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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY170910
Montag, 3. April 2017
NH Hotel Deutscher Kaiser
Arnulfstraße 2
80335 München
Telefon: 089 54 53 0
RP176703
Dienstag, 4. April 2017
InterCityHotel Mainz
Binger Straße 21
55131 Mainz
Telefon: 06131 58851-358
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/­28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise­
beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver­
anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter­
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
EU-Freizügigkeit und
öffentliche Leistungen
für Unionsbürger
Montag
3. April 2017
München
Dienstag
4. April 2017
Mainz
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Mit weitreichenden Änderungen in § 7 SGB II und § 23 SGB XII hat der Gesetzgeber die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts korrigiert und den
Zugang von Unionsbürgern zu Sozialleistungen eingeschränkt. Ab Januar
2017 bestehen Leistungsansprüche von EU-Bürgern damit nur noch dann,
wenn diese über ein anderes Aufenthaltsrecht als das zur Arbeitssuche oder
nach Art. 10 Freizügigkeitsverordnung verfügen. Im Übrigen können nur
kurzfristige Überbrückungsleistungen gewährt werden.
Da eine vorherige Prüfung der Freizügigkeitstatbestände durch die Ausländerbehörden nicht stattfindet, haben Leistungsbehörden für die Bearbeitung von Anträgen selbstständig zu beurteilen, ob und auf welcher Grundlage ein Aufenthaltsrecht besteht.
Im ersten Teil des Seminars werden daher zunächst die Freizügigkeitstatbestände und –voraussetzungen dargestellt:
•• Freizügigkeitsrechte für Erwerbstätige und Nicht-Erwerbstätige
•• Verbleibeberechtigte und Daueraufenthaltsberechtigte
•• abgeleitetes Freizügigkeitsrecht / Familiennachzug
•• Verfahrensfragen (Zuständigkeiten, Verlustfeststellung)
Der zweite Teil widmet sich der Frage, welche leistungsrechtlichen Folgen
sich aus dem jeweiligen Aufenthaltsstatus des Unionsbürgers ergeben. Hierzu werden die Neuregelungen der § 7 SGB II und § 23 SGB XII dargestellt
und unter Einbeziehung der bis dahin voraussichtlich ergangenen Rechtsprechung beleuchtet.
IHR REFERENT
Sven Hasse
Anwaltssozietät Jurati, Berlin.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
MONTAG, 3. APRIL 2017 / DIENSTAG, 4. APRIL 2017
EU-Freizügigkeit und öffentliche Leistungen für Unionsbürger
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
I. Abgrenzung zum Aufenthaltsrecht für
Drittstaatsangehörige
II.Freizügigkeitsrechte für Unionsbürger
1. Erwerb des Freizügigkeitsrechts
• Allgemeine Freizügigkeit
• Arbeitnehmerfreizügigkeit
• Niederlassungsfreiheit
• Dienstleistungsfreiheit
2. Verbleibeberechtigte frühere Erwerbstätige
3.
Daueraufenthaltsrecht
4. Abgeleitetes Freizügigkeitsrecht/Aufenthaltsrecht
nach Art. 10 FreizügVO
5. Verlust des Freizügigkeitsrechts
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Behörden mit Kunden aus EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere Arbeitsagenturen, Jobcenter, Sozialämter, Bürgerämter, Meldebehörden, Gesundheitsämter
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§ 22 Abs. 5 SGB II rechtssicher erlassen
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30.05.2017 Frankfurt am Main (HE173722)
EU-Freizügigkeit und öffentliche Leistungen
für Unionsbürger
…… BY170910, Montag, 3. April 2017, München
…… RP176703, Dienstag, 4. April 2017, Mainz
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
III. Öffentliche Leistungen
1. Verhältnis zwischen Aufenthaltsrecht und
Leistungsrecht
2. Neuregelung der Leistungsausschlüsse in
§ 7 SGB II / § 23 SGB XII)
3. Europäisches Fürsorgeabkommen
4. Rechtsprechungsübersicht
Amt / Abteilung
16:00 Uhr
Amt / Abteilung
Ende des Seminars
10:45 bis 11:00 Uhr Kaffeepause
12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen
14:45 bis 15:00 Uhr Kaffeepause
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