Amtsblatt Markt Plech Jahrgang 27 24. Januar 2017 Nummer 01 Standesamtsnachrichten Geburten: Eheschließungen: Sterbefälle: Sebastian Roszak, Hauptstraße 21 keine Hans Schuster, Bernheck 38 Aus der Gemeinderatssitzung vom 09. Dezember 2016 Dem Antrag von Herrn Florian Schmidt über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Riegelsteiner Straße wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt verbunden mit dem Hinweis, dass das Bauvorhaben im Hinblick auf die gewerbliche Nutzung der Nachbargrundstücke einer immissionsschutzrechtlichen Prüfung standhalten muss. Das Thema Straßenausbaubeitragssatzung wird bereits seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, dies, soweit ersichtlich, vor allem in den Gemeinden des Landkreises Bayreuth auch mit der Rechtsaufsichtsbehörde. Während das Landratsamt flächendeckend die Einführung der Satzung fordert, wehren sich viele Gemeinden gegen zusätzliche Beiträge. Bereits bei einer Stellungnahme zum Haushaltsplan 2016 wies das Landratsamt darauf hin, dass auch der Markt Plech verpflichtet ist, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Dies wurde bislang ausgesetzt, um Klarheit darüber zu erhalten, ob die Pflicht zum Erlass einer solchen Satzung auch tatsächlich gegeben ist und auch generell und ausnahmslos vom Landratsamt verfolgt wird. Die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist in Art. 5 des Bayerischen Kommunalabgabegesetzes geregelt. Hier heißt es: „Für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt öffentlichen Wegen sollen solche Beiträge erhoben werden, soweit nicht Erschließungsbeiträge zu erheben sind“. In der Vergangenheit war das Wort „sollen“ immer ein wichtiger Streitpunkt. Das Landratsamt vertrat und vertritt die Auffassung, dass das Wort „sollen“ grundsätzlich in „müssen“ übersetzt werden muss und dass nur in ganz wenigen atypischen Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden darf. Gemeinden vertraten hingegen die Auffassung, dass ihnen ein Ermessensspielraum zustünde. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun mit Urteil vom 09.11.2016 entschieden, dass diese Soll-Regelung (der Bayerische Verwaltungsgerichtshof spricht von einem Soll-Befehl) grundsätzlich eine Beitragserhebungspflicht bedeutet, es sei denn, es liege ein atypischer Ausnahmefall vor. Nachdem den Ausführungen des VGH zufolge der Markt Plech keinen atypischen Einzelfall darstellt, wird es Aufgabe des Marktgemeinderates sein, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlas- sen. Letztlich muss auch beachtet werden, dass hier zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde im Raum stehen, auf die nicht einfach verzichtet werden darf. Für den Erlass der Satzung empfiehlt sich die Verwendung einer vom Bayerischen Gemeindetag herausgegebenen Mustersatzung. Für den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung gibt es zwei Varianten: a) b) Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen Erhebung ein einmaligen Beiträgen Zu a) Hier müssen Sanierungsgebiete (sog. Einrichtungseinheiten) gebildet werden, in denen dann der Aufwand der Gemeinde auf alle Grundstücke verteilt wird. Diese Variante ist nicht so einfach zu handhaben, müssen doch mehrere Festsetzungen getroffen werden. Wiederkehrende Beiträge werden in Bayern erst seit kurzem und in wenigen Fällen praktiziert. Es liegen keine Erfahrungen hierüber vor. Deshalb wird auch von der Erhebung wiederkehrender Beiträge abgeraten. Zudem könnte dies zur Folge haben, dass Grundstückseigentümer mit Beiträgen belastet werden und erst lange Zeit später in den Genuss einer eigentlichen Beitragsbaumaßnahme kommen. Zu b) In dieser Mustersatzung sind nur wenige gemeindespezifische Punkte zu regeln, erhoben werden Beiträge bei konkreten Baumaßnahmen von den Anliegern. Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung gemäß dem Satzungsentwurf zu b). Der Gemeindeanteil im §6 wird jeweils um 20 Punkte erhöht, so dass die Belastung der Bürger gegenüber der Mustersatzung deutlich reduziert wird. Die Gemeinde ist 2003 der Schutzgemeinschaft Hollfelder Mulde e.V. beigetreten. Auslöser war hierfür, dass zum damaligen Zeitpunkt die Ausweisung zweier großflächiger Schutzgebiete, und zwar die Hollfelder Mulde und die Veldensteiner Mulde zum Schutz des Grundwasservorkommens, im Gespräch waren. Es liefen in erster Linie die Bestrebungen zur Ausweisung der Hollfelder Mulde als Schutzgebiet. Zur Wahrung der Interessen der dortigen Bevölkerung hatte sich eine Interessengemeinschaft gebildet. Dieser Interessengemeinschaft ist auch die Gemeinde beigetreten, um bei einer späteren Ausweisung der Veldensteiner Mulde als Schutzgebiet wichtige Informationen und Erfahrungen zu erhalten und um letztlich auch von der Vereinstätigkeit der Schutzgemeinschaft besser berücksichtigt zu werden. In letzter Zeit hat sich leider gezeigt, dass die Schutzgemeinschaft die Gemeinde nicht so unterstützen kann, wie es wünschenswert wäre. Bedingt durch die Vereinssatzung kann die Schutzgemeinschaft nur im Bereich der Hollfelder Mulde tätig werden. Der Marktgemeinderat beschloss deshalb, die Mitgliedschaft zu kündigen. Die Gemeinde hat sich neben der Schule auch mit dem Rathaus für das Kommunalinvestitionsprogramm beworben. In der Bewerbung zur energetischen Sanierung des Rathauses wurden Baukosten von 369.000 € angegeben. Das Projekt wurde zwar ausgewählt, die Zuschusssumme wurde aber auf 207.000 € von der Regierung reduziert. Bei der sich anschließenden Planung des Projekts zeigten sich vor allem im Keller massive Feuchteschäden und daraus resultierend auch statische Risiken. Letztlich liegen die geschätzten Baukosten jetzt bei rd. 556.000 € für die Sanierung des Kellers, die Wärmedämmung der Außenhaut und den Einbau einer Hackschnitzelheizung. Die mit der Regierung geführten Gespräche zur Erhöhung der Fördersumme verliefen leider negativ. Die Gemeinde kann im jetzigen Programm nach wie vor „nur“ mit einer Zuschusssumme von 207.000 € kalkulieren. Nachdem eine Finanzierung des Gesamtprojektes auf dieser Basis mit Baukosten von 556.000 €, einem Zuschuss von 207.000 € und Eigenmitteln von 349.000 € finanziell nicht so einfach darstellbar ist, erscheint es eine sinnvolle Alternative, die Sanierung des Rathauses in zwei Bauabschnitte aufzuteilen, den 1. Bauabschnitt im laufenden Kommunalinvestitionsprogramm durchzuführen und den 2. Bauabschnitt zeitlich zurückzustellen. Die möglichen Bauabschnitte sind: a) Sanierung des Kellers und Einbau einer Hackschnitzelheizung b) Wärmedämmung der Außenhaut Der Marktgemeinderat beschloss, als Bauabschnitt 1 die Sanierung des Kellers und den Einbau einer Hackschnitzelheizung durchzuführen. Die Firma Hutzler & Fleischer bietet die Erdarbeiten für die Errichtung von 8 Fertigteilfundamenten und die Pflasterung des Stelenplatzes mit einer Angebotssumme von 5.593 € an. Der Marktgemeinderat erteilte der Firma Hutzler & Fleischer den Auftrag hierfür. Rathaus Plech geschlossen Das Rathaus Plech ist ab sofort bis auf weiteres durch die Verwaltung nicht mehr besetzt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die VG Betzenstein, Tel. 9852-0. Die Bürgermeistersprechstunde von 17-18 Uhr findet weiterhin statt. BeruflicheOberschuleBayreuth StaatlicheFachoberschuleundBerufsoberschule Technik|W irtsc haft|Sozialwesen|Gestaltung |NE U:G esundheit| PRAXISORIENT IERT ZUM ABITUR Anmeldung für n Fachoberschule n Berufsoberschule mit mittlerem Schulabschluss mit Berufsausbildung Abschlüsse: ¡ allgemeine Hochschulreife (Abitur) ¡ fachgebundene Hochschulreife ¡ Fachabitur Informationsveranstaltungen: Freitag, 17.02.2017, Beginn 17:30 Uhr Samstag, 18.02.2017, Beginn: 09:30 Uhr Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2017/18: 06. März 2017 – 17. März 2017 Anmeldeunterlagen und Informationen: Berufliche Oberschule Bayreuth Körnerstr. 