V 211.HF

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Angebot für
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
-VM1Württembergische Str.
Str. 66, 10707
Württembergische
10707 Berlin
Berlin
Raum 022
022
Vergabe-Nr.: OE 280217 Pe
Eröffnungs-/Einreichungstermin:
28.02.2017 , Uhrzeit: 11:30
Datum: 18.04.2013
V 124.H F
(Eigenerklärung
Vergabenummer
OE 280217 Pe
zur Eignung)
Maßnahmenummer
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Bewerber ∗)
Bieter∗)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗)
Nachunternehmer∗)
anderes Unternehmen∗)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Jahr
€
Jahr
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren
oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
∗)
zutreffendes ankreuzen
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 3
V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere
Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 3
V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
1
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
2
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine
gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt
werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)
3
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 3 von 3
Vergabestelle
V 211.H F
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
-VM1Datum:
Tel:.
Fax:
E-Mail:
Württembergische Str. 6
10707
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Berlin
26.01.2017
+49 30901393936
+49 30901393931
[email protected]
Deutschland
Empfänger
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 28.02.2017
Uhrzeit 11:30
Eröffnungstermin
Datum 28.02.2017
Ort
Uhrzeit 11:30
Württembergische Str. 6
10707 Berlin
Raum 022
Bindefrist endet am 30.03.2017
Vergabenummer
OE 280217 Pe
Maßnahmenummer
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)
Anlagen:
A)
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
V 212
V 232 F
V 242.H F
Teilnahmebedingungen (Stand April 2016)
Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und
öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
Instandhaltung
Stück Pläne/ Zeichnungen Nr.
1 Stück BAUSTELLENLAGEPLAN_7362-1304-5-A-LP-2-F-4
IRIS_CAD-Richtlinie HU
VwVBU_Senatsbeschluss_Auszug_AnI_AbIN4_AbII
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 7
V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
V 215.H
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
V 214.H F
V 241 F
V 248 F
V 2250
Besondere Vertragsbedingungen
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen
Stoffpreisgleitklausel
Vereinbarung z ur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen
Datenverarbeitung
Leistungsbeschreibung
Stück Pläne/Zeichnungen Nr.
V 231 F
V 244.H F
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Angebotsschreiben ohne Lose
V 213.H F
Angebotsschreiben mit Losen
V 2131.H F
Eigenerklärung zur Eignung
V 124.H F
Angebot Lohngleitklausel
V 224.H F
V 233.H F
V 234.H F
V 237 F
V 238 F
V 2413 F
V 246 F
V 247 F
V 221.H F
V 222.H F
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Erklärung z ur B eauftragung v on E ntsorgungsfachbetrieben bei B auabfallentsorgungsleistungen
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung mit Formblatt
(ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €)
Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
Vertragsformulare Instandhaltung
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
verpreistes Leistungsverzeichnis
D)
Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
Aufgliederung der Einheitspreise
V 223.H F
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
1
Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im
Namen und für Rechnung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung Hochbau
Fehrbelliner Platz 2
10707 Berlin
zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
-VM1-9
Straße
Württembergische Straße 6
PLZ, Ort
10707
Telefon
+49 30901393166
E-Mail
[email protected]
Berlin
Fax +49 30901393931
Internet
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3
3.1
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten - mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags-)Bekanntmachung
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags-)Bekanntmachung
Gesondertes Verlangen Vergabestelle:
bis zum Baubeginn sind folgende Nachweise vorzulegen:
Zertifizierung DIN EN ISO 9001
Nachweis Eignung WIG-Schweißen
3.3
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F –
Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die
Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen.
3.4
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, zur B estätigung d er E rklärung ( Formblatt V 12 4.H F ) ei nen Auszug a us dem G ewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, z ur B estätigung der E rklärung (Formblatt V 124 .H F) ei ne e ventuelle E intragung des Bieters i m
Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des
öffentlichen Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird auf der G rundlage der E U-Sanktionsverordnungen zur B ekämpfung des T errorismus und zur D urchsetzung von Embargos ( EG) Nr. 881/ 2002 v om 27. Ma i 20 02, 753/2011 v om
1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten
(www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
4
Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 4 von 7
V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
5
5.1
5.2
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212 gilt nicht.
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212),
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6
Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten
Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich:
Preis
Bei der V ergabe von öffentlichen Aufträgen er halten i m R ahmen der gel tenden v ergaberechtlichen
Bestimmungen bei den - den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten - die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag,
die Ausbildungsplätze ber eitstellen, s ich a n t ariflichen U mlageverfahren zur S icherung d er ber uflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als N achweis wird von de m für den V orschlag v orgesehenen Bieter e ine B escheinigung der f ür di e
Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt.
7
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
schriftlich.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 5 von 7
V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
8
Angebotsabgabe
Falls Sie n icht die Absicht hab en, ei n Angebot a bzugeben, werden S ie ge beten, die V ergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei el ektronischer A ngebotsübermittlung in T extform i st der B ieter un d d ie zur Vertretung des B ieters
berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über
die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei s chriftlicher Angebotsabgabe ist d as bei gefügte Angebotsschreiben z u unt erzeichnen und z usammen mit den Anlagen in v erschlossenem Umschlag bi s zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende A nschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
„Angebot für…“
Vergabenummer
OE 280217 Pe
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
14224E70004
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
„
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereits gestellten Kennzettels.
9
Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt– V MN –
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Telefon: +49 30 90139 4230
Fax: +49 30 90139 4221
Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren
(§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB):
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 6 von 7
V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
10
(frei)
Ergänzung zu 3.2)
Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, hat der
Bieter zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes V 124. H.F angegebenen konkret auftragsbezogenen
Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im
ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht
ausreichend belegen.
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 20.02.2017 / 8:00 Uhr in Textform zu beantragen.
Angebote in Papierform sollten mit QR-Code eingereicht werden. Der QR-Code wird beim Ausdruck des
Leistungsverzeichnisses über die Bietersoftware ava-sign automatisch auf der letzten Seite erzeugt.
Alternativ wird bei der Einreichung eines Angebotes in Papierform um die zusätzliche Abgabe der GAEB.d84
auf einer CD-ROM gebeten. Es ist dem Bieter freigestellt, bei elektronischer Angebotsabgabe zusätzlich ein
mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, versehenes Angebotsformular
einzuscannen und dem elektronischen Angebot als Anlage beizufügen. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe
von identischen Angeboten unzulässig ist. Kennzeichnen Sie bitte die Briefumschläge von Sicherheitskopien
von außen sichtbar für die Eindeutigkeit Ihrer Willenserklärung.
Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Eine Vollmacht
ist vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen spätestens aber mit der Auftragserteilung zu übergeben:
- die Urkalkulation in einem geschlossenen Umschlag
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 7 von 7
V 212
(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
A.
Einheitliche Fassung (April 2016)
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
3.1
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen
3.3
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 4
V 212
(Teilnahmebedingungen)
5
Nebenangebote
5.1
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende
Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
6.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
7
Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben
und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
8
Eignung
8.1
Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 4
V 212
(Teilnahmebedingungen)
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
8.2
Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 3 von 4
V 212
(Teilnahmebedingungen)
B. Ergänzungen für Berlin
(Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung)
Zu 3
Elektronische Übermittlung des Angebotes
Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig.
Zu 3 und 5
Negative Preise
Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind.
Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative
Einheitspreise zugelassen sind.
Zu 4
Umweltschutzanforderungen
Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen
Umweltschutzanforderungen durch die von den Bewerbern und Bietern abgegebenen Angebote
eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bewerbern und Bietern durch den Verweis auf ein
Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet
ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen.
Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen
sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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Name und Anschrift des Bieters
V 213.H F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Datum:
Ust.-ID-Nr.:
Tel:.
Fax:
E-Mail:
Empfänger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
-VM1-
Württembergische Str. 6
10707 Berlin
Deutschland
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 280217 Pe
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Angebotsschreiben
Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom
1
Anlagen :
V 124.H F
Eigenerklärung Eignung oder
2
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
V 221.H F
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
V 222.H F
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
V 233.H F
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist
V 234.H F
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT
eingerichtet ist
V 224.H F
Angebot Lohngleitklausel
V 235EU F
Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU
V 236EU F
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU
V 237 F
Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
V 238 F
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
V 2413 F
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei
Bauabfallentsorgungsleistungen
V 246 F
Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €)
V 247 F
Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung)
Nebenangebote
Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit
den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den
geforderten Angaben und Erklärungen
1
2
vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Optional bei Verfahren oberalb der EU-Schwellenwerte
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 213.H F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen
an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt:
EUR
3
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer
(brutto) beträgt:
EUR*
*nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3
Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote:
St.
4
4
Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote :
%
5
Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen
folgende Unterlagen:
– „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe
2016“,
– Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
6
Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im
leistungen (ULV) oder im
7
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau-
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Ich/Wir erkläre(n), dass
dass ich /wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw.
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb
ausführen werde(n),
8
3
4
Ich/Wir erkläre(n), dass
–
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als allein verbindlich anerkenne(n),
–
mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres
Angebotes sind.
Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 213.H F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
–
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die
nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu
§ 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung
übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
–
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
–
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
–
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist,
Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende
Erklärung von diesen einholen.
– ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m.
§ 6 Abs. 3 bi s 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen
Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der
verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen
sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den
öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag
nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an d er
Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende
Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen
Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können
Nachunternehmen
vom
öffentlichen
Auftraggeber
abgelehnt
werden.
Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem
Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358).
Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist,
Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende
Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen.
-
mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur
Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom
27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine
Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der
Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen
einholen.
…………………………………………………………………….
Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 280217 Pe
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am
.
spätestens
in der
Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
KW
, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2
Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 28.03.2017
zugehen.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am
innerhalb von
ginn.
in der
KW
.
565 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn.
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung.
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
Der AN legt 21 KT nach Beauftragung einen Feinterminplan vor. Der Feinterminplan hat die
unter Pkt. 10 aufgeführten Ausführungszeiträume zu berücksichtigen. Der Feinterminplan ist
mit der OÜ des AG abzustimmen. Die abgest. Einzelfristen werden nachtrgl. Vertragsfristen.
1.3
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß
§ 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
1 ABau 2013; Stand: April 2016
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
2
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die
Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
€ (ohne Umsatzsteuer)
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als
Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu
diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt
vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereibarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung
verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3
Rechnungen (§ 14 VOB/B)
3.1
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
1 -fach und zugleich
bei Bauleitung/Objektleitung des AG
2 -fach einzureichen.
3.2
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind
1 -fach einzureichen.
3.3
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen:
4
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des
Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
5
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
5.1
Stellung der Sicherheit
Tage.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer
beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag
erreicht ist.
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit
für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht
von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1
VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht
durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.
1 ABau 2013; Stand: April 2016
Seite 2 von 4
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt
3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):
vereinbart wird abweichend: Mit Ablauf der Frist für den Mängelanspruch
5.2
Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten
ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
5.3
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau)
zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt
V 421 F,
- die Mängelansprüche das Formblatt
V 422 F,
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen
gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
V 423 F
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770,
771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
6
7
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
1 ABau 2013; Stand: April 2016
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
8
Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern
für
=
Monate
für
=
Jahre
für
=
9
Jahre
Vergütung
Besondere Bedingungen:
Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
10
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
1. Hinweise bezüglich Baustrom und Bauwasser: steht dem AN unentgeltlich zur Verfügung.
2. W+M -Planung Technische Gase in Außenanlagen gesamt 20 Arbeitstage / ab Ausführungsbeginn
vorauss. 04/17
3. Leitungsverlegung Heliumrückgewinnungs-Leitung im Außenbereich 5 Arbeitstage / Aufforderung
voraussichtlich 06/17
4. Teilabnahme + Mängelbeseitigung / 10 Arbeitstage / voraussichtlich 06/17
Inbetriebnahmen TGA
5. Funktionsprüfung + Einregulierung / 50 Arbeitstage / voraussichtlich 08/18
6. Inbetriebnahme / 30 Arbeitstage / voraussichtlich 10/18
Inbetriebnahme Labortechnik
7. Inbetriebnahme Labor mit TGA / 15 Arbeitstage / voraussichtlich12/18
8. Probebetrieb TGA - Fahren im Verbund / 25 Arbeitstage / voraussichtlich 01/19
-ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 ABau 2013; Stand: April 2016
Seite 4 von 4
V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
A.
Einheitliche Fassung (Juni 2015)
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1
Preisermittlungen (§ 2)
1.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3
Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers
hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin
6
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
7
6.2
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3
Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten
entsprechend.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
8
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Mitteilung von Bauunfällen (§ 10)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10
Abnahme (§ 12)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
11
Abrechnung (§ 14)
11.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung
einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und
Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
12
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen,
auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel
werden
durch
den
Preisnachlass
nicht
verringert.
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
13
Rechnungen (§§ 14 und 16)
13.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
13.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und
der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
13.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
13.4
14
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
15
Zahlungen (§ 16)
15.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
15.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
16
Überzahlungen (§ 16)
16.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
16.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
17
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012)
(Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)
Hinweis
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012).
100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4)
100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung
von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede
Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle.
100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der
Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen.
100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und
Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen.
Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des
Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer.
100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden,
so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der
Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen
erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der
Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren.
100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers
gestattet.
100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer
nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden.
101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4)
Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den
Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf
Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
102 Bautagesberichte (§ 4)
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages
von Bedeutung sein können.
Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein:
-
Wetter, Temperaturen,
Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,
Anlieferung von Hauptbaustoffen,
Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt
(Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen),
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
103 Baustellenräumung (§ 4)
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem
früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig.
104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis
in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen.
104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen
wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden.
105 Bewachung und Verwahrung (§ 10)
Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
106 Rechnungen (§ 14)
106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des
Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen.
106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei
Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung).
107 Verständigung auf der Baustelle
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt.
108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel
Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um
sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der
Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 280217 Pe
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
14224E70004
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Datum
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 280217 Pe
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
SozialkostenXQGSoziallöhnH
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 ABau 2016WDQG$SULO
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V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Betrag
€
Ermittlung der Angebotssumme
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
2.2
2.3
2.4
2.5
x
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2016WDQG$SULO
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V 223.H F
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 280217 Pe
Maßnahmenummer
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
1
Menge
1
Mengeneinheit
Zeitansatz 2
4
5
1
1
2
3
1.1.10
Boden Graben
He-rückgewinnungsleitung
115
m³
1.1.50
Verbau Grabenverbaugerät
H 2-2,5m Sohlen-B bis 1m
90
m²
1.1.80
Kabelkreuzung unter
Spannung sichern AD 20-4
1
St
1.1.140
Rohrltgskreuzung Stahl
unter Wasserdruck sichern
2
St
1.1.110
Unterkreuzung Mantelrohr
Stahl geschweißt AD 114,3
15
m
1.2.10
erdverlegte Rohrleitung für
Helium DN 100
75
m
1.2.20
Edelstahl-Rohrbogen DN
100 für erdverlegt
11
St
1.2.40
Rundschweißnaht WIG an
Rohr, Fitting,
40
St
1.2.50
Anschluss an Rohrltg Gas
Stahl niro AD 108mm
2
St
1
psch
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3
Stoffe 2
Geräte 2, 4
Sonstiges
6
7
8
9
2
Angebotener
Einheitspreis
(Sp. 6+7+8+9)
10
Einmessen der Trasse
1.2.70
1
2
3
4
Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen
wird.
Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern V 221.H F oder V 222.H F übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.
1 ABau 2013
Seite 1 von 1
V 231 F
(Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen)
Vergabenummer
OE 280217 Pe
Maßnahmenummer
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Ergänzung des Angebotsschreibens
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Vereinbarung zur Einhaltung
der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw.
V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber
nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer
nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt.
1
Ergänzung des Angebotsschreibens
Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde:
1.1
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem
Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den
für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns
beauftragten Nachunternehmern verlangen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 3
V 231 F
(Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen)
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2,
§§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von
Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen
bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des
Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach
§ 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F)
mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
1.2
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen
insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
1.3
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in
die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe
von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe
auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
2
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung
zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6
des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 231 F
(Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen)
2.2
Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit
von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das
gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
2.3
Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von
Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en)
von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 232 F
(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
Vergabenummer
OE 280217 Pe
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
14224E70004
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer)
zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen
nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer
und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.
1.1
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem
Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den
für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§
406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 232 F
(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern
und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in
die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n)
die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen
dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des
Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach
§ 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F)
mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe
von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe
auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
2
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes.
2.2
Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit
von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das
gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
2.3
Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von
Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur
Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als
Nachunternehmer ausgeschlossen werden.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer)
1 ABau 2013, Stand: April 2016
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
Seite 2 von 2
V 233.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 280217 Pe
Maßnahmenummer
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Ergänzung des Angebotsschreibens
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1
VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die
Namen der Nachunternehmer:
OZ/Leistungsbereich
1 ABau 2013
Beschreibung der Teilleistungen
Name des Unternehmens
Seite 1 von 2
V 233.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist)
1 ABau 2013
Seite 2 von 2
V 234.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 280217 Pe
Maßnahmenummer
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
OZ/Leistungsbereich
1 ABau 2013
Beschreibung der Teilleistungen
Name (wenn verlangt)
Seite 1 von 2
V 234.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist)
OZ/Leistungsbereich
1 ABau 2013
Beschreibung der Teilleistungen
Name (wenn verlangt)
Seite 2 von 2
V 237 F
(Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 280217 Pe
Maßnahmenummer
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt.
Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung.
Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________
Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern:
1)
___________________________________________________________________________________
2)
___________________________________________________________________________________
3)
___________________________________________________________________________________
4)
___________________________________________________________________________________
5)
___________________________________________________________________________________
6)
___________________________________________________________________________________
7)
___________________________________________________________________________________
8)
___________________________________________________________________________________
9)
___________________________________________________________________________________
10) ___________________________________________________________________________________
Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung
von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden.
1 ABau 2013
Seite 1 von 1
V 238 F
(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Maßnahmenummer
14224E70004
Vergabenummer
OE 280217 Pe
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
(bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen)
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter:
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
1
Wir erklären , dass
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder
qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 1
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 280217 Pe
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
14224E70004
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen
sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle
betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu
100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung)
Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263)
ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als
Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom
Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml.
Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung
von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für
die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
zertifiziert sind.
Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F
– Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend
davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt
verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und
unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen.
Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch
Kreuz).
1 ABau 2013
Seite 1 von 3
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger
Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
2. Hinweise zur Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes
einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten.
Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren.
Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax:
(030) 9025 2979.
Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen.
Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird
hier besonders verwiesen.
Info-Blatt
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml
Merkblätter zur Entsorgung
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml
3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen.
4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw.
in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den
Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren:
http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html
Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden
Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht).
Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die
Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B.
Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/).
1 ABau 2013
Seite 2 von 3
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen
und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine
Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf
mittelbergung.pdf
1 ABau 2013
Seite 3 von 3
V 2411 F
(Abfall - Formblatt 1)
Formblatt 1: Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungswege
Bieter:
Baumaßnahme:
Vergabenummer: OE 280217 Pe
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Vorgabe
durch den
Nr.
AVV-ASN
AG
(Kreuz)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
170101
170102
170103
170107
170201
170203
170302
170504
170604
170802
170904
1
170106*
2
3
4
5
6
170204*
170301*
170303*
170503*
170601*
7
170603*
8
170605*
9
170801*
10
170903*
1)
Abfallart
Name des Transporteurs
1)
Name u. Anschrift des Behandlungs-,
Verwertungs- oder
1)
Beseitigungsunternehmens
Nicht gefährliche Abfälle:
Beton
Ziegel
Fliesen, Ziegel und Keramik
Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik
Holz
Kunststoff
Bitumengemische
Boden und Steine
Dämmmaterial
Baustoffe auf Gipsbasis
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten:
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln,
Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten
kohlenteerhaltige Bitumengemische
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
Dämmmaterial, das Asbest enthält
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht
oder solche Stoffe enthält
asbesthaltige Baustoffe
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt
sind
sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte
Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Keine Angaben vom Bieter erforderlich, da die
Entsorgung der gefährlichen Abfälle vom Auftraggeber
organisiert wird.
Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, behandeln, verwerten oder beseitigen)
Die vorgenannten Angaben sind Bestandteil meines/unseres Angebotes.
(Ort, Datum, Unterschrift des AN)
1 ABau 2013
Seite 1 von 1
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
Formblatt 2: Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung
Vergabenummer: OE 280217 Pe
AN:
Baumaßnahme: HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Nr. AVV-ASN
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
170101
170102
170103
170107
170201
170203
170302
170504
170604
170802
170904
1
170106*
2
3
4
5
6
170204*
170301*
170303*
170503*
170601*
7
170603*
8
170605*
9
170801*
10
170903*
Abfallart
Menge
Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage
Nicht gefährliche Abfälle:
Beton
Ziegel
Fliesen, Ziegel und Keramik
Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik
Holz
Kunststoff
Bitumengemische
Boden und Steine
Dämmmaterial
Baustoffe auf Gipsbasis
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten:
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen
u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten
kohlenteerhaltige Bitumengemische
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enth.
Dämmmaterial, das Asbest enthält
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder
solche Stoffe enthält
asbesthaltige Baustoffe
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt
sind
sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle),
die gefährliche Stoffe enthalten
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Nachweise über die jeweilige Entsorgung wie Rechnungsbelege, Kippzettel etc. sind als Anlagen beizufügen.
Hiermit wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt:
(Ort, Datum, Unterschrift des AN)
Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
1 ABau 2013
Seite 1 von 1
V 2413 F
(Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)
Bieter
Datum
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 280217 Pe
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben
(des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von
Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom
24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben
zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1
(V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem
Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten
unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
________________
Ort, Datum
1 ABau 2013
___________________
Stempel und Unterschrift
Seite 1 von 1
V 244.H F
(Datenverarbeitung)
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 280217 Pe
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Anwendung der Datenverarbeitung
1
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1.1
Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende
Bearbeitungsphasen:
Angebotsanforderung
Angebotsabgabe
Abrechnung
1.2
Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen
Ausgabe GAEB DA 90
Ausgabe GAEB DA XML
Ausgabe GAEB DA ________
Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen
für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen
(z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren
bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
1.3
Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder
Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
2
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung
2.1
Prüfbarkeit
Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann;
bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.
1 ABau 2013
Seite 1 von 2
V 244.H F
(Datenverarbeitung)
2.2
Vereinbarung
Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:
- den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte)
- die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter,
Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)
- die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme)
- die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger).
2.3
Leistungserfassung
Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben.
2.4
Berichtigung einer Leistungsberechnung
Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich
erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
2.5
Fehlermitteilung
Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so
hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen.
Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen.
2.6
Toleranzregelung
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und
werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ)
eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.
Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis,
falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt
und berichtigt werden.
1 ABau 2013
Seite 2 von 2
9)
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9HUJDEHQXPPHU
0D‰QDKPHQXPPHU
280217 Pe
OE
14224E70004
%DXPD‰QDKPH
HU,
Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum
Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
/HLVWXQJ&39
Technische
Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
(UJlQ]XQJGHU$XIIRUGHUXQJ]XU$EJDEHHLQHV$QJHERWV
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6HLWHYRQ2
V 248 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Umweltschutzanforderungen)
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 280217 Pe
14224E70004
Baumaßnahme
HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme
Zum Großen Windkanal 2/6
12489
Berlin
Leistung/CPV
Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Umweltschutzanforderungen/ Beschaffungsbeschränkungen
Die Beschaffung von Produkten und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei
der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt –
VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
•
•
die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten,
sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung
dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.
Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der
Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber
und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen.
Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen
„Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck
folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben:
(1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F),
(2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des
Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein,
(3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und
Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt.
Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der
Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben
vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem
öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: März 2016
Seite 1 von 1
V 249 F
(Technisches Datenblatt zur Baumaschine)
Technisches Datenblatt zur Baumaschine
1. Angaben zur Maschine
Name und Adresse des Halters/Eigentümers:
Beschreibung (z.B.: Mobilbagger):
Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen):
sonstige:
Hersteller:
Motor-Typ/Herstellerbezeichnung:
Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung:
Motornummer/ Europäische Typprüfnummer
(EC Type-Approval No.):
Identifikationsnummer/Kennzeichen:
Baujahr des Motors:
Baujahr der Maschine:
Motorleistung in kW:
angefügte Nachweise:
Lieferschein:
sonstige:

2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS)
(soweit vorhanden)
Hersteller:
Typ/Ausführung:
Seriennummer PMS:
Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv):
Zertifiziert nach:
Nummer des Zertifikats
Abgastrübung k-Wert vor Einbau:
Abgastrübung k-Wert nach Einbau:
einbauende Werkstatt (Name und Adresse):
angefügte Nachweise:
Bescheinigung einer technischen Prüfstelle:

sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt):
Hinweis:
Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem
Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53)
gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der
Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle
Bevollmächtigten zu übergeben.
ABau 2013, Stand: März 2016
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LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
1
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
1. ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
1. ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Das Land Berlin beabsichtigt in Berlin Adlershof die
Errichtung eines Laborgebäudes für die Humboldt
Universität zu Berlin mit baulicher Anbindung an die
bestehenden Gebäude Haus 1 und Haus 2.
1.1 Lage der Baustelle
Zum Großen Windkanal 2/6, 12489 Berlin
Baufeld 442
Bezirk: Treptow-Köpenick, Gemarkung: Kanne
Kartenblatt: 40308
Flur: 2, Flurstück: 7446
1.2 Allgemeines
In Berlin Adlershof, soll zwischen zwei
Bestandsgebäuden, (Haus 1 und Haus 2), ein teilweise
unterkellerter Erweiterungsneubau errichtet werden. An
die drei bis viergeschossigen Bestandsgebäude schließt
durch jeweils eine Gebäudefuge getrennt der
dreigeschossige Neubau mit nahezu rechteckigem
Grundriss an. Erschlossen wird das Gebäude im
Erdgeschoss über einen Haupteingang mit Foyer. Die
Geschosse sind durch einen Aufzug und durch Übergänge
in den jeweiligen Geschossen zum Bestand erreichbar.
Die Abmessungen des Neubaus betragen B/L/H ca. 38,0 /
44,0 / 12,02 bzw. 14,57 m. Die teilweise Unterkellerung
erstreckt sich nordseitig über eine Gebäudeachse
(zwischen Achsen 6+7/E-M) und im Bereich des Aufzugs
(Achsen 7-9/D-G). Nach Norden hin wird das
Untergeschoss durch einen nicht überbauten Baukörper
(vollständig vom Erdreich überdeckt) mit den
Grundrissabmessungen von B/L/H ca. 34,5 / 21,5 / 4,10 m
erweitert.
Die Nutzung des Neubaus (UG-1.OG) wird hauptsächlich
durch Labore bestimmt. Im EG sind zusätzlich Flächen
für einen Seminarraum, Gemeinschaftsraum sowie eine
Teeküche vorgesehen. Das 2.OG wird als Technikfläche
und zwischen den Achsen 6-8 als Laborfläche genutzt.
Die Dachfläche ist begrünt und wird nur zu
Wartungszwecken betreten.
Das auf dem Grundstück vorhandene Gebäude (Haus 2) ist
ein in den 50er Jahren errichtetes teilunterkellertes
Gebäude (ca. 80 m lang und ca. 16 m breit) mit
Erdgeschoss und 3 Obergeschossen, wobei das 3.
Obergeschoss nur den zentralen Gebäudeteil einnimmt.
Haus 2 wurde baugleich zum in unmittelbarer Nähe
befindlichen Gebäude Haus 1 als typisierter
Mauerwerksbau mit Stahlbeton-Rippendecken errichtet. In
der Lochfassade sind sowohl Kasten- als auch
Verbundfensterkonstruktionen vorhanden. Die Gründung
besteht aus Streifenfundamenten mit dazwischenliegender
Bauwerkssohle aus Beton.
Das Gebäude wird im Rahmen der Maßnahme umfassend
saniert und bildet zukünftig eine funktionale Einheit
mit dem Neubau und dem bereits sanierten Haus 1, wobei
die Bestandsbauten im Wesentlichen die Büronutzungen
(einschließlich Besprechungs- und Nebenräume)
aufnehmen, während der Neubau vor allem die
hochinstallierten bzw. schwingungsempfindlichen
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Laborbereiche abbildet. Im Rahmen der Sanierung werden
auch in Haus 2 bisher nicht dargestellte Aspekte der
Barrierefreiheit realisiert. (z.B. Erreichbarkeit der
Ebenen EG, 1.OG, 2.OG mit rollstuhlgerechtem Aufzug)
2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2.1. Allgemeine Baustellenbedingungen
2.1.1 Unfallschutz
Die Maßnahme wird den gesetzlichen Vorschriften
entsprechend von einem externen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator begleitet! Dessen
Hinweise,
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan etc. sind zu
beachten.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die
Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind zu
beachten und einzuhalten.
2.1.3 Baubesprechung / Baustellenbesprechung
Auf der Baustelle findet wöchentlich mindestens eine
Baubesprechung statt. Der Auftragnehmer ist zur
Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Er hat
dazu seinen Bauleiter als Bevollmächtigten und auf
Anforderung des Auftraggebers die für die Fachgewerke
notwendigen Ansprechpartner zu entsenden.
Die Verpflichtung besteht dann, wenn technischer
Klärungsbedarf besteht. Dies kann auch schon vor
Beginn der betreffenden Arbeiten sein. Die
Besprechungsergebnisse werden von der Objektüberwachung
des Auftraggebers in Protokollen festgehalten und den
Beteiligten zugestellt.
2.1.4 Zufahrt / Zugänglichkeit Gebäude
Die Verkehrserschließung der Baustelle an das
öffentliche Straßennetz erfolgt über die Straße Zum
Großen Windkanal. Geplante Beeinträchtigungen des
öffentlichen Straßennetzes außerhalb der bauseitigen
Baustelleneinrichtung sind bei der Stadt Berlin
rechtzeitig anzumelden bzw. anzuzeigen.
2.1.5 Begrenzung Baustellenfahrzeuge
Für das Befahren sowie die Erschließung der Baustelle
gelten folgende Beschränkungen:
-Breite der Fahrzeuge: allgemein zulässige
Fahrzeugbreite entsprechend StVO/StVZO: 2,55 m.
-Höhe der Fahrzeuge: allgemein zulässige Fahrzeughöhe
entsprechend StVO/StVZO: 4,00 m.
-Länge der Fahrzeuge: Der Baustellenverkehr ist mit
Fahrzeugen der maximalen Gesamtlänge einschließlich
Anhänger bis 12,00 m zu realisieren.
In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache mit der
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
3
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Objetktüberwachung des Auftraggebers die Anlieferung
mit einem Sattelauflieger / Sattelzug bis 15,00 m
Gesamtlänge möglich.
Belastung/Tonnage: Die maximal zulässige Belastung der
Zufahrtsstraßen und Baustellenflächen ergibt sich aus
den nachfolgend aufgeführten Bauklassen nach RStO
86/95.
-Baustellenzugang 1 (keine Wendemöglichkeit): Zum
Großen Windkanal: Bauklasse III nach RSTO 12.
-Baustellenzugang 2 (keine Wendemöglichkeit):
Groß-Berliner-Damm: Bauklasse III nach RSTO 12.
-Baustellenzugang 3 (keine Wendemöglichkeit):
Katharina-Boll-Dornberger-Straße: Bauklasse III nach
RSTO 12.
2.1.6 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes
Innerhalb des Geländes gilt als Mindestregelung die
StVO.
Materialtransporte dürfen nur über die vorgesehenen
Transportwege durchgeführt werden. Die Zufahrt erfolgt
über die Straße Zum-Großen-Windkanal.
Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Baustelle sind
mit dem Auftraggeber und dessen Objektüberwachung
abzusprechen. Materialtransporte sind entsprechend
zeitgenau und unterteilt vorzusehen. Rückstauungen
außerhalb des Baustellenbereiches oder in die
Verkehrswege sind unzulässig.
2.1.7 Baustellenbewachung
Eine Baustellenbewachung auch während der Nachtzeit
wird bauseits nicht gestellt.
2.1.8 Arbeitszeiten
Arbeitszeiten des Auftragnehmers auf der Baustelle sind
festgelegt auf Montag bis Freitag zwischen 7:00 und
20:00 Uhr.
Die Baumaßnahme unterliegt einem starken Termindruck,
da die Baumaßnahme bis 2018 abgerechnet werden muss, um
Fördergelder zu generieren. Bei Bauverzögerungen,
Unterbrechungen oder witterungsbedingten Verzögerungen
ist mit Sonderschichten oder Samstagarbeiten
gegenzusteuern, um die Bauzeitenpläne einzuhalten. Ggf.
notwendige Sonderschichten werden bei Erfordernis
gesondert vereinbart.
2.1.9 Stoffe und Bauteile
Sämtliche zur Verwendung kommenden Materialien müssen
den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen und
gemäß den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sachund fachgerecht eingebaut und verarbeitetet werden. Es
sind nur bauaufsichtlich zugelassene Produkte zu
verwenden.
2.1.10 Baumasse
Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer grundsätzlich
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
4
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
eigenverantwortlich am Bau zu nehmen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen.
Abrechnungsaufmaße sind mit der Bauleitung zu
erstellen.
2.1.11 Bauablauf
Die einzelnen Arbeitsschritte, auch die parallel
arbeitender anderer Gewerke, können dem Bauzeitenplan
entnommen werden, siehe Anlagenverzeichnis 11.
Allgemeine Anlagen. Die verbindlichen
Vertragsfristen/Ausführungsfristen sowie Einzelfristen
sind gemäß dem Formblatt Besondere Vertragsbedingungen
ABau V214.HF zu entnehmen.
2.1.12 Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als
Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu
erstellen, anhand dessen die Einhaltung der
Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann.
Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen
Vertragsbedingungen. Der Plan ist dem Auftraggeber 14
Werktage nach Auftragserteilung, jeweils in zwei
Papier-Fertigungen und digital im PDF-Format zu
übergeben.
2.1.13 Behördliche Genehmigungen und Abnahmen
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen für das Bauvorhaben
insgesamt werden durch den Auftraggeber eingeholt.
Sonstige Genehmigungen und Abnahmen (z.B. Schwerlast
für Autokran etc.), die zur Durchführung der Leistungen
des Auftragnehmer notwendig sind, werden durch den
Auftragnehmer eigenverantwortlich und rechtzeitig
eingeholt; die Kosten für die Beauftragung und
Durchführung der Verfahren trägt der Auftragnehmer.
2.1.14 Dokumentation
siehe Pos. 1.3.30
2.1.15 Übergabe von Ausführungszeichnungen
Die Ausführungszeichnungen werden durch den
Auftraggeber als digitale Planunterlagen im Format PDF,
DXF und/oder DWG zur Verfügung gestellt. Die Kosten für
die Erstellung und Reproduktion der
Ausführungszeichnung in Papierform sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Hinweis: Ab der Auftragsvergabe kann der Auftragnehmer
zusätzlich den Server wwb nutzen.
Zur Angebotsabgabe stehen jedoch nur pdf`s zur
Verfügung.
2.2 Baustelleneinrichtung
2.2.1 Allgemeine Angaben
Der BAUSTELLENLAGEPLAN ist als Anlage beigefügt. Hier
sind die Lage der Ver- und Entsorgungsanschlüsse, der
Lagerplätze, der Transportwege, der Container, der
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
5
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Entladebereiche, der Zufahrten etc. zu entnehmen.
Hinweis: Der Baustellenhof befindet sich auf dem
Nachbargrundstück.
Dort besteht die Möglichkeit, einen Bauwagen
abzustellen.
2.2.2 Angaben zu Ver- und Entsorgungsanschlüssen der
Baustelle
Im Auftrag des AGs werden von der TGA-Firma im
Baubereich ein Versorgungsanschluss für Wasser und
Strom, sowie ein Entsorgungsanschluss für Abwasser
eingerichtet und zur Verfügung gestellt. Der
Auftragnehmer muss mit dem Wasser und den Energien
sparsam umgehen. Die Anschlüsse für Wasser und Energie
dürfen nur für den in Verbindung mit den
Ausführungsarbeiten stehenden Verbrauch benutzt werden.
Die benutzten Anlagen müssen wieder in ihren
ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die Verwendung
der Anschlüsse ist unter den Gewerken selbständig
abzustimmen. Sollten Schläuche zum Gebäude über die
Straße verlegt werden, müssen diese überfahrbar
ausgeführt werden. Die Kabellegung der Einzelgewerke
ist so auszuführen, dass keine Einschränkungen im
laufenden Betrieb der Baustelle auftreten.
2.2.3 Bauwasser / Abwasser
Im Auftrag des AGs wird von der TGA-Firma ein
Bauwasseranschlussverteiler im Erdgeschoss von Haus 2
mit geeichtem Gesamtzähler erstellt. Die
Verbrauchskosten für Wasser und Abwasser trägt der
Auftraggeber.
Der Auftragnehmer hat von diesen Entnahmestellen eigene
Versorgungsleitungen und Anschlüsse bis zu seinen
Einsatzstellen zu verlegen. Mit den Leitungen anderer
Auftragnehmer ist sorgsam umzugehen. Der Auf- und Abbau
darf nur mit Zustimmung der Objektüberwachung des
Auftraggebers erfolgen. Der Auftragnehmer hat dafür zu
sorgen, dass die von ihm gelegten Entnahme- und
Einleitstellen jederzeit ordnungsgemäß sind und
gewartet werden. Wasser darf nicht unkontrolliert
entweichen.
Wasseranschlüsse für den gemeinsamen Sanitäranlage und
weitere Räume wie Büro- oder Aufenthaltsräume werden
bauseits von der TGA-Firma erstellt.
2.2.4 Baustrom
Im Auftrag des AGs wird von der TGA-Firma ein
Hauptanschlussverteiler mit geeichtem Zähler sowie die
Baubeleuchtung auf dem Baugelände und dem Gelände der
Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Die
Verbrauchskosten für Strom trägt der Auftraggeber.
Die Verwendung von Baustrom zu Heiz- oder
Trocknungszwecken ist unzulässig.
2.2.5 Sanitärcontainer
Für die gesamte Bauzeit stellt der Auftraggeber
bauseits sanitäre Einrichtungen mit WC und Waschplätzen
zur Nutzung durch die am Bau beteiligten Auftragnehmer
zur Verfügung.
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
6
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Falls der Auftragnehmer die Aufstellung eigener
sanitärer Einrichtungen beabsichtigt oder gemäß der
Arbeitsstättenverordnung Aufenthaltsräume und
Waschanlagen vorzusehen hat, bedarf dies der
vorhergehenden Zustimmung des Auftraggebers. Diese
müssen in Abstimmung mit der Objektüberwachung des
Auftraggebers selbst gestellt, vorgehalten, gesäubert
und abtransportiert werden. Zusätzliche eigene
Sanitärräume sind nur mit geeichten Zählern zulässig.
2.2.6 Erste Hilfe-Container
Für die gesamte Bauzeit stellt der Auftraggeber
bauseits durch die Baustelleneinrichtung-Firma einen
Erste-Hilfe-Container zur Nutzung durch die am Bau
beteiligten Auftragnehmer zur Verfügung.
2.2.7 Mitbenutzung fremder Einrichtungen
Durch die Baustelleneinrichtungs-Firma werden weitere
folgende Baustelleneinrichtungen vorgesehen, die zur
Mitbenutzung dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt
werden:
-Lagerfläche im Außenraum
-Containerfläche im Außenraum
-Baustraße
-Bauzaun
-Baustellentore (verschließbar)
-Container für Objektüberwachung des AG
-Baum- und Wurzelschutz.
2.2.8 Bauschild
Auf der Baustelle wird ein Bauschild aufgestellt,
hierfür trägt der Auftraggeber die Kosten für das in
einheitlicher Form und Größe hergestellte und
angebrachte Firmenschild.
Die Aufstellung von eigenen Schildern des
Auftragnehmers sind nicht gestattet!
2.2.9 Lager- und Arbeitsplätze
Lager- und Arbeitsflächen werden im Rahmen der im
Baustellenlageplan gekennzeichneten Flächen nur
begrenzt bereitgestellt (siehe Anlagenverzeichnis, 00
Baustellenlageplan,
BAUSTELLENLAGEPLAN_7362-1304-5-A-LP-2-3, insgesamt ca.
710 m2 auf dem Baustellenhof, ca. 530 m2 auf dem
Baufeld, die Flächen sind in Abstimmung mit der
Objektüberwachung des AG zu belegen) und von der
Objektüberwachung des Auftraggebers zugewiesen. Die
Nutzung der Lagerflächenkontingente auf der Baustelle
ist mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen.
Lager-, Arbeits- und Aufenthaltsräume innerhalb der
Gebäude werden nicht zur Verfügung gestellt und dürfen
als solche auch nicht hergerichtet werden.
2.2.12 Baustellenzugang und Nutzung
Die Zugänge zur Baustelle sind vom Auftragnehmer
während der Arbeitszeiten und auch nach Arbeitsschluss
ordnungsgemäß unter Verschluss zu halten. Der AN erhält
von der Objektüberwachung des AG einen Schlüssel.
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
7
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Mannschaftsunterkünfte für Wohnzwecke und Einrichtungen
zur Bewirtschaftung dürfen auf der Baustelle nicht
eingerichtet werden. Das Aufstellen von mobilen
Toilettenkabinen ohne Abwasseranschluss ist unzulässig.
Das zur Verfügung gestellte Gelände ist nach Abschluss
der eigenen Leistung in den ursprünglichen Zustand zu
versetzen.
Innerhalb des Baustellenbereichs ist der Auftragnehmer
bis zur Abnahme seiner Leistungen für Ordnung,
Sauberkeit, Unfallverhütung und Verkehrssicherung
verantwortlich.
2.2.13 Kranaufstellung
Auf dem Baugrundstück wird ein Kranstandort für das zu
erstellende Gebäude vorgeschlagen. (siehe
Baustellenlageplan in der Anlage).
Der Kran wird durch den AN Rohbau gestellt
2.2.14 Krannutzung
Der AN Rohbau stellt die Mitbenutzung der Baukräne
während der gesamten Rohbauarbeiten dem AN zum
Selbstkostenpreis zur Verfügung, soweit die eigenen
Leistungen des AN Rohbau hierdurch nicht behindert
werden.
Behinderungen stellt der AN Rohbau unmittelbar in
Rechnung. (Diese Weiterverrechnung an andere am Bau
beteiligte Firmen erfolgt ohne Mitwirkung der
Objektüberwachung des Auftraggebers.)
2.3. Allgemeine Ausführungsbedingungen
2.3.1 Erschütterungen
Grundsätzlich sind die erschütterungsärmsten Verfahren
anzuwenden bzw. sind unumgängliche Erschütterungen auf
das technisch erforderliche Mindestmaß zu beschränken,
um Schäden an der bestehenden Bebauung zu vermeiden.
Bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken,
Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen
sowie Verkehr und Lagerungen im Nahbereich der
Böschungen sind mit besonderer Vorsicht durchzuführen.
Werden beim Aushub Medien, Leitungen, Kabel und Kanäle
angetroffen, die nicht bekannt sind, müssen die
Arbeiten in diesem Bereich sofort eingestellt und eine
Klärung des Sachverhalts herbeigeführt werden.
2.3.2 Nachweise
Ohne Aufforderung des Auftraggebers sind zu allen
Bauteilen:
-die Werksgarantien und Lieferscheine
-die technischen Merkblätter und
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
-die notwendigen gültigen bauaufsichtlichen
Zulassungen, Prüfbescheide
-erforderliche Qualitätsnachweise
vor der Verwendung/ dem Einbau vorzulegen.
2.3.3 Bestandsgebäude im laufenden Betrieb
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
8
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Verwendung von Maschinen: Das Haus 1 bleibt während der
gesamten Baumaßnahme in Betrieb.
Der Lärm-, Staub- und Vibrationseintrag muss auf ein
Mindestmaß reduziert sein. Es dürfen nur Geräte und
Maschinen zum Einsatz kommen, die dem Stand der Technik
entsprechen.
Der Immissionsrichtwert in Gewerbegebieten liegt bei
65dB(A).
2.3.4 Bauschutt / Baureinigung
Das Verbrennen von Verpackungsresten und anderen
Baustellenabfällen auf dem Baugrundstück ist
strengstens untersagt.
Der Auftragnehmer muss seine Baustellenabfälle,
Verpackungen etc. unter Einhaltung der aktuellen
Abfallgesetzgebung selbst und ordnungsgemäß entsorgen.
Die Objektüberwachung des Auftraggebers ist berechtigt,
sich die entsprechenden Nachweise vorlegen zu lassen.
Vorgefundene Verunreinigungen, Zurücklassen von
Verpackungen, Abbruchmaterial etc. werden nach
einmaliger Fristsetzung von max. 2 Tagen durch den
Auftraggeber zu Lasten des Verursachers entsorgt.
3. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSVERBINDUNGEN FÜR
3. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSVERBINDUNGEN FÜR
(ATV), GAS-, WASSER- UND ENTWÄSSERUNGSANLAGEN INNERHALB
VON GEBÄUDEN - DIN 18381, AUSGABE OKTOBER 2016
Die Ordnungsziffern der nachfolgenden Punkte der VOB
Teil C DIN 18381 die nicht aufgeführt sind, bedürfen
bei der Leistungsbeschreibung keiner gesonderten
Angaben.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.27 Art und Umfang der Kennzeichnung von
Rohrleitungen
Rohrleitungen sind durch den Auftragnehmer mit
farblichen Etiketten oder gleichwertig mit Angabe des
Mediums sowie der Fließ- bzw. Strömungsrichtung zu
kennzeichnen. Diese sind vor und hinter Wand- und
Deckendurchführungen sowie alle 10 m anzubringen.
0.2.31 Art, Beschaffenheit und Festigkeit des
Untergrundes
- Wände: Beton, Mauerwerk und Gipskarton;
- Decken: Beton.
Die Auswahl der Dübel durch den AN hat lastabhängig zu
erfolgen.
4. ANLAGENVERZEICHNIS
4. ANLAGENVERZEICHNIS
- 02_Baustellenlageplan 7362-1304-5-A-LP
- 06_IRIS_CAD-Richtlinie HU 11 Seiten
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
9
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
- 07_VwVBU_Senatsbeschluss_Auszug_ANI_AbIN4_AbII
3Seiten
Die aufgeführten Unterlagen sind Bestandteil der
Leistungsbeschreibung und bilden somit auch die
Grundlage für die Kalkulation und Preisermittlung.
5. Zusätzliche Hinweise
5. Zusätzliche Hinweise
Bautagebuch
Es wird festgelegt, dass der Auftragnehmer
Bautagesberichte für jeden Einsatztag zu führen hat.
Die Bautagesberichte entsprechen inhaltlich den
Senatsvorgaben und werden dem Vertreter des AG
(Bauleitung) mindestens 1 x wöchentlich zu Unterschrift
vorgelegt.
Besondere Hinweise
Vor Erstellen der Montageplanungen sind die
Leitungsführungen mit den vorhandenen Bestandsleitungen
in den einzelnen Gebäuden abzustimmen. Erforderliche
Kernbohrungen sind anzuzeichnen, in die Montageplanung
aufzunehmen und dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Die gelieferten und montierten Bauteile müssen zu der
Abnahme sauber sein. Eine Feinreinigung ist nicht
vorgesehen.
Für Einweisungen des Betreiberpersonals ist der Termin
14 Tage vorher anzumelden.
Bestandsunterlagen sind 14 Tage vor Abnahme dem AG zur
Prüfung vorzulegen.
Bauteile mit gleichen Funktionen sind Hersteller und
typengleich auszuführen.
Hinweise zum Aufmaß
Der folgende Hinweis ist bei der Kalkulation aller
Positionen zu berücksichtigen.
Zu jeder Rechnung sind Aufmaßzeichnungen beizufügen, in
der alle abgerechneten Positionen enthalten sind.
Jede abgerechnete Position muss qualitativ und
quantitativ nachgewiesen werden.
Höhenversprünge müssen für Dritte nachvollziehbar
dargestellt werden.
Dazu eignet sich ein raumweises Aufmaß mit Zeichnungen
für alle einzelnen Positionen, aus denen die
abgerechneten Positionsnummern und der Rechenansatz der
Gesamtmenge hervorgehen. Zusätzlich zu Zeichnungen
können Listen beigefügt werden.
Zeichnerisch nicht darstellbare Positionen sind anhand
von Entsorgungsnachweisen, Wiegescheinen,
Bautagesberichten, Tagelohnnachweisen usw. lückenlos
nachzuweisen werden.
Wartung
-keine Wartung
Hinweise zum Bauablauf
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
10
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Die Decke des Untergeschosses Neubau ist nicht von
schweren Baufahrzeugen/Kränen befahrbar.
Hinweise zur Baustellenabsicherung
Während der Baumaßnahmen werden lediglich die Zugänge
zur Baustelle und zu den Zentralen mit Bautüren
versehen.
Sämtliche Raumtüren werden erst zum Ende der
Baumaßnahme gesetzt.
Einhaltung der VwVBU
Folgende Umweltschutzanforderungen gelten für
verwendete Schalöle, Schmieröle und
Hydraulikflüssigkeiten:
Die Grundsubstanzen der Schalöle, Schmierstoffe und
Hydraulikflüssigkeiten müssen jede
für sich mindestens zu 70 % biologisch abbaubar sein,
nachgewiesen in einem der folgenden Tests:
- CO2-Entwicklungs-Test (OECD 301 B, EG C.4-C)
- Manometrische Respirations-Test (OECD 301 F, EG
C.4-D)
- Geschlossene Flasche-Test (OECD 301 D, EG C.4-E)
- Modifizierter MITI-(I)-Test (OECD 301 C, EG C.4-F)
- CO 2 -Headspace-Test (ISO 14593)
- BODIS-Test (ISO 10708)
(OECD-Guideline for Testing of Chemicals (1992) 301 -B,
C, D oder F bzw. 92/69/EWG C. 4 C - F) 11:
Bei versuchstechnisch notwendigen Modifikationen
aufgrund physiko-chemischer Stoffeigenschaften darf die
Impfdichte der genannten Tests nicht verändert werden.
Als Grundsubstanzen gelten Inhaltsstoffe, die zu mehr
als 5 Gew.-% im Produkt enthalten sind.
Hinweise zur Inberiebnahme
Die Inbetriebnahme der Leitung erfolgt erst nach
Fertigstellung der Technischen Gase im Innenbereich.Der
Zeitraum von Fertigstellung der Technischen Gase im
Aussenbereichbis zur Inbetriebnahme wird ca. 14,5
Monaten betragen.
KG 470
Technische Gase - allgemeine Hinweise
KG 470 Technische Gase - allgemeine Hinweise
Die gesamte Gasinstallation wird dem Neubau zugeordnet,
weil die Gasversorgung ausschließlich die Labore und
die speziellen technischen Anlagen für die Labore im
Neubau hergestellt wird.
Bis zum Baubeginn sind folgende Nachweise vorzulegen:
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Nachweis Eignung WIG-Schweißen
1
KG 543 Technische Gase in Außenanlagen
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
11
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Heliumrückgewinnung
Heliumrückgewinnung
Die Heliumversorgung des IRIS erfolgt in
transportfähigen Kannen mit einem Fassungsvermögen von
50l bzw. 100l aus dem Gebäude der Physik. In der IRIS
wird Flüssiges Helium zu Kühlzwecken eingesetzt, wobei
das abdampfende Helium für die erneute Nutzung einer
bestehenden Rückgewinnungsanlage im Physikgebäude
zugeführt werden soll.
Die hier installierte Anlage verfügt noch über
ausreichende Reserven, die anfallenden Heliumgase aus
dem Gebäude IRIS aufzunehmen, zu verflüssigen und
herunterzukühlen.
Das gasförmige Helium wird in den Laboren gesammelt und
über Rückführleitungen dem zentralen Sam
Das gasförmige Helium wird in den Laboren gesammelt und
über einzelne, laborweise Rückführleitungen dem
zentralen Sammelpunkt im UG in Achse M/6-7 zugeführt.
Am Sammelpunkt werden die einzelnen Rückführleitungen
jeweils mit Rückschlagventil, Filtereinheit und
Messeinrichtung versehen.
Im Anschluss erfolgt die Zusammenführung in eine
Sammelleitung, die bis zum Gebäude der Physik und dort
zur Heliumrückgewinnungsanlage im UG geführt wird. Die
Verlegung der Sammelleitung (Cu, DN100) erfolgt
unterirdisch zum Teil im öffentlichen Straßenland.
Bestandteil dieser Ausschreibung sind ausschließlich
die Erdarbeiten und die Rohrverlegung der Heliumleitung
von der Innenwand des Physikgebäudes in der
Katharina-Boll-Dornberger-Straße bis zur Innenwand
Schacht A im Neubau des neuen Laborgebäudes.
Die restlichen Bauteile für die
Heliumrückgewinnungsanlage im Neubau werden separat
ausgeschrieben.
Die Hauseinführung in den Neubau Laborgebäude erfolgt
oberhalb eines wasserdichten Troges dicht gegen
drückendes Wasser. Vor Einführung in den Neubau
verspringt die erdverlegte Rohrleitung bis zum Entritt
oberhalb des Trogbaus.
1.1
KG 549 Erdarbeiten
1.1.10
Boden Graben Heliumrückgewinnungsleitung T bis 1,5m
Boden der Gräben für Heliumrückgewinnungsleitung,
Bodenklassen 3 und 4 DIN 18300, Boden mit
unterschiedlichen Bodenklassen,
deren Art sowie geschätzte Anteile in % 70 Bodenklasse
3, 30% Bodenklasse 4
als Maschinenschachtung
profilgerecht lösen, seitlich lagern, verfüllen und
verdichten, Verbau wird gesondert vergütet, Behinderung
durch Versorgungs- und Entsorgungsleitungen wird
gesondert vergütet, Sicherung wird gesondert vergütet,
Aushubtiefe bis 1,5 m, Breite der Sohle über 0,9 bis 1
m, verdrängten Boden laden, Abfuhr und Entsorgung
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
12
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
werden gesondert vergütet.
115,00
1.1.20
m3
Boden Suchgraben BK3+4 lösen lagern verfüllen verdichten T
bis 1,25m
Boden für Suchgraben Bodenklassen 3 und 4 DIN 18300,
Boden mit unterschiedlichen Bodenklassen, deren Art
sowie geschätzte Anteile in % 70 Bodenklasse 3, 30%
Bodenklasse 4
als Handschachtung ab Geländeoberfläche
zur Freilegung von Kabeln und Leitungen profilgerecht
lösen, seitlich lagern, verfüllen und verdichten,
Aushubtiefe bis 1,5 m,Arbeiten von Hand,
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
5,00
1.1.30
Abfall nicht gefährlich AVV170504 Z0+ LKW AN transp.
entsorgen
Entsorg.-geb. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0*
(Bodenmaterial, das für die Verfüllung von Abgrabungen
unterhalb der durchwurzelten Bodenschicht verwertet
wird), nach LAGA 2004 Boden,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, Behälter nach Leerung rückführen, max.
Gesamtgewicht bis 12 t, Behältergröße über 2 bis 3 m3,
zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN,
die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
45,00
1.1.40
m3
t
Abfall nicht gefährlich AVV170504 Haufwerksbeprobung LKW
AN transp.
entsorgen Entsorg.-geb. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung nach
Haufwerksbeprobung, nach LAGA 2004 Boden,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, Behälter nach Leerung rückführen, max.
Gesamtgewicht bis 12 t, Behältergröße über 2 bis 3 m3,
zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN,
die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
25,00
t
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Menge
1.1.50
Grabenverbaugerät H 2-2,5m Sohlen-B bis 1m herstellen
rückbauen
STLB-Bau 04/2016 6
Verbau mit Grabenverbaugerät DIN 4124, Höhe Verbau über
2 bis 2,5 m, Breite der Sohle zwischen den Bekleidungen
bis 1 m, Bodengruppe GE DIN 18196 (enggestufter Kies),
herstellen und wieder rückbauen, Stirnverbau wird
gesondert vergütet.
1.1.60
Gesamtbetrag
in EUR
m2
Stirnverbau Grabenverbaugerät H 2-2,5m Sohlen-B bis 1m
herstellen
rückbauen
STLB-Bau 04/2016 6
Stirnverbau für Grabenverbaugerät DIN 4124, Höhe Verbau
über 2 bis 2,5 m, Breite der Sohle zwischen den
Bekleidungen bis 1 m, Bodengruppe GE DIN 18196
(enggestufter Kies), herstellen und wieder rückbauen.
10,00
1.1.70
Einheitspreis
in EUR
13
26.01.2017
13.01.2017
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
90,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Grundwasserabsenkung off. Wasserhaltung herstellen
Grundwasserabsenkung durch offene Wasserhaltung
innerhalb der Baugrube, ab Aushubsohle, herstellen,
Bodenklasse 3-4, Maße der trocken zu haltenden Fläche
in m Baugrube Entwässerungsleitung, Breite ca. 1,0 m
Aushubsohle ab Geländeoberfläche in m ca 2,5 m
Einschl. Abflussleitung zum Vorfluter.
75,00
1.1.80
Kabelkreuzung unter Spannung sichern AD 20-40mm L 3-5m T
bis 1m
STLB-Bau 04/2016 2
Kabelkreuzung unter Spannung, sichern,
Mittelspannungskabel, erdverlegt, Kabelaußendurchmesser
über 20 bis 40 mm, Länge der Sicherungsstrecke über 3
bis 5 m, Tiefe der Leitungsachse unter Gelände bis 1 m.
1,00
1.1.90
m
St
Kabelkreuzung unter Spannung sichern AD 20-40mm L 3-5m T
bis 1m
STLB-Bau 04/2016 2
Kabelkreuzung unter Spannung, sichern, Fernmeldekabel,
erdverlegt, Kabelaußendurchmesser über 20 bis 40 mm,
Länge der Sicherungsstrecke über 3 bis 5 m, Tiefe der
Leitungsachse unter Gelände bis 1 m.
4,00
St
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Menge
1.1.100
Kabelkreuzung unter Spannung sichern AD 20-40mm L 3-5m T
bis 1m
STLB-Bau 04/2016 2
Kabelkreuzung unter Spannung, sichern,
Niederspannungskabel, erdverlegt, Kabelaußendurchmesser
über 20 bis 40 mm, Länge der Sicherungsstrecke über 3
bis 5 m, Tiefe der Leitungsachse unter Gelände bis 1 m.
1.1.110
St
St
Rohrltgskreuzung Guss GG TW führend unter Druck sichern
bis DN100 L
3-5m T bis 1,25m
STLB-Bau 04/2016 2
Rohrleitungskreuzung aus Gusseisen (GG),
trinkwasserführend, unter Druck, sichern, bis DN 100,
Länge der Sicherungsstrecke über 3 bis 5 m, Tiefe der
Leitungsachse unter Gelände bis 1,25 m.
1,00
1.1.140
St
Rohrltgskreuzung Steinzeug abwasserführend, unter Druck
sichern
DN150-200 L 3-5m T bis 1,25m
STLB-Bau 04/2016 2
Rohrleitungskreuzung aus Steinzeug, abwasserführend,
unter Druck, sichern, über DN 150 bis DN 200, Länge der
Sicherungsstrecke über 3 bis 5 m, Tiefe der
Leitungsachse unter Gelände bis 1,25 m.
1,00
1.1.130
Gesamtbetrag
in EUR
Rohrltgskreuzung Kunststoff abwasserführend, unter Druck
sichern
DN150-200 L 3-5m T bis 1,25m
STLB-Bau 04/2016 2
Rohrleitungskreuzung aus Kunststoff, abwasserführend,
unter Druck, sichern, über DN 150 bis DN 200, Länge der
Sicherungsstrecke über 3 bis 5 m, Tiefe der
Leitungsachse unter Gelände bis 1,25 m.
1,00
1.1.120
Einheitspreis
in EUR
14
26.01.2017
13.01.2017
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
2,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Rohrltgskreuzung Stahl unter Wasserdruck sichern DN100-300
L 3-5m T
bis 1,25m
STLB-Bau 04/2016 2
Rohrleitungskreuzung aus Stahl, unter Wasserdruck,
sichern, über DN 100 bis DN 300, Länge der
Sicherungsstrecke über 3 bis 5 m, Tiefe der
Leitungsachse unter Gelände bis 1,25 m, Ausführung
gemäß Einzelbeschreibung,
Einzelbeschreibungs-Nr
Betrieb
.
01 - Fernwärmeleitung, heiß, in
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.1.150
Menge
Einheit
2,00
St
Einheitspreis
in EUR
15
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Unterkreuzung Mantelrohr Stahl geschweißt AD 114,3mm
Erdoberfläche-Rohrscheitel D 1-1,5m
Unterkreuzung von Gehwegen im
Bodenverdrängungsverfahren unter Verwendung einer
Erdrakete, Einzug von Rohr bestehend aus Mantelrohr aus
Kunststoff und Medienrohr für Heliumrückgewinnung aus
Edelstahlrohr längsnahtgeschweisst, EN 10217-7, TC1
wärmebehandelt und gebeizt,
W1A/W2A EN ISO 1127 D3/T4, Außendurchmesser 114,3 mm,
Überdeckung Erdoberfläche - Rohrscheitel über 1 bis 1,5
m, Rohre durchpressen, anfallende Stoffe seitlich
lagern, Bodenklasse 3 DIN 18300, einschl. Erdaushub,
abgerechnet wird die verlegte Länge des Rohres.
15,00
1.1.160
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m
Unterkreuzung Mantelrohr Stahl geschweißt AD 114,3mm
Erdoberfläche-Rohrscheitel D 1-1,5m
Unterkreuzung von Straßen im Bodenverdrängungsverfahren
unter Verwendung einer Erdrakete, Einzug von Rohr
bestehend aus Mantelrohr aus Kunststoff und Medienrohr
für Heliumrückgewinnung aus Edelstahlrohr
längsnahtgeschweisst, EN 10217-7, TC1
wärmebehandelt und gebeizt,
W1A/W2A EN ISO 1127 D3/T4, Außendurchmesser 114,3 mm,
Überdeckung Erdoberfläche - Rohrscheitel über 1 bis 1,5
m, Rohre durchpressen, anfallende Stoffe seitlich
lagern, Bodenklasse 3 DIN 18300, einschl. Erdaushub,
abgerechnet wird die verlegte Länge des Rohres.
6,00
m
Gesamtsumme:
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Menge
1.2
KG 543 Heliumrückgewinnung Neubau
1.2.10
erdverlegte Rohrleitung für Helium DN 100
Edelstahlrohr längsnahtgeschweisst, geeignet für
Helium, Reinheitsklasse 6.0,
Edelstahlrohr längsnahtgeschweisst, EN 10217-7, TC1
wärmebehandelt und gebeizt, im Mantelrohr aus
Kunststoff bzw. korrosionsschutzschlauch aus PE,
W1A/W2A EN ISO 1127 D3/T4, Anlieferung in Fixlängen von
6.000mm, Rohrenden mit Kunststoffkappen bzw. stopfen
verschlossen. Rohre mit Werkszeugnis nach EN 10204-3.1.
Verbinden durch WIG-Schweißen unter Schutzgasspülung,
einschließlich Schweiß- und Dichtungsmaterial.
Montagehöhe im
Rohrgraben.
Werkstoff: 1.4571
Dimension: 108 x2,0mm,
Verlegung in Graben, Verlegetiefe bis 1,5 m,
1.2.20
m
St
Edelstahl-Vorschweißflansch, DIN 2633
Edelstahl-Vorschweißflansch, DIN 2633 Form C, PN
10/16, mit
Werkszeugnis nach EN
10204-3.1.
Lieferumfang einschließlich ES-Schrauben, ES-Muttern,
ES-UScheiben und Dichtung
Werkstoff: 1.4571
Dimension: DN 100
Verlegung in Graben, Verlegetiefe bis 1,5 m,
4,00
1.2.40
Gesamtbetrag
in EUR
Edelstahl-Rohrbogen DN 100 für erdverlegt
Edelstahl-Rohrbogen nach DIN 2605, 90°/45°, geschweißte
Ausführung, Einnaht oder Zweinaht, Bauform 3S, mit
Werkszeugnis nach EN 10204-3.1.
Werkstoff: 1.4571
Dimension: 108x2,0mm
im Mantelrohr aus Kunststoff bzw.
korrosionsschutzschlauch aus PE,
Verlegung in Graben, Verlegetiefe bis 1,5 m,
11,00
1.2.30
Einheitspreis
in EUR
16
26.01.2017
13.01.2017
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
75,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Rundschweißnaht WIG an Rohr, Fitting,
Rundschweißnaht WIG an Rohr, Fitting, Flansch,
einschließlich
Nahtvorbereitung und Schutzgasspülung, Ausführung durch
geprüfte Schweißer
Dimension: DN 100
Verlegung in Graben, Verlegetiefe bis 1,5 m,
40,00
St
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Menge
1.2.50
Anschluss an Rohrltg Gas Stahl niro AD 108mm Kupfer
Durchm. 108mm
STLB-Bau 04/2016 42
Anschluss herstellen, an vorh. Rohrleitung, Medium Gas,
aus nichtrostendem Stahl, Außendurchmesser 108 mm, mit
Kupferrohr, Außendurchmesser 108 mm.
1.2.60
St
St
Einmessen der Trasse
Einmessen der genauen Lage der Rohrtrasse in Lageplan
des IFN einschl. Höhenangaben (NN)
1,00
1.2.80
Gesamtbetrag
in EUR
Wanddurchführung DN 100
Wanddurchführung gegen drückendes Wasser
als Rohrdurchführung durch Wände, Decken, Bodenplatten
für ummantelte Edelstahlleitungen DN 100.
Abwinklung der Medienrohre bis 8° möglich.
bestehend aus Dichtungseinsatz mit DPS, zweifach
dichtend, mit asymmetrisch profiliertem Stahlring,
galvanisch verzinkt, gelbchromatiert und versiegelt,
2x27mm EPDM Dichtungen und 3 mm starkem Mittelring aus
EDPM.
für Kernbohrungsdurchmesser bzw. Leerrohre
Di 200 mm
2,00
1.2.70
Einheitspreis
in EUR
17
26.01.2017
13.01.2017
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
2,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
psch
Rohr markieren Trassenwarnband Ortungsdraht
STLB-Bau 04/2016 43
Rohrleitung markieren mit Trassenwarnband, mit
eingelegtem Ortungsdraht, 40 cm über Rohrscheitel.
75,00
m
Gesamtsumme:
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Einheitspreis
in EUR
18
26.01.2017
13.01.2017
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
1.3
KG 549 Sonstiges
1.3.10
Kernbohrung waagerecht Beton Durchm. 150-200mm T 35-40cm
nicht
schadstoffbelastet
STLB-Bau 04/2015 84
Kernbohrung, Untergrundfläche waagerecht, aus
unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über
150 bis 200 mm, Bohrtiefe über 35 bis 40 cm, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2
t, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
2,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Gesamtbetrag
in EUR
St
Kennzeichnungen
Kennzeichnungen
Alle Rohrleitungen werden mit Kennzeichnungspfeilen,
mit Angabe des Mediums und der Fließrichtung, versehen.
Diese sind alle 10 m, jedoch mindestens einmal je Raum
anzubringen.
1.3.20
Kennzeichnungspfeile mit Medienangabe
Kennzeichnungspfeile mit Kennzeichnung entsprechend des
Mediums nach Farbe und Bezeichnung, mit Richtungspfeil,
Ausführung entsprechend DIN 2403. Kennzeichnungspfeile
liefern und im Abstand von 10 m, jedoch mind. 1x je
Raum auf den Oberflächen bzw. Dämmungen der jeweiligen
Rohrleitungen anbringen.
