HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN NW174928 Donnerstag, 23. März 2017 Kardinal-Schulte-Haus Overather Str. 51–53 51429 Bergisch Gladbach (Bensberg) Telefon: 02204 408-0 NW174929 Dienstag, 28. März 2017 Kongresszentrum Westfalenhallen Rheinlanddamm 200 44139 Dortmund Telefon: 0231 1204-0 NW174930 Donnerstag, 30. März 2017 Stadthotel Münster Ägidiistr. 21 48143 Münster Telefon: 0251 4812-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:30 Uhr Je Seminar 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Vollzeit-Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Donnerstag 23. März 2017 Bergisch Gladbach (Bensberg) ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Dienstag 28. März 2017 Dortmund Donnerstag 30. März 2017 Münster Titelmotiv: © bigedou − Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: Novellierung der BauO NRW www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die neue Landesbauordnung wird größtenteils zum Jahreswechsel 2017/2018 in Kraft treten. Die Bauordnung wird dabei insgesamt neu gefasst. Das Gesetz enthält neben zahlreichen kleineren Änderungen mehrere Schwerpunkte: • Barrierefreie Wohnungen und barrierefreie öffentlich zugängliche Gebäude • Neuordnung der Verfahrensvorschriften (§§ 60 – 75 BauO NRW) • Brandschutz/Bauen mit Holz • Stellplätze • Abstandflächen Bis zum Inkrafttreten soll nicht nur eine neue Verwaltungsvorschrift erlassen werden, es sollen auch die für die Umsetzung des Gesetzes erforderlichen Regelungen, wie Technische Baubestimmungen oder die Bauprüfverordnung, geschaffen oder überarbeitet werden. Die Referenten werden die wesentlichen Neuerungen der Landesbauordnung darstellen und erläutern. Es besteht für Sie die Möglichkeit, den Referenten Ihre praktischen Erfahrungen bei der Anwendung der BauO NRW zu schildern und Vorschläge für die zu erstellende Verwaltungsvorschrift zu äußern. IHRE REFERENTEN Georg Hindermann Ministerialrat, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW, Referatsleiter Referat VI A3 – Bauordnungsrecht, Bauberufsrecht, Düsseldorf 23. MÄRZ 2017 / 28. MÄRZ 2017 / 30. MÄRZ 2017 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Novellierung der BauO NRW Novellierung der BauO NRW Schwerpunkte Block A • Barrierefreiheit • Neuordnung der Verfahrensvorschriften • Stellplätze Georg Hindermann 씲 NW174928, Donnerstag, 23. März 2017, Bergisch Gladbach (Bensberg) 씲 NW174929, Dienstag, 28. März 2017, Dortmund 씲 NW174930, Donnerstag, 30. März 2017, Münster Schwerpunkte Block B • Brandschutz/Bauen mit Holz • Abstandflächen Jost Rübel Name, Vorname Einzelvorschriften, z.B.: • Neuordnung haustechnischer Anlagen • Vereinfachung des Vollgeschossbegriffs • Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken • Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigung Georg Hindermann / Jost Rübel Telefon 09:00 Uhr 09:30 Uhr 11:00 bis 11:15 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:00 bis 15:15 Uhr 16:30 Uhr Begrüßungskaffee Beginn des Seminars Kaffeepause Mittagessen Kaffeepause Ende des Seminars Dienstbezeichnung Amt / Abteilung E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Jost Rübel Ministerialrat, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW, Referat VI.1 – Baulicher Brandschutz, Sonderbauten, bauaufsichtliche Regelungen für die technische Gebäudeausrüstung, Düsseldorf Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Bauaufsichts- und Baugenehmigungsbehörden, Planungs- und Rechtsämtern, Wohnungsunternehmen, Bauträgern, Bauherren, Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Architektur-/Ingenieurbüros Entwurfsverfasser(innen), Vermessungsingenieure/Vermessungsingenieurinnen PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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