Prüfungswegleitung Abschluss 2016 - kbs

Bildungsdepartement
Amt für Berufsbildung
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6431 Schwyz
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Telefax 041 819 19 29
Prüfungswegleitung 2016
M-Profil
für die Handelsmittelschule an der Kantonsschule Kollegium Schwyz,
die Kaufmännische Berufsschule Lachen und
die Kaufmännische Berufsschule Schwyz
Berufsmaturitätslehrgang 2013 – 2016
Lehrbegleitend/Schulbegleitend
vom 17. November 2014 (revidiert: 08. März 2016)
1. Grundlagen
1.1
Eidgenössische Verordnung über die Berufsmaturität
(vom 30. November 1998)
1.2
1.3
Reglement über die Berufsmaturität im Kanton Schwyz
(vom 12. September 2000)
Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität kaufmännische Richtung
(vom 4. Februar 2003)
1.4
Aide-Mémoire IV der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission
(Fassung vom 25. November 2014)
1.5
Aide-mémoire VII der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission
(vom 22. Juli 2005)
Die Prüfungsanforderungen bewegen sich in allen aufgeführten Fächern im Rahmen des Stoffverteilungsplanes für die Vorbereitung der kaufmännischen Berufsmaturität der HMS KKS, KBL und
KBS.
DEUTSCH
1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG
1.1
ZEITPUNKT
6. Semester
1.2
FORM UND DAUER
Schriftliche Prüfung
Sie dauert 150 Minuten und besteht aus einer Sprachbetrachtung (60 Minuten) und einer Textproduktion
(90 Minuten).
Mündliche Prüfung
Sie dauert 30 Minuten, davon sind 15 Minuten Vorbereitungszeit.
1.3
INHALT
Schriftliche Prüfung
Bei der Sprachbetrachtung sind Fragen zu den Bereichen Textverständnis und -analyse, Wortschatz, Stil und
Grammatik zu beantworten. Im Bereich Textproduktion schreibt der Kandidat/die Kandidatin zu einem von
mindestens drei angebotenen Themen einen Aufsatz oder nimmt Stellung zu einem aktuellen Artikel aus einer
von mindestens drei angebotenen Zeitungen.
Mündliche Prüfung
Eine individuelle Literaturliste ist Grundlage für das Prüfungsgespräch. Sie enthält 5 bis 6 Werke der deutschen Literatur, berücksichtigt verschiedene Gattungen sowie verschiedene Epochen und wird vorgängig zwischen Kandidat/in und Lehrkraft abgesprochen. Mindestens zwei der Werke müssen vom Schüler/von der
Schülerin selbstständig erarbeitet worden sein. Das Prüfungsgespräch umfasst nebst einem Text der Klassenlektüre mindestens ein selbst erarbeitetes Werk.
1.4
HILFSMITTEL
Schriftliche Prüfung:
Rechtschreibe-Duden für die Textproduktion
Mündliche Prüfung:
Keine Hilfsmittel
2. BEWERTUNG
2.1
SCHRIFTLICHE PRÜFUNG
Die Sprachbetrachtung und die Textproduktion sind gleichwertig. Sie werden mit Punkten bewertet.
2.2
MÜNDLICHE PRÜFUNG
Gemäss einem Bewertungsblatt werden Punkte verteilt.
3. NOTENGEBUNG
3.1
PRÜFUNGSNOTE
Schriftliche und mündliche Prüfung sind gleichwertig. Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet.
3.2
ERFAHRUNGSNOTE
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
3.3
FACHNOTE
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
-2-
FRANZÖSISCH
1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG
1.1
ZEITPUNKT
6. Semester
1.2
FORM UND DAUER
DELF B2
Für die DELF-Prüfung ist die Prüfungsordnung von DELF/DALF SUISSE massgebend.
1.3
HILFSMITTEL
keine
2. NOTENGEBUNG
2.1
PRÜFUNGSNOTE
Die Umrechnung des DELF B2 Ergebnisses erfolgt nach der Umrechnungstabelle des Aide-Mémoire IV vom
25. November 2014 (Skala 2)
2.2
ERFAHRUNGSNOTE
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
2.3
FACHNOTE
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
Umrechnung gemäss Skala 2:
Punkte
91 - 100
81 - 90
71 - 80
61 - 70
50 - 60
42 - 49
34 - 41
26 - 33
18 - 25
10 - 17
00 – 09
Note
6.0
5.5
5.0
4.5
4.0
3.5
3.0
2.5
2.0
1.5
1.0
-3-
ENGLISCH
1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG
1.1
ZEITPUNKT
KBL und KBS: 5. Semester, HMS: 6. Semester
1.2
FORM UND DAUER
First Certificate in English (FCE)
Für die FCE-Prüfung ist die Prüfungsordnung des Cambridge Examination Centre Luzern/Bern massgebend.
