Bitte drucken Sie zunächst diesen Aufkleber aus. Dann schneiden Sie bitte den Aufkleber aus und bringen ihn gut sichtbar auf dem Angebotsumschlag an. ! Bitte nicht öffnen ! Angebot für Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen -VM1Württembergische Str. Str. 66, 10707 Württembergische 10707 Berlin Berlin Raum 022 022 Vergabe-Nr.: OE 280217 Pe Eröffnungs-/Einreichungstermin: 28.02.2017 , Uhrzeit: 11:30 Datum: 18.04.2013 V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer OE 280217 Pe zur Eignung) Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 Vergabestelle V 211.H F Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen -VM1Datum: Tel:. Fax: E-Mail: Württembergische Str. 6 10707 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Berlin 26.01.2017 +49 30901393936 +49 30901393931 [email protected] Deutschland Empfänger Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist Datum 28.02.2017 Uhrzeit 11:30 Eröffnungstermin Datum 28.02.2017 Ort Uhrzeit 11:30 Württembergische Str. 6 10707 Berlin Raum 022 Bindefrist endet am 30.03.2017 Vergabenummer OE 280217 Pe Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A) Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: V 212 V 232 F V 242.H F Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Instandhaltung Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. 1 Stück BAUSTELLENLAGEPLAN_7362-1304-5-A-LP-2-F-4 IRIS_CAD-Richtlinie HU VwVBU_Senatsbeschluss_Auszug_AnI_AbIN4_AbII 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: V 215.H Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) V 214.H F V 241 F V 248 F V 2250 Besondere Vertragsbedingungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen Stoffpreisgleitklausel Vereinbarung z ur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Datenverarbeitung Leistungsbeschreibung Stück Pläne/Zeichnungen Nr. V 231 F V 244.H F C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben ohne Lose V 213.H F Angebotsschreiben mit Losen V 2131.H F Eigenerklärung zur Eignung V 124.H F Angebot Lohngleitklausel V 224.H F V 233.H F V 234.H F V 237 F V 238 F V 2413 F V 246 F V 247 F V 221.H F V 222.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Erklärung z ur B eauftragung v on E ntsorgungsfachbetrieben bei B auabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme Vertragsformulare Instandhaltung Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm verpreistes Leistungsverzeichnis D) Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Aufgliederung der Einheitspreise V 223.H F 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung Hochbau Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung zu vergeben. 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen -VM1-9 Straße Württembergische Straße 6 PLZ, Ort 10707 Telefon +49 30901393166 E-Mail [email protected] Berlin Fax +49 30901393931 Internet Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 3.1 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags-)Bekanntmachung 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags-)Bekanntmachung Gesondertes Verlangen Vergabestelle: bis zum Baubeginn sind folgende Nachweise vorzulegen: Zertifizierung DIN EN ISO 9001 Nachweis Eignung WIG-Schweißen 3.3 Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen. 3.4 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur B estätigung d er E rklärung ( Formblatt V 12 4.H F ) ei nen Auszug a us dem G ewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, z ur B estätigung der E rklärung (Formblatt V 124 .H F) ei ne e ventuelle E intragung des Bieters i m Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Der Auftraggeber wird auf der G rundlage der E U-Sanktionsverordnungen zur B ekämpfung des T errorismus und zur D urchsetzung von Embargos ( EG) Nr. 881/ 2002 v om 27. Ma i 20 02, 753/2011 v om 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 5 5.1 5.2 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212 gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: Preis Bei der V ergabe von öffentlichen Aufträgen er halten i m R ahmen der gel tenden v ergaberechtlichen Bestimmungen bei den - den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten - die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze ber eitstellen, s ich a n t ariflichen U mlageverfahren zur S icherung d er ber uflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als N achweis wird von de m für den V orschlag v orgesehenen Bieter e ine B escheinigung der f ür di e Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 8 Angebotsabgabe Falls Sie n icht die Absicht hab en, ei n Angebot a bzugeben, werden S ie ge beten, die V ergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei el ektronischer A ngebotsübermittlung in T extform i st der B ieter un d d ie zur Vertretung des B ieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei s chriftlicher Angebotsabgabe ist d as bei gefügte Angebotsschreiben z u unt erzeichnen und z usammen mit den Anlagen in v erschlossenem Umschlag bi s zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende A nschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für…“ Vergabenummer OE 280217 Pe Baumaßnahme Maßnahmenummer 14224E70004 HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten „ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereits gestellten Kennzettels. 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt– V MN – Württembergische Straße 6 10707 Berlin Telefon: +49 30 90139 4230 Fax: +49 30 90139 4221 Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 10 (frei) Ergänzung zu 3.2) Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, hat der Bieter zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes V 124. H.F angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 20.02.2017 / 8:00 Uhr in Textform zu beantragen. Angebote in Papierform sollten mit QR-Code eingereicht werden. Der QR-Code wird beim Ausdruck des Leistungsverzeichnisses über die Bietersoftware ava-sign automatisch auf der letzten Seite erzeugt. Alternativ wird bei der Einreichung eines Angebotes in Papierform um die zusätzliche Abgabe der GAEB.d84 auf einer CD-ROM gebeten. Es ist dem Bieter freigestellt, bei elektronischer Angebotsabgabe zusätzlich ein mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, versehenes Angebotsformular einzuscannen und dem elektronischen Angebot als Anlage beizufügen. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von identischen Angeboten unzulässig ist. Kennzeichnen Sie bitte die Briefumschläge von Sicherheitskopien von außen sichtbar für die Eindeutigkeit Ihrer Willenserklärung. Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Eine Vollmacht ist vorzulegen. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen spätestens aber mit der Auftragserteilung zu übergeben: - die Urkalkulation in einem geschlossenen Umschlag 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 7 von 7 V 212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (April 2016) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung) Zu 3 Elektronische Übermittlung des Angebotes Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig. Zu 3 und 5 Negative Preise Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Zu 4 Umweltschutzanforderungen Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen durch die von den Bewerbern und Bietern abgegebenen Angebote eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bewerbern und Bietern durch den Verweis auf ein Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen. Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 Name und Anschrift des Bieters V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) Datum: Ust.-ID-Nr.: Tel:. Fax: E-Mail: Empfänger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen -VM1- Württembergische Str. 6 10707 Berlin Deutschland Vergabenummer Maßnahmenummer OE 280217 Pe 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Angebotsschreiben Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 1 Anlagen : V 124.H F Eigenerklärung Eignung oder 2 Einheitliche Europäische Eigenerklärung V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme V 233.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist V 234.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist V 224.H F Angebot Lohngleitklausel V 235EU F Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU V 236EU F Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU V 237 F Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte V 238 F Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen V 246 F Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €) V 247 F Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung) Nebenangebote Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 1 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen Optional bei Verfahren oberalb der EU-Schwellenwerte 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: EUR 3 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto) beträgt: EUR* *nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St. 4 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote : % 5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: – „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“, – Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im leistungen (ULV) oder im 7 Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau- Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass dass ich /wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n), 8 3 4 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n), – mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist, Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende Erklärung von diesen einholen. – ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bi s 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an d er Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können Nachunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber abgelehnt werden. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358). Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist, Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen. - mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen einholen. ……………………………………………………………………. Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer Maßnahmenummer OE 280217 Pe 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am . spätestens in der Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 28.03.2017 zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am innerhalb von ginn. in der KW . 565 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn. vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: aus dem beigefügten Bauzeitenplan: Der AN legt 21 KT nach Beauftragung einen Feinterminplan vor. Der Feinterminplan hat die unter Pkt. 10 aufgeführten Ausführungszeiträume zu berücksichtigen. Der Feinterminplan ist mit der OÜ des AG abzustimmen. Die abgest. Einzelfristen werden nachtrgl. Vertragsfristen. 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereibarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen (§ 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1 -fach und zugleich bei Bauleitung/Objektleitung des AG 2 -fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1 -fach einzureichen. 3.3 Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen: 4 Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Tage. Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): vereinbart wird abweichend: Mit Ablauf der Frist für den Mängelanspruch 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F, - die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F, - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 7 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) 8 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für = Monate für = Jahre für = 9 Jahre Vergütung Besondere Bedingungen: Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". 1. Hinweise bezüglich Baustrom und Bauwasser: steht dem AN unentgeltlich zur Verfügung. 2. W+M -Planung Technische Gase in Außenanlagen gesamt 20 Arbeitstage / ab Ausführungsbeginn vorauss. 04/17 3. Leitungsverlegung Heliumrückgewinnungs-Leitung im Außenbereich 5 Arbeitstage / Aufforderung voraussichtlich 06/17 4. Teilabnahme + Mängelbeseitigung / 10 Arbeitstage / voraussichtlich 06/17 Inbetriebnahmen TGA 5. Funktionsprüfung + Einregulierung / 50 Arbeitstage / voraussichtlich 08/18 6. Inbetriebnahme / 30 Arbeitstage / voraussichtlich 10/18 Inbetriebnahme Labortechnik 7. Inbetriebnahme Labor mit TGA / 15 Arbeitstage / voraussichtlich12/18 8. Probebetrieb TGA - Fahren im Verbund / 25 Arbeitstage / voraussichtlich 01/19 -ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 4 von 4 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (Juni 2015) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 7 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§ 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 13.4 14 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012) (Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) Hinweis Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012). 