TITEL DATUM VERANSTALTUNGSORT Zukunft der Krankenhausfinanzierung Prof. Dr. Lutz Fritsche, MBA 31. Januar 2017 HOTEL RIU PLAZA BERLIN Johannes Wolff THEMEN —— Notfallzu- und -abschläge, Zentrums- und Sicherstellungszuschläge – welche Strukturmerkmale zählen? —— Fixkostendegressionsabschläge 2017 – was kommt? —— Neujustierung der DRGs Jochen Metzner —— Planungsrelevante Qualitätsindikatoren —— Einfluss der neuen Regelungen auf die Krankenhausplanung —— Bedeutung für die Budgetverhandlung und die strategische Ausrichtung der Kliniken Dr. Frank Heimig Rudolf Mintrop Marten Bielefeld MODERATOR — Prof. Dr. Lutz Fritsche, MBA, Medizinischer Vorstand, Paul Gerhardt Diakonie e. V., Berlin und Wittenberg REFERENTEN — — — — — HINTERGRUND Durch das Krankenhausstruktur- und das Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber umfassende Reformen der Krankenhausfinanzierung auf den Weg gebracht. Der Einfluss auf die bestehenden Kliniken und auch auf die Krankenhausplanung ist enorm. Die neuen gesetzlichen Vorgaben und Vereinbarungen der Selbstverwaltung wirken sich direkt auf die Budgetverhandlungen aus. Johannes Wolff, Leiter des Referats Krankenhausvergütung, Abteilung Krankenhäuser, GKV-Spitzenverband, Berlin Jochen Metzner, Leiter des Referats Krankenhausversorgung, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Wiesbaden Dr. Frank Heimig, Geschäftsführer, InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH, Siegburg Rudolf Mintrop, Vorsitzender der Geschäftsführung, Klinikum Dortmund Marten Bielefeld, Stellvertretender Geschäftsführer, Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, Hannover So wird die Bundesregierung für die Jahre 2017 und 2018 den mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) geplanten Fixkostendegressionsabschlag, der die Degression im Landesbasisfallwert und die heute geltenden Mehrleistungsabschläge ersetzen soll, bundeseinheitlich festlegen. Für den erhöhten Abschlag ist für beide Jahre eine gesetzliche Obergrenze von 50 Prozent geplant. Auch die Frage, wie sich die Abwertung der Sachkosten in den DRGs in den Folgejahren entwickeln wird, ist insbesondere für spezialisierte Versorger von enormer Erlösrelevanz. Begleitende mengensteuernde Finanzierungselemente könnten darüber hinaus zu bedeutenden Veränderungen in der Versorgungslandschaft führen. Etliche Regelungen betreffen direkt die Strukturen der Krankenhauslandschaft. So soll die Notfallversorgung durch einen Stufenplan neu geordnet werden. Die Selbstverwaltung sollte hierzu ursprünglich bereits bis zum 31. Dezember 2016 Regelungen für 2017 treffen. Um die sehr unterschiedlich bewerteten Auswirkungen der Stufenkonzepte von Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband zu erforschen, wird dieser Auftrag nunmehr um ein Jahr verlängert. Sicherstellungszuschläge zur Stabilisierung wirtschaftlich bedrohter, aber benötigter Krankenhäuser werden ab 2017 relevant. Für nicht mehr benötigte Kapazitäten wirkt der Strukturfonds zum Ab- und Umbau von Überkapazitäten. Die strategische Ausrichtung in Bezug auf Strukturen, das Leistungsangebot sowie die Finanzierung vieler Krankenhäuser wird sich deutlich verändern. MEDIENPARTNER Auf dieser WOKwissen-Fachkonferenz wird der aktuelle Stand der unterschiedlichen Maßnahmen vorgestellt. Experten aus dem InEK, vom GKV-Spitzenverband, aus dem Hessischen Sozialministerium und aus Kliniken stehen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. www.wokwissen.de Programm LEITUNG AB 08:30 UHR Programmänderungen vorbehalten | Stand: 9. Januar 2017 Prof. Dr. Lutz Fritsche, MBA — Fix- versus variable Kosten – können die Kalkulationsdaten eine Orientierung bieten? — Abwertung von Fallpauschalen – Zukunft der Steuerung des Leistungsgeschehens? Check-in 09:30 UHR Begrüßung