1.3
HILFSMITTEL
keine
2.
NOTENGEBUNG
2.1
PRÜFUNGSNOTE
Die Umrechnung des FCE Ergebnisses erfolgt nach der Umrechnungstabelle des Aide Mémoire IV vom 25.
November 2014 (Skala 1 für Diplome vor dem 31.12.14 / Skala 1a für Diplome ab dem 01.01.15)
Umrechnungsskalen:
2.2
FCE bis 31.12.2014
FCE ab 01.01.2015
Punkte
92 - 100
83 - 91
Note
6.0
5.5
Punkte
184 - 190
178 - 183
Note
6.0
5.5
74 - 82
65 - 73
5.0
4.5
172 - 177
166 - 171
5.0
4.5
55 - 64
4.0
160 - 165
4.0
45 - 54
3.5
154 - 159
3.5
36 - 44
27 - 35
18 - 26
3.0
2.5
2.0
148 - 153
142 - 147
136 - 141
3.0
2.5
2.0
09 - 17
00 - 08
1.5
1.0
130 - 135
122 - 129
1.5
1.0
ERFAHRUNGSNOTE
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
2.3
FACHNOTE
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
-4-
MATHEMATIK
1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG
1.1
ZEITPUNKT
4. Semester
1.2
FORM UND DAUER
Schriftliche Prüfung. Die Prüfung ist in einzelne Aufgaben unterteilt.
Jede einzelne Aufgabe kann in Teilaufgaben unterteilt werden.
120 Minuten
1.3
HILFSMITTEL
Taschenrechner, nichtdruckend, netzunabhängig, nicht kommunikationsfähig, mit ausschliesslich numerischer Anzeige. Es dürfen keine gespeicherten Beispiele/Dateien auf dem Rechner vorhanden sein.
Eine einheitliche Formelsammlung wird im Anhang zur Aufgabenstellung bereitgestellt.
2. NOTENGEBUNG
2.1
PRÜFUNGSNOTE
Die Prüfungsnote ergibt sich aus der schriftlichen Prüfung. Es werden nur ganze oder halbe Noten erteilt. Die
Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet.
2.2
ERFAHRUNGSNOTE
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 3. und 4. Semesters.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
2.3
FACHNOTE
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
Gegen die Prüfungsnote im Fach Mathematik, das vorgezogen für die Berufsmaturität geprüft wird, kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und Begründung versehene Beschwerde beim
Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar.
-5-
GESCHICHTE UND STAATSLEHRE
1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG
1.1
ZEITPUNKT
4. Semester
1.2
FORM UND DAUER
Mündliche Prüfung, Vorbereitungszeit: 15 Minuten, Prüfungszeit: 15 Minuten
Den Ausgangspunkt für die Prüfung bilden Leit- und Zusatzfragen zu Text- und Bildvorgaben.
1.3
INHALT
Die Kandidaten erhalten spätestens drei Monate vor der mündlichen Prüfung eine Themenliste, die auf dem
Stoffplan basiert.
1.4
HILFSMITTEL
keine
2. BEWERTUNG
Kriterien für die Bewertung sind: Quellenverständnis, Wissensfragen, Erkennen von Zusammenhängen und
Entwickeln eigener Gedanken.
3. NOTENGEBUNG
3.1
PRÜFUNGSNOTE
Die Leistung wird gemäss Protokoll und Bewertungsblatt mit ganzen und halben Noten beurteilt.
3.2
ERFAHRUNGSNOTE
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 3. und 4. Semesters.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
3.3
FACHNOTE
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
Gegen die Prüfungsnote im Fach Geschichte und Staatslehre, das vorgezogen für die Berufsmaturität geprüft
wird, kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und Begründung versehene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der Verordnung über
die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar.
-6-
VOLKSWIRTSCHAFT, BETRIEBSWIRTSCHAFT, RECHT (VBR)
1 DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG
1.1
ZEITPUNKT
6. Semester
1.2
FORM UND DAUER
Schriftliche Prüfung: 180 Minuten (HMS und KBL) bzw. 120 Minuten (KBS)
1.3
INHALT
Die Prüfungsaufgaben können enthalten:
§
§
§
§
rein volkswirtschaftliche Fragestellungen
rein betriebskundliche Fragestellungen
rein rechtskundliche Fragestellungen
übergreifende Fragestellungen aus den Bereichen Volkswirtschaft, Betriebskunde und Rechtskunde
Das Schwergewicht der Prüfung liegt auf übergreifenden Fragestellungen.