100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4) 100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. 100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen. 100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. 100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren. 100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. 101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 102 Bautagesberichte (§ 4) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein: - Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Anlieferung von Hauptbaustoffen, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen), Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 103 Baustellenräumung (§ 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig. 104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. 104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. 105 Bewachung und Verwahrung (§ 10) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 106 Rechnungen (§ 14) 106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen. 106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung). 107 Verständigung auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. 108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 6 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer OE 280217 Pe Baumaßnahme Maßnahmenummer 14224E70004 HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Datum Vergabenummer Maßnahmenummer OE 280217 Pe 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 V 223.H F (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Datum Vergabenummer OE 280217 Pe Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 Menge 1 Mengeneinheit Zeitansatz 2 4 5 1 1 2 3 1.1.10 Boden Graben He-rückgewinnungsleitung 115 m³ 1.1.50 Verbau Grabenverbaugerät H 2-2,5m Sohlen-B bis 1m 90 m² 1.1.80 Kabelkreuzung unter Spannung sichern AD 20-4 1 St 1.1.140 Rohrltgskreuzung Stahl unter Wasserdruck sichern 2 St 1.1.110 Unterkreuzung Mantelrohr Stahl geschweißt AD 114,3 15 m 1.2.10 erdverlegte Rohrleitung für Helium DN 100 75 m 1.2.20 Edelstahl-Rohrbogen DN 100 für erdverlegt 11 St 1.2.40 Rundschweißnaht WIG an Rohr, Fitting, 40 St 1.2.50 Anschluss an Rohrltg Gas Stahl niro AD 108mm 2 St 1 psch Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 Löhne 2, 3 Stoffe 2 Geräte 2, 4 Sonstiges 6 7 8 9 2 Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) 10 Einmessen der Trasse 1.2.70 1 2 3 4 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern V 221.H F oder V 222.H F übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Vergabenummer OE 280217 Pe Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw. V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt. 1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern verlangen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 1.2 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. 1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en) von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Vergabenummer OE 280217 Pe Baumaßnahme Maßnahmenummer 14224E70004 HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) Seite 2 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer OE 280217 Pe Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Ergänzung des Angebotsschreibens Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens Seite 1 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer OE 280217 Pe Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 1 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 2 von 2 V 237 F (Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte) Bieter Datum Vergabenummer OE 280217 Pe Maßnahmenummer 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________ Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) ___________________________________________________________________________________ 2) ___________________________________________________________________________________ 3) ___________________________________________________________________________________ 4) ___________________________________________________________________________________ 5) ___________________________________________________________________________________ 6) ___________________________________________________________________________________ 7) ___________________________________________________________________________________ 8) ___________________________________________________________________________________ 9) ___________________________________________________________________________________ 10) ___________________________________________________________________________________ Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 238 F (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Maßnahmenummer 14224E70004 Vergabenummer OE 280217 Pe Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter: Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. 1 Wir erklären , dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1 (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 1 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Bieter Datum Vergabenummer OE 280217 Pe Baumaßnahme Maßnahmenummer 14224E70004 HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. 1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). 1 ABau 2013 Seite 1 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. 2. Hinweise zur Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax: (030) 9025 2979. Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen. Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird hier besonders verwiesen. Info-Blatt http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml Merkblätter zur Entsorgung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml 3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen. 4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/). 1 ABau 2013 Seite 2 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) 5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden. Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf mittelbergung.pdf 1 ABau 2013 Seite 3 von 3 V 2411 F (Abfall - Formblatt 1) Formblatt 1: Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungswege Bieter: Baumaßnahme: Vergabenummer: OE 280217 Pe HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Vorgabe durch den Nr. AVV-ASN AG (Kreuz) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 170101 170102 170103 170107 170201 170203 170302 170504 170604 170802 170904 1 170106* 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* 7 170603* 8 170605* 9 170801* 10 170903* 1) Abfallart Name des Transporteurs 1) Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder 1) Beseitigungsunternehmens Nicht gefährliche Abfälle: Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Kunststoff Bitumengemische Boden und Steine Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Keine Angaben vom Bieter erforderlich, da die Entsorgung der gefährlichen Abfälle vom Auftraggeber organisiert wird. Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, behandeln, verwerten oder beseitigen) Die vorgenannten Angaben sind Bestandteil meines/unseres Angebotes. (Ort, Datum, Unterschrift des AN) 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 2412 F (Abfall - Formblatt 2) Formblatt 2: Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Vergabenummer: OE 280217 Pe AN: Baumaßnahme: HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Nr. AVV-ASN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 170101 170102 170103 170107 170201 170203 170302 170504 170604 170802 170904 1 170106* 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* 7 170603* 8 170605* 9 170801* 10 170903* Abfallart Menge Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage Nicht gefährliche Abfälle: Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Kunststoff Bitumengemische Boden und Steine Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enth. Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Nachweise über die jeweilige Entsorgung wie Rechnungsbelege, Kippzettel etc. sind als Anlagen beizufügen. Hiermit wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt: (Ort, Datum, Unterschrift des AN) Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 2413 F (Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) Bieter Datum Vergabenummer Maßnahmenummer OE 280217 Pe 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. ________________ Ort, Datum 1 ABau 2013 ___________________ Stempel und Unterschrift Seite 1 von 1 V 244.H F (Datenverarbeitung) Vergabenummer Maßnahmenummer OE 280217 Pe 14224E70004 Baumaßnahme HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin Leistung/CPV Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: Angebotsanforderung Angebotsabgabe Abrechnung 1.2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen Ausgabe GAEB DA 90 Ausgabe GAEB DA XML Ausgabe GAEB DA ________ Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 1.3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. 1 ABau 2013 Seite 1 von 2 V 244.H F (Datenverarbeitung) 2.2 Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). 2.3 Leistungserfassung Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. 2.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. 2.5 Fehlermitteilung Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. 2.6 Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 9) (UJlQ]XQJ%HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ±)UDXHQI|UGHUXQJ 9HUJDEHQXPPHU 0DQDKPHQXPPHU 280217 Pe OE 14224E70004 %DXPDQDKPH HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Zum Großen Windkanal 2/6 12489 Berlin /HLVWXQJ&39 Technische Gase - Außenanlagen, incl. Erdarbeiten (UJlQ]XQJGHU$XIIRUGHUXQJ]XU$EJDEHHLQHV$QJHERWV (UJlQ]XQJGHU%HVRQGHUHQ9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ %HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ(LQKDOWXQJGHU)UDXHQI|UGHUXQJ EHLHLQHPJHVFKlW]WHQ$XIWUDJVZHUW(XUR 'HU$XIWUDJQHKPHUYHUSIOLFKWHWVLFK x GDVJHOWHQGH*OHLFKEHKDQGOXQJVUHFKW]XEHDFKWHQ x MHQDFK$Q]DKOGHU%HVFKlIWLJWHQJHPl)UDXHQI|UGHUYHURUGQXQJ))9HLQHRGHUPHKUHUHGHULQ ))9DXIJHIKUWHQ0DQDKPHQGHU)UDXHQI|UGHUXQJXQGRGHUGHU)|UGHUXQJGHU9HUHLQEDUNHLWYRQ %HUXIXQG)DPLOLHGXUFK]XIKUHQ x VLFKHU ]X VWHOOHQ GDVV ]XU 9HUWUDJVHUIOOXQJ HLQJHVFKDOWHWH 8QWHUDXIWUDJQHKPHU VLFK QDFK 0DJDEH GHV )UDXHQI|UGHUYHURUGQXQJ ))9 ]XU 'XUFKIKUXQJ YRQ 0DQDKPHQ JHPl ))9 XQG ]XU (LQKDOWXQJGHU9HUSIOLFKWXQJHQQDFK))9EHUHLWHUNOlUW(LQH9HUOHW]XQJGLHVHU9HUSIOLFKWXQJGXUFK GHQ8QWHUDXIWUDJQHKPHUZLUGGHP$XIWUDJQHKPHU]XJHUHFKQHW 9HUVW|WGHU$XIWUDJQHKPHURGHUHLQHUVHLQHU1DFKXQWHUQHKPHUVFKXOGKDIWJHJHQGLHRD9HUSIOLFKWXQJHQLVW ]ZLVFKHQ GHP $XIWUDJJHEHU XQGGHP $XIWUDJQHKPHU IU MHGHQ VFKXOGKDIWHQ 9HUVWR UHJHOPlLJ HLQH 9HU 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Erdarbeiten Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/ Beschaffungsbeschränkungen Die Beschaffung von Produkten und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, • • die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten, sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen. Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben: (1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F), (2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, (3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt. Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 V 249 F (Technisches Datenblatt zur Baumaschine) Technisches Datenblatt zur Baumaschine 1. Angaben zur Maschine Name und Adresse des Halters/Eigentümers: Beschreibung (z.B.: Mobilbagger): Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen): sonstige: Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.): Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW: angefügte Nachweise: Lieferschein: sonstige: 2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden) Hersteller: Typ/Ausführung: Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau: einbauende Werkstatt (Name und Adresse): angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle: sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt): Hinweis: Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben. ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR 1. ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG 1. ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG Das Land Berlin beabsichtigt in Berlin Adlershof die Errichtung eines Laborgebäudes für die Humboldt Universität zu Berlin mit baulicher Anbindung an die bestehenden Gebäude Haus 1 und Haus 2. 1.1 Lage der Baustelle Zum Großen Windkanal 2/6, 12489 Berlin Baufeld 442 Bezirk: Treptow-Köpenick, Gemarkung: Kanne Kartenblatt: 40308 Flur: 2, Flurstück: 7446 1.2 Allgemeines In Berlin Adlershof, soll zwischen zwei Bestandsgebäuden, (Haus 1 und Haus 2), ein teilweise unterkellerter Erweiterungsneubau errichtet werden. An die drei bis viergeschossigen Bestandsgebäude schließt durch jeweils eine Gebäudefuge getrennt der dreigeschossige Neubau mit nahezu rechteckigem Grundriss an. Erschlossen wird das Gebäude im Erdgeschoss über einen Haupteingang mit Foyer. Die Geschosse sind durch einen Aufzug und durch Übergänge in den jeweiligen Geschossen zum Bestand erreichbar. Die Abmessungen des Neubaus betragen B/L/H ca. 38,0 / 44,0 / 12,02 bzw. 14,57 m. Die teilweise Unterkellerung erstreckt sich nordseitig über eine Gebäudeachse (zwischen Achsen 6+7/E-M) und im Bereich des Aufzugs (Achsen 7-9/D-G). Nach Norden hin wird das Untergeschoss durch einen nicht überbauten Baukörper (vollständig vom Erdreich überdeckt) mit den Grundrissabmessungen von B/L/H ca. 34,5 / 21,5 / 4,10 m erweitert. Die Nutzung des Neubaus (UG-1.OG) wird hauptsächlich durch Labore bestimmt. Im EG sind zusätzlich Flächen für einen Seminarraum, Gemeinschaftsraum sowie eine Teeküche vorgesehen. Das 2.OG wird als Technikfläche und zwischen den Achsen 6-8 als Laborfläche genutzt. Die Dachfläche ist begrünt und wird nur zu Wartungszwecken betreten. Das auf dem Grundstück vorhandene Gebäude (Haus 2) ist ein in den 50er Jahren errichtetes teilunterkellertes Gebäude (ca. 80 m lang und ca. 16 m breit) mit Erdgeschoss und 3 Obergeschossen, wobei das 3. Obergeschoss nur den zentralen Gebäudeteil einnimmt. Haus 2 wurde baugleich zum in unmittelbarer Nähe befindlichen Gebäude Haus 1 als typisierter Mauerwerksbau mit Stahlbeton-Rippendecken errichtet. In der Lochfassade sind sowohl Kasten- als auch Verbundfensterkonstruktionen vorhanden. Die Gründung besteht aus Streifenfundamenten mit dazwischenliegender Bauwerkssohle aus Beton. Das Gebäude wird im Rahmen der Maßnahme umfassend saniert und bildet zukünftig eine funktionale Einheit mit dem Neubau und dem bereits sanierten Haus 1, wobei die Bestandsbauten im Wesentlichen die Büronutzungen (einschließlich Besprechungs- und Nebenräume) aufnehmen, während der Neubau vor allem die hochinstallierten bzw. schwingungsempfindlichen LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Laborbereiche abbildet. Im Rahmen der Sanierung werden auch in Haus 2 bisher nicht dargestellte Aspekte der Barrierefreiheit realisiert. (z.B. Erreichbarkeit der Ebenen EG, 1.OG, 2.OG mit rollstuhlgerechtem Aufzug) 2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 2.1. Allgemeine Baustellenbedingungen 2.1.1 Unfallschutz Die Maßnahme wird den gesetzlichen Vorschriften entsprechend von einem externen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator begleitet! Dessen Hinweise, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan etc. sind zu beachten. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind zu beachten und einzuhalten. 2.1.3 Baubesprechung / Baustellenbesprechung Auf der Baustelle findet wöchentlich mindestens eine Baubesprechung statt. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Er hat dazu seinen Bauleiter als Bevollmächtigten und auf Anforderung des Auftraggebers die für die Fachgewerke notwendigen Ansprechpartner zu entsenden. Die Verpflichtung besteht dann, wenn technischer Klärungsbedarf besteht. Dies kann auch schon vor Beginn der betreffenden Arbeiten sein. Die Besprechungsergebnisse werden von der Objektüberwachung des Auftraggebers in Protokollen festgehalten und den Beteiligten zugestellt. 2.1.4 Zufahrt / Zugänglichkeit Gebäude Die Verkehrserschließung der Baustelle an das öffentliche Straßennetz erfolgt über die Straße Zum Großen Windkanal. Geplante Beeinträchtigungen des öffentlichen Straßennetzes außerhalb der bauseitigen Baustelleneinrichtung sind bei der Stadt Berlin rechtzeitig anzumelden bzw. anzuzeigen. 2.1.5 Begrenzung Baustellenfahrzeuge Für das Befahren sowie die Erschließung der Baustelle gelten folgende Beschränkungen: -Breite der Fahrzeuge: allgemein zulässige Fahrzeugbreite entsprechend StVO/StVZO: 2,55 m. -Höhe der Fahrzeuge: allgemein zulässige Fahrzeughöhe entsprechend StVO/StVZO: 4,00 m. -Länge der Fahrzeuge: Der Baustellenverkehr ist mit Fahrzeugen der maximalen Gesamtlänge einschließlich Anhänger bis 12,00 m zu realisieren. In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache mit der LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 3 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Objetktüberwachung des Auftraggebers die Anlieferung mit einem Sattelauflieger / Sattelzug bis 15,00 m Gesamtlänge möglich. Belastung/Tonnage: Die maximal zulässige Belastung der Zufahrtsstraßen und Baustellenflächen ergibt sich aus den nachfolgend aufgeführten Bauklassen nach RStO 86/95. -Baustellenzugang 1 (keine Wendemöglichkeit): Zum Großen Windkanal: Bauklasse III nach RSTO 12. -Baustellenzugang 2 (keine Wendemöglichkeit): Groß-Berliner-Damm: Bauklasse III nach RSTO 12. -Baustellenzugang 3 (keine Wendemöglichkeit): Katharina-Boll-Dornberger-Straße: Bauklasse III nach RSTO 12. 2.1.6 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes Innerhalb des Geländes gilt als Mindestregelung die StVO. Materialtransporte dürfen nur über die vorgesehenen Transportwege durchgeführt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Straße Zum-Großen-Windkanal. Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Baustelle sind mit dem Auftraggeber und dessen Objektüberwachung abzusprechen. Materialtransporte sind entsprechend zeitgenau und unterteilt vorzusehen. Rückstauungen außerhalb des Baustellenbereiches oder in die Verkehrswege sind unzulässig. 2.1.7 Baustellenbewachung Eine Baustellenbewachung auch während der Nachtzeit wird bauseits nicht gestellt. 2.1.8 Arbeitszeiten Arbeitszeiten des Auftragnehmers auf der Baustelle sind festgelegt auf Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. Die Baumaßnahme unterliegt einem starken Termindruck, da die Baumaßnahme bis 2018 abgerechnet werden muss, um Fördergelder zu generieren. Bei Bauverzögerungen, Unterbrechungen oder witterungsbedingten Verzögerungen ist mit Sonderschichten oder Samstagarbeiten gegenzusteuern, um die Bauzeitenpläne einzuhalten. Ggf. notwendige Sonderschichten werden bei Erfordernis gesondert vereinbart. 2.1.9 Stoffe und Bauteile Sämtliche zur Verwendung kommenden Materialien müssen den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen und gemäß den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sachund fachgerecht eingebaut und verarbeitetet werden. Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene Produkte zu verwenden. 2.1.10 Baumasse Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer grundsätzlich LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 4 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abrechnungsaufmaße sind mit der Bauleitung zu erstellen. 2.1.11 Bauablauf Die einzelnen Arbeitsschritte, auch die parallel arbeitender anderer Gewerke, können dem Bauzeitenplan entnommen werden, siehe Anlagenverzeichnis 11. Allgemeine Anlagen. Die verbindlichen Vertragsfristen/Ausführungsfristen sowie Einzelfristen sind gemäß dem Formblatt Besondere Vertragsbedingungen ABau V214.HF zu entnehmen. 2.1.12 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Der Plan ist dem Auftraggeber 14 Werktage nach Auftragserteilung, jeweils in zwei Papier-Fertigungen und digital im PDF-Format zu übergeben. 2.1.13 Behördliche Genehmigungen und Abnahmen Öffentlich-rechtliche Genehmigungen für das Bauvorhaben insgesamt werden durch den Auftraggeber eingeholt. Sonstige Genehmigungen und Abnahmen (z.B. Schwerlast für Autokran etc.), die zur Durchführung der Leistungen des Auftragnehmer notwendig sind, werden durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich und rechtzeitig eingeholt; die Kosten für die Beauftragung und Durchführung der Verfahren trägt der Auftragnehmer. 2.1.14 Dokumentation siehe Pos. 1.3.30 2.1.15 Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen werden durch den Auftraggeber als digitale Planunterlagen im Format PDF, DXF und/oder DWG zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Erstellung und Reproduktion der Ausführungszeichnung in Papierform sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hinweis: Ab der Auftragsvergabe kann der Auftragnehmer zusätzlich den Server wwb nutzen. Zur Angebotsabgabe stehen jedoch nur pdf`s zur Verfügung. 2.2 Baustelleneinrichtung 2.2.1 Allgemeine Angaben Der BAUSTELLENLAGEPLAN ist als Anlage beigefügt. Hier sind die Lage der Ver- und Entsorgungsanschlüsse, der Lagerplätze, der Transportwege, der Container, der LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 5 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Entladebereiche, der Zufahrten etc. zu entnehmen. Hinweis: Der Baustellenhof befindet sich auf dem Nachbargrundstück. Dort besteht die Möglichkeit, einen Bauwagen abzustellen. 2.2.2 Angaben zu Ver- und Entsorgungsanschlüssen der Baustelle Im Auftrag des AGs werden von der TGA-Firma im Baubereich ein Versorgungsanschluss für Wasser und Strom, sowie ein Entsorgungsanschluss für Abwasser eingerichtet und zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer muss mit dem Wasser und den Energien sparsam umgehen. Die Anschlüsse für Wasser und Energie dürfen nur für den in Verbindung mit den Ausführungsarbeiten stehenden Verbrauch benutzt werden. Die benutzten Anlagen müssen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die Verwendung der Anschlüsse ist unter den Gewerken selbständig abzustimmen. Sollten Schläuche zum Gebäude über die Straße verlegt werden, müssen diese überfahrbar ausgeführt werden. Die Kabellegung der Einzelgewerke ist so auszuführen, dass keine Einschränkungen im laufenden Betrieb der Baustelle auftreten. 2.2.3 Bauwasser / Abwasser Im Auftrag des AGs wird von der TGA-Firma ein Bauwasseranschlussverteiler im Erdgeschoss von Haus 2 mit geeichtem Gesamtzähler erstellt. Die Verbrauchskosten für Wasser und Abwasser trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat von diesen Entnahmestellen eigene Versorgungsleitungen und Anschlüsse bis zu seinen Einsatzstellen zu verlegen. Mit den Leitungen anderer Auftragnehmer ist sorgsam umzugehen. Der Auf- und Abbau darf nur mit Zustimmung der Objektüberwachung des Auftraggebers erfolgen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die von ihm gelegten Entnahme- und Einleitstellen jederzeit ordnungsgemäß sind und gewartet werden. Wasser darf nicht unkontrolliert entweichen. Wasseranschlüsse für den gemeinsamen Sanitäranlage und weitere Räume wie Büro- oder Aufenthaltsräume werden bauseits von der TGA-Firma erstellt. 2.2.4 Baustrom Im Auftrag des AGs wird von der TGA-Firma ein Hauptanschlussverteiler mit geeichtem Zähler sowie die Baubeleuchtung auf dem Baugelände und dem Gelände der Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten für Strom trägt der Auftraggeber. Die Verwendung von Baustrom zu Heiz- oder Trocknungszwecken ist unzulässig. 2.2.5 Sanitärcontainer Für die gesamte Bauzeit stellt der Auftraggeber bauseits sanitäre Einrichtungen mit WC und Waschplätzen zur Nutzung durch die am Bau beteiligten Auftragnehmer zur Verfügung. LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 6 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Falls der Auftragnehmer die Aufstellung eigener sanitärer Einrichtungen beabsichtigt oder gemäß der Arbeitsstättenverordnung Aufenthaltsräume und Waschanlagen vorzusehen hat, bedarf dies der vorhergehenden Zustimmung des Auftraggebers. Diese müssen in Abstimmung mit der Objektüberwachung des Auftraggebers selbst gestellt, vorgehalten, gesäubert und abtransportiert werden. Zusätzliche eigene Sanitärräume sind nur mit geeichten Zählern zulässig. 2.2.6 Erste Hilfe-Container Für die gesamte Bauzeit stellt der Auftraggeber bauseits durch die Baustelleneinrichtung-Firma einen Erste-Hilfe-Container zur Nutzung durch die am Bau beteiligten Auftragnehmer zur Verfügung. 2.2.7 Mitbenutzung fremder Einrichtungen Durch die Baustelleneinrichtungs-Firma werden weitere folgende Baustelleneinrichtungen vorgesehen, die zur Mitbenutzung dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden: -Lagerfläche im Außenraum -Containerfläche im Außenraum -Baustraße -Bauzaun -Baustellentore (verschließbar) -Container für Objektüberwachung des AG -Baum- und Wurzelschutz. 