Artikel als PDF - Wasserburger Stimme

„Gerichtsvollzieher nicht überlastet!“
In einer offiziellen Stellungnahme widerspricht am heutigen Freitag-Spätnachmittag das
Amtsgericht Rosenheim – bei dem die örtlichen Gerichtsvollzieher tätig sind – einer
Darstellung laut diverser Medien, dass die Stadt Rosenheim den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland (KVS) mit der Zwangsvollstreckung von ausstehenden
Forderungen der Stadt zu beauftragen wolle. Begründet werde dies angeblich unter anderem damit, dass eine Vollstreckung über die Gerichtsvollzieher nicht ausreichend effizient sei. Hier der genaue Wortlaut des Sprechers des Amtsgerichts dazu …
„Trotz der hohen Arbeitsbelastung der hiesigen Gerichtsvollzieher liegt momentan keine Überlastungssituation vor.
Alle beizutreibenden Forderungen werden gleich behandelt. Weder Forderungen der Stadt Rosenheim, noch kleinere Beträge werden zurückgestellt. Hierfür besteht auch kein Grund. Die
Aufträge werden nach festen Kostensätzen abgerechnet; es macht daher grundsätzlich keinen Unterschied, ob 100 Euro oder 10.000 Euro beigetrieben werden.
Von Seiten der Stadt Rosenheim gab es bisher auch keine Anfragen oder gar Beschwerden zu diesem Thema.
Eine aktuelle Rückfrage bei den hiesigen Gerichtvollziehern erbrachte folgende Ergebnisse:
Von über 61.000 Vollstreckungsaufträgen, die bei den Gerichtsvollziehern in den Jahren 2015 und
2016 bearbeitet wurden, stammten etwas mehr als 600 Aufträge von der Stadtkasse Rosenheim.
Diese Aufträge sind bis auf eine kleine Anzahl von Verfahren erledigt.
Längere Zeit anhängig sind meist nur Verfahren, in denen in Kenntnis der Stadt Rosenheim Raten
gezahlt werden oder eine Vermögensauskunft vom Schuldner erzwungen werden muss. Im Übrigen sind die Verfahren durch Zahlung, Abnahme der Vermögensauskunft oder Rücknahme des Auftrages abgeschlossen.
Die Außenstände der Stadt Rosenheim in Millionenhöhe, von denen in den Medien berichtet wird,
sind demnach nur zu einem geringen Teil in der Vollstreckung bei den örtlichen Gerichtsvollziehern anhängig geworden.
Insbesondere kleinere Forderungen können oft schneller beigetrieben werden. Schuldner sind zur
Zahlung kleinerer Beträge meist auch dann bereit, wenn sie sonst nur geringfügige Vermögenswerte haben. Nach der Erfahrung der Gerichtsvollzieher bringt eine Vollstreckung direkt nach Säumigkeit des Schuldners deshalb meist die besten Ergebnisse. Summieren sich dagegen die
Forderungen auf, ist oft nicht einmal mehr eine Beitreibung über Ratenzahlung möglich.
Auch eine allgemeine Überbelastung der Gerichtsvollzieher ist nicht festzustellen. Zwar sind die
Gerichtsvollzieher hoch belastet: nach der aktuellen Statistik beträgt der Personalbedarf etwas
mehr als 20 Gerichtsvollzieher und derzeit sind nur 16 Gerichtsvollzieher im Dienst. Unbearbeit-
ete Rückstände liegen aber nicht vor.
Dass die Gerichtsvollzieher ihre Arbeit zügig und mit Nachdruck erledigen, zeigt sich auch an der
Gesamtsumme aller beigetriebenen Forderungen (nicht nur der Stadt Rosenheim): In den Jahren
2015 und 2016 konnten insgesamt etwa 11,7 Millionen Euro von den Rosenheimer Gerichtsvollziehern an die Gläubiger überwiesen werden.
Hintergrund:
Wie hoch die beigetriebenen Forderungen der Stadt Rosenheim in den letzten Jahren genau
waren, lässt sich in kurzer Zeit nicht genau feststellen. Hierfür müssten umfangreiche Daten ausgewertet werden.
Exemplarisch haben zwei Gerichtsvollzieher für die Jahre 2015 und 2016 folgende Zahlen mitgeteilt:
– Von 17 Aufträgen der Stadt Rosenheim über insgesamt ca. 23.700 Euro konnten ca. 14.600 Euro
beigetrieben werden.
– Von 56 Aufträgen der Stadt Rosenheim über insgesamt ca. 95.500 Euro konnten ca. 35.200 Euro
beigetrieben werden.“
Stefan Tillmann, Richter am Amtsgericht Rosenheim und Pressesprecher