Kreisjournal 1/2017

Kreisjournal
AMTSBLATT DES WARTBURGKREISES
www.wartburgkreis.de
24.xx.yyyyyyyy.xxxx
Januar 2017 · 1/2017
· xx/yy··Jahrgang
Jahrgang10
8
Inhalt
Amtsblatt
Öffentliche Bekanntmachungen
• Jugendhilfeausschusssitzung am 15.02.2017 S. 9
• Beschlüsse des Kreistages,
des Kreisausschusses
und des Jugendhilfeausschusses
S. 9
• Zweckvereinbarung zur
Übertragung der Aufgabe
des Breitbandausbaus S. 10
• Standortbezogene
Vorprüfung
S. 12
Stellenausschreibung
• Sachbearbeiter/in
Kreisplanung
Der Neujahrsempfang des Wartburgkreises und der Wartburg-Sparkasse fand in diesem Jahr in Treffurt
statt. Mit dabei: die Landeskapelle Eisenach Foto: S. Blume
Aus der Neujahrsrede des Landrates
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,
„Gebietsreform – Reformationsjubiläum / Flüchtlingswanderung – Deutscher Wandertag“ - im Spannungsfeld
dieser vier Worte stehen wir
zum Beginn des Jahres 2017.
Vier Worte – vier Chancen für
Veränderung, die zugleich
offen im Ergebnis sind. „Und
wenn ich wüsste, dass morgen
die Welt unterginge – ich würde
heute noch einen Apfelbaum
pflanzen!“ Das soll Martin Luther bei einer seiner berühmten Tischreden gesagt haben.
Auch wenn das Zitat schon
oft verwendet und vielleicht
ein bisschen abgegriffen
ist - steht der Apfelbaum für
etwas Bleibendes, im Boden
tief verwurzeltes – unabhängig davon, ob seine Früchte einst geerntet werden
können oder nicht. Genauso geht es uns auch oft in
der Politik: Entscheidungen
dennoch treffen zu müssen,
ohne deren Reichweite in der
Zukunft genau voraussagen
zu können. Mir gefällt diese
positive
Herangehensweise, trotzdem einen Baum zu
pflanzen – egal was zu befürchten steht. Für mich hat
das mit Glauben zu tun. Und
zwar nicht nur mit religiösem
Glauben, sondern mit dem
Glauben daran, dass unsere
Arbeit sinnvoll ist. Dass es
immer sinnvoll ist, Dinge auf
den Weg zu bringen, in Bewegung zu bleiben, statt bang
zu verharren. Auf den ersten
Blick scheinen wir von dem,
was Luther vor 500 Jahren
umtrieb, wie durch eine Welt
getrennt zu sein. Wie erhalte ich mir einen gnädigen
Gott, wie werden meine Sünden vergeben – wer von uns
fragt heute noch danach? Wir
können uns den Unterschied
der Zeiten kaum groß genug
vorstellen: Seit der Reformation hat sich eine entscheidende Akzentverschiebung im
Lebensgefühl der Menschen
vollzogen. Damals, am Ende
des Mittelalters, fragten die
Menschen zuerst nach dem
ewigen Leben nach ihrem
Tod, und die Hoffnung darauf
half ihnen, ihr Leben in dieser
Welt zu bestehen. Heute dagegen wollen wir zuerst Sinn
und Gewissheit für unser diesseitiges Leben.
Reformation – das Wort
kommt aus dem Lateinischen
und bedeutet Erneuerung,
Verbesserung. In diesem Sinne verwendete es auch Martin Luther. Davon ableitend
möchte ich es auch ins Heute,
in den Wartburgkreis hinein
verstehen: Verbessern, Probleme lösen, unsere Region
zukunftssicher machen, Veränderungen, als wichtig und
sinnvoll anzusehen, dass ist
es, was ich aus Luthers Worten und Gedanken für unsere
heutige Situation ziehe.
S. 12
Stellenausschreibung der
Technologie- und GründerFörderungsgesellschaft
Schmalkalden/Dermbach GmbH
• Geschäftsführer/in
S. 13
Das nächste
Kreisjournal
erscheint am
14. Februar 2017
Meine sehr verehrten Damen
und Herren,
wenn ich meine Neujahrsansprache mit Luther und Glaubensfragen beginne, dann
liegt das zum einen daran,
dass wir uns in einem für unsere Region wichtigem Jahr
befinden. Wir haben eine
ganze Dekade lang auf das Reformationsjubiläum hingearbeitet. In unzähligen Arbeitsgruppentreffen haben sich die
Akteure aus dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach
auf das Jahr 2017 vorbereitet
und im November letzten Jahres einen fulminanten Auftakt
hingelegt. In den einzelnen
Wanderregionen des Wartburgkreises laufen die Vorbereitungen für den Wandertag
auf Hochtouren.
Die Identifikation mit dem Ereignis ist deutlich spürbar.
Ich bin mir sicher: die geplanten Wanderungen und Veranstaltungen werden viele Gäste
Nichtamtlicher Teil - 24.01.2017 - Ausgabe 1/2017
in unsere Region locken und
damit nachhaltige Effekte zur
touristischen Weiterentwicklung schaffen.
Zum anderen liegt es auch
daran, dass wir wissen, dass
mit einer Gebietsreform große Veränderungen für den
Wartburgkreis anstehen, wir
aber im Moment noch nicht
absehen können, wie diese
konkret aussehen und wie sie
sich auswirken.
Natürlich: Die Wogen schlagen hoch. Die Kreiszuschnitte
werden nach der Entwurfsvorlage hin- und her diskutiert.
Der Entwurf des Innenministers enthält einen Bonus für
die Wartburgregion: das ausschließliche Zusammengehen
von Wartburgkreis und Eisenach – dafür bin ich dankbar.
Die letzte Entscheidung wird
der Landtagsbeschluss bringen und zeigen, ob dieser Bonus einen Wert hatte. Für den
Wartburgkreis und die Stadt
Eisenach gilt es, nach dem
deutlichen Willen zum Zusammengehen, nun alle Vorkehrungen zu treffen, um die Einkreisung vorzubereiten. Und
das möglichst zügig.
Was die Gemeinden aber angeht – mache ich mir Sorgen. Gemeinden stehen leider
schnell in der öffentlichen
Wahrnehmung als diffus veränderungsunwillig. Ich möchte die Gelegenheit nutzen,
allen Gemeinde- und Stadträten und Bürgermeistern, zumal viele ehrenamtlich tätig
sind, für ihren Gestaltungsaber auch Beharrungswillen
zu danken. Gemeindeaufbau
hat seit 1990 je nach äußeren
Rahmenbedingen und dem
Engagement der Mandatsträger im Wartburgkreis erfolgreich stattgefunden. Das Erreichte mit einer Schablone
zu überdecken und mit allen
Mitteln des Gesetzes undifferenziert zu überformen, ist
mir zu kurz gedacht. Dafür ist
zu viel Herzblut der Gewählten in die Gestaltung und das
Voranbringen ihrer Städte und
Gemeinden geflossen.
Fehlenden Reformwillen kann
man der kommunalen Familie
im WAK wirklich nicht nachsagen. Seit der Neubildung der
Gemeinde Moorgrund 1994
fanden im Wartburgkreis 21
weitere
Gemeinde-Neubil-
dungen und Eingliederungen
statt. Die verschiedenen Ausprägungen der Gebietskörperschaften – egal ob Einheitsgemeinde oder VG, oder, oder
– haben eines gemeinsam: sie
garantieren die Grundlagen
unseres demokratischen Staates.
Wir haben eine Vielfalt an
Gemeindestrukturen
im
Wartburgkreis. Und das unabhängig davon, ob es sich
um Thüringens kleinste Einheitsgemeinde Gerstengrund
mit 69 Einwohnern oder die
Einheitsgemeinde
Hörselberg-Hainich mit 17 Dörfern
und über 6000 Einwohnern
handelt, oder auch die 11
Gemeinden der VG HainichWerratal mit fast 11000 Einwohnern, die hervorragend
arbeitet - oder einer VG Dermbach wiederum, die die Bildung einer Einheitsgemeinde
anstrebt.
Da ist Bewegung drin – ohne,
dass da etwas übergestülpt
wird. Ich möchte, dass die
Vielfalt der Möglichkeiten zugelassen wird – denn sie sind
– jede auf ihre Weise - erfolgreich und haben ihre Berechtigung.
Ich bin nicht so blauäugig zu
meinen, wir bräuchten keine
strukturellen Veränderungen
und keine klaren Vorgaben
durch die Landespolitik. Aber,
was haben wir denn im Moment? Ein Volksbegehren und
eine Klage der Landesregierung dagegen. So sieht Hilflosigkeit mit Verhärtung der
Fronten aus! Ergebnis: Politikverdrossenheit! Ich möchte
mir aber das ehrenamtliche
auf kommunale Selbstverwaltung orientierte Engagement
in den Dörfern und Städten
erhalten! Der in dieser Woche
verstorbene Altbundespräsident Roman Herzog war nicht
nur durch seine „Ruckrede“
bekannt, sondern auch durch
sein 2008 knallhart konstatiertes „Das Volk bewegt
sich nicht“! Arbeiten wir zu
wenig? Ich glaube nicht. Er
meinte damit, es gäbe eine
gewisse Bereitschaft zu Reformen, aber es bräuchte eine
politische Führung mit echtem Charisma, um die Bevölkerung dafür zu mobilisieren.
Daran gilt es, sich zu orientieren. Der Bürgerwille, die
Möglichkeiten zur politischen
Teilhabe und die dauerhafte
Seite - 2 -
Foto: S. Blume
Leistungsfähigkeit der Kommunen müssen im Blick bleiben und das nicht immer abhängig von ihrer Größe. Dazu
gehört Fairness, konstruktive
Streitkultur und das Ziel, dem
Menschen zu dienen.
Meine sehr geehrten Damen
und Herren,
Wir haben 2016 viele Dinge
auf den Weg gebracht. So ist
das Willkommenscenter Wartburgkreis (WiWAK) seit 1. November im alten Landratsamt
in Bad Salzungen eingerichtet und wird nun die zentrale
Koordinierungs-und Vermittlungsstelle für Menschen mit
anerkanntem
Fluchthintergrund sein. Es ist das einzige
Projekt dieser Art in Thüringen.
Unsere Wirtschaftsförderung
hat 2016 etliche zukunftsweisende Initiativen auf den
Weg gebracht, die unseren
Landkreis attraktiver und
stärker machen. Dazu gehört
die künftige Gestaltung des
Öffentlichen Personennahverkehrs ebenso wie der Breitbandausbau im Landkreis.
Auch von unserer Teilnahme am Modellvorhaben zur
„Sicherung von Versorgung
und Mobilität im ländlichen
Raum“ erhoffe ich mir wichtige Impulse für die Zukunft
des Wartburgkreises.
Einer wichtigen Aufgabe widmet sich auch die neue Plattform www.karriereheimat.de,
die gezielt Menschen dazu
anhalten möchte, ihre Karriere in der Wartburgregion anzugehen.
Möglichkeiten gibt es mehr,
als Mancher denkt – schließlich sind wir auch in diesem
Jahr wieder Thüringens Industriestandort Nummer eins!
Wir haben in Schulen und
Straßen rund 10 Millionen
Euro investiert und werden
2017 erneut über 6 Millionen
Euro in diese Infrastruktur
stecken.
Zum Wohl unserer Region, ungewiss dessen, was genau aus
ihr wird.
Wir wollen auch 2017 in Bewegung bleiben, wir wollen
aktiv unser Leben und unseren Wartburgkreis gestalten.
Wir wollen sinnbildlich viele
Bäume pflanzen und so manchen Steckling weiter hegen
und pflegen.
Ein abschließendes Zitat, das
über manchen abgeknickten
Apfelbaum nach vorne weist,
lautet: „Succisa virescit“ und
ist der Wappenspruch der Benediktiner von Montecassino.
„Obwohl abgehauen, grünt
und blüht der Baum wieder.“
Wir nutzen unsere Chancen,
auch bei Rückschlägen blicken wir nach vorn. Mit dieser Zuversicht stehen wir vor
Veränderungen aller Art. 2017
wird ein spannendes Jahr!
Packen wir es gemeinsam an!
Ich wünsche Ihnen Gesundheit und Gottes Segen!
Ihr Landrat Reinhard Krebs
(die vollständige Rede finden
Sie unter www.wartburgkreis.de/
Neuigkeiten)
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Ausgabe 1/2017 - 24.01.2017 - Nichtamtlicher Teil
Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis
Willkommenscenter Wartburgkreis betreut anerkannte Flüchtlinge
BAD SALZUNGEN. Im Rahmen
der Integrationsrichtlinie des
Landes Thüringen hat sich
der Wartburgkreis entschlossen, einen Anlaufpunkt für
anerkannte Asylbewerber zu
schaffen. Das Willkommenscenter Wartburgkreis (WiWAK) ist seit 1. November im
alten Landratsamt in Bad Salzungen eingerichtet und wird
nun die zentrale Koordinierungs- und Vermittlungsstelle
für Menschen mit anerkanntem Fluchthintergrund sein.
Es ist das einzige Projekt dieser Art in Thüringen.
Hintergrund ist, dass es bislang eine Lücke in der Betreuung und Unterstützung gab.
Solange die Asylbewerber
in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung des
Kreises lebten, standen für
alle auftretenden Fragen und
Probleme die Heimleitung
und der zuständige Sozialarbeiter zur Verfügung, die
Versorgung mit Wohnraum,
Geld für Kleidung und Essen
waren automatisch über das
Versorgungsamt geregelt. Mit
der Anerkennung sind die
Familien jedoch verpflichtet, zeitnah aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, sie müssen sich selbst
über Onlineportale oder ansässige Vermieter eine Woh-
WiWak in seiner Neujahrsrede.
„Das hört sich so leicht an, ist
es aber nicht. Die Überforderungen sind unterschiedlich
ausgeprägt und erschweren
die Integration in der täglichen Praxis immens.“
Mit der Umsetzung des Projektes wurde die kreiseigene
Gesellschaft ABS WartburgWerraland mbH betraut.
Die Mitarbeiter und Projektleiter des WiWak nung organisieren, Anträge
auf Leistungen nach SGB II,
auf Kindergeld, GEZ-Befreiung, Krankenkasse und andere
Leistungen stellen sowie ein
Bankkonto eröffnen – das alles nach wenigen Monaten in
einem Land, von dem sie nicht
wissen, wie es funktioniert
und dessen Sprache sie noch
nicht richtig beherrschen.
Hier soll das WiWak nun Hilfe
zur Selbsthilfe leisten.
Und so funktioniert es: Die
anerkannten
Asylbewerber
erhalten, beispielsweise bei
der letzten Geldauszahlung
im Landratsamt, eine grüne
Karte mit einem Termin beim
Foto: S. Blume
WiWak und erfahren dort Unterstützung beim Stellen aller
Anträge, beim Finden sozialer
Kontakte und vor allem bei
der Wohnungssuche.
Der Vorteil dabei ist, dass sich
die Mitarbeiter des Landratsamtes und des WiWaks kennen und in engem Kontakt
stehen und dass Perspektiven
und Potenziale so frühzeitig
erkannt werden können.
„So kann es gelingen, dass
anerkannte Flüchtlinge nicht
nach Erfurt abwandern, sondern bei uns in der Region
eine Perspektive sehen und
integriert werden“, sagte
Landrat Reinhard Krebs zum
Handballer besuchten Grundschule
WUTHA-FARNRODA. Einem begeisterten Handball-Fan, der
nicht nur (fast) alles weiß,
was man über den ThSV wissen muss, sondern auch noch
Gedichte schreiben kann,
hatten die Kinder der Klasse
4b der Grundschule in WuthaFarnroda zu verdanken, dass
zwei Handballer vom ThSV
Eisenach der Schule kurz vor
Weihnachten einen Besuch
abgestattet haben. JulienMick Radloff hatte an einem
Gedichtwettbewerb seines geliebten Handballvereins teilgenommen und gewonnen.
Als Preis dafür besuchten die
Spieler Jan-Steffen Redwitz
und Dirk Holzner die Schule
und die Kinder der Klasse 4b.
In einer Fragerunde wollte
Kontakt:
Teamleitung: Herr Blum,
[email protected],
03695/ 8509399
Team - Coaching:
Herr Janawro & Frau Kaufmann,
03695/ 8509401,
[email protected]
Team - Koordinierung und
Vermittlung:
Frau Gallhuber & Frau Hamza,
03695/ 8509398,
[email protected] oder
[email protected]
Sternsinger
kamen ins
Landratsamt
Foto: Grundschule am Rehberg
die Schüler alles über Alter,
Schuhgröße, Trikot-Nummer
bis hin zu handballtechnischen Einzelheiten zu den
beiden Spielern wissen. Diese
Willkommenscenter
Wartburgkreis
Andreasstraße 11 (2. Etage),
36433 Bad Salzungen
Öffnungszeiten:
Montag 9:00 - 15:00 Uhr*
Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr*
Mittwoch nur nach
Vereinbarung
Donnerstag9:00 - 17:00 Uhr
Freitag 9:00 - 13:00 Uhr*
*weitere Termine nach Vereinbarung
beantworteten alle Fragen mit
guter Laune und viel Humor
und signierten für alle Kinder
der Klasse die mitgebrachten
Autogrammkarten.
Am Dreikönigstag besuchten
Kinder der katholischen und
der evangelischen Kirchgemeinden Bad Salzungens als
Sternsinger das Landratsamt
Wartburgkreis. Gemeinsam
mit Pfarrer Bernhard Bock
präsentierten sie ein kleines
Programm mit Liedern und
traditionellen Segenssprüchen.
Foto: I. Benner
Nichtamtlicher Teil - 24.01.2017 - Ausgabe 1/2017
Seite - 4 -
Kultur & Veranstaltungen
Wildkatze im Winterpelz
HÜTSCHERODA.
Draußen
schneit es, die Temperaturen
fallen unter den Gefrierpunkt
und man selber packt sich in
warme Kleidung oder bleibt
am liebsten gleich Zuhause.
Auch die Tiergehege der Wildkatzen sind gerade von einer
Schneeschicht bedeckt.
Was machen die Wildkatzen
bei diesem Wetter im Wald?
Auch sie verkriechen sich in
ihre Höhlen oder aber sitzen
gut geschützt durch ihren
dicken Winterpelz völlig unbeeindruckt von der Kälte
mitten im Schnee.
An den nächsten Sonntagen
(22.01./ 29.01./ 05.02. und
12.02.) startet um 10 Uhr
der Nationalparkranger an der
Wildkatzenscheune zu einer
geführten Tour über den Wildkatzenpfad (7 km). Die Führung ist kostenfrei.
Ab 11.30 Uhr gibt es frische
Bratwürste vom Grill.
Wer sich im Anschluss von der
Wintertauglichkeit der Wildkatze selbst ein Bild machen
möchte und erfahren will wie
viele Haare eine Wildkatze im
Winterpelz hat, besucht das
Wildkatzengehege. Moderierte
Schaufütterungen finden um
11, 13 und 15 Uhr statt. Der
Eintritt beträgt ab 5,00 €.
Kater Franz im Schnee
Foto: Sarah Stark
Großes Theater im Kurtheater Bad Liebenstein
BAD LIEBENSTEIN. Die Schülerinnen und Schüler der 5
Klassen der Regelschulen,
Unterbreizbach,
Tiefenort,
Dermbach, Wutha-Farnroda,
Bad Liebenstein, Berka/Werra, Marksuhl sowie die der
1.Stadtschule und Werratalschule Bad Salzungen, sahen
im Kurtheater Bad Liebenstein das Jugendtheaterstück
„Mobbing - wenn Ausgrenzung einsam macht“. Inszeniert wurde die Vorstellung
von Schauspielerinnen des
Weimaer Kulturexpress.
Im Mittelpunkt der Geschichte zum Thema „Mobbing“
standen zwei junge Mädchen
namens Franziska und Laura,
die verschiedener gar nicht
sein konnten, aber die gleiche
Schulbank teilten. Während
Franziska durch hohes Selbstbewusstsein und lautes energisches Auftreten im Schulalltag glänzte, war Laura eher
zurückhaltend und unschein-
Foto: Weimarer Kulturexpress
bar. Die stete Fürsorglichkeit
ihrer Eltern weckte in ihr das
Bestreben, immer alles richtig
machen zu wollen. Franziska
hingegen bekam wenig Anerkennung in der Familie und
das Wort „Grenzen“ war für sie
ein Fremdwort. Problematisch
war, dass die beiden Mädchen
sich ihrer eigenen individuel-
len Lage nicht bewusst wurden und so kam es zu Schwierigkeiten und die Geschichte
nahm ihren Lauf. Anfängliche
Foppereien, die harmlos erschienen, steigerten sich zu
regelrechtem
Psychoterror
der Lauras Leben komplett
durcheinander wirbelte. Ein
„offenes“ Ende der Geschichte
und eine anschließende Diskussionsrunde mit den Darstellerinnen eröffnete dann
die Möglichkeit, Hilfe und Unterstützung in verschiedenen
Formen aufzuzeigen oder aber
auch nach Beweggründen zu
suchen, warum man zum Mobbingtäter werden kann.
Insgesamt war es ein toller
und lehrreicher Projekttag,
der den Schülerinnen und
Schülern noch lange in Erinnerung bleiben wird. Ein
herzliches Dankeschön von
den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern sowie dem
Organisationsteam geht an
die Stadtverwaltung in Bad
Liebenstein, die die Aufführung im Kurtheater möglich
machte und so eine tolle Kulisse für insgesamt rund 300
Schüler schuf. Das Projekt
wurde durch das Jugendamt
des Wartburgkreises initiiert
und finanziert.
Vereine sind zum Thüringentag nach Apolda eingeladen
APOLDA. Vom 9. bis 11. Juni
2017 lädt die Stadt Apolda
zum Thüringentag ein, dem
großen Landesfest des Freistaates Thüringen. Unter
dem Motto „Apolda klingt“
verwandelt sich die ganze
Innenstadt in ein Festgebiet.
Die voraussichtlich 150.000
Besucher erwartet ein buntes Veranstaltungsprogramm
auf acht Bühnen. Alle nichtkommerziellen Vereine und
Verbände des Freistaates sind
herzlich eingeladen, sich zu
bewerben und ihre Tätigkeit
öffentlichkeitswirksam auf
dem Thüringentag zu präsentieren. Die Spanne der Möglichkeiten reicht vom kurzen Bühnenprogramm über
Technikvorführungen
und
Einsatzsimulationen bis zu
Informationsständen.
Tausende Teilnehmer machen
den großen Festumzug am
Sonntag zum Publikumsmagneten. Auch für den Festum-
zug sind Bewerbungen hochwillkommen. Allen Gruppen,
die sich beteiligen, werden
angemessene
Fahrtkosten
erstattet. Für alle Teilnehmer
am Thüringentag hält die
Website www.thüringentag.
de Anmeldeformulare bereit.
Auf dieser Website finden
sich auch Informationen
über das Festgelände und die
geplanten Bühnenstandorte.
Das Organisationsbüro Thüringentag beantwortet gern
alle Fragen und hilft bei der
Anmeldung:
Stadt Apolda,
Organisationsbüro
Thüringentag 2017,
Markt 1, 99510 Apolda
Telefon: 03644 650-650
Telefax: 03644 650-519
Email:
[email protected]
Website:
www.thueringentag.de
Seite - 5 -
Ausgabe 1/2017 - 24.01.2017 - Nichtamtlicher Teil
Kultur & Veranstaltungen
Musikalischer Nachwuchs im Kurtheater Bad Liebenstein
BAD LIEBENSTEIN. Am Samstag, dem 28.01.2017 um
19.30 Uhr gestalten Schüler
der Musikschule Wartburgkreis ein abwechslungsreiches
Programm im Kurtheater Bad
Liebenstein. Die Musikschule Wartburgkreis begeht in
diesem Jahr als öffentliche
Musikschule für die Region
Bad Salzungen ihr 60-jähriges Bestehen. Viele Schüler
erwerben hier, unterrichtet
von hochqualifizierten Lehrkräften, Fähigkeiten in den
Fachgebieten Instrumentalspiel, Gesang und Tanz. In
einer Ausbildungszeit, die oft
10 Jahre und mehr dauern
kann, werden die Schüler an
wesentliche spieltechnische
und künstlerische Aufgaben
herangeführt. Die in vielen
Übungs- und Unterrichtsstunden erlernten Fähigkeiten
werden dann in Vorspielen,
Konzerten und Wettbewerben
präsentiert.
So nehmen auch einige Schüler der Musikschule Wartburg-
Foto: Musikschule
kreis auch in diesem Jahr
wieder am Regionalwettbewerb Jugend musiziert teil,
der diesmal vom 21.-22-01.
in Suhl stattfindet. Die Vor-
bereitung hierfür ist sehr intensiv und die Aufregung bei
Schülern und Lehrern groß,
wenn es zur Wertung geht
und die Leistungen von einer
unabhängigen Jury mit einer
Punktzahl und einem Prädikat bewertet werden. Unsere
Musikschule nimmt in den
Kategorien Bläserensemble,
Drumset-Pop, Klavier und offene Kammermusik teil.
Einen Teil ihres Wettbewerbsprogramms möchten die Schüler im Konzert am 28.01. in
Bad Liebenstein vorstellen.
Weiterhin werden die Jugendtanzgruppen und weitere
Solisten und Ensembles der
Musikschule zu sehen und zu
hören sein. Freuen sie sich
auf ein vielseitiges Programm,
gestaltet von den Nachwuchskünstlern des Wartburgkreises.
Junge Talente aus dem Wartburgkreis gesucht
WARTBURGKREIS. Für den
„Tag der Talente 2017“ sucht
das Landratsamt junge Talente aus dem Wartburgkreis.
„Wir freuen uns über jede heranwachsende künstlerische
Begabung, jeden hoffnungsvollen
Nachwuchsforscher,
jede Sportskanone, jedes
Sprachtalent und jeden Rechenkünstler“, weist Landrat
Reinhard Krebs auf die diesjährige Möglichkeit, junge
Talente ins Rampenlicht zu
rücken hin. Der Tag der Talente findet am 19. Mai um 16
Uhr in Gerstungen in der Aula
des Gymnasiums statt. Im
Rahmen der feierlichen GalaVeranstaltung werden die Kinder und Jugendlichen, die mit
ihren Betreuern oder Übungsleitern eingeladen sind, vorgestellt und erhalten von
Landrat Reinhard Krebs eine
gläserne Weltkugel sowie eine
Urkunde. Für die Übungsleiter
und Förderer gibt es ein großes Dankeschön und Blumen.
In jedem Jahr berichtet ein
erfolgreicher Künstler, Sportler oder anderer Profi aus
der Region im Interview von
Die Talente aus dem Jahr 2016 bei der Galaveranstaltung in Bad Salzungen. seinem Weg vom Talent zum
Profi. Darüber hinaus geben
einige der jungen Nachwuchskünstler Kostproben ihres
Könnens und gestalten ein
Rahmenprogramm.
Bis zum 17. März müssen herausragende Talente im Landratsamt gemeldet werden.
Wichtig ist, dass die vorge-
schlagenen Talente unter 18
Jahren alt sind und bereits
überregionale Erfolge erzielt
haben. „Ich bin gespannt auf
unsere diesjährigen Nachwuchstalente“, so Reinhard
Krebs weiter.
Junge Talente sind an das
Landratsamt Wartburgkreis,
Amt für Schule und Kultur,
Foto: S. Blume
Stichwort: „Tag der Talente
2017“, Erzberger Allee 14,
36433 Bad Salzungen zu melden. Dabei bitte angeben:
Name, Alter, bisherige Erfolge,
die Förderer, Entwicklung und
besonderes Berichtenswertes
(damit die Moderatorin der
Gala auch etwas zu den jungen Talenten erzählen kann).
Nichtamtlicher Teil - 24.01.2017 - Ausgabe 1/2017
Seite - 6 -
Karriere im Wartburgkreis
Karriereheimat Wartburgregion
WARTBURGREGION. Mit dem
Online-Portal „Karriereheimat
Wartburgregion“ werben die
Wirtschaftsförderungen des
Wartburgkreises und der Stadt
Eisenach für Karrieremöglichkeiten in der Heimat. Alle
Unternehmen der Region sind
aufgerufen, sich als attraktive
Arbeitgeber auf der Plattform
vorzustellen. Nach einer kostenfreien Registrierung unter www.karriereheimat.de/
unternehmerbereich können
Praktika-, Ausbildungs- und
Jobangebote sowie sonstige
Informationen zu Karrieremöglichkeiten auf dem Portal
präsentiert werden.
Die Initiative „Karriereheimat“ ist ein gemeinsames
Projekt der Stadt Eisenach
und des Wartburgkreises mit
dem Ziel, Schüler, Jugendliche, Fach- und Führungskräfte mit Unternehmen aus der
Region zusammenzubringen,
um die vielfältigen beruflichen Chancen in der Heimat
aufzeigen. Junge Menschen
aus der Region, die sich in
der Berufsorientierungspha-
Nutzen Sie die Chance zum Anwerben Ihrer
zukünftigen Mitarbeiter mit dem regionalen
Informations- und Stellenportal „Karriereheimat“.
Unternehmen in
der Wartburgregion
Werben in der Heimat
se befinden, eine Ausbildung
oder einen Berufseinstieg
suchen; aber auch ausgebildete Fachkräfte, die zu ihrer
Arbeitsstelle aus der Region
auspendeln oder die Wart-
Anmeldung - schnell, online, kostenfrei
Unabhängig von Branche & Größe
Unternehmen präsentieren
Jobs für Nachwuchs- & Fachkräfte anbieten
Stellenangebote & Veranstaltungen verwalten
Geschäftspartner finden
burgregion verlassen haben
und sich vorstellen können,
zurück zu kehren, werden medienübergreifend über das gut
beworbene Portal dazu informiert.
Weitere Auskünfte erteilt
die Wirtschaftsförderung des
Wartburgkreises.
Ansprechpartner ist Ina Krah
03695/616302,
[email protected]
Service
Blutspendetermine für Januar/Februar 2017
Instituts für Transfusionsmedizin Suhl
Mo
Fr
Mo
Mo
Mi
Do
Do
Fr
Fr
Di
Mi
Mi
Do
Fr
Fr
Di
23.01.2017
27.01.2017
30.01.2017
30.01.2017
01.02.2017
02.02.2017
02.02.2017
03.02.2017
03.02.2017
07.02.2017
08.02.2017
08.02.2017
09.02.2017
10.02.2017
10.02.2017
14.02.2017
16:00 - 18:30
16:30 - 19:00
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15:00 - 19:00
Wutha-Farnroda, Betreuungszentrum der Volkssolidarität am Rehberg, Ringstr. 31
Behringen, Feuerwehrgerätehaus, Inselbergblick 64
Bad Salzungen, Volkssolidarität Begegnungsstätte, Untere Beete 6-8
Bischofroda, Jugend- und Sportlerheim, Mihlaer Str. 1
Eisenach, Stadtverwaltung Raum 400, Markt 2
Kaltenlengsfeld, Dorfgemeinschaftshaus, Umpfenblick 2
Geisa, Gaststätte „Geisschänke“, An der Geis 27
Wiesenthal, Gemeindehaus, Burgweg 2
Völkershausen, Wandelhalle - Unterstützung durch „Schmiedechor & Freunde e.V.“, Meierei 7
Bad Salzungen, SBH Südost GmbH, Lindigallee 2
Tiefenort, Gaststätte „Zur Erholung“, August-Bebel-Str. 37
Krauthausen, Dorfgemeinschaftshaus, Oberstraße 50
Ruhla, Albert-Schweitzer-Gymnasium Ruhla, Bermbachtal 24
Unterbreizbach, Kulturhaus, Schachtstr. 10
Gerstungen, AWO Begegnungsstätte, Markt 14
Bad Liebenstein, Staatl. Regelschule, Heinrich-Mann-Str. 32
DRK-Kreisverbandes Bad Salzungen e.V.
Fr
Di
Mi
Do
Fr
27.01.2017
31.01.2017
01.02.2017
16.02.2017
17.02.2017
16:00 - 20:00 16:00 - 17:30 16:00 - 19:30 16:00 - 19:00 17:00 - 20:00 Tiefenort, DRK, Werrator
Bad Salzungen, Gymnasium
Frauensee, FW
Bad Liebenstein, m & i Fachklinik
Immelborn, Alea Sanitas
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Ausgabe 1/2017 - 24.01.2017 - Nichtamtlicher Teil
Service
Ihr Landratsamt informiert ...
Untersuchung der Rinder auf Bovine
Herpesvirusinfektion (BHV1) im Jahr 2017
Die Halter von Rindern
werden aufgefordert, zur
Aufrechterhaltung
der
BHV1-Freiheit ihres Rinder-
bestandes alle Rinder im
Alter von über 24 Monaten
im Abstand von maximal
12 Monaten (zum Unter-
suchungszeitpunkt 2016)
auf BHV1 untersuchen zu
lassen. Für Fragen stehen
die MitarbeiterInnen des
Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamtes unter
03695-617301 zur Verfügung.
Liebe Eltern der Hortkinder des Wartburgkreises,
mit der Anmeldung Ihres Kindes in
den Schulhort an einer Grundschule in
der Trägerschaft des Wartburgkreises
entsteht grundsätzlich eine Gebührenschuld zur Zahlung der Hortgebühren.
Die Beteiligung an den Personal- und
Sachkosten der Hortbetreuung ist immer ab Schuljahresbeginn am 1. August
eines Jahres fällig. Beachten Sie bitte,
dass seit dem Schuljahr 2013/2014 der
Juli eines jeden Schuljahres der gebührenfreie Monat (keine Zahlung der
Hortgebühren) ist.
Die Hortgebühren können mit bestimmten Voraussetzungen ermäßigt
werden. Zur Berechnung einer eventuellen Ermäßigung ab August werden
folgende Unterlagen benötigt:
- Einkommensteuerbescheid (EStB)
vergangenen Kalenderjahres (Bsp.
Schuljahr 2017/2018 – EStB von
2016)
oder
- Jahresverdienstbescheinigung
(z. B. mit Lohnnachweis Dezember
2016 oder elektr. Lohnsteuerbescheinigung 2016)
- außerdem bei Selbständigen: Betriebswirtschaftliche Auswertung
aus dem Vorjahr
- aktueller Bescheid für ALG, ALG II,
Wohngeld u. Leistungen nach dem
SGB III, SGB XII, SGB VIII sowie
sonstige öffentliche Sozialleistungen (vollständige Folgebescheide sind unaufgefordert umgehend
nach Erhalt einzureichen)
- Nachweis über den Erhalt von Renten, BAföG, BAB
- Nachweis über den Erhalt / die
Zahlung von Unterhalt (Kindesunterhalt / Unterhaltsvorschuss, Ehegattenunterhalt)
- Nachweise für sonstige Einkommen
( z. B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge (Zinsen etc.), Elterngeld,
Pflegegeld, Krankengeld usw.)
- Kindergeldnachweis i. V. mit Ausbildungs- / Schul- bzw. Studiennachweis (bei vollj. Geschwisterkindern)
- Nachweis über Kita- / Schulhortbetreuung für Geschwisterkinder im
Haushalt
Bitte reichen Sie die erforderlichen
Nachweise bis spätestens 15. Juli
2017 im Landratsamt (Amt für Schule
und Kultur) oder in der zuständigen
Grundschule ein. Andernfalls erfolgt
die Berechnung mit einem monatlichen Einkommen in Höhe von mehr
als 2.500,00 € und eine Änderung der
Gebührenhöhe kann rückwirkend nicht
erfolgen!
Geänderte Antragsfrist zur Förderung des Ehrenamtes
Die Antragsfrist zur Einreichung von Anträgen zur Förderung der gemeinnützigen
ehrenamtlichen Tätigkeit im
Wartburgkreis wurde auf den
30. Juni eines Jahres vorverlegt.
Bis zu diesem Tag können
Vereine, Verbände sowie
Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen,
Initiativgruppen
und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Wartburgkreis eine Förderung
beantragen, um ehrenamtliches Engagement zu fördern
und zu würdigen.
Die Anträge sind an das
Landratsamt Wartburgkreis,
Büro des Landrates, Erzberger Allee 14 in 36433 Bad
Salzungen zu richten. Jedem Antrag ist eine aktuelle
Freistellungsbescheinigung
des Finanzamtes als Nach-
weis der Gemeinnützigkeit
beizufügen.
Für Fragen steht das Büro
des Landrates, Frau Fischer,
unter Tel. 03695-615105
oder per E-Mail an [email protected]
gern zur Verfügung.
Ihr Jobcenter Wartburgkreis informiert:
Die elektronische Akte wird eingeführt!
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde.
Ihre Leistungsakte wird elektronisch: moderner, schneller
und umweltfreundlicher.
Alle Papierunterlagen, die
Sie uns zur Verfügung stellen, werden digitalisiert und
in einer elektronischen Akte
gespeichert. Unsere Mitarbeiter können Ihnen dadurch
unkomplizierter und vor allem
schneller Auskunft geben.
Denn: Ihre Akte steht jederzeit dem Mitarbeiter zur Verfügung.
Und der Datenschutz?
Auf Ihre Akten können selbstverständlich, wie bisher auch,
nur Mitarbeiter zugreifen, die
dazu berechtigt sind. Ihre Informationen oder Unterlagen
sind auch weiterhin optimal
geschützt – wie in einem
elektronischen Safe.
Was Sie beachten sollten:
Papierunterlagen, die Sie uns
zur Verfügung stellen, werden nach dem Scannen für
die elektronische Akte noch
8 Wochen aufbewahrt und
dann vernichtet. Es besteht
bei persönlicher Vorsprache
die Möglichkeit, im Jobcenter
notwendige Kopien anzufertigen.
Bitte reichen Sie uns deshalb
ab 01.02.2017 nur noch Kopien Ihrer Unterlagen ein.
Nur wenn das Jobcenter Wartburgkreis ausdrücklich Originale anfordert, reichen Sie
diese bitte ein. Falls Sie Ihre
Originalunterlagen zurückbekommen möchten, teilen Sie
uns das bitte sofort mit.
Nichtamtlicher Teil - 24.01.2017 - Ausgabe 1/2017
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Service
Ihr Umweltamt informiert ...
Wärmedämmung – Damals und Heute
BAD SALZUNGEN. Ab 2. Februar berät eine Ausstellung
im Landratsamt Wartburgkreis rund um das Thema
„Wärmedämmung“. Dabei ist
unter anderem die Nachbildung einer Energiesparwand
aus der Bronzezeit ausgestellt. Daran ist ersichtlich
wie vor 3.400 Jahren gelebt
und gedämmt wurde. Es ist
äußerst plausibel, dass die
Wände damals schon gut
dämmten: In unserem Klima
hätte über lange Zeiten im
Winter in den Hütten sonst
Frost geherrscht.
Diese Qualität wurde erst
1995 mit der damaligen
Wärmeschutzverordnung
wieder erreicht.
In den Jahrtausenden dazwischen wurde der Wärme-
schutz der Wände schlechter.
Vier- bis sechsmal schlechter bei der Fachwerkwand,
und die Vollziegelwand
war immer noch dreimal
schlechter als die bronzezeitliche Energiesparwand.
Das zeigt: Bauen mit der
Natur und nicht gegen sie
führt bei unserem Klima zu
einem guten Wärmeschutz.
„Wenn man in der Bronzezeit schon bei 10 cm Grasdämmstoff angelangt war,
wie viel mehr können wir
heute tun: Unsere Dämmstoffe sind haltbarer und
dämmen besser, wir besitzen dauerhaftere Techniken,
gute Werkzeuge und sehr
gute Handwerker“, weiß
Klaus Fey von der „Hessi-
Glückwünsche Alters- und Ehejubiläen
101. Geburtstag:
Frau Meta Laute, Bad Liebenstein OT Schweina,
am 16.01.2017
schen Energiespar-Aktion“
(HESA), die die Ausstellung
zur Wärmedämmung im
Rahmen eines Projekts des
Hessischen Ministeriums für
Wirtschaft, Energie, Verkehr
und Landesentwicklung bereitgestellt hat.
Im Rahmen der Ausstellungseröffnung bietet Uwe
Nenzel als HESA-Regionalpartner und Energieberater
am 2. Februar für interessierte Ratsuchende kostenlose Energieberatungen an.
Weiterhin wird in diesem
Zusammenhang am 2. Februar von ca. 17 Uhr bis ca.
19 Uhr ein Vortrag zu „Fördermöglichkeiten bei der
Gebäudesanierung“ stattfinden.
• Die warme Wand…
• Typische Wände –
typische Schwächen
• Wärmedämmung
zahlt sich aus…
• Wird das nicht zu
dicht…?
• Schimmel in Gebäuden…Warum ? Warum
nicht?
Die Verkehrsgesellschaft
Wartburgkreis mbH informiert:
MOBILITÄT zum Verschenken
100. Geburtstag:
Herr Siegfried Bloch, Hörselberg-Hainich OT Behringen,
am 22.01.2017
60. Hochzeitstag:
Frau Irmenhild und Herr Josef Hübner, Bischofroda,
am 31.12.2016
Frau Dorothea und Herr Wilhelm Manegold, Treffurt,
am 05.01.2017
Frau Käthe und Herr Walter Höhn, Vacha OT Wölferbütt,
am 11.01.2017
Frau Annemarie und Herr Willi Siebert, Leimbach,
am 12.01.2017
Frau Gertrud und Herr Joachim Först, Ifta,
am 19.01.2017
Frau Johanna und Herr Gerhard Geist, Wutha-Farnroda,
am 19.01.2017
Die Ausstellung wird bis
28. Februar im Mittelteil der
1. Etage des Landratsamtes
zu sehen sein.
Kostenloses Info-Material
zu folgenden Themen ist vor
Ort erhältlich:
Wie soll das funktionieren –
MOBILITÄT zu schenken?
Mit einem Geschenkgutschein
der Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis mbH (VGW) haben
Sie ab sofort die Möglichkeit,
MOBILITÄT zu schenken.
Ob zum Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit oder zu vielen
anderen Anlässe ist dieser
Gutschein eine originelle Idee
und leistet obendrein noch
einen positiven ökologischen
Beitrag für unsere Umwelt.
Erhalten können Sie die Geschenkgutscheine in den Verkaufsstellen an den Busbahnhöfen in Bad Salzungen und
Eisenach.
Weiterführende und aktuelle
Informationen rund um den
ÖPNV finden Sie unter: www.
vgwak.de. Bitte nutzen Sie
diese Möglichkeit, da es immer wieder zu notwendigen
Änderungen (zum Beispiel
durch Baumaßnahmen) kommen kann.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt.
Ihre
Verkehrsgesellschaft
Wartburgkreis mbH
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Ausgabe 1/2017 - 24.01.2017 - Amtlicher Teil
Amtsblatt
Die aktuellen Öffentlichen Ausschreibungen des Wartburgkreises sind auf der Homepage
des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/ausschreibungen/ veröffentlicht.
Öffentliche Bekanntmachungen
Jugendhilfeausschusssitzung
Die 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises
findet am Mittwoch, dem 15.02.2017 um 16:00 Uhr in den
Räumen des Willkommenscenters des Wartburgkreises, Andreasstraße 11 in Bad Salzungen im 2. Obergeschoss statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
I.
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Schließung des Protokolls der 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
3. Bestätigung, Ergänzung, Abänderung der Tagesordnung
4. Bericht der Verwaltung
5. Anfragen / Information
II.
6. Vorstellung Willkommenscenter
Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises
unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentlichebekanntmachungen/ zu finden.
Bad Salzungen, 17.01.2017
gez. Martin Müller
Ausschussvorsitzender
Beschlüsse des Kreistages, des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am
07.09.2016 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kreistag des Wartburgkreises nimmt den Jahresabschluss der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2015
zur Kenntnis. Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse
wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
2. Der Kreistag wählt Herrn René Weisheit zum Mitglied der
Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen.
3. Der Kreistag beauftragt den Landrat, die Antragstellung
auf Förderung des Breitbandausbaus im Wartburgkreis entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) vom 23.10.2015 zu organisieren und vorzunehmen
sowie die in der Folge notwendigen Veranlassungen zu treffen.
4. Der Kreistag beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in
der Haushaltsstelle 03500.95100 – Planungs- und Baukosten Parkplatz Erzberger Allee – in Höhe von 90.500 EUR. Die
Deckung erfolgt in der gleichen Höhe aus der Haushaltsstelle 84000.93030 – Gesellschaftereinlage bei der Unternehmensbetreuungsgesellschaft.
5. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in
der Haushaltsstelle 21100.95230 – Sanierungsmaßnahmen
GS Schweina, Sennfelder Str. 6 – in Höhe von 250.100 €.
Die Deckung erfolgt durch Abgang auf Haushaltsrest in Höhe
von 4.600 € in der Haushaltsstelle 21100.95250 – Sanierungsmaßnahmen GS Kieselbach, Theo-Neubauer-Straße
2, durch Abgang auf Haushaltsrest in Höhe von 14.900 €
in der Haushaltsstelle 22500.94120 – Sanierungsmaßnahmen RS Seebach, F.-Engels-Ring 1, durch Minderausgaben
in Höhe von 6.000 € in der Haushaltsstelle 22500.94160
– Sanierungsmaßnahmen RS Treffurt, Schulstraße 9, durch
Minderausgaben in Höhe von 20.000 € in der Haushaltsstelle 22500.94190 – Sanierungsmaßnahmen RS Marksuhl, Goethestraße 14, durch Minderausgaben in Höhe von 5.000 € in
der Haushaltsstelle 22500.95110 – Sanierungsmaßnahmen
RS Dermbach, Schulstraße 2, durch Abgang auf Haushaltsrest
in Höhe von 12.000 € in der Haushaltsstelle 22500.95180 –
Sanierungsmaßnahmen RS „Am Ulsterberg“ Unterbreizbach,
Alt Räsa 3, durch Abgang auf Haushaltsrest in Höhe von
32.600 € in der Haushaltsstelle 22500.95200 – Sanierungsmaßnahmen RS Altensteiner Oberland, Heinrich-Mann-Str.
32 sowie durch Minderausgaben in Höhe von 155.000 € in
der Haushaltsstelle 22500.95210 – Sanierungsmaßnahmen
RS Stadtlengsfeld, Eisenacher Str. 1a.
6. Der Kreistag beschließt die Vereinbarung zur Zusammenarbeit in der überörtlichen Bibliotheksarbeit zwischen dem
Wartburgkreis und der Stadt Bad Salzungen. Der Landrat
wird beauftragt, die in Folge notwendigen Veranlassungen
zu treffen.
7. Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der im Beschlusstext des Kreistagsbeschlusses vom
24.05.2016 / TOP 5 „Finanzierung und Sicherung des Standortes des Landestheaters Eisenach im Zeitraum 2017 bis
2024“ benannte Punkt 4 wird wie folgt geändert:
4. Der Landrat wird beauftragt, die als Anlage beigefügten Verträge (Vereinbarung Finanzierung Landestheater, Vereinbarung Finanzierung Thüringen Philharmonie) mit den darin genannten Partnern (Kulturstiftung
Meiningen-Eisenach, Thüringen Philharmonie Gotha,
Freistaat Thüringen) abzuschließen und im Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach der ebenfalls
beigefügten unternehmerischen Entscheidung zuzustimmen, wenn im veröffentlichten Entwurf des Thüringer
Innenministers zur zukünftigen Kreisstruktur der Erhalt
des Wartburgkreises in seiner jetzigen Gebietskulisse sowie die Einkreisung der Stadt Eisenach klar ersichtlich
ist. Eine Unterschrift darf nicht erfolgen, wenn der Vorschlag des Innenministers eine Variante mit Zerschlagung des Kreises enthält.
Die im Kreistagsbeschluss vom 24.05.2016 / TOP 5 benannten Punkte 1, 2 und 3 bleiben im Übrigen unverändert:
1. Der Wartburgkreis bekennt sich grundsätzlich zum Erhalt
des Landestheaters Eisenach als produzierenden Standort.
2. Die Landeskapelle Eisenach wird aus der Kulturstiftung
Meiningen-Eisenach herausgelöst und mit der Thüringen
Philharmonie Gotha zu einem künftigen Orchester Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach zusammengeführt.
3. Als Zuschuss zum Betrieb des Landestheaters Eisenach
sowie des künftigen Orchesters Thüringen Philharmonie
Gotha-Eisenach gewährt der Wartburgkreis einen jährlichen Gesamtzuschuss von 666.667 Euro.
Amtlicher Teil - 24.01.2017 - Ausgabe 1/2017
Der Kreisausschuss hat in seinen Sitzungen am 08.08.2016
und 05.09.2016 folgende Beschlüsse gefasst:
08.08.2016:
1. Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag zur Lieferung
von zwei Kassenautomaten an die Firma bks Rabe aufgrund
des Angebotes vom 05.07.2016 zu erteilen.
2. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag
für die Tischlerarbeiten bei der Sanierung und Erweiterung
des Zwischenbaus der Staatlichen Regelschule „Thomas
Müntzer“, 99826 Mihla, Schulstraße 7 an die Firma Wagner
GmbH, Eisenacher Straße 2, 99831 Creuzburg entsprechend
geprüfter Angebotsunterlagen vom 10.07.2016.
3. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag
für die Fassadenelemente für die Sanierung und Erweiterung des Zwischenbaus der Staatlichen Regelschule „Thomas
Müntzer“, 99826 Mihla, Schulstraße 7 an die Firma Bauelemente Pippert, Grabborn 1a, 98596 Brotterode-Trusetal entsprechend geprüfter Angebotsunterlagen vom 09.07.2016.
4. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag
für die Dachabdichtungsarbeiten bei der Sanierung und
Erweiterung des Zwischenbaus der Staatlichen Regelschule „Thomas Müntzer“, 99826 Mihla, Schulstraße 7 an die
Firma Nader Bedachungen, Zum Thoracker 8a, 36433 Bad
Salzungen entsprechend geprüfter Angebotsunterlagen vom
10.07.2016.
5. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag
für die Trockenbau-, Putz- und Malerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung des Zwischenbaus der Staatlichen Regelschule „Thomas Müntzer“, 99826 Mihla, Schulstraße 7 an
die Firma Malerbetrieb Norbert Kaddatz, Dorfblick 6, 36433
Bad Salzungen OT Langenfeld entsprechend geprüfter Angebotsunterlagen vom 08.07.2016.
6. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag
für den Wegebau am Lutherdenkmal Steinbach an die Firma
WTS Wasser-, Tief- und Straßenbau Sünna GmbH entsprechend der geprüften Angebotsunterlagen vom 18.07.16.
7. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag
für den Bau von Schutzhütten und Flächenbefestigungen auf
dem Wanderparkplatz Glasbach / Schillerbuche an die Firma
Baubetrieb Nelitz, Untere Röde 6, 36466 Dermbach, entsprechend der geprüften Angebotsunterlagen vom 18.07.16.
8. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt den Auftrag
für den Wege- und Platzbau am Schloss Altenstein an die
Firma Giebel Bau GmbH, Im Leibholzgraben 12, 36132 Eiterfeld entsprechend der geprüften Angebotsunterlagen vom
18.07.16.
9. Der Kreisausschuss genehmigt einen Teilerlass der Forderung
des Wartburgkreises in Höhe von 8.125,10 € unter der Voraussetzung, dass die restliche Forderung des Wartburgkreises in monatlichen Raten ab August 2016 bezahlt wird.
05.09.2016:
Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in
der Haushaltsstelle 02700.71820 – Zuschüsse an Vereine und
Verbände (Bundesprogramm Demokratie leben) in Höhe von
66.900 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe
von 41.900 € aus der Haushaltsstelle 02700.17120 – Zuweisung
des Landes (Bundesprogramm Demokratie leben) und durch
Mehreinnahmen in Höhe von 25.000 € aus der Haushaltsstelle
02700.17000 – Zuweisung des Bundes (Bundesprogramm Demokratie leben).
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am
22.09.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan „Kindertageseinrichtungen/Tagespflege“ für das Kindergartenjahr
2016/2017.
Die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Kreistages,
des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses ist eben-
Seite - 10 falls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.
wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden.
Bad Salzungen, 09.01.2017
gez. i. V. Schilling
Landrat
Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgabe des Breitbandausbaus
vom 21. Dezember 2016 sowie der dazugehörigen rechtsaufsichtlichen Genehmigung vom 02. Januar 2017.
Das Landratsamt Wartburgkreis hat die Zweckvereinbarung
zwischen der Gemeinde Dermbach und den Gemeinden Brunnhartshausen, Neidhartshausen, Oechsen, Urnshausen, Weilar,
Wiesenthal, Zella/Rhön, Empfertshausen, der Stadt Stadtlengsfeld sowie der Stadt Kaltennordheim vom 21. Dezember 2016
gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt.
Die Zweckvereinbarung und die Genehmigung werden hiermit
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung ist
ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://
www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden.
Bad Salzungen, den 12.01.2017
Landratsamt Wartburgkreis
gez. i. V. Schilling
Landrat
Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgabe des Breitbandausbaus
Die Gemeinde Dermbach, Geisaer Str. 16, 36466 Dermbach/
Rhön
vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas Hugk,
-Im Folgenden „Projektführerin“ genanntund
die Gemeinde Brunnhartshausen, Gemeinde Neidhartshausen, Gemeinde Oechsen, Gemeinde Urnshausen, Gemeinde
Weilar, Gemeinde Wiesenthal, Gemeinde Zella/Rhön, Stadt
Stadtlengsfeld, Gemeinde Empfertshausen, Stadt Kaltennordheim
jeweils vertreten durch den jeweiligen Bürgermeister
-im Folgenden vorbenannte Gemeinden und Stadt zusammen
„Kommunen“ genannt-im Folgenden Projektführerin und Kommunen zusammen
„Parteien“ genanntschließen auf der Grundlage von § 7 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) sowie
auf der Grundlage
des Beschlusses der Gemeinde Dermbach vom 26.10.2016
und
des Beschlusses der Gemeinde Brunnhartshausen vom
02.12.2016,
des Beschlusses der Gemeinde Neidhartshausen vom
07.12.2016,
des Beschlusses der Gemeinde Oechsen vom 29.11.2016,
des Beschlusses der Gemeinde Urnshausen vom 17.11.2016,
des Beschlusses der Gemeinde Weilar vom 17.11.2016,
des Beschlusses der Gemeinde Wiesenthal vom 10.11.2016,
des Beschlusses der Gemeinde Zella/Rhön vom 07.12.2016,
Seite - 11 des Beschlusses der Stadt Stadtlengsfeld vom 26.10.2016,
des Beschlusses der Gemeinde Empfertshausen vom
23.11.2016,
des Beschlusses der Stadt Kaltennordheim vom 08.11.2016,
die folgende Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben im Bereich des Breitbandausbaus:
Präambel
Die Parteien beabsichtigen bis Ende 2018 alle unterversorgten
Haushalte im Sinne der Rahmenregelung der Bundesrepublik
Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access NGA-Breitbandversorgung vom
15.06.2015 („NGA-RR“) mit Bandbreiten von mindestens 50
Mbit/s zu versorgen.
Zur Erreichung dieses Ziels ist geplant, dass die Projektführerin
den Breitbandausbau koordiniert und einen Förderantrag gemäß
der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015, erste überarbeitete Version vom 20.06.2016 („Förderrichtlinie“)
stellt. Im Falle einer positiven Förderentscheidung des Bundes
wird die Projektführerin im Rahmen einer (europaweiten) öffentlichen Ausschreibung ein oder mehrere Telekommunikationsunternehmen ermitteln, welche mithilfe der Wirtschaftlichkeitslückenförderung bzw. der Förderung im Rahmen des
Betreibermodells den Breitbandausbau durchführen und ein
Diensteangebot für die Endkunden sicherstellen.
Dabei soll die Projektführerin dafür Sorge tragen, dass in größtmöglichem Umfang Fördermittel vom Bund und des Freistaates
Thüringen, insbesondere aus der Förderrichtlinie, eingeworben
werden.
Die Aufgabe des Breitbandausbaus liegt als Aufgabe der freiwilligen kommunalen Selbstverwaltung gemäß §§ 1 Abs. 3, 2
Abs. 1 ThürKO und Art. 28 Abs. 2 GG bei den Kommunen. Die
Parteien halten es für sinnvoll, aufgrund des überregionalen
Charakters und der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung die
Aufgabe des Breitbandausbaus bei der Projektführerin zu bündeln und dadurch auch Synergieeffekte hinsichtlich der Kosten
zu erzielen.
Aus diesem Grund übertragen die Kommunen die Aufgabe der
Durchführung und der Umsetzung des Breitbandausbaus mit
dieser Zweckvereinbarung auf die Projektführerin.
§1
Gegenstand der Zweckvereinbarung
Gegenstand der vorliegenden Zweckvereinbarung ist der Breitbandausbau im Geltungsbereich der Gemeinde Dermbach, der
Gemeinde Brunnhartshausen, der Gemeinde Neidhartshausen,
der Gemeinde Oechsen, der Gemeinde Urnshausen, der Gemeinde Weilar, der Gemeinde Wiesenthal, der Gemeinde Zella/Rhön,
der Stadt Stadtlengsfeld, der Gemeinde Empfertshausen und der
Stadt Kaltennordheim (Ortsteil Andenhausen).
§2
Aufgabenübertragung
(1) Zu dem Zweck, den Breitbandausbau im Geltungsbereich
der Kommunen durchzuführen, übertragen die Kommunen der
Projektführerin gemäß § 7 Abs. 2 ThürKGG mit Inkrafttreten
dieser Zweckvereinbarung nach § 12 Abs. 1 S. 3 ThürKGG alle
Aufgaben, die mit der Durchführung und der Umsetzung des
Breitbandausbaus zusammenhängen. Unter anderem betrifft
dies alle notwendigen verwaltungstechnischen Schritte zur Fördermittelantragstellung, Fördermittelabwicklung, Erstellung der
Ausschreibungen und Durchführung des Vergabeverfahrens. Die
Projektführerin kann sich bei der Erfüllung der Aufgabe Dritter
bedienen.
(2) Das Recht der Kommunen, die in Abs. 1 genannten Aufgaben zu erfüllen, geht mit allen damit verbundenen notwendigen
Befugnissen gemäß § 8 Abs. 1 ThürKGG auf die Projektführerin
über.
Ausgabe 1/2017 - 24.01.2017 - Amtlicher Teil
(3) Die Projektführerin nimmt die Aufgaben der Durchführung
und Umsetzung des Breitbandausbaus in den Kommunen und
alle damit verbundenen notwendigen Befugnisse an.
§3
Mitwirkung
(1) Die Kommunen und die Projektführerin verpflichten sich zur
Kooperation.
(2) Die Kommunen werden der Projektführerin oder einem Dritten alle relevanten Daten, die für die Wahrnehmung der Aufgabe der Umsetzung und der Durchführung des Breitbandausbaus
benötigt werden, zur Verfügung stellen.
(3) Die Kommunen werden alle für den Breitbandausbau erforderlichen Anträge und Genehmigungsverfahren ohne Verzögerung bearbeiten. Die Kommunen wirken insoweit auch – soweit
erforderlich – an der möglichen Beantragung von Fördermitteln
für das Breitbandprojekt mit.
§4
Information
(1) Die Projektführerin und die Kommunen stimmen sich bei
der Umsetzung der Aufgabe regelmäßig ab.
(2) Die Kommunen müssen von der Projektführerin unverzüglich
einberufen werden, wenn ein Drittel der Kommunen dies unter
Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. Die Ladungsfrist
beträgt eine Woche.
§5
Dauer der Vereinbarung/Kündigung/Wirksamkeit
(1) Die Zweckvereinbarung gilt bis zur vollständigen Umsetzung des Breitbandausbaus in den Kommunen.
(2) Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn die Kündigungserklärung eine Woche vor der geplanten Förderantragstellung bei der Projektführerin eingegangen ist.
(3) Die Parteien können die Zweckvereinbarung aus wichtigem
Grund kündigen.
(4) Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
(5) Im Falle einer Kündigung gemäß § 5 Abs. 2 oder Abs. 3
dieser Zweckvereinbarung wird das Vertragsverhältnis mit den
verbleibenden Parteien unverändert fortgesetzt.
§6
Kosten
Die Verteilung des Eigenanteils wird zwischen den Parteien gesondert geregelt.
§7
Salvatorische Klausel
(1) Änderungen sowie die Aufhebung der Zweckvereinbarung
bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten Bestimmungen dieser Zweckvereinbarung nichtig
oder unwirksam sein, so wird die Rechtsgültigkeit der anderen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen unter
Anwendung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Zweckvereinbarung am nächsten kommen.
(3) Sollte das Breitbandprojekt nicht wie geplant durchführbar
sein, hat die Projektführerin dies anzuzeigen. Die Zweckvereinbarung ist dann aufzuheben und ggf. neu zu verhandeln.
§8
Bekanntmachung und In-Kraft-Treten
Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in dem Amtsblatt der Aufsichtsbehörde in Kraft.
Für die Gemeinde Dermbach
Ort, Datum
Bürgermeister
Amtlicher Teil - 24.01.2017 - Ausgabe 1/2017
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Für die Gemeinde Brunnhartshausen
Ort, Datum
Bürgermeister
Für die Gemeinde Neidhartshausen
Ort, Datum
Bürgermeister
Für die Gemeinde Oechsen
Ort, Datum
Bürgermeister
Für die Gemeinde Urnshausen
Ort, Datum
Bürgermeister
Für die Gemeinde Weilar
Ort, Datum
Die Öffentliche Bekanntmachung dieser standortbezogenen
Vorprüfung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises
unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentlichebekanntmachungen/ zu finden.
Bürgermeister
Bad Salzungen, den 17.01.2017
gez. Krebs
Landrat
Für die Gemeinde Zella/Rhön
Ort, Datum
Bürgermeister
Landratsamt Wartburgkreis
Für die Stadt Stadtlengsfeld
Ort, Datum
Bürgermeister
Für die Gemeinde Empfertshausen
Ort, Datum
Bürgermeister
Für die Stadt Kaltennordheim
Ort, Datum
gez. Schreiber
Amtsleiterin
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß §
3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des
Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. Nr.
14 S. 513) zuletzt geändert am 13. März 2014 durch Artikel 5
des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Vorschriften des öffentlichen Rechts
(GVBl. Thüringen Nr. 3 vom 28.03.2014, S. 92) im Landratsamt
Wartburgkreis, Bauordnungsamt, Erzberger Allee 14 in 36433
Bad Salzungen zugänglich.
Bürgermeister
Für die Gemeinde Wiesenthal
Ort, Datum
aufgeführten Kriterien festgestellt, dass mit dem o. g. Vorhaben
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden
sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Bürgermeister
- Siegel -
Standortbezogene Vorprüfung
nach § 3 c Satz 2 UVPG
Die Helmut Beisheim GmbH beabsichtigt den Kalksteinbruch
Oberrohn Ost in der Gemeinde Tiefenort Ortsteil Oberrohn zu
erweitern und hat hierzu bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde
des Landratsamtes Wartburgkreis am 26.10.2016 den Bauantrag
gestellt.
Nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Gesetz vom
21.12.2015 (BGBl. I S. 2490) ist die UVP-Pflicht festzustellen.
Steinbrüche von nicht dem Bergrecht unterliegenden Bodenschätzen nach Baurecht mit einer Abbaufläche von weniger
als 25 ha sind in der Anlage 1 zum Thüringer Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (Thür UVPG) unter Nr. 6.2 Spalte 2 genannt. Der räumliche Geltungsbereich des Bauantrages
umfasst 4,9774 ha. Deshalb wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 UVPG durchgeführt.
Gemäß § 3 a Satz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben:
Im Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls
gemäß § 3 c UVPG wird nach Bewertung der vorliegenden Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen, der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und
Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 des UVPG
Stellenausschreibung
In Thüringens starker Industrieregion, der Wartburgregion,
erwartet Sie eine interessante Tätigkeit als Sachbearbeiter/
in Kreisplanung mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum.
Sie arbeiten in unterschiedlichen Netzwerk- und Projektzusammenhängen und verstärken die Betreuung des Geographischen Informationssystems im Landratsamt Wartburgkreis.
Sie erwartet schwerpunktmäßig folgendes Aufgabengebiet:
• Koordination der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren innerhalb des Landratsamtes und Wahrnehmung
von Terminen zur Vermittlung in Konfliktfällen
• Erarbeitung von Stellungnahmen zu übergeordneten Planungen des Landes und des Bundes
• fachliche Mitarbeit an der Erarbeitung und Umsetzung eines Kreisentwicklungskonzeptes
• Zusammenarbeit mit der Regionalplanung Südwestthüringen und der RAG LEADER Wartburgregion e. V.
• Mitwirkung in Organisationen der Regionalentwicklung in
Hainich, Werratal, Thüringer Wald und Rhön
• Arbeit mit dem hausinternen GIS-System (Aufbau KreisGIS, Betreuung der GIS-Bearbeiter in den Ämtern sowie
Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen)
• Unterstützung und Vertretung der GIS-Administration.
Was wir erwarten:
• abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium
mit einem Schwerpunkt in den Bereichen Stadt-, Regional- oder Raumplanung, -entwicklung oder -management
• idealerweise Berufserfahrung in den skizzierten Aufgabengebieten
• kommunikative Fähigkeiten und eine strukturierte sowie
zielorientierte Arbeitsweise
• die Fähigkeit, neue Themen- und Aufgabengebiete zu erschließen, sich anzueignen und zu organisieren
• wünschenswert: Erfahrungen im öffentlichen Dienst /
Kenntnisse von Verwaltungsstrukturen und -abläufen
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Ausgabe 1/2017 - 24.01.2017 - Amtlicher Teil
• möglichst Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten
• ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Engagement, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit sowie Teamfähigkeit
• Kenntnisse einschlägiger Softwareprogramme – insbesondere Geographischer Informationssysteme (GIS)
• Führerschein Klasse B.
Was wir bieten:
• Bezahlung nach Entgeltgruppe E 9b TVöD
• eine Stelle in Vollzeit (40 Stunden/Woche), welche grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen
der dienstlichen Möglichkeiten geeignet ist
• ein zunächst für die Dauer von 2 Jahren befristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG mit der Option
auf unbefristete Weiterbeschäftigung
• Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
• Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
• betriebliches Gesundheitsmanagement
• familienfreundliche Arbeitszeiten.
Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an
männliche und weibliche Bewerber/-innen.
Bewerber/innen, die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des SGB IX
schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Klich (Tel.
03695/616300) und in arbeitsrechtlichen Fragen Herr Schubert (Tel. 03695/615500) gern zur Verfügung.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte
bis zum 07.02.2017 an das
Landratsamt Wartburgkreis
- Haupt- und Personalamt Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen.
Gerne nehmen wir auch Bewerbungen per E-Mail an nachfolgende Adresse entgegen:
[email protected].
Postalisch übermittelte Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens
nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen
ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag
(DIN A 4) beifügen. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet.
Impressum:
Kreisjournal – Amtsblatt des Wartburgkreises
Herausgeber:
Wartburgkreis, Erzberger Allee 14,
36433 Bad Salzungen,
Tel. 03695 6150
Verlag und Druck:
LINUS WITTICH Medien KG
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen
Tel. 03677 2050-0, Fax 03677 2050-21,
[email protected], www.wittich.de
Verantwortlich für den
amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat Reinhard Krebs
Redaktion:
Pressestelle Landratsamt Wartburgkreis
Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen,
Telefon: 03695 615104, Fax: 03695 615199
e-mail: [email protected]
Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen
diese selbst verantwortlich.
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift
des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen
übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom
Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht
anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-beilagen
gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen
Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige
Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene
HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns
aus 4-c Farben gemischt.
Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten
uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter:
Mirko Reise
Erscheinungsweise:
In der Regel monatlich, die Verteilung erfolgt
kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im
Wartburgkreis. Im Bedarfsfall können sie
Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl.
Porto und 7% MwSt.) beim Verlag bestellen
bzw. abonnieren.
Stellenausschreibung der
Technologie- und Gründer-Förderungsgesellschaft Schmalkalden /
Dermbach GmbH
Als sehr gut etabliertes Technologie- und Gründerzentrum
(TGF) mit den Standorten Schmalkalden und Dermbach/Rhön
sind wir im Bereich technologieorientierte Existenzgründungen und Technologieentwicklung ein wichtiger regionaler und
überregionaler Projektpartner.
Vor diesem Hintergrund suchen wir im Rahmen einer Nachfolgeregelung eine unternehmerisch geprägte, fachkompetente
Führungskraft als
Geschäftsführer (m/w).
Ihre Aufgabe:
• Weiterentwicklung des TGF mit seinen Standorten Schmalkalden und Dermbach/Rhön zu einem national und international anerkannten Startup- und Technologiezentrum
• inhaltliche, personelle und finanzielle Führung des TGF
• Akquise, Beratung und Betreuung von tou Start ups und
Unternehmen
• vernetztes Arbeiten zur Aktivierung von Gründungen
• Initiierung und Entwicklung von technologieorientierten
Netzwerken und Projekten zur Entwicklung des Standortes
• Weiterführung und Entwicklung von Weiterbildungsangeboten für Existenzgründer und KMU.
Ihr Profil:
• Hochschulabschluss in einer technischen Disziplin mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen
• Kenntnisse im Start up Umfeld
• Expertise im Innovationsmanagement und in der Projektarbeit
• Erfahrungen im professionellen Networking, insbesondere
mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Medien
• hohes Maß an Begeisterungsfähigkeit für neue Technologien, digitale Trends
• Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und Durchsetzungsstärke in einem dynamischen Umfeld
• sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
• Fördermittelkompetenz und Akquiseerfahrung.
Unser Angebot:
• die Möglichkeit, ein erfolgreiches und anerkanntes Technologie- und Gründerzentrum weiterzuentwickeln und eigene Ideen umzusetzen
• ein spannendes, auf Zukunftstechnologien ausgerichtetes
Arbeitsgebiet mit einem dynamischen Start up Umfeld an
einem Hochschulstandort
• eine offene und konstruktive Arbeitsatmosphäre mit flachen Hierarchien, kurzen Entscheidungswegen sowie ein
innovatives Arbeitsteam.
Wenn Sie diese Herausforderung reizt, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen und Gehaltsvorstellungen, mit Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins, bis spätestens
17.02.2017 an folgende Adresse:
Technologie- und Gründer- Förderungsgesellschaft
Schmalkalden / Dermbach GmbH
Allendestraße 68
98574 Schmalkalden
oder per E-Mail an:
[email protected].