Reglemente und Merkblätter - Golfclub Schloss Goldenberg

Reglemente und
Merkblätter
1
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ...................................................................................................................... 2
Reglemente .................................................................................................................................. 3
Mitgliederreglement ................................................................................................................... 4
Mitgliedschaftstarife ................................................................................................................. 16
Spielreglement ......................................................................................................................... 18
Reglement Wettspiel ................................................................................................................ 19
Reglement Wettspiel Organisation ............................................................................................. 27
Reglement Platzreife ................................................................................................................ 28
Reglement Junioren ................................................................................................................. 30
Reglement Marschall-/Starterdienst ........................................................................................... 33
Reglement für interne/externe Turniere ..................................................................................... 37
Reglement Platzrekord ............................................................................................................. 38
Reglement Club-/Offene Meisterschaften ................................................................................... 39
ASG Richtlinien zur Platzvorbereitung für Meisterschaften ........................................................... 40
Reglement Sanktionen.............................................................................................................. 44
Reglement Extra Day Score (EDS) ............................................................................................. 48
Reglement für Sektions-Anlässe ................................................................................................ 50
Reglement für Benutzung der Driving Range ............................................................................. 51
Reglement Matchplay ............................................................................................................... 52
Reglement Gäste und Greenfee-Spieler ..................................................................................... 54
Reglement Teamevents ............................................................................................................ 55
Merkblätter/Infos ........................................................................................................................ 61
Verhalten bei Gewitter .............................................................................................................. 62
Sicherheit bei Nebel ................................................................................................................. 65
Preferred Lies .......................................................................................................................... 66
Local-Rules Golfclub Schloss Goldenberg ................................................................................... 67
Benutzung von Elektro-Carts ..................................................................................................... 69
Etikette und Kleiderordnung ..................................................................................................... 70
Regeln Kompakt....................................................................................................................... 73
Checkliste für Teilnahme an Golfturnieren ................................................................................. 79
Neue Golfregeln 2016 ............................................................................................................... 80
Greenfee Tarife ........................................................................................................................ 83
Interclubteams Golfclub Schloss Goldenberg 2016 ..................................................................... 85
Schneller spielen aber wie? ....................................................................................................... 86
2
Reglemente
3
Mitgliederreglement
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Bestimmungen .......................................................................................................... 6
Zweck ................................................................................................................................... 6
Anwendung ........................................................................................................................... 6
Mitgliedschaft ............................................................................................................................ 6
Mitgliedschaftskategorien ....................................................................................................... 6
A Einzel ................................................................................................................................. 6
C Firmen ............................................................................................................................... 6
D Junioren............................................................................................................................. 7
E Gast-Junioren ..................................................................................................................... 7
F Einzel-Midweek ................................................................................................................... 8
H 1-Jahr Einzel ...................................................................................................................... 8
I 5-Jahre Einzel...................................................................................................................... 9
J Temporary .......................................................................................................................... 9
K Ehren ............................................................................................................................... 10
L Frei .................................................................................................................................. 10
M Passiv .............................................................................................................................. 10
N Passiv plus ....................................................................................................................... 11
Aufnahme ........................................................................................................................... 11
Beendigung ......................................................................................................................... 11
Mitgliederbeiträge .................................................................................................................... 12
Tarife .................................................................................................................................. 12
Befreiung ............................................................................................................................ 12
Anteilschein – und Renovationsfond ...................................................................................... 12
Verpflichtung zur Zeichnung .............................................................................................. 12
Eintrag im Anteilscheinregister .......................................................................................... 12
Übertragbarkeit ................................................................................................................ 13
Rückzahlung .................................................................................................................... 13
Renovationsfonds ............................................................................................................. 13
Buchhalterischer Ausweis .................................................................................................. 14
Verwaltung und Anlagepolitik ............................................................................................ 14
Verwendungszweck und Zuständigkeit ............................................................................... 14
4
Kontrolle .......................................................................................................................... 14
Schlussbestimmungen .............................................................................................................. 14
Änderungen......................................................................................................................... 14
Inkrafttreten ........................................................................................................................ 15
Anhang I: Mitgliedschaftstarife.................................................................................................. 15
5
Allgemeine Bestimmungen
Zweck
Das Mitgliederreglement legt die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Golfclubs Schloss
Goldenberg (GCSG) fest.
Anwendung
Die Bestimmungen des Mitgliederreglements ergänzen die Bestimmungen der Vereinsstatuten. Bei allfälligen Widersprüchen gehen die Bestimmungen der Statuten vor.
Mitgliedschaft
Mitgliedschaftskategorien
Es bestehen folgende Mitgliedschaftskategorien:
A Einzel
A1 Mitglieder
Einzelmitglieder sind natürliche Personen ab dem vollendeten 29. Lebensjahr.
A2 Rechte und Pflichten
Sie haben die volle Spielberechtigung im Rahmen der Statuten und Reglemente. Es stehen
ihnen sämtliche Anlagen zur reglementsgemässen Benutzung zur Verfügung. Sie werden dem
Schweizerischen Golfverband gemeldet und ihr Handicap wird vom GCSG verwaltet. Nach
bestandener Platzreifeprüfung erhalten sie eine ASG-Mitgliederkarte.
Sie sind an der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
A3 Übertritte
Sie können zum Anfang eines Vereinsjahres in eine andere Mitgliedschaftskategorie
übertreten. Übertritte in die Kategorien H, I und J sind ausgenommen. Ein schriftliches Gesuch
ist spätestens bis Ende September an den Vorstand zu richten. Die bezahlte Aufnahmegebühr
wird vollumfänglich angerechnet.
C Firmen
C1 Mitglieder
Firmenmitglieder sind juristische Personen. Diese teilen jährlich spätestens bis 31. Januar
dem Vorstand mit, welche natürliche Person zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte
bestimmt worden ist. Liegen keine wichtigen Verweigerungsgründe vor, hat der Vorstand die
Aufnahme der bezeichneten natürlichen Person als Mitglied zu genehmigen.
Die Berechtigung wird für eine Saison erteilt und verlängert sich für die nächste Saison,
sofern die juristische Person nicht fristgerecht eine andere natürliche Person bezeichnet.
Während der laufenden Saison kann die Berechtigung auf keine andere natürliche Person
übertragen werden.
6
C2 Rechte und Pflichten
Mitglieder, welche vom Firmenmitglied bezeichnet worden sind, haben die volle
Spielberechtigung im Rahmen der Statuten und Reglemente. Es stehen ihnen sämtliche
Anlagen zur reglementsgemässen Benutzung zur Verfügung. Sie werden dem
Schweizerischen Golfverband gemeldet und ihr Handicap wird vom GCSG verwaltet. Nach
bestandener Platzreifeprüfung erhalten sie eine ASG-Mitgliederkarte.
Sie sind an der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
C3 Übertritte
In Einzelfällen können Firmenmitglieder zum Anfang eines Vereinsjahres in die Kategorien
A oder F übertreten. Ein schriftliches Gesuch ist spätestens bis Ende September an den
Vorstand zu richten. Die bezahlte Aufnahmegebühr wird vollumfänglich angerechnet.
D Junioren
D1 Mitglieder
Junioren sind Kinder von Mitgliedern bis zum vollendeten 29. Lebensjahr.
D2 Rechte und Pflichten
Sie haben die Spielberechtigung im Rahmen der Statuten und Reglemente. Es stehen
ihnen sämtliche Anlagen zur reglementsgemässen Benutzung zur Verfügung.
Sie werden dem Schweizerischen Golfverband gemeldet und ihr Handicap wird vom GCSG
verwaltet. Nach bestandener Platzreifeprüfung erhalten sie eine ASG-Mitgliederkarte.
Ab dem vollendeten 17. Lebensjahr können sie als Gast an der Mitgliederversammlung
teilnehmen. Sie sind nicht stimmberechtigt.
D3 Übertritte
Zum Anfang des nächsten Vereinsjahres, nachdem die Junioren das 29. Lebensjahr
vollendet haben, können sie in eine andere Mitgliedschaftskategorie übertreten. Abhängig
von der bisherigen Mitgliedschaftsdauer gelten abgestufte Aufnahmegebühren.
E Gast-Junioren
E1 Mitglieder
Gast-Junioren sind Kinder von Nichtmitgliedern bis zum vollendeten 29. Lebensjahr.
E2 Rechte und Pflichten
Sie haben die Spielberechtigung im Rahmen der Statuten und Reglemente. Es stehen
ihnen sämtliche Anlagen zur reglementsgemässen Benutzung zur Verfügung.
Sie werden dem Schweizerischen Golfverband gemeldet und ihr Handicap wird vom GCSG
verwaltet. Nach bestandener Platzreifeprüfung erhalten sie eine ASG-Mitgliederkarte.
Ab dem vollendeten 17. Lebensjahr können sie als Gast an der Mitgliederversammlung
teilnehmen. Sie sind nicht stimmberechtigt.
7
E3 Übertritte
Zum Anfang des nächsten Vereinsjahres, nachdem die Gast-Junioren das 29. Lebensjahr
vollendet haben, können sie in eine andere Mitgliedschaftskategorie übertreten. Die bezahlte
Aufnahmegebühr wird vollumfänglich angerechnet. Abhängig von der bisherigen
Mitgliedschaftsdauer gelten abgestufte Aufnahmegebühren.
F Einzel-Midweek
F1 Mitglieder
Einzel-Midweekmitglieder sind natürliche Personen ab dem vollendeten 29. Lebensjahr.
Juristische Personen können nicht Midweekmitglied werden.
F2 Rechte und Pflichten
Sie haben von Montag bis und mit Freitag (ohne Feiertage) die volle Spielberechtigung im
Rahmen der Statuten und Reglemente. An diesen Tagen stehen ihnen sämtliche Anlagen zur
reglementsgemässen Benutzung zur Verfügung. Keine Spielberechtigung besteht auf der
gesamten Anlage an Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen. An diesen Tagen kann
keine Spiel- und Benutzungsberechtigung (Greenfee) erworben werden.
Sie sind berechtigt, an Turnieren zwischen Montag und Freitag (ohne Feiertage) sowie an
der Clubmeisterschaft teilzunehmen.
Sie werden dem Schweizerischen Golfverband gemeldet und ihr Handicap wird vom GCSG
verwaltet. Nach bestandener Platzreifeprüfung erhalten sie eine ASG-Mitgliederkarte. Sie sind
an der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
F3 Übertritte
Sie können zum Anfang eines Vereinsjahres in eine andere Mitgliedschaftskategorie
übertreten. Übertritte in die Kategorien H, I und J sind ausgenommen. Ein schriftliches Gesuch
ist spätestens bis Ende September an den Vorstand zu richten. Die bezahlte Aufnahmegebühr
wird vollumfänglich angerechnet.
H 1-Jahr Einzel
H1 Mitglieder
1-Jahres-Einzelmitglieder sind natürliche Personen ab dem vollendeten 29. Lebensjahr.
H2 Rechte und Pflichten
Sie haben die volle Spielberechtigung im Rahmen der Statuten und Reglemente. Es stehen
ihnen sämtliche Anlagen zur reglementsgemässen Benutzung zur Verfügung.
Sie werden dem Schweizerischen Golfverband gemeldet und ihr Handicap wird vom GCSG
verwaltet. Nach bestandener Platzreifeprüfung erhalten sie eine ASG-Mitgliederkarte.
Sie können als Gast an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie sind nicht
stimmberechtigt.
8
H3 Übertritte
Sie können zum Anfang des nächsten Vereinsjahres, nachdem die 1-Jahresmitgliedschaft
abgelaufen ist, gemäss den nachfolgenden Bestimmungen in eine andere
Mitgliedschaftskategorie übertreten:
a) Eintritt als 5-Jahres-Einzelmitglied
Die bezahlte Aufnahmegebühr für 1 Jahr wird nicht angerechnet.
b) Eintritt als Einzelmitglied oder Einzel-Midweekmitglied
Die bezahlte Aufnahmegebühr für 1 Jahr wird an die Aufnahmegebühr angerechnet.
Ein schriftliches Gesuch ist bis spätestens Ende September an den Vorstand zu richten.
I 5-Jahre Einzel
I1 Mitglieder
5-Jahres-Einzelmitglieder sind natürliche Personen ab dem vollendeten 29. Lebensjahr.
I2 Rechte und Pflichten
Sie haben die volle Spielberechtigung im Rahmen der Statuten und Reglemente. Es stehen
ihnen sämtliche Anlagen zur reglementsgemässen Benutzung zur Verfügung.
Sie werden dem Schweizerischen Golfverband gemeldet und ihr Handicap wird vom GCSG
verwaltet. Nach bestandener Platzreifeprüfung erhalten sie eine ASG-Mitgliederkarte.
Sie können als Gast an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie sind nicht
stimmberechtigt.
I3 Übertritte
Die 5-Jahres-Mitgliedschaft kann jederzeit in eine andere Mitgliedschaft umgewandelt
werden. Übertritte in die Kategorien H und J sind ausgenommen. Die bereits bezahlte
Aufnahmegebühr wird pro rata pro Jahr, in welchem der Übertritt vor Ablauf der 5-JahresMitgliedschaft erfolgt, mit CHF 1'400 angerechnet.
Nach Ablauf der 5 Jahre ist eine Verlängerung nur in Ausnahmefällen möglich, die vom
Vorstand genehmigt werden muss. Danach ist die Mitgliedschaft nicht mehr in eine andere
Mitgliedschaft wandelbar. Eine Verlängerung ist maximal zweimal möglich.
J Temporary
J1 Mitglieder
Temporarymitglieder werden nur in Ausnahmefällen, wie vorübergehender Wohnund/oder Arbeitsaufenthalt in der Gegend des GCSG oder bei unsicherem
Gesundheitszustand, und in der Regel für maximal drei aufeinander folgende Spielsaisons
aufgenommen.
J2 Rechte und Pflichten
Sie haben die volle Spielberechtigung im Rahmen der Statuten und Reglemente. Es stehen
ihnen sämtliche Anlagen zur reglementsgemässen Benutzung zur Verfügung.
Die Teilnahme an den Clubmeisterschaften ist ausgeschlossen.
9
Sie werden dem Schweizerischen Golfverband gemeldet und ihr Handicap wird vom GCSG
verwaltet. Nach bestandener Platzreifeprüfung erhalten sie eine ASG-Mitgliederkarte.
Sie können als Gast an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie sind nicht
stimmberechtigt.
J3 Übertritte
Übertritte in eine andere Kategorie sind jederzeit möglich.
K Ehren
K1 Mitglieder
Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen.
K2 Rechte und Pflichten
Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder der Kategorie
A.
L Frei
L1 Mitglieder
Es werden keine weiteren Freimitglieder aufgenommen. Die bisherigen Freimitglieder
behalten ihren Status.
L2 Rechte und Pflichten
Freimitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder der Kategorie A.
M Passiv
M1 Mitglieder
Passivmitglieder sind natürliche Personen.
Mit Ausnahme der Firmenmitgliedschaft kann jede Mitgliedschaft auf schriftliches Gesuch
des Mitgliedes vom Vorstand in eine Passivmitgliedschaft umgewandelt werden. Um die
Deckung der jährlichen Betriebskosten zu gewährleisten, kann der Vorstand
Passivierungsanträge aufschieben. Die Anträge werden entsprechend ihrem zeitlichen
Eintreffen behandelt. Das Anteilscheinkapital wird nicht zurückbezahlt.
M2 Rechte und Pflichten
Sie haben keine Spielberechtigung. Es besteht keine Möglichkeit, den Platz gegen
Bezahlung einer Greenfee zu benutzen. Die übrigen Anlagen stehen den Passivmitgliedern
zur reglementsgemässen Benutzung ohne Entrichtung einer Gebühr zur Verfügung.
Sie können als Gast an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie sind nicht
stimmberechtigt.
M3 Übertritte
Passivmitglieder können sich frühestens nach zwei Jahren nach dem Erwerb der
Passivmitgliedschaft um den Übertritt in eine andere Mitgliedschaftskategorie zum Anfang des
Vereinsjahres bewerben. Der Vorstand kann diese Frist in Ausnahmefällen verkürzen.
10
Ein schriftliches Gesuch ist bis spätestens Ende September an den Vorstand zu richten.
Die ursprünglich bezahlte Aufnahmegebühr wird vollumfänglich angerechnet.
N Passiv plus
N1 Mitglieder
Passivmitglieder plus sind natürliche Personen ab dem vollendeten 29. Lebensjahr.
Mit Ausnahme der Firmenmitgliedschaft kann jede Mitgliedschaft auf schriftliches Gesuch
des Mitgliedes vom Vorstand in eine Passivmitgliedschaft plus gewandelt werden. Um die
Deckung der jährlichen Betriebskosten zu gewährleisten, kann der Vorstand
Passivierungsanträge aufschieben. Die Anträge werden entsprechend ihrem zeitlichen
Eintreffen behandelt. Das Anteilscheinkapital wird nicht zurückbezahlt.
N2 Rechte und Pflichten
Sie sind berechtigt, an drei Wochentagen pro Vereinsjahr gegen Bezahlung der Greenfee
auf dem Platz des GCSG zu spielen. Es ist Passivmitgliedern plus untersagt, an Turnieren auf
dem Platz des Vereins teilzunehmen. Es besteht keine weitere Spielmöglichkeit auf dem Platz
des GCSG. Die reglementsgemässe Benutzung der übrigen Anlagen steht den
Passivmitgliedern plus offen.
Sie können als Gast an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie sind nicht
stimmberechtigt.
N3 Übertritte
Passivmitglieder plus können sich frühestens nach zwei Jahren nach dem Erwerb der
Passivmitgliedschaft plus erneut um den Übertritt in eine andere Mitgliedschaftskategorie zum
Anfang des Vereinsjahres bewerben. Der Vorstand kann diese Frist in Ausnahmefällen
verkürzen.
Ein schriftliches Gesuch ist bis spätestens Ende September an den Vorstand zu richten.
Die ursprünglich bezahlte Aufnahmegebühr wird vollumfänglich angerechnet.
Aufnahme
Über die Aufnahme als Mitglied in den GCSG entscheidet der Vorstand.
Ein schriftliches Aufnahmegesuch ist an den Vorstand zu richten. Bei Minderjährigen ist
die Zustimmung des Inhabers der elterlichen Gewalt notwendig. Dieser muss das
Aufnahmegesuch mitunterzeichnen.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe
von Gründen verweigert werden.
Beendigung
Mitgliedschaftskategorien A, F, G, K, L, M und N
Die Beendigung der Mitgliedschaft von Einzel-, Midweek-, Ehren-, Frei- und
Passivmitgliedern kann durch Austritt erfolgen. Eine schriftliche Austrittserklärung ist bis
spätestens Ende September zuhanden des Präsidenten einzureichen.
11
Firmenmitgliedschaft
Die Firmenmitgliedschaft endet automatisch 30 Jahre nach dem Inkrafttreten des
Aufnahmebeschlusses. Es erfolgt keine Rückzahlung des Anteilscheinkapitals.
Ein früherer Austritt kann durch Abgabe einer schriftlichen Austrittserklärung zuhanden
des Präsidenten bis spätestens Ende September erfolgen.
Junioren und Gast-Junioren
Die Mitgliedschaft als Junior oder Gast-Junior wird automatisch am Ende des Vereinsjahrs
beendet, in welchem der Junior das 29. Lebensjahr vollendet hat.
Mitgliedschaftskategorien H, I, J
Die Mitgliedschaft als 1-Jahres-, 5-Jahres- und Temporarymitglied wird bei Ablauf der
vereinbarten Mitgliedschaftsdauer automatisch beendet.
Ausschluss/Tod
Die Mitgliedschaft wird auch bei Ausschluss oder Tod eines Mitgliedes beendet.
Austritt
Sämtliche Mitgliedschaftspflichten sind bis zum Austritt oder zum Ablauf der Mitgliedschaft
zu erfüllen.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen die Ansprüche des Austretenden gegenüber
dem Verein, insbesondere auch auf das Vereinsvermögen. Vorbehalten bleibt eine allfällige
Rückzahlung des Anteilscheinkapitals gemäss Ziffer III.
Mitgliederbeiträge
Tarife
Die Mitgliedschaftstarife sind im Anhang I zum Mitgliederreglement geregelt.
Befreiung
Der Vorstand sowie die Frei- und Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung des
Jahresbeitragsbefreit.
Anteilschein – und Renovationsfond
Verpflichtung zur Zeichnung
Einzel-, Firmen- und Midweekmitglieder sind nebst der Bezahlung einer Aufnahmegebühr
(à fonds perdu) zur Zeichnung von Anteilscheinkapital verpflichtet. Das Anteilscheinkapital ist
zinslos. Über die Höhe der Aufnahmegebühr und des Anteilscheinkapitals bestimmt die
Mitgliederversammlung.
