Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und

Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen
der Mitglieder des Regierungsrats 2016
Die Tätigkeit des Zuger Regierungsrats ist gesetzlich geregelt. Definiert wird sie im Gesetz
über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 (BGS 151.2)
und im Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25).
Als Grundsatz gilt, dass ein Mitglied des Regierungsrats sein Mandat im Vollamt ausübt. Allerdings kann es aufgrund seines Amtes oder aufgrund eines Beschlusses des Regierungsrats
weitere Aufgaben übernehmen. Diese Aufgaben müssen jedoch mit dem Mandat als Regierungsrätin, als Regierungsrat vereinbar sein. Die nebenamtlichen Aufgaben sowie sämtliche Interessenbindungen müssen ausserdem in einem Register offengelegt werden.
Definiert ist dies in den §§ 1 bis 4 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 (BGS 151.2).
Dieses Gesetz regelt in § 5 die Besoldung des Regierungsrates sowie Honorare oder Entschädigungen weiterer Tätigkeiten.
Mit Gültigkeit bis Ende 2016 ist im Absatz 4 für den Bereich der nebenamtlichen Aufgaben definiert:
«Honorare und Entschädigungen aus Mandaten, die ein Mitglied des Regierungsrates im Auftrag des Kantons bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften und
Institutionen ausübt, fallen in die Staatskasse. Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung
sowie die Entschädigung für besondere Funktionen wie das Präsidium oder die Mitgliedschaft
in Arbeitsgruppen, Kommissionen und dergleichen verbleiben dem Mandatsträger.»
Mit Gültigkeit ab 1. Januar 2017 ist im Absatz 4 für den Bereich der nebenamtlichen Aufgaben
definiert:
«Sämtliche Honorare und Entschädigungen (inklusive Sitzungsgelder) aus Mandaten, die ein
Mitglied des Regierungsrats im Auftrag des Kantons ausübt, fallen in die Staatskasse.»
Das Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen der Mitglieder des
Regierungsrates 2016 ist im Sinne einer rückblickenden «Steuererklärung» eine detaillierte Liste über die Mandate, die Funktionen, den Aufwand, die Einnahmen in die Staatskasse und die
Entschädigung der Mitglieder des Regierungsrats für ihre nebenamtlichen Aufgaben.
Zug, 21. Januar 2017
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Heinz Tännler, Landammann, Finanzdirektor
Offizielle Mandate
1. Verwaltungsrat Schweizer Salinen
2. Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren
(inklusive Sitzungen NFA-Geberkantone)
3. Informatikkonferenz Kanton-Gemeinden
4. Vorstand Zuger Pensionskasse
(inklusive Sitzungen Anlagekommission)
5. Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz
6. Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK)
Private Mandate
1. Verein Minergie Schweiz
2. OK Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2019 in Zug
Parteipolitische Mandate
1. Erweiterte Parteileitung SVP Kanton Zug
Total
1
Funktion
Mitglied
Mitglied
Sitzungen Entschädigung für Entschädigung
1
2
(Halbtage)
Staatskasse
für Mandat
4
0.00
0.00
12
0.00
0.00
Präsident
Mitglied
2
10
0.00
2233.00
0.00
1800
2
2
0.00
0.00
0.00
0.00
Präsident
Präsident
10
30
0.00
0.00
0.00
0.00
Mitglied
6
78
2233.00
1800.00
Mitglied
Mitglied
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen
Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse.
2
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi-
gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger.
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Manuela Weichelt-Picard, Statthalterin, Direktorin des Innern
Offizielle Mandate
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
1.
1.
1
Diözesankonferenz des Bistums Basel
Fischereikommission
Fischereikonkordat Zugersee
Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft KWL
Jagdkommission
Kommission für Integrationsfragen und gegen Rassismus
Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren
Konferenz der Zentralschweizer Sozialvorsteherinnen und vorsteher (ZGSDK-Soziales)
Denkmalkommission
Konferenz der Kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst
Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK)
Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) inkl. Vorbereitungssitzungen
Private Mandate
Fachbeirat Master of Advanced Studies MAS Alter und Gesellschaft der Hochschule Luzern
Parteipolitische Mandate
Grüne Schweiz
Total
Funktion
Sitzungen Entschädigung für Entschädigung
1
2
(Halbtage)
Staatskasse
für Mandat
Mitglied
1
0.00
0.00
Präsidentin
0
0.00
0.00
Präsidentin
1
0.00
0.00
Mitglied
2
0.00
0.00
Präsidentin
1
0.00
0.00
Präsidentin
1
0.00
0.00
Vorstandsmitglied
4
0.00
600.00
Plenarversammlung
3
Präsidentin
2
0.00
0.00
Präsidentin
Mitglied
Kantonsdelegation
Präsidentin
Mitglied
Delegierte
10
0
1
7
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0
0.00
0.00
0
33
0.00
0.00
0.00
600.00
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen
Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse.