6 | 95448 Bayreuth Tel.: 0921/79208-0 [email protected] | www.fosbosbayreuth.de Grundschule Betzenstein – Plech, Schulstraße 3, 91282 Betzenstein Tel. 09244 355 – [email protected] Die Grundschule Betzenstein – Plech lädt alle Eltern der Schulanfänger 2017/18 herzlich zu einem Informationsabend am Mittwoch, 15. März 2017 um 19:00 Uhr in die Grundschule Plech ein. Für das Schuljahr 2017/18 gilt folgende Regelung: - Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder im letzten Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sind schulpflichtig. - Kinder, die im Oktober, November oder Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag vorzeitig aufgenommen werden, wenn die Schuleingangsuntersuchung und das Schulaufnahmeverfahren keine nachteiligen Folgen erkennen lassen. - Für Kinder, die erst ab Januar des Folgejahres sechs Jahre alt werden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. - Ein schulpflichtiges Kind kann auf Antrag der Eltern von der Aufnahme zurückgestellt werde, wenn die körperliche oder geistige Entwicklung einen erfolgreichen Besuch nicht erwarten lassen. Vorankündigung: Die Termine der Schuleinschreibung für die ABC – Schützen sind am: Dienstag, 21.03.2017 und Mittwoch, 22.03.2017 jeweils ab 14:00 Uhr. Während der formalen Einschreibung nehmen die Kinder am Schulspiel der Lehrkräfte der Grundschule teil. Die gestaffelten Einschreibezeiten werden nach dem Informationsabend durch Aushang in den Kindergärten bekanntgegeben oder sind in der Schulleitung zu erfragen. Die Gruppeneinteilung für das Schulspiel erfolgt vor Ort. Stellenausschreibung für Kindertagesstätte Der Markt Plech sucht zum 01. Mai 2017 für seine Kindertagesstätte in Plech Eine/n Erzieher/in mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 20 Stunden und kurzfristig / baldmöglichst Eine/n Kinderpfleger/in mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Die Stelle des/r Kinderpflegers/in ist auf 2 Jahre befristet. Die Stelle des/r Erziehers/in ist unbefristet. Der Markt Plech bietet eine Beschäftigung und Bezahlung gemäß dem geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Haben Sie Interesse ? Dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis 09.02.2017 an den Markt Plech, Hauptstr. 15, 91287 Plech. Bitte verwenden Sie nur Kopien, weil eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. In der Bewerbung muss auch angegeben werden, ab wann die Stelle angetreten werden könnte. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung 09244-985216 und 985217. Kommunalinvestitionsprogramm – Umbau der Schule Der Bescheid über einen Zuschuss in Höhe von 265.500 Euro ist mittlerweile da. Bei geschätzten Gesamtkosten von 298.000 Euro beträgt der Zuschusssatz damit 90 %. Der Umbau zur Barrierefreiheit der Schule und der Anbau eines Aufzuges erfolgen in diesem Jahr. Sportförderrichtlinien die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern treten zum 31.12.2016 außer Kraft. Es ist eine Neufassung der Abschnitte A und B geplant. Bisher sind vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die detaillierten Änderungen noch nicht mitgeteilt worden. Sobald sie vorliegen, werden die ab 01.01.2017 geltenden Sportförderrichtlinien auf der Internetseite www.landkreis-bayreuth.de/Buergerservice/Kommunales/Vereinsfoerderung veröffentlicht. Die Antragsunterlagen für 2017 können erst nach Inkrafttreten der neuen Sportförderrichtlinien zur Verfügung gestellt werden. Veranstaltungen – Termine Titel Beginn Uhrzeit Veranstalter Mitarbeitendentreff Kirchengemeinde 25.1.17 19:30 Evangelische Kirchengemeinde Evangelisches Gemeindehaus MGV Plech: Jahreshauptversammlung 27.1.17 19:30 Männergesangverein Plech Familiengottesdienst zur