Bildungsdepartement Amt für Berufsbildung Kollegiumstrasse 28 Postfach 2193 6431 Schwyz Telefon 041 819 19 25 Telefax 041 819 19 29 Prüfungswegleitung 2016 M-Profil für die Handelsmittelschule an der Kantonsschule Kollegium Schwyz, die Kaufmännische Berufsschule Lachen und die Kaufmännische Berufsschule Schwyz Berufsmaturitätslehrgang 2013 – 2016 Lehrbegleitend/Schulbegleitend vom 17. November 2014 (revidiert: 08. März 2016) 1. Grundlagen 1.1 Eidgenössische Verordnung über die Berufsmaturität (vom 30. November 1998) 1.2 1.3 Reglement über die Berufsmaturität im Kanton Schwyz (vom 12. September 2000) Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität kaufmännische Richtung (vom 4. Februar 2003) 1.4 Aide-Mémoire IV der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (Fassung vom 25. November 2014) 1.5 Aide-mémoire VII der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (vom 22. Juli 2005) Die Prüfungsanforderungen bewegen sich in allen aufgeführten Fächern im Rahmen des Stoffverteilungsplanes für die Vorbereitung der kaufmännischen Berufsmaturität der HMS KKS, KBL und KBS. DEUTSCH 1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG 1.1 ZEITPUNKT 6. Semester 1.2 FORM UND DAUER Schriftliche Prüfung Sie dauert 150 Minuten und besteht aus einer Sprachbetrachtung (60 Minuten) und einer Textproduktion (90 Minuten). Mündliche Prüfung Sie dauert 30 Minuten, davon sind 15 Minuten Vorbereitungszeit. 1.3 INHALT Schriftliche Prüfung Bei der Sprachbetrachtung sind Fragen zu den Bereichen Textverständnis und -analyse, Wortschatz, Stil und Grammatik zu beantworten. Im Bereich Textproduktion schreibt der Kandidat/die Kandidatin zu einem von mindestens drei angebotenen Themen einen Aufsatz oder nimmt Stellung zu einem aktuellen Artikel aus einer von mindestens drei angebotenen Zeitungen. Mündliche Prüfung Eine individuelle Literaturliste ist Grundlage für das Prüfungsgespräch. Sie enthält 5 bis 6 Werke der deutschen Literatur, berücksichtigt verschiedene Gattungen sowie verschiedene Epochen und wird vorgängig zwischen Kandidat/in und Lehrkraft abgesprochen. Mindestens zwei der Werke müssen vom Schüler/von der Schülerin selbstständig erarbeitet worden sein. Das Prüfungsgespräch umfasst nebst einem Text der Klassenlektüre mindestens ein selbst erarbeitetes Werk. 1.4 HILFSMITTEL Schriftliche Prüfung: Rechtschreibe-Duden für die Textproduktion Mündliche Prüfung: Keine Hilfsmittel 2. BEWERTUNG 2.1 SCHRIFTLICHE PRÜFUNG Die Sprachbetrachtung und die Textproduktion sind gleichwertig. Sie werden mit Punkten bewertet. 2.2 MÜNDLICHE PRÜFUNG Gemäss einem Bewertungsblatt werden Punkte verteilt. 3. NOTENGEBUNG 3.1 PRÜFUNGSNOTE Schriftliche und mündliche Prüfung sind gleichwertig. Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet. 3.2 ERFAHRUNGSNOTE Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters. Sie wird auf Zehntel gerundet. 3.3 FACHNOTE Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet. -2- FRANZÖSISCH 1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG 1.1 ZEITPUNKT 6. Semester 1.2 FORM UND DAUER DELF B2 Für die DELF-Prüfung ist die Prüfungsordnung von DELF/DALF SUISSE massgebend. 1.3 HILFSMITTEL keine 2. NOTENGEBUNG 2.1 PRÜFUNGSNOTE Die Umrechnung des DELF B2 Ergebnisses erfolgt nach der Umrechnungstabelle des Aide-Mémoire IV vom 25. November 2014 (Skala 2) 2.2 ERFAHRUNGSNOTE Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters. Sie wird auf Zehntel gerundet. 2.3 FACHNOTE Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet. Umrechnung gemäss Skala 2: Punkte 91 - 100 81 - 90 71 - 80 61 - 70 50 - 60 42 - 49 34 - 41 26 - 33 18 - 25 10 - 17 00 – 09 Note 6.0 5.5 5.0 4.5 4.0 3.5 3.0 2.5 2.0 1.5 1.0 -3- ENGLISCH 1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG 1.1 ZEITPUNKT KBL und KBS: 5. Semester, HMS: 6. Semester 1.2 FORM UND DAUER First Certificate in English (FCE) Für die FCE-Prüfung ist die Prüfungsordnung des Cambridge Examination Centre Luzern/Bern massgebend. 