2
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi-
gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger.
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Matthias Michel, Volkswirtschaftsdirektor
Offizielle Mandate
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
1.
2.
1
Konkordatsrat Fachhochschule Zentralschweiz
Stiftungsrat Greater Zurich Area (GZA)
CH-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit
Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)
Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV)
Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs,
Region Zürich
Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK)
Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)
Vorstand Litra, Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr
Schulkommission Berufsbildung
Regierungskonferenz des Metropolitanraums Zürich
Verein Metropolitanraum Zürich, Metropolitanrat
Zentralschweizer Konferenz des öffentlichen Verkehrs (ZKöV)
Zentralschweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (ZVDK)
Zuger Kantonalbank, Bankrat
Verein Innovationspark Zentralschweiz
Private Mandate
Keine
Parteipolitische Mandate
Geschäftsleitung FDP des Kantons Zug
FDP Schweiz
Total
Funktion
Vizepräsident
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Präsident
Mitglied
Sitzungen Entschädigung für Entschädigung
1
2
(Halbtage)
Staatskasse
für Mandat
4
0.00
0.00
2
0.00
0.00
0
0.00
0.00
3
0.00
0.00
7
0.00
0.00
1
0.00
0.00
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Präsident
Vizepräsident
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Vizepräsident
2
2
1
2
3
2
4
4
11
1
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
39 377.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
3300.00
0.00
Mitglied
Delegierter
6
1
56
0.00
0.00
39 377.00
0.00
0.00
3300.00
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen
Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse.
2
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi-
gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger.
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Beat Villiger, Sicherheitsdirektor
Offizielle Mandate
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
1.
1.
2.
1
Fachdirektorenkonferenz Lotterie
Konkordatsbehörde Interkantonale Polizeischule Hitzkirch (IPH)
Paritätische Aufsichtskommission Interkantonale Strafanstalt Bostadel
Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und
-direktoren (KKJPD)
Konkordat Strafvollzug Nordwest-/ Zentralschweiz
Strafrechtskommission KKJPD
Sport-Toto Gesellschaft
Swisslos
Verwaltungskommission Winkelriedfonds
Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz (ZPDK)
Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) und Ausschuss
Konferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr
Stiftungsrat SAZ (KKJPD)
Private Mandate
OK Tour de Suisse 2015/2017 Kanton Zug
Parteipolitische Mandate
CVP Schweiz und CVP Kanton Zug
Präsidium CVP Zug
Total
Funktion
Mitglied
Mitglied
Vizepräsident
Vizepräsident
Sitzungen Entschädigung für Entschädigung
1
2
(Halbtage)
Staatskasse
für Mandat
2
0.00
0.00
3
0.00
0.00
3
0.00
0.00
6
0.00
0.00
Mitglied
Vizepräsident
Mitglied
Mitglied
Präsident
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
2
3
2
2
0
3
4
2
6
0.00
0.00
1500.00
1500.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
Präsident
8
0.00
0.00
3
4
53
0.00
0.00
3000.00
0.00
0.00
0.00
Delegierter
Mitglied
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen
Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse.
2
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi-
gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger.
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Stephan Schleiss, Bildungsdirektor
Offizielle Mandate
1. Diözesankonferenz des Bistums Basel
2. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
(EDK)
3. Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK)
4. Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz (BKZ)
5. Konferenz der Vereinbarungskantone des Kulturlastenausgleichs
6. Hochschulrat der Pädagogischen Hochschule Zug
7. Schulkommission der Mittelschulen im Kanton Zug
8. Bildungsrat
9. Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens
10. Innerschweizer Kulturstiftung (IKS)
11. Stiftung Villette
12. Stiftung für junge Auslandschweizer (SJAS), Sektion Zug
13. Patronatskomitee Tell Museum
14. Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz
Private Mandate
1. Präsidium Kolina Tugiensis
Parteipolitische Mandate
1. SVP Schweiz
2. Parteileitung SVP des Kantons und Freistaates Zug
3. Vorstand SVP Steinhausen
Total
1
Funktion
Mitglied
Mitglied
Sitzungen Entschädigung für Entschädigung
1
2
(Halbtage)
Staatskasse
für Mandat
0
0.00
0.00
6
0.00
0.00
Mitglied
Mitglied
Präsident
Präsident
Präsident
Präsident
Präsident
Stiftungsrat
Stiftungsrat
Präsident
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Delegierter
Mitglied
Mitglied
8
4
3
4
8
11
8
1
3
1
0
1
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
3
0.00
0.00
6
4
3
74
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen
Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse.