2.2.8 Bauschild Auf der Baustelle wird ein Bauschild aufgestellt, hierfür trägt der Auftraggeber die Kosten für das in einheitlicher Form und Größe hergestellte und angebrachte Firmenschild. Die Aufstellung von eigenen Schildern des Auftragnehmers sind nicht gestattet! 2.2.9 Lager- und Arbeitsplätze Lager- und Arbeitsflächen werden im Rahmen der im Baustellenlageplan gekennzeichneten Flächen nur begrenzt bereitgestellt (siehe Anlagenverzeichnis, 00 Baustellenlageplan, BAUSTELLENLAGEPLAN_7362-1304-5-A-LP-2-3, insgesamt ca. 710 m2 auf dem Baustellenhof, ca. 530 m2 auf dem Baufeld, die Flächen sind in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG zu belegen) und von der Objektüberwachung des Auftraggebers zugewiesen. Die Nutzung der Lagerflächenkontingente auf der Baustelle ist mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. Lager-, Arbeits- und Aufenthaltsräume innerhalb der Gebäude werden nicht zur Verfügung gestellt und dürfen als solche auch nicht hergerichtet werden. 2.2.12 Baustellenzugang und Nutzung Die Zugänge zur Baustelle sind vom Auftragnehmer während der Arbeitszeiten und auch nach Arbeitsschluss ordnungsgemäß unter Verschluss zu halten. Der AN erhält von der Objektüberwachung des AG einen Schlüssel. LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 7 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Mannschaftsunterkünfte für Wohnzwecke und Einrichtungen zur Bewirtschaftung dürfen auf der Baustelle nicht eingerichtet werden. Das Aufstellen von mobilen Toilettenkabinen ohne Abwasseranschluss ist unzulässig. Das zur Verfügung gestellte Gelände ist nach Abschluss der eigenen Leistung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Innerhalb des Baustellenbereichs ist der Auftragnehmer bis zur Abnahme seiner Leistungen für Ordnung, Sauberkeit, Unfallverhütung und Verkehrssicherung verantwortlich. 2.2.13 Kranaufstellung Auf dem Baugrundstück wird ein Kranstandort für das zu erstellende Gebäude vorgeschlagen. (siehe Baustellenlageplan in der Anlage). Der Kran wird durch den AN Rohbau gestellt 2.2.14 Krannutzung Der AN Rohbau stellt die Mitbenutzung der Baukräne während der gesamten Rohbauarbeiten dem AN zum Selbstkostenpreis zur Verfügung, soweit die eigenen Leistungen des AN Rohbau hierdurch nicht behindert werden. Behinderungen stellt der AN Rohbau unmittelbar in Rechnung. (Diese Weiterverrechnung an andere am Bau beteiligte Firmen erfolgt ohne Mitwirkung der Objektüberwachung des Auftraggebers.) 2.3. Allgemeine Ausführungsbedingungen 2.3.1 Erschütterungen Grundsätzlich sind die erschütterungsärmsten Verfahren anzuwenden bzw. sind unumgängliche Erschütterungen auf das technisch erforderliche Mindestmaß zu beschränken, um Schäden an der bestehenden Bebauung zu vermeiden. Bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen sowie Verkehr und Lagerungen im Nahbereich der Böschungen sind mit besonderer Vorsicht durchzuführen. Werden beim Aushub Medien, Leitungen, Kabel und Kanäle angetroffen, die nicht bekannt sind, müssen die Arbeiten in diesem Bereich sofort eingestellt und eine Klärung des Sachverhalts herbeigeführt werden. 2.3.2 Nachweise Ohne Aufforderung des Auftraggebers sind zu allen Bauteilen: -die Werksgarantien und Lieferscheine -die technischen Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller -die notwendigen gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfbescheide -erforderliche Qualitätsnachweise vor der Verwendung/ dem Einbau vorzulegen. 2.3.3 Bestandsgebäude im laufenden Betrieb LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 8 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Verwendung von Maschinen: Das Haus 1 bleibt während der gesamten Baumaßnahme in Betrieb. Der Lärm-, Staub- und Vibrationseintrag muss auf ein Mindestmaß reduziert sein. Es dürfen nur Geräte und Maschinen zum Einsatz kommen, die dem Stand der Technik entsprechen. Der Immissionsrichtwert in Gewerbegebieten liegt bei 65dB(A). 2.3.4 Bauschutt / Baureinigung Das Verbrennen von Verpackungsresten und anderen Baustellenabfällen auf dem Baugrundstück ist strengstens untersagt. Der Auftragnehmer muss seine Baustellenabfälle, Verpackungen etc. unter Einhaltung der aktuellen Abfallgesetzgebung selbst und ordnungsgemäß entsorgen. Die Objektüberwachung des Auftraggebers ist berechtigt, sich die entsprechenden Nachweise vorlegen zu lassen. Vorgefundene Verunreinigungen, Zurücklassen von Verpackungen, Abbruchmaterial etc. werden nach einmaliger Fristsetzung von max. 2 Tagen durch den Auftraggeber zu Lasten des Verursachers entsorgt. 3. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSVERBINDUNGEN FÜR 3. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSVERBINDUNGEN FÜR (ATV), GAS-, WASSER- UND ENTWÄSSERUNGSANLAGEN INNERHALB VON GEBÄUDEN - DIN 18381, AUSGABE OKTOBER 2016 Die Ordnungsziffern der nachfolgenden Punkte der VOB Teil C DIN 18381 die nicht aufgeführt sind, bedürfen bei der Leistungsbeschreibung keiner gesonderten Angaben. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.27 Art und Umfang der Kennzeichnung von Rohrleitungen Rohrleitungen sind durch den Auftragnehmer mit farblichen Etiketten oder gleichwertig mit Angabe des Mediums sowie der Fließ- bzw. Strömungsrichtung zu kennzeichnen. Diese sind vor und hinter Wand- und Deckendurchführungen sowie alle 10 m anzubringen. 0.2.31 Art, Beschaffenheit und Festigkeit des Untergrundes - Wände: Beton, Mauerwerk und Gipskarton; - Decken: Beton. Die Auswahl der Dübel durch den AN hat lastabhängig zu erfolgen. 4. ANLAGENVERZEICHNIS 4. ANLAGENVERZEICHNIS - 02_Baustellenlageplan 7362-1304-5-A-LP - 06_IRIS_CAD-Richtlinie HU 11 Seiten LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 9 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR - 07_VwVBU_Senatsbeschluss_Auszug_ANI_AbIN4_AbII 3Seiten Die aufgeführten Unterlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und bilden somit auch die Grundlage für die Kalkulation und Preisermittlung. 5. Zusätzliche Hinweise 5. Zusätzliche Hinweise Bautagebuch Es wird festgelegt, dass der Auftragnehmer Bautagesberichte für jeden Einsatztag zu führen hat. Die Bautagesberichte entsprechen inhaltlich den Senatsvorgaben und werden dem Vertreter des AG (Bauleitung) mindestens 1 x wöchentlich zu Unterschrift vorgelegt. Besondere Hinweise Vor Erstellen der Montageplanungen sind die Leitungsführungen mit den vorhandenen Bestandsleitungen in den einzelnen Gebäuden abzustimmen. Erforderliche Kernbohrungen sind anzuzeichnen, in die Montageplanung aufzunehmen und dem AG zur Freigabe vorzulegen. Die gelieferten und montierten Bauteile müssen zu der Abnahme sauber sein. Eine Feinreinigung ist nicht vorgesehen. Für Einweisungen des Betreiberpersonals ist der Termin 14 Tage vorher anzumelden. Bestandsunterlagen sind 14 Tage vor Abnahme dem AG zur Prüfung vorzulegen. Bauteile mit gleichen Funktionen sind Hersteller und typengleich auszuführen. Hinweise zum Aufmaß Der folgende Hinweis ist bei der Kalkulation aller Positionen zu berücksichtigen. Zu jeder Rechnung sind Aufmaßzeichnungen beizufügen, in der alle abgerechneten Positionen enthalten sind. Jede abgerechnete Position muss qualitativ und quantitativ nachgewiesen werden. Höhenversprünge müssen für Dritte nachvollziehbar dargestellt werden. Dazu eignet sich ein raumweises Aufmaß mit Zeichnungen für alle einzelnen Positionen, aus denen die abgerechneten Positionsnummern und der Rechenansatz der Gesamtmenge hervorgehen. Zusätzlich zu Zeichnungen können Listen beigefügt werden. Zeichnerisch nicht darstellbare Positionen sind anhand von Entsorgungsnachweisen, Wiegescheinen, Bautagesberichten, Tagelohnnachweisen usw. lückenlos nachzuweisen werden. Wartung -keine Wartung Hinweise zum Bauablauf LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 10 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Die Decke des Untergeschosses Neubau ist nicht von schweren Baufahrzeugen/Kränen befahrbar. Hinweise zur Baustellenabsicherung Während der Baumaßnahmen werden lediglich die Zugänge zur Baustelle und zu den Zentralen mit Bautüren versehen. Sämtliche Raumtüren werden erst zum Ende der Baumaßnahme gesetzt. Einhaltung der VwVBU Folgende Umweltschutzanforderungen gelten für verwendete Schalöle, Schmieröle und Hydraulikflüssigkeiten: Die Grundsubstanzen der Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten müssen jede für sich mindestens zu 70 % biologisch abbaubar sein, nachgewiesen in einem der folgenden Tests: - CO2-Entwicklungs-Test (OECD 301 B, EG C.4-C) - Manometrische Respirations-Test (OECD 301 F, EG C.4-D) - Geschlossene Flasche-Test (OECD 301 D, EG C.4-E) - Modifizierter MITI-(I)-Test (OECD 301 C, EG C.4-F) - CO 2 -Headspace-Test (ISO 14593) - BODIS-Test (ISO 10708) (OECD-Guideline for Testing of Chemicals (1992) 301 -B, C, D oder F bzw. 92/69/EWG C. 4 C - F) 11: Bei versuchstechnisch notwendigen Modifikationen aufgrund physiko-chemischer Stoffeigenschaften darf die Impfdichte der genannten Tests nicht verändert werden. Als Grundsubstanzen gelten Inhaltsstoffe, die zu mehr als 5 Gew.-% im Produkt enthalten sind. Hinweise zur Inberiebnahme Die Inbetriebnahme der Leitung erfolgt erst nach Fertigstellung der Technischen Gase im Innenbereich.Der Zeitraum von Fertigstellung der Technischen Gase im Aussenbereichbis zur Inbetriebnahme wird ca. 14,5 Monaten betragen. KG 470 Technische Gase - allgemeine Hinweise KG 470 Technische Gase - allgemeine Hinweise Die gesamte Gasinstallation wird dem Neubau zugeordnet, weil die Gasversorgung ausschließlich die Labore und die speziellen technischen Anlagen für die Labore im Neubau hergestellt wird. Bis zum Baubeginn sind folgende Nachweise vorzulegen: Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 Nachweis Eignung WIG-Schweißen 1 KG 543 Technische Gase in Außenanlagen LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 11 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Heliumrückgewinnung Heliumrückgewinnung Die Heliumversorgung des IRIS erfolgt in transportfähigen Kannen mit einem Fassungsvermögen von 50l bzw. 100l aus dem Gebäude der Physik. In der IRIS wird Flüssiges Helium zu Kühlzwecken eingesetzt, wobei das abdampfende Helium für die erneute Nutzung einer bestehenden Rückgewinnungsanlage im Physikgebäude zugeführt werden soll. Die hier installierte Anlage verfügt noch über ausreichende Reserven, die anfallenden Heliumgase aus dem Gebäude IRIS aufzunehmen, zu verflüssigen und herunterzukühlen. Das gasförmige Helium wird in den Laboren gesammelt und über Rückführleitungen dem zentralen Sam Das gasförmige Helium wird in den Laboren gesammelt und über einzelne, laborweise Rückführleitungen dem zentralen Sammelpunkt im UG in Achse M/6-7 zugeführt. Am Sammelpunkt werden die einzelnen Rückführleitungen jeweils mit Rückschlagventil, Filtereinheit und Messeinrichtung versehen. Im Anschluss erfolgt die Zusammenführung in eine Sammelleitung, die bis zum Gebäude der Physik und dort zur Heliumrückgewinnungsanlage im UG geführt wird. Die Verlegung der Sammelleitung (Cu, DN100) erfolgt unterirdisch zum Teil im öffentlichen Straßenland. Bestandteil dieser Ausschreibung sind ausschließlich die Erdarbeiten und die Rohrverlegung der Heliumleitung von der Innenwand des Physikgebäudes in der Katharina-Boll-Dornberger-Straße bis zur Innenwand Schacht A im Neubau des neuen Laborgebäudes. Die restlichen Bauteile für die Heliumrückgewinnungsanlage im Neubau werden separat ausgeschrieben. Die Hauseinführung in den Neubau Laborgebäude erfolgt oberhalb eines wasserdichten Troges dicht gegen drückendes Wasser. Vor Einführung in den Neubau verspringt die erdverlegte Rohrleitung bis zum Entritt oberhalb des Trogbaus. 1.1 KG 549 Erdarbeiten 1.1.10 Boden Graben Heliumrückgewinnungsleitung T bis 1,5m Boden der Gräben für Heliumrückgewinnungsleitung, Bodenklassen 3 und 4 DIN 18300, Boden mit unterschiedlichen Bodenklassen, deren Art sowie geschätzte Anteile in % 70 Bodenklasse 3, 30% Bodenklasse 4 als Maschinenschachtung profilgerecht lösen, seitlich lagern, verfüllen und verdichten, Verbau wird gesondert vergütet, Behinderung durch Versorgungs- und Entsorgungsleitungen wird gesondert vergütet, Sicherung wird gesondert vergütet, Aushubtiefe bis 1,5 m, Breite der Sohle über 0,9 bis 1 m, verdrängten Boden laden, Abfuhr und Entsorgung LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 12 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR werden gesondert vergütet. 115,00 1.1.20 m3 Boden Suchgraben BK3+4 lösen lagern verfüllen verdichten T bis 1,25m Boden für Suchgraben Bodenklassen 3 und 4 DIN 18300, Boden mit unterschiedlichen Bodenklassen, deren Art sowie geschätzte Anteile in % 70 Bodenklasse 3, 30% Bodenklasse 4 als Handschachtung ab Geländeoberfläche zur Freilegung von Kabeln und Leitungen profilgerecht lösen, seitlich lagern, verfüllen und verdichten, Aushubtiefe bis 1,5 m,Arbeiten von Hand, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. 