Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrats 2016 Die Tätigkeit des Zuger Regierungsrats ist gesetzlich geregelt. Definiert wird sie im Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 (BGS 151.2) und im Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25). Als Grundsatz gilt, dass ein Mitglied des Regierungsrats sein Mandat im Vollamt ausübt. Allerdings kann es aufgrund seines Amtes oder aufgrund eines Beschlusses des Regierungsrats weitere Aufgaben übernehmen. Diese Aufgaben müssen jedoch mit dem Mandat als Regierungsrätin, als Regierungsrat vereinbar sein. Die nebenamtlichen Aufgaben sowie sämtliche Interessenbindungen müssen ausserdem in einem Register offengelegt werden. Definiert ist dies in den §§ 1 bis 4 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 (BGS 151.2). Dieses Gesetz regelt in § 5 die Besoldung des Regierungsrates sowie Honorare oder Entschädigungen weiterer Tätigkeiten. Mit Gültigkeit bis Ende 2016 ist im Absatz 4 für den Bereich der nebenamtlichen Aufgaben definiert: «Honorare und Entschädigungen aus Mandaten, die ein Mitglied des Regierungsrates im Auftrag des Kantons bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften und Institutionen ausübt, fallen in die Staatskasse. Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung sowie die Entschädigung für besondere Funktionen wie das Präsidium oder die Mitgliedschaft in Arbeitsgruppen, Kommissionen und dergleichen verbleiben dem Mandatsträger.» Mit Gültigkeit ab 1. Januar 2017 ist im Absatz 4 für den Bereich der nebenamtlichen Aufgaben definiert: «Sämtliche Honorare und Entschädigungen (inklusive Sitzungsgelder) aus Mandaten, die ein Mitglied des Regierungsrats im Auftrag des Kantons ausübt, fallen in die Staatskasse.» Das Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrates 2016 ist im Sinne einer rückblickenden «Steuererklärung» eine detaillierte Liste über die Mandate, die Funktionen, den Aufwand, die Einnahmen in die Staatskasse und die Entschädigung der Mitglieder des Regierungsrats für ihre nebenamtlichen Aufgaben. Zug, 21. Januar 2017 Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Heinz Tännler, Landammann, Finanzdirektor Offizielle Mandate 1. Verwaltungsrat Schweizer Salinen 2. Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (inklusive Sitzungen NFA-Geberkantone) 3. Informatikkonferenz Kanton-Gemeinden 4. Vorstand Zuger Pensionskasse (inklusive Sitzungen Anlagekommission) 5. Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz 6. Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) Private Mandate 1. Verein Minergie Schweiz 2. OK Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2019 in Zug Parteipolitische Mandate 1. Erweiterte Parteileitung SVP Kanton Zug Total 1 Funktion Mitglied Mitglied Sitzungen Entschädigung für Entschädigung 1 2 (Halbtage) Staatskasse für Mandat 4 0.00 0.00 12 0.00 0.00 Präsident Mitglied 2 10 0.00 2233.00 0.00 1800 2 2 0.00 0.00 0.00 0.00 Präsident Präsident 10 30 0.00 0.00 0.00 0.00 Mitglied 6 78 2233.00 1800.00 Mitglied Mitglied Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse. 2 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi- gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger. Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Manuela Weichelt-Picard, Statthalterin, Direktorin des Innern Offizielle Mandate 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 1. 1. 1 Diözesankonferenz des Bistums Basel Fischereikommission Fischereikonkordat Zugersee Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft KWL Jagdkommission Kommission für Integrationsfragen und gegen Rassismus Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren Konferenz der Zentralschweizer Sozialvorsteherinnen und vorsteher (ZGSDK-Soziales) Denkmalkommission Konferenz der Kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) inkl. Vorbereitungssitzungen Private Mandate Fachbeirat Master of Advanced Studies MAS Alter und Gesellschaft der Hochschule Luzern Parteipolitische Mandate Grüne Schweiz Total Funktion Sitzungen Entschädigung für Entschädigung 1 2 (Halbtage) Staatskasse für Mandat Mitglied 1 0.00 0.00 Präsidentin 0 0.00 0.00 Präsidentin 1 0.00 0.00 Mitglied 2 0.00 0.00 Präsidentin 1 0.00 0.00 Präsidentin 1 0.00 0.00 Vorstandsmitglied 4 0.00 600.00 Plenarversammlung 3 Präsidentin 2 0.00 0.00 Präsidentin Mitglied Kantonsdelegation Präsidentin Mitglied Delegierte 10 0 1 7 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0 0.00 0.00 0 33 0.00 0.00 0.00 600.00 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse. 2 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi- gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger. Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Matthias Michel, Volkswirtschaftsdirektor Offizielle Mandate 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 1. 2. 1 Konkordatsrat Fachhochschule Zentralschweiz Stiftungsrat Greater Zurich Area (GZA) CH-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs, Region Zürich Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) Vorstand Litra, Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr Schulkommission Berufsbildung Regierungskonferenz des Metropolitanraums Zürich Verein Metropolitanraum Zürich, Metropolitanrat Zentralschweizer Konferenz des öffentlichen Verkehrs (ZKöV) Zentralschweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (ZVDK) Zuger Kantonalbank, Bankrat Verein Innovationspark Zentralschweiz Private Mandate Keine Parteipolitische Mandate Geschäftsleitung FDP des Kantons Zug FDP Schweiz Total Funktion Vizepräsident Mitglied Mitglied Mitglied Präsident Mitglied Sitzungen Entschädigung für Entschädigung 1 2 (Halbtage) Staatskasse für Mandat 4 0.00 0.00 2 0.00 0.00 0 0.00 0.00 3 0.00 0.00 7 0.00 0.00 1 0.00 0.00 Mitglied Mitglied Mitglied Präsident Vizepräsident Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Vizepräsident 2 2 1 2 3 2 4 4 11 1 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 39 377.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 3300.00 0.00 Mitglied Delegierter 6 1 56 0.00 0.00 39 377.00 0.00 0.00 3300.00 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse. 2 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi- gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger. Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Beat Villiger, Sicherheitsdirektor Offizielle Mandate 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 1. 1. 2. 1 Fachdirektorenkonferenz Lotterie Konkordatsbehörde Interkantonale Polizeischule Hitzkirch (IPH) Paritätische Aufsichtskommission Interkantonale Strafanstalt Bostadel Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) Konkordat Strafvollzug Nordwest-/ Zentralschweiz Strafrechtskommission KKJPD Sport-Toto Gesellschaft Swisslos Verwaltungskommission Winkelriedfonds Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz (ZPDK) Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) und Ausschuss Konferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr Stiftungsrat SAZ (KKJPD) Private Mandate OK Tour de Suisse 2015/2017 Kanton Zug Parteipolitische Mandate CVP Schweiz und CVP Kanton Zug Präsidium CVP Zug Total Funktion Mitglied Mitglied Vizepräsident Vizepräsident Sitzungen Entschädigung für Entschädigung 1 2 (Halbtage) Staatskasse für Mandat 2 0.00 0.00 3 0.00 0.00 3 0.00 0.00 6 0.00 0.00 Mitglied Vizepräsident Mitglied Mitglied Präsident Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied 2 3 2 2 0 3 4 2 6 0.00 0.00 1500.00 1500.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 Präsident 8 0.00 0.00 3 4 53 0.00 0.00 3000.00 0.00 0.00 0.00 Delegierter Mitglied Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse. 2 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi- gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger. Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Stephan Schleiss, Bildungsdirektor Offizielle Mandate 1. Diözesankonferenz des Bistums Basel 2. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) 3. Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) 4. Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz (BKZ) 5. Konferenz der Vereinbarungskantone des Kulturlastenausgleichs 6. Hochschulrat der Pädagogischen Hochschule Zug 7. Schulkommission der Mittelschulen im Kanton Zug 8. Bildungsrat 9. Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens 10. Innerschweizer Kulturstiftung (IKS) 11. Stiftung Villette 12. Stiftung für junge Auslandschweizer (SJAS), Sektion Zug 13. Patronatskomitee Tell Museum 14. Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz Private Mandate 1. Präsidium Kolina Tugiensis Parteipolitische Mandate 1. SVP Schweiz 2. Parteileitung SVP des Kantons und Freistaates Zug 3. Vorstand SVP Steinhausen Total 1 Funktion Mitglied Mitglied Sitzungen Entschädigung für Entschädigung 1 2 (Halbtage) Staatskasse für Mandat 0 0.00 0.00 6 0.00 0.00 Mitglied Mitglied Präsident Präsident Präsident Präsident Präsident Stiftungsrat Stiftungsrat Präsident Mitglied Mitglied Mitglied Delegierter Mitglied Mitglied 8 4 3 4 8 11 8 1 3 1 0 1 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 3 0.00 0.00 6 4 3 74 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse. 2 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi- gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger. Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Urs Hürlimann, Baudirektor Offizielle Mandate 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 1. 2. 1. 2. 1 Funktion Schweizerische Bau-/Planungs-/Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) Mitglied Schweizerische Energiedirektorenkonferenz (EnDK) Mitglied Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP) Mitglied Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) Mitglied Zentralschweizer Baudirektorenkonferenz (ZBDK) Mitglied Zentralschweizer Umweltdirektorenkonferenz (ZUDK) Mitglied Zentralschweizer Vereinigung für Raumplanung (ZVR) Mitglied Stiftungsrat Wildspitz Mitglied Parkleitsystem Zug AG Präsident Private Mandate Morgartenschützenverband Präsident OK 97. Zuger Kantonalschwingfest 2016 in Hünenberg See Präsident Parteipolitische Mandate Geschäftsleitung FDP des Kantons Zug Mitglied FDP Schweiz Delegierter Total Sitzungen Entschädigung für Entschädigung 1 2 (Halbtage) Staatskasse für Mandat 2 0.00 0.00 2 0.00 0.00 1 0.00 0.00 2 0.00 0.00 2 0.00 0.00 2 0.00 0.00 1 0.00 0.00 1 0.00 0.00 4 0.00 0.00 4 4 0.00 0.00 0.00 0.00 7 1 33 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse. 2 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi- gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger. Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Martin Pfister, Gesundheitsdirektor Offizielle Mandate 1. Psychiatriekonkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug 2. Zentralschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz (ZGSDK, Bereich Gesundheit) 3. Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK (ab 02.06.2016) 4. HSM Beschlussorgan (ab 24.11.2016) 5. Plenarversammlungen GDK Private Mandate 1. Liquidationskommission der Handelsgenossenschaft des Schweizerischen Hafner- und Plattengewerbes (bis 10.06.2016) 2. Konferenz der Höheren Fachschulen der Alternativmedizin hfam (bis 20.05.2016) 3. Höhere Fachschule für Naturheilverfahren und Homöopathie hfnh (bis 29.04.2016) 4. Vorstand Zuger Wirtschaftskammer (bis 21.03.2016) 5. Vorstand Hauseigentümer-Verband Zugerland HEV (bis 10.05.2016) 6. OK Zentralschweizer Sportfest 2020 7. Orchester Cham-Hünenberg: OK Projekt im 2017 «Däumelinchen» Parteipolitische Mandate 1. CVP Schweiz und CVP Kanton Zug 2. CVP Kanton Zug (bis 07.04.2016) 3. Präsidium CVP Zug (ab 08.04.2016) Total 1 Funktion Präsident Präsident Sitzungen Entschädigung für Entschädigung 1 2 (Halbtage) Staatskasse für Mandat 5 0.00 0.00 2 0.00 0.00 Vorstandsmitglied 3 300.00 300.00 Mitglied Mitglied 0 2 0.00 0.00 0.00 0.00 Mitglied 2 0.00 0.00 Geschäftsführer 1 0.00 0.00 Präsident 1 0.00 0.00 Mitglied Mitglied Präsident Präsident 1 0 1 1 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 21 2 6 48 0.00 0.00 0.00 300.00 0.00 0.00 0.00 300.00 Delegierter Präsident Mitglied Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse. 2 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi- gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger .
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