2
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi-
gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger.
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Urs Hürlimann, Baudirektor
Offizielle Mandate
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
1.
2.
1.
2.
1
Funktion
Schweizerische Bau-/Planungs-/Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) Mitglied
Schweizerische Energiedirektorenkonferenz (EnDK)
Mitglied
Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP)
Mitglied
Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK)
Mitglied
Zentralschweizer Baudirektorenkonferenz (ZBDK)
Mitglied
Zentralschweizer Umweltdirektorenkonferenz (ZUDK)
Mitglied
Zentralschweizer Vereinigung für Raumplanung (ZVR)
Mitglied
Stiftungsrat Wildspitz
Mitglied
Parkleitsystem Zug AG
Präsident
Private Mandate
Morgartenschützenverband
Präsident
OK 97. Zuger Kantonalschwingfest 2016 in Hünenberg See
Präsident
Parteipolitische Mandate
Geschäftsleitung FDP des Kantons Zug
Mitglied
FDP Schweiz
Delegierter
Total
Sitzungen Entschädigung für Entschädigung
1
2
(Halbtage)
Staatskasse
für Mandat
2
0.00
0.00
2
0.00
0.00
1
0.00
0.00
2
0.00
0.00
2
0.00
0.00
2
0.00
0.00
1
0.00
0.00
1
0.00
0.00
4
0.00
0.00
4
4
0.00
0.00
0.00
0.00
7
1
33
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen
Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse.
2
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi-
gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger.
Register Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen 2016: Martin Pfister, Gesundheitsdirektor
Offizielle Mandate
1. Psychiatriekonkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug
2. Zentralschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz (ZGSDK, Bereich
Gesundheit)
3. Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen
und -direktoren GDK (ab 02.06.2016)
4. HSM Beschlussorgan (ab 24.11.2016)
5. Plenarversammlungen GDK
Private Mandate
1. Liquidationskommission der Handelsgenossenschaft des Schweizerischen Hafner- und Plattengewerbes (bis 10.06.2016)
2. Konferenz der Höheren Fachschulen der Alternativmedizin hfam
(bis 20.05.2016)
3. Höhere Fachschule für Naturheilverfahren und Homöopathie hfnh
(bis 29.04.2016)
4. Vorstand Zuger Wirtschaftskammer (bis 21.03.2016)
5. Vorstand Hauseigentümer-Verband Zugerland HEV (bis 10.05.2016)
6. OK Zentralschweizer Sportfest 2020
7. Orchester Cham-Hünenberg: OK Projekt im 2017 «Däumelinchen»
Parteipolitische Mandate
1. CVP Schweiz und CVP Kanton Zug
2. CVP Kanton Zug (bis 07.04.2016)
3. Präsidium CVP Zug (ab 08.04.2016)
Total
1
Funktion
Präsident
Präsident
Sitzungen Entschädigung für Entschädigung
1
2
(Halbtage)
Staatskasse
für Mandat
5
0.00
0.00
2
0.00
0.00
Vorstandsmitglied
3
300.00
300.00
Mitglied
Mitglied
0
2
0.00
0.00
0.00
0.00
Mitglied
2
0.00
0.00
Geschäftsführer
1
0.00
0.00
Präsident
1
0.00
0.00
Mitglied
Mitglied
Präsident
Präsident
1
0
1
1
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
21
2
6
48
0.00
0.00
0.00
300.00
0.00
0.00
0.00
300.00
Delegierter
Präsident
Mitglied
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4: Honorare aus Mandaten eines Mitglieds des Regierungsrats bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen
Gesellschaften oder Institutionen sowie die Spesen und Sitzungsgelder über 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) fallen in die Staatskasse.
2
Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates, § 5, Ziff. 4, in Verbindung mit Nebenamtsgesetz: Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung (Halbtag) sowie die Entschädi-
gung für besondere Funktionen (Präsidium, Arbeitsgruppe, Kommission usw.) verbleiben der Mandatsträgerin, dem Mandatsträger .