Tauferinnerung 29.1.17 09:30 Evangelische Kirchengemeinde Kirche St. Susannae MSC Clubabend 4.2.17 20:00 MSC Plech Meditativer Abendgottesdienst 5.2.17 19:00 Evangelische Kirchengemeinde Kirche Riegelstein Elternabend zur Konfirmation 8.2.17 19:30 Evangelische Kirchengemeinde Evangelisches Gemeindehaus Konfirmanden-Exkursion 9.2.17 08:00 Evangelische Kirchengemeinde Lebensgemeinschaft Münzinghof 10.2.17 19:00 Evangelische Kirchengemeinde Evangelisches Gemeindehaus Punkt 7 - der etwas andere Gottesdienst 12.2.17 19:00 Evangelische Kirchengemeinde Kirche St. Susannae Gemeinderatssitzung 13.2.17 19:00 Markt Plech Elternabend Konfi-Kids 15.2.17 19:30 Evangelische Kirchengemeinde Evangelisches Gemeindehaus Schulung 16.2.17 19:30 FF Ottenhof-Bernheck Ehejubiläums-Gottesdienst 19.2.17 09:30 Evangelische Kirchengemeinde Kirche St. Susannae Kirchenvorstandssitzung 20.2.17 19:30 Evangelische Kirchengemeinde Evangelisches Gemeindehaus Seniorenkreis: Themennachmittag 21.2.17 14:00 Evangelische Kirchengemeinde Evangelisches Gemeindehaus Faschingsschießen 22.2.17 19:00 Bernhecker Schützenverein Konfirmation 2018 - Anmeldung 22.2.17 19:30 Evangelische Kirchengemeinde Evangelisches Gemeindehaus Basteltag für Kinder 25.2.17 10:00 Kreisjugendring Bayreuth Evangelisches Gemeindehaus Faschingsball der Vereine 25.2.17 19:00 MSC Plech Mehrzweckhalle Starke Frauen der Reformation Ort Titel Gasthaus "Goldenes Herz" Gasthaus Goldenes Herz Rathaus Plech Feuerwehrhaus Bernhecker Schützenhaus Zu allen Veranstaltungen gibt es nähere Informationen bei der KreisjugendringGeschäftsstelle Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth Tel 0921/728-198 FAX 0921/728-88-198 e-Mail: [email protected] Internet: www.kjr- Der Bayerische Bauernverband lädt ein: Mittwoch, 08.02.2017, 14:00 Uhr Betzenstein, Café Herbst Thema: "So geht´s den Beinen gut - aktive Venenpflege" Ref.: Marina Völkl, REHA-Team, Bayreuth Teilnehmergebühr: 2,00 € Plecher Heimatverein e.V. informiert: Die Kindervolkstanz-Gruppe startet wieder ab Do. 26.01.2017 Wir treffen uns alle 2 Wochen donnerstags von 17 bis 18 Uhr im Gemeindehaus Leitung: Gisela Leißner Mitmachen können alle Kinder von 3 bis 9 Jahren und wir freuen uns, wenn wir NEUE KINDER dazubekommen und die Gruppe so bestehen bleiben kann. Sagt es weiter und bringt einfach neue Freunde mit! Do. 26.01.2017 Do. 09.02.2017 Do. 23.02.2017 Do. 09.03.2017 Do. 23.03.2017 Kindervolkstanz-Gruppe Kinder- und Jugendtheatergruppe 17-18 Uhr frei 17-18 Uhr frei Faschingsfeier für beide Gruppen - weiter Infos folgen! 17-18 Uhr 18-19 Uhr 17-18 Uhr 18-19 Uhr Kinder- und Jugendtheatergruppe wieder ab Do. 09.03.2017 Wir treffen uns alle 2 Wochen donnerstags von 18 bis 19 Uhr im Gemeindehaus – siehe oben Leitung: Gisela Leißner, Tatjana Hofmann, Simone Schmidt Wir haben 2016 mit den Theaterstück für das Jubiläumsjahr und der Teilnahme bei den gesamtfränkischen Kinder- und Jugendtheatertagen ein ganz tolles – ja besonderes Jahr erlebt. Hast auch DU Lust bei uns mitzumachen und mal auf der Bühne zu stehen? Mitmachen können Kinder ab der 3. Klasse, kommt doch einfach am 09.03.17 mal vorbei! JJJ Wir haben auch 2017 wieder tolle Kinder- und Jugendaktionen geplant, ob Pflanzaktion Weidenkirche, Osterbrunnen, Osterwanderung, Zamm geht’s, Ferienaktionstage und vieles mehr. Weitere Infos folgen! JJJ Alle Infos und Termine auch unter: www.plecher-heimatverein.de Auf jeden Fall einen Besuch wert ist die Bildergalerie von unseren Veranstaltungen und Aktionen! Herausgeber und Druck: Markt Plech, Hauptstr. 15, 91287 Plech, Plech im Internet: www.plech.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: 1. Bürgermeister Karlheinz Escher, Roland Leuchner Telefon-Nr. Bürgermeister 920594, E-Mail-Adresse [email protected] Telefon-Nr. Verwaltung 985217, E-Mail-Adresse [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc