Im Sommersemester 2017 veranstaltet PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) ein Grundlagenseminar mit dem Titel Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Den Teilnehmern stehen folgende Themen zur Auswahl, die im Rahmen der Vorbesprechung vergeben werden: Block I: Wirtschaftsrecht 1. Aufklärungspflichten bei der Kapitalanlageberatung (Grundlagen) 2. Anlageberatung vs. (bloße) Anlagevermittlung – Unterschiede im Pflichtenprogramm 3. Protokoll über die Anlageberatung – Inhalt und rechtliche Bedeutung 4. Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung 5. Der Kapitalanleger als Verbraucher 6. Der sog. Widerrufsjoker – Eine endliche Geschichte? 7. Die Verwirkung des Widerrufsrechts im Kapitalanlagerecht 8. Crowd-Investing (Grundlagen) 9. Treuhand – Konstruktion im deutschen Recht 10. Mittelverwendungskontrolle in Fondsgesellschaften 11. Das System des kollektiven Rechtsschutzes nach dem KapMuG 12. Verbandsklagemöglichkeiten im Verbraucherrecht 13. Rechtsverfolgungsgesellschaften im Lichte des RDG Block II: Gesellschaftsrecht 14. Offene und geschlossene Fonds – Gemeinsamkeiten und Unterschiede 15. Sanieren oder Ausscheiden – Keine Wahl der Gesellschafter? 16. Actio pro socio 17. Beschlussmängelklagen im Recht der Personengesellschaften 18. Auskunftsanspruch der Gesellschafter in Publikumsgesellschaften 19. Inhaltskontrolle von Publikumsgesellschaftsverträgen 20. Einführung in die Schiedsgerichtsbarkeit 21. Schiedsfähigkeit von Gesellschafterstreitigkeiten Teilnahmevoraussetzungen Teilnehmen können Studenten ab dem 4. Fachsemester, die die Zwischenprüfung im Zivilrecht mit Erfolg abgelegt haben. Bei der Anmeldung eine Kopie des Prüfungszeugnisses vorzulegen. Erwartet wird ein gesteigertes Interesse am Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Organisatorisches Eine Vorbesprechung des Seminars ist für den 10.2.2017 um 11:30 Uhr im Raum 309 in der Ludwigstraße 29 (3. OG) geplant. Das Seminar wird verblockt gegen Ende des Sommersemesters 2017 stattfinden. Der genaue Termin sowie der Veranstaltungsort werden noch bekannt gegeben. Die anzufertigende Seminararbeit besteht aus zwei Teilleistungen: (1) Schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 20 bis 25 Seiten (Times New Roman, Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1,5, links 6 cm Rand). Hinsichtlich der Formalien einer Seminararbeit – insbesondere Literaturverzeichnis und Zitierweise – wird auf entsprechende Ausführungen betreffend juristische Hausarbeiten verwiesen, z. B. Dietrich, Jura 1998, 142 ff. und Jahn, JA 2002, 481 ff. Die Lektüre dieser Beiträge wird dringend angeraten. (2) Mündlicher Vortrag zu dem Seminarthema (20 bis 30 Minuten). Hierzu ist ein Thesenpapier (Handout) vorzubereiten und auszuteilen.
© Copyright 2024 ExpyDoc