Hochlastzeitfenster 2017

Hochlastzeitfenster 2017 für atypische Netznutzung
gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Netzkunden mit atypischem Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
ein individuelles Netznutzungsentgelt beantragen. Ein atypisches Verbrauchsverhalten ist
gemäß des Leitfadens zur Ermittlung individueller Netznutzungsentgelte der Bundesnetzagentur
anhand von Hochlastzeitfenster zu bestimmen.
Die Hochlastzeitfenster der einzelnen Spannungsebenen für 2017 sind nachfolgend
dargestellt:
Spannungsebene
der Entnahmestelle
Frühling
Mrz. – Mai
Sommer
Jun. – Aug.
Herbst
Sep. – Nov
Winter
Dez. – Feb.
Mittelspannung
-
-
17:00 – 18:45
17:15 – 19:30
Umspannung MS/NS
-
-
-
-
Niederspannung
-
-
17:30 – 19:30
17:15 – 18:45
Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden, in
Rheinland-Pfalz geltende gesetzliche Feiertage, maximal ein Brückentag sowie die Zeit
zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten, da der Eintritt der zeitgleichen
Jahreshöchstlast an diesen Tagen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten ist.
Jahreszeiten:
Winter:
01.01.2017 – 28.02.2017 und 01.12.2017 – 31.12.2017
Frühling:
01.03.2017 – 31.05.2017
Sommer:
01.06.2017 – 31.08.2017
Herbst:
01.09.2017 – 30.11.2017
Zur Inanspruchnahme des Individuellen Netzentgelts müssen weiterführende Bedingungen
erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls an dem Leitfaden der Bundesnetzagentur. Dieser
kann von der Website www.bundesnetzagentur.de heruntergeladen werden.