Eintrag im Anteilscheinregister
Die Anteilscheinberechtigten sind im Anteilscheinregister namentlich und mit dem
gezeichneten und einbezahlten Nominalwert eingetragen. Der Eintrag erfolgt, nachdem die
Aufnahmegebühr und der von der Mitgliederversammlung festgelegte Nominalwert des
Anteilscheines bezahlt worden sind. Mit dem Eintrag im Anteilscheinregister erwirbt der
12
Anteilscheinberechtigte die ihm gemäss Statuten und Reglementen zustehenden Rechte,
insbesondere die Spielberechtigung und die Benützungsberechtigung der Anlagen, und erhält
als Bestätigung einen Auszug aus dem Anteilscheinregister.
Übertragbarkeit
Das Anteilscheinkapital ist persönlich an den Anteilscheinberechtigten, der im
Anteilscheinregister eingetragen ist, gebunden. Es kann mit Ausnahme der nachstehenden
Todesfallregelung weder veräussert, übertragen, verpfändet noch sonst wie weitergegeben
werden. Es können auch keine Rechte aus dem Anteilscheinkapital an Dritte abgetreten
werden.
Im Todesfall eines Mitglieds kann der Anteilschein von einem direkten Nachkommen
übernommen werden, sofern dieser dem Verein gegenüber
a) seine erbrechtliche Übernahmeberechtigung belegt sowie
b) die aufgelaufenen Abschreibungen gemäss nachstehender Ziff. 9.5.1 bis zum vollen
Nominalwert des Anteilscheinkapitals und
c) 50% der im Übernahmezeitpunkt geltenden Aufnahmegebühr bezahlt. Der Nachkomme
hat Vorrang auf einer eventuellen Warteliste für Neueintritte.
Rückzahlung
Bei Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt, Ausschluss oder Tod wird dem
Anteilscheinberechtigten bzw. dessen Erben der bezahlte Nominalwert des Anteilscheines
abzüglich aufgelaufenem Renovationsfondsbeitrag gemäss nachstehender Ziffer 8.5.1 innert
drei Monaten nach Ablauf des Vereinsjahres, in dem der Austritt bzw. Ausschluss erfolgt,
zurückbezahlt, unter Streichung des Anteilscheinberechtigten aus dem Anteilscheinregister.
Um die jederzeitige Liquidität des Vereins für den Fall von vielen gleichzeitigen Austritten
zu gewährleisten, kann der Vorstand die Rückzahlung bei Austritt, Ausschluss oder Tod für
solange aufschieben, als die notwendige Vereinsgrösse von 600 Mitgliedern nicht vorhanden
ist und nicht ein neues geeignetes Mitglied aufgenommen werden konnte, welches die
finanziellen Verpflichtungen erfüllt hat.
Renovationsfonds
Speisung
Der Renovationsfonds (RF) wird durch Abschreibungen auf dem Anteilscheinkapital der
Mitglieder (inkl. Passiv und Passiv plus gemäss ihrer ursprünglichen Zugehörigkeit zu einer
Mitgliedschaftskategorie) gespeist, indem die Verpflichtung des Vereins zur Rückzahlung des
Anteilscheinkapitals über 40 Jahre linear auf CHF 0 reduziert wird (Ausnahme bei
Firmenmitgliedern: Abschreibung über 30 Jahre). Vom Anteilscheinkapital wird somit pro
Vereinsjahr der Mitgliedschaft folgender Beitrag in Abzug gebracht und dem RF
gutgeschrieben:
Version 20.3.2013 Mitgliederreglement Seite 10
Einzelmitglieder CHF 450 resp. CHF 400
13
Firmenmitglieder CHF 600
Einzel-Midweekmitglieder CHF 300
Diese Renovationsfondsbeiträge (RFB) basieren auf dem heutigen Stand des
Anteilscheinkapitals der jeweiligen Mitgliedschaftskategorien. Sollte das Anteilscheinkapital
für künftig eintretende Mitglieder ändern, beträgt deren jährlicher RFB ein Vierzigstel (bzw.
ein Dreissigstel für Firmenmitglieder) des jeweiligen neuen Anteilscheinkapitals. Die
Renovationsfondsbeiträge werden den Mitgliedern jeweils am 31. Dezember für das
ablaufende Vereinsjahr in Abzug gebracht.
Buchhalterischer Ausweis
Die jährlichen RFB werden gesondert als „Abnahme der Rückzahlungsverpflichtungen
gegenüber Mitgliedern“ ausgewiesen, da die entsprechende Liquidität für den eigentlichen RF
nicht zur Verfügung steht. Erst bei Austritt eines Mitglieds und Eintritt eines neuen Mitglieds
wird der aufgelaufene RFB des austretenden Mitglieds realisiert (Differenz des
Anteilscheinkapitals: reduzierte Rückzahlung an das austretende Mitglied und volle Einzahlung
des neueintretenden Mitglieds). Diese jährlich realisierte Differenz wird gesondert als
„Renovationsfonds“ ausgewiesen (eigentlicher Renovationsfonds in Form von Liquidität).
Verwaltung und Anlagepolitik
Der Renovationsfonds wird vom Vorstand verwaltet. Es dürfen nur mündelsichere Anlagen
getätigt werden. Im Vordergrund steht die Kapitalerhaltung.
Verwendungszweck und Zuständigkeit
Aus dem RF werden Wiederherstellungen und Neuerungen finanziert, welche für die
zweckbestimmte und gute Erhaltung der gesamten Golfanlage wie Platz, Clubhaus,
Maschinenhalle oder Umgebung notwendig oder nützlich sind. Über Wiederherstellungen und
Neuerungen, die für die Erhaltung des Wertes und der Gebrauchsfähigkeit der Anlage
notwendig sind, entscheidet der Vorstand. Über nützliche Wiederherstellungen und
Neuerungen, welche eine Wertsteigerung oder Verbesserung bezwecken, entscheidet die
Mitgliederversammlung. Andere Massnahmen dürfen nicht aus dem RF finanziert werden.
Kontrolle
Die Revisionsstelle überprüft jährlich die Einhaltung dieser Bestimmungen und erstattet
Bericht zuhanden der Mitgliederversammlung.
Schlussbestimmungen
Änderungen
Änderungen des Mitgliederreglementes sind der Mitgliederversammlung zur
Genehmigung vorzulegen. Sie erfordern eine einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder.
14
Inkrafttreten
Das Mitgliederreglement tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14. März
2013 in Kraft. Es ersetzt alle entsprechenden bisherigen Reglemente.
Anhang I: Mitgliedschaftstarife
(siehe folgende Seite)
15
Mitgliedschaftstarife
Gemäss Mitgliederversammlung im März 2014, gelten ab 1. Januar 2014 folgende
Mitgliedschaftstarife:
A
C
D
E
F
Einzel-Mitgliedschaft
Aufnahmegebühr
Anteilscheinkapital
Total
Jahresbeitrag (exkl. Verzehrpauschaule)
CHF
CHF
CHF
CHF
15´000
16´000
31´000
2´700
Firmen-Mitgliedschaft
Aufnahmegebühr
Anteilscheinkapital
Total
Jahresbeitrag (exkl. Verzehrpauschaule)
CHF
CHF
CHF
CHF
15´000
16´000
31´000
2´700
bis vollendetes 29. Lebensjahr
Aufnahmegebühr
Jahresgebühr bis 18. Altersjahr
Jahresgebühr ab 19. Altersjahr
Jahresgebühr ab 27. Altersjahr
CHF
CHF
CHF
CHF
0
400
1´000
2´700
Gast-Junioren bis vollendetes 29. Lebensjahr
Aufnahmegebühr
Jahresgebühr bis 18. Altersjahr
Jahresgebühr ab 19. Altersjahr
Jahresgebühr ab 27. Altersjahr
CHF
CHF
CHF
CHF
2´000
400
1´000
2´700
Einzel-Midweek-Mitgliedschaft
Aufnahmegebühr
Anteilscheinkapital
Total
Jahresbeitrag (exkl. Verzehrpauschaule)
CHF
CHF
CHF
CHF
8´000
12´000
20´000
1´760
Junioren / Azubi / Studenten von Mitgliedern
16
H
I
J
K
L
M
N
1-Jahr Einzel-Mitgliedschaft
Aufnahmegebühr
Anteilscheinkapital
Total
Jahresbeitrag (exkl. Verzehrpauschaule)
CHF
CHF
CHF
CHF
1´400
2´700
5-Jahre Einzel-Mitgliedschaft
Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr bei einer Verlängerung
Total
Total bei einer Verlängerung
Jahresbeitrag (exkl. Verzehrpauschaule)
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
7´000
9´500
7´000
9´500
2´700
Temporary
Jahresbeitrag (exkl. Verzehrpauschaule)
CHF
3´500
Ehren
Verzehrpauschale
CHF
300
Frei
Verzehrpauschale
CHF
300
Passiv
Jahresbeitrag (exkl. Verzehrpauschaule)
CHF
400
Passiv plus
Jahresbeitrag (exkl. Verzehrpauschaule)
CHF
800
1´400
Die Verzehrpauschale beträgt CHF 300
17
Spielreglement
(In Bearbeitung)
18
Reglement Wettspiel
Spiele den Ball, wie er liegt.
Spiele den Platz, wie Du ihn vorfindest.
Wenn Du keines von beiden tun kannst, verhalte Dich fair.
Aber um Dich fair zu verhalten, musst Du die Golfregeln kennen, denn …
… nur wer nach den Regeln spielt, spielt Golf. (siehe Regel 1-1)
Geltungsbereich
Alle vorgabewirksamen Wettspiele müssen nach den offiziellen Golfregeln des R&A und
den Vorgaben der ASG ausgetragen werden. Dieses Reglement wird nach Regel 33-1 erlassen
und gilt, wenn nichts anderes in der Ausschreibung erwähnt ist, für alle vorgabewirksamen
Wettspiele nach Stableford und im Zählspiel. Des Weiteren gelten die Platzregeln des
Golfclubs Schloss Goldenberg (GCSG) sowie allfällige für ein Turnier angeschlagene und nur
am Spieltag gültige Sonderregeln. Ziel ist, eine einheitliche, regelkonforme Durchführung
sämtlicher Club- und Sektionsturniere sicherzustellen.
Ausschreibung (Regel 33)
Alle vom GCSG organisierten Wettspiele werden im Spielkalender veröffentlicht. In der
Ausschreibung werden alle für ein Turnier verbindlichen Angaben und Sonderregelungen
aufgeführt. Aus ihr geht hervor:
 die Spielform und die Art der Vorgabe und Vorgabewirksamkeit
 die Teilnahmebedingungen und die Preis- bzw. Vorgabengruppen
 die Bestimmung für Spieler mit inaktivem Handicap
 die Höhe der Anmeldegebühr und der Anmeldetermin
Änderungsvorbehalte der Spielleitung (R 33)
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das
Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung
nur bei Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände zulässig.
19
Teilnehmer
Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel ist verantwortlich für die Entrichtung seines
Startgeldes vor Beginn des Wettspiels (auch bei Nichtteilnahme, falls er seine Bewerbung
nicht vor Meldeschluss zurückgezogen hat):
 die Richtigkeit der Eintragung auf seiner Zählkarte
 das genaue Einhalten seiner Startzeit
Anmeldung / Einschreibelisten
Gleichzeitig mit der Ausschreibung wird am Aushang im Clubhaus und im Onlineportal
eine Meldeliste veröffentlicht, in welche sich Bewerber mit Name, Vorname und Handicap
eintragen können. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen ausserdem ihren
Stammclub ein.
Startlisten (R 33-3)
Nach Anmeldeschluss wird durch die Wettspielleitung eine Startliste erstellt, aus welcher
ersichtlich ist:
 Name und ASG-Handicap für alle Bewerber
 die Zusammenstellung der Flights
 die genaue Startzeit für alle Bewerber
Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel spätestens um 14:00 Uhr am Vortag des
Turniers.
Spezifikation des Balls und der Golfschläger
R 4/Anhang I & R 5/Anhang II)
Das Material eines Spielers muss den Regeln des R&A entsprechen (Strafe bei Verstoss:
DQ). Das Spielen mit Driving-Range-Bällen auf dem Platz ist strengstens verboten (Strafe bei
Verstoss: Platzverbot durch den Vorstand).
Schuhwerk (R 14-3, Anhang IV)
Schuhe mit traditionellen Metall-Spikes sind nicht erlaubt. Strafe bei Verstoss:
 Zählspiel: 2 Schläge für jedes Loch, bei dem gegen die Wettspielbedingung verstossen
worden ist, höchstens jedoch 4 Schläge pro Runde.
20
 Lochspiel: am Ende des Lochs, an dem der Regelverstoss festgestellt wurde, wird ein
Loch für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstossen worden ist, abgezogen,
höchstens jedoch 2 Löcher pro Runde.
Scorekarten (R 6-6, R 33-5)
Die persönliche Zählkarte wird beim Bezahlen der Anmeldegebühr im Clubsekretariat
abgeholt. Dies sollte mind. 15 Minuten vor dem Start erfolgen. Jeder Spieler ist für die
Richtigkeit der Angaben auf der Karte (namentlich sein Handicap) selbst verantwortlich. Nach
Beendigung der Runde muss die Karte unverzüglich im Sekretariat abgegeben werden. Wir
bitten alle Teilnehmer die Resultate leserlich zu führen. Um die Eingabe und das Vergleichen
zu erleichtern, sollten keine Zahlen durchgestrichen werden. Korrekturen sind zu visieren. Die
Karte muss von beiden Spielern unterschrieben werden. Auch ein „no-return“ ist ein Resultat
und soll umgehend gemeldet werden. Die Scorekarte gilt als eingereicht, sobald der Spieler
sie abgegeben hat und den Recording-Bereich verlassen hat.
Abspielzeiten (R 6-3 und Anmerkung)
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des
Starts ein, so wird er, sofern das Erlassen der Strafe der Disqualifikation (DQ) nach Regel 337 nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit am ersten Loch mit 2
Strafschlägen bestraft. Strafe für Verspätung von mehr als fünf Minuten ist DQ. Die Uhr am
ersten Abschlag gilt als Referenzzeit.
Spielform Stableford (R 32)
Kann ein Spieler an einem Loch keine Stableford-Punkte mehr erzielen, so muss der Ball
aufgenommen werden. Für unangemessene Verzögerung (Regel 6-7) kann die Spielleitung
nach Regel 32-1b Anmerkung 2 und Regel 32-2a verfahren.
Golfcarts (Anhang I/Teil C-8)
Es ist nicht gestattet, während einer festgesetzten Runde Golfcarts zu benutzen, ausser
es ist von der Spielleitung genehmigt worden (Ausnahme bei Vorweisen eines ärztlichen
Zeugnisses oder Behinderten-Ausweises). Strafen bei Verstoss:
 Zählspiel: 2 Schläge für jedes Loch, bei dem gegen die Wettspielbedingung verstossen
worden ist, höchstens jedoch 4 Schläge pro Runde.
 Lochspiel: am Ende des Lochs, an dem der Regelverstoss festgestellt wurde, wird ein
Loch für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstossen worden ist, abgezogen,
höchstens jedoch 2 Löcher pro Runde.
21
Bei der Übergabe des Golfcarts muss der Fahrer mit seiner Unterschrift bestätigen, dass
er sich strikt an die vom GCSG vorgeschriebenen „Regeln für die Benutzung von Golfcarts“
hält. Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Der GCSG lehnt jegliche Haftung ab.
Spielunterbruch und Wiederaufnahme (R 6-8 und
Anmerkung)
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so müssen die Spieler das Spiel
unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine
Wiederaufnahme angeordnet hat. Des Weiteren obliegt eine Spielunterbrechung bei
Blitzgefahr gem. Regel 6-8a (II) der Eigenverantwortung jedes Wettspielteilnehmers.
Versäumt ein Spieler bei entsprechender Warnung der Spielleitung sein Spiel unverzüglich zu
unterbrechen, ist die Strafe DQ, sofern das Erlassen der Strafe nach Regel 33-7 nicht
gerechtfertigt ist.
Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (R 6-7)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die
vorangehende Gruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen auf der Scorekarte
vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so kann die Spielergruppe durch die
Spielleitung ermahnt werden. (Die Richtzeit pro Spielrunde beträgt max. 4h20m plus 10m für
die Verpflegung).
Wird danach keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, wird dieser Gruppe
mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird.
Überschreitet der erste Spieler die Zeitvorgabe von 50 Sekunden und die folgenden Spieler
die Zeitvorgabe von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoss
gegen Regel 6-7 angesehen. Strafe bei Verstoss:
Zählspiel:
1. Verstoss 1 Schlag
2. Verstoss 2 Schläge
3. Verstoss DQ
Lochspiel:
1. Verstoss Lochverlust
2. Verstoss DQ
Beendigung von Wettspielen (R 34-1)
Das Wettspiel gilt als beendet, sobald das Resultat offiziell bekannt gegeben wurde.
22
Wettspielkomitee / Spielleitung (R 33)
Die Mitglieder der Spielleitung werden durch Aushang im Clubhaus oder auf der Startliste
bekanntgegeben. Die Spielleitung ist für die ordnungsgemässe Durchführung der Wettspiele
verantwortlich. Sie ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis
dieses Wettspielreglements erleiden.
Regelentscheidungen durch die Spielleitung (R 34)
Die Spielleitung entscheidet über alle strittigen Fälle nach Regel 34-3. Einsprüche, die
Auswirkung auf das Ergebnis haben, müssen bis spätestens 30 Minuten, nachdem der letzte
Wettspielteilnehmer das letzte Green verlassen hat, eingebracht werden (Ausgenommen
Einspruch nach Regel 34-1b). Ist von der Spielleitung ein offizieller Referee benannt, dann
sind seine Entscheidungen endgültig.
Marschall-Dienst / Turnierablauf
Die Marschalls werden von der Spielleitung eingesetzt, sie sind befugt, unangemessene
Verzögerung, langsames Spiel zu ermahnen (Regel 6-7, siehe auch Punkt 14). Auch Startund Startzeitkontrollen können durch die Marschalls durchgeführt werden. Den Anweisungen
der Marschalls ist unbedingt Folge zu leisten. Für Fragen bezüglich des Turnierablaufs sowie
bei Regelfragen ist jedoch allein die Spielleitung zuständig.
Stechen bei Resultatgleichheit (R 33-6)
Ohne gegenteilige Bestimmung in der Ausschreibung für die betreffende Meisterschaft,
kommen folgende Regeln zur Anwendung:
 Zählspiel: Für den ersten Platz an wichtigen Meisterschaften über mehrere Runden
findet ein „Sudden Death“ Playoff auf den Spielbahnen 1, 2, 3 und 18 statt
(repetierend bis zur Entscheidung); in allen anderen Fällen und für alle folgenden
Ränge sind die letzten 54, 36 oder 18 Löcher massgebend; dann die letzten 9, 6, 3
Löcher und das letzte Loch.
 Lochspiel: Die Spieler beginnen den Parcours nochmals von vorne, Sieger wird
derjenige Spieler, der zuerst ein Loch gewinnt.
Als „letzte Löcher“ gelten die letzten Löcher auf der Scorekarte (Loch 10 bis 18), auch
wenn der Spieler seine Runde nicht auf Loch 1 begonnen hat. Bei einem Neun-Loch-Turnier
entscheiden die besseren 6, 3 Löcher und das letzte Loch, danach das Los.
23
Wertungen bei Turnieren über mehrere Runden
Der Competition Stableford Adjustment (CSA) ist ein automatischer Faktor der
nachträglichen Anpassungen der Resultate. Bei Turnieren über mehrere Runden wird dieser
Faktor nach jeder Runde angewandt. Das Handicap wird jedoch erst am Ende des Turniers
angepasst.
Ranglisten
Nach der Siegerehrung eines Wettspiels wird die Rangliste am Infobrett im Clubhaus und
im Intranet veröffentlicht.
Preise (Amateurstatut)
Die Details zu den Preisen werden auf der Ausschreibung aufgeführt. Für jede Kategorie
werden in der Regel 1 bis 3 Preise vergeben, für Junioren ein Nettopreis. Für jedes
Einzelwettspiel wird ein Bruttopreis für Damen und Herren abgegeben, sofern das
Bruttoresultat 23 Stableford-Punkte oder besser ist. Die Junioren werden ebenfalls in der
Brutto-Rangliste geführt und haben Anspruch auf den Preis.
Es gilt Brutto vor Netto – Preise werden nicht kumuliert. Ausnahme sind Spezialpreise wie
„Longest Drive“ und „Nearest to the Pin“ oder ähnliche. Der maximale Wert der Turnierpreise
darf die Vorgaben gemäss ASG-Richtlinien (Amateurstatut) nicht überschreiten. Die
Preisverteilung findet in der Regel im Anschluss an das Turnier statt. Bei Abwesenheit der
Preisträger geht der Preis automatisch an den nächstplatzierten Rang weiter. Ausnahme: bei
externen Turnieren kann der Sponsor entscheiden.