5,00 1.1.30 Abfall nicht gefährlich AVV170504 Z0+ LKW AN transp. entsorgen Entsorg.-geb. AN Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0* (Bodenmaterial, das für die Verfüllung von Abgrabungen unterhalb der durchwurzelten Bodenschicht verwertet wird), nach LAGA 2004 Boden, in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN transportieren, Behälter nach Leerung rückführen, max. Gesamtgewicht bis 12 t, Behältergröße über 2 bis 3 m3, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. 45,00 1.1.40 m3 t Abfall nicht gefährlich AVV170504 Haufwerksbeprobung LKW AN transp. entsorgen Entsorg.-geb. AN Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, nach LAGA 2004 Boden, in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN transportieren, Behälter nach Leerung rückführen, max. Gesamtgewicht bis 12 t, Behältergröße über 2 bis 3 m3, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. 25,00 t LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Menge 1.1.50 Grabenverbaugerät H 2-2,5m Sohlen-B bis 1m herstellen rückbauen STLB-Bau 04/2016 6 Verbau mit Grabenverbaugerät DIN 4124, Höhe Verbau über 2 bis 2,5 m, Breite der Sohle zwischen den Bekleidungen bis 1 m, Bodengruppe GE DIN 18196 (enggestufter Kies), herstellen und wieder rückbauen, Stirnverbau wird gesondert vergütet. 1.1.60 Gesamtbetrag in EUR m2 Stirnverbau Grabenverbaugerät H 2-2,5m Sohlen-B bis 1m herstellen rückbauen STLB-Bau 04/2016 6 Stirnverbau für Grabenverbaugerät DIN 4124, Höhe Verbau über 2 bis 2,5 m, Breite der Sohle zwischen den Bekleidungen bis 1 m, Bodengruppe GE DIN 18196 (enggestufter Kies), herstellen und wieder rückbauen. 10,00 1.1.70 Einheitspreis in EUR 13 26.01.2017 13.01.2017 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 90,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Grundwasserabsenkung off. Wasserhaltung herstellen Grundwasserabsenkung durch offene Wasserhaltung innerhalb der Baugrube, ab Aushubsohle, herstellen, Bodenklasse 3-4, Maße der trocken zu haltenden Fläche in m Baugrube Entwässerungsleitung, Breite ca. 1,0 m Aushubsohle ab Geländeoberfläche in m ca 2,5 m Einschl. Abflussleitung zum Vorfluter. 75,00 1.1.80 Kabelkreuzung unter Spannung sichern AD 20-40mm L 3-5m T bis 1m STLB-Bau 04/2016 2 Kabelkreuzung unter Spannung, sichern, Mittelspannungskabel, erdverlegt, Kabelaußendurchmesser über 20 bis 40 mm, Länge der Sicherungsstrecke über 3 bis 5 m, Tiefe der Leitungsachse unter Gelände bis 1 m. 1,00 1.1.90 m St Kabelkreuzung unter Spannung sichern AD 20-40mm L 3-5m T bis 1m STLB-Bau 04/2016 2 Kabelkreuzung unter Spannung, sichern, Fernmeldekabel, erdverlegt, Kabelaußendurchmesser über 20 bis 40 mm, Länge der Sicherungsstrecke über 3 bis 5 m, Tiefe der Leitungsachse unter Gelände bis 1 m. 4,00 St LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Menge 1.1.100 Kabelkreuzung unter Spannung sichern AD 20-40mm L 3-5m T bis 1m STLB-Bau 04/2016 2 Kabelkreuzung unter Spannung, sichern, Niederspannungskabel, erdverlegt, Kabelaußendurchmesser über 20 bis 40 mm, Länge der Sicherungsstrecke über 3 bis 5 m, Tiefe der Leitungsachse unter Gelände bis 1 m. 1.1.110 St St Rohrltgskreuzung Guss GG TW führend unter Druck sichern bis DN100 L 3-5m T bis 1,25m STLB-Bau 04/2016 2 Rohrleitungskreuzung aus Gusseisen (GG), trinkwasserführend, unter Druck, sichern, bis DN 100, Länge der Sicherungsstrecke über 3 bis 5 m, Tiefe der Leitungsachse unter Gelände bis 1,25 m. 1,00 1.1.140 St Rohrltgskreuzung Steinzeug abwasserführend, unter Druck sichern DN150-200 L 3-5m T bis 1,25m STLB-Bau 04/2016 2 Rohrleitungskreuzung aus Steinzeug, abwasserführend, unter Druck, sichern, über DN 150 bis DN 200, Länge der Sicherungsstrecke über 3 bis 5 m, Tiefe der Leitungsachse unter Gelände bis 1,25 m. 1,00 1.1.130 Gesamtbetrag in EUR Rohrltgskreuzung Kunststoff abwasserführend, unter Druck sichern DN150-200 L 3-5m T bis 1,25m STLB-Bau 04/2016 2 Rohrleitungskreuzung aus Kunststoff, abwasserführend, unter Druck, sichern, über DN 150 bis DN 200, Länge der Sicherungsstrecke über 3 bis 5 m, Tiefe der Leitungsachse unter Gelände bis 1,25 m. 1,00 1.1.120 Einheitspreis in EUR 14 26.01.2017 13.01.2017 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 2,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Rohrltgskreuzung Stahl unter Wasserdruck sichern DN100-300 L 3-5m T bis 1,25m STLB-Bau 04/2016 2 Rohrleitungskreuzung aus Stahl, unter Wasserdruck, sichern, über DN 100 bis DN 300, Länge der Sicherungsstrecke über 3 bis 5 m, Tiefe der Leitungsachse unter Gelände bis 1,25 m, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr Betrieb . 01 - Fernwärmeleitung, heiß, in LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.1.150 Menge Einheit 2,00 St Einheitspreis in EUR 15 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Unterkreuzung Mantelrohr Stahl geschweißt AD 114,3mm Erdoberfläche-Rohrscheitel D 1-1,5m Unterkreuzung von Gehwegen im Bodenverdrängungsverfahren unter Verwendung einer Erdrakete, Einzug von Rohr bestehend aus Mantelrohr aus Kunststoff und Medienrohr für Heliumrückgewinnung aus Edelstahlrohr längsnahtgeschweisst, EN 10217-7, TC1 wärmebehandelt und gebeizt, W1A/W2A EN ISO 1127 D3/T4, Außendurchmesser 114,3 mm, Überdeckung Erdoberfläche - Rohrscheitel über 1 bis 1,5 m, Rohre durchpressen, anfallende Stoffe seitlich lagern, Bodenklasse 3 DIN 18300, einschl. Erdaushub, abgerechnet wird die verlegte Länge des Rohres. 15,00 1.1.160 Seite: Datum: LV-Datum: m Unterkreuzung Mantelrohr Stahl geschweißt AD 114,3mm Erdoberfläche-Rohrscheitel D 1-1,5m Unterkreuzung von Straßen im Bodenverdrängungsverfahren unter Verwendung einer Erdrakete, Einzug von Rohr bestehend aus Mantelrohr aus Kunststoff und Medienrohr für Heliumrückgewinnung aus Edelstahlrohr längsnahtgeschweisst, EN 10217-7, TC1 wärmebehandelt und gebeizt, W1A/W2A EN ISO 1127 D3/T4, Außendurchmesser 114,3 mm, Überdeckung Erdoberfläche - Rohrscheitel über 1 bis 1,5 m, Rohre durchpressen, anfallende Stoffe seitlich lagern, Bodenklasse 3 DIN 18300, einschl. Erdaushub, abgerechnet wird die verlegte Länge des Rohres. 6,00 m Gesamtsumme: LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Menge 1.2 KG 543 Heliumrückgewinnung Neubau 1.2.10 erdverlegte Rohrleitung für Helium DN 100 Edelstahlrohr längsnahtgeschweisst, geeignet für Helium, Reinheitsklasse 6.0, Edelstahlrohr längsnahtgeschweisst, EN 10217-7, TC1 wärmebehandelt und gebeizt, im Mantelrohr aus Kunststoff bzw. korrosionsschutzschlauch aus PE, W1A/W2A EN ISO 1127 D3/T4, Anlieferung in Fixlängen von 6.000mm, Rohrenden mit Kunststoffkappen bzw. stopfen verschlossen. Rohre mit Werkszeugnis nach EN 10204-3.1. Verbinden durch WIG-Schweißen unter Schutzgasspülung, einschließlich Schweiß- und Dichtungsmaterial. Montagehöhe im Rohrgraben. Werkstoff: 1.4571 Dimension: 108 x2,0mm, Verlegung in Graben, Verlegetiefe bis 1,5 m, 1.2.20 m St Edelstahl-Vorschweißflansch, DIN 2633 Edelstahl-Vorschweißflansch, DIN 2633 Form C, PN 10/16, mit Werkszeugnis nach EN 10204-3.1. Lieferumfang einschließlich ES-Schrauben, ES-Muttern, ES-UScheiben und Dichtung Werkstoff: 1.4571 Dimension: DN 100 Verlegung in Graben, Verlegetiefe bis 1,5 m, 4,00 1.2.40 Gesamtbetrag in EUR Edelstahl-Rohrbogen DN 100 für erdverlegt Edelstahl-Rohrbogen nach DIN 2605, 90°/45°, geschweißte Ausführung, Einnaht oder Zweinaht, Bauform 3S, mit Werkszeugnis nach EN 10204-3.1. Werkstoff: 1.4571 Dimension: 108x2,0mm im Mantelrohr aus Kunststoff bzw. korrosionsschutzschlauch aus PE, Verlegung in Graben, Verlegetiefe bis 1,5 m, 11,00 1.2.30 Einheitspreis in EUR 16 26.01.2017 13.01.2017 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 75,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Rundschweißnaht WIG an Rohr, Fitting, Rundschweißnaht WIG an Rohr, Fitting, Flansch, einschließlich Nahtvorbereitung und Schutzgasspülung, Ausführung durch geprüfte Schweißer Dimension: DN 100 Verlegung in Graben, Verlegetiefe bis 1,5 m, 40,00 St LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Menge 1.2.50 Anschluss an Rohrltg Gas Stahl niro AD 108mm Kupfer Durchm. 108mm STLB-Bau 04/2016 42 Anschluss herstellen, an vorh. Rohrleitung, Medium Gas, aus nichtrostendem Stahl, Außendurchmesser 108 mm, mit Kupferrohr, Außendurchmesser 108 mm. 1.2.60 St St Einmessen der Trasse Einmessen der genauen Lage der Rohrtrasse in Lageplan des IFN einschl. Höhenangaben (NN) 1,00 1.2.80 Gesamtbetrag in EUR Wanddurchführung DN 100 Wanddurchführung gegen drückendes Wasser als Rohrdurchführung durch Wände, Decken, Bodenplatten für ummantelte Edelstahlleitungen DN 100. Abwinklung der Medienrohre bis 8° möglich. bestehend aus Dichtungseinsatz mit DPS, zweifach dichtend, mit asymmetrisch profiliertem Stahlring, galvanisch verzinkt, gelbchromatiert und versiegelt, 2x27mm EPDM Dichtungen und 3 mm starkem Mittelring aus EDPM. für Kernbohrungsdurchmesser bzw. Leerrohre Di 200 mm 2,00 1.2.70 Einheitspreis in EUR 17 26.01.2017 13.01.2017 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 2,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: psch Rohr markieren Trassenwarnband Ortungsdraht STLB-Bau 04/2016 43 Rohrleitung markieren mit Trassenwarnband, mit eingelegtem Ortungsdraht, 40 cm über Rohrscheitel. 75,00 m Gesamtsumme: LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Einheitspreis in EUR 18 26.01.2017 13.01.2017 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 1.3 KG 549 Sonstiges 1.3.10 Kernbohrung waagerecht Beton Durchm. 150-200mm T 35-40cm nicht schadstoffbelastet STLB-Bau 04/2015 84 Kernbohrung, Untergrundfläche waagerecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 150 bis 200 mm, Bohrtiefe über 35 bis 40 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 2,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Gesamtbetrag in EUR St Kennzeichnungen Kennzeichnungen Alle Rohrleitungen werden mit Kennzeichnungspfeilen, mit Angabe des Mediums und der Fließrichtung, versehen. Diese sind alle 10 m, jedoch mindestens einmal je Raum anzubringen. 1.3.20 Kennzeichnungspfeile mit Medienangabe Kennzeichnungspfeile mit Kennzeichnung entsprechend des Mediums nach Farbe und Bezeichnung, mit Richtungspfeil, Ausführung entsprechend DIN 2403. Kennzeichnungspfeile liefern und im Abstand von 10 m, jedoch mind. 1x je Raum auf den Oberflächen bzw. Dämmungen der jeweiligen Rohrleitungen anbringen. 3,00 1.3.30 St Bestands- und Revisionsunterlagen Die als Grund-/Nebenleistung nach VOB zu erbringenden Revisionsunterlagen sind kostenmäßig nicht Bestandteil dieser Position, sind aber Bestandteil der Dokumentation. Zusatzaufwand für Bestands- und Revisionsunterlagen Neubau für alle Positionen anhand vom AG zur Verfügung gestellten digitalen Grundriss- und Schnittpläne im dwg-Format unter Einhaltung der Standards vom Senat bezüglich CAD-Zeichnungen, Layerstruktur und unter Einhaltung der Standards der HU Umfang der abzugebenden Dokumentation : - Inhaltsverzeichnis - Herstellerbescheinigungen - Gewährleistungsbescheinigung - Technische Beschreibung - Berechnungen bei Abweichungen von der Planung - Zeichnungsliste LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 19 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR - Lageplan Maßstab 1:100 - Geräte- und Ersatzteilliste, - Druckprotokolle - Abnahmeprotokolle - Einweisungsprotokolle - Übereinstimmungserklärungen - Prüfzeugnisse/Zulassungsbescheide aller brandschutzrelevanten Einbauteile - Datenblätter aller eingebauten Teile/Materialien - alle für den sicheren und wirt schaftlichen Betrieb erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanweisungen - Ersatzteilliste - Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werkstatt-Tests - abzugeben 3-fach als Papierdokumentation erstellt in DIN A4 und in beschrifteten und geordneten Aktenordner mit Trennblättern zusammengefaßt. - 1-fach digital, Konstruktionsunterlagen und Pläne im Format dwg/dxf unter Einhaltung der Standards vom Bauherren (HU) bezüglich Layerstruktur gemäß Anlage 07 Alle Revisionsunterlagen Rest 1-fach als .pdf-Format 1,00 psch Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur bei unvorgesehenen und nicht im Leistungsverzeichnis beschriebener Leistungen zu erbringen. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B). Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. An- und Abfahrten zur Baustelle im Zusammenhang mit der Erbringung von Stundenlohnarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten sind auf einem Stundennachweis detailliert mit Namensangabe und Berufsgruppe sowie der im einzelnen verbrauchten Materialien zu erfassen. Die Stundennachweiszettel sind der Bauleitung zeitnah (spätestens 3 Tage nach Erbringung), zur Anerkennung vorzulegen. LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 20 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Die Stundenlohnarbeiten werden nach den Tätigkeitsmerkmalen beurteilt und abgerechnet, nicht nach der ausführenden Arbeitskraft. 