Kreisjournal AMTSBLATT DES WARTBURGKREISES www.wartburgkreis.de 24.xx.yyyyyyyy.xxxx Januar 2017 · 1/2017 · xx/yy··Jahrgang Jahrgang10 8 Inhalt Amtsblatt Öffentliche Bekanntmachungen • Jugendhilfeausschusssitzung am 15.02.2017 S. 9 • Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses S. 9 • Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Breitbandausbaus S. 10 • Standortbezogene Vorprüfung S. 12 Stellenausschreibung • Sachbearbeiter/in Kreisplanung Der Neujahrsempfang des Wartburgkreises und der Wartburg-Sparkasse fand in diesem Jahr in Treffurt statt. Mit dabei: die Landeskapelle Eisenach Foto: S. Blume Aus der Neujahrsrede des Landrates Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, „Gebietsreform – Reformationsjubiläum / Flüchtlingswanderung – Deutscher Wandertag“ - im Spannungsfeld dieser vier Worte stehen wir zum Beginn des Jahres 2017. Vier Worte – vier Chancen für Veränderung, die zugleich offen im Ergebnis sind. „Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge – ich würde heute noch einen Apfelbaum pflanzen!“ Das soll Martin Luther bei einer seiner berühmten Tischreden gesagt haben. Auch wenn das Zitat schon oft verwendet und vielleicht ein bisschen abgegriffen ist - steht der Apfelbaum für etwas Bleibendes, im Boden tief verwurzeltes – unabhängig davon, ob seine Früchte einst geerntet werden können oder nicht. Genauso geht es uns auch oft in der Politik: Entscheidungen dennoch treffen zu müssen, ohne deren Reichweite in der Zukunft genau voraussagen zu können. Mir gefällt diese positive Herangehensweise, trotzdem einen Baum zu pflanzen – egal was zu befürchten steht. Für mich hat das mit Glauben zu tun. Und zwar nicht nur mit religiösem Glauben, sondern mit dem Glauben daran, dass unsere Arbeit sinnvoll ist. Dass es immer sinnvoll ist, Dinge auf den Weg zu bringen, in Bewegung zu bleiben, statt bang zu verharren. Auf den ersten Blick scheinen wir von dem, was Luther vor 500 Jahren umtrieb, wie durch eine Welt getrennt zu sein. Wie erhalte ich mir einen gnädigen Gott, wie werden meine Sünden vergeben – wer von uns fragt heute noch danach? Wir können uns den Unterschied der Zeiten kaum groß genug vorstellen: Seit der Reformation hat sich eine entscheidende Akzentverschiebung im Lebensgefühl der Menschen vollzogen. Damals, am Ende des Mittelalters, fragten die Menschen zuerst nach dem ewigen Leben nach ihrem Tod, und die Hoffnung darauf half ihnen, ihr Leben in dieser Welt zu bestehen. Heute dagegen wollen wir zuerst Sinn und Gewissheit für unser diesseitiges Leben. Reformation – das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Erneuerung, Verbesserung. In diesem Sinne verwendete es auch Martin Luther. Davon ableitend möchte ich es auch ins Heute, in den Wartburgkreis hinein verstehen: Verbessern, Probleme lösen, unsere Region zukunftssicher machen, Veränderungen, als wichtig und sinnvoll anzusehen, dass ist es, was ich aus Luthers Worten und Gedanken für unsere heutige Situation ziehe. S. 12 Stellenausschreibung der Technologie- und GründerFörderungsgesellschaft Schmalkalden/Dermbach GmbH • Geschäftsführer/in S. 13 Das nächste Kreisjournal erscheint am 14. Februar 2017 Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich meine Neujahrsansprache mit Luther und Glaubensfragen beginne, dann liegt das zum einen daran, dass wir uns in einem für unsere Region wichtigem Jahr befinden. Wir haben eine ganze Dekade lang auf das Reformationsjubiläum hingearbeitet. In unzähligen Arbeitsgruppentreffen haben sich die Akteure aus dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach auf das Jahr 2017 vorbereitet und im November letzten Jahres einen fulminanten Auftakt hingelegt. In den einzelnen Wanderregionen des Wartburgkreises laufen die Vorbereitungen für den Wandertag auf Hochtouren. Die Identifikation mit dem Ereignis ist deutlich spürbar. Ich bin mir sicher: die geplanten Wanderungen und Veranstaltungen werden viele Gäste Nichtamtlicher Teil - 24.01.2017 - Ausgabe 1/2017 in unsere Region locken und damit nachhaltige Effekte zur touristischen Weiterentwicklung schaffen. Zum anderen liegt es auch daran, dass wir wissen, dass mit einer Gebietsreform große Veränderungen für den Wartburgkreis anstehen, wir aber im Moment noch nicht absehen können, wie diese konkret aussehen und wie sie sich auswirken. Natürlich: Die Wogen schlagen hoch. Die Kreiszuschnitte werden nach der Entwurfsvorlage hin- und her diskutiert. Der Entwurf des Innenministers enthält einen Bonus für die Wartburgregion: das ausschließliche Zusammengehen von Wartburgkreis und Eisenach – dafür bin ich dankbar. Die letzte Entscheidung wird der Landtagsbeschluss bringen und zeigen, ob dieser Bonus einen Wert hatte. Für den Wartburgkreis und die Stadt Eisenach gilt es, nach dem deutlichen Willen zum Zusammengehen, nun alle Vorkehrungen zu treffen, um die Einkreisung vorzubereiten. Und das möglichst zügig. Was die Gemeinden aber angeht – mache ich mir Sorgen. Gemeinden stehen leider schnell in der öffentlichen Wahrnehmung als diffus veränderungsunwillig. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Gemeinde- und Stadträten und Bürgermeistern, zumal viele ehrenamtlich tätig sind, für ihren Gestaltungsaber auch Beharrungswillen zu danken. Gemeindeaufbau hat seit 1990 je nach äußeren Rahmenbedingen und dem Engagement der Mandatsträger im Wartburgkreis erfolgreich stattgefunden. Das Erreichte mit einer Schablone zu überdecken und mit allen Mitteln des Gesetzes undifferenziert zu überformen, ist mir zu kurz gedacht. Dafür ist zu viel Herzblut der Gewählten in die Gestaltung und das Voranbringen ihrer Städte und Gemeinden geflossen. Fehlenden Reformwillen kann man der kommunalen Familie im WAK wirklich nicht nachsagen. Seit der Neubildung der Gemeinde Moorgrund 1994 fanden im Wartburgkreis 21 weitere Gemeinde-Neubil- dungen und Eingliederungen statt. Die verschiedenen Ausprägungen der Gebietskörperschaften – egal ob Einheitsgemeinde oder VG, oder, oder – haben eines gemeinsam: sie garantieren die Grundlagen unseres demokratischen Staates. Wir haben eine Vielfalt an Gemeindestrukturen im Wartburgkreis. Und das unabhängig davon, ob es sich um Thüringens kleinste Einheitsgemeinde Gerstengrund mit 69 Einwohnern oder die Einheitsgemeinde Hörselberg-Hainich mit 17 Dörfern und über 6000 Einwohnern handelt, oder auch die 11 Gemeinden der VG HainichWerratal mit fast 11000 Einwohnern, die hervorragend arbeitet - oder einer VG Dermbach wiederum, die die Bildung einer Einheitsgemeinde anstrebt. Da ist Bewegung drin – ohne, dass da etwas übergestülpt wird. Ich möchte, dass die Vielfalt der Möglichkeiten zugelassen wird – denn sie sind – jede auf ihre Weise - erfolgreich und haben ihre Berechtigung. Ich bin nicht so blauäugig zu meinen, wir bräuchten keine strukturellen Veränderungen und keine klaren Vorgaben durch die Landespolitik. Aber, was haben wir denn im Moment? Ein Volksbegehren und eine Klage der Landesregierung dagegen. So sieht Hilflosigkeit mit Verhärtung der Fronten aus! Ergebnis: Politikverdrossenheit! Ich möchte mir aber das ehrenamtliche auf kommunale Selbstverwaltung orientierte Engagement in den Dörfern und Städten erhalten! Der in dieser Woche verstorbene Altbundespräsident Roman Herzog war nicht nur durch seine „Ruckrede“ bekannt, sondern auch durch sein 2008 knallhart konstatiertes „Das Volk bewegt sich nicht“! Arbeiten wir zu wenig? Ich glaube nicht. Er meinte damit, es gäbe eine gewisse Bereitschaft zu Reformen, aber es bräuchte eine politische Führung mit echtem Charisma, um die Bevölkerung dafür zu mobilisieren. Daran