1.3 HILFSMITTEL keine 2. NOTENGEBUNG 2.1 PRÜFUNGSNOTE Die Umrechnung des FCE Ergebnisses erfolgt nach der Umrechnungstabelle des Aide Mémoire IV vom 25. November 2014 (Skala 1 für Diplome vor dem 31.12.14 / Skala 1a für Diplome ab dem 01.01.15) Umrechnungsskalen: 2.2 FCE bis 31.12.2014 FCE ab 01.01.2015 Punkte 92 - 100 83 - 91 Note 6.0 5.5 Punkte 184 - 190 178 - 183 Note 6.0 5.5 74 - 82 65 - 73 5.0 4.5 172 - 177 166 - 171 5.0 4.5 55 - 64 4.0 160 - 165 4.0 45 - 54 3.5 154 - 159 3.5 36 - 44 27 - 35 18 - 26 3.0 2.5 2.0 148 - 153 142 - 147 136 - 141 3.0 2.5 2.0 09 - 17 00 - 08 1.5 1.0 130 - 135 122 - 129 1.5 1.0 ERFAHRUNGSNOTE Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters. Sie wird auf Zehntel gerundet. 2.3 FACHNOTE Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet. -4- MATHEMATIK 1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG 1.1 ZEITPUNKT 4. Semester 1.2 FORM UND DAUER Schriftliche Prüfung. Die Prüfung ist in einzelne Aufgaben unterteilt. Jede einzelne Aufgabe kann in Teilaufgaben unterteilt werden. 120 Minuten 1.3 HILFSMITTEL Taschenrechner, nichtdruckend, netzunabhängig, nicht kommunikationsfähig, mit ausschliesslich numerischer Anzeige. Es dürfen keine gespeicherten Beispiele/Dateien auf dem Rechner vorhanden sein. Eine einheitliche Formelsammlung wird im Anhang zur Aufgabenstellung bereitgestellt. 2. NOTENGEBUNG 2.1 PRÜFUNGSNOTE Die Prüfungsnote ergibt sich aus der schriftlichen Prüfung. Es werden nur ganze oder halbe Noten erteilt. Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet. 2.2 ERFAHRUNGSNOTE Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 3. und 4. Semesters. Sie wird auf Zehntel gerundet. 2.3 FACHNOTE Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet. Gegen die Prüfungsnote im Fach Mathematik, das vorgezogen für die Berufsmaturität geprüft wird, kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und Begründung versehene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar. -5- GESCHICHTE UND STAATSLEHRE 1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG 1.1 ZEITPUNKT 4. Semester 1.2 FORM UND DAUER Mündliche Prüfung, Vorbereitungszeit: 15 Minuten, Prüfungszeit: 15 Minuten Den Ausgangspunkt für die Prüfung bilden Leit- und Zusatzfragen zu Text- und Bildvorgaben. 1.3 INHALT Die Kandidaten erhalten spätestens drei Monate vor der mündlichen Prüfung eine Themenliste, die auf dem Stoffplan basiert. 1.4 HILFSMITTEL keine 2. BEWERTUNG Kriterien für die Bewertung sind: Quellenverständnis, Wissensfragen, Erkennen von Zusammenhängen und Entwickeln eigener Gedanken. 3. NOTENGEBUNG 3.1 PRÜFUNGSNOTE Die Leistung wird gemäss Protokoll und Bewertungsblatt mit ganzen und halben Noten beurteilt. 3.2 ERFAHRUNGSNOTE Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 3. und 4. Semesters. Sie wird auf Zehntel gerundet. 3.3 FACHNOTE Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet. Gegen die Prüfungsnote im Fach Geschichte und Staatslehre, das vorgezogen für die Berufsmaturität geprüft wird, kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und Begründung versehene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar. -6- VOLKSWIRTSCHAFT, BETRIEBSWIRTSCHAFT, RECHT (VBR) 1 DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG 1.1 ZEITPUNKT 6. Semester 1.2 FORM UND DAUER Schriftliche Prüfung: 180 Minuten (HMS und KBL) bzw. 120 Minuten (KBS) 1.3 INHALT Die Prüfungsaufgaben können enthalten: § § § § rein volkswirtschaftliche Fragestellungen rein betriebskundliche Fragestellungen rein rechtskundliche Fragestellungen übergreifende Fragestellungen aus den Bereichen Volkswirtschaft, Betriebskunde und Rechtskunde Das Schwergewicht der Prüfung liegt auf übergreifenden Fragestellungen. 1.4 HILFSMITTEL § § unkommentierte Ausgabe von Gesetzessammlungen Taschenrechner, nichtdruckend, nicht kommunikationsfähig, netzunabhängig, mit ausschliesslich numerischer Anzeige 2. NOTENGEBUNG 2.1 PRÜFUNGSNOTE Die Prüfungsnote ergibt sich aus der schriftlichen Prüfung. Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet. 2.2 ERFAHRUNGSNOTE Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters. Sie wird auf Zehntel gerundet. 2.3 FACHNOTE Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet. -7- FINANZ- UND RECHNUNGSWESEN (FRW) 1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG 1.1 ZEITPUNKT Ende 6. Semester 1.2 FORM UND DAUER Schriftliche Prüfung: 180 Minuten 1.3 FORM UND I NHALT Die Prüfungsaufgaben können enthalten: § § § 1.4 buchhalterisch/rechnerisch verknüpfte Elemente rein buchhalterische Elemente oder rein rechnerische Elemente auf das Rechnungswesen bezogene betriebswirtschaftliche Elemente HILFSMITTEL § § Taschenrechner, nichtdruckend, nicht kommunikationsfähig, netzunabhängig, mit ausschliesslich numerischer Anzeige. unkommentierte Ausgabe von Gesetzessammlungen 2. NOTENGEBUNG 2.1 PRÜFUNGSNOTE Die Prüfungsnote ergibt sich aus der schriftlichen Prüfung. Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet. 2.2 ERFAHRUNGSNOTE Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters. Sie wird auf Zehntel gerundet. 2.3 FACHNOTE Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet. -8- ERGÄNZUNGSFÄCHER Die Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsfächer bewegen sich im Rahmen des Stoffverteilungsplanes für die Vorbereitung der kaufmännischen Berufsmaturität der entsprechenden Schule. 1. PRÜFUNGSSTOFF Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den diskutierten Fragestellungen der behandelten Themen. 2. NOTENGEBUNG 2.1 ERFAHRUNGSNOTE Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters. Sie wird auf Zehntel gerundet. INTERDISZIPLINÄRE PROJEKTARBEIT (IDPA) Die interdisziplinäre Projektarbeit wird im 5. oder 6. Semester geschrieben. Die Entscheidung, ob die IDPA als Einzeloder Gruppenarbeit durchgeführt wird, obliegt der Schule. Die Bewertung erfolgt nach schulinternen Kriterien. Deutsch und die Anwendung der IKA-Kenntnisse werden adäquat bei der Bewertung berücksichtigt. Die Arbeit wird von zwei Fachpersonen beurteilt. Hauptexperte muss eine Lehrperson der Schule sein, Korreferent kann auch eine externe Fachperson sein. Die IDPA-Note wird auf halbe/ganze Noten gerundet und zählt doppelt gewichtet zu einer Semesternote im Ergänzungsfach. Die Semesternote wird wie folgt berechnet: Summe der Prüfungsnoten + (IDPA-Note x 2) (Anzahl Prüfungen + 2 ) = Semesternote Die IPDA zählt als Selbstständige Arbeit (SA) im Rahmen der Ausbildung zum Kaufmann/Kauffrau und wird deshalb als Einzelnote im Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (E-Profil) ausgewiesen. Gegen die Note kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und Begründung versehene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar. -9- WIEDERHOLUNG DER BERUFSMATURITÄTSPRÜFUNG 1. GRUNDSÄTZLICHES Es gilt die Regelung in Art. 29 der Berufsmaturitätsverordnung vom 30. November 1998 (rev. 21.12.2004). 2. ERGÄNZUNG An die Stelle ungenügender Erfahrungsnoten im Ergänzungsfach tritt bei der Wiederholung eine schriftliche Prüfung. Diese dauert mindestens 90 Minuten. Bei Fächern, die aus Prüfungs- und Erfahrungsnoten bestehen, kann im Wiederholungsfall die neue Erfahrungsnote gezählt werden. Bedingung ist allerdings ein regelmässiger Unterrichtsbesuch und das Ablegen sämtlicher Semesterprüfungen. Gegen das Ergebnis der Schlussprüfungen kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und Begründung versehene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar. Anhang: Berechnungsbeispiel für Fachnoten Prüfungsnote + Erfahrungsnote = Fachnote 5.0 (4.5 + 4.0) / 2 = 4.25 à 4.3 9.3 / 2 = 4.65 > Fachnote 4.7 Berechnung der Prüfungsnote Höhere oder tiefere Total-Punkte werden proportional auf die 100er-Skala aufgerechnet. - 10 -
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