1.3.40 Helfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohnund Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. 2,00 1.3.50 Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohnund Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. 2,00 1.3.60 h h Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. 2,00 h Gesamtsumme: LV: OE 280217 Pe,Techn. Gase in Außenanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 KG 543 Technische Gase in Außenanlagen 1.1 KG 549 Erdarbeiten 1.2 KG 543 Heliumrückgewinnung Neubau 1.3 KG 549 Sonstiges Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 21 26.01.2017 13.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Groß-Berliner-Damm Baustellenzugang 2 Keine Wendemöglichkeit Gehwegsüberfahrt: Sondergenehmigung ist durch AN zu beantragen!!! 1 2 4 3 6 5 7 10 9 8 5.55 12 11 Schutzzaun 13 14 15 Schutzzaun 16 Schutzzaun 85.50 48.85 Bauschild 8.80 8.80 49.45 Aufstellfläche BE Schadstoffsanierung ca. 320m² Materialcontainer 2.85 2.85 2.50 Aushub ~32,95 HAUS 2 36.05 Schwarz-Weiß-Container Zugang Hier werden Baustrom und Haus 2 Bauwasser benötigt !!! 3.55 Schutzzaun Temporäre Maßnahme BE bei Erstellung Fassade 29.80 Personenschleuse A Materialschleuse B C HO STA T0 32dB 3.50 STB V-Stütze 37.5 STB 35/35 HO STA T0 32dB STB 30/40 IW NT GK 12.5cm (50dB) STB 35/35 24.55 IW TR STB 25cm (SB1_2S) (F90) (50dB) STB 35/35 K STB 37.5 IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (50dB) HO STA T90RS 32dB Aushub ~33,30 Aushub ~34,50 Aushub ~32,68 Aushub ~34,50 GOK ~34,90 STB 35/35 IW NT KS 30cm (BW) (44dB) SB T90 32dB Aushub ~33,17 SG T90RS 32dB 7.25 STB V-Stütze 37.5 Legende Baustelleneinrichtung L IW TR STB 25cm (SB1_2S) (52dB) IW TR STB 25cm (SB1_2S) (F90) (50dB) BW AW TR STB 25cm (SB1_2S) IW TR STB 25cm (SB1_2S) (50dB) HO STA T0 32dB NEUBAU IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (BW) (50dB) Zum Großen Windkanal Phase 1: Lagerplatz Aushub Phase 2: Lagerplatz Baumaterial EIW NT HPL (52dB) Aushub ~33,77 STB 35/35 Aushub ~27,43 Hinweisschilder und Poller mit Flatterband: BEFAHRBARKEITSGRENZE 1.00 J STB 37.5 13.60 SB T90RS 32dB I 34,87 GOK ~34,90 Aushub ~33,77 HEA Aushub ~25,39 140 IW NT KS 24cm (F90) (50dB) Baustellenzugang 1 Keine Wendemöglichkeit Gehwegsüberfahrt: Sondergenehmigung ist durch AN zu beantragen!!! Lagerfläche ca. 527m² IW TR STB 20cm (SB1_2S) (50dB) STB 25/30 H Baustellentor verschließbar HO STA T0 32dB HEA 140 G 1.00 HO STA T0 32dB HO STA T0 32dB B) HPL (52d BW HEA 200 Kreuzverband Hinweissschlid (witterungsgeschützt) 16.70 STB 37.5 Aushub ~33,31 Baukran Ausladung 50m IW NT GK 12.5cm (F30) (50dB) IW TR STB 20cm (SB1_2S) (50dB) STB 30/45 IW NT GK 12.5cm (50dB) M N IW NT KS 30cm (BW) (44dB) STB 25/40 4.00 87.60 STB 35/35 IW NT GK 12.5cm (50dB) STB 35/35 39.50 IW NT GK 12.5cm (F30) (50dB) HO STA T0 32dB Aushub ~33,77 HO STA T0 32dB U 220 IW NT GK 12.5cm Weide Schutzzaun Aushub ~33,83 IW NT GK 37.5cm (F30) (50dB) HEB 200 STB 25/30 HEA 140 AW TR STB 25cm (SB1/SB2) SB T0 32dB AW TR STB 25cm (SB1/SB2) STB 37.5 IW NT GK 12.5cm (50dB) BW BW STB 25/40 HO STA T0 32dB Kreuzverband HEB 200 U 220 AW TR STB 25cm (SB1/SB2) HEA 140 HEA 140 STB 35/35 Aushub ~33,77 EIW NT HEB 200 HEB 200 HEB 200 STB 30/45 E 7.25 F IW NT GK 12.5cm (50dB) IW NT GK 12.5cm (50dB) HEA 200 K' HEA 140 STB 25/30 Dach über UG nur während Rohbau als Lager zulässig Nach Herstellung Dachabdichtung Nutzung als Lager nicht mehr zulässig HEA 140 HEB 200 8.90 Aushub ~33,31 Aushub ~33,17 IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (F90) (50dB) STB 35/35 IW NT GK 12.5cm (50dB) HEA 140 HEB 200 10.15 IW TR STB 30cm (SB1_2S) (BW) (50dB) Aushub ~33,83 Aushub ~28,53 HEA 200 J HEA 140 EIW NT SG (F90) (50dB) STB V-Stütze 37.5 HEA 140 HEA 140 SG T90RS 32dB EIW NT HPL (52dB) Kreuzverband HEB 200 Aushub ~33,50 34,91 Verkehrsweg mind. 1m breit. Abgegrenzt und beleuchtet. H GOK ~34,90 Bauaufzug AW TR EIW NT SG (F90) (50dB) _2S) 4cm (SB1 STB 15.1 Baustraße Schotterfläche Asphalt Räume für BE Bauzaun Baustellenzufahrt Bauaufzug BW M IW TR STB 25cm (SB1_2S) (BW) (52dB) Aushub ~33,17 IW TR STB 25cm (SB1_1S) (50dB) N Baustrom Hauptverteiler Bauwasser Hauptverteiler Personenschleuse Materialschleuse Kran 38.60 SG T90RS 32dB Erste Hilfe O Sammelstellen O P Einrichtungen zur Löschwasserversorgung müssen zugänglich bleiben P Alle Maße sind vom AN vor Ort zu prüfen ! 4.05 34,84 1.00 Q Anschlüsse und Anschlusshöhen sind in Absprache mit der Bauleitung an den Bestand anzupassen. Bestandsmaße sind Fertigmaße einschließlich Putz. Lichte Kanalmaße sind einzuhalten. Q HAUS 1 4.40 5.45 1.50 5.00 1.50 5.00 1.50 Zugang (Rampe) Haus 1 Baustellentor verschließbar Provisorische Aufstellungsfläche Müll (ca. 16m²) verschließbar Grundstücksgrenze asphaltierte Fläche 5.00 2.20 Provisorische Treppe und Rampe (ca. 90cm bis zum OKFFB EG) 2 4 3 5 6 Möblierung, außer Teeküchen, nur informativ (nicht in KG 300 enthalten) Zugang Haus 1 Index Datum Name Art der Änderung 4.00 21.70 1 Provisorische Gerüsttreppe 5.80 Rampe (ca. 0,30cm) 2.20 5.45 7 4.00 11 10 9 8 12 13 14 16 15 35,28 Schutzzaun 4 23.08.2016 vf Freigabe 3 10.12.2015 vf Werkplanung 2 - Überarbeitung Schadstoffsanierung 2 17.11.2015 vf Werkplanung 2 - Überarbeitung 1 23.10.2015 vf Werkplanung 2 0 16.10.2015 vf Werkplanung 2 - Vorabzug 19.90 Schutzzaun Katharina-Boll-Dornberger-Straße 45.20 BAUSTELLENHOF 50 +/- 0,00 = 35,13 m ü.NN Be- und Entladebereich / Parkplatz ca. 712m² 5.00 Gebäude-Nr. 7362 Bauherr: 39.20 vertreten durch: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Abteilung V - Hochbau Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin 18.15 18.15 Bereich FREIHALTEN (Leitung Helium Rückgewinnung) Planbezeichnung 7362-1304-5-A-LP-2-F-4 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Erich-Thilo-Straße 7.15 6.00 8.10 Unterschrift: Nutzer: HUMBOLDT - UNIVERSITÄT ZU BERLIN IRIS - Adlershof Zum Großen Windkanal 6, 12489 Berlin Tel. 030-2093 -66350 Fax. 030-2093 -66351 Nutzervertretung: HUMBOLDT - UNIVERSITÄT ZU BERLIN Technische Abteilung, Referat Baumanagement Ziegelstraße 11, 10117 Berlin Tel. 030-2093 -0 Fax. 030-2093 -1199 Planverfasser: siehe Projektbeteiligtenliste Architektur / Tragwerk: siehe Projektbeteiligtenliste Maßnahme-Nr.: Projekt-Nr.: Projekt: 14224E70004 1304 (HU) HU, Umbau und Erweiterung für Forschungsbau Hybridsysteme Planungsphase: Ausführungsplanung Planinhalt: Baustellenlageplan Blattgröße: 841 x 1189 Maßstab: Datum: 23.08.2016 1 : 200 (Datei-) Planbezeichnung 5.00 1.00 1.65 1.00 4.90 1.00 6.00 1.00 2.25 6.00 Verkehrsweg mind. 1m breit. Abgegrenzt und beleuchtet. Sanitäranlage Räume für Firmen (Gewerke) (ca. 14 Stk 1-geschossig) 1.85 1.00 Sanitäranlage Sanitäts raum 6.50 3.00 6.00 10 6.00 5.10 Durchgag ca. 1m breit. Verkehrsweg mind. 1m breit. Abgegrenzt und beleuchtet. 21.00 22.50 Feuerwehrzufahrt Mindesbreite von 3,5m erforderlich 3xBauleitung Hochbau 2xBauleitung HLKSE 2xToilette 3xBesprechung (inkl. Teeküche) + 1x Treppenaufgang 1.00 Räume der Objektüberwachung des Auftragsgebers (ca. 10 Stk 2-geschossig) Zufahrt Baustellenhof Gehwegsüberfahrt: Sondergenehmigung ist durch AN zu beantragen!!! 14.00 Treppenaufgang 1.00 Verkehrsweg mind. 1m Breit. Abgegrenzt und beleuchtet. Verkehrsweg mind. 1m breit. Abgegrenzt und beleuchtet. 1.00 1.00 WINTERDIENST 45.65 4.00 4.00 6.00 Baustellentor verschließbar 1.00 Baustellenzugang 3 Keine Wendemöglichkeit 50 Abram-Joffe-Straße HEA 140 STB 35/35 11.50 STB 30/40 IW NT GK 15cm (50dB) IW NT KS 24cm (F90) (50dB) HO STA T0 32dB IW NT GK 37.5cm (F30) (50dB) STB 25/30 HO STA T0 32dB HEA 140 HEB HEA 200KreuzverbandHEA 140 140 IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (BW) (50dB) SB T90 32dB IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (F90) (50dB) Aushub ~33,93 HO STA T0 32dB IW NT KS 24cm (F90) (50dB) IW TR STB 25cm (SB1_2S) (F90) (50dB) G' T0 32dB HO STA IW TR STB 25cm (SB1_2S) (F90) (50dB) IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (BW) (50dB) SB T90RS 32dB Aushub ~27,43 Aushub ~33,34 Aushub ~27,03 SB T90 32dB IW TR STB 25cm (SB1_2S) (F90) (50dB) IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (BW) (50dB) Aushub ~34,53 1.00 AW TR STB 25cm (SB1_2S) 3.90 Aushub ~32,75 IW TR STB 30cm (SB2_1S) (BW) (50dB) BW Schutzzaun C D Aushub ~34,50 GOK ~34,90 IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (BW) (50dB) Hinweisschilder und Poller mit Flatterband: BEFAHRBARKEITSGRENZE Aushub ~34,50 IW TR STB 25cm (SB1/SB2) (BW) (50dB) D B 13.20 1.20 20.85 Container Sonderabfall Baustellentor verschließbar GOK ~35,00 Phase 1: Lagerplatz Aushub Phase 2: Lagerplatz Baumaterial 3.75 4.00 5.25 Lagerfläche ca. 475m² A 11.20 Container Sonderabfall BAUSTELLENHOF gezeichnet: geprüft: jh/vf Index 7362-1304-5-A-LP-2-F-4 4 ANLAGE 19 Anforderungen an zu erstellende CAD - Unterlagen bei Planungsleistungen für die Humboldt-Universität (Stand Juli 2014) 1. Zeichnung im dgn Format 1.1. Zu übergebende Planunterlagen aktuelle Pläne aller Etagen (LP 2,3,5 und Bestandspläne nach ABau 2013; VI, Nr.120) Schnitte aller signifikanten Gebäudeachsen Sichtbare Fassaden mit Fensteröffnungen Detailpläne 1.2. Enthaltene Informationen in den Plänen: Konstruktionselemente des Gebäudes mit Unterscheidung zwischen tragenden u. nichttragenden Elementen Fenster, Türen und Treppen Schraffuren zur Materialunterscheidung Raumhöhen, Brüstungshöhen, Unter- und Überzüge, Deckenversprünge, Detailplanverweise und abgehängte Decken Durchbruchs- und Leitungsangaben gemäß Fachplanung metrische Bemaßung und Höhenkoten ( OKRD und OKFF) - Bemaßung: Ebene siehe Ebenenstruktur, Bemaßungsstil [siehe seed - Datei] Raumnummern auf der Basis der im Gebäude geltenden Nummerierung bzw. Absprache Bearbeiter Referat VA (siehe svg). - Raumstempel : Ebene siehe Ebenenstruktur, Textstil, Schriftart : Arial, in Großbuchstaben (siehe seed – Datei) 1.3. Planbezeichnung/ Indexvergabe Die Planbezeichnung setzt sich zusammen aus: Gebäude-Nr._Projekt-Nr._Leistungsphase_Gewerk_Plantyp_Bereich_Planteil_Ebene_ZG/Nr._Status_Index 1111 1401 3 A GR e 0 0 0 F 12 1.3.1. Gebäudenummer HU 1111- vier-fünfstellig, Vergabe bzw. Auskunft Referat VA 1.3.2. Projektnummer 1401- vierstellig, Vergabe bzw. Auskunft Referat VC1 1.3.3. LP-Leistungsphasen 1-Grundlagen 2-Vorplanung 3-Entwurfsplanung 4-Genehmigungsplanung 5- Ausführungsplanung 6-Vergabe 7-Objektüberwachung 8-Werkstatt/Montageplanung 9-Bestandspläne 1.3.4. Gewerk A- Architektur F-Freiraumplanung T-Tragwerksplanung E-Elektro H-Heizung S-Sanitär L-Lüftung K-Kälte LB-Labortechnik D-Daten/Nachrichtentechnik B-Brandschutz BPY-Bauphysik Weitere Kurzzeichen bzw. mehrere Buchstaben nach Rücksprache möglich 1.3.5. Plantyp GR-Grundriss TG-Teilgrundriss TA-Teilansicht IP-Installationspläne BW-Bewehrungsplan AN-Ansicht DE-Detail ST-Strangschemata RB-Raumbelegung LP-Lagepläne VE-Verteilerpläne SC-Schaltschemata MO-Möblierung SN-Schnitt DS-Deckenspiegel WA-Wandabwicklung DB-Durchbruchspläne BZ-Blitzschutz FL-Feuerlöschanlagen PO-Positionsplan SP-Schalplan U-Übersichtsplan Weitere Kurzzeichen bzw. mehrere Buchstaben nach Rücksprache möglich. 1.3.6. Bereich u- Untergeschoss e-Erdgeschoss bei Plantyp Detail 1000 Dachdetails 2000 Fassadendetails 2100 Decken/-Wandbekleid. (abgeh.) 2200 Bodenaufbau 2300 Treppendetails 3000 Geländer/sonst. Schlosserdetails g- Obergeschoss 3500 3600 4000 4500 4600 4800 d- Dachgeschoss Aufzugdetails Stahltüren Holztüren Fensterdetails Tischlerdetails Einbaumöbel 5000 5100 7000 8000 9000 Labordetails Schachtdetails WC- und TK- Details Außenanlagen Sonstiges ANLAGE 19 Anforderungen an zu erstellende CAD - Unterlagen bei Planungsleistungen für die Humboldt-Universität (Stand Juli 2014) 1.3.7. Planteil Erforderlich bei größeren Bauvorhaben bzw. großen Gebäuden oder großen Zeichnungsmaßstäben. 1.3.8. Ebene – Bezeichnung mit Nummern 1.UG: 1 UG: 0 EG: 0 1.OG: 1 2.OG: 2 1.3.9. Zwischengeschoss Bezeichnung mit Nummern Zwischengeschoss - 1 Zwischengeschoss - 2 Alle Ansichten und Schnitte erhalten nur eine fortlaufende Nummerierung (siehe Bsp.1.3.12.). 1.3.10. Status A-Abstimmung P-Prüflauf F-Freigabe V-Vorabzug 1.3.11. Index Nummern 1-99 1.3.12. Beispiel Geb.-Nr.: 1111, Proj.-Nr.: 0702, Leistungsphase: Entwurfsplanung, Gewerk: Architektur, Plantyp: Grundriss, Bereich:1. OG, Status: Freigabe, Index 1 1111-0702-3-A-GR- g010-F-1 Geb.-Nr.: 2220, Proj.-Nr.: 0604, Leistungsphase: Genehmigungsplanung, Gewerk: Architektur, Plantyp: Detail, Einbaumöbel, Status: Vorabzug, Index 2 2220-0604-4-A-DE-4801-V-2 Geb.-Nr.: 1180, Proj.