1.4
HILFSMITTEL
§
§
unkommentierte Ausgabe von Gesetzessammlungen
Taschenrechner, nichtdruckend, nicht kommunikationsfähig, netzunabhängig, mit ausschliesslich numerischer Anzeige
2. NOTENGEBUNG
2.1
PRÜFUNGSNOTE
Die Prüfungsnote ergibt sich aus der schriftlichen Prüfung.
Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet.
2.2
ERFAHRUNGSNOTE
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
2.3
FACHNOTE
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
-7-
FINANZ- UND RECHNUNGSWESEN (FRW)
1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG
1.1
ZEITPUNKT
Ende 6. Semester
1.2
FORM UND DAUER
Schriftliche Prüfung: 180 Minuten
1.3
FORM UND I NHALT
Die Prüfungsaufgaben können enthalten:
§
§
§
1.4
buchhalterisch/rechnerisch verknüpfte Elemente
rein buchhalterische Elemente oder rein rechnerische Elemente
auf das Rechnungswesen bezogene betriebswirtschaftliche Elemente
HILFSMITTEL
§
§
Taschenrechner, nichtdruckend, nicht kommunikationsfähig, netzunabhängig, mit ausschliesslich numerischer Anzeige.
unkommentierte Ausgabe von Gesetzessammlungen
2. NOTENGEBUNG
2.1
PRÜFUNGSNOTE
Die Prüfungsnote ergibt sich aus der schriftlichen Prüfung.
Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet.
2.2
ERFAHRUNGSNOTE
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
2.3
FACHNOTE
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
-8-
ERGÄNZUNGSFÄCHER
Die Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsfächer bewegen sich im Rahmen des Stoffverteilungsplanes für die Vorbereitung der kaufmännischen Berufsmaturität der entsprechenden Schule.
1. PRÜFUNGSSTOFF
Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den diskutierten Fragestellungen der behandelten Themen.
2. NOTENGEBUNG
2.1
ERFAHRUNGSNOTE
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters.
Sie wird auf Zehntel gerundet.
INTERDISZIPLINÄRE PROJEKTARBEIT (IDPA)
Die interdisziplinäre Projektarbeit wird im 5. oder 6. Semester geschrieben. Die Entscheidung, ob die IDPA als Einzeloder Gruppenarbeit durchgeführt wird, obliegt der Schule.
Die Bewertung erfolgt nach schulinternen Kriterien. Deutsch und die Anwendung der IKA-Kenntnisse werden adäquat
bei der Bewertung berücksichtigt.
Die Arbeit wird von zwei Fachpersonen beurteilt. Hauptexperte muss eine Lehrperson der Schule sein, Korreferent kann
auch eine externe Fachperson sein.
Die IDPA-Note wird auf halbe/ganze Noten gerundet und zählt doppelt gewichtet zu einer Semesternote im Ergänzungsfach. Die Semesternote wird wie folgt berechnet:
Summe der Prüfungsnoten + (IDPA-Note x 2)
(Anzahl Prüfungen + 2 )
= Semesternote
Die IPDA zählt als Selbstständige Arbeit (SA) im Rahmen der Ausbildung zum Kaufmann/Kauffrau und wird deshalb als
Einzelnote im Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (E-Profil) ausgewiesen. Gegen die Note kann innert 20 Tagen nach
Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und Begründung versehene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons
Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar.
-9-
WIEDERHOLUNG DER BERUFSMATURITÄTSPRÜFUNG
1. GRUNDSÄTZLICHES
Es gilt die Regelung in Art. 29 der Berufsmaturitätsverordnung vom 30. November 1998 (rev. 21.12.2004).
2. ERGÄNZUNG
An die Stelle ungenügender Erfahrungsnoten im Ergänzungsfach tritt bei der Wiederholung eine schriftliche
Prüfung. Diese dauert mindestens 90 Minuten.
Bei Fächern, die aus Prüfungs- und Erfahrungsnoten bestehen, kann im Wiederholungsfall die neue Erfahrungsnote gezählt werden. Bedingung ist allerdings ein regelmässiger Unterrichtsbesuch und das Ablegen
sämtlicher Semesterprüfungen.
Gegen das Ergebnis der Schlussprüfungen kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und
Begründung versehene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der
Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar.
Anhang:
Berechnungsbeispiel für Fachnoten
Prüfungsnote
+ Erfahrungsnote
= Fachnote
5.0
(4.5 + 4.0) / 2 = 4.25 à 4.3
9.3 / 2 = 4.65 > Fachnote 4.7
Berechnung der Prüfungsnote
Höhere oder tiefere Total-Punkte werden proportional auf die 100er-Skala aufgerechnet.
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