Grundlagenseminar zum Personengesellschaftsrecht

Im Sommersemester 2017 veranstaltet PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) ein
Grundlagenseminar mit dem Titel
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Den Teilnehmern stehen folgende Themen zur Auswahl, die im Rahmen der Vorbesprechung
vergeben werden:
Block I: Wirtschaftsrecht
1.
Aufklärungspflichten bei der Kapitalanlageberatung (Grundlagen)
2.
Anlageberatung vs. (bloße) Anlagevermittlung – Unterschiede im Pflichtenprogramm
3.
Protokoll über die Anlageberatung – Inhalt und rechtliche Bedeutung
4.
Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung
5.
Der Kapitalanleger als Verbraucher
6.
Der sog. Widerrufsjoker – Eine endliche Geschichte?
7.
Die Verwirkung des Widerrufsrechts im Kapitalanlagerecht
8.
Crowd-Investing (Grundlagen)
9.
Treuhand – Konstruktion im deutschen Recht
10. Mittelverwendungskontrolle in Fondsgesellschaften
11. Das System des kollektiven Rechtsschutzes nach dem KapMuG
12. Verbandsklagemöglichkeiten im Verbraucherrecht
13. Rechtsverfolgungsgesellschaften im Lichte des RDG
Block II: Gesellschaftsrecht
14. Offene und geschlossene Fonds – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
15. Sanieren oder Ausscheiden – Keine Wahl der Gesellschafter?
16. Actio pro socio
17. Beschlussmängelklagen im Recht der Personengesellschaften
18. Auskunftsanspruch der Gesellschafter in Publikumsgesellschaften
19. Inhaltskontrolle von Publikumsgesellschaftsverträgen
20. Einführung in die Schiedsgerichtsbarkeit
21. Schiedsfähigkeit von Gesellschafterstreitigkeiten
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können Studenten ab dem 4. Fachsemester, die die Zwischenprüfung im
Zivilrecht mit Erfolg abgelegt haben. Bei der Anmeldung eine Kopie des
Prüfungszeugnisses vorzulegen. Erwartet wird ein gesteigertes Interesse am Wirtschafts- und
Gesellschaftsrecht.
Organisatorisches
Eine Vorbesprechung des Seminars ist für den 10.2.2017 um 11:30 Uhr im Raum 309 in der
Ludwigstraße 29 (3. OG) geplant.
Das Seminar wird verblockt gegen Ende des Sommersemesters 2017 stattfinden. Der genaue
Termin sowie der Veranstaltungsort werden noch bekannt gegeben.
Die anzufertigende Seminararbeit besteht aus zwei Teilleistungen:
(1) Schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 20 bis 25 Seiten (Times New Roman,
Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1,5, links 6 cm Rand). Hinsichtlich der Formalien einer
Seminararbeit – insbesondere Literaturverzeichnis und Zitierweise – wird auf
entsprechende Ausführungen betreffend juristische Hausarbeiten verwiesen, z. B.
Dietrich, Jura 1998, 142 ff. und Jahn, JA 2002, 481 ff. Die Lektüre dieser Beiträge wird
dringend angeraten.
(2) Mündlicher Vortrag zu dem Seminarthema (20 bis 30 Minuten). Hierzu ist ein
Thesenpapier (Handout) vorzubereiten und auszuteilen.