-Nr.: 1404, Leistungsphase: Bestandsplanung, Gewerk: Architektur, Plantyp: Schnitt 12, Status: Freigabe, Index 12 1180-1404-9-A-SN- 12-F-12 1.4. Form der Unterlagen Die Unterlagen sind in elektronischer Form als MicroStation V8.5/V8i – Dateien (dgn) zu übergeben. Folgende Punkte sind zu beachten: die Ebenenstruktur der HU ist zu verwenden(siehe Ebenenerläuterung ANLAGE 19b) Komplexe Objekte, Zellen, Multi-Linien, Schraffuren und Texte müssen ihre Zusammenhängigkeit beim Export behalten, d. h, dürfen nicht in Einzellinien oder andere grafische Primitiva umgewandelt werden. Hinweis: Zellen dürfen keine Pseudozellen sein, eine Zellverschachtelung ist nicht zulässig. Alle Texte müssen bearbeitbar sein. Bei der Auswahl von Schriften ist auf die Korrektheit nationalsprachlicher (insbesondere deutscher) Sonderzeichen zu achten, bzw. diese zu umschreiben. Freie Ebenen nicht umbenennen (Information an VC1 mit der Bezeichnung der Ebenenbelegung senden). Die Zeichnung muss nahe am Nullpunkt angelegt werden. Die digitalen Zeichnungen sind im Modellmodus zu liefern. Der Maßstab ist 1:1. Die HU arbeitet nicht mit Layoutbereichen, Blattumrandungen und Planköpfe (werden mit der Seed-Datei übergeben) und befinden sich auf dem Modellbereich. Alle oben genannten Vorgaben werden mit der seed - Datei anhand von Beispielen näher erklärt und übergeben. 1.5. Form des durch die HU bereitzustellenden Basismaterials Es stehen für die meisten Gebäude Etagenpläne im dgn-Format zur Verfügung, die zum Teil nicht auf Aufmaßen beruhen. Für die Erstellung der Planung bzw. Umwandlung der Zeichnungen in „ms V 8i“ wird eine Mutterdatei (seed- Datei) von der HU in digitaler Form übergeben. Ebenso wird die Layer- Struktur mit Farbzuweisung zur Gestaltung der CAD-Pläne übersendet (ANLAGE 19b). Zu beziehen sind diese Unterlagen per Mail von den unter 1.7. genannten Kontaktpersonen. 1.6. Transportmedien Die Übergabe hat ausschließlich als CD-Rom zu erfolgen. sonstige Medien (Online, ftp, email) nur nach Absprache 1.7. Kontakt/ Ansprechpartner VC1 Gisela Kottke-Gaffrontke Tel: (030) 2093 99807 Email: [email protected] Ziegelstr. 11, 10117 Berlin, Zimmer 103 Dörte Fleischer Tel: (030) 2093 99809 Email: [email protected] Ziegelstr. 11, 10117 Berlin, Zimmer 104 2 ANLAGE 19 Anforderungen an zu erstellende CAD - Unterlagen bei Planungsleistungen für die Humboldt-Universität (Stand Juli 2014) 2. Zeichnungen im svg Format 2.1. Zu übergebende Planunterlagen aktuelle Grundrisspläne aller Etagen 2.2. Enthaltene Informationen in den Plänen: Außenwände, Innenwände, Fenster, Türen, Treppen Ausfüllung der Wände als komplexe Polygone (solid) Raumflächen als komplexe Polygone gefüllt Raumnummern auf der Basis der im Gebäude geltenden Nummerierung bzw. Absprache Bearbeiter Referat VA (siehe unter 2.6.). Raumstempel : mit Angabe der Raumnummer, Fläche und Raumhöhe Ebene siehe Ebenenstruktur, Textstil, Schriftart : arial, in Großbuchstaben (siehe seed – Datei) Keine Bemaßung / Leitungsführung 2.3. Planbezeichnung/ Indexvergabe Die Planbezeichnung setzt sich zusammen aus: Gebäude-Nr._Projekt-Nr._Leistungsphase_Gewerk_Plantyp_Bereich_Planteil_Ebene_ZG/Nr. 1111 1401 9 A GR e 0 0 0 Die Erklärung zu den Planbezeichnungen sind dem Kapitel 1.3 ff zu entnehmen. 2.3.1. Beispiel Gebäude-Nr.: 2220, Proj.-Nr. 0702, Leistungsphase: Bestand, Gewerk: Architektur, Plantyp: Grundriss, Bereich: 1. OG: 2220-0702-9-A-GR-g010 2.4. Form der Unterlagen Svg´s (Skalierbare Vektorgrafiken) werden zur Visualisierung der Gebäudenutzung im Rahmen des Flächenmanagements nach Abschluss der Baumaßnahme auf Grundlage der Bestandspläne benötigt. Komplexe Objekte, Zellen, Multi-Linien, Schraffuren und Texte müssen ihre Zusammenhängigkeit beim Export behalten, d. h, dürfen nicht in Einzellinien oder andere grafische Primitiva umgewandelt werden. Hinweis: Zellen dürfen keine Pseudozellen sein, eine Zellverschachtelung ist nicht zulässig. Alle Texte müssen bearbeitbar sein. Bei der Auswahl von Schriften ist auf die Korrektheit nationalsprachlicher (insbesondere deutscher) Sonderzeichen zu achten, bzw. diese zu umschreiben, vorzugsweise Zeichensatz UTF8 Die digitalen Zeichnungen sind im Modellmodus zu liefern. Die HU arbeitet nicht mit Layoutbereichen, Blattumrandungen und Planköpfe (werden mit der Seed-Datei übergeben) und befinden sich auf dem Modellbereich. Für die Umwandlung der Zeichnungen in „svg“ wird eine Mutterdatei (seed- Datei) von der HU in digitaler Form übergeben. Zu beziehen sind diese Unterlagen per Mail von den unter 1.7. (Seite 2) genannten Kontaktpersonen. 2.5. Transportmedien Die Übergabe hat ausschließlich als CD-Rom zu erfolgen. sonstige Medien (Online, ftp, email) nur nach Absprache 2.6. Kontakt/ Ansprechpartner für svg Dateien und Raumdaten Technische Fragen: Martin Mammel Tel / Fax: (030) 2093 -46002 / -1980 Email: [email protected] Ziegelstr. 11, 10117 Berlin, Zimmer 129 Inhaltliche Fragen: Alexander Metzner Tel / Fax: (030)2093 -99909 / -99917 Email: [email protected] Ziegelstr. 11, 10117 Berlin, Zimmer 133 3 Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Vorgaben für M 1:100 Strichstärke (mm) 0= 0,13 1= 0,18 2= 0,25 3= 0,35 4= 0,50 5= 0,70 Name Default IMP_FREI_1 IMP_FREI_2 IMP_FREI_3 IMP_FREI_4 IMP_FREI_5 IMP_FREI_6 IMP_FREI_7 BST_FUßBODENAUFBAUTEN BST_AUFSICHT_WÄNDE_BRÜSTUNG BST_FUNDAMENTE BST_STÜTZEN BST_AW_MASSIV BST_AW_LEICHT BST_IW_MASSIV BST_IW_LEICHT BST_DACH BST_TREPPENAUFSICHT_PROJEKTION BST_TÜREN BST_FENSTER BST_STÜRZE_UNTERZÜGE_ÜBERZÜGE BST_BT_OBERHALB_SCHNITT_DECKENGRAFIK BST_BT_VERDECKT 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Strichart IMP= Import, BST= Bestand, ROH= Neubau, ABR= Abriss, AUS= Ausbau, TXT= Texte, ZEL= Zellen, MAS= Maßketten, GRF= Graph. Elemente, UMG= Außenanlagen, RST= Raster, BKO= Baukonstruktionen: alle Layer zur freien Auswahl BRZ= Brandschutz, SAN= Sanitär, HZG= Heizung, KLT= Kälte/ Lüftung, LFT= Lüftung, ELT= Starkstrom; NT= Niederspannung GA= Gebäudeautomation 0 1 2 3 4 5 6 7 Nummer 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Farbe 0 5 5 5 5 5 5 5 253 253 174 97 253 159 160 39 253 109 75 76 2 2 2 RGB Rot 255 255 255 255 255 255 255 255 0 0 105 0 0 0 105 0 0 165 195 195 0 0 0 RGB Grün 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 77 0 0 105 105 225 0 0 0 195 225 225 225 Seite 1 von 8 RGB Blau 255 255 255 255 255 255 255 255 0 0 0 165 0 105 105 225 0 165 0 0 0 0 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 2 2 2 1 0 0 0 1 0 0 Default Import Import Import Import Import Import Import Bestand Fußbodenaufbauten Bestand Aufsicht Wände Brüstung Bestand Fundamente Bestand Stützen Bestand Außenwände Massiv Bestand Außenwände Leicht Bestand Innenwände Massiv Bestand Innenwände Leicht Bestand Dach Bestand Treppenaufsicht Bestand Türen Bestand Fenster Bestand Stürze-Unterzüge-Überzüge Bauteile oberhalb Schnitt Deckengrafik Bauteile verdeckt Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name BST_DECKEN_GESCHNITTEN BST_TREPPEN_GESCHNITTEN BST_DURCHBRÜCHE BST_SCHRAFFUR_WÄNDE BST_SCHRAFFUR_SONSTIGES BST_FREI_28 ROH_FUßBODENAUFBAUTEN ROH_FUNDAMENTE ROH_STÜTZEN ROH_AW_MASSIV ROH_AW_LEICHT ROH_IW_MASSIV ROH_IW_LEICHT ROH_DACH ROH_TREPPENAUFSICHT_PROJEKTION ROH_TÜREN ROH_FENSTER ROH_STÜRZE_UNTERZÜGE_ÜBERZÜGE ROH_BT_OBERHALB_SCHNITT_DECKENGRAFIK ROH_BT_VERDECKT ROH_DECKEN_GESCHNITTEN ROH_TREPPEN_GESCHNITTEN ROH_DURCHBRÜCHE ROH_SCHRAFFUR_WÄNDE ROH_SCHRAFFUR_SONSTIGES ROH_AUFSICHT_WÄNDE_BRÜSTUNG ROH_WÄRMEDÄMMUNG ROH_FREI ABR_DECKEN ABR_TÜREN ABR_FENSTER ABR_TREPPEN ABR_AUSBAU ABR_SCHWARZ_WEISS ABR_SCHRAFFUR ABR_FUNDAMENTE_STÜTZEN_WÄNDE ABR_DACH ABR_FREI_60 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 Farbe 253 109 2 253 253 253 253 174 97 253 159 160 39 253 109 75 76 2 2 2 253 109 2 253 253 253 253 253 4 4 4 4 4 253 4 4 4 4 RGB Rot 0 165 0 0 0 0 0 105 0 0 0 105 0 0 165 195 195 0 0 0 0 165 0 0 0 0 0 0 255 255 255 255 255 0 255 255 255 255 RGB Grün 0 0 225 0 0 0 0 77 0 0 105 105 225 0 0 0 195 225 225 225 0 0 225 0 0 0 0 0 255 255 255 255 255 0 255 255 255 255 Seite 2 von 8 RGB Blau 0 165 0 0 0 0 0 0 165 0 105 105 225 0 165 0 0 0 0 0 0 165 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abrisslinie 0 0 0 0 2 2 1 0 0 0 0 1 2 2 2 2 2 1 0 0 0 1 0 0 2 2 1 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 0 2 2 2 0 Bestand Decken geschnitten Bestand Treppen geschnitten Bestand Durchbrüche Bestand Schraffur Wände Bestand Schraffur sonstiges Bestand freie Ebene Neubau Fußbodenaufbauten Neubau Fundamente Neubau Stützen Neubau Außenwände Massiv Neubau Außenwände Leicht Neubau Innenwände Massiv Neubau Innenwände Leicht Neubau Dach Neubau Treppenaufsicht Neubau Türen Neubau Fenster Neubau Unterzüge Überzüge Neubau Bauteile Oberhalb Schnitt Deckengrafik Neubau Bauteile verdeckt Neubau Decken geschnitten Neubau Treppen geschnitten Neubau Durchbrüche Neubau Schraffur Wände Neubau Schraffur sonstiges Neubau Aufsicht Wände Brüstung Neubau Wärmedämmung Neubau Freie Ebene Abriss Decke Abriss Türen Abriss Fenster Abriss Treppen Abriss Ausbau/Einrichtung Abriss Abrisslinie Abriss Schraffur Abriss Fundamente, Stützen, Wände Abriss Dach Abriss Freie Ebene Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name AUS_AUFZÜGE_NEU AUS_AUFZÜGE_BESTAND AUS_MÖBEL_EINRICHTUNG_BESTAND AUS_MÖBEL_EINRICHTUNG_NEU AUS_FREI_65 AUS_FREI_66 AUS_FREI_67 TXT_BESCHRIFTUNG_M_ TXT_BESCHRIFTUNG_M100 TXT_BESCHRIFTUNG_M50 TXT_FREI_71 TXT_FREI_72 ZEL_RAUMSTEMPEL ZEL_TUER_FENSTERSTEMPEL ZEL_BLATTRAND_PLANKOPF ZEL_NEUER_INDEX ZEL_FREI_77 MAS_BEMASZUNG_HILFSLINIEN MAS_BEMASZUNG_ MAS_BEMASZUNG_M100 MAS_BEMASZUNG_M50 MAS_FREI_82 MAS_FREI_83 MAS_HÖHENKOTEN_M100 MAS_HÖHENKOTEN_M_ MAS_FREI_86 GRF_SCHRAFFUR_ALLGEMEIN GRF_FREI_88 GRF_SCHNITTLINIEN GRF_SYMBOLE GRF_FREI_91 GRF_FREI_92 GRF_BGF_93 GRF_FLÄCHENPOLYGON_94 GRF_NF 1_95 GRF_NF 2_96 GRF_NF 3_97 GRF_NF 4_98 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 Farbe 3 3 253 3 3 3 3 253 253 253 253 253 253 253 253 235 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 171 234 224 225 226 227 RGB Rot 255 255 0 255 255 255 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 180 0 154 195 255 224 RGB Grün 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 135 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 166 135 184 218 220 150 Seite 3 von 8 RGB Blau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 135 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 123 0 94 203 105 159 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 4 0 0 0 0 Ausbau Ausbau Ausbau Ausbau Ausbau Ausbau Ausbau Text freier Maßstab Text Maßstab 100 Text Maßstab 50 Text freie Ebene Text freie Ebene Zellen Zellen Zellen Zellen Markierung neuer Index Zellen Bemaßung Hilfslinien Bemaßung freier Maßstab Bemaßung Maßstab 100 Bemaßung Maßstab 50 Bemaßung freie Ebene Bemaßung freie Ebene Bemaßung Höhenkoten Maßstab 100 Bemaßung Höhenkoten freier Maßstab Bemaßung freie Ebene Grafische Elemente Grafische Elemente Grafische Elemente Grafische Elemente Grafische Elemente Grafische Elemente Bruttogrundfläche FLÄCHENPOLYGON Nutzfläche 1 Nutzfläche 2 Nutzfläche 3 Nutzfläche 4 Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name GRF_NF 5_99 GRF_NF 6_100 GRF_NF 7_101 GRF_TF_102 GRF_VF_TH_103 GRF_VF_104 GRF_LEGENDE_105 UMG_BEBAUUNG_BESTAND UMG_VEGETATION UMG_STRASSEN UMG_BEBAUUNG_NEU UMG_FREI_110 RST_HAUPTRASTER RST_AUSBAURASTER RST_SYMBOLE_ACHSEN RST_NULLNULL_114 RST_FREI_115 BKO_FREI_116 BKO_FREI_117 BKO_FREI_118 BKO_FREI_119 BKO_FREI_120 BKO_FREI_121 BKO_FREI_122 BKO_FREI_123 BKO_FREI_124 BKO_FREI_125 BKO_FREI_126 BKO_FREI_127 BKO_FREI_128 BKO_FREI_129 BKO_FREI_130 BKO_FREI_131 BKO_FREI_132 BKO_FREI_133 BKO_FREI_134 BKO_FREI_135 BKO_FREI_136 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 Farbe 228 229 230 231 232 233 253 253 253 253 3 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 RGB Rot 250 222 169 181 207 237 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 RGB Grün 138 190 201 178 207 237 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Seite 4 von 8 RGB Blau 97 162 225 214 212 241 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nutzfläche 5 Nutzfläche 6 Nutzfläche 7 Technikfläche Verkehrsfläche Treppenhaus Verkehrsfläche Legende Nutzung Umgebung Umgebung Umgebung Umgebung Umgebung Raster Raster Raster Raster Raster Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name BKO_FREI_137 BKO_FREI_138 BKO_FREI_139 BKO_FREI_140 BKO_FREI_141 BKO_FREI_142 BKO_FREI_143 BRZ_TEXT_144 BRZ_GASLÖSCHL_145 BRZ_SPRINKLER_146 BRZ_ARMATUREN_147 BRZ_AGGREGATE_148 BRZ_SYMBOLE_149 BRZ_FREI_150 BRZ_FREI_151 SAN_SCHMUTZWASSER SAN_REGENWASSER SAN_MISCHWASSER SAN_KALTWASSER SAN_WARMWASSER SAN_LÜFTUNGSLEITUNG SAN_ZIRKULATION SAN_ARMATUREN SAN_DRUCKLUFT SAN_VAKUUM SAN_GAS SAN_TECHNISCHE_GASE