt die KVWL zahlreiche Dienstleistungen für Ärzte und Patienten in Westfalen-Lippe. Weitere Informationen finden Sie unter www.kvwl.de. 1/2017 Antworten finden Sie bei der KVWL — gemeinsam mit Ihrem persönlichen Paten, Ihrem Ansprechpartner für die nächsten zwei Jahre. Als ausgebildeter Experte der KVWL begleitet er Ihren Start in die Selbstständigkeit mit fundierten Informationen und umfassender, bedarfsgerechter Beratung. Übrigens: Dieses Angebot gibt es auch bei Anstellung in einer Praxis oder MVZ. Im zweiten Jahr rücken zunehmend betriebswirtschaftliche Fragen sowie Aspekte des Praxismanagements in den Fokus der Beratung. Selbstverständlich können Sie Ihren Paten auch zu anderen Themen ansprechen und weitere persönliche Beratungen vereinbaren. Wir bitten Sie um Verständnis, dass individuelle juristische oder steuerrechtliche Beratungen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Paten fallen. Er wird Ihnen jedoch gerne fachkundige Ansprechpartner vermitteln. Ihr Kontakt für alle Fragen zum Thema Patenschaften: 16 Service-Center der KVWL Tel.: 0231 / 94 32 10 00 Beratungstermine vereinbaren Sie bitte online unter: www.kvwl.de — Beratung E-Mail: [email protected] Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 7.30 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 15 Uhr. Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL D ie KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen. Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden Städten und Gemeinden gestellt werden: Stadt oder Gemeinde Hausärzte Altena Hausärzte Borgholzhausen Hausärzte Brilon Hausärzte Espelkamp Hausärzte Halle Hausärzte Isselburg Hausärzte Kierspe Hausärzte Löhne Hausärzte Meinerzhagen Hausärzte Nachrodt-Wiblingwerde Hausärzte Neuenrade Hausärzte Oelde Hausärzte Olsberg Hausärzte Rahden Hausärzte Rheda-Wiedenbrück Hausärzte Rhede Hausärzte Werdohl Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 14. Dezember 2013 (KVWL kompakt 1/2014) aufgeführt. 1/2017 Fachgruppe Der Vorstand der KVWL gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung. Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich an: 17 KVWL-Abteilung Praxisberatung Tel.: 0231 / 94 32 94 00 E-Mail: [email protected] 7. und 8. März 2017 KÖLN | Kongresszentrum Gürzenich Eröffnet wird der Kongress mit einem Vortrag des berühmten Neurobiologen und Hirnforschers Gerald Hüther. D I E N S T A G 7. M Ä R Z 2 0 17 M I T T W O C H 8 . M Ä R Z 2 0 17 9:30 bis 11:30 ERÖFFNUNGSVERANSTALTUNG 9:00 bis 10:30 11:00 bis 12:30 Herkulesaufgabe für die nächste Legislaturperiode: Integrierte Versorgungsplanung über die Sektoren hinweg Gemeinsam handeln, integriert versorgen, leistungsgerecht honorieren – Braucht es eine neue Vergütungssystematik? Geriatrie als Ambulante VersorgungsGemeinschaftsaufgabe – angebote im stationären Sektorübergreifende Versorgung Sektor? Gatekeeper vor Impulsreferate den Krankenhäusern? Input Impulsreferate Staatssekretär Lutz Stroppe Dr. Wolfgang Dryden Bundesministerium für Gesundheit 1. Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Podiumsdiskussion Jochen Brink Präsident Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. Dr. Christiane Groß Präsidentin Deutscher Ärztinnenbund e. V. Dr. Dirk Heinrich Bundesvorsitzender NAV Virchow-Bund und Vorstandsvorsitzender, Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) Andreas Storm Vorstand DAK-Gesundheit Moderation Prof. Dr. Wolfgang Greiner Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie und -management Universität Bielefeld Wiss. Leiter des Kongresses Wer’s kann und macht, der rechnet ab – warum wir eine neue Vergütungssystematik brauchen Jochen Brink Präsident Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. Sektorübergreifende Versorgung und Vergütung als zentrale Aufgabe und Chance Dr. Bernhard Rochell Verwaltungsdirektor Kassenärztliche Bundesvereinigung Eine für alle? Erfahrungen und Perspektiven in der Bewertung medizinischer Leistungen Prof. Dr. Jürgen Wasem Lehrstuhl für Medizinmanagement Universität Duisburg-Essen EBM und DRG in einem System – so kann es gehen Moderation Dr. Klaus Reinhardt Leiter der Gruppe „Öffentliches Gesundheitswesen“, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW Dr. Gerhard Nordmann 2. Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Andreas Schlüter Input Björn Broge Prokurist AQUA-Institut Ambulantes Potential in der stationären Notfallversorgung Statements und Podiumsdiskussion Matthias Blum Hauptgeschäftsführer KBS Geschäftsführungs-GmbH Geschäftsführer Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. Dirk Ruiss Dr. Hans-Joachim Helming Leiter der Landesvertretung NRW Verband der Ersatzkassen e. V. Moderation Vorstandsvorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Andreas Daniel Alexander Schmidtke Leiter Stabsbereich Politik Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Vorstandsvorsitzender Klinikum Augsburg ABSCHLUSSVERANSTALTUNG 15:30 bis 17:00 Aktuelle gesundheitspolitische Themen und Schwerpunkte in Nordrhein-Westfalen Input Ministerin Barbara Steffens Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Moderation und Befragung Ulf Fink, Senator a. D. Kongresspräsident, WISO-Gruppe 1/2017 Vorsitzender Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e. V. Dr. Frank Stollmann 13:45 bis 15:15 18 www.gesundheitskongress-des-westens.de Das komplette Kongressprogramm und ONLINEANMELDUNG – EINFACH UND SCHNELL Registrieren Sie sich für Mittwoch, den 8. März 2017 zum Sondertarif Niedergelassene* in Höhe von 80,00 EUR (+19% MwSt. = 95,20 EUR) BRÜCKEN BAUEN – GUTE VERSORGUNG über die Sektoren hinweg 7. und 8. März 2017 | KÖLN Kongresszentrum Gürzenich * Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können den Sondertarif in Anspruch nehmen. Informationen über den Sondertarif für den 1. Kongresstag und Teilnahmebedingungen erhalten Sie im Kongressbüro. FORTBILDUNGSPUNKTE Die Zertifizierung als ärztliche Fortbildung wird bei der Ärztekammer Nordrhein beantragt. Kongressbüro Gesundheitskongress des Westens Telefon +49 (0) 2234 - 95322-51 E-Mail [email protected] in Kooperation mit der Veranstalterin WISO S. E. Consulting GmbH Brücken bauen, Gräben überwinden: Herausforderungen der sektorenübergreifenden Versorgung Der Gesundheitskongress des Westens 2017 vom 7. bis 8. März in Köln Der Dreiklang aus Über-, Unter- und Fehlversorgung ist das Motiv all derer, die sich Gedanken über gute Versorgung machen. Dazu gehört auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die den Gesundheitskongress des Westens als Partner unterstützt. Herausforderungen gemeinsam bewältigen Ganz konkret zeigt die zunehmende (Fehl-) Inanspruchnahme der stationären Notfallversorgung, dass es im bundesdeutschen Gesundheitssystem Probleme gibt, die der eine Sektor nicht ohne den anderen lösen kann. Dabei lassen sich an diesem konkreten Beispiel viele Probleme festmachen, die unser sektoriertes Gesundheitssystem insgesamt betreffen, und daher auf dem Gesundheitskongress des Westens 2017 diskutiert werden sollen. So geht es zum Beispiel um Fragen der Informationsgewinnung, -verarbeitung und -weiterleitung, die im Kölner Gürzenich unter den Schwerpunktthemen „Big Data“ und Digitalisierung besprochen werden. Zudem müssen Fragen der Finanzierung von Leistungen geklärt werden, zum Beispiel unter den Stichpunkten Risikostrukturausgleich, Kassen im Wettbewerb oder Innovationsfonds. Zu diesem Themenkomplex hält auch der 1. Vorsitzende der KVWL, Dr. Wolfgang-Axel Dryden, sein Impulsreferat „Wer’s kann und macht, der rechnet ab — warum wir eine neue Vergütungssystematik brauchen“. Will man eine funktionierende sektorenübergreifende Versorgung hinbekommen, muss man weitere Herausforderungen bewältigen, so zum Beispiel Probleme der Qualitätssi- cherung oder der Rekrutierung von Fachkräften lösen. Sind die Rahmenbedingungen geklärt, müssen diese an konkreten Projekten erprobt werden. So hält Dr. Gerhard Nordmann, 2. KVWL-Vorsitzender, einen Vortrag im Rahmen der Veranstaltung „Geriatrie als Gemeinschaftsaufgabe — Sektorübergreifende Versorgung“. Erprobung an konkreten Projekten In diese Diskussion fließt mit dem demografischen Wandel ein weiteres Großthema der gesundheitspolitischen Gegenwart und Zukunft ein, das ebenfalls beide Sektoren betrifft, bei dem die niedergelassenen Hausund Fachärzte sowie Psychotherapeuten jedoch eine besondere Expertise besitzen. Niemand ist so nah am Patienten, niemand kennt ihren sozialen und familiären Hintergrund besser. Gerade in der geriatrischen Versorgung eine wichtige Voraussetzung für eine engmaschige und effiziente Betreuung. Auch in diesem Jahr verspricht der Gesundheitskongress des Westens also interessante Vorträge und spannende Diskussionen zu aktuellen gesundheitspolitischen Fragen, die einen Besuch im Kölner Gürzenich lohnen. -ms 1/2017 D ie sektorenübergreifende Zusammenarbeit ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Themen der Zukunft. Kritiker bemängeln oft, dass sich kaum ein anderes Gesundheitssystem der Welt eine ähnlich kategorische Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung „leiste“, wie die Deutschen. Mit steigendem Innovations- und Rationalisierungsdruck erweisen sich ambulanter und stationärer Sektor zunehmend als tektonische Platten, an deren Berührungspunkten es zu erheblichen Verwerfungen kommt. „Natürlich verschwendet dieses System gewaltige finanzielle Ressourcen. Schlimmer noch ist: Patienten werden beim Übergang zwischen den Sektoren oft unzureichend behandelt.“ Mit dieser deutlichen Kritik begründen die Organisatoren des diesjährigen Gesundheitskongresses des Westens, der am 7. und 8. März in Köln stattfindet, das diesjährige Kongressmotto: Brücken bauen — Gute Versorgung über die Sektoren hinweg. 19 20 1/2017 1/20 1/ 2017 1 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Feststellung des Haushaltsvoranschlages der KVWL für das Wirtschaftsjahr 2017 Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hat in ihrer 30. ordentlichen Sitzung der XIV. Amtsperiode am 3. Dezember 2016 den Haushaltsvoranschlag der KVWL für das Jahr 2017 festgestellt. Er schließt ab mit einer Gesamthöhe von 131.044.600,00 Euro, davon der Investitionshaushalt mit Ausgaben in Höhe von 4.835.300,00 Euro und der Verwaltungshaushalt mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 126.209.300,00 Euro. Der nach § 24 Abs. 2 der Satzung der KVWL einzubehaltende Verwaltungskostenanteil wird für das Wirtschaftsjahr 2017 (Abrechnungsquartale 4/2016 bis 3/2017) auf 2,2 % festgesetzt. Das Stellensoll 2017 der KVWL beträgt 778,95 Stellen zuzüglich 1,0 Stelle bei der Kurärztlichen Verwaltungsstelle = 779,95 Stellen. Der Wirtschaftsplan der Kurärztlichen Verwaltungsstelle wird auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen für das Jahr 2017 mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 147.900,00 EUR festgestellt. 1/2017 Feststellung des Wirtschaftsplanes der Kurärztlichen Verwaltungsstelle für das Wirtschaftsjahr 2017 Der Verwaltungskostenprozentsatz wird für das Wirtschaftsjahr 2017 (Abrechnungsquartale 4/2016 — 3/2017) für manuell abrechnende Leistungserbringer auf 6,9 % und für die EDV abrechnenden Leistungserbringer auf 4,9 % festgesetzt. Der Haushaltsvoranschlag kann in den Service-Centern der KVWL in Dortmund und Münster in der Zeit vom 06.02.2017 bis 20.02.2017 von den Mitgliedern der KVWL eingesehen werden. Dr. med. Volker Schrage, Vorsitzender der KVWL-Vertreterversammlung 21 Ausschreibung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß § 103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV Westfalen-Lippe, Stichwort „Ausschreibung“, Robert-Schimrigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund, gerichtet werden. Bitte geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Ausschreibung an. Die Frist für den Eingang der Bewerbungen (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) ist der 20.02.2017 (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschreiben können Sie von unserer Homepage (www.kvwl.de, in den Rubriken Mitglieder, Sicherstellung sowie Niederlassung/Bedarfsplanung) herunterladen. Wir leiten die Bewerbungen an den Praxisinhaber weiter. Januar 2017 Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Angaben zu den Praxen machen können. Bei den Bemerkungen zur zukünftigen Tätigkeit in der Praxis (Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Anstellung) handelt es sich um Eigenangaben des verbleibenden Praxispartners, um deren Beachtung gebeten wird. Bewerbungen von Ärzten mit anderen Planungen sind jedoch dadurch nicht ausgeschlossen. Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öffentlich ausgehängt. Ende der Bewerberfrist: 20.02.2017 Hausärztliche Versorgung (Mittelbereiche = MB) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: Regierungsbezirk Arnsberg 1/2017 Bereich Arnsberg I a5865 Hausarztpraxis im MB Arnsberg nach Vereinbarung a5896 Hausarztpraxis im MB Arnsberg nach Vereinbarung a4418 Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a5503 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung a5726 Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5866 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung a5888 Hausarztpraxis im MB Dortmund (zwei neue Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5935 Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a6001 Hausarztpraxis im MB Dortmund sofort a6002 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung a5647 Hausarztpraxis im MB Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a5816 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung a5867 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung a5868 Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung 22 Hausärztliche Versorgung (Mittelbereiche = MB) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: a6004 Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 4/17 a6077 Hausarztpraxis im MB Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a6005 Hausarztpraxis im MB Hamm sofort a6121 Hausarztpraxis im MB Kamen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) 2/17 a4203 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung a5555 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung a5815 Hausarztpraxis im MB Lünen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partnach Vereinbarung ner für Gemeinschaftspraxis) a5901 Hausarztpraxis im MB Lünen sofort a5687 Hausarztpraxis im MB Schwerte (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung Bereich Arnsberg II b5586 Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b6036 Hausarztpraxis im MB Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b6045 Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b5271 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort b5399 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b5530 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b5706 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b5661 Hausarztpraxis im MB Herne nach Vereinbarung a3236 Hausarztpraxis im MB Witten sofort b4274 Hausarztpraxis im MB Witten nach Vereinbarung b5785 Hausarztpraxis im MB Witten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d5222 Hausarztpraxis im MB Minden nach Vereinbarung d5928 Hausarztpraxis im MB Minden (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort d6072 Hausarztpraxis im MB Minden (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort d6109 Hausarztpraxis im MB Minden sofort 1/2017 Regierungsbezirk Detmold Regierungsbezirk Münster m6130 Hausarztpraxis im MB Bottrop (auch Anstellung möglich) sofort m5518 Hausarztpraxis im MB Coesfeld nach Vereinbarung m5526 Hausarztpraxis im MB Coesfeld nach Vereinbarung m4550 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung m5857 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung m5973 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung m6112 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für KV-übergreifende Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung 23 Hausärztliche Versorgung (Mittelbereiche = MB) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: m6131 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis, auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m6137 Hausarztpraxis im MB Gladbeck (auch 2 hälftige Zulassungen möglich, auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m5742 Hausarztpraxis im MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m5880 Hausarztpraxis im MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung m5852 Hausarztpraxis im MB Marl (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort m4941 Hausarztpraxis im MB Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung m5519 Hausarztpraxis im MB Münster nach Vereinbarung m6095 Hausarztpraxis im MB Münster 2/17 m6129 Hausarztpraxis im MB Münster sofort m6117 Hausarztpraxis im MB Ochtrup sofort m5356 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen nach Vereinbarung m6042 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung m6113 Hausarztpraxis im MB Stadtlohn nach Vereinbarung Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: Regierungsbezirk Arnsberg 1/2017 Bereich Arnsberg I 24 a5329 Augenarztpraxis im Kreis Soest nach Vereinbarung a6008 Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/18 a6009 Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/18 a6011 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund 2/17 a6012 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Hochsauerlandkreis (auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5657 Chirurgische Praxis im Kreis Unna nach Vereinbarung a5931 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a5872 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a5462 Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung a5776 Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a6122 Frauenarztpraxis im Kreis Soest (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a6123 Frauenarztpraxis im Kreis Soest (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5167 Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a5297 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a5819 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a5891 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: a4095 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5754 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a5755 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassunnach Vereinbarung gen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) a5939 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a6015 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a5508 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung a5892 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a5415 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Soest (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a5411 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna nach Vereinbarung a5328 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung a5463 Nervenarztpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung b5945 Augenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort b5493 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Herne 1/18 b6103 Chirurgische Praxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/17 b5953 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Herne (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b5905 Chirurgische Praxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b5056 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b3813 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis sofort b5790 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich- neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort b5948 Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b6104 Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis nach Vereinbarung b5667 Frauenarztpraxis im Kreis Olpe (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b6119 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Bochum 2/17 b5723 HNO-Arztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b5206 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hagen nach Vereinbarung b6049 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a3237 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis nach Vereinbarung b5557 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b5792 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis nach Vereinbarung b5793 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b5398 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort b5457 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort 1/2017 Bereich Arnsberg II 25 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: b6022 Nervenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis nach Vereinbarung b5941 Nervenarztpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort b6105 Orthopädische Praxis im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung b6120 Urologische Praxis in der krfr. Stadt Herne (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) 2/17 b5943 Urologische Praxis im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung 1/2017 Regierungsbezirk Detmold 26 d5914 Augenarztpraxis im Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d5997 Augenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke sofort d6126 Augenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung d5686 Augenarztpraxis im Kreis Paderborn (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d5536 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie, im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d5312 Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d4913 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung d5346 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung d5759 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung d6124 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich) 2/17 d5993 HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/18 d5994 HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/18 d5886 HNO-Arztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) sofort d5998 Hautarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d4903 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspranach Vereinbarung xis) d5834 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulasnach Vereinbarung sungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) d5884 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d5365 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) sofort d5680 Nervenarztpraxis im Kreis Höxter nach Vereinbarung d4887 Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung d5725 Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung d6074 Orthopädische Praxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung d5920 Urologische Praxis im Kreis Minden-Lübbecke nach Vereinbarung Regierungsbezirk Münster Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: m5972 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort m5844 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung m5640 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m5287 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen nach Vereinbarung m5575 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, in der krfr. Stadt Münster (neuer nach Vereinbarung Partner für MVZ) m6133 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Plastische Chirurgie, im Kreis Recklinghausen sofort m6135 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bottrop 2/17 m5607 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen nach Vereinbarung m6136 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag, auch Anstellung möglich) 2/17 m4889 Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung m6138 Frauenarztpraxis im Kreis Steinfurt (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort m5960 Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf 2/17 m5961 Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf 2/17 m4489 Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt sofort m6040 Hautarztpraxis im Kreis