Die Golf-Etikette gilt auch an der Siegerehrung, insbesondere der Dress-Code. Wir
erwarten von allen Spielern, dass sie geduscht und passend angezogen zur Siegerehrung
erscheinen.
Sonderpreise werden vom Starter abgekündigt und auf den entsprechenden Abschlägen
mit Mitteilungen angezeigt:
 Nearest to the Pin: Der Ball muss sich nach dem ersten Schlag auf dem
betreffenden Green befinden; Bälle auf dem Vorgreen oder Fairway können nicht in
die Wertung aufgenommen werden; nach dem Einlochen wird die Distanz zwischen
Ball und Lochkante gemessen; ein Hole-in-one nimmt ebenfalls an der Wertung teil;
gibt es zwei oder mehr Einträge mit der gleichen Distanz, geht der Preis an den letzten
Spieler auf der Liste; der Preis wird nicht weitergegeben, wenn der Preisträger nicht
anwesend ist.
 Longest Drive: Der Ball muss sich nach dem Abschlag auf dem betreffenden
Fairway, Green oder Vor-Green befinden; Bälle, welche sich im Rough, im Semirough,
in Hindernissen oder auf einem falschen Fairway befinden, können nicht in die
Wertung aufgenommen werden; die Position des Balles ist mit der dafür vorgesehen
24
Tafel zu markieren; gibt es zwei oder mehr Einträge mit der gleichen Distanz, geht
der Preis an den letzten Spieler auf der Liste; der Preis wird nicht weitergegeben,
wenn der Preisträger der Preisverteilung fernbleibt.
Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer an Wettspielen mit der Veröffentlichung
seines Namens (ggf. mit Foto), Handicap und Resultat im Internet einverstanden.
(Ausnahmen bedürfen der Zustimmung durch die Spielleitung).
Doping-Vorschriften
Es gelten die Vorschriften von Swiss Olympics.
Verstösse gegen die Etikette / Unsportliches Verhalten
Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann die Spielleitung gegen
den Spieler folgende Sanktionen verhängen:
 Verwarnung
 Auflagen
 befristete oder dauernde Turniersperre
Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionelle und allgemein
anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport verstossen wird (z. B. vorsätzliche
Regelverstösse, unentschuldigtes Nichtantreten, vorsätzlicher Verstoss gegen die Etikette
sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Spieler
nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.
Anmerkung: Im Falle eines schwerwiegenden Verstosses gegen die Etikette kann die
Spielleitung den Spieler, ungeachtet der vorgenannten Regelung, nach Regel 33-7
disqualifizieren.
Sicherheitsmassnahmen
Das Mitführen von Hunden auf dem gesamten Golfareal ist untersagt. Nichtspielende
Begleitpersonen, die nicht Mitglied des GCSG sind, betreten die Anlage auf eigenen Gefahr.
25
Kleidung
Bitte beachten Sie die separate Kleiderordnung des GCSG. Diese finden Sie unter „Etikette
und Kleiderordnung“ bei den Merkblättern.
Benutzung von Mobiltelefonen
Ausser in Notfällen ist die Benutzung von Mobiltelefonen (Pager und ähnliche Apparate
inbegriffen) durch Spieler oder Caddies für Anrufe oder Nachrichten auf dem Platz untersagt.
NB: die Benutzung von Mobiltelefonen als Distanzmessgerät wird in den Platzregeln (LocalRules) geregelt.
Haftung / Versicherungsschutz
Der GCSG haftet nicht für Schadenfälle, Unfälle, Diebstähle oder Vorkommnisse sonstiger
Art, welche sich im Bereich der gesamten Golfanlage ereignen. Deshalb sollte jeder Spieler
über eine eigene Haftpflicht-Versicherung verfügen.
26
Reglement Wettspiel Organisation
1. Die Organisation und Ausschreibung aller Club-Wettspiele ist Sache des Captains.
2. Für die Organisation der Turniere in den Sektionen (Ladies, Senioren, Junioren) sind die
jeweiligen Sektions-Captains zuständig.
3. Der Wettspielleiter zeichnet für die Durchführung des Wettspiels und ist oberster
Schiedsrichter des Spieltages. Er ist im Auftrag des Captains eingesetzt und entscheidet
in Regelfragen, Turnieränderungen und organisatorischen Belangen im Zusammenhang
mit dem Wettspiel (z. B. Zwischenverpflegung).
4. Die Aufgabe des Wettspielleiters wird in der Regel dem „nichtmitspielenden“ Clubmanager
zugeteilt.
5. Der Wettspielleiter ist Ansprechpartner für das Sekretariat und ist jederzeit erreichbar.
Der Wettspielleiter sollte im 1. Flight spielen und evtl. mit einem Mobiltelefon ausgerüstet
sein.
6. Das Sekretariat und der Marschall-Dienst unterstehen für die Belange des Wettspiels dem
Wettspielleiter (Starter und Marschall)
7. Kurzfristige Startlistenänderungen
zusammengestellt.
werden
vom
Sekretariat
eingeplant
und
8. Der Wettspielleiter kontrolliert die Ranglisten, welche vom Sekretariat erstellt werden, und
stellt diese dem Tages-Captain zur Verfügung.
9. Wettspielleiter und Tages-Captain können identisch sein. Der Tages-Captain
(Captain/Stv.) ist lediglich für die unten aufgeführten Aufgaben verantwortlich.
Wettspielleiter
Sekretariat
Captain/Stv
Verantwortlich Wettspiel
Abgabe Scorekarten
Einkauf Preise
Startliste vorbereiten
Änderungen Start/Flight
Rangliste
Zwischenverpflegung
Gabentisch
Preisverteilung
Einsatz Starter
Verteilung Ranglisten
Disqualifikationen
Einsatz Marschall
Wettspiel Abrechnung
Strafpunkte
Regelfragen
Organisation Apéro, Essen
Dekoration etc.
Restaurant
Ansprechpartner für
Sekretariat
27
Reglement Platzreife
Die Platzreife ist ein offizieller Ausweis, der bescheinigt, dass der Golfspieler die
theoretischen Grundkenntnisse beherrscht und ein Spielniveau erreicht hat, welches ihm
erlaubt, sich auf einen Parcours korrekt zu bewegen, sich selber und andere Golfspieler nicht
zu gefährden und dass er über grundsätzliche Regelkenntnisse verfügt.
Die Platzreifeprüfungen müssen den ASG-Richtlinien folgen und von den
Clubverantwortlichen, einem ASG-Schiedsrichter oder einem Pro der Swiss PGA abgenommen
werden.
Die Prüfungsforderungen sind wie folgt definiert:
Theorie: (durch eine vom Club bestimmte Person)
Theorieprüfung:
40 Fragen über Etikette und Regeln. Die Theorieprüfung ist bestanden, wenn mindestens
28 Antworten richtig sind.
Spiel auf der Übungsanlage:
(durch einen Swiss PGA Pro)
Die praktische Prüfung auf der Übungsanlage (Putting Green, Chipping Green, Driving
Range) kann in einer oder mehreren Stunden / Etappen erfolgen. Der Pro überprüft die
Resultate und trägt diese auf einer Prüfungskarte ein. Geprüft wird:
Abschläge:
Schläge vom Tee; 6 Bälle; Ziel: 3 von 6 Bällen im Flug über eine
Distanz von 80 Metern für Männer und 70 Meter für Frauen
Langes Spiel:
Schläge mit einem Holz, Hybrid oder mittleren Eisen; 6 Bälle;
Ziel: 3 von 6 Bällen im Flug über eine Distanz von 60 Metern
Pitchen:
Länge 15 bis 18 Meter zum Loch; 6 Bälle;
Ziel: 2 von 6 Bällen in einem Kreis mit Radius 6 Meter
Chippen:
Länge 10 bis 12 Meter zum Loch; 6 Bälle;
Ziel: 2 von 6 Bällen in einem Kreis mit Radius 4 Meter
Bunker:
Ziel: 2 von 6 Bällen müssen auf dem Green liegen bleiben
Putten:
Parcours: 9 Loch (3 x 3 m, 3 x 6 m, 3 x 9 m);
Ziel: mit einem Ball max. 21 Schläge.
Nach bestandener Theorieprüfung und Spielen auf der Übungsanlage kann die Prüfung
auf einem ASG homologierten Platz oder einem –6- bis 9-Loch-Platz, sowie einem Pitch &
Putt-Platz stattfinden.
28
Spielen auf dem Platz: (i.d.R. durch einen Swiss PGA Pro)
Etikette:
Sicherheit, Rücksicht, Pace of Play, Vorrecht, Platzschonung
Spiel auf dem Platz:
Abschläge, Langes Spiel, Pitchen, Chippen, Bunker, Putten
Ausfüllen der Scorekarte und Umrechnung in Stablefordpunkte
Der Experte vergleicht das Verhalten des Spielers auf dem Platz mit den Zielsetzungen
der Prüfung anhand der oben aufgeführten Kriterien. Er entscheidet, ob die Prüfung
bestanden ist oder nicht. Wenn die Prüfung auf einem von der ASG homologierten Platz und
über 9 oder 18 Loch abgehalten wurde, kann die unterschriebene Scorekarte als erstes
Handicap-Resultat eingereicht werden. Dieses wird anerkannt, sobald der Spieler bei einem
ASG-Club eine ASG-Lizenz gelöst hat.
29
Reglement Junioren
Beschreibung
Der Junioren-Captain (JC) ist für die Organisation, den Aufbau und den Ausbau des
Juniorenbereichs im Golfclub Schloss Goldenberg zuständig.
Ziele
 Förderung der Junioren durch regelmässige Trainings, Spiele, Turniere und andere
Veranstaltungen
 Förderung des richtigen Verhaltens der Junioren des GCSG auf dem Golfplatz, vor
allem bezüglich Golf-Etikette und Regelkenntnisse
 Halten von aktivem Kontakt zu den Juniorenabteilungen der Region und der gesamten
Schweiz
 Steigerung der sportlichen Erfolge auf nationaler Ebene durch konsequente Förderung
der Junioren
Training (für Junioren im Alter von 5 bis 18 Jahren)
 Der Junioren-Captain und die Pro’s stellen anfangs Saison die Kategorie für die
Trainings zusammen
 Die Kategorien werden am Juniorenboard bekannt gegeben, sie sind altersunabhängig
 Das Training findet bei jeder Witterung statt
 Bälle für offizielle Trainings sind gratis
 Junioren, die am Training teilnehmen, bekommen gratis Jetons
 Junioren, die am Training nicht teilnehmen können, müssen sich beim Sekretariat
mündlich abmelden
 Unentschuldigte und/oder mehrere Absenzen können nach Verwarnung zum
Ausschluss des Juniorentrainings führen
 Besammlung der Gruppen 5 Minuten vor Trainingsbeginn
 Die Pro’s führen eine Anwesenheitskontrolle durch
Freier Spielbetrieb für Junioren
Für Anfänger gilt:
 Keine Platzerlaubnis, nur Benützung der Driving-Range und Übungsanlage
Regeltest bestanden:
30
 Die Benützung der 18-Loch-Anlage ist nur in Begleitung eines GCSG-Mitglieds erlaubt,
welches ein HCP von mind. 28 oder tiefer hat
 Die Begleitperson muss auf den übrigen Spielbetrieb Rücksicht nehmen. (Stosszeiten
an SA/SO bis ca. 13.30 Uhr müssen gemieden werden)
Platzreife (PR bestanden):
 Freier Spielbetrieb (Stosszeiten an SA/SO bis ca. 13.30 Uhr müssen gemieden werden)
 Junioren-Flights sind an Sonn- und allgemeinen Feiertagen erst ab 13.30 Uhr erlaubt
Kleinkinder
 Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, Kinder unter 9 Jahren als Caddies oder
Begleitpersonen mit auf den Platz zu nehmen
Test-Score
Der Extra Day Score ist ein Score über 18-Loch, gezählt in Stableford, der von einem
Spieler ausserhalb einer Qualifying Competition in seinem Heim-Club oder einem anderen
Club, dem er angehört, gespielt wurde und bei dem Handicap-Bedingungen berücksichtigt
werden. Der Spieler muss im Voraus beim Sekretariat seines Clubs bekannt geben, dass er
die Absicht hat, einen Extra Day Score zu spielen und sich eine gestempelte Karte mit dem
Namen eines genehmigten Markes aushändigen lassen.
Nur Spieler der Handicap-Kategorien 2 bis 5 (Handicap 4.5 bis 36.0) dürfen EDS spielen;
für Spieler der 1. Kategorie mit Handicap 4.4 oder weniger ist es nicht möglich, ihr Handicap
mit einem EDS zu verändern, ausser ihr Handicap ist inaktiv und soll so wieder reaktiviert
werden. Ausserdem kann ein Spieler kein Handicap der Kategorie 1 mit einem EDS erlangen,
sein Handicap wird nur bis 4.5 gesenkt. Jedes Resultat von einem EDS muss für das Handicap
gezählt werden; das gilt auch für „no-return“.
Der Marker darf weder ein Pro noch ein Mitglied der Familie des Spielers sein. Der Club
kann für den Marker weitere Einschränkungen einführen (z. B. verschiedene Marker für jeden
EDS, obere Handicap-Limite für den Marker usw.). Die Anzahl der jährlichen EDS ist nicht
begrenzt.
Turniere
 Juniorenturniere
 Clubmeisterschaft Junioren
 Die SpiKo entscheidet, an welchem Turnier die Junioren zugelassen sind (siehe
Ausschreibung der Turniere). Junioren müssen Handicap 30 oder tiefer haben.
Abschlag ist von den gleichen Tees wie die Erwachsenen.
31
 Unangebrachtes Benehmen an Turnieren hat nach einer Verwarnung mindestens eine
Turniersperre zur Folge.
Brevet Sportiv
Bedingungen sind: Erreichen des dem Alter und dem Geschlecht entsprechenden Hcp.
Zusätzlich ist der ASG-Regeltest zu bestehen. Der Brevet-Sportiv-Inhaber ist berechtigt, auf
allen Schweizer ASG-Plätzen gratis zu spielen.
Pflichten
Der JC ist berechtigt, Junioren 2- bis 3-mal pro Saison unentgeltlich für spezielle Einsätze
aufzubieten.
32
Reglement Marschall-/Starterdienst
Ziel
Der Marschalldienst ist für den reibungslosen, sicheren und flüssigen Spielbetrieb auf dem
Golfplatz verantwortlich. Er überwacht die Einhaltung der Etikette und des Spielflusses. Ziel
bei einer Intervention ist, eine Win-Win-Situation herzustellen. Kein Golfer darf unseren Platz
verärgert verlassen. Durch zielgerichtete Hilfestellung und Beratung soll eine Verbesserung
des Spielverständnisses und des Verhaltens angestrebt werden. Wir wollen Golf als FreizeitErlebnis vermitteln. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, bedingt dies:
 dass nur Leute auf der Anlage spielen, die dazu berechtigt sind
 dass auf der Golfrunde der Spielfluss aufrechterhalten bleibt
 dass Regeln und Etikette eingehalten werden
 dass die Bekleidung „golfkonform“ ist
 dass auf der Anlage „Ordnung und Sauberkeit“ herrscht.
Aufgaben
Kontrollen auf dem Platz
 Divots zurücklegen und Pitchmarken ausbessern
 Bunker rechen, Rechen ordnungsgemäss deponieren
 Biotope und gesperrte Zonen dürfen nicht betreten werden
 Wegweiser für Caddys befolgen, Befahren von Abschlag, Vorgreen, zwischen Bunker
und Green verboten
 Abschlag von Spielbahn 10 nur mit Erlaubnis vom Sekretariat oder Marschall;
(Spielbahn 9 muss frei sein)
 „Surfen“ ist nur gestattet, wenn in keiner Art und Weise ein Spieler auf einer regulären
Runde behindert wird
 Greenfee- und Badge-Kontrolle; bei Fehlen eines Ausweises Meldung an Sekretariat
 Startlistenkontrolle; fehlende Personen sind dem Sekretariat zu melden
Spielfluss
 Einhalten der Abschlagszeiten
 Überwachen des Spieltempos, maximal eine freie Bahn zum vorderen Flight
 Flights wenn nötig antreiben, evtl. zusammenführen oder splitten
33
Turnierbetrieb
 Wünsche des Turnier-Organisators können an den Marschalldienst gerichtet werden
 Beobachtet der Marschall bei einem Turnier ganz eindeutige Regelverstösse oder
Unregelmässigkeiten, muss er dies direkt dem Flight melden und danach die
Spielleitung / CM informieren
Zuschauer, Spaziergänger
 Der quer durch den Platz führende Weg ist öffentlich; die Leute sind, wenn nötig,
höflich auf die Gefahren aufmerksam zu machen; interessierten Zuschauern Fragen
über den Golfsport beantworten
Rechte
 Verstösse gegen die Platz- und Etikettenregeln sind mit dem betreffenden Spieler zu
besprechen
 Bei Uneinsichtigkeit ist der Fall der Spielleitung / CM zu melden, oder der Spieler ist
vom Platz zu weisen
 Der Marschall im Dienst ist berechtigt, sich im Clubrestaurant angemessen zu
verpflegen
 An Turnieren von externen Sponsoren verpflegt sich der Marschall nur im Clubhaus,
die Zwischenverpflegung ist für die Teilnehmer reserviert
 sind sehr wenige oder keine Spieler auf dem Platz, so kann der Marschall in Absprache
mit dem CM resp. Chefmarschall seinen Dienst entweder gar nicht antreten oder
frühzeitig beenden. (Wetter, Reservationsliste, Absagen etc.)
Pflichten
 Marschalls melden sich bei Dienstantritt im Sekretariat;
 Der Marschall im Dienst hält guten Kontakt zu Spielern und Greenkeeper;
 Umgefallene Markierungspfosten wieder einschlagen oder Greenkeeper avisieren;
 Absperrungen vor den Greens in Ordnung bringen;
 Buggy nach Dienstende auf dem dafür bezeichneten Parkplatz abstellen; Batterie
anstecken; Zündschlüssel im Marschall-Kasten deponieren;
 Der Marschall kennt die „Local-Rules“ und trägt immer ein Regelbuch auf sich;
 am Mittwoch die Sanitätsbox im Sekretariat abgeben (Reinigung und Kontrolle)
34
Kompetenzen bei Turnieren
Situation klarstellen
Spielabbruch
Verwarnung
Platzsperre
Turniersperre
Marschall
Marschall mit Spielleitung (CM)
Marschall mit Spielleitung (CM)
SpiKo / Disziplinarkommission
SpiKo / Disziplinarkommission
Beobachtet der Marschall bei einem Turnier ganz eindeutige Regelverstösse oder
Unregelmässigkeiten, muss er dies direkt dem Flight melden und danach die Spielleitung / CM
informieren.
Massnahmen bei Verstössen
Es gibt vier Stufen von Massnahmen bei Verstössen gegen Etikette, Spielberechtigung,
Spielbetrieb und Driving Range (siehe auch Tabelle unten):
1. Situation klarstellen
2. Verwarnung mit Meldung an Sekretariat zwecks Erfassung
3. Spielabbruch
4. Platzsperre
Verstösse gegen die Etikette
Massnahmen
Spielen mit Metall-Spikes-Schuhen
Nicht etikettenkonforme Bekleidung wie
Radlerhosen, Leggings, trägerlose Shirts,
Blue-Jeans, Shirts ohne Kragen etc.