SAN_DEMONTAGE SAN_LEGENDE SAN_BEMASZUNG SAN_TEXT SAN_PLANKOPF SAN_SANITÄROBJEKTE_BESTAND SAN_SANITÄROBJEKTE_NEU SAN_FREI_171 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 Farbe 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 253 150 150 150 1 3 150 5 8 2 76 36 36 116 253 253 253 253 253 3 253 RGB Rot 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 120 120 120 0 255 120 255 64 0 195 225 225 150 0 0 0 0 0 255 0 RGB Grün 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 82 82 82 0 0 82 0 64 225 195 225 225 150 0 0 0 0 0 0 0 Seite 5 von 8 RGB Blau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 255 64 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 4 6 0 4 3 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Baukonstruktion Freie Ebene Brandschutz Brandschutz Brandschutz Brandschutz Brandschutz Brandschutz Brandschutz Brandschutz Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Sanitär Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name HZG_VORLAUF HZG_RÜCKLAUF HZG_LÜFTUNG HZG_DAMPF HZG_KONDENSAT HZG_ARMATUREN HZG_AGGREGATE HZG_DEMONTAGE HZG_BEMASZUNG HZG_TEXT HZG_LEGENDE HZG_PLANKOPF HZG_OBJEKTE_BESTAND HZG_OBJEKTE_NEU HZG_FREI_186 KLT_KW_VORLAUF KLT_KW_RÜCKLAUF KLT_KW_ARMATUREN KLT_KW_AGGREGATE KLT_DEMONTAGE KLT_BEMASZUNG KLT_TEXT KLT_LEGENDE KLT_PLANKOPF KLT_FREI_196 KLT_FREI_197 KLT_FREI_198 LFT_FORTLUFT LFT_ABLUFT LFT_AUSSENLUFT LFT_ZULUFT LFT_MISCHLUFT LFT_UMLUFT LFT_AGGREGATE LFT_ARMATUREN LFT_MSR_STEUERLEITUNGEN LFT_DEMONTAGE LFT_BEMASZUNG 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 Farbe 3 1 1 3 1 253 253 4 253 253 253 253 253 3 253 1 75 253 253 4 253 253 253 253 253 253 253 52 52 50 75 30 52 253 253 253 4 253 RGB Rot 255 0 0 255 0 0 0 255 0 0 0 0 0 255 0 0 195 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 219 219 0 195 240 219 0 0 0 255 0 RGB Grün 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 206 206 210 0 122 206 0 0 0 255 0 Seite 6 von 8 RGB Blau 0 255 255 0 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 138 138 0 0 0 138 0 0 0 0 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 2 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 1 2 2 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 2 2 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 0 Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Heizung Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Kältetechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name LFT_TEXT LFT_LEGENDE LFT_PLANKOPF LFT_FREI_213 LFT_FREI_214 LFT_FREI_215 ELT_SYMBOLE ELT_TRASSEN_STEIGEPUNKTE ELT_BEMASZUNG_SYMBOLE ELT_BEMASZUNG_LEUCHTENSYMBOLE ELT_STROMKREISNUMMERN ELT_TEXT_LEGENDE ELT_TEXT_PLANKOPF ELT_ELEKTROGERÄTE_LEUCHTEN_BESTAND ELT_ELEKTROGERÄTE_LEUCHTEN_NEU ELT_FREI_225 NT_TRASSEN NT_STEIGEPUNKTE NT_TP NT_KOAX NT_LWL NT_BMA_HA NT_TUER_WL NT_WL NT_EMA NT_VIDEO NT_AUDIO NT_ZUTRITTSKONTROLLE NT_FM_NETZ NT_FLUCHTTÜREN NT_RAUCHSCHUTZTÜREN NT_ANTENNENANLAGEN NT_UHRENANLAGEN NT_TEXT_TRASSEN NT_TEXT_STEIGEPUNKTE NT_TEXT_TP 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 Farbe 253 253 253 253 253 253 2 1 253 2 100 253 253 2 2 253 1 1 2 2 2 3 2 2 3 2 2 2 17 3 17 2 2 1 1 2 RGB Rot 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 165 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 255 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 RGB Grün 0 0 0 0 0 0 225 0 0 225 165 0 0 225 225 0 0 0 225 225 225 0 225 225 0 225 225 225 0 0 0 225 225 0 0 225 Seite 7 von 8 RGB Blau 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 0 255 255 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 240 0 240 0 0 255 255 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 3 4 4 0 0 0 2 2 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Lüftungstechnik Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Starkstromanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Humboldt Universität zu Berlin Technische Abteilung - VC1 Name NT_TEXT_KOAX NT_TEXT_LWL NT_TEXT_BMA_HA NT_TEXT_TÜR_WL NT_TEXT_WL NT_TEXT_EMA NT_TEXT_VIDEO NT_TEXT_AUDIO NT_TEXT_ZUTRITTSKONTROLLE NT_TEXT_FM_NETZ NT_TEXT_FLUCHTTÜREN NT_TEXT_RAUCHSCHUTZTÜREN NT_TEXT_ANTENNENANLAGEN NT_TEXT_UHRENANLAGEN NT_BEMASZUNG NT_DV_TK_SERVER_BESTAND NT_DV_TK_SERVER_NEU NT_FREI_263 GA_SCHALT_WANDSCHRÄNKE GA_LEGENDE GA_TEXT GA_PLANKOPF GA_BEMASZUNG GA_RAUMREGELUNGSTYPEN GA_FELDGERÄTE GA_TRASSEN_STEIGER GA_KABEL_LEITUNGEN GA_FREI_273 15.07.2014 Anlage 19b: Ebenenstruktur Nummer 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 Farbe 2 2 3 2 2 3 2 2 2 17 3 17 2 2 253 1 1 253 5 253 253 253 253 5 5 5 5 253 RGB Rot 0 0 255 0 0 255 0 0 0 0 255 0 0 0 0 0 0 0 255 0 0 0 0 255 255 255 255 0 RGB Grün 225 225 0 225 225 0 225 225 225 0 0 0 225 225 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Seite 8 von 8 RGB Blau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 240 0 240 0 0 0 255 255 0 255 0 0 0 0 255 255 255 255 0 Strichart Strichstärke Beschreibung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 2 1 2 1 0 Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Niederspannungsanlagen Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Gebäudeautomation Anlage 1 zur Senatsvorlage S- 448 /2015 Beschaffungsbeschränkungen und Umweltschutzanforderungen für Baumaschinen durch Änderung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU I. Beschaffungsbeschränkungen für Baumaschinen bei der Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen In die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) werden in Abschnitt I, Kapitel 4, als Nummer 19 und 20 folgende Beschaffungsbeschränkungen aufgenommen: [Die Beschaffung folgender Produkte und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen unter Verwendung folgender Produkte sind unzulässig:] 19. Einsatz von mit Dieselmotoren betriebenen Baumaschinen (mobile Maschinen und Geräte oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen) im Rahmen von Bauleistungen, die folgende Mindestanforderungen an die Emission nicht erreichen: • Baumaschinen mit einer Motorleistung von 37 kW bis 560 kW: mindestens Stufe III B der Richtlinie 97/68/EG; bei einer niedrigeren Stufe ist eine Nachrüstung mit einem geeigneten Partikelminderungssystem erfolgt. • Baumaschinen mit einer Motorleistung von 19 kW bis unter 37 kW: Stufe III A der Richtlinie 97/68/EG; bei einer niedrigeren Stufe ist eine Nachrüstung mit einem geeigneten Partikelminderungssystem erfolgt. • Baumaschinen als selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr mit Typgenehmigung des Motors nach den Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge: Abgasstufe Euro IV (nach 98/69/EG I; B oder 1999/96/EG; B1) oder höher; bei einer niedrigeren Stufe ist eine Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem der Partikelminderungsstufe PMK 2 nach Anlage XXVII StVZO erfolgt. • Baumaschinen ab einer Motorleistung von 19 kW, deren Motoren mit konstanter Drehzahl (oder mehreren definierten Drehzahlniveaus) betrieben werden, sind mit einem geeigneten Partikelminderungssystem ausgestattet. Das verwendete Partikelminderungssystem muss nach einem der folgenden oder nach gleichwertigen Verfahren geprüft sein und die Einhaltung der jeweils geforderten Kriterien mittels Siegel oder einer Bescheinigung dokumentiert werden: • Stufe PMK 2 oder besser gemäß Anlage XXVII zur StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung (StVZO) • REC 1-Richtlinie No. 132 Klasse 1 oder 2, Reduktionsstufe 01 • Qualitätssiegel des FAD 2 (Förderkreis Abgasnachbehandlungstechnologien für Dieselmotoren) • Gütesiegel des VERT-Vereins 3 1 UN/ECE-Richtlinie No. 132 Addendum 131, Revision 1 über “Uniform provisions concerning the approval of Retrofit Emission Control devices (REC) for heavy duty vehicles, agricultural and forestry tractors and non-road mobile machinery equipped with compression ignition engines https://www2.unece.org/wiki/download/attachments/14319901/REC-16-06.docx?api=v2 2 Filterliste unter www.fad-diesel.de/zertifizierte-systeme2 3 Filterliste unter www.vert-dpf.eu 9 • Konformitätsbescheinigung gemäß der Luftreinhalteverordnung der Schweiz 4 Die Beschaffungsbeschränkungen sind gestaffelt nach Maschinenkategorien ab folgenden Zeitpunkten bei der Ausschreibung der Bauleistung zu beachten: Fristen zur Einhaltung der Emissionsstandards und betroffene Maschinenkategorien Umweltstandards Maschinenkategorien bei der Ausschreibung zu beachten ab: • Radlader, Baggerlader, Raupenlader, Kompaktlader, 1.01.2016 Teleskoplader, sonstige Lader oder darauf beruhende Maschinen • Kompressoren und Generatoren • Mörtelförderer und Verputzgeräte, Betonmischer und Betonpumpen • Pumpen zum Wassermanagement • unabhängig von der Maschinenkategorie: selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Straßenzulassung nach Richtlinie 88/77/EWG • Mobilbagger, Standbagger, Hydraulikbagger, Seilbag1.07.2016 ger, Schreitbagger, Minibagger, Kompaktbagger, Teleskopbagger, sonstige Bagger oder darauf beruhende Maschinen • Dumper/Muldenkipper, Planierraupen • Verdichtungsmaschinen Die Maschinenkategorien Rammen, Grader, Straßenfertiger, Gussasphaltkocher und Mischanlagen für Schwarzdecken sowie sonstige nicht in der Tabelle aufgeführte Maschinenkategorien werden aufgrund der geringen Beiträge zur Gesamtemission von Dieselruß aus Baumaschinen von der Einhaltung der Umweltstandards befreit. 20. Einsatz von Baumaschinen (mobile Maschinen und Geräte) mit Fremdzündungsmotor bis 19 kW Motorleistung, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 97/68/EG fallen und im Rahmen von Bau- und Dienstleistungen eingesetzt werden, sofern sie folgende Abgasgrenzwerte der Richtlinie 2002/88/EG nicht erreichen: handgehaltene Geräte: Stufe II der Klasse SH nicht handgehaltene Geräte: Stufe I oder Stufe II der Klasse SN Infolge der Neu-Regelung in den Beschaffungsbeschränkungen entfallen die Anforderungen für Baumaschinen in den Leistungsblättern Nr. 27 (27.10) und 28 (28.12). 4 Filterliste unter www.bafu.admin.ch/partikelfilterliste 10 II. Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Baumaschinen In die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) werden in Anhang 1 Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Baumaschinen als neues Leistungsblatt aufgenommen: Nr. 30 Baumaschinen Hinweis für Auftraggeber: Zu den mobilen Maschinen und Geräten sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Dieselmotor gehören z.B. Baumaschinen inkl. Kompressoren im Hoch- und Tiefbau sowie im Garten- und Landschaftsbau, aber z.B. auch Fahrzeuge der Straßenreinigung oder land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Untersuchungen zeigen, dass Maschinen durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter auf den Partikelstandard für Neumaschinen gebracht werden können. Unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) werden im Folgenden für die Beschaffung von Baumaschinen verbindliche Umweltschutzanforderungen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung aufgeführt: Anforderungen an die Abgasemission bei der Beschaffung Baumaschinen mit Dieselmotor müssen mindestens folgende Emissionsstandards der Richtlinie 97/68/EG einhalten: • bei einer Motorleistung ≥ 19 bis unter 37 kW: Stufe III A • bei einer Motorleistung ≥ 37 kW bis unter 56 kW: Stufe III B • bei einer Motorleistung ≥ 56 kW: Stufe IV Außerdem müssen die Baumaschinen mit einem Partikelfilter ausgestattet sein, der nach einer der folgenden Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung zertifiziert ist oder für den dokumentiert wird, dass ein Partikelanzahlgrenzwert von 1x1012/kWh eingehalten wird: • • • • REC 5-Richtlinie No. 132 Klasse 2, Reduktionsstufe 01 Anlage XXVII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Gütesiegel des Schweizer VERT-Vereins 6, oder Konformitätsbescheinigung gemäß der Schweizer Luftreinhalteverordnung Qualitätssiegel des FAD 7 (Förderkreis Abgasnachbehandlungstechnologien für Dieselmotoren) Baumaschinen, die mit Fremdzündungsmotoren von oder unter 19 kW betrieben werden, müssen die folgenden Abgasgrenzwerte der Richtlinie 2002/88/EG einhalten: • handgehaltende Geräte: Stufe II der Klasse SH • nicht handgehaltene Geräte: Stufe I der Klasse SN . Für die dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte während der Lebensdauer der Geräte ist sicherzustellen, dass hierfür ab Werk vorgenommene Einstellungen für die Gemischbildung der Motoren nicht verstellt werden können, z.B. durch Anbringen einer Verplombung. 5 6 7 UN/ECE-Richtlinie No. 132 über Retrofit Emission Control devices (REC) Filterliste unter: http://www.bafu.admin.ch/partikelfilterliste oder www.vert-dpf.eu) Filterliste unter: http://www.fad-diesel.de/zertifizierte-systeme2 11
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