Warendorf 2/18 m6098 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung m4714 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Steinfurt nach Vereinbarung m5812 Orthopädische Praxis im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstelsofort lung möglich) m6094 Orthopädische Praxis im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/17 m6097 Orthopädische Praxis im Kreis Steinfurt (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 2/17 m6099 Orthopädische Praxis im Kreis Warendorf (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort Psychotherapeutensitze * Bereich Arnsberg I a/p1162 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) sofort a/p1087 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p1105 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p1180 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p1181 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Dortmund (auch Anstellung möglich) 3/17 a/p831 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im MB Meschede (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a/p1179 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p797 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung 1/2017 Regierungsbezirk Arnsberg 27 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: a/p1139 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p1149 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im MB Schmallenberg (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) sofort a/p1104 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im MB Winterberg (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung 1/2017 Bereich Arnsberg II b/p1045 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) b/p1182 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der kfrfr. Stadt Bochum (hälftiger nach Vereinbarung Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) b/p1183 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort b/p1185 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b/p1184 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b/p1186 Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Ennepe-RuhrKreis (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) 2/17 b/p941 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b/p1048 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b/p1098 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b/p877 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b/p1187 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b/p945 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b/p1027 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b/p1135 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b/p1025 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort b/p1044 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT + TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung nach Vereinbarung Regierungsbezirk Detmold 28 d/p1012 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger nach Vereinbarung Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) d/p1051 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger nach Vereinbarung Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) d/p1178 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 2/17 d/p1072 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Gütersloh (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: d/p1056 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (APT, TP und VT) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1057 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1156 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort d/p1157 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1168 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag) 3/17 d/p955 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1031 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung d/p1175 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 1/18 d/p985 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort d/p1110 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1176 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung d/p1032 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort d/p1142 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort d/p1165 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 4/17 d/p1177 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Paderborn (hälftinach Vereinbarung ger Versorgungsauftrag) m/p1062 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p1081 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p1128 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken 3/17 m/p1152 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1190 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (hälftiger Versorgungsauftrag) 2/17 m/p907 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p1169 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag) 3/17 m/p1174 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1189 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p1170 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung 1/2017 Regierungsbezirk Münster 29 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: m/p1093 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen (lokaler Sonderbedarf - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p928 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p1126 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen 1/18 m/p931 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Warendorf (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1188 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Warendorf (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort * In Klammern ist die ausgeübte Therapieform des Praxisin-habers (VT = Verhaltenstherapie; TP = tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie; APT= analytische Psychotherapie) angegeben. Bei einem eventuell stattfindenden Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss u.a. die bislang angebotene Therapieform. Impressum Herausgeberin Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße 4—6 44141 Dortmund Tel. 0231 / 94 32 0 1/2017 Redaktionsausschuss Dr. Wolfgang-Axel Dryden (verantw.) Dr. Gerhard Nordmann Thomas Müller 30 Redaktion Kassenärztliche Vereinigung WestfalenLippe Geschäftsbereich Kommunikation Heike Achtermann Michael Hedergott (vity) Martin Steinberg (-ms) Vanessa Pudlo (VP) E-Mail: [email protected] Druck Bonifatius GmbH Karl-Schurz-Straße 26 33100 Paderborn Titelbild: Fotolia.de Januar 2017 Spezialisierte fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: Anästhesiologie d6125 Anästhesiologische Praxis in der ROR Bielefeld (krfr. Stadt Bielefeld) nach Vereinbarung m5975 Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - nach Vereinbarung m6114 Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (Kreis Borken) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis nach Vereinbarung d6127 Anästhesiologische Praxis in der ROR Paderborn (Kreis Paderborn) - hälftiger Versorgungsauftrag - sofort Innere Medizin - fachärztlich d6128 Internistische Praxis, Schwerpunkt Gastroenterologie in der ROR Bielefeld (Kreis Gütersloh) - hälftiger Versorgungsauftrag, auch Anstellung möglich, neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis - sofort a4084 Internistische Praxis, Schwerpunkt Angiologie in der ROR Dortmund (krfr. Stadt Dortmund) - neuer Partner für fachübergreifende Gemeinschaftspraxis - nach Vereinbarung m5743 Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie, in der ROR Emscher-Lippe (krfr. Stadt Gelsenkirchen) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - nach Vereinbarung m6132 Internistische Praxis, Schwerpunkt Kardiologie, in der ROR Münster (Kreis Steinsofort furt) - hälftiger Versorgungsauftrag, auch Anstellung möglich - m6134 Internistische Praxis in der ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis, hälftiger Versorgungsauftrag, auch Anstellung möglich - 2/17 Kinder- und Jugendpsychiatrie Kinder- und Jugendpsychiatriepraxis in der ROR Emscher-Lippe (Kreis Recklingnach Vereinbarung hausen) Ihre Ansprechpartner: Team Praxisberatung Tel.: 0231 / 94 32 94 00 Fax: 0231 / 9 43 28 30 31 E-Mail: [email protected] 1/2017 m5849 31 Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit! CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit. CIRS-NRW ist: freiwillig einfach anonym übersichtlich interaktiv effektiv www.cirs-nrw.de Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ABRECHNUNG Ausgabe 1 | 2017 VERTRÄGE 02 Übersicht zu Zahlungsterminen und zur Abgabe der Quartalsabrechnung 1/2017 10 Disease-Management-Programme: Wichtige Informationen für Ihre Praxis 02 Genehmigungsantrag für Bedruckung von Blankoformularen ist zum 1. Januar 2017 entfallen 10 DMP-Diabetes — Neue Anlage 23 (Vergütung von Patientenschulungen) ab dem 1. Januar 2017 02 Weitere Beschlüsse des Bewertungsausschusses (BA) und Erweiterten Bewertungsauschusses (EBA) VERORDNUNG FORUM 11 Mehr Sicherheit für Patienten, Ärzte und Pflegepersonal: Umstellung von Luer-Verbindern auf neue verwechslungssichere Verbinder 03 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 12 Umgang mit Fehlern und daraus lernen — CIRS-NRW 08 Praxissoftware für Heilmittelverordnungen Übergangsregelung für das 1. Quartal 2017 12 Vereinfachte Chronikerbescheinigung 08 Übermittlung von Befunden an den MDK ab dem 1. Januar 2017 13 Dringlichkeitsentscheidungen treffen und Notfälle erkennen lernen 13 Infektionsjahresbericht für 2015 ist verfügbar 09 Krankentransport-Richtlinie Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade SEMINARE UND FORTBILDUNGEN 14 Workshop- und Seminarangebote der KVWL Consult GmbH 16 Fortbildungsangebote der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL ABRECHNUNG Zahlungstermine Zahlung Restzahlung 1. Abschlagszahlung 2. Abschlagszahlung 3. Abschlagszahlung Restzahlung Quartal 3/2016 1/2017 1/2017 1/2017 4/2016 Ausführungstag 25. Januar 2017 15. Februar 2017 10. März 2017 13. April 2017 25. April 2017 Bei Rückfragen zu Ihren Zahlungsein- und -ausgängen oder zu den Terminen wenden Sie sich bitte an das Team Honorarbuchhaltung, Tel.: 0231 / 94 32 30 30 Abgabe der Quartalsabrechnung 1/2017 Abgabetermin Der späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 1/2017 ist Montag, 10. April 2017 Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Abgabe der Quartalsabrechnung zu Honorarabzügen führen kann (vgl. Abrechnungsrichtlinien). Öffnungszeiten Sie können uns Ihre begleitenden Unterlagen zu der Quartalsabrechnung mit der Post oder einem anderen Dienstleistungsunternehmen zusenden. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Abrechnung persönlich bei uns abzugeben. montags bis donnerstags freitags von 8 Uhr bis 17 Uhr von 8 Uhr bis 14 Uhr Darüber hinaus ist geöffnet am: Freitag, 31.03.2017 Mittwoch, 05.04.2017 Freitag, 07.04.2017 Montag, 10.04.2017 von 8 bis 15 Uhr von 8 bis 18.30 Uhr von 8 bis 15 Uhr von 8 bis 18.30 Uhr Während unserer Öffnungszeiten sind die Mitarbeiter des Service-Centers als Ansprechpartner für Sie da. Möchten Sie die Abgabe der Abrechnung mit einem persönlichen Beratungsgespräch verbinden, vereinbaren Sie bitte einen Termin in Dortmund oder Münster mit dem Service-Center der KVWL, Tel.: 0231/ 94 32 10 00. Sie erreichen uns telefonisch montags bis donnerstags von 7.30 bis 17.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 15 Uhr. Alternativ stehen Ihnen diese Informationen immer aktuell auf unserer Internetseite www.kvwl.de in der Rubrik Terminkalender unter dem Suchbegriff „Abrechnung“ oder über den nebenstehenden QR-Code zur Verfügung. 