D-93055 Regensburg, Ditthornstr. 2, Tel. 0941 - 561610, www.jugend-regensburg.de Einladung zum Workshop des Stadtjugendrings Regensburg für Mitglieder im Jugendhilfeausschuss (JHA) Ideen für den Jugendhilfeausschuss am Freitag, 10. Februar 2017 von 15:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr im Büro des Stadtjugendrings „Mitwirken, Beteiligen, Einmischen“ – unter diesem Motto laden wir alle stimm- und nicht stimmberechtigten Mitglieder des JHA und Interessierte zu einem Meinungs- und Gedankenaustausch ein. Nach einem kurzen Rückblick auf das Jahr 2016 sollen mögliche Themen, Ideen, Projekte, ... für die Arbeit im Jugendhilfeausschuss gefunden und diskutiert werden. Uns geht es dabei in erster Linie um den Bereich der Jugendarbeit und Jugendpolitik: Jugendhilfeplanung Was fehlt in der Stadt – was muss unbedingt erhalten werden? Was soll auf die Tagesordnung des JHA? Mögliche Themen und Anträge. Moderation: Detlef Staude, Stadtjugendring Anmeldung beim Stadtjugendring Regensburg, Tel. 0941/561610 [email protected] bis spätestens zum 08. Februar 2017 Für Kuchen, Kaffee und andere Getränke ist gesorgt. Mit freundlichen Grüßen Detlef Staude stellvertretender Vorsitzender des StJR Regensburg Kurzer Hintergrund: Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat ein Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Mit dieser verantwortlichen Beteiligung von engagierten Bürgern sowie Fachkräften der Jugendhilfe entsteht eine „Zweigliedrigkeit der Behörde Jugendamt“, die einzigartig in der deutschen Verwaltungsstruktur ist. Die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses binden das Handeln der Jugendamtsverwaltung. Die Zweigliedrigkeit der Behörde soll die Bedeutung freier Träger und des ehrenamtlichen Engagements für die Belange von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien widerspiegeln. Die Zweigliedrigkeit ist Ausdruck des Gebots der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe. Sie ist gleichzeitig ein Zeichen dafür, dass die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu einem erheblichen Teil dem personellen und materiellen Einsatz der freien Jugendhilfe zu verdanken sind. Diese traditionelle Zurückhaltung des Staates für die Wohlfahrt findet ihre Begründung in der Subsidiarität. (Quelle: Wikipedia)
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