Hochlastzeitfenster 2017 für atypische Netznutzung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Netzkunden mit atypischem Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netznutzungsentgelt beantragen. Ein atypisches Verbrauchsverhalten ist gemäß des Leitfadens zur Ermittlung individueller Netznutzungsentgelte der Bundesnetzagentur anhand von Hochlastzeitfenster zu bestimmen. Die Hochlastzeitfenster der einzelnen Spannungsebenen für 2017 sind nachfolgend dargestellt: Spannungsebene der Entnahmestelle Frühling Mrz. – Mai Sommer Jun. – Aug. Herbst Sep. – Nov Winter Dez. – Feb. Mittelspannung - - 17:00 – 18:45 17:15 – 19:30 Umspannung MS/NS - - - - Niederspannung - - 17:30 – 19:30 17:15 – 18:45 Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden, in Rheinland-Pfalz geltende gesetzliche Feiertage, maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten, da der Eintritt der zeitgleichen Jahreshöchstlast an diesen Tagen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten ist. Jahreszeiten: Winter: 01.01.2017 – 28.02.2017 und 01.12.2017 – 31.12.2017 Frühling: 01.03.2017 – 31.05.2017 Sommer: 01.06.2017 – 31.08.2017 Herbst: 01.09.2017 – 30.11.2017 Zur Inanspruchnahme des Individuellen Netzentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls an dem Leitfaden der Bundesnetzagentur. Dieser kann von der Website www.bundesnetzagentur.de heruntergeladen werden.
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