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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
NW174928
Donnerstag, 23. März 2017
Kardinal-Schulte-Haus
Overather Str. 51–53
51429 Bergisch Gladbach (Bensberg)
Telefon: 02204 408-0
NW174929
Dienstag, 28. März 2017
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
Telefon: 0231 1204-0
NW174930
Donnerstag, 30. März 2017
Stadthotel Münster
Ägidiistr. 21
48143 Münster
Telefon: 0251 4812-0
Beginn:
09:30 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
Je Seminar
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeit-Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt
der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705
01980001209816, BIC: COLSDE33XXX
unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen
enthalten.
Seminar
Donnerstag
23. März 2017
Bergisch Gladbach
(Bensberg)
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten
Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung.
Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer
Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Dienstag
28. März 2017
Dortmund
Donnerstag
30. März 2017
Münster
Titelmotiv: © bigedou − Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
Novellierung der BauO NRW
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die neue Landesbauordnung wird größtenteils zum Jahreswechsel 2017/2018
in Kraft treten. Die Bauordnung wird dabei insgesamt neu gefasst.
Das Gesetz enthält neben zahlreichen kleineren Änderungen mehrere Schwerpunkte:
• Barrierefreie Wohnungen und barrierefreie öffentlich zugängliche Gebäude
• Neuordnung der Verfahrensvorschriften (§§ 60 – 75 BauO NRW)
• Brandschutz/Bauen mit Holz
• Stellplätze
• Abstandflächen
Bis zum Inkrafttreten soll nicht nur eine neue Verwaltungsvorschrift erlassen
werden, es sollen auch die für die Umsetzung des Gesetzes erforderlichen
Regelungen, wie Technische Baubestimmungen oder die Bauprüfverordnung,
geschaffen oder überarbeitet werden.
Die Referenten werden die wesentlichen Neuerungen der Landesbauordnung
darstellen und erläutern.
Es besteht für Sie die Möglichkeit, den Referenten Ihre praktischen Erfahrungen bei der Anwendung der BauO NRW zu schildern und Vorschläge für die
zu erstellende Verwaltungsvorschrift zu äußern.
IHRE REFERENTEN
Georg Hindermann
Ministerialrat, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW, Referatsleiter Referat VI A3 –
Bauordnungsrecht, Bauberufsrecht, Düsseldorf
23. MÄRZ 2017 / 28. MÄRZ 2017 / 30. MÄRZ 2017
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Novellierung der BauO NRW
Novellierung der BauO NRW
Schwerpunkte Block A
• Barrierefreiheit
• Neuordnung der Verfahrensvorschriften
• Stellplätze
Georg Hindermann
씲 NW174928, Donnerstag, 23. März 2017, Bergisch Gladbach
(Bensberg)
씲 NW174929, Dienstag, 28. März 2017, Dortmund
씲 NW174930, Donnerstag, 30. März 2017, Münster
Schwerpunkte Block B
• Brandschutz/Bauen mit Holz
• Abstandflächen
Jost Rübel
Name, Vorname
Einzelvorschriften, z.B.:
• Neuordnung haustechnischer Anlagen
• Vereinfachung des Vollgeschossbegriffs
• Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
• Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigung
Georg Hindermann / Jost Rübel
Telefon
09:00 Uhr
09:30 Uhr
11:00 bis 11:15 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 15:15 Uhr
16:30 Uhr
Begrüßungskaffee
Beginn des Seminars
Kaffeepause
Mittagessen
Kaffeepause
Ende des Seminars
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Jost Rübel
Ministerialrat, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW, Referat VI.1 – Baulicher
Brandschutz, Sonderbauten, bauaufsichtliche Regelungen
für die technische Gebäudeausrüstung, Düsseldorf
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Bauaufsichts- und Baugenehmigungsbehörden, Planungs- und Rechtsämtern, Wohnungsunternehmen, Bauträgern,
Bauherren, Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Architektur-/Ingenieurbüros
Entwurfsverfasser(innen), Vermessungsingenieure/Vermessungsingenieurinnen
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de