3,00
1.3.30
St
Bestands- und Revisionsunterlagen
Die als Grund-/Nebenleistung nach VOB zu erbringenden
Revisionsunterlagen sind kostenmäßig nicht Bestandteil
dieser Position, sind aber Bestandteil der
Dokumentation.
Zusatzaufwand für Bestands- und Revisionsunterlagen
Neubau für alle Positionen anhand vom AG zur Verfügung
gestellten digitalen Grundriss- und Schnittpläne im
dwg-Format unter Einhaltung der Standards vom Senat
bezüglich CAD-Zeichnungen, Layerstruktur und unter
Einhaltung der Standards der HU
Umfang der abzugebenden Dokumentation :
- Inhaltsverzeichnis
- Herstellerbescheinigungen
- Gewährleistungsbescheinigung
- Technische Beschreibung
- Berechnungen bei Abweichungen von der Planung
- Zeichnungsliste
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
19
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
- Lageplan Maßstab 1:100
- Geräte- und Ersatzteilliste,
- Druckprotokolle
- Abnahmeprotokolle
- Einweisungsprotokolle
- Übereinstimmungserklärungen
- Prüfzeugnisse/Zulassungsbescheide aller
brandschutzrelevanten Einbauteile
- Datenblätter aller eingebauten Teile/Materialien
- alle für den sicheren und wirt schaftlichen Betrieb
erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanweisungen
- Ersatzteilliste
- Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und
Werkstatt-Tests
- abzugeben 3-fach als Papierdokumentation erstellt in
DIN A4 und in beschrifteten und geordneten Aktenordner
mit Trennblättern zusammengefaßt.
- 1-fach digital, Konstruktionsunterlagen und Pläne im
Format dwg/dxf unter Einhaltung der Standards vom
Bauherren (HU) bezüglich Layerstruktur gemäß Anlage 07
Alle Revisionsunterlagen Rest 1-fach als .pdf-Format
1,00
psch
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur bei unvorgesehenen und
nicht im Leistungsverzeichnis beschriebener Leistungen
zu erbringen.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren
Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2
Nr. 10 VOB/B).
Stundenlohnarbeiten werden nach
Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und
Gewinn enthalten sind vergütet. Zuschläge für Mehr-,
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie
Erschwerniszuschläge sind nicht in die
Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im
Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu
vereinbaren und gesondert nachzuweisen.
An- und Abfahrten zur Baustelle im Zusammenhang mit der
Erbringung von Stundenlohnarbeiten werden nicht
gesondert vergütet und sind bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz
unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften
ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der
abgerechneten Stunden gilt.
Stundenlohnarbeiten sind auf einem Stundennachweis
detailliert mit Namensangabe und Berufsgruppe sowie der
im einzelnen verbrauchten Materialien zu erfassen. Die
Stundennachweiszettel sind der Bauleitung zeitnah
(spätestens 3 Tage nach Erbringung), zur Anerkennung
vorzulegen.
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
20
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Die Stundenlohnarbeiten werden nach den
Tätigkeitsmerkmalen beurteilt und abgerechnet, nicht
nach der ausführenden Arbeitskraft.
1.3.40
Helfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in auf Anordnung des
AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohnund Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
2,00
1.3.50
Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in auf Anordnung des
AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohnund Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
2,00
1.3.60
h
h
Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche
Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/-in auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die
jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen
wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
2,00
h
Gesamtsumme:
LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
KG 543 Technische Gase in Außenanlagen
1.1
KG 549 Erdarbeiten
1.2
KG 543 Heliumrückgewinnung Neubau
1.3
KG 549 Sonstiges
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
21
26.01.2017
13.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Groß-Berliner-Damm
Baustellenzugang 2
Keine Wendemöglichkeit
Gehwegsüberfahrt: Sondergenehmigung
ist durch AN zu beantragen!!!
1
2
4
3
6
5
7
10
9
8
5.55
12
11
Schutzzaun
13
14
15
Schutzzaun
16
Schutzzaun
85.50
48.85
Bauschild
8.80
8.80
49.45
Aufstellfläche BE
Schadstoffsanierung
ca. 320m²
Materialcontainer
2.85
2.85
2.50
Aushub ~32,95
HAUS 2
36.05
Schwarz-Weiß-Container
Zugang
Hier werden Baustrom und
Haus 2
Bauwasser benötigt !!!
3.55
Schutzzaun
Temporäre Maßnahme BE
bei Erstellung Fassade
29.80
Personenschleuse
A
Materialschleuse
B
C
HO STA
T0 32dB
3.50
STB
V-Stütze
37.5
STB
35/35
HO STA
T0 32dB
STB
30/40
IW NT GK 12.5cm (50dB)
STB
35/35
24.55
IW TR STB 25cm (SB1_2S) (F90) (50dB)
STB
35/35
K
STB
37.5
IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (50dB)
HO STA
T90RS 32dB
Aushub ~33,30
Aushub ~34,50
Aushub ~32,68
Aushub ~34,50
GOK ~34,90
STB
35/35
IW NT KS 30cm (BW) (44dB)
SB
T90 32dB
Aushub ~33,17
SG
T90RS 32dB
7.25
STB
V-Stütze
37.5
Legende Baustelleneinrichtung
L
IW TR STB 25cm (SB1_2S) (52dB)
IW TR STB 25cm (SB1_2S) (F90) (50dB)
BW
AW TR STB 25cm (SB1_2S)
IW TR STB 25cm (SB1_2S) (50dB)
HO STA
T0 32dB
NEUBAU
IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (BW) (50dB)
Zum Großen Windkanal
Phase 1: Lagerplatz Aushub
Phase 2: Lagerplatz Baumaterial
EIW NT HPL (52dB)
Aushub ~33,77
STB
35/35
Aushub ~27,43
Hinweisschilder und Poller
mit Flatterband: BEFAHRBARKEITSGRENZE
1.00
J
STB
37.5
13.60
SB
T90RS 32dB
I
34,87
GOK ~34,90
Aushub ~33,77
HEA
Aushub ~25,39
140
IW NT KS 24cm (F90) (50dB)
Baustellenzugang 1
Keine Wendemöglichkeit
Gehwegsüberfahrt: Sondergenehmigung
ist durch AN zu beantragen!!!
Lagerfläche
ca. 527m²
IW TR STB 20cm (SB1_2S) (50dB)
STB
25/30
H
Baustellentor
verschließbar
HO STA
T0 32dB
HEA
140
G
1.00
HO STA
T0 32dB
HO STA
T0 32dB
B)
HPL (52d
BW
HEA
200
Kreuzverband
Hinweissschlid
(witterungsgeschützt)
16.70
STB
37.5
Aushub ~33,31
Baukran
Ausladung 50m
IW NT GK 12.5cm (F30) (50dB)
IW TR STB 20cm (SB1_2S) (50dB)
STB
30/45
IW NT GK 12.5cm (50dB)
M
N
IW NT KS 30cm (BW) (44dB)
STB
25/40
4.00
87.60
STB
35/35
IW NT GK 12.5cm (50dB)
STB
35/35
39.50
IW NT GK 12.5cm (F30) (50dB)
HO STA
T0 32dB
Aushub ~33,77
HO STA
T0 32dB
U 220
IW NT GK 12.5cm
Weide
Schutzzaun
Aushub ~33,83
IW NT GK 37.5cm (F30) (50dB)
HEB 200
STB
25/30
HEA
140
AW TR STB 25cm (SB1/SB2)
SB
T0 32dB
AW TR STB 25cm (SB1/SB2)
STB
37.5
IW NT GK 12.5cm (50dB)
BW
BW
STB
25/40
HO STA
T0 32dB
Kreuzverband
HEB 200
U 220
AW TR STB 25cm (SB1/SB2)
HEA
140
HEA
140
STB
35/35
Aushub ~33,77
EIW NT
HEB 200
HEB 200
HEB 200
STB
30/45
E
7.25
F
IW NT GK 12.5cm (50dB)
IW NT GK 12.5cm (50dB)
HEA 200
K'
HEA
140
STB
25/30
Dach über UG nur
während Rohbau als
Lager zulässig
Nach Herstellung
Dachabdichtung
Nutzung als Lager
nicht mehr zulässig
HEA
140
HEB 200
8.90
Aushub ~33,31
Aushub ~33,17
IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (F90) (50dB)
STB
35/35
IW NT GK 12.5cm (50dB)
HEA
140
HEB 200
10.15
IW TR STB 30cm (SB1_2S) (BW) (50dB)
Aushub ~33,83
Aushub ~28,53
HEA 200
J
HEA
140
EIW NT SG (F90) (50dB)
STB
V-Stütze
37.5
HEA
140
HEA
140
SG
T90RS 32dB
EIW NT HPL (52dB)
Kreuzverband HEB 200
Aushub ~33,50
34,91
Verkehrsweg mind. 1m breit. Abgegrenzt und beleuchtet.
H
GOK ~34,90
Bauaufzug
AW TR
EIW NT SG (F90) (50dB)
_2S)
4cm (SB1
STB 15.1
Baustraße
Schotterfläche
Asphalt
Räume für BE
Bauzaun
Baustellenzufahrt
Bauaufzug
BW
M
IW TR STB 25cm (SB1_2S) (BW) (52dB)
Aushub ~33,17
IW TR STB 25cm (SB1_1S) (50dB)
N
Baustrom Hauptverteiler
Bauwasser Hauptverteiler
Personenschleuse
Materialschleuse
Kran
38.60
SG
T90RS 32dB
Erste Hilfe
O
Sammelstellen
O
P
Einrichtungen zur Löschwasserversorgung müssen
zugänglich bleiben
P
Alle Maße sind vom AN vor Ort zu prüfen !
4.05
34,84
1.00
Q
Anschlüsse und Anschlusshöhen sind in Absprache mit der Bauleitung
an den Bestand anzupassen.
Bestandsmaße sind Fertigmaße einschließlich Putz.
Lichte Kanalmaße sind einzuhalten.
Q
HAUS 1
4.40
5.45
1.50
5.00
1.50
5.00
1.50
Zugang (Rampe)
Haus 1
Baustellentor
verschließbar
Provisorische
Aufstellungsfläche Müll
(ca. 16m²)
verschließbar
Grundstücksgrenze
asphaltierte Fläche
5.00
2.20
Provisorische
Treppe und Rampe
(ca. 90cm
bis zum OKFFB EG)
2
4
3
5
6
Möblierung, außer Teeküchen, nur informativ (nicht in KG 300 enthalten)
Zugang
Haus 1
Index Datum Name Art der Änderung
4.00
21.70
1
Provisorische
Gerüsttreppe
5.80
Rampe
(ca. 0,30cm)
2.20
5.45
7
4.00
11
10
9
8
12
13
14
16
15
35,28
Schutzzaun
4
23.08.2016
vf
Freigabe
3
10.12.2015
vf
Werkplanung 2 - Überarbeitung Schadstoffsanierung
2
17.11.2015
vf
Werkplanung 2 - Überarbeitung
1
23.10.2015
vf
Werkplanung 2
0
16.10.2015
vf
Werkplanung 2 - Vorabzug
19.90
Schutzzaun
Katharina-Boll-Dornberger-Straße
45.20
BAUSTELLENHOF
50
+/- 0,00 = 35,13 m ü.NN
Be- und Entladebereich / Parkplatz
ca. 712m²
5.00
Gebäude-Nr.
7362
Bauherr:
39.20
vertreten durch:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt. Abteilung V - Hochbau
Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin
18.15
18.15
Bereich FREIHALTEN
(Leitung
Helium Rückgewinnung)
Planbezeichnung
7362-1304-5-A-LP-2-F-4
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Wissenschaft
Erich-Thilo-Straße
7.15
6.00
8.10
Unterschrift:
Nutzer:
HUMBOLDT - UNIVERSITÄT ZU BERLIN
IRIS - Adlershof
Zum Großen Windkanal 6, 12489 Berlin
Tel. 030-2093 -66350 Fax. 030-2093 -66351
Nutzervertretung:
HUMBOLDT - UNIVERSITÄT ZU BERLIN
Technische Abteilung, Referat Baumanagement
Ziegelstraße 11, 10117 Berlin
Tel. 030-2093 -0 Fax. 030-2093 -1199
Planverfasser:
siehe Projektbeteiligtenliste
Architektur /
Tragwerk:
siehe Projektbeteiligtenliste
Maßnahme-Nr.:
Projekt-Nr.:
Projekt:
14224E70004
1304 (HU)
HU, Umbau und Erweiterung
für Forschungsbau Hybridsysteme
Planungsphase:
Ausführungsplanung
Planinhalt:
Baustellenlageplan
Blattgröße:
841 x 1189
Maßstab:
Datum:
23.08.2016
1 : 200
(Datei-) Planbezeichnung
5.00
1.00
1.65
1.00
4.90
1.00
6.00
1.00
2.25
6.00
Verkehrsweg mind. 1m breit. Abgegrenzt und beleuchtet.
Sanitäranlage
Räume für
Firmen (Gewerke)
(ca. 14 Stk 1-geschossig)
1.85
1.00
Sanitäranlage
Sanitäts
raum
6.50
3.00
6.00
10
6.00
5.10
Durchgag ca. 1m breit.
Verkehrsweg mind. 1m breit. Abgegrenzt und beleuchtet.
21.00
22.50
Feuerwehrzufahrt
Mindesbreite von
3,5m erforderlich
3xBauleitung Hochbau
2xBauleitung HLKSE
2xToilette
3xBesprechung (inkl. Teeküche)
+ 1x Treppenaufgang
1.00
Räume
der Objektüberwachung
des Auftragsgebers
(ca. 10 Stk 2-geschossig)
Zufahrt
Baustellenhof
Gehwegsüberfahrt: Sondergenehmigung
ist durch AN zu beantragen!!!
14.00
Treppenaufgang
1.00
Verkehrsweg mind. 1m Breit. Abgegrenzt und beleuchtet.
Verkehrsweg mind. 1m breit. Abgegrenzt und beleuchtet.
1.00
1.00
WINTERDIENST
45.65
4.00
4.00
6.00
Baustellentor
verschließbar
1.00
Baustellenzugang 3
Keine Wendemöglichkeit
50
Abram-Joffe-Straße
HEA
140
STB
35/35
11.50
STB
30/40
IW NT GK 15cm (50dB)
IW NT KS 24cm (F90) (50dB)
HO STA
T0 32dB
IW NT GK 37.5cm (F30) (50dB)
STB
25/30
HO STA
T0 32dB
HEA
140
HEB HEA
200KreuzverbandHEA
140
140
IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (BW) (50dB)
SB
T90 32dB
IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (F90) (50dB)
Aushub ~33,93
HO STA
T0 32dB
IW NT KS 24cm (F90) (50dB)
IW TR STB 25cm (SB1_2S) (F90) (50dB)
G'
T0 32dB
HO STA
IW TR STB 25cm (SB1_2S) (F90) (50dB)
IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (BW) (50dB)
SB
T90RS 32dB
Aushub ~27,43
Aushub ~33,34
Aushub ~27,03
SB
T90 32dB
IW TR STB 25cm (SB1_2S) (F90) (50dB)
IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (BW) (50dB)
Aushub ~34,53
1.00
AW TR STB 25cm (SB1_2S)
3.90
Aushub ~32,75
IW TR STB 30cm (SB2_1S) (BW) (50dB)
BW
Schutzzaun
C
D
Aushub ~34,50
GOK ~34,90
IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (BW) (50dB)
Hinweisschilder und Poller
mit Flatterband: BEFAHRBARKEITSGRENZE
Aushub ~34,50
IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (BW) (50dB)
D
B
13.20
1.20
20.85
Container
Sonderabfall
Baustellentor
verschließbar
GOK ~35,00
Phase 1: Lagerplatz Aushub
Phase 2: Lagerplatz Baumaterial
3.75
4.00
5.25
Lagerfläche
ca. 475m²
A
11.20
Container
Sonderabfall
BAUSTELLENHOF
gezeichnet:
geprüft:
jh/vf
Index
7362-1304-5-A-LP-2-F-4
4
ANLAGE 19
Anforderungen an zu erstellende CAD - Unterlagen bei
Planungsleistungen für die Humboldt-Universität (Stand Juli 2014)
1. Zeichnung im dgn Format
1.1. Zu übergebende Planunterlagen