Handybenutzung (telefonieren) ohne
Bewilligung
Trolleys über Abschläge/Green ziehen
Nichtbefolgen von Anweisungen des Personals
Verwarnung und sofortiger Spielabbruch
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Pitchmarken und Divots nicht ausbessern
Bunker nicht gerecht oder Rechen nicht zurück gelegt
Fallenlassen des Flaggenstocks auf dem
Green
Übermässiger Lärm / Stören anderer Spieler
Bälle fischen (nicht eigene)
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Situation klarstellen
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
35
Beschädigungen durch Probeschwünge (des
Platzes, vor allem der Abschläge)
Nicht Durchspielenlassen schnellerer Partien
Mit Trolleys zwischen Bunker und Green
durchfahren
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Verstösse gegen Spielberechtigung
Massnahmen
Spielen ohne oder mit falschem Greenfee
Spielen von 18 anstatt 9 Spielbahnen
Unberechtigtes Spielen während Turnieren
Verwarnung und sofortiger Spielabbruch
Verwarnung und sofortiger Spielabbruch
Verwarnung und sofortiger Spielabbruch
Verstösse gegen Spielbetrieb
Massnahmen
Startzeit nicht eingehalten
Startzeit verpasst
Spielreihenfolge nicht einhalten
Aufteilen eines Flights
Spielen mit mehreren Bällen
Spielenlassen einer Begleitperson
Platzspielbarkeit nicht beachtet
Chippen/Pitchen auf Putting Green
Langsames Spiel; Spieltempo nicht einhalten
Gefährliches Spiel (fahrlässig)
Spielen mit Driving-Range-Bällen
Betreten von Biotopen
Zusammenschluss mit zeitrichtigem Flight
Verkürzte Runde spielen oder neue Startzeit
buchen
Korrigieren, 2. Mal Verwarnung
Zusammenführen, 2. Mal Verwarnung
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Situation klarstellen, 2. Mal Platzverweis
Situation klarstellen, 2. Mal Platzverweis
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Verwarnung, Gruppe teilen
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Verwarnung und sofortiger Spielabbruch
Verwarnung, 2. Mal Spielabbruch
Verstösse auf der Driving Range
Massnahmen
Nutzung der Driving Range ohne Erlaubnis
Auf der Driving Range für Ruhe sorgen
Bälle einsammeln auf Driving Range
Verwarnung und sofortiger Spielabbruch
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
Situation klarstellen, 2. Mal Verwarnung
36
Reglement für interne/externe Turniere
Mitglieder sowie externe Firmen haben eine beschränkte Möglichkeit, auf unserer
Golfanlage Wettspiele durchzuführen. Der ordentliche Spielkalender hat dabei Priorität. Die
Datenwünsche werden vom Clubmanager (CM) koordiniert und mit dem Captain
abgesprochen. Wir legen Wert darauf, dass für Getränke und Verpflegung ausschliesslich das
Restaurant des GCSG berücksichtigt wird. Für Platzmiete, Turnierabwicklung, Scorekarten,
Ranglisten, etc. werden Pauschalen verrechnet. Die Tarife 2015 sind wie folgt:
GCSG-Mitglieder, welche private Wettspiele organisieren
(z. B. Geburtstag, Privatclubs, etc. Diese Turniere sind nicht
handicapwirksam)
Pauschale für Platz bis zu 30 Personen
CHF 500
Wettspiel durch Sekretariat
CHF 5 p/P
Greenfee für Externe
gemäss Reglement
Zwischenverpflegung
nach Absprache
Apéro, Essen, etc.
nach Absprache
Firmen oder öffentliche Organisationen organisieren einen
Golfanlass mit Wettspiel:
Pauschale für Platz bis 50 Personen
CHF 1'000
Juni - September
CHF 1'500
Pauschale für Platz über 50 Personen
CHF 1'500
Juni - September
CHF 2'000
Greenfee für Externe
Gemäss aktuellen Greenfee Tarifen
Teilnahme Clubmitglieder
CHF 60 p/P
Wettspiel durch Sekretariat
CHF 5 p/P
Zwischenverpflegung
nach Absprache
Apéro, Essen, etc.
nach Absprache
Start ab 2 Tees bei 80+ Teilnehmer
CHF 1'000
(nur wenn vom Spielbetrieb her möglich)
37
Reglement Platzrekord
Für die Anerkennung des offiziellen Platzrekords müssen
folgende Bedingungen erfüllt sein:
 Rekorde können nur an einem offiziell ausgeschriebenen Wettspiel gewertet werden
 Es muss immer von den Back-Tees (weiss/blau) gespielt werden
 Es muss immer mit Sommer-Rules gespielt werden
Reglement für Club-Meisterschaft und für die offene
Meisterschaft
Die SpiKo entscheidet über den Austragungsmodus obiger Meisterschaften. Die
Meisterschaften können über 1 bis 3 Runden ausgeschrieben werden. Die Meisterschaften
können über 1, 2 oder 3 Tage dauern.
Die SpiKo entscheidet bei einem evtl. Abbruch der Meisterschaften, ob eine Wertung über
(lediglich) 1 oder 2 Runden gilt und die Titel vergeben werden.
Bei Punktgleichheit werden die Meister in einem Stechen (Sudden Death) ermittelt. Die
SpiKo legt die zu spielenden Löcher fest. In der Regel sind dies: 1, 2, 3 und 18 oder 1 und
18, repetierend bis zur endgültigen Entscheidung.
Weitere Ränge werden nach den letzten besseren 36, 18, 9, 6, 3, 2, 1 Löchern klassiert.
Startliste
:
1. Runde
immer nach Hcp
2. /3. /4. Runde
umgedrehte Rangliste
Die SpiKo bewilligt in Ausnahmefällen Startzeit-Wünsche - dies jedoch nur, wenn kein
Spieler bevorzugt wird.
38
Reglement Club-/Offene Meisterschaften
(In Bearbeitung)
39
ASG Richtlinien zur Platzvorbereitung für
Meisterschaften
Die hier folgenden Angaben sollen den Clubs bei der Durchführung von offiziellen
Wettspielen der ASG oder der Swiss PGA helfen. Auch bei der Organisation von clubinternen
Wettspielen ist ihre Benützung von Vorteil. Dadurch sollen die Vorbereitung des Platzes
vereinheitlicht und somit die bestmöglichen Bedingungen für die Spieler gewährleistet
werden.
Vorbereitung des Golfplatzes
Die angegebenen Werte haben nur hinweisenden Charakter.
Abschläge:
Fairways:
Greens:
Vorgreen:
Semi-Rough:
Rough:
Bunker:
Höhe des Grasschnittes: 6-10 mm
minimale Breite: ca. 30 Meter Höhe des Schnittes: 12-18 mm
Die «Geschwindigkeit» des Greens wird mit dem Stipmeter gemessen:
2,3 Meter = mittel - 3,2 Meter = sehr schnell
Das Putting-Green muss die gleichen Eigenschaften haben wie die
Greens. Es sollte am Morgen immer zuerst geschnitten werden.
Breite:
ca. 1 Meter
Höhe des Schnittes:
8-10 mm
Breite:
ca. 2 Meter
Höhe des Schnittes:
3-5 cm
Höhe des Schnittes:
6-10 cm
Höhe (Dicke) des Sandes: ca. 10 cm
Markierung des Golfplatzes
Out of bounds
Die bestehenden Mauern und Zäune sind möglichst weitgehend als Out-Grenze zu
benützen, wobei die Pfähle des Zaunes das Out definieren sollen. Überall sonst verwendet
man weisse Pfähle, um das Out zu markieren (Durchmesser ca. 5 cm, Höhe 50-80 cm). Diese
sind im Abstand von ca. 15 m voneinander zu platzieren; oder auch näher, wenn es nötig ist,
die direkte Sicht von einem Pfahl zum nächsten zu garantieren. Es kann auch weisse Farbe
verwendet werden, die auf den Boden aufgesprayt wird, um die Anzahl der Pfähle zu
beschränken.
Eine Out-Grenze muss so weit wie eben notwendig markiert werden, wenn auch nur die
geringste Möglichkeit besteht, dass ein Ball noch im Out landen könnte. Es darf auch niemals
40
vergessen werden, das Out zu «schliessen», damit nie Zweifel über die Lage eines Balles
aufkommen können.
Wasserhindernisse
Diese müssen eindeutig abgegrenzt und identifizierbar sein: «Wasserhindernis» und
«Seitliches Wasserhindernis». Für die Markierung können Pfähle von 2-5 cm Durchmesser
und 40-50 cm Höhe verwendet werden.
Gelbe Pfähle = Wasserhindernis
Rote Pfähle = seitliches Wasserhindernis
Es kann auch gelbe oder rote Farbe verwendet werden, die auf den Boden aufgesprayt
wird. Die Grenzen des Wasserhindernisses sollten möglichst auf der Kante markiert werden,
wo das Gelände gegen das Wasserhindernis abfällt. Dies ist vor allem wichtig bei einem
seitlichen Wasserhindernis, damit ein Spieler, der einen Ball droppen muss, aus einer guten
Lage weiterspielen kann. Aus dem gleichen Grunde sollten auch Gebüsche usw., die nahe an
der Grenze des Wasserhindernisses stehen, in dieses einbezogen werden.
Boden in Ausbesserung (GUR)
GUR wird durch blaue Pfähle markiert oder durch blaue Farbe auf dem Boden. Es kann
auch weisse Farbe verwendet werden, denn diese ist auf dem Boden besser sichtbar. Es ist
empfehlenswert, das gesamte Gelände zu inspizieren, bevor man mit dem Markieren des GUR
beginnt. So erhält man einen guten Eindruck vom allgemeinen Zustand des ganzen Platzes,
bevor man jene Zonen bestimmt, die sich wirklich in abnormalem Zustand befinden und
markiert werden müssen.
Obwohl es nach den Regeln zulässig ist, während einem Turnier eine Zone des Platzes als
GUR zu erklären, ist es vorzuziehen, alles vor einem Turnier zu markieren.
Dropping-Zonen
Solche sind nur in Ausnahmefällen zu bezeichnen. Das Komitee muss der Meinung sein,
dass die Spieler durch die speziellen Gegebenheiten des Geländes so sehr benachteiligt und
bestraft würden, dass sie wegen dieser aussergewöhnlichen Situationen nicht alle Optionen
der Erleichterungen, die in den Regeln vorgesehen sind, zur Anwendung bringen könnten.
Platzierung der Abschläge
1. Die Abschlagskugeln sollten möglichst nahe bei den fixen Distanz-Markierungen auf dem
Tee gesteckt werden.
2. Die Abschlagskugeln dürfen nicht weiter als 3 Meter vor dem hinteren Ende der TeeOberfläche platziert werden. Bei den Trainingsrunden müssen die Abschlagszonen,
insbesondere die der Par-3-Löcher, geschützt werden.
3. Die Platzierung der Abschlagskugeln darf unter Berücksichtigung folgender Kriterien
verändert werden:
41
4. Zustand der Oberfläche des Abschlages
5. Totale Länge des Loches
6. Bäume oder andere Hemmnisse in der Nähe des Tees
7. Atmosphärische Bedingungen des Tages, insbesondere Stärke und Richtung des Windes,
Regen usw.
8. Es sollten keine Längenabweichungen der Abschlagsmarkierungen (mehr als 100 Meter)
von den vermessenen und homologierten Längen bestehen.
9. Für die regionalen Juniorenmeisterschaften werden die Abschlagskugeln den respektiven
Kategorien angepasst.
Platzierung der Löcher (Pin Position)
1. Für die Positionierung der Löcher dürfen keine speziellen Schwierigkeiten gesucht werden,
die den Spielern beim Putten zum Verhängnis werden könnten. Gesamthaft sollten die
Fahnen ausgeglichen gesteckt werden: ein Drittel in schwierigeren, ein Drittel in
mittelschweren und ein Drittel in leichteren Positionen. Auch die Verteilung der Löcher
vorne-hinten, rechts-links und Mitte sollte ausgeglichen sein.
2. Man soll in Betracht ziehen, mit welchem Club ein Green angespielt werden muss: wenn
z. B. ein langes Eisen oder ein Holz notwendig ist, sollte die Fahne eher im hinteren Teil
und eher auf der Längsachse des Greens platziert werden. Auch ein vorherrschender Wind
sollte in Betracht gezogen werden.
3. Im Umkreis des Loches, ca. 1 Meter, muss sich die Oberfläche des Greens in gutem
Zustand befinden, möglichst horizontal sein, oder zumindest gleichmässig geneigt, ohne
Änderung des Neigungswinkels.
4. In der Nähe des Loches darf es kein grosses Gefälle haben: ein Ball, der oberhalb des
Loches liegt, muss beim Putten auf Höhe des Loches zum Stillstand kommen können.
5. Die Fahne sollte mindestens 4 Meter vom Rande des Greens entfernt gesteckt werden;
mindestens so weit entfernt auch von einem alten Loch, das noch nicht ausgewachsen
ist, oder auch 4 Meter entfernt von einer abrupten Änderung der Neigung der GreenOberfläche.
6. Wenn das Risiko starker Regenfälle besteht, sollte man die Fahnen dort stecken, wo am
wenigsten Ansammlungen von zeitweiligem Wasser (casual water) zu erwarten sind.
7. Wenn sich ein Turnier über mehrere Tage erstreckt, sollten die Schwierigkeiten der
Fahnen-Positionen über alle Tage ungefähr ausgeglichen sein.
8. Im Allgemeinen ist es nicht üblich, die Positionen der Löcher zu wechseln, wenn am
gleichen Tag 36 Löcher gespielt werden müssen. Aber es ist auch nicht verboten, dies zu
tun.
42
Local-Rules
Das Komitee darf Local-Rules erlassen, wenn es der Meinung ist, dass abnormale
Bedingungen (Zustand und spezielle Gegebenheiten des Platzes) zur Folge haben könnten,
dass die Spieler dadurch in unfairer Weise bestraft würden.
Die Abfassung der Local-Rules muss mit den Golfregeln und den Decisions
übereinstimmen. Es darf nicht dazu kommen, dass eine Strafe, die in den Golfregeln
vorgesehen ist, durch eine Local-Rule aufgehoben wird.
Die ASG steht den Clubs bei der Abfassung der Local-Rules zur Verfügung. Siehe dazu aber
auch Appendix I der Golfregeln.
43
Reglement Sanktionen
Einleitung
Ziel und Zweck
Das vorliegende Sanktionsreglement bezweckt, den sportlichen Geist des Golfspiels im
Golfclub Schloss Goldenberg (GCSG) zu erhalten und zu stärken. Es ist massgebend für die
Behandlung von Regelverstössen oder Missachtung der Etikette durch Mitglieder. Es
beschreibt die Aufgaben und Kompetenzen der involvierten Instanzen und soll die möglichst
effiziente und transparente Behandlung von Verstössen sicherstellen.
Gültigkeitsbereich
Das „Sanktionsreglement des Golfclubs Schloss Goldenberg“ gilt ausschliesslich für
Regelverstösse oder Missachtung der Etikette durch ein Mitglied des GCSG.
Behandelt werden Regelverstösse oder Missachtung der Etikette:
 beim freien Spiel auf der Anlage des GCSG
 bei einem Clubturnier oder einem Turnier einer Sportsektion des GCSG
 nach Meldung eines Verstosses bei einem durch die SpiKo organisierten Turnier
 nach Meldung eines Verstosses bei einem auf der Anlage durchgeführten Turnier
 nach Meldung eines Verstosses durch den Organisator oder Golfclub jedes anderen
Turniers in der Schweiz oder im Ausland
Instanzen, Aufgaben und Kompetenzen
Instanz
Aufgaben
Kompetenz
keine
Marschall
Er beobachtet das Spiel bei Turnieren, sorgt
für einen zügigen Spielfluss und ist
Auskunftsperson bei Fragen zu den „LocalRules“. Beobachtet er eindeutige
Regelverstösse, so meldet er diese der
Spielleitung
Captain und
Organisation von Club- und
Sektionsturnieren, deren Durchführung und
Überwachung, Regelverstösse sowie
Verstösse gegen die Spielberechtigung, den
Spielbetrieb und die Etikette werden der
Spielleitung gemeldet
Belehrung und
Definiert nach Regel 33 „Spielleitung“, unter
welchen Bedingungen ein Turnier
durchgeführt wird. Sie ergänzt und
Ermahnungen,
Strafschläge bei
langsamem Spiel,
Captains der
Sportsektionen
Spielleitung
Ermahnung
44
kommuniziert bei Bedarf die „Local-Rules“ Die Entscheid für
Spielleitung ist zuständig bei Regelfragen und Spielabbruch und
entscheidet über Disqualifikationen gemäss
Disqualifikation
Regel 32-2 sowie Spielunterbrechungen
und/oder einen Spielabbruch. Grobe
Verstösse gegen den Spielbetrieb und die
Etikette sowie Disqualifikationen werden der
SpiKo gemeldet
SpiKo
Überwacht die Einhaltung des
Sanktionsreglements und behandelt
Verstösse, sie stellt für Platz- und
Turniersperren den entsprechenden Antrag
dem Clubvorstand
Verwarnungen
Vorstand
Behandelt die Anträge der SpiKo
Platzsperre und
Turniersperre
Verstösse im Sinne des Sanktionsreglements
Bereiche
Beschreibung möglicher Verstösse
Spielberechtigung
Spielen ohne oder mit falscher Greenfee; Greenfeespieler spielen
unberechtigt (z. B. 2 Runden oder 18 Löcher anstelle von 9 Löchern);
Greenfeekarte nicht sichtbar angebracht
Spielbetrieb
Reihenfolge der Spielbahnen nicht einhalten; Spielbarkeit der Anlage
nicht beachten; gefährliches, fahrlässiges oder grobfahrlässiges Spiel;
spielen lassen einer Begleitperson ohne Greenfee; Aufteilen eines Flights
(mit Verzögerung als Folge); Regelmässiges Spielen mehrerer Bälle;
Bälle einsammeln auf der Driving-Range, Bälle fischen (eigene sind
erlaubt); gefordertes Spieltempo nicht einhalten; Ballkörbe nicht
zurückstellen; vorgegebene Abschlagsorte auf der Driving-Range nicht
einhalten; No-Shows an Turnieren; unbegründete Abmeldung an
Turnieren nach Meldeschluss; Benützung der Anlage ausserhalb der
Öffnungszeiten; Spielen mit Rangebällen auf dem Platz
Etikette
Spielen mit Stahlspikes; telefonieren auf der Runde; nicht
etikettenkonforme Bekleidung; Beschädigung der Abschläge durch
Probeschwünge; nicht durchspielen lassen von schnelleren Flights
(2er vor 3er; 3er vor 4er - Einzelspieler haben keinen Vortritt);
Pitchmarks und Divots nicht ausbessern; Bunker nicht ausbessern;
Rechen nicht in den Bunker zurücklegen; fallenlassen des
Flaggenstockes auf dem Green; übermässiger Lärm; Trolley über
Abschläge oder Green ziehen; Trolley zwischen Bunker und Green
ziehen; despektierliches Verhalten gegenüber den Mitarbeitenden
45
Regeln
Nachweislich und/oder absichtlicher Verstoss gegen Regeln und Etikette
Sanktionen
Ablauf
Die SpiKo behandelt gemeldete Verstösse nach Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen. Für
die Behandlung des Vorfalls müssen der zuständige Sektionschef und mindestens zwei
weitere Mitglieder der SpiKo oder ein Mitglied der SpiKo und der Präsident anwesend sein.
Der Sektionschef (der Captain für alle Spieler ohne spezielle Sektionszugehörigkeit) schildert
den Anwesenden den Vorfall und erläutert seinen Sanktionsvorschlag. Gibt es in der SpiKo
darüber eine Abstimmung, ist der entsprechende Sektionschef nicht stimmberechtigt. Der
Vorstand (bzw. mindestens drei Mitglieder des Vorstandes) können Sanktionen aussprechen.
Die Sanktion wird dem fehlbaren Spieler in jedem Fall vom Präsidenten und einem
weiteren Mitglied des Vorstandes (i.d.R. vom Captain) und/oder der SpiKo schriftlich eröffnet.
Dokumentation
Der Captain dokumentiert in geeigneter Form alle relevanten Ereignisse mit Ausnahme
von Belehrungen und Ermahnungen. Die Zusammenstellung ist ausschliesslich dem Vorstand
zugänglich und dient den involvierten Instanzen als Grundlage für die Gleichbehandlung der
Ereignisse und der auszusprechenden Sanktionen.
Sanktionsmass
Sanktion
Beschreibung
Belehrung und
Ermahnung
Bei kleineren Verstössen gegen die
Spielberechtigung, den Spielbetrieb und die Etikette
Spielabbruch
Bei Verstössen gegen die Spielberechtigung, den
Spielbetrieb und die Etikette mit Verletzungsgefahr
für Personen oder Gefahr der Beschädigung der
Anlage oder bei wiederholten Belehrungen und
Ermahnungen
Verwarnung
Bei Verstössen gegen die Spielberechtigung, den
Spielbetrieb, die Etikette, Missachtung der Golfregeln
bei Clubturnieren, nach wiederholten Belehrungen
und/oder im Anschluss an einen Spielabbruch
(Disqualifikationen aufgrund von Formfehlern z. B.
