Ausschreibung - Stadtjugendring Regensburg

D-93055 Regensburg, Ditthornstr. 2, Tel. 0941 - 561610, www.jugend-regensburg.de
Einladung zum Workshop
des Stadtjugendrings Regensburg
für Mitglieder im Jugendhilfeausschuss (JHA)
Ideen für den Jugendhilfeausschuss
am Freitag, 10. Februar 2017 von 15:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
im Büro des Stadtjugendrings
„Mitwirken, Beteiligen, Einmischen“ – unter diesem Motto laden wir alle
stimm- und nicht stimmberechtigten Mitglieder des JHA und Interessierte
zu einem Meinungs- und Gedankenaustausch ein.
Nach einem kurzen Rückblick auf das Jahr 2016 sollen mögliche
Themen, Ideen, Projekte, ... für die Arbeit im Jugendhilfeausschuss
gefunden und diskutiert werden.
Uns geht es dabei in erster Linie um den Bereich der Jugendarbeit
und Jugendpolitik:
 Jugendhilfeplanung
 Was fehlt in der Stadt – was muss unbedingt erhalten werden?
 Was soll auf die Tagesordnung des JHA? Mögliche Themen und
Anträge.
Moderation: Detlef Staude, Stadtjugendring
Anmeldung beim Stadtjugendring Regensburg, Tel. 0941/561610
[email protected] bis spätestens zum 08. Februar 2017
Für Kuchen, Kaffee und andere Getränke ist gesorgt.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Staude
stellvertretender Vorsitzender des StJR Regensburg
Kurzer Hintergrund:
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat ein Beschlussrecht in allen
grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Mit dieser
verantwortlichen Beteiligung von engagierten Bürgern sowie Fachkräften
der Jugendhilfe entsteht eine „Zweigliedrigkeit der Behörde Jugendamt“,
die einzigartig in der deutschen Verwaltungsstruktur ist. Die
Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses binden das Handeln der
Jugendamtsverwaltung.
Die Zweigliedrigkeit der Behörde soll die Bedeutung freier Träger und
des ehrenamtlichen Engagements für die Belange von Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien widerspiegeln. Die Zweigliedrigkeit ist
Ausdruck des Gebots der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von
öffentlicher und freier Jugendhilfe. Sie ist gleichzeitig ein Zeichen dafür,
dass die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu einem erheblichen
Teil dem personellen und materiellen Einsatz der freien Jugendhilfe zu
verdanken sind. Diese traditionelle Zurückhaltung des Staates für die
Wohlfahrt findet ihre Begründung in der Subsidiarität.
(Quelle: Wikipedia)