gilt es, sich zu orientieren. Der Bürgerwille, die Möglichkeiten zur politischen Teilhabe und die dauerhafte Seite - 2 - Foto: S. Blume Leistungsfähigkeit der Kommunen müssen im Blick bleiben und das nicht immer abhängig von ihrer Größe. Dazu gehört Fairness, konstruktive Streitkultur und das Ziel, dem Menschen zu dienen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Wir haben 2016 viele Dinge auf den Weg gebracht. So ist das Willkommenscenter Wartburgkreis (WiWAK) seit 1. November im alten Landratsamt in Bad Salzungen eingerichtet und wird nun die zentrale Koordinierungs-und Vermittlungsstelle für Menschen mit anerkanntem Fluchthintergrund sein. Es ist das einzige Projekt dieser Art in Thüringen. Unsere Wirtschaftsförderung hat 2016 etliche zukunftsweisende Initiativen auf den Weg gebracht, die unseren Landkreis attraktiver und stärker machen. Dazu gehört die künftige Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs ebenso wie der Breitbandausbau im Landkreis. Auch von unserer Teilnahme am Modellvorhaben zur „Sicherung von Versorgung und Mobilität im ländlichen Raum“ erhoffe ich mir wichtige Impulse für die Zukunft des Wartburgkreises. Einer wichtigen Aufgabe widmet sich auch die neue Plattform www.karriereheimat.de, die gezielt Menschen dazu anhalten möchte, ihre Karriere in der Wartburgregion anzugehen. Möglichkeiten gibt es mehr, als Mancher denkt – schließlich sind wir auch in diesem Jahr wieder Thüringens Industriestandort Nummer eins! Wir haben in Schulen und Straßen rund 10 Millionen Euro investiert und werden 2017 erneut über 6 Millionen Euro in diese Infrastruktur stecken. Zum Wohl unserer Region, ungewiss dessen, was genau aus ihr wird. Wir wollen auch 2017 in Bewegung bleiben, wir wollen aktiv unser Leben und unseren Wartburgkreis gestalten. Wir wollen sinnbildlich viele Bäume pflanzen und so manchen Steckling weiter hegen und pflegen. Ein abschließendes Zitat, das über manchen abgeknickten Apfelbaum nach vorne weist, lautet: „Succisa virescit“ und ist der Wappenspruch der Benediktiner von Montecassino. „Obwohl abgehauen, grünt und blüht der Baum wieder.“ Wir nutzen unsere Chancen, auch bei Rückschlägen blicken wir nach vorn. Mit dieser Zuversicht stehen wir vor Veränderungen aller Art. 2017 wird ein spannendes Jahr! Packen wir es gemeinsam an! Ich wünsche Ihnen Gesundheit und Gottes Segen! Ihr Landrat Reinhard Krebs (die vollständige Rede finden Sie unter www.wartburgkreis.de/ Neuigkeiten) Seite - 3 - Ausgabe 1/2017 - 24.01.2017 - Nichtamtlicher Teil Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis Willkommenscenter Wartburgkreis betreut anerkannte Flüchtlinge BAD SALZUNGEN. Im Rahmen der Integrationsrichtlinie des Landes Thüringen hat sich der Wartburgkreis entschlossen, einen Anlaufpunkt für anerkannte Asylbewerber zu schaffen. Das Willkommenscenter Wartburgkreis (WiWAK) ist seit 1. November im alten Landratsamt in Bad Salzungen eingerichtet und wird nun die zentrale Koordinierungs- und Vermittlungsstelle für Menschen mit anerkanntem Fluchthintergrund sein. Es ist das einzige Projekt dieser Art in Thüringen. Hintergrund ist, dass es bislang eine Lücke in der Betreuung und Unterstützung gab. Solange die Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung des Kreises lebten, standen für alle auftretenden Fragen und Probleme die Heimleitung und der zuständige Sozialarbeiter zur Verfügung, die Versorgung mit Wohnraum, Geld für Kleidung und Essen waren automatisch über das Versorgungsamt geregelt. Mit der Anerkennung sind die Familien jedoch verpflichtet, zeitnah aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, sie müssen sich selbst über Onlineportale oder ansässige Vermieter eine Woh- WiWak in seiner Neujahrsrede. „Das hört sich so leicht an, ist es aber nicht. Die Überforderungen sind unterschiedlich ausgeprägt und erschweren die Integration in der täglichen Praxis immens.“ Mit der Umsetzung des Projektes wurde die kreiseigene Gesellschaft ABS WartburgWerraland mbH betraut. Die Mitarbeiter und Projektleiter des WiWak nung organisieren, Anträge auf Leistungen nach SGB II, auf Kindergeld, GEZ-Befreiung, Krankenkasse und andere Leistungen stellen sowie ein Bankkonto eröffnen – das alles nach wenigen Monaten in einem Land, von dem sie nicht wissen, wie es funktioniert und dessen Sprache sie noch nicht richtig beherrschen. Hier soll das WiWak nun Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Und so funktioniert es: Die anerkannten Asylbewerber erhalten, beispielsweise bei der letzten Geldauszahlung im Landratsamt, eine grüne Karte mit einem Termin beim Foto: S. Blume WiWak und erfahren dort Unterstützung beim Stellen aller Anträge, beim Finden sozialer Kontakte und vor allem bei der Wohnungssuche. Der Vorteil dabei ist, dass sich die Mitarbeiter des Landratsamtes und des WiWaks kennen und in engem Kontakt stehen und dass Perspektiven und Potenziale so frühzeitig erkannt werden können. „So kann es gelingen, dass anerkannte Flüchtlinge nicht nach Erfurt abwandern, sondern bei uns in der Region eine Perspektive sehen und integriert werden“, sagte Landrat Reinhard Krebs zum Handballer besuchten Grundschule WUTHA-FARNRODA. Einem begeisterten Handball-Fan, der nicht nur (fast) alles weiß, was man über den ThSV wissen muss, sondern auch noch Gedichte schreiben kann, hatten die Kinder der Klasse 4b der Grundschule in WuthaFarnroda zu verdanken, dass zwei Handballer vom ThSV Eisenach der Schule kurz vor Weihnachten einen Besuch abgestattet haben. JulienMick Radloff hatte an einem Gedichtwettbewerb seines geliebten Handballvereins teilgenommen und gewonnen. Als Preis dafür besuchten die Spieler Jan-Steffen Redwitz und Dirk Holzner die Schule und die Kinder der Klasse 4b. In einer Fragerunde wollte Kontakt: Teamleitung: Herr Blum, [email protected], 03695/ 8509399 Team - Coaching: Herr Janawro & Frau Kaufmann, 03695/ 8509401, [email protected] Team - Koordinierung und Vermittlung: Frau Gallhuber & Frau Hamza, 03695/ 8509398, [email protected] oder [email protected] Sternsinger kamen ins Landratsamt Foto: Grundschule am Rehberg die Schüler alles über Alter, Schuhgröße, Trikot-Nummer bis hin zu handballtechnischen Einzelheiten zu den beiden Spielern wissen. Diese Willkommenscenter Wartburgkreis Andreasstraße 11 (2. Etage), 36433 Bad Salzungen Öffnungszeiten: Montag 9:00 - 15:00 Uhr* Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr* Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag9:00 - 17:00 Uhr Freitag 9:00 - 13:00 Uhr* *weitere Termine nach Vereinbarung beantworteten alle Fragen mit guter Laune und viel Humor und signierten für alle Kinder der Klasse die mitgebrachten Autogrammkarten. Am Dreikönigstag besuchten Kinder der katholischen und der evangelischen Kirchgemeinden Bad Salzungens als Sternsinger das Landratsamt Wartburgkreis. Gemeinsam mit Pfarrer Bernhard Bock präsentierten sie ein kleines Programm mit Liedern und traditionellen Segenssprüchen. Foto: I. Benner Nichtamtlicher Teil - 24.01.2017 - Ausgabe 1/2017 Seite - 4 - Kultur & Veranstaltungen Wildkatze im Winterpelz HÜTSCHERODA. Draußen schneit es, die Temperaturen fallen unter den Gefrierpunkt und man selber packt sich in warme Kleidung oder bleibt am liebsten gleich Zuhause. Auch die Tiergehege der Wildkatzen sind gerade von einer Schneeschicht bedeckt. Was machen die Wildkatzen bei diesem Wetter im Wald? Auch sie verkriechen sich in ihre Höhlen oder aber sitzen gut geschützt durch ihren dicken Winterpelz völlig unbeeindruckt von der Kälte mitten im Schnee. An den nächsten Sonntagen (22.01./ 29.01./ 05.02. und 12.02.) startet um 10 Uhr der Nationalparkranger an der Wildkatzenscheune zu einer geführten Tour über den Wildkatzenpfad (7 km). Die Führung ist kostenfrei. Ab 11.30 Uhr gibt es frische Bratwürste vom Grill. Wer sich im Anschluss von der Wintertauglichkeit der Wildkatze selbst ein Bild machen möchte und erfahren will wie viele Haare eine Wildkatze im Winterpelz hat, besucht das Wildkatzengehege. Moderierte Schaufütterungen finden um 11, 13 und 15 Uhr statt. Der Eintritt beträgt ab 5,00 €. Kater Franz im Schnee Foto: Sarah Stark Großes Theater im Kurtheater Bad Liebenstein BAD LIEBENSTEIN. Die Schülerinnen und Schüler der 5 Klassen der Regelschulen, Unterbreizbach, Tiefenort, Dermbach, Wutha-Farnroda, Bad Liebenstein, Berka/Werra, Marksuhl sowie die der 1.Stadtschule und Werratalschule Bad Salzungen, sahen im Kurtheater Bad Liebenstein das Jugendtheaterstück „Mobbing - wenn Ausgrenzung einsam macht“. Inszeniert wurde die Vorstellung von Schauspielerinnen des Weimaer Kulturexpress. Im Mittelpunkt der Geschichte zum Thema „Mobbing“ standen zwei junge Mädchen namens Franziska und Laura, die verschiedener gar nicht sein konnten, aber die gleiche Schulbank teilten. Während Franziska durch hohes Selbstbewusstsein und lautes energisches Auftreten im Schulalltag glänzte, war Laura eher zurückhaltend und unschein- Foto: Weimarer Kulturexpress bar. Die stete Fürsorglichkeit ihrer Eltern weckte in ihr das Bestreben, immer alles richtig machen zu wollen. Franziska hingegen bekam wenig Anerkennung in der Familie und das Wort „Grenzen“ war für sie ein Fremdwort. Problematisch war, dass die beiden Mädchen sich ihrer eigenen individuel- len Lage nicht bewusst wurden und so kam es zu Schwierigkeiten und die Geschichte nahm ihren Lauf. Anfängliche Foppereien, die harmlos erschienen, steigerten sich zu regelrechtem Psychoterror der Lauras Leben komplett durcheinander wirbelte. Ein „offenes“ Ende der Geschichte und eine anschließende Diskussionsrunde mit den Darstellerinnen eröffnete dann die Möglichkeit, Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Formen aufzuzeigen oder aber auch nach Beweggründen zu suchen, warum man zum Mobbingtäter werden kann. Insgesamt war es ein toller und lehrreicher Projekttag, der den Schülerinnen und Schülern noch lange in Erinnerung bleiben wird. Ein herzliches Dankeschön von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern sowie dem Organisationsteam geht an die Stadtverwaltung in Bad Liebenstein, die die Aufführung im Kurtheater möglich machte und so eine tolle Kulisse für insgesamt rund 300 Schüler schuf. Das Projekt wurde durch das Jugendamt des Wartburgkreises initiiert und finanziert. Vereine sind zum Thüringentag nach Apolda eingeladen APOLDA. Vom 9. bis 11. Juni 2017 lädt die Stadt Apolda zum Thüringentag ein, dem großen Landesfest des Freistaates Thüringen. Unter dem Motto „Apolda klingt“ verwandelt sich die ganze Innenstadt in ein Festgebiet. Die voraussichtlich 150.000 Besucher erwartet ein buntes Veranstaltungsprogramm auf acht Bühnen. Alle nichtkommerziellen Vereine und Verbände des Freistaates sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben und ihre Tätigkeit öffentlichkeitswirksam auf dem Thüringentag zu präsentieren. Die Spanne der Möglichkeiten reicht vom kurzen Bühnenprogramm über Technikvorführungen und Einsatzsimulationen bis zu Informationsständen. Tausende Teilnehmer machen den großen Festumzug am Sonntag zum Publikumsmagneten. Auch für den Festum- zug sind Bewerbungen hochwillkommen. Allen Gruppen, die sich beteiligen, werden angemessene Fahrtkosten erstattet. Für alle Teilnehmer am Thüringentag hält die Website www.thüringentag. de Anmeldeformulare bereit. Auf dieser Website finden sich auch Informationen über das Festgelände und die geplanten Bühnenstandorte. Das Organisationsbüro Thüringentag beantwortet gern alle Fragen und hilft bei der Anmeldung: Stadt Apolda, Organisationsbüro Thüringentag 2017, Markt 1, 99510 Apolda Telefon: 03644 650-650 Telefax: 03644 650-519 Email: [email protected] Website: www.thueringentag.de Seite - 5 - Ausgabe 1/2017 - 24.01.2017 - Nichtamtlicher Teil Kultur & Veranstaltungen Musikalischer Nachwuchs im Kurtheater Bad Liebenstein BAD LIEBENSTEIN. Am Samstag, dem 28.01.2017 um 19.30 Uhr gestalten Schüler der Musikschule Wartburgkreis ein abwechslungsreiches Programm im Kurtheater Bad Liebenstein. Die Musikschule Wartburgkreis begeht in diesem Jahr als öffentliche Musikschule für die Region Bad Salzungen ihr 60-jähriges Bestehen. Viele Schüler erwerben hier, unterrichtet von hochqualifizierten Lehrkräften, Fähigkeiten in den Fachgebieten Instrumentalspiel, Gesang und Tanz. In einer Ausbildungszeit, die oft 10 Jahre und mehr dauern kann, werden die Schüler an wesentliche spieltechnische und künstlerische Aufgaben herangeführt. Die in vielen Übungs- und Unterrichtsstunden erlernten Fähigkeiten werden dann in Vorspielen, Konzerten und Wettbewerben präsentiert. So nehmen auch einige Schüler der Musikschule Wartburg- Foto: Musikschule kreis auch in diesem Jahr wieder am Regionalwettbewerb Jugend musiziert teil, der diesmal vom 21.-22-01. in Suhl stattfindet. Die Vor- bereitung hierfür ist sehr intensiv und die Aufregung bei Schülern und Lehrern groß, wenn es zur Wertung geht und die Leistungen von einer unabhängigen Jury mit einer Punktzahl und einem Prädikat bewertet werden. Unsere Musikschule nimmt in den Kategorien Bläserensemble, Drumset-Pop, Klavier und offene Kammermusik teil. Einen Teil ihres Wettbewerbsprogramms möchten die Schüler im Konzert am 28.01. in Bad Liebenstein vorstellen. Weiterhin werden die Jugendtanzgruppen und weitere Solisten und Ensembles der Musikschule zu sehen und zu hören sein. Freuen sie sich auf ein vielseitiges Programm, gestaltet von den Nachwuchskünstlern des Wartburgkreises. Junge Talente aus dem Wartburgkreis gesucht WARTBURGKREIS. Für den „Tag der Talente 2017“ sucht das Landratsamt junge Talente aus dem Wartburgkreis. „Wir freuen uns über jede heranwachsende künstlerische Begabung, jeden hoffnungsvollen Nachwuchsforscher, jede Sportskanone, jedes Sprachtalent und jeden Rechenkünstler“, weist Landrat Reinhard Krebs auf die diesjährige Möglichkeit, junge Talente ins Rampenlicht zu rücken hin. Der Tag der Talente findet am 19. Mai um 16 Uhr in Gerstungen in der Aula des Gymnasiums statt. Im Rahmen der feierlichen GalaVeranstaltung werden die Kinder und Jugendlichen, die mit ihren Betreuern oder Übungsleitern eingeladen sind, vorgestellt und erhalten von Landrat Reinhard Krebs eine gläserne Weltkugel sowie eine Urkunde. Für die Übungsleiter und Förderer gibt es ein großes Dankeschön und Blumen. In jedem Jahr berichtet ein erfolgreicher Künstler, Sportler oder anderer Profi aus der Region im Interview von Die Talente aus dem Jahr 2016 bei der Galaveranstaltung in Bad Salzungen. seinem Weg vom Talent zum Profi. Darüber hinaus geben einige der jungen Nachwuchskünstler Kostproben ihres Könnens und gestalten ein Rahmenprogramm. Bis zum 17. März müssen herausragende Talente im Landratsamt gemeldet werden. Wichtig ist, dass die vorge- schlagenen Talente unter 18 Jahren alt sind und bereits überregionale Erfolge erzielt haben. „Ich bin gespannt auf unsere diesjährigen Nachwuchstalente“, so Reinhard Krebs weiter. Junge Talente sind an das Landratsamt Wartburgkreis, Amt für Schule und Kultur, Foto: S. Blume Stichwort: „Tag der Talente 2017“, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen zu melden. Dabei bitte angeben: Name, Alter, bisherige Erfolge, die Förderer, Entwicklung und besonderes Berichtenswertes (damit die Moderatorin der Gala auch etwas zu den jungen Talenten erzählen kann). Nichtamtlicher Teil - 24.01.2017 - Ausgabe 1/2017 Seite - 6 - Karriere im Wartburgkreis Karriereheimat Wartburgregion WARTBURGREGION. Mit dem Online-Portal „Karriereheimat Wartburgregion“ werben die Wirtschaftsförderungen des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach für Karrieremöglichkeiten in der Heimat. Alle Unternehmen der Region sind aufgerufen, sich als attraktive Arbeitgeber auf der Plattform vorzustellen. Nach einer kostenfreien Registrierung unter www.karriereheimat.de/ unternehmerbereich können Praktika-, Ausbildungs- und Jobangebote sowie sonstige Informationen zu Karrieremöglichkeiten auf dem Portal präsentiert werden. Die Initiative „Karriereheimat“ ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises mit dem Ziel, Schüler, Jugendliche, Fach- und Führungskräfte mit Unternehmen aus der Region zusammenzubringen, um die vielfältigen beruflichen Chancen in der Heimat aufzeigen. Junge Menschen aus der Region, die sich in der Berufsorientierungspha- Nutzen Sie die Chance zum Anwerben Ihrer zukünftigen Mitarbeiter mit dem regionalen Informations- und Stellenportal „Karriereheimat“. Unternehmen in der Wartburgregion Werben in der Heimat se befinden, eine Ausbildung oder einen Berufseinstieg suchen; aber auch ausgebildete Fachkräfte, die zu ihrer Arbeitsstelle aus der Region auspendeln oder die Wart- Anmeldung - schnell, online, kostenfrei Unabhängig von Branche & Größe Unternehmen präsentieren Jobs für Nachwuchs- & Fachkräfte anbieten Stellenangebote & Veranstaltungen verwalten Geschäftspartner finden burgregion verlassen haben und sich vorstellen können, zurück zu kehren, werden medienübergreifend über das gut beworbene Portal dazu informiert. Weitere Auskünfte erteilt die Wirtschaftsförderung des Wartburgkreises. Ansprechpartner ist Ina Krah 03695/616302, [email protected] Service Blutspendetermine für Januar/Februar 2017 Instituts für Transfusionsmedizin Suhl Mo Fr Mo Mo Mi Do Do Fr Fr Di Mi Mi Do Fr Fr Di 23.01.2017 27.01.2017 30.01.2017 30.01.2017 01.02.2017 02.02.2017 02.02.2017 03.02.2017 03.02.2017 07.02.2017 08.02.2017 08.02.2017 09.02.2017 10.02.2017 10.02.2017 14.02.2017 16:00 - 18:30 16:30 - 19:00 16:00 - 20:00 17:30 - 20:00 09:30 - 13:00 17:00 - 20:00 16:00 - 20:00 17:00 - 19:30 16:30 - 19:30 15:00 - 18:30 16:00 - 19:00 16:30 - 19:30 16:00 - 20:00 16:30 - 19:30 16:00 - 20:00 15:00 - 19:00 Wutha-Farnroda, Betreuungszentrum der Volkssolidarität am Rehberg, Ringstr. 31 Behringen, Feuerwehrgerätehaus, Inselbergblick 64 Bad Salzungen, Volkssolidarität Begegnungsstätte, Untere Beete 6-8 Bischofroda, Jugend- und Sportlerheim, Mihlaer Str. 1 Eisenach, Stadtverwaltung Raum 400, Markt 2 Kaltenlengsfeld, Dorfgemeinschaftshaus, Umpfenblick 2 Geisa, Gaststätte „Geisschänke“, An der Geis 27 Wiesenthal, Gemeindehaus, Burgweg 2 Völkershausen, Wandelhalle - Unterstützung durch „Schmiedechor & Freunde e.V.“, Meierei 7 Bad Salzungen, SBH Südost GmbH, Lindigallee 2 Tiefenort, Gaststätte „Zur Erholung“, August-Bebel-Str. 37 Krauthausen, Dorfgemeinschaftshaus, Oberstraße 50 Ruhla, Albert-Schweitzer-Gymnasium Ruhla, Bermbachtal 24 Unterbreizbach, Kulturhaus, Schachtstr. 10 Gerstungen, AWO Begegnungsstätte, Markt 14 Bad Liebenstein, Staatl. Regelschule, Heinrich-Mann-Str. 32 DRK-Kreisverbandes Bad Salzungen e.V. Fr Di Mi Do Fr 27.01.2017 31.01.2017 01.02.2017 16.02.2017 17.02.2017 16:00 - 20:00 16:00 - 17:30 16:00 - 19:30 16:00 - 19:00 17:00 - 20:00 Tiefenort, DRK, Werrator Bad Salzungen, Gymnasium Frauensee, FW Bad Liebenstein, m & i Fachklinik Immelborn, Alea Sanitas Seite - 7 - Ausgabe 1/2017 - 24.01.2017 - Nichtamtlicher Teil Service Ihr Landratsamt informiert ... Untersuchung der Rinder auf Bovine Herpesvirusinfektion (BHV1) im Jahr 2017 Die Halter von Rindern werden aufgefordert, zur Aufrechterhaltung der BHV1-Freiheit ihres Rinder- bestandes alle Rinder im Alter von über 24 Monaten im Abstand von maximal 12 Monaten (zum Unter- suchungszeitpunkt 2016) auf BHV1 untersuchen zu lassen. Für Fragen stehen die MitarbeiterInnen des Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamtes unter 03695-617301 zur Verfügung. Liebe Eltern der Hortkinder des Wartburgkreises, mit der Anmeldung Ihres Kindes in den Schulhort an einer Grundschule in der Trägerschaft des Wartburgkreises entsteht grundsätzlich eine Gebührenschuld zur Zahlung der Hortgebühren. Die Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung ist immer ab Schuljahresbeginn am 1. August eines Jahres fällig. Beachten Sie bitte, dass seit dem Schuljahr 2013/2014 der Juli eines jeden Schuljahres der gebührenfreie Monat (keine Zahlung der Hortgebühren) ist. Die Hortgebühren können mit bestimmten Voraussetzungen ermäßigt werden. Zur Berechnung einer eventuellen Ermäßigung ab August werden folgende Unterlagen benötigt: - Einkommensteuerbescheid (EStB) vergangenen Kalenderjahres (Bsp. Schuljahr 2017/2018 – EStB von 2016) oder - Jahresverdienstbescheinigung (z. B. mit Lohnnachweis Dezember 2016 oder elektr. Lohnsteuerbescheinigung 2016) - außerdem bei Selbständigen: Betriebswirtschaftliche Auswertung aus dem Vorjahr - aktueller Bescheid für ALG, ALG II, Wohngeld u. Leistungen nach dem SGB III, SGB XII, SGB VIII sowie sonstige öffentliche Sozialleistungen (vollständige Folgebescheide sind unaufgefordert umgehend nach Erhalt einzureichen) - Nachweis über den Erhalt von Renten, BAföG, BAB - Nachweis über den Erhalt / die Zahlung von Unterhalt (Kindesunterhalt / Unterhaltsvorschuss, Ehegattenunterhalt) - Nachweise für sonstige Einkommen ( z. B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge (Zinsen etc.), Elterngeld, Pflegegeld, Krankengeld usw.) - Kindergeldnachweis i. V. mit Ausbildungs- / Schul- bzw. Studiennachweis (bei vollj. Geschwisterkindern) - Nachweis über Kita- / Schulhortbetreuung für Geschwisterkinder im Haushalt Bitte reichen Sie die erforderlichen Nachweise bis spätestens 15. Juli 2017 im Landratsamt (Amt für Schule und Kultur) oder in der zuständigen Grundschule ein. Andernfalls erfolgt die Berechnung mit einem monatlichen Einkommen in Höhe von mehr als 2.500,00 € und eine Änderung der Gebührenhöhe kann rückwirkend nicht erfolgen! Geänderte Antragsfrist zur Förderung des Ehrenamtes Die Antragsfrist zur Einreichung von Anträgen zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit im Wartburgkreis wurde auf den 30. Juni eines Jahres vorverlegt. Bis zu diesem Tag können Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Wartburgkreis eine Förderung beantragen, um ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen. Die Anträge sind an das Landratsamt Wartburgkreis, Büro des Landrates, Erzberger Allee 14 in 36433 Bad Salzungen zu richten. Jedem Antrag ist eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Nach- weis der Gemeinnützigkeit beizufügen. Für Fragen steht das Büro des Landrates, Frau Fischer, unter Tel. 03695-615105 oder per E-Mail an [email protected] gern zur Verfügung. Ihr Jobcenter Wartburgkreis informiert: Die elektronische Akte wird eingeführt! Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde. Ihre Leistungsakte wird elektronisch: moderner, schneller und umweltfreundlicher. Alle Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden digitalisiert und in einer elektronischen Akte gespeichert. Unsere Mitarbeiter können Ihnen dadurch unkomplizierter und vor allem schneller Auskunft geben. Denn: Ihre Akte steht jederzeit dem Mitarbeiter zur Verfügung. Und der Datenschutz? Auf Ihre Akten können selbstverständlich, wie bisher auch, nur Mitarbeiter zugreifen, die dazu berechtigt sind. Ihre Informationen oder Unterlagen sind auch weiterhin optimal geschützt – wie in einem elektronischen Safe. Was Sie beachten sollten: Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden nach dem Scannen für die elektronische Akte noch 8 Wochen aufbewahrt und dann vernichtet. Es besteht bei persönlicher Vorsprache die Möglichkeit, im Jobcenter notwendige Kopien anzufertigen. Bitte reichen Sie uns deshalb ab 01.02.2017 nur noch Kopien Ihrer Unterlagen ein. Nur wenn das Jobcenter Wartburgkreis ausdrücklich Originale anfordert, reichen Sie diese bitte ein. Falls Sie Ihre Originalunterlagen zurückbekommen möchten, teilen Sie uns das bitte sofort mit. Nichtamtlicher Teil - 24.01.2017 - Ausgabe 1/2017 Seite - 8 - Service Ihr Umweltamt informiert ... Wärmedämmung – Damals und Heute BAD SALZUNGEN. Ab 2. Februar berät eine Ausstellung im Landratsamt Wartburgkreis rund um das Thema „Wärmedämmung“. Dabei ist unter anderem die Nachbildung einer Energiesparwand aus der Bronzezeit ausgestellt. Daran ist ersichtlich wie vor 3.400 Jahren gelebt und gedämmt wurde. Es ist äußerst plausibel, dass die Wände damals schon gut dämmten: In unserem Klima hätte über lange Zeiten im Winter in den Hütten sonst Frost geherrscht. Diese Qualität wurde erst 1995 mit der damaligen Wärmeschutzverordnung wieder erreicht. In den Jahrtausenden dazwischen wurde der Wärme- schutz der Wände schlechter. Vier- bis sechsmal schlechter bei der Fachwerkwand, und die Vollziegelwand war immer noch dreimal schlechter als die bronzezeitliche Energiesparwand. Das zeigt: Bauen mit der Natur und nicht gegen sie führt bei unserem Klima zu einem guten Wärmeschutz. „Wenn man in der Bronzezeit schon bei 10 cm Grasdämmstoff angelangt war, wie viel mehr können wir heute tun: Unsere Dämmstoffe sind haltbarer und dämmen besser, wir besitzen dauerhaftere Techniken, gute Werkzeuge und sehr gute Handwerker“, weiß Klaus Fey von der „Hessi- Glückwünsche Alters- und Ehejubiläen 101. Geburtstag: Frau Meta Laute, Bad Liebenstein OT Schweina, am 16.01.2017 schen Energiespar-Aktion“ (HESA), die die Ausstellung zur Wärmedämmung im Rahmen eines Projekts des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung bereitgestellt hat. Im Rahmen der Ausstellungseröffnung bietet Uwe Nenzel als HESA-Regionalpartner und Energieberater am 2. Februar für interessierte Ratsuchende kostenlose Energieberatungen an. Weiterhin wird in diesem Zusammenhang am 2. Februar von ca. 17 Uhr bis ca. 19 Uhr ein Vortrag zu „Fördermöglichkeiten bei der Gebäudesanierung“ stattfinden. • Die warme Wand… • Typische Wände – typische Schwächen • Wärmedämmung zahlt sich aus… • Wird das nicht zu dicht…? • Schimmel in Gebäuden…Warum ? Warum nicht? Die Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis mbH informiert: MOBILITÄT zum Verschenken 100. Geburtstag: Herr Siegfried Bloch, Hörselberg-Hainich OT Behringen, am 22.01.2017 60. Hochzeitstag: Frau Irmenhild und Herr Josef Hübner, Bischofroda, am 31.12.2016 Frau Dorothea und Herr Wilhelm Manegold, Treffurt, am 05.01.2017 Frau Käthe und Herr Walter Höhn, Vacha OT Wölferbütt, am 11.01.2017 Frau Annemarie und Herr Willi Siebert, Leimbach, am 12.01.2017 Frau Gertrud und Herr Joachim Först, Ifta, am 19.01.2017 Frau Johanna und Herr Gerhard Geist, Wutha-Farnroda, am 19.01.2017 Die Ausstellung wird bis 28. Februar im Mittelteil der 1. Etage des Landratsamtes zu sehen sein. Kostenloses Info-Material zu folgenden Themen ist vor Ort erhältlich: Wie soll das funktionieren – MOBILITÄT zu schenken? Mit einem Geschenkgutschein der Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis mbH (VGW) haben Sie ab sofort die Möglichkeit, MOBILITÄT zu schenken. Ob zum Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit oder zu vielen anderen Anlässe ist dieser Gutschein eine originelle Idee und leistet obendrein noch einen positiven ökologischen Beitrag für unsere Umwelt. Erhalten können Sie die Geschenkgutscheine in den Verkaufsstellen an den Busbahnhöfen in Bad Salzungen und Eisenach. Weiterführende und aktuelle Informationen rund um den ÖPNV finden Sie unter: www. vgwak.de. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, da es immer wieder zu notwendigen Änderungen (zum Beispiel durch Baumaßnahmen) kommen kann. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt. Ihre Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis mbH Seite - 9 - Ausgabe 1/2017 - 24.01.2017 - Amtlicher Teil Amtsblatt Die aktuellen Öffentlichen Ausschreibungen des Wartburgkreises sind auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/ausschreibungen/ veröffentlicht. Öffentliche Bekanntmachungen Jugendhilfeausschusssitzung Die 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises findet am Mittwoch, dem 15.02.2017 um 16:00 Uhr in den Räumen des Willkommenscenters des Wartburgkreises, Andreasstraße 11 in Bad Salzungen im 2. Obergeschoss statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: I. 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Schließung des Protokolls der 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 3. Bestätigung, Ergänzung, Abänderung der Tagesordnung 4. Bericht der Verwaltung 5. Anfragen / Information II. 6. Vorstellung Willkommenscenter Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentlichebekanntmachungen/ zu finden. Bad Salzungen, 17.01.2017 gez. Martin Müller Ausschussvorsitzender Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 07.09.2016 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Kreistag des Wartburgkreises nimmt den Jahresabschluss der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2015 zur Kenntnis. Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 2. Der Kreistag wählt Herrn René Weisheit zum Mitglied der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen. 3. Der Kreistag beauftragt den Landrat, die Antragstellung auf Förderung des Breitbandausbaus im Wartburgkreis entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 23.10.2015 zu organisieren und vorzunehmen sowie die in der Folge notwendigen Veranlassungen zu treffen. 4. Der Kreistag beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 03500.95100 – Planungs- und Baukosten Parkplatz Erzberger Allee – in Höhe von 90.500 EUR. Die Deckung erfolgt in der gleichen Höhe aus der Haushaltsstelle 84000.93030 – Gesellschaftereinlage bei der Unternehmensbetreuungsgesellschaft. 5. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 21100.95230 – Sanierungsmaßnahmen GS Schweina, Sennfelder Str. 6 – in Höhe von 250.100 €. Die Deckung erfolgt durch Abgang auf Haushaltsrest in Höhe von 4.600 € in der Haushaltsstelle 21100.95250 – Sanierungsmaßnahmen GS Kieselbach, Theo-Neubauer-Straße 2, durch Abgang auf Haushaltsrest in Höhe von 14.900 € in der Haushaltsstelle 22500.94120 – Sanierungsmaßnahmen RS Seebach, F.-Engels-Ring 1, durch Minderausgaben in Höhe von 6.000 € in der Haushaltsstelle 22500.94160 – Sanierungsmaßnahmen RS Treffurt, Schulstraße 9, durch Minderausgaben in Höhe von 20.000 € in der Haushaltsstelle 22500.94190 – Sanierungsmaßnahmen RS Marksuhl, Goethestraße 14, durch Minderausgaben in Höhe von 5.000 € in der Haushaltsstelle 22500.95110 – Sanierungsmaßnahmen RS Dermbach, Schulstraße 2, durch Abgang auf Haushaltsrest in Höhe von 12.000 € in der Haushaltsstelle 22500.95180 – Sanierungsmaßnahmen RS „Am Ulsterberg“ Unterbreizbach, Alt Räsa 3, durch Abgang auf Haushaltsrest in Höhe von 32.600 € in der Haushaltsstelle 22500.95200 – Sanierungsmaßnahmen RS Altensteiner Oberland, Heinrich-Mann-Str. 32 sowie durch Minderausgaben in Höhe von 155.000 € in der Haushaltsstelle 22500.95210 – Sanierungsmaßnahmen RS Stadtlengsfeld, Eisenacher Str. 1a. 6. Der Kreistag beschließt die Vereinbarung zur Zusammenarbeit in der überörtlichen Bibliotheksarbeit zwischen dem Wartburgkreis und der Stadt Bad Salzungen. Der Landrat wird beauftragt, die in Folge notwendigen Veranlassungen zu treffen. 7. Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Der im Beschlusstext des Kreistagsbeschlusses vom 24.05.2016 / TOP 5 „Finanzierung und Sicherung des Standortes des Landestheaters Eisenach im Zeitraum 2017 bis 2024“ benannte Punkt 4 wird wie folgt geändert: 4. Der Landrat wird beauftragt, die als Anlage beigefügten Verträge (Vereinbarung Finanzierung Landestheater, Vereinbarung Finanzierung Thüringen Philharmonie) mit den darin genannten Partnern (Kulturstiftung Meiningen-Eisenach, Thüringen Philharmonie Gotha, Freistaat Thüringen) abzuschließen und im Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach der ebenfalls beigefügten unternehmerischen Entscheidung zuzustimmen, wenn im veröffentlichten Entwurf des Thüringer Innenministers zur zukünftigen Kreisstruktur der Erhalt des Wartburgkreises in seiner jetzigen Gebietskulisse sowie die Einkreisung der Stadt Eisenach klar ersichtlich ist. Eine Unterschrift darf nicht erfolgen, wenn der Vorschlag des Innenministers eine Variante mit Zerschlagung des Kreises enthält. Die im Kreistagsbeschluss vom 24.05.2016 / TOP 5 benannten Punkte 1, 2 und 3 bleiben im Übrigen unverändert: 1. Der Wartburgkreis bekennt sich grundsätzlich zum Erhalt des Landestheaters Eisenach als produzierenden Standort. 2. Die Landeskapelle Eisenach wird aus der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach herausgelöst und mit der Thüringen Philharmonie Gotha zu einem künftigen Orchester Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach zusammengeführt. 3. Als Zuschuss zum Betrieb des Landestheaters Eisenach sowie des künftigen Orchesters Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach gewährt der Wartburgkreis einen jährlichen Gesamtzuschuss von 666.667 Euro. Amtlicher Teil - 24.01.2017 - Ausgabe 1/2017 Der Kreisausschuss hat in seinen Sitzungen am 08.08.2016 und 05.09.2016 folgende Beschlüsse gefasst: 08.08.2016: 1. Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag zur Lieferung von zwei Kassenautomaten an die Firma bks Rabe aufgrund des Angebotes vom 05.07.2016 zu erteilen. 2. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag für die Tischlerarbeiten bei der Sanierung und Erweiterung des Zwischenbaus der Staatlichen Regelschule „Thomas Müntzer“, 99826 Mihla, Schulstraße 7 an die Firma Wagner GmbH, Eisenacher Straße 2, 99831 Creuzburg entsprechend geprüfter Angebotsunterlagen vom 10.07.2016. 3. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag für die Fassadenelemente für die Sanierung und Erweiterung des Zwischenbaus der Staatlichen Regelschule „Thomas Müntzer“, 99826 Mihla, Schulstraße 7 an die Firma Bauelemente Pippert, Grabborn 1a, 98596 Brotterode-Trusetal entsprechend geprüfter Angebotsunterlagen vom 09.07.2016. 4. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten bei der Sanierung und Erweiterung des Zwischenbaus der Staatlichen Regelschule „Thomas Müntzer“, 99826 Mihla, Schulstraße 7 an die Firma Nader Bedachungen, Zum Thoracker 8a, 36433 Bad Salzungen entsprechend geprüfter Angebotsunterlagen vom 10.07.2016. 5. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag für die Trockenbau-, Putz- und Malerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung des Zwischenbaus der Staatlichen Regelschule „Thomas Müntzer“, 99826 Mihla, Schulstraße 7 an die Firma Malerbetrieb Norbert Kaddatz, Dorfblick 6, 36433 Bad Salzungen OT Langenfeld entsprechend geprüfter Angebotsunterlagen vom 08.07.2016. 6. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag für den Wegebau am Lutherdenkmal Steinbach an die Firma WTS Wasser-, Tief- und Straßenbau Sünna GmbH entsprechend der geprüften Angebotsunterlagen vom 18.07.16. 7. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag für den Bau von Schutzhütten und Flächenbefestigungen auf dem Wanderparkplatz Glasbach / Schillerbuche an die Firma Baubetrieb Nelitz, Untere Röde 6, 36466 Dermbach, entsprechend der geprüften Angebotsunterlagen vom 18.07.16. 8. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag für den Wege- und Platzbau am Schloss Altenstein an die Firma Giebel Bau GmbH, Im Leibholzgraben 12, 36132 Eiterfeld entsprechend der geprüften Angebotsunterlagen vom 18.07.16. 9. Der Kreisausschuss genehmigt einen Teilerlass der Forderung des Wartburgkreises in Höhe von 8.125,10 € unter der Voraussetzung, dass die restliche Forderung des Wartburgkreises in monatlichen Raten ab August 2016 bezahlt wird. 05.09.2016: Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 02700.71820 – Zuschüsse an Vereine und Verbände (Bundesprogramm Demokratie leben) in Höhe von 66.900 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 41.900 € aus der Haushaltsstelle 02700.17120 – Zuweisung des Landes (Bundesprogramm Demokratie leben) und durch Mehreinnahmen in Höhe von 25.000 € aus der Haushaltsstelle 02700.17000 – Zuweisung des Bundes (Bundesprogramm Demokratie leben). Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 folgenden Beschluss gefasst: Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan „Kindertageseinrichtungen/Tagespflege“ für das Kindergartenjahr 2016/2017. Die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses ist eben- Seite - 10 falls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www. wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden. Bad Salzungen, 09.01.2017 gez. i. V. Schilling Landrat Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Breitbandausbaus vom 21. Dezember 2016 sowie der dazugehörigen rechtsaufsichtlichen Genehmigung vom 02. Januar 2017. Das Landratsamt Wartburgkreis hat die Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Dermbach und den Gemeinden Brunnhartshausen, Neidhartshausen, Oechsen, Urnshausen, Weilar, Wiesenthal, Zella/Rhön, Empfertshausen, der Stadt Stadtlengsfeld sowie der Stadt Kaltennordheim vom 21. Dezember 2016 gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. Die Zweckvereinbarung und die Genehmigung werden hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http:// www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden. Bad Salzungen, den 12.01.2017 Landratsamt Wartburgkreis gez. i. V. Schilling Landrat Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Breitbandausbaus Die Gemeinde Dermbach, Geisaer Str. 16, 36466 Dermbach/ Rhön vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas Hugk, -Im Folgenden „Projektführerin“ genanntund die Gemeinde Brunnhartshausen, Gemeinde Neidhartshausen, Gemeinde Oechsen, Gemeinde Urnshausen, Gemeinde Weilar, Gemeinde Wiesenthal, Gemeinde Zella/Rhön, Stadt Stadtlengsfeld, Gemeinde Empfertshausen, Stadt Kaltennordheim jeweils vertreten durch den jeweiligen Bürgermeister -im Folgenden vorbenannte Gemeinden und Stadt zusammen „Kommunen“ genannt-im Folgenden Projektführerin und Kommunen zusammen „Parteien“ genanntschließen auf der Grundlage von § 7 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) sowie auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeinde Dermbach vom 26.10.2016 und des Beschlusses der Gemeinde Brunnhartshausen vom 02.12.2016, des Beschlusses der Gemeinde Neidhartshausen vom 07.12.2016, des Beschlusses der Gemeinde Oechsen vom 29.11.2016, des Beschlusses der Gemeinde Urnshausen vom 17.11.2016, des Beschlusses der Gemeinde Weilar vom 17.11.2016, des Beschlusses der Gemeinde Wiesenthal vom 10.11.2016, des Beschlusses der Gemeinde Zella/Rhön vom 07.12.2016, Seite - 11 des Beschlusses der Stadt Stadtlengsfeld vom 26.10.2016, des Beschlusses der Gemeinde Empfertshausen vom 23.11.2016, des Beschlusses der Stadt Kaltennordheim vom 08.11.2016, die folgende Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben im Bereich des Breitbandausbaus: Präambel Die Parteien beabsichtigen bis Ende 2018 alle unterversorgten Haushalte im Sinne der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 („NGA-RR“) mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zu versorgen. Zur Erreichung dieses Ziels ist geplant, dass die Projektführerin den Breitbandausbau koordiniert und einen Förderantrag gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015, erste überarbeitete Version vom 20.06.2016 („Förderrichtlinie“) stellt. Im Falle einer positiven Förderentscheidung des Bundes wird die Projektführerin im Rahmen einer (europaweiten) öffentlichen Ausschreibung ein oder mehrere Telekommunikationsunternehmen ermitteln, welche mithilfe der Wirtschaftlichkeitslückenförderung bzw. der Förderung im Rahmen des Betreibermodells den Breitbandausbau durchführen und ein Diensteangebot für die Endkunden sicherstellen. Dabei soll die Projektführerin dafür Sorge tragen, dass in größtmöglichem Umfang Fördermittel vom Bund und des Freistaates Thüringen, insbesondere aus der Förderrichtlinie, eingeworben werden. Die Aufgabe des Breitbandausbaus liegt als Aufgabe der freiwilligen kommunalen Selbstverwaltung gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 ThürKO und Art. 28 Abs. 2 GG bei den Kommunen. Die Parteien halten es für sinnvoll, aufgrund des überregionalen Charakters und der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung die Aufgabe des Breitbandausbaus bei der Projektführerin zu bündeln und dadurch auch Synergieeffekte hinsichtlich der Kosten zu erzielen. Aus diesem Grund übertragen die Kommunen die Aufgabe der Durchführung und der Umsetzung des Breitbandausbaus mit dieser Zweckvereinbarung auf die Projektführerin. §1 Gegenstand der Zweckvereinbarung Gegenstand der vorliegenden Zweckvereinbarung ist der Breitbandausbau im Geltungsbereich der Gemeinde Dermbach, der Gemeinde Brunnhartshausen, der Gemeinde Neidhartshausen, der Gemeinde Oechsen, der Gemeinde Urnshausen, der Gemeinde Weilar, der Gemeinde Wiesenthal, der Gemeinde Zella/Rhön, der Stadt Stadtlengsfeld, der Gemeinde Empfertshausen und der Stadt Kaltennordheim (Ortsteil Andenhausen). §2 Aufgabenübertragung (1) Zu dem Zweck, den Breitbandausbau im Geltungsbereich der Kommunen durchzuführen, übertragen die Kommunen der Projektführerin gemäß § 7 Abs. 2 ThürKGG mit Inkrafttreten dieser Zweckvereinbarung nach § 12 Abs. 1 S. 3 ThürKGG alle Aufgaben, die mit der Durchführung und der Umsetzung des Breitbandausbaus zusammenhängen. Unter anderem betrifft dies alle notwendigen verwaltungstechnischen Schritte zur Fördermittelantragstellung, Fördermittelabwicklung, Erstellung der Ausschreibungen und Durchführung des Vergabeverfahrens. Die Projektführerin kann sich bei der Erfüllung der Aufgabe Dritter bedienen. (2) Das Recht der Kommunen, die in Abs. 1 genannten Aufgaben zu erfüllen, geht mit allen damit verbundenen notwendigen Befugnissen gemäß § 8 Abs. 1 ThürKGG auf die Projektführerin über. Ausgabe 1/2017 - 24.01.2017 - Amtlicher Teil (3) Die Projektführerin nimmt die Aufgaben der Durchführung und Umsetzung des Breitbandausbaus in den Kommunen und alle damit verbundenen notwendigen Befugnisse an. §3 Mitwirkung (1) Die Kommunen und die Projektführerin verpflichten sich zur Kooperation. (2) Die Kommunen werden der Projektführerin oder einem Dritten alle relevanten Daten, die für die Wahrnehmung der Aufgabe der Umsetzung und der Durchführung des Breitbandausbaus benötigt werden, zur Verfügung stellen. (3) Die Kommunen werden alle für den Breitbandausbau erforderlichen Anträge und Genehmigungsverfahren ohne Verzögerung bearbeiten. Die Kommunen wirken insoweit auch – soweit erforderlich – an der möglichen Beantragung von Fördermitteln für das Breitbandprojekt mit. §4 Information (1) Die Projektführerin und die Kommunen stimmen sich bei der Umsetzung der Aufgabe regelmäßig ab. (2) Die Kommunen müssen von der Projektführerin unverzüglich einberufen werden, wenn ein Drittel der Kommunen dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. Die Ladungsfrist beträgt eine Woche. §5 Dauer der Vereinbarung/Kündigung/Wirksamkeit (1) Die Zweckvereinbarung gilt bis zur vollständigen Umsetzung des Breitbandausbaus in den Kommunen. (2) Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn die Kündigungserklärung eine Woche vor der geplanten Förderantragstellung bei der Projektführerin eingegangen ist. (3) Die Parteien können die Zweckvereinbarung aus wichtigem Grund kündigen. (4) Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. (5) Im Falle einer Kündigung gemäß § 5 Abs. 2 oder Abs. 3 dieser Zweckvereinbarung wird das Vertragsverhältnis mit den verbleibenden Parteien unverändert fortgesetzt. §6 Kosten Die Verteilung des Eigenanteils wird zwischen den Parteien gesondert geregelt. §7 Salvatorische Klausel (1) Änderungen sowie die Aufhebung der Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform. (2) Sollten Bestimmungen dieser Zweckvereinbarung nichtig oder unwirksam sein, so wird die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen unter Anwendung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Zweckvereinbarung am nächsten kommen. (3) Sollte das Breitbandprojekt nicht wie geplant durchführbar sein, hat die Projektführerin dies anzuzeigen. Die Zweckvereinbarung ist dann aufzuheben und ggf. neu zu verhandeln. §8 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in dem Amtsblatt der Aufsichtsbehörde in Kraft. Für die Gemeinde Dermbach Ort, Datum Bürgermeister Amtlicher Teil - 24.01.2017 - Ausgabe 1/2017 Seite - 12 - Für die Gemeinde Brunnhartshausen Ort, Datum Bürgermeister Für die Gemeinde Neidhartshausen Ort, Datum Bürgermeister Für die Gemeinde Oechsen Ort, Datum Bürgermeister Für die Gemeinde Urnshausen Ort, Datum Bürgermeister Für die Gemeinde Weilar Ort, Datum Die Öffentliche Bekanntmachung dieser standortbezogenen Vorprüfung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentlichebekanntmachungen/ zu finden. Bürgermeister Bad Salzungen, den 17.01.2017 gez. Krebs Landrat Für die Gemeinde Zella/Rhön Ort, Datum Bürgermeister Landratsamt Wartburgkreis Für die Stadt Stadtlengsfeld Ort, Datum Bürgermeister Für die Gemeinde Empfertshausen Ort, Datum Bürgermeister Für die Stadt Kaltennordheim Ort, Datum gez. Schreiber Amtsleiterin Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 14 S. 513) zuletzt geändert am 13. März 2014 durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Vorschriften des öffentlichen Rechts (GVBl. Thüringen Nr. 3 vom 28.03.2014, S. 92) im Landratsamt Wartburgkreis, Bauordnungsamt, Erzberger Allee 14 in 36433 Bad Salzungen zugänglich. Bürgermeister Für die Gemeinde Wiesenthal Ort, Datum aufgeführten Kriterien festgestellt, dass mit dem o. g. Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Bürgermeister - Siegel - Standortbezogene Vorprüfung nach § 3 c Satz 2 UVPG Die Helmut Beisheim GmbH beabsichtigt den Kalksteinbruch Oberrohn Ost in der Gemeinde Tiefenort Ortsteil Oberrohn zu erweitern und hat hierzu bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis am 26.10.2016 den Bauantrag gestellt. Nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490) ist die UVP-Pflicht festzustellen. Steinbrüche von nicht dem Bergrecht unterliegenden Bodenschätzen nach Baurecht mit einer Abbaufläche von weniger als 25 ha sind in der Anlage 1 zum Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Thür UVPG) unter Nr. 6.2 Spalte 2 genannt. Der räumliche Geltungsbereich des Bauantrages umfasst 4,9774 ha. Deshalb wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 UVPG durchgeführt. Gemäß § 3 a Satz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben: Im Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG wird nach Bewertung der vorliegenden Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen, der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 des UVPG Stellenausschreibung In Thüringens starker Industrieregion, der Wartburgregion, erwartet Sie eine interessante Tätigkeit als Sachbearbeiter/ in Kreisplanung mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum. Sie arbeiten in unterschiedlichen Netzwerk- und Projektzusammenhängen und verstärken die Betreuung des Geographischen Informationssystems im Landratsamt Wartburgkreis. Sie erwartet schwerpunktmäßig folgendes Aufgabengebiet: • Koordination der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren innerhalb des Landratsamtes und Wahrnehmung von Terminen zur Vermittlung in Konfliktfällen • Erarbeitung von Stellungnahmen zu übergeordneten Planungen des Landes und des Bundes • fachliche Mitarbeit an der Erarbeitung und Umsetzung eines Kreisentwicklungskonzeptes • Zusammenarbeit mit der Regionalplanung Südwestthüringen und der RAG LEADER Wartburgregion e. V. • Mitwirkung in Organisationen der Regionalentwicklung in Hainich, Werratal, Thüringer Wald und Rhön • Arbeit mit dem hausinternen GIS-System (Aufbau KreisGIS, Betreuung der GIS-Bearbeiter in den Ämtern sowie Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen) • Unterstützung und Vertretung der GIS-Administration. Was wir erwarten: • abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium mit einem Schwerpunkt in den Bereichen Stadt-, Regional- oder Raumplanung, -entwicklung oder -management • idealerweise Berufserfahrung in den skizzierten Aufgabengebieten • kommunikative Fähigkeiten und eine strukturierte sowie zielorientierte Arbeitsweise • die Fähigkeit, neue Themen- und Aufgabengebiete zu erschließen, sich anzueignen und zu organisieren • wünschenswert: Erfahrungen im öffentlichen Dienst / Kenntnisse von Verwaltungsstrukturen und -abläufen Seite - 13 - Ausgabe 1/2017 - 24.01.2017 - Amtlicher Teil • möglichst Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Engagement, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit sowie Teamfähigkeit • Kenntnisse einschlägiger Softwareprogramme – insbesondere Geographischer Informationssysteme (GIS) • Führerschein Klasse B. Was wir bieten: • Bezahlung nach Entgeltgruppe E 9b TVöD • eine Stelle in Vollzeit (40 Stunden/Woche), welche grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten geeignet ist • ein zunächst für die Dauer von 2 Jahren befristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG mit der Option auf unbefristete Weiterbeschäftigung • Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes • betriebliches Gesundheitsmanagement • familienfreundliche Arbeitszeiten. Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an männliche und weibliche Bewerber/-innen. Bewerber/innen, die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des SGB IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Klich (Tel. 03695/616300) und in arbeitsrechtlichen Fragen Herr Schubert (Tel. 03695/615500) gern zur Verfügung. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 07.02.2017 an das Landratsamt Wartburgkreis - Haupt- und Personalamt Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen. Gerne nehmen wir auch Bewerbungen per E-Mail an nachfolgende Adresse entgegen: [email protected]. Postalisch übermittelte Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag (DIN A 4) beifügen. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet. Impressum: Kreisjournal – Amtsblatt des Wartburgkreises Herausgeber: Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, Tel. 03695 6150 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG In den Folgen 43, 98704 Langewiesen Tel. 03677 2050-0, Fax 03677 2050-21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Reinhard Krebs Redaktion: Pressestelle Landratsamt Wartburgkreis Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, Telefon: 03695 615104, Fax: 03695 615199 e-mail: [email protected] Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen diese selbst verantwortlich. Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-beilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, die Verteilung erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Wartburgkreis. Im Bedarfsfall können sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MwSt.) beim Verlag bestellen bzw. abonnieren. Stellenausschreibung der Technologie- und Gründer-Förderungsgesellschaft Schmalkalden / Dermbach GmbH Als sehr gut etabliertes Technologie- und Gründerzentrum (TGF) mit den Standorten Schmalkalden und Dermbach/Rhön sind wir im Bereich technologieorientierte Existenzgründungen und Technologieentwicklung ein wichtiger regionaler und überregionaler Projektpartner. Vor diesem Hintergrund suchen wir im Rahmen einer Nachfolgeregelung eine unternehmerisch geprägte, fachkompetente Führungskraft als Geschäftsführer (m/w). Ihre Aufgabe: • Weiterentwicklung des TGF mit seinen Standorten Schmalkalden und Dermbach/Rhön zu einem national und international anerkannten Startup- und Technologiezentrum • inhaltliche, personelle und finanzielle Führung des TGF • Akquise, Beratung und Betreuung von tou Start ups und Unternehmen • vernetztes Arbeiten zur Aktivierung von Gründungen • Initiierung und Entwicklung von technologieorientierten Netzwerken und Projekten zur Entwicklung des Standortes • Weiterführung und Entwicklung von Weiterbildungsangeboten für Existenzgründer und KMU. Ihr Profil: • Hochschulabschluss in einer technischen Disziplin mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen • Kenntnisse im Start up Umfeld • Expertise im Innovationsmanagement und in der Projektarbeit • Erfahrungen im professionellen Networking, insbesondere mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Medien • hohes Maß an Begeisterungsfähigkeit für neue Technologien, digitale Trends • Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und Durchsetzungsstärke in einem dynamischen Umfeld • sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift • Fördermittelkompetenz und Akquiseerfahrung. Unser Angebot: • die Möglichkeit, ein erfolgreiches und anerkanntes Technologie- und Gründerzentrum weiterzuentwickeln und eigene Ideen umzusetzen • ein spannendes, auf Zukunftstechnologien ausgerichtetes Arbeitsgebiet mit einem dynamischen Start up Umfeld an einem Hochschulstandort • eine offene und konstruktive Arbeitsatmosphäre mit flachen Hierarchien, kurzen Entscheidungswegen sowie ein innovatives Arbeitsteam. Wenn Sie diese Herausforderung reizt, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen und Gehaltsvorstellungen, mit Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins, bis spätestens 17.02.2017 an folgende Adresse: Technologie- und Gründer- Förderungsgesellschaft Schmalkalden / Dermbach GmbH Allendestraße 68 98574 Schmalkalden oder per E-Mail an: [email protected].
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