Scorekarte nicht unterschrieben oder nicht
Kompetenz
Spielleitung,
Sektionschefs,
Chef-Marschall
Spielleitung, ChefMarschall
SpiKo (mit
Unterschrift
Präsident und
Captain)
46
abgegeben, führen im Wiederholungsfall zu einer
Verwarnung)
Platzsperre
Bei wiederholten Verwarnungen, groben Verstössen
gegen die Spielberechtigung, den Spielbetrieb, die
Etikette, bei unsportlichem oder für den GCSG
imageschädigendem Verhalten; die Dauer liegt beim
ersten Mal zwischen einer Woche und einem Monat,
im Wiederholungsfall mindestens ein Monat und
maximal zwei Monate; wird der Sanktion nicht Folge
geleistet, gilt dies als Wiederholung
Turniersperre
Bei Verstössen gegen die Regeln (mit vorangegangener DQ), grob unsportlichem oder für den
GCSG imageschädigendem Verhalten; eine
Turniersperre gilt für alle Golfplätze in der Schweiz;
Spieler, die wegen absichtlichen Verstosses gegen
die Regeln und Etikette disqualifiziert werden,
erhalten eine minimale Turniersperre von zwei
Monaten;
Bei Junioren unter 14 Jahren, einem Hcp über 20
und weniger als 20 handicapwirksam gespielten
Runden beträgt die minimale Turniersperre 2
Wochen; bei Junioren über 14 Jahren, einem Hcp
unter 20 oder mehr als 20 handicapwirksam
gespielten Runden beträgt die minimale
Turniersperre 4 Wochen; im Wiederholungsfall oder
Missachtung der Turniersperre verdoppelt sich das
Strafmass automatisch; Turniersperren von mehr als
3 Monaten werden der ASG gemeldet
Vorstand
Vorstand
47
Reglement Extra Day Score (EDS)
Handicapwirksamene Resultate kann man nicht nur bei Clubturnieren erzielen, sondern
auch im Rahmen von Extra Day Scores (EDS).
Definition
Ein EDS ist ein handicapwirksames Stableford-Nettoergebnis über 18 oder 9 Löcher, das
von einem Spieler ausserhalb eines handicapwirksamenen Turniers auf einem homologierten
Golfplatz eines der ASG angeschlossenen Golfclubs gespielt worden ist. EDS können in allen
ASG-Golfclubs gespielt werden, auch wenn man dort kein Mitglied ist. Im Ausland können
keine EDS gespielt werden.
Kosten
Es gibt keine einheitlichen Preise für das Registrieren einer EDS-Runde, da jeder Golfclub
andere Tarife hat. Die Tarife liegen zumeist zwischen CHF 5 und CHF 20.
Vorgehen
Vor Beginn der Runde müssen Sie sich beim Clubsekretariat desjenigen Golfclubs
anmelden, auf dessen Golfplatz Sie einen EDS spielen möchten. Während der Anmeldung
erhalten Sie eine Scorekarte, auf welcher die folgenden Informationen vermerkt werden:
 Datum der EDS-Runde
 Name, Vorname, Handicap und Home Club des Spielers
 Name, Vorname, Handicap und Home Club des Markers
 Anzahl der zu spielenden Löcher (9 oder 18)
 Farbe der Zählspielabschläge, von denen gespielt wird
Marker
Der Marker muss ein in einem der ASG angeschlossenen Golfclub geführtes Handicap von
36 und besser haben; ein Pro kann Marker sein.
EDS-Karte
Die unterschriebene Scorekarte muss so bald wie möglich nach Abschluss der EDS-Runde
im Clubsekretariat des Clubs, in dem Sie gespielt haben, zur Erfassung im ASG-Intranet
zurückgegeben werden. Wird die EDS-Karte nicht zurückgeben, dann wird dies als „no return“
gewertet und das Handicap wird nach oben korrigiert (je nach Handicap 0,1 oder 0,2).
48
Allgemeine Bestimmungen
Nur Spieler der EGA Handicap-Kategorien 2 bis 6 (Handicap 4.5 bis 54.0) dürfen EDS über
9 oder 18 Löcher spielen. Für Spieler der EGA Handicap-Kategorie 1 mit Handicap 4.4 oder
besser ist es nicht möglich, ihr Handicap mit einem EDS zu verändern. Ausserdem kann ein
Spieler mit einem EDS kein Handicap der EGA Handicap-Kategorie 1 (Handicap 4,4 oder
besser) erlangen, sein Handicap wird nur bis 4.5 gesenkt.
Die Anzahl der jährlichen EDS ist nicht begrenzt. Es ist aber nicht erlaubt, mehr als einen
EDS über 9 Löcher pro Tag zu spielen.
Eine handicapwirksame EDS kann auch während eines nicht handicapwirksamen Turniers
gespielt werden, aber nur in dem Fall, dass der EDS unter handicapwirksamen Bedingungen
gespielt wird. Zudem muss die EDS-Runde bereits vor Beginn der Runde im Clubsekretariat
angemeldet sein.
Unter Winter-Rules sind EDS-Runden nur dann erlaubt, wenn handicapwirksame
Bedingung vorliegen und eine Platzregel (Local-Rule) es ausschliesslich erlaubt, den Ball auf
den kurzgeschnittenen Flächen (Fairways, Vorgreen, etc.) besserzulegen.
Resultat
Der jeweilige Schweizer Club gibt Ihr Resultat im System ein und übermittelt dieses online
an den GCSG. Verlangen sie auswärts beim Sekretariat eine Kopie der Scorekarte mit Stempel
und Unterschrift des Golfclubs.
49
Reglement für Sektions-Anlässe
Ladies und Senioren
 Ladies und Senioren haben das Recht, pro Monat einen Anlass (8-mal pro Saison) für
eigene Wettspiele einzuplanen. In der Regel spielen die Ladies an einem Dienstag und
die Senioren an einem Donnerstag
 An drei zusätzlichen Wettspieltagen ist es diesen Gruppen erlaubt, Gäste gratis
einzuladen; sei es für Club-Wettspiele oder Gästeturniere
 Bei der Terminplanung werden die Ladies und Senioren vorgängig um ihre
Terminvorschläge angefragt. Diese werden mit Priorität im Jahresprogramm behandelt
 Für alle diese Anlässe steht das Sekretariat gratis zur Verfügung. Ebenso gehen alle
Mailing-Spesen zu Lasten des Clubs
 Verpflegung und Getränke sind durch den Club zu beziehen. Für mitgebrachten Wein
wird ein Zapfengeld von CHF 30 pro 75-cl-Flasche, Schaumwein und Champagner CHF
40 pro 75-cl-Flasche und pro Gedeck CHF 5 verrechnet
 Für offizielle Gruppentrainings zahlen Ladies und Senioren insgesamt je CHF 1'000 für
die Übungsbälle pro Jahr an die Clubkasse
Junioren
 Den Junioren ist es erlaubt, an einem beliebigen Tage die Junioren-Meisterschaft
einzuplanen und durchzuführen
 Weitere Junioren-Anlässe sind mit Rücksicht auf den allgemeinen Spielbetrieb möglich.
Diese müssen mit der SpiKo/dem CM rechtzeitig abgesprochen und bewilligt werden
 Die Austragung von ASG-Turnieren oder deren Regionalgruppe muss auf Antrag des
Junioren-Captains durch die SpiKo/den CM bewilligt werden
 Für offizielle Gruppentrainings gehen die Übungsbälle zu Lasten des Clubs
 Für alle diese Anlässe steht das Sekretariat gratis zur Verfügung
 Verpflegung und Getränke sind durch den Club zu beziehen. Für Mitgebrachtes wird
ein Zapfen- und Gedeck-Geld verrechnet.
50
Reglement für Benutzung der Driving Range
 Für Golfspieler, die unsere 18-Loch-Anlage benützen, gilt generell das Reglement für
Gäste und Greenfee-Spieler.
 Der Clubmanager (CM) und das Sekretariat sind berechtigt, einer beschränkten Anzahl
Nichtmitglieder eine Erlaubnis zur Benützung der Driving-Range zu erteilen.
 Golf-Stunden bei unseren Pro’s oder Schnupperkurse für Nichtmitglieder können
ebenfalls nach Absprache mit dem CM/Sekretariat bewilligt werden.
 Die Mitglieder des GCSG haben bei Benützung der Driving-Range in jedem Fall Vortritt.
 Für eine Berechtigung zur Benützung der Driving-Range ist immer eine Voranmeldung
notwendig. Spieler ohne Voranmeldung dürfen zurückgewiesen werden.
Kosten für die Driving-Range-Benützung sind:
Montag bis Freitag
CHF
10 pro Spieler
Samstag, Sonntag, Feiertage
CHF
20 pro Spieler
Jetons
CHF
Gruppenkurse
CM (auf Anfrage)
2 für 20 Bälle
51
Reglement Matchplay
Teilnahme / Spielmodus / Allgemeines
Alle Clubmitglieder sind für das Saison Matchplay spielberechtigt. Es wird in fünf
Kategorien mit je max. 64 Teilnehmern gespielt: Ladies, Herren, Senioren, Junioren und
Foursome. Das Startgeld beträgt CHF 20 (Junioren gratis).
Das höchste angerechnete Playing-Handicap beträgt 36. Es wird mit ¾ Handicap gespielt.
Die max. Differenz für die Vorgabe ist 18! Jeder Spieler kann den Abschlag individuell wählen.
Die „Ehre“ am ersten Abschlag wird durch Auslosen ermittelt.
Regeln
Gespielt wird nach den offiziellen internationalen Golfregeln und den Platzregeln des
GCSG. Es sind die Regelunterschiede beim Lochwettspiel zu beachten, insbesondere Regel 2.
Bei Zweifel oder Streit bitte die Regeln 2-5 und 34-1a beachten.
Kontaktaufnahme / Spieldatum
Die Termine pro Spielrunde gemäss Tableau müssen zwingend eingehalten werden. Es
liegt in der Verantwortung des Spielers mit dem tieferen Handicap, den Termin festzulegen.
Falls ein Spieler aus irgendeinem Grund verhindert ist, sollte er ein w.o. (walk-over) erklären.
Wenn kein Termin gefunden werden kann, gewinnt derjenige Spieler, der am letztmöglichen
Austragungstermin auf dem Goldenberg anwesend ist (16:00 Uhr). Ist kein Spieler anwesend,
sind beide ausgeschieden.
Errechnung der Vorgabe für den Einzelspieler mit dem höheren Handicap
Beispiel: Spieler A hat Spielvorgabe 38 (max. 36), Spieler B hat Spielvorgabe 11. Spieler
A erhält die errechnete Vorgabe von 36-11 = 25 mal ¾ = sind 18.75 (max. 18). Dies würde
bedeuten, dass Spieler B ohne Vorgabe spielt und Spieler A an jedem Loch das Maximum von
einem Schlag erhält. Es wird immer mathematisch gerundet (Bsp.: Schlagdifferenz 4,49 = 4
Schläge / Schlagdifferenz 5,50 = 6 Schläge)
Foursome Spielmodus
Zwei Spieler bilden ein Team (Herren, Damen oder gemischt). Jedes Team spielt mit
einem Ball, der abwechselnd von beiden Spielpartnern gespielt wird. Beide Spieler schlagen
abwechselnd ab, ein Spieler an den ungeraden Löchern (1, 3, 5 etc.), sein Partner an den
geraden (2, 4, 6, etc.). Die Spielpaarungen werden anhand der Vorgabe eingeteilt.
Achtung
 Das Team darf während der Wettspielserie nicht verändert werden
 Der erstgenannte Spieler pro Team gilt als Teamführer
 ein provisorischer Ball muss jeweils vom Partner gespielt werden!
 ein Strafschlag ändert die Spielerreihenfolge nicht!
52
 Die „Ehre“ wechselt zwingend an die Sieger des letzten Lochs, liegt es an einer Dame
zuerst abzuspielen, hat sie dies auch dann zuerst zu tun, wenn es sich beim
abzuspielenden Gegner um einen Mann handelt
Errechnung der Vorgabe für das Team mit dem höheren Handicap
Beispiel: Team A hat ein addiertes Playing Hcp von 19, Team B eines von 38. Die Hälfte
des Unterschiedes (19) ist 9,5 davon ¾ ergibt 7.125 abgerundet 7, Team B bekommt somit
an den schwierigsten 7 Löchern einen Schlag.
Score und Eintrag ins Tableau
Ist z. B. Spieler/Team B 3 Löcher vor, bei nur noch 2 zu spielenden Löchern, lautet das
Resultat 3/2. Der Verlierer trägt das Ergebnis 3/2 ins Tableau ein. Steht es nach 18 Loch
unentschieden, muss beim 1. Abschlag weitergespielt werden, so lange, bis ein Spieler/Team
ein Loch gewinnen kann (Sudden Death). Nötigenfalls kann hierfür auch ein neuer Termin
(innerhalb der Rundenfrist) vereinbart werden.
Anmeldeschluss
Freitag 29. April 2016 im Sekretariat (Anmeldung Foursome nur in 2er Teams).
Die Auslosung der Tableaus erfolgt am 30. April 2016.
Matchplay Final 2016
Das Matchplay Final findet für alle Kategorien am Sonntag, den 9. Oktober statt. Die
Finalisten werden danach zu einem gemeinsamen Nachtessen im Clubrestaurant eingeladen.
Die Sieger erhalten einen Erinnerungspreis.
Termine
Die einzelnen Spielrunden müssen zwingend vor folgenden Daten gespielt werden:
1. Runde:
1. bis 31. Mai 2016
2. Runde:
1. bis 30. Juni 2016
Achtelfinale:
1. bis 31. Juli 2016
Viertelfinale:
1. bis 31. August 2016
Halbfinal:
1. bis 30. September 2016
Final:
für alle Kat. am Sonntag, 9. Oktober 2016
Wird ein Match nicht innerhalb der vorgegebenen Termine gespielt, werden beide Spieler
/ Teams disqualifiziert.
Turnierleitung
Captain GCSG
Die Turnierleitung behält sich allfällige Änderungen vor.
53
Reglement Gäste und Greenfee-Spieler
Mitglieder eines anerkannten Golfclubs sind an Werktagen (ohne Feiertage)
spielberechtigt, sofern die Auslastung der Anlage den Spielfluss für die eigenen Mitglieder
nicht zu sehr einschränkt. An Wochenenden sowie an Feiertagen bleibt die Anlage des GCSG
für die Mitglieder reserviert.
Der Clubmanager (CM) oder der Captain sind berechtigt, einer beschränkten Anzahl
Greenfee-Spielern die Spielerlaubnis durch das Sekretariat zu erteilen (Goodwill gegenüber
anderen Clubs).
Gäste, sowie Greenfee-Spieler haben sich anzumelden. Nur so kann eine Spielerlaubnis
durch das Sekretariat zugeteilt werden. Diese Spielerlaubnis wird max. 10-mal pro Jahr erteilt
(im Umkreis von 50 Kilometer max. 3-mal pro Jahr)
Ausnahme für Gäste von Mitgliedern des GCSG
An Wochenenden und Feiertagen ist es unseren eigenen Mitgliedern erlaubt, Gastspieler
einzuladen. Eine Voranmeldung ist notwendig.
Wichtig: Gäste dürfen nur in Begleitung und im gleichen Flight mit einem Clubmitglied
spielen.
Anforderungen an unsere Gäste und Greenfee-Spieler
 Ein Gast/Greenfee-Spieler muss Mitglied eines anerkannten Landes-Golfverbandes
sein.
 Ein Gast/Greenfee-Spieler muss ein Hcp von min. PR ausweisen können.
 Bei reinen Greenfee-Flights muss mind. ein Spieler ein Handicap unter 24 besitzen.
 Bei starker Belegung des Platzes kann die Spielerlaubnis an PR-Spieler verweigert
werden.
Spielberechtigungen
Spielberechtigungen für Gruppen (ab 9 Spielern) erteilt lediglich der CM oder der Captain.
Die Koordination der Gruppen läuft über den CM resp. über das Sekretariat.
Die Greenfee-Tarife gelten grundsätzlich für eine Runde (18 Löcher). Der CM oder der
Captain entscheiden bei geringem Spielbetrieb, auf Anfrage des Spielers, ob zusätzliche
Löcher ohne Aufpreis gespielt werden dürfen.
54
Reglement Teamevents
Wir sind ein moderner, sportlich ambitionierter Golfclub und unterstützen die Teilnahme
eigener Teams im Interclub, Coupe Helvétique und Mid-Am. Auch am Ryder Cup gegen
Küssnacht am Rigi oder z. B. beim Cup Laurent Perrier der Senioren tritt eigenes Team auf.
Basierend auf den Reglementen der Spielkommission (SpiKo) des Golfclub Schloss Goldenberg
(GCSG) hat der Vorstand das durch die SpiKo erarbeitete Konzept zur Selektion und
Entsendung von Teams zu den verschiedenen Mannschaftswett-kämpfen in der Schweiz
genehmigt.
Allgemeine Regelungen für alle Teamwettbewerbe
Teams
Auf Antrag der Mitglieder entscheiden Vorstand und SpiKo, an welchen Wettkämpfen
offizielle Teams des GCSG antreten. Zurzeit handelt es sich um folgende elf Teams:
 ASG Interclub Damen A und B
 ASG Interclub Herren A und B
 ASG Interclub Seniorinnen, Junioren und Senioren
 ASG Coupe Helvétique
 Mid-Am Team Challenge
 Ryder-Cup gegen Küssnacht am Rigi
 Cup Laurent Perrier
Die obigen Teams vertreten den CCSG offiziell nach aussen und sind somit unsere
„Visitenkarte“. Wir erwarten, dass der „Spirit of Golf“ vorgelebt wird. Ein Spieler, der den Club
vertritt, soll Vorbild sein. Es ist daher unser Anliegen, dass die Spieler sich auch ausserhalb der
Wettbewerbe am Clubbetrieb in einem angemessenen Rahmen beteiligen. Möglichkeiten dazu
bieten die GV, die Clubmeisterschaften und die wiederkehrenden gesellschaftlichen Anlässe im
GCSG.
Aufgaben des Clubs
Der GCSG bestimmt, an welchen Anlässen eigene Club-Teams teilnehmen können.
Folglich setzt er sich für die bestmögliche Unterstützung dieser Teams ein. Der Club ist
federführend und informiert die SpiKo und die Team-Captains regelmässig über alle
golftechnischen und administrativen Belange. Der Club stellt den Platz bereit und macht die
nötigen Reservierungen für die Wettbewerbe. Das Sekretariat erstellt die Ausschreibungen
55
und meldet die Teams an. Für die einzelnen Wettspiele erlässt die SpiKo eigene Richtlinien
und Reglemente und koordiniert das Training für die Teams mit den Pro’s.
Zulassung
Mit seiner Anmeldung bestätigt jeder Spieler, dass er dem GCSG zur Verfügung steht und
seine Nominierung (oder Nichtnominierung) sportlich, fair und bedingungslos akzeptieren
wird. Über die definitive Einteilung der Teams entscheiden die Team-Captains und der ClubCaptain. Im Interesse einer optimalen Teambildung ist die Einteilung definitiv und es bestehen
keine Rekursmöglichkeiten.
Konzept für die Selektion von Mannschaften
Die Teams sollen möglichst frühzeitig gebildet werden können und so die Gelegenheit
haben, durch gemeinsame Trainings und andere Aktivitäten als homogenes Team
zusammenzuwachsen. Jeweils im Herbst entscheidet die SpiKo, welche Mannschaften im
kommenden Jahr gebildet werden sollen, und schreibt die Posten der Team-Captains zur
Bewerbung aus. Aus den eingegangenen Bewerbungen bestimmt die SpiKo die TeamCaptains. Es können auch bestehende Team-Captains bestätigt werden. Die Team-Captains
suchen sich ihre Mitspieler selber aus und machen in Absprache mit dem Club-Captain die
definitive Teamselektion für den Wettkampf.
Aufgabe der Team-Captains
Der Team-Captain (Spielführer) ist für folgende Aufgaben verantwortlich:
 termingerechter Versand aller Aufgebote und Resultatmeldung an den Club
 ggf. Teilnahme an Captain-Sitzungen durch Captain oder Stellvertreter
 Einhaltung der Termine gegenüber SpiKo (Team, Training, Kasse, Bericht für ClubInfo)
 Informationen von SpiKo an Mannschaft und umgekehrt weiterleiten
 Zimmerreservation, Reisen organisieren
 Auswahl des Team-Dresses mit dem Clubmanager
 ggf. Organisation der Team-Trainings mit den Club-Pro’s
Nomination der Teams
Die Nomination erfolgt durch den Club-Captain und die Team-Captains nach folgenden
Kriterien:
 Die erspielten Resultate der Kandidaten
 Die aktuellen Handicaps und deren Trends
 Teamfähigkeit/ kameradschaftliches Verhalten der Kandidaten
 Strategische und taktische Überlegungen der Teams (Promotion / Relegation)
 Freies Ermessen des Club-Captains und der Team-Captains
56
Team / Verfügbarkeit / Einsatz
Die ausreichende Verfügbarkeit von Spielern und Ersatzspielern ist Sache der Mannschaft
und wird vorausgesetzt. Die Mannschaftsbildung ist Sache der Spieler. Ersatzspieler müssen
von der jeweiligen Mannschaft selbst gesucht werden. Gegenseitiges Aushelfen unter den
Mannschaften ist gestattet und wird durch die Team-Captains in Absprache mit den Spielern
organisiert. Zu beachten gilt, dass alle entsprechenden ASG-Reglemente zu erfüllen sind. Sind
genügend Spieler und Ersatzspieler interessiert, dann gilt der Grundsatz, dass jeder in einem
Team spielen sollte.
Definitive Anmeldung der Teams
Die Anmeldung an den Organisator erfolgt durch das Sekretariat nach Rücksprache mit
dem Team-Captain. Gemeldet werden nur Mannschaften, die mind. so viele Spieler haben
wie Einzelpartien auszutragen sind. Besteht eine Mannschaft mehrheitlich aus Junioren, wird
vom GCSG eine Person, welche das Amt des Spielführers übernimmt, zur Verfügung gestellt
(Verantwortung gegenüber den Eltern).
Kosten für Teilnahme, Durchführung, Verpflegung und Transfer
Grundsätzlich organisieren sich die Mannschaften selbst. Der Club entschädigt die
Mannschaften gemäss separatem Spesenreglement.
Fairplay
Wir verhalten uns jederzeit nach dem „Spirit of Golf“, sind ehrlich und respektieren (nach
Sieg oder Niederlage) Club, Team und Kontrahenten.
Dress-Codes
Als Mitglied des GCSG hinterlassen wir einen sportlichen gepflegten und einheitlichen
Eindruck (persönliches Golfshirt mit Club-Logo)
Interclub (Aktive Damen und Herren, Seniorinnen,
Senioren sowie Junioren)
Interclub ist ein Wettbewerb der ASG-Mitgliedclubs unter sich. Die Interclubs der Damen,
der Herren und der Senioren werden in Teams von jeweils 6 Spielern über 36 Löcher gespielt.
Bei den Seniorinnen treten nur 4 Spielerinnen an.
Die Spielform ist Stroke Play. Am ersten Tag eine Runde Foursome, am zweiten Tag eine
Runde Einzel. Es gibt für jedes Team in jeder Runde jeweils ein Streichergebnis, so dass
insgesamt 7 Resultate gewertet werden (bei den Seniorinnen gibt es kein Streichergebnis in
der 1. Runde, jedoch ein Streichergebnis in der 2. Runde, somit Total 5 Resultate).
Die Junioren haben 6er-Teams von Girls und Boys und spielen eine Meisterschaft in drei
Etappen (Qualifikation, Viertel- und Halbfinale sowie Schweizer Finale). Sie spielen ein
Foursome und vier Einzel-Matchplays.
57
Grundlage dieses Reglements bilden die von der ASG erlassenen Reglemente
für Interclub-Meisterschaften (Damen Serie A und B; Herren Serie A und B;
Seniorinnen; Senioren und Junioren).
Der GCSG nominiert maximal 1 Team je Liga und Kategorie mit nachfolgend genannter
Spielerzahl und Handicap Anforderungen:
 Mitglied im GCSG seit mindestens drei Monaten
 Besitz einer gültigen ASG-Karte
 Aktives Exakt-Handicap von:
6 Herren A:
8.5 oder tiefer
6 Herren B:
3.0 bis max. 17.0
6 Damen A:
14.0 oder tiefer
6 Damen B:
5.0 bis max. 19.0
4 Seniorinnen:
16.0 oder tiefer; 50 Jahre oder älter
6 Senioren:
18.0 oder tiefer; 55 Jahre oder älter
Über die Teilnahme und die Nomination der Junioren-Teams entscheiden die Club-Pro’s
mit dem Junioren-Captain des GCSG. Für die Zulassung werden ein Handicap von 30 oder
tiefer sowie ein Alter von 18 Jahren oder jünger verlangt.
Qualifikationsperiode:
Mitte April bis zum jeweiligen Stichtag.
Qualifikationsturniere / Stroke Play:
Alle ASG-Turniere, Regionalen Meisterschaften, Turniere im Goldenberg und Extern, alle
Clubteam-Turniere.
Nomination Damen A und B und Herren A und B:
Die Zusammenstellung der Teams erfolgt durch die Team-Captains mit dem Club-Captain.
Die Nominierungen erfolgen wie unter Punkt 3 und unter Punkt 6 umschrieben. Für die
Selektion von A-Team und B-Team können zusätzlich auch taktische Überlegungen
angewendet werden.
58
Finanzierung
Interclub
Betrag
Zur Verfügung stehend
Teilnahmegebühr
Aktive und Senioren CHF 900 pro Team
Seniorinnen CHF 60 je Team
Junioren CHF 300 je Team
Spesenpauschale
CHF 1‘200 resp. CHF 800 pro Team zur Verfügung SpiKo für die
Teams mit längerer Anreise > 75 km
Besonderes
Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet
ASG Coupe Helvétique und Mid-Am Team Challenge
Betrag
Zur Verfügung stehend
Teilnahmegebühr
Coupe Helvétique CHF 140, Mid-Am CHF 600
Nomination
Die Zusammenstellung der Teams erfolgt durch den Team-Captain
in Absprache mit dem Club-Captain
Proberunde
Die Gastmannschaft (6 Spieler) darf eine kostenlose Proberunde
auf dem Goldenberg spielen
Spesenpauschale
max. CHF 700 Verpflegungsspesen bei Heimspielen gemäss
Abrechnung Clubrestaurant, max. CHF 300 bei Auswärtsspielen
resp. CHF 600 bei längerer Anreise >75 km
Besonderes
Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet
59
Challenge Laurent Perrier
Betrag
Zur Verfügung stehend
Format
Turnier mit regionalen Vorrunden sowie nationalen Halbfinals und Final
Teilnahmegebühr Keine Startgebühr, gesponsert von „Champagne Laurent Perrier“
Heimrecht
für die Begegnung wird keine Greenfee erhoben
Spesenpauschale max. CHF 700 Verpflegungsspesen bei Heimspielen gemäss Abrechnung
Clubrestaurant, max. CHF 300 bei Auswärtsspielen resp. CHF 600 bei
längerer Anreise >75 km
Besonderes
Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet
Gruppentraining
Das Gruppentraining richtet sich primär an alle Interclub-Spieler. Spieler aus allen anderen
GCSG-Teams sind ebenfalls willkommen. Die Teilnehmerzahl für dieses Training ist auf ca. 40
Personen beschränkt. Die Teilnahme ist grundsätzlich für Spieler mit Handicap <18.0 gedacht.
Sollte die maximale Teilnehmerzahl überschritten werden, erhalten die tieferen Handicaps
Vorrang. Es finden 10 bis 20 Trainings zwischen Mitte April und Ende August statt. Die
gemeldeten Spieler werden in eine Damen- und eine Herren-Gruppe eingeteilt. Ziel ist, dass
die Interessen in den Gruppen möglichst in Bezug auf Spiel- und Trainingsniveau kompakt
sind, damit die einzelnen Teilnehmer maximal vom gebotenen Angebot profitieren können.
Die Verfügbarkeit der Pro’s wird von der SpiKo gewährleistet, die Inhalte der einzelnen
Lektionen unterstehen hingegen den Wünschen und Erwartungen der Team-Captains resp.
der Team-Spieler.
In der Regel finden die Trainings am Montagabend für die Damen und am Dienstagabend
für die Herren statt und dauern rund 1.5 Stunden. Bei 40 Teilnehmern ist mit Kosten in der
Höhe von ca. CHF 200 pro Person zu rechnen. Bei einer kleineren Teilnehmerzahl erhöhen
sich die Kosten.
Erfolgsprämien (pro Team)
CHF 600
(1. Rang / Finalsieger)
CHF 480
(2. Rang / Finalist)
CHF 360
(3. Rang / Halbfinalsieger)
60
Merkblätter/Infos
61
Verhalten bei Gewitter
Golf bei Gewitter- Schütze dich richtig!
Wie weit ist das Gewitter entfernt?
Die Entfernung lässt sich grob abschätzen: Die Sekunden zwischen Blitz und Donner
geteilt durch 3 ergeben die Entfernung in Kilometern.
30 Sekunden zwischen Blitz und Donner heisst, sich sofort in Sicherheit begeben
(Plötzliche Blitzentladungen in unmittelbarer Nähe sind möglich):
 Golfbags, Trolleys und Schläger zurücklassen
 einzeln gehen, sich nicht gegenseitig berühren
 exponierte Stellen wie z. B. erhöhte Lagen, Hügelkuppen unbedingt meiden
 Abstand zu Bäumen halten – mindestens 10 Meter
 hoch aufragende Zäune, Stangen o.ä. nicht berühren
5 Sekunden zwischen Blitz und Donner (Ein Gebäude mit Blitzschutz ist kaum noch
rechtzeitig erreichbar):
 Mulde suchen
 Sofort in die Hocke gehen
 Unbedingt Abstand zu Bäumen, Golfbags, Trolleys und Schläger halten – mindestens
10 Meter
 Nachbarn nicht berühren
Entwarnung
Das Spiel darf erst wiederaufgenommen werden, wenn sichere Anzeichen vorliegen, dass
sich die Gewitterzone eindeutig vom Platz weg verschoben hat. Dazu können auch die
Hilfsmittel aus dem Sekretariat beigezogen werden.
Vom Blitz getroffen – was ist zu tun:
 Notarzt 144 rufen
 Erste Hilfe leisten
Wie bei allen lebensbedrohlichen Notfällen sollte der Ersthelfer das Bewusstsein und die
Atmung kontrollieren und dann Massnahmen der Ersten Hilfe in Abhängigkeit des
62
Verletzungszustandes ergreifen, ggf. Reanimation durchführen. Auf jeden Fall ist der Notarzt
zu rufen.
Hinweis:
Es ist nicht gefährlich, einen vom Blitz getroffenen Menschen zu berühren! Im Gegenteil,
er benötigt dringend Ihre Hilfe.
Regelgerechte Spielunterbrechung
Selbständige Unterbrechung
Sieht ein Spieler Blitzgefahr als gegeben an, so darf er sein Spiel aufgrund seiner eigenen
Entscheidung unterbrechen und Schutz suchen. Im Wettspiel muss er dies so schnell wie
möglich der Spielleitung mitteilen, die auch über eine Unterbrechung für die Teilnehmer
insgesamt entscheidet.
Sofortige Unterbrechung des Wettspiels (Übliches Zeichen: ein langer Signalton):
Unterbrich sofort dein Spiel, suche Schutz in einem sicheren Unterstand und warte dort
auf weitere Anweisungen. Nur ein bereits begonnener Golfschwung darf zu Ende ausgeführt
werden. Lass den Golfball liegen oder nimm ihn auf und markiere die Lage, wenn er ohnehin
auf deinem Weg liegt.
«Unterbrechung» oder «Abbruch»
Nach der Unterbrechung wird die Spielleitung eine ungefähre Zeit bekannt geben, zu der
das Spiel fortgesetzt wird. Lässt sich das Wettspiel nicht mehr beenden, so kann die
Spielleitung sofort oder auch später den Abbruch bekannt geben.
Wiederaufnahme des Wettspiels (Übliches Zeichen: zwei kurze Signaltöne):
Hat die Spielleitung die Fortsetzung des Wettspiels beschlossen, so gehe zurück zu der
Stelle, an der zuvor dein Spiel unterbrochen wurde, und warte auf das Signal. Verfahre mit
dem Ball wie folgt:
Hattest du die Lage deines Balls markiert, so muss er zurückgelegt werden
Hattest du den Ball nicht aufgenommen, so darfst du nun seine Lage markieren, ihn zum
Reinigen aufnehmen und zurücklegen
Wurden Ball oder Ballmarker während der Unterbrechung bewegt, so legst du ihn jetzt an
die ursprüngliche Stelle zurück, wenn diese nicht genau bekannt ist, so wird sie geschätzt
Nimmt ein Spieler seine Runde nach der Unterbrechung durch die Spielleitung nicht wieder
auf, so wird dies als Disqualifikation für die Wettspielwertung und gleichzeitig vorgabewirksam
gewertet.
63
Wertung bei Abbruch eines Wettspiels
Bei einem durch die Spielleitung abgebrochenen Wettspiel kann das Handicap nur
verbessert werden. Eine Verschlechterung des Handicaps gibt es nicht, selbst wenn der
Spieler seine Runde bereits beendet hatte. Das nachträgliche Verkürzen einer Runde (z. B. 9
statt 18 Löcher) durch die Spielleitung ist nicht erlaubt.
64
Sicherheit bei Nebel
(In Bearbeitung)
65
Preferred Lies
Preferred Lies / Besserlegen
 Ein auf einer kurz gemähten Fläche im Gelände liegender Ball darf straflos
aufgenommen und gereinigt werden. Vor dem Aufnehmen muss der Spieler die Lage
des Balls kennzeichnen. Der so aufgenommene Ball muss innerhalb einer
Scorekartenlänge von seiner ursprünglichen Lage, jedoch nicht näher zum Loch und
nicht in ein Hindernis oder auf ein Geen, hingelegt werden.
 Ein Spieler darf seinen Ball nur einmal hinlegen, und nachdem der Ball so hingelegt
wurde, ist er im Spiel (Regel 20-4). Kommt der hingelegte Ball nicht auf der Stelle zur
Ruhe, auf die er hingelegt wurde, findet Regel 20-3d Anwendung. Wenn der Ball auf
der Stelle zur Ruhe kommt, auf die er hingelegt wurde, und sich anschliessend
bewegt, so ist dies straflos, und der Ball muss gespielt werden, wie er liegt, es sei
denn, die Vorschriften einer anderen Regel finden Anwendung.
 Versäumt es der Spieler, die Lage des Balls vor dem Aufnehmen zu kennzeichnen,
oder bewegt er den Ball auf andere Art und Weise und rollt ihn z. B. mit dem Schläger,
so zieht er sich einen Strafschlag zu.
Eingebetteter Ball
 Ist im Gelände ein Ball in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebettet, so darf er
straflos aufgenommen, gereinigt und so nahe wie möglich der Stelle, an der er lag,
jedoch nicht näher zum Loch, fallen gelassen werden. Der Ball muss beim Fallenlassen
zuerst auf einen Teil des Platzes im Gelände auftreffen.
Ausnahme: Ein Spieler darf Erleichterung nach dieser Platzregel nicht in Anspruch
nehmen, wenn der Ball in Sand einer nicht kurzgemähten Fläche eingebettet ist oder wenn
der Schlag wegen einer Behinderung durch irgendetwas anderes als dem Umstand nach
dieser Platzregel eindeutig undurchführbar ist.
Strafe für Verstoss gegen Platzregel:
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – zwei Schläge
66
Local-Rules Golfclub Schloss Goldenberg
Gespielt wird nach den Golfregeln des Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews
Aus
 Der Parkplatz, die Übungsanlage und angrenzende Gebäude sind Aus; die Grenzen
sind mit weissen Pfosten markiert
 Loch 8, 9 und 18: ein Ball, der die Ausgrenze kreuzt und hinter dieser zur Ruhe kommt,
ist Aus, auch wenn er dort auf einem anderen Teil des Platzes liegt (D27/20)
 Loch 11: Die Fahnenmasten hinter dem Green definieren die Outgrenze
Biotope
Alle Biotope sind Aus. Wird die Standposition des Spielers oder der Traum seines
beabsichtigen Schwunges durch das Biotop beeinträchtigt, so muss der Spieler Erleichterung
in Anspruch nehmen. (Golfregel Anhang I, Teil B, 2b/III)
Achtung: Das Betreten der Biotope ist streng verboten (D33-8/42)
Hemmnisse
Unbewegliche Hemmnisse (R24-2) (D24/9) sind Strassen, Wege und Drainagen mit
künstlich angelegter Oberfläche wie z. B. Beton, Asphalt, Kies, Holzspäne. Bäume mit Stützen,
Ruhebänke, Netze und Gitterzäune sowie Blitzschutzhütten;
Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse (R24-1);
Strafe für Verstoss gegen Platzregeln:
Zählspiel – zwei Strafschläge / Matchplay – Lochverlust
Der Gebrauch von Hilfsmitteln zur Distanzmessung ist gestattet (R14-3)
Platzmarkierungen
 Biotop (Aus) = weisse Pfosten mit grünem Kopf, Betreten der Biotope ist verboten
 Aus = weisse Pfosten oder weisse Linien
 Wasserhindernisse = gelbe Pfosten oder gelbe Linien
 Seitliches Wasser = rote Pfosten oder rote Linien
 Boden in Ausbesserung = blaue Pfosten oder weisse Linien
Wichtig: Linien haben Priorität über Pfosten
67
Distanzangaben bis anfangs Green
 150 Meter = weisse Pfosten
 100 Meter = gelbe Pfosten
Pin-Positionen
 Rote Fahne = Vorne
 Weisse Fahne = Mitte
 Gelbe Fahne = Hinten
Golfclub Schloss Goldenberg
CH-8458 Dorf / ZH
Telefon: +41 (0) 52 305 23 33
Telefax: +41 (0) 52 305 23 44
[email protected]
www.golfclubschlossgoldenberg.ch
68
Benutzung von Elektro-Carts
Allgemein
Für die Benutzung/Miete von Elektro-Carts ist grundsätzlich eine Bewilligung notwendig,
welche durch den Clubmanager bzw. das Sekretariat erteilt werden kann. Diese wird in der
Regel erteilt, sofern der Benutzer körperliche Beschwerden hat oder ein Arztzeugnis
vorweisen kann.
Die Fahrer haben sich zur Schonung des Platzes an folgende Regeln zu halten:
 Zu den Greens und Abschlägen ist ein Abstand von mindestens 20 Metern einzuhalten
 Es ist nicht gestattet, zwischen Green und Abschlägen durchzufahren
 Nach Möglichkeit sollte der Cart im Semirough gefahren werden
 Bei nassem Terrain muss die 90o – Regel eingehalten werden
Carts an Loch 10
 Die Carts dürfen nur mit Erlaubnis des Sekretariats benützt werden
 Die Carts dürfen lediglich für Fahrten zum Spielen der Löcher 10 bis 13 benützt und
müssen sofort wieder nach Spielen von Loch 13 deponiert werden. Auf keinen Fall
dürfen damit weitere Löcher gespielt werden
 Die Carts dürfen nicht „zweckentfremdet“ werden, d.h. sie dürfen nicht zu Clubhaus, Parkplatz- oder WC-Besuchen ausgeliehen werden
 Die Carts können nur benutzt werden, wenn alle 18 Löcher (und diese in der richtigen
Reihenfolge) gespielt werden
 Bei geschlossener Platzplatzkette ist das Benützen der Carts nicht möglich
 Die Carts stehen in der Regel von 09.00 – 17.00 Uhr zur Verfügung
 Wenn möglich immer nur einen Cart pro Flight benutzen
 Es besteht kein Anrecht auf einen „Jederzeit“-Cart. Bis zur Rückkehr eines Carts
erhalten nachfolgende Partien den Vortritt und können durchspielen.
Das Benutzen der Carts kann temporär untersagt werden (Nässe, Wetter).
Die Benutzung der Carts erfolgt auf eigenes Risiko, für vom Fahrer verursachte
Schäden wird jegliche Haftung abgelehnt.
69
Etikette und Kleiderordnung
Wir bitten alle Spieler, die Etikette und Kleiderordnung einzuhalten.
Etikette
Auf dem Golfplatz wird von den Golfern erwartet, dass sie Sportgeist zeigen und Rücksicht
auf die Sicherheit und den Spielgenuss anderer nehmen. Die Etikette regelt, wie Golfer
untereinander und mit dem Platz umzugehen haben. Sie ist absolut notwendig, um die Freude
am Golfspiel zu erhalten. Wenn wir uns die nachfolgenden Ratschläge zu Herzen nehmen,
sind wir ein angenehmer Mitspieler auf dem Golfclub Schloss Goldenberg und auch in jedem
anderen Club ein willkommener Gast.
Sicherheit
Vergewissern Sie sich immer, dass niemand durch Ihren Schwung gefährdet wird. D.h.,
dass Sie sich vor jedem Schwung vergewissern, dass niemand durch Ihren Schläger, Ball oder
durch den Schwung bewegter Gegenstand getroffen werden könnte, wenn der Schlag oder
Übungsschwung durchgeführt wird. Schwingen Sie nie in eine Richtung, in deren
Verlängerung sich Menschen aufhalten. Steine, Sand o. ä. könnte mitfliegen und jemanden
verletzten. Spielen Sie erst, wenn die Spieler vor Ihnen ausser Reichweite sind. Auf einem
Par-3-Loch dürfen Sie erst abschlagen, wenn alle Spieler der vorhergehenden Partie das
Green verlassen haben.
Warnruf
Fliegt Ihr Ball auf andere Spieler, Zuschauer oder Spaziergänger zu, so rufen Sie sofort
mehrmals so laut wie möglich Fore (sprich „Foor“). Es ist selbstverständlich, dass man sich
anschliessend entschuldigt, auch wenn niemand getroffen wurde.
Sauberkeit
Helfen Sie mit, den Golfplatz sauber zu halten. Zigarettenkippen, Petflaschen,
Kaugummipapier und Golfballschachteln gehören in die Abfalleimer. Raucher haben einen
eigenen Aschenbecher mitzuführen.