aktuelle Pläne aller Etagen (LP 2,3,5 und Bestandspläne nach ABau 2013; VI, Nr.120)

Schnitte aller signifikanten Gebäudeachsen

Sichtbare Fassaden mit Fensteröffnungen

Detailpläne
1.2. Enthaltene Informationen in den Plänen:

Konstruktionselemente des Gebäudes mit Unterscheidung zwischen tragenden u. nichttragenden Elementen

Fenster, Türen und Treppen

Schraffuren zur Materialunterscheidung

Raumhöhen, Brüstungshöhen, Unter- und Überzüge, Deckenversprünge, Detailplanverweise und abgehängte Decken

Durchbruchs- und Leitungsangaben gemäß Fachplanung

metrische Bemaßung und Höhenkoten ( OKRD und OKFF)
- Bemaßung: Ebene siehe Ebenenstruktur, Bemaßungsstil [siehe seed - Datei]

Raumnummern auf der Basis der im Gebäude geltenden Nummerierung bzw. Absprache Bearbeiter Referat VA (siehe svg).
- Raumstempel : Ebene siehe Ebenenstruktur, Textstil, Schriftart : Arial, in Großbuchstaben (siehe seed – Datei)
1.3. Planbezeichnung/ Indexvergabe
Die Planbezeichnung setzt sich zusammen aus:
Gebäude-Nr._Projekt-Nr._Leistungsphase_Gewerk_Plantyp_Bereich_Planteil_Ebene_ZG/Nr._Status_Index
1111
1401
3
A
GR
e
0
0
0
F
12
1.3.1. Gebäudenummer HU
1111- vier-fünfstellig, Vergabe bzw. Auskunft Referat VA
1.3.2. Projektnummer
1401- vierstellig, Vergabe bzw. Auskunft Referat VC1
1.3.3. LP-Leistungsphasen
1-Grundlagen
2-Vorplanung
3-Entwurfsplanung
4-Genehmigungsplanung
5- Ausführungsplanung
6-Vergabe
7-Objektüberwachung
8-Werkstatt/Montageplanung
9-Bestandspläne
1.3.4. Gewerk
A- Architektur
F-Freiraumplanung
T-Tragwerksplanung
E-Elektro
H-Heizung
S-Sanitär
L-Lüftung
K-Kälte
LB-Labortechnik
D-Daten/Nachrichtentechnik
B-Brandschutz
BPY-Bauphysik
Weitere Kurzzeichen bzw. mehrere Buchstaben nach Rücksprache möglich
1.3.5. Plantyp
GR-Grundriss
TG-Teilgrundriss
TA-Teilansicht
IP-Installationspläne
BW-Bewehrungsplan
AN-Ansicht
DE-Detail
ST-Strangschemata
RB-Raumbelegung
LP-Lagepläne
VE-Verteilerpläne SC-Schaltschemata
MO-Möblierung
SN-Schnitt
DS-Deckenspiegel
WA-Wandabwicklung
DB-Durchbruchspläne
BZ-Blitzschutz FL-Feuerlöschanlagen
PO-Positionsplan
SP-Schalplan
U-Übersichtsplan
Weitere Kurzzeichen bzw. mehrere Buchstaben nach Rücksprache möglich.
1.3.6. Bereich
u- Untergeschoss e-Erdgeschoss
bei Plantyp Detail
1000
Dachdetails
2000
Fassadendetails
2100
Decken/-Wandbekleid. (abgeh.)
2200
Bodenaufbau
2300
Treppendetails
3000
Geländer/sonst. Schlosserdetails
g- Obergeschoss
3500
3600
4000
4500
4600
4800
d- Dachgeschoss
Aufzugdetails
Stahltüren
Holztüren
Fensterdetails
Tischlerdetails
Einbaumöbel
5000
5100
7000
8000
9000
Labordetails
Schachtdetails
WC- und TK- Details
Außenanlagen
Sonstiges
ANLAGE 19
Anforderungen an zu erstellende CAD - Unterlagen bei
Planungsleistungen für die Humboldt-Universität (Stand Juli 2014)
1.3.7. Planteil
Erforderlich bei größeren Bauvorhaben bzw. großen Gebäuden oder großen Zeichnungsmaßstäben.
1.3.8. Ebene – Bezeichnung mit Nummern
1.UG: 1
UG: 0
EG: 0
1.OG: 1
2.OG: 2
1.3.9. Zwischengeschoss Bezeichnung mit Nummern
Zwischengeschoss - 1 Zwischengeschoss - 2
Alle Ansichten und Schnitte erhalten nur eine fortlaufende Nummerierung (siehe Bsp.1.3.12.).
1.3.10. Status
A-Abstimmung
P-Prüflauf
F-Freigabe
V-Vorabzug
1.3.11. Index
Nummern 1-99
1.3.12. Beispiel
Geb.-Nr.: 1111, Proj.-Nr.: 0702, Leistungsphase: Entwurfsplanung, Gewerk: Architektur, Plantyp: Grundriss, Bereich:1. OG,
Status: Freigabe, Index 1
1111-0702-3-A-GR- g010-F-1
Geb.-Nr.: 2220, Proj.-Nr.: 0604, Leistungsphase: Genehmigungsplanung, Gewerk: Architektur, Plantyp: Detail, Einbaumöbel,
Status: Vorabzug, Index 2 2220-0604-4-A-DE-4801-V-2
Geb.-Nr.: 1180, Proj.-Nr.: 1404, Leistungsphase: Bestandsplanung, Gewerk: Architektur, Plantyp: Schnitt 12, Status: Freigabe,
Index 12
1180-1404-9-A-SN- 12-F-12
1.4. Form der Unterlagen
Die Unterlagen sind in elektronischer Form als MicroStation V8.5/V8i – Dateien (dgn) zu übergeben.
Folgende Punkte sind zu beachten:







die Ebenenstruktur der HU ist zu verwenden(siehe Ebenenerläuterung ANLAGE 19b)
Komplexe Objekte, Zellen, Multi-Linien, Schraffuren und Texte müssen ihre Zusammenhängigkeit beim Export behalten,
d. h, dürfen nicht in Einzellinien oder andere grafische Primitiva umgewandelt werden. Hinweis: Zellen dürfen keine
Pseudozellen sein, eine Zellverschachtelung ist nicht zulässig.
Alle Texte müssen bearbeitbar sein.
Bei der Auswahl von Schriften ist auf die Korrektheit nationalsprachlicher (insbesondere deutscher) Sonderzeichen zu
achten, bzw. diese zu umschreiben.
Freie Ebenen nicht umbenennen (Information an VC1 mit der Bezeichnung der Ebenenbelegung senden).
Die Zeichnung muss nahe am Nullpunkt angelegt werden.
Die digitalen Zeichnungen sind im Modellmodus zu liefern. Der Maßstab ist 1:1. Die HU arbeitet nicht mit
Layoutbereichen, Blattumrandungen und Planköpfe (werden mit der Seed-Datei übergeben) und befinden sich auf dem
Modellbereich.
Alle oben genannten Vorgaben werden mit der seed - Datei anhand von Beispielen näher erklärt und übergeben.
1.5. Form des durch die HU bereitzustellenden Basismaterials
Es stehen für die meisten Gebäude Etagenpläne im dgn-Format zur Verfügung, die zum Teil nicht auf Aufmaßen beruhen.
Für die Erstellung der Planung bzw. Umwandlung der Zeichnungen in „ms V 8i“ wird eine Mutterdatei (seed- Datei) von
der HU in digitaler Form übergeben. Ebenso wird die Layer- Struktur mit Farbzuweisung zur Gestaltung der CAD-Pläne
übersendet (ANLAGE 19b). Zu beziehen sind diese Unterlagen per Mail von den unter 1.7. genannten Kontaktpersonen.
1.6. Transportmedien
Die Übergabe hat ausschließlich als CD-Rom zu erfolgen.

sonstige Medien (Online, ftp, email) nur nach Absprache
1.7. Kontakt/ Ansprechpartner VC1
Gisela Kottke-Gaffrontke
Tel: (030) 2093 99807
Email: [email protected]
Ziegelstr. 11, 10117 Berlin, Zimmer 103
Dörte Fleischer
Tel: (030) 2093 99809
Email: [email protected]
Ziegelstr. 11, 10117 Berlin, Zimmer 104
2
ANLAGE 19
Anforderungen an zu erstellende CAD - Unterlagen bei
Planungsleistungen für die Humboldt-Universität (Stand Juli 2014)
2. Zeichnungen im svg Format
2.1. Zu übergebende Planunterlagen

aktuelle Grundrisspläne aller Etagen
2.2. Enthaltene Informationen in den Plänen:

Außenwände, Innenwände, Fenster, Türen, Treppen

Ausfüllung der Wände als komplexe Polygone (solid)

Raumflächen als komplexe Polygone gefüllt

Raumnummern auf der Basis der im Gebäude geltenden Nummerierung bzw. Absprache Bearbeiter Referat VA
(siehe unter 2.6.).

Raumstempel : mit Angabe der Raumnummer, Fläche und Raumhöhe

Ebene siehe Ebenenstruktur, Textstil, Schriftart : arial, in Großbuchstaben (siehe seed – Datei)

Keine Bemaßung / Leitungsführung
2.3. Planbezeichnung/ Indexvergabe
Die Planbezeichnung setzt sich zusammen aus:
Gebäude-Nr._Projekt-Nr._Leistungsphase_Gewerk_Plantyp_Bereich_Planteil_Ebene_ZG/Nr.
1111
1401
9
A
GR
e
0
0
0
Die Erklärung zu den Planbezeichnungen sind dem Kapitel 1.3 ff zu entnehmen.
2.3.1. Beispiel
Gebäude-Nr.: 2220, Proj.-Nr. 0702, Leistungsphase: Bestand, Gewerk: Architektur, Plantyp: Grundriss, Bereich: 1. OG:
2220-0702-9-A-GR-g010
2.4. Form der Unterlagen
Svg´s (Skalierbare Vektorgrafiken) werden zur Visualisierung der Gebäudenutzung im Rahmen des Flächenmanagements nach
Abschluss der Baumaßnahme auf Grundlage der Bestandspläne benötigt.
 Komplexe Objekte, Zellen, Multi-Linien, Schraffuren und Texte müssen ihre Zusammenhängigkeit beim Export behalten,
d. h, dürfen nicht in Einzellinien oder andere grafische Primitiva umgewandelt werden. Hinweis: Zellen dürfen keine
Pseudozellen sein, eine Zellverschachtelung ist nicht zulässig.
 Alle Texte müssen bearbeitbar sein.

Bei der Auswahl von Schriften ist auf die Korrektheit nationalsprachlicher (insbesondere deutscher) Sonderzeichen zu
achten, bzw. diese zu umschreiben, vorzugsweise Zeichensatz UTF8

Die digitalen Zeichnungen sind im Modellmodus zu liefern. Die HU arbeitet nicht mit Layoutbereichen, Blattumrandungen
und Planköpfe (werden mit der Seed-Datei übergeben) und befinden sich auf dem Modellbereich.
Für die Umwandlung der Zeichnungen in „svg“ wird eine Mutterdatei (seed- Datei) von der HU in digitaler Form
übergeben. Zu beziehen sind diese Unterlagen per Mail von den unter 1.7. (Seite 2) genannten Kontaktpersonen.
2.5. Transportmedien
Die Übergabe hat ausschließlich als CD-Rom zu erfolgen.

