Illustratives Beispiel Gewinnverwendungsantrag

Illustratives Beispiel:
A.
Darstellung des Antrags über die Verwendung des
Bilanzgewinns bei beabsichtigter Ausschüttung aus
(steuerlichen) Kapitaleinlagereserven
Ausgangslage
Die X-AG verwendet für Buchführung und Rechnungslegung die Fremdwährung FW. Die Bilanz der
X-AG präsentiert sich per 31. Dezember 20_X wie folgt:
Bilanz per 31. Dezember 20_X
Fremdwährung
(FW)
Kurs
Angabe der
Werte in CHF
Flüssige Mittel
250,000
2.00
500,000
Total Aktiven
250,000
Eigenkapital
- Aktienkapital
100,000
2.00
200,000
- Gesetzliche Kapitalreserve
(= Kapitaleinlagereserven)
100,000
2.00
200,000
50,000
2.00
100,000
0
0
n/a
2.00
2.00
n/a
0
0
0
- Gesetzliche Gewinnreserve
- Freiwillige Gewinnreserven
o Gewinnvortrag
o Jahresgewinn
o Umrechnungsdifferenz
Total Passiven
500,000
250,000
Der Verwaltungsrat möchte die gesamten per 31. Dezember 20_X bestehenden steuerlichen
Kapitaleinlagereserven ausschütten.
500,000
B.
Mögliche Darstellung des Gewinnverwendungsantrags
Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes
20_X
20_X
Fremdwährung
(FW)
CHF
Gewinnvortrag
Jahresgewinn
Umrechnungsdifferenz
Übertrag Kapitaleinlagereserven
0
0
n/a
100,000
0
0
0
200,000
Total zur Verfügung der Generalversammlung
100,000
200,000
Ausrichtung einer Dividende zu Lasten der
Kapitaleinlagereserven 1)
Zuweisung an die allgemeine gesetzliche Gewinnreserve 2)
Vortrag auf neue Rechnung
100,000
0
0
200,000
0
0
Total
100,000
1,050,000
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung
folgende Gewinnverwendung:
1)
Der Verwaltungsrat beantragt eine Dividendenausschüttung zu Lasten der Kapitaleinlagereserven
in Höhe von FW 100,000, jedoch maximal CHF 200,000. Der Maximalbetrag von CHF 200,000
wird im Zeitpunkt der Auszahlung mit dem an diesem Tag geltenden Devisenkurs gemäss
Website der Schweizerischen Nationalbank in FW umgerechnet. Sofern der resultierende Betrag
unter den für die Ausschüttung vorgeschlagenen FW 100,000 liegt, wird die Ausschüttung nur in
Höhe dieses tieferen Betrags vorgenommen.
Die Fälligkeit der Dividende wird auf den [Datum] festgelegt.
2)
Da die gesetzlichen Gewinn- und Kapitalreserven 50% des Aktienkapitals erreicht haben, wird
auf eine weitere Zuweisung verzichtet.