Schonung und Pflege
Vermeiden Sie bei Übungsschwüngen jede Beschädigung des Platzes – vor allem der
Abschläge – durch Herausschlagen von Divots. Sollten Sie trotzdem mal auf einem Abschlag
ein Rasenstück herausschlagen, setzen Sie es nicht wieder ein. Bitte die Ränder dieser
Grasnarbe wieder festtreten. Divots auf den Fairways und Semiroughs legen Sie bitte wieder
zurück und treten Sie es fest. Bessern Sie Balleinschlaglöcher (Pitchmarken) auf den Greens
mit einer Pitchgabel aus. Vermeiden Sie Schäden durch Spikesspuren auf den Greens. Greens,
Vorgreens und Abschläge dürfen nicht mit dem Caddy- oder Elektrowagen durchquert
werden.
70
Bunker
Betreten Sie Bunker immer von der flachen Seite und ebnen Sie bitte vor Verlassen eines
Bunkers alle von Ihnen verursachten Unebenheiten und Fussspuren ein. Legen Sie bitte den
Rechen mit dem Ende ausserhalb des Bunkers und in Spielrichtung zurück.
Rücksichtnahme und Höflichkeit
Vermeiden Sie jegliches Verhalten, welches andere Spieler stören könnte. Loben Sie nicht
jeden Schlag Ihrer Mitspieler und kommentieren Sie nicht jeden Ihrer Schläge. Kein Vorrecht
auf fremden Fairways. Liegt ihr Ball auf einem benachbarten Fairway, behindern Sie bitte
nicht die Partie, welche das betreffende Loch spielt.
Bereitet sich ein Spieler auf einen Schlag vor oder möchte einen solchen ausführen, so
stellen Sie sich ihm gegenüber auf. Stehen Sie nicht hinter seinem Rücken und auch nicht
hinter seinem Ball. Stehen Sie auch nicht zu dicht bei ihm und vermeiden Sie in diesem
Moment jegliche Geräusche. Bleiben Sie stehen und verhalten Sie sich ruhig, wenn Sie an
anderen Abschlägen oder Greens vorbeikommen, wo Spieler sich auf einen Schlag
vorbereiten. Es ist üblich, dass man sich auf dem Golfplatz grüsst.
Lassen Sie fremde Bälle liegen und treten Sie nie auf die Puttlinie eines Mitspielers.
Driving-Range-Bälle sind auf dem Platz verboten.
Haben Sie sich zu einem Turnier angemeldet, so hat man auch zu erscheinen. Ein Turnier
ist erst mit der Siegerehrung beendet, und daher sollte auch jeder Turnierteilnehmer bei der
Siegerehrung anwesend sein. Man hat sich bei der Spielleitung abzumelden, sollten besondere
Umstände es nicht zulassen, bei der Siegerehrung anwesend zu sein.
Spieltempo
Vermeiden Sie unnötige Zeitverluste. Spielen und laufen Sie zügig. Schnellere Partien
durchspielen lassen.
Golfwagen
Die vorhandenen Platzvorschriften des GCSG bezüglich der Nutzung von Golfwagen sind
genau zu beachten.
Hunde
Hunde sind auf der ganzen Anlage inkl. des Restaurants nicht zugelassen.
Mobiltelefone
Mobiltelefone bitte auf „stumm“ schalten. Das Telefonieren ist auf der Anlage und im
Restaurant untersagt. Dringende Anrufe können der Garderobe oder auf dem Parkplatz
getätigt werden, sofern andere Gäste nicht gestört werden.
71
Kleiderordnung
Die Kleiderordnung gilt für alle Golfer, für deren Caddies sowie für begleitende Personen.
Sollten diese nicht entsprechend angezogen sein, wird ihnen der Zugang zum Golfplatz
untersagt. Dies betrifft ebenfalls die Driving-Range sowie alle Übungseinrichtungen und das
Putting Green.
Die Kleiderordnung wird zu jeder Zeit überwacht und umgesetzt. Der Clubmanager sowie
die Mitarbeitenden des Sekretariats sind angehalten, Personen, die sich nicht an die
Vorschriften halten, des Golfplatzes zu verweisen. Bitte vermeiden Sie deshalb im
gegenseitigen Interesse unangenehme Situationen.
Kopfbedeckung
Caps müssen mit der Spitze nach vorne getragen werden. Alle sonstigen golfüblichen
Kopfbedeckungen werden akzeptiert.
Schuhe
Es sind nur Golfschuhe mit Softspikes oder Noppen erlaubt.
Damen Oberbekleidung
Bitte beachten Sie, dass ärmellose Oberteile einen Kragen aufweisen sollten. Im Weiteren
sind kragenlose Oberteile nur mit Ärmel erlaubt. Der Ausschnitt muss massvoll sein.
Rückenfreie Oberteile sowie Tops mit netzähnlichen Stoffen sind nicht erwünscht.
Damen Beinbekleidung
Hosen und Shorts sowie Golfröcke sind erlaubt. Blue Jeans sind untersagt, Hosen aus
Jeansstoff in anderen Farben als blau sind erlaubt. Die Mindestlänge für Shorts und Golfröcke
beträgt eine Handbreit über dem Knie. Shorts und Röcke welche länger als eine Handbreit
unter dem Knie sind, sind nicht erwünscht. Im Allgemeinen sind Trainingsanzüge und
Strandbekleidung nicht gestattet.
Herren Oberbekleidung
Bitte beachten Sie, dass Golfhemden und Poloshirts einen Kragen bzw. einen Stehkragen
(Rollkragen) und Ärmel aufweisen müssen. Die Hemden und Poloshirts müssen in der Hose
getragen werden. Kragenlose Hemden sowie T-Shirts aller Art sind nicht gestattet.
Herren Beinbekleidung
Herren tragen entweder lange oder kurze Hosen. Blue Jeans sind untersagt, Hosen aus
Jeansstoff in anderen Farben als blau sind erlaubt. Shorts dürfen nicht kürzer als eine
Handbreit über dem Knie sein. Zwischenlängen (z.B. 3/4 oder 7/8) entsprechen nicht der
Kleiderordnung. Im Allgemeinen sind Trainingsanzüge nicht gestattet.
72
Regeln Kompakt
(Auszug aus den offiziellen Golfregeln)
Spiele den Ball, wie er liegt.
Spiele den Platz, wie Du ihn vorfindest.
Wenn Du keines von beiden tun kannst, verhalte Dich fair.
Aber um Dich fair zu verhalten, musst Du die Golfregeln kennen, denn….
Nur wer nach den Regeln spielt, spielt Golf (R1-1)
Alle Regeln sind wichtig und Sie sollten alle Regeln kennen. Den Einstieg in das
Regelwissen bekommen Sie hier mit den am häufigsten benötigten Regeln:
Abschlag (R 11)
Bringen Sie Ihren Ball vom Abschlag aus ins Spiel. Der Abschlag wird vorn durch die
vorderen äusseren Ecken von zwei Abschlagsmarkierungen begrenzt und erstreckt sich zwei
Schlägerlängen nach hinten. In dem Bereich dürfen Sie Ihren Ball aufteen oder direkt vom
Boden spielen. Der Ball muss dabei innerhalb der Abschlagsfläche gespielt werden. Sie selber
dürfen für den Schlag jedoch auch ausserhalb stehen. Falls Sie Ihren Ball vor dem Schlag
versehentlich vom Tee stossen, ist das straflos und Sie dürfen den Ball wieder auf das Tee
legen.
Vor Ihrem ersten Schlag dürfen Sie die Abschlagsmarkierungen nicht bewegen. Nach Ihrem
ersten Schlag (auch ein „Luftschlag“ zählt dazu!) ist der Ball im Spiel und Sie dürfen ihn nicht
mehr berühren. Falls die Abschlagsmarkierungen nach einem verunglückten Schlag im Weg
sein sollten, gelten sie jetzt, da der Ball schon im Spiel ist, als bewegliches Hemmnis. Ihren
Ball dürfen Sie jetzt zwar nicht mehr berühren, aber Sie dürfen für Ihren nächsten Schlag die
störende Abschlagsmarkierung entfernen (nach dem Schlag bitte wieder an dieselbe Position
stecken!).
Ball identifizieren (R 12)
Jeder Spieler ist selber dafür verantwortlich, seinen eigenen Ball zu spielen. Er sollte daher
individuell gekennzeichnet sein. Falls es zur Identifizierung des Balls notwendig ist, darf der
Ball vorsichtig aufgenommen werden. Zuvor müssen Sie die Lage des Balls markieren und
Ihre Mitspieler über Ihre Absicht informieren. Sollte der Ball stark verschmutzt sein, darf er
nur soweit gereinigt werden, wie es unbedingt notwendig ist, um ihn identifizieren zu können.
Danach
muss
der
Ball
in
dieselbe
Position
zurückgelegt
werden.
73
Ball spielen, wie er liegt (R 13)
Spielen Sie den Ball, wie er liegt, d.h. unternehmen Sie nichts, um die Lage des Balls, Ihre
Standposition, den Raum für den Schwung oder die Spiellinie zu verbessern. Es ist daher nicht
erlaubt, den Schläger hinter dem Ball fest aufzudrücken bzw. das Entfernen oder
Niederdrücken von Erdreich oder Rasenstücken oder irgendetwas Angewachsenes oder
Befestigtes abzubrechen, umzubiegen oder sonst wie zu bewegen. Es ist ausserdem nicht
erlaubt, Bodenunebenheiten zu schaffen oder einzuebnen oder Tau, Reif oder Wasser zu
entfernen. Sie dürfen jedoch den Schläger zum Ansprechen leicht (mit dem Eigengewicht)
hinter dem Ball aufsetzen (nur im Wasserhindernis und Bunker ist das nicht erlaubt). Wenn
etwas Angewachsenes dadurch verbogen wird, dass Sie ehrlich bemüht sind, Ihren Stand mit
so wenigen Veränderungen des Schwungraums wie möglich zu beziehen, dann ist das
straflos. Anders ist es, wenn beim Standbeziehen absichtlich etwas Angewachsenes zur Seite
gedrückt wird oder wenn der Stand auf eine Art und Weise bezogen wird, die mehr Äste o.ä.
bewegt, als es nötig ist. Dann würden Sie sich zwei Strafschläge zuziehen.
Um Standposition zu beziehen, dürfen Sie die Füsse fest aufsetzen. Den Sand, Boden oder
das Gras zu dem Zweck absichtlich platt zu treten oder sich im Extremfall sogar auf ein
Handtuch o.ä. zu stellen, heisst nach den Golfregeln „Standposition herstellen“ und ist nicht
erlaubt.
Der Schlag nach dem Ball (R 14)
Der Ball muss ehrlich mit dem Schlägerkopf geschlagen und darf nicht gestossen, gekratzt
oder gelöffelt werden.
Falscher Ball (R 15)
Der Spieler muss genau den Ball einlochen, den er vom Abschlag ins Spiel gebracht hat.
Ausnahmen gelten nur, wenn der Ersatz des Balls durch die Regeln gestattet wird.
Das Green (R 16)
Auf dem Green dürfen Sie lose hinderliche Naturstoffe aus Ihrer Puttlinie entfernen und
zu dem Zweck auch die Puttlinie berühren. Balleinschlaglöcher in Ihrer Puttlinie und andere
auf dem Green dürfen Sie vor dem Putten ausbessern, alle anderen Beschädigungen wie z. B.
Spikeabdrücke dürfen jedoch erst nach dem Einlochen repariert werden.
Auf dem Green dürfen Sie die Lage Ihres Balls jederzeit markieren und den Ball aufnehmen
und reinigen. Es ist jedoch nicht erlaubt, die Oberfläche durch Rollen, Aufrauen oder Kratzen
des Greens zu prüfen.
74
Der Flaggenstock (R 17)
Vergewissern Sie sich vor Ihrem Putt, dass der Flaggenstock entfernt wurde oder bedient
wird. Berührt Ihr auf dem Green gespielter Ball den Flaggenstock, ziehen Sie sich zwei
Strafschläge zu. Wenn der Ball vom Vorgreen oder von ausserhalb des Greens gespielt worden
ist, bleibt das Berühren des nicht bedienten oder nicht entfernten Flaggenstocks straflos.
Ball in Ruhe bewegt (R 18)
Wenn Sie versehentlich verursachen, dass sich Ihr Ball bewegt, oder wenn Sie den Ball
aufnehmen, ohne dass dies nach einer Regel erlaubt ist, so ziehen Sie sich einen Strafschlag
zu. Der Ball muss in die ursprüngliche Lage zurückgelegt werden. Ist Ihr zur Ruhe
gekommener Ball durch irgendjemand anderes oder durch einen anderen Ball bewegt
worden, so legen Sie ihn an seine ursprüngliche Stelle zurück. Für Sie ist das straflos.
Ball in Bewegung abgelenkt oder aufgehalten (R 19)
Wenn Sie Ihren eigenen Ball in Bewegung ablenken oder aufhalten, z. B. wenn Sie sich
nach dem Schlag selbst mit dem Ball treffen, ziehen Sie sich einen Strafschlag zu (im Lochspiel
Lochverlust), und der Ball muss gespielt werden, wie er liegt. Wird Ihr Ball durch
irgendjemand anderes abgelenkt oder aufgehalten, so spielen Sie ihn straflos weiter, wie er
liegt. Zu dieser Regel gibt es nur zwei Ausnahmen: 1. Falls Ihr Gegner im Lochspiel Ihren Ball
abgelenkt oder aufgehalten hat, haben Sie die Wahl, den Schlag zu wiederholen. 2. Falls Ihr
auf dem Green geputteter Ball im Zählspiel abgelenkt wird, muss der Ball erneut von der
ursprünglichen Stelle gespielt werden.
Wird ein von Ihnen geschlagener Ball durch einen anderen in Ruhe befindlichen Ball abgelenkt
oder aufgehalten, so ist dies straflos und der Ball muss gespielt werden, wie er liegt,
ausgenommen Ihr Ball ist in einem Zählspiel auf dem Green gespielt worden und hat einen
dort liegenden Ball getroffen, dann ziehen Sie sich als Spieler zwei Strafschläge zu.
Aufnehmen, Fallenlassen und Hinlegen des Balls (R 20)
Aufnehmen: Wenn Sie Ihren Ball aufnehmen wollen (z. B. auf dem Green), müssen Sie
zunächst die Lage kennzeichnen, um den Ball an dieselbe Stelle zurücklegen zu können. Soll
der Ball an einer anderen Stelle fallen gelassen werden, z. B. innerhalb von zwei
Schlägerlängen, so ist es zwar nicht zwingend erforderlich, die Lage zuvor zu markieren, ist
jedoch trotzdem empfehlenswert, um anschliessende Diskussionen zu vermeiden.
Fallenlassen: Zum Droppen müssen Sie aufrecht stehen und den Ball in Schulterhöhe
mit ausgestrecktem Arm fallen lassen. Es ist nicht erlaubt, dem Ball beim Droppen einen Drall
in eine bestimmte Richtung zu geben. Sie dürfen jedoch durchaus genau hinsehen, wo Sie
den Ball droppen wollen und auch versuchen, eine günstige Lage zu erreichen. Aber beachten
75
Sie, dass der Ball nicht geworfen, sondern wirklich nur fallen gelassen werden darf.
Erneut fallen lassen: Trifft der fallen gelassene Ball Sie selbst, Ihren Partner oder Ihre
Ausrüstung, müssen Sie den Ball straflos erneut droppen. Ein erneutes Droppen ist auch
nötig, wenn der Ball wie folgt rollt:
 in ein Hindernis hinein
 aus einem Hindernis heraus
 auf ein Green
 ins Aus
 in eine Lage, in der erneut Behinderung durch denselben Umstand gegeben ist, von
dem gerade straflose Erleichterung in Anspruch genommen worden ist (z. B. von
einem unbeweglichen Hemmnis)
 weiter als zwei Schlägerlängen von der Stelle, an der er fallengelassen wurde
 näher zum Loch als ursprüngliche Lage oder nächstgelegenem Punkt der Erleichterung
oder der Kreuzungsstelle des Balls mit der Grenze zum Wasserhindernis
Hinlegen: Rollt der erneut fallen gelassene Ball wieder in eine der o.g. Lagen, so wird
der Ball in diesem Fall nicht noch einmal gedroppt, sondern er muss an die Stelle gelegt
werden, an der er beim erneuten Fallenlassen den Boden zuerst berührt hat.
Ball unterstützt oder behindert Spiel (R 22)
Sie dürfen Ihren Ball jederzeit markieren und aufnehmen, wenn Sie der Ansicht sind, er
könnte einen anderen Spieler unterstützen. Der Ball darf dabei jedoch nicht gereinigt werden.
Sie können auch verlangen, dass der Ball eines Mitbewerbers aufgenommen wird, von dem
Sie glauben, dass er das Spiel eines weiteren Mitbewerbers unterstützt. Sind Sie der Ansicht,
ein anderer Ball behindere Ihr Spiel, dürfen Sie diesen jederzeit aufnehmen lassen.
Lose hinderliche Naturstoffe (R 23)
Sie dürfen einen losen hinderlichen Naturstoff bewegen, sofern sich Ihr Ball und der lose
hinderliche Naturstoff nicht in einem Hindernis befinden. Bewegt sich der Ball, weil Sie einen
losen hinderlichen Naturstoff berühren, so ziehen Sie sich einen Strafschlag zu
(ausgenommen Ihr Ball war auf dem Green) und der Ball muss an die ursprüngliche Stelle
zurückgelegt werden.
Hemmnisse (R 24)
Bewegliche Hemmnisse: Bewegliche Hemmnisse, z. B. Rechen, Blechdosen etc. dürfen
überall auf dem Platz straflos bewegt werden. Wenn Ihr Ball dabei bewegt wird, so ist das
straflos, und der Ball muss an die ursprüngliche Stelle zurückgelegt werden.
76
Unbewegliche Hemmnisse: Lesen Sie die Platzregeln zu den unbeweglichen
Hemmnissen auf dem Platz, um Besonderheiten in der Definition zu erfahren. Straflose
Erleichterung erhalten Sie in der Regel, wenn ausserhalb von einem Wasserhindernis ein
unbewegliches Hemmnis (z. B. eine Schutzhütte oder ein befestigter Weg) Ihren Stand,
Schwung oder die Lage des Balls behindert. Dann dürfen Sie straflos innerhalb von einer
Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung und nicht näher zum Loch als
dieser Punkt Ihren Ball fallen lassen. Keine Erleichterung bekommen Sie, wenn das
unbewegliche Hemmnis lediglich die Flugbahn (Spiellinie) Ihres Balls behindert.
Ungewöhnlich beschaffener Boden (R 25)
Ist Ihr Ball in einer Lage, in der Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen
Boden (zeitweiliges Wasser, Boden in Ausbesserung oder Loch, Aufgeworfenes oder Laufweg
eines Erdgänge grabenden Tiers usw.) besteht, so dürfen Sie innerhalb einer Schlägerlänge
vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung, aber nicht näher zum Loch als dieser Punkt,
einen Ball fallen lassen. Erleichterung von einer Behinderung durch einen ungewöhnlich
beschaffenen Boden auf der Spiellinie gibt es nicht, ausgenommen auf dem Green (also in
der Puttlinie), wenn sich sowohl Ball als auch ungewöhnlich beschaffener Boden auf dem
Green befinden.
Wasserhindernisse (R 26)
Lesen Sie die Platzregeln, um festzustellen, ob die Grenzen der Wasserhindernisse anders
gekennzeichnet werden als durch gelbe bzw. rote Pfähle oder Linien, wie z. B. durch Mauern.
Teilweise
sind
z. B.
begrenzende
Mauern
Teil
des
Wasserhindernisses.
Wenn der Ball im Wasserhindernis liegt, haben Sie folgende Möglichkeiten:
 Entweder 1. Spielen Sie den Ball, wie er liegt. Beachten Sie dabei, dass Sie beim
Ansprechen des Balls im Wasserhindernis mit dem Schläger weder den Boden noch
das Wasser berühren dürfen. Setzen Sie den Schläger daher nicht auf.
 Oder 2. Spielen Sie den Ball erneut von der Stelle, von der Sie Ihren Ball ins
Wasserhindernis geschlagen haben. (26-1 a)
 Oder 3. Droppen Sie den Ball mit einem Strafschlag irgendwo auf der verlängerten
Linie „Loch – Kreuzungspunkt des Balls mit dem Wasserhindernis“, jedoch nicht näher
zum Loch (26-1b).
Im seitlichen Wasserhindernis (rot gekennzeichnet) können Sie zusätzlich zu den oben
genannten Möglichkeiten und ebenfalls mit einem Strafschlag einen Ball innerhalb von zwei
Schlägerlängen entweder vom Kreuzungspunkt, an dem der Ball zuletzt die
Wasserhindernisgrenze überquert hat, oder von einem Punkt auf der gegenüberliegenden
Seite gleich weit vom Loch entfernt fallen lassen.