und Einführung durch den Moderator 09:45 UHR Johannes Wolff Umsetzung des KHSG – das müssen Krankenhäuser aus der Selbstverwaltung wissen — Fixkostendegressionsabschläge 2017 – was kommt? — Umverteilung von Sach- auf Personalkosten, Abstufung und Abstaffelung – die Probleme bei der Um- und Abwertung von DRGs — Notfallzu- und -abschläge, Zentrums- und Sicherstellungszuschläge – welche Strukturmerkmale zählen? — Finanzierung von Mehrkosten von G-BA-Beschlüssen 10:30 UHR Jochen Metzner Einflüsse auf die Krankenhausplanung — Sicherstellungszuschläge — Strukturfonds — Zentrumszuschläge — Qualitätsindikatoren 11:15 UHR Fragen und Diskussion 11:45 UHR Kaffeepause 12:15 UHR Dr. Frank Heimig Auswirkungen der Weiterentwicklung des DRG-Systems auf die Krankenhausfinanzierung — Veränderungen in der Berücksichtigung der Sachkosten, Auswirkungen 2017 und Ausblick — Veränderung in der Zusammensetzung der Kalkulationsbasis – welche Effekte sind möglich? 13:00 UHR Fragen und Diskussion 13:15 UHR Mittagessen 14:15 UHR Rudolf Mintrop Auswirkungen auf die Krankenhausstrategie — Indikations- und medizinische Qualität entscheidend (wie messbar?) — Dokumentationsqualität verbessern — Standortdefinition: Wirrwarr des G-BA — Personal: Rekrutierung und Intensivierung der Weiterbildung — Strategie unabhängig von einzelnen Gesetzen 15:00 UHR Marten Bielefeld Budgetverhandlungen unter den Bedingungen des KHSG — Leistungsmengenplanung — Umgang mit Mehrleistungen — Regelungen zum Fixkostendegressionsabschlag — Ermittlung von Zu- und Abschlägen, z. B. Pflegezuschlag, G-BA-Zuschlag, Zuschlag für besondere Aufgaben, Sicherstellungszuschlag — Pflegeförderprogramm — Mindestmengen 15:45 UHR Fragen und Diskussion Flexible Kaffeepause 17:00 UHR Ende der Veranstaltung WOKwissen Palisadenstraße 48 10243 Berlin T +49 (0)30.49 85 50.77 F +49 (0)30.49 85 50.78 [email protected] »Zukunft der Krankenhausfinanzierung«, 31. Januar 2017 HOTEL RIU PLAZA BERLIN, Martin-Luther-Straße 1, 10777 Berlin Faxanmeldung: +49 (0)30.49 85 50.78 Onlineanmeldung: www.wokwissen.de Ich melde mich verbindlich an zum: Normaltarif 695,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) ab 13. Dezember 2016 In der Teilnahmegebühr sind Kaffeepausen, Mittagessen und Konferenzunterlagen enthalten. WW26 Ab dem 2. Teilnehmer derselben Einrichtung beträgt die Teilnahmegebühr 395,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.). Ich melde verbindlich als zweite Person an: Begleitperson Zahlung und Hotelbuchung Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Rechnung. Im Veranstaltungshotel ist ein Zimmerkontingent unter dem Stichwort »WOKwissen« eingerichtet. Anreise Sonderkonditionen zur Anreise mit der Deutschen Bahn sowie weitere Informationen zur Anfahrt finden Sie auf der Konferenzwebseite. Teilnahmebedingungen Diese Anmeldung ist verbindlich, aber jederzeit übertragbar. Für die Bearbeitung von Stornierungen, die schriftlich bis 4 Wochen vor Veranstaltung an die Adresse des Konferenzbüros mitgeteilt werden müssen, erheben wir eine Gebühr von 150,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.). Bei Nichterscheinen oder Stornierung ab diesem Datum wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn die Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingeht. Der Veranstalter behält sich zeitliche und inhaltliche Programmänderungen aus dringendem Anlass vor. Herr Frau Vorname Titel Name Funktion Institution/Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon Fax E-Mail (Erforderlich für den Erhalt der Tagungsbeiträge im Anschluss an die Konferenz) Datum, Unterschrift Mit meiner Unterschrift erkenne ich die genannten Teilnahmebedingungen an. Ohne Unterschrift ist die Anmeldung nicht gültig.
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