sonstige Medien (Online, ftp, email) nur nach Absprache
2.6. Kontakt/ Ansprechpartner für svg Dateien und Raumdaten
Technische Fragen:
Martin Mammel
Tel / Fax: (030) 2093 -46002 / -1980
Email: [email protected]
Ziegelstr. 11, 10117 Berlin, Zimmer 129
Inhaltliche Fragen:
Alexander Metzner
Tel / Fax: (030)2093 -99909 / -99917
Email: [email protected]
Ziegelstr. 11, 10117 Berlin, Zimmer 133
3
Humboldt Universität zu Berlin
Technische Abteilung - VC1
Vorgaben für M 1:100
Strichstärke (mm)
0= 0,13
1= 0,18
2= 0,25
3= 0,35
4= 0,50
5= 0,70
Name
Default
IMP_FREI_1
IMP_FREI_2
IMP_FREI_3
IMP_FREI_4
IMP_FREI_5
IMP_FREI_6
IMP_FREI_7
BST_FUßBODENAUFBAUTEN
BST_AUFSICHT_WÄNDE_BRÜSTUNG
BST_FUNDAMENTE
BST_STÜTZEN
BST_AW_MASSIV
BST_AW_LEICHT
BST_IW_MASSIV
BST_IW_LEICHT
BST_DACH
BST_TREPPENAUFSICHT_PROJEKTION
BST_TÜREN
BST_FENSTER
BST_STÜRZE_UNTERZÜGE_ÜBERZÜGE
BST_BT_OBERHALB_SCHNITT_DECKENGRAFIK
BST_BT_VERDECKT
15.07.2014
Anlage 19b: Ebenenstruktur
Strichart
IMP= Import, BST= Bestand, ROH= Neubau,
ABR= Abriss, AUS= Ausbau, TXT= Texte, ZEL= Zellen,
MAS= Maßketten, GRF= Graph. Elemente,
UMG= Außenanlagen, RST= Raster,
BKO= Baukonstruktionen: alle Layer zur freien Auswahl
BRZ= Brandschutz, SAN= Sanitär, HZG= Heizung,
KLT= Kälte/ Lüftung, LFT= Lüftung, ELT= Starkstrom;
NT= Niederspannung
GA= Gebäudeautomation
0
1
2
3
4
5
6
7
Nummer
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
Farbe
0
5
5
5
5
5
5
5
253
253
174
97
253
159
160
39
253
109
75
76
2
2
2
RGB
Rot
255
255
255
255
255
255
255
255
0
0
105
0
0
0
105
0
0
165
195
195
0
0
0
RGB
Grün
255
0
0
0
0
0
0
0
0
0
77
0
0
105
105
225
0
0
0
195
225
225
225
Seite 1 von 8
RGB
Blau
255
255
255
255
255
255
255
255
0
0
0
165
0
105
105
225
0
165
0
0
0
0
0
Strichart Strichstärke Beschreibung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
1
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
2
2
2
2
2
1
0
0
0
1
0
0
Default
Import
Import
Import
Import
Import
Import
Import
Bestand Fußbodenaufbauten
Bestand Aufsicht Wände Brüstung
Bestand Fundamente
Bestand Stützen
Bestand Außenwände Massiv
Bestand Außenwände Leicht
Bestand Innenwände Massiv
Bestand Innenwände Leicht
Bestand Dach
Bestand Treppenaufsicht
Bestand Türen
Bestand Fenster
Bestand Stürze-Unterzüge-Überzüge
Bauteile oberhalb Schnitt Deckengrafik
Bauteile verdeckt
Humboldt Universität zu Berlin
Technische Abteilung - VC1
Name
BST_DECKEN_GESCHNITTEN
BST_TREPPEN_GESCHNITTEN
BST_DURCHBRÜCHE
BST_SCHRAFFUR_WÄNDE
BST_SCHRAFFUR_SONSTIGES
BST_FREI_28
ROH_FUßBODENAUFBAUTEN
ROH_FUNDAMENTE
ROH_STÜTZEN
ROH_AW_MASSIV
ROH_AW_LEICHT
ROH_IW_MASSIV
ROH_IW_LEICHT
ROH_DACH
ROH_TREPPENAUFSICHT_PROJEKTION
ROH_TÜREN
ROH_FENSTER
ROH_STÜRZE_UNTERZÜGE_ÜBERZÜGE
ROH_BT_OBERHALB_SCHNITT_DECKENGRAFIK
ROH_BT_VERDECKT
ROH_DECKEN_GESCHNITTEN
ROH_TREPPEN_GESCHNITTEN
ROH_DURCHBRÜCHE
ROH_SCHRAFFUR_WÄNDE
ROH_SCHRAFFUR_SONSTIGES
ROH_AUFSICHT_WÄNDE_BRÜSTUNG
ROH_WÄRMEDÄMMUNG
ROH_FREI
ABR_DECKEN
ABR_TÜREN
ABR_FENSTER
ABR_TREPPEN
ABR_AUSBAU
ABR_SCHWARZ_WEISS
ABR_SCHRAFFUR
ABR_FUNDAMENTE_STÜTZEN_WÄNDE
ABR_DACH
ABR_FREI_60
15.07.2014
Anlage 19b: Ebenenstruktur
Nummer
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
Farbe
253
109
2
253
253
253
253
174
97
253
159
160
39
253
109
75
76
2
2
2
253
109
2
253
253
253
253
253
4
4
4
4
4
253
4
4
4
4
RGB
Rot
0
165
0
0
0
0
0
105
0
0
0
105
0
0
165
195
195
0
0
0
0
165
0
0
0
0
0
0
255
255
255
255
255
0
255
255
255
255
RGB
Grün
0
0
225
0
0
0
0
77
0
0
105
105
225
0
0
0
195
225
225
225
0
0
225
0
0
0
0
0
255
255
255
255
255
0
255
255
255
255
Seite 2 von 8
RGB
Blau
0
165
0
0
0
0
0
0
165
0
105
105
225
0
165
0
0
0
0
0
0
165
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Strichart Strichstärke Beschreibung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
2
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abrisslinie
0
0
0
0
2
2
1
0
0
0
0
1
2
2
2
2
2
1
0
0
0
1
0
0
2
2
1
0
0
0
0
2
2
2
2
2
2
0
2
2
2
0
Bestand Decken geschnitten
Bestand Treppen geschnitten
Bestand Durchbrüche
Bestand Schraffur Wände
Bestand Schraffur sonstiges
Bestand freie Ebene
Neubau Fußbodenaufbauten
Neubau Fundamente
Neubau Stützen
Neubau Außenwände Massiv
Neubau Außenwände Leicht
Neubau Innenwände Massiv
Neubau Innenwände Leicht
Neubau Dach
Neubau Treppenaufsicht
Neubau Türen
Neubau Fenster
Neubau Unterzüge Überzüge
Neubau Bauteile Oberhalb Schnitt Deckengrafik
Neubau Bauteile verdeckt
Neubau Decken geschnitten
Neubau Treppen geschnitten
Neubau Durchbrüche
Neubau Schraffur Wände
Neubau Schraffur sonstiges
Neubau Aufsicht Wände Brüstung
Neubau Wärmedämmung
Neubau Freie Ebene
Abriss Decke
Abriss Türen
Abriss Fenster
Abriss Treppen
Abriss Ausbau/Einrichtung
Abriss Abrisslinie
Abriss Schraffur
Abriss Fundamente, Stützen, Wände
Abriss Dach
Abriss Freie Ebene
Humboldt Universität zu Berlin
Technische Abteilung - VC1
Name
AUS_AUFZÜGE_NEU
AUS_AUFZÜGE_BESTAND
AUS_MÖBEL_EINRICHTUNG_BESTAND
AUS_MÖBEL_EINRICHTUNG_NEU
AUS_FREI_65
AUS_FREI_66
AUS_FREI_67
TXT_BESCHRIFTUNG_M_
TXT_BESCHRIFTUNG_M100
TXT_BESCHRIFTUNG_M50
TXT_FREI_71
TXT_FREI_72
ZEL_RAUMSTEMPEL
ZEL_TUER_FENSTERSTEMPEL
ZEL_BLATTRAND_PLANKOPF
ZEL_NEUER_INDEX
ZEL_FREI_77
MAS_BEMASZUNG_HILFSLINIEN
MAS_BEMASZUNG_
MAS_BEMASZUNG_M100
MAS_BEMASZUNG_M50
MAS_FREI_82
MAS_FREI_83
MAS_HÖHENKOTEN_M100
MAS_HÖHENKOTEN_M_
MAS_FREI_86
GRF_SCHRAFFUR_ALLGEMEIN
GRF_FREI_88
GRF_SCHNITTLINIEN
GRF_SYMBOLE
GRF_FREI_91
GRF_FREI_92
GRF_BGF_93
GRF_FLÄCHENPOLYGON_94
GRF_NF 1_95
GRF_NF 2_96
GRF_NF 3_97
GRF_NF 4_98
15.07.2014
Anlage 19b: Ebenenstruktur
Nummer
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
Farbe
3
3
253
3
3
3
3
253
253
253
253
253
253
253
253
235
253
253
253
253
253
253
253
253
253
253
253
253
253
253
253
253
171
234
224
225
226
227
RGB
Rot
255
255
0
255
255
255
255
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
180
0
154
195
255
224
RGB
Grün
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
135
0
0
0
0
0
0
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Ausbau
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Ausbau
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Text freie Ebene
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Zellen
Zellen
Zellen Markierung neuer Index
Zellen
Bemaßung Hilfslinien
Bemaßung freier Maßstab
Bemaßung Maßstab 100
Bemaßung Maßstab 50
Bemaßung freie Ebene
Bemaßung freie Ebene
Bemaßung Höhenkoten Maßstab 100
Bemaßung Höhenkoten freier Maßstab
Bemaßung freie Ebene
Grafische Elemente
Grafische Elemente
Grafische Elemente
Grafische Elemente
Grafische Elemente
Grafische Elemente
Bruttogrundfläche
FLÄCHENPOLYGON
Nutzfläche 1
Nutzfläche 2
Nutzfläche 3
Nutzfläche 4
Humboldt Universität zu Berlin
Technische Abteilung - VC1
Name
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BKO_FREI_134
BKO_FREI_135
BKO_FREI_136
15.07.2014
Anlage 19b: Ebenenstruktur
Nummer
99
100
101
102
103
104
105
106
107
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Legende Nutzung
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Raster
Raster
Raster
Raster
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Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Baukonstruktion Freie Ebene
Humboldt Universität zu Berlin
Technische Abteilung - VC1
Name
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BKO_FREI_138
BKO_FREI_139
BKO_FREI_140
BKO_FREI_141
BKO_FREI_142
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SAN_LÜFTUNGSLEITUNG
SAN_ZIRKULATION
SAN_ARMATUREN
SAN_DRUCKLUFT
SAN_VAKUUM
SAN_GAS
SAN_TECHNISCHE_GASE
SAN_DEMONTAGE
SAN_LEGENDE
SAN_BEMASZUNG
SAN_TEXT
SAN_PLANKOPF
SAN_SANITÄROBJEKTE_BESTAND
SAN_SANITÄROBJEKTE_NEU
SAN_FREI_171
15.07.2014
Anlage 19b: Ebenenstruktur
Nummer
137
138
139
140
141
142
143
144
145
146
147
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149
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171
Farbe
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253
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Brandschutz
Brandschutz
Brandschutz
Brandschutz
Brandschutz
Brandschutz
Brandschutz
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Sanitär
Humboldt Universität zu Berlin
Technische Abteilung - VC1
Name
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LFT_MSR_STEUERLEITUNGEN
LFT_DEMONTAGE
LFT_BEMASZUNG
15.07.2014
Anlage 19b: Ebenenstruktur
Nummer
172
173
174
175
176
177
178
179
180
181
182
183
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Heizung
Heizung
Heizung
Heizung
Kältetechnik
Kältetechnik
Kältetechnik
Kältetechnik
Kältetechnik
Kältetechnik
Kältetechnik
Kältetechnik
Kältetechnik
Kältetechnik
Kältetechnik
Kältetechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Humboldt Universität zu Berlin
Technische Abteilung - VC1
Name
LFT_TEXT
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LFT_PLANKOPF
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LFT_FREI_214
LFT_FREI_215
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ELT_TRASSEN_STEIGEPUNKTE
ELT_BEMASZUNG_SYMBOLE
ELT_BEMASZUNG_LEUCHTENSYMBOLE
ELT_STROMKREISNUMMERN
ELT_TEXT_LEGENDE
ELT_TEXT_PLANKOPF
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NT_ANTENNENANLAGEN
NT_UHRENANLAGEN
NT_TEXT_TRASSEN
NT_TEXT_STEIGEPUNKTE
NT_TEXT_TP
15.07.2014
Anlage 19b: Ebenenstruktur
Nummer
210
211
212
213
214
215
216
217
218
219
220
221
222
223
224
225
226
227
228
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Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Starkstromanlagen
Starkstromanlagen
Starkstromanlagen
Starkstromanlagen
Starkstromanlagen
Starkstromanlagen
Starkstromanlagen
Starkstromanlagen
Starkstromanlagen
Starkstromanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
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Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
Humboldt Universität zu Berlin
Technische Abteilung - VC1
Name
NT_TEXT_KOAX
NT_TEXT_LWL
NT_TEXT_BMA_HA
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GA_FELDGERÄTE
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GA_KABEL_LEITUNGEN
GA_FREI_273
15.07.2014
Anlage 19b: Ebenenstruktur
Nummer
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Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
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Niederspannungsanlagen
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Niederspannungsanlagen
Niederspannungsanlagen
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Niederspannungsanlagen
Gebäudeautomation
Gebäudeautomation
Gebäudeautomation
Gebäudeautomation
Gebäudeautomation
Gebäudeautomation
Gebäudeautomation
Gebäudeautomation
Gebäudeautomation
Gebäudeautomation
Anlage 1 zur Senatsvorlage S- 448 /2015
Beschaffungsbeschränkungen und Umweltschutzanforderungen für Baumaschinen
durch Änderung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU
I.
Beschaffungsbeschränkungen für Baumaschinen bei der Vergabe von Liefer-,
Bau- und Dienstleistungen
In die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der
Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung
und Umwelt – VwVBU) werden in Abschnitt I, Kapitel 4, als Nummer 19 und 20 folgende
Beschaffungsbeschränkungen aufgenommen:
[Die Beschaffung folgender Produkte und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen
unter Verwendung folgender Produkte sind unzulässig:]
19. Einsatz von mit Dieselmotoren betriebenen Baumaschinen (mobile Maschinen und
Geräte oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen) im Rahmen von Bauleistungen, die
folgende Mindestanforderungen an die Emission nicht erreichen:
•
Baumaschinen mit einer Motorleistung von 37 kW bis 560 kW:
mindestens Stufe III B der Richtlinie 97/68/EG; bei einer niedrigeren Stufe ist
eine Nachrüstung mit einem geeigneten Partikelminderungssystem erfolgt.
•
Baumaschinen mit einer Motorleistung von 19 kW bis unter 37 kW:
Stufe III A der Richtlinie 97/68/EG; bei einer niedrigeren Stufe ist eine Nachrüstung mit einem geeigneten Partikelminderungssystem erfolgt.
•
Baumaschinen als selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr mit
Typgenehmigung des Motors nach den Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge:
Abgasstufe Euro IV (nach 98/69/EG I; B oder 1999/96/EG; B1) oder höher; bei
einer niedrigeren Stufe ist eine Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem der Partikelminderungsstufe PMK 2 nach Anlage XXVII StVZO erfolgt.
•
Baumaschinen ab einer Motorleistung von 19 kW, deren Motoren mit konstanter
Drehzahl (oder mehreren definierten Drehzahlniveaus) betrieben werden, sind
mit einem geeigneten Partikelminderungssystem ausgestattet.
Das verwendete Partikelminderungssystem muss nach einem der folgenden oder
nach gleichwertigen Verfahren geprüft sein und die Einhaltung der jeweils geforderten Kriterien mittels Siegel oder einer Bescheinigung dokumentiert werden:
•
Stufe PMK 2 oder besser gemäß Anlage XXVII zur StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung (StVZO)
•
REC 1-Richtlinie No. 132 Klasse 1 oder 2, Reduktionsstufe 01
•
Qualitätssiegel des FAD 2 (Förderkreis Abgasnachbehandlungstechnologien für
Dieselmotoren)
•
Gütesiegel des VERT-Vereins 3
1
UN/ECE-Richtlinie No. 132 Addendum 131, Revision 1 über “Uniform provisions concerning the approval of
Retrofit Emission Control devices (REC) for heavy duty vehicles, agricultural and forestry tractors and non-road
mobile machinery equipped with compression ignition engines
https://www2.unece.org/wiki/download/attachments/14319901/REC-16-06.docx?api=v2
2
Filterliste unter www.fad-diesel.de/zertifizierte-systeme2
3
Filterliste unter www.vert-dpf.eu
9
•
Konformitätsbescheinigung gemäß der Luftreinhalteverordnung der Schweiz 4
Die Beschaffungsbeschränkungen sind gestaffelt nach Maschinenkategorien ab folgenden Zeitpunkten bei der Ausschreibung der Bauleistung zu beachten:
Fristen zur Einhaltung der Emissionsstandards und betroffene Maschinenkategorien
Umweltstandards
Maschinenkategorien
bei der Ausschreibung zu beachten
ab:
• Radlader, Baggerlader, Raupenlader, Kompaktlader,
1.01.2016
Teleskoplader, sonstige Lader oder darauf beruhende
Maschinen
• Kompressoren und Generatoren
• Mörtelförderer und Verputzgeräte, Betonmischer und
Betonpumpen
• Pumpen zum Wassermanagement
• unabhängig von der Maschinenkategorie: selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Straßenzulassung nach Richtlinie 88/77/EWG
• Mobilbagger, Standbagger, Hydraulikbagger, Seilbag1.07.2016
ger, Schreitbagger, Minibagger, Kompaktbagger, Teleskopbagger, sonstige Bagger oder darauf beruhende
Maschinen
• Dumper/Muldenkipper, Planierraupen
• Verdichtungsmaschinen
Die Maschinenkategorien Rammen, Grader, Straßenfertiger, Gussasphaltkocher
und Mischanlagen für Schwarzdecken sowie sonstige nicht in der Tabelle aufgeführte Maschinenkategorien werden aufgrund der geringen Beiträge zur Gesamtemission von Dieselruß aus Baumaschinen von der Einhaltung der Umweltstandards befreit.
20. Einsatz von Baumaschinen (mobile Maschinen und Geräte) mit Fremdzündungsmotor bis 19 kW Motorleistung, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 97/68/EG fallen und im Rahmen von Bau- und Dienstleistungen eingesetzt werden, sofern sie
folgende Abgasgrenzwerte der Richtlinie 2002/88/EG nicht erreichen:


handgehaltene Geräte: Stufe II der Klasse SH
nicht handgehaltene Geräte: Stufe I oder Stufe II der Klasse SN
Infolge der Neu-Regelung in den Beschaffungsbeschränkungen entfallen die Anforderungen
für Baumaschinen in den Leistungsblättern Nr. 27 (27.10) und 28 (28.12).
4
Filterliste unter www.bafu.admin.ch/partikelfilterliste
10
II.
Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Baumaschinen
In die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der
Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung
und Umwelt – VwVBU) werden in Anhang 1 Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Baumaschinen als neues Leistungsblatt aufgenommen:
Nr. 30 Baumaschinen
Hinweis für Auftraggeber: Zu den mobilen Maschinen und Geräten sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Dieselmotor gehören z.B. Baumaschinen inkl. Kompressoren
im Hoch- und Tiefbau sowie im Garten- und Landschaftsbau, aber z.B. auch Fahrzeuge
der Straßenreinigung oder land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
Untersuchungen zeigen, dass Maschinen durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter auf
den Partikelstandard für Neumaschinen gebracht werden können.
Unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt
(VwVBU) werden im Folgenden für die Beschaffung von Baumaschinen verbindliche Umweltschutzanforderungen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung
aufgeführt:
Anforderungen an die Abgasemission bei der Beschaffung
Baumaschinen mit Dieselmotor müssen mindestens folgende Emissionsstandards der
Richtlinie 97/68/EG einhalten:
• bei einer Motorleistung ≥ 19 bis unter 37 kW:
Stufe III A
• bei einer Motorleistung ≥ 37 kW bis unter 56 kW: Stufe III B
• bei einer Motorleistung ≥ 56 kW:
Stufe IV
Außerdem müssen die Baumaschinen mit einem Partikelfilter ausgestattet sein, der
nach einer der folgenden Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung zertifiziert ist oder
für den dokumentiert wird, dass ein Partikelanzahlgrenzwert von 1x1012/kWh eingehalten
wird:
•
•
•
•
REC 5-Richtlinie No. 132 Klasse 2, Reduktionsstufe 01
Anlage XXVII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
Gütesiegel des Schweizer VERT-Vereins 6, oder Konformitätsbescheinigung
gemäß der Schweizer Luftreinhalteverordnung
Qualitätssiegel des FAD 7 (Förderkreis Abgasnachbehandlungstechnologien
für Dieselmotoren)
Baumaschinen, die mit Fremdzündungsmotoren von oder unter 19 kW betrieben werden, müssen die folgenden Abgasgrenzwerte der Richtlinie 2002/88/EG einhalten:
•
handgehaltende Geräte: Stufe II der Klasse SH
•
nicht handgehaltene Geräte: Stufe I der Klasse SN .
Für die dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte während der Lebensdauer der Geräte ist
sicherzustellen, dass hierfür ab Werk vorgenommene Einstellungen für die Gemischbildung der Motoren nicht verstellt werden können, z.B. durch Anbringen einer Verplombung.
5
6
7
UN/ECE-Richtlinie No. 132 über Retrofit Emission Control devices (REC)
Filterliste unter: http://www.bafu.admin.ch/partikelfilterliste oder www.vert-dpf.eu)
Filterliste unter: http://www.fad-diesel.de/zertifizierte-systeme2
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