77
Ball verloren oder im Aus; Provisorischer Ball (R 27)
Wenn Ihr Ball ausserhalb eines Wasserhindernisses verloren ging oder im Aus ist, müssen
Sie einen anderen Ball mit einem Strafschlag von derjenigen Stelle spielen, von der Sie den
letzten Schlag gespielt hatten. Sie dürfen fünf Minuten nach einem Ball suchen. Wird er in
dieser
Zeit
nicht
gefunden
und
identifiziert,
so
gilt
er
als
verloren.
Provisorischer Ball (R 27)
Wenn Sie nach einem Schlag glauben, dass Ihr Ball ausserhalb eines Wasserhindernisses
verloren oder im Aus ist, sollten Sie einen provisorischen Ball spielen. Diesen müssen Sie
vorher Ihren Mitspielern gegenüber ankündigen, und Sie müssen ihn spielen, bevor Sie nach
Ihrem ursprünglichen Ball suchen. Falls der ursprüngliche Ball wirklich verloren oder im Aus
ist, müssen Sie das Spiel mit dem provisorischen Ball fortsetzen und sich dafür einen
Strafschlag hinzurechnen. Sollten Sie Ihren ursprünglichen Ball jedoch zuvor wiederfinden, so
bleibt er Ihr Ball im Spiel und Sie müssen den provisorischen Ball aufgeben (und dürfen ihn
aufheben).
Ball unspielbar (R 28)
Sie sind jederzeit und überall, ausser im Wasserhindernis, berechtigt, Ihren Ball für
unspielbar zu erklären. Die Entscheidung, ob Ihr Ball unspielbar ist, liegt dabei nur bei Ihnen
selbst. Sie haben dann das Recht, mit einem Strafschlag von folgenden Stellen
weiterzuspielen:
 Entweder
a) so nah wie möglich von der Stelle, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt
worden war
 Oder
b) einen Ball droppen, an einer beliebigen Stelle auf der Verlängerung der Linie „LochBall“, hinter der Stelle, an der der Ball gelegen hat
 Oder
c) einen Ball nicht näher zum Loch innerhalb zweier Schlägerlängen von der Stelle, an
der er lag, droppen
78
Checkliste für Teilnahme an Golfturnieren
Es ist wichtig, dass man sich für ein Golfturnier entsprechend vorbereitet. Die beiliegende
Checkliste soll allen Golfer dabei helfen, nichts zu vergessen:
 Sie dürfen nicht mehr als 14 Golfschläger in Ihrem Golfbag dabeihaben!
 Ist Ihr Driver nach den neuen Regeln ab 2008 noch zulässig?
 Haben Sie genügend markierte Golfbälle dabei?
 Verwenden Sie Golfschuhe und die richtigen Spikes für den Golfclub?
 Haben Sie Ihre Pitchgabel dabei?
 Ist Ihr Ballmarker griffbereit?
 Haben Sie ausreichend Tees für die 18 Abschläge inkl. evtl. einiger provisorischer
Golfbälle in Ihrem Golfbag?
 Sind Sie auf mögliche Witterungseinbrüche vorbereitet?
 Ist Ihre Spielvorgabe (Handicap) korrekt angegeben? Wenn nicht, melden Sie dies
sofort oder spätestens, bevor Sie die Zählkarte abgeben, im Wettkampfbüro an.
 Achten Sie darauf, am richtigen Abschlag abzuschlagen.
 Kennen Sie den kürzesten Weg dahin?
 Die Spielleitung kann kurzfristig für das Golfturnier an anderen Abschlägen starten
lassen.
 Wenn Sie noch auf die Driving Range wollen, fragen Sie gleich im Golfclub-Sekretariat,
ob Sie für den Golfballautomaten Münzen oder „Tokens” brauchen.
 Kennen Sie die Spielform des Golfturniers, die Platzregeln und auch die Pin-Positionen
(also wo stecken die Fahnen: hinten, vorne, links, rechts?)
 Informieren Sie sich über das Golfturnier über die entsprechenden Aushänge. Fragen
Sie im Zweifelsfall im Sekretariat nach.
 Wichtig: Sie sollten mindestens 5 bis 10 Minuten vor Ihrer Abspielzeit am richtigen
Abschlag sein. Wenn Sie nicht zu Ihrer Startzeit am Abschlag spielbereit eintreffen,
ziehen Sie sich 2 Strafschläge am ersten Loch zu, kommen Sie mehr als 5 Minuten zu
spät, werden Sie disqualifiziert.
 Auch beim Golfen gilt: wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Teilnahme am Turnier.
79
Neue Golfregeln 2016
Die wichtigsten Änderungen der Golfregeln 2016
Die R&A und die United States Golf Association (USGA) haben die Golfregeln revidiert,
diese sind nun seit 1. Januar 2016 in Kraft. Die Regeln werden alle vier Jahre aktualisiert und
gelten weltweit für alle Golfer.
In den Erklärungen, Abschnitt 1 der Golfregeln „Ball im Spiel“ wurde ein zweiter Absatz
eingefügt:
Ein Ball, der markiert aber nicht aufgenommen wurde, bleibt im Spiel. Ein Ball der
markiert, aufgenommen und wieder zurückgelegt wurde, ist zurück im Spiel, egal ob der
Ballmarker entfernt wurde oder nicht.
Regel 3-3. Zweifel über Spielweise
Hier steht beschrieben, wie der Spieler verfahren soll, der im Zweifel ist, welches seine
Rechte sind, und der sich entscheidet zwei Bälle zu spielen; und wie die Wettspielleitung
feststellen soll, welcher Ball zählen sollte, falls die Regeln das gewählte Verfahren für keinen
der gespielten Bälle erlauben.
Ausnahmeregelung zu Regel 6-6d. Falsche Schlagzahl für das Loch – Ausnahme
Der Grund zu dieser Ausnahme ist, dass der Spieler für ein Loch eine niedrigere als die
tatsächlich gespielte Schlagzahl einreicht und der Spieler vor dem Einreichen seiner
Scorekarte nicht wusste, dass er sich eine Strafe zugezogen hat. In diesem Fall erhält der
Spieler satt der Disqualifikation die Strafe nach der anwendbaren Regel und weitere zwei
Strafschläge für jedes der Löcher, an denen der Spieler gegen Regel 6-6d verstossen hat.
Ergänzung der Regel 14-1b. Schläger verankern
Nach der neuen Regel 14-1b sind Schläge verboten, bei denen der Schläger oder eine
Hand den Körper des Spielers berühren oder bei denen ein Unterarm gegen den Körper
gehalten wird, um den Schläger zu fixieren oder abzustützen. Der Grund für die Änderung
ist, dass nach Ansicht des R&A das freie Schwingen des Schlägers ein wesentlicher Aspekt
des Schlags ist.
Regel 14-3. Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung; bzw.
ungewöhnliche Verwendung von Ausrüstungen
Es wurden einige Ergänzungen zu Regel 14-3 gemacht „Ungebräuchliche Verwendung von
Ausrüstung“ wurde in „Ungewöhnliche Verwendung von Ausrüstung“ geändert, und die Strafe
der Disqualifikation für den ersten Verstoss gegen Regel 14-3 während der festgesetzten
Runde wurde abgeändert in: Lochverlust im Lochspiel oder zwei Strafschläge im Zählspiel.
Bei
nachfolgendem
Verstoss
folgt
wie
bisher
die
Disqualifikation.
Beim Spielen zwischen zwei Löchern wird die Strafe auf das nächste Loch zugerechnet.
80
Regel 18-2 Ball in Ruhe bewegt durch Spieler, Partner, Caddie oder Ausrüstung
Regel 18-2b: „Ball bewegt sich nach Ansprechen“ wurde zurückgezogen.
Grundsätzlich: Bewegt sich der Ball im Spiel, nachdem der Spieler ihn angesprochen hat, so
richtet sich die Strafe nach Regel 18-2 allein danach, ob einzig der Spieler verursacht hat,
dass der Ball sich bewegte.
Regel 25-2. Eingebetteter Ball
Anmerkungen dahingehend, um zu klären wann ein Ball als eingebettet gilt und die
Wettspielleitung eine Platzregel einführen darf, die straflose Erleichterung für einen im
Gelände eingebetteten Ball gewährt.
Regel 26-2. Ball im Wasserhindernis gespielt
Diese Regel wurde zum besseren Verständnis in Bezug auf das Verfahren und die
Strafschläge umformatiert.
Anhang I. Platzregeln, Wettspielbedingungen
Die ehemaligen Teile A und B des Anhangs I, der sich auf Platzregeln bezieht, wurden
zusammengeführt.
Anhang IV. Hilfsmittel und andere Ausrüstung
Punkt 5. Entfernungsmessgeräte wurde dahingehend geändert, dass, wenn eine
Platzregel die Benutzung von Entfernungsmessgeräten gestattet, ein Verstoss gegen Regel
14-3 nur dann vorliegt, wenn der Spieler das Gerät für einen Zweck benutzt, den diese Regel
verbietet.
War früher eine solche Platzregel in Kraft, hatte ein Spieler bereits gegen Regel 14-3
verstossen, wenn er ein Entfernungsmessgerät benutzte, dass auch Funktionen enthielt,
deren Benutzung einen Verstoss gegen Regel 14-3 darstellte, unabhängig davon, ob diese
Funktionen vom Spieler benutzt wurden oder nicht.
Amateurstatut
Regel 3-1b. Preisgeld für wohltätige Zwecke
Regel 3-1b wurde eingeführt, um Amateurgolfern die Möglichkeit zu geben, an Turnieren
teilzunehmen, bei dem ein Preisgeld oder ein entsprechender Gegenwert zu gewinnen ist,
das dann aber an eine anerkannte Wohltätigkeitsorganisation gespendet werden muss,
vorausgesetzt der Veranstalter hat die vorherige Genehmigung beim Dachverband (ASG)
eingeholt.
Regel 4-3. Golf bezogene Aufwendungen
Die neue Regel 4-3 wurde eingeführt um klarzustellen, dass ein Golfamateur eine
angemessene Aufwandsentschädigung, welche die tatsächlichen Ausgaben nicht übersteigt,
für nicht Wettspiel bezogene, aber mit Golf in Verbindung stehende Aktivitäten erhalten darf.
81
Regel 9-2b(I). Wartefrist; Berufsgolf, Reamateurisierung
Die Wartezeiten wurden dahingehend geändert:
bis 6 Jahre Wartefrist
1 Jahre
über 6 Jahre oder mehr Wartefrist
2 Jahre
Zu beachten ist aber, wie umfangreich um Preisgeld gespielt wurde, welches Niveau und
mit welchen Ergebnissen der Antragsteller an den Wettspielen teilgenommen hat.
82
Greenfee Tarife
Greenfee 18-Loch Montag – Freitag
CHF
120
CHF
140
CHF
160
CHF
180
CHF
210
CHF
90
CHF
110
Reduktion Spielen mit einem Mitglied des Golfclubs Schloss Goldenberg CHF
-20
Club eines Landesverbandes
Greenfee 18-Loch Samstag, Sonntag & Feiertag (CH & FL)*
Club eines Landesverbandes
Greenfee 18-Loch Montag – Freitag
ASGI, Migros Plus
Greenfee 18-Loch Samstag, Sonntag & Feiertag (CH & FL)*
ASGI, Migros Plus
Fernmitgliedschaften im In- und Ausland inkl. Payerne
Montag – Sonntag & Feiertag (CH & FL)*
9-Loch-Runde Montag – Freitag
Regulär für alle Clubs. Keine zusätzliche Reduktion für: Junioren,
Studenten & Partnerclub
9-Loch-Runde Samstag, Sonntag & Feiertag (CH & FL)*
Regulär für alle Clubs. Keine zusätzliche Reduktion für: Junioren,
Studenten & Partnerclub
Mitglied GC Rheinblick Montag – Freitag
Partnerclub
Mitglied GC Rheinblick Samstag, Sonntag & Feiertag (CH & FL)*
Partnerclub
Junioren GC Rheinblick Montag – Freitag
Partnerclub
Junioren GC Rheinblick Samstag, Sonntag & Feiertag (CH & FL)*
Partnerclub
CHF
80
CHF
140
CHF
60
CHF
110
83
Junioren bis 21 Jahre mit ASG-Ausweis
CHF
60
Junioren/Studenten mit Clubausweis und gültigem Studentenausweis
Montag – Freitag
CHF
80
Junioren/Studenten mit Clubausweis und gültigem Studentenausweis
Samstag, Sonntag & Feiertag (CH & FL)*
CHF
100
Driving Range Benützung Montag – Freitag, je Spieler
CHF
10
Driving Range Benützung Samstag, Sonntag & Feiertag (CH & FL)
CHF
20
Jeton (20 Bälle)
CHF
2
Hand-Trolley
CHF
5
Elektro-Trolley, 18 Loch
CHF
25
Elektro-Cart (nur gegen ärztliches Attest)
CHF
60
Reduktion für Mitglieder
CHF
-20
Leihset
CHF
30
Montag – Sonntag & Feiertag (CH & FL)*
* = Nur in Begleitung eines Clubmitglieds
Neu: Unsere Driving Range ist keine öffentliche Übungsanlage!
Leihgebühren
84
Interclubteams Golfclub Schloss Goldenberg 2016
Nominierte Teams:
Damen Seniorinnen (Engelberg)
Herren Senioren (Bonmont)
Gaby Bosshard
Brigitte C. Fux
Cornelia Rolle
Ruth Kaspar (C)
Reto Meuli
Ceby Schellenberg
Jakob Mark
René Burri
Max Häberli
Hans-Peter Lutz (C)
Damen A2 (Wallenried)
Herren A2 (Küssnacht am Rigi)
Nicole Kadoglou
Simone Schuler-Spengler
Tessi Trösch
Deborah Knöpfli
Daniela Müller
Gaby Bosshard (C)
Max Häberli
Markus Isemann
Thomas Alex
Urs Zumsteg
Jean-Robert Spengler
Jörg Henzelmann (C)
Damen B3 (Sierre)
Herren B3 (Goldenberg)
Ruth Kaspar
Cornelia Rolle
Brigitte C. Fux
Anna Pfister
Beatrice Steiner
Nicole Frei (C)
Athu Kadoglou
Patrick Richter
Cyril Notz
Robert Hauri
Philippe Saudan
Albert Keller (C)
(C) = Mannschafts-Captain
85
Schneller spielen aber wie?
12 Tipps, um die durchschnittliche Spielzeit auf 4 bis
maximal 4 ½ Stunden zu reduzieren!
Tipp 1
Auf den Schlag vorbereitet sein …
Ein Golfer bereitet sich gut auf seinen Schlag vor, indem er
 sich mental auf den Schlag einstellt,
 den richtigen Schläger wählt,
 seinen Handschuh anzieht und
 am Abschlag seinen Ball und ein Tee bereithält.
Die mögliche Zeitersparnis liegt bei 30 Sekunden pro Spieler. Wenn zwei Spieler langsam
sind, macht das schon 1 Minute pro Schlag.
Tipp 2
Der Ball landet ausserhalb des Fairways! Was nun?
Ein Golfer versucht, sich die Koordinaten zu merken (Baum, Strauch, Bunker etc.), wenn
der Ball ausserhalb des Fairways landet. Sofern der Ball ausserhalb eines Wasserhindernisses
oder im Aus sein kann, spielt er einen provisorischen Ball nach. So spart er Zeit zum
Zurücklaufen, wenn er den Ball nicht finden sollte.
Die Zeitersparnis liegt bei 5 bis 15 Minuten pro Spiel und Spieler.
Tipp 3
Die Suche nach dem Ball beginnt …
Sollte der Golfer seinen Ball suchen müssen und ist der Ball offensichtlich nicht sofort zu
finden, gibt der Suchende den nachfolgenden Spielern unverzüglich das Zeichen zum
Durchspielen. Die maximale Suchzeit von 5 Minuten darf dabei nicht überschritten werden.
Die Zeitersparnis liegt bei 5 Minuten pro Ball.
86
Tipp 4
Wohin mit dem Golfwagen?
Fairway
Auf dem Fairway sollte der Golfer seinen Golfwagen immer dort abstellen, wo er ihn
unverzüglich wieder erreichen kann. So kann er unmittelbar zu seinem nächsten Schlag
gehen, ohne Zeit zu verlieren. Dies wird i.d.R. im rechten Winkel zum Schlag bzw. zur Fahne
sein.
Green
Wenn der Ball auf oder nahe dem Green liegt, sollte der Golfer seinen Golfwagen an einer
Stelle abstellen, die es ihm ermöglicht, schnell vom Green zum nächsten Abschlag zu gehen.
Die mögliche Zeitersparnis liegt bei 30 Sekunden pro Spieler.
Tipp 5
Zeitgewinn beim Bunkerspiel oder beim Chippen unmittelbar am Green
Der Golfer nimmt neben seinem Sandeisen auch gleich seinen Putter zum Bunker oder
zum Chippen mit. Von dort kann er unmittelbar zum Green gehen, um zu putten, ohne vorher
nochmals zum Golfwagen zurückzukehren, um den Putter zu holen. Der Golfwagen sollte, wie
in Tipp 4 erwähnt, am Greenrand in Richtung des nächsten Abschlags platziert sein.
Die mögliche Zeitersparnis beträgt mindestens 1 Minute pro Spieler pro Loch.
Tipp 6
Anschluss an die Vorgruppe verloren, der Stress ist vorprogrammiert. Was tun?
Falls eine Spielergruppe zwar kein ganzes Loch frei hat, es aber dennoch deutlich wird,
dass die nachfolgende Spielergruppe schneller spielen kann, so sollte der nachfolgenden
Gruppe das Durchspielen ermöglicht werden.
Die mögliche Zeitersparnis beträgt mindestens 10 bis 15 Minuten.
Tipp 7
Darf ein Golfer im Zählspiel nach Stableford weiterspielen, wenn er keinen Punkt
mehr erzielen kann?
Nein, er muss den Ball aufnehmen und sich einen Strich auf der Scorekarte notieren.
Die mögliche Zeitersparnis beträgt mindestens 1 Minute pro Loch.
87
Tipp 8
Auf dem Green
Der Golfer schaut sich das Green genau an (Lage, Neigung, Länge, Unebenheiten etc.).
Er markiert seinen Ball, entfernt die Pitchmarke und beobachtet das Rollverhalten der Bälle
seiner Mitspieler. Er steht auf dem Green nicht auf oder nahe der Puttlinie eines anderen
Spielers und achtet darauf, dass sein Schatten nicht darauf fällt, wenn der andere Spieler
puttet. Er sollte in der Nähe des Greens bleiben, bis alle Spieler dieses Loch beendet haben.
Die mögliche Zeitersparnis beträgt mindestens 30 Sekunden pro Spieler und
Green. Manche Spieler verlieren unnötigerweise viel Zeit auf dem Green. Bei vier
ähnlichen Spielern würde dies bis zu 20 Minuten Zeitverlust bedeuten.
Tipp 9
Beim Einlochen
Wenn der Ball in unmittelbarer Nähe des Lochs liegt und der Golfer sicher ist, den Ball
lochen zu können, dann sagt er seinen Mitspielern, dass er seinen Ball zu Ende spielt.
Die mögliche Zeitersparnis beträgt mindestens 40 Sekunden pro Putt.
Tipp 10
Wann notiert der Golfer den Score seines Mitspielers und seinen eigenen?
Der Zähler sollte auf dem Weg zum nächsten Abschlag das Ergebnis des letzten Lochs mit
dem Spieler abgleichen und am nächsten Abschlag aufschreiben!
Die mögliche Zeitersparnis beträgt mindestens 40 Sekunden pro Gruppe und
Loch.
Tipp 11
Wann darf ein Golfer den nächsten Schlag spielen?
Er spielt erst, wenn er an der Reihe ist und die Vorgruppe ausser Reichweite seiner besten
Schläge steht, so kann er die vor sich spielende Gruppe nicht stören.
Die mögliche Zeitersparnis beträgt mindestens 40 Sekunden pro Spieler und
Schlag.
88
Tipp 12
Probeschwünge, wo und wie oft
Der Probeschwung ist niemals in Richtung von Personen zu machen. Der Golfer macht so
wenige Probeschwünge wie möglich. Der Sinn eines Probeschwungs liegt darin, sich das
richtige Gefühl für den nächsten Schlag und die nötige Distanz zu holen und nicht seinen
Schlag zu perfektionieren. Faustregel: 1 bewusster Probeschlag ist ausreichend.
Die mögliche Zeitersparnis beträgt mindestens 15 bis 45 Minuten pro Spieler
und Runde. Die Routinevorbereitungen und der Probeschwung führen leicht zu
einem erheblichen Zeitaufwand.
89