02 | 1.2017 Genehmigungsantrag für Bedruckung von Blankoformularen ist zum 1. Januar 2017 entfallen Zum 1. Januar 2017 ist der Genehmigungsantrag für die Blankoformularbedruckung entfallen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Der Bundesmantelvertrag-Ärzte wurde entsprechend geändert. Die Genehmigungspflicht konnte entfallen, da Ärzte ohnehin verpflichtet sind, für die Blankoformularbedruckung nur zertifizierte Software zu verwenden. Die Verpflichtung zur Nutzung zertifizierter Software besteht somit weiterhin. Kommt es bei der Erstellung der Formulare zu Fehlern, sollte die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder die KBV informiert werden. Durch den Wegfall des Antrags wird für Vertragsärzte und KVen der bürokratische Aufwand reduziert. Weitere Beschlüsse des Bewertungsausschusses (BA) und Erweiterten Bewertungsausschusses (E-BA) Der BA sowie der E-BA haben in den letzten Sitzungen des Jahres 2016 mehrere Beschlüsse mit Wirkung zum 01.01.2017 getroffen, über die wir in der nächsten Ausgabe ausführlich berichten werden. Diese Beschlüsse betreffen u.a. nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa), die weiterführende sozialpädiatrische Versorgung, U-Untersuchungen und Mukoviszidose-Screening, Humangenetik sowie Zuschläge für Infektionsdialysen. Darüber hinaus haben sich die Partner des Bundesmantelvertrages-Ärzte auf eine Verlängerung der Übergangsregelung für NäPa in Ausbildung bis zum 31.12.2018 verständigt sowie weitere Änderungen vereinbart. Weitere Informationen finden Sie unter www.kvwl.de sowie den Beschlüssen der 386. Sitzung des BA und 49. Sitzung des E-BA vom 12.12.2016. VERORDNUNG Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht zusammengestellt und um wichtige Hinweise für die Praxis ergänzt. Die vollständigen Beschlüsse, mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail, finden Sie jeweils auf den Internetseiten des G-BA (www.g-ba.de). Zudem weisen wir jeweils darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS) hierzu noch ausführlichere Informationen gegeben haben. Stand: 4. Januar 2017 (Redaktionsschluss) Richtlinie / Anlage In Kraft getreten Weitere Informationen ERGEBNIS Arzneimittel-Richtlinie Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung. Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V Der G-BA hat im letzten Monat die unten stehenden Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer zugelassenen Vergleichstherapie getroffen. Sieht der G-BA einen Zusatznutzen, stellt er fest, ob dieser quantifizierbar ist, und beschließt, ob Hinweise oder Anhaltspunkte vorliegen, um den Zusatznutzen als gering, beträchtlich oder erheblich einzustufen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzen-Bewertung des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich teurer sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Verliefen Nutzen-Bewertung oder Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Verordnungsentscheidung genau zu der indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation, und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation. Therapiegebiet: Herz-Kreislauf-Erkrankungen Selexipag / Uptravi® 15.12.2016 Selexipag (Uptravi®) ist zugelassen für die Langzeitbehandlung der pulmonal arteriellen Hypertonie (PAH) bei erwachsenen Patienten der WHO-Funktionsklassen (WHO-FC) II bis III entweder als Kombinationstherapie, wenn die Erkrankung mit einem Endothelin-Rezeptor-Antagonisten (ERA) und/oder einem Phosphodiesterase-5 (PDE-5)-Inhibitor unzureichend kontrolliert ist, oder als Monotherapie, wenn diese Therapien nicht infrage kommen. Der Zusatznutzen von Selexipag gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist laut G-BA nicht belegt. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet Therapiegebiet: Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Albutrepenonacog alfa / Idelvion® 01.12.2016 Der Wirkstoff Albutrepenonacog alfa wird für die Therapie und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie B (kongenitaler Faktor-IX-(F-IX)-Mangel) angewendet. Albutrepenonacog alfa ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen. Die Therapie mit Albutrepenonacog alfa ist aufgrund fehlender paralleler Kontrollgruppen nicht zuverlässig zu bewerten; der G-BA hat den Zusatznutzen daher als nicht quantifizierbar eingestuft. 1.2017 G-BA: FNB KBV KVWL-Internet | 03 VERORDNUNG Richtlinie / Anlage In Kraft getreten Eftrenonacog alfa / Alprolix® 15.12.2016 ERGEBNIS Eftrenonacog alfa (Alprolix®) besitzt einen Orphan Drug-Status und wird als rekombinanter Gerinnungsfaktor IX zur Therapie und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten aller Altersgruppen mit Hämophilie B angewendet. In Deutschland wird die Patientenzahl auf zirka 580 bis 660 geschätzt. Der G-BA kommt insgesamt zu dem Schluss, dass die Therapie mit Eftrenonacog alfa aufgrund fehlender paralleler Kontrollgruppen nicht zuverlässig zu bewerten ist, der Zusatznutzen wird daher als nicht quantifizierbar eingestuft. Weitere Informationen G-BA: FNB KBV KVWL-Internet Therapiegebiet: Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems Ataluren / Translarna® 01.12.2016 (Neubewertung nach Fristablauf) Therapeutisches Gebiet: Duchenne Muskeldystrophie Es handelt sich um eine erneute Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ataluren nach Ablauf der Befristung. Ataluren ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen. Aufgrund der positiven Effekte von Ataluren wurde ein geringer Zusatznutzen konsentiert. Die ebenfalls positiven Ergebnisse (Zeit, um vier Treppenstufen hinunterzusteigen, Zeit bis zu einer mindestens zehnprozentigen Verschlechterung der Gehstrecke in einer Subgruppe, Verbesserung der Gehstrecke in einer Subgruppe) der Metaanalyse wurden lediglich unterstützend herangezogen, da diese nur eine Teilpopulation der untersuchten Patienten umfasste. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen Daratumuab / Darzalex® 01.12.2016 Der Wirkstoff Daratumumab ist für die Behandlung erwachsener Patienten mit rezidiviertem und refraktärem Multiplen Myelom angezeigt. Daratumumab ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen. Daratumumab erhielt von der EMA eine bedingte Zulassung. Der G-BA befand, dass die Wirksamkeit und Sicherheit von Daratumumab wegen der unsicheren, unkontrollierten Datenlage nicht abschließend bewertbar waren und konsentierte einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Im Rahmen der erteilten bedingten Zulassung hat die EMA die Auflage zur Vorlage von Daten aus noch laufenden Phase-III-Studien mit Kombinationstherapien aus Daratumumab mit Lenalidomid oder Bortezomib erteilt. Der G-BA sah es daher als angemessen an, seinen Beschluss auf drei Jahre zu befristen. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet Elotuzumab / Empliciti® 01.12.2016 Elotuzumab ist in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason zur Behandlung des Multiplen Myeloms bei Erwachsenen indiziert, welche mindestens eine vorangegangene Therapie erhalten haben. Aufgrund des moderaten Vorteils von Elotuzumab bei der Mortalität, die durch die Nachteile bei der Sicherheit nicht aufgehoben werden, sah der G-BA einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von Elotuzumab im Vergleich zu Lenalidomid + Dexamethason. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet 04 | 1.2017 VERORDNUNG Weitere Informationen Richtlinie / Anlage In Kraft getreten Nivolumab / Obdivo® und Ipilimumab / Yervoy® 15.12.2016 Nivolumab (Opdivo®) wurde zunächst als Monotherapie (s. G-BA-Beschluss vom 07.01.2016: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen in der Subgruppe therapienaiver Patienten mit einem BRAF-V600wt Melanom) und jetzt aktuell in Kombination mit Ipilimumab (Yervoy®) zugelassen zur Behandlung erwachsener Patienten mit fortgeschrittenem (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanom. Es wurde vom G-BA eine Aktualisierung der zweckmäßigen Vergleichstherapie beschlossen, da sich beim Melanom der Therapiestandard fortlaufend ändert. Der G-BA sah in allen Anwendungsgebieten den Zusatznutzen als nicht belegt an. Der Beschluss für unbehandelte Patienten BRAF-V600-Wildtyp wurde bis zum 15.06.2017 befristet, um zeitnah eine Bewertung im Vergleich zum jetzt aktuellen Therapiestandard zu ermöglichen. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet Nivolumab / Obdivo® 15.12.2016 Entfristung des G-BA-Beschlusses vom 07.01.2016 (Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegen Dacarbazin in der Subgruppe therapienaiver Patienten mit einem BRAF-V600-Wildtyp Melanom, kein Zusatznutzen in den weiteren Subgruppen). G-BA: FNB KBV KVWL-Internet Talimogen laherparepvec / Imlygic® 15.12.2016 Talimogen laherparepvec ist zugelassen zur Behandlung erwachsener Patienten mit nicht resezierbarem, lokal oder entfernt metastasiertem Melanom Stadium IIIB, IIIC und IVM1a ohne Knochen-, Hirn-, Lungen- oder andere viszerale Beteiligung. Es handelt sich um ein modifiziertes und abgeschwächtes onkolytisches Virus, das auf dem Herpes-simplex-Virus Typ 1 (HSV-1) basiert. Talimogen soll gleichzeitig lokal und systemisch wirken. Der Zusatznutzen von Talimogen laherparepvec ist aufgrund fehlender Daten im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet Obinutuzumab / Gazyvaro® 15.12.2016 Obinutuzumab (Gazyvaro®) wurde in Kombination mit Chlorambucil am 15.08.2014 erstmals in Verkehr gebracht als Orphan Drug zur Erstlinienbehandlung der chronisch lymphatischen Leukämie (CLL). Am 13.06.2016 erfolgte die Zulassungserweiterung in Kombination mit Bendamustin zur Therapie von erwachsenen Patienten mit einem Follikulären Lymphom (FL), die auf eine Behandlung mit Rituximab oder einem rituximabhaltigen Regime nicht angesprochen haben oder während bzw. bis zu sechs Monate nach der Behandlung progredient wurden (Rituximab-refraktär), die Gegenstand der aktuellen Bewertung ist. Der G-BA kam in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, dass wegen der hohen Unsicherheit insbesondere aufgrund der geringen Zahl von Ereignissen beim Gesamtüberleben ein Zusatznutzen zwar vorliegt, dieser jedoch nicht quantifiziert werden kann. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet 15.12.2016 Gegenstand der aktuellen Bewertung von Ibrutinib ist die Erweiterung des Anwendungsgebietes auf nicht vorbehandelte Patienten mit CLL, sofern diese nicht bereits bewertet wurden. Der G-BA kam in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, dass der Zusatznutzen in allen Subgruppen nicht belegt ist, da jeweils keine geeigneten Daten im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt wurden. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet (Entfristung) (neues Anwendungsgebiet) Ibrutinib / Imbruvica® (neues Anwendungsgebiet) ERGEBNIS 1.2017 | 05 VERORDNUNG Weitere Informationen Richtlinie / Anlage In Kraft getreten Eribulin / Halaven® 01.12.2016 Am 1. April 2016 hat Eribulin die Zulassung für ein neues Anwendungsgebiet erhalten: Eribulin wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit nicht resezierbarem Liposarkom, die wegen einer fortgeschrittenen oder metastasierten Tumorerkrankung eine Vorbehandlung mit einer Anthrazyklin enthaltenden Therapie (sofern sie geeignet war) erhalten haben. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse erkannte der G-BA bei Patienten, für die Dacarbazin eine geeignete Therapieoption darstellt, für Eribulin einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Für Patienten, die für andere Therapieoptionen außer Dacarbazin in Frage kommen, hat der pharmazeutische Unternehmer keine Daten vorgelegt; ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet 15.12.2016 Crizotinib (Xalkori®) wurde am 15.11.2012 zunächst für das Anwendungsgebiet Behandlung des vorbehandelten anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK) – positivem, fortgeschrittenem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) in Verkehr gebracht. Mit der Vorlage des finalen Studienberichtes zur Studie Profile 1007 sah der G-BA die Auflagen der Befristung als umgesetzt an. Infolge der erheblich eingeschränkten Interpretierbarkeit des 2. Datenschnittes konnten aus diesen Daten jedoch keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden. In Konsequenz wurden für die Neubewertung die Daten, die bereits der Erstbewertung zugrunde lagen, herangezogen. Für Patienten, die für eine Chemotherapie prinzipiell infrage kommen, wurde basierend aufgrund der deutlichen Vorteile bei den Endpunkten Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Crizotinib gegenüber Chemotherapie konsentiert. Für die BestSC-Population legte der pharmazeutische Unternehmer wiederum keine Daten vor. Somit besteht weiterhin kein Zusatznutzen. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet 15.12.2016 Der G-BA hat beschlossen, dem plausibel begründeten Antrag des Unternehmens auf Fristverkürzung stattzugeben, da eine ausreichende Datengrundlage für eine valide erneute Bewertung früher zu erwarten ist. Der Beschluss zu Osimertinib ist nun neu bis zum 30.04.2017 befristet. Solange Osimertinib außer Verkehr ist, besteht jedoch keine Verpflichtung zur Einreichung eines neuen Dossiers mit Fristablauf. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet (neues Anwendungsgebiet) Crizotinib / Xalkori® (Neubewertung nach Fristablauf) Osimertinib / Tagrisso® (Fristverkürzung) Therapeutisches Gebiet: nicht kleinzelliges Lungenkarzinom ERGEBNIS Therapiegebiet: Stoffwechselerkrankungen Migalastat / Galafold® 06 | 01.12.2016 1.2017 Der Wirkstoff Migalastat wird für die Behandlung von Morbus Fabry, einer seltenen angeborenen Stoffwechselstörung, angewendet. Migalastat ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen. Basierend auf den Studienergebnissen ließ sich bei Migalastat keine Quantifizierung des Zusatznutzens ableiten. Der G-BA weist in den Tragenden Gründen zum Beschluss darauf hin, dass die orale Verabreichungsform als möglicher Vorteil von Migalastat angesehen werden kann. Dies bildete sich in den Studienergebnissen zum Beispiel zur Lebensqualität jedoch nicht ab. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Fiktion eines Zusatznutzens bei Orphan Drugs ist der Zusatznutzen von Migalastat nicht quantifizierbar. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet VERORDNUNG Weitere Informationen Richtlinie / Anlage In Kraft getreten Sitagliptin / Januvia®, Xelevia® 15.12.2016 Für das Anwendungsgebiet Sitagliptin + Metformin (zweckmäßige Vergleichstherapie Sulfonylharnstoff+ Metformin) wurde ein Anhaltpunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt. Der Beschluss wurde auf 18 Monate befristet. Der G-BA hat weiterhin beschlossen, dass der Zusatznnutzen von Sitagliptin gegenüber der jeweiligen zVT für die anderen Anwendungsgebiete nicht belegt ist. Hierbei wird den Begründungen des IQWiG gefolgt. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet 15.12.2016 Der G-BA hat keinen Zusatznutzen für die Fixkombination Sitagliptin/Metformin beschlossen. Der Grund hierfür ist, dass die für die Befristung entscheidende TECOS-Studie für die Nutzenbewertung nicht herangezogen werden kann, da keine Auswertungen zu Patienten mit einer Mindestdosis Metformin t1700 mg/Tag vorliegen und die Befristungsauflage somit nicht erfüllt wurde. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet 15.12.2016 Der ursprüngliche Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von Saxagliptin in der Kombination mit Metformin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Metformin + Sulfonylharnstoff fällt wegen Nachteilen bei den Endpunkten „symptomatische nicht schwere Hypoglykämien“ und „Hospitalisierung wegen Herzinsuffizienz“ weg und ist nicht mehr belegt. Für die anderen Patientenpopulationen ist der Zusatznutzen weiterhin nicht belegt, da keine neuen Daten eingereicht wurden. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet 15.12.2016 Zur Studie liegen keine Auswertungen für die relevante Teilpopulation der Patienten vor, die eine Metformin-Dosis entsprechend der festen Wirkstoffkombination erhalten haben. Damit erfüllte das pharmazeutische Unternehmen nicht die Befristungsauflagen, sodass der G-BA keinen Zusatznutzen festgestellen konnte. Der ursprüngliche Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von Saxagliptin/Metformin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie fällt damit weg und ist nicht mehr belegt. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet Das zweite Pflegestärkungsgesetz sieht ab 1. Januar 2017 die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade vor. Dadurch wird eine Anpassung der Krankentransport-Richtlinie (§ 8 Abs. 3 KT-RL) erforderlich, wo derzeit auf Pflegestufen Bezug genommen wird. Es wird eine Übergangsregelung geben, die bis zur Anpassung des Verordnungsformulars gilt. G-BA: FNB KVWL-Internet, (s. S. 9 dieser Ausgabe) (erneute Bewertung nach Fristablauf) Sitagliptin / Metformin (Fixkombination)/ Janumet®, Velmetia® ERGEBNIS (erneute Bewertung nach Fristablauf) Saxagliptin / Onglyza® (erneute Bewertung nach Fristablauf) Saxagliptin / Metformin (Fixkombination)/ Komboglyze® (erneute Bewertung nach Fristablauf) Krankentransport-Richtlinie Anpassung an Pflegegrade 15.12.2016 1.2017 | 07 VERORDNUNG Praxissoftware für Heilmittelverordnungen Übergangsregelung für das 1. Quartal 2017 Wer zur Verordnung von Heilmitteln sein Praxisverwaltungssystem nutzt, darf ab Januar nur noch eine von der KBV zertifizierte Software verwenden. Die neue Software soll Ärzte bei der korrekten Verordnung von Heilmitteln unterstützen. Da die Zertifizierung jedoch bis Ende 2016 nicht vollständig abgeschlossen werden konnte, wurde zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband eine Übergangsregelung vereinbart. Demnach können Ärzte bis zum 31. März 2017 auch eine nicht zertifizierte Praxisverwaltungssoftware für die Verordnung von Heilmitteln nutzen. Ob ein Softwareprodukt für die Heilmittelverordnung zertifiziert ist, können Ärzte über die Zulassungslisten für Praxisverwaltungssysteme erfahren, die die KBV führt. Sie sind online abrufbar unter www.kbv.de/377108. Bitte beachten Sie, wie bereits in der Juni-Ausgabe von „praxis intern Nr. 6/2016“ erwähnt, dass seit dem 1. Januar 2017 die neuen Vordrucke mit dem zweiten elektronisch lesbaren ICD-10-Feld benutzt werden müssen (siehe rote Markierung rechts). Die alten Heilmittelvordrucke verlieren ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr aufgebraucht werden. Hinweis: Für Sie besteht keine Verpflichtung, dieses zweite ICD-10-Feld auszufüllen. Möchten Sie allerdings besondere Verordnungsbedarfe geltend machen, ist der zweite ICD-10-Code teilweise erforderlich. Dies betrifft Indikationen in Zusammenhang mit postoperativer Versorgung sowie Myelopathie oder Radikulopathie bei Bandscheibenschäden. Übermittlung von Befunden an den MDK ab dem 1. Januar 2017 Neues Umschlagverfahren: Neues Muster 86 Seit dem 1. Januar 2017 senden Ärzte versichertenbezogene Daten, die von Krankenkassen zur Begutachtung angefordert werden, direkt an den MDK und nicht erst an die Krankenkassen. Durch diese Neuregelung kommt der Gesetzgeber einer Forderung der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach, um die Daten im Umschlagverfahren besser zu schützen. 08 | 1.2017 Für den neuen Übermittlungsweg erhält der Arzt von den Krankenkassen neben dem Anschreiben, aus dem der Grund für die Begutachtung durch den MDK hervorgeht, einen bereits vollständig ausgefüllten Weiterleitungsbogen (Muster 86), der unter anderem die Anschrift des MDK, eine Vorgangsnummer und die Daten des Patienten beinhaltet. Der Vertragsarzt fügt dem Weiterleitungsbogen lediglich die angeforderten Unterlagen in Kopie bei und schickt diese direkt an den MDK und nicht mehr – wie bisher – in einem separaten Umschlag an die Krankenkasse. Für den Versand der Unterlagen an den MDK stellt die Krankenkasse dem Vertragsarzt auch weiterhin einen Freiumschlag zur Verfügung. Dieser muss ab dem 1. April 2017 im Format C5 sein. Weitere Informationen online unter www.kbv.de in den Bereichen Aktuell sowie Praxisnachrichten. VERORDNUNG Krankentransport-Richtlinie Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade Das zweite Pflegestärkungsgesetz führt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in das Sozialgesetzbuch XI ein. In diesem Zusammenhang werden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die Krankentransport-Richtlinie wird entsprechend angepasst. Neue Pflegegrade als Voraussetzung für die Verordnung Bisher konnten Vertragsärzte Fahrten zur ambulanten Behandlung verordnen und Krankenkassen diese Fahrten genehmigen, wenn der Versicherte einen Pflegebescheid mit der Einstufung in Pflegestufe 2 oder 3 vorlegte. Seit dem 1. Januar 2017 können solche Fahrten für Versicherte mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 verordnet und genehmigt werden. Bei der Verordnung müssen Patienten ihren Einstufungsbescheid nach SGB XI vorlegen. Darüber hinaus müssen sie wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität einer Beförderung bedürfen. Dabei können die Mobilitätsbeeinträchtigungen somatische oder kognitive Ursachen haben. Hierbei gilt: • • Bei Pflegegrad 4 und 5 wird die dauerhafte Mobilitätseinschränkung unterstellt. Bei Pflegegrad 3 ist eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung gesondert festzustellen, denn hier ist diese nicht immer gegeben beziehungsweise muss vom Arzt individuell beurteilt werden. Auszug aus Muster 4 waren und ab dem 1. Januar 2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind. Bei ihnen ist die gesonderte Feststellung der Mobilitätseinschränkung nicht erforderlich. Die Überleitung aus der bisherigen Pflegestufe in einen höheren, neuen Pflegegrad erfolgt automatisch. Wie verordnen? Das Muster 4 „Verordnung einer Krankenbeförderung“ soll im Laufe des Jahres 2017 angepasst werden. Bis es soweit ist, haben KBV und GKV-Spit- zenverband eine Übergangsregelung vereinbart. Bei der Verordnung einer Fahrt zur ambulanten Behandlung für Patienten, die einen Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorlegen und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, darf über den 1. Januar 2017 hinaus auf dem Verordnungsformular das Kästchen „Dauerhafte Mobilitätseinschränkung/Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“ oder Pflegestufe 2 bzw. 3 vorgelegt“ (s. Abbildung oben) angekreuzt werden. IN DER ÜBERSICHT Verordnung von Fahrten zur ambulanten Behandlung für Patienten seit dem 1. Januar 2017: • mit Pflegegrad 4 oder 5, • mit Pflegegrad 3 nach gesonderter Feststellung einer Mobilitätseinschränkung, • die unter die Bestandsschutzregelung fallen (Einstufung ab 1. Januar 2017 mindestens in Pflegegrad 3 bei vorheriger Einstufung bis 31. Dezember 2016 in Pflegestufe 2). Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.kbv.de in den Rubriken Aktuell sowie Praxisnachrichten. Bestandsschutzregelung Des Weiteren wurde eine Bestandsschutzregelung beschlossen. Demnach sind die Verordnungsvoraussetzungen auch bei den Versicherten erfüllt, die bis zum 31. Dezember 2016 in Pflegestufe 2 eingestuft 1.2017 | 09 VERTRÄGE Disease-Management-Programme: Wichtige Informationen für Ihre Praxis Mit den folgenden Punkten bringen wir Sie und Ihre Praxisteams rund um das Thema Disease-Management-Programme (DMP) noch einmal auf den aktuellen Stand, damit Sie die Abläufe und Organisation in Ihrer Praxis optimal abstimmen können. Wann werden DMP-Leistungen honoriert? Bereits seit 2007 gilt: Patienten werden von den Krankenkassen aus dem DMP ausgeschrieben, wenn in zwei aufeinander folgenden Dokumentationszeiträumen (Quartal oder Halbjahr) keine gültigen Dokumentationen für dieses DMP erstellt wurden. Leistungen im Rahmen der DMP- Vereinbarungen (z. B. Dokumentations-, Schulungs- oder Betreuungspauschalen) werden nur für eingeschriebene Patienten vergütet. Es kam manchmal vor, dass koordinierende Ärzte DMP-Leistungen auch für nicht mehr teilnehmende Patienten zur Abrechnung vorlegten. Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Quartal 2017 werden die Kassen diese DMP-Leistungen nicht mehr vergüten. Nehmen Sie Ihre Abrechnung entsprechend vor und bearbeiten Sie in jedem Fall die Reminder- und Kontoinformationen über die vorliegenden Dokumentationen von der Datenstelle INTER-FORUM aus Leipzig. Außerdem versenden viele Krankenkassen Informationsschreiben zu Ein- und Ausschreibungen ihrer Patienten. Diese Information ist vergütungsrelevant. Im Zweifel schreiben Sie den Patienten neu ein. Was ist bei Überweisungen an Diabetologische Schwerpunktpraxen (DSPen) zu beachten? DMP-Leistungen auf Überweisung dürfen von der Diabetologische Schwerpunktpraxis nur abgerech010 | 1.2017 net werden, wenn die Überweisung von einem am DMP teilnehmenden Arzt für einen im DMP eingeschriebenen Patienten ausgestellt wurde. Diese Überweisung muss seit dem 1. Januar 2017 zwingend mit dem Hinweis „DMP“ gekennzeichnet sein. Muss ein DMP-Patient länger als ein Quartal durch den mit- und weiterbehandelnden Arzt betreut werden, muss der Patient unbedingt in jedem Quartal der DSP eine Überweisung mit dem Hinweis "DMP" vorlegen. in die Praxis kommt, kann weiterhin über sie abgerechnet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Service-Center der KVWL unter Tel.: 0231 /94 32 10 00. Wenn Sie im Zweifel sind, ob ein Patient wirklich gültig in ein DMP eingeschrieben ist, schreiben Sie ihn neu ein. Was ist bei einem Arztwechsel wichtig? Der Patient kann, z. B. wenn er umzieht, seinen DMP-Arzt wechseln. Der neue Arzt muss dazu in der DMP-Software nur eine Folgedokumentation (ohne TE/EWE) erstellen und diese an die Datenstelle INTER-FORUM/Leipzig übermitteln. Diese schickt die Information an die Krankenkasse des Patienten, die wiederum informiert den vorherigen koordinierenden Arzt über den Wechsel des Patienten. Was ist bei einem Krankenkassenwechsel wichtig? Der Patient muss noch einmal neu in das betreffende DMP eingeschrieben werden (mit TE/EWE und einer Erstdokumentation). Welche Folgen hat die Fusion der Barmer GEK mit der Deutschen BKK? Zum 1. Januar 2017 fusionierten die BARMER GEK und die Deutsche BKK zur BARMER. DMP- Teilnehmer müssen in diesem Fall nicht neu eingeschrieben werden. Sie bleiben im Behandlungsprogramm. Die BARMER GEK hat außerdem bestätigt, dass die elektronische Gesundheitskarte der Deutschen BKK im Jahr 2017 weiterhin gültig ist. Das bedeutet: Wenn ein Patient mit dieser Karte DMP-Diabetes — Neue Anlage 23 (Vergütung von Patientenschulungen) ab dem 01.01.2017 Zum 01.01.2017 trat eine neue Anlage 23 (Vergütung von Patientenschulungen) des DMP-Diabetes in Kraft. Diese enthält jetzt alle Schulungen, die vom Bundesversicherungsamt akkreditiert worden sind. Neu ist jetzt auch die Möglichkeit von Einzel, Nach- und Wiederholungsschulungen. Die weiteren Einzelheiten, wie Symbolnummern, Wertigkeiten einzelnen Voraussetzungen usw., entnehmen Sie bitte der im Internet veröffentlichten Anlage 23. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.kvwl.de/arzt/recht/ kvwl/dmp_diabetes/dmp_diabetes_anlage_23.pdf FORUM Mehr Sicherheit für Patienten, Ärzte und Pflegepersonal Umstellung von Luer-Verbindern auf neue verwechslungssichere Verbinder In vielen Praxen kommt er tagtäglich zum Einsatz, der Luer-Anschluss. Hierbei handelt es sich um ein universelles Verbindungssystem, das in ganz unterschiedlichen medizinischen und pflegerischen Bereichen zum Einsatz kommt. Der Einsatz identischer Luer-Verbinder für sehr viele unterschiedliche Anwendungszwecke führte in der Vergangenheit häufig zu Verwechslungen im medizinischen Alltag, mit teilweise erheblichen Schädigungen für die Patienten. Die neue internationale Norm ISO 80369 soll zukünftig dazu beitragen, Fehlverbindungen zu vermeiden. Sie verpflichtet den Hersteller, die Bauart einzelner Systeme so zu verändern, dass unterschiedliche Funktionsteile nicht mehr versehentlich miteinander verbunden werden können (z.B. eine enterale Spritze an einen zentralen Venenkatheter). Mit dieser Norm wird das medizinische Fachpersonal bei der Vermeidung von Fehlern durch einheitliche, verwechslungssichere Systeme unterstützt. Erklärtes Ziel: die Steigerung der Patientensicherheit mit möglichst geringem Umstellungsaufwand für Ärzte und Pflegepersonal. Zum Hintergrund: Der ursprünglich lediglich für die Verbindung zwischen einer Kanüle und einer Spritze vorgesehene Luer-Verbinder führte aufgrund seiner einfachen, bequemen und sicheren Handha- IHR KONTAKT Bei Fragen zur Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung wenden Sie sich an Anke Westerberg Tel.: 0231 / 94 32 33 34 E-Mail: [email protected] BITTE BEACHTEN SIE Wenn Sie Patienten behandeln, die mit Luer-Verbindern der vier definierten Bereiche versorgt werden, tauschen Sie sich bitte in enger Abstimmung mit den übrigen am Behandlungsprozess Beteiligten, wie zum Beispiel den Mitarbeitern von Alten- oder Pflegeheimen, aus. Damit möglichst viele Nutzer von der Umstellung der Luer-Verbinder erfahren, bitten wir Sie, das Thema in einem Ihrer nächsten Qualitätszirkel-Treffen anzusprechen. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) stellt die E-Mailadresse [email protected] zur Verfügung und bittet alle beteiligten Institutionen und Anwender um rege Meldung der eigenen Erfahrungen. Die Erfahrungsberichte können dann in eine Überarbeitung der Handlungsempfehlungen einfließen. Diese Empfehlung in der Lang- und Kurzversion „Hilfestellung zur Umstellung von Luer-Verbindern auf neue verwechslungssichere Verbinder“ und auch weiterführende Materialien finden Sie auf der der Homepage des APS unter www.aps-ev.de bung zu der heutigen, weit darüber hinausgehenden Verwendung. So finden sich beispielsweise Anwendungen für Katheter, Dreiwegehähne, Infusionsschläuche oder Spinalnadeln. Luer-Verbinder ermöglichen technisch fast jede beliebige Verbindung hin zum und weg vom Patienten. Sie sind zwischen verschiedenen Herstellern kompatibel und international etabliert. Die europäische Normungsorganisation CEN publizierte 2000 eine Studie, die das von Luer-Verbindungen ausgehende Risiko analysierte. Als Folge der dort gewonnenen Ergebnisse wurde im Jahr 2008 die DIN EN 15546-1 veröffentlicht. Nachdem durch die Veröffentlichung der Norm das Thema zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion rückte, wurde eine internationale Arbeitsgruppe mit dem Thema befasst und die Normenreihe ISO 80369 entwickelt. Bislang wurden für vier Anwendungsbereiche neue Verbindertypen (Small Bore Connectors) definiert: XVerbinder für enterale Ernährung XAtemsysteme und Antriebsgase für respiratorische Systeme XPlethysmographische Blutdruckmessung Xneuroaxiale Anwendungen Die Medizinprodukte-Hersteller müssen diese Norm umsetzen, um die Anwendungsrisiken zu minimieren. Die Luer-Verbinder bleiben zwar bestehen, dürfen dann aber nur noch für intravasculäre und transdermale Anwendungen weiterverwendet werden. Die Einführung hat 2016 begonnen. Die Gesundheitseinrichtungen müssen im laufenden Versorgungsprozess die komplexe Umstellung von den Luer-Verbindern auf die neuen Verbinder vornehmen. Hierbei ist es erforderlich, dass alle Beteiligten die Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Gesundheitseinrichtungen/Dienstleistern berücksichtigen und gut bedienen. 1.2017 | 011 FORUM Umgang mit Fehlern und daraus lernen — CIRS-NRW CIRS steht für „Critical-Incident-Reporting-System“ und ist ein Lernund Berichtssystem für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung, das Sie innerhalb Ihres praxiseigenen Qualitätsmanagements als ergänzendes Instrument einsetzen können. Um eine echte Fehlerkultur zu etablieren, ist es wichtig, über kritische Ereignisse, also Fehler oder Vorkommnisse, die vermeidbar gewesen wären, offen zu sprechen. Die Nutzung eines CIRS trägt dazu bei, Risiken in der eigenen Einrichtung zu erkennen. Eingestellte Berichte und Kommentare der Kollegen sowie Lösungsvorschläge des analysierenden Expertenteams (ÄZQ: Experten des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin) sensibilisieren Sie, nicht den gleichen Fehler in der eigenen Praxis zu wiederholen. Neben dieser passiven Nutzung eines CIRS (Lesen und lernen von Fällen aus anderen Einrichtungen) können Sie Ihren Kollegen auch von Fehlern innerhalb der eigenen Praxis berichten und so aktiv einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit in Westfalen-Lippe leisten. Das Berichtssystem CIRS-NRW besteht seit dem Jahr 2012 und beinhaltet inzwischen zirka 680 Fallberichte; davon beinahe 80 aus dem niedergelassenen Bereich. CIRS-NRW ist sektorenübergreifend und erfüllt mit seinem niederschwelligen Zugang, der Wahrung der Anonymität sowie der damit einhergehenden Sanktionsfreiheit die Mindestanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, der in seiner QM-Richtlinie explizit ein Fehlermeldesystem, also ein CIRS, fordert. Das Lern- und Berichtssystem CIRS-NRW können Sie sich ganz einfach unter www.cirs-nrw.de ansehen. Sie benötigen dazu keine Login-Daten. Im Seminar „Umgang mit Fehlern und daraus lernen – CIRS-NRW“ stellen wir Ihnen Grundkonzepte der Sicherheitskultur und der Fehlerentstehung vor und diskutieren gemeinsam Fallbeispiele aus der Praxis und welche Strategien zum Umgang und zur Vermeidung angewendet werden können. Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro pro Person. Zielgruppe: Ärzte, MFA, QMB Termine: 15. März 2017, 15 bis 18.30 Uhr, KVWL-Bezirksstelle Minden; 10. Mai 2017, 15 bis 18.30 Uhr, Ärztekammer Münster; 11. Oktober 2017, 15 bis 18.30 Uhr, KVWL Dortmund. Weitere Informationen zu dem Seminar und das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvwl.de/terminkalender. Hier finden Sie auch unsere Teilnahmebedingungen. Beachten Sie dabei bitte insbesondere die Hinweise zu den Stornogebühren (§4). Gerne senden wir Ihnen das Anmeldeformular auch per Fax oder E-Mail zu. Ihre Ansprechpartnerin Jasmin Lindemann Tel.: 0231 / 94 32 15 02 E-Mail: [email protected] Vereinfachte Chronikerbescheinigung Das Ausstellen einer Chronikerbescheinigung ist einfacher geworden! Bereits seit Oktober 2016 gibt es ein bundesweit einheitliches Formular mit deutlich weniger Feldern, das elektronisch ausgefüllt werden kann. Neu ist ferner, dass die Vertragsärzte das Formular vorhalten. Es wird nicht mehr von den Kassen an die Versicherten ausgegeben, sondern die Ärzte haben es in ihrer Praxis vorrätig. Einer der großen Kritikpunkte der Ärzte an dem bisherigen Muster 55 war, dass die Krankenkassen unterschiedliche Vordrucke verwenden und sie diese deshalb per Hand ausfüllen mussten. Zudem wurden Angaben verlangt, die nicht nachvollziehbar waren. Das Formularlabor Westfalen-Lippe reichte daraufhin 012 | 1.2017 einen deutlich verschlankten Formularentwurf bei der KBV und dem GKV-Spitzenverband ein. Diesen nahmen die KBV und der GKV-Spitzenverband auf und entwickelten anhand des Entwurfs die neue übersichtlichere Chronikerbescheinigung im neuen A6-Format – nicht größer als ein Rezept. Die anzugebenen Informationen wurden auf das Nötigste reduziert. Der Ausfüllbereich für die Krankenkassen ist vollständig weggefallen. Zusätzlich geben Ärzte auf der neuen Bescheinigung künftig nur noch die Dauerdiagnose/n an und vermerken, seit wann der Versicherte wegen dieser Erkrankung dauerhaft in Behandlung ist und ob diese weiterhin erforderlich ist. Die Bescheinigung kann am Praxiscomputer elektro- nisch ausgefüllt oder per Blankoformularbedruckung erstellt werden. Abrechnung unverändert Die Abrechnung erfolgt unverändert über die hausärztliche Versichertenpauschale, alternativ über die arztgruppenübergreifende GOP 01610. Patienten benötigen die Chronikerbescheinigung, wenn sie bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Laut Gesetz beträgt die Belastungsgrenze für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Normalerweise liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent. FORUM Dringlichkeitsentscheidungen treffen und Notfälle erkennen lernen Medizinische Fachangestellte sind für Patienten die ersten Kontaktpersonen in der Praxis. Sie entscheiden, ob ein Patient direkt zum Arzt vorgelassen wird oder ob er noch warten kann. Diese verantwortungsvolle Aufgabe birgt ein hohes Fehlerpotenzial, sodass medizinisch-fachliche Kompetenzen in der Dringlichkeitseinschätzung gefordert sind. Wir bieten dazu eine Fortbildung in zwei Modulen an: Modul I (Organisationsmodul) richtet sich an Praxisinhaber und leitende Angestellte. Mithilfe von Fallbeispielen werden unter anderem Fragen zu den Rahmenbedingungen, zur optimalen Gestaltung der Arbeitsumgebung sowie zur fachlichen Unterstützung der mit der medizinischen Ersteinschätzung betrauten Mitarbeiter behandelt. Modul II (Medizinisches Basismodul) richtet sich an Medizinische Fachangestellte. Es werden Methoden zur Beurteilung der Dringlichkeit medizinischer Alltagsbeschwerden geübt. Mithilfe eines Gesprächsleitfadens lernen die Teilnehmenden, ein zielgerichtetes Beratungsgespräch zu führen und Handlungsempfehlungen zu bestimmten Leitsymptomen zu erteilen. Zudem lernen die Teilnehmenden verschiedene Fragetechniken kennen. Termine: Modul I (Organisationsmodul) Zielgruppe: Ärzte, leitende Angestellte 15. März 2017, 10 bis 13 Uhr, Ärztekammer Münster 16. März 2017, 10 bis 13 Uhr, Ärztekammer Münster 8. November 2017, 10 bis 13 Uhr, KVWL Dortmund 9. November 2017, 10 bis 13 Uhr, KVWL Dortmund Modul II (Medizinisches Basismodul) Zielgruppe: MFA und Arzthelferinnen 15. März 2017, 15 bis 19 Uhr, Ärztekammer Münster 16. März 2017, 15 bis 19 Uhr, Ärztekammer Münster 8. November 2017, 15 bis 19 Uhr, KVWL Dortmund 9. November 2017, 15 bis 19 Uhr, KVWL Dortmund Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro pro Person pro Modul. Unseren Flyer mit weiteren Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter www.kvwl.de/ terminkalender. Hier finden Sie auch unsere Teilnahmebedingungen. Beachten Sie dabei bitte insbesondere die Hinweise zu den Stornogebühren (§4). Gerne senden wir Ihnen den Flyer und das Anmeldeformular auch per Fax, E-Mail oder Post zu. Ihre Ansprechpartnerin Jasmin Lindemann Tel.: 0231 / 94 32 15 02 E-Mail: [email protected] Infektionsjahresbericht für 2015 ist verfügbar Im Rahmen der infektionsepidemiologischen Berichterstattung ist der Infektionsjahresbericht für 2015 fertiggestellt worden. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die erfassten meldepflichtigen Infektionserkrankungen in Nordrhein-Westfalen. Erstmals ist der Jahresbericht nicht als CD-ROM sondern nur elektronisch über die Homepage des LZG.NRW unter www. lzg.nrw.de und den Rubriken Infektionsschutz sowie Meldewesen und Infektionsberichte verfügbar. 1.2017 | 013 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Seminare 01.2017 Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwl-consult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54 Telefontraining für Auszubildende (im 1. Lehrjahr) Die Teilnehmer/innen werden in die Grundlagen des Telefonmanagements eingeführt. Im Vordergrund steht die Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens. Mit Hilfe von Feedback, Hinweisen und Tipps werden die Auszubildenden angeregt, eigene Stärken auszubauen und im Praxisalltag effektiv einzusetzen. Termine: 15. März 2017 (Ärztehaus Münster), 31. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Das 1x1 der Teamführung in der Arztpraxis — Erfolgreich im Team — Basiskurs (für Führungsverantwortliche, Teamleiter und Praxismanager) Komplexe Arbeitsabläufe in der Arztpraxis machen die Bildung und optimale Zusammenarbeit von gut funktionierenden Teams unverzichtbar. Dieses Seminar führt Führungsverantwortliche in konstruktive Formen moderner Teamarbeit ein, um ihr Praxisteam erfolgreich zu steuern und ihre Rolle als Teamleitung konstruktiv zu festigen. Termin: 1. März 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Das 1x1 der Teamführung in der Arztpraxis — Herausfordernde Teamsituationen managen — Aufbaukurs (für Führungsverantwortliche, Teamleiter und Praxismanager) In diesem Seminar werden herausfordernde Situationen in der Teamarbeit bearbeitet. Dabei beschäftigen sich die Teilnehmer mit den Dynamiken und unterschiedlichen Ausprägungen im Praxisbetrieb. Zur Förderung einer er14 | 1.2017 folgreichen Teamarbeit werden Ideen, Handlungsmethoden und Maßnahmen vorgestellt und gemeinsam entwickelt. Termine: 1. Februar 2017 (Ärztehaus Münster), 17. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Terminplanung vermeidet Wartezeiten und Hektik Mit Hilfe einer funktionierenden Terminplanung lassen sich Angebot und Nachfrage einer Arztpraxis so in Einklang bringen, dass Wartezeiten von mehr als 20 Minuten seltene Ausnahmen werden. Wie und was dabei zu beachten ist, wird in diesem Seminar mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis erläutert. Termine: 22. März 2017 (Ärztehaus Münster), 10. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 18.30 Uhr Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Telefontraining Intensiv Das Intensivseminar ist gedacht für routinierte Arzthelferinnen im Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern und herausfordernden Situationen im Praxisalltag. Termine: 22. März 2017 (Ärztehaus Dortmund), 10. Mai 2017 (Ärztehaus Münster), 7. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentinnen: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin), Marion Creß, Kommunikationstrainerin Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Kommunikationstraining für Auszubildende Die Teilnehmer/innen des Seminars lernen ein sicheres und souveränes Auftreten in Gesprächen und im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Patienten. Weitere Inhalte sind das eigene Gesprächsverhalten als „junger“ Mitarbeiter und Berufseinsteiger zu reflektieren und im Kontext der Aufgabenstellung einer Arztpraxis richtig einzusetzen. Termine: 22. Februar 2017 (MuM Bünde), 29. März 2017 (Ärztehaus Dortmund), 14. Juni 2017 (Ärztehaus Münster), 21. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Praxisorganisation — Tipps und Tricks vom Profi (für Ärzte und MFA) Es sind häufig die gleichen Fehler, die in Arztpraxen gemacht werden und die Ärzten, Medizinischen Fachangestellten sowie Patienten das Leben schwer machen. Und es gibt fast immer Lösungen, oft sogar recht einfache, mit denen mancher Stress vermieden werden kann. Einige beispielhafte, typische Fehler aus verschiedenen Bereichen der Praxisorganisation werden in diesem Seminar aufgezeigt und Möglichkeiten, sie zu verhindern. Termine: 8. März und 5. Juli 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 18.30 Uhr Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Telefonknigge für die Arztpraxis (Basis-Telefontraining) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zu Verhaltensregeln und moderner Höflichkeit am Telefon und trainiert Ausschnittsituationen und Telefongespräche in der Arztpraxis trainiert, mit dem Ziel, korrekte und stilsichere Umgangs- und Kommunikationsformen im telefonischen Kontakt mit Patienten und Geschäftspartnern zu kennen und zu beherrschen SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Termine: 8. März 2017 (Ärztehaus Münster), 3. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund), 12. Juli 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Marion Creß, Kommunikationstrainerin Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Der gute Weg durch die Ausbildung zur MFA (für Auszubildende im 1. Lehrjahr) Das Seminar für Auszubildende im 1. Lehrjahr vermittelt Wissen über das eigene Auftreten — sicher wirken durch Kompetenz, Freundlichkeit und Stilsicherheit; gutes Benehmen und höflicher Umgang in der Arztpraxis; Kleidung, Manieren und Distanz/Nähe sowie Grundkenntnisse zu Kommunikationssituationen im Berufsleben. Termin: 3. Mai 2017, Ärztehaus Münster Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Rhetorik und Führung Im Praxisalltag ergeben sich viele Gesprächssituationen, in denen eine flexible Sprecherpersönlichkeit, die sich auf der Grundlage von Respekt, Verständnis und Entscheidungsstärke auf den Gesprächspartner einstellen kann, gefragt ist. Hinzu kommen noch rhetorische Verpflichtungen im gesellschaftlichen Umfeld. Wie gelingt eine professionelle und authentische Selbstdarstellung? Welche Erstsignale sollen besonders herausgearbeitet werden? Arbeitsschwerpunkte dieses Workshops sind: Rhetorische Beurteilungskriterien (Optik/ Akustik/Sprache), Eigen- und Fremdwahrnehmung in der Führungskommunikation, Impression Management: Erstsignale, Beziehungsaufbau, Entscheidungsstärke, Praxistipps: Anmoderationen, Kurzstatements, Gesellschaftsreden. Termin: 15. März 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und Managementtrainer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Praxiswertermittlung und -bewertung Das Seminar geht auf die verschiedenen Anlässe einer Praxisbewertung ein und zeigt die unterschiedlichen Bewertungsmethoden. Anlässe sind zum Beispiel die Gründung einer Gemeinschaftspraxis, die Kreditprolongation, Basel II oder der Praxisverkauf. Die steuerlichen Vergünstigungen werden ausführlich besprochen. Die finanziellen Auswirkungen und die Integration des Praxiswertes als Teil des Gesamtvermögens sind ebenfalls Bestandteil des Seminars. Termin: 29. März 2017 (Ärztehaus Münster), 21. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15.30 bis 19 Uhr Dozenten: Dr. Hans-Joachim Krauter, Diplom- Volkswirt, Michael Feldkämper, Steuerberater/Rechtsbeistand, Moritz Feldkämper, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Zielorientiertes Verhandeln Ob beruflich oder privat — „Verhandeln Sie stets so, dass Ihr Verhandlungspartner sein Gesicht wahrt!“ Diese Maxime gewinnt insbesondere bei der Übernahme ärztlicher Praxen an Bedeutung. Der Workshop stellt eine Checkliste für die rhetorische Vorbereitung von Übernahmeverhandlungen vor, gibt Hinweise zur Wahrnehmung der eigenen Persönlichkeitsstruktur (als Verhandler) und erarbeitet Argumentationskataloge zur strategischen Ausrichtung berufsspezifischer Verhandlungssituationen. Termin: 1. Februar 2017, Ärztehaus Dortmund Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und Managementtrainer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Führungszirkel Im Führungszirkel wird mit einer fachlich erfahrenen Moderation an führungsrelevanten Themen im kollegialen Austausch gearbeitet. In der Veranstaltung treffen sich Teamleitungen, Praxismanager und Praxisverantwortliche außerhalb der Arztpraxis zu relevanten Führungsfragen und praxistauglichen Empfehlungen. Termin: 5. April 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Unzufriedene Patienten — was tun? Rhetorisches Deeskalationstraining für MFA Erwartungen und Wünsche von Patienten scheinen manchmal ins Uferlose zu gehen. In dem Seminar erhalten die Teilnehmer/Innen zahlreiche und fundierte Hinweise, wie sie eskalierende und bedrängende Gespräche und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene Anwendung von Kommunikationsstrategien gezielt abbauen oder minimieren können. Termine: 15. Februar 2017 (Bezirksstelle Lüdenscheid), 8. März 2017 (Bezirksstelle Minden), 24. Mai 2017 (Bezirksstelle Detmold), 28. Juni 2017 (Ärztehaus Münster) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar 1.2017 | 15 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.aekwl.de/katalog oder www.kvwl.de (Rubriken Mitglieder & Termine) Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App: www.aekwl.de/ app um sich zu Veranstaltungen anzumelden. Borkum 2017 Fort- und Weiterbildungswoche der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL in der Zeit vom 29. April bis 7. Mai 2017. Nähere Informationen über die Borkumwoche sowie die Möglichkeit die Borkum-Gesamtbroschüre anzufordern, finden Sie unter www.aekwl.de/borkum bzw. www.aekwl.de/anforderung Auskunft: 0251 / 9 29 22 04, E-Mail: [email protected] Datum vormittags nachmittags Sonntag, 30. April 2017 Montag, 1. Mai 2017 Donnerstag, 4. Mai 2017 Update Kopf- und Gesichtsschmerzen Prof. Ch. Maier, Prof. M. Tegenthoff, Bochum Update Kardiologie (DMP) Prof. C. Stellbrink, Bielefeld Update Gastroenterologie Prof. I. Flenker, Sprockhövel Update Dermatologie Prof. E. Stockfleth, Bochum Update Suchtmedizin W. Terhaar, Münster Update Infektionskrankheiten Dr. A. Bunte, Köln Update Pneumologie (DMP) PD Dr. G. Nilius, Hagen Update Telemedizin/ Telematik Dr. Dr. H-J. Bickmann, Siegen Update Phlebologie Prof. A. Mumme, Prof. M. Stücker, Bochum Die Arbeit von Ärzte ohne Grenzen als Spannungsfeld zwischen Motivation, Freude, Angst und Verzweiflung Dr. V. Westerbarkey, Berlin Refresherkurse • Chirotherapie • Hautkrebsscreening • Sonographie (Strukturierte) Curriculare Fortbildungen • Entwicklungs- und Sozialpädiatrie • Geriatrische Grundversorgung • Gesundheitsförderung und Prävention • Psychosen-Psychotherapie • Psychosomatische Grundversorgung • Psychotraumatologie • Psychotherapie der Traumafolgestörungen • Transkulturelle Medizin Fortbildungsseminare/Fortbildungskurse • Abrechnung nach dem aktualisierten EBM | Mittwoch, 3. Mai 2017 Update DMP Diabetes Dr. W.-A. Dryden, Dortmund Abendvorträge 16 Dienstag, 2. Mai 2017 1.2017 Freitag, 5. Mai 2017 Risiko- und Stressmanagement Dr. J. A. Gehle, Dr. M. Weniger, Gelsenkirchen Das berufsständische Versorgungswerk der Ärzteschaft L. Horstick, Ch. Koopmann, Münster, Moderation: Prof. I. Flenker, Münster • Demenzerkrankungen • Der Leistenschmerz • Diabetes und Haut • Die kleine Chirurgie im ärztlichen Alltag — Modul I • Techniken des Gewebe– und Wundverschlusses — die kosmetisch ansprechende Naht — Modul II • EKG-Seminar – Interaktives EKG-Quiz • Elektroenzephalographie (EEG) • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde • Interaktives Fallseminar: Schmerztherapie — Welches Schmerzmittel für welchen Patienten? • Klinische Tests an Knochen, Gelenken, Muskeln und Nerven • Lungenfunktion • Manuelle Untersuchungsmethoden und nicht-invasive Diagnostik bei Patienten mit Rückenschmerz • Mediensucht • Motivierende Gesprächsführung • Nahrungsmittelallergien • Naturheilkundliche Therapiekonzepte bei chronischen Erkrankungen • Neurographie/Myographie • Praktischer Taping-Kurs • Proktologie für die Praxis • Psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung • Psychotherapie unter speziellen Gender-Gesichtspunkten • Umgang mit gynäkologischen Problemen in der Hausarztpraxis Forum Arzt und Gesundheit • Kommunikation in stressintensiven Kontexten • Stressbewältigung durch Achtsamkeit • Yoga-Praxisworkshop Notfalltraining • Notfälle in der Praxis — Notfallmedizinische Grundlagen — Reanimationsübungen SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, Münster Ressortleitung: Elisabeth Borg Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49 E-Mail: [email protected] • Internet: www.aekwl.de Akademie-Service- und EVA-Hotline: 0251 – 9 29 22 04 Anfragen & Informationen, Informationsmaterial, Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft • Notfälle in der Praxis — Erweiterte Maßnahmen der Cardiopulmonalen Reanimation • Kindliche Notfälle • Fit für den Notfall — Wissenswertes für den ärztlichen Notfalldienst • Radiologie/Notfallradiologie KVWL-Seminare • KV aktuell — Betriebswirtschaftliche Beratung im Rahmen der Niederlassung • KV aktuell — Arznei- und Heilmittel • KV aktuell — IT in der Arztpraxis • KV aktuell — Serviceangebote der KVWL • KV aktuell — Niederlassungsseminar • KV aktuell — Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung und Abrechnung genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen • Moderatorentag für QZ-Moderatoren Indikationsbezogene Fortbildungskurse Psychotherapie — verhaltenstherapeutisch • Chronische Depressionen mit Blick auf CBASP Psychotherapie — tiefenpsychologisch fundiert • Psychodynamische Gruppenpsychotherapie Ultraschall-Fortbildungskurse DEGUM-Aufbau-Modul Darmsonographie Appendizitis, CED, Divertikulitis, Karzinom (DEGUM zertifiziert) Termin: Freitag, 29. September 2017 Ort: Witten/Hattingen Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt, Dr. med. M. Iasevoli, Witten, Prof. Dr. med. A. Tromm, Hattingen Teilnahmegebühr: 299 bis 345 Euro Zertifiziert: 9 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14 Sonographie der Säuglingshüfte nach Graf — Grundlagen und Update 2017 Entsprechend der QS-Vereinbarung Säuglingshüfte vom 01.04.2012 nach § 135 Abs. 2 SGB V (Anlage V zur Ultraschall-Vereinbarung) Termin: Samstag, 10. Juni 2017 Ort: Herne Leitung: Dr. med. H. D. Matthiessen, Münster, Dr. med. R. Listringhaus, Herne Teilnahmegebühr: 290 bis 335 Euro Zertifiziert: 12 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14 Kurse/Seminare/Workshops Spezialisierungsqualifikationen KPQM — KV-Praxis-Qualitätsmanagement Für Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe Schulung zum Qualitätsmanagement Termine: jeweils Samstag, 25. Februar, 25. März, 10. Juni, 8. Juli, 14. Oktober, 18. November 2017 Orte: Münster (25. Februar, 25. März, 18. November), Dortmund (10. Juni, 8. Juli, 14. Oktober) Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert MBA, Bottrop, E. Göckeler-Leopold, Geseke, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh, Dr. med. M.-P. Rodewyk, Dortmund Teilnehmergebühr: 375 bis 435 Euro Zertifiziert: 11 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09 Qualifikation zum Moderator von Qualitätszirkeln nach SGB V Termine: jeweils Samstag, 18. März oder 10. Juni oder 16. September oder 25. November 2017 Orte: Dortmund (18. März, 16. September), Münster (10. Juni, 25. November) Leitung: Dr. med. M. Bolay, Münster Teilnehmergebühr: 399 bis 459 Euro Zertifiziert: 12 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09 Forum Arzt und Gesundheit Stressbewältigung durch Achtsamkeit – Eine Einführung in die Mindfulness-Based-Stress-Reduction (MBSR) Termin: Samstag, 18. März 2017 Ort: Münster Leitung: Dr. med. M. Weniger, Gelsenkirchen Teilnehmergebühr: 330 bis 380 Euro Zertifiziert: 11 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35 EVA – Spezialisierungsqualifikation für MFA in hausärztlichen Praxen (max. 271 UE) EVA EVA-NP – Spezialisierungsqualifikationfür MFA in neurologischen/psychiatrischen und nervenärztlichen Praxen (max. 220 UE) EVA-NP EVA-O – Spezialisierungsqualifikation für MFA in ophthalmologischen Praxen (max. 228 UE) EVA-0 Ambulante Versorgung älterer Menschen (60 UE) MODUL EVA Ambulantes Operieren (60 UE) MODUL Arbeits- und Betriebsmedizin (140 UE) MODUL Augenheilkundlich-technische Assistenz (120 UE) MODUL EVA-0 Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde (120 UE) MODUL Versorgungsassistenz Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen (CED) (120 UE) MODUL Elektronische Praxiskommunikation und Telematik (80 UE) MODUL EVA EVA-O Ernährungsmedizin (120 UE) Onkologie (120 UE) MODUL MODUL EVA EVA Patientenbegleitung und Koordination (Casemanagement) (40 UE) MODUL EVA EVA-NP EVA-0 Prävention im Kindes- und Jugendalter (84 UE) MODUL Suchtmedizinische Versorgung (60 UE) MODUL Auskunft: 0251 / 9 29 22 07 1.2017 | 17 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Tabakentwöhnung: Informieren, motivieren, helfen Täglich sterben in Deutschland mehr als 300 Personen an den Folgen einer durch den Tabakkonsum bedingten Krankheit. Eine wichtige Maßnahme zur Senkung dieser Zahl der Todesfälle ist die Bereitstellung wirksamer Angebote für Raucher zum dauerhaften Ausstieg aus dem Tabakkonsum. Wissenschaftliche Studien zeigen eine gute Wirksamkeit einer Raucherberatung und Tabakentwöhnung durch Ärzte, aber auch, dass sich die Mehrzahl von ihnen nicht ausreichend für die Durchführung einer solchen Maßnahme qualifiziert fühlt. (Interventionsstudie zur Raucherentwöhnung in der hausärztlichen Praxis (IRIS), Twardella/Brenner). Ziel der Qualifikationsmaßnahme ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. IM ÜBERBLICK Curriculare Fortbildung gemäß Curriculum der Bundesärztekammer „Qualifikation Tabakentwöhnung“ (20 UE) Blended-Learning-Angebot für Ärzte Termin: 1. Präsenz-Termin (4 UE): Mittwoch, 13. September 2017, 16 bis 20.30 Uhr Telelernphase (8 UE): 1,5 Monate, von September bis Oktober 2017 2. Präsenz-Termin (8 UE): Samstag, 14. Oktober 2017, 9 bis 17 Uhr Ort: IT-Gebäude der KVWL, Robert-Schimrigk-Str. 8, 44141 Dortmund Leitung: Dr. med. Dieter Geyer, Schmallenberg-Bad Fredeburg Kosten: 449 Euro für Mitglieder, 515 Euro für Nichtmitglieder Auskunft: Christoph Ellers, Tel.: 0251 / 9 29 22 17 Internet: www.aekwl.de/katalog Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit 28 Punkten (Kategorie K) anrechenbar. Der 20-stündige Kurs ist als Blended-Learning-Maßnahme konzipiert. Blended-Learning ist eine Lernform, bei der die Vorteile des klassischen Präsenzlernens und die des eLearnings didaktisch sinnvoll miteinander kombiniert werden. Die Qualifikationsmaßnahme teilt sich in eine achtstündige tutoriell begleitete Telelernphase und einen zwölfstündigen Präsenzkurs auf. Letzterer setzt sich aus einem vierstündigen Einführungsseminar und einem achtstündigen Praxisseminar zusammen. DMP-Fortbildungsveranstaltungen gemäß der „Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137 f SGB V für Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 bzw. für Versicherte mit Asthma bronchiale und für Versicherte mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD)“ in Westfalen-Lippe Train-the-trainer-Seminar zur Schulung von Patienten mit Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD) Auskunft: Guido Hüls, Tel.: 0251 / 9 29 22 10 DMP-Diabetes Auskunft: Eugénia de Campos, Thuc-linh Ly, Tel.: 0251 / 9 29 22 08/-24 18 | 1.2017 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Mit Fehlern umgehen, aus Fehlern lernen Risiko- und Fehlermanagement sind unverzichtbare Bestandteile des Qualitätsmanagements entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses in seiner Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL bietet vor diesem Hintergrund einen halbtägigen Workshop zum Thema „Risiko- und Fehlermanagement“ an, der die Teilnehmer in die Lage versetzen soll, Begriffe wie Fehler, Risiko und Fehlermeldesysteme zu definieren und die verschiedenen rechtlichen Vorgaben zu kennen. Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmern die Kompetenz zu vermitteln, selber eine Risikoermittlung und -beurteilung durchführen zu können sowie eine Anleitung von Maßnahmen für den Arbeitsalltag zu entwickeln. Im Rahmen dieses Workshops erhalten die Teilnehmer einen praxisorientierten Einblick in die verschiedenen Themenbereiche des Risiko- und Fehlermanagements. Qualifikation zum Moderator von Qualitätszirkeln nach SGB V gemäß der KBV-Dramaturgie zur Moderatorengrundausbildung Termine: jeweils Samstag, 18. März, 10. Juni, 16. September oder 25. November 2017 Orte: Dortmund (18. März, 16. September), Münster (10. Juni, 25. November) Auskunft: Mechthild Vietz, Tel.: 0251 / 9 29 22 09 IM ÜBERBLICK Risiko- und Fehlermanagement: Praktische Umsetzung mit Hilfe des Qualitätsmanagements Workshop für Ärzte und Medizinische Fachangestellte Termin: Mittwoch, 20. September 2017 Uhrzeit: 16 bis 20 Uhr Ort: Ärztehaus Münster, Gartenstr. 210-2014, 48147 Münster Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Schubert MBA, Bottrop Kosten: 169 Euro für Mitglieder, 199 Euro für Nichtmitglieder Auskunft: Mechthild Vietz, Tel.: 0251 / 9 29 22 09 Internet: www.aekwl.de/katalog Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit 6 Punkten (Kategorie C) anrechenbar. Borkum 2017 Bor 71. Fort- und Weiterbildungswoche der Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Zeit vom 29. April bis 7. Mai 2017 (Montag, 1. Mai 2017/Feiertag) Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 04 1.2017 | 19 Terminplan für die Abschlagszahlungen und Restzahlungen vom 1. Quartal 2017 bis zum 1. Quartal 2018 (Änderungen vorbehalten) Quartal Wochentag Ausführungstag 1. Abschlagszahlung 2. Abschlagszahlung 3. Abschlagszahlung Restzahlung 1/2017 1/2017 1/2017 4/2016 Mittwoch Freitag Donnerstag Dienstag 15. Februar 2017 10. März 2017 13. April 2017 25. April 2017 1. Abschlagszahlung 2. Abschlagszahlung 3. Abschlagszahlung Restzahlung 2/2017 2/2017 2/2017 1/2017 Montag Montag Freitag Dienstag 15. Mai 2017 12. Juni 2017 14. Juli 2017 25. Juli 2017 1. Abschlagszahlung 2. Abschlagszahlung 3. Abschlagszahlung Restzahlung 3/2017 3/2017 3/2017 2/2017 Dienstag Montag Montag Mittwoch 15. August 2017 11. September 2017 16. Oktober 2017 25. Oktober 2017 1. Abschlagszahlung 2. Abschlagszahlung 3. Abschlagszahlung Restzahlung 4/2017 4/2017 4/2017 3/2017 Mittwoch Montag Montag Donnerstag 15. November 2017 11. Dezember 2017 15. Januar 2018 25. Januar 2018 1. Abschlagszahlung 2. Abschlagszahlung 3. Abschlagszahlung Restzahlung 1/2018 1/2018 1/2018 4/2017 Donnerstag Montag Montag Mittwoch 15. Februar 2018 12. März 2018 16. April 2018